Stadt Wolfhagen. Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft

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1 Stadt Wolfhagen Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft mit Aufhebung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans Begründung Entwurf 31. Mai 2012

2 Bearbeitung: Architektur- und Planungsgesellschaft mbh Bergholter/ Ettinger-Brinckmann Stadtplaner SRL/ Architekten BDA Hessenallee Kassel

3 Stadt Wolfhagen, Begründung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft Seite 3 Inhalt 1. Erfordernis und Ziel Aktuelle Windkraft-Planungen Rödeser Berg Pommernkaserne Verfahren Planungsinstrument, Art des Verfahrens Umweltprüfung und Umweltbericht Aufstellungsbeschluss nach 2 BauGB Frühzeitige Beteiligung nach 3 (1) und 4 (1) BauGB Offenlage nach 3 (2) BauGB Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach 4 (2) BauGB Rahmenbedingungen Regionalplanung Flächennutzungsplan Grundsätze für die Darstellung von Konzentrationsflächen in Flächennutzungsplänen Gesamträumliches Planungskonzept Ausgangssituation Schritt 1: Potentialflächen Schritt 2: Mindestgröße und Windgeschwindigkeit Gegenprobe mit vorrangiger Auswertung des Windpotentials Detailbetrachtung Ergebnis Weitere Flächen Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft Geltungsbereich Geplante Darstellungen Vorhandene Darstellungen des Flächennutzungsplans der Stadt Wolfhagen Fläche Rödeser Berg Standortgutachten Konzentrationsfläche Rechtliche Rahmenbedingungen Bestandssituation Erschließung Landschaftsbild Biotop- und Artenschutz Auswirkungen der Planung...20

4 Stadt Wolfhagen, Begründung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft Seite Fläche Istha Standortgutachten Konzentrationsfläche Rechtliche Rahmenbedingungen Bestandssituation Erschließung Landschaftsbild Biotop- und Artenschutz Auswirkungen der Planung Fläche Pommernkaserne Standortgutachten Sonderbaufläche Rechtliche Rahmenbedingungen Bestandssituation Erschließung Landschaftsbild Biotop- und Artenschutz Auswirkungen der Planung Planungsalternativen Standortbewertungen und Windmessungen Gesamtbetrachtung Eingriff und Ausgleich Aufhebung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wolfhagen Zusammenfassende Bewertung Anlagen...31

5 Stadt Wolfhagen, Begründung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft Seite 5 1. Erfordernis und Ziel Die Stadt Wolfhagen hat die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans Windkraft beschlossen, um nach den bestmöglichen Standorten für Windkraftanlagen in der Gemeinde zu suchen. Ziel der Planung ist es, die grundsätzlich erwünschte Ansiedlung von Windkraftanlagen durch Ausweisung geeigneter Standorte im Außenbereich zu steuern. Weiter sollen Standorte ausgewählt werden, die die Errichtung von Windparks mit mindestens drei Anlagen ermöglichen, um eine Bündelung der Anlagen zu erreichen und eine disperse Streuung ( Verspargelung ) über das Gemeindegebiet zu verhindern. Allgemeiner Hintergrund ist die Zielsetzung der Stadt, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung erheblich zu steigern. Die Nutzung von Windenergie hat in Anbetracht der Endlichkeit vorhandener Energievorräte als klima- und ressourcenschonende Art der Energiegewinnung in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Aufgrund der visuellen Dominanz von Windkraftanlagen, ihrer Auswirkungen auf Tiere, vor allem Großvögel und Fledermäuse, ihrer Geräuschemissionen, des verursachten Schattenwurfs und weiterer Wirkungen ergeben sich jedoch Konflikte mit den Belangen von Mensch und Natur, so dass eine Konzentration von Windkraftanlagen an geeigneten und möglichst konfliktarmen Standorten erforderlich ist. Die Stadt Wolfhagen hat bereits 2004 mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplans eine Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen auf Grundlage eines Standortgutachtens vorgenommen. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen veränderte Abstandsflächen aufgrund der mittlerweile deutlich größeren Höhe solcher Anlagen, geänderte Ausschlusskriterien usw. ist eine Aktualisierung dieser Standortfindung und -ausweisung notwendig. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans wird im Rahmen des sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft aufgehoben und durch den sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft ersetzt. Windkraftanlagen zählen zu den privilegierten Vorhaben im Außenbereich nach 35 (1) Baugesetzbuch (BauGB): Im Außenbereich ist ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es [ ] der Erforschung, Entwicklung und Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient, [ ]. Um einem baulichen Wildwuchs vorzubeugen, wurde ein Planungsvorbehalt in 35 (3) Satz 3 BauGB eingeführt: Öffentliche Belange stehen einem Vorhaben nach Absatz 1 Nr. 2 bis 6 in der Regel auch dann entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan [ ] eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist. Hat eine Kommune an einer oder an mehreren Stellen im Gemeindegebiet Standorte für Windkraftanlagen ausgewiesen, so ist der übrige Planungsraum von solchen Anlagen grundsätzlich freizuhalten. Für die Ausweisung solcher Konzentrationsflächen steht das Instrument des sachlichen Teilflächennutzungsplans gem. 5 (2b) BauGB zur Verfügung. Der Regionalplan Nordhessen 2009 (in Kraft seit 15. März 2010) hat unter Ziffer , Ziel 2, als Ziel der Raumordnung Vorranggebiete für Windenergienutzung festgelegt und gleichzeitig bestimmt, dass außerhalb dieser Vorranggebiete die Planung und Errichtung raumbedeutsamer Windenergieanlagen nicht zulässig ist. Mit Urteil vom hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel dieses Ziel jedoch für unwirksam erklärt, die beabsichtigte Steuerungswirkung des Regionalplans für Windkraftanlagen ist somit entfallen. Die Genehmigung von Windkraftanlagen über 50 m Höhe erfolgt nach den Vorgaben des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Hier ist neben der Pflicht zum Schutz und der Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen, sonstigen Gefahren oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft auch sicherzustellen, dass anderes öffentliches Recht der Errichtung und dem Betrieb der Anlagen nicht entgegenstehen. Entgegenstehendes öffentliches Recht ist z.b. die Flächennutzungsplanung einer Kommune. Während im BImSch-Antrag die genauen Anlagenstandorte und Anlagentypen bereits feststehen, verfolgt der Flächennutzungsplan eine generelle und flächenhafte Darstellung: Es werden Flächen definiert, innerhalb derer Windkraftanlagen nach städtebaulichen Gesichtspunkten errichtet werden können und denen keine unausräumbaren

6 Stadt Wolfhagen, Begründung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft Seite 6 Hindernisse (wie z.b. eine Nutzung der Fläche als Wohnbaufläche, Artenschutz o.ä.) entgegenstehen. Grundlage hierfür ist ein schlüssiges Gesamtkonzept. Darüber hinaus hat die Gemeinde im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit einen Gestaltungsspielraum bei der Auswahl von Flächen, sofern eine städtebauliche Begründung gegeben ist. 2. Aktuelle Windkraft-Planungen 2.1 Rödeser Berg Die Stadtwerke Wolfhagen planen die Errichtung von vier Windkraftanlagen auf dem Rödeser Berg im Norden des Gemeindegebietes. Antragsunterlagen für eine Genehmigung nach BImSchG wurden bereits erarbeitet. Aufgrund der Aufhebung der Vorrangflächen für Windkraftanlagen im Regionalplan und der derzeit gültigen Flächennutzungsplanung der Stadt Wolfhagen (Ausschlusswirkung der 4. Änderung des FNP) konnte das Genehmigungsverfahren bisher jedoch nicht durchgeführt werden. Für die Antragsunterlagen wurden verschiedene Gutachten und Unterlagen zu den Themen Natur- und Landschaftsschutz angefertigt. Diese werden für die Umweltprüfung mit Umweltbericht herangezogen und liegen der Begründung als Anlage 3 9 bei. 2.2 Pommernkaserne Derzeit bestehen Planungen, im Bereich der Pommernkaserne / ehemaliger Standortübungsplatz Windkraftanlagen zu Trainings- bzw. Ausbildungszwecken zu errichten. Diese Anlagen sind im Zusammenhang mit dem HessenCampus Wolfhagen zu sehen. Geplant ist, drei Windkraftanlagen unterschiedlicher Bauart und Höhe in direkter Nähe zum Campus zu errichten, an denen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Service-Fachkraft Windkraftanlangen angeboten werden können. Zielgruppe sind Teilnehmer sowohl aus dem In- und Ausland, weshalb auch Übernachtungsmöglichkeiten in den bestehenden Gebäuden des Campus bzw. der ehemaligen Kaserne geschaffen werden sollen. 3. Verfahren 3.1 Planungsinstrument, Art des Verfahrens Der sachliche Teilflächennutzungsplan ist ein rechtlich selbständiger Bauleitplan, der in einem eigenständigen Verfahren der Bauleitplanung aufgestellt wird. Er kann rechtlich unabhängig vom vorhandenen (Gesamt-) Flächennutzungsplan erstellt werden, allerdings dürfen die Darstellungen des Teilflächennutzungsplans für die Windenergie inhaltlich nicht im Widerspruch zu anderen Darstellungen des vorhandenen Gesamt-Flächennutzungsplans stehen. Die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windkraft wird gemäß BauGB durchgeführt. 3.2 Umweltprüfung und Umweltbericht Gemäß 2 (4) und 2a BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen für die Belange des Umweltschutzes nach 1 (6) Nr. 7 und 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen. Aufgabe der Umweltprüfung ist die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der geplanten Nutzungen und Vorhaben. Die Umweltprüfung ist unselbstständiger Teil im Aufstellungsverfahren. Ihre Ergebnisse sind im Umweltbericht (Anlage 1) dargestellt.

7 Stadt Wolfhagen, Begründung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft Seite Aufstellungsbeschluss nach 2 BauGB Für den sachlichen Teilflächennutzungsplan wurde die förmliche Aufstellung am 01. Dezember 2011 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wolfhagen beschlossen und am 31. März 2012 in der HNA ortsüblich bekannt gemacht. 3.4 Frühzeitige Beteiligung nach 3 (1) und 4 (1) BauGB Zu der geplanten Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans bestand nach Ankündigung in der HNA am 31. März 2012 vom 10. April bis einschließlich 20. April 2012 im Rathaus der Stadt Wolfhagen für alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Vorentwurf der Planung und die zugrundeliegenden Gutachten einzusehen und sich dazu zu äußern. Zudem wurde am 18. April 2012 eine öffentliche Informationsveranstaltung in der Stadthalle Wolfhagen durchgeführt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gingen vier schriftliche Stellungnahmen ein. Bei der Informationsveranstaltung wurden ebenfalls Anregungen vorgetragen. Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken beziehen sich inhaltlich vor allem auf Fragen des Artenschutzes und möglicher alternativer Standorte. Im Rahmen eines Termins zur frühzeitigen Träger- und Behördenbeteiligung am 03. April 2012 im Alten Rathaus der Stadt Wolfhagen wurde das Verfahren zum geplanten sachlichen Teilflächennutzungsplan sowie das zugrundeliegende Standortgutachten mit den wesentlichen Behörden erörtert. Außerdem diente der Termin dazu, den Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung mit Umweltbericht zu dem Bauleitplanverfahren abzustimmen. Hierfür wurden die vorhandenen Gutachten allen Behörden und Trägern öffentlicher Belange zur Verfügung gestellt und um schriftliche Stellungnahme gebeten. Die vorgebrachten Anregungen es gingen 18 schriftliche Stellungnahmen ein bezogen sich im Wesentlichen auf die Punkte Artenschutz, Kompensationsmaßnahmen, Erschließung, Landschaftsbild und Trinkwasserschutz. Alle vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden soweit erforderlich im weiteren Verfahren berücksichtigt. So wurden z.b. ein Fachgutachten zur Wildkatze am Rödeser Berg beauftragt, weitere Sichtstudien angefertigt und die Begründung und der Umweltbericht ergänzt. 3.5 Offenlage nach 3 (2) BauGB Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom xxx 2012 bis einschließlich xxx 2012 im Rathaus der Stadt Wolfhagen. Von privater Seite gingen xxx Stellungnahmen ein. 3.6 Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach 4 (2) BauGB Die Offenlage und die Beteiligung der Behörden wurde im Parallelverfahren gemäß 4a (2) BauGB durchgeführt. Der Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans wurde mit Schreiben vom xxx 2012 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange versandt und diese um Stellungnahme bis zum xxx 2012 gebeten.

8 Stadt Wolfhagen, Begründung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft Seite 8 4. Rahmenbedingungen edingungen 4.1 Regionalplanung Der Regionalplan Nordhessen 2009 hat Vorrangflächen für Windenergieanlagen (Planung und Bestand) mit Ausschlusswirkung festgelegt. Diese beabsichtigte Steuerungswirkung wurde mit Urteil vom aufgehoben: Der Regionalplan Nordhessen 2009 ist unwirksam, soweit er unter Ziffer , Ziel 2, als Ziel der Raumordnung Vorranggebiete für Windenergienutzung festlegt und gleichzeitig bestimmt, dass außerhalb dieser Vorranggebiete die Planung und Errichtung raumbedeutsamer Windenergieanlagen nicht zulässig ist. Somit gilt zunächst wieder die Privilegierung der Windenergienutzung gem. 35 (1) BauGB oder, wie im Falle der Stadt Wolfhagen, es ergibt sich die Steuerungswirkung aus vorhandenen Flächennutzungsplänen. Auch wenn die Festlegung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen im Regionalplan für unwirksam erklärt worden ist, sollen die Flächen an dieser Stelle zur Vollständigkeit benannt werden. Die Festlegungen im Rahmen des Regionalplans kann als deutliches Indiz für die Eignung der festgelegten Gebiete als Konzentrationszone für Windkraftanlagen gewertet werden. In der zugrundeliegenden Untersuchung wurden für die Flächen keine unüberwindbaren Ausschlusskriterien gesehen. Im Regionalplan Nordhessen 2009 wurden drei Vorrangflächen im Gemeindegebiet der Stadt Wolfhagen festgelegt: Rödeser Berg, 22 ha (Planung) Östlich L 3214 / Nördliche Nothfelden, 28 ha (Planung) Istha (Planung und Bestand) Die Regionalversammlung Nordhessen beabsichtigt nach wie vor, auf die Windenergienutzung in der Region steuernd Einfluss zu nehmen. Eine entsprechende Planung wird derzeit erarbeitet, erste Ergebnisse wurden im Mai 2012 vorgestellt. Den Gemeinden wurden die potentiellen Suchräume (ausgehend von einer Windgeschwindigkeit von mind. 5,75 m/sec in 140 m Höhe) zu einer ersten Stellungnahme vorgelegt. Sie sind mit einer regionalplanerischen Bewertung der folgenden vier Kategorien versehen: entfällt (Fläche kommt für eine Windenergienutzung nicht in Frage) rot (die Entwicklung der Windenergie ist dort kaum vorstellbar) gelb (eingeschränkt geeignet) grün (grundsätzlich geeignet). Für Wolfhagen wurden drei Suchräume ermittelt: Rödeser Berg, 41,96 ha, regionalplanerische Bewertung: gelb Hiddeser Feld, 21,57 ha (wobei mehr als 90 % der Fläche auf dem Gemeindegebiet der Stadt Zierenberg liegen), Bewertung: gelb Kleine Fläche an der Grenze zu Volkmarsen 0,28 ha, Bewertung: entfällt Die Bestandsfläche Istha wird aufgrund der geringen Windgeschwindigkeiten nicht als Konzentrationsfläche vorgeschlagen. 4.2 Flächennutzungsplan 2004 wurde mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplans eine Konzentrationszone für Windkraftanlagen in Istha dargestellt und durch den Bebauungsplan Nr. 37 Vorrangflächen für Windenergie weiter konkretisiert. Grundlage war ein Standortgutachten, das das gesamte Gemeindegebiet untersucht hat. Der Bereich Rödeser Berg wurde aufgrund seiner Darstellung als Wald damals ein Ausschlusskriterium für Windenergieanlagen bei der Untersuchung nicht berücksichtigt. Da sich die Windenergieanlagen selbst, aber auch die

9 Stadt Wolfhagen, Begründung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft Seite 9 Standortbeurteilungen mittlerweile deutlich verändert haben, ist eine Überprüfung des ursprünglichen Konzeptes notwendig. 4.3 Grundsätze für die Darstellung von Konzentrationsflächen in Flächennutzungsplänen Leitlinie für die Darstellungen des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windkraft sind die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze: Dem Plan muss ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zu Grunde liegen, das den allgemeinen Anforderungen des planungsrechtlichen Abwägungsgebots gerecht wird; die Abwägung aller beachtlichen Belange muss sich auf die positiv festgelegten und die ausgeschlossenen Standorte erstrecken. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans müssen der Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers, Windkraftanlagen im Außenbereich als privilegierte Vorhaben zuzulassen, berücksichtigen und für die Windenergienutzung in substanzieller Weise Raum schaffen. Der Ausschluss von Windkraftanlagen in Teilen des Plangebiets lässt sich nur rechtfertigen, wenn sich die betroffenen Vorhaben an anderer Stelle und in ausreichendem Maße gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen. Flächen, auf denen Windkraftanlagen aus (vorhersehbaren) tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht realisiert werden können, dürfen nicht als Standorte dargestellt werden. 5. Gesamträumliches Planungskonzept 5.1 Ausgangssituation Das Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung Schmidt wurde mit der Erstellung bzw. Aktualisierung des bestehenden Standortgutachtens aus dem Jahr 2000 als gesamträumliches Planungskonzept beauftragt. Das aktualisierte Gutachten Überarbeitung der flächendeckenden Untersuchung zur Standortfindung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen im Hinblick auf die neuen Abstände sowie zusätzliche Begutachtung von Waldflächen ist dem sachlichen Teilflächennutzungsplan als Anlage 2 (inkl. ergänzender Stellungnahme) beigefügt. Als Grundlage für die Beurteilung der Standorteignung wurden der Windenergie-Leitfaden Flächennutzungsplan des Regierungspräsidiums Kassel genutzt. Eine weitere wesentliche Grundlage ist die vom Land Hessen beauftragte Windpotentialkarte. Beide Dokumente sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel frei zugänglich abrufbar. Im Folgenden werden die wichtigsten Arbeitsschritte sowie Ergebnisse des Standortgutachtens zusammengefasst wiedergegeben. 5.2 Schritt 1: 1 : Potentialflächen In einem ersten Arbeitsschritt wurden Karten (Maßstab 1 : ) zu folgenden Ausschlusskriterien (ggf. inkl. Abstandflächen) angefertigt: Siedlungsflächen/Siedlungserweiterungsflächen und Puffer (1.000 m bzw. 600m zu Weilern/Einzelhöfen Oberflächennahe Lagerstätten Gewässer und Wasserschutzgebiete Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete, Naturdenkmale FENA (Forsteinrichtungen und Naturschutz) -Flächen Verkehrsflächen und Puffer (100 m zu Landes-, Bundes- und Kreisstraßen, 150 m zu Autobahnen und Eisenbahntrassen)

10 Stadt Wolfhagen, Begründung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft Seite 10 Archäologische Fundstellen Abstände zu Hochspannungsleitungen und Puffer (100 m) Anflugbereich Sonderflugplatz Anbindungstrassen zwischen (Fernseh-)Sende- und Empfangsantennen und Abstände Durch Überlagerung der einzelnen Karten ergeben sich sogenannte Potentialflächen: Auf diesen Flächen stehen keine tatsächlichen oder rechtlichen Ausschlusskriterien einer Errichtung von Windkraftanlagen entgegen, sie sind grundsätzlich als Standort für Windkraftanlagen geeignet. Diese Vorgehensweise entspricht dem Planungsprinzip, dass ein (späterer) Bau und Betrieb von Windenergieanlagen in diesen Gebieten möglichst geringe Konflikte mit den Belangen des Menschen, der Umwelt sowie Kultur- und Sachgütern verursachen soll. Während in der Untersuchung 2004 Waldflächen noch als Tabuflächen galten, ist diese Nutzung heute kein generelles Ausschlusskriterium mehr. Im Gemeindegebiet der Stadt Wolfhagen wurden insgesamt 33 Potentialflächen ermittelt.

11 Stadt Wolfhagen, Begründung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft Seite 11 Themenkarte Überlagerung sämtlicher darstellbarer Ausschlusskriterien aus dem Standortgutachten mit den sich daraus ergebenden 33 Potentialflächen (vgl. auch Standortgutachten, Anlage 2) 5.3 Schritt 2: 2 : Mindestgröße und Windgeschwindigkeit Planerisches Ziel der Stadt Wolfhagen ist es, eine Bündelung von Windkraftanlagen zu erreichen, um eine Verspargelung der Landschaft durch eine Vielzahl von Einzelstandorten zu vermeiden. Für die angestrebten Windparks wird von mindestens drei Windkraftanlagen ausgegangen. Anhand verschiedener Annäherungen und Grundlagen wird hierfür eine Mindestgröße der Fläche von 15 ha festgesetzt. Diesem Kriterium entsprechen zwölf der gefundenen 33 Potentialflächen. Die Mindestgröße von 15 ha liegt unterhalb der im Regionalplan angewendeten Größe von 20 ha und erscheint aufgrund der im Gutachten dargestellten Herleitung sehr plausibel eine größere Mindestgröße lässt befürchten, dass

12 Stadt Wolfhagen, Begründung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft Seite 12 Flächen, die aufgrund eines sehr günstigen Flächenzuschnitts aus der Betrachtung entfallen, obwohl sie als geeignet angesehen werden müssten. Durch die Auswahl von Flächen mit mindestens 15 ha können Flächen ggf. noch durch eine anschießende Detailbetrachtung im Rahmen der kommunalen Abwägung ausgeschlossen werden. Im nächsten Schritt wurden die Potentialflächen > 15 ha mit der aktuellen Windpotentialkarte (TÜV SÜD Industrie Service GmbH: Unabhängige Ermittlung des Windpotentials für das Bundesland Hessen, Bericht Nr.: MS HE-de, ) verschnitten. So konnten die Flächen ermittelt werden, deren durchschnittliche Windgeschwindigkeit bei mindestens 5,75 m/sec in 140 m Höhe liegt. Ab dieser Windgeschwindigkeit kann von einer wirtschaftlich rentablen Nutzung der Windkraft durch Windkraftanlagen heutigen Standards ausgegangen werden. Die Stadt Wolfhagen möchte vermeiden, dass Flächen als Konzentrationsgebiete ausgewiesen werden, die wegen eines nicht ausreichenden Windangebotes nicht wirtschaftlich genutzt werden können und keine ausreichende Wind- und damit Stromausbeute zulassen. Die Entscheidung für die Mindestwindgeschwindigkeit von 5,75 m/sec entspricht zum einem der Empfehlung des Regierungspräsidiums Kassel, zum anderen den Erkenntnissen aus Gesprächen, die mit Windparkbetreibern geführt wurden. Für die ausgewählten Potentialflächen der Stadt Wolfhagen trifft dieses weitere Kriterium (Windgeschwindigkeit von mind. 5,75 m/sec auf 140 m Höhe) auf zwei Flächen zu: Bereich zwischen Gewerbegebiet Hiddeser Feld und östlicher Gemarkungsgrenze (Fläche Nr. 1) Bereich Rödeser Berg (Fläche Nr. 4)

13 Stadt Wolfhagen, Begründung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft Seite 13 Themenkarte Potenzielle Flächen > 15 ha aus dem Standortgutachten mit den sich daraus ergebenden 12 Flächen, verschnitten mit der Windkarte und sich daraus ergebenden Flächen Hiddeser Feld (Nr. 1) und Rödeser Berg (Nr. 4) (vgl. auch Standortgutachten, Anlage 2)

14 Stadt Wolfhagen, Begründung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft Seite Gegenprobe mit vorrangiger Auswertung des Windpotentials Im Sinne einer Selbstkontrolle und zur Nachvollziehbarkeit der Untersuchung als Gesamtkonzept wurde im Standortgutachten eine Art Gegenprobe mit vorrangiger Auswertung des Windpotentials durchgeführt: Im Gegensatz zum Leitfaden des Regierungspräsidiums Kassel werden zunächst die Flächen mit Windgeschwindigkeiten, die wirtschaftlich nutzbar sind, anhand der Windpotentialkarte identifiziert. Im nächsten Schritt werden diese Fläche auf mögliche Ausschlusskriterien (Abstandsflächen, Naturschutz, Größe usw.) hin überprüft. Im Gemeindegebiet der Stadt Wolfhagen gibt es zwölf Flächen mit Windgeschwindigkeiten von mindestens 5,75 m/sec in 140 m Höhe. Davon scheiden neun Flächen aufgrund der Nähe zu Siedlungen (< m) aus. Die Fläche Rohrberg liegt zum Teil im FFH-Gebiet Wälder bei Zierenberg, die Restflächen außerhalb dieses Schutzgebietes erlauben keine Errichtung eines Windparks. Im Ergebnis sind nur die Flächen Hiddeser Feld 1 und Rödeser Berg für Windkraftanlagen geeignet. Flächen mit Windgeschwindigkeiten von mind. 5,75 m/sec Ausschlussgründe Hiddeser Feld - Hiddeser Feld / Gewerbegebiet Ausweisung als Gewerbegebiet Süd-westlich Niederelsungen 1 Siedlungsnähe Süd-westlich Niederelsungen 2 Siedlungsnähe Rödeser Berg - Flitz Siedlungsnähe Rohrberg Teilw. FFH Gebiet, Restflächen erlauben keinen Windpark Nördliche Burghasungen Siedlungsnähe Burghasunger Berg Siedlungsnähe Ofenberg Siedlungsnähe Isthaberg Siedlungsnähe Weidelsberg Siedlungsnähe 5.5 Detailbetrachtung Hiddeser Feld Bei einer Detailbetrachtung (Maßstab 1 : 5.000) der Fläche Nr. 1 Hiddeser Feld wurde deutlich, dass auf der Fläche mit Windgeschwindigkeiten von 5,75 m/sec in 140 m Höhe aufgrund des Flächenzuschnitts sowie der notwendigen Abstandsflächen nach Hessischer Bauordnung nur eine Anlage errichtet werden kann. Selbst bei Unterschreitung der Abstandsflächen können maximal zwei Windkraftanlagen installiert werden. Darüber hinaus ist die Wirtschaftlichkeit als äußerst fragwürdig zu bezeichnen (siehe ergänzende Stellungnahme zum Standortgutachten vom , Anlage 2). Somit entfällt die Fläche Hiddeser Feld als mögliche Konzentrationsfläche. Rödeser Berg Für den Bereich Rödeser Berg wurden in den letzten Jahren bereits mehrere Untersuchungen in Bezug auf den Naturund Artenschutz angefertigt, die im Rahmen des Standortgutachtens auf Methodik und Plausibilität geprüft und bestätigt worden sind.

15 Stadt Wolfhagen, Begründung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft Seite 15 Als Ergebnis der vorliegenden Fachgutachten kann festgehalten werden, dass die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Rödeser Berg Auswirkungen auf einzelne Schutzgüter (Boden, Biotope, Landschaftsbild, Fauna) hat, diese jedoch ausgeglichen bzw. kompensiert werden können. 5.6 Ergebnis Als Ergebnis des Standortgutachtens und der ergänzenden Stellungnahme wird die Fläche Rödeser Berg als Konzentrationsfläche empfohlen. Hier liegen keine direkten Ausschlusskriterien vor, die einer Nutzung der Fläche für Windkraftanlagen entgegenstehen. 5.7 Weitere Flächen Bisherige Konzentrationsfläche Istha Die durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten auf dem bisher als Konzentrationsfläche festgesetzten Bereich mit vorhandenen Windkraftanlagen in Istha liegen bei 5,0 bis 5,25 m/sec in 140 m Höhe. Windkraftanlagen heutigen Standards können hier nicht mehr ökonomisch betrieben werden, ein Repowering (Ersatz durch leistungsstärkere Anlagen) erscheint derzeit unwahrscheinlich. Da sich alle Anlagen in Privatbesitz befinden, kann ein Repowering zudem nicht durch die Kommune vorangetrieben werden. Ergänzend ist festzustellen, dass die erhöhten Anfangsvergütungen für Repowering-Anlagen nur in Anspruch genommen werden können, wenn die ersetzten Anlagen vor 2002 in Betrieb genommen wurden. Dies trifft jedoch nur auf vier der elf vorhandenen Anlagen zu. Außerdem ist aufgrund der deutlich größeren Höhe heutiger Anlagen und den damit verbundenen größeren Abstandsflächen auf der Fläche der vier älteren und damit theoretisch für ein Repowering geeigneten Anlagen nur noch die Errichtung von ein bis zwei Windkraftanlagen möglich. Die bestehenden Anlangen fallen unter den Bestandsschutz und sind zudem durch einen Bebauungsplan planungsrechtlich abgesichert. Sowohl Anlagenbetreiber und Grundstückseigentümer verbinden damit die Erwartung, Rechtssicherheit über einen längerfristigen Zeitraum für die Windkraftnutzung, aber auch für ein mögliches Repowering erzielt zu haben. Die bestehenden und planungsrechtlich abgesicherten Anlagen werden konfliktfrei betrieben. Vor diesem Hintergrund wird der bestehende Windkraftstandort Istha in der Flächenausdehnung des Bebauungsplans Nr. 37 Vorrangflächen für Windenergie als Konzentrationsfläche in den sachlichen Teilflächennutzungsplan übernommen, wobei im Fall eines Repowering artenschutzrechtliche Belange sowie die Themen Lärmschutz, Schattenwurf und bedrängende Wirkung besonders zu prüfen sein werden und im konkreten Einzelfall einem Vorhaben auch entgegenstehen können. Pommernkaserne Der Standort taucht aufgrund der nicht ausreichenden Windgeschwindigkeiten sowie der berücksichtigten Abstandsflächen zu den Siedlungsbereichen von Gasterfeld und Bühle, der Nutzung auf dem ehemaligen Kasernengelände als Schulstandort (Berücksichtigung mit jeweils m Abstand) im Standortgutachten nicht als Potential- bzw. mögliche Konzentrationsfläche auf. Die Untersuchung hat, wie bereits dargestellt, die Findung von wirtschaftlichen Standorten für die Errichtung eines Windparks zum Ziel. Eine wirtschaftliche Nutzung ist jedoch nicht vorrangiges Ziel der geplanten Anlagen in der Pommernkaserne. Notwendige Einschränkungen (z. B. Nachtabschaltung aufgrund einzuhaltender Lärmwerte o. ä.) würde der Betreiber in Kauf nehmen. Die Stadt Wolfhagen unterstützt das Projekt, da es eine profilbildende Ergänzung des Bildungsstandorts Wolfhagens darstellt. Aufgrund des nicht wirtschaftlichen Standorts (Windgeschwindigkeit 5,25 m/sec auf einer Höhe von 140 m) sollen hier jedoch nur Windkraftanlagen errichtet werden, sofern deren vorrangige Nutzung zur Aus- und Weiterbildung im Zusammenhang mit dem geplanten Fortbildungsmaßnahmen gegeben ist.

16 Stadt Wolfhagen, Begründung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft Seite Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft 6.1 Geltungsbereich Der Geltungsbereich des sachlichen Teilflächennutzungsplans entspricht dem gesamten Gemeindegebiet der Stadt Wolfhagen. Die Darstellung der Konzentrationsflächen erfolgt im Maßstab 1 : (Gesamtübersicht) und 1 : (Ausschnitte). 6.2 Geplante Darstellungen Der sachliche Teilflächennutzungsplan Windkraft stellt Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen dar. Weiter ist festgelegt, dass gem. 35 (3) Satz 3 BauGB außerhalb der dargestellten Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen im Geltungsbereich des sachlichen Flächennutzungsplans der Stadt Wolfhagen keine Windkraftanlagen zulässig sind. Bei den Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen handelt es sich um Flächen, die für Windkraftanlagen geeignet sind und auf denen voraussichtlich keine anderen Belange einer entsprechenden Nutzung entgegenstehen. Durch den Ausschluss von Windkraftanlagen an anderer Stelle im Planungsraum, können Windkraftanlagen nur innerhalb dieser Konzentrationsflächen errichtet werden. Dies trifft jedoch nicht auf die in der Pommernkaserne geplanten Windkrafträder zur Aus- / und Weiterbildung zu, da diese nicht aus vorrangig wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrieben werden. Diese sind zukünftig in der geplanten Sonderbaufläche Windkraftanlagen für die Aus- und Weiterbildung zulässig, sofern diese durch ein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans entsprechend vorbereitet werden (vgl. hierzu die nachfolgenden Ausführungen unter Pkt. 6.6). Da eine entsprechende Darstellung aufgrund noch zu erstellender Untersuchungen derzeit nicht möglich ist, ist die geplante Sonderbaufläche Windkraftanlagen für die Aus- und Weiterbildung nicht Gegenstand des sachlichen Teilflächennutzungsplans. 6.3 Vorhandene Darstellungen des Flächennutzungsplans der Stadt Wolfhagen Grundsätzlich werden im Rahmen des sachlichen Teilflächennutzungsplans die Darstellungen des rechtskräftigen Flächennutzungsplans vom (Darstellung von Wald, landwirtschaftliche Fläche usw.) lediglich durch die Darstellungen von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen überlagert. Die überlagerte land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist weiterhin möglich. Die 4. Änderung des Flächennutzplans wird mit dem sachlichen Teilflächennutzungsplan aufgehoben (vgl. Pkt. 9).

17 Stadt Wolfhagen, Begründung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft Seite 17 Im Folgenden werden die drei ermittelten Flächen einzeln betrachtet: 6.4 Fläche Rödeser Berg Standortgutachten Das Standortgutachten weist einen großen Bereich von ca. 412 ha als Potentialfläche aus. Der Teilbereich mit Windgeschwindigkeiten über 5,75 m/sec ist deutlich geringer (ca. 110 ha), nur diese Teilfläche wird als Konzentrationsfläche dargestellt. Ausschnitt aus dem Standortgutachten ohne Maßstab Konzentrationsfläche Konzentrationszone Rödeser Berg (mit Abstandsflächen) ohne Maßstab Aus der Verschneidung der Potentialfläche mit dem in der Windmengenkarte gekennzeichneten Bereich mit Windgeschwindigkeiten von mindestens 5,75 m/sec in 140 m Höhe und unter Beachtung der erforderlichen Abstandsflächen (in der Abbildung rot dargestellt) ergibt sich die Konzentrationsfläche. Weiter wurden kleinere Anpassungen im Bereich von Wegen, Gewässern usw. vorgenommen. Die Konzentrationsfläche hat eine Größe von 104,6 ha.

18 Stadt Wolfhagen, Begründung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft Seite Rechtliche Rahmenbedingungen Regionalplan Der Regionalplan Nordhessen 2009 legt die Fläche als Vorranggebiet für Forstwirtschaft fest. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Stadt Wolfhagen stellt die Fläche als Wald / vorhanden dar. Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Wolfhagen ohne Maßstab Nach 1 Abs. 6 Pkt. 7g BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Darstellungen von Landschaftsplänen zu berücksichtigen. Als Fachplan für das Thema Naturschutz und Landschaftspflege soll der Landschaftsplan auf kommunaler Ebene Natur und Landschaft in Text und Karten darstellen und bewerten, Leitbilder aus der Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege formulieren und die örtlichen Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele aufzeigen. Der Landschaftsplan der Stadt Wolfhagen (Planungsgruppe Stadt + Land, Kassel 2008) stellt die Fläche in der Bestandskarte und der Entwicklungskarte als Fläche für Wald, in Teilbereichen mit dem Zusatz Umwandlung von Nadelholzbeständen zu Misch- und Laubwaldbeständen dar. Weiter sind Bodendenkmale und ein Wasserschutzgebiet eingetragen. Schutzgebiete Die im Flächennutzungsplan und Landschaftsplan dargestellten Wasserschutzgebiete zum Schutze der Trinkwassergewinnungsanlage des Wasserbeschaffungsverbandes Herksen in Zierenberg, Stadtteil Oberelsungen, Krs. Kassel wurden mit Veröffentlichung im Staatsanzeiger vom (Staatsanzeiger für das Land Hessen 44/2003, S. 4325) aufgehoben, da die Wassergewinnungsanlage nicht mehr zur Trinkwasserversorgung betrieben wird. Die Darstellung ist insofern nicht mehr zutreffend. Das im Flächennutzungsplan und Landschaftsplan dargestellte Landschaftsschutzgebiet Naturpark Habichtswald wurde im März 2008 nach Inkrafttreten der Natura 2000-Gebiete in Hessen aufgehoben; Auch diese Darstellung ist deshalb überholt.

19 Stadt Wolfhagen, Begründung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft Seite Bestandssituation Luftbild Die geplante Konzentrationsfläche befindet sich auf dem Rödeser Berg, einem zusammenhängenden Wald von etwa 1,5 bis 2,5 km Breite und etwa 7 km Länge. Das Gebiet wird jagdlich und forstwirtschaftlich genutzt. Der Bereich Rödeser Berg gehört zum Naturpark Habichtswald, an dessen westlichen Rand er liegt. Freizeit- und Erholungsinfrastruktur sind jedoch nicht vorhanden, die Fläche hat daher eine allgemeine Bedeutung für die landschaftsbezogene Erholung Erschließung Die Erschließung des Standorts, insbesondere für den Aufbau der Anlagen, kann über die A 44, Abfahrt Breuna und die L 3312 über Niederelsungen bis zum Ortseingang von Nothfelden erfolgen. Von dort geht es über einen asphaltierten Wirtschaftsweg und einen anschließenden Forstweg zum zentralen Wendeplatz. Um von der L 3312 in den Wirtschaftsweg einbiegen zu können, müssen an dieser Stelle u.a. ein Rückstoßbereich befestigt werden. Der vorhandene Wirtschaftsweg wird durch den Einbau von Schotter auf 4,00 m verbreitert. Gleiches gilt für den Forstweg. Der Forstweg mündet auf einen Holzlagerplatz, der an den derzeit unbefestigten Seitenbereichen ebenfalls durch eine Schottertragschicht befestigt werden muss. Vom Holzlagerplatz aus können die Anlagenstandorte über vorhandene Forstwege erschlossen werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind durch die Maßnahmen zur Erschließung Beeinträchtigungen für die Schutzgüter Boden und Pflanzen/Biotope zu erwarten. Diese sind durch entsprechende Maßnahmen zu minimieren bzw. zu kompensieren. Eine entsprechende Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorzulegen Landschaftsbild Die Errichtung von Windkraftanlagen am Rödeser Berg führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Zur Beurteilung wurden eine Sichtbarkeitsanalyse sowie eine Landschaftsbildanalyse im Radius von 10 km um das Gebiet durchgeführt (siehe Anlage 8). Die Beeinträchtigungen wurden anhand der Zusatzbewertung Landschaftsbild des RP Darmstadts beurteilt. Da wirtschaftliche Windkraftstandorte eine ausreichende Mindestwindgeschwindigkeit voraussetzen und diese in der Stadt Wolfhagen nur in den Höhenlagen vorzufinden sind, sind Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes untrennbar mit der verfolgten Nutzung von Windenergie verbunden. Die angefertigten Visualisierungen (siehe Anlage 8, S und Anlage 9), zeigen, wie sich die Landschaft durch die Windkraftanlagen verändert. Aufgrund der Höhenlage des Standorts selbst und des Umlandes ergibt sich eine

20 Stadt Wolfhagen, Begründung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft Seite 20 weithin sichtbare Veränderung des Landschaftsbildes. Visualisierungen wurden für die Ansicht von folgenden Standorten aus angefertigt: Altenhasungen, Grillplatz Nothfelden Ortseingang Oberelsungen, Feldweg Gasterfeld, Wanderweg Wetterburg, Sportplatz (Anlagen nicht sichtbar) Kugelsburg, Burghof (Anlagen nicht sichtbar) Kugelsburg, Aussichtsturm (Flügelspitzen) K 105, zwischen Wolfhagen und Leckringhausen K 94, zwischen Wolfhagen und Gut Elmarshausen Erhebliche Beeinträchtigungen denkmalgeschützter Altstädte und Anlagen sind nicht zu befürchten. Die Windkraftanlagen wirken sich in erster Linie auf die Ansicht der Altstadt Wolfhagen und des Schlosses Elmarshausen derer von der Malsburg aus (siehe Anlage 9). Von Volkmarsen und der Kugelsburg aus sind die Anlagen jedoch nicht oder nur noch sehr eingeschränkt (lediglich Flügelspitzen) wahrnehmbar. Anhand des standardisierten Verfahrens Zusatzbewertung Landschaftsbild wurden eine erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds und der dadurch erforderliche Kompensationsbedarf ermittelt; entsprechende Ausgleichsmaßnahmen sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nachzuweisen. Die Auswirkungen der Vorhaben entsprechen der vorhandenen technischen Überformung einer modernen Kulturlandschaft durch Straßentrassen, Hochspannungsleitungen, vorhandene Windkraftanlagen und sonstige technische Infrastruktur Biotop- und Artenschutz Im Rahmen der Vorhabenplanung wurden umfangreiche Gutachten zu Zug-, Rast- und Brutvögeln sowie Fledermäusen (vgl. Anlage 4 bis 7) angefertigt, die auch dem Bauleitplanverfahren zugrunde gelegt werden (vgl. Umweltbericht, Anlage 1). Die vorliegenden Gutachten sind mit der Oberen Naturschutzbehörde abgestimmt. Ein Gutachten zur Wildkatze wird parallel zur Offenlage fertig gestellt, eine gutachterliche Stellungnahme (vgl. Anlage 9) liegt bereits vor. Weitere Aktualisierungen (z.b. Schwarzstorch, Herbstzug Fledermäuse) werden im Rahmen des BImSch-Antrages vorgenommen. In keiner der Untersuchungen wurden erhebliche nachteilige Auswirkungen festgestellt, die den Bau von Windkraftanlagen an den geplanten Standorten verhindern würden Auswirkungen der Planung Als Ergebnis der Ermittlung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen (siehe Umweltbericht, Anlage 1) können folgende Aussagen zusammengefasst werden: Nachteilige erhebliche Beeinträchtigungen auf Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt sind derzeit nicht zu erwarten. Erhebliche Beeinträchtigungen sind für die Schutzgüter Boden und Biotope durch die erforderlichen Rodungsund Versiegelungsmaßnahmen gegeben. Beeinträchtigungen für die Schutzgüter Wasserhaushalt, Luft und Klima sind nicht zu erwarten. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist festzustellen. Negative Auswirkungen auf den Menschen sind nicht zu erwarten. Eine direkte Betroffenheit von Kultur- und sonstigen Sachgütern ist nicht gegeben. Insgesamt handelt sich trotz festzustellender Beeinträchtigungen insbesondere des Landschaftsbildes um einen Standort, dem nach derzeitigem Kenntnisstand keine unüberwindbaren Belange von Schutzgütern entgegenstehen.

21 Stadt Wolfhagen, Begründung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft Seite 21 Dies wird durch die Standortbewertung des Regierungspräsidiums im Rahmen des regionalen Windenergiekonzeptes (vgl. Pkt. 4.1) unterstützt. 6.5 Fläche Istha Standortgutachten Ausschnitt aus dem Standortgutachten ohne Maßstab Durch die veränderten Abstandsflächen, die sich vor allem durch die heute deutlich höheren Anlagen begründen, stellt sich die Potentialfläche im Rahmen des Standortgutachtens etwas kleiner dar, als der bisher im Flächennutzungsplan als Vorrangfläche dargestellte Bereich. Aufgrund der nicht ausreichenden Windgeschwindigkeiten, würde die Fläche, wäre sie nicht bereits Standort von Windkrafträdern, nicht als Konzentrationsfläche vorgeschlagen Konzentrationsfläche Konzentrationszone Istha (mit Abstandsflächen) ohne Maßstab

22 Stadt Wolfhagen, Begründung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft Seite 22 Da die Fläche bereits im gültigen Flächennutzungsplan (4. Änderung) als Fläche für Windkraftanlangen dargestellt ist und darüber hinaus durch den Bebauungsplan Nr. 37 Vorrangflächen für Windenergie planungsrechtlich abgesichert ist, wird die Abgrenzung der Fläche des Bebauungsplans mit einer Größe von 102,6 ha für die Darstellung der Konzentrationsfläche im sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft übernommen. Sofern von Seiten der Eigentümer ein Repowering am Standort angestrebt wird, ist eine Änderung oder Aufhebung des Bebauungsplans notwendig. Da der Standort jedoch nur eine geringe Windausbeute erlaubt und die Mehrzahl der Anlagen noch jüngeren Datums sind, ist mit einem Repowering derzeit nicht zu rechnen Rechtliche Rahmenbedingungen Regionalplan Der Regionalplan Nordhessen 2009 legt die Fläche als Vorranggebiet bzw. Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft fest. Flächennutzungsplan Der gültige Flächennutzungsplan bzw. speziell die 2004 genehmigte 4. Änderung des Flächennutzungsplans stellt den Bereich als Sonstiges Sonderbaugebiet, Zweckbestimmung Vorrangfläche für Windkraftanlagen dar. Aufgrund des Zusatzes Außerhalb des dargestellten Sonderbaugebietes Vorrangflächen für Windkraftanlagen sind im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans keine weiteren Windenergieanlagen gem. 35 (1) Nr. 6 BauGB zulässig. Dies betrifft sowohl Windparks als auch Einzelanlagen. Aufgrund dieser Darstellung ist derzeit nur innerhalb dieser Fläche die Errichtung von Windkraftanlagen planungsrechtlich möglich. Die Darstellung des Sonderbaugebietes überlagert die Darstellungen Flächen für die Landwirtschaft (Acker / Grünland), Flächen für die Forstwirtschaft (geplant) sowie Einzelbäume, Geplante Gehölzanpflanzungen, Feldholzinsel vorhanden / geplant und Feuchtwiese (landwirtschaftliche genutzt). Planzeichnung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans ohne Maßstab Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan Der Landschaftsplan der Stadt Wolfhagen (Planungsgruppe Stadt + Land, Kassel 2008) stellt die Fläche in der Entwicklungskarte als Fläche für Windkraftanlagen dar. Weiter ist der Bereich als Fläche für den Landbau dargestellt, ein Teilbereich als Intensivgrünland, Wiesen und Weiden frischer bis wechselfeuchter Standorte - Entwicklung zu stabilem und artenreichen Wirtschaftsgrünland. Bebauungsplan Der Bebauungsplan Nr. 37 Vorrangflächen für Windenergie setzt Baufenster für Windkraftanlagen mit Höhenbegrenzungen in Überlagerung der Festsetzung Flächen für die Landwirtschaft fest.

23 Stadt Wolfhagen, Begründung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft Seite 23 Planzeichnung des Bebauungsplan Nr. 37 Vorrangflächen für Windenergie ohne Maßstab Schutzgebiete Die geplante Konzentrationszone überlagert folgende Wasserschutzzonen Schutzzone III der amtlich festgesetzten Trinkwasserschutzgebiete für die Trinkwassergewinnungsanlagen Tiefbrunnen I bis IV Wasserwerk Kirchberg des Gruppenwasserwerkes Fritzlar-Homberg Quantitative Schutzzone B (Äußerer Bereich) des amtlich festgesetzten Heilquellenschutzgebietes für die staatlich anerkannte Heilquelle Thermalwasserbohrung Bad Emstal Schutzzone IIIB des amtlich festgesetzten Trinkwasserschutzgebietes für den Tiefbrunnen Istha der Stadtwerke Wolfhagen Beeinträchtigungen durch den Bau von Windkraftanlagen sind nicht zu befürchten Bestandssituation Luftbild Innerhalb der Konzentrationsfläche Istha befinden sich aktuell elf Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemarkung Wolfhagen. Auf dem angrenzenden Gebiet der Gemeinde Bad Emstal befinden sich weitere Anlagen.

24 Stadt Wolfhagen, Begründung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft Seite Erschließung Die Erschließung der Anlagenstandorte ist durch die vorhandenen Wirtschaftswege gesichert Landschaftsbild Die Ausweisung der bisherigen Windkraftflächen als Konzentrationsfläche im sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft hat keinerlei zusätzliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild, da es der Bestandsituation entspricht Biotop- und Artenschutz Die vorhandenen Windkraftanlagen werden nach derzeitigem Erkenntnisstand konfliktfrei betrieben Auswirkungen der Planung Die Ausweisung der bisherigen Windkraftflächen als Konzentrationszone im sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft hat keinerlei unmittelbare Auswirkungen, da es der Bestandsituation entspricht. Die Auswirkungen, die durch ein Repowering vorhandener Anlagen entstehen würden, sind in den dafür notwendigen Bauleitplanverfahren bzw. der konkreten Anlagengenehmigung zu ermitteln und zu bewerten. 6.6 Fläche Pommernkaserne Die Fläche Pommernkaserne ist nicht Bestandteil des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windkraft, jedoch Teil des kommunalen Konzeptes zur Errichtung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet. Daher werden die vorliegenden Erkenntnisse zur Fläche Pommernkaserne hier zur Vollständigkeit mit aufgeführt, auch wenn zur planungsrechtlichen Umsetzung ein separates Bauleitplanverfahren notwendig ist Standortgutachten Das Standortgutachten liefert keine Potentialflächen im Bereich der Pommernkaserne, da die Abstände zu den Ortschaften Gasterfeld und Bühle/Bühler Tal sowie die schutzwürdige Bebauung (Schule) (jeweils mit m Abstand berücksichtigt) und die geplante Errichtung eines Internats auf dem Kasernengelände selbst eine uneingeschränkte wirtschaftliche Nutzung der Windenergie, auch aufgrund der geringen Windgeschwindigkeiten, unmöglich machen bzw. besonderer Vorkehrungen (z.b. Schallschutzfenster, fensterunabhängige Belüftung) bedürfen. Neben den Abständen zu Siedlungen sind weitere Kriterien betroffen: Verkehrsflächen und Abstände (Bahntrasse), FENA-Flächen, Gewässer.

25 Stadt Wolfhagen, Begründung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft Seite 25 Ausschnitt aus dem Standortgutachten ohne Maßstab (siehe auch Anlage 2) Sonderbaufläche Sonderbaufläche Pommernkaserne (mit Abstandsflächen) ohne Maßstab In einer Detailbetrachtung wurde eine Fläche von ca. 84 ha ermittelt, in der unter bestimmten Bedingungen Windkraftanlagen errichtet werden können. Die vorhandene Schuleinrichtung und die Höfe im Bühler Tal wurden dabei mit 600 m Abstand berücksichtigt. Sofern hier auch m Abstand zugrunde gelegt werden (siehe gestrichelte rote Linie in der obigen Abbildung), bleibt kaum Fläche übrig. Die erforderlichen Abstandsflächen sind anhand der konkreten Anlagenplanung im weiteren Verfahren zu ermitteln. Bei der dargestellten Fläche handelt es sich nicht um eine Fläche für die wirtschaftliche Gewinnung von Windenergie zur Stromerzeugung. Vorrangiges Ziel dieser Anlagen ist es, als Schulungs- uns Anschauungsobjekte für die im Rahmen des Hessencampus geplante Fortbildungseinrichtung zu dienen. Daher wird diese Fläche nicht als Konzentrationszone dargestellt, sondern als Sonderbaufläche Windkraftanlagen für die Aus- und Weiterbildung.

26 Stadt Wolfhagen, Begründung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft Seite Rechtliche Rahmenbedingungen Regionalplan Der Regionalplan Nordhessen 2009 legt die Fläche als Vorranggebiet für die Forstwirtschaft und kleine Bereiche davon als Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft fest. Flächennutzungsplan Flächennutzungsplan der Stadt Wolfhagen ohne Maßstab Mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplans wurde das Kasernengelände planungsrechtlich als gewerbliche, gemischte und Sonderbauflächen Bildung bzw. Bioenergieanlage dargestellt. Der südwestlich anschließende Standortübungsplatz ist als Wald, vorhanden überlagert durch Bereich für bundeseigene Anlagen dargestellt. Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan Der Landschaftsplan der Stadt Wolfhagen (Planungsgruppe Stadt + Land, Kassel 2008) stellt die Fläche in der Entwicklungskarte als Flächen für Wald überlagert durch ein Sondergebiet: Bereich für bundeseigene Anlagen dar. Ein Teilbereich ist zusätzlich mit Umwandlung von Nadelholzbeständen zu Misch- und Laubwaldbeständen gekennzeichnet. Dargestellt sind auch Bodendenkmale und ein zu erhaltender Altholzbestand. Schutzgebiete Wasserschutzgebiete sind durch die Planung nicht betroffen. Im Bereich der Pommernkaserne befinden sich einige denkmalgeschützte Gebäude und Anlagen der ehemaligen Luftmunitionshauptanstalt Wolfhagen, deren Erhalt gewährleistet werden muss.

27 Stadt Wolfhagen, Begründung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft Seite Bestandssituation Luftbild Die Fläche liegt im Bereich des Standortübungsplatzes der ehemaligen Pommernkaserne und ist überwiegend bewaldet Erschließung Durch das vorhandene Wegenetz des Standortübungsplatzes ist eine sehr gute Erschließung gegeben Landschaftsbild Aufgrund der Höhenlage sind die geplanten Windkraftanlagen auch hier weithin sichtbar und führen somit zu einer Veränderung des Landschaftsbildes Biotop- und Artenschutz Aufgrund der ehemaligen militärischen Nutzung konnten sich vielfältige Biotopstrukturen entwickeln, die erwarten lassen, dass hier zahlreiche Arten einen Lebensraum finden können. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurden erhebliche Bedenken gegen die Darstellung einer Sonderbaufläche vorgetragen, da im Bereich des ehemaligen Standortübungsplatzes in den vergangenen Jahren hohe Investitionen zum Schutz und zur Förderung von seltenen Amphibienvorkommen (Geburtshelferkröte, Kreuzkröte, Kammolch-Arten) getätigt worden sind. Die Errichtung von Windkraftanlagen in diesen Bereichen würde zu einer Zerstörung dieser Lebensräume führen. Zudem liegen Hinweise auf das Brutvorkommen eines Rotmilans sowie eines Uhus im bzw. außerhalb der geplanten Sonderbaufläche vor. Aufgrund der Kollisionsgefährdung dieser Arten mit Windkraftanlagen sind daher weitergehende Untersuchungen erforderlich. Ergänzend ist auf die ausgedehnten Orchideenbestände im Bereich des Standortübungsplatzes hinzuweisen, in diesem Bereich verbietet sich aufgrund des Biotop- bzw. Artenschutz die Errichtung von Windkraftanlagen Auswirkungen der Planung Da zur Ermittlung der Auswirkungen der Planung, insbesondere zum Artenschutz (Amphibien, Schwarzstorch, Uhu, Orchideen) weitergehende Untersuchungen notwendig sind, können die konkreten Auswirkungen derzeit nicht abschließend benannt und bewertet werden.

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