Epidemiologisches Meldesystem. Benutzerhandbuch Fachlicher Teil

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1 Epidemiologisches Meldesystem Benutzerhandbuch Fachlicher Teil 1. Auflage Oktober 2008

2 Epidemiologisches Meldesystem Handbuch Fachlicher Teil 1. Auflage 2

3 Inhaltsverzeichnis Einleitung... 5 Epidemiologisches Meldesystem... 7 Umsetzungsstufe Umsetzungsstufe Umsetzungsstufe 3 / Vollausbau... 8 Verknüpfung von Arzt- und Labor-Meldungen... 9 Ausbruch Verknüpfung von unterschiedlichen Krankheitsfällen Anwendungsfälle (Use-Cases) Akteure BVB Amtsarzt/ärztin BVB Mitarbeiter/innen in den Gesundheitsämtern Landessanitätsdirektionen - LSD-User Landessanitätsdirektionen - Poweruser für EPI-Abklärung BMGFJ - User BMGFJ - Auswerte-User BMGFJ-Administrator Sonstige Stellen - Berichts-User für wissenschaftliche Zwecke Meldesystem Informationen zu Falldefinitionen (siehe auch Seite 15) Fallklassifizierung Klinisches Kriterium Laborergebnisse Epi linked Falldefinitionen ADENOVIRUS IM KONJUNKTIVALABSTRICH(*) AIDS (ERWORBENES IMMUNSCHWÄCHESYNDROM) UND HIV-INFEKTION ANTHRAX (Milzbrand) AVIÄRE INFLUENZA A/H5 oder A/H5N1 beim Menschen BOTULISMUS BRUCELLOSE CAMPYLOBAKTERIOSE CHLAMYDIENINFEKTIONEN CHOLERA CREUTZFELDT-JAKOB-KRANKHEIT (CJK) (*) DENGUEFIEBER DIPHTHERIE EBOLAVIRUS (*) ESCHERICHIA COLI, sonstige darmpathogene Stämme (*) ECHINOKOKKOSE FLECKFIEBER (*) FSME-VIRUS (*) GELBFIEBER GIARDIASIS GONORRHOE HÄMOLYTISCH-URÄMISCHES SYNDROM (HUS), enteropathisch (*) HAEMOPHILUS MENINGITIS, INVASIVE ERKRANKUNG HANTAVIRUS(*) HEPATITIS A HEPATITIS B, AKUT

4 HEPATITIS C HEPATITIS D, AKUT (*) HEPATITIS E, AKUT (*) HEPATITIS NON A- E, AKUT (*) INFLUENZA KEUCHHUSTEN KRYPTOSPORIDIOSE LASSAVIRUS (*) LÄUSERÜCKFALLFIEBER LEGIONÄRSKRANKHEIT LEPRA (*) LEPTOSPIROSE LISTERIOSE MALARIA MARBURGVIRUS (*) MASERN MENINGOKOKKENERKRANKUNG, INVASIV MUMPS NEUE VARIANTE DER CREUTZFELDT-JAKOB-KRANKHEIT (vcjd) NOROVIRUS (*) ORNITHOSE (*) PEST PNEUMOKOKKENERKANKUNG, INVASIV POCKEN POLIOMYELITIS Q-FIEBER ROTAVIRUS (*) RÖTELN RÖTELN, ANGEBOREN SALMONELLOSE SCHWERES AKUTES RESPIRATORISCHES SYNDROM SARS SHIGELLOSE SHIGATOXIN/VEROTOXIN-produzierende ESCHERICHIA-COLI-INFEKTION (STEC/VTEC) SYPHILIS SYPHILIS CONNATA und NEONATALE SYPHILIS TETANUS TOLLWUT TOXOPLASMOSE CONNATALE TRICHINOSE TUBERKULOSE TULARÄMIE TYPHUS/PARATYPHUS VIRALES HÄMORRHAGISCHES FIEBER WEST-NIL-FIEBER YERSINIOSE Danksagung (in alphabetischer Reihenfolge)

5 Einleitung Die gesetzliche Verpflichtung zur Überwachung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten der Gesundheitsbehörden ist in mehreren Bundesgesetzen festgelegt. Um dieser Aufgabe nachzukommen, ist die routinemäßige Erfassung und Weiterleitung qualitativ hochwertiger Daten über das zeitliche und räumliche Auftreten von Infektionskrankheiten erforderlich. Nur so kann ein Überblick über die epidemiologische Lage sowie die Planung von Präventivmaßnahmen erfolgen. Weiters ist bei Krankheitsausbrüchen die rasche Verfügbarkeit von verlässlichen Daten zur Erhebung der Infektionsquelle und der Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen eine absolute Notwendigkeit. Zusätzlich entstand durch die Verpflichtung zur raschen und möglichst vollständigen Meldung von Infektionskrankheiten gemäß der im Juni 2008 neu erlassenen EU-Falldefinitionen (1) bzw. der Meldepflicht im Rahmen des EU- Frühwarnsystems EWRS (2) in den EU-Mitgliedstaaten ein starker Druck, die nationalen Surveillance-Systeme zu optimieren. Um eine möglichst zeitnahe Erfassung von Krankheitsfälle (= real time surveillance) zu etablieren, ist die Errichtung von elektronischen Meldesystemen für Infektionskrankheiten nötig, aus welchen in regelmäßiger Frequenz (monatlich, wöchentlich) mittels entsprechender Schnittstellen die für das TESSY (= The European Surveillance System) notwendigen Daten extrahiert werden können. In Österreich wird derzeit die erste Phase des Epidemiologischen Meldesystems (EMS) umgesetzt dies bedeutet konkret den elektronischen Zusammenschluss der Gesundheitsbehörden auf allen administrativen Ebenen, also Gesundheitsministerium (BMGFJ), Landessanitätsdirektionen (LSDs) und Bezirksverwaltungsbehörden (BVBs). Da es sich bei der umzusetzenden Lösung aufgrund der großen Anzahl von involvierten Stellen um ein komplexes Vorhaben handelt, wird dieses in drei Umsetzungsstufen realisiert. In der ersten Umsetzungsstufe wird ein zentrales EMS eingerichtet, auf welches die BVBs, die LSDs und das BMGFJ zugreifen können. Bereits in dieser Phase können automatisch Berichte generiert werden und somit entfällt beispielsweise für die LSDs schlagartig die aufwändige Erstellung der Monatsausweise an das BMGFJ. In einer zweiten Umsetzungsstufe wird neben den BVSs, LSDs und dem BMGFJ auch den Labors sowie Referenzlabor/-zentralen der Zugriff auf das zentrale EMS ermöglicht. In einer dritten Umsetzungsstufe wird der Vollausbau des EMS erreicht, in dem neben den Labors bzw. Referenzlabor/-zentralen auch die Ärtze/innen bzw. Behandlungsstellen ihrer Meldeverpflichtung durch Eingabe der entsprechenden Daten in das EMS nachkommen. Je Umsetzungsstufe können alle bisherigen Meldungen bzw. Berichte mittels Formularen zwischen den bereits ins EMS eingebundenen Instanzen entfallen, da nun jede/r Beteiligte Zugriff entsprechend seines/ihres Kompetenzbereichs auf das EMS hat. Übergreifend zu den drei Umsetzungsstufen wurde das Projekt zudem um die Konzeption eines Outbreak Moduls erweitert, im Rahmen dessen den zuständigen BVBs und LSDs die elektronische Anlage von eigenen Ausbruchs-Foren aus ins EMS gemeldeten Fällen sowie deren Bearbeitung, Dokumentation, grafische Aufbereitung (mittels GIS) und Analyse auf 5

6 elektronischem Weg zur Verfügung gestellt werden soll. Ab Jänner 2009 ist die direkte Eingabe von Meldedaten durch die zur Meldung verpflichteten Amtsärzte/innen auf Bezirksebene möglich. In der zweiten Umsetzungsphase werden die Labors angebunden, in der 3. Phase die Ärzte/innen in den Krankenanstalten sowie die niedergelassenen Ärzten/innen. Bei der Errichtung derartiger elektronischer Meldesysteme ist es sinnvoll, von best practice modells zu lernen, da ja alle EU-Länder dieselbe Meldeverpflichtung entsprechend der Falldefinitionen haben. Das BMGFJ arbeitete daher eng mit dem Robert-Koch-Institut/Berlin zusammen, welches seit Jahren ein derartiges System betreibt. Im Juni 2008 traten alle gesetzliche Grundlagen in Österreich in kraft somit kann das EMS mit Jänner 2009 operativ werden. Dieses Handbuch dient den mit der Bearbeitung von Meldedaten im Infektionsbereich befassten Kollegen/innen als Ratgeber in der täglichen Praxis. Es beinhaltet neben der Beschreibung der konkreten Arbeitsschritte auch alle relevanten Begriffsbeschreibungen sowie die Falldefinitionen. Als lebendes Dokument wird das Handbuch ständig verbessert und die jeweils aktuelle Version wird auf der BMGFJ-Homepage zur Verfügung gestellt. Referenzen: 1. Entscheidung 2008/426/EG der Kommission zur Änderung der Entscheidung 2002/253/EG der kommission zur Festlegung von Falldefinitionen für die Meldung übertragbarer Krankheiten an das Gemeinschaftsnetz gemäß der Entscheidung 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Entscheidung 2000/57/EG der Kommission vom 22. Dezember 1999 über ein Frühwarn- und Reaktionssystem für die Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten gemäß der Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates. 6

7 Epidemiologisches Meldesystem Mittels der Web-Applikation können einerseits anzeigepflichtige Infektionskrankheiten erfasst und andererseits von allen Beteiligten gemäß den gesetzlichen Grundlagen bzw. Datenschutzbestimmungen Daten abgefragt werden. Aufgrund der Komplexität der Anwendung erfolgt der Ausbau in 3 Stufen. Umsetzungsstufe 1 In der Phase 1 können die BVBs, die LSDs und das BMGFJ gemäß der gesetzlichen Vorgaben und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf das EMS zugreifen. Die Ärzte/innen bzw. Behandlungsstellen melden weiterhin gemäß den gesetzlichen Vorgaben (mit Ausnahme von AIDS) alle anzeigepflichtigen Infektionskrankheiten den BVBs mittels der bereits bisher dafür vorgesehenen Arzt-Erstmeldeformularen je Krankheitsfall (Verdacht, Erkrankung, Tod). Die Labors und die Referenzlabors/zentralen übermitteln ebenso gemäß den gesetzlichen Vorgaben der BVB mit den bisher vorgesehenen Meldeformularen eine Meldung einer Erregerfeststellung (je Krankheitsfall). Die übermittelten Daten werden von der BVB eingegeben und überprüft. Sind die Personendaten, Krankheitsdaten oder die Labordaten zur Meldung nicht korrekt bzw. nicht vollständig, kann dies mittels Setzen von entsprechenden Kennzeichen (PD-Flag (Personendaten), KD-Flag (Krankheitsdaten), LD-Flag (Labordaten) im EMS gespeichert werden. Diese Kennzeichen dienen als Merker für die notwendigen Abklärungen bzw. Recherchen, um die Daten zu vervollständigen oder zu korrigieren. Bei der Datenüberprüfung bzw. einer notwendigen Recherche wird in erster Linie das ZMR herangezogen. Sollte hier kein Ergebnis erzielt werden, können weitere interne EDV-Systeme genutzt bzw. andere Behörden (z.b. Polizei) mit eingebunden werden. Jede Meldung bekommt in dem EPI-Meldesystem eine eindeutige Identifikationsnummer zugewiesen, anhand derer alle Beteiligen die Daten zu einem Fall eingeben können. Das heißt, dass die Meldung von Arzt/Ärztin bzw. Behandlungsstelle und die Meldung durch das Labor bzw. Referenzlabor/zentrale miteinander als 1 Fall in Verbindung gebracht werden können. Falls es im EPI-Meldesystem eine Labor-Meldung zu diesem Fall gibt, können die Labor-Meldung und die Arzt-Meldung von der BVB zu einem Fall zusammengefasst werden (eindeutige gemeinsame ID vergeben). Bereits in dieser Phase können die bisherigen Meldungen bzw. Berichte zwischen BVB, LSD und BMGFJ (z.b. Monatsausweis) entfallen, da diese Parteien mittels Zugriff auf das EMS die notwendigen Auswertungen tätigen können. 7

8 Umsetzungsstufe 2 Gemäß den gesetzlichen Vorgaben übermittelt das Labor eine Meldung zur Erregerfeststellung je Krankheit mittels Laborschnittstelle in das EPI- Meldesystem (im Gegensatz zur BVB erfolgt hier keine direkte Eingabe durch eine/n Labormitarbeiter/in). Dabei können gegebenenfalls bereits vorhandene Daten (HVB / e-card oder Informationen aus Laborsoftware) genutzt werden. Der BVB wird vom EMS signalisiert, dass eine neue Labor-Meldung vorhanden worden ist. Die eingespielten Daten werden von der BVB überprüft. Sind die Personendaten, Krankheitsdaten oder die Labordaten zur Meldung nicht korrekt bzw. nicht vollständig, kann dies mittels Setzen von entsprechenden Kennzeichen (PD-Flag, KD-Flag, LD-Flag) im EMS gespeichert werden. Diese Kennzeichen dienen als Merker für die notwendigen Abklärungen bzw. Recherchen, um die Daten zu vervollständigen oder zu korrigieren. Bei der Datenüberprüfung bzw. einer notwendigen Recherche wird in erster Linie das ZMR herangezogen. Sollte hier kein Ergebnis erzielt werden, können weitere interne EDV-Systeme genutzt bzw. andere Behörden (z.b. Polizei) mit eingebunden werden. Falls es im EMS eine Arzt-Meldung zu diesem Fall gibt, kann die Labor-Meldung und die Arzt-Meldung von der BVB zu einem Fall zusammengefasst werden (eindeutige gemeinsame ID vergeben). Es gibt somit auch in der zweiten Umsetzungsstufe keine Änderung der Vorgehensweise für die Ärzte/innen bzw. Behandlungsstellen. Die bisherigen Meldungen bzw. Berichte zwischen Labors, Referenzlabors/zentralen, BVBs, LSDs und BMGFJ können entfallen, da jede/r von diesen Stellen mittels Zugriff auf das EPI-Meldesystem die notwendigen Auswertungen tätigen kann. Umsetzungsstufe 3 / Vollausbau In der dritten Umsetzungsstufe soll der Vollausbau des EMS erreicht werden, in dem neben den Labors bzw. Referenzlabors/zentralen auch die Ärzte/innen bzw. Behandlungsstellen ihrer Meldeverpflichtung durch Eingabe der entsprechenden Daten in das EPI-Meldesystem nachkommen. Der/die Arzt/in bzw. die Behandlungsstelle greift entweder über die Ärztesoftware inkl. entsprechender SOAP-Schnittstelle oder über eine Web- Applikation auf das EPI-Meldesystem zu. Die entsprechende Authentifizierung des Arztes bzw. der Behandlungsstelle erfolgt durch die o-card (GINA-Box- Infrastruktur) oder bei nicht Vertragsärzten durch den E-Health- Verzeichnisdienst. Der/die Patient/in wird anhand der Daten auf dessen/deren e-card identifiziert. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben gibt der/die Arzt/in bzw. die Behandlungsstelle je Krankheitsfall (Verdacht, Erkrankung, Tod) eine Meldung in 8

9 das EPI-Meldesystem ein. Dabei können gegebenenfalls bereits vorhandene Daten (HVB / e-card oder Informationen aus Arztsoftware) genutzt werden. Der BVB wird vom EPI-Meldesystem signalisiert, dass eine neue Arzt-Meldung eingegeben worden ist. Die eingegebenen Daten werden von der BVB überprüft. Sind die Personendaten, Krankheitsdaten oder die Labordaten zur Meldung nicht korrekt bzw. nicht vollständig, kann dies mittels Setzen von entsprechenden Kennzeichen (PD-Flag, KD-Flag, LD-Flag) im EMS gespeichert werden. Diese Kennzeichen dienen als Merker für die notwendigen Abklärungen bzw. Recherchen, um die Daten zu vervollständigen oder zu korrigieren. Bei der Datenüberprüfung bzw. einer notwendigen Recherche wird in erster Linie das ZMR herangezogen. Sollte hier kein Ergebnis erzielt werden, können weitere interne EDV-Systeme genutzt bzw. andere Behörden (z.b. Polizei) mit eingebunden werden. Falls es im EMS eine Labor-Meldung zu diesem Fall gibt, kann die Labor-Meldung und die Arzt-Meldung von der BVB zu einem Fall zusammengefasst werden (eindeutige gemeinsame ID vergeben). Alle bisherigen Meldungen bzw. Berichte mittels Formulare können entfallen, da nun jede/r Beteiligte Zugriff auf das EMS hat. Grundsätzlich gilt: Die einzelnen involvierten Stellen haben unterschiedliche Rollen und gehören auch unterschiedlichen Berechtigungsgruppen an, wodurch jeder nur die für seine Tätigkeit aufgrund der gesetzlichen Grundlagen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen notwendigen Daten im EPI-Meldesystem einsehen bzw. abfragen kann. Verknüpfung von Arzt- und Labor-Meldungen Aufgrund des Datenschutzes ist es nicht möglich, dass das Labor bzw. Referenzlabor/zentrale auf Daten der Arzt-Meldung aufsetzt und diese ergänzt. Der Arzt kann auch nicht auf Labor-Meldungsdaten zugreifen. Somit müssen die BVBs zusammengehörige Arzt-Meldungen und Labor-Meldungen automationsunterstützt zu einem Fall zusammenführen. Jede Meldung kann im EMS einer eindeutigen Identifikationsummer zugewiesen werden, anhand derer alle Beteiligen die Daten zu einem Fall eingeben können. Das heißt, dass die Arzt-Meldung und die dazugehörige Labor-Meldung durch diese eindeutige Fall-Nummer miteinander als ein Krankheitsfall gekennzeichnet werden können. 9

10 Es besteht die Möglichkeit, eine Meldung entweder einem neuen Krankheitsfall zuzuordnen (d.h. die eindeutige Identifikationsnummer wird vom System neu angelegt) oder einem bereits bestehenden Krankheitsfall zuzuordnen (d.h. eine bereits bestehende Identifikationsnummer wird verwendet). Ausbruch Verknüpfung von unterschiedlichen Krankheitsfällen Im EMS ist es möglich, Krankheitsausbrüche anzulegen, welche durch eine Ausbruchs-Bezeichnung und eine eindeutige Identifikationsnummer, welche vom System generiert wird, gekennzeichnet werden. Jedem Ausbruch können ein oder mehrere Krankheitsfälle zugeordnet werden. Im Folgenden wird ein genereller Überblick über die Arbeitsweise des EMS gegeben. Die Vorgangsweise in der Anwendung selbst wird im Teil IT beschrieben. Anwendungsfälle (Use-Cases) Das System besteht aus folgenden Komponenten: Meldesystem Ausbruchsverwaltung Signalisierung Überwachung GDA-Verwaltung Berichte Komponente Meldesystem: Fälle anlegen Fälle suchen Fälle bearbeiten Fälle beauskunften Fälle checken und recherchieren Fälle zusammenführen Fallbestimmung durchführen Komponente Ausbruchsverwaltung: Ausbrüche anlegen Ausbrüche bearbeiten Ausbrüche beauskunften Epidemiologische Überwachung Komponente Signalisierung: Signalisierungs-Konfiguration bearbeiten 10

11 Komponente Überwachung: Mittels folgender Rechercheflags können die einzelnen Fälle überwacht werden: Stammdaten ( S-Flag ) Erhebung Umfeld ( U-Flag ) Krankheitsverlauf ( K-Flag ) Laboruntersuchungen ( L-Flag ) Vorkehrungsmaßnahmen ( V-Flag ) Komponente GDA Hier werden alle Personen abgebildet, die entweder selbst ein GDA sind (Ärzte/innen), oder für eine GDA-Institution tätig sind (z.b. Ärzte/innen für Krankenhäuser, Laborärzte/innen für Labors) bzw. es werden GDAs abgebildet, die Institutionen sind (Krankenhäuser, Labors, Referenzlabors/zentralen). Komponente Berichte: Standardberichte abrufen, z.b. o Monatsausweise o Jahresausweise o AIDS-Statistik, etc. Anonymisierte Berichte abrufen, z.b. o mit vorgegebenen Variablen können mittels Kreuztabellen spezifische Abfragen getätigt werden) Kontrollberichte abrufen z.b. o Fälle in Zuständen o Fälle und Rechercheflags o Befüllungsgrad von Pflichtfeldern, etc. Berichte EU/ECDC generieren Akteure In den einzelnen Use-Cases des Systems sind verschiedene Akteure involviert bzw. die verschiedenen Akteure sind User der einzelnen Use-Cases. Das System umfasst folgende Akteure: Bezirksverwaltungsbehörde o Amtsarzt/ärztin o Mitarbeiter/innen in den Gesundheitsämtern Landessanitätsdirektionen o LSD-User o Poweruser für EPI-Abklärung BMGFJ o BMGFJ-User o BMGFJ-Auswerte-User o BMGFJ-Administrator Sonstige Stellen o Berichts-User für wissenschaftliche Zweck 11

12 BVB Amtsarzt/ärztin Die Amtsärzte/innen sind in nachfolgenden Use-Cases involviert: Fälle anlegen Fälle suchen Fälle bearbeiten Fälle checken und recherchieren Fälle zusammenführen Fallbestimmung durchführen Ausbrüche anlegen Ausbrüche bearbeiten Epidemiologische Überwachung Signalisierungs-Konfiguration bearbeiten Standardberichte abrufen Anonymisierte Berichte abrufen BVB Mitarbeiter/innen in den Gesundheitsämtern Die Mitarbeiter/innen in den Gesundheitsämtern sind in nachfolgende Use-Cases involviert: Fälle anlegen Fälle suchen Fälle bearbeiten Fälle checken und recherchieren Fälle zusammenführen Fallbestimmung durchführen Ausbrüche anlegen Ausbrüche bearbeiten Standardberichte abrufen Anonymisierte Berichte abrufen Landessanitätsdirektionen - LSD-User Die User in den Landessanitätsdirektionen sind in nachfolgende Use-Cases involviert: Ausbrüche anlegen Ausbrüche bearbeiten Epidemiologische Überwachung Signalisierungs-Konfiguration bearbeiten Standardberichte abrufen Anonymisierte Berichte abrufen Landessanitätsdirektionen - Poweruser für EPI-Abklärung Die Poweruser für EPI-Abklärung sind in nachfolgenden Use-Cases involviert: Fälle beauskunften Ausbrüche beauskunften Anonymisierte Berichte abrufen 12

13 BMGFJ - User Die BMGFJ-User sind in nachfolgenden Use-Cases involviert: Fälle anlegen bzgl. AIDS Fälle suchen bzgl. AIDS Fälle bearbeiten bzgl. AIDS Fälle checken und recherchieren bzgl. AIDS Fälle zusammenführen bzgl. AIDS Ausbrüche anlegen Ausbrüche bearbeiten Epidemiologische Überwachung Signalisierungs-Konfiguration bearbeiten Standardberichte abrufen Anonymisierte Berichte abrufen BMGFJ - Auswerte-User Die BMGFJ-Auswerte-User sind in nachfolgenden Use-Cases involviert: Berichte (EU/ECDC) generieren BMGFJ-Administrator Der BMGFJ-Administrator ist in nachfolgenden Use-Cases involviert: Kontrollberichte abrufen Administration Sonstige Stellen - Berichts-User für wissenschaftliche Zwecke Die Berichts-User für wissenschaftliche Zwecke sind in nachfolgenden Use-Cases involviert: Anonymisierte Berichte abrufen Meldesystem Ein Fall kann nach der Eingabe der Basisdaten nachfolgende Zustände annehmen: Verdacht: Erkrankung: Gesund: Ausscheider: Tod: Erledigt durch Zusammenführung: Storniert: ein Verdacht auf eine Erkrankung liegt vor eine Erkrankung wurde festgestellt Patient/in ist wieder gesund Patient/in wird als Ausscheider eingestuft Patient/in ist verstorben (Todesursache muss angegeben werden) Fälle wurden zusammengeführt Fall wurde storniert (Stornierungsgrund muss angegeben werden) 13

14 Der Erkrankungsfall muss händisch immer nachbearbeitet werden. D.h. eine Erkrankung wird nach späteren Informationen als z.b. gesund geführt oder storniert, etc. Wird bei einem Fall im Bereich Personen erfassen der Status mit Kontakt angegeben, wird nach dem Speichern automatisch ein eigener Fall erstellt. Dieser muss dann nach bekanntwerden näherer Informationen auf die oben angeführten Variablen umgeändert werden - wobei die Variable Kontakt Befund negativ erst nach dem Erstellen als Kontakt aufscheint. Diese Variable muss eingegeben werden, wenn sich der Befund eines Kontaktfalles als negativ herausgestellt hat. Unter Kontaktfall versteht man einen Fall mit Bezug zu einem Erkrankungsfall. Informationen zu Falldefinitionen (siehe auch Seite 15) Fallklassifizierung Die Fallbestimmung einer Erkrankung muss anhand der EU-Falldefinitionen angegeben werden, nach denen krankheitsspezifisch jeweils mögliche, wahrscheinliche und bestätigte Fälle genau definiert werden, um eine EUweite Vergleichbarkeit der Überwachungsdaten zu erhalten. Bei Krankheiten, die zwar in Österreich meldepflichtig sind, nicht aber auf EU- Ebene, wurden (soweit vorhanden) die Falldefinitionen des Robert-Koch- Institutes in adaptierter Form verwendet. Diese sind mit * gekennzeichnet Bei Krankheiten, die zwar in Österreich meldepflichtig sind, nicht aber auf EU- Ebene und bei denen KEINE RKI-Falldefinition vorliegt, entfällt die Fallklassifizierung. Es wird lediglich wie bisher in Verdachts- und Erkrankungsfall unterschieden. ACHTUNG! Ein Verdachtsfall ist in diesem Fall als ein nichtlaborbestätigter Fall definiert, ein Erkrankungsfall muss laborbestätigt sein. Klinisches Kriterium Hier muss mittels ja, nein oder unbekannt angegeben werden, ob die klinischen Symptome, die in der Wertetabelle angegeben werden, aufgetreten sind. Laborergebnisse Mit den Variablen wahrscheinlich, bestätigt, nicht anwendbar, noch nicht vorhanden oder unbekannt erfolgt die Laborbestätigung (s. Wertetabelle Analysedetails im Bereich Labor). Epi linked Anhand der Wertetabelle Epidemiologische Kriterien im Bereich Umfeld, erfolgt die Bestimmung der Variablen mit ja, nein oder unbekannt. 14

15 Falldefinitionen Wichtige Informationen zur richtigen Anwendung der Falldefinitionen Wofür und für wen diese Falldefinitionen gedacht sind Die EU-Falldefinitionen haben zum Ziel, die epidemiologische Lage in den EU- Mitgliedstaaten hinsichtlich der meldepflichtigen Infektionskrankheiten vergleichbar zu machen. Die Zielgruppe dieser Falldefinitionen sind deshalb primär die Mitarbeiter/innen der Gesundheitsämter, welche anhand der Falldefinitionen über die Kategorisierung in mögliche, wahrscheinliche und gesicherte Fälle entscheiden. Auf eine umfassende Beschreibung des Krankheitsbildes oder differentialdiagnostische Erwägungen wird bewusst verzichtet, um nicht von der eigentlichen Funktion der Falldefinitionen als Entscheidungsinstrument für die Kategorisierung abzulenken. Bei den vorliegenden Falldefinitionen handelt es sich bereits um die überarbeitete 2. Ausgabe (1): der fortschreitenden Entwicklung der Labormethoden wurde Rechnung getragen und die Kriterien der Übermittlung wurden weiter präzisiert bzw. vereinheitlicht. Die daraus folgenden strukturellen und inhaltlichen Änderungen der Falldefinitionen haben zum Ziel, Fehlinterpretationen im Umgang mit ihnen zu vermeiden und den Bearbeitungsaufwand für die Gesundheitsämter zu reduzieren. Bei Krankheiten, die zwar in Österreich meldepflichtig sind, nicht aber auf EU- Ebene, wurden (soweit vorhanden) die Falldefinitionen des Robert-Koch- Institutes in adaptierter Form verwendet. Diese sind mit * gekennzeichnet. ( ldefinition node.html? nnn=true) Bei Krankheiten, die zwar in Österreich meldepflichtig sind, nicht aber auf EU- Ebene und bei denen KEINE RKI-Falldefinition vorliegt, entfällt die Fallklassifizierung. Es wird lediglich wie bisher in Verdachts- und Erkrankungsfall unterschieden. ACHTUNG! Ein Verdachtsfall ist in diesem Fall als ein nichtlaborbestätigter Fall definiert, ein Erkrankungsfall muss laborbestätigt sein. Bei den EU-Falldefinitionen wurde zusätzlich die Inkubationszeit angegeben, um die möglichen epidemiologischen Zusammenhänge zwischen Fällen rascher beurteilen zu können. Wofür diese Falldefinitionen nicht gedacht sind Die Falldefinitionen legen nicht die Kriterien für laut EpidemieG 3 zur Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtete Personen fest. Sie richten sich deshalb nicht an klinisch oder labordiagnostisch tätige Ärzte/innen. Auf keinen Fall sollten die Falldefinitionen als Empfehlungen zum diagnostischen Vorgehen in Klinik oder Labor missverstanden werden. 15

16 Fallklassifizierung Die Fälle werden als möglich, wahrscheinlich und bestätigt klassifiziert. Die Inkubationszeiten für Erkrankungen werden in den Zusatzinformationen angegeben, um die Beurteilung eines epidemiologischen Zusammenhangs zu erleichtern. 1. Möglicher Fall Ist definiert als ein Fall, der zu Meldezwecken als möglicher Fall klassifiziert ist. In der Regel ist dies ein Fall mit den in der Falldefinition beschriebenen Kriterien ohne epidemiologische Anzeichen oder Laboranzeichen für die betreffende Erkrankung. Die Definition eines möglichen Falls hat hohe Sensitivität und geringe Spezifität. Sie ermöglicht in den meisten Fällen den Nachweis, schließt aber auch einige falsch positive Fälle ein. 2. Wahrscheinlicher Fall Ist definiert als ein Fall, der zu Meldezwecken als wahrscheinlicher Fall klassifiziert ist. In der Regel ist dies ein Fall mit klinischen Kriterien und einem epidemiologischen Zusammenhang wie in der Falldefinition beschrieben. Labortests für wahrscheinliche Fälle sind nur für einige Erkrankungen angegeben. 3. Bestätigter Fall 1 Ist definiert als ein Fall, der zu Meldezwecken als bestätigter Fall klassifiziert ist. Für bestätigte Fälle sollte eine Laborbestätigung vorliegen, sie können die klinischen Kriterien, wie in der Falldefinition beschrieben, erfüllen oder nicht. Die Definition eines bestätigten Falls ist hoch spezifisch und weniger sensitiv, deshalb wird es sich bei den meisten erfassten Fällen um tatsächliche Fälle handeln, wenn auch einige tatsächliche Fälle nicht erfasst werden. Die klinischen Kriterien einiger Erkrankungen lassen unberücksichtigt, dass viele der akuten Fälle asymptomatisch sind (z.b. Hepatitis A, B und C, Campylobacter, Salmonellose), obwohl diese Fälle für das Gesundheitswesen auf einzelstaatlicher Ebene durchaus von Bedeutung sein können. Klinische Kriterien 1 Die bestätigten Fälle lassen sich einer der drei nachstehend aufgeführten Unterkategorien zuordnen. Diese Unterkategorien werden bei der Datenanalyse anhand der mit der Fallinformation erhobenen Variablen VOM ECDC IM RAHMEN DES TESSY gebildet es besteht also KEIN Handlungsbedarf für die BVBs! Fall mit klinischen Kriterien und Laborbestätigung: der Fall erfüllt die zur Fallbestätigung und die klinischen Kriterien, die in der Falldefinition genannt sind. Fall mit Laborbestätigung und unbekannten klinischen Kriterien: der Fall erfüllt die für die Fallbestätigung, es liegen jedoch keine Informationen über die klinischen Kriterien vor (z. B. nur Laborbericht). Fall mit Laborbestätigung ohne klinische Kriterien: der Fall erfüllt die für die Fallbestätigung, nicht aber die klinischen Kriterien der Falldefinition, oder er ist asymptomatisch. 16

17 Die klinischen Kriterien sollten gemeinsame und relevante Anzeichen und Symptome der Erkrankung umfassen, die entweder allein oder in Kombination mit anderen ein klares oder bezeichnendes klinisches Bild der Erkrankung darstellen. Die kurze Beschreibung des klinischen Bilds der Erkrankung ist allgemeiner Art und enthält nicht unbedingt alle für die klinische Diagnose der Krankheit erforderlichen Merkmale. Die sollten ein Verzeichnis von Laborverfahren bilden, die eingesetzt werden, um einen Fall zu bestätigen. In der Regel genügt einer der aufgeführten Tests, um den Fall zu bestätigen. Erfordert die Laborbestätigung eine Kombination mehrerer Verfahren, so ist dies angegeben. Welche Art von Proben für die Labortests zu entnehmen ist, wird nur angegeben, wenn nur bestimmte Arten von Proben für die Bestätigung der Diagnose als relevant gelten. In einigen anerkannten Ausnahmefällen sind auch für wahrscheinliche Fälle angegeben. Dieses Verzeichnis von Laborverfahren kann genutzt werden, um die Diagnose eines Falls zu untermauern, nicht aber, um sie zu bestätigen. Die Art des Nachweises unterscheidet zwischen direkten und indirekten (serologischen) Erregernachweisen. Direkte Nachweise zeigen die Anwesenheit des Erregers oder seiner Bestandteile an. Dabei kann es sich um intakte lebensund vermehrungsfähige Erreger handeln, möglicherweise aber auch nur um Bruchteile der Zellwand oder Erbsubstanz. Indirekte Nachweise zeigen die Immunantwort des menschlichen Organismus auf eine Infektion mit dem betreffenden Erreger an. Bei einigen Krankheiten kommen zusätzlich Toxinnachweise oder histologische bzw. pathologische Nachweise vor. Obwohl direkte Nachweise im Allgemeinen eine höhere Aussagekraft hinsichtlich akuter (im Sinne gegenwärtiger ) Infektionen haben, stellt die Reihenfolge der Nachweisnennungen keine Rangfolge hinsichtlich des diagnostischen Werts dar. Epidemiologische Kriterien und epidemiologische Zusammenhänge Die epidemiologischen Kriterien gelten als erfüllt, wenn ein epidemiologischer Zusammenhang festgestellt werden kann. Ein epidemiologischer Zusammenhang während der Inkubationszeit entspricht einer der folgenden sechs Definitionen: Übertragung von Mensch zu Mensch: Diese Definition umfasst jede Kontaktperson aus dem Umkreis eines Falls mit Laborbestätigung beim Menschen, die die Möglichkeit der Ansteckung gehabt haben könnte. Übertragung vom Tier auf den Menschen: Diese Definition umfasst jede Kontaktperson aus dem Umkreis eines Falls von Infektion/Besiedlung mit Laborbestätigung bei einem Tier, die die Möglichkeit der Ansteckung gehabt haben könnte. Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle: Diese Definition umfasst jede Person, die gegenüber der gleichen Infektionsquelle oder dem gleichen Infektionsträger wie ein bestätigter Fall beim Menschen exponiert war Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser: Diese Definition umfasst jede Person, die ein 17

18 Lebensmittel oder Trinkwasser aufgenommen hat, für dessen Kontamination eine Laborbestätigung vorliegt, bzw. jede Person, die potenziell kontaminierte Erzeugnisse eines Tieres verzehrt hat, für dessen Infektion/Besiedlung eine Laborbestätigung vorliegt. Umweltexposition: Diese Definition umfasst jede Person, die in kontaminiertem Wasser gebadet hat oder mit einer Kontaminationsquelle in der Umwelt in Berührung gekommen ist, für deren Kontamination eine Laborbestätigung vorliegt. Laborexposition: Diese Definition umfasst jede/n Beschäftigte/n eines Labors, in dem eine Exposition möglich ist. Ein epidemiologischer Zusammenhang kann zwischen einer Person und einem bestätigten Fall angenommen werden, wenn mindestens für einen Fall der Übertragungskette eine Laborbestätigung vorliegt. Im Falle eines Ausbruchs von fäkal-oralen oder aerogenen Infektionen muss die Übertragungskette nicht unbedingt festgestellt werden, um einen epidemiologischen Zusammenhang bei einem Fall anzunehmen. Die Übertragung kann auf einem oder mehreren der folgenden Wege geschehen: durch Tröpfcheninfektion von einer infizierten Person über Aerosole in der Luft auf die Schleimhäute durch Husten, Spucken, Singen oder Sprechen oder durch die Verteilung mikrobieller Aerosole in der Luft, die von anderen eingeatmet wird; durch direkten Kontakt mit einer infizierten Person (fäkal-oral, durch Tröpfchen, Hautkontakt oder sexuellen Kontakt) oder mit einem Tier (z. B. durch Biss oder Berührung) oder durch indirekten Kontakt mit infizierten Materialien oder Gegenständen (Infektionsträger, Körperflüssigkeiten, Blut); vertikal von der Mutter auf das Kind, oft in utero, oder als Ergebnis von zufälligem perinatalen Austausch von Körperflüssigkeiten; durch Vektorübertragung, indirekte Übertragung durch infizierte Mücken, Milben, Fliegen und andere Insekten, die durch Bisse Krankheiten auf den Menschen übertragen; Lebensmittel oder Wasser, Aufnahme von potenziell kontaminierten Lebensmitteln oder kontaminiertem Trinkwasser Reiseanamnese Der Aufenthalt in einem typischen Endemiegebiet allein ist kein Kriterium der epidemiologischen Bestätigung. Die Reiseanamnese (d.h. Angaben zu den Aufenthaltsländern unter Berücksichtigung der Inkubationszeit) sollte aber - sofern sie vorliegt oder ermittelbar ist - vom Gesundheitsamt in jedem Fall eingegeben werden. Auf Angaben zur geographischen Verbreitung von Erregern wurde in den Falldefinitionen bewusst verzichtet, um Angaben zur Reiseanamnese nicht zu beeinflussen und so das Erkennen neuer oder bislang unbekannter Endemiegebiete nicht zu erschweren. 18

19 Inkubationszeiten Die Angaben zu Inkubationszeiten vom RKI übernommen. Das RKI verwendete zur Festlegung der Inkubationszeiten einer Reihe von Standardwerke - bei widersprüchlichen Angaben wurde das weiteste Intervall für die Inkubationszeit angegeben, das sich aus den Daten dieser Quellen ergab. In Einzelfällen wenn es keine Angaben des RKI gab - wurden Angaben einschlägiger Lehrbücher (z.b. Marre/Mertens/Trautmann/Zimmerli; Klinische Infektiologie) und des CDC (=Centers for Diseases Control) verwendet. 19

20 ADENOVIRUS IM KONJUNKTIVALABSTRICH(*) Vorbemerkung (Adenovirus-Keratokonjunktivitis, Adenovirus-Konjunktivitis) In dieser Übermittlungskategorie nicht enthalten sind sonstige Infektionen/Erkrankungen mit/durch Adenoviren, wie z.b. Enteritiden Klinisches Bild Klinisches Bild einer akuten Adenovirus-K(eratok)onjunktivitis, definiert als Rötung der Bindehaut Labordiagnostischer Nachweis Positiver Befund mit mindestens einer der drei folgenden Methoden: direkter Erregernachweis nur im Konjunktivalabstrich: Virusisolierung Nukleinsäure-Nachweis (z.b. PCR) Antigennachweis (z.b. ELISA, IFT) Epidemiologische Kriterien Mindestens eine der folgenden zwei epidemiologischen Zusammenhänge: Übertragung von Mensch-zu-Mensch-Übertragung Exposition gegenüber einer gemeinsame Expositionsquelle (z.b. augenärztliche Untersuchungsgeräte) Inkubationszeit: ca Tage, manchmal länger Fallklassifizierung A. Möglicher Fall entfällt B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist C. Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die erfüllt 20

21 AIDS (ERWORBENES IMMUNSCHWÄCHESYNDROM) UND HIV-INFEKTION Klinische Kriterien (AIDS) Jede Person, die einen der klinischen Befunde aufweist, welche in der europäischen Falldefinition für AIDS festgelegt sind für: Erwachsene und Jugendliche ab 13 Jahren 2 Kinder unter 13 Jahren 3 (HIV) Erwachsene, Jugendliche und Kinder ab 18 Monaten Mindestens einer der folgenden drei Labortests: positiver Befund eines HIV-Antikörpertests oder eines kombinierten Tests (auf HIV-Antikörper und HIV-p24-Antigen), bestätigt durch einen spezifischeren Antikörpertest (z. B. Western Blot) positiver Befund von 2 EIA-Atikörpertests, bestätigt durch einen positiven Befund eines weiteren EIA-Tests positive Befunde bei zwei getrennten Proben von mindestens einem der folgenden drei Nachweise: o o o Nachweis von HIV-Nukleinsäure (HIV-RNS oder HIV-DNS) Nachweis von HIV mittels HIV-p24-Antigentest, einschließlich Neutralisationstest Isolierung von HIV Kinder unter 18 Monaten Positive Befunde bei zwei getrennten Proben (außer Nabelschnurblut) anhand eines oder mehrerer der folgenden drei Labortests: Isolierung von HIV Nachweis von HIV-Nukleinsäure (HIV-RNS oder HIV-DNS) Nachweis von HIV durch HIV-p24-Antigentest, einschließlich Neutralisationstest, bei einem Kind im Alter ab einem Monat Epidemiologische Kriterien entfällt 2 3 Europäisches Zentrum für die epidemiologische Aids-Überwachung. Link: European Centre for the Epidemiological Monitoring of AIDS revision of the European AIDS surveillance case definition. AIDS-Überwachung in Europa. Vierteljährlicher Bericht 1993; Nr. 37: Europäisches Zentrum für die epidemiologische Aids-Überwachung. Link: European Centre for the Epidemiological Monitoring of AIDS. European case definition for AIDS surveillance in children - revision HIV/AIDS- Überwachung in Europa. Vierteljährlicher Bericht 1995; Nr. 48:

22 Fallklassifizierung A. Möglicher Fall entfällt B. Wahrscheinlicher Fall entfällt C. Bestätigter Fall HIV-Infektion Jede Person, die die für eine HIV-Infektion erfüllt AIDS Jede Person, die die klinischen Kriterien für AIDS und die für eine HIV-Infektion erfüllt 22

23 ANTHRAX (Milzbrand) (Bacillus anthracis) Klinische Kriterien Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde: Hautmilzbrand Mindestens eines der beiden folgenden Symptome: papuläre oder vesikuläre Läsion eingedrückter schwarzer Schorf mit umgebenden Ödem Gastrointestinalmilzbrand Fieber oder Fieberhaftigkeit UND mindestens eines der beiden folgenden Symptome: starke Bauchschmerzen Durchfall Lungenmilzbrand Fieber oder Fieberhaftigkeit UND mindestens eines der beiden folgenden Symptome: akute Atemnot radiologische Anzeichen von Mediastinalerweiterung Meningitis/Meningoenzephalitis-Milzbrand Fieber UND mindestens eines der folgenden drei Symptome: Krämpfe Bewusstlosigkeit meningeale Symptome Septikämischer Milzbrand Isolierung des Bacillus anthracis aus einer klinischen Probe Nachweis der Nukleinsäure von Bacillus anthracis in einer klinischen Probe Ein positiver Nasenabstrich ohne klinische Symptome trägt nicht zur Bestätigung der Falldiagnose bei. 23

24 Epidemiologische Kriterien Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge: Übertragung vom Tier auf den Menschen Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser Inkubationszeit: ca. 1-7 Tage, gelegentlich bis zu 60 Tagen Fallklassifizierung A. Möglicher Fall entfällt B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist C. Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die erfüllt 24

25 AVIÄRE INFLUENZA A/H5 oder A/H5N1 beim Menschen Klinische Kriterien Jede Person mit mindestens einem der folgenden Befunde: Fieber UND Anzeichen und Symptome einer akuten Atemwegsinfektion Tod durch unerklärliche akute Atemwegserkrankung Mindestens einer der folgenden drei Labortests: Isolierung von Influenza A/H5N1 aus einer klinischen Probe Nachweis der Nukleinsäure von Influenza A/H5 in einer klinischen Probe Influenza-A/H5-spezifische Antikörperreaktion (vierfacher oder höherer Anstieg oder ein einziger erhöhter Titer) Epidemiologische Kriterien Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge: Übertragung von Mensch zu Mensch durch engen Kontakt (innerhalb von einem Meter) mit einer Person, die als wahrscheinlicher oder bestätigter Fall gemeldet wurde Laborexposition: bei potenzieller Exposition gegenüber Influenza A/H5N1 enger Kontakt (innerhalb von einem Meter) zu einem Tier mit einer bestätigten A/H5N1-Infektion, außer Geflügel oder Wildvögeln (z. B. Katze oder Schwein) Wohnsitz oder Aufenthalt in einem Gebiet, in dem aktuell Verdacht auf Influenza A/H5N1 besteht oder bestätigt wurde 4 UND mindestens eines der folgenden: o enger Kontakt (innerhalb von einem Meter) mit krankem oder totem Hausgeflügel oder kranken oder toten Wildvögeln 5 im betroffenen Gebiet o Aufenthalt in einem im betroffenen Gebiet gelegenen Haus oder landwirtschaftlichen Betrieb, aus dem im vorangegangenen Monat krankes oder totes Hausgeflügel gemeldet wurde Inkubationszeit: 1-3 Tage 4 5 Siehe Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und Europäische Kommission (SANCO) Tierseuchen-Meldesystem (ADNS), abrufbar von: und Dies schließt keine gesund erscheinenden Vögel ein, die beispielsweise auf der Jagd getötet wurden. 25

26 Fallklassifizierung A. Möglicher Fall Jede Person, die die klinischen und die epidemiologischen Kriterien erfüllt B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person mit einem positiven Befund eines Tests auf Influenza A/H5 oder A/H5N1, der in einem Labor durchgeführt wurde, das kein am EU- Gemeinschaftsnetz von Referenzlabors für Influenza beim Menschen beteiligtes Nationales Referenzlabor ist C. Einzelstaatlich bestätigter Fall Jede Person mit einem positiven Befund eines Tests auf Influenza A/H5 oder A/H5N1, der in einem am EU-Gemeinschaftsnetz von Referenzlabors für Influenza beim Menschen beteiligten Nationalen Referenzlabor durchgeführt wurde D. WHO-bestätigter Fall Jede Person mit einer Laborbestätigung eines mit der WHO zusammenarbeitenden Zentrums für H5-Influenza 26

27 BOTULISMUS (Clostridium botulinum) Klinische Kriterien Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde: Lebensmittel- und Wundbotulismus Mindestens einer der beiden folgenden Befunde: beidseitige Schädigung der Hirnnerven (z. B. Diplopie, verschwommene Sicht, Dysphagie, bulbäre Schwäche) periphere symmetrische Lähmung Botulismus bei Kleinkindern Jedes Kleinkind mit mindestens einem der folgenden sechs Symptome: Verstopfung Lethargie Stillprobleme Ptosis Dysphagie allgemeine Muskelschwäche Die gewöhnlich bei Kleinkindern (unter 12 Monaten) auftretende Form des Botulismus kann auch bei Kindern im Alter über 12 Monaten und gelegentlich bei Erwachsenen mit veränderter gastrointestinaler Anatomie und Mikroflora vorkommen. Mindestens einer der beiden folgenden Labortests: Isolierung von C. botulinum bei Kinderbotulismus (Stuhl) oder Wundbotulismus (Wunde) (Isolierung von C. botulinum im Stuhl von Erwachsenen ist für die Diagnose von Lebensmittelbotulismus nicht relevant) Nachweis von Botulinumtoxin in einer klinischen Probe Epidemiologische Kriterien Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge: Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle (z. B. Lebensmitteln, Injektionsnadeln oder anderen Utensilien) Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser Inkubationszeit: Stunden, gelegentlich mehrere Tage 27

28 Fallklassifizierung A. Möglicher Fall entfällt B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinische Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist C. Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die erfüllt 28

29 BRUCELLOSE (Brucella spp.) Klinische Kriterien Jede Person mit Fieber UND mindestens einem der folgenden sieben Symptome: Schweißausbrüche (profus, übelriechend, vor allem nachts) Schüttelfrost Arthralgie Schwächegefühl Depression Kopfschmerzen Anorexie Mindestens einer der beiden folgenden Labortests: Isolierung von Brucella spp. aus einer klinischen Probe Brucella-spezifische Antikörperreaktion (Standard-Agglutinationstest, Komplement-bindung, ELISA) Epidemiologische Kriterien Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge: Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser Exposition gegenüber Erzeugnissen von einem kontaminierten Tier (Milch oder Milcherzeugnissen) Übertragung vom Tier auf den Menschen (kontaminierte Sekrete oder Organe, z. B. Vaginalsekret, Plazenta) Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle Inkubationszeit: ca Tage Fallklassifizierung A. Möglicher Fall entfällt B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist C. Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die erfüllt 29

30 CAMPYLOBAKTERIOSE (Campylobacter spp.) Klinische Kriterien Jede Person mit mindestens einem der folgenden drei Symptome: Durchfall Bauchschmerzen Fieber Isolierung von Campylobacter sp. aus Stuhl oder Blut Wenn möglich, sollte eine Differenzierung von Campylobacter spp. erfolgen. Epidemiologische Kriterien Mindestens einer der folgenden fünf epidemiologischen Zusammenhänge: Übertragung vom Tier auf den Menschen Übertragung von Mensch zu Mensch Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser Umweltexposition Inkubationszeit: 1-10 Tage, gewöhnlich 2-5 Tage Fallklassifizierung A. Möglicher Fall entfällt B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist C. Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die erfüllt 30

31 Klinische Kriterien CHLAMYDIENINFEKTIONEN (Chlamydia trachomatis) einschließlich LYMPHOGRANULOMA VENEREUM (LGV) Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde: Chlamydieninfektion außer LGV Mindestens einer der folgenden sechs Befunde: Urethritis Epididymitis Akute Salpingitis Akute Endometritis Zervizitis Proktitis Bei Neugeborenen mindestens einer der beiden folgenden Befunde: Konjunktivitis Pneumonie LGV Mindestens einer der folgenden fünf Befunde: Urethritis Genitalgeschwür inguinale Lymphadenopathie Zervizitis Proktitis Chlamydieninfektion außer LGV Mindestens einer der folgenden drei Labortests: Isolierung von Chlamydia trachomatis aus einer Probe des Analgenitaltrakts oder der Augenbindehaut Nachweis von Chlamydia trachomatis durch DFA-Test in einer klinischen Probe Nachweis von Nukleinsäure von Chlamydia trachomatis in einer klinischen Probe 31

32 LGV Mindestens einer der beiden folgenden Labortests: Isolierung von Chlamydia trachomatis aus einer Probe des Analgenitaltrakts oder der Augenbindehaut Nachweis der Nukleinsäure von Chlamydia trachomatis in einer klinischen Probe UND Serotypidentifikation (Genotypidentifikation) L1, L2 oder L3 Epidemiologische Kriterien Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (Sexualkontakt oder Übertragung von der Mutter auf das Kind) Inkubationszeit: 1-3 Wochen, kann jedoch bei Genitalinfektionen auch bis zu 6 Wochen betragen Fallklassifizierung A. Möglicher Fall entfällt B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist C. Bestätigter Fall Jede Person, die die erfüllt 32

33 CHOLERA (Vibrio cholerae) Klinische Kriterien Jede Person mit mindestens einem der beiden folgenden Symptome: Durchfall Erbrechen Isolierung des Vibrio cholerae aus einer klinischen Probe UND Nachweis von O1- oder O139- Antigen im Isolat UND Nachweis von Cholera-Enterotoxin oder des Cholera-Enterotoxin-Gens im Isolat Epidemiologische Kriterien Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge: Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle Übertragung von Mensch zu Mensch Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser Umweltexposition Inkubationszeit: wenige Stunden bis zu 5 Tagen Fallklassifizierung A. Möglicher Fall entfällt B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist C. Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die erfüllt 33

34 CREUTZFELDT-JAKOB-KRANKHEIT (CJK) (*) Ausschlusskriterien Familiäre Form der CJK (ärztliche Diagnose einer CJK bei einem Blutsverwandten ersten Grades ODER Nachweis einer krankheitsspezifischen PrP-Gen-Mutation), ärztliche Diagnose einer vcjk Zusatzinformation Zu den familiär-hereditären Formen der humanen spongioformen Enzephalopathie gehören weitere Krankheiten wie das Gerstmann-Sträussler- Scheinker-Syndrom (GSS) und die letale familiäre Insomniefatal familial insomnia, FFI), die aber nicht unter die hier behandelte Krankheitskategorie 'CJK' fallen Klinische Kriterien Klinisches Bild einer CJK, definiert als Vorliegen aller vier folgenden Kriterien: Differentialdiagnostische Routineuntersuchungen wurden durchgeführt und legen keine alternative Diagnose nahe. Fortschreitende Demenz. Mindestens zwei der vier folgenden Kriterien: o Myoklonien o visuelle oder zerebelläre Krankheitszeichen o pyramidale oder extrapyramidale Krankheitszeichen o akinetischer Mutismus Mindestens einer der beiden folgenden Nachweise: o typische 'sharp-wave'-komplexe 6 im EEG o Protein im Liquor (nur bei einer Erkrankungsdauer von weniger als zwei Jahren bis zum Tod) Positiver Befund mit mindestens einer der drei folgenden Methoden nur im Hirngewebe (post mortem oder zu Lebzeiten durch Hirnbiopsie): für CJK typische Histopathologie oder Immunhistopathologie Nachweis (immunzytochemisch oder Western-Blot) des proteaseresistenten Prionproteins Nachweis Scrapie-assoziierter Fibrillen (prion rods) 6 Generalisierte triphasische periodische Komplexe mit einer Frequenz von ca. 1 pro Sekunde 34

35 Zusatzinformation Proteaseresistentes Prionprotein (Nachweis im Hirngewebe) darf nicht mit Protein (Nachweis im Liquor) verwechselt werden Epidemiologische Kriterien Epidemiologische Bestätigung, definiert als folgender Nachweis unter Berücksichtigung der Inkubationszeit: iatrogener Kontakt (d.h. durch medizinischen Eingriff) mit potentiell kontaminierten klinischen Materialien (oder neurochirurgischen Instrumenten), bei dem besondere Umstände auf ein erhöhtes Risiko einer CJK-Übertragung hinweisen (z.b. bei Kornea- oder Duratransplantation, Behandlung mit aus Leichenhypophysen gewonnenen Hormonen, insbesondere Wachstumshormonen. Eine CJK kann eine der beiden folgenden meldepflichtigen Formen annehmen: sporadische CJK, definiert als CJK ohne epidemiologische Bestätigung iatrogene CJK, definiert als CJK mit epidemiologischer Bestätigung Inkubationszeit der iatrogenen CJK: ca. 12 Monate bis 30 Jahre, möglicherweise länger Fallklassifizierung A. Klinisch diagnostizierte Erkrankung Klinisches Bild einer CJK, ohne neuropathologischen Nachweis und ohne epidemiologische Bestätigung B. Klinisch-epidemiologisch bestätigte Erkrankung Klinisches Bild einer CJK, ohne neuropathologischen Nachweis, aber mit epidemiologischer Bestätigung C. Klinisch-neuropathologisch bestätigte Erkrankung Klinisches Bild einer CJK und neuropathologischer Nachweis D. Neuropathologisch nachgewiesener Fall bei nicht erfülltem klinischen Bild Neuropathologischer Nachweis bei bekanntem klinischen Bild, das die Kriterien für eine CJK nicht erfüllt E. Neuropathologisch nachgewiesener Fall bei unbekanntem klinischen Bild Neuropathologischer Nachweis bei fehlenden Angaben zum klinischen Bild (nicht ermittelbar oder nicht erhoben) 35

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