Willkommen bei den Integrationsfachdiensten des Landes Sachsen-Anhalt ***Neu: Landesmodellprojekt Übergang Förderschule - Beruf (ÜFB)

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1 Willkommen bei den Integrationsfachdiensten des Landes Sachsen-Anhalt ***Neu: Landesmodellprojekt Übergang Förderschule - Beruf (ÜFB) ***Neu: Landesmodellprojekt zur Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bei der Erprobung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (ÜWA) Jahresbericht 2013 IFD Wittenberg/Dessau Jahresbericht 2013 IFD Halberstadt/Sangerhausen Jahresbericht 2013 IFD Magdeburg/Stendal Jahresbericht 2013 IFD Halle/Merseburg Herr B. Mitarbeiter in einem Call- Center Frau P. Krankenschwester in einer Klinik Die Integrationsfachdienste (IFD) sind landesweit flächendeckend organisiert. Auf unserer Standortseite finden Sie schnell Ihren persönlichen Ansprechpartner. Kommen Sie auf uns zu, wir unterstützen Sie, wo immer wir können. Unsere Dienste beraten schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber im Arbeitsleben. Die IFD werden für die Neuorientierung und Arbeitsvermittlung von Rehabilitanden durch diverse Leistungsträger beauftragt. Wir unterstützen behinderte Schüler bzw. schwerbehinderte Schulabsolventen bei der Berufsorientierung sowie Mitarbeiter der WfbM bei der Erprobung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

2 Frau F. Servicemitarbeiterin in einem Restaurant Wir freuen uns, für Sie als Arbeitgeber, (zukünftiger) Arbeitnehmer und Sozialleistungsträger tätig werden zu dürfen und präsentieren Ihnen auf den folgenden Seiten gern unser Dienstleistungsangebot. Homepage zuletzt aktualisiert:

3 Stand: Die IFD sind territorial (analog der Arbeitsamtsbezirke) vor der Kreisgebietsreform 2007 entstanden. Deshalb kann die örtliche Zuständigkeit nur über die alten Landkreise gefunden werden. Klicken Sie in der Karte auf den jeweiligen Altkreis, um zu Ihren Ansprechpartnern zu gelangen! Förderschulen des IFD Halberstadt/Sangerhausen Förderschulen des IFD Magdeburg/Stendal Förderschulen des IFD Wittenberg/Dessau Förderschulen des IFD Halle/Merseburg

4 IFD-Dienstleistungsspektrum Struktur und Entwicklung: Entwickelt haben sich die Integrationsfachdienste aus den psychosozialen und berufsbegleitenden Diensten, welche die früheren Hauptfürsorgestellen und Integrationsämter bei der Durchführung der psychosozialen Betreuung im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben unterstützt hatten. Die Integrationsfachdienste (IFD) des Landes Sachsen- Anhalt sind Dienste Dritter, die bei der Durchführung der Maßnahmen zur "Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben" beteiligt werden können. Begriff, Aufgaben, Beauftragung und Finanzierung sind durch das SGB IX ( 102 und 109 ff.) geregelt. Die Strukturverantwortung liegt seit Januar 2005 beim Integrationsamt Sachsen-Anhalt, das Teil des Landesverwaltungsamtes ist. Beauftragung und Finanzierung: Die IFD werden im Auftrag verschiedener Sozialleistungsträger tätig, wie z.b. Integrationsamt, Agentur für Arbeit (Reha-Träger), Träger der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung. Der im Zweifelsfall durch uns zu ermittelnde zuständige gesetzliche Leistungsträger kann gegebenenfalls die erforderliche Finanzierung der IFD-Dienstleistungen übernehmen. Diese Dienstleistungen sind in der Regel auch über das so genannte "persönliche Budget" finanzierbar. Aufgaben: Unsere Aufgabe ist insbesondere die Beratung und Unterstützung der betroffenen behinderten Menschen sowie die Information und Hilfestellung für Arbeitgeber bei den unterschiedlichen Problemsituationen im Rahmen der "begleitenden Hilfen" sowie die Kooperation mit Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und mit Förderschulen.

5 Im Rahmen eines 2012 gestarteten Landesmodellprojektes werden vorerst bis zum Jahr 2019 auch Förderschüler bei der beruflichen Orientierung unterstützt. Zielgruppen sind hierbei: a) Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die eine Schule für Geistigbehinderte, Körperbehinderte bzw. Sinnesbehinderte besuchen b) Inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler mit einem GdB 50 oder mit Gleichstellungszusage der Agentur für Arbeit, die eine gezielte Unterstützung bei der beruflichen Orientierung wünschen c) Schwerbehinderte Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit gewünschter Unterstützung bei der beruflichen Orientierung Die rechtlichen Grundlagen hierfür bilden die: Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Initiative Inklusion Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, Handlungsfeld 1 vom 9. September 2011;Quelle: elektronischer Bundesanzeiger veröffentlicht am 30. September 2011 Kooperationsvereinbarung zur Unterstützung des Übergangs von Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung und weiterer schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler von der Schule in Arbeit und Beruf in Sachsen-Anhalt; abgeschlossen zwischen dem Ministerium für Arbeit und Soziales, dem Kultusministerium, der Bundesagentur für Arbeit/Regionaldirektion Sachsen- Anhalt-Thüringen und dem Landesverwaltungsamt/ Integrationsamt. Von den IFD werden auch schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werkstätten für behinderten Menschen (WfbM) beim Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt begleitet. Das Bundesarbeitsmarktprogramm Job 4000 Art. 3 wurde 2013 fristgemäß abgeschlossen. Daran schloss sich das Modellprojekt Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werkstätten für behinderten Menschen in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Integrationsfachdienste (Modell ÜWA) an, welches im Oktober 2013 durch die unterzeichnete Absichtserklärung der beteiligten Kooperationspartner (Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt, Regionaldirektion SAT der Bundesagentur für Arbeit, Landesarbeitsgemeinschaft der WfbM Sachsen-Anhalt, Integrationsamt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt) starten konnte und die guten Ergebnisse aus "Job 4000" auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen fortsetzen will. Dienstleistungsspektrum Casemanagement zurück Die Integrationsfachdienste können unter komplexen Bedingungen Hilfemöglichkeiten abstimmen und die vorhandenen Leistungen der verschiedenen Rehabilitationsträger koordinieren. Unser gemeinsames Ziel ist es, den Integrationsprozess möglichst nahtlos und effizient zu gestalten, um durch Integration in das Berufsleben eine dauerhafte Sicherung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Hierzu bieten wir den Sozialleistungsträgern unsere Kompetenz und Arbeitsmarktnähe an. Begleitung am Arbeitsplatz zurück Die Mitarbeiter der Integrationsfachdienste bieten sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern und deren Arbeitgebern Unterstützung bei auftretenden Schwierigkeiten oder

6 Konflikten im Zusammenhang mit der Behinderung an. Die Dienstleistung wird über die Ausgleichsabgabe finanziert, weshalb ausschließlich schwerbehinderte Menschen im Auftrag des Integrationsamtes betreut werden dürfen. Rehabilitanden können im Auftrag der Rehaträger betreut werden. Gemeinsam mit allen Beteiligten, etwa mit Kollegen, Vorgesetzten, Arbeitnehmervertretungen, Arbeitgebern erarbeiten die Fachberater individuelle Lösungsvorschläge. Passgenaue Arbeitsvermittlung zurück Wir beraten interessierte Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer, dem sich daraus ergebenen besonderen Kündigungsschutz und der Anrechenbarkeit auf die Ausgleichsabgabe. Arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen unterstützen wir bei der Analyse ihrer Fähigkeiten, ihrer Belastbarkeit sowie bei der Optimierung der Bewerbungsunterlagen. Vorstellungsgespräche können im Einzelfall durch uns vorbereitet und begleitet werden. Zur Erprobung am Arbeitsplatz können geeignete Maßnahmen hilfreich sein, die durch den IFD initiiert und begleitet werden. Auch während der Probezeit stehen wir Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Seite. Betriebliche Wiedereingliederung zurück Nach längerer Erkrankung sollte der berufliche Wiedereinstieg gut vorbereitet werden. Zusammen mit allen Beteiligten (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Facharzt, Betriebsarzt, Krankenkasse) koordinieren wir die (stufenweise)wiedereingliederung schon während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit. Wir klären, ob Sie an Ihren bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren können, ob es notwendig ist, dass Ihr Arbeitsplatz behindertengerecht ausgestattet wird, oder ob eine innerbetriebliche Umsetzung zu empfehlen wäre. Fachberatung für hörbehinderte Menschen zurück Um dem Personenkreis der schwerhörigen, gehörlosen und ertaubten schwerbehinderten Menschen gerecht zu werden, stehen an den einzelnen Bürostandorten der IFD speziell geschulte Fachberater zur Verfügung. Sie alle beherrschen die Gebärdensprache, um für die gehörlosen Menschen ein kompetenter Ansprechpartner zu sein. Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung zurück Durch die behindertengerechte Ausgestaltung des Arbeitsplatzes und eine optimierte Arbeitsorganisation werden bestimmte behinderungsbedingte Einschränkungen ausgeglichen, damit die Fähigkeiten des Mitarbeiters optimal genutzt werden können. Dabei arbeiten wir mit dem Integrationsamt, der Bundesagentur für Arbeit, den Rehabilitationsträgern und deren technischen Fachdiensten zusammen. Ermittlung der Leistungsfähigkeit mittels Profilverfahren zurück Die Mitarbeiter unserer Integrationsfachdienste können mit Hilfe entsprechender arbeitsdiagnostischer Profilmethoden (wie z.b. MELBA) bei der Auswahl und der Gestaltung von behindertengerechten

7 Arbeitsplätzen mitwirken. Dabei testen wir die Leistungsfähigkeit von schwerbehinderten Arbeitnehmern und/ oder ermitteln die Bedingungen, unter denen sie tätig werden können. Berufliche Neuorientierung zurück Wir beraten Sie gerne bei Ihrer beruflichen Orientierung z.b. während der Arbeitslosigkeit, bei einer eventuellen beruflichen Neuorientierung, nach einer Erkrankung oder beim Übergang von der Schule in den Beruf. Ihre individuellen Bedürfnisse, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten stehen im Mittelpunkt des Beratungsprozesses. Spezielle Erprobungsmaßnahmen in Betrieben können Ihnen bei der Orientierung helfen. Information und Mitarbeiterschulung zurück Unsere Informationsangebote ergänzen das umfassende Schulungsangebot des Integrationsamtes Sachsen- Anhalt. Wir bieten individuelle, auf die verschiedenen Betriebe abgestimmte Informationsveranstaltungen und Schulungen an, um die Kollegen und Arbeitgeber der schwerbehinderten Mitarbeiter über spezifische Krankheitsbilder und Behinderungen und deren mögliche Auswirkungen am Arbeitsplatz zu informieren. Klärung der finanziellen Fördermöglichkeiten zurück Im Rahmen der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer stellen die verschiedenen Rehabilitationsträger, die Bundesanstalt für Arbeit und das Integrationsamt besondere Fördermittel zur Verfügung. Wir beraten über alle in Betracht kommenden Fördermöglichkeiten und bieten Unterstützung bei der Beantragung der Leistungen an.

8 Unser Angebot für Arbeitgeber Die Mitarbeiter der Integrationsfachdienste (IFD) beraten Sie als Arbeitgeber individuell, kompetent und kostenneutral in allen mit der Beschäftigung behinderter Menschen zusammenhängenden Fragen. Wir bieten Ihnen Unterstützung: bei Personalentscheidungen, z.b. beim Finden eines passgenauen Mitarbeiters bei der Feststellung der Eignung der schwerbehinderten Mitarbeiter für die vorgesehenenen Arbeitsaufgaben bei der individuellen behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung bei der Lösung von innerbetrieblichen Konflikten bei der Klärung der für Sie in Betracht kommenden Leistungen und deren Beantragung Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber Beratung: Auswahl geeigneter Arbeitsplätze Behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen Psychosoziale Beratung Finanzielle Leistungen: (Links zum Integrationsamt) zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen zur behindertengerechten Einrichtung und Gestaltung von vorhandenen Arbeitsund Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen für außergewöhnliche Belastungen Arbeitsmarktprogramme

9 Zuschüsse: zu Gebühren der Berufsausbildung Prämien und Zuschüsse: Prämien: zu Kosten der Berufsausbildung zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) Anträge des Integrationsamtes dazu bekommen Sie unter diesen Links des Integratiosamtes Lesen Sie unser folgendes Beispiel, um zu sehen, wie sich unsere Zusammenarbeit in der Praxis gestalten könnte! Beispiel: Personalsuche eines Arbeitgebers Ein Arbeitgeber aus der Baubranche suchte einen Mitarbeiter für Hausmeistertätigkeiten sowie im Verkauf von Baustoffen. Mit der Bitte um Unterstützung bei der Besetzung dieser Stelle wandte er sich an den Integrationsfachdienst (IFD). In einer ersten Zusammenkunft mit dem Arbeitgeber informierte sich der IFD über die Arbeitsaufgaben und klärte die Erwartungen an die Qualifikation und an die Leistungsfähigkeit ab. Bei einer Betriebsbesichtigung konnte sich der IFD ein detailliertes Bild über den Arbeitsplatz und die dazugehörigen Arbeitsanforderungen verschaffen. Dem Arbeitgeber wurde durch den IFD Herr D. empfohlen. Herr D. ist 35 Jahre alt und gelernter Maler/Lackierer. Durch seine bisherige Berufspraxis konnte er Erfahrungen im Handel und Verkauf von Baustoffen erwerben. Herr D. ist Diabetiker und trägt eine Diabetespumpe. Ein Einsatz im Schichtdienst und eine körperliche Dauerbelastung durch schweres Heben und Tragen sind nicht möglich. Der Arbeitgeber lud Herrn D. zu einem Vorstellungsgespräch ein, in welchem die Qualifikation und die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Ausführbarkeit der Arbeitsaufgaben besprochen wurden. Herr D. konnte in diesem Vorstellungsgespräch positiv überzeugen. Der IFD organisierte eine für den Arbeitgeber kostenneutrale einwöchige Erprobung, in der Herr D. durch den Fachberater direkt am Arbeitsplatz begleitet wurde. Der Arbeitgeber hatte durch diese Maßnahme die Gelegenheit, sich auch in der Praxis ein Bild von Herrn D. zu verschaffen. Er war mit den Arbeitsleistungen zufrieden und stellte Herrn

10 D. ein. Möglichkeiten der Förderung durch Lohnkostenzuschüsse und Zuschüsse zur Ausstattung des Arbeitsplatzes wurden durch den IFD mit den zuständigen Leistungsträgern abgeklärt und der Arbeitgeber bei der Beantragung unterstützt. Während der 6-monatigen Probezeit stand der IFD-Fachberater sowohl Herrn D. als auch dem Arbeitgeber weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung. nach oben

11 Unser Angebot für Arbeitnehmer Wir beraten Menschen mit Behinderung, die im Arbeitsprozess stehen oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anstreben. Nach unserem Erstgespräch (bitte Termin vereinbaren) können wir klären, ob die leistungsrechtlichen Voraussetzungen für Ihre Unterstützung durch uns bestehen. Dazu beraten wir individuell bezüglich: der Klärung von leistungs- und förderrechtlichen Fragen aller Herausforderungen vor, während und nach der Arbeitsaufnahme der Klärung sozialer und persönlicher Probleme, die die Arbeitsaufnahme erschweren könnten der Suche nach leistungsgerechten beruflichen Alternativen der individuellen Bewerbung und Kontaktaufnahme zu potentiellen Arbeitgebern der Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, die im Zusammenhang mit der Leistungsfähigkeit, der gesundheitlichen Situation oder im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten auftreten der beruflichen Orientierung während und nach dem Besuch der Förderschulen oder während der integrativen Beschulung der Erprobung des Übergangs aus der "Werkstatt für behinderte Menschen" in den allg. Arbeitsmarkt, wenn mindestens eine Gleichstellung mit den behinderten Menschen vorliegt oder zugesichert wird. Wir unterstützen Sie bei der Analyse Ihrer Fähigkeiten, Ihrer Belastbarkeit, Ihres bisherigen beruflichen Werdegangs sowie bei der Optimierung Ihrer Bewerbungsunterlagen. Vorstellungsgespräche können durch uns vorbereitet und begleitet werden. Wir unterstützen Sie auch bei der betrieblichen Erprobung und bei der Suche nach einem Arbeitsplatz,

12 der ihr gewandeltes Leistungsvermögen berücksichtigt. Wenn Sie schon genau wissen, welche Hilfe Sie benötigen, können Sie dieses Antragsformular des Integrationsamtes nutzen. Die Leistungen des Integrationsamtes Sachsen-Anhalt kann man sich im folgenden Video auf "youtube" genauer ansehen. Lesen Sie unsere Beispiele um zu sehen, wie sich unsere Zusammenarbeit in der Praxis gestalten könnte. Beispiel: Schaffung eines Arbeitsplatzes Frau H. ist umgeschulte Bürokauffrau und war zuletzt drei Jahre arbeitslos. Ihre Erstausbildung zur Fleischfachverkäuferin konnte sie aus gesundheitlichen Gründen (Multiple Sklerose) nicht zu Ende führen. Durch Abklärung ihrer persönlichen Fähigkeiten, des beruflichen Werdeganges und der behinderungsbedingten Besonderheiten wurde ein individuelles Bewerberprofil erarbeitet. Dieses bildete die Grundlage für die Arbeitsplatzakquise. Durch regelmäßige Motivationsgespräche wurde Frau H. in Bewerbungstrainings dazu befähigt, selbstbewusst auf Arbeitgeber zuzugehen. Schließlich konnte auch ein Arbeitgeber akquiriert werden, der eine Mitarbeiterin für einen neu zu schaffenden Büroarbeitsplatz einstellen wollte. Durch eine Erprobungssmaßnahme konnte sie auf diesen Arbeitsplatz vorbereitet werden. Der Arbeitsplatz wurde entsprechend ihrer Behinderung in Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt ausgestattet. Der IFD unterstützte Frau H. auch während der Probezeit, die sie ebenfalls erfolgreich absolvierte. Mit einem unbefristeter Arbeitsvertrag gelang die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt. ein weiteres Beispiel: Umgestaltung eines Arbeitsplatzes nach oben

13 Beispiel Herr G. zur Umgestaltung eines Arbeitsplatzes Kehrt ein Mitarbeiter nach längerer Erkrankung in das Erwerbsleben zurück, können sich sowohl die Bedingungen am Arbeitsplatz als auch die Fähigkeiten des Mitarbeiters verändert haben. Dem Einzelfall gerecht werdend, erarbeitet der IFD (gemeinsam mit allen Beteiligten) Lösungen, die ein Optimum an Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers in Hinblick auf das veränderte Leistungsbild hervorbringen sollen. Die Betriebsratsvorsitzende eines mittelständischen Unternehmens aus der Genussmittelbranche berichtete vom schwerbehinderten Mitarbeiter Herrn G., der als LKW- Fahrer im Vertrieb tätig war. Mit seiner Erkrankung (Diabetes und einem Anfallsleiden) konnte er diese Tätigkeit nicht mehr ausüben. Die krankheitsbedingte Kündigung drohte. In Absprache mit der behandelnden Ärztin und dem zuständigen Arzt des Arbeitsmedizinischen Dienstes wurden die Bedingungen des Arbeitsplatzes für Herrn G. benannt: keine Nachtarbeit, keine Tätigkeiten unter erhöhtem Zeitdruck, kein alleiniges Arbeiten. Der IFD führte Gespräche mit der Geschäftsführung, dem Betriebsrat und Herrn G., um andere Arbeitsbereiche für den Arbeitnehmer im Unternehmen zu erschließen. Im Ergebnis kamen alle Parteien überein, Herrn G. zukünftig mit Aufgaben aus der Produktion zu betrauen, die seinem veränderten Leistungsprofil entsprechen. Gemeinsam wurde eine individuelle Stellenbeschreibung für den schwerbehinderten Mitarbeiter erarbeitet. Ein Änderungsvertrag wurde geschlossen. Parallel dazu wurde der Arbeitgeber hinsichtlich der Beantragung von Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen im Arbeitsprozess bei dem zuständigen Rehabilitationsträger- hier die Agentur für Arbeit- unterstützt. Gespräche mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und dem Arbeitgeber führten zu dem Ergebnis, dass der Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse erhält, um den außerordentlichen

14 Aufwand des Arbeitgebers, in Zusammenhang mit der Minderleistung des Arbeitnehmers, innerhalb der Einarbeitungszeit zu kompensieren. An seinem neuen Arbeitsplatz wird Herr G. engmaschig durch verantwortliche Kollegen im Produktionsbereich angeleitet und hinsichtlich der besonderen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers überwacht. Der IFD steht dem Arbeitnehmer, seinen Kollegen und dem Arbeitgeber bei Bedarf weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung.

15 Unser Angebot für Sozialleistungsträger Als Dienste Dritter können die Integrationsfachdienste des Landes Sachsen- Anhalt bei der Durchführung der Maßnahmen zur "Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben" beteiligt werden. Auftraggeber können sein: Integrationsamt im Rahmen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben Rehabilitationsträger, z. B. Bundesagentur für Arbeit Träger -der gesetzlichen Rentenversicherung -der gesetzlichen Unfallversicherung -der Berufsgenossenschaften Die Integrationsfachdienste des Landes Sachsen- Anhalt arbeiten auf der Grundlage des 33 Abs. 6 SGB IX, um von den Rehabilitationsträgern im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgabenstellung beauftragt zu werden. Grundlage hierfür bildet die Gemeinsame Empfehlung nach 113 Abs. 2 SGB IX zur Inanspruchnahme der Integrationsfachdienste durch die Rehabilitationsträger zur Zusammenarbeit und zur Finanzierung der Kosten, die dem Integrationsfachdienst bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Rehabilitationsträger entstehen. Gemeinsame Empfehlung Integrationsfachdienste vom 16. Dezember 2004, zuletzt geändert am in der jeweils gültigen Fassung (externer Link)

16 Haftungsausschluss/Disclaimer (externer Link) Träger der Integrationsfachdienste in Sachsen-Anhalt (externe Links) ASB-Regionalverband Salzlandkreis e.v. Träger des IFD Halberstadt-Sangerhausen Der Weg e.v. Magdeburg Träger des IFD Magdeburg-Stendal ASB Landesverband Sachsen-Anhalt Träger des IFD Halle-Merseburg Gemeinnütziger Behindertenverband Wittenberg GmbH Träger des IFD Wittenberg-Dessau weiterführende externe Links: Landesmodellprojekt Übergang Förderschule Beruf (ÜFB) Integrationsamt Sachsen-Anhalt Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesministerium für Gesundheit

17 Deutscher Behindertenrat Bundesagentur für Arbeit

18 Impressum der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt, wo die Präsentation veröffentlicht ist: id=master_impressum (externer Link) Diese Internetpräsentation ist eine Projektarbeit im Rahmen einer Weiterbildung zum Prozessberater aus dem Jahre 2007 von Mandy Ludwig, Fachberaterin des IFD Magdeburg-Stendal Ines Benecke, Fachberaterin des IFD Halberstadt-Sangerhausen Michael Hermann (Layout und inhaltliche Weiterentwicklung) Fachberater des IFD Halberstadt-Sangerhausen

19 Jahresbericht 2013 Träger Gemeinnütziger Behindertenverband Wittenberg GmbH Str. der Völkerfreundschaft Lutherstadt Wittenberg Bürostandort Wittenberg Bürostandort Köthen Str. der Völkerfreundschaft 129 Georgstraße Lutherstadt Wittenberg Köthen (Anhalt) Tel.: 03491/ Tel.: 03496/

20 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 2. Auswertung der Inanspruchnahme und der Ergebnisse des Integrationsfachdienstes Wittenberg/ Dessau im Berichtszeitraum 2.1 Bereich Vermittlung Inanspruchnahme durch zuständige Leistungsträger Übersicht der betreuten Personen Vermittlungsergebnisse 2.2 Bereich Berufsbegleitung Unterstützte Beschäftigung Fallzahlenentwicklung in der Berufsbegleitung Übersicht der betreuten Personen Ergebnisse der Berufsbegleitung Fachdienstliche Stellungnahmen Weitere Ergebnisse der Fachdienstarbeit 2.3 Modellprojekte Bundesarbeitsmarktprogramm Job 4000 Artikel Übergang Förderschule Beruf Übergang Werkstatt Arbeitsmarkt 2.4 Kooperation mit Betrieben und dem sozialen Netzwerk 2.5 Öffentlichkeitsarbeit 3. Schlussbemerkung Anhang 2

21 1. Vorwort In Sachsen-Anhalt existieren die Integrationsfachdienste flächendeckend seit in der Strukturverantwortung des Integrationsamtes. Die Gemeinnützige Behindertenverband Wittenberg GmbH ist seit 1995 in der Berufsbegleitung und seit 1998 in der Vermittlung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen tätig. Am Standort Wittenberg waren 2013 drei Integrationsfachberaterinnen beschäftigt. In Dessau arbeiteten zwei Fachberaterinnen. An beiden Standorten stand jeweils eine Mitarbeiterin mit speziellen Kenntnissen für hörbehinderte Menschen zur Verfügung. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Grundlagen in der Beauftragung und Finanzierung der IFD nicht geändert. Der Bereich der Berufsbegleitung wurde weiterhin vorrangig durch das Integrationsamt beauftragt, und nur in Einzelfällen durch die Rehabilitationsträger in Anspruch genommen. Im Bereich der Vermittlung von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden erfolgt die Beauftragung im Rahmen der Gemeinsamen Empfehlungen nach 113 Abs. 2 SGB IX. Diese Möglichkeit wurde 2013 jedoch ausschließlich von den Rentenversicherungsträgern genutzt. Hauptaugenmerk erhält seit 2012 das neue Aufgabenfeld, in dem 2013 die Fallzahlen deutlich gesteigert werden konnten: die Umsetzung des Landesmodellprojektes zur Unterstützung des Überganges von Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung und weiteren schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern von der Schule in Arbeit und Beruf (kurz: Übergang Förderschule-Beruf(ÜFB)) unter Einbezug der Richtlinie zur Initiative Inklusion/Handlungsfeld 1 (berufliche Orientierung) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Ziel dieses Modellprojektes ist es, die berufliche Orientierung von motivierten jungen Menschen mit Behinderungen längerfristig zu unterstützen und nach Beendigung der Schule geeignete Alternativen aufzuzeigen und wenn möglich die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder einer beruflichen Ausbildung im dualen System vorzubereiten und zu sichern. Durch Auslaufen des Bundesarbeitsmarktprogrammes Job 4000 Artikel 3 Ende 2013, wurden frühzeitig Möglichkeiten gesucht, wie auch weiterhin die Beschäftigten der Werkstätten für behinderte Menschen betreut werden können, die Interesse und Potential für eine Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Hier hat das Land Sachsen-Anhalt ein weiteres Modellprojekt ins Leben gerufen, um den Übergang von der Werkstatt zum allgemeinen Arbeitsmarkt durch die IFD begleiten zu können ( Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Integrationsfachdienste (Modell ÜWA)). All diese Änderungen in den Aufgabengebieten haben sich wie dem vorliegenden Bericht entnommen werden kann auf die Gesamtzahl der betreuten Klientinnen und Klienten ausgewirkt. Den Fachdienstmitarbeiterinnen ist es trotz der strukturellen Veränderungen und Neuerungen auch im Jahr 2013 gelungen, ein gutes Vermittlungs- und Betreuungsergebnis zu erzielen. 3

22 2. Auswertung der Inanspruchnahme und der Ergebnisse des Integrationsfachdienstes Wittenberg/ Dessau im Berichtszeitraum Die statistische Auswertung erfolgte auf Grundlage der erfassten Daten aus dem Klientenverwaltungsprogramm für Integrationsfachdienste (KLIFD). Für die Bereiche Vermittlung, Berufsbegleitung und Übergang Förderschule - Beruf und Übergang Werkstatt - allgemeiner Arbeitsmarkt wurden die Daten für den Zeitraum vom bis erhoben. Der IFD Wittenberg/ Dessau wurde im Berichtszeitraum für 261 Klientinnen und Klienten (162 männlich, 99 weiblich) verschiedener Leistungsträger tätig. 26 Personen wurden im Bereich Vermittlung unterstützt, 192 Klientinnen und Klienten in der Berufsbegleitung und insgesamt 43 Menschen in den beiden Modellprojekten Übergang Förderschule Beruf sowie im Projekt Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt. Folgende Grafik zeigt die Übersicht der betreuten Personen in den verschiedenen Bereichen: Auf die einzelnen Aufgabenbereiche wird weiterführend eingegangen. 2.1 IFD Bereich Vermittlung Im Berichtszeitraum begleitete der IFD Wittenberg/ Dessau 26 Klientinnen und Klienten. Von diesen 26 unterstützten Klientinnen und Klienten hatten 22 Personen die Anspruchsberechtigung auf Leistungen zur Vermittlung durch die entsprechenden Fallleistungsträger. Bei einer Klientin und drei Klienten erfolgten im Rahmen der Qualifizierten Beratung keine Leistungszusagen durch einen Träger der Arbeitsvermittlung. 4

23 In den weiteren Ausführungen werden ausschließlich die 22 (m 19; w 5) Betreuungsfälle betrachtet 1. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Betreuungsfälle um 79,2% verringert (in 2012 = 106). Dieser gravierende Rückgang der Vermittlungszahlen ist der Konzentration der Mitarbeiterinnen in den Landesmodellprojekten ÜFB und ÜWA geschuldet sowie der geringen Inanspruchnahme durch die Reha-Träger. Die Vermittlung von Personen aus dem SGB III und SGB II Bereich durch Nutzung des Vermittlungsgutscheins war grundsätzlich nicht mehr möglich. Zwei Klienten, die seit 2012 in Betreuung waren, wurden im Februar abgemeldet, als sich herauskristallisierte, dass die angebahnte Vermittlung nicht zu Stande kommen wird. Die Betreuung endete im Jahresverlauf in 15 Fällen. Im Berichtszeitraum wurden 16 neue Klientinnen und Klienten angemeldet. Die durchschnittliche Betreuungsdauer betrug 4,3 Monate (im Vergleich 2012 = 5,9 Monate) Inanspruchnahme durch zuständige Leistungsträger Im Berichtszeitraum wurde der IFD Wittenberg/ Dessau für unterschiedliche Leistungsträger tätig. Die Verteilung nach den einzelnen Leistungsträgern für beide Standorte entnehmen sie bitte der nachfolgenden Tabelle: Leistungsträger Gesamt -zahl Leistungsträger Betreuungsfälle Agentur für Arbeit 2 Dessau-Roßlau-Wittenberg (DE) 2 Deutsche Rentenversicherung 20 Mitteldeutschland Bund 18 1 Knappschaft-Bahn-See 1 Gesamt Im Vergleich zum Vorjahr ist die Häufigkeit der Beauftragung durch die Rentenversicherungsträger gesunken (2012 = 23). Die Berufsgenossenschaften haben den IFD im Jahr 2013 nicht in Anspruch genommen. 1 Angaben zur monatlichen Inanspruchnahme im Bereich der Vermittlung entnehmen sie bitte der Anlage 1. 5

24 2.1.2 Übersicht der betreuten Personen Altersstruktur der Klientinnen und Klienten in der Vermittlung Altersgruppen Anteil der Frauen und Männer Bis ,5% % ,5% Über 60 9% Die betreuten Personen hatten folgende berufliche Qualifikationen (höchster erreichter Abschluss Schwerbehindertenstatus Von den 22 Klientinnen und Klienten hatten neun Personen einen Schwerbehindertenausweis, ein Klient war von der Agentur für Arbeit gleichgestellt, fünf Klienten hatten die Anerkennung/ Gleichstellung beantragt. Sieben Klientinnen und Klienten waren anerkannte Rehabilitanden. 6

25 Betreuungsrelevante Behinderung Der folgenden Tabelle kann die Verteilung nach betreuungsrelevanter Behinderung der Klientinnen und Klienten im Bereich Vermittlung entnommen werden. männlich weiblich Sehbehinderung 1 Organische Erkrankung 6 2 Körperbehinderung (Stütz- u. Bewegungsapparat) 12 1 Diese genannten Behinderungsarten sind eher typisch für Personen, die einen Reha-Status haben und meist in ihrem erlernten Berufsbild nicht mehr arbeiten können. Neben den o.g. betreuungsrelevanten Behinderungen gab es bei 63,6% der betreuten Personen weitere Erkrankungen, die sich erschwerend auf die Vermittlungsbemühungen auswirkten. Weitere, die Vermittlung hemmende Faktoren: 17 der 22 betreuten Klientinnen und Klienten waren langzeitarbeitslos, 10 Personen waren zum Betreuungsbeginn bereits über 50 Jahre und bei 21 Menschen lagen zudem sonstige gesundheitliche Einschränkungen vor, die noch nicht als Behinderung anerkannt waren. Bei zwei Personen wurde zudem bereits zu Betreuungsbeginn die Erwerbsfähigkeit in Frage gestellt. Weitere Probleme, die zu Schwierigkeiten in der Vermittlung in Arbeit führten, waren: Problemfelder arbeitsbezogen zu Beginn der gesamt Betreuung (Mehrfachnennungen möglich) Belastbarkeit 14 Qualifikation 10 Arbeitsfähigkeit 4 Motivation 3 Soziale Fähigkeiten Vermittlungsergebnisse Im IFD Wittenberg/ Dessau wurden im Jahr 2013 vier Personen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse vermittelt. Von 22 betreuten Klientinnen und Klienten wurden vier vermittelt, das entspricht einer Vermittlungsquote von 18,2%. Verglichen zum Vorjahr (= 34,9 %) ist diese Quote deutlich gesunken. Dies lässt sich vor allem mit den massiven Einschränkungen begründen, die 7

26 Rehabilitanden aufweisen und daher nicht in ihren ursprünglichen Berufsbildern arbeiten können. Alternative Beschäftigungsmöglichkeiten für die betreuten Personen zu eruieren und erfolgreich solche Arbeitsplätze zu akquirieren, bleibt auch 2014 eine große Herausforderung. In 15 Fällen endete die Betreuung wie folgt: Beendigung der Vermittlungstätigkeit Anzahl In Arbeit vermittelt (eine Weiterbetreuung bis zum Ende der Probezeit als 4 Sicherungsfall im Auftrag des Integrationsamtes kann nur bei bestehendem Schwerbehindertenstatus oder bei erfolgter Gleichstellung erfolgen) Klientin/ Klient nicht vermittlungsfähig 1 Trotz Vermittlungsfähigkeit nicht vermittelbar 7 Sonstiges (bspw. Rentenantrag gestellt, Antritt med. Reha, etc.) Bereich Berufsbegleitung Im Berichtszeitraum hat die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland zwei Fälle in der Berufsbegleitung beauftragt, in den anderen Fällen war das Integrationsamt Auftraggeber. Hauptziel der Tätigkeit der Berufsbegleitung bildet die Sicherung der Arbeitsverhältnisse der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen. Schwerpunkt bildet die berufliche Begleitung für schwerbehinderte Menschen am Arbeitsplatz, die sich in Qualifizierte Beratung und längerfristige berufliche Betreuung differenziert. Innerhalb dieser Prozesse werden die schwerbehinderten und ihnen gleichgestellte Menschen im Arbeitsleben begleitet und erhalten Unterstützung bei Konflikten und Problemen am Arbeitsplatz mit Vorgesetzten und Kollegen/-innen, auch in der Kommunikation behinderungsbedingt notwendigem Umbau des Arbeitsplatzes (bpsw. Begleitung Antragstellung für eine Arbeitsplatzausstattung) Gefährdung des Arbeitsplatzes Über- oder Unterforderung am Arbeitsplatz der Planung von beruflichen Perspektiven oder notwendigen Veränderungen im Arbeitsbereich privaten Belastungen, die sich auf das Arbeitsverhältnis auswirken einem beruflichen Wiedereinstieg nach längerer Erkrankung (z.b. nach Aufenthalt in einer Reha-Einrichtung). Um einen Weg in die Berufsbegleitung zu finden, gibt es verschiedene Zugangsmöglichkeiten. Die Kontaktaufnahme kann eigenständig oder über Dritte erfolgen. Klientinnen und Klienten, die durch den IFD im Bereich der Vermittlung in ein 8

27 Arbeitsverhältnis gemündet sind, werden bei den entsprechenden Zugangsvoraussetzungen 2 während der ersten sechs Monate betreut und können bei weiterem Unterstützungsbedarf auch längerfristig begleitet werden. Dieses ist bspw. notwendig, wenn der Arbeitsplatz noch nicht behinderungsgerecht ausgestattet ist und es dadurch zu Spannungen im Arbeitsverhältnis kommt oder wegen einer schwerwiegenden Kommunikationseinschränkung besonders bei hörbehinderten Menschen eine weitere Betreuung der Personen oder des Betriebes erforderlich erscheint. Der Integrationsfachdienst unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, welche schwerbehinderte, behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen beschäftigen, damit diese so eingesetzt werden, dass ihr Leistungsvermögen gut ausgeschöpft werden kann. Hierzu werden die Anforderungen des Arbeitsplatzes mit den Fähigkeiten der Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter abgeglichen. Es werden Empfehlungen zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen unter Beachtung der behinderungsbedingten Erfordernisse und bezüglich des Umgangs mit den behinderten Menschen gegeben Unterstützte Beschäftigung 2013 hat der IFD Wittenberg/ Dessau sechs Fälle der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung (UB) im Rahmen der Berufsbegleitung betreut. Ein Klient wurde wegen Fehleingabe in KLIFD am selben Tag wieder abgemeldet. Über ihn wird nicht berichtet. Die fünf Betreuungsklienten (weiblich = 2, männlich = 1) wurden zunächst bei einem Maßnahmeträger 3 auf allgemeine Arbeitsmarktfähigkeiten getestet (DIA-AM = Diagnose allgemeiner Arbeitsmarktfähigkeiten). Da dies positiv verlaufen ist, schloss sich eine individuelle betriebliche Qualifikation an (InbeQ). Hier wurden nach dem Grundsatz erst platzieren, dann qualifizieren geeignete Arbeitgeber akquiriert, um dann die behinderten Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf am Arbeitsplatz zu qualifizieren und Arbeitsabläufe zu trainieren. So wurde die Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis langfristig vorbereitet. Als sich das Arbeitsverhältnis anbahnte, wurde in einem Gespräch zwischen altem und neuem Leistungsträger die Übergabe an den IFD vorbereitet. Hier hatte die Integrationsfachberaterin die Möglichkeit, den bisherigen Förderplan für die betroffene Person einzusehen und Förderziele fortzuschreiben, konnte mit dem bisherigen Leistungsträger Informationen austauschen und die Klientin oder den Klienten sowie die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber kennenlernen. In Vorbereitung der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses klärt die Integrationsfachberaterin über mögliche Förderungen des Integrationsamtes zur Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes auf und unterstützt die Antragstellung. Mit Beginn des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses übernahm der IFD die notwendige Unterstützung am Arbeitsplatz im Rahmen der Berufsbegleitung. Der IFD Wittenberg/ Dessau hat 2013 einen Klienten neu aufgenommen, nachdem ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründet wurde und hierbei auch die Beantragung möglicher Förderungen über das Integrationsamt begleitet. Die vier weiteren Personen werden bereits seit 2011 betreut. 2 Siehe Tabelle Beendigung der Vermittlungstätigkeit Pkt. 1 3 In der Region Wittenberg zuständiger Bildungsträger: IB Internationaler Bund; in der Region Dessau zuständig: BWSA e.v. 9

28 2.2.2 Fallzahlenentwicklung in der Berufsbegleitung Im Berichtszeitraum erfolgte die Begleitung von 192 Menschen. Davon wurden 172 Klientinnen und Klienten längerfristig betreut und 20 Personen in qualifizierter Beratung (kurzfristigere Beseitigung von Problemlagen bzw. Betreuungsaufnahme ab 2014) unterstützt. Darüber hinaus führten die Fachberaterinnen zahlreiche Beratungsgespräche, auf die nicht näher eingegangen wird. Ein gesteigerter Beratungsbedarf wurde bei der Beantragung eines Grades der Behinderung oder der Feststellung von weiteren Behinderungen deutlich. Von den 172 Klienten wurde bereits über sechs Fälle der UB berichtet. Ein Klient wurde durch Fehleingabe statistisch ebenfalls im Bereich Berufsbegleitung erfasst. Über ihn wird jedoch im Modellprojekt ÜWA berichtet. Die weitere Auswertung bezieht sich auf die 166 (m 94; w 72) langfristig betreuten Personen im Rahmen der Berufsbegleitung. Verglichen zum Vorjahr wurden 15,7% weniger betreut. Diese Differenz lässt sich vorrangig mit der gesunkenen Anzahl der vermittelten Klientinnen und Klienten begründen, die anschließend im Rahmen der Sicherung begleitet werden. Im Berichtszeitraum wurde bei 104 Klientinnen und Klienten die Betreuung abgeschlossen. 95 Personen wurden im Jahresverlauf neu angemeldet. Die durchschnittliche Betreuungsdauer betrug 8,6 Monate und damit 0,5 Monate mehr als im Vorjahreszeitraum. Einleitende Stellen (nicht auftraggebende Stelle) In den meisten Fällen (78) wurde die Betreuung durch das Integrationsamt eingeleitet. Auch hatten alle Personen die Möglichkeit, sich über Eigeninitiative (22) an den IFD zu wenden. In 39 Fällen wurde die Betreuung durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber oder die betrieblichen Helferinnen und Helfer/ Kolleginnen und Kollegen bzw. den Betriebsrat (13) eingeleitet. In drei Fällen wurde die Betreuung vom Vermittlungsbereich des IFD eingeleitet. Auch Kliniken oder Beratungsstellen haben sich um weiterführende Unterstützung für ihre Klientinnen und Klienten bemüht, dies ist in 2013 in sechs Fällen eingetreten. In einem Fall ist die Betreuung durch das private Umfeld der Klientin eingeleitet worden. In jeweils einem Fall wurde der IFD Wittenberg/ Dessau durch die Agentur für Arbeit, den SGBII-Träger und durch eine Reha-Einrichtung auf die Betreuungsnotwendigkeit aufmerksam gemacht. Zwei Betreuungsfälle wurden durch die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland eingeleitet und beauftragt Übersicht der betreuten Personen Die Altersverteilung bei den betreuten Klientinnen und Klienten stellte sich 2012 folgendermaßen dar: 10

29 Altersgruppen Anteil der Frauen und Männer Bis 25 3,5 % ,2 % ,3 % ,9 % Über 60 8,1 % Die berufliche Qualifikation (höchster erreichter Abschluss) stellte sich wie folgt dar: Schwerbehindertenstatus: Der überwiegende Anteil der betreuten Klientinnen und Klienten war anerkannt schwerbehindert (96) bzw. von der Agentur für Arbeit gleichgestellt (70). Bei drei Personen wurde zum Betreuungsbeginn der Status Anerkennung/ Gleichstellung beantragt nicht geändert. Bei zwei Fällen handelt es sich um eine Fehleingabe, in einem Fall hätte jedoch keine Betreuung aufgenommen werden dürfen. 11

30 Die betreuungsrelevanten Behinderungen setzten sich prozentual wie folgt zusammen (bezogen jeweils auf die betreuten Frauen und Männer): männlich weiblich Seelische Behinderung 4,1 % 14,9 % Hirnorganische/Neurologische 14,2 % 14,9 % Erkrankung Sehbehinderung 6,1 % 0 Lernbehinderung / geistige 14,3 % 8,1 % Behinderung Hörbehinderung 9,2 % 13,5 % Organische Erkrankung 27,6 % 25,7 % Körperbehinderung (Stütz- u. Bewegungsapparat) 24,5 % 22,9 % Gründe zur Aufnahme der Begleitung (Mehrfachnennungen möglich) durch den IFD Wittenberg/ Dessau waren Folgende: Gründe zur Aufnahme der Begleitung im Zusammenhang mit: Prävention 110 Abmahnung 5 Zustimmungsverfahren zur Kündigung 8 Wiederaufnahme der Arbeit 33 Begleitende Hilfe (z.b. 27 SchwbAV) 82 Fehlzeiten / Verhaltensprobleme 7 Belastung / Belastbarkeit 111 Konflikte am Arbeitsplatz 47 Krisenintervention 15 Kommunikation 21 andere Probleme am Arbeitsplatz Ergebnisse der Berufsbegleitung Im Berichtszeitraum wurde die Begleitung bei 104 Personen abgeschlossen. Dabei konnten bei 84 Klientinnen und Klienten die Arbeitsverhältnisse gesichert werden. Die Sicherungsquote beträgt demnach 80,8% (in 2012 = 89,4%). Der Arbeitsplatzerhalt konnte erreicht werden durch (Mehrfachnennungen möglich): Stabilisierung der beruflichen Situation 47 Anpassung der beruflichen Anforderungen 24 Verbesserung der betrieblichen Kommunikation 10 Verbesserung der innerbetrieblichen Abläufe 20 12

31 Reduzierung der Arbeitszeit oder von Arbeitsinhalten 12 Reduzierung von Informationsdefiziten 10 Einleitung finanzieller Leistungen 27 Arbeitsausstattung/-gestaltung 11 Technische Hilfsmittel/ Hörbehindertentechnik 3. Bei 20 abgeschlossenen Fällen kam es zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses: in sieben Fällen durch einvernehmliche Auflösung, in einem Fall wegen Erreichen der Altersgrenze, in vier Fällen wegen einer betriebsbedingten Kündigung, in einem Fall wegen einer verhaltensbedingten Kündigung, in sechs Fällen wegen personenbedingter Kündigung und in einem Fall wurde eine unbefristete Erwerbsminderungsrente bewilligt, so dass das Arbeitsverhältnis beendet wurde Fachdienstliche Stellungnahmen Im Jahr 2013 wurden 44 Fachdienstliche Stellungnahmen im Rahmen der Leistungsgewährung für Anträge nach 27 SchwbAV und nach 102 Abs. 4 SGB IX (Bewilligung einer Arbeitsassistenz) angefertigt. Verglichen zum Jahr 2012 wurden geringfügig (17 %) weniger Stellungnahmen beauftragt (2012 = 53 Stellungnahmen). Fachdienstliche Stellungnahmen Gesamt: 44 Abgeltung außergewöhnliche Belastungen ( 27 SchwbAV) 38 Leistungen zur Arbeitsassistenz Weitere Ergebnisse der Fachdienstarbeit in der Berufsbegleitung Beratungsinhalte mit Klientinnen und Klienten Informationen zu sozialrechtlichen Fragen (SB-Ausweis, Reha) 65 Umgang mit Krisen (Intervention/ Prävention) 47 Unterstützungsprozesse bei Entwicklung der Persönlichkeit 36 Unterstützung zur Krankheits- und Behinderungsbewältigung 63 Klärung/ Auseinandersetzung zur beruflichen, betrieblichen Situation 76 Vorbereitung von Betriebsgesprächen 61 Informationen zu Verkehrssicherheit, Arbeitssicherheit und 32 Unfallverhütung Auseinandersetzung mit Leistungs-, Arbeits- und Erwerbsfähigkeit 79 Umgang mit Konflikten/ sozialen Problemen am Arbeitsplatz 42 Umgang mit Abmahnung, Änderungskündigung, Kündigung 33 Klärung/ Auseinandersetzung zur wirtschaftlichen Situation 46 13

32 Beratungsinhalte mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern/ Betrieb Informationen über Auswirkungen der Behinderung/ Erkrankung am 66 Arbeitsplatz Informationen zu Verkehrssicherheit, Arbeitssicherheit und 24 Unfallverhütung Informationen über begleitende Hilfen und besonderen Kündigungsschutz 42 Einleiten von Leistungen der begleitenden Hilfe und/ oder des besonderen 9 Kündigungsschutzes Prozessbegleitung, Coaching u.a. 67 Einsatz innerbetrieblicher Betreuungspersonen 18 Arbeitsbezogene Maßnahmen (Arbeitsplatzgestaltung, -anpassung, - 38 organisation, Arbeitsassistenz, etc.) Beratungsinhalte mit Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern Abstimmung über Vorgehensweisen 22 Austausch über Krankheit, Behinderung und berufliche Leistungsfähigkeit 19 Abklärung über technische Hilfsmittel/ Arbeitsplatzausstattung/ - 31 gestaltung Maßnahmen Stufenweise Wiedereingliederung 8 Arbeitsplatzanpassung/ -gestaltung/ -organisation 27 Durchsetzung von Sozialleistungen/ Existenzsicherung Modellprojekte Im Berichtszeitraum endete die Laufzeit des Bundesarbeitsmarktprogrammes Job 4000 Artikel 3 ( ). Innerhalb dieses Zeitraums wurden im IFD Wittenberg/ Dessau insgesamt 14 Klienten betreut. Um die Zielgruppe der Werkstattbeschäftigten, die eine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen möchten, weiterhin betreuen zu können, wurde das Modellprojekt Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt (ÜWA) initiiert. In diesem Rahmen wurden 2013 zwei Klientinnen und zwei Klienten unterstützt. Bereits 2012 startete das Modellprojekt Übergang Förderschule Beruf. In diesem Aufgabengebiet ist seither eine deutliche Fallzunahme zu verzeichnen (2012 = 13; 2013 = 34). Des Weiteren konnten 2013 drei Klienten über den Schulabschluss hinaus bis zum Beginn von fortführenden Maßnahmen der Arbeitsagentur betreut werden. 14

33 2.3.1 Bundesarbeitsmarktprogramm Job 4000 Artikel 3 Im Jahr 2013 wurden in diesem Aufgabengebiet die Unterstützung der letzten beiden Klienten beendet. Ein Klient wurde bereits 2011 in Ausbildung am allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt. Da die Betreuungsintensität bei diesen Fällen höher als bei anderen Vermittlungen ist, wurde die Betreuungszeit bis 2013 fortgeführt. Des Weiteren wurden eine Klientin in verschiedenen Erprobungs- und Belastungspraktika auf ihre Fähigkeiten getestet, eine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen. Dies konnte letztendlich jedoch nicht festgestellt werden und die Betreuung wurde beendet Übergang Förderschule Beruf Mit dem offiziellen Start des Modellprojektes (Laufzeit: bis ) ist es erforderlich, Struktur- und Netzwerkarbeit zu leisten. Die Mitarbeiterinnen des Integrationsfachdienstes Wittenberg/ Dessau betreuen in ihrem Bereich sieben Schulen für Geistigbehinderte, eine Schule für Körperbehinderte und das Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Halle. Für die Schulen für Geistigbehinderte werden regionale Netzwerkkonferenzen durchgeführt, für die Schulen für Sinnes- und Körperbehinderte findet eine landesweite Netzwerkkonferenz statt. In diesen Veranstaltungen wird über die konkrete Arbeit der Integrationsfachdienste berichtet. Anhand von Einzelfallbeispielen können so auch Probleme angesprochen werden, die von den Netzwerkpartnern aufgegriffen und gemeinsam gelöst werden können. In Hospitationen im Unterricht und Gesprächen mit den Schulleiterinnen und Schulleitern sowie den Lehrkräften geht es darum, die Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen, geeignete Schülerinnen und Schüler zur Erprobung am allgemeinen Arbeitsmarkt zu identifizieren und die konkrete Zusammenarbeit zwischen dem IFD und der Schule abzustimmen. Für diese Auswahl werden die schulischen Kompetenzanalysebögen, die inzwischen regelhaft ab dem 10. Schulbesuchsjahr eingesetzt werden, gemeinsam ausgewertet. Die Beratungsangebote des Integrationsfachdienstes zum Thema Anerkennungsverfahren, Gleichstellung, besonderer Kündigungsschutz und Leistungen der Integrationsämter haben viele interessierte Eltern und Lehrkräfte erreicht. Um bei den Schülerinnen und Schülern Wünsche und Vorstellungen zu wecken, werden Methoden der Persönlichen Zukunftsplanung angewandt. Diese helfen, gemeinsam nachzudenken und sich konkret mit der eigenen Zukunft auseinanderzusetzen. In der Einzelfallarbeit ist es außerdem erforderlich, eng mit den Eltern/gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern, Lehrkräften der Schule und Reha-Beraterinnen und Reha- Beratern der Arbeitsagenturen zusammen zu arbeiten und in der Berufswegekonferenz gemeinsam mit dem Jugendlichen seinen weiteren beruflichen Werdegang zu beraten, Festlegungen zu treffen und an deren Umsetzung zu arbeiten. Die Mitarbeiterinnen des Fachdienstes betreuen die Schülerinnen und Schüler, die eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen möchten und einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der beruflichen Orientierung haben. Die Schwerpunkte der Einzelfallarbeit bilden dabei neben der umfassenden Beratung, die Erkundung von 15

34 Interessen und Neigungen sowie die Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Praktika in Betrieben und Einrichtungen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Um die Ergebnisse der Praktika gut beurteilen zu können, nutzt der IFD die Materialien der beruflichen Kompetenzanalyse. Diese werden gemeinsam mit dem Arbeitgeber besprochen und ausgefüllt, um ein umfassendes Bild vom Schüler zu erhalten. Der Integrationsfachdienst berät zudem potentielle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wirkt bei der Anbahnung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen mit und übernimmt im Anschluss die Sicherung dieser Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse. Fallzahlenentwicklung In den Schulen für Geistigbehinderte können Schülerinnen und Schüler betreut werden, die sich im Schulbesuchsjahr befinden. An den Landesbildungszentren bzw. Körperbehindertenschulen wird das Augenmerk auf die letzten beiden Klassenstufen gelegt. Bei gleichgestellten Schülerinnen und Schülern oder bei vorliegendem Schwerbehindertenstatus kann über das Schulende hinaus die Arbeitsaufnahme oder die Ausbildung begleitet werden. Im Jahr 2013 hat der Integrationsfachdienst 37 Schülerinnen und Schüler (davon drei Abgänger) unterstützt. Nach Hospitationen im Unterricht und Einzelgesprächen zum Kennenlernen der Schülerinnen und Schüler wurden Interessen, Neigungen und Fähigkeiten ermittelt, um im Anschluss geeignete Orientierungspraktika zu suchen. Während der Praktika erfolgten regelmäßige Kontaktaufnahmen sowie Hospitationen in den Firmen. Die Auswertung der Praktika wurde sowohl in gemeinsamen Gesprächen mit allen Beteiligten und unter Zuhilfenahme der entwickelten Auswertungsbögen schriftlich vorgenommen konnten mit den Schülerinnen und Schülern insgesamt 21 Orientierungspraktika durchgeführt werden (Dauer: 1 2 Wochen). Erprobungs- bzw. Belastungspraktika konnten mit vier Schülern über einen längeren Zeitraum (9 12 Wochen) an einem bis drei Tagen pro Woche durchgeführt werden. Die Praktika wurden in verschiedenen Arbeitsbereichen durchgeführt, so z.b. in Kindereinrichtungen, im Möbelbau, im Handel, in der Garten- Landschaftsgestaltung, im Metallbau, in der Pflege, in der KfZ-Aufbereitung sowie als Hausmeister und in der Hauswirtschaft. Zum Ende des Schuljahres 2012/2013 haben sechs Schüler und eine Schülerin die Schule verlassen. Zwei Schüler wurden als Abgänger weiterbetreut, um den Zeitraum bis zum Beginn der fortführenden Maßnahme der Arbeitsagentur (siehe nächster Absatz) zu überbrücken. Drei Schüler und die Schülerin mündeten im Anschluss an die Schulzeit in eine Werkstatt für behinderte Menschen, da die Kompetenzen nicht ausreichen, um eine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen. Ein weiterer Schüler hat die Schule vorzeitig verlassen und ist auf Grund des ungeklärten Werdegangs zunächst arbeitslos gemeldet. Bei ihm kann wegen fehlender Gleichstellung durch die Arbeitsagentur keine weitere Betreuung durch den IFD erfolgen. Im Berichtszeitraum wurden drei Schüler als Abgänger betreut. Davon wurden zwei Abgänger der Schule für Geistigbehinderte in eine weiterführende Maßnahme der Agentur für Arbeit gegleitet. Beide sind bei einem Bildungsträger in die Maßnahme Unterstützte 16

35 Beschäftigung gemündet, um dort einen geeigneten Arbeitgeber zu finden und am Arbeitsplatz qualifiziert zu werden. Ein weiterer Abgänger der Körperbehindertenschule wurde nach Beendigung der Schule in die Betreuung des IFD aufgenommen. Er wird nun im Rahmen eines Berufsvorbereitenden Jahres betreut, bei der er versucht, seinen Hauptschulabschluss nachzuholen. Die Aufgabe des IFD bestand 2013 darin, berufliche Interessen zu ermitteln und das Praktikum für Anfang 2014 vorzubereiten und zu organisieren Übergang Werkstatt Arbeitsmarkt Im Berichtszeitraum konnten im Rahmen des Modellprojektes vier Werkstattbeschäftigte betreut werden, die Interesse an der Erprobung einer Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt hatten. Die Betreuung bei zwei Klientinnen wurde im Berichtszeitraum wieder abgeschlossen. Bei beiden konnte durch die erfolgten Praktika (2 Wochen bzw. 7 Wochen) keine Eignung für eine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt festgestellt werden, da keine hinreichende physische und psychische Stabilität vorhanden ist. Mit einem Klienten wurden zwei Praktika in einer Computerfirma organisiert, die beide gut verlaufen sind, jedoch reichen seine Kernkompetenzen im Bereich Lesen und Schreiben nicht aus, um einen Arbeitsplatz in dieser Branche erlangen zu können. Inzwischen konnte sich der Klient im Rahmen des Berufsbildungsbereiches in der WfbM in dem Aufgabengebiet der KfZ- Aufbereitung ausprobieren. Dies hat ihm so gut gefallen, dass er kein weiterführendes Interesse an der Teilnahme im Projekt hat. Mit dem zweiten Klienten wurden nach der erfolgten Betreuungsaufnahme die ersten Gespräche und Hospitationen durchgeführt, um Interessen herauszufinden. 2.4 Kooperation mit Betrieben und dem sozialen Netzwerk Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wurden einzelfallunabhängig, auch im Rahmen der Prävention, begleitet, unterstützt und motiviert, behinderte und schwerbehinderte Menschen bei auftretenden Problemlagen weiter zu beschäftigen oder einzustellen. Für das Aufgabengebiet Übergang Förderschule Beruf werden hier die Kontakte intensiviert, um geeignete und interessierte Betriebe für die Schülerinnen und Schüler von Förderschulen zu sensibilisieren. Folgende Schwerpunkte wurden 2013 berücksichtigt: - Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze, u. a. durch barrierefreie Kommunikation, - Informationen über die Auswirkungen der Behinderungen am Arbeitsplatz, - Unterstützung bei der Personalplanung, -entwicklung für schwerbehinderte Menschen. 17

36 2.5 Öffentlichkeitsarbeit Im Rahmen des Schulungsangebotes des Integrationsamtes hat der IFD auch im Jahr 2013 das Angebot für berufstätige Gehörlose und deren hörende Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen aufrechterhalten können. In einem dreitägigen Seminar konnten 11 Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die kommunikativen Besonderheiten von gehörlosen Menschen aufgeklärt werden. Dieses Seminar wird auch 2014 angeboten werden, um interessierten Firmen Hilfestellungen anzubieten, die Kommunikation mit ihren gehörlosen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verbessern. 3. Schlussbemerkungen Der IFD Wittenberg/ Dessau hat im Auftrag der Leistungsträger darauf hingewirkt, Menschen mit einer Behinderung in den Arbeitsprozess zu integrieren. Trotz der oft sehr ausgeprägten Beeinträchtigungen der Klientinnen und Klienten haben die Fachberaterinnen des Integrationsfachdienstes ein gutes Vermittlungs- und Betreuungsergebnis erzielt. Im Bereich der Berufsbegleitung konnte in den überwiegenden Fällen die Arbeitslosigkeit verhindert und bestehende Arbeitsverhältnisse gesichert werden. Diese Ergebnisse sind nur durch die enge und kooperative Zusammenarbeit mit den an den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beteiligten Leistungsträgern möglich gewesen wurde diese Zusammenarbeit fortgesetzt. In den stattfindenden Netzwerkkonferenzen sollen auch zukünftig anstehende Probleme erörtert, gemeinsam Lösungen gefunden werden und durch intensiven Erfahrungsaustausch der Nutzen unserer Arbeit für alle Beteiligten sichtbar gemacht werden. Schwerpunkt der Arbeit für die kommenden Jahre wird die berufliche Orientierung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf während der Schulzeit bilden sowie die anschließende Gestaltung des Übergangs zwischen Schule und Arbeitswelt. Die Facharbeit soll 2014 kontinuierlich fortgeführt werden, um möglichst vielen schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen und diese so auszugestalten, dass sie ihre vorhandenen Fähigkeiten und Fertigkeiten voll verwerten können. 18

37 Anhang Anlage 1: Tabelle Inanspruchnahme des Dienstes 2013 Inanspruchnahme 2013 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Gesamtanzahl betreute Klienten Vermittlung Agenturen für Arbeit Rentenversicherung Bund Rentenversicherung Knappschaft Bahn See Rentenversicherung MD Vermittlungen Berufsbegleitung Integrationsamt Berufsbegleitung Rentenversicherung MD Berufsbegleitung Unterstützte Beschäftigung Modellprojekte und Programme Job 4000 Artikel Modellprojekt ÜFB Modellprojekt ÜWA

38 Jahresbericht des Integrationsfachdienstes Halberstadt/Sangerhausen in den Arbeitsagenturbezirken Halberstadt, Bernburg und Sangerhausen für das Jahr 2013 Bürostandort: Aschersleben Lindenstraße Aschersleben Tel.: Fax: Bürostandort: Halberstadt Düsterngraben Halberstadt Tel.: Fax: Geschäftsadresse des Trägers des IFD Halberstadt/Sangerhausen: ASB-Regionalverband Salzlandkreis e.v. Magdeburger-Str Aschersleben 1

39 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 2. Struktur des Integrationsfachdienstes (IFD) 2.1. Spezifik des Fachdienstes 2.2. Organisationsstruktur 3. Auswertung der Inanspruchnahme und Ergebnisse der Fachdienstarbeit insgesamt 3.1. Aufgabenbereich Vermittlung behinderter und schwerbehinderter Menschen in Arbeit sowie Modellprojekte zur Erprobung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Inanspruchnahme durch die zuständigen Leistungsträger Statistische Daten zur Klientel Weitere Ergebnisse im Bereich Vermittlung und in den Modellprojekten 3.2. Aufgabenbereich Berufsbegleitung (BG) für schwerbehinderte Menschen Sicherung von neuen Arbeitsverhältnissen Fallzahlentwicklung und weitere statistische Auswertungen im Berichtszeitraum (nur BG) Ergebnisse in der Berufsbegleitung 3.3. Sonstige Tätigkeitsfelder des IFD Fachdienstliche Stellungnahmen Einzelfallübergreifende betriebliche Beratung Arbeitsmarktprogramm Job 4000 Artikel 3, abgelöst durch das neue Landesmodell Übergang WfbM - allgemeiner Arbeitsmarkt (ÜWA) Landesmodell Übergang Förderschule Beruf (ÜFB) in Verbindung mit der Initiative Inklusion des BMAS (Handlungsfeld 1) 4. Schlussbemerkungen und Ausblick 2

40 1. Vorwort Die Integrationsfachdienste werden unter der Strukturverantwortung des Integrationsamtes des Landes Sachsen-Anhalt tätig. Die Fachbereiche Berufsbegleitung, Vermittlung und der Fachbereich für hörbehinderte Menschen sind bei den Trägern unter einem Dach vereint. Damit wird eine enge Kooperation innerhalb des IFD gewährleistet. Der ASB Regionalverband Salzlandkreis e.v. mit Sitz in Aschersleben ist Träger des IFD Halberstadt/Sangerhausen. Die Finanzierung des Fachdienstes im Bereich Vermittlung erfolgt für Rehabilitanden auf der Grundlage der Gemeinsamen Empfehlungen nach 113 Abs. 2 SGB IX durch die Rehabilitationsträger. Die Dienstleistungen für Kunden der Arbeitsverwaltungen, die den Integrationsfachdienst durch den niederschwelligen Zugang in Anspruch nehmen wollten, konnten auf Grundlage von Vermittlungsgutscheinen nicht mehr vergütet werden. Beauftragungen über 113 Abs. 2 SGB IX oder 37 bzw. 46 SGB III erfolgten im Berichtszeitraum durch diese Träger nicht. Die Zertifizierungsregelung für Träger im Bereich Arbeitsvermittlung wird die IFD auch zukünftig von der Möglichkeit ausschließen, über Vermittlungsgutscheine in diesem Bereich tätig zu werden. Damit hat sich die Schwerpunktarbeit bei den Integrationsfachdiensten in Sachsen- Anhalt, neben der Kernaufgabe Berufsbegleitung, auf folgende Aufgabenbereiche fokussiert: Vermittlung von Rehabilitanden Unterstützung von Mitarbeitern aus den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bei der Erprobung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und bei Bedarf die Begleitung des Ausbildungs- oder Berufsübergangs (Job 4000 Art.3 bzw. Modellprojekt ÜWA s. Punkt ) Berufsorientierung von Schülern mit geistiger Behinderung sowie von weiteren schwerbehinderten Schülern durch Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und bei Bedarf die Begleitung des Ausbildungs- oder Berufsübergangs (Modellprojekt ÜFB s. Punkt ) Die statistischen Auswertungen erfolgen für den Zeitraum vom bis

41 2. Struktur des Integrationsfachdienstes 2.1. Spezifik des Fachdienstes Der IFD Halberstadt/Sangerhausen arbeitete im ersten Halbjahr mit 6 und im letzten Halbjahr durchschnittlich mit 5 Fachberatern in den Aufgabenbereichen lt. 110 SGB IX. Durch die Inanspruchnahme der einjährigen Elternzeit einer Mitarbeiterin und den bevorstehenden Renteneintritt einer langjährigen Kollegin sowie dem damit verbundenen Personalwechsel, kam es zu Umstrukturierungen der Aufgabenbereiche innerhalb des Dienstes. Ein neu hinzugekommener Mitarbeiter mit Sitz in Aschersleben löste die langjährige Stelleninhaberin ab, die mit Erreichen der Altersrente noch für die Elternzeitvertretung einer Kollegin im Modellprojekt gewonnen werden konnte. Er war anschließend, nach erfolgter Einarbeitung durch die wechselnde Stelleninhaberin, überwiegend für den Bereich Berufsbegleitung in allen 3 Arbeitsagenturbezirken verantwortlich. 3 (zeitweise 4) weitere Mitarbeiter waren hauptsächlich im Bereich Vermittlung und im Landesmodell Übergang Förderschule Beruf (ÜFB) tätig. Einer davon war zu dem noch für die Teamleitung und speziell für den Bereich Übergang von Mitarbeitern aus den WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt (ÜWA bzw. Job 4000 ) verantwortlich. Teilweise waren diese Mitarbeiter auch im Bereich Berufsbegleitung bei der Erstellung von fachdienstlichen Stellungnahmen unterstützend tätig. Die Mitarbeiterin mit Gebärdensprachkompetenz mit Sitz in Halberstadt war neben der Berufsbegleitung für hörbehinderte Menschen auch bei Einzelfällen im Modelprojekt tätig geworden. Für alle Mitarbeiter des IFD ist eine regelmäßige Teilnahme an Supervisionsveranstaltungen und Fortbildungen für die eigene Qualifizierung unabdingbar. Hierfür stellte das Integrationsamt im Rahmen der Strukturverantwortung und Finanzierung der Dienste entsprechende Mittel und Veranstaltungsangebote zur Verfügung. 4

42 2.2. Organisationsstruktur Das Aufgabengebiet des IFD Halberstadt/Sangerhausen liegt in den Arbeitsagenturbezirken Halberstadt, Sangerhausen und Bernburg (Altkreis Aschersleben-Staßfurt). Bürostandort: Aschersleben Lindenstraße Aschersleben Frau Zenger (bis April 2013) Herr Schmidt (ab Februar 2013) Bereich: Berufsbegleitung Tel: Fax: Herr Hermann (Teamleiter) Bereiche:Job 4000 und Modellprojekte ÜFB/ÜWA Tel: Fax: Halberstadt Aschersleben Harz Aschersleben/Staßfurt Mansfeld- Südharz Frau Hartwig (bis Juli 2013) Bereich: Modellprojekte ÜFB/ÜWA Bürostandort: Halberstadt Düsterngraben Halberstadt (Frau Benecke) Elternzeitvertretung: Frau Zenger (ab 05/13) Bereich: Modellprojekte ÜFB/ÜWA Tel: Fax: Frau Quitschalle (bis September 2013) Frau Sußmann (ab Nov. 2013) Bereiche: Vermittlung und Modellprojekte ÜFB/ÜWA Tel: Fax: Frau Fehmer Bereiche: Vermittlung, Begleitung sowie Unterstützung im Modellprojekte ÜFB/ÜWA (überwiegend für hörbehinderte Menschen) Tel: Funk: Fax:

43 3. Auswertung der Inanspruchnahme und Ergebnisse der Fachdienstarbeit insgesamt 3.1. Aufgabenbereich Vermittlung behinderter und schwerbehinderter Menschen in Arbeit sowie Modellprojekte zur Erprobung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Weil die Modellprojekte im Klienten- Verwaltungsprogramm des IFD unter der Rubrik Vermittlung dokumentiert werden, können diese Bereiche hier auch nur gemeinsam statistisch ausgewertet werden. Eine Konkretisierung der Ergebnisse innerhalb der Modellprojekte wird unter den Punkten und dargestellt. Die Mitarbeiter des IFD mit o.g. Aufgabenschwerpunkten verstehen sich als Dienstleister in den Arbeitsagenturbezirken Halberstadt, Sangerhausen sowie Teilen von Bernburg für die zuständigen Sozialleistungsträger. Sie sind Mittler zwischen den Klienten und den regionalen Arbeitgebern im Auftrag u.g. Leistungsträger in Kooperation mit den Schulen und WfbM und sonstiger Netzwerkpartner Inanspruchnahme durch die zuständigen Leistungsträger Im Jahre 2013 war der IFD im Bereich Arbeitsvermittlung für folgende Sozialleistungsträger tätig: Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Deutsche Rentenversicherung Bund Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (siehe sonstige Rehabilitationsträger) Berufsgenossenschaft Holz und Metall Unfallkasse Sachsen-Anhalt Integrationsamt (Job 4000 und Modellprojekte) 6

44 Statistische Daten zur Klientel Die Betreuungsfälle pendelten sich 2013 bei 75 ein. Signifikant ist, dass die Anzahl der männlichen Klienten im Betreuungszeitraum mindestens um das 3-fache höher ist als die Anzahl der weiblichen Klienten. Dieser Trend ist seit 2012 zu beobachten. Da entsprechende Klienten von den Arbeitsagenturen (in ihrer Funktion als Reha- Träger) gar nicht zugewiesen wurden bzw. arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen (durch die geänderte Zertifizierungsregelung der Bundesanstalt für Arbeit) nicht mehr durch die IFD vermittelt werden können, wurden folgende Zielgruppen nicht erreicht: Rehabilitanden in der Zuständigkeit der Arbeitsverwaltungen Sonstige arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen im Zuständigkeitsbereich der Arbeitsverwaltungen (z.b. mit Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein). 7

45 Der Hauptanteil der betreuten Klienten liegt bei den unter 25 jährigen. Durch die Modellprojekte nimmt der Anteil der Jüngeren weiter zu. Im Vergleich zu 2012 hat die Anzahl von Klienten ohne eine berufliche Qualifikation weiter zugenommen. Diese Erhöhung ergibt sich aus dem neuen Modellprojekt ÜFB, wo hauptsächlich Jugendliche und junge Erwachsene betreut werden. 8

46 Im Vergleich zum Vorjahr ist der prozentuale Schwerbehindertenstatus der aufgenommenen Klienten um 14 % gesunken, was mit dem Modellprojekt ÜFB zusammenhängt. Hier gibt es eine Sonderregelung mit dem BMAS, auch Schüler ohne anerkannte Schwerbehinderung zu unterstützen. Diese Status werden jetzt unter Sonstiges angegeben, wenn die anderen Status nicht zutreffen. Die Lernbehinderung/geistige Behinderung (63%) ist in 2013 die am häufigsten vorkommende betreuungsrelevante Behinderungskategorie. 9

47 Die Kategorie Belastbarkeit hat sich bei den Klienten im Vergleich zum Vorjahr um 12% verringert und die Problematik der sozialen Fähigkeiten und die Frage der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit sind dafür prozentual gestiegen, was wiederum aus den Modellprojekten resultiert. Bei allen im Berichtszeitraum abgeschlossenen Fällen (42) stellte sich der anschließende Verbleib sehr differenziert dar. 10

48 Weitere Ergebnisse im Bereich Vermittlung und in den Modellprojekten Hauptsächlich innerhalb des Modellprojektes wurden im Jahr 2013 unterschiedlichste arbeitsmarktnahe Maßnahmen organisiert und durchgeführt. Durch IFD initiierte Maßnahmen insgesamt Praktika 38 Investitionskosten/Arbeitsplatzausstattung 2 Probebeschäftigung 238 SGB III bzw. 34 SGB IX 1 Beantragung Eingliederungszuschüsse 3 Feststellungsverfahren beim Versorgungsamt Aufgabenbereich Berufsbegleitung (BG) für schwerbehinderte Menschen Der IFD im Bereich Berufsbegleitung ist für die Arbeitsagenturbezirke Halberstadt und Sangerhausen sowie für den Altkreis Aschersleben- Staßfurt im Agenturbezirk Bernburg zuständig. Diese sind regional dem Integrationsamt (Halle bzw. der Nebenstelle Magdeburg) zugeordnet. Für den Bereich Berufsbegleitung stand im Jahr 2013 eine Personalstelle (VBE) für die Landkreise Mansfeld-Südharz, Harz und den Altkreis Aschersleben-Staßfurt zur Verfügung. Zur Einarbeitung eines neuen Mitarbeiters war für 3 Monate eine Überschneidung mit der ausscheidenden Kollegin gegeben. Eine weitere Mitarbeiterin, die vorrangig für hörbehinderte Menschen in diesem Bereich tätig war wurde auch bei anderen Behinderungsarten im Landkreis Mansfeld-Südharz unterstützend tätig. Zusätzlich wurden die Mitarbeiter aus dem Bereich Vermittlung für die Sicherung der neuen Arbeitsverhältnisse berufsbegleitend tätig. Sie unterstützten die Mitarbeiter der Berufsbegleitung auch bei der Erstellung von Fachdienstlichen Stellungnahmen, wenn keine weiterführende Begleitung notwendig war. Im Berichtszeitraum war von den in Frage kommenden Sozialleistungsträgern lediglich das Integrationsamt als Auftraggeber wirksam. Es wurden im Rahmen der Berufsbegleitung schwerbehinderte 11

49 Menschen und Arbeitgeber im Arbeitsprozess bei Problem- und Konfliktsituationen beraten und unterstützt. Durch Fachdienstliche Stellungnahmen wurden im Auftrag des Integrationsamtes Einschätzungen zu Leistungen des Amtes (begleitende Hilfe) erarbeitet Sicherung von neuen Arbeitsverhältnissen Die erfolgreich in den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelten Klienten wurden von den Mitarbeitern des Bereichs Vermittlung berufsbegleitend als Sicherungsfall weiter betreut. Die Finanzierung erfolgte hierbei über das Integrationsamt. Der Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber wurden dazu maximal bis zum Ende der Probezeit in der Anpassungsphase begleitet. Ziel ist die dauerhafte Integration des behinderten Arbeitnehmers in das Arbeitsleben. Sollte eine weiterführende behinderungsbedingte Betreuung am Arbeitsplatz nötig sein, erfolgt die Übergabe in die konventionelle Berufsbegleitung innerhalb des Dienstes Fallzahlentwicklung und weitere statistische Auswertungen im Berichtszeitraum (nur BG) Jahr Betreuungsfälle je Jahr davon Neuzugänge aus Vorjahr(en) übernommen abgeschlossen, jeweils Die Anzahl der Betreuungsfälle nimmt weiterhin jährlich zu. Es ergaben sich folgende statistische Auswertungen für das Jahr 2013: 12

50 Insbesondere die Klienten mit einer Fachschulausbildung haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 7 % erhöht und die Klienten mit einer 3 jährigen Berufsausbildung dagegen um 9% verringert. Die Altersklasse der jährigen ist im Bereich der Berufsbegleitung immer noch führend. 13

51 Der Schwerbehindertenstatus bei Betreuungsbeginn hat sich etwas erhöht. Führend sind bei den betreuungsrelevanten Erkrankungen erstmals die seelischen Erkrankungen, gefolgt von den Hörbehinderungen und den organischen Erkrankungen. 14

52 (Fallzahlen) Als einleitende Stellen treten besonders das Integrationsamt und die Arbeitgeber auf. Die Eigeninitiative der Klienten bei der Inanspruchnahme des Dienstes hat sich im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. Im Vergleich zum Jahr 2012 haben sich keine nennenswerten Änderungen ergeben. Die Belastbarkeit ist hierbei immer noch das Hauptproblem. 15

53 Ergebnisse in der Berufsbegleitung Von 80 abgeschlossenen Betreuungsfällen konnte in 70 Fällen das Arbeitsverhältnis gesichert werden. Das entspricht 87,5%. 16

54 Durch IFD initiierte bzw. durchgeführte Maßnahmen (BG) 150 Stufenweise Wiedereingliederung 8 Maßnahmen in Einrichtungen 8 Arbeitsplatzgestaltung / - anpassung / - organisation 29 Ambulante Maßnahmen (z.b. Psychotherapie) 34 Durchsetzung von Sozialleistungen 70 Gruppenangebot (Kollegenseminar) Sonstige Tätigkeitsfelder des IFD Fachdienstliche Stellungnahmen Die Beauftragung zur Erstellung der Fachdienstlichen Stellungnahmen erfolgte ausschließlich durch das Integrationsamt. Gesamtzahl der angefertigten Stellungnahmen im Zeitraum (Maßnahmebeginn) Gesamt 33 Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen ( 27 SchwbAV) 25 Arbeitsassistenz 3 Sonstiges Dolmetscherleistungen nach 26 1 Besonderer Aufwand für Integrationsprojekte ( 134 SchwbAV) Einzelfallübergreifende betriebliche Beratung Im Rahmen der Fachdienstarbeit erfolgten einzelfallübergreifende betriebliche Beratungen, die Teilnahme an Versammlungen der schwerbehinderten Menschen und die Beratung der Betriebe, die Interesse an der Einstellung schwerbehinderter Menschen hatten. Art der Beratung Anzahl Einzelfallübergreifende betriebliche Beratung 36 Versammlungen der schwerbehinderten Menschen 2 Seminare/Schulungen/Fortbildungen für betriebliche Partner 1 Beteiligung an Messen u. Informationsveranstaltungen 1 Sonstiges Arbeitsmarktprogramm Job 4000 Artikel 3, abgelöst durch das neue Landesmodellprojekt Übergang WfbM - allgemeiner Arbeitsmarkt (ÜWA) Das Bundesarbeitsmarktprogramm Job 4000 Art. 3 wurde auch im Berichtszeitraum 2013 fortgesetzt und zum Jahresende fristgemäß abgeschlossen. Daran schloss sich das Modellprojekt Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werkstätten für 17

55 behinderten Menschen (WfbM) in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Integrationsfachdienste (Modell ÜWA) an, welches durch die im Oktober 2013 unterzeichnete Absichtserklärung der Kooperationspartner starten konnte. Insgesamt wurden bei Job 4000 im Berichtszeitraum 3 Klienten bei der Erprobung des Übergangs von der WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt. Davon wurde im Berichtszeitraum ein in 2012 entstandenes Arbeitsverhältnis gesichert und erfolgreich abgeschlossen. 2 Erprobungen waren nicht erfolgreich und endeten mit weiterführenden Maßnahmen in der Verantwortung der WfbM. Im Rahmen des Modellprojektes (ÜWA) begannen 2 neue Fälle, die über das Ende des Berichtzeitraumes hinausliefen Landesmodellprojekt Übergang Förderschule Beruf (ÜFB) in Verbindung mit der Initiative Inklusion des BMAS(Handlungsfeld 1) Ein weiteres Aufgabenfeld des Integrationsfachdienstes ist seit 2012 die Umsetzung der Richtlinie zur Initiative Inklusion/Handlungsfeld 1(berufliche Orientierung) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zusammen mit einem Landesmodellprojekt zur Unterstützung des Überganges von Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung und weiterer schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler von der Schule in Arbeit und Beruf (ÜFB). Die Laufzeit des Projektes ist vom bis Ziel des Modellprojektes ist es, motivierten jungen Menschen mit Behinderungen Alternativen zur üblichen Einmündung in eine Werkstatt für behinderte Menschen aufzuzeigen und wenn möglich, die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder einer beruflichen Ausbildung im dualen System vorzubereiten und zu sichern. Es sind konzeptionell neben den Schulen für Geistigbehinderte noch andere Schulformen in das Modellprojekt einbezogen worden. Im Verlauf des Modellprojektes war es erforderlich, die Struktur- und Netzwerkarbeit auf die hinzugekommenen Schulen auszuweiten. Die Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes nahmen Kontakt zu Schulen für körperbehinderte und sinnesbehinderte Menschen sowie zu Freien Ganztagsschulen auf, wo vereinzelt auch Bedarfe angemeldet wurden. In der Einzelfallarbeit war es erforderlich, eng mit den Eltern/gesetzlichen Vertretern, Lehrkräften der Schule und Reha-Beratern der Arbeitsagenturen zusammenzuarbeiten und in den individuellen Berufswegekonferenzen gemeinsam mit dem Jugendlichen und den Netzwerkpartnern den weiteren beruflichen Werdegang zu beraten, Festlegungen zu treffen und an deren Umsetzung mitzuarbeiten. Die Mitarbeiter des Fachdienstes betreuen die Schüler, die eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Erwägung ziehen und einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der beruflichen Orientierung besitzen. Die 18

56 Schwerpunkte der Einzelfallarbeit bilden dabei neben der umfassenden Beratung, die Erkundung der Interessen und Neigungen und die Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Praktika in Betrieben und Einrichtungen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes beraten potentielle Arbeitgeber, wirken bei der Anbahnung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen mit und übernehmen im Anschluss die Sicherung dieser Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse. Im Jahr 2013 wurden durch den IFD Halberstadt/Sangerhausen die Kontakte zu den Förderschulen weiter intensiviert. Es wurden folgende Schulformen durch den IFD erreicht: 10 Schulen für Geistigbehinderte 1 LBZ für hörbehinderte Menschen 2 LBZ für körperbehinderte Menschen 1 LBZ für sehbehinderte Menschen 2 Freie Ganztagsschulen mit integrativer Beschulung Es wurden im Berichtszeitraum 57 Schüler in die Betreuung des IFD aufgenommen. In 38 Fällen wurden für die Schüler entsprechend ihrer Neigungen und Fähigkeiten Praktika akquiriert und begleitet. 26 Fälle wurden im Berichtszeitraum abgeschlossen. Davon mündeten 2 in versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Die anschließenden Probezeiten wurden zur Sicherung der Arbeitsverhältnisse weiter durch den IFD begleitet. 4. Schlussbemerkungen und Ausblick Die Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes Halberstadt/Sangerhausen konnten auch im Jahr 2013 die neue Ausrichtung der Fachdienstarbeit fortsetzen. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern des Integrationsfachdienstes und den an der Rehabilitation beteiligten Leistungsträgern sowie den hinzugekommenen Netzwerkpartnern wurde ausgebaut. Durch die Erweiterung des Modellprojektes sowie den kurzfristigen Weggang von 2 Mitarbeiterinnen, verbunden mit der Einarbeitung eines neuen Kollegen und einer neuen Kollegin, sowie durch eine erforderliche Elternzeitvertretung wurden personelle Ressourcen gebunden, die das Gesamtergebnis letztlich nicht negativ beeinträchtigen konnten. Durch das zusätzliche Engagement der verbliebenen Mitarbeiter und Dank der Bereitschaft einer langjährigen Kollegin, auch nach Erreichen ihrer Altersrente, die nötige Elternzeitvertretung zu übernehmen, trat eine Beeinträchtigung des Dienstes nicht zu Tage. Es bleibt zu wünschen, dass die notwendige Umstrukturierung des Dienstes im Jahre 2014 einen positiven Abschluss erfährt und eine kontinuierliche und bedarfsgerechte Personalstruktur die guten Ergebnisse verstetigen wird. 19

57 Jahresbericht 2013 Träger: Der Weg e.v. Georg-Singer-Str Magdeburg Bürostandort: Magdeburg Bürostandort: Stendal Hasselbachplatz 2 Dr.-Kurt-Schumacher-Str Magdeburg Stendal

58 Inhaltsverzeichnis 1. Der Integrationsfachdienst Magdeburg/Stendal S Auswertungen und Ergebnisse der Inanspruchnahme des IFD Magdeburg/Stendal S Statistische Aussagen zur Vermittlungstätigkeit des IFD Magdeburg/Stendal S Modellprojekte S Statistische Aussagen zur beruflichen Begleitung von Menschen mit Schwerbehinderung durch den IFD Magdeburg/Stendal S Sonstige Ergebnisse der Fachdiensttätigkeit des IFD Magdeburg/Stendal S Qualitätssicherung S Schlussbemerkungen S. 37 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht. 2

59 1. Integrationsfachdienst Magdeburg/Stendal (IFD MD/SDL) Im Jahr 2013 hat sich die Beschäftigungssituation in Sachsen-Anhalt weiter verbessert. Die Arbeitslosenzahlen sanken weiter leicht. Im Zuständigkeitsbereich unseres Fachdienstes finden sich allerdings weiterhin große regionale Unterschiede. Der Landkreis Stendal weist mit einer Arbeitslosenquote von 14,7% erheblich schlechtere Werte als der Landkreis Börde (8,8%) oder der Altmarkkreis Salzwedel (9,4%) auf. Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen scheint dagegen in Sachsen-Anhalt kaum vom Aufwärtstrend auf dem Arbeitsmarkt zu profitieren. Zahlen liegen aktuell nur für 2012 vor. Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung liegt in Sachsen-Anhalt demnach wie 2011 bei 3,8%. Weiterhin bildet Sachsen-Anhalt damit das Schlusslicht in der Beschäftigungssituation von schwerbehinderten Menschen. Im Bundesdurchschnitt lag die Beschäftigungsquote bei 4,6%. Berlin erreicht 2012 sogar eine Beschäftigungsquote von 5,5% und auch Mecklenburg-Vorpommern nähert sich mit 4,9% der angestrebten 5% Marke. Im vergangenen Jahr war seitens vieler Arbeitgeber die Klage zu hören, kaum noch qualifizierte und motivierte Mitarbeiter zu finden. Branchen wie der Landwirtschaft mangelt es schon seit mehreren Jahren an Auszubildenden, die ihre Ausbildung mit guten Ergebnissen beenden. Perspektivisch werden wir auch in Ostdeutschland vermehrt Probleme haben, Arbeitsplätze passend zu besetzen. Für die Integrationsfachdienste bietet dies auch Chancen. Gutqualifizierten Menschen mit Handicap werden Betriebe leichter Zugeständnisse hinsichtlich ihrer behinderungsbedingten Einschränkungen machen müssen, weil ihre Fachlichkeit benötigt wird. Menschen mit intellektuellen Einschränkungen werden für einfache, körperlich belastende Arbeiten, die Ausdauer verlangen, nachgefragt. Die Arbeit der Integrationsfachdienste gewinnt daher nochmals an Bedeutung, weil nur eine umsichtige und fundierte Integration Arbeitgeber langfristig davon überzeugt, Menschen mit Handicaps in ihren Unternehmen zu beschäftigen. Die Integrationsfachdienste existieren flächendeckend in Sachsen-Anhalt und liegen seit dem in der Strukturverantwortung des Integrationsamtes. Der Träger: Der Weg e.v. ist seit 1995 in der Berufsbegleitung und seit 2005 in der Vermittlung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen tätig. Mit 10 Kollegen ist der IFD MD/SDL der größte Fachdienst in Sachsen-Anhalt. In Magdeburg arbeiten 6 und in Stendal 4 Integrationsberater. Am Standort Stendal wird ab 2014 eine weitere Kollegin zusätzlich tätig, um die intensive Fallarbeit in den Modellprojekten abzusichern. An beiden Standorten steht jeweils ein Mitarbeiter mit speziellen Kenntnissen für hörbehinderte Menschen zur Verfügung. Auf der Grundlage des Sozilagesetzbuches IX, Teil 2, haben wir 2013 in folgenden Bereichen gearbeitet: a) berufliche Begleitung schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben (Berufsbegleitung) b) Vermittlung behinderter und schwerbehinderter Menschen ins Arbeitsleben (Vermittlung) c) Arbeitsmarktprogramm Job 4000 Artikel 3(Ausgliederung WfbM) mit Übergang ins Modellprojekt Übergang Werkstatt Arbeitsmarkt (ÜWA) ab Oktober 2013 d) Modellprojekt Unterstützung des Überganges von Schülern mit geistiger Behinderung und weiteren schwerbehinderten Schüler von der Förderschule in Arbeit und Beruf (ÜFB). 3

60 e) Modellprojekt Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus WfbM in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Integrationsfachdienste (ÜWA) ab Oktober 2013 Das Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt und das Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt vereinbarten die Initiative Inklusion/Handlungsfeld 1 gemeinsam mit den Integrationsfachdiensten im Rahmen des Landesmodellprojektes zur Unterstützung des Überganges von Schülern mit geistiger Behinderung und weiteren schwerbehinderten Schüler von der Förderschule in Arbeit und Beruf (kurz: Übergang Förderschule Beruf (ÜFB) durchzuführen. Ziel des Modellprojektes ist es, motivierten jungen Menschen mit Behinderungen Alternativen zur bisher üblichen Einmündung in eine Werkstatt für behinderte Menschen aufzuzeigen und wenn möglich die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder einer beruflichen Ausbildung im dualen System vorzubereiten und zu sichern. Mit dem Start des Modellprojektes (Laufzeit: bis ) war es zunächst erforderlich, Struktur- und Netzwerkarbeit durchzuführen. Die Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes nahmen in ihrem Bereich den Kontakt zu den 14 Förderschulen für Geistigbehinderte auf. In den Hospitationen und Gesprächen mit den Schulleitern und Lehrkräften ging es darum, die Unterstützungsmöglichkeiten durch die IFD-Mitarbeiter aufzuzeigen, geeignete Schüler zur Erprobung am allgemeinen Arbeitsmarkt zu identifizieren und die konkrete Zusammenarbeit von IFD und Förderschule abzustimmen. Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes wirkten auch in Arbeitsgruppen mit, die Materialien zur betrieblichen und schulischen Kompetenzanalyse erstellten. In der Einzelfallarbeit ist es erforderlich, eng mit den Eltern/gesetzlichen Vertretern, Lehrkräften der Förderschule und Reha-Beratern der Agenturen für Arbeit zusammen zu arbeiten und in der Berufswegekonferenz gemeinsam mit dem Jugendlichen seinen weiteren beruflichen Werdegang zu beraten, Festlegungen zu treffen und an deren Umsetzung mitzuarbeiten. Die Mitarbeiter des Fachdienstes betreuen die Schüler, die eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen möchten und einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der beruflichen Orientierung benötigen. Die Schwerpunkte der Einzelfallarbeit bilden dabei neben der umfassenden Beratung, die Erkundung der Interessen und Neigungen und die Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Praktika in Betrieben und Einrichtungen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Weiterhin beraten die Fachdienste potentielle Arbeitgeber, wirken bei der Anbahnung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen mit und übernehmen im Anschluss die Sicherung dieser Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse. Seit 2007 wurden in Sachsen Anhalt im Rahmen des Bundesarbeitsmarktprogramm Job 4000 Mitarbeiter von Werkstätten für Menschen mit Behinderung bei der Erprobung auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt. Diese Arbeit wird seit Oktober 2013 im Rahmen des Modellprojekts ÜWA fortgesetzt. Die Inanspruchnahme der Integrationsfachdienste durch die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter über den Vermittlungsgutschein ist seit 2013 nicht mehr möglich. Vermittlungsunterstützungen auf Basis der gemeinsamen Empfehlung nach 113 Abs.2 SGB IX erfolgten für die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die Berufsgenossenschaft Holz- und Metall, die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten sowie die BG Fahrzeughaltungen. Die personelle Situation des IFD war aufgrund von Langzeiterkrankungen und Elternzeitvertretungen durch zahlreiche Wechsel geprägt. 4

61 Einen Schwerpunkt der Arbeit bildete im vergangenen Jahr der Ausbau der Kooperation mit den Förderschulen und den Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Der Grundgedanke der Inklusion, Menschen mit Behinderung primär integrativ zu beschulen und die Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen, ist ein langer Prozess, der mit der Entwicklung eines grundsätzlich neuen Selbstverständnisses der Gesellschaft im Umgang mit Behinderungen verbunden ist. Dabei gilt es, nicht zu verdrängen, dass es in einer von Wettbewerb und Konkurrenz geprägten Leistungsgesellschaft dauerhaft auch ausreichende geschützte Möglichkeiten des Lernens und Arbeitens geben muss. Integrative Beschulung von Menschen mit geistiger Behinderung sowie ihre Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erfordern zum Teil erheblich größere personelle, sachliche und/oder finanzielle Mittel als derzeit zu Verfügung gestellt werden. Dem Anliegen der Inklusion können wir daher nur gemeinsam mit allen Kooperationspartnern mittels intensiver, offener, kritischer aber wertschätzender Kommunikation und Auseinandersetzung schrittweise näher kommen. Bei allen Auftraggebern und externen Partnern, die mit uns gemeinsam großes Engagement zeigten, bedanken wir uns in diesem Sinne recht herzlich. 5

62 2. Auswertungen/ Ergebnisse der Inanspruchnahme des IFD MD/SDL 2.1. Statistische Aussagen zur Vermittlungstätigkeit des IFD MD/SDL Im Jahr 2013 erfolgten Vermittlungsunterstützungen auf Grundlage der Gemeinsamen Empfehlungen nach 113 (2) SGB IX ausschließlich über Einzelfallvereinbarungen. Die Leistungsträger, Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund, DRV Mitteldeutschland, DRV Knappschaft- Bahn-See, DRV Westfalen, die Berufsgenossenschaft Holz- und Metall, Nahrungsmittel- und Gaststätten sowie die BG Fahrzeughaltungen wiesen Klienten zu. Im Jahr 2013 erfolgten, wie in den Jahren zuvor, keine Beauftragungen durch die Agentur für Arbeit: zur Vermittlung von Rehabilitanden auf Grundlage der Gemeinsamen Empfehlungen nach 113 (2) SGB IX, zur Berufswegeplanung von Schülern. Die Anzahl der im Vermittlungsbereich betreuten Klienten in der Region Magdeburg hat sich im Vergleich zu den beiden Vorjahren von 146 Klienten (2011) über 104 Klienten (2012) auf 52 Klienten reduziert. Im Bereich Stendal sank die Anzahl der unterstützten Klienten von 111 (2011) über 54 Klienten (2012) auf 21 Klienten. Die deutliche Reduzierung auf insgesamt etwa ein Viertel der im Jahr 2011 unterstützten Klienten resultiert aus der neuen Schwerpunktsetzung, wie im Folgenden deutlich wird. 6

63 Leistungsträger des IFD im Bereich Magdeburg 52 Klienten folgender Sozialleistungsträger wurden im Berichtszeitraum durch den IFD betreut: Leistungsträger Agentur für Arbeit ARGE / Jobcenter opt. Kommune DRV Bund DRV Mitteldeu tschland DRV Knappsch aft Bahn- See DRV Westfalen Berufsgen ossenscha ft/ Unfallkass en LVwA- Hauptfürs orgestelle, soz. Entsch. Gesamt 3,85% 1,92% 0,00% 19,23% 50,00% 19,23% 0,00% 5,77% 0,00% männlich 1,92% 0,00% 0,00% 5,77% 30,77% 9,62% 0,00% 3,85% 0,00% weiblich 1,92% 1,92% 0,00% 13,46% 19,23% 9,62% 0,00% 1,92% 0,00% Im Vergleich zu 2012 wurden am Standort Magdeburg 50% weniger Klienten unterstützt. 6 Unterstützungsprozesse erfolgten noch auslaufend für die Agentur für Arbeit und die Jobcenter. Die Beauftragungen durch die Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaften erhöhten sich absolut von 40 auf 46 Vermittlungsaufträge. Hauptauftraggeber war die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland. Leistungsträger des IFD im Bereich Stendal 21 Klienten folgender Sozialleistungsträger wurden im Berichtszeitraum durch den IFD betreut: Leistungsträger Agentur für Arbeit ARGE / Jobcenter KOBA Schönebec k DRV Bund DRV Mitteldeuts chland DRV Knappschaf t Bahn-See Berufsgeno ssenschaft/ Unfallkasse n Integration samt Halle Gesamt 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 85,71% 9,52% 4,76% 0,00% männlich 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 52,38% 9,52% 0,00% 0,00% weiblich 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 33,33% 0,00% 4,76% 0,00% Im Bereich Stendal erfolgten für die Agentur für Arbeit und die Jobcenter keine Unterstützungsprozesse mehr. Absolut reduzierte sich die Anzahl der Vermittlungsprozesse im Rahmen von 7

64 Einzelbeauftragungen im Vergleich zum Vorjahr von 25 auf 21. Hauptauftraggeber war die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland mit 14 Beauftragungen. Im Bereich Magdeburg lag bei den 52 zu vermittelnden Klienten folgende Altersverteilung vor: Altersverteilung bis über 60 Gesamt 0,00% 11,54% 34,62% 51,92% 1,92% männlich 0,00% 7,69% 17,31% 25,00% 1,92% weiblich 0,00% 3,85% 17,31% 26,92% 0,00% Die Altersverteilung der Klienten veränderte sich im Vergleich zu den Vorjahren deutlich. Der überwiegende Anteil der Klienten war älter als 50 Jahre. Im Bereich Stendal lag bei den 21 zu vermittelnden Klienten folgende Altersverteilung vor: Altersverteilung bis über 60 Gesamt 0,00% 4,76% 38,10% 52,38% 4,76% männlich 0,00% 0,00% 19,05% 38,10% 4,76% weiblich 0,00% 4,76% 19,05% 14,29% 0,00% In Stendal verschob sich der Altersdurchschnitt noch deutlicher als in Magdeburg nach oben. Der Anteil der über 50 Jahre alten Klienten stieg von 35% auf 57% an. 8

65 Im Bereich Magdeburg hatten die 52 Klienten bei ihrem Zugang zum IFD folgende Berufsabschlüsse: erreichter Berufsabschluss keine Anlernberuf Fachwerker/ Helfer (2- jährig) Berufsausbild ung (3-jährig) Fachschulaus bildung Techniker/ Meister Fachhochsch ul- /Universität Gesamt 0,00% 1,92% 11,54% 84,62% 1,92% 0,00% 0,00% männlich 0,00% 0,00% 3,85% 48,08% 0,00% 0,00% 0,00% weiblich 0,00% 1,92% 7,69% 36,54% 1,92% 0,00% 0,00% In Magdeburg stieg der Anteil der unterstützen Klienten mit einer dreijährigen Ausbildung auf 86%. Der Anteil weniger qualifizierter Klienten sank von 20% auf 13%. Im Bereich Stendal hatten die 21 Klienten bei ihrem Zugang zum IFD folgende Berufsabschlüsse: erreichter Berufsabschluss keine Anlernberuf Fachwerker/H Berufsausbild Fachschulaus Techniker/ Fachhochschu elfer (2-jährig) ung (3-jährig) bildung Meister l-/universität Gesamt 0,00% 0,00% 9,52% 85,71% 4,76% 0,00% 0,00% männlich 0,00% 0,00% 4,76% 52,38% 4,76% 0,00% 0,00% weiblich 0,00% 0,00% 4,76% 33,33% 0,00% 0,00% 0,00% Im Bereich Stendal lag der Anteil der Klienten mit einer dreijährigen Ausbildung bei 90%. 9

66 Im Bereich Magdeburg hatten die 52 Klienten bei ihrem Zugang zum IFD folgenden Schwerbehindertenstatus: SB-Status (GdB) Schwerbehindertenau sweis Von der Agentur für Arbeit gleichgestellt Anerkennung / Gleichstellung beantragt Rehabilitand nach 2 (1) SGB IX Gesamt 25,00% 28,85% 1,92% 36,54% männlich 11,54% 21,15% 0,00% 13,46% weiblich 13,46% 7,69% 1,92% 23,08% Der Anteil der Klienten, die keinen Grad der Behinderung von mindestens 30 aufweisen, verdoppelte sich auf mehr als ein Drittel aller Klienten. Der Anteil der schwerbehinderten Klienten reduzierte sich dagegen um die Hälfte bei einem leichten Zuwachs von 6% gleichgestellten Klienten. Im Bereich Stendal hatten die 21 Klienten bei ihrem Zugang zum IFD folgenden Schwerbehindertenstatus: SB-Status (GdB) Schwerbehindertenau sweis Von der Agentur für Arbeit gleichgestellt Anerkennung / Gleichstellung beantragt Rehabilitand nach 2 (1) SGB IX Gesamt 9,52% 19,05% 9,52% 61,90% männlich 9,52% 9,52% 0,00% 42,86% weiblich 0,00% 9,52% 9,52% 19,05% Im Bereich Stendal überwiegt der Anteil an Klienten ohne Grad der Behinderung von mindestens 30 mit 62% deutlich. 10

67 Im Bereich Magdeburg lagen bei den 52 Klienten beim Zugang zum IFD folgende betreuungsrelevante Erkrankungen vor: betreuungsrelevante Erkrankungen seelische Erkrankung Hirnorganisc he/ Neurologisch e Sehbehinder ung Lernbehinde rung/ geistige Beh. Organische Erkrankung Körperbehin derung (Stütz- /Beweg.app. ) Hörbehinder ung Gesamt 7,69% 5,77% 1,92% 0,00% 36,54% 40,38% 7,69% männlich 3,85% 3,85% 1,92% 0,00% 17,31% 21,15% 3,85% weiblich 3,85% 1,92% 0,00% 0,00% 19,23% 19,23% 3,85% Der Anteil körperbehinderter und organisch erkrankter Menschen stieg auf mehr als dreiviertel der Klienten an. Im Bereich Stendal lagen bei den 21 Klienten beim Zugang zum IFD folgende betreuungsrelevante Erkrankungen vor: betreuungsrelevante Erkrankungen seelische Erkrankung Hirnorganisc he/ Neurologisch e Sehbehinder ung Lernbehinder ung/ geistige Beh. Organische Erkrankung Körperbehin derung (Stütz- /Beweg.app.) Hörbehinder ung Gesamt 19,05% 9,52% 0,00% 0,00% 19,05% 52,38% 0,00% männlich 4,76% 4,76% 0,00% 0,00% 19,05% 33,33% 0,00% weiblich 14,29% 4,76% 0,00% 0,00% 0,00% 19,05% 0,00% Auffallend im Bereich Stendal ist der sehr hohe Anteil seelisch behinderter Klienten. Angesichts der niedrigen Gesamtzahl der Klienten bleibt jedoch abzuwarten, inwiefern sich dies in den Folgejahren ähnlich darstellt. 11

68 Beauftragungen zur Vermittlung von Rehabilitanden auf Grundlage der Gemeinsamen Empfehlungen nach 113 (2) SGB IX im Jahre 2013: Bund Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Knappschaft- Bahn-See Zuweisungen im Jahr davon Vermittlungen Deutsche Rentenversicherung -Bund- AV besteht noch o ja o nein Art der Behinderunhinderunmittelt Grad der Be- in Arbeit ver- Gründe der Nichtvermittlung/ lfd. Nr. Geschlecht Alter Gründe der Beendigung des AV 01 weiblich 52 Körperbehinderung Rehabilitand ja nein Kündigung d. Arbeitsgebers 02 weiblich 52 Körperbehinderung Rehabilitand ja nein Kündigung aus persönl. Gründen (Umzug) 03 weiblich 44 Körperbehinderung 30 nein 1h 04 männlich 28 Körperbehinderung Rehabilitand ja ja 05 männlich 46 org. Erkrankung 100 nein längerfristige Arbeitsunfähigkeit 06 weiblich 49 Körperbehinderung Rehabilitand ja ja 07 weiblich 55 org. Erkrankung 80 ja nein befristetes AV 08 männlich 31 seel. Erkrankung Rehabilitand ja nein befristete Probebeschäftigung 09 weiblich 51 seel. Erkrankung Gleichstellung beantragt nein nein 1b 10 weiblich 28 Hirnorg./ Neurolog. Erkrankung 60 ja ja befristetes AV 12

69 Deutsche Rentenversicherung -Mitteldeutschland- Art der Behinderung Grad der Behinderung in Arbeit vermittelt AV besteht noch o ja o nein Gründe der Nichtvermittlung/ Gründe der Beendigung des AV lfd. Nr. Geschlecht Alter 01 männlich 54 Körperbehinderung Rehabilitand nein 1d 02 männlich 42 Körperbehinderung Rehabilitand Ja ja 03 männlich 58 Körperbehinderung Rehabilitand Ja nein befristetes AV 04 männlich 46 seel. Erkrankung Rehabilitand Ja nein befristete Probebeschäftigung 05 männlich 59 Org. Erkrankung Gleichstellung Ja ja 06 weiblich 59 seel. Erkrankung Rehabilitand nein geringfügige Beschäftigung 07 männlich 47 seel. Erkrankung Gleichstellung nein 1h 08 männlich 52 Körperbehinderung Rehabilitand Ja ja 09 männlich 37 Org. Erkrankung 30 nein 1d 10 männlich 60 Körperbehinderung Gleichstellung nein 1c 11 männlich 53 Körperbehinderung Gleichstellung nein 1h 12 weiblich 45 seel. Erkrankung Gleichstellung nein 3a 13 weiblich 48 Körperbehinderung 50 nein 1b 14 weiblich 54 Körperbehinderung Rehabilitand nein 1b 15 männlich 49 Körperbehinderung Rehabilitand nein 1b männlich Hirnorg./ Neurolog Erkrankung Gleichstellung Ja ja 17 männlich 45 Org. Erkrankung Gleichstellung Ja ja 18 weiblich 57 seel. Erkrankung Rehabilitand Ja ja 19 männlich 44 Org. Erkrankung 50 Ja nein Klientin selbst gekündigt Vermittlung erfolgte im Nachhinein 20 weiblich 57 seel. Erkrankung Rehabilitand nein ja 21 weiblich 60 Hörbehinderung Gleichstellung Ja ja 22 weiblich 45 Körperbehinderung Rehabilitand nein 1b 13

70 23 männlich 58 Körperbehinderung Gleichstellung nein 1j 24 weiblich 55 Körperbehinderung Rehabilitand Ja nein Probebesch. erfolglos 25 weiblich 46 Körperbehinderung Rehabilitand Beauftragung in 2014 verschoben 26 weiblich 57 Körperbehinderung Rehabilitand Ja ja 27 männlich 53 Hörbehinderung 60 Ja ja 28 männlich 55 Org. Erkrankung 60 ja (2014) AV in weiblich 36 Körperbehinderung Rehabilitand noch in Betreuung 30 männlich 47 Org. Erkrankung 80 nein 1d 31 weiblich 52 Körperbehinderung Gleichstellung nein noch in Betreuung 32 männlich 52 Körperbehinderung Rehabilitand Ja ja 33 männlich 56 Org. Erkrankung 100 Ja ja 34 männlich 49 Org. Erkrankung Gleichstellung Ja ja 35 männlich 58 Hirnorg./ Neurolog. Erkrankung Gleichstellung nein noch in Betreuung 36 männlich 58 Hirnorg./ Neurolog. Erkrankung Gleichstellung nein noch in Betreuung 37 männlich 57 Org. Erkrankung 50 ja (2014) AV in männlich 57 Körperbehinderung Gleichstellung nein 1b 39 weiblich 45 Org. Erkrankung Gleichstellung Ja nein Probebesch. au abgebrochen 40 weiblich 45 Org. Erkrankung Gleichstellung nein 1h 41 männlich 52 Körperbehinderung 50 Ja ja 42 männlich 58 Körperbehinderung Rehabilitand ja nein Probebesch. erfolglos 43 männlich 61 Org. Erkrankung 50 nein 1h 14

71 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See lfd. Nr. Geschlecht Alter Art der Behinderung Grad der Behinderung in Arbeit vermittelt AV besteht noch o ja o nein Gründe der Nichtvermittlung/ Gründe der Beendigung des AV 01 männlich 50 Sehbehinderung Sonst. nein 1e 02 männlich 54 Körperbehinderung Rehabilitand nein 1b 03 weiblich 55 Org. Erkrankung 60 nein 1d 04 weiblich 57 Org. Erkrankung Rehabilitand nein 1b 05 männlich 49 Körperbehinderung Gleichstellung nein 1j 06 weiblich 48 Org. Erkrankung Rehabilitand nein 1d 07 männlich 48 Org. Erkrankung Rehabilitand nein 1b 08 männlich 49 Körperbehinderung Gleichstellung ja nein Probebesch. erfolglos 09 weiblich 58 Org. Erkrankung Rehabilitand nein 1b 10 weiblich 46 Körperbehinderung Rehabilitand nein 1b 11 männlich 47 Körperbehinderung Rehabilitand nein 1d 12 männlich 57 Körperbehinderung Rehabilitand nein 1d 15

72 Berufsgenossenschaft Holz- und Metall / Nahrungsmittel- und Gaststätten/ Fahrzeughaltungen Berufsgenossenschaft Holz- und Metall Nahrungsmittel- und Gaststätten Fahrzeughaltungen Zuweisungen im Jahr davon Vermittlungen Berufsgenossenschaft Holz- und Metall lfd. Nr. Geschlecht Alter Art der Behinderung Grad der Behinderung in Arbeit vermittelt AV besteht noch o ja o nein Gründe der Nichtvermittlung/ Gründe der Beendigung des AV 01 weiblich 40 Org. Erkrankung Rehabilitand nein 1e 02 männlich 53 Org. Erkrankung Rehabilitand nein 1d 16

73 Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel- und Gaststätten lfd. Nr. Geschlecht Alter 01 weiblich 49 Art der Behinderung Grad der Behinderung in Arbeit vermittelt AV besteht noch o ja o nein Hirnorg./ Neurolog. Erkrankung Gleichstellung ja ja Gründe der Nichtvermittlung/ Gründe der Beendigung des AV Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen AV besteht noch o ja o nein Gründe der Nichtvermittlung/ Gründe der Beendigung des AV Art der Behinderunhinderunmittelt Grad der Be- in Arbeit ver- lfd. Nr. Geschlecht Alter 01 männlich 32 Körperbehinderung 100 nein 1b Gründe der Nichtvermittlung 1) konnte nicht vermittelt werden, weil: 2) 428 SGB III; ALG unter erleichterten Voraussetzungen a) unflexibel (Vermittlung nur in Wohnortnähe), b) keine Finanzierungsgrundlage mehr, 3) Vermittlung in andere Betreuung c) Eintritt der Erwerbsminderung, davon a) med. Rehabilitationsmaßnahme, d) Arbeitsmarktsituation/ unpassende, mangelnde Qualifikation, davon b) Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben. e) vermittelt in andere Maßnahmen, f) Vermittlung durch andere, g) hohe Gehaltsvorstellungen, 4) Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit h) Klient nicht vermittlungsfähig, i) der Klient die Betreuung abgebrochen hat, j) der IFD die Betreuung abgebrochen hat, k) laufende Betreuung 17

74 Vermittlungsergebnisse des IFD Magdeburg/Stendal Im Jahr 2013 halbierte sich der Anteil der Vermittlungsprozesse im Vergleich zu 2012 von 158 auf 73. Von diesen wurden 69 auf Basis der Gemeinsamen Empfehlungen nach 113 (2) SGB IX zugewiesen. Von den 73 Klienten konnten im Jahr in Arbeit vermittelt werden. Von den abgeschlossenen Arbeitsverhältnissen bestehen im Juni 2014 noch 17. Verglichen mit dem Vorjahr steigerte sich der Anteil der vermittelten Klienten von 32% auf 40%. Die Nachhaltigkeit lag 2013 mit 62% auf dem Niveau von Im Folgenden werden die Vermittlungen mit den bestehenden Arbeitsverhältnissen zum Zeitpunkt der jeweiligen jährlichen Berichterstattung verglichen. Jahr Vermittlungen bestehende Arbeitsverhältnisse am Ende des Jahres 18

75 Vermittlungsergebnisse des IFD Magdeburg/Stendal im Bereich Magdeburg Geschlecht Alter Art der Behinderung Grad der Behinderung Qualifikation Neue Tätigkeit Vorschaltmaßnahmen Förderhöhe Bestand des AV Wenn nein, warum nicht 1 männlich 24 Org. Erkrankung 50 Fachwerker Fahrer/ Hausm. 12 Mon. 50%, ja 12 Mon. 40% 2 männlich 52 Körperbehinderung 50 Facharbeiter Facharbeiter 1 Mon. 100% ja 3 weiblich 28 Hirnorg./ Neurolog. 60 Fachwerker Teamassistentin 3 Mon. PB ja Erkrankung 10 Mon. 50% 4 weiblich 52 Körperbehinderung Rehabilitand Facharbeiter Facharbeiter ohne, 6 Mon. befristet nein, Kündigung durch Arbeitgeber 5 männlich 49 Körperbehinderung Gleichstellung Facharbeiter Zweiradmechaniker 3 Mon. PB nein, PB war nicht erfolgreich 6 weiblich 51 Körperbehinderung Rehabilitand Facharbeiter Facharbeiter 2 Mon. PB nein, PB war nicht erfolgreich 7 weiblich 52 Körperbehinderung Rehabilitand Facharbeiter Facharbeiter ohne, 6 Mon. befristet nein, Kündigung/ pers. Gründen (Umzug) 8 weiblich 45 Org. Erkrankung Gleichstellung Facharbeiter Facharbeiter 3 Mon. PB Probebesch. au abgebrochen 9 männlich 49 Org. Erkrankung Gleichstellung Fachwerker Fachwerker 3 Mon. PB ja 10 weiblich 44 Org. Erkrankung 50 Facharbeiter Facharbeiter ohne nein, Klientin hat gekündigt 11 männlich 45 Org. Erkrankung Gleichstellung Facharbeiter Facharbeiter 3 Mon. PB ja 6 Mon 50% 12 männlich 53 Hörbehinderung 60 (neu) Facharbeiter Facharbeiter EGZ der RV 12 Monate ja 60 % 13 weiblich 60 Hörbehinderung Gleichstellung Facharbeiter Facharbeiter PB 2 Mon., EGZ der RV 12 Mo 50 % ja 19

76 14 männlich 28 Körperbehinderung Rehabilitand Facharbeiter Facharbeiter 3 Mon. PB ja 15 weiblich 49 Körperbehinderung Rehabilitand Facharbeiter Facharbeiter 3 Mon. PB ja 16 männlich 31 seel. Erkrankung Rehabilitand Facharbeiter Facharbeiter 3 Mon. PB nein 17 weiblich 55 org. Erkrankung 80 Facharbeiter Facharbeiter 3 Mon. PB nein 20

77 Vermittlungsergebnisse des IFD Magdeburg/Stendal im Bereich Stendal Geschlecht Alter Art der Behinderung Grad der Behinderung Qualifikation Neue Tätigkeit Vorschaltmaßnahmen Förderhöhe Bestand des AV Wenn nein, warum nicht 1 weiblich 48 Org. Erkrankung Gleichstellung Facharbeiter Anlerntätigkeit 1 Jahr 40% nein,befristet 2 weiblich 36 Körperbehinderung 70 Facharbeiter Anlerntätigkeit keine Ja 3 männlich 42 Körperbehinderunter Rehabilitand Teilfacharbei- Anlerntätigkeit PB ja 4 männlich 58 Körperbehinderung Rehabilitand Facharbeiter Anlerntätigkeit PB nein, Befristung 5 weiblich 49 Hirnorg./ Neurolog. Gleichstel- Facharbeiter Facharbeiter PB ja Erkrankung lung 6 männlich 59 Org. Erkrankung Gleichstellung Facharbeiter Facharbeiter PB ja 7 männlich 58 Körperbehinderung Rehabilitand Facharbeiter Anlerntätigkeit PB nein, Befristung, mangel nde gesundh. Eignung 8 weiblich 57 Seelische Erkrankung Rehabilitand Facharbeiter Facharbeiter PB ja 9 männlich 46 Seelische Erkrankung Rehabilitand Facharbeiter Facharbeiter PB nein, fehl. soziale Fähig keiten 10 männlich 56 Org. Erkrankung 100 Facharbeiter Facharbeiter PB ja 11 männlich 58 Hirnorg./ Neurolog. Erkrankung 12 weiblich 57 Körperbehinderung Gleichstellung Facharbeiter Facharbeiter ohne ja Rehabilitand Facharbeiter Anlerntätigkeit PB ja 21

78 Gründe für die Beendigung der im Jahresverlauf abgeschlossenen Fälle (ohne erfolgreiche Vermittlung): Im Bereich Magdeburg wurde bei 30 Klienten die Betreuung beendet (keine Mehrfachnennung): Gründe für die Beendigung Gesamt männlich weiblich 1.) konnte nicht vermittelt werden, weil: a) unflexibel (Vermittlung nur in Wohnortnähe), b) keine Finanzierungsgrundlage mehr, c) Eintritt der Erwerbsminderung, d) Arbeitsmarktsituation/ unpassende, mangelnde Qualifikation, e) vermittelt in andere Maßnahmen, f) Vermittlung durch andere, g) hohe Gehaltsvorstellungen, h) Klient nicht vermittlungsfähig, i) der Klient die Betreuung abgebrochen hat, j) der IFD die Betreuung abgebrochen hat, ) 428 SGB III; ALG unter erleichterten Voraussetzungen 3.) Vermittlung in andere Betreuung davon a) med. Rehabilitationsmaßnahme, davon b) Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben. 4.) Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Der IFD führte im Bereich Magdeburg u. a. folgende Maßnahmen durch, um die Integration der Klienten ins Arbeitsleben zu fördern: 1. Maßnahmen am allgemeinen Arbeitsmarkt: Initiierung von Umschulung/ Ausbildung Initiierung von Zuverdienst (geringfügige Beschäftigung) Initiierung von Probebeschäftigung Initiierung von Maßnahmen beim Arbeitgeber 2. arbeitsbezogene Maßnahmen: Anfertigung von Fähigkeits-, Neigungs- und Anforderungsprofilen Initiierung der Arbeitsplatzgestaltung Erarbeitung fachdienstlicher Stellungnahmen 3. sonstige Maßnahmen: Initiierung medizinischer Maßnahmen Erstellung von Bewerbungsunterlagen Erlangung Führerschein Bewerbungstraining Eingliederung in WfbM 22

79 Gründe für die Beendigung der im Jahresverlauf abgeschlossenen Fälle (ohne erfolgreiche Vermittlung): Im Bereich Stendal wurde bei 11 Klienten die Betreuung beendet (keine Mehrfachnennung): Gründe für die Beendigung Gesamt männlich weiblich 1.) konnte nicht vermittelt werden, weil: a) unflexibel (Vermittlung nur in Wohnortnähe), b) keine Finanzierungsgrundlage mehr, c) Eintritt der Erwerbsminderung, d) Arbeitsmarktsituation/ unpassende, mangelnde Qualifikation, e) vermittelt in andere Maßnahmen, f) Vermittlung durch andere, g) hohe Gehaltsvorstellungen, h) Klient nicht vermittlungsfähig, i) der Klient die Betreuung abgebrochen hat, j) der IFD die Betreuung abgebrochen hat, 2.) 428 SGB III; ALG unter erleichterten Voraussetzungen 3.) Vermittlung in andere Betreuung davon a) med. Rehabilitationsmaßnahme, davon b) Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben. 4.) Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Der IFD führte im Bereich Stendal u. a. folgende Maßnahmen durch, um die Integration der Klienten ins Arbeitsleben zu fördern: 1. Maßnahmen am allgemeinen Arbeitsmarkt: Initiierung von Umschulung/ Ausbildung Initiierung von Zuverdienst (geringfügige Beschäftigung) Initiierung von Probebeschäftigung Initiierung von Maßnahmen beim Arbeitgeber 2. arbeitsbezogene Maßnahmen: Anfertigung von Fähigkeits-, Neigungs- und Anforderungsprofilen Initiierung der Arbeitsplatzgestaltung 3. sonstige Maßnahmen: Initiierung medizinischer Maßnahmen Erstellung von Bewerbungsunterlagen Erlangung Führerschein Bewerbungstraining 23

80 2.2. MODELLPROJEKTE Im Jahr 2013 arbeitete der Integrationsfachdienst im Rahmen des Arbeitsmarktprogrammes Job 4000, Artikel 3 und der Modellprojekte ÜFB und ÜWA. Es wurden insgesamt 97 Klienten im Vergleich zu 40 im Vorjahr unterstützt. Bei den durch den IFD MD/SDL begleiteten 79 Klienten lag folgende Altersverteilung vor: Altersverteilung bis Gesamt 88,61% 11,39% 0,00% 0,00% männlich 63,29% 3,80% 0,00% 0,00% weiblich 25,32% 7,59% 0,00% 0,00% Im Vergleich zum Vorjahr sank der Anteil der jährigen um mehr als die Hälfte, da der weitaus überwiegende Anteil der Arbeit in Schulen geleistet wurde. Die vom IFD MD/SDL begleiteten Klienten hatten bei Aufnahme in die Betreuung folgenden Schwerbehindertenstatus: SB-Status (GdB) Schwerbehinderte nausweis Von der Agentur für Arbeit gleichgestellt Anerkennung / Gleichstellung beantragt Rehabilitand nach 2 (1) SGB IX Sonstiges Gesamt 54,43% 1,27% 5,06% 0,00% 39,24% männlich 34,18% 0,00% 5,06% 0,00% 27,85% weiblich 20,25% 1,27% 0,00% 0,00% 11,39% Der Anteil der Schwerbehinderten und Gleichgestellten sank um ca. 10% auf 63%. 24

81 Dies begründet sich dadurch, dass ein hoher Anteil von Schülerinnen und Schülern ohne anerkannten GdB im Laufe des zweiten Halbjahrs in die Betreuung aufgenommen wurden. Dem liegt eine Regelung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Durchführung der Initiative Inklusion Handlungsfeld 1 zu Grunde. Die vom IFD MD/SDL begleiteten Klienten verfügten über folgende Berufsabschlüsse: erreichter Berufsabschluss keine Anlernberuf Fachwerker/ Helfer (2- jährig) Berufsausbil dung (3- jährig) Fachschulaus bildung Techniker/ Meister Fachhochsch ul- /Universität Gesamt 98,73% 0,00% 0,00% 1,27% 0,00% 0,00% 0,00% männlich 65,82% 0,00% 0,00% 1,27% 0,00% 0,00% 0,00% weiblich 32,91% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Bei den Berufsabschlüssen zeigt sich das gleiche Bild wie Auch in 2013 wurde nur ein Klient mit einem Berufsabschluss betreut. Es lagen bei den begleiteten Klienten folgende betreuungsrelevante Erkrankungen vor: betreuungsrelevante Erkrankungen seelische Erkrankung Hirnorganisc he/ Neurologisch e Sehbehinder ung Lernbehinder ung/ geistige Beh. Organische Erkrankung Körperbehin derung (Stütz- /Beweg.app.) Hörbehinder ung Gesamt 6,33% 16,46% 1,27% 67,09% 3,80% 5,06% 0,00% männlich 2,53% 13,92% 0,00% 44,30% 2,53% 3,80% 0,00% weiblich 3,80% 2,53% 1,27% 22,78% 1,27% 1,27% 0,00% Im Vergleich zu 2012 nahm der Anteil der betreuten Klienten mit hirnorganisch/neurologischen Behinderungen um 6,5% zu, wogegen der Anteil der Klienten mit Körperbehinderung etwa im gleichen Umfang zurückging. 25

82 Die vom IFD MD/SDL begleiteten Klienten hatten folgende Leistungsträger: Leistungsträger Integrationsamt (ÜFB) Integrationsamt (ÜFB) Integrationsamt (ÜFB) Integrationsamt (Job A W 4000) Gesamt 77,22% 5,06% 10,13% 7,59% männlich 51,90% 3,80% 7,59% 3,80% weiblich 25,32% 1,27% 2,53% 3,80% Der Anteil der Klienten, der im Modellprojekt ÜFB betreut wurde nahm um 20% zu. Integrationsamt (ÜFB) Förderschüler (GB) und inklusiv beschulte Schüler sowie körperbehinderte und /oder sinnesbehinderte Schüler, Integrationsamt (ÜFB) A Absolventen mit anerkannter Behinderung von verschiedenen Förderschulen, die Bedarf an Unterstützung bei der beruflichen Orientierung haben, Integrationsamt (ÜWA) Mitarbeiter von WfbM, die Unterstützung durch den IFD beim Übergang auf den Arbeitsmarkt wünschen, Ergebnisse Modellprojekt Insgesamt wurden im Jahr 2013 im Rahmen der Modellprojekte 79 Klienten betreut. Über Job 4000 liefen noch 6 Fälle, die alle in 2013 endeten. Im Rahmen der Ausgliederung aus WfbM wurden 3 Klienten unterstützt. Eine Klientin ging über in ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, eine Klientin verblieb in der WfbM, weil keine ausreichende Belastbarkeit gegeben war. Der dritte Klient integrierte sich über den Praktikumsprozess auf einem Außenarbeitsplatz einer WfbM. Eine Schülerin nahm im TBZ eine berufsbildende Fördermaßnahme mit dem Ziel auf, anschließend den Beruf der Hauswirtschaftlerin zu erlernen. Eine Schülerin nahm ein betriebliches Ausbildungsverhältnis zur Kauffrau für Bürokommunikation auf. Ein anderer Schüler nahm eine betriebliche Ausbildung zum Florist auf. 3 Klienten wurden im Rahmen ÜFB (Absolventen) betreut. Ein Absolvent nahm eine Ausbildung als Fachinformatiker Systemintegration auf. Ein weiterer Klient entschied sich für ein duales 26

83 Studium und ging über in den Erwerb des Fachabiturs. Die dritte Klientin wurde im Jahr 2014 weiterbetreut. Im Modellprojekt ÜFB (Werkstatt), nun ÜWA, wurden 2013 acht Klienten unterstützt. Fünf Unterstützungsprozesse werden 2014 weitergeführt. Ein Klient beendete den Prozess, da er sich den Belastungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch nicht wieder gewachsen fühlte. Eine Klientin beendet den Erprobungsprozess aufgrund einer Schwangerschaft. Die Ausgliederung kann in Zukunft erneut aufgenommen werden. Eine Klientin gab ihren Wunsch des Wechsels auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nach zwei Praktika auf. Im Modellprojekt ÜFB wurden 2013 insgesamt 62 Schüler unterstützt. Bei 15 von ihnen wurde der Prozess in 2013 beendet. Während des Schuljahrs wurden 4 Begleitungsprozesse beendet. In einem Fall entzog der gesetzliche Betreuer die Einwilligung zum Betreuungsprozess, in einem weiteren Fall die Mutter des Schülers. Eine Schülerin war schwanger und ging in den Mutterschutz, ein Schüler wurde straffällig und in Folge dessen anderweitig beschult. Die anderen 11 beendeten die reguläre Schulzeit. Eine Schülerin bekam eine Schulzeitverlängerung. Ein Schüler ging in eine DIAAM, eine Schülerin in Unterstützte Beschäftigung. Sechs Schüler wechselten in eine WfbM. Zwei Schüler nahmen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Statistische Aussagen zur beruflichen Begleitung schwerbehinderter Menschen durch den IFD MD/SDL Im Jahr 2013 waren alle Kollegen in Prozesse der Berufsbegleitung in unterschiedlicher Intensität eingebunden. Dies ist zum einen der ab 2010 veränderten Dokumentation der Sicherung von Arbeitsverhältnissen, zum anderen einer notwendigen Flexibilisierung der Kollegen infolge der hohen Anzahl von Elternzeitvertretungen in den letzten Jahren, geschuldet. Durch den intensiven Austausch der Mitarbeiter in der täglichen Arbeit sowie in Projektgruppen sichert diese weniger strikte Aufgabenteilung eine ständige Weiterentwicklung der fachlichen Qualität unserer Arbeit und ein ganzheitliches Herangehen an unsere Aufgabe, Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben, der beruflichen Rehabilitation und den Übergängen aus/in medizinische Rehabilitation, erfolgreich zu unterstützen. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem 398 Klienten von unseren Fachdienstmitarbeitern beruflich begleitet wurden, waren es im o. g. Zeitraum 330 Klienten. Die Zahlen beinhalten sowohl die Klienten in der längerfristigen beruflichen Begleitung als auch in der kurzfristigeren qualifizierten Beratung. Im Jahr 2012 erfolgte in 275 Fällen (im Vorjahr 271 Fälle, 2011: 328 Fälle, 2010: 258 Fälle, 2009: 208 Fälle, 2008: 117 Fälle) eine längerfristige berufliche Begleitung, auf die sich auch die folgenden Auswertungen im Bereich der Berufsbegleitung beziehen. 27

84 Bei den durch den IFD MD/SDL begleiteten 275 Klienten lag folgende Altersverteilung vor: Altersverteilung bis über 60 Gesamt 7,27% 22,55% 27,64% 38,91% 3,64% männlich 3,27% 10,55% 10,91% 16,36% 2,91% weiblich 4,00% 12,00% 16,73% 22,55% 0,73% Die Altersverteilung der Klienten entspricht fast den Daten von Ein leichter Anstieg zeigt sich nur bei den Jährigen. Die vom IFD MD/SDL begleiteten Klienten verfügten über folgende Berufsabschlüsse: erreichter Berufsabschluss keine Anlernberuf Fachwerker/ Helfer (2- jährig) Berufsausbil dung (3- jährig) Fachschulaus bildung Techniker/ Meister Fachhochsch ul- /Universität Gesamt 5,45% 1,09% 17,09% 57,82% 8,73% 1,09% 8,73% männlich 2,55% 0,00% 9,09% 26,18% 1,82% 1,09% 3,27% weiblich 2,91% 1,09% 8,00% 31,64% 6,91% 0,00% 5,45% Der Anteil der Geringqualifizierten stieg um 5% zu Ungunsten der mittleren Qualifizierungen. 28

85 Die vom IFD MD/SDL begleiteten Klienten hatten folgenden Schwerbehindertenstatus: SB-Status (GdB) Schwerbehinderte nausweis Von der Agentur für Arbeit gleichgestellt Anerkennung / Gleichstellung beantragt Rehabilitand nach 2 (1) SGB IX Sonstiges Gesamt 64,36% 30,55% 3,64% 0,36% 1,09% männlich 30,18% 12,00% 1,09% 0,36% 0,36% weiblich 34,18% 18,55% 2,55% 0,00% 0,73% Im Jahr 2013 stieg der Anteil der Klienten mit anerkannter Schwerbehinderung um 7%, wogegen der Anteil der gleichgestellten Klienten um etwa 6% abnahm. Dies entspricht fast genau den Zahlen von Während der beruflichen Begleitung durch den IFD MD/SDL lagen bei den 275 Klienten folgende betreuungsrelevante Erkrankungen vor: betreuungsrelevante Erkrankungen seelische Erkrankung Hirnorganisc he/ Neurologisch e Sehbehinder ung Lernbehinder ung/ geistige Beh. Organische Erkrankung Körperbehin derung (Stütz- /Beweg.app.) Hörbehinder ung Gesamt 17,45% 10,91% 1,82% 4,36% 22,18% 18,91% 24,36% männlich 6,91% 5,45% 1,09% 2,18% 7,27% 8,00% 13,09% weiblich 10,55% 5,45% 0,73% 2,18% 14,91% 10,91% 11,27% Der Anteil seelisch behinderter Klienten nahm ebenso wie der Anteil hörbehinderter Menschen um jeweils 4-5% zu. Zusammen macht das fast die Hälfte aller Betreuungsfälle aus. Deutlich abgenommen hat hingegen der Anteil von Klienten mit körperlicher Behinderung oder organischer Erkrankung. 29

86 Die Kontaktaufnahme der 275 Klienten zum IFD MD/SDL im Rahmen der beruflichen Begleitung wurde durch folgende Stellen eingeleitet: einleitende Stelle a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) l) m) n) o) p) q) r) Gesamt 27,64 24,73 2,55% 22,55 4,36% 2,55%0,73% 1,82%2,91% 0,00% 0,36%1,45% 0,00%0,36% 0,36% 0,36%1,45% 5,82% männlich 13,82 8,00% 1,45% 10,55 1,82% 1,82%0,73% 1,45%1,82% 0,00% 0,00%0,36% 0,00%0,00% 0,36% 0,00%0,73% 1,09% weiblich 13,82 16,73 1,09% 12,00 2,55% 0,73%0,00% 0,36%1,09% 0,00% 0,36%1,09% 0,00%0,36% 0,00% 0,36%0,73% 4,73% Legende: a) Integrationsamt j) andere Reha-Einrichtung b) Eigeninitiative k) Arzt (niedergelassen) c) Privates Umfeld l) Deutsche Rentenversicherung d) Arbeitgeber m) WfbM e) Betr. Helfer, Kollege, Betriebsrat n) ARGE/ Agentur für Arbeit (SGB II, SGB III) f) Klinik o) Berufsgenossenschaft g) Hörbehindertenhilfe p) Psychotherapie h) Beratungsstelle (SpDi, allg. SD) q) Modellprojekte i) IFD r) Sonstige Weiterhin erreichen den IFD mehr als die Hälfte der Klienten über die Einschaltung des Integrationsamtes oder Eigeninitiative. Ein weiteres knappes Viertel der Einschaltungen erfolgt wie schon 2012 über die Arbeitgeber. 30

87 Die Einschaltung des IFD MD/SDL zum Zweck der beruflichen Begleitung erfolgte im Zusammenhang mit (Mehrfachnennung): Einschaltung der Begleitung im Zusammenhang mit (Mehrfachnennung): a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) Gesamt männlich weiblich Legende: a) Prävention b) Abmahnung c) Zustimmungsverfahren zur Kündigung d) Wiederaufnahme der Arbeit e) Begleitende Hilfen im Arbeitsleben entspr. 102 SGB IX (ML, BA, u.a.) f) Fehlzeiten / Verhaltensprobleme g) Einschränkung der Belastung / Belastbarkeit h) Konflikten am Arbeitsplatz i) Krisenintervention j) Kommunikationsproblemen k) anderen Problemen am Arbeitsplatz Die Gründe für die Einschaltung des Fachdienstes waren ähnlich wie im Jahr Die vorrangigen Gründe der Einschaltung waren weiterhin Einschränkung der Belastung/ Belastbarkeit, Begleitende Hilfen im Arbeitsleben entspr. 102 SGB IX (ML, BA, u.a.) und Prävention. 31

88 Abgeschlossene Fälle der Begleitung im IFD MD/SDL Im o.g. Zeitraum wurde die berufliche Begleitung bei 150 Klienten beendet. Durch folgende Maßnahmen konnte in ca. 84% (127 Klienten) der abgeschlossenen Fälle das Arbeitsverhältnis erhalten werden: Stabilisierung der berufl. Situation Anpassung der berufl. Anforderung Verbesserung der innerbetrieblichen Kommunikation Verbesserung der innerbetrieblichen Abläufe Arbeitsreduzierung Reduzierung von Arbeitsinhalten Reduzierung von Informationsdefiziten Einleitung finanzieller Leistungen Arbeitsassistenz Arbeitsausstattung/-gestaltung Von den 150 abgeschlossen Betreuungsfällen im Jahr 2013 führten bei 23 Klienten folgende Gründe zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses: a) Erwerbsminderungsrente 3 (13,04%) b) betriebsbedingte Kündigung 1 ( 4,35%) c) verhaltensbedingte Kündigung 3 (13,04%) d) personenbedingte Kündigung 4 (17,39%) e) Auslaufen eines befristeten Arbeitsverhältnisses 5 (21,74%) f) einvernehmliche Auflösung 5 (21,74%) g) Kündigung durch Arbeitnehmer 1 ( 4,35%) h) Erreichen der Altersgrenze 1 ( 4,35%) Im Vergleich mit 2012 fällt vor allem die Abnahme der Beendigungen durch Kündigung auf, die sich von 15 auf 8 reduzierte. Allerdings erfolgten in der 15 Kündigungen betriebsbedingt Sonstige Ergebnisse der Fachdiensttätigkeit des IFD MD/SDL im Bereich der Berufsbegleitung Im Berichtszeitraum ( bis ) wurden die Fachdienstmitarbeiter des IFD MD/SDL damit beauftragt, insgesamt 50 Fachdienstliche Stellungnahmen zu folgenden Anlässen anzufertigen: - 36 Fachdienstliche Stellungnahmen zu Anträgen von Arbeitgebern auf Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen ( 27 SchwbAV), - 3 Fachdienstliche Stellungnahmen zu Leistungen zur Arbeitsassistenz ( 17, 1a SchwbAV), - 10 Fachdienstliche Stellungnahmen zur behindertengerechten Ausstattung ( 26 Abs. 1, Nr. 4 SchwbAV Mittel f. Gebärdendolmetscher), - 1 Fachdienstliche Stellungnahmen (Übergang aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt). Auftraggeber zur Erstellung der fachdienstlichen Stellungnahmen war ausschließlich das Integrationsamt. 32

89 Die Fachdienstmitarbeiter des IFD MD/SDL führten im Berichtszeitraum ( ) folgende einzelfallunabhängige betriebliche Beratungen durch, bzw. nahmen an verschiedenen Veranstaltungen teil: Art der Beratung/Kooperation Einzelfallübergreifende betriebliche Beratung 32 Versammlungen der schwerbehinderten Menschen 8 Organisationsberatungen 4 Teilnahme an Messen u.ä. 6 Kooperation mit IHK, HWK und Innungen 0 Seminare/ Schulungen/ Fortbildungen für betriebliche Partner 4 Sonstiges (z. B. Vorstellung des IFD MD/SDL im 4 Rahmen des sozialen Netzwerkes der Region) Anzahl Im Rahmen des Schulungsangebotes des Integrationsamtes bietet die Fachgruppe für hörbehinderte Menschen des IFD Sachsen-Anhalt seit 2010 ein Seminar für berufstätige Gehörlose und deren hörende Arbeitskollegen an. Dieses Seminar fand auch im Jahr 2012 statt. In einem 3-tägigen Wochenendseminar, welches vom 11. bis im Bad Dürrenberg unter Beteiligung von Kolleginnen des Fachdienstes Magdeburg/Stendal durchgeführt wurde, konnten 11 Teilnehmer über die kommunikativen Besonderheiten von gehörlosen Menschen informiert werden. Dieses Seminar ist fester Bestandteil des Schulungsangebotes des Integrationsamtes, um so verschiedenen Firmen eine wirksame Unterstützung zu eröffnen, die Kommunikation mit ihren gehörlosen Mitarbeitern zu verbessern Qualitätssicherung Der Integrationsfachdienst arbeitet unverändert nach dem Qualitätsstandard des Kassler Systemhauses Kassys. Für die Prozesse der Beratung, der Berufsbegleitung und der Vermittlung schwerbehinderter Menschen sind dort detaillierte Prozessbeschreibungen für die unterschiedlichen Aufgabenstellungen, denen sich die IFD-Mitarbeiter widmen, dargestellt. In regelmäßiger Supervision reflektieren alle Mitarbeiter fortlaufend ihre Tätigkeit in Gruppensupervision. Turnusmäßig erfolgen Teamberatungen mit allen Mitarbeitern unseres Fachdienstes. Alle Kollegen nehmen regelmäßig an externen Fortbildungen teil. Unter anderem erfolgten 2013 Weiterbildungen zu den Themen: - Menschen mit seelischer Behinderung im Arbeitsleben, - BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement, - Verhaltensauffälligkeiten bei Menschen mit geistiger Behinderung medizinische und psychologische Aspekte, - Psychosozialer Stress und Konflikte am Arbeitsplatz konstruktiv bearbeiten; Burnout- und Mobbingprävention, - IDA (Instrumentarium zur Diagnostik von Arbeitsfähigkeiten), 33

90 - Projekt Fachkompetenz in Unterstützter Beschäftigung, - Aktuelle Konzepte zur Gestaltung von Übergängen aus der Schule auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, - Wege in die fundierte Arbeitsdiagnostik, - Konfliktvermittlung am Arbeitsplatz Mediation - Modul 2, - Anerkennungsverfahren nach SGB IX, - Rechtliche Aspekte in der Arbeit der IFD. Im Rahmen des Modellprojekts Übergänge Förderschule Beruf fanden regelmäßige überregionale Arbeitstreffen statt. An der Erarbeitung von Materialien waren Kollegen unseres Fachdienstes maßgeblich beteiligt. All dies sichert eine fortschreitende Anpassung des Wissens und der Fähigkeiten der Fachdienstmitarbeiter an die im ständigen Wandel befindliche Welt der beruflichen und medizinischen Rehabilitation sowie der Sozialsysteme Schlussbemerkungen Im Jahr 2013 kam die neue Schwerpunktsetzung mit dem Modellprojekt ÜFB voll zum Tragen. Die Vermittlung auf Grundlage des VGS erfolgte nicht mehr. Die Mitarbeiter des IFD bauten die Kooperation mit den Förderschulen weiter aus. Es wurden 62 Schüler, das waren dreimal so viele wie 2012, unterstützt. Die berufliche Orientierung in Form von Praktika und die Vorbereitung auf die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses erfordern eine intensive Zusammenarbeit mit den Lehrern, den Eltern, den Betrieben, teils auch den Heimeinrichtungen und gesetzlichen Betreuern. Nur eine ganzheitliche Betrachtungsweise und Herangehensweise, die die Wünsche des Schülers in allen Lebensbereichen ernst nimmt, berücksichtigt und sein Umfeld miteinbezieht, kann die Integration und den Verbleib auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen. In unserem zentralen Arbeitsgebiet, der Berufsbegleitung, erhöhte sich die Klientenzahl wieder leicht. Die Sicherungsquote stieg auch auf nun wieder 84%. Dass ein knappes Viertel der Einschaltungen des IFD weiterhin direkt über die Arbeitgeber erfolgt, zeigt, dass der IFD als Ansprechpartner und Vermittler dort präsent und anerkannt/akzeptiert ist. Die vollzogenen Umstrukturierungen im Bereich der Vermittlung führten dazu, dass sich die Anzahl der Unterstützungsprozesse von 257 im Jahr 2012 auf 73 im Jahr 2013 verringerte. Von den 73 Klienten konnten im Jahr in Arbeit vermittelt werden. Von den abgeschlossenen Arbeitsverhältnissen bestehen im Juni 2014 noch 19. Verglichen mit dem Vorjahr steigerte sich der Anteil der vermittelten Klienten von 32% auf 40%. Die Nachhaltigkeit lag 2013 mit 62% auf dem Niveau von Im Sinne einer weiteren Verbesserung der Nachhaltigkeit der Vermittlungen stellt sich die Frage, inwiefern Rehabilitanden ohne Schwerbehindertenstatus oder Gleichstellung auch nach der Vermittlung noch zeitlich begrenzt durch die Integrationsfachdienste im Beauftragungsverfahren nach 113 Abs. 2 SGB IX unterstützt werden sollten. Auch 2013 bleibt die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten in der beruflichen Rehabilitation die Grundlage für eine erfolgreiche Integration im Arbeitsprozess. 34

91 Weiterhin bedarf es für einen Großteil der vermittelten Menschen mit Behinderungen im Anschluss an die Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses unterstützender Hilfen sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber. In der heutigen Struktur der Integrationsfachdienste können die Wege kurz gehalten und unnötige Hemmschwellen reduziert werden. Der Integrationsfachdienst ist, sofern eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung gegeben ist, nach einer getätigten Vermittlung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber weiter zuständig und präsent. Probleme können so frühzeitig erkannt und einer Lösung zugeführt werden. Nicht zuletzt bedarf die Auseinandersetzung mit den Problemen der Arbeitslosigkeit, gerade bei Menschen mit schweren gesundheitlichen Einschränkungen, eines hohen Maßes an Sensibilität, Vertraulichkeit und psychosozialer Unterstützung durch den Fachdienstmitarbeiter. Der Integrationsfachdienst kann all dies leisten und durch seine Betriebsnähe, seine Vernetzung mit dem Gesundheitssystem sowie den Selbsthilfeorganisationen und Vertretungen schwerbehinderter Menschen, den Zugang zu erforderlichen Hilfen gewährleisten. Wir werden unsere Arbeit weiterhin engagiert, in enger Abstimmung mit Leistungsträgern und Kooperationspartnern, planen und erbringen. Wir wünschen uns gemeinsam für die Menschen, die wir unterstützen, ein erfolgreiches Arbeiten im Jahr

92 Jahresbericht 2013 Der Träger des IFD Halle-Merseburg ist die Firma Gemeinnützige Gesellschaft für Integrationsfachdienst Halle-Merseburg mbh. Diese Gesellschaft gehört zum: ASB Landesverband Sachsen-Anhalt e.v. Bürostandort Halle Bürostandort Leuna Emil-Abderhalden-Str. 21 Bürocenter - Am Haupttor Halle (Saale) Leuna Seite 2 von 16

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