Interne Modelle in Solvency II für deutsche Lebensversicherungsunternehmen

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1 Interne Modelle in Solvency II für deutsche Lebensversicherungsunternehmen Diplomarbeit Vorgelegt am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Finanzdienstleistungen Heinrich Heine Universität Düsseldorf Professor Dr. Christoph J. Börner Von Britta Sadzik Zwickauerstraße 12, Düsseldorf 0211/ Matrikelnummer: Abgabedatum:

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...I Abkürzungs- und Symbolverzeichnis...III Tabellen- und Abbildungsverzeichnis... V 1. Einleitung Solvency II Aufbau und Ziel von Solvency II Committee of European Insurance & Occupational Pensions Supervisors (CEIOPS) Die quantitativen Auswirkungsstudien (QIS) Das QIS 3-Standardmodell Ziel von QIS 3 Die Berechnung des SCR Anforderungen an die Lebensversicherungsunternehmen Marktrisiko Zinsänderungsrisiko Aktienrisiko Spreadrisiko Konzentrationsrisiko sonstige Marktrisiken Ausfallrisiko Versicherungstechnisches Risiko Sterblichkeitsrisiko Invaliditätsrisiko Katastrophenrisiko Sonstige versicherungstechnische Risiken Operationelles Risiko Eigenmittel Ergebnisse der QIS 3 aus deutscher Sicht Ansätze zur Entwicklung von internen Modellen Anforderungen an interne Modelle Quantitative Anforderungen Qualitative Anforderungen Absicherungsinstrumente im Rahmen des Risikomanagements von Lebensversicherern Managementregeln Marktrisiko Asset-Liability-Management mit Zinsderivaten Weitere Absicherungsinstrumente des Zinsänderungsrisikos...32 I

3 Aktienbewertung und Absicherung des Währungsrisikos Absicherung des Währungsrisikos Immobilienderivate Absicherung des Spreadrisiko Die Minimierung des Ausfallrisikos Versicherungstechnisches Risiko Rückversicherungsstrategien Versicherungsderivate Ausscheidetafeln im biometrischen Risiko Cat-Bonds Operationelles Risiko Aktuelle Entwicklungen Der Impact Assessment Report Der ORSA-Prozess Fazit...47 Literaturverzeichnis...49 II

4 Abkürzungs- und Symbolverzeichnis ABS Asset Backed Securities APT ASM BaFin bzgl. bzw. ca. CAPM CEIOPS CDO DAV DIX EDV Etc. EU EUR evtl. EWR FRA GDV HGB IAA IFRS insb. IRCA Kfz Arbitrage Pricing Theory Available Solvency Margin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bezüglich beziehungsweise circa Capital Asset Pricing Modell Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors Collateralized Dept Obligations Deutsche Aktuarsvereinigung Deutscher Immobilien Index Elektronische Datenverarbeitung ecetera European Union Euro eventuell Europäischer Währungsraum Forward Rate Agreement Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v Handelsgesetzbuch International Actuarial Association International Financial Reporting Standards insbesondere Internal Risk and Capital Assessment Kraftfahrzeug III

5 KonTraG LIBOR MaRisk MCR Mio. OECD QIS ORIC ORSA OTC RfB SARS SCR SPV SRP SST US VAG VaR vt. VU z.b. ZÜB α β Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich London Interbank Offered Rate Mindestanforderungen ans Risikomanagement Minimum Capital Requirement Million Organisation of Economic Cooperation and Development Quantitative Impact Study Operational Risk Insurance Consortium Own Risk and Solvency Assessment Over the Counter Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen Severe Acute Respiratory Syndrome Solvency Capital Requirement Special Purpose Vehicle Supervisory Review Process Swiss Solvency Test United States Versicherungsaufsichtsgesetz Value at Risk Versicherungstechnisch Versicherungsunternehmen zum Beispiel zukünftige Überschussbeteiligung Konfidenzniveau systematisches Risiko IV

6 Tabellen- und Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Die drei Säulen aus KPMG (2002): Study into the methodologies to assess the overall financial position of an insurance undertaking from the perspective of prudential supervision, URL: vom 23. September Abbildung 2: Die Aufsichtsleiter aus Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v.(2006a): 10 Kernpunkt der deutschen Versicherungswirtschaft zu Solvency II, URL: vom 19. September Abbildung 3: Aufbau vom SCR aus Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2007d): Dritte Untersuchung zu den quantitativen Auswirkungen von Solvabilität II (Quantitative Impact Study 3 QIS 3), Hinweise für Lebensversicherer, URL: vom 26. September Abbildung 4: Auswirkung von Managementregeln aus Bader, Guido (2007): Vortrag: Internes Modell und wertorientierte Steuerung, 4. Akademietag der verantwortlichen Aktuare am 18. Oktober 2007 in Köln. Tabelle 1: Prioritätsübersicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2007c): Dritte Untersuchung zu den quantitativen Auswirkungen von Solvabilität II (Quantitative Impact Study 3 QIS 3), Hinweise für Lebensversicherer, URL: vom 26. September 2007, Seite 5. V

7 1. Einleitung Die Versicherungsbranche ist seit einigen Jahren im Umbruch. Grund ist der Plan der EU-Kommission die Gesetze der Versicherungswirtschaft grundlegend zu reformieren und das Risikomanagement sowie die Solvabilität des Versicherers in den Fokus zu stellen. 1 Im Rahmen dieser Reform sollen die Transparenz und das Risikomanagement verbessert werden. 2 Zusätzlich sollen die Möglichkeiten zur Aufsichtsarbitrage eliminiert werden. Deshalb wird derzeit ein Standardmodell entwickelt, das die Erreichung dieses Ziels sicherstellen soll. 3 Das Modell wird auf die einzelnen Versicherungssparten abgestimmt sein, allerdings kann es die individuelle Risikosituation eines Versicherungsunternehmens nur eingeschränkt berücksichtigen. Um dieses Problem zu lösen, können die Versicherer interne (Teil-)Modelle entwickeln, doch dieses Vorhaben ist mit einem hohen Ressourcenaufwand verbunden, was gerade für kleinere Unternehmen ein Hindernis darstellt. 4 Besonders im Bereich der Lebensversicherung gestaltet sich die Entwicklung von internen Modellen schwierig, da die Laufzeit der Verpflichtungen überwiegend langfristig ist. Schadenversicherer gehen kurzfristigere Verpflichtungen ein. Die Kfz-Versicherung ist beispielsweise jährlich oder nach einem Schadenfall kündbar, eine Lebensversicherung läuft oft mehrere Jahrzehnte. 5 Anders als bei der Schadenversicherung steht bei Lebensversicherern nicht das versicherungstechnische Risiko im Fokus, sondern das Markt- bzw. genauer das Zinsänderungsrisiko. 6 Nach einer kurzen thematischen Einleitung werden die Anforderungen des Quantitative Impact Study (QIS) 3-Standardmodells, aufgegliedert nach Risikokategorien, an deutsche Lebensversicherer beschrieben. Anschließend werden die Ergebnisse von QIS 3 dargestellt. Im nächsten Schritt werden die Anforderungen an interne Modelle beschrieben und die Bedeutung von Managementregeln dargestellt. Am Beispiel der Zinspolitik eines Lebensversicherungsunternehmens wird dann eine Managementregel vorgestellt. Darüber hinaus werden Instrumente vorgestellt, die die Risikosituation des Versicherers beeinflussen und Auswirkungen auf die Kapitalanforderungen unter Solvency II haben. Abschließend erfolgen die Bewertung der gewonnenen Erkenntnisse sowie die Darstel Vgl. BaFin (2007a), S. 2. Vgl. Nguyen, Tristan (2007), S Vgl. BaFin (2007a), S. 2. Vgl. GDV (2007a), S. 6. Vgl. Farny, Dieter (2006), S Vgl. Chief Risk Officer Forum (2006), S. 7. 1

8 lung aktueller Entwicklungen in Solvency II. Ein besonders spannendes und intensiv diskutiertes Thema ist der ORSA-Prozess, der nach Auffassung der EU-Kommission Teil der Anforderungen unter Solvency II sein soll Solvency II 2.1 Aufbau und Ziel von Solvency II Anfang 2001 rief die Europäische Kommission eine Initiative mit dem Namen Solvency II ins Leben. Es wurde das Ziel verfolgt ein Solvabilitätsprogramm zu etablieren, das den wahren Risiken eines Versicherers besser Rechnung trägt 8 und somit die Versicherungsnehmer vor Ausfällen der Versicherungsunternehmen besser schützt. Weitere Hauptziele von Solvency II sind: Deepen the integration of the EU insurance market[ ] [ ]Improve the international competitiveness of EU insurers and reinsurers[ ] [ ]Promote Better Regulation 9 Daneben gibt es eine Reihe von spezifischen und operationalen Zielen. Die Implementierung dieses neuen Solvabilitätssystems wurde in zwei Phasen unterteilt 10 und wird voraussichtlich 2012 abgeschlossen sein. 11 Der erste Schritt bestand aus der Entwicklung eines Drei-Säulen-Modells 12, das bewusst an Basel II angelehnt wurde. Die erste Phase wurde 2003 abgeschlossen. 13 Die zweite Phase wird mit der Umsetzung von Solvency II in nationales Recht abgeschlossen sein. Abbildung 1: Die drei Säulen Vgl. Europäische Kommission (2007a), Art. 44. Vgl. Nguyen, Tristan (2007), S Vgl. Europäische Kommission (2007b), S. 16. Vgl. Nguyen, Tristan (2007), S Vgl. Brüsse, Manfred (2007), S. 1. Vgl. KPMG (2002), S. 22. Vgl. Nguyen, Tristan (2007), S Vgl. KPMG (2002). 2

9 In der ersten Säule werden die Kapitalanforderungen an die Versicherungsunternehmen geregelt, die mithilfe eines risikobasierten Standardansatzes oder eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anerkannten internen Modells berechnet werden sollen. Ziel der Berechnung ist das Solvency Capital Requirement (SCR), das von allen Versicherungsunternehmen vorgehalten werden sollte. Wichtig ist zu Bedenken, dass das SCR nur die unerwarteten Verluste abdecken soll 15, da die erwarteten Verluste in den Versicherungsprämien abgegolten werden. Wird das SCR unterschritten, so hat das Versicherungsunternehmen mit Eingriffen durch die Aufsicht zu rechnen. Die Aufsicht behält sich vor, bei einer spezifischen Risikoexponierung eines Versicherers Zuschläge auf das errechnete SCR zu fordern. 16 Der Grad der Eingriffe ist gestaffelt, je nach dem, wie weit ein Versicherer das SCR unterschreitet. Wird das Minimum Capital Requirement (MCR) unterschritten, so kann der Versicherer seine Geschäftstätigkeit nicht fortsetzen. 17 Dieses ist langfristig die letzte Möglichkeit der BaFin. Vorher wird sie jedoch versuchen das Lebensversicherungsunternehmen durch das Einsetzen eines Treuhänders oder durch Rekapitalisierung zu retten. Der gestaffelte Bereich zwischen SCR und MCR wird auch Aufsichtsleiter genannt. 18 Abbildung 2: Die Aufsichtsleiter 19 In der zweiten Säule werden qualitative Anforderungen an das Risikomanagement durch die Aufsicht eingeführt 20. Neben der bereits im Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) geforderten Implementierung eines Risiko Vgl. Europäische Kommission (2007a), Artikel 100 Nr. 3. Vgl. GDV (2006a), S. 2. Vgl. GDV (2006a), S. 2. Vgl. GDV (2006a), S. 2. Vgl. GDV (2006a), S. 3. Vgl. GDV (2006a), S. 3. 3

10 frühwarnsystems 21 soll dieser Bereich für die Unternehmen von größerer Bedeutung werden. Während in der ersten Säule die Höhe der Eigenmittelanforderungen aufgrund von quantitativen Merkmalen bestimmt wird, betrachtet die zweite Säule qualitative Aspekte des Risikomanagements, wie zum Beispiel Prozessabläufe im Risikomanagement 22. Zu dem wird in der zweiten Säule der Aufsichtsprozess geregelt. Befindet die BaFin die qualitativen Ergebnisse für unzureichend, so kann sie das SCR um einen Sicherheitsaufschlag erhöhen. Die so genannten Mindestanforderungen ans Risikomanagement werden derzeit parallel zu Solvency II entwickelt. Sie sollen für alle Versicherungsunternehmen gelten, die unter das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) fallen, egal, ob sie das Standardmodell oder ein internes Modell anwenden. 23 In der dritten Säule soll die Markttransparenz durch umfassendere Publizitätsanforderungen ( public disclosure ) 24 gesteigert werden. 25 Die erhöhte Transparenz kommt vor allem Investoren, Maklern und Industrieunternehmen zu Gute, da sie sich über die finanzielle Situation des Lebensversicherers einfacher informieren können. Die Marktdisziplin wird erhöht. 26 Auch die BaFin profitiert von dieser neuen Regelung, da ihr mehr Informationen offen gelegt werden müssen ( supervisory reporting ) Committee of European Insurance & Occupational Pensions Supervisors (CEIOPS) Am 5. November beschloss die Europäische Kommission das CEIOPS ins Leben zu rufen. Es handelt sich dabei um einen unabhängigen Ausschuss für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge 29, der sich aus hochrangigen Vertretern der Aufsichtsbehörden [ ] der EU und der EWR-Vertragsstaaten 30 zusammensetzt. Neben beratenden Tätigkeiten für die EU-Kommission bietet CEIOPS den nationalen Aufsichtsbehörden die Möglichkeit des Informationsaustauschs und Projekte gemeinsam voranzutreiben Vgl. KonTraG (1998), Artikel 1 Nr. 9. Vgl. GDV (2006a), S. 3. Vgl. Faber-Graw, Petra (2007), S. 14. Vgl. GDV (2007b), S. 10. Vgl. GDV (2006a), S. 3. Vgl. GDV (2006a), S.3. Vgl. GDV (2007b), S. 10. Vgl. BaFin (2004), S. 1. Vgl. BaFin (2004), S. 1. Vgl. BaFin (2004), S. 1. 4

11 Derzeit gibt es insgesamt acht Arbeitsgruppen, von denen sich fünf ausschließlich mit Solvency II beschäftigen. Es gibt jeweils eine Gruppe für Lebens- und Nichtlebensversicherungsunternehmen, Supervisory Review Process (SRP), Transparenz/ Rechnungslegung und sektorübergreifende Fragestellungen 31. In allen fünf Gruppen ist die BaFin vertreten. 32 CEIOPS nimmt folglich eine entscheidende Rolle in der Entwicklung und dem Voranschreiten von Solvency II ein. Im den Dialog mit den Marktteilnehmern entwickelt CEI- OPS Empfehlungen, die es an die EU-Kommission weiterleitet. 33 Im Rahmen des Lamfallussy-Verfahrens beantwortet die Organisation offene Fragen der EU- Kommission bezüglich Solvency II auf deren Basis ein Gesetzestext formuliert wird 34. Weiter entwickeln die Experten von CEIOPS die so genannten technical specifications, die zur Durchführung der quantitativen Auswirkungsstudien durch die Versicherungsunternehmen benötigt werden. 2.3 Die quantitativen Auswirkungsstudien (QIS) Bei den Quantitative Impact Studies (QIS) handelt es sich um Studien, die die Auswirkungen von Solvency II darstellen sollen. Sie wurden von CEIOPS entwickelt und werden auch weiterhin aktiv von ihr begleitet. Durchgeführt werden die QIS von den nationalen Aufsichtsbehörden, an die die teilnehmenden Versicherungsunternehmen abschließend auch ihre Ergebnisse übermitteln. 35 Eine Teilnahme an den QIS ist keine Pflicht. 36 Das Hauptziel der QIS ist es, die Durchführbarkeit der bereits entwickelten Konzepte zu testen und zu kalibrieren. Darüber hinaus sollen sie die Versicherungsunternehmen schrittweise auf die bevorstehenden Änderungen durch Solvency II vorzubereiten. 37 Die Idee der QIS wurde von der Implementierung von Basel II im Bankensektor übernommen. Die erste QIS ist im 4. Quartal 2005 durchgeführt worden 38. Ziel von QIS 1 war es das derzeitige Niveau der versicherungstechnischen Rückstellungen mit dem Niveau Vgl. BaFin (2004), S. 1. Vgl. GenRe (2007), S. 9. Vgl. GenRe (2007), S. 8. Vgl. GenRe (2007), S. 5. Vgl. BaFin (2005), S. 1. Vgl. BaFin (2005), S. 1. Vgl. BaFin (2007a), S. 2. Vgl. GenRe (2007), S. 4. 5

12 stochastisch definierter Rückstellungen, wie sie im Rahmen von Solvabilität II angestrebt werden, [zu] vergleichen 39. Die Durchführung der QIS 2 erfolgte im Frühjahr In QIS 2 sollte die jetzige HGB-Bilanz mit der voraussichtlich unter Solvabilität II aufzustellenden Solvenzbilanz verglichen werden 40. Mit den QIS 2 wurden auch erstmals das SCR und das MCR mit einer vorläufigen Standardformel berechnet. 41 An QIS 2 nahmen 51 deutsche Lebensversicherungsunternehmen teil, von denen 48 das SCR berechnet haben. 42 Die Bedeckungsquote der Lebensversicherer lag im Mittel bei 240%, wobei die Spannbreite der Werte von 63% bis 560% reichte. 43 Die QIS 3 wurde im Juni 2007 abgeschlossen. Erneut mussten die Unternehmen eine Bilanz nach Solvency II aufstellen und sowohl das SCR, als auch das MCR nach einer vorgegebenen, aber im Vergleich zu QIS 2 modifizierten, Standardformel berechnen. 44 Durch QIS 3 sollte die Standardformel weiter verfeinert werden. Für April bis Juli 2008 ist QIS 4 geplant. Weitere QIS sind vorerst nicht vorgesehen, obwohl unter anderem der GDV noch weiteren Bedarf sieht Das QIS 3-Standardmodell 3.1 Ziel von QIS 3 Die Berechnung des SCR Wie bereits erwähnt, ist das Standardmodell in der ersten Säule von Solvency II angesiedelt und spiegelt ausschließlich rein quantitative Anforderungen an die Versicherungsunternehmen wieder. Die QIS 3 wurden von April bis Juni 2007 durchgeführt. Ziel war es erneut, die Solvency I-Bilanz mit der unter Solvency II zu vergleichen. 46 Im Vergleich zu QIS 2 sind die Bewertungsmethoden und die Formeln für SCR und MCR weiterentwickelt worden 47. Zusätzlich wurden neue Eigenmittelklassen, die so genannten Tier, getestet. Erstmals wurden Gruppen mit einbezogen Vgl. BaFin (2005), S. 1. Vgl. BaFin (2006), S. 1. Vgl. BaFin (2006), S. 1. Vgl. GDV (2006b), S. 12. Vgl. GDV (2006b), S. 22. Vgl. BaFin (2007b), S. 1. Vgl. GDV (2007c), S. 1. Vgl. BaFin (2007a), S. 2. Vgl. BaFin (2007a), S. 2. Vgl. BaFin (2007a), S. 2. 6

13 Insgesamt nahmen in Deutschland 179 Versicherungsunternehmen teil, von denen 60 Lebensversicherer sind, was in dieser Versicherungssparte einem Marktanteil von 84% entspricht. 49 Grundsätzlich konnten...alle Lebens-, Kranken-, Schaden-/Unfall- und Rückversicherer unter deutscher Finanzaufsicht an der deutschen Teiluntersuchung der QIS 3 teilnehmen 50, auch wenn sie an den bisherigen QIS nicht teilgenommen haben. 51 Da die Berechnungen zeit- und personalintensiv sind, hätte die Teilnahme besonders für kleine Lebensversicherer ein Problem darstellen können, deshalb entwickelte CEIOPS den best-effort-ansatz 52. Durch diesen Ansatz sollen kleine Lebensversicherungsunternehmen die Berechnungen [ ] unter den gegebenen Umständen [in der] bestmöglichen Weise durch[ ]führen 53. Die BaFin hat sich bemüht, zu diesem Zweck Auffanglösungen zur Verfügung zu stellen, damit die Berechnungen zumindest näherungsweise durchgeführt werden können. 54 Auch das Treffen von approximativen und vereinfachten Annahmen ist zulässig. Des Weiteren können Teilbestände, Teilverpflichtungen oder Teilrisiken unberücksichtigt bleiben oder pauschal bewertet werden 55. Die übermittelten Daten werden von der BaFin vertraulich behandelt und an CEIOPS nur in zusammengefasster Form übermittelt. 56 Im Folgenden wird die Ermittlung des SCR in QIS 3 in den Mittelpunkt der Betrachtung gestellt. Die Solvency II-Bilanz ist ökonomisch, d.h. dass die Aktiva (Assets) zu Marktpreisen angesetzt werden, die Passiva (Liabilities) werden best möglich geschätzt soweit ihre Marktwerte nicht auch vorhanden sind. Den versicherungstechnischen Rückstellungen wird eine Risikoprämie aufgeschlagen. 57 Das SCR soll so bemessen sein, dass ein Versicherungsunternehmen, das über Eigenmittel in Höhe des SCR verfügt, damit in die Lage versetzt wird, alle Verluste, die innerhalb des dem Betrachtungszeitraum folgenden Jahres auftreten können, ausgleichen zu können Vgl. Darlap, Patrick (2007), Folie 8. Vgl. BaFin (2007a), S. 4. Vgl. BaFin (2007a), S. 4. Vgl. BaFin (2007a), S. 4. Vgl. BaFin (2007a), S. 4. Vgl. BaFin (2007a), S. 5. Vgl. BaFin (2007a), S. 5. Vgl. BaFin (2007a), S. 9. Vgl. BaFin (2007c), S. 31. Vgl. BaFin (2007c), S

14 Wichtig ist, dass bei der Ermittlung des SCR alle Risiken in die Berechnung einfließen. 59 Der Aufbau des SCR ist modular. Es gibt unter QIS 3 insgesamt sechs Module, die weiter unterteilt sind. Für Lebensversicherer sind jedoch nur vier Module zu berücksichtigen. Die anderen Beiden beziehen sich auf die Bereiche Kranken und Nicht-Leben, sprich Schaden-/Unfallversicherer. Abbildung 3: Aufbau des SCR 60 Die meisten der Module, die für den Lebensversicherer relevant sind, sind szenarienbasiert. Dazu zählen das Marktrisiko, das versicherungstechnische Risiko und das Ausfallrisiko. Im Rahmen eines solchen Ansatzes wird das Risikokapital in Höhe des Verlustes in der ökonomischen Bilanz der Versicherer bemessen, der in Folge eines vorgegebenen Schockereignisses eintritt 61. Alle diese Ansätze sind zugleich prinzipienorientiert, die Lebensversicherung ist in der Wahl der Berechnungsmethode frei, solange sie mit dem SCR konsistent ist. 62 Das Katastrophenrisiko und die operationellen Risiken sind faktorbasiert, d.h. CEIOPS hat die Gewichtung des Risikos vorgegeben. Zur Ermittlung des SCR werden die Module einzeln berechnet und anschließend in einer, von CEIOPS vorgegebenen, Korrelationsmatrix zum SCR zusammengefasst. 63 Für die Berechnungen im Standardmodell wird der Value at Risk (VaR) als Risikomodell verwendet. Der Value at Risk bezeichnet den in Geldeinheiten gemessenen Verlust einer Einzelposition oder eines Portfolios, der mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit von (1-α), innerhalb einer bestimmten Zeitperiode (Haltedauer) nicht überschritten Vgl. BaFin (2007c), S. 31. Vgl. BaFin (2007c), S. 32. Vgl. BaFin (2007c), S. 33. Vgl. BaFin (2007c), S. 33. Vgl. BaFin (2007c), S

15 wird 64. Das Konfidenzintervall ist mit 99,5% (α= 0,5) vorgegeben, analog zu Basel II. Damit liegt die Ruinwahrscheinlichkeit der Lebensversicherungsunternehmen im nächsten Jahr bei 0,5%. 65 Das Standardmodell ist einperiodig. Diese Entscheidung von CEI- OPS hat an mehreren Stellen zu Kritik geführt. such an approach does not necessarily give a satisfactory capital standard for risks which emerge only over long periods 66. Neben dem VaR wurde auch der Tail Value at Risk als mögliches Risikomaß diskutiert. Der TailVaR ist der durchschnittliche Verlust, der bei Übersteigen des VaR zu erwarten ist. Obwohl CEIOPS und die International Actuarial Association (IAA) den TailVaR bevorzugen, 67 könnte dieses Risikomaß bei den Lebensversicherern zu Wettbewerbsverzerrungen führen. 68 Grund ist die Ähnlichkeit der Lebensversicherungen mit dem Banksektor, die sich aus dem notwendigem Aktiv-Passiv-Management ergibt. Darüber hinaus ist der VaR einfacher zu kommunizieren als der TailVaR. In QIS 3 soll nicht nur das SCR berechnet werden, auch das MCR wird gefordert. Die Berechnungen für den MCR sind jedoch, im Vergleich zum SCR, stark vereinfacht worden. Die Lebensversicherungsunternehmen müssen nur noch zwei Risiken, nämlich das Marktrisiko und das versicherungstechnische Risiko, berücksichtigen. Der VaR beträgt 90% und die Ansätze zur Berechnung sind ausschließlich faktorbasiert. 69 Die einzelnen Ergebnisse werden erneut über eine Korrelationsmatrix aggregiert Anforderungen an die Lebensversicherungsunternehmen Da die Teilnahme, wie bereits erwähnt, mit hohen Anforderungen an die Unternehmen verbunden ist, wurden die Berechnungen in drei Prioritätsstufen eingeteilt. Die Angaben die mit Priorität 1 versehen sind, sollten möglichst alle Teilnehmer machen. Die Daten dieser Stufe sind für die Erstellung der Solvenzbilanz und die Berechnungen der Bedeckungsquote notwendig. 71 In der zweiten Stufe sind Berechnungen durchzuführen, die nützliche Zusatzinformationen liefern Vgl. Büschgen, Hans E. und Christoph J. Börner (2003), S Vgl. Hull, John C. (2006), S Vgl. Towers Perrin Tillinghast (2007), S. 4. Vgl. CEIOPS (2005), S Vgl. Nguyen, Tristan (2007), S Vgl. BaFin (2007c), S. 55. Vgl. BaFin (2007c), S. 56. Vgl. BaFin (2007c), S. 5. Vgl. BaFin (2007c), S. 5. 9

16 Eine Übersicht über die verschiedenen Anforderungen gemäß Priorität gibt die folgende Tabelle. Tabelle 1: Prioritätsübersicht 73 vt. Rückstellungen Erwartungswertrückstellungen Kapitalkostenmarge (für jede Risikogruppe) Aktiva Marktbewertung der Kapitalanlagen Marktbewertung der sonstigen Aktiva (falls materiell) Sonstige Verbindlichkeiten Marktbewertung der sonstigen Verbind- lichkeiten (falls materiell, insbesondere Pensionsrückstellungen) SCR Berechnung nach dem Standardmodell Berechnung nach dem internen Modell (falls vorhanden) MCR Berechnung nach der vorgegebenen Formel mit Faktoransatz fürs Zinsänderungsrisiko 1. Priorität 2. Priorität 3. Priorität Wert der hedgebaren Risiken Modifizierte Duration Kapitalkostenmarge mit Diversifikation (für den Gesamtbestand) Durationsansatz fürs Zinsänderungsrisiko Kapitalkostenmarge gemäß internem Modell Netto- Erwartungswertrückstellungen Marktbewertung der sonstigen Aktiva (falls nicht materiell) Marktbewertung der sonstigen Verbindlichkeiten (falls nicht materiell) Alternativer Ansatz zum Aktien- und Immobilienrisiko (Duration der Verpflichtungen) Alternativer Ansatz zum Marktrisiko (free assets) Alternativer Ansatz zum Marktrisiko des MCR (free assets) Eigenmittel Neubestimmung der Eigenmittel Neben diesen Punkten gibt es bei der Ermittlung des SCR noch weitere Aspekte zu beachten. Es sollen immer Marktwerte angesetzt werden. Ausgenommen sind die Anteile von Rückversicherern an den versicherungstechnischen Rückstellungen, die mit dem fair value anzusetzen sind. Sind die Marktpreise für einige Aktiva nicht vorhanden, ist der realisierbare Wert anzusetzen. Bei unzuverlässigen Marktpreisen, die beispielsweise durch Illiquidität der Märkte verursacht werden, sollte der Marktwert bestmöglich geschätzt werden. 74 Grundsätzlich lässt sich sagen, dass sich die Solvency II-Bilanz nach den Regeln der IFRS und somit nach dem Ansatz von Marktwerten richtet. Die (zu)künftigen Überschussbeteiligungen (ZÜB) haben Einfluss auf das ökonomische Eigenkapital und müssen somit bei der Berechnung des SCR berücksichtigt werden. Die ZÜB haben in der Regel einen risikomindernden Effekt. Bei einem Schock müssen die Vgl. BaFin (2007c), S. 6. Vgl. BaFin (2007c), S

17 ZÜB abgesenkt werden. Das Maß und die Durchsetzbarkeit der Absenkung sind stark von den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern abhängig. 75 Deshalb hat CEIOPS die Standardformel so gestaltet, dass einerseits die Formel genügend flexibel ist, um eine mit den Bedingungen auf den jeweiligen Märkten konsistente Berechnungen zu ermöglichen, dass andererseits die Quantifizierung jedoch auch auf die modulare Grundstruktur des SCR ausgerichtet ist 76. Die Risikominderung durch die ZÜB wird in zwei Schritten berücksichtigt. Bei der ersten Berechnung wird die Risikominderung ignoriert, während sie in der Zweiten berücksichtigt wird. Die entsprechende SCR-Reduktion ist das Minimum aus der Summe der über die Korrelationsmatrix aggregierten Risikominderungseffekte und dem Zeitwert der künftigen Überschussbeteiligung (ZÜB) 77. Das Konzept wird stark in Frage gestellt, da die ZÜB in den QIS 3 sowohl beim Marktrisiko, als auch beim versicherungstechnischen Risiko voll angerechnet und somit doppelt gezählt werden Marktrisiko Das Marktrisiko beinhaltet alle Risiken, die sich aus Schwankungen von Preisen auf Kapitalmärkten ergeben. 79 Da Schwankungen auf diverse Arten auftreten können, ist das Marktrisiko in sechs Teilmodule unterteilt. Nachdem alle Teilrisiken bestimmt wurden, wird die risikomindernde Wirkung der ZÜB eingerechnet. Anschließend wird aus den Teilergebnissen und den ZÜB mithilfe einer Korrelationsmatrix das SCR des Marktrisikos berechnet Zinsänderungsrisiko Den Anfang macht das Zinsänderungsrisiko. Das Zinsänderungsrisiko ist das Bedeutendste in der Lebensversicherung. Es ist szenarienbasiert modelliert. Die Kapitalanforderung ergibt sich, in dem man zwei Szenarien durchspielt. Im ersten Szenario steigen die Zinsen, im Zweiten fallen sie. Die Zinsstrukturkurven sind von CEIOPS vorgegeben. Bestimmt wird das Zinsänderungsrisiko durch die Änderung des Marktwerts der festverzinslichen Wertpapieren und der Brutto-Erwartungswertrückstellungen und der daraus resultierenden Konsequenzen auf die Höhe des Eigenkapitals. Hat das Versiche Vgl. BaFin (2007c), S. 34. Vgl. BaFin (2007c), S. 34. Vgl. BaFin (2007c), S. 35. Vgl. Heinen, Norbert (2007), Folie 35. Vgl. BaFin (2007c), S

18 rungsunternehmen sein Zinsänderungsrisiko mithilfe von Derivaten gehedged, so sollte dies in der Ermittlung des Risikos Beachtung finden Aktienrisiko Zur Ermittlung des Aktienrisikos werden die Aktien und Beteiligungen in zwei Klassen unterteilt. Zur ersten Klasse zählen Aktien von und Beteiligungen an Gesellschaften mit Sitz in einem Schwellen- oder Entwicklungsland, Aktien von und Beteiligungen an Gesellschaften, die nicht börsennotiert sind, alternative Finanzinstrumente, z.b. Derivate, soweit sie nicht zur Absicherung dienen, Hedge-Fonds, Managed Futures, Investments in SPVs oder CDOs. 81 Zur zweiten Klasse zählen die restlichen Wertpapiere. Die Identifikation eines Entwicklungs- oder Schwellenlandes ist von der Stabilität des Finanzmarktes abhängig. 82 Für die erste Klasse soll ein Marktwertverlust in Höhe von 45% angenommen werden, in der zweiten Klasse sind es 32%. 83 Auch im Aktienrisiko sollen Absicherungsinstrumente berücksichtigt und gegengerechnet werden. Kapitalanlagen der fondsgebundenen Lebensversicherung bleiben unberücksichtigt 84, da der Versicherungsnehmer das Marktrisiko trägt. Nachdem der Verlust in den Klassen ermittelt wurde, wird die Kapitalanforderung aus einer Aggregation der beiden Klassen berechnet Spreadrisiko Unter dem Spreadrisiko versteht man die Marktwertveränderung von Vermögensgegenständen, die durch eine Änderung des Kreditspread über dem risikolosen Zins hervorgerufen werden. Die Änderung kann unter anderem aus einer Veränderung der Bonität eines Schuldners oder aus Marktveränderungen resultieren. 86 Zur Ermittlung des Spreadrisikos müssen alle Vermögensgegenstände, die vom Kreditrisiko belastet sind, untersucht werden. Grundsätzlich können alle Staatsanleihen aus OECD-Ländern oder EWR-Staaten unberücksichtigt bleiben, da sie als risikolos betrachtet werden Vgl. BaFin (2007c), S. 37. Vgl. BaFin (2007c), S. 39. Vgl. BaFin (2007c), S. 39. Vgl. BaFin (2007c), S. 39. Vgl. BaFin (2007c), S. 39. Vgl. BaFin (2007c), S. 39. Vgl. BaFin (2007c), S

19 In QIS 3 hängt das Spreadrisiko einer Anleihe 87 vom Rating und der Duration ab. Es gibt sieben Ratingklassen und die Bezeichnung ohne Rating, es wurde sich an den bedeutenden Ratinghäusern wie Standard & Poor s, Moody s oder Fitch orientiert. Die Bestnote ist AAA, die Schlechteste wird CCC oder niedriger genannt. 88 Liegt kein Rating vor, kann auch das Rating des Emittenten als Bewertungsgrundlage dienen. Gibt es mehr als nur ein Rating, so sollte auf das Zweitbeste zurückgegriffen werden. Für die Berechnungen ist ausschließlich das aktuelle Rating zu benutzen. 89 In jeder Ratingklasse wird die Summe aus Marktwert der Anleihe und Duration der Anleihe berechnet. Der Wert, der für die Duration anzusetzen ist, entspricht entweder der tatsächlichen Duration oder einem für jede Ratingklasse vorgegeben Wert, nämlich dann wenn die tatsächliche Duration diesen Wert übersteigt. Je schlechter das Rating ausfällt, desto geringer der Wert der Duration. 90 Ist die Einzelbetrachtung der Anleihen zu aufwendig, kann die Berechnung auch für die Gesamtheit einer Ratingklasse angewandt werden. Ist die Ermittlung der Duration zu aufwendig, so sollte sie grob abgeschätzt werden, z.b. als mittlere Restlaufzeit, um eine Kapitalanforderung zu erhalten Konzentrationsrisiko Das Konzentrationsrisiko versucht zusätzliches Risikokapital für Risikokonzentrationen in Aktien und Beteiligungen (Aktienrisiko) und unter Kreditrisiko stehenden Vermögensgegenständen (Ausfall des Schuldners) zu bestimmen. 92 Die risikomindernde Wirkung der ZÜB bleibt außer Acht. 93 Das Konzentrationsrisiko soll in allen Ländern bis 2012 eliminiert sein. 94 Um das Konzentrationsrisiko zu berechnen, sind zunächst die Summe der zu Marktwerten angesetzten Aktiva mit Ausnahme der fondsgebundenen Versicherung anzugeben. 95 Sie dient als Referenzgröße um eine Konzentration in Aktien und festverzinslichen Wertpapieren zu identifizieren Anleihe wird im Folgenden synonym für Vermögensgegenstand, der unter Kreditrisiko steht verwendet. Vgl. BaFin (2007c), S. 42. Vgl. BaFin (2007c), S. 43. Vgl. BaFin (2007c), S. 43. Vgl. BaFin (2007c), S. 44. Vgl. BaFin (2007c), S. 44. Vgl. BaFin (2007c), S. 44. Vgl. Klüttgens, Michael (2007), Folie 7. Vgl. BaFin (2007c), S. 60. Vgl. BaFin (2007c), S

20 Um das zu gewährleisten muss der Konzentrationsexposure ermittelt werden. Hierfür werden Anleihen, Aktien und Beteiligungen betrachtet. Gibt es mehrere Emittenten im Portfolio, die zu einem Konzern oder einer Unternehmensgruppe gehören, so sind sie als ein Emittent zu betrachten. Das Konzentrationsexposure ergibt sich aus der Summe der Marktwerte der drei Investitionsmöglichkeiten. Staatsanleihen, die im Spreadrisiko unberücksichtigt bleiben, werden auch im Konzentrationsexposure nicht beachtet. 97 Gleiches gilt für Schuldverschreibungen mit besonderer gesetzlicher Deckungsmasse. Wurde das Aktien- und Ausfallrisiko der Anleihen abgesichert, kann dies durch eine Senkung des Konzentrationsexposures um den abgesicherten Teil berücksichtigt werden. 98 Im nächsten Schritt wird geprüft, ob eine Konzentration vorliegt. Das ist der Fall, wenn der Konzentrationsexposure einen gewissen prozentualen Schwellenwert der Referenzgröße übersteigt. Der Schwellenwert ist vom Rating des Emittenten abhängig. Hat der Emittent ein Rating von A oder besser, beträgt der Schwellenwert 5% des Referenzwertes. Ist das Rating BBB oder schlechter, so liegt der Schwellenwert bei 3%. Die Kapitalanforderung ergibt sich dann aus der Summe der Emittenten, die den Schwellenwert überschreiten sonstige Marktrisiken Beim Immobilienrisiko werden die Kapitalanforderungen mit und ohne Risikominderung durch ZÜB ermittelt. Die Veränderung des ökonomischen Eigenkapitals ohne Risikominderung durch ZÜB wird durch einen Marktwertverlust der Immobilien in Höhe von 20% berechnet. Wird das Immobilienrisiko durch Finanzinstrumente abgesichert, sollten die Effekte gegengerechnet werden. Anschließend soll noch die Auswirkung einer Veränderung des Eigenkapitals mit Risikominderung durch ZÜB berechnet werden. 100 Beim Währungsrisiko sind zwei Szenarien bei der Veränderung des ökonomischen Eigenkapitals zu berechnen. Beim ersten Szenario verlieren alle anderen Währungen gegenüber dem Euro 20%, im zweiten Szenario gewinnen alle Währungen gegenüber dem Euro 20%. 101 Der Schock erfolgt unmittelbar nach dem Bewertungsstichtag 102. Die Kapitalanforderung wird auch hier aus dem ungünstigeren Szenario abgeleitet. Hält das Vgl. BaFin (2007c), S. 60. Vgl. BaFin (2007c), S. 61. Vgl. BaFin (2007c), S. 61. Vgl. BaFin (2007c), S. 40. Vgl. BaFin (2007c), S. 41. Vgl. BaFin (2007c), S

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