EU-Mobilität - Herausforderung für die Arbeit der Caritas Umfrage zur Rechtsdurchsetzung. Auswertung. Deutscher Caritasverband e.v.
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- Hannah Flater
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1 EU-Mobilität - Herausforderung für die Arbeit der Caritas Umfrage zur Rechtsdurchsetzung Auswertung Abteilung Gesundheit und Soziales Postfach 4 2, 794 Freiburg Karlstraße 4, 7914 Freiburg Kontakt: Dr. Elke Tießler-Marenda Telefon-Durchwahl Elke.Tiessler-Marenda@caritas.de Stefan Kunz Telefon-Durchwahl Stefan.Kunz@caritas.de Datum Aus verschiedenen Arbeitsbereichen des Deutschen Caritasverbandes kamen in den letzten Jahren und kommen aktuell Problemmeldungen, wonach im Umgang mit EU-Bürger(inne)n die rechtlichen Vorgaben nicht immer korrekt angewendet werden. Mit einer Umfrage, deren Ergebnisse hier vorgestellt werden, sollte der Frage nachgegangen werden, ob es sich um Einzelfälle handelt oder eine Art Strategie erkennbar wird. Befragt wurden Einrichtungen und Dienste des Deutschen Caritasverbandes zu den Themenkomplexen, aus denen zuvor aus der Praxis die meisten Problemmeldungen kamen. Gefragt war nach Problemen bei der Wohnsitznahme oder Anmeldung eines Gewerbes, beim Zugang zu Krankenversicherung und Gesundheitsversorgung, bei der Inanspruchnahme von Leistungen nach SGB II, bei Angeboten der Wohnungslosenhilfe sowie bei Familienleistungen. An der Umfrage haben sich 84 Einrichtungen bzw. Beratungsstellen aus allen Bundesländern außer Bremen, Brandenburg und Thüringen beteiligt (Übersicht unten S. 13 f.). Antworten kamen aus Migrationsdiensten, aus der Wohnungslosenhilfe, der Schwangerenberatung und allgemeinen Sozialdiensten. Probleme bei der Wohnsitz- oder der Gewerbeanmeldung werden kaum gemeldet. In den wenigen Kommunen, in denen es Probleme gibt, sind diese allerdings in der Regel keine Einzelfälle. Problemmeldungen gibt es aus Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Probleme bei der Gesundheitsversorgung im Rahmen der Europäischen Gesundheitskarte (EHIC) werden bei 32 % der Rückmeldungen geltend gemacht. Hier geht es vor allem um fehlende Kenntnisse über die Bedeutung und den Leistungsumfang der EHIC bei allen Beteiligten. Problemmeldungen kommen flächendeckend. Fälle, in denen EU-Bürger(innen) bei der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) abgewiesen wurden, werden in 32 % der Rückmeldungen benannt. Die Begründungen, die dafür von den Kassen gegeben werden, sind in der Mehrheit nicht rechtskonform. Nur 6 % der Befragten kennen Fälle, in denen die Versicherung rechtswidrig das Versicherungsverhältnis beendet hat. Die wenigen Probleme sind in allen Bundesländern, aus denen Antworten kamen, bemerkbar. Die Antworten zu den GKVn deuten darauf, dass einige Krankenkassen bei tatsächlichen oder vermeintlich schlechten Risiken bewusst gegen die Versicherungspflicht verstoßen. Immerhin bei 2 % der Rückmeldungen gibt es Fälle, in denen EU-Bürger(innen) von Ärzt(inn)en, Krankenhäusern, Krankenkassen auf niedrigschwellige Gesundheitsangebote der freien Wohlfahrt verwiesen wurden. Hauptgründe hierfür sind, dass nicht geklärt wird, ob ein Versicherungsverhältnis besteht bzw. dass wegen mangelndem Einkommen (und Beitragsschulden) bestehende Versicherungsverhältnisse missachtet werden. Problemmeldungen kommen auch hier flächendeckend. Hier dürfte sich bemerkbar machen, dass die Versi- Herausgegeben von Deutscher Abteilung Soziales und Gesundheit
2 cherungsfrage zu klären im Einzelfall sehr aufwendig ist. Manche Leistungserbringer befreien sich von dieser Problematik, indem sie die Betroffenen weiter schicken. Es ist erschreckend, dass 63 % der Antwortenden die Frage beht, wonach EU- Bürger(innen) in Jobcentern weggeschickt wurden, ohne die Möglichkeit zu erhalten, einen Antrag auf Leistungen nach SGB II zu stellen. Das kommt insbesondere in Kommunen in NRW regelmäßig vor. Keiner der genannten Gründe ist dabei rechtskonform, insbesondere ob ein Anspruch besteht, kann und darf erst nach Antragstellung geprüft werden. Knapp 6 % benennen Fälle, in denen Antragsteller weggeschickt wurden, obwohl sie absehbar Ansprüche gehabt hätten. Dabei wird besonders oft das Gebot, ausländische EU- Bürger(innen) nicht wegen der Sprache zu diskriminieren, missachtet und der Freizügigkeitssowie der Arbeitnehmerstatus falsch bewertet. Immerhin zu 32 % sind Fälle bekannt, in denen Anträge im Widerspruch zu geltendem Recht förmlich abgelehnt wurden: Hier geht es vor allem um falsche Bewertungen des Arbeitnehmerstatus. Bei dem Fragenkomplex zum SGB II kommen Problemmeldungen aus Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg. Hessen, Nordrhein-Westfalen. Als Gründe für die Ablehnung von Leistungen wird hier auch die Hoffnung genannt, durch Abwimmeln und Fehlentscheidungen die Betroffenen an der Durchsetzung ihrer Rechte zu hindern. Es werden öfter als bei den anderen Fragenkomplexen auch von unwilligen bis offen rassistischen Reaktionen von Behördenmitarbeiter(inne)n berichtet. 2 % der Rückmeldenden kannten Fälle, in denen EU-Bürger(innen) bei Einrichtungen der Obdachlosenhilfe ohne weitere Begründung allein auf Grund der Nationalität abgewiesen wurden. Die Nennung solcher Fälle beschränkt sich auf Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen. Eine Differenzierung durch die Kommune nicht auf Grund unterschiedlicher Sachlage, sondern allein wegen der Staatsangehörigkeit wird zu 21 % als Problem benannt. Als Begründung wird vor allem darauf verweisen, man sei nur für Ortsansässige bzw. nur für Deutsche zuständig oder nur für Bezieher(innen) von Grundleistungen nach SGB XII. Problemmeldungen kommen aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Lediglich eine Fahrkarte als Hilfeangebot wurde zu knapp 3 % gemeldet. Als Grund wurde vor allem fehlende Zuständigkeit wegen des Status genannt. Dieses Angebot bekamen EU- Bürger(innen) in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein- Westfalen. Zu 39 % wurde gemeldet, dass EU-Bürger(innen) auch weggeschickt wurden, obwohl sie aus Sicht des/r Antwortenden einen Anspruch gehabt hätten. Hauptgrund war hier, die - falsche - Einschätzung generell für bestimmte EU-Bürger(innen) nicht zuständig zu sein. Problemmeldungen kamen aus Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die Rückmeldungen zum Fragenkomplex Obdachlosen- bzw. Wohnungslosenhilfe deuten darauf, dass in den genannten Bundesländern systematisch EU-Bürger(innen) ohne Prüfung der konkreten Anspruchsberechtigung Leistungen allein wegen der Staatsangehörigkeit und damit rechtswidrig verweigert werden. Probleme bei der Gewährung von Kindergeld, obwohl alle Dokumente vorliegen, werden von 21 % der Befragten gemeldet. Die Begründungen für die Verweigerung sind großteils rechtswidrig wie bspw. die Behauptung, es gebe kein Kindergeld für Kinder im Ausland. Dies sowie die Unauffindbarkeit von eingegangenen Dokumenten und die Bearbeitungszeiten von mindestens 6 Monaten bis zu über einem Jahr deuten darauf, dass die Bescheidung be- 2
3 wusst verzögert wird. Problemmeldungen kamen aus Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Eine Befristung des Kindergeldes auf 6 Monate wird nur in knapp 5 % der Rückmeldungen angegeben. Die Fälle stammen aus Bayern und Niedersachsen. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen folgenden Handlungsbedarf: Beim Zugang zur Krankenversicherung/Gesundheitsversorgung scheint es keinen systematischen Ausschluss von EU-Bürger(inne)n zu geben, aber flächendeckende Informationsdefizite. Um die Gesundheitsversorgung für alle sicherzustellen, sind u.a. folgende Maßnahmen zu ergreifen: Über den Leistungsumfang der EHIC muss informiert und die Akzeptanz der EHIC muss sichergestellt werden. Es sind Beratungsmöglichkeiten für Menschen ohne Krankenversichertenkarte zu schaffen (Clearingstellen), die den Versicherungsschutz klären und gegebenenfalls auch die Betroffenen bei der Herbeiführung des Versicherungsschutzes unterstützen. Es muss sichergestellt werden, dass alle Krankenkassen EU-Bürger(innen), die ihrer Versicherungspflicht nachkommen wollen, auch tatsächlich aufnehmen. Bestehende niedrigschwellige und auf Klient(inn)en zugehende präventive und pflegerisch-medizinische Angebote müssen gesichert werden. Solange der Zugang zum Regelsystem nicht gewährleistet ist, ist dafür Sorge zu tragen, dass sie für EU- Bürger(innen) gleichberechtigt offen stehen. Die Rückmeldungen zu den Fragenkomplexen Leistungen nach SGB II oder XII und Angebote der Wohnungslosenhilfe lassen erkennen, dass hier neben Informationsmangel tatsächlich systematische Ausgrenzung eine Rolle spielt. Um den Zugang zu diesen Leistungen sicherzustellen, sind u. a. folgende Maßnahmen zu ergreifen: Es muss klargestellt werden, dass Nothilfe im Rahmen des SGB XII schon aus verfassungsrechtlichen Gründen immer zu erbringen ist. Es muss klargestellt werden, dass es keinen generellen Leistungsausschluss anhand der Staatsangehörigkeit im SGB II oder XII gibt, sondern nur status- oder situationsbezogene Leistungsausschlüsse. Die Angebote der Wohnungslosenhilfe sowie sonstige niedrigschwellige Angebote müssen finanziell und personell so ausgestattet werden, dass sie ihren Aufgaben mit der gestiegenen (und weiter steigenden) Klient(inn)enzahl gerecht werden können. Die fachlichen Hinweise bzw. die Verwaltungsvorschriften zu den Sozialgesetzbüchern, aber auch die konkreten Dienstanweisungen vor Ort müssen dahingehend angepasst werden, dass die EU-Bürger(innen), die Ansprüche auf Leistungen haben, diese auch verwirklichen können. Beim Kindergeld muss sichergestellt werden, dass nur die notwendigen Dokumente angefordert werden und eingehende Dokumente sicher zu den Akten kommen. Weiter müssen die langen Bearbeitungszeiten gesenkt werden. 3
4 Problemkomplexe im Einzelnen 1 Anmeldung Um einen Wohnsitz oder ein Gewerbe anzumelden, darf von ausländischen EU- Bürger(inne)n grundsätzlich nur die Vorlage der gleichen Dokumente verlangt werden wie von Deutschen. 1.1 Gibt es in der jeweiligen Kommune Probleme für ausländische EU-Bürger(innen), den Wohnsitz anzumelden ,5% ,5% Wenn, Problemmeldungen: - Es wird die Vorlage eines Mietvertrags/Bestätigung des Vermieters verlangt. - Es werden Nachweise für Mietzahlung verlangt. - Es werden beglaubigte Dokumente aus dem Herkunftsland wie Geburtsurkunden verlangt. - Familiäre Verhältnisse werden in Frage gestellt. 1.2 Gibt es in der jeweiligen Kommune Probleme für ausländische EU-Bürger(innen), ein Gewerbe anzumelden ,4% 2 97,6% Wenn, Problemmeldungen: - Anmeldung bei Bulgar(inn)en und Rumän(inn)en nur mit Dolmetscher. - Keine Anmeldung ohne Wohnsitz. 4
5 2 Krankenversicherung Solange EU-Bürger(innen) den Wohnsitz nicht nach Deutschland verlegt haben, ist für die Krankenversicherung das Wohnsitzland zuständig. Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC) können gesetzlich Krankenversicherte europaweit medizinische Leistungen erhalten. Sobald der Wohnsitz nach Deutschland verlegt wurde, gilt die Versicherungspflicht wie bei Deutschen. Die Gesetzlichen und die Privaten Krankenkassen müssen Versicherungspflichtige aufnehmen ( 173 ff SGB V, 193 VVG). Wirtschaftlich nicht aktive EU-Bürger(innen) mit Wohnsitz in Deutschland unterliegen nicht der Versicherungspflicht, sie sollten aber über das Herkunftsland oder das Land der letzten Beschäftigung versichert sein. Bei Personen, die trotz Versicherungspflicht nicht versichert sind, greift bei tatsächlichem Aufenthalt in Deutschland die Krankenversorgung nach SGB XII ( 23 Abs. 1 SGB XII). 2.1 Sind Fälle bekannt, in denen es Probleme mit der EHIC gibt ,1% 67,9% Wenn, Problemmeldungen: - Probleme beim Leistungserbringer: o Teilweise verweigern Ärzte mit Hinweis auf fehlende Sicherheit der Erstattung die Behandlung ohne Barzahlung o Fehlendes Wissen bei Betroffenen und Ärzten, welche Leistungen übernommen werden - Strukturelle Probleme: o Langsame Bearbeitung, komplizierte Modalitäten. o Fehlendes Wissen bei den hiesigen KVn o Bei Verlust der EHIC war Ersatz nicht zu beschaffen (Italien) o In Bulgarien und Rumänien erhalten viele keine EHIC - Probleme bei EU-Bürger(inne)n: o EHIC wurde trotz Wohnsitzverlegung (Ungültigkeit) genutzt - Probleme beim Leistungsumfang: o EHIC deckt Versorgung nur ab, wenn die Behandlung sofort erforderlich ist. o Entbindungskosten werden erst nach Kostenzusage der ausländischen KV übernommen. 5
6 2.2 Sind Fälle bekannt, in denen EU-Bürger(innen) bei der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) abgewiesen wurden ,% 2 69,% Wenn, Begründungen für Abweisung: - Probleme beim Nachweis über Vorversicherung im Herkunftsland - Alter - fehlender Wohnsitz - Arbeitslosigkeit und fehlender Kostenträger - Wegen prekärer Arbeitsverhältnisse nur zeitweise als Arbeitnehmer versichert - (erwartete) Beitragsschulden - erwartete hohe Kosten, z. B. durch Schwangerschaft - wegen 5 Abs. 11 S. 2 SGB V 2.3 Sind Fälle bekannt, in denen die GKV das Versicherungsverhältnis von EU- Bürger(inne)n beendet hat ,% ,% Versicherung wurde beendet: - wegen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses - wegen Beitragsschulden - Ende eines Leistungsanspruchs nach SGB II 6
7 2.4 Sind Fälle bekannt, in denen die GKV die Anmeldung eines Versicherungsverhältnisses von EU-Bürger(inne)n verschleppt hat ,1% ,9% 2.5 Sind Fälle bekannt, in denen EU-Bürger(innen) von Ärzt(inn)en, Krankenhäusern, Krankenkassen auf niedrigschwellige Gesundheitsangebote der freien Wohlfahrt verwiesen wurden? ,2% ,8% Wenn, Begründung für Verweisung auf die genannten Angebote: - keine (offensichtliche) Versicherung in Deutschland, keine EHIC/Unklare Versicherungsverhältnisse - fehlendes Einkommen - Leistungserbringer gewährleistet nur Versorgung im Notfall - Leistungserbringer erklärt sich (auch bei Vorliegen einer EHIC) für nicht zuständig - Betroffene sollen Arbeiten gehen 7
8 3 SGB II Bei Zugang zu Leistungen des SGB II sind erwerbstätige ausländische EU-Bürger(innen) und ihre Familienangehörigen gleichberechtigt zu Deutschen. Als Erwerbstätigkeit gelten auch Tätigkeiten deutlich unterhalb der Einkommensgrenze für Mini-Jobs. Voraussetzung für den Status als Selbständiger ist, eine wirtschaftliche Tätigkeit auf unbestimmte Zeit nachweislich tatsächlich auszuüben. EU-Bürger(innen), die sich ausschließlich zum Zweck der Arbeitsuche in Deutschland aufhalten, haben keinen Leistungsanspruch ( 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II) 3.1 Sind Fälle bekannt, in denen EU-Bürger(innen) weggeschickt wurden, ohne die Möglichkeit zu erhalten, einen Antrag zu stellen ,1% 36,9% Wenn, Begründung: - angeblich nicht zuständig - mit Verweis auf Anspruchsausschlüsse nach 7 SGB II - angeblich kein Anspruch für Minijobber - fehlende Deutschkenntnisse - soll zurück ins Herkunftsland gehen 3.2 Sind Fälle bekannt, in denen EU-Bürger(innen) von Ämtern weggeschickt wurden, obwohl sie nach Ihrer Kenntnis Rechtsansprüche hatten ,5% 4,5% Wenn, Begründung: - fehlende Deutschkenntnisse 8
9 - falsche Zuordnung des Freizügigkeitsrechts (z. B. Familienangehörige als Arbeitsuchende) - falsche Definition des Arbeitnehmerstatus - angeblich zu kurzer Aufenthalt in Deutschland/gesetzwidrige Aufenthaltsfrist bei Aufstockern - Kündigung durch Arbeitgeber wird als verschuldete Kündigung gewertet - Zweifel an Selbständigkeit - soll zurück ins Herkunftsland gehen 3.3 Sofern Anträge förmlich abgelehnt wurden: Sind Fälle bekannt, in denen die Ablehnung eindeutig gegen das geltende Recht verstoßen hat (z. B. bei Minijobern) ,1% 67,9% Wenn, Begründung: - falsche Zuordnung des Freizügigkeitsrechts (z. B. Familienangehörige als Arbeitsuchende) - falsche Definition des Arbeitnehmerstatus - Probleme beim Nachweis des Arbeitnehmerstatus 9
10 4 SGB XII und Wohnungslosenhilfe Bei Zugang zu Leistungen des SGB XII sind erwerbstätige ausländische EU-Bürger(innen) und ihre Familienangehörigen gleichberechtigt zu Deutschen. EU-Bürger(innen), die sich nur zum Zweck der Arbeitsuche in Deutschland aufhalten, haben keinen Leistungsanspruch ( 23 Abs. 3 SGB XII), sofern sie nicht aus einem der Staaten kommen, für die ein Fürsorgeabkommen gilt: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Österreich, Niederlande, Portugal, Schweden, Spanien, Großbritannien). Auch bei Personen, die keinen Leistungsanspruch haben, gilt generell, dass sie Leistungen des SGB XII zur Abwendung von Notlagen nach Ermessen erhalten müssen. Nach den Polizei- und Ordnungsgesetzen aller Bundesländer ist es die Aufgabe der zuständigen Behörden, bei akuter Obdachlosigkeit Abhilfe zu schaffen. 4.1 Sind Fälle bekannt, in denen EU-Bürger(innen) von Einrichtungen der Obdachlosenhilfe allein wegen der Staatsangehörigkeit abgewiesen wurden ,% n 81,% Wenn, Begründung: - Probleme mit bestimmten Herkunftsnationen (Bulgarien und Rumänien) - Zuständigkeit nur für Deutsche 4.2 Wird in Ihrer Kommune bei Wohnungslosen zwischen ansässigen und solchen mit ausländischer EU-Staatsangehörigkeit nicht auf Grund unterschiedlicher Sachlage, sondern allein wegen der Staatsangehörigkeit differenziert ,4% ,6% 1
11 Wenn, Begründung: - Keine Zuständigkeit Zuständigkeit nur für Ortsansässige, nur für Deutsche, nicht für EU-Bürger(innen), nur für Bezieher(innen) von Leistungen nach SGB XII - Hilfe für EU-Bürger(innen) ohne Leistungsbezug nur bei Erfrierungsgefahr - nur Notversorgung - EU-Bürger(innen) werden generell wie Touristen behandelt 4.3 Sind Fälle bekannt, in denen EU-Bürger(inne)n ohne Wohnung eine Fahrkarte statt einer Unterbringung angeboten wurde ,8% 7,2% Wenn, Begründung: - kein Platz - kein Leistungsanspruch - ungeklärter Status - einzige Hilfemöglichkeit 4.4 Sind Fälle bekannt, in denen EU-Bürger(innen) ohne Wohnung von Einrichtungen der Obdachlosenhilfe abgewiesen wurden, weil sie erwerbstätig waren ,4% 97,6% - Einzelfall aus Bayern 11
12 4.5 Sind Fälle bekannt, in denen EU-Bürger(innen) von Ämtern/Behörden weggeschickt wurden, obwohl sie aus Ihrer Sicht Rechtsansprüche hatten ,3% 6,7% Wenn, Begründung: - Fehlende Deutschkenntnisse - Freizügigkeitsrecht strittig - Aus Prinzip 12
13 5 Familienleistungen 5.1 Sind Fälle bekannt, in denen EU-Bürger(innen) trotz Vorliegen aller geforderten Dokumente kein Kindergeld erhalten haben ,4% 78,6% wenn, Begründung: - Es werden Dokumente verlangt, die gesetzlich nicht vorgesehen sind - Es wird Kindergeld verweigert, wenn die Kinder im Ausland leben - Es wird behauptet, das Kindergeld müsse im Herkunftsland beantragt werden - Eingesandte Dokumente gehen verloren 5.2 Sind Fälle bekannt, in denen EU-Bürger(innen) Kindergeld nur mit einer Befristung erhalten 8 8 4,8% ,2% wenn, Begründung: - Befristeter Arbeitsvertrag - Befristung bis Schule oder Sprachkursbesuch beendet wird 6 Weitere Problemanzeigen zur EU-Freizügigkeit Die meisten Rückmeldungen zu dieser Frage doppeln sich mit den Antworten zu den Fragenkomplexen 1 bis 5. Daneben wurde problematisiert: - Zugang zu Integrationskursen: Die Zulassung durch das BAMF erfolgt zumeist, es fehlt aber oft an einer Finanzierung und mangels Zugang zum SGB II an einer Freistellung von den Kosten. 13
14 - Für einreisende Rentner(innen) gibt es keinen Zugang zu den GKVn, selbst wenn vor Jahrzehnten einer versicherungspflichtigen Tätigkeit in Deutschland nachgegangen wurde (ehemalige jugoslawische Gastarbeiter ). - Die Rechtsdurchsetzung ist schwierig, auch wegen Sprachproblemen und weil Prozesskostenhilfe abgelehnt wird. - Rückmeldung aus Nordrhein-Westfalen: Es wird ein Aufenthaltsdokument verlangt, das aber bei EU-Bürger(inne)n nicht gibt. - Rückmeldung aus Baden-Württemberg: Existenzsicherung ist Aufgabe des Staates, nicht der Wohlfahrtsverbände! Behörden/Ämter verweisen jedoch regelmäßig an Wohlfahrtsverbände. Rückmeldungen: 1. Wie viele Rückmeldungen gesamt Rückmeldungen pro Bundesland Baden-Württemberg 15 Bayern 17 Berlin 6 Hamburg 1 Hessen 3 Mecklenburg-Vorpommern 1 Niedersachsen 5 Nordrhein-Westfalen 23 Rheinland-Pfalz 2 Saarland 3 Sachsen 1 Sachsen-Anhalt 1 Schleswig-Holstein 4 Bundesland (keine Angabe) 2 3. Art der Einrichtung a. gesamt Bahnhofsmission 3 Beratungsstellen 14 Beratungsstelle für Wohnungslose 2 Jugendmigrationsdienst 5 Migrationsberatung 24 Schwangerenberatung 5 Sonstige (Ambulante Einrichtung, Caritasverband 2-mal, Integrationszentrum, Sozialdienst kath. Frauen, Wohlfahrtsverbände 11 3-mal) Keine Angabe 2 b. pro Bundesland Baden-Württemberg Bahnhofsmission 1 Beratungsstellen 2 Beratungsstelle für Wohnungslose 3 14
15 Jugendmigrationsdienst 3 Migrationsberatung 3 Schwangerenberatung 1 Caritasverbände 2 Bayern Bahnhofsmission 1 Beratungsstellen 3 Beratungsstelle für Wohnungslose 5 Migrationsberatung 5 Sonstige (Ambulante Einrichtung, Sozialdienst kath. Frauen, 3 Wohnheim) Berlin Beratungsstellen 2 Beratungsstelle für Wohnungslose 1 Jugendmigrationsdienst 1 Migrationsberatung 2 Hamburg Integrationszentrum 1 Hessen Migrationsberatung 1 Beratungsstelle für Wohnungslose 1 Wohnheim nach 67 TS, FB + betr. Wohnen 1 Mecklenburg-Vorpommern Migrationsberatung 1 Niedersachsen Beratungsstelle 1 Jugendmigrationsdienst 1 Migrationsberatung 2 Nordrhein-Westfalen Beratungsstellen 1 Beratungsstelle für Wohnungslose 3 Migrationsberatung 4 Schwangerenberatung 3 Wohlfahrtsverband 3 Saarland Migrationsberatung 1 Schwangerenberatung 1 Beratungsstelle für Wohnungslose 1 15
16 Sachsen Migrationsberatung 1 Sachsen-Anhalt Migrationsberatung 1 Schleswig-Holstein Migrationsberatung 3 16
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