EINWOHNERRAT BRUGG. 1 Die Gemeinden sind zuständig für die Planung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten
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- Berndt Kranz
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1 EINWOHNERRAT BRUGG B e r i c h t und A n t r a g des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Bürgschaft zur Absicherung der Finanzierung der Neuund Erweiterungsbauten der stationären Pflege der Stiftung Bezirksspital Brugg 1. Ausgangslage Per 1. Januar 2008 ist das aargauische Pflegegesetz (PflG) in Kraft getreten. Dadurch geht die Zuständigkeit für die Planung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes der stationären Langzeitpflege neu an die Gemeinden über. Dies ergibt sich aus 11 PflG: 1 Die Gemeinden sind zuständig für die Planung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten und qualitativ guten Angebots der ambulanten und stationären Langzeitpflege. Sie orientieren sich dabei an der Pflegeheimkonzeption und dem Spitex-Leitbild Sie erfüllen diese Aufgabe durch verstärkte Vernetzung, Koordination und Synergienutzung der Angebote der Langzeitversorgung. Das Angebot umfasst insbesondere a) Hilfe und Pflege zu Hause, b) Übergangspflege und Palliativpflege, c) stationäre Pflege, d) Dienstleistungen im Bereich Information, Beratung und Vermittlung. Soweit erforderlich schliessen die Gemeinden mit stationären und ambulanten Leistungserbringern entsprechende Leistungsvereinbarungen ab. In den Jahren 2007/2008 setzte der Stadtrat eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Altersleitbildes ein. Dem Thema Wohnen im Alter kam dabei eine zentrale Bedeutung zu. Als Zielsetzungen und Massnahmenvorschläge in diesem Bereich sind im Altersleitbild vom 12. März 2008 formuliert: 1. Die bestehenden Institutionen Alterszentrum und das Pflegeheim am süssbach prüfen die Nutzung von Synergien und Kostenoptimierungen. Dazu prüfen sie insbesondere eine Zusammenarbeit und gestalten ihr Angebot im regionalen Kontext.
2 Ziel ist die Gewährleistung adäquater und zukunftsgerichteter Wohnformen. Verschiedene zukunftsgerichtete Wohnmöglichkeiten an optimaler Lage, entsprechend den verschiedenen finanziellen Möglichkeiten sollen geschaffen werden. Entsprechend halten die Legislaturziele des Stadtrates vom 18. Januar 2011 fest, dass die Realisierung eines bedarfsgerechten Angebotes in der stationären Langzeitpflege ein zentrales Anliegen der Alterspolitik darstellt. Ausgehend von den Grundsätzen des Pflegegesetzes, mit welchem auch die bisherige Unterscheidung zwischen einem Altersheim mit Pflegebetten und einem Pflegeheim dahinfällt, und den Zielsetzungen und Massnahmenvorschlägen des Altersleitbildes haben die beiden Anbieter von Pflegeleistungen in Brugg, das Alterszentrum Brugg AZB (Trägerschaft: Verein Alterswohnheime des Bezirks Brugg) und das Pflegeheim am süssbach (Trägerschaft: Stiftung Bezirksspital) im April 2008 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche das Synergiepotential und die künftige Angebotsentwicklung der beiden Institutionen untersuchte sowie eine Bedarfsabklärung bei den Bezirksgemeinden vornahm. Die infrastrukturellen Abklärungen der Arbeitsgruppe haben ergeben, dass Gebäude und Infrastruktur des AZB für eine effiziente stationäre Pflege den Ansprüchen nicht mehr entsprechen und eine Modernisierung im Rahmen eines Umbaus nicht mit vernünftigem Aufwand zu bewältigen ist. Gleichzeitig reifte die Erkenntnis, dass künftig nur ein gemeinsames Erbringen der Pflegedienstleistungen den nötigen Effizienzgewinn bringt. Dies ermöglicht auch eine bessere Ausnutzung der beiden Grundstücke und der vorhandenen Gebäude. 2. Bedarf an Pflegebetten in der Region Brugg Es liegen verschiedene Berechnungen und Prognosen zum künftigen Bedarf an Pflegeplätzen vor. Die erwähnte Abklärung der beiden Anbieter von Pflegeleistungen in Brugg aus dem Jahr 2008 ergab ein unterschiedliches direktes Interesse der Bezirksgemeinden an zusätzlichen Pflegebetten. Der Bedarf hingegen ist unbestritten; bei beiden Institutionen bestehen heute Wartelisten, und es kann nicht allen Aufnahmebegehren entsprochen werden. Im Bezirk Brugg wird je nach Prognose und Berechnungsgrundlagen im Jahr 2020 mit einem Defizit von rund Betten gerechnet; gemäss einer Studie von Altersforschern
3 - 3 - aus dem Jahr über die Bevölkerungsentwicklung und den Bedarf an Pflegebetten errechnet sich für den Bezirk Brugg bis in Jahr 2020 ein Defizit von 152 Pflegebetten. Unter Berücksichtigung von weiteren Angaben des statistischen Amtes ergibt sich sogar eine errechnete Zahl von 190 fehlenden Pflegebetten. Bei einem Bettendefizit für den ganzen Bezirk von Betten entfallen gemäss dem Einwohneranteil demnach 22 %, also rund Betten alleine auf die Stadt Brugg. Tendenziell ist festzuhalten, dass in städtischen Gebieten die Personen eher ins Pflegeheim übertreten als in ländlichen. Auch im Altersleitbild 2008 wurden für die Stadt Brugg die fehlenden Pflegeplätze eruiert. Da diesen Berechnungen aber falsche Annahmen zugrunde lagen, sind diese Daten zwischenzeitlich überholt. Auch hat die Geschäftsleitung von Brugg Regio im Laufe des Jahres 2010 eine Arbeitsgruppe Pflegeheimkonzept Versorgungsregion Brugg mit einer Vertretung aus der Stadt Brugg eingesetzt, welche einen Bericht und Massnahmenvorschläge für die stationäre Pflege in der Versorgungsregion von Brugg Regio ausarbeiten wird. Das Departement Gesundheit und Soziales teilte Brugg Regio in diesem Zusammenhang mit Brief vom 24. Februar 2011 mit, dass gemäss seinen Berechnungen in der Planungsregion von Brugg Regio im Jahr , im Jahr und im Jahr Pflegebetten fehlen würden. Diese vereinfachten Prognosen zur Bedarfssituation in der Region entbinden jedoch nicht, regional detaillierte Abklärungen und Berechnungen vorzunehmen sowie entsprechende Massnahmenvorschläge und Empfehlungen zu formulieren. Im Juni 2011 wird gestützt auf die erfolgte Bedarfserhebung der Vorstand von Brugg Regio den Bericht der Arbeitsgruppe als Orientierungsrahmen für die Planung künftiger Massnahmen in der stationären Pflege genehmigen und entsprechende Aufträge erteilen. Der Bedarf der zu schaffenden rund 38 Pflegebetten in Brugg ist auch seitens dieser Arbeitsgruppe unbestritten. Daher beschloss der Stadtrat, mit der Umsetzung des vorliegenden Projektes Akkord nicht bis zum Abschluss sämtlicher Planungen (Zeithorizont 2-3 Jahre) zuwarten. Selbstverständlich sollen Erkenntnisse aus der Arbeitsgruppe Pflegeheimkonzept Versorgungsregion Brugg in den Planungsprozess einfliessen. Dies ist durch die Vertretung der Ressortverantwortlichen der Stadt Brugg in der Arbeitsgruppe sichergestellt. 1 Höpflinger, François; Hugentobler, Valérie (2004, 2. Auflage) Pflegebedürftigkeit in der Schweiz. Prognosen und Szenarien für das 21. Jahrhundert, Bern: Verlag Hans Huber
4 Studienauftrag, Projekt Akkord Die beiden Trägerschaften führten 2009 einen Studienauftrag zur räumlichen Entwicklung des Alterszentrum Brugg AZB und des Pflegeheims am süssbach auf dem gesamten von den beiden Institutionen genutzten Areal durch. Anhand des erhobenen Raumbedarfs, der aufgezeigten Bedürfnisse und unter Berücksichtigung bestehender Infrastrukturanlagen war es Aufgabe der eingeladenen interdisziplinären Teams, ein qualitativ hochstehendes räumliches Konzept über das gesamte Areal zu erstellen (vgl. Aktenauflage). Aus den eingereichten Arbeiten ging aufgrund der Beurteilung einer Fachjury das Projekt Akkord des Architekturbüros Fugazza, Steinmann & Partner aus Wettingen als Sieger hervor (vgl. Aktenauflage). Die Abbildung zeigt das Gesamtkonzept. 3.1 Seite Fröhlichstrasse 7 Ziel ist, die gesamte stationäre Pflege auf der Seite Süssbach (Fröhlichstrasse 7) anzubiel in bestehenden Gebäuden 112 Betten ten. Im Pflegeheim am süssbach werden aktuell angeboten; diese bleiben bestehen. Die heute durch das Alterszentrum Brugg AZB auf der
5 - 5 - Seite Fröhlichstrasse 14 im Hochhaus angebotenen 90 Betten werden mit zusätzlich 38 neuen Betten im vorgesehenen Neubau an der Fröhlichstrasse 7 untergebracht. Neben der Schaffung einer Demenzstation werden der Empfang neu gestaltet (ein Hauptzugang zur Gesamtanlage), diverse zentrale Dienste (Verwaltung, technischer Dienst etc.) besser angeordnet sowie die Cafeteria (nur noch ein Restaurationsbetrieb über das gesamte Gelände) und der Aussenbereich umgestaltet. Die approximativen Baukosten wurden durch einen externen Kostenplaner ermittelt, dies basierend auf den Flächenangaben der einzelnen Teams (Aktenauflage). Für das Projekt Akkord (Seite Fröhlichstrasse 7) wird mit Grobkosten von 43 Millionen Franken für die Erstellung des Pflegebettentraktes mit 128 Pflegebetten, die Umgestaltung und Optimierung des Empfangs, der zentralen Dienste, des Restaurationsbetriebes inkl. Aussenbereich, die Schaffung einer Demenzstation etc. gerechnet. Die Kostengenauigkeit beträgt gemäss Auskunft des die Arbeiten begleitenden Architekturbüros Urech + Tschudin AG beim jetzigen Planungsstand +/- 20 %. Das kantonale Departement für Gesundheit und Soziales rechnet mit Investitionskosten pro Pflegebett von ca. 350'000 Franken. Diese ermittelten Grobkosten von 43 Millionen Franken entsprechen dieser Summe. Allein die Abdeckung des Zusatzbedarfs an 38 Betten hätte Investitionskosten von rund 13 Millionen Franken zur Folge. 3.2 Seite Fröhlichstrasse 14 Auf diesem Gelände wird gemäss dem Projekt Akkord künftig der Bereich Wohnen im Alter in verschiedenen Formen angeboten. Insgesamt sollen rund 90 Alterswohnungen (mit modularer Betreuung je nach Bedürfnissen) vermietet werden. Gemäss Projekt Akkord ist es denkbar, dass das bestehende Hochhaus als identitätsstiftendes Element beibehalten und für betreutes Wohnen genutzt wird. Die bestehenden Bauten der Alterssiedlung sowie das Personalhaus werden abgerissen und durch neue Wohnbauten ersetzt. Im Sockelbereich des Hochhauses und in den Erdgeschossen sind Räume für Spitex, Pro Senectute, Beratungsstellen, Dienstleistungen, Praxen (oder z.b. Kindertagesstätten) vorgesehen. Die Finanzierung und Realisierung dieses Projektteils wird ohne Mitwirkung und Unterstützung der Gemeinden erfolgen. Hier steht allein die Trägerschaft des Alterszent-
6 - 6 - rum Brugg AZB in der Pflicht. Dieser Projektteil wird etappiert; er wird erst nach dem erfolgten Pflegebettenneubau auf der Seite Fröhlichstrasse 7 realisiert. 4. Vorgesehene Betriebsform / Eigentümerschaft / Mitsprache Die Stiftung Bezirksspital ist Eigentümerin des für den Neubau vorgesehenen Grundstücks an der Fröhlichstrasse 7 und wird den Neubau realisieren. Für den Betrieb ist vorgesehen, dass eine Betriebs AG (Süssbach AG) die gesamte stationäre Pflege übernimmt. Angedacht ist auch, dass die Alterswohnungen und die übrigen vermieteten Räumlichkeiten durch diese AG verwaltet werden. Gemäss Stiftungsurkunde der Stiftung Bezirksspital stehen der Stadt Brugg derzeit direkt zwei Sitze im zurzeit 11 Personen umfassenden Stiftungsrat zu. Eine Änderung der Stiftungsurkunde zur stärkeren Vertretung der bürgschaftsgebenden Gemeinden (z.b. Wechsel des Wahlgremiums oder Zusammensetzung des Stiftungsrates) und zur Anpassung des Zwecks ist aus Sicht der Stadt Brugg anzustreben und wird gemäss Aussagen der Stiftung Bezirksspital Brugg in absehbarerer Zeit auch in Angriff genommen. Der Verwaltungsrat der Süssbach AG wird durch die Eigentümer gewählt. Da momentan nicht vorgesehen ist, Aktien an Dritte zu veräussern, bleibt der Einfluss der Stiftung auf die Süssbach AG über die von den Gemeinden bestimmten Stiftungsräte gewahrt. Der Stiftungsrat hat zugesichert, der Stadt Brugg Einsitz in die Baukommission zu gewähren. So kann die Stadt ihre Anliegen in raumplanerischen Fragen einbringen und eine effiziente Projektrealisation unterstützen. 5. Vorgesehenes Finanzierungsmodell Für die Finanzierung der Neu- und Erweiterungsbauten der stationären Pflege auf der Seite Fröhlichstrasse 7 mit Grobkosten von 43 Millionen Franken wurden Gespräche mit der Aargauischen Kantonalbank (AKB) geführt. Gemäss deren Finanzierungsvorschlag vom 28. Januar 2011 sollen 20 % der Kosten, d.h. 8.6 Millionen Franken, durch Bürgschaften von Gemeinden sichergestellt werden (vgl. Aktenauflage). Der Kredit soll auf mindestens zwei Bankinstitute aufgeteilt werden. Die Stiftung Bezirksspital soll gemäss den Vorstellungen der AKB mit den angeschlossenen Gemeinden Leistungsvereinbarungen abschliessen.
7 - 7 - Bei Bauvollendung sollen nach Aussage der AKB die Amortisationen festgelegt werden. Die Beträge sollen quotenmässig so angesetzt werden, dass die grundpfandgesicherten und verbürgten Darlehen innerhalb von 25 Jahren vollständig zurückbezahlt werden. Demnach wird die Bürgschaft im Verhältnis zur Gesamtbankenverpflichtung reduziert. Die Süssbach AG hat die Bürgschaft gemäss einem Verteilschlüssel auf die einzelnen Gemeinden der Region Brugg aufgeteilt (Beilage). Die im Durchschnitt der Jahre erbrachten Pflegetage wurden auf die Wohnsitzgemeinden der Patienten verteilt; demnach beanspruchten Personen aus der Stadt Brugg 64 % aller Pflegetage. Einige Gemeinden mit Personen, welche Pflegedienstleistungen in Anspruch genommen haben, stimmten einer Bürgschaftsbeteiligung nicht oder noch nicht zu. So fehlen insbesondere Zusagen aus Windisch, Schinznach-Bad und Hausen. Da nicht alle Gemeinden an diesem Bürgschaftsmodell mitmachen, müssen die teilnehmenden Gemeinden rund 30 % an zusätzlichen Pflegetagen und somit Bürgschaftssummen übernehmen. Insgesamt ergibt sich ein Bürgschaftsbetrag zulasten der Stadt Brugg von 7.8 Millionen Franken. Im Vorfeld des Investitionsprojektes hat die Süssbach AG aufgezeigt, dass mit relativ moderaten Tariferhöhungen der Kapitaldienst für die Neuinvestition erbracht werden kann. Aufgrund dieser Berechnungen wird die Tragbarkeit der Neuinvestition nachgewiesen. Das Finanzierungsmodell ist so angelegt, dass die bürgenden Gemeinden für die Zurverfügungstellung der Bürgschaft nach branchenüblichen Massstäben entschädigt werden. Es wird ein Bürgschaftsentgelt von 0.25 % pro Jahr in Aussicht gestellt (dies entspricht rund Franken pro Jahr bei einer Bürgschaft von 7.8 Millionen Franken). 6. Risiko der Bürgschaft / Auswirkungen auf die Stadt 6.1 Externe Risikobeurteilung Die Revisionsgesellschaft IMS Revision AG, Baden, welche auch Revisorin der Stiftung Bezirksspital Brugg ist, hat eine Risikoanalyse über die Bürgschaft für das Projekt Akkord Seite Fröhlichstrasse 7 erstellt (vgl. Aktenauflage). Für diese Beurteilung gibt diese Revisionsgesellschaft keine Zusicherung ab.
8 - 8 - Bei durchschnittlichen Kapitalkosten von 2.5 % auf dem Gesamtkapital von 43 Millionen Franken und einer durchschnittlichen Auslastung von 97 % (aufgrund der Erfahrungen) sollten gemäss Beurteilung der Revisionsgesellschaft die kalkulierten Mehreinnahmen ausreichen, um die Hypothekarschuld zu verzinsen, die Hypothek und die Bürgschaften innerhalb einer angemessenen Frist zu amortisieren, den Gebäudeunterhalt sicherzustellen und den Gemeinden den Wert der Bürgschaft zu erstatten. Weiter erfolgte durch die Revisionsgesellschaft eine Einschätzung zur Eigenkapitalausstattung. Das Eigenkapital der Stiftung hat am Millionen Franken betragen (3.8 Millionen Franken per ). Aus heutiger Sicht beurteilt die Revisorin dieses Kapital als angemessen. Die Revisionsgesellschaft äussert sich zu Risiken, wonach sich die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen ändern könnten (z.b. Änderung der Pflegefinanzierung), welche von den Beteiligten kaum beeinflussbar sind Die Bürgschaft und ihre Auswirkungen auf die Stadt Gemäss den neuen Rechnungslegungsnormen HRM 2 sind Bürgschaften der öffentlichen Hand nicht bilanzwirksam. Im Anhang zur Jahresrechnung wird ein Gewährleistungsspiegel zu führen sein, welcher diese Bürgschaften aufführt. Diese Bestimmungen sind derzeit rechtlich nicht bindend, werden aber im Rahmen der aargauischen Gesetzesrevision HRM2 umgesetzt werden. Die Bürgschaft wird Auswirkungen auf die Liquiditäts- und Finanzplanung haben. Müssten die finanzierenden Banken die Bürgschaft von 7.8 Millionen Franken vollständig beanspruchen, resultiert ein Vermögensabbau resp. eine Zunahme von Fremdmitteln; dies bei einem ordentlichen Steueraufkommen von 26.6 Millionen Franken pro Jahr (Abschluss 2010). Zudem ergibt sich aufgrund des Abflusses dieser Summe eine Mehrbelastung von Franken bei einer angenommenen durchschnittlichen Kapitalverzinsung von 3.0 %. 7. Weiteres Vorgehen Nach der Zustimmung zur Bürgschaftsverpflichtung durch den Einwohnerrat und die Stimmberechtigten wird zu gegebener Zeit mit den kreditgebenden Banken die Bürg-
9 - 9 - schaftsverpflichtung und eine Leistungsvereinbarung mit der Süssbach AG abgeschlossen. 8. Schlussbemerkungen Die Stadt erfüllt mit der Bürgschaftsverpflichtung ihre Aufgabe gemäss 11 Pflegegesetz. Die Zielsetzungen des Altersleitbildes und die Legislaturziele des Stadtrates werden ebenso verwirklicht. Die Einwohnerinnen und Einwohner der bürgenden Gemeinden sollen gemäss Aussagen der Stiftung Bezirksspital Brugg prioritär aufgenommen werden. Dies wird in der abzuschliessenden Leistungsvereinbarung festgehalten. In Konfliktfällen (gleichzeitig mehrere Bewerbungen aus Bürgschaft stellenden Gemeinden für einen Platz) zählen der aktuelle Gesundheitszustand und das soziale Umfeld der betreffenden Bewerberinnen und Bewerber. Mit dem Projekt Akkord werden die vorhandenen Landreserven optimal genutzt, und die Standortattraktivität der Stadt Brugg wird mit dem zukunftsgerichteten Ausbau gesteigert (Regionalzentrum und Versorgungsstandort, Arbeitsplätze etc.). 9. Antrag Sie wollen für den geplanten Neu- und Erweiterungsbau der stationären Pflege der Stiftung Bezirksspital Brugg eine Bürgschaftsverpflichtung von 7.8 Millionen Franken zuhanden der Urnenabstimmung vom 23. Oktober 2011 bewilligen. Brugg, 11. Mai 2011 NAMENS DES STADTRATES Der Stadtammann: Der Stadtschreiber: Beilage: - Finanzierung Projekt Akkord Bürgschaftsanteile
10 Aktenauflage auf der Stadtkanzlei: - Programm Studienauftrag Zukunft AZB/sb, Räumliche Entwicklung Alterszentrum Brugg und Pflegeheim am süssbach, Brugg, 1. September Studienauftrag Zukunft AZB/sb, Wettbewerb im Einladungsverfahren, Tschudin + Urech AG, März Kostenzusammenstellung Studienauftrag Wirz & Partner Baumanagement AG, Zürich - Schreiben der Aargauischen Kantonalbank vom 28. Januar 2011 an die Stiftung Bezirksspital Brugg - Risikoanalyse der IMS Revision AG, Baden, vom 4. November Briefwechsel zwischen Stadtrat, Schreiben vom 10. und 24. März 2011, und Stiftung Bezirksspital Brugg, Schreiben vom 7. April 2011 Diese Akten sind bei der Stadtkanzlei zu den Bürozeiten einsehbar.
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