Eingliederungsbericht

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1 Eingliederungsbericht des Landkreises Würzburg 2011

2 Gliederung 1. Kurzporträt des kommunalen Trägers Landkreis Würzburg 1.1 Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes 1.2 Entwicklungen der Bedarfsgemeinschaften 1.3 Typisierung der Bedarfsgemeinschaften 1.4 Integrationen 1.5 Art der Integrationen 2. Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie 3. Kurzdarstellung der Eingliederungsmaßnahmen 3.1 Brauchbar Beratungscenter BBC 3.2 Bfz Bewerberservice Büro BSB 3.3 Projekt Quadro 3.4 Projekt PAQT 3.5 Soziales Hilfenetz Würzburg (SHN) 3.6 Bedarfsgemeinschaftraining 3.7 Einzelmaßnahmen 3.8 Arbeitsgelegenheiten

3 1. Kurzporträt des kommunalen Trägers Landkreis Würzburg Der 967 m² große Landkreis Würzburg ist ein Flächenlandkreis mit 52 kleinen kreisangehörigen Gemeinden, in denen ca Landkreisbürger leben. Der Landkreis Würzburg bildet zusammen mit der Stadt Würzburg einen einheitlichen Lebens- und Arbeitsraum. Regional zwischen den beiden Zentren Frankfurt und Nürnberg entstand ein Standort, der sich ganz bewusst als "Standort Erster Klasse - Raum für Innovationen und Kreativität" bezeichnet. Aufgrund seiner geographisch zentralen Lage innerhalb Europas und Deutschland sowie der hervorragenden Wirtschafts-, Wissenschafts- und Forschungs-Infrastruktur bietet der Landkreis Würzburg einzigartige Voraussetzungen für positive wirtschaftliche Entwicklungen.

4 1.1 Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes Die Arbeitslosenquote lag im Dezember 2010 bei 3,4% und im Dezember 2011 bei 2,8 %. Die SGB II - Quote lag im Dezember 2010 bei 1,5% und im Dezember 2011 bei 1,4 %. In absoluten Zahlen hatte der Landkreis Würzburg im Dezember Arbeitslose im SGB II Bezug und im Dezember Der Wirtschaftsraum ist stabil, konjunkturelle Schwankungen sind kaum vorhanden, saisonale Arbeitslosigkeit ist auch nur gering vorhanden. Dieser Umstand ist auf den breitgefächerten Wirtschaftsraum zurückzuführen. In der Region befinden sich mehr kleine und mittelständische Unternehmen und sehr wenig Großindustrie. Diese Zahlen sind für den Standort aber auch für das Jobcenter Landkreis Würzburg ein wichtiger Faktor für die Planungen und Umsetzungen des Arbeitsmarktprogramms. Entwicklung der Arbeitslosen im Jahresvergleich 2010 / Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

5 1.2 Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ging innerhalb des Jahres 2011 deutlich zurück. So waren im Januar 2011 dem Landratsamt Würzburg Bedarfsgemeinschaften gemeldet, im Dezember 2011 waren es Bedarfsgemeinschaften. Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften in 2010 und Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez BG 2010 (T-3-Daten) BG 2011 (T-3-Daten) 1.3 Typisierung der Bedarfsgemeinschaften Bei der Struktur der Bedarfsgemeinschaften ist ein Faktor wesentlich für die zielgruppenorientierte Maßnahmenplanung. Im Landkreis Würzburg gab es im Dezember Alleinerziehende, dies sind 24 % unserer Leistungsempfänger, der Bundesdurchschnitt liegt bei etwa 25% (Quelle Arbeitsmarktberichterstattung der BA 2010). Die Gruppe der Single Bedarfsgemeinschaften ist bei 931 (54%) und ist damit die größte Gruppe der Leitungsempfänger.

6 Typisierung der Bedarfsgemeinschaften - Dezember ; 53% 415; 24% 43; 2% 208; 12% 155; 9% Single-BG Alleinerziehende BG Partner-BG ohne Kinder Partner-BG mit Kinder sonstige Die Entwicklung der alleinerziehenden Personen bleibt im Vergleich mit den anderen Bedarfsgemeinschaften aber konstant. Diese Entwicklung ist deshalb als wichtig zu erachten, weil dadurch Maßnahmen für Alleinerziehende nur dann greifen, wenn eine adäquate Kinderbetreuung vorhanden ist. Eine Vermittlung in Arbeit ist sonst nur eingeschränkt möglich. Während also die Anzahl der anderen Bedarfsgemeinschaften rückläufig war, stagniert die Anzahl der Alleinerziehenden. Daraus folgte für das Jahr 2012 und folgende Jahre die Einführung einer Spezialisierung im Fallmanagement für die allein erziehenden Personen.

7 2.000 Entwicklung der BG s gesamt und der Alleinerziehenden BG s Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez BG BG Alleinerziehend 1.4 Integrationen Die Integrationen in Arbeit im Jahresverlauf 2011 waren sehr konstant. Die durchschnittliche Integrationsquote im Jahr 2011 lag bei 26,86 %. Wobei der niedrigste Wert im Februar 2011 bei 21,85 % lag und die höchste Quote im November 2011 mit 30,87 erreicht wurde. Dies ist ein Abbild des homogenen Arbeitsmarkts. In absoluten Zahlen hatten wir insgesamt 726 Vermittlungen. Bei den Alleinerziehenden lag die durchschnittliche Integrationsquote bei 22,34 %. Der niedrigste Wert lag ebenfalls im Februar 2011 bei einem Wert von 13,48%, der höchste Wert wurde im Dezember 2011 mit 27,90 % erreicht. Hier findet wahrscheinlich das Weihnachtsgeschäft seine saisonale Ausprägung.

8 Intergrationsquote ,00% 30,00% 25,00% 20,00% 15,00% 10,00% 5,00% 0,00% Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez insgesamt Alleinerziehende 1.5 Art der Integrationen Die Integration in Arbeit findet hauptsächlich durch Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten statt. Der Anteil an Vermittlung Minijobs ist deutlich geringer und liegt absolut bei 194. Ziel war es, Leistungsempfänger verstärkt in Arbeit zu bringen, so dass ein Bezug SGB II Leistungen entfällt. Kunden, bei denen eine erfolgreiche Vermittlung in Arbeit stattfand, die dennoch weiterhin Leistungen nach dem SGB II beziehen, leben meist in Bedarfsgemeinschaften, die aus mehreren Personen bestehen, so dass ein Einkommen nicht zur Bedarfsdeckung aller Bedarfsgemeinschaftsmitglieder ausreicht.

9 Art der Integrationen Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez SV-pflichtige und Selbständige Beschäftigung geförderte Beschäftigung geringfügige Beschäftigung 2. Kernaussagen der Eingliederungsstrategie Wie in den Jahren zuvor war das Jobcenter Landkreis Würzburg in der Ausübung betroffen von zwei großen Faktoren. Zum einem die Fluktuation und Anzahl der Mitarbeiter aber auch durch die gute wirtschaftliche Lage. Positiv zu betrachten waren die Vermittlungen in den Arbeitsmarkt, so dass viele Leistungsempfänger integriert werden konnten. Die Personen die jetzt noch Leistungen beziehen, waren entweder die Aufstocker oder Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen. Die hatte zur Folge, dass es fast keine homogene Gruppe gab und so die Maßnahmen auf kleine Gruppen oder Einzelmaßnahmen ausgelegt waren. Diese Entwicklung scheint ein bundesweiter Trend zu sein und wird nicht nur im Landratsamt Würzburg erkannt und umgesetzt.

10 2.1 Fahrplan zur Eingliederung Kunden, die neu dem Fallmanagement zugewiesen werden, werden am Anfang vom Fallmanager intensiv betreut. Hier ist neben dem allgemeinen Kennenlernen das Daten erheben und einpflegen in die Datenbank die Hauptaufgabe. Sind die allgemeinen Daten erfasst, werden die individuellen Ressourcen und Probleme mit dem Kunden betrachtet. Zur Erhebung dieser Daten konnten verschiedene Maßnahmen genutzt werden. So ist neben den klassischen Bewerbungsbüros die Profiling-Maßnahme ABC Messung als Werkzeug einzusetzen. Mit diesen Erkenntnissen können die Fallmanager/Arbeitsvermittler zielgerichtet die Qualifizierungsmaßnahmen für die Teilnehmer einleiten. Erhebung der Basisdaten Bewerbungsbüro ABC - Messung Maßnahmen Sprachförderung Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Kurse zur Berufsbezogenen Sprachförderung Projekte für Frauen Soziales Hilfenetz (SHN) Fachkurs Maßnahmen für psychisch Auffällige Betriebliches Rehabilitationszentrum BRZ Maßnahmen für u25 jährige Quadro Junge Eltern und Beruf (JEB) AGH mit Sozialpädagogischer Begleitung Brauchbar Würzburg und Ochsenfurt Aktive Hilfe Bedarfsgemeinschafts Training

11 2.2 Schwerpunkte Die einzelnen Schwerpunkte unserer Arbeit sind Projekte für Frauen Maßnahmen für psychisch Auffällige Maßnahmen für Ältere Maßnahmen für u25 jährige AGH mit sozialpädagogischer Betreuung Maßnahmen für Migranten haben wir in unser Maßnahmen - Portfolio aufgenommen, jedoch ist im Landkreis Würzburg dies keine besondere Gruppe, da das Vermittlungshemmnis Migration nur vereinzelt auftaucht. Generell haben wir unseren Schwerpunkt auf individuelle Maßnahmen gelegt und so verstärkt kleine Maßnahmen durchgeführt, die auf die Person und ihre Problematik ausgerichtet sind.

12 3. Darstellung der Eingliederungsleistungen 3.1 Brauchbar Beratungscenter Rechtsgrundlage: Die Rechtsgrundlage für diese Maßnahme war der 16 SGB II i.v. m. 45 SGB III Träger: Das BBC (BRAUCHBAR s Beratungs-Center) ist ein Teil der gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft BRAUCHBAR. Es handelt sich hierbei um eine Beratungsstelle für arbeitsuchende Menschen. Gesellschafter der BRAUCHBAR ggmbh sind das Diakonische Werk und die Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde Würzburg. Kurzbeschreibung, Ziel und Inhalt: Das Ziel der Einrichtung ist es, die Kunden auf dem Weg der Arbeitsuche durch Beratung, Coaching und Begleitung zu unterstützen und somit die Aufnahme einer Beschäftigung zu ermöglichen. Der jeweilige Bedarf wird vom Berater individuell für jeden Kunden ermittelt und ein gemeinsames Vorgehen geplant. Beratung kann zu folgenden Themengebieten erbracht werden: Berufsorientierung (Unterstützung bei der Berufswahl) Profiling Analyse von Stärken und Schwächen Angeleitete Stellenrecherche mit Hilfe des Internets und Zeitungen Bewerbungsmappenerstellung Überarbeitung von Bewerbungsunterlagen Erstellung von bewerbungen und Online-Bewerbungen Vor- und Nachbereitung von Vorstellungsgesprächen und Assessment- Centern

13 Die kompletten Arbeitsmaterialien für die Erstellung von Bewerbungsunterlagen werden bereitgestellt (z.b. Briefumschläge, Briefmarken, Speichermedien, Bewerbungsmappen usw.). Es ist ein Kopierer vorhanden und es besteht die Möglichkeit der Digitalisierung von Dokumenten (z.b. Zeugnisse, Arbeitszeugnisse, Qualifikationsbescheinigungen) für Onlinebewerbungen. Zudem sind Computerarbeitsplätze mit Internetzugang vorhanden. Zusätzlich werden Einzel- und Gruppenschulungen erbracht (z.b. Sprachen, Präsentationstechnik, EDV). Kurzbeschreibung Zielgruppe: Schwerpunktmäßig ist die Beratungsstelle auf langzeitarbeitslose Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen ausgerichtet. 3.2 Bewerberservicebüro (BSB) Träger: Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) ggmbh Rechtsgrundlage: Die Rechtsgrundlage für diese Maßnahme war 16 SGB II i.v. m. 45 SGB III Kurzbeschreibung Ziel und Inhalt: Verbesserung der Eingliederungschancen und Anbahnung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Dies soll durch Verringerung bzw. Beseitigung von persönlichkeitsspezifischen Vermittlungshemmnissen, die einer erfolgreichen Bewerbung/Arbeitsaufnahme entgegenstehen durch passgenaue, flexible und bedarfsgerechte Instrumente wie individuelles Bewerbungscoaching, Hilfestellungen im Einzelfall, Krisenintervention, Vermittlungscoaching, Begleitung zu Fachstellen usw., geschehen.

14 Kurzbeschreibung Zielgruppe: Bei der Zielgruppe greifen standardisierte Bewerbungs- und Qualifizierungsprodukte aufgrund der komplexeren Bewerbungsschwierigkeiten nicht. Das Projekt bietet deshalb auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmte zusätzliche Leistungen an. Dabei kann das gesamte Repertoire der sozialen Einzelfallhilfe eingebracht werden: Regelmäßige fest terminierte Einzelgespräche zur erwerbsbezogenen Anamnese des familiären und sozialen Umfeldes und Identifikation von Barrieren bzw. eigenen Ressourcen im sozialen und beruflichen Kontext bis hin zu Krisen intervenierenden Maßnahmen definieren Unterstützungsbedarfe und bilden eine solide Vertrauensbasis für die weitere Zusammenarbeit. Im Fokus der flankierenden Unterstützungsdienstleistungen stehen neben den individuellen Vermittlungshemmnissen auch die Umfeldbezüge des Teilnehmers (Bedarfsgemeinschaft). Ergebnisse können unter anderem sein, dass die eingefahrenen Familienstrukturen und Rollenverteilungen aufgelöst werden, z.b. indem den bisher passiven Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft aktivere Perspektiven eröffnet werden. Dazu kann es notwendig sein auf externe Dienste wie z.b. Schuldnerberatung, psychosoziale Beratungsstelle, Drogenberatungsstelle hinzuzuweisen. Hilfen bei der Organisation der Kinderbetreuung schaffen Freiräume für erwerbsbezogene Aktivitäten (z.b. Aufnahme eines Midijobs). In den Prozess werden alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft eingebunden, die den beruflichen Eingliederungsprozess begünstigen können. Die Teilnehmer werden mit Hilfe von Zielvereinbarungen und Beratungsgesprächen an die Erarbeitung eines Handlungsplanes herangeführt und begleitet. Das Einfordern der aktiven Beteiligung der Bedarfsgemeinschaft am Prozess der Wiedereingliederung muss gerade in diesem Stadium ansetzen um eine Identifikation der Personen mit dem Gesamtprozess zu erreichen (Prinzip Fordern und Fördern).

15 3.3 Projekt Quadro Träger: Unser Vertragspartner ist bei diesem Projekt das Jobcenter Stadt Würzburg, ausführend ist die Bietergemeinschaft von bfz, bbg, HWKservice ggmbh und des Kolpingbildungswerks. Rechtsgrundlage: Die Rechtsgrundlage der Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung war der 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit 46 Abs 1 Satz 1 SGB III. Kurzbeschreibung des Projektes: Das Projekt richtet sich an ausbildungs- und arbeitsuchende Jugendliche unter 25 Jahren mit oder ohne Schul- oder Berufsabschluss und mit besonderem Förderbedarf, die ALG II beziehen und mit bisherigen Maßnahmen und Förderinstrumentarium nicht nachhaltig zu erreichen waren. Bei dieser Fördermaßnahme handelt es sich um ein integrales Hilfekonzept, um Jugendliche und junge Erwachsene in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu integrieren. Kern der Maßnahme ist der modellhafte Aufbau einer Kompetenzwerkstatt. In diesem Projekt wirken die Würzburger Träger Kolping- Bildungswerk ggmbh, HWKservice GmbH, bbg Bildungs- und Beschäftigungsgesellschaft mbh sowie bfz ggmbh in Form einer Arbeitsgemeinschaft zusammen. Zielgruppe: Das Projekt ist konzipiert für unter 25jährige erwerbsfähige ALG II Empfängern aus dem Landkreis Würzburg. Zeitraum: Individueller Beginn/individuelle Dauer Regelverweildauer 9 Monate

16 3.4 Projekt PAQT Träger: Handwerkskammer Service GmbH Rechtsgrundlage: 16d SGB II (Arbeitsgelegenheiten) Zielgruppe: Für Kunden aus dem u25 Bereich Das Projekt PAQT wurde vom Jobcenter - Landkreis Würzburg aus der Erfahrung heraus konzipiert, dass die Erreichbarkeit mit Maßnahmen für die Zielgruppe der u 25 - jährigen sich zunehmend schwieriger gestaltet. Eine große Anzahl von Jugendlichen hatte aufgrund Einschränkungen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung keinen direkten Zugang zu Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen gefunden. Die multiplen Hemmnisse haben ein Einmünden in vorrangige Angebote oft verhindert oder zu einem erfolglosen Verlauf geführt. Aus dieser Erkenntnis entstand das Projekt PAQT (Projekt für Arbeit, Qualifizierung und Training). Das Ziel der Maßnahme ist die Aufnahme einer Ausbildung oder einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitstelle. Die Besonderheit des Projektes stellt die Verknüpfung zur Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung dar. Bei dieser Variante erhalten die Kunden 1,00 für jede geleistete Beschäftigungsstunde. Die Mehraufwandsentschädigung wird am Freitagmittag für die gesamte Woche an die Kunden direkt vom Maßnahmeträger ausbezahlt ( Lohntütenprinzip ). Dies stellt für die jungen Menschen eine weitere Motivation dar, um an der Maßnahme erfolgreich teilzunehmen. Um Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit zu verstärken wurde eine Abrechnung gewählt, die Verspätungen in 15 - minütigen Takten berücksichtigt. Die Jugendlichen werden nach einem intensiven Profiling in eine Gruppe in den Räumen des Maßnahmeträgers (Handwerkskammer Service GmbH) eingesetzt. Bei entsprechender Zuverlässigkeit und Eignung kann der Jugendliche in verschiedenen Ausbildungsgruppen im Ausbildungszentrum der HWK ein Praktikum absolvieren.

17 Er lernt dort neben den fachpraktischen Inhalten auch gleichaltrige Jugendliche kennen, die sich in einer Ausbildung befinden. 3.5 Soziales Hilfenetz Würzburg (SHN) Träger: Kolping - Bildungswerk Rechtsgrundlage: 16d SGB II (Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante) Zielgruppe: In diesem Projekt waren 10 Frauen eingesetzt, die vom Träger einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag, ohne Arbeitslosenversicherung, erhalten haben. Ziel: Die Leistungsempfängerinnen sollten über den einerseits geschützten Bereich einer AGH, aber dennoch durch den Arbeitsvertrag, auf den ersten Arbeitsmarkt vorbereitet und ggf. vermittelt werden. 3.6 Bedarfsgemeinschaftstraining Träger: PNT Consult & Training GmbH Rechtsgrundlage: Die Maßnahme ist im 16 SGB II i.v. m. 46 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 und 5 SGB III begründet. Zielgruppe: Alle Bedarfsgemeinschaften, die längerfristig im SGB II - Leistungsbezug sind. Ziel: Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in Arbeit. Ab einer Quote von min. 30% wird die Maßnahme als erfolgreich angesehen.

18 3.7 Einzelmaßnahmen Durch die veränderte Kundenstruktur sind Gruppenmaßnahmen meist nicht das adäquate Mittel für die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden. Die Entwicklung zur Vergabe von Einzelmaßnahmen nach 77 SGB III, ist ein sinnvoller und zielgerichteter Prozess. Jedoch sind für die Mehrzahl unserer Kunden die Grundvoraussetzungen / Befähigungen / rechtliche Vorgaben nicht zu erfüllen. Dennoch steigt die Anzahl der Maßnahmen kontinuierlich an. 3.8 Arbeitsgelegenheiten Die Eingliederungsstrategie für unsere Kundenstruktur ist breitgefächert und individuell. Jedoch bei einer Vielzahl von Kunden sind Arbeitsgelegenheiten eine sinnvolle und wirkungsvollste Strategie. Die Erfahrungen seit 2008 haben bewiesen, dass Kunden, welche eine Arbeitsgelegenheit besucht haben, entweder direkt oder nach einiger Zeit in den ersten Arbeitsmarkt bzw. Ausbildungsmarkt eingemündet sind. Arbeitsgelegenheitsmaßnahmen wurden entweder mit oder ohne sozialpädagogische Unterstützung eingerichtet und Kunden werden individuell zugewiesen.

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