Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom
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- Holger Salzmann
- vor 8 Jahren
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1 Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom Bericht des Bürgermeisters Bürgermeister Bonelli berichtet, dass der Schützenbus auch in diesem Jahr nach Hochdorf fährt. Des Weiteren gab er die Einladung des Kindergartens Schweinhausen an den Gemeinderat bekannt. Der Kindergarten Schweinhausen feiert am ab Uhr sein 40-jähriges Bestehen im Rahmen des Sommerfestes. Baugesuche a) Errichtung von Satelliten-Kalibrierzielen für die Sentinel-1-Mission (ESA), Hier: Errichtung eines Winkelreflektors mit Einzäunung, Flurstück 386/2, Hochgeländ, Hochdorf, Schweinhausen Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.v. (DLR) beabsichtigt die Errichtung eines Winkelreflektors mit Einzäunung auf dem Hochgeländ. Das DLR betreibt durch sein Institut für Hochfrequenztechnik und Radarsysteme in Weßling-Oberpfaffenhofen verschiedene Erdbeobachtungssatelliten. Zur Feststellung und Korrektur der messtechnischen Genauigkeit (Kalibrierung) dieser Satelliten sind solche Kalibrierziele erforderlich, mit deren Hilfe die Messdaten gewonnen werden. Ziel der aktuellen Sentinel-1-Mission der Europäischen Raumfahrtsbehörde ESA ist es, umfassende Radardaten, unabhängig von den Wetterverhältnissen auf der Erde, zu erhalten. Die Radardaten sind eine wichtige Grundlage für viele Bereiche der Wissenschaft, Wirtschaft und des öffentlichen Dienstes. So zählen unter anderem die Beobachtung des Seeeis in der Arktis, die globale Beobachtung von Schiffsbewegungen, das Erstellen hochaktueller Karten für Krisenregionen sowie Messungen von Landmasseverschiebungen zu den Nutzungsmöglichkeiten. Die Kalibrierziele sind auf ihrer Achse dreh- und schwenkbar und werden elektronisch ferngesteuert. Das Bauvorhaben befindet sich auf dem Hochgeländ im sogenannten Außenbereich. Der Reflektor selbst wird auf einem Betonsockel mit einem 1,20 m tiefen Fundament errichtet. Die Höhe des Winkelreflektors beträgt je nach Ausrichtung rund 4 m. Zum Schutz ist die ganze Anlage mit einem 10,00 m x 10,00 m langen Zaun eingezäunt. Die Stromversorgung erfolgt über ein dort verlegtes Erdkabel. Die Zufahrt erfolgt über den Gemeindeverbindungsweg. Eine Belastung der Umwelt durch Strahlung ist bei dem Winkelreflektor nicht gegeben, da es sich hierbei um ein rein passives Referenzziel handelt, bei dem lediglich das Signal des Satelliten wie bei einem Spiegel reflektiert wird. Im Landkreis Biberach sind momentan 3 Kommunen von der Sentinel-1-Mission des DLR betroffen, wobei hingegen der 2 anderen Standorte, beim Standort auf dem Hochgeländ keinerlei Strahlung gesendet wird. Herr Schwarz und Herr Schmid vom DLR waren an der Sitzung anwesend und hielten einen Vortrag zu diesem Vorhaben. Die aufgekommenen Fragen wurden ausführlich beantwortet. Während der Beratung wies Bürgermeister Bonelli darauf hin, dass auf jeden Fall ein Abstand von mind. 2,50-3,00 m von der vorbeiführenden Gemeindeverbindungsstraße eingehalten werden muss. Wenn nicht noch mehr, weil genau an dem vorgesehenen Standort auch die Wasserleitung der Gemeinde nach Berg verläuft. Der Gemeinderat erteilte dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Öffentliche Belange dürften nicht entgegenstehen. Ein ausreichender Abstand zur Gemeindeverbindungsstraße ist einzuhalten. Die Wasserleitung der Gemeinde darf nicht beeinträchtigt werden. 1
2 b) Errichtung eines beleuchteten doppelseitigen Werbepylons vor dem Firmengebäude, Flurstück 372/1, Blumenweg 8, Hochdorf Die Bauherrschaft beabsichtigt die Errichtung eines beleuchteten doppelseitigen Werbepylons vor dem Firmengebäude im Blumenweg in Hochdorf. Das Vorhaben liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplan Schupfenäcker. Es gilt somit 30 BauGB. Der Werbepylon wird als Aluminiumhohlkammerprofil mit Acrylfronten errichtet und soll 2,50 m hoch und 1,25 m breit werden. Die Ausleuchtung erfolgt mit LEDs. Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des Bebauungsplanes. Zudem sind Werbeanlagen in dieser Größe verfahrensfrei. Da alle Vorgaben eingehalten werden, bestehen von Seiten der Gemeinde keine Bedenken gegenüber dem Vorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen ist nicht erforderlich. Der Gemeinderat nahm von dem Vorhaben Kenntnis. c) Neubau eines Wohnhauses, Flst. 376/4, Benzenhaus 1/1, Hochdorf Die Bauherrschaft beabsichtigt die Errichtung eines Wohnhauses in Benzenhaus. Dazu soll die vorhandene Scheune abgebrochen und an gleicher Stelle das Wohnhaus mit den Abmessungen 9,99 m x 9,74 m errichtet werden. Benzenhaus befindet sich im Außenbereich. Die baurechtliche Beurteilung erfolgt daher nach 35 BauGB. Da es sich um kein privilegiertes, sondern um ein sonstiges Vorhaben handelt, findet eine Beurteilung nach 35 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB statt. Ein sonstiges Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches kann im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere auch vor, wenn das Vorhaben z.b. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt. Die Antragsteller hatten bereits im Februar 2012 eine Bauvoranfrage zu diesem Bauvorhaben gestellt. Von Seiten des Gemeinderates wurde damals das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt. Die Zufahrt ist gesichert. Die Abwasserbeseitigung erfolgt dezentral über eine 3-Kammerklärgrube. Eine weitere Aussprache erfolgte nicht mehr. Der Gemeinderat erteilte dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. d) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Flst: 505/1, Ummendorfer Straße 5, Hochdorf, Schweinhausen Die Bauherrschaft beabsichtigt den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Ummendorfer Straße in Schweinhausen. Das Bauvorhaben befindet sich im Ortskern von Schweinhausen. Es handelt sich um ein Vorhaben im sogenannten Innenbereich, es gilt somit 34 BauGB. Vorhaben im Innenbereich sind zulässig wenn sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das dort bestehende Gebäude wird im Moment abgebrochen und durch den Neubau ersetzt. Das Vorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. Somit wird auch dem Wunsch einer innerörtlichen Verdichtung entsprochen. Die Erschließung ist gesichert, die Zufahrt erfolgt über die Ummendorfer Straße. Der Gemeinderat erteilte dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Anschaffung eines neuen Kommunalfahrzeuges für den Bauhof Der Bauhof hat normalerweise zwei Schlepper zur Verfügung, die für den Bauhofbetrieb auch notwendig sind. Vor allem aber auch wegen der Bewältigung des umfangreichen Winterdienstes werden beide Fahrzeuge benötigt. Seit Ende des Jahres 2012 ist der alte Schlepper Fendt GT 360 mit rund 20 Jahren nicht mehr einsatzfähig. Den TÜV hat den Schlepper GT 360 im Januar 2013 nicht mehr bestanden, da vor allem starke Korrosionsschäden vorliegen. 2
3 Die Reparaturkosten wurden auf eine Summe von rund ,00 prognostiziert. Die Reparaturen sind auch deshalb so teuer, da Ersatzteile schwer zu kriegen sind. Dies liegt auch daran, dass diese Modellreihe nicht mehr hergestellt wird. Wie lange das Fahrzeug nach der Reparatur noch einsatzfähig wäre, kann nicht gesagt werden. Von Seiten der Verwaltung wurden daher verschiedene Varianten ausgearbeitet zur Ersatzbeschaffung. Variante 1 Erwerb eines neuen Kommunalfahrzeugs für den Bauhof: Für den Erwerb eines neuen Kommunalfahrzeugs hat der Bauhofleiter Vorgaben definiert und entsprechende Angebote von Unternehmern aus der näheren Umgebung eingeholt. Der Schneepflug für einen neuen Schlepper muss ebenfalls neu beschafft werden, da die Aufhängung und Befestigung des alten Schneepflugs vom Fendt GT 360 nicht mehr passt. Der Salzstreuer könnte theoretisch an jeden anderen Traktor gehängt werden. Allerdings muss man berücksichtigen dass der alte Streuer nicht effektiv arbeitet, da er die Ausbringmenge nicht Geschwindigkeitsabhängig streut und damit die Umwelt belastet. Es entstehen Mehrkosten und der Traktor wird durch das viele Streusalz stärker in Mitleidenschaft gezogen. Aus diesem Grund wird vom Bauhof empfohlen einen neuen Salzstreuer anzuschaffen. Des Weiteren sieht der Bauhof auch Synergie-Effekte beim Modell Fendt, weil bereits ein Fendt 309 seit dem Jahr 2007 beim Bauhof im Einsatz ist (Erfahrungswerte, Handling und Anbauteile usw.). Variante 2 Miete bzw. Leasing eines Kommunalfahrzeugs für den Bauhofbetrieb: Die meisten Anbieter von Kommunalfahrzeugen bieten zwar eine Finanzierung an, aber keine Mietbzw. Leasing Option. Leasing wäre auch durch eine externe Gesellschaft auf dem Markt möglich. Eine Anzahlung auf das Leasing zu leisten, damit die Raten geringer sind, müsste bei Bedarf geprüft werden. Die Mietzahlungen wurden auf rund ,00 pro Jahr berechnet. Ebenso wurde die Möglichkeit des Leasings durchleuchtet. Bei einer Laufzeit von 5 Jahren beträgt der jährliche Aufwand beim Leasing knapp ,00 (Leasing von Fahrzeug samt Schneeschild + Salzstreuer). Alternativ könnte natürlich auch nur der Schlepper ohne Anbaugeräte geleast werden. Dann würde der jährliche Aufwand bei rund ,00 liegen. Nebenkosten wie Versicherung, Steuer, Wartung und Inspektion sind hier nicht eingerechnet und müssen genauso wie beim Erwerb getragen werden. Variante 3 Prüfung Anschaffung eines LKWs Aus Sicht des Bauhofs beinhalten die Nachteile eines LKWs für den täglichen Einsatz einen Ausschluss dieser Variante. Schlichtweg weil der Bauhof Hochdorf auf die Schlepper Lösung ausgelegt ist. Variante 4 Prüfung der Vergabe des Winterdienstes an externe Dienstleister In einem ersten Schritt wurden die Kosten für den Winterdienst für die letzten 10 Jahre aufgestellt. Hier konnte auf bereits bestehende Zahlen zurückgegriffen werden, die für die Winterdienst aufgestellt wurden. Die mögliche Vergabe eines Teils des Winterdienstes wurde durchgerechnet. Die günstigste Variante ergab aufgerundet ,00 pro Winter. Dabei muss beachtet werden, dass dann immer noch ein Fahrzeug für den Bauhof beschafft werden muss. Viele andere Aufgaben sind vom Bauhof zu erledigen. Diese Variante wird aus Kostengründen nicht weiter verfolgt. Nach der sehr ausführlichen Darlegung der Varianten wurde die Beratung und Diskussion eröffnet. Aus den einzelnen Wortmeldungen der Gemeinderäte war zu erkennen, dass ein neues Fahrzeug mit Anbaugeräte angeschafft werden soll. Der Gemeinderat sprach sich nach Abschluss der Diskussion dafür aus, dem Vorschlag der Verwaltung und dem Bauhof zuzustimmen. Es wurde beschlossen, einen Fendt 210 Vario TMS mit Schneeräumschild und Salzstreuer zum Angebotspreis von anzuschaffen. Die alten Geräte sollen verkauft werden. 3
4 Antrag auf kostenlose Überlassung des Kulturstadels am und Bewilligung einer finanziellen Unterstützung zur Durchführung einer Jubiläumsveranstaltung zum 20-jährigen Bestehen der Licherfreunde Schweinhausen Die Licherfreunde haben einen Antrag gestellt auf finanzielle Unterstützung. Hintergrund ist das 20- jährige Bestehen. Unter anderem beantragen sie die kostenlose Überlassung des Kulturstadels und eine gewisse finanzielle Unterstützung. Die Meinungen hierüber gingen beim Gemeinderat auseinander. Vor allem bei der Gewährung einer gemeindlichen Zuwendung. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Licherfreunden den Kulturstadel kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Gewährung einer finanziellen einmaligen Jubiläumsgabe von 100 wurde mit knapper Mehrheit positiv beschieden. Baugebiet Kreuzäcker I Erschließung des 2. Teilabschnittes Nachdem der erste Bauabschnitt für das Baugebiet Kreuzäcker I bis auf einen Bauplatz vollends verkauft wurde, stellt sich die Überlegung, den 2. Bauabschnitt dieses Baugebietes zu erschließen. Dem Gemeinderat wurde vorschlagen, den zweiten Teil des Baugebietes Kreuzäcker I in den nächsten Monaten zur Erschließung auszuschreiben. Sodass künftige Bauherren im kommenden Jahr mit dem Bau ihrer Wohnhäuser beginnen könnten. Ein genauer Zeitplan wurde noch nicht ins Auge gefasst. Bevor die weiteren Beschlüsse zur Erschließung des Baugebietes Kreuzäcker I, 2. Bauabschnitt gefasst werden, schlägt die Verwaltung vor, eine Bedarfsabfrage über das Gemeindeblatt vorzunehmen. Nach Ablauf einer gewissen Frist von z. B. 14 Tagen kann man sich dann ein Bild machen, wie stark die Nachfrage an Bauplätzen im Baugebiet Kreuzäcker I, 2. Bauabschnitt, ist. In der Juli-Sitzung des Gemeinderates würden dann, je nach Resonanz auf die Abfrage, die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Der Gemeinderat beschloss, dem Vorschlag der Verwaltung zuzustimmen. Umschuldung von Kommunaldarlehen Die Verwaltung hat die mögliche Umschuldung von verschiedenen Kommunaldarlehen der Gemeinde überprüft. Derzeit ist es aufgrund des doch sehr niedrigen Zinsniveaus günstig, bestehende Darlehen umzuschulden. Nach derzeitigem Stand kann ein Darlehen der KfW, welches für die Wasserversorgung im Jahr 2003 aufgenommen wurde, umgeschuldet werden. Desweiteren können die Darlehen der Nahwärmeversorgung, die ebenfalls bei der KfW aufgenommen wurden, umgeschuldet werden. Nach den maßgeblichen Darlehensrichtlinien können diese Darlehen ohne Bezahlung jeglicher Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit innerhalb der Zinsbindungsfrist abgelöst werden. Ein Darlehen der Nahwärme mit rd wurde bereits zurückbezahlt. Es handelt sich um folgende Darlehen, die umgeschuldet werden sollen: 1. Wasserversorgung der Gemeinde Hochdorf Das Darlehen der KfW weist zum eine Darlehensrestschuld von rd auf. Der Zins für dieses Darlehen beträgt 3,95 % Zins. Die Zinsbindung läuft bis 2024, die Restschuld am Ende dieser Laufzeit beträgt ,00. Für die Umschuldung zum ist vorgesehen ein sog. Forwarddarlehen abzuschließen. D.h. dass bereits jetzt schon der derzeit günstige Zinssatz gesichert wird. Die Zinsbindungsfrist wird mit 15 Jahren angestrebt. Es soll ein sog. Annuitätendarlehen aufgenommen werden. Das heißt, dass die ersparten Zinsen auf die verinbarte Tilgung hinzukommen, ohne dass sich die mtl. Rate erhöht. Das Darlehen würde daher auch schneller getilgt. 4
5 Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist (15 Jahre) beliefe sich die Restschuld noch auf rund , Darlehen der Nahwärmeversorgung Bei der Nahwärmeversorgung sind rd an Darlehensverbindlichkeiten bei der KfW noch vorhanden. Der Zinssatz dieser Darlehen beträgt durchschnittlich 3,00 %. Es wäre sehr sinnvoll die Darlehen umzuschulden um den günstigen Zinssatz zu bekommen. Es wurde vorgeschlagen: - 2 Annuitätendarlehen abzuschließen mit unterschiedlicher Zinsbindungsfrist. Einmal mit 10 Jahren über ,00 und einmal mit 15 Jahren über ,00. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist beliefe sich die Restschuld auf rd ,00. Für die Umschuldung der vorgenannten Darlehen wurde bei verschiedenen Banken Angebote eingeholt. Da der Zinssatz sich täglich ändert, musste der Tageszinssatz vom zugrunde gelegt werden. Die Verwaltung schlug dem Gemeinderat vor, die Darlehen bei der Raiffeisenbank Ummendorf-Eberhardzell eg abzuschließen. Die Konditionen belaufen sich bei 15-jähriger Zinsbindung (Wasserversorgung als Forwarddarlehen) auf 2,7 %. Bei der Nahwärme ( ) auf 2,52 % mit 15-jähriger Zinsbindung sowie zu 1,950 % bei 10-jähriger Zinsbindung. Der Gemeinderat stimmte zu. 5
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