EINWOHNERRAT BRUGG. 1 Die Gemeinden sind zuständig für die Planung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "EINWOHNERRAT BRUGG. 1 Die Gemeinden sind zuständig für die Planung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten"

Transkript

1 EINWOHNERRAT BRUGG B e r i c h t und A n t r a g des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Bürgschaft zur Absicherung der Finanzierung der Neuund Erweiterungsbauten der stationären Pflege der Stiftung Bezirksspital Brugg 1. Ausgangslage Per 1. Januar 2008 ist das aargauische Pflegegesetz (PflG) in Kraft getreten. Dadurch geht die Zuständigkeit für die Planung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes der stationären Langzeitpflege neu an die Gemeinden über. Dies ergibt sich aus 11 PflG: 1 Die Gemeinden sind zuständig für die Planung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten und qualitativ guten Angebots der ambulanten und stationären Langzeitpflege. Sie orientieren sich dabei an der Pflegeheimkonzeption und dem Spitex-Leitbild Sie erfüllen diese Aufgabe durch verstärkte Vernetzung, Koordination und Synergienutzung der Angebote der Langzeitversorgung. Das Angebot umfasst insbesondere a) Hilfe und Pflege zu Hause, b) Übergangspflege und Palliativpflege, c) stationäre Pflege, d) Dienstleistungen im Bereich Information, Beratung und Vermittlung. Soweit erforderlich schliessen die Gemeinden mit stationären und ambulanten Leistungserbringern entsprechende Leistungsvereinbarungen ab. In den Jahren 2007/2008 setzte der Stadtrat eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Altersleitbildes ein. Dem Thema Wohnen im Alter kam dabei eine zentrale Bedeutung zu. Als Zielsetzungen und Massnahmenvorschläge in diesem Bereich sind im Altersleitbild vom 12. März 2008 formuliert: 1. Die bestehenden Institutionen Alterszentrum und das Pflegeheim am süssbach prüfen die Nutzung von Synergien und Kostenoptimierungen. Dazu prüfen sie insbesondere eine Zusammenarbeit und gestalten ihr Angebot im regionalen Kontext.

2 Ziel ist die Gewährleistung adäquater und zukunftsgerichteter Wohnformen. Verschiedene zukunftsgerichtete Wohnmöglichkeiten an optimaler Lage, entsprechend den verschiedenen finanziellen Möglichkeiten sollen geschaffen werden. Entsprechend halten die Legislaturziele des Stadtrates vom 18. Januar 2011 fest, dass die Realisierung eines bedarfsgerechten Angebotes in der stationären Langzeitpflege ein zentrales Anliegen der Alterspolitik darstellt. Ausgehend von den Grundsätzen des Pflegegesetzes, mit welchem auch die bisherige Unterscheidung zwischen einem Altersheim mit Pflegebetten und einem Pflegeheim dahinfällt, und den Zielsetzungen und Massnahmenvorschlägen des Altersleitbildes haben die beiden Anbieter von Pflegeleistungen in Brugg, das Alterszentrum Brugg AZB (Trägerschaft: Verein Alterswohnheime des Bezirks Brugg) und das Pflegeheim am süssbach (Trägerschaft: Stiftung Bezirksspital) im April 2008 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche das Synergiepotential und die künftige Angebotsentwicklung der beiden Institutionen untersuchte sowie eine Bedarfsabklärung bei den Bezirksgemeinden vornahm. Die infrastrukturellen Abklärungen der Arbeitsgruppe haben ergeben, dass Gebäude und Infrastruktur des AZB für eine effiziente stationäre Pflege den Ansprüchen nicht mehr entsprechen und eine Modernisierung im Rahmen eines Umbaus nicht mit vernünftigem Aufwand zu bewältigen ist. Gleichzeitig reifte die Erkenntnis, dass künftig nur ein gemeinsames Erbringen der Pflegedienstleistungen den nötigen Effizienzgewinn bringt. Dies ermöglicht auch eine bessere Ausnutzung der beiden Grundstücke und der vorhandenen Gebäude. 2. Bedarf an Pflegebetten in der Region Brugg Es liegen verschiedene Berechnungen und Prognosen zum künftigen Bedarf an Pflegeplätzen vor. Die erwähnte Abklärung der beiden Anbieter von Pflegeleistungen in Brugg aus dem Jahr 2008 ergab ein unterschiedliches direktes Interesse der Bezirksgemeinden an zusätzlichen Pflegebetten. Der Bedarf hingegen ist unbestritten; bei beiden Institutionen bestehen heute Wartelisten, und es kann nicht allen Aufnahmebegehren entsprochen werden. Im Bezirk Brugg wird je nach Prognose und Berechnungsgrundlagen im Jahr 2020 mit einem Defizit von rund Betten gerechnet; gemäss einer Studie von Altersforschern

3 - 3 - aus dem Jahr über die Bevölkerungsentwicklung und den Bedarf an Pflegebetten errechnet sich für den Bezirk Brugg bis in Jahr 2020 ein Defizit von 152 Pflegebetten. Unter Berücksichtigung von weiteren Angaben des statistischen Amtes ergibt sich sogar eine errechnete Zahl von 190 fehlenden Pflegebetten. Bei einem Bettendefizit für den ganzen Bezirk von Betten entfallen gemäss dem Einwohneranteil demnach 22 %, also rund Betten alleine auf die Stadt Brugg. Tendenziell ist festzuhalten, dass in städtischen Gebieten die Personen eher ins Pflegeheim übertreten als in ländlichen. Auch im Altersleitbild 2008 wurden für die Stadt Brugg die fehlenden Pflegeplätze eruiert. Da diesen Berechnungen aber falsche Annahmen zugrunde lagen, sind diese Daten zwischenzeitlich überholt. Auch hat die Geschäftsleitung von Brugg Regio im Laufe des Jahres 2010 eine Arbeitsgruppe Pflegeheimkonzept Versorgungsregion Brugg mit einer Vertretung aus der Stadt Brugg eingesetzt, welche einen Bericht und Massnahmenvorschläge für die stationäre Pflege in der Versorgungsregion von Brugg Regio ausarbeiten wird. Das Departement Gesundheit und Soziales teilte Brugg Regio in diesem Zusammenhang mit Brief vom 24. Februar 2011 mit, dass gemäss seinen Berechnungen in der Planungsregion von Brugg Regio im Jahr , im Jahr und im Jahr Pflegebetten fehlen würden. Diese vereinfachten Prognosen zur Bedarfssituation in der Region entbinden jedoch nicht, regional detaillierte Abklärungen und Berechnungen vorzunehmen sowie entsprechende Massnahmenvorschläge und Empfehlungen zu formulieren. Im Juni 2011 wird gestützt auf die erfolgte Bedarfserhebung der Vorstand von Brugg Regio den Bericht der Arbeitsgruppe als Orientierungsrahmen für die Planung künftiger Massnahmen in der stationären Pflege genehmigen und entsprechende Aufträge erteilen. Der Bedarf der zu schaffenden rund 38 Pflegebetten in Brugg ist auch seitens dieser Arbeitsgruppe unbestritten. Daher beschloss der Stadtrat, mit der Umsetzung des vorliegenden Projektes Akkord nicht bis zum Abschluss sämtlicher Planungen (Zeithorizont 2-3 Jahre) zuwarten. Selbstverständlich sollen Erkenntnisse aus der Arbeitsgruppe Pflegeheimkonzept Versorgungsregion Brugg in den Planungsprozess einfliessen. Dies ist durch die Vertretung der Ressortverantwortlichen der Stadt Brugg in der Arbeitsgruppe sichergestellt. 1 Höpflinger, François; Hugentobler, Valérie (2004, 2. Auflage) Pflegebedürftigkeit in der Schweiz. Prognosen und Szenarien für das 21. Jahrhundert, Bern: Verlag Hans Huber

4 Studienauftrag, Projekt Akkord Die beiden Trägerschaften führten 2009 einen Studienauftrag zur räumlichen Entwicklung des Alterszentrum Brugg AZB und des Pflegeheims am süssbach auf dem gesamten von den beiden Institutionen genutzten Areal durch. Anhand des erhobenen Raumbedarfs, der aufgezeigten Bedürfnisse und unter Berücksichtigung bestehender Infrastrukturanlagen war es Aufgabe der eingeladenen interdisziplinären Teams, ein qualitativ hochstehendes räumliches Konzept über das gesamte Areal zu erstellen (vgl. Aktenauflage). Aus den eingereichten Arbeiten ging aufgrund der Beurteilung einer Fachjury das Projekt Akkord des Architekturbüros Fugazza, Steinmann & Partner aus Wettingen als Sieger hervor (vgl. Aktenauflage). Die Abbildung zeigt das Gesamtkonzept. 3.1 Seite Fröhlichstrasse 7 Ziel ist, die gesamte stationäre Pflege auf der Seite Süssbach (Fröhlichstrasse 7) anzubiel in bestehenden Gebäuden 112 Betten ten. Im Pflegeheim am süssbach werden aktuell angeboten; diese bleiben bestehen. Die heute durch das Alterszentrum Brugg AZB auf der

5 - 5 - Seite Fröhlichstrasse 14 im Hochhaus angebotenen 90 Betten werden mit zusätzlich 38 neuen Betten im vorgesehenen Neubau an der Fröhlichstrasse 7 untergebracht. Neben der Schaffung einer Demenzstation werden der Empfang neu gestaltet (ein Hauptzugang zur Gesamtanlage), diverse zentrale Dienste (Verwaltung, technischer Dienst etc.) besser angeordnet sowie die Cafeteria (nur noch ein Restaurationsbetrieb über das gesamte Gelände) und der Aussenbereich umgestaltet. Die approximativen Baukosten wurden durch einen externen Kostenplaner ermittelt, dies basierend auf den Flächenangaben der einzelnen Teams (Aktenauflage). Für das Projekt Akkord (Seite Fröhlichstrasse 7) wird mit Grobkosten von 43 Millionen Franken für die Erstellung des Pflegebettentraktes mit 128 Pflegebetten, die Umgestaltung und Optimierung des Empfangs, der zentralen Dienste, des Restaurationsbetriebes inkl. Aussenbereich, die Schaffung einer Demenzstation etc. gerechnet. Die Kostengenauigkeit beträgt gemäss Auskunft des die Arbeiten begleitenden Architekturbüros Urech + Tschudin AG beim jetzigen Planungsstand +/- 20 %. Das kantonale Departement für Gesundheit und Soziales rechnet mit Investitionskosten pro Pflegebett von ca. 350'000 Franken. Diese ermittelten Grobkosten von 43 Millionen Franken entsprechen dieser Summe. Allein die Abdeckung des Zusatzbedarfs an 38 Betten hätte Investitionskosten von rund 13 Millionen Franken zur Folge. 3.2 Seite Fröhlichstrasse 14 Auf diesem Gelände wird gemäss dem Projekt Akkord künftig der Bereich Wohnen im Alter in verschiedenen Formen angeboten. Insgesamt sollen rund 90 Alterswohnungen (mit modularer Betreuung je nach Bedürfnissen) vermietet werden. Gemäss Projekt Akkord ist es denkbar, dass das bestehende Hochhaus als identitätsstiftendes Element beibehalten und für betreutes Wohnen genutzt wird. Die bestehenden Bauten der Alterssiedlung sowie das Personalhaus werden abgerissen und durch neue Wohnbauten ersetzt. Im Sockelbereich des Hochhauses und in den Erdgeschossen sind Räume für Spitex, Pro Senectute, Beratungsstellen, Dienstleistungen, Praxen (oder z.b. Kindertagesstätten) vorgesehen. Die Finanzierung und Realisierung dieses Projektteils wird ohne Mitwirkung und Unterstützung der Gemeinden erfolgen. Hier steht allein die Trägerschaft des Alterszent-

6 - 6 - rum Brugg AZB in der Pflicht. Dieser Projektteil wird etappiert; er wird erst nach dem erfolgten Pflegebettenneubau auf der Seite Fröhlichstrasse 7 realisiert. 4. Vorgesehene Betriebsform / Eigentümerschaft / Mitsprache Die Stiftung Bezirksspital ist Eigentümerin des für den Neubau vorgesehenen Grundstücks an der Fröhlichstrasse 7 und wird den Neubau realisieren. Für den Betrieb ist vorgesehen, dass eine Betriebs AG (Süssbach AG) die gesamte stationäre Pflege übernimmt. Angedacht ist auch, dass die Alterswohnungen und die übrigen vermieteten Räumlichkeiten durch diese AG verwaltet werden. Gemäss Stiftungsurkunde der Stiftung Bezirksspital stehen der Stadt Brugg derzeit direkt zwei Sitze im zurzeit 11 Personen umfassenden Stiftungsrat zu. Eine Änderung der Stiftungsurkunde zur stärkeren Vertretung der bürgschaftsgebenden Gemeinden (z.b. Wechsel des Wahlgremiums oder Zusammensetzung des Stiftungsrates) und zur Anpassung des Zwecks ist aus Sicht der Stadt Brugg anzustreben und wird gemäss Aussagen der Stiftung Bezirksspital Brugg in absehbarerer Zeit auch in Angriff genommen. Der Verwaltungsrat der Süssbach AG wird durch die Eigentümer gewählt. Da momentan nicht vorgesehen ist, Aktien an Dritte zu veräussern, bleibt der Einfluss der Stiftung auf die Süssbach AG über die von den Gemeinden bestimmten Stiftungsräte gewahrt. Der Stiftungsrat hat zugesichert, der Stadt Brugg Einsitz in die Baukommission zu gewähren. So kann die Stadt ihre Anliegen in raumplanerischen Fragen einbringen und eine effiziente Projektrealisation unterstützen. 5. Vorgesehenes Finanzierungsmodell Für die Finanzierung der Neu- und Erweiterungsbauten der stationären Pflege auf der Seite Fröhlichstrasse 7 mit Grobkosten von 43 Millionen Franken wurden Gespräche mit der Aargauischen Kantonalbank (AKB) geführt. Gemäss deren Finanzierungsvorschlag vom 28. Januar 2011 sollen 20 % der Kosten, d.h. 8.6 Millionen Franken, durch Bürgschaften von Gemeinden sichergestellt werden (vgl. Aktenauflage). Der Kredit soll auf mindestens zwei Bankinstitute aufgeteilt werden. Die Stiftung Bezirksspital soll gemäss den Vorstellungen der AKB mit den angeschlossenen Gemeinden Leistungsvereinbarungen abschliessen.

7 - 7 - Bei Bauvollendung sollen nach Aussage der AKB die Amortisationen festgelegt werden. Die Beträge sollen quotenmässig so angesetzt werden, dass die grundpfandgesicherten und verbürgten Darlehen innerhalb von 25 Jahren vollständig zurückbezahlt werden. Demnach wird die Bürgschaft im Verhältnis zur Gesamtbankenverpflichtung reduziert. Die Süssbach AG hat die Bürgschaft gemäss einem Verteilschlüssel auf die einzelnen Gemeinden der Region Brugg aufgeteilt (Beilage). Die im Durchschnitt der Jahre erbrachten Pflegetage wurden auf die Wohnsitzgemeinden der Patienten verteilt; demnach beanspruchten Personen aus der Stadt Brugg 64 % aller Pflegetage. Einige Gemeinden mit Personen, welche Pflegedienstleistungen in Anspruch genommen haben, stimmten einer Bürgschaftsbeteiligung nicht oder noch nicht zu. So fehlen insbesondere Zusagen aus Windisch, Schinznach-Bad und Hausen. Da nicht alle Gemeinden an diesem Bürgschaftsmodell mitmachen, müssen die teilnehmenden Gemeinden rund 30 % an zusätzlichen Pflegetagen und somit Bürgschaftssummen übernehmen. Insgesamt ergibt sich ein Bürgschaftsbetrag zulasten der Stadt Brugg von 7.8 Millionen Franken. Im Vorfeld des Investitionsprojektes hat die Süssbach AG aufgezeigt, dass mit relativ moderaten Tariferhöhungen der Kapitaldienst für die Neuinvestition erbracht werden kann. Aufgrund dieser Berechnungen wird die Tragbarkeit der Neuinvestition nachgewiesen. Das Finanzierungsmodell ist so angelegt, dass die bürgenden Gemeinden für die Zurverfügungstellung der Bürgschaft nach branchenüblichen Massstäben entschädigt werden. Es wird ein Bürgschaftsentgelt von 0.25 % pro Jahr in Aussicht gestellt (dies entspricht rund Franken pro Jahr bei einer Bürgschaft von 7.8 Millionen Franken). 6. Risiko der Bürgschaft / Auswirkungen auf die Stadt 6.1 Externe Risikobeurteilung Die Revisionsgesellschaft IMS Revision AG, Baden, welche auch Revisorin der Stiftung Bezirksspital Brugg ist, hat eine Risikoanalyse über die Bürgschaft für das Projekt Akkord Seite Fröhlichstrasse 7 erstellt (vgl. Aktenauflage). Für diese Beurteilung gibt diese Revisionsgesellschaft keine Zusicherung ab.

8 - 8 - Bei durchschnittlichen Kapitalkosten von 2.5 % auf dem Gesamtkapital von 43 Millionen Franken und einer durchschnittlichen Auslastung von 97 % (aufgrund der Erfahrungen) sollten gemäss Beurteilung der Revisionsgesellschaft die kalkulierten Mehreinnahmen ausreichen, um die Hypothekarschuld zu verzinsen, die Hypothek und die Bürgschaften innerhalb einer angemessenen Frist zu amortisieren, den Gebäudeunterhalt sicherzustellen und den Gemeinden den Wert der Bürgschaft zu erstatten. Weiter erfolgte durch die Revisionsgesellschaft eine Einschätzung zur Eigenkapitalausstattung. Das Eigenkapital der Stiftung hat am Millionen Franken betragen (3.8 Millionen Franken per ). Aus heutiger Sicht beurteilt die Revisorin dieses Kapital als angemessen. Die Revisionsgesellschaft äussert sich zu Risiken, wonach sich die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen ändern könnten (z.b. Änderung der Pflegefinanzierung), welche von den Beteiligten kaum beeinflussbar sind Die Bürgschaft und ihre Auswirkungen auf die Stadt Gemäss den neuen Rechnungslegungsnormen HRM 2 sind Bürgschaften der öffentlichen Hand nicht bilanzwirksam. Im Anhang zur Jahresrechnung wird ein Gewährleistungsspiegel zu führen sein, welcher diese Bürgschaften aufführt. Diese Bestimmungen sind derzeit rechtlich nicht bindend, werden aber im Rahmen der aargauischen Gesetzesrevision HRM2 umgesetzt werden. Die Bürgschaft wird Auswirkungen auf die Liquiditäts- und Finanzplanung haben. Müssten die finanzierenden Banken die Bürgschaft von 7.8 Millionen Franken vollständig beanspruchen, resultiert ein Vermögensabbau resp. eine Zunahme von Fremdmitteln; dies bei einem ordentlichen Steueraufkommen von 26.6 Millionen Franken pro Jahr (Abschluss 2010). Zudem ergibt sich aufgrund des Abflusses dieser Summe eine Mehrbelastung von Franken bei einer angenommenen durchschnittlichen Kapitalverzinsung von 3.0 %. 7. Weiteres Vorgehen Nach der Zustimmung zur Bürgschaftsverpflichtung durch den Einwohnerrat und die Stimmberechtigten wird zu gegebener Zeit mit den kreditgebenden Banken die Bürg-

9 - 9 - schaftsverpflichtung und eine Leistungsvereinbarung mit der Süssbach AG abgeschlossen. 8. Schlussbemerkungen Die Stadt erfüllt mit der Bürgschaftsverpflichtung ihre Aufgabe gemäss 11 Pflegegesetz. Die Zielsetzungen des Altersleitbildes und die Legislaturziele des Stadtrates werden ebenso verwirklicht. Die Einwohnerinnen und Einwohner der bürgenden Gemeinden sollen gemäss Aussagen der Stiftung Bezirksspital Brugg prioritär aufgenommen werden. Dies wird in der abzuschliessenden Leistungsvereinbarung festgehalten. In Konfliktfällen (gleichzeitig mehrere Bewerbungen aus Bürgschaft stellenden Gemeinden für einen Platz) zählen der aktuelle Gesundheitszustand und das soziale Umfeld der betreffenden Bewerberinnen und Bewerber. Mit dem Projekt Akkord werden die vorhandenen Landreserven optimal genutzt, und die Standortattraktivität der Stadt Brugg wird mit dem zukunftsgerichteten Ausbau gesteigert (Regionalzentrum und Versorgungsstandort, Arbeitsplätze etc.). 9. Antrag Sie wollen für den geplanten Neu- und Erweiterungsbau der stationären Pflege der Stiftung Bezirksspital Brugg eine Bürgschaftsverpflichtung von 7.8 Millionen Franken zuhanden der Urnenabstimmung vom 23. Oktober 2011 bewilligen. Brugg, 11. Mai 2011 NAMENS DES STADTRATES Der Stadtammann: Der Stadtschreiber: Beilage: - Finanzierung Projekt Akkord Bürgschaftsanteile

10 Aktenauflage auf der Stadtkanzlei: - Programm Studienauftrag Zukunft AZB/sb, Räumliche Entwicklung Alterszentrum Brugg und Pflegeheim am süssbach, Brugg, 1. September Studienauftrag Zukunft AZB/sb, Wettbewerb im Einladungsverfahren, Tschudin + Urech AG, März Kostenzusammenstellung Studienauftrag Wirz & Partner Baumanagement AG, Zürich - Schreiben der Aargauischen Kantonalbank vom 28. Januar 2011 an die Stiftung Bezirksspital Brugg - Risikoanalyse der IMS Revision AG, Baden, vom 4. November Briefwechsel zwischen Stadtrat, Schreiben vom 10. und 24. März 2011, und Stiftung Bezirksspital Brugg, Schreiben vom 7. April 2011 Diese Akten sind bei der Stadtkanzlei zu den Bürozeiten einsehbar.

Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)

Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) Regionalbüros für Fachkräftesicherung - Fachkräftemonitoring - EUROPÄISCHE UNION Europäischer Sozialfonds Dieses Projekt wird durch das Ministerium

Mehr

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend Gemeinde Arosa Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament betreffend Verhandlungsmandat und Genehmigung Verpflichtungskredite Mieterausbau und Miete Arztpraxisräumlichkeiten im Neubau Hotel

Mehr

Befragung zur Beratungs- und Vermittlungsleistung

Befragung zur Beratungs- und Vermittlungsleistung Stand 03.03.2010 Befragung zur Beratungs- und Vermittlungsleistung Durch die Netzwerkagentur wurde im Januar/ Februar 2010 eine Fragebogenaktion durchgeführt. Die Auswertung der Beratungstätigkeit der

Mehr

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) 3. Februar 2003 Ausgabe Juni 2008 Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement,

Mehr

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts

Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts Claudio Zogg, Geschäftsleiter Curaviva Kanton Zürich Angehörigenabend 2011, 1. November 2011 Altersheime der Stadt Zürich Zahlen zu den

Mehr

DOKUMENTATION. Verfahren bei Schliessungen und Verlegungen von Poststellen und Postagenturen (Art. 34 VPG)

DOKUMENTATION. Verfahren bei Schliessungen und Verlegungen von Poststellen und Postagenturen (Art. 34 VPG) Eidgenössische Postkommission PostCom Commission fédérale de la poste PostCom Commissione federale delle poste PostCom Federal Postal Services Commission PostCom DOKUMENTATION Verfahren bei Schliessungen

Mehr

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche vom 1. April 2007 Gestützt auf Art. 2 der Verordnung über Kinder- und Jugendheime vom 21. September 1999

Mehr

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Amt für Gemeinden Graubünden Uffizzi da vischnancas dal Grischun Ufficio per i comuni dei Grigioni HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Praxisempfehlung Nr. 25 Selbständige

Mehr

Jahrgang 2009 Kundgemacht im Internet unter www.salzburg.gv.at am 6. März 2009

Jahrgang 2009 Kundgemacht im Internet unter www.salzburg.gv.at am 6. März 2009 Jahrgang 2009 Kundgemacht im Internet unter www.salzburg.gv.at am 6. März 2009 27. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 3. März 2009 über die Gewährung von Nachlässen für Konversionen und Rückzahlungen

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 7

Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 7 Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 7 0826 Postulat (Grüne) "Minergie-P oder besser" Abschreibung; Direktion Sicherheit und Liegenschaften Bericht des Gemeinderates Der Vorstoss wurde als Motion

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Vereinfachtes Freistellungsverfahren für Schweizer Banken bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten im Finanzbereich in Deutschland

Vereinfachtes Freistellungsverfahren für Schweizer Banken bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten im Finanzbereich in Deutschland FINMA-Mitteilung 54 (2014) 6. Januar 2014 Vereinfachtes Freistellungsverfahren für Schweizer Banken bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten im Finanzbereich in Deutschland Banken Einsteinstrasse 2, 3003

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Wer sich bewegt - bleibt! Gemeinwesenorientierte Altersarbeit Neue Chancen für ein gutes älter werden Das Projekt Siedlungs- und Wohnassistenz

Wer sich bewegt - bleibt! Gemeinwesenorientierte Altersarbeit Neue Chancen für ein gutes älter werden Das Projekt Siedlungs- und Wohnassistenz - Ausgangslage - AG Wohnen im Alter Auftrag Befragung Bevölkerung Einbezug Alters- Pflegeheime Ergebnisse Ist Sollzustand in den Alters- und Pflegeheimplätzen. Daraus erfolgt politischer Auftrag Pflegekostenbeiträge

Mehr

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät

Mehr

Sanochemia Pharmazeutika AG

Sanochemia Pharmazeutika AG Sanochemia Pharmazeutika AG Wien Bericht des Vorstandes über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre bei einer Veräußerung von gem. 65 Abs. 1 Z 8 AktG erworbenen eigenen Aktien Der Vorstand der

Mehr

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten des Vereins guild42.ch Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

Reglement. über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement)

Reglement. über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement) Reglement über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement) I. Allgemeines 1. Voraussetzungen Art. 1 Grundsätze Das Mitglied von LEADING SWISS AGENCIES muss: a) in der Schweiz domiziliert sein,

Mehr

B e r i c h t und A n t r a g des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Konzept familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

B e r i c h t und A n t r a g des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Konzept familien- und schulergänzende Kinderbetreuung EINWOHNERRAT BRUGG B e r i c h t und A n t r a g des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Konzept familien- und schulergänzende Kinderbetreuung 1. Ausgangslage Der Stadtrat hat aufgrund von drei eingegangenen

Mehr

MICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung. in der Fassung vom 4.7.2011

MICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung. in der Fassung vom 4.7.2011 MICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung in der Fassung vom 4.7.2011 1 Name, Rechtsstand Die Stiftung führt den Namen Michael Roll Stiftung. Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung und wird von der Tabaluga Kinderstiftung,

Mehr

NEUORDNUNG DER REVISION

NEUORDNUNG DER REVISION NEUORDNUNG DER REVISION Die Neuordnung der Revision hat zur Folge, dass das Obligationenrecht und teilweise auch das Zivilgesetzbuch wesentliche Änderungen erfahren. Ferner wird neu eine Aufsichtsbehörde

Mehr

Aktionärsbindungsvertrag

Aktionärsbindungsvertrag Aktionärsbindungsvertrag Zwischen Einwohnergemeinde Birr, (im folgenden: Gemeinde Birr genannt), Einwohnergemeinde Birrhard, (im folgenden: Gemeinde Birrhard genannt), Einwohnergemeinde Brugg, handelnd

Mehr

Gewinnvergleichsrechnung

Gewinnvergleichsrechnung Gewinnvergleichsrechnung Die Gewinnvergleichsrechnung stellt eine Erweiterung der Kostenvergleichsrechnung durch Einbeziehung der Erträge dar, die - im Gegensatz zu der Annahme bei der Kostenvergleichsrechnung

Mehr

Planen. Finanzieren. Bauen.

Planen. Finanzieren. Bauen. Planen. Finanzieren. Bauen. Immobilienrealisierung mit Asset Structuring 2 Immobilienrealisierung. Commerz Real Asset Structuring Immobilien sind reale Werte. Und dennoch entstehen diese Werte nicht durch

Mehr

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 90. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 90. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 90 zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Verlängerung der Frist zur Behandlung der Volksinitiative «Für eine gerechte Aufteilung der Pflegefinanzierung»

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Andersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S. value beyond financial advice

Andersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S. value beyond financial advice Andersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S value beyond financial advice Schaffen Sie die Basis für eine erfolgreiche Zukunft. Mit

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Frühlings-Gemeindeversammlung 11. März 2010

Frühlings-Gemeindeversammlung 11. März 2010 Frühlings-Gemeindeversammlung 11. März 2010 Geschäft 2 Bodenstrasse (Gattikonerstrasse bis Sportanlage Brand) Trottoirneubau inkl. Strassensanierung, Kredit 375'000 Franken 1 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Markus Demary / Michael Voigtländer

Markus Demary / Michael Voigtländer Forschungsberichte aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Nr. 50 Markus Demary / Michael Voigtländer Immobilien 2025 Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Wohn- und Büroimmobilienmärkte

Mehr

Kathrein & Co. Performance Partnerschaft

Kathrein & Co. Performance Partnerschaft a Kathrein & Co. Christoph Kraus Vorstandsvorsitzender Kathrein & Co. Die Anpassung an moderne Erfordernisse und die partnerschaftliche Einbindung unserer Kunden sind eine unserer obersten Werte. Die Wünsche

Mehr

Prüfungskommission. für Wirtschaftsprüfer. Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO. Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht

Prüfungskommission. für Wirtschaftsprüfer. Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO. Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht Prüfungskommission für Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht 1. Halbjahr 2010 Termin: 4. Februar 2010 Bearbeitungszeit: 5 Stunden

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013)

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Zusatzprämientarif Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Genehmigt vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartment gestützt auf Art. 14 SERV-G, Art. 15 und 16 SERV-V in Verbindung mit Art. 4 des Bundesgesetzes

Mehr

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,

Mehr

Modellprojekt Familienstützpunkte am Beispiel des Landkreises Regensburg -Karl Mooser- Informationsveranstaltung

Modellprojekt Familienstützpunkte am Beispiel des Landkreises Regensburg -Karl Mooser- Informationsveranstaltung Modellprojekt Familienstützpunkte am Beispiel des Landkreises Regensburg -Karl Mooser- Familienbildung 08.07.2013 1 Ausgangslage im Landkreis Regensburg: Landkreis Regensburg: 41 Gemeinden, 185.000 Einwohner,

Mehr

Wohnformen im Alter. Ein Vortrag im Rahmen des Seniorenfrühstücks von Frank Ulrich & Michael Meibohm

Wohnformen im Alter. Ein Vortrag im Rahmen des Seniorenfrühstücks von Frank Ulrich & Michael Meibohm Wohnformen im Alter Ein Vortrag im Rahmen des Seniorenfrühstücks von Frank Ulrich & Michael Meibohm Wohnen im Alter - Welche Formen unterscheidet man? da denken die meisten an ein Wohnen zu Hause, vielleicht

Mehr

Was man über das Perlenfinden wissen sollte...

Was man über das Perlenfinden wissen sollte... FG FINANZ-SERVICE Aktiengesellschaft Was man über das Perlenfinden wissen sollte... überreicht von: Wer blickt da noch durch? Deshalb ist unabhängige Beratung für Sie so wichtig Wenn Sie schon einmal mit

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

Neomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer

Neomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer mittels Imaginationsgeleiteter Intervention Informationsbroschüre für Studienteilnehmer Das Case Management arbeitet mit dem Unternehmen zusammen. Das von ist auf eine messbare Integration und Stabilisation

Mehr

- Auszug - Anlage Rechenschaftsbericht 2014 für das Sondervermögen Sozialfonds Bürger helfen Bürgern Winnenden

- Auszug - Anlage Rechenschaftsbericht 2014 für das Sondervermögen Sozialfonds Bürger helfen Bürgern Winnenden - Auszug - Anlage Rechenschaftsbericht 2014 für das Sondervermögen Sozialfonds Bürger helfen Bürgern Winnenden Erstellt von der Geschäftsführung des Sozialfonds Bürger helfen Bürgern Winnenden zur Ergänzung

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb

Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb 7.60 Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb vom 9. November 00 / 6. November 00 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen und der Stadtrat

Mehr

Pflegeversicherung von AXA: Langfristige Erhaltung der Lebensqualität als zentrale Herausforderung

Pflegeversicherung von AXA: Langfristige Erhaltung der Lebensqualität als zentrale Herausforderung Pflegeversicherung von AXA: Langfristige Erhaltung der Lebensqualität als zentrale Herausforderung E-Interview mit Lutz Lieding Name: Lutz Lieding Funktion/Bereich: Geschäfts- und Produktpolitik Organisation:

Mehr

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015 Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe Reglement Kapitalplan Gültig ab. Januar 05 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GUTHABEN 3 VORSORGESTUFEN 4 FREIWILLIGE EINLAGEN 5 LEISTUNGEN 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West

Mehr

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Leitfaden I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Übersicht Dokumente... 2 3 Umsetzung der Anforderungen an

Mehr

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Vorlage zur 16. Sitzung des IT-Planungsrats am 18. März 2015 Entwurf vom 29. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass für die Fortschreibung der NEGS... 3 2

Mehr

Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds.

Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds. Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds Ausgabe 2015 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Name... 3 2 Zweck... 3 3 Organe... 3 4 Zuständigkeiten

Mehr

Stammdatenanlage über den Einrichtungsassistenten

Stammdatenanlage über den Einrichtungsassistenten Stammdatenanlage über den Einrichtungsassistenten Schritt für Schritt zur fertig eingerichteten Hotelverwaltung mit dem Einrichtungsassistenten Bitte bereiten Sie sich, bevor Sie starten, mit der Checkliste

Mehr

3.Ideenwettbewerb Zuhause hat Zukunft. AWO Zeitperlen

3.Ideenwettbewerb Zuhause hat Zukunft. AWO Zeitperlen 3.Ideenwettbewerb Zuhause hat Zukunft AWO Zeitperlen AWO Kreisverband Forchheim Projekt Lieber Daheim Ulrike John Bamberger Str. 4 91301 Forchheim www.awo-forchheim.de lieber-daheim@awo-forchheim.de Tel.:

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

126.582.3 Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn

126.582.3 Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn 6.58. Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn Beschluss der Verwaltungskommission der kantonalen Pensionskasse vom 9. März 007 Die Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Verwaltungsreglement "Winkelried- Fonds"

Verwaltungsreglement Winkelried- Fonds Verwaltungsreglement "Winkelried- Fonds" 5.9 Vom. April 000 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf Ziffer.6 des RRB Nr. 86 vom. April 000 über die Neuorganisation der "Winkelried-Fonds"

Mehr

17. JUNI 2012 FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM EINE NEUTRALE ABSTIMMUNGS- BROSCHÜRE. Prämienverbilligung... 2

17. JUNI 2012 FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM EINE NEUTRALE ABSTIMMUNGS- BROSCHÜRE. Prämienverbilligung... 2 POLITIK EINFACH ERKLÄRT: EINE NEUTRALE ABSTIMMUNGS- BROSCHÜRE Kanton Schwyz FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM 17. JUNI 2012 Prämienverbilligung............. 2 Verpflichtungskredit Werkhof.... 4 Heilpädagogisches

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr

Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr 14. Dezember 2015 1. Zweck Mit der Darlehenskasse soll: 1.1 berechtigten Personen Gelegenheit zu sicherer und zinstragender Anlage von Geldbeträgen

Mehr

Stadt Stein am Rhein StR 354.113

Stadt Stein am Rhein StR 354.113 Stadt Stein am Rhein StR 354.113 Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Schaffhausen und dem Stadtrat von Stein am Rhein über die Zusammenarbeit zwischen der Schaffhauser Polizei und der Stadtpolizei

Mehr

Leo Baumfeld. Risikoanalyse. Begleiter: ÖAR-Regionalberatung GmbH. Fichtegasse 2 A-1010 Wien. Tel. 01/512 15 95-17, Fax DW 10 Mobil: 0664/43 17 302

Leo Baumfeld. Risikoanalyse. Begleiter: ÖAR-Regionalberatung GmbH. Fichtegasse 2 A-1010 Wien. Tel. 01/512 15 95-17, Fax DW 10 Mobil: 0664/43 17 302 Instrument Risikoanalyse Begleiter: ÖAR-Regionalberatung GmbH Tel. 01/512 15 95-17, Fax DW 10 Mobil: 0664/43 17 302 e-mail: baumfeld@oear.co.at www.oear.at Wien, April 2009 Seite 1 Risikoanalyse Es lohnt

Mehr

Regierungsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Regionalen Schulabkommens über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe

Regierungsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Regionalen Schulabkommens über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe Regierungsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Regionalen Schulabkommens über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe Vom 16. Mai 000 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Mehr

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015)

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) berücksichtigte Änderungen: 3 Absatz 2 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.02.2007 (Amtsblatt

Mehr

Pflegestatistik 2007. Eckdaten der Pflegestatistik 2007. 7.178 Pflegebedürftige insgesamt. stationäre Pflege: 2.950 Personen (41,1%)

Pflegestatistik 2007. Eckdaten der Pflegestatistik 2007. 7.178 Pflegebedürftige insgesamt. stationäre Pflege: 2.950 Personen (41,1%) Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Informationsservice Statistik Aktuell März 2009 Pflegestatistik 2007 Eckdaten der Pflegestatistik 2007 7.178 Pflegebedürftige insgesamt ambulante Pflege: 1.251

Mehr

Kundenzufriedenheit in der Wasserwirtschaft

Kundenzufriedenheit in der Wasserwirtschaft ERGEBNISDOKUMENTATION Kundenzufriedenheit in der Wasserwirtschaft Kundenbefragung 2014 Wasser- und Abwasserverband Elsterwerda Erarbeitet als Informations- und Positionspapier für die Verbandsmitglieder

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/1970 14.11.2014 Mitteilung zur Kenntnisnahme Lizenzmanagement Drucksache 17/0400 ( II.A.14.6) Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache

Mehr

Departement Finanzen und Gesundheit. Gesetz über die Informatik des Kantons Glarus und seiner Gemeinden (Informatikgesetz; InfG)

Departement Finanzen und Gesundheit. Gesetz über die Informatik des Kantons Glarus und seiner Gemeinden (Informatikgesetz; InfG) Departement Finanzen und Gesundheit Gesetz über die Informatik des Kantons Glarus und seiner Gemeinden (Informatikgesetz; InfG) Ausgangslage - 2009: Im Hinblick auf die Gemeindestrukturreform entschieden

Mehr

R I C H T L I N I E N. über die Zuteilung von Subventionen an Lottomatches

R I C H T L I N I E N. über die Zuteilung von Subventionen an Lottomatches R I C H T L I N I E N über die Zuteilung von Subventionen an Lottomatches 1. Anwendungsbereich 1.1 Die Richtlinien gelten für die Zuteilung von Beiträgen der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn an Vereine

Mehr

Vermögensberatung. Inhalt

Vermögensberatung. Inhalt Vermögensberatung Inhalt Integrale Vermögensberatung Vermögen sichern Vorsorge optimieren Steuern sparen Analyse der persönlichen Kundensituation Die Investmentstrategie Kapitalanlagen haben letztendlich

Mehr

Wachstum 2. Michael Dröttboom 1 LernWerkstatt-Selm.de

Wachstum 2. Michael Dröttboom 1 LernWerkstatt-Selm.de 1. Herr Meier bekommt nach 3 Jahren Geldanlage 25.000. Er hatte 22.500 angelegt. Wie hoch war der Zinssatz? 2. Herr Meiers Vorfahren haben bei der Gründung Roms (753. V. Chr.) 1 Sesterze auf die Bank gebracht

Mehr

Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001

Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001 Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001 Als Interessenvertretung der Schwerstkranken und Sterbenden beschäftigt sich die Deutsche Hospiz Stiftung seit ihrer Gründung 1995 mit dem Thema "Sterben in Deutschland".

Mehr

Informationsblatt Induktionsbeweis

Informationsblatt Induktionsbeweis Sommer 015 Informationsblatt Induktionsbeweis 31. März 015 Motivation Die vollständige Induktion ist ein wichtiges Beweisverfahren in der Informatik. Sie wird häufig dazu gebraucht, um mathematische Formeln

Mehr

1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht.

1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht. Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen nach 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII (gültig ab 01.08.2013) 1. Voraussetzungen 1.1 Zuständigkeit

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 952.11 Jahrgang 2015 Nr. 250 ausgegeben am 25. September 2015 Verordnung vom 22. September 2015 über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung Aufgrund von Art.

Mehr

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005 290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in

Mehr

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Ein Kunde hat Interesse an einem von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkt gezeigt. Es handelt sich dabei um einen batteriebetriebenen tragbaren

Mehr

Winterseminar Dortmund. am 07.11.2008. Casino Hohensyburg

Winterseminar Dortmund. am 07.11.2008. Casino Hohensyburg Vermittlung von Einzeldarlehen durch den Verwalter Vorstellung des Finanzierungsmodels Investitionsbank Schleswig Holstein Astrid Schultheis Die Feststellung der IB Schleswig Holstein, dass Wohnungseigentümergemeinschaften

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

Verordnung über verwalteten Stiftungen der Stadt Burgdorf

Verordnung über verwalteten Stiftungen der Stadt Burgdorf Verordnung über verwalteten Stiftungen der Stadt Burgdorf vom 12. Oktober 2009 Ausgabe Januar 2010 Verordnung über die verwalteten Stiftungen der Stadt Burgdorf Der Gemeinderat von Burgdorf, gestützt

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

Geschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe

Geschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe Geschäftsordnung des Vereins Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe 1. Etage 1.1 Die Etagenversammlung Die Etagenversammlung tritt in der Regel zweimal pro Semester zusammen.

Mehr

Stadt Dübendorf. A N T R A G des Stadtrates vom 27. September 2007

Stadt Dübendorf. A N T R A G des Stadtrates vom 27. September 2007 Stadt Dübendorf A N T R A G des Stadtrates vom 27. September 2007 Nr. 77 Beschluss des Gemeinderates betreffend Bauabrechnung Sanierung der Sportanlagen Im Chreis Der Gemeinderat, in Kenntnis eines Antrages

Mehr

Vermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn

Vermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn An die Redaktionen von Presse, Funk und Fernsehen 32 02. 09. 2002 Vermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn Das aktive Sparen ist nach wie vor die wichtigste Einflussgröße

Mehr

Pflege im Jahr 2007. Pflege

Pflege im Jahr 2007. Pflege Pflege im Jahr 2007 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2007 fast 102 500 pflegebedürftige Menschen. Gut die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld. Fast 20% wurden ambulant, weitere

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999)

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999) Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung (in der Fassung vom 04.03.1999) Vorsitzender: Uwe Zimmermann - stellv. Vorsitzender: Manfred Gruber - Geschäftsführerin: Monika Brink Kassenwartin: Christa Rügge

Mehr

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig 100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig Vorbemerkung Wenn es um Fragen der Oekonomie geht, dann haben viele Leute den Eindruck, da könnten sie

Mehr

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden 2 Überblick Mögliche Massnahmen im Personalbereich: Lohnkürzung

Mehr