GUTACHTEN SACHVERSTÄNDIGENBÜRO. xxx-2013-g-he AKTENZEICHEN. XX - O yyy/zz AUFTRAGGEBER. Landgericht Postplatz AUFTRAG

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1 GUTACHTEN SACHVERSTÄNDIGENBÜRO Solare Dienstleistungen GbR Fürther Straße 246c Nürnberg UNSER ZEICHEN AKTENZEICHEN AUFTRAGGEBER AUFTRAG PARTEIEN OBJEKT / STANDORT SACHVERSTÄNDIGER xxx-2013-g-he XX - O yyy/zz Landgericht Postplatz.... Auftrag vom gemäß Beschluss vom Partei./. Partei PV-Anlage am Objekt Sonnenstrasse 25,.... Björn Hemmann Eine Initiative der DGS LV Franken e.v. Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) Landesverband Franken e.v. Sachverständiger Dipl.-Ing. Björn Hemmann Von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Photovoltaische Anlagentechnik Zuständige Aufsichtsbehörde: IHK Nürnberg für Mittelfranken Kontakt Tel 0911 / Fax 0911 / Mail hemmann@dgs-franken.de Internet ERSTELLDATUM UMFANG AUSFERTIGUNGEN 23 Seiten gesamt 23 Seiten Gutachten kein Anhang 5 Exemplare Gesellschafter Dipl.-Ing. Björn Hemmann Dipl.-Päd. Stefan Seufert Dipl.-Kfm. Michael Vogtmann MBT (RDF) Oskar Wolf Bankverbindung Sparkasse Nürnberg Konto BLZ BIC SSKNDE77 IBAN DE Steuernummer 240 / 162 / USt-IdNr: DE Finanzamt Nürnberg-Süd

2 Inhaltsverzeichnis 1 Auftragsinhalt und Auftragsumfang Unterlagen, Grundlagen, Zweck des Gutachtens Unterlagen Grundlagen Zweck des Gutachtens Ortstermine Kurzbeschreibung Feststellungen und Bewertungen zu den erbrachten Material- und Arbeitsleistungen nach Anlage K1 bis K Anlage K1, Auftrag vom , Blatt 9 der Akte Anlage K2, Angebot vom , Blatt 11 der Akte Anlage K3, Angebot vom , Blatt 12 der Akte Anlage K4, Blatt 13 der Akte Feststellungen und Bewertungen zu den erbrachten Material- und Arbeitsleistungen nach Anlage K5 und K Arbeitsleistungen Materialleistungen, Solarkabel Materialleistungen, Schutzrohr und Rohrschellen Materialleistungen, Stecker, Buchsen, Abzweiger Materialleistungen, Sicherungskästen Materialleistungen, Nieten und Schrauben Materialleistungen, Sonstiges Feststellungen und Bewertungen zur Berechnung des Werklohns Zusammenfassung Arbeitsleistungen Materialleistungen Werklohn SEITE 2 von 23

3 1 Auftragsinhalt und Auftragsumfang Auftrag vom mit dem Aktenzeichen Landgericht.., Aktenzeichen XX - O yyy/zz Auftragsumfang: Beweisbeschluss vom I. Zur Behauptung des Klägers, die von ihm am streitgegenständlichen Objekt erbrachten Material- und Arbeitsleistungen gemäß den Aufträgen vom (vgl. Anlagen K1 - K3 = Bl d.a.) seien im Umfang von insgesamt ,14 zur Herstellung und Inbetriebnahme der Anlagen erforderlich und angemessen gewesen (vgl. Anlagenkonvolut K5 und K6 = Bl d.a. bzw. Bl d.a.), [ ] III. Der Sachverständige soll [ ] - die abgerechneten Mengen und Massen mit vertretbarem Aufwand einschließlich der Angemessenheit und Ortsüblichkeit der berechneten Preise sowie die Erforderlichkeit der angegebenen Arbeitsstunden sachverständig prüfen - eine abschließende Aussage dazu treffen, ob der Auftrag mit insgesamt ,14 korrekt berechnet wurde bzw. welchen Betrag der Kläger ggfs. tatsächlich unter Berücksichtigung der sachverständigen Feststellungen als Werklohn beanspruchen kann [ ] 2 Unterlagen, Grundlagen, Zweck des Gutachtens 2.1 Unterlagen - Gerichtsakten 2.2 Grundlagen - Unter 2.1 genannte Unterlagen - Ortstermin vom Quellen- und Herstellerangaben zu den jeweiligen Ausführungen 2.3 Zweck des Gutachtens Das Gutachten dient ausschließlich zur Vorlage im Rechtsstreit Landgericht, Aktenzeichen XX - O yyy/zz, Partei./. Partei. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach Rücksprache mit dem Verfasser gestattet. SEITE 3 von 23

4 3 Ortstermine Die örtliche Inaugenscheinnahme wurde am Mittwoch, den von 13:00 Uhr bis 15:45 Uhr durchgeführt. Die Parteien wurden mit Schreiben vom fristgerecht verständigt. Bei der Ortsbesichtigung waren anwesend: Herr Klagepartei Firma Herr Begleiter Klagepartei Mitarbeiter Firma Herr Begleiter Klagepartei Mitarbeiter Firma Herr Herr Helfer des Sachverständigen Firma Solare Dienstleistungen GbR Herr Björn Hemmann Sachverständiger ö.b.v. Solare Dienstleistungen GbR Alle Beteiligten hatten Gelegenheit, Fragen zu stellen und zur Klärung des Sachverhalts beizutragen. Herr hat den übrigen Beteiligten der Ortsbesichtigung den Zutritt zur Anlage ermöglicht. Bei der Inaugenscheinnahme selbst war er nicht anwesend. 4 Kurzbeschreibung In, Sonnenstrasse 25, sind Photovoltaik-Anlagen zur Stromeinspeisung installiert. Auf dem Grundstück befinden sich vier baugleiche Gebäude, jeweils mit einer Breite von ca. 80 m, einer Tiefe von ca. 20 m und einer Dachneigung von 24 (Bild 1). Bei allen vier Gebäuden ist die geneigte Dachfläche nach Süden ausgerichtet. SEITE 4 von 23

5 Bild 1: Gebäude mit Photovoltaikanlage Die vier Gebäude sind gegeneinander leicht versetzt, sie tragen die Bezeichnung 1.1, 1.2, 2.1 und Bild 2: Überblick aus der Vogelperspektive SEITE 5 von 23

6 (In Bild 2 ist, im Gegensatz zu den realen Verhältnissen, lediglich das Gebäude 1.1 mit Modulen belegt.) Jede der 93 Spalten besteht aus 12 Modulen, so dass auf jedem der vier Gebäude 12 Zeilen mal 93 Spalten, gesamt Module angebracht sind (12 x 93 = 1.116). Die Module sind in Reihe geschalten. 15 bzw. 16 Module in Reihe bilden einen Strang. Es sind zwei parallel geschaltete Stränge mit 15 Modulen und zwei Stränge mit 16 Modulen an einen Wechselrichter angeschlossen. Jeder Wechselrichter ist also mit 2 x x x 16 = 62 Modulen verschalten. Bei den Wechselrichtern handelt es sich um Geräte des Herstellers vom Typ Sun Bild 3 zeigt schematisch die Verschaltung der Module mit den Wechselrichtern auf einem der vier Gebäude mit einer Grafik aus dem Simulationsprogramm. Bild 3: schematische Darstellung der Verschaltung eines der vier baugleichen Gebäude Die elektrischen Leitungen (Solarkabel) sind auf der Südseite über die Traufe in das Gebäudeinnere geführt. Die Parallelschaltung der Stränge erfolgt über MC Typ 4- Abzweiger. Hierzu wurde jedes Ende der Solarkabel mit einem MC Typ 4-Stecker versehen. Die Stecker wurden in einen MC Typ 4-Abzweiger eingesteckt. Die Leitung (Summenleistung der beiden parallel geschalteten Stränge) wird schließlich vom Abzweiger über eine MC Typ 4-Buchse zum Wechselrichter fortgeführt. Siehe Bild 4. SEITE 6 von 23

7 Solarkabel MC Typ 4-Stecker Richtung Dach MC Typ 4-Abzweiger Richtung Wechselrichter MC Typ 4-Buchse Bild 4: Solarkabel und MC Typ 4-Stecker Die Bezeichnung MC steht als Abkürzung für den Hersteller der Stecker- Komponenten: Multi-Contakt AG. Neben Typs 4-Steckern sind bei der streitgegenständlichen Anlage auch Typs 3-Stecker verarbeitet (kein Bild). Die Leitungsführung erfolgt teilweise im Schutzrohre. Die Schutzrohre sind mittels Rohrschellen befestigt. Siehe Bild 5. SEITE 7 von 23

8 Schutzrohr Rohrschelle Bild 5: Schutzrohr und Rohrschelle Die Schutztechnik der Anlage befindet sich in Sicherungskästen, Bild 6. Bild 6: Sicherungskasten mit Schutztechnik SEITE 8 von 23

9 Die Unterkonstruktion (Montagesystem) fixiert die Module am Installationsort und leitet Kräfte aus Wind, Schnee und Eigenlast ins Gebäude ab. Sie ist mittels Blindnieten auf der Dacheindeckung der Gebäude befestigt. Nietenreihe (exemplarisch) Niete, Detailaufnahme (von unten) Bild 7: Wechselrichter, elektrische Installation, Dach (von unten) An der südlich gelegenen Innenwand jedes Gebäudes sind, verteilt über die gesamte Breite des Gebäudes, die Wechselrichter installiert. Diese transformieren den solaren Gleichstrom der Module in netzkonformen Wechselstrom. 5 Feststellungen und Bewertungen zu den erbrachten Material- und Arbeitsleistungen nach Anlage K1 bis K4 5.1 Anlage K1, Auftrag vom , Blatt 9 der Akte Bei der Anlage K1 handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung der Parteien zur grundsätzlichen Erhebung eines Leistungslohnes / Stundensatzes in Höhe von 25,00 pro Stunde (netto). Zusätzlich erfolgte der Hinweis, dass Grundlage für die Abrechnung des vereinbarten Leistungslohnes der jeweils zu erstellende Tagesreport sein soll. Der Stundensatz ist vereinbart für die in den Anlage K1 Positionen 010 bis 040 beschriebenen Dienstleistungen: Aufbringen das Tragesystems, DC-Verkabelung, Verlegung der Module und verschalten der DC-Strings, Elektroinstallation. SEITE 9 von 23

10 Die in den Positionen 010 bis 040 beschriebenen Dienstleistungen sind zur Herstellung und Inbetriebnahme der Anlagen erforderlich und angemessen. Die vereinbarte Höhe des Leistungslohns von 25 (netto) ist gemäß des Zeitpunktes des Vertragsschlusses und des üblichen Marktgeschehens angemessen. 5.2 Anlage K2, Angebot vom , Blatt 11 der Akte Entgegen der Formulierung aus dem Beweisbeschluss handelt es sich bei der Anlage K2 nicht um einen Auftrag sondern um ein Angebot. Die in Anlage K2 benannten Sicherungskästen sind in den Rechnungen aus Anlage K5 berücksichtigt. Siehe entsprechendes Kapitel aus diesem Gutachten. 5.3 Anlage K3, Angebot vom , Blatt 12 der Akte Entgegen der Formulierung aus dem Beweisbeschluss handelt es sich bei der Anlage K3 nicht um einen Auftrag sondern um ein Angebot. Die in Anlage K3 benannten Komponenten (Blindnieten, Akku, Stecker, Buchsen, Abzweiger, Solarkabel) sind in den Rechnungen aus Anlage K5 berücksichtigt. Siehe entsprechendes Kapitel aus diesem Gutachten. 5.4 Anlage K4, Blatt 13 der Akte Die Anlage K4 ist nicht Gegenstand des Beweisbeschlusses. 6 Feststellungen und Bewertungen zu den erbrachten Material- und Arbeitsleistungen nach Anlage K5 und K6 Bei allen Euro-Beträgen aus den folgenden Tabellen handelt es sich um Nettobeträge. (Mit Ausnahme des Gesamtbetrages aus Tabelle 14 und Tabelle 15.) 6.1 Arbeitsleistungen Feststellungen zur Stundenaufstellung der erbrachten Arbeitsleistungen kann nur nach Aktenlage erbracht werden, da der Sachverständige während der Erbringung dieser Leistungen nicht anwesend war. In der Anlage K5 der Akte sind in mehreren Rechnungen insgesamt 1.451,97 Stunden erbrachte Arbeitszeit abgerechnet (siehe Tabelle 1). Gemäß Anlage K1, Auftrag vom , Blatt 9 der Akte, liegt ein Stundensatz in Höhe von 25,00 (netto) zugrunde. SEITE 10 von 23

11 Arbeitsleistungen Bezeichnung Anzahl Einheit Anl. Blatt Rechnung Pos Bezeichnung Betrag Akte d. A. Nr. Nr. verkürzt Gesamt Arbeitszeit 279,00 h K Dach 2.1, Report KW 21/ ,00 Arbeitszeit 171,50 h K Dach 2.1, Report KW ,50 Arbeitszeit 184,00 h K Dach 2.1, Report KW ,00 Arbeitszeit 269,49 h K Dach 1.1/1.2/ ,25 Arbeitszeit 251,14 h K Dach 2.2/2.1, Report KW ,50 Arbeitszeit 173,26 h K KW 29/ ,50 Arbeitszeit 16,08 h K Elektro Schönau 402,00 Arbeitszeit 23,50 h K Werkstattleistung 587,50 Arbeitszeit 21,00 h K Werkstattleistung 525,00 Arbeitszeit 27,00 h K KW 31 Bericht ,00 Arbeitszeit 36,00 h K KW 35 Bericht ,00 Summe 1.451,97 h ,25 Tabelle 1: Arbeitszeit nach Anlage K5 Der Nachweis zur erbrachten Arbeitszeit erfolgte vom bis zum über das Stundenaufmaß für Photovoltaik Gbr. Siehe Anlage K6 der Akte, Blatt 30, 31 und 32 der Akte. Ab dem wurden Bau-Tagesberichte erstellt. Siehe Anlage K6 der Akte, Blatt 33 bis Blatt 55 der Akte. Siehe Tabelle 2. SEITE 11 von 23

12 Bau-Tages- Blatt Datum Anfang Ende Arbeitszeit Personen Summe bericht der Akte Uhrzeit Uhrzeit h (dezimal) Anzahl h (dezimal) Details siehe Akte KW 21/ , Details siehe Akte KW , Details siehe Akte KW , :45 18:25 11, , :45 16:15 9, , :00 16:00 9, , :55 17:10 10, , :00 17:20 10, , :55 17:05 10, , :00 12:20 5, , :30 19:15 7, , :30 20:10 8, , :15 20:25 13, , :15 15:40 8, , :30 20:30 12, , :00 18:15 4,25 1 4, :50 11:30 2,67 1 2, :10 17:30 10, , :10 18:30 11, , :00 14:30 7,50 1 7, :00 14:30 5,50 1 5, :15 16:15 2,00 3 6, :30 18:25 6, , :00 13:00 5, , :00 18:30 9,50 1 9, :00 18:30 9,50 1 9, :00 18:30 8,50 1 8, :30 19:00 10, , :15 19:00 2,75 3 8, :00 20:30 10, , :00 13:00 6, , :30 17:15 7,75 1 7, :00 18:00 10, , :00 18:00 10, , :15 18:00 1,75 2 3, :10 17:30 9,33 1 9, :15 17:00 1,75 2 3, :00 18:00 9, , :00 12:30 4,50 2 9, Vorarbeiten 23, Vorarbeiten 21, :00 17:30 9, , :00 16:30 9, ,00 Summe Arbeitszeit in Stunden (dezimal) ohne Berücksichtigung von Pausen 1.549,50 Tabelle 2: Stundenaufmaß und Bau-Tagesberichte SEITE 12 von 23

13 In der Zusammenstellung gemäß Tabelle 2 wurden Pausenzeiten nicht berücksichtigt, da diese nicht immer eindeutig aus den Bau-Tagesberichten hervorgehen und ebenso wenig immer auf die einzelnen Personen bezogen werden können. Nimmt man pro Person und Arbeitstag überschlägig 1 Stunde Pausenzeit (30 Minuten Frühstückspause und 30 Minuten Mittagspause) an, so ergibt sich eine Abweichung zwischen der Summe der Arbeitszeit laut Stundenaufmaß und Bau-Tagesberichten und den in Rechnung gestellten Arbeitsstunden von 4,47 Stunden. Siehe Tabelle 3. Summe Arbeitszeit in Stunden (dezimal) ohne Berücksichtigung von Pausen 1.549,50 Pausenzeiten in Stunden (dezimal), überschlägig -1, ,00 Summe Arbeitszeit in Stunden (dezimal) 1.447,50 Summe Arbeitszeit in Stunden (dezimal) laut Rechnungen 1.451,97 Summe Arbeitszeit in Stunden (dezimal) laut Berichten incl. Pausen 1.447,50 Differenz Arbeitszeit in Stunden (dezimal) 4,47 Tabelle 3: Differenz Stundenaufmaß Rechnungen Da ein Stundensatz von 25 vereinbart wurde beläuft sich die Differenz auf ca Um diese Differenz aufzulösen hält es der Sachverständige nicht für gerechtfertigt die Pausenzeiten minuten- und personengenau darzustellen. Nach Aktenlage (Stundenaufmaß und Bau-Tagesberichten) ist der Beweis erbracht, dass die in Rechnung gestellten Stunden Arbeitszeit erbracht wurden. Die abgerechneten 1.451,97 Stunden Arbeitsleistung sind zur Herstellung und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlagen erforderlich und angemessen. Der vereinbarte Stundensatz von 25 (netto) wird vom Sachverständigen als niedrig aber angemessen bewertet. 6.2 Materialleistungen, Solarkabel Um mit vertretbarem Aufwand ein Aufmaß für die Materialleistung Solarkabel vorzunehmen, wurde folgende Berechnung angesetzt: SEITE 13 von 23

14 Durchschnittliche Kabellänge vom Wechselrichter bis zum Dach Durchschnittliche Kabellänge entlang der Traufe (Stranganfang) Durchschnittliche Kabellänge bis zum Beginn des ersten Moduls eines Strangs, berechnet aus dem durchschnittlichen Abstand des Stranganfangs ab der Traufe Durchschnittliche Kabellänge vom Ende des letzten Moduls eines Strangs, berechnet aus dem durchschnittlichen Abstand des Strangendes bis zur Traufe Durchschnittliche Kabellänge entlang der Traufe (Strangende) Durchschnittliche Kabellänge vom Dach bis zum Wechselrichter Summe 5 m 2 m 20 m 20 m 2 m 5 m 54 m Tabelle 4: die Materialleistung Solarkabel Auf jeden Wechselrichter sind 3 Stränge geschaltet. In einem Gebäude befinden sich 18 Wechselrichter. Es befinden sich 4 Gebäude auf dem Gelände. Daraus ergibt sich eine Kabellänge von m (3 x 18 x 4 x 54 m = m) Bei einem angenommenen Verschnitt von 5 % ergibt sich eine Kabellänge von m (auf 10 m gerundet). Der ermittelte Wert liegt 4 % unter dem abgerechneten Wert laut Tabelle 5. Im Rahmen der Genauigkeit der herangezogenen Berechnungsgrundlage hält der Sachverständige die Abweichung für unkritisch: Die erbrachte Materialleistung Solarkabel ist in ihrem abgerechneten Umfang zur Herstellung und Inbetriebnahme der Anlage erforderlich und angemessen. Materialleistungen Bezeichnung Anzahl Einheit Anl. Blatt Rechnung Pos Bezeichnung Betrag Akte d. A. Nr. Nr. verkürzt Gesamt Solarkabel 2.910,0 lfdm K Dach DC-Trenner 2.269,80 Solarkabel 2.910,0 lfdm K Rolle 2.269,80 Solarkabel 2.910,0 lfdm K Rolle 2.269,80 Solarkabel 2.910,0 lfdm K Dach DC-Trenner 2.269,80 Solarkabel 162,0 lfdm K Halle ,36 Solarkabel 907,2 lfdm K Box WR 707,62 Summe ,2 lfdm 9.913,18 Tabelle 5: Materialleistungen, Solarkabel SEITE 14 von 23

15 Der abgerechnete Preis von 0,78 pro laufendem Meter Kabel ist entsprechend den Erfahrungen des Sachverständigen marktüblich und angemessen. (9.913,18 / ,2 = 0,78 ) 6.3 Materialleistungen, Schutzrohr und Rohrschellen Um mit vertretbarem Aufwand ein Aufmaß für die Materialleistung Schutzrohr vorzunehmen, wurde folgende Berechnung angesetzt: Schutz der Strangleitungen um die Traufe herum in das Gebäude Schutz DC-Leitungen zwischen Freischalter und Wechselrichter Schutz auf der AC Seite der Wechselrichter Niederspannungskabel und Telefonkabel Summe 2 m 1 m 4 m 7 m Tabelle 6: Materialleistung Schutzrohr In einem Gebäude befinden sich 18 Wechselrichter. Es befinden sich 4 Gebäude auf dem Gelände. Daraus ergibt sich eine Schutzrohrlänge von 504 m (18 x 4 x 7 m = 504 m) Der ermittelte Wert liegt 3 % über dem abgerechneten Wert laut Tabelle 7. Im Rahmen der Genauigkeit der herangezogenen Berechnungsgrundlage hält der Sachverständige die Abweichung für unkritisch: Die erbrachte Materialleistung Schutzrohr ist in ihrem abgerechneten Umfang zur Herstellung und Inbetriebnahme der Anlage erforderlich und angemessen. Materialleistungen Bezeichnung Anzahl Einheit Anl. Blatt Rechnung Pos Bezeichnung Betrag Akte d. A. Nr. Nr. verkürzt Gesamt Schutzrohr 125,6 lfdm K Zuleitung NS / T 145,70 Schutzrohr 112 lfdm K Zuleitung NS / T 129,92 Schutzrohr 75 lfdm K Zuleitung NS / T 87,00 Schutzrohr 50,6 lfdm K Zuleitung NS / T 58,70 Schutzrohr 125,6 lfdm K Zuleitung NS / T 145,70 Summe 488,8 lfdm 567,02 Tabelle 7: Materialleistungen, Schutzrohr SEITE 15 von 23

16 Der abgerechnete Preis von 1,16 pro laufendem Meter Schutzrohr ist entsprechend den Erfahrungen des Sachverständigen marktüblich und angemessen. (567,02 / 488,8 = 1,16 ) Um mit vertretbarem Aufwand ein Aufmaß für die Materialleistung Rohrschellen vorzunehmen, wurde folgende Berechnung angesetzt: Benötigt werden für eine fachgerechte Ausführung 2 Rohrschellen pro laufendem Meter Schutzrohr. Entsprechend der Summe der Anzahl der laufenden Meter gemäß Tabelle 7 wären demnach 978 Rohrschellen notwendig. (488,8 * 2 = 977,6) Auf dem Teilstück zum Schutz der Strangleitungen - um die Traufe herum in das Gebäude - kann dieser Schellenabstand nicht eingehalten werden. Teilweise ist das Schutzrohr im Erdreich verlegt, hier sind ebenfalls keine Rohrschellen notwendig. Die berechnete Anzahl wird daher mit dem Faktor 0,8 gewichtet. Der Sachverständige hält ca. 780 Rohrschellen für angemessen. (978 X 0,8 = 782) Der ermittelte Wert liegt 7 % über dem abgerechneten Wert laut Tabelle 8. Im Rahmen der Genauigkeit der herangezogenen Berechnungsgrundlage hält der Sachverständige die Abweichung für unkritisch: Die erbrachte Materialleistung Rohrschellen ist in ihrem abgerechneten Umfang zur Herstellung und Inbetriebnahme der Anlage erforderlich und angemessen. Materialleistungen Bezeichnung Anzahl Einheit Anl. Blatt Rechnung Pos Bezeichnung Betrag Akte d. A. Nr. Nr. verkürzt Gesamt Rohrschelle 206 St. K ,96 Rohrschelle 115 St. K für Halle ,90 Rohrschelle 72 St. K für Halle ,52 Rohrschelle 132 St. K für Halle ,12 Rohrschelle 207 St. K für Halle ,62 Summe 732 St. 483,12 Tabelle 8: Materialleistungen, Rohrschellen Der abgerechnete Preis von 0,66 pro Rohrschelle ist entsprechend den Erfahrungen des Sachverständigen marktüblich und angemessen. (483,12 / 732 = 0,66 ) SEITE 16 von 23

17 6.4 Materialleistungen, Stecker, Buchsen, Abzweiger Um mit vertretbarem Aufwand ein Aufmaß für die Materialleistung Stecker, Buchsen und Abzweiger vorzunehmen, wurde folgende Berechnung angesetzt: Abzählen der Komponenten an einem Wechselrichter, hochrechnen auf 18 Wechselrichter pro Gebäude bei 4 Gebäuden. Als Verbindung zwischen Wechselrichter und DC-Freischalter sind 3 Stecker auf Seiten des DC-Freischalters und 3 Stecker auf Seiten des Wechselrichters zu verzeichnen. Dasselbe gilt für die Buchsen. In Summe ergeben sich hier 432 Stecker und 432 Buchsen. Siehe Bild 8, rechte Seite. Bild 8: Schaltschema Stecker, Buchse, Abzweige Die 432 Stecker und die 432 Buchsen sind Gegenstand der Rechnung , Blatt 26 der Akte. Als Verbindung zwischen den Abzweigern und den angeschlossenen Strangleitungen sind 3 Stecker zu verzeichnen. Dasselbe gilt für die Buchsen. In Summe ergeben sich hier 216 Stecker und 216 Buchsen. Siehe Bild 8, Mitte. SEITE 17 von 23

18 Die 216 Stecker und die 216 Buchsen sind Gegenstand der Rechnung , Blatt 26 der Akte. Pro Wechselrichter sind 2 Abzweiger zu verzeichnen. In Summe ergeben sich 144 Abzweiger. (2 x 18 x 4 = 144). Die 144 Abzweiger sind Gegenstand der Rechnung , Blatt 17 der Akte. Hier werden 150 Stück Abzweiger verrechnet. Als Verbindung zwischen den Modulen und den Strangleitungen sind 4 Stecker zu verzeichnen. Dasselbe gilt für die Buchsen. In Summe ergeben sich hier 288 Stecker und 288 Buchsen. Siehe Bild 8, linke Seite. In den Rechnungen , und werden in Summe 525 Stecker und 525 Buchsen verrechnet. Jeweils 288 Stecker und 288 Buchsen lassen sich gemäß Bild 8, linke Seite zuordnen. Die verbleibenden 237 Stecker und 237 Buchsen können vom Sachverständigen nicht zugeordnet werden. Hinweis: Es wurde berücksichtigt, dass werkseitig vorhandene Stecker und Buchsen an den Modulen, an den DC-Freischaltern und an den Wechselrichtern nicht angerechnet werden. Solche Stecker und Buchsen sind in Bild 8 nicht dargestellt. Abzüglich 237 Stecker und 237 Buchsen ist die erbrachte Materialleistung Stecker, Buchsen, Abzweiger in ihrem abgerechneten Umfang zur Herstellung und Inbetriebnahme der Anlage erforderlich und angemessen. Zu ihrer Zusammenstellung siehe Tabelle 9. Materialleistungen Bezeichnung Anzahl Einheit Anl. Blatt Rechnung Pos Bezeichnung Betrag Akte d. A. Nr. Nr. verkürzt Gesamt MC4 Stecker 125 St. K mm² 100,00 MC4 Stecker 200 St. K mm² 160,00 MC4 Stecker 216 St. K mm² 172,80 MC4 Buchse 125 St. K mm² 132,50 MC4 Buchse 200 St. K mm² 212,00 MC4 Buchse 216 St. K mm² 228,96 MC3 Stecker 200 St. K mm² 396,00 MC3 Stecker 432 St. K mm² 855,36 MC3 Buchse 200 St. K mm² 468,00 MC3 Buchse 432 St. K mm² 1.010,88 MC4-Abzw. 150 St. K mm² 486,00 MC4-Abzw. 150 St. K mm² 486,00 Summe St ,50 Tabelle 9: Materialleistungen, Stecker, Buchsen, Abzweige SEITE 18 von 23

19 Der abgerechnete Preis bei Steckern, Buchsen und Abzweigern ist entsprechend den Erfahrungen des Sachverständigen marktüblich und angemessen. 6.5 Materialleistungen, Sicherungskästen In einem Gebäude konnten 18 Sicherungskästen gezählt werden. Demzufolge sind in 4 Gebäuden 72 Sicherungskästen installiert. Der zusätzliche Sicherungskasten gemäß Rechnung , Blatt 46 der Akte, ist vorhanden. Materialleistungen Bezeichnung Anzahl Einheit Anl. Blatt Rechnung Pos Bezeichnung Betrag Akte d. A. Nr. Nr. verkürzt Gesamt Sicherungsk. 72 St. K für WR 6.410,88 Sicherungsk. 1 St. K für WR 89,04 Summe 73 St ,92 Tabelle 10: Materialleistungen, Sicherungskästen Die erbrachte Materialleistung Sicherungsrechten gemäß Tabelle 10 ist in ihrem abgerechneten Umfang zur Herstellung und Inbetriebnahme der Anlage erforderlich und angemessen. Der abgerechnete Preis von 89,04 pro Sicherungskasten ist entsprechend den Erfahrungen des Sachverständigen marktüblich und angemessen. 6.6 Materialleistungen, Nieten und Schrauben Um mit vertretbarem Aufwand ein Aufmaß für die Materialleistung Nieten vorzunehmen, wurde folgende Berechnung angesetzt: Abzählen der von unten sichtbar Nietenköpfe in einem Segment, hochrechnen auf alle Segmente eines Gebäudes, hochrechnen auf alle Gebäude. Es wurden 37 Nieten in dem Zwischenraum zwischen 2 Sparren gezählt. In jedem solchen Zwischenraum befinden sich 12 Modulreihen. Jede Modulreihe ist mit 2 Schienen befestigt. Es ergeben sich für den Zwischenraum 37 x 2 x 12 = 888 Nieten. Ein Gebäude umfasst 16 (zwischen 2 Sparren liegenden) Felder. Dies ergibt 888 x 16 = Nieten pro Gebäude. Bei 4 Gebäuden ist mit Nieten zu rechnen. ( x 4 = ) Wie in Tabelle 11 zu erkennen, sind einen Nieten abgerechnet worden. Dies entspricht 37 % der vom Sachverständigen veranschlagten Menge. SEITE 19 von 23

20 Materialleistungen Bezeichnung Anzahl Einheit Anl. Blatt Rechnung Pos Bezeichnung Betrag Akte d. A. Nr. Nr. verkürzt Gesamt Blindnieten St. K Alu m. Stahldorn 840,00 Blindnieten St. K Alu m. Stahldorn 438,00 Summe St ,00 Tabelle 11: Materialleistungen, Nieten Die erbrachte Materialleistung Nieten ist in ihrem Umfang deutlich zu niedrig abgerechnet. Sie ist prinzipiell zur Herstellung und Inbetriebnahme der Anlage erforderlich. Der abgerechnete Preis von 0,06 pro Blindniete ist entsprechend den Erfahrungen des Sachverständigen marktüblich und angemessen. (1.278 / = 0,06 ) Zur leichteren Ausrichtung der Montageschienen vor ihrer endgültigen Befestigung durch Blindnieten wurden diese mittels Schrauben fixiert oder Schrauben wurden abgerechnet, siehe Tabelle 12. Materialleistungen Bezeichnung Anzahl Einheit Anl. Blatt Rechnung Pos Bezeichnung Betrag Akte d. A. Nr. Nr. verkürzt Gesamt Schrauben St. K E-Jot Saphir 910,00 Summe St. 910,00 Tabelle 12: Materialleistungen, Schrauben Die Hallenbreite beträgt ca. 80 m, bei 24 Schienen pro Halle beträgt die gesamte Anzahl der laufenden Meter Schiene 4 x 80 x 24 = m. Die Schienen wurden also ca. jeden 2. Meter mit einer Schraube fixiert. (7.680 / = 2,2) Die erbrachte Materialleistung Schrauben ist in ihrem abgerechneten Umfang zur Herstellung und Inbetriebnahme der Anlage erforderlich und angemessen. Der abgerechnete Preis von 0,26 pro Schraube ist entsprechend den Erfahrungen des Sachverständigen marktüblich und angemessen. (910 / = 0,26 ) SEITE 20 von 23

21 6.7 Materialleistungen, Sonstiges Die Position Sonstiges soll pauschal betrachtet werden. Zu ihrer Aufstellung siehe Tabelle 13. Materialleistungen Bezeichnung Anzahl Einheit Anl. Blatt Rechnung Pos Bezeichnung Betrag Akte d. A. Nr. Nr. verkürzt Gesamt Versand 1 St. K ,90 NYY-J-5x4 64,8 m K Erdkabel 137,38 NYY-J-5x4 1 St. K Rohstoff 14,60 Nietgerät 2 St. K ,00 Ersatzbacken 3 St. K ,25 Summe 835,13 Tabelle 13: Materialleistungen, Sonstiges Die Summe der Positionen Sonstiges beträgt mit 835,13, 1,4 % der Gesamtsumme aller Rechnungen aus Anlage K5 der Akte. (835,13 / ,12 = 0,014 = 1,4 %) Die erbrachte Materialleistung Sonstiges ist in ihrem abgerechneten Umfang und in ihrer abgerechneten Höhe zur Herstellung und Inbetriebnahme der Anlage erforderlich und angemessen. 7 Feststellungen und Bewertungen zur Berechnung des Werklohns Die Zusammenstellung aller Rechnungsbeträge aus Anlage K5 der Akte ergibt zunächst, dass die Summe laut Beweisbeschluss mit der Summe aller Rechnungsbeträge bis auf 0,01 übereinstimmt. Siehe Tabelle 14. Als Korrektur sollen 237 Stecker und 237 Buchsen als zu viel verrechnet vom Gesamtbetrag abgezogen werden. Siehe Kapitel 6.4. und Nieten als zu wenig verrechnet hinzu gezählt werden. Siehe Kapitel 6.6. Als Preis pro Stecker bzw. pro Buchse wird der Mittelwert der Stecker vom Typ MC3 und MC4 herangezogen: Stecker: (0,80 +1,98 ) / 2 = 1,39 Buchse: (1,06 + 2,34 ) / 2 = 1,70 Als Preis pro Blindniete wird der Wert gemäß Rechnung mit 0,06 pro Niete herangezogen. SEITE 21 von 23

22 Zusammenstellung Rechnungsnummer Nettobetrag Mehrwertsteuer Gesamtbetrag , , ,96 528, , , , , ,80 846, , ,00 172, , , , ,70 681, , , , ,82 27,71 173, ,12 484, , ,98 28,88 180, , , ,27 733, , , , , ,00 Summe ,15 Tabelle 14: Zusammenstellung Rechnungsbeträge Unter Berücksichtigung der Ausführungen aus den einzelnen Kapiteln dieses Gutachtens entsprechen alle anderen Positionen den Erfahrungen des Sachverständigen. Sie sind marktüblich und angemessen. Alle erbrachten Arbeits- und Materialleistung sind zur Herstellung und Inbetriebnahme der Anlage erforderlich und angemessen. Materialleistungen Bezeichnung Anzahl Einheit Bezeichnung Betrag verkürzt Gesamt Stecker 237 St. zuviel verrechnet - 392,02 Buchsen 237 St. zuviel verrechnet - 479,45 Blindnieten St. zu wenig verrechnet 2.536,98 Summe (Brutto) 1.665,51 Tabelle 15: Korrektur zur Zusammenstellung Rechnungsbeträge Der Auftrag wurde bis auf die Abweichungen gemäß Tabelle 15 korrekt berechnet. Unter Berücksichtigung der sachverständigen Feststellungen kann der Kläger einen Betrag in Höhe von rund als Werklohn beanspruchen (auf 100 gerundet). (66.281, ,51 = ,66 ) SEITE 22 von 23

23 8 Zusammenfassung 8.1 Arbeitsleistungen Nach Aktenlage (Stundenaufmaß und Bau-Tagesberichten) ist der Beweis erbracht, dass die in Rechnung gestellten Stunden Arbeitszeit erbracht wurden. Die abgerechneten 1.451,97 Stunden Arbeitsleistung sind zur Herstellung und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlagen erforderlich und angemessen. Der vereinbarte Stundensatz von 25 (netto) wird vom Sachverständigen als niedrig aber angemessen bewertet. 8.2 Materialleistungen Nach Einschätzung des Sachverständigen wurden 237 Stecker und 237 Buchsen zu viel und ca Blindnieten zu wenig berechnet. Unter Berücksichtigung der Ausführungen aus den einzelnen Kapiteln dieses Gutachtens entsprechen alle anderen Positionen der Materialleistungen in Menge und Masse den Erfahrungen des Sachverständigen. Die Preise sind marktüblich und angemessen. 8.3 Werklohn Alle gemäß Anlagen K1 bis K3, K5 und K6 erbrachten Material- und Arbeitsleistungen sind zur Herstellung und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlagen erforderlich und angemessen. Der Auftrag wurde bis auf die Abweichungen bei Steckern, Buchsen und Blindnieten korrekt berechnet. Unter Berücksichtigung der sachverständigen Feststellungen kann der Kläger einen Betrag in Höhe von rund als Werklohn beanspruchen (auf 100 gerundet). Björn Hemmann ö.b.v. Sachverständiger für Photovoltaische Anlagentechnik SEITE 23 von 23

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