BVAU-News. Liebe Mitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen, Inhalt. Nr

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1 Nr BVAU-News Liebe Mitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem wir noch im ersten Jahr des BVAU alle bisher angedachten Regionalgruppen mittels einzelner Auftakttreffen ins Leben rufen konnten, stehen wir nun vor der Konstitution unserer ersten Themengruppe. Alle Mitglieder, die sich überwiegend oder regelmäßig mit dem internationalen Arbeitsrecht beschäftigen, sind herzlich zur Mitarbeit in dieser Themengruppe eingeladen. Das Auftakttreffen findet am 24. Juli 2014 am Frankfurter Flughafen statt. Auf der Agenda stehen nicht nur fachliche Themen sondern auch funktionsbezogene Themen, die im Zuge der Verantwortung und Steuerung internationaler Teams und Projekte entstehen. Sie sehen weitere Spezialthemen oder -gebiete, die sich für den organisierten Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer innerhalb einer Themengruppe eignen? Rufen Sie uns Ihre Ideen und Themen jederzeit zu! Im Juli stehen vor der Sommerpause zudem noch weitere Treffen unserer Regionalgruppen Ost, Südwest und Südost an. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Mitglieder, die mittels eigener Impulsvorträge die Treffen unserer Regionalgruppen zu dem machen, was diese sind: Arbeitsrechtlicher Erfahrungsaustausch und praxisgetriebener Wissenstransfer auf höchstem Niveau! Unsere Mitglieder werden nicht nur in den Regionalgruppentreffen zu unserem BVAU-Clearing-Katalog diskutieren; in allen weiteren Terminen bis hin zu unserer Mitgliederversammlung am 23. Oktober 2014 in Heidelberg werden wir diesem Projekt genügend Zeit in den Programmabläufen weiterer Treffen einräumen. Alle Hintergründe zu dieser Initiative, die bereits in der Heidelberger Erklärung des BVAU beschrieben ist, finden Sie weiter unten in dieser Ausgabe. Und mit Blick auf unseren Fachkongress am 24. Oktober 2014 weisen wir alle Mitglieder auf die Möglichkeit hin, dass der BVAU infolge einer formlosen Nominierung juristischen Nachwuchs im Arbeitsrecht aus den Unternehmen zum Kongress einladen möchte. Informationen und Hinweise zur Nominierung finden Sie ebenfalls nachstehend. Genießen Sie weiter den Sommer - ob Fußballanhänger oder nicht. Ihr Anstehende Termine: 3. Juli: RG Ost (Sanofi Aventis, Berlin) 10. Juli: RG Südwest (Heidelberger Druckmaschinen, Heidelberg) 14. Juli: RG Südost (Deutsche Bahn, München) 24. Juli: TG Internationales Arbeitsrecht (Airport Conference Center, Flughafen Frankfurt 23. Oktober: Mitgliederversammlung 2014 (Heidelberg) 24. Oktober: Fachkongress Arbeitsrecht in der Unternehmenspraxis Heidelberg) Programm/Anmeldung: Inhalt Editorial... Seite 1 Im Interview... Seite 2 3 Themen, die den BVAU bewegen... Seite 4 5 Arbeitsrechtler gefunden...seite 6 Arbeitsrechtler gesucht...seite 7 8 Alexander R. Zumkeller (Präsident) Dr. Rupert Felder (Stellvertretender Präsident) Aus dem BVAU... Seite 9 11 Im Blickpunkt... Seite 12 Veranstaltungshinweise... Seite 13 Impressum... Seite 14 1

2 Ein Jahr BVAU: Der Blick zurück und nach vorn Im Interview Was sagen Sie, Herr Dr. Felder, Herr Zumkeller Der BVAU übernimmt die Antworten der Interviewpartner ohne inhaltliche Änderungen. Es gelten die Hinweise im Impressum auf Seite 14. Das geschäftsführende Präsidium des BVAU: Alexander R. Zumkeller, Präsident (r.) und Dr. Rupert Felder (Vizepräsident). Ende April 2013 wurde der BVAU gegründet. Wenn Sie auf Jahr 1 zurückschauen, wie sieht ihr Fazit zur bisherigen Entwicklung des BVAU aus? Welche Ziele hat der BVAU bereits im ersten Jahr erreicht und welche nächsten Schritte will der BVAU gehen? Wir freuen uns, dass der BVAU sich durch stetes, nachhaltiges und qualitatives Wachstum auszeichnet. Ein solches stabiles Wachstum freut uns mehr, als eine Eintrittsflut, denn wir können sehr viel mehr auf die individuellen Bedarfe unserer Mitglieder eingehen und uns kennenlernen. Eigenen Angaben zufolge verfügen mehr als 75% unserer Mitglieder über fünf oder mehr Jahre Berufserfahrung; knapp 50% der Mitglieder sind bereits mindestens zehn Jahre mit dem Arbeitsrecht in Unternehmen beschäftigt. Zudem übt mindestens jedes zweite BVAU-Mitglied im eigenen Unternehmen eine Leitungsfunktion aus; annähernd ein Drittel unserer Mitglieder steht dabei aktuell in der Personalverantwortung für zehn oder mehr Mitarbeiter. Begleitet ist das Wachstum durch den mittlerweile flächendeckenden Ausbau von regionalen Austauschgruppen, und die Konstitution einer ersten regionalübergreifenden Themengruppe steht an. Ein wichtiges Ziel, den flächendeckenden Ausbau des Bundesverbandes, haben wir also erreicht. Ein zweites erreichtes Ziel ist, dass unsere Meinung wahrgenommen wird. In Fachkreisen kennt man uns und schaut nicht mehr an uns vorbei; die Kooperation mit renommierten Anwaltskanzleien, einigen Verbänden und beginnend mit Universitäten ist angelaufen. Das ist aber zugleich eine der Hauptzielrichtungen 2014/2015: stärkere Etablierung unseres know how in Verbänden und Politik. 2 Es gibt schon Verbände und Netzwerke für Unternehmensjuristen, die im Arbeitsrecht tätig sind (z.b. BUJ oder DAV, aber auch DGFP und BPM. Warum war und ist ein zusätzlicher Verband für Arbeitsrechtler in Unternehmen in Form des BVAU nötig? Wie ist das aktuelle Verhältnis zu den anderen Verbänden? Der BVAU deckt eine lange dagewesene Lücke: Erfahrungsaustausch auf höchstem Arbeitsrechts-Niveau, klare Praxisausrichtung statt Richtungspolitik, pragmatische Lösungsorientierung statt dogmatischer Rechtspolitik; dabei eine individuelle Mitgliedschaft, unabhängig vom Unternehmen und ohne Notwendigkeit der Anwaltszulassung. Das ist der BVAU, und nur der BVAU. Insoweit grenzen wir uns klar ab von anderen Verbänden und Netzwerken, in denen das Mitglied entweder nur am Rande Arbeitsrecht betreibt, Arbeitsrecht

3 überhaupt nicht im Fokus ist oder aber eine Unternehmensmitgliedschaft erforderlich ist. Dabei ist Abgrenzung durchaus positiv gemeint, denn das gewährleistet geringstmögliche Konkurrenzsituation und ermöglicht gerade auch eine enge Zusammenarbeit. Die neue Bundesregierung hat einige Großprojekte gerade mit Zielrichtung Arbeitsrecht und Personal vor, teilweise schon angepackt. In welcher Weise möchte der BVAU auf die Politik Einfluss nehmen und wie ist dies bisher schon geschehen? Der Etat des BMAS ist 2014 erstmals der grösste Haushalt innerhalb der Ressorts. Da fällt auch etwas für uns ab wobei damit vor allem eines gemeint ist: Arbeit. Denn die von der Bundesregierung gut gemeinten Gesetzesinitiativen bzw. Vereinbarungen im Koalitionsvertrag lassen ganz klar erkennen, dass die Initiativen grosse handwerkliche Herausforderungen an die Regierung stellen. Und wenn es um die Frage geht, wie etwas umgesetzt werden kann sei es Rente mit 63 in Konkurrenz zu Altersteilzeiten, Werkverträge ordentlich abschliessen und abwickeln, equal treatment bei Leiharbeitnehmern identifizieren wer könnte das besser als die Praktiker im Arbeitsrecht. Was die Regierung überzeugen sollte, unsere Unterstützung anzunehmen: wir sind an konfliktfreien Lösungen interessiert und wollen uns nicht in die Richtungspolitik einmischen. Das bietet nur der BVAU. Unternehmen brauchen verlässliche Rechtsgrundlagen, dürfen nicht zum Spielball von Gesetzgebung und Rechtsprechung werden, so lautete eine Forderung des BVAU. Warum und wo fehlt es an Verlässlichkeit? Was muss sich ändern? Nennen Sie bitte konkrete Beispiele. Ein schönes Beispiel ist die Arbeitnehmerüberlassung. Dort ist bislang und wird künftig viel stärker der Begriff equal treatment, häufig als equal pay missverstanden, von Bedeutung sein. Nur: bislang kann niemand wirklich sagen, was equal treatment wirklich beinhaltet. Klar, auf den ersten Blick die Vergütung. Auch noch klar Leistungen wie Urlaubsdauer wobei hier schon die Frage ist, wie dieser bei unterschiedlichen Regelungen in Einsatzbetrieben eine Quotelung der Urlaubstage erfolgen soll. Und die Kür : Altersversorgung; vielleicht kommt es hier sogar auf den Durchführungsweg an, ob sie unter equal treatment fällt oder nicht. Vielleicht und genau dieses Vielleicht ist es, was wir in der Praxis nicht brauchen können. Politik muss bei der Gesetzgebung über das Ob entscheiden, parteipolitische Vorgaben und sozialpolitische Gemengelagen und Forderungen beachten. Werden die praktischen Folgen für Unternehmen ausreichend beachtet? Falls nicht, warum? Und was kann man ändern? Ich (A. Zumkeller; Anm. d. Red.) hatte eine interessante Begegnung im BMAS, als es um die Offshore-Arbeitszeitordnung ging. Dank der Arbeitgeberverbände war dort die Tür zum BMAS geöffnet worden. Die Verantwortlichen hatten sich tatsächlich um die Frage interessiert, wie denn der Arbeitsalltag Offshore aussehe, was die Wünsche der dort Beschäftigten sind. Und das jenseits der politischen Diskussion, ob eine Verlängerung der Arbeitszeit Offshore gut oder böse sei. Wichtig ist, dass die Politik diese Sicht der Dinge sich wirklich darlegen lässt. Wie sie dann entscheidet hier glücklicher Weise im Sinne der Beschäftigten und zugleich der Unternehmen muss sie politisch verantworten. Aber die Politik kann das ja letztlich auch nur wirklich verantworten, wenn sie weiss, über was sie tatsächlich entscheidet. Und da können wir unverblendet unterstützen. Der BVAU will sich auch für den Arbeitsrechtler im Unternehmen als einer der wichtigsten Expertengruppen in der Wirtschaft einsetzen. Dies auch, weil nach Meinung des BVAU ein nicht zu unterschätzendes Nachwuchsproblem vorliegt. Woran machen sie dies fest und was kann dagegen unternommen werden? Was will der BVAU tun? Der War for Talents findet im Arbeitsrecht längst statt. Zwar spiegelt sich dies (noch) nicht in den Vergütungen wider, aber der Arbeitsrechtler scheint weniger wechselwillig als andere Kollegen zu sein, und das ist auch erklärbar da er mehr denn andere Kollegen in und von informellen und sozialen Netzwerken im Unternehmen und seinem Dunstkreis lebt. Eine Vertrauensbeziehung zu Betriebsrat und Führungskräften aufzubauen dauert eben. Und das weiss jeder Kollege, umso weniger gern wird dieses aufgegeben und leichtfertig und nur des Geldes wegen gewechselt. Der Arbeitsrechtler muss HR-affin sein, soziale Zusammenhänge kennen, wirtschaftliche Hintergründe schnell erfassen, mit Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht vertraut sein es findet sich nicht so leicht jemand, der so vielseitig interessiert und begabt ist. An den Universitäten wird dem Arbeitsrecht häufig nicht der gebührende Stellenwert beigemessen und ein Lehrstuhl schon einmal ein paar Jahre brach liegen gelassen. Und die Recruitiungbereiche der Unternehmen stellen fest, dass sich Praktikanten, Referendare und junge Kollegen zwar bewerben, aber für die Rechtsabteilung, und eher selten sich jemand ins Arbeitsrecht (das ja auch häufig bei HR angesiedelt ist) verirrt. Wir möchten hier aktiv werden, etwa über eine zentrale Rechtspraktikanten- und Referendarstellen-Börse, wir laden Referendare zu unseren Veranstaltungen ein und suchen an Lehrstühlen bewusst Kontakte um die Praxis zu vermitteln. Wo sehen Sie den BVAU in fünf Jahren und wo in zehn Jahren? Das ist einfach: der BVAU ist für das Arbeitsrecht, was der ADAC für Autos und Verkehrswege ist; nur ohne Skandale. Sehr geehrte Herren, vielen Dank für das Gespräch. 3

4 Altersdiskriminierung durch das aktuelle Rentenpaket? Warum die ab 1.7. geltende Rentenreform kritisch ist. Noch wenige Tage, dann trifft das Wahlgeschenk Rente63 bei den Empfängern ein. Nicht überall macht sich Wohlgefallen breit. Auf den letzten Zentimetern vor der Beschlussfassung im Bundestag hat sich jedoch in den Gesetzestext verirrt, dass die beiden letzten Jahre vor Rentenbeginn nicht zu den 45 Beitragsjahren gerechnet werden, wenn diese mit Arbeitslosigkeit belegt sind. Das soll Missbrauch verhindern und eine befürchtete Frühverrentungswelle stoppen. Woher die Angst vor dem Stellenabbau, konnte man doch wochenlang nichts anderes lesen, als dass die sozialpolitische Welt aus den Angeln gerät durch dieses Gesetz und eigentlich alle Welt händeringend Arbeitskräfte sucht, die bis weit über die 63 hinaus arbeiten wollen. Also was jetzt: Angst vor Frühverrentung oder vor dem Fachkräftemangel? Dabei ist der Ministerialbürokratie Lob zu zollen: die Systematik blieb unangetastet und die sich nachschärfende Hydraulik der Monatsanpassung schiebt das Renteneintrittsalter ja wieder in Richtung 65. Wer genau liest: es gilt Rente ab 63 und nicht mit. Das hat Schlimmeres verhindert, nur ein einziger Rentenzugangsmonat kommt in den Genuss der Rente mit 63. Und auch hier gilt bei genauem Hinsehen, dass sich eigentlich nichts geändert hat, außer dass die Rentenabschläge wegfallen, wenn 45 Beitragsjahre zusammenkommen. Und auch hier haben die findigen Juristen das Wörtchen Pflichtbeitrag bewusst gesetzt. Gut gemacht, liebe Ministerialbeamte. Damit wird klar: es ist kein Anschlag auf das System sondern das Streichen von Abschlägen. Kaum einer geht früher, kaum einer geht später. Wer früher geht, freut sich über wegfallende Abschläge. Das macht aktuell auch die betriebliche Praxis interessant: auslaufende Alter- steilzeitverträge wurden geschlossen, bevor der Koalitionsvertrag stand. Das führt nun dazu, dass ein Arbeitnehmer nach Auslaufen des Altersteilzeitvertrages plötzlich ohne Abschläge dasteht (mit denen er kalkuliert und für die der Arbeitgeber oftmals Abfindungen bezahlt hat). Und andere haben wenige Monate zu überbrücke, die ein Altersteilzeitvertrag vor dem 63 Lebensjahr ausläuft. Auch hier gilt die Trennung von arbeitsrechtlichem Vertrag über das Ende des Arbeitsverhältnisses und die sozialrechtliche Fallgestaltung eines eventuell ungeminderten Rentenbezuges, wenn noch ein paar Monate überbrückt werden. Jeder prüft jetzt mit dem Beitragsnachweis und dem Kalender in der Hand den optimalen Absprungspunkt. Insofern wird sich die Aufregung über die Rente ab oder mit 63 legen und die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit kann zur Autobahnvignette übergehen. Aber: dass die letzten beiden Jahre vor Rentenbeginn nicht zählen, wenn diese mit Arbeitslosigkeit belegt ist, das ist politisch gewollt, aber rechtlich bedenklich. Die rentennahen Jahrgänge waren schon immer für Personalabbau erste Wahl, warum auch nicht. So ist die Altersteilzeit entstanden, teuer und millionenfach genutzt. Im Jahr 20ß13 hat die Agentur für Arbeit laut eigenem Geschäftsbericht rund 1,4 Milliarden Euro an Fördergelder für Altersteilzeit bezahlt. Das ist Geld aus der Arbeitslosenversicherung, statt aus der Rentenkasse, aber auch teuer. Aber es bestand sozialpolitischer Konsens, dass ein sanfter Ausstieg aus dem Erwerbsleben gewollt ist. Jetzt blockieren die Ungleichbehandlung dieser zwei letzten Jahre vor Rentenbeginn jedes Modell in dieser Altersklasse und ist damit nach meiner Auffassung zumindest mittelbar diskriminierend. Die letzten zwei Jahre vor Altersrente, das ist Themen, die den BVAU bewegen Dr. Rupert Felder, Vizepräsident des BVAU am Lebensalter festzumachen und daher Altersdiskriminierend. Die Ungleichbehandlung mit Pflichtbeiträgen aus früheren, im Lebensalter jüngeren Zeiten einer Arbeitslosigkeit ist nicht haltbar. Damit wird dem 61-jährigen unverschuldet die Möglichkeit genommen, den gleich honorierten Rentenzugang zu erlangen. Das lädt ein, gerichtlich überprüft zu werden. Man hätte das anders lösen können, als ausgerechnet den Zwei-Jahreszeitraum vor dem Rentenbeginn zu nehmen, das wäre politisch anders gegangen. Wenn jetzt die ersten Gerichte das kippen sollten, dann bleibt von dem Rentenpaket nur das Wahlgeschenk der Rücknahme schon eingepreisten Abschläge. Mehr war auch nicht gewollt. 4

5 BVAU-Clearing-Katalog : BVAU-Mitglieder diskutieren Handlungsempfehlungen aus der Praxis Bereits in der Heidelberger Erklärung des BVAU veröffentlicht infolge der letzten BVAU-Mitgliederversammlung im Dezember 2013 haben der BVAU und seine Mitglieder Forderungen mit Blick auf praxisuntaugliche Rahmenbedingungen gegenüber der Öffentlichkeit formuliert. Nun sollen mit einem Clearing-Katalog weitere Konkretisierungen und insbesondere konkrete Gestaltungsvorschläge aus der Unternehmenspraxis heraus folgen. Dazu wird der BVAU auf allen weiteren Treffen seiner Regionalgruppen bis zur Mitgliederversammlung am 23. Oktober 2014 seine Mitglieder zur Mitarbeit und Diskussion einladen. Es geht um die Benennung von Themen beispielsweise konkreter Vorschriften oder sonstiger Gegebenheiten die durch teilweise sehr kleine Klarstellungen bereits eine enorme Vereinfachung für die Anwendung in der betrieblichen Praxis bedeuten; und zwar oft für alle Beteiligten und Betriebsparteien. Gemeint sind nicht sozialpolitische Forderungen, sondern ausschließlich umsetzungspolitische und aus der praktischen Anwendung heraus entstehende Hinweise. Auf dem im Anschluss an die Mitgliederversammlung anstehenden Fachkongress Arbeitsrecht in der Unternehmenspraxis am 24. Oktober 2014 ebenfalls in Heidelberg wird es die Gelegenheit geben, den so gefundenen BVAU-Clearing-Katalog u.a. mit der ministerialen Arbeitsebene des BMAS zu besprechen. Ebenfalls findet eine Vorstellung und Kommunikation gegenüber der interessierten Öffentlichkeit im Anschluss an eine entsprechende Beschlussfassung der BVAU-Mitglieder statt. Südwest mit nächstem Treffen am 10. Juli 2014 in Heidelberg Das inzwischen dritte Treffen unserer Regionalgruppe Südwest wird am 10. Juli 2014 in Heidelberg stattfinden. Als Gastgeber fungiert BVAU-Mitglied Jürgen Kaltenbach, Leiter Arbeitsrecht bei der Heidelberger Druckmaschinen AG. Beim letzten Treffen in Baden-Württemberg waren weit mehr als 40 Teilnehmer anwesend. Auch dieses Mal verspricht das Programm des Treffens eine tolle Diskussion unter den Teilnehmern: BVAU-Mitglied Egon Rau, Leiter Arbeitsrecht bei der Daimler AG, stellt die arbeitsrechtliche Umsetzung der vielbeachteten Beschäftigung von Rentnern im eigenen Unternehmen vor und zur Diskussion. BVAU-Mitglied Dr. Frank Kohls, Leiter Arbeitsrecht Europa bei IBM Deutschland, bringt exklusive Informationen zu aktuellen BAG-Urteilen zur Frage mit, welchen administrativen Aufwand Unternehmen vornehmen müssen, um betriebliche Renten statt an der Inflation an der Nettolohnentwicklung der aktiven Mitarbeiter anzupassen. Die Ausführungen zur Frage der Verhältnismäßigkeit der BAG-Richter zu dieser Frage werden sicherlich Gegenstand der Diskussionen sein. Erneut stehen auch die betrieblichen Auswirkungen der BSG-Urteile von Anfang April zur Frage der Rentenversicherungspflicht von Unternehmensjuristen auf der Agenda; u.a. wird BVAU-Präsidiumsmitglied Boris Wein (Boehringer Ingelheim) zunächst alle Teilnehmer auf den aktuellen Stand der Entwicklungen und der Aktivitäten der einschlägigen Protagonisten bringen. Unseren Mitgliedern liegt die Einladung mit dem vollständigen Programm bereits vor; bitte beachten Sie die Hinweise zur Anmeldung. Interessierte Gäste, die die Voraussetzungen einer ordentlichen Mitgliedschaft im BVAU erfüllen, können das vollständige Programm des Treffens sowie weitere organisatorische Informationen bei unserer Geschäftsstelle (silvio.fricke@bvau.de) anfordern. Gäste können an bis zu zwei Regionalgruppentreffen des BVAU teilnehmen. 5

6 OSRAM schafft neue Position für Labour Relations International BVAU-Mitglied Bettina Kahr-Geleng begann Ihre Berufslaufbahn im Siemens Konzern, wo sie annähernd 10 Jahre in arbeitsrechtlichen Funktionen tätig und zuletzt in den Jahren 2003 bis einschließlich 2005 Leiterin des Büros des Gesamtsprecherausschusses der Leitenden Angestellten von Siemens war. Danach hat sie neun Jahre in der amerikanischen IT-Branche als Arbeitsrechtlerin gearbeitet und war bei Sun Microsystems und Oracle in Deutschland für die Abteilung Employment Relations verantwortlich. In der neuen Funktion verantwortet Frau Kahr-Geleng alle arbeitsrechtlichen Themen und Projekte für die Region EMEA (außerhalb Deutschlands) und weltweit und berichtet an die globale HR Chefin. Frau Kahr-Geleng über Ihre neue Aufgabe bei OSRAM: Ich freue mich über die Gelegenheit, diese spannende und herausfordernde Phase des technologischen Wandels bei OSRAM mitgestalten zu können. Das ambitionierte und professionelle Kollegenumfeld und der internationale Fokus machen die Aufgabe außerordentlich attraktiv. Ich bin beeindruckt, wie OSRAM die Konzernabspaltung von Siemens gemeistert hat. Unser gemeinsames Ziel ist es, die Zukunft von OSRAM auf diesem hohen Niveau weiterzugestalten. OSRAM ist gemessen am Umsatz einer der weltweit führenden Lichthersteller. Die Marke blickt auf eine Tradition von nunmehr über 100 Jahren zurück. Mit seinem Portfolio deckt das Unternehmen die gesamte Wertschöpfungskette von Komponenten einschließlich Lampen, Vorschaltgeräten und optischen Halbleitern wie lichtemittierenden Dioden (LED) über Leuchten und Licht-Management-Systeme bis hin zu Beleuchtungslösungen ab. Das international ausgerichtete Unternehmen beschäftigte Ende des Geschäftsjahres 2013 weltweit über Mitarbeiter und erzielte in diesem Geschäftsjahr einen Umsatz von knapp 5,3 Milliarden Euro. Arbeitsrechtler gefunden Labour Relations > Frankfurter Societäts-Druckerei GmbH Oracle Deutschland Leitung Labour Relations International > OSRAM Jürgensen neuer Legal Counsel HR bei Carlson Wagonlit Travel Syndikus Team HR > Hays AG Legal Counsel HR > Carlson Wagonlit Travel BVAU-Mitglied Sönke Jürgensen hat im Mai 2014 die Position des Legal Counsel Human Resources Germany, Austria bei Carlson Wagonlit Travel übernommen. Jürgensen war zuvor als Syndikus in der Rechtsabteilung der Randstad Deutschland GmbH & Co. KG und als Syndikus im Bereich Human Resources für die Hays AG tätig. Bei Carlson Wagonlit Travel verstärkt der Volljurist Jürgensen das HR Team von insgesamt sechs Mitarbeitern. Er ist zuständig für alle individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen betreffend der deutschen und österreichischen Geschäftsaktivitäten des Unternehmens. Carlson Wagonlit Travel (CWT) ist der weltweit führende Geschäftsreise-Anbieter. CWT ist in mehr als 150 Ländern und Regionen präsent, beschäftigt rund Mitarbeiter weltweit und hat mit der Buchungsabwicklung und Organisation von Geschäftsreisen, aber auch durch Optimierung von entsprechenden Unternehmensprozessen allein in 2013 weltweit einen Umsatz von mehr als 26,9 Mrd. US-Dollar vermittelt. Die Hauptverwaltung der deutschen und österreichischen Unternehmensaktivitäten befindet sich am Standort in Eschborn b. Frankfurt; in Deutschland und Österreich sind ca. 800 Mitarbeiter (FTEs = Full Time Equivalents) für CWT tätig. 6

7 Mit nachstehenden Stellenausschreibungen helfen wir vorzugsweise BVAU-Mitgliedern, die neue Kolleginnen und Kollegen suchen. Bei Fragen zu einzelnen Positionen oder bei Interesse daran, selbst offene Stellen mit arbeitsrechtlichem Bezug für einen Hinweis in den BVAU-News zu melden, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle Im Übrigen nehmen wir aboslut vertraulich auch Hinweise entgegen, sofern sich einzelne Mitglieder von einzelnen Stellenangeboten angesprochen fühlen. Arbeitsrechtler gesucht Robert Bosch sucht Volljurist/in Arbeitsrecht Tätigkeit (Auszug) Gestaltung und Bewertung arbeitsrechtlicher Bedingungen bei strategischen Geschäftsvorgängen wie z.b. Umstrukturierungen und Transaktionen Erarbeitung und Verhandlung von Regelungen mit Arbeitnehmervertretern Beratung des Managements in allen arbeitsrechtlichen und personalpolitischen Fragestellungen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene Profil (Auszug) Volljurist (überdurchschnittliche Examina) mit Schwerpunkt Arbeitsrecht Mehrjährige Praxiserfahrung insbesondere im kollektiven Arbeitsrecht in Kanzlei, Verband oder Wirtschaft Verhandlungserfahrung und -stärke sowie Durchsetzungsvermögen, insbesondere auch im internationalen Umfeld Zur vollständigen Stellenanzeige gelangen Sie hier Auftakttreffen der Themengruppe Internationales Arbeitsrecht am 24. Juli am Frankfurter Flughafen Die Konstitution der ersten BVAU-Themengruppe zum Thema Internationales Arbeitsrecht steht an: Das Auftakttreffen wird am 24. Juli 2014 am Frankfurter Flughafen (Airport Conference Center) sattfinden und richtet sich an alle Mitglieder, die sich überwiegend oder regelmäßig mit internationalen Fragestellungen beschäftigenund/ oder internationale Zuständigkeiten innehaben. Zunächst werden die Teilnehmer die weitere Struktur und Entwicklung dieser ersten Themengruppe diskutieren, sodann werden Fragen zur grenzüberschreitenden Abteilungs-, Team- und Dienstleisterkoordination erörtert werden. Spannende Impulsvorträge von Robert Bosch und der SAP AG hierzu versprechen eine ebenso spannende Diskussion. Ein weiterer Impulsvortrag von Herrn Rechtsanwalt Klaus-Dieter Sohn, Fachbereichsleiter für Beschäftigungs- und Sozialpolitik am Centrum für Europäische Politik (CEP), zu den aktuellen Richtlinienvorhaben der EU im Bereich Arbeitsrecht unter Berücksichtigung der jüngsten Ergebnisse der Europawahl 2014 (Kommissionspräsident, Ausschussbesetzung etc.) verspricht ebenfalls eine intensive Diskussion unter den Teilnehmern. Interessierte Gäste wenden sich an die Geschäftsstelle. 7

8 Das inzwischen vierte Treffen unserer Regionalgruppe Südost wird am 14. Juli 2014 in München stattfinden. Als Gastgeberin fungiert BVAU-Mitglied Kerstin Richter, Leiterin Personalmanagement bei der DB Netz AG in Augsburg. Weiteres Regionalgruppentreffen in Bayern am 14. Juli in München Auch dieses Mal verspricht das Programm hochaktuelle Themen und eine intensive Diskussion dieser unter den Teilnehmern: BVAU-Mitglied Egon Rau, Leiter Arbeitsrecht bei der Daimler AG, stellt die arbeitsrechtliche Umsetzung der vielbeachteten Beschäftigung von Rentnern bei Daimler vor und seine Erfahrungswerte zur Diskussion. BVAU-Mitglieder Jochen Keller (Leiter Grundsatzfragen /Arbeitsbeziehungen - Audi AG) und BVAU-Mitglied David Gattermann (Syndikusanwalt Arbeitsrecht - Audi AG) stellen Ansätze und Inhalte der umfassenden Regelungslandschaft bei der Audi AG zum Thema IT-Einführung und -nutzung vor und bringen die dabei gemachten Erfahrungen in den Erfahrungsaustausch ein. BVAU-Mitglied Birgit Kießling, Leiterin der BVAU-Regionalgruppe Südost moderiert wie üblich die offene Runde zu aktuellen Themen und Fragen der Teilnehmer und wird zudem das neue Projekt BVAU-Katalog in Vorbereitung der Mitgliederversammlung im Oktober 2014 vorstellen, mit welchem die Beschlussvorlage zu Erweiterung der Heidelberger Erklärung des BVAU um konkrete Forderungen gegenüber Gesetzgeber und Rechtsprechung diskutiert werden soll. Unseren Mitgliedern liegt die Einladung mit dem vollständigen Programm bereits vor; bitte beachten Sie die Hinweise zur Anmeldung. Interessierte Gäste, die die Voraussetzungen einer ordentlichen Mitgliedschaft im BVAU erfüllen, können das vollständige Programm des Treffens sowie weitere organisatorische Informationen bei unserer Geschäftsstelle (silvio.fricke@ bvau.de) anfordern. Gäste können an bis zu zwei Regionalgruppentreffen des BVAU teilnehmen. HERMES sucht Volljurist/in Arbeitsrecht Tätigkeit (Auszug) Unterstützung des Syndikus Arbeitsrecht bei Bearbeitung sämtlicher arbeitsrechtlicher Themen, insbesondere in Angelegenheiten des kollektiven Arbeitsrechts. Bearbeitung von Grundsatzfragen und Mitentwicklung personalwirtschaftlicher Standards im Kontext von Rechtsprechung und strategischen Unternehmensentscheidungen Arbeitsrechtliche Bewertung von Sachverhalten und Aufbereitung von Entscheidungsvorlagen Profil (Auszug) Sie haben Ihr Universitätsstudium bzw. Ihr wirtschaftsjuristisches Hochschulstudium mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht erfolgreich abgeschlossen. Sie verfügen bereits über erste praktische Erfahrungen in einer Rechts- oder Personalabteilung eines Industrie- oder Handelsunternehmens. Ihr Interessenschwerpunkt liegt idealerweise im Kollektivarbeitsrecht. Zur vollständigen Stellenanzeige gelangen Sie hier: mehrjährige Berufserfahrung (Unternehmen oder Kanzlei) Qualifikation zum Fachanwalt für Arbeitsrecht ist von Vorteil Zur vollständigen Stellenanzeige gelangen Sie hier 8

9 Aktuelles Treffen der Regionalgruppe West: Schwerpunkt auf Betriebsratsthemen und erfolgreichem Workshop vorneweg Beim inzwischen dritten Treffen unserer Regionalgruppe West am 28. Mai 2014 in Düsseldorf setzten die Kolleginnen und Kollegen den Schwerpunkt der Vorträge und Diskussionen auf das kollektive Arbeitsrecht. Zusätzlich wurde dem eigentlichen Regionalgruppentreffen ein 90-minütiges Workshopformat vorgeschaltet, in welchem der Erfahrungsaustausch zu Verhandlungsführung, -vorbereitung und -techniken mit dem Betriebsrat im Mittelpunkt stand. Das Workshopformat erhielt durchweg positives Feedback von den Teilnehmern und wird daher sicherlich wohl nicht nur in unserer Regionalgruppe in NRW erneut angesetzt werden. Die dort besprochenen Punkte sowie eine gemeinsam diskutierte Checkliste zur Vorbereitung von Verhandlungen mit dem Betriebsrat sind in der BVAU-Mitgliederlounge abrufbar und stehen darüber hinaus zur weiteren Diskussion und Fortentwicklung bereit. Das Regionalgruppentreffen selbst startete mit einem Impulsvortrag von BVAU-Mitglied Sebastian Mohr (Manager Labour Relations & Governance - Thales Deutschland, Stuttgart), der sehr praxisnah anhand eines gerade abgeschlossenen Projektes bei Thales Deutschland u.a. Inhalte und Hintergründe dort getroffenen Vereinbarungen zur Regelung betriebsübergreifender und somit vom Gesetz abweichender Vertretungs- und Betriebsratsstrukturen erläuterte und die dabei gemachten Erfahrungen zur Diskussion stellte. Im Anschluss hieran stellte BVAU-Mitglied Dr. Klaus Linde (Labour Relationship Services - Deutsche Telekom AG) aktuelle Aspekte zum Thema Mitbestimmung und Datenschutz zur Diskussion; u.a. standen die Grenzen für Auswertungen aus IT-Systemen, für gesellschaftsübergreifende Verarbeitung von Beschäftigtendaten und die ewige Frage, ob Auftragsdatenverarbeitung oder Funktionsübertragung im Mittelpunkt dieses Austauschs. In der offenen Runde am Ende des Treffens moderierte Regionalgruppenleiterin San dra Bierod-Bähre die Diskussion zu den weiteren Entwicklungen infolge der BSG-Entscheidungen zur Rentenbefreiung von Syndici Anfang April 2014; u.a. fasste dabei zunächst BVAU-Mitglied Johannes Römer (Leiter HR Legal Affairs BVAU Intern Was bei uns passiert bei Peek & Cloppenburg) noch einmal die Entscheidungen des BSG und die daraus resultierenden Folgen aus Sicht des Unternehmens zusammen. Das nächste Treffen der Regionalgruppe West wird Ende August/Anfang September stattfinden. NEUE THEMENWEBSEITE ZUR BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG Die Württembergische unterstützt den BVAU und dessen Mitglieder als strategischer Partner und will insbesondere bei Fragestellungen rund um den Themenkreis Betriebliche Altersversorgung zum Erfolg des BVAU beitragen. Aus diesem Grund ist seit wenigen Tagen eine Themenwebseite der Württembergischen online, die künftig stets neue Informationen rund um die bav für BVAU-Mitglieder bereit halten wird. Dort finden sich auch die innerhalb der Regionalgruppe Südwest aktuell diskutierten Informationen zur rechtssicheren Gestaltung bei der automatischen Einbeziehung in die Entgeltumwandlung uvm. 9

10 BVAU sucht förderwilligen Nachwuchs im Arbeitsrecht Ihre Nominierungen sind gefragt! Die Begeisterung für das Arbeitsrecht entsteht bei vielen Berufseinsteigern und Referendaren oft erst nach der Berührung mit diesem Rechtsgebiet in der Unternehmenspraxis. Plötzlich verdrängt die Vielfältigkeit des Arbeitsrechts, der hohe Gestaltungsfaktor, der Umgang mit Menschen und die zumindest stets für Abwechslung sorgende Aktivität von Rechtsprechung und Gesetzgebung im Arbeitsrecht Tendenzen zu anderen Möglichkeiten einer fachlichen Spezialisierung. Genau diesen Hebel will der BVAU nutzen und juristischen Nachwuchs für das Arbeitsrecht begeistern! Wir haben deswegen erneut ein Sonderkontingent - und dieses Mal von mindestens fünf Teilnehmerplätzen - an unserer diesjährigen zentralen Fachveranstaltung Arbeitsrecht in der Unternehmenspraxis 2014 am 23. Oktober 2014 in Heidelberg für angehende Kolleginnen und Kollegen reserviert. Der BVAU übernimmt die kompletten Teilnehmergebühren und Tagungspauschalen! Und so funktioniert es: Sie sind BVAU-Mitglied und kennen angehende Juristen (Referendare, Praktikanten), die am Arbeitsrecht interessiert sind und/ oder einen Stups in die richtige Richtung brauchen? Sie wollen sich gegenüber Referendaren oder Praktikanten aus Ihrem Team für geleistete Arbeit erkenntlich zeigen? Sie wollen dem arbeitsrechtlichen Nachwuchs die Chance zum Networking mit den Kolleginnen und Kollegen geben? Dann bitten Sie diese angehenden Kolleginnen und Kollegen uns bis zum 19. September 2014 in einem kurzen Motivationsschreiben darzulegen, warum sie gerne am BVAU-Fachkongress teilnehmen wollen und woher deren besondere Affinität zum Arbeitsrecht kommt. Die Motivationsschreiben sollten bitte an die Geschäftsstelle des BVAU geschickt werden. Liegen mehr Anfragen als Teilnehmerplätze vor, entscheiden die Mitglieder des erweiterten Präsidiums des BVAU anhand der Motivationsschreiben über die Platzvergaben! Was der Nachwuchs auf der BVAU-Tagung erleben kann, zeigt ein Erfahrungsbericht aus dem letzten Jahr, der in Ausgabe 5/2013 unserer BVAU-News und dort auf Seite 9 somit HIER - abrufbar ist. Die Förderung des Arbeitsrechts als attraktive Fachdisziplin der betrieblichen Praxis, insbesondere durch die Förderung der Aus- und Weiterbildung juristischen Nachwuchses, den es für das Arbeitsrecht zu begeistern gilt, ist eines der zentralen Ziele des BVAU. JETZT MITGLIED WERDEN! Zum Antrag auf Mitgliedschaft: Die Location für den BVAU-Fachkongress 2014 die PrintMediaAcademy in Heidelberg 10

11 Regionalgruppe Mitte mit weiterem Treffen bei Sanofi Aventis und Schwerpunkt auf Arbeitszeitflexibilisierung BVAU-Mitglied Simone Auer (Leiterin Arbeitsrecht bei Sanofi Aventis) lud an den zentralen Unternehmensstandort im Industriepark Frankfurt-Höchst ein; erneut folgten der Einladung annähernd 30 Kolleginnen und Kollegen aus Hessen, Rheinland-Pfalz und weiteren Bundesländern. Im Mittelpunkt des Treffens stand der Erfahrungsaustausch zum Themenbereich Arbeitszeitflexibilisierung. Hierfür stellte zunächst BVAU-Mitglied Thomas Pein (Merck KGaA) das neue Arbeitszeitmodell im eigenen Unternehmen vor und führte dazu aus, welche arbeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten warum angewandt wurden. An dieses Praxisbeispiel schloss sich sodann ein hervorragender Vortrag von Dr. Barbara Reinhard (Kliemt & Vollstädt) an, der alle Aspekte und Fragestellungen für die Implementierung neuer Arbeitszeitmodelle in der betrieblichen Praxis thematisierte. Aufgrund dieser Ausführungen diskutierten die Teilnehmer sodann eigene Erfahrungswerte und best practices. In der abschließenden Diskussionsrunde standen u.a. die Entscheidungen des BSG is Rentenbefreiung von Syndikusanwälten und die daraus resultierenden Folgen erneut zur Diskussion. Das nächste Treffen der Regionalgruppe Mitte wird Mitte Oktober bei der DFS Deutsche Flugsicherung stattfinden. Die Einladung mit dem vollständigen Programm geht allen Mitgliedern rechtzeitig automatisch zu. Interessierte Gäste, die die Voraussetzungen einer ordentlichen Mitgliedschaft im BVAU erfüllen, erhalten das vollständige Programm des Treffens sowie weitere organisatorische Informationen auf Anfrage gerne bei unserer Geschäftsstelle bvau.de. Sonderveröffentlichung: Kernkompetenz Arbeitsrecht Aktuelle Brennpunkte in der betrieblichen Praxis Gemeinsam mit dem Personalmagazin hat der BVAU in Form einer Sonderbeilage zum Personalmagazin Heft 7/2014 eine Sonderveröffentlichung unter dem Titel Kernkompetenz Arbeitsrecht - Aktuelle Brennpunkte in der betrieblichen Praxis vorgelegt. Neben der erneuten Darstellung der Ziele des BVAU und den seit seiner Gründung Ende April 2013 erfolgten Maßnahmen widmet sich die Beilage mit Hilfe von Gastbeiträgen namhafter Autoren unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Themenstellungen. Die Fachbeiträge werden jeweils durch Kommentare und weitere Hinweise von BVAU-Mitgliedern ergänzt. Die Sonderveröffentlichung ist als PDF- Datei hier abrufbar. Erfahrungswerte: Neuzugänge in der BVAU-Mitgliederlounge Neben den Profilen aller BVAU-Mitglieder sind sofern von den Kolleginnen und Kollegen genehmigt die Handouts und Arbeitsergebnisse aus den Treffen aller Regional- und Themengruppen in der BVAU-Mitgliederlounge abgelegt. Neben einer Volltextsuche sind sortierte Anzeigen nach den einzelnen Regionalgruppen möglich; zudem sind alle Unterlagen unmittelbar mit dem Profil des jeweiligen Autors verknüpft, um den weiteren Austausch vis-a-vis einleiten zu können. Unterlagen zu folgenden Themen und Vorträgen haben beispielsweise kürzlich den Weg in die Datenbankmodule der BVAU-Mitgliederlounge gefunden: Strukturierung von Arbeitnehmervertretungen Praxisbeispiel einer Anpassung nach 3 BetrVG Verhandlungsführung mit dem Betriebsrat Checkliste und Workshopunterlagen Flexibilität im Arbeitsverhältnis Grenzen und Gestaltungsmöglichkeiten bei Arbeitszeit und Arbeitsort Das flexible Arbeitszeitmodell der Merck KGaA und Erfahrungswerte aus der Implementierung Sabbatical-Modelle ohne Wertkonten: Aktuelle Überlegungen zur Umsetzung bei der Otto Group Instrumente zu Personalanpassung und -flexibilisierung im Rahmen der laufenden Reorganisation bei der Heidelberger Druckmaschinen AG: was (hat) funktioniert? Liebes BVAU-Mitglied: Ist Ihr Profil vollständig und haben Sie Ihre Kontaktdaten für Ihre Mit-Mitglieder hinterlegt? 11

12 Ulrich Dörges, Produktmanager VH/D&O Württembergische Versicherung Die D&O-Versicherung damit berufliche Fehler nicht die Existenz kosten Im Blickpunkt Die D&O- Versicherung Wer führt, der haftet. Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsorgane von Unternehmen und Vereinen haften schon für leichte Fehler persönlich und zwar unbeschränkt. Strengere Gesetze und verschärfte Rechtsprechung erhöhen den Druck. Dass dies nicht in den persönlichen Ruin führen muss, dafür sorgt die sogenannte D&O-Versicherung. Ohne diese Police treten viele Manager mittlerweile keine neue Stelle mehr an. Die D&O-Police D&O steht für directors and officers. Mit diesen Begriffen sind diejenigen Manager gemeint, die ein Unternehmen als Organ im juristischen Sinn vertreten. Das können zum Beispiel Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände sein. Diese Berufsgruppe haftet im Gegensatz zu normalen Angestellten mit dem vollen Privatvermögen für berufliche Fehler. Die Rechtsprechung zur Managerhaftung hatte der Bundesgerichtshof erstmals 1997 in seiner sogenannten ARAG-/Garmenbeck-Entscheidung im Detail präzisiert. Seit diesem Urteil werden auch die Versicherungspolicen zur Absicherung dieses Haftungsrisikos verstärkt nachgefragt. Der Versicherungs-Branchenverband GDV hat zwar keine konkreten Zahlen parat, Experten rechnen aber mit einem jährlichen Prämienvolumen für D&O-Versicherungen in Deutschland von über 500 Millionen Euro. Die Prämie für D&O-Policen wird im Regelfall von den Unternehmen bezahlt, die mit einer einzigen Police alle betroffenen Manager im Konzern absichern. Einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden sind diese Policen bei den Pro- zessen um Schadenersatzklagen gegen Vorstände diverser Landesbanken. Doch das Thema Managerhaftung ist längst auch im deutschen Mittelstand angekommen. Inzwischen zählt eine D&O-Versicherung auch für mittlere und kleine GmbHs zur Grundabsicherung. Personalberater bestätigen häufig, dass im Kampf um die besten Köpfe der Abschluß einer entsprechenden Police genau so zum Leistungspaket für das Führungspersonal gehört, wie ein angemessenes Gehalt und gegebenenfalls der Dienstwagen. Typisches Schadenszenarien Die Schadenszenarien, die mit der D&O-Police abgesichert werden sollen, sind auch im Mittelstand vielfältig. Oftmals geht es um falsche Strategieoder Investitionsentscheidungen von Geschäftsführern und unachtsamen Aufsichtsorganen. Da die Manager auch zur eigenen Entlastung die Beweislast tragen müssen, ist alleine die Verteidigung gegen einen solchen Vorwurf mit großen Kosten verbunden. Honorare für spezialisierte Anwälte in fünf- und sechsstelliger Höhe sind bei Manager-Haftungsfällen auch im Mittelstand eher die Regel als die Ausnahme. Wenn dann tatsächlich ein beruflicher Fehler mit einem resultierenden Vermögensschaden vorliegt, stehen Führungskräfte ohne entsprechende Absicherung häufig vor den Trümmern ihrer Existenz. Betroffen sind selbst Manager in vermeintlich einfachen Branchen, abseits von Hochtechnologie und regelmäßigen Großinvestitionen. Ein Paradebeispiel ist der 2013 publik gewordene Fall einer Geschäftsführerin eines Altenheims. Diese 12 ansonsten seit Jahren zuverlässige Führungskraft hatte es fahrlässig versäumt, den Mietvertrag für die von ihrem Unternehmen genutzte Altenheim-Immobilie rechtzeitig zu kündigen, obwohl bereits ein neues Gebäude verbindlich angemietet war. Die Altenheim-GmbH war somit auf Jahre an eine Immobilie zu viel gebunden, für die ebenfalls Miete bezahlt werden musste. Als Schadensersatz für diese zusätzlichen Kosten wollten die Inhaber des Altenheims 1,5 Mio. Euro aus dem Privatvermögen der Geschäftsführerin haben. Dank einer D&O-Versicherung blieben ihr die Privatinsolvenz und der soziale Abstieg erspart. Verbesserte Vertragskonditionen für Unternehmen Bei Preisen ab rund Euro pro Jahr für eine normale D&O-Police kann sich mittlerweile so gut wie jedes Unternehmen diesen Schutz für seine wichtigsten Mitarbeiter leisten. Die Vertragskonditionen haben sich zu Gunsten der Kunden in den letzten Jahren deutlich verbessert. Im wesentlichen schließen die Versicherer heute noch wissentliche bzw. vorsätzliche Pflichtverletzungen von der Deckung aus. Selbst die früher nicht versicherbaren Geschäftsführer, welche selber Anteile am von ihnen geführten Unternehmen halten, genießen heute marktüblich breiten Versicherungsschutz. Angesichts von Schicksalen wie dem der fahrlässigen Altenheim-Geschäftsführerin, wird es immer mehr zum Standard, dass Geschäftsführer, Vorstände und sonstige Leitungs- und Aufsichtsorgane sich von ihrem Arbeitgeber den Abschluss einer D&O-Versicherung garantieren lassen.

13 Mitgliederversammlung 2014 /Fachkongress Arbeitsrecht in der Unternehmenspraxis Wir freuen uns schon jetzt auf die nächste Mitgliederversammlung des BVAU am 23. Oktober 2014 erneut in Heidelberg. Am folgenden Tag 24. Oktober 2014 wird bereits zum 2. Mail der Fachkongress Arbeitsrecht in der Unternehmenspraxis stattfinden. Erneut bildet die Exklusivlocation Print Academy einen tollen Rahmen. Merken Sie sich schon jetzt beide Termine vor! Veranstaltungshinweise Save the date 3. Juli 2014: Nächstes Treffen der Regionalgruppe OST Nach dem Auftakttreffen im April folgt das zweite Treffen unserer Regionalgruppe "Ost", welches am 3. Juli 2014 bei der Sanofi Aventis Deutschland GmbH in Berlin stattfinden wird. U.a. stehen auf der Agenda für den Erfahrungsaustausch unter Darstellung neuester Rechtsprechung die wirksame vertragliche Gestaltung und die Befristung von (variablen) Vergütungsbestandteilen sowie Handlungsempfehlungen im Hinblick auf Boni und Zielvereinbarungssysteme. BVAU-Mitglied und Leiter der Regionalgruppe Ost Dr. Jens Luding (ZF Lenksysteme) geht auf ausgewählte Praxisprobleme ein, die die Umsetzung von Mindestlohn und neuem Rentenpaket nach aktuellem Stand zeigen, etwa auf die beabsichtigten Regelungen zum Mindestlohn für Praktikanten oder das Zusammentreffen der avisierten Rentenreform und laufender Altersteilzeitfälle und moderiert die Diskussion der Teilnehmer hierzu. BVAU-Mitglied Sven Jasper (Bank of Scotland) schildert die anhand der eigenen Unternehmenssituation im Hinblick auf die mögliche Nutzung eines Performance Management Systems und moderiert den Erfahrungsaustausch zu strategischen und operativen Fragestellungen hierzu. Unseren Mitgliedern liegt die Einladung mit dem vollständigen Programm bereits vor; bitte beachten Sie die Hinweise zur Anmeldung. Interessierte Gäste, die die Voraussetzungen einer ordentlichen Mitgliedschaft im BVAU erfüllen, können das vollständige Programm des Treffens sowie weitere organisatorische Informationen bei unserer Geschäftsstelle anfordern. Gäste können an bis zu zwei Regionalgruppentreffen des BVAU teilnehmen. MITGLIEDERSERVICE: Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht: Ein aktuelles Seminarangebot zum BSG-Urteil und seinen Auswirkungen auf die Praxis Die Themen Entscheidungsgründe des BSG-Urteils vom 3. April 2014 Wie es vorher war Rechtslage bis Oktober 2012 Ist der Syndikusanwalt für die Unternehmen uninteressant? Was sollen die Unternehmen jetzt tun? Anträge an die DRV Bund, Zuständigkeiten, Formulierungen, Rückstellungen Übertragbarkeit auf weitere Berufsgruppen? BVAU-Mitglieder können zu Sonderkonditionen auch an diesem Veranstaltungsangebot des Forum Institut teilnehmen (15% Abzug auf ausgewiesene Teilnahmegebühr). Wenden Sie sich bitte bei Interesse an unsere Geschäftsstelle Weitere Informationen zur Veranstaltung selbst und den Vorträgen u.a. einer BSG-Richterin und Boris Wein (Mitglied im Präsidium des BVAU) finden Sie hier. 13

14 Ihr Präsidium Impressum/Hinweise Die BVAU News werden vom Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen e.v. (BVAU) herausgegeben und sind ein kostenloser Newsletter insbesondere für alle ordentlichen Mitglieder des BVAU als auch sonstige Leser, die sich für die Zuleitung registriert haben oder einer solchen nicht widersprochen haben. Unabhängig hiervon ist jederzeit eine Abbestellung per formloser Nachricht an möglich. Eine Registrierung für den regelmäßigen Erhalt der BVAU News ist jederzeit mittels formloser Nachricht an möglich oder mittels Nutzung der Registrierungsfunktion auf Ein Anspruch auf Erhalt der BVAU News besteht insbesondere für Nicht-Mitglieder des BVAU nicht. Namentlich gekennzeichnete Beiträge einschließlich Interviews geben nicht unbedingt die Meinung des BVAU wieder. Für die inhaltliche Richtigkeit solcher Beiträge sind die namentlich genannten Autoren verantwortlich. Angaben zu Stellenwechsel oder Stellengesuchen sind mit den namentlich genannten Personen abgestimmt oder wurden durch diese freigegeben. Sofern der Newsletter auf Angebote Dritter verweist (Verlinkungen): Zum Zeitpunkt der Linksetzung waren auf den verlinkten Seiten keine Inhalte zu erkennen, die gegen geltende Gesetze verstießen oder als illegal einzustufen wären. Für die Richtigkeit der auf Internetangeboten Dritter eingestellten Informationen haftet ausschließlich der Anbieter der jeweiligen Internetseite. Nach der Linksetzung veränderte Seiten entziehen sich dem Einfluss des BVAU und es wird ausdrücklich keine Haftung für diese gegebenenfalls nachträglich veränderten Linkseiten und deren Unterseiten übernommen. Die Satzung des BVAU sieht bis zu neun Mitglieder im Präsidium vor. Der Präsident und bis zu zwei Stellvertreter bilden das geschäftsführende Präsidium. Im Rahmen der Gründungsversammlung wurden folgende Mitglieder in das BVAU-Präsidium gewählt: 1. Reihe (v.l.n.r.): B. Wein (Boehringer Ingelheim), Dr. R. Felder (Heidelberger Druckmaschinen), M. Dipper (Clariant); 2. Reihe (v.l.n.r.): H. Frieges (KION), M. Hengesbach (TuiFly), A. R. Zumkeller (ABB Deutschland). Foto: Ralf Kolb Strategische Partner: Medienpartner: Mitglieder: Fragen, Feedback bitte an Geschäftsstelle: Abfrage Serviceleistungen u.a. an Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen (e.v.) Geschäftsführendes Präsidium: Alexander R. Zumkeller (Präsident) Dr. Rupert Felder (Vizepräsident) VR Nr: 3686 (AG Heidelberg) Steuer-Nr.: 32489/76903 (FA Heidelberg) 14

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