Auswirkungen von REACH auf den Arbeitsschutz
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- Greta Dittmar
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1 Auswirkungen von REACH auf den Arbeitsschutz Schnittstellen zwischen Chemikalienrecht und Arbeitsschutzrecht Inhalt Rechtliche Vorgaben im Chemikalienrecht / Arbeitsschutz EG-Verordnungen / -Richtlinien Nationales Arbeitsschutzrecht Autonomes Recht der Berufsgenossenschaften Pflichten des Arbeitsgebers nach der Gefahrstoffverordnung Ermittlungspflicht Schutzpflicht Überwachungspflicht Informations- und Beteiligungspflichten Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote Gefährdungsbeurteilung als Kernelement der Gefahrstoffverordnung CONCEPTEC GmbH - PLAN DO WIN 2
2 EG-Verordnungen / -Richtlinien und deren nationale Umsetzung EG-VO 1272/2008 (CLP- Verordnung) über Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und gefährlicher Gemische EG-VO 1907/2006 über die Registrierung, Bewertung, Beschränkung und Zulassung von Chemikalien EG-RL 98/24 /EG über den Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische, physikalische und biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit EG-RL 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene und Mutagene bei der Arbeit Chemikaliengesetz Arbeitsschutzgesetz Chemikalienverbotsverordnung Gefahrstoffverordnung Biostoffverordnung Technische Regeln für Gefahrstoffe Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe CONCEPTEC GmbH - PLAN DO WIN 3 Autonomes Recht der Berufsgenossenschaften Berufsgenossenschaften als Unfallversicherungsträger erlassen eigene Vorschriften zum Arbeitsschutz Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR) Berufsgenossenschaftliche Informationen (BGI) Umsetzung zusätzlich zu den staatlichen Vorschriften Beispiele: BGR 221: Sicheres Arbeiten in der Gummiindustrie BGR 223: Sicheres Arbeiten in der Kunststoffindustrie CONCEPTEC GmbH - PLAN DO WIN 4
3 Was regelt die Gefahrstoffverordnung? Pflichten des Arbeitsgebers hinsichtlich des Arbeitsschutzes CONCEPTEC GmbH - PLAN DO WIN 5 Änderungen der Gefahrstoffverordnung 2007 Gefährdungsbeurteilung: fachkundige Person Neues Schutzstufenkonzept: 4 Schutzstufen, je nach Schutzstufe sind Grundsätze, Grundmaßnahmen oder ergänzende Maßnahmen festgelegt Grenzwertmodell: Arbeitsplatzgrenzwert und Biologischer Grenzwert MAK-Wert und TRK-Wert entfallen Erweiterte Unterweisung: Ab Schutzstufe 2 allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung unter Beteiligung des Betriebsarztes Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen: verpflichtende und auch optional anzubietende Untersuchungen bei bestimmten Gefahrstoffen und Tätigkeiten Gefahrstoffkataster (außer bei geringen Gefährdungen) Zusammenarbeit verschiedener Firmen CONCEPTEC GmbH - PLAN DO WIN 6
4 Änderungen aufgrund der REACH- Verordnung in 2010 EU-weite Beschränkungen in Anhang XVII REACH-VO enthalten Streichung von Anhang IV Herstellungs- und Verwendungsverbote neuer Anhang II Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen mit wenigen, rein nationalen Beschränkungen, z.b. zu Korrosionsschutzmitteln und Kühlschmierstoffen, Asbest, biopersistenten Fasern Redaktionelle Folgeänderungen aufgrund des REACH- Anpassungsgesetzes (Änderungen ChemG) CONCEPTEC GmbH - PLAN DO WIN 7 Änderungen aufgrund der CLP-Verordnung Neues System zur Einstufung und Kennzeichnung nach dem UN-GHS-System Gefahrklassen- und kategorien, Gefahrenpiktogramme, Signalwörter, H- und P-Sätzen Änderungen treten erst mit Ablauf der Übergangsfristen in Kraft (siehe auch BekGS 408) GefStoffV basiert bis zum auf der Einstufung nach dem alten EU-System Definition des Begriffes gefährlich über die Zuordnung zu Gefährlichkeitsmerkmalen nach dem alten EU-System Verwendung der alten Gefährlichkeitsmerkmale Verzicht auf Bezüge zu GHS-Gefahrenklassen Entwurf lässt die Verwendung von innerbetrieblichen GHS- Kennzeichnungen ausdrücklich schon vorher zu CONCEPTEC GmbH - PLAN DO WIN 8
5 Änderungen aufgrund der CLP-Verordnung Regelungen der CLP-VO gelten unmittelbar Aufhebung von Anhang II Besondere Vorschriften zur Information, Kennzeichnung und Verpackung Konzentrierung der Bestimmungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung in einem Paragrafen deklaratorischer Hinweis auf die Gültigkeit der CLP-VO Anwendungsoption von Stoff- und Zubereitungs-RL im Einklang mit Übergangsregelungen der CLP-VO Bedeutungsgleichheit von Zubereitung und Gemisch in Begründung erläutert CONCEPTEC GmbH - PLAN DO WIN 9 Schutzstufenkonzept unter EU-GHS??? Keine Kompatibilität zwischen dem kennzeichnungsbezogenen Ansatz des Schutzstufenkonzeptes der bisherigen GefStoffV und der CLP-Verordnung Kopplung der Schutzstufen an die Kennzeichnung wird aufgehoben Stattdessen: Grundpflichten und aufeinander aufbauende Schutzmaßnahmenpakete ohne Bezug zur Kennzeichnung (Voraussetzung für die zukünftige Umsetzung des Risikobewertungskonzeptes für CMR-Stoffe CONCEPTEC GmbH - PLAN DO WIN 10
6 Risikokonzept für f r krebserzeugende Stoffe Festlegung stoffübergreifender Risikogrenzen Akzeptanzrisiko: 4 : (übergangsweise 4 : ) Toleranzrisiko: 4 : Gebunden an ein gestuftes Maßnahmenkonzept zur Risikominderung CONCEPTEC GmbH - PLAN DO WIN 11 Wesentliche Forderungen der Gefahrstoffverordnung Innerbetriebliche Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (incl. Substitionsprüfung) Erstellen eines Gefahrstoffverzeichnisses Umsetzung von Grundpflichten sowie Umsetzung von gefährdungsbasierten Schutzmaßnahmenpaketen Inhalative / dermale Gefährdungen Physikalisch-chemische Gefahren (Brand- und Explosionsgefahren) Umweltgefahren Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten Arbeitsmedizinische Vorsorge (nicht mehr Bestandteil der GefStoffV, siehe ArbMedVV) CONCEPTEC GmbH - PLAN DO WIN 12
7 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach 6 GefStoffV) Durchführung der Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeit Substitutionsprüfung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Pflicht zur Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung: Änderung der eingesetzten Stoffe / des Arbeitsverfahrens / der Arbeitsumgebung Änderung der Einstufung von Stoffen Änderung von Risikomanagementmaßnahmen Führen eines Gefahrstoffkatasters auf Basis der Gefährdungsbeurteilung Verantwortlich ist der Arbeitgeber Unterstützung durch fachkundige Personen Delegation an Dritte im Unternehmen möglich CONCEPTEC GmbH - PLAN DO WIN 13 Grundpflichten und Schutzmaßnahmen nach der GefStoffV Bisher: Schutzmaßnahmenpakete je nach Schutzstufe ( 8 11) Künftig: Grundpflichten ( 7) Allgemeine Schutzmaßnahmen ( 8) Zusätzliche Schutzmaßnahmen ( 9) Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit cmr-stoffen ( 10) Besondere Schutzmaßnahmen gegen p/c-gefährdungen (Brand/Ex) ( 11) CONCEPTEC GmbH - PLAN DO WIN 14
8 Grundpflichten nach 7 GefStoffV!!! Grundpflichten des 7 GefStoffV sind immer anzuwenden!!! Substitutionsgebot Minimierungsgebot Rangfolge der Schutzmaßnahmen (STOP-Prinzip) geeignete Verfahren (emissionsfrei); Realisieren Stand der Technik kollektive Maßnahmen (Be- und Entlüftung; organisator. Maßnahmen) individuelle Maßnahmen (z. B. PSA) Verpflichtung zur PSA-Benutzung PSA muss in ordnungsgemäßem Zustand sein (AG-Verantwortung) Nachweis der Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte durch Messung durch alternative Methoden (z.b. durch Berechnung) CONCEPTEC GmbH - PLAN DO WIN 15 Allgemeine Schutzmaßnahmen nach 8 GefStoffV Bei Tätigkeiten mit geringer Gefährdung ausreichend: Geeignete Arbeitsplatzgestaltung, geeignete Arbeits-methoden Begrenzung Exposition (Dauer, Höhe) und Zahl der Exponierten angemessene Hygienemaßnahmen Mengenbegrenzung an Gefahrstoffen am Arbeitsplatz Kennzeichnung der verwendeten Stoffe Ess-/Trinkverbot bei Umgang mit Gefahrstoffen geeignete Lagerung Lagerung von giftigen, sehr giftigen, cmr-stoffen unter Verschluss bzw. Fachkunde bei entsprechender Gefährdungsbeurteilung: können diese Schutzmaßnahmen auch bei Tätigkeiten mit nichtgeringer Gefährdung ausreichen Zusätzliche Schutzmaßnahmen der nächsten entfallen dann CONCEPTEC GmbH - PLAN DO WIN 16
9 Zusätzliche Schutzmaßnahmen nach 9 GefStoffV allgemeine Schutzmaßnahmen nicht ausreichend (insbesondere wenn AGW nicht eingehalten wird) geschlossenes System, wenn Substitution nicht möglich ist und eine erhöhte Gefährdung vorliegt bei Überschreitung AGW Prüfen der Gefährdungsbeurteilung unverzüglich PSA, wenn Hautgefährdung durch hautresorptive, haut oder augenschädigende Stoffe vorliegt getrennte Aufbewahrung Straßen- / Arbeitskleidung bei Alleinarbeit ggfs. zusätzliche Schutzmaßnahmen (Bewertung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung) CONCEPTEC GmbH - PLAN DO WIN 17 Besondere Schutzmaßnahmen für CMR- Stoffe Kat. 1 und 2 nach 10 GefStoffV Keine weiteren Maßnahmen erforderlich, wenn existierender AGW eingehalten wird oder VSK Bestimmung der Exposition durch Arbeitsplatzmessungen oder alternative Methoden Abgrenzung und Kennzeichnung des Arbeitsbereiches Zutrittsbeschränkung für Unbefugte Rauchverbot Keine Rückführung von abgesaugter Luft in andere Arbeitsbereiche CONCEPTEC GmbH - PLAN DO WIN 18
10 Schutzmaßnahmen bei physikalischchemischen Gefahren ( 11, 12 GefStoffV) Vermeidung gefährlicher Mengen oder Konzentrationen von Gefahrstoffen im Arbeitsbereich Vermeidung von Zündquellen Verringerung schädlicher Auswirkungen durch Brände oder Explosionen auf die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten auf ein unbedenkliches Maß Beachtung von Anhang I Nr.1: Brand- und Explosionsgefahren, insbesondere Verhindern der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Gemische, Vermeiden der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische, Maßnahmen zur Abschwächung der schädlichen Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß.!!! Vorschriften der BetrSichV bleiben unberührt!!! CONCEPTEC GmbH - PLAN DO WIN 19 Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen nach 13 GefStoffV Festlegung von Notfallmaßnahmen und regelmäßige Sicherheitsübungen Bereitstellung Erste-Hilfe- Einrichtungen 13 Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle Schutz- und Sicherheitsausrüstung für den Havariedienst Maßnahmen zur Auswirkungsminderung Warn- und Kommunikationssysteme CONCEPTEC GmbH - PLAN DO WIN 20
11 Unterrichtung und Unterweisung nach 14 GefStoffV Schriftliche Betriebsanweisung Aktualisieren der Betriebsanweisung bei Veränderungen Beschäftigte müssen Zugang zu den Sicherheitsdatenblättern / Betriebsanweisungen haben Schulungen zu sicherheitsrelevanten Methoden und Verfahren Durchführen von Unterweisungen (mündlich) Zusätzlich bei CMR-Stoffen: Unterrichtung der Beschäftigten bei erhöhter Exposition (cmr-stoffe) Arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung (cmr-stoffe) Verzeichnis mit den Beschäftigten, falls Gefährdung durch cmr- Stoffe (Aufbewahrungsfrist: 40 Jahre) Aushändigung eines Auszugs an den Beschäftigten bei Beschäftigungsende CONCEPTEC GmbH - PLAN DO WIN 21
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