Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen 421i SGB III

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1 Ziele Instrument, mit dem Auftrag zur erfolgreichen Eingliederung von Teilnehmern, das im Wettbewerb vergeben wird. Eingliederungserfolg Zielgruppe - muss vorab definiert werden - Eingliederung insbesondere von Leistungsbeziehern in den 1. Arbeitsmarkt (versicherungspflichtige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit) - Eingliederung in den betrieblichen Ausbildungsmarkt - der Eingliederungserfolg muss nachhaltig sein - legt das AA fest - Personen mit Vermittlungshemmnissen, für die nach Profiling und Eingliederungsvereinbarung ein solcher Eingliederungsweg zielführend sein kann - Personen, für die die Regelinstrumente nicht gegriffen haben oder voraussichtlich nicht greifen werden - möglichst homogene Zielgruppe - während der Teilnahme sind die Teilnehmer arbeitslos zu führen -1 -

2 Leistungsbeschreibung Aufforderung an den Träger ein Maßnahmekonzept mit detaillierter inhaltlicher Beschreibung für die genannte Zielgruppe abzugeben. Angebotene Maßnahme, die mit einem klassischen SGB III-Instrument förderbar ist, kann nicht in die Bewertung einbezogen werden. Präzise Beschreibung der Zielgruppe und ihrer Vermittlungshemmnisse - unter Angabe der TN-Zahl ist unabdingbar. Das AA muss sicherstellen, dass die angegebene Zahl auch benannt werden kann. Achtung: Nicht in SGB IX benannt. Andere Kostenträger können nicht fördern. Den Eingliederungserfolg, die geforderte Quote sowie die Vertragslaufzeit - sollte nicht länger als 2 Jahre sein - legt das AA unter - Berücksichtigung der einzugliedernden Zielgruppe und - des regionales Arbeitsmarktes fest. Förderrahmen - Aufwandspauschale - Bonus-Maluskomponente -2 -

3 Leistungsbeschreibung Aufwandspauschale pro Teilnehmer wird im Ausschreibungsverfahren ermittelt Es sind alle Aufwendungen für das 421i-Angebot einzubringen: - Kosten für Maßnahmeinhalte - Eingangs-Check, Qualifizierungsmodule, Coaching, Kinderbetreuung... und Fahrkosten die für die Teilnehmer entstehen! - Kosten für Eingliederungsbemühungen - Stellenakquirierung, vermittlungsrelevante soziale Hilfe... - Leistungen an den TN zur Förderung der Arbeitsaufnahmen - Bewerbungs-, Reisekosten, Mobilitätshilfe... Die Kosten sind auf den einzelnen TN umzulegen - Aufwandspauschale pro TN Diesen TN-Satz erhält der Träger unabhängig von der tatsächlichen Verweildauer. Weitere Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung an den Träger bzw. TN sind nicht möglich. -3 -

4 Leistungsbeschreibung Bonus- bzw. Maluskomponente Die Höhe sowie die Regelungen werden in der Leistungsbeschreibung dargelegt. + Bonus wird gewährt, wenn - der definierte Eingliederungserfolg eingetreten ist. - Darüber hinaus ist/sollte er mit der Nachhaltigkeit des Eingliederungserfolges verknüpft werden. - Malus erfolgt, wenn - die festgelegte Quote unterschritten wir. -4 -

5 Rechenbeispiel: Vereinbart 40 Teilnehmer, davon einzugliedern 20 Teilnehmer. Eingliederungsquote = 50%. Aufwandspauschale pro TN, Bonus je TN 2.000,-, Malus je TN 2.000,- Bonus: eingegliedert 25 TN Aufwandspauschale: 40 TN x 1.000,- = ,- + Bonus 25 TN x 2.000,- = ,- Leistung insgesamt: ,- Malus: eingegliedert 15 TN Aufwandspauschale: 40 TN x 1.000,- = ,- + Bonus 15 TN x 2.000,- = ,-./. Malus 5 TN x 2.000,- = ,- Leistung insgesamt: ,- -5 -

6 Leistungsbeschreibung Weitere Förderbedingungen: - Auszahlung - monatliche Abschläge oder Anschubfinanzierung mit weiteren Teilzahlungen - Leistungen an Arbeitgeber - nur nach Absprache kann eine Eingliederungsleistung an AG durch das AA angeboten werden (ggf. ist der Bonus zu verringern). - Vermittlungsgutschein - Einlösung eines im Rahmen von 421i eingegliederten TN ist nicht möglich. - Berichts-und Dokumentationspflicht - Nachweis des Eingliederungserfolges, personenbezogene Abschlussberichte für TN, die alo oder ausbildungsplatzsuchend blieben. - Unfallversicherung - ist durch den Träger zu tragen. - Umsatzsteuerpflicht - Leistungen an den Träger sind umsatzsteuerpflichtig. -6 -

7 Vergabeverfahren Freihändige Vergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb Es ist das gleiche Verfahren wie bei der PSA anzuwenden. Die Maßnahme kann nicht so eindeutig und erschöpfend beschrieben werden, dass hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden - dies war von Gesetzgeber bei dieser Leistung gewollt. Daher ist nur eine freihändige Vergabe möglich. Zur Verwirklichung des Wettbewerbsgedankens muss ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb der freihändigen Vergabe voraus gehen. In der programmatische Leistungsbeschreibung nimmt das AA die wesentlichen Daten auf. Vergabehandbuch der BA ist zu beachten. Vergabeverfahren wird von der Abt. Verwaltung bzw. vom Internen Service durchgeführt. -7 -

8 Maßnahmeumsetzung und Erfolgsnachweis Vertragsabschluss Träger können nicht mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben (z.b. Meldepflicht) beauftragt werden. Verfügbarkeit von Leistungsbeziehern Objektive Verfügbarkeit liegt während der gesamten Teilnahmedauer vor. Alg/Alhi wird weitergezahlt. Zuweisungsverfahren Keine unmittelbare leistungsrechtliche Konsequenz bei Ablehnung bzw. Abbruch der Maßnahme. Kann jedoch Anlass sein, die Voraussetzungen für den Leistungsbezug nach 119 SGB III zu prüfen. Finanzierung aus dem Egt -8 -

9 Maßnahmeumsetzung und Erfolgsnachweis Datenschutz Träger muss die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Verpflichtung hierzu im Vertrag. Nachweis des Eingliederungserfolges Eintritte, Bestand, Eingliederungen sind durch den Träger nachzuweisen. Pflicht zur Auswertung von Erkenntnissen des Trägers über Personen, die alo oder ausbildungsplatzsuchend blieben. Anlage 3 zum Protokoll des Forum 1, Andreas Riesterer -9 -

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