1. Brunnen Äußere Au zukünftige Art der Notwasserversorgung: Information und Beschlussfassung

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1 Aus dem Gemeinderat - Sitzungsbericht vom 15. Oktober Brunnen Äußere Au zukünftige Art der Notwasserversorgung: Information und Beschlussfassung Erster stellvertretender Bürgermeister Andreas Link begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Wassermeister Manfred Wägerle sowie stellvertretenden Wassermeister Andreas Schaaf. Kämmerer Martin Braunbeck führte einleitend aus, dass die Wasserversorgung Mundelsheim seit dem Jahr 2004 an die Bodensee-Wasserversorgung angeschlossen ist. Der Tiefbrunnen Äußere Au wurde mit Anschluss der Gemeinde an die Bodensee-Wasserversorgung von der Trinkwasserversorgung abgekoppelt. Der Tiefbrunnen wird nur noch zur Notwasserversorgung genutzt. Die Verbindungsleitungen zum Wasserversorgungsnetz blieben bestehen, sodass im Notfall eine Einspeisung des Wassers grundsätzlich möglich wäre. Der Tiefbrunnen Äußere Au ist seit 2004 dem Wasser- und Bodenverband Weinbau Mundelsheim zum Betrieb der Weinbergbewässerung der Mühlbachweinberge vertraglich überlassen. Wegen anstehender technischer Änderungen beim Tiefbrunnen Äußere Au muss nun auch die Art der Notwassernutzung geändert werden. Anschließend erläuterte Wassermeister Manfred Wägerle anhand eines Leitungsplanes die bestehenden Verbindungsleitungen vom Tiefbrunnen Äußere Au zum Wasserversorgungs-netz. Er führte aus, dass seit 2004 kein Wasser mehr in diesen Leitungen geflossen sei. Im Notfall würden mindestens 14 Tage benötigt, um die Leitungen wieder in Betrieb nehmen zu können. Sollte ein Notfall eintreten, stünden folgende alternative Wasserversorgungs-möglichkeiten zur Verfügung: Eigenwasser aus dem Tiefbrunnen Kälbling II + III sowie von der Bodensee-Wasserversorgung. Wegen anstehender technischer Veränderungen sollte nun der Tiefbrunnen Äußere Au von der Leitungsanbindung an das Wasserversorgungsnetz getrennt werden. Im Notfall kann das Wasser aus dem Tiefbrunnen Äußere Au mit Tankwagen abgeholt werden. Das Landratsamt Ludwigsburg stimmt dieser Änderung des Notfallplans zur Wasserversorgung zu. Anschließend beantwortete Wassermeister Manfred Wägerle Fragen aus der Mitte des Gemeinderats. Der Gemeinderat fasste mit 11 Ja-Stimmen folgenden Beschluss: 1. Die Quelle Äußere Au wird weiterhin als Notwasserversorgung genutzt. Die noch vorhandene, aber stillgelegte Leitung von der Quelle zum Leitungsnetz der Gemeinde Mundelsheim wird aufgegeben. 2. Eine evtl. notwendige Notwasserversorgung soll ggf. durch Tankwagen o.ä. erfolgen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereinbarung über die Überlassung der Wasserfassung Äußere Au zum Betrieb einer Weinbergbewässerung mit dem Wasser- und Bodenverband Weinbau Mundelsheim vom / sofern notwendig entsprechend anzupassen.

2 Feuerwehrangelegenheiten: a) Beschaffung neuer Einsatzkleidung Sachstand und weiteres Vorgehen Erster stellvertretender Bürgermeister Andreas Link begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Feuerwehrkommandant Thomas Giepen. Bei dieser Gelegenheit sprach er der Freiwilligen Feuerwehr Mundelsheim seinen Dank für die geleistete Arbeit aus. Kämmerer Martin Braunbeck führte aus, dass im Jahr 2013 eine Verwaltungsvorschrift zur Feuerwehrbekleidung neu erlassen wurde. Darin ist die Einführung einer neuen Dienstkleidung geregelt. Die neue Dienstkleidung der Feuerwehr kann nach einer Übergangsbestimmung Zug um Zug eingeführt werden. Eine Umfrage in Gemeinden des nördlichen Landkreises Ludwigsburg habe ergeben, dass die meisten der befragten Gemeinden mit der Einführung der neuen Dienstkleidung bereits begonnen haben. In zwei Gemeinden sei sie bereits abgeschlossen. In Mundelsheim sind 50 Sätze der neuen Dienstkleidung neu zu beschaffen. Dafür sei mit einem Aufwand von rund Euro zu rechnen. Nach Angabe der Feuerwehr kann die Neubeschaffung auf die kommenden zwei Haushaltsjahre, also 2016 und 2017, verteilt werden. Allerdings müssten kurzfristig, das heißt in diesem Jahr, sechs neu in die aktive Wehr aufgenommene Feuerwehrangehörige neu eingekleidet werden. Es wäre sinnvoll, für diese neuen Feuerwehrangehörigen sofort die neue Dienstkleidung anzuschaffen. Anschließend erläuterte Feuerwehrkommandant Thomas Giepen die Neuerungen bei der Dienstkleidung und die vorgesehene Umsetzung der Einführung und beantwortete Fragen aus der Mitte des Gemeinderats. Mit 11 Ja-Stimmen fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss: 1. In Mundelsheim wird die Beschaffung der neuen Dienstkleidung für die Feuerwehr auf die Haushaltsjahre 2016 und 2017 verteilt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, in den Verwaltungshaushalten der jeweiligen Haushaltsjahre entsprechende Mittel bereitzustellen. 3. Die kurzfristig noch in diesem Jahr einzukleidenden Feuerwehrangehörigen sollen im Vorgriff darauf bereits 2015 mit der neuen Dienstkleidung ausgestattet werden. b) Kauf einer Wärmebildkamera Kämmerer Martin Braunbeck schilderte einleitend, dass die Feuerwehr schon länger den Wunsch geäußert habe, für den Einsatz eine Wärmebildkamera zu beschaffen. Im Haushaltsplan 2015 seien im Vermögenshaushalt für die Beschaffung einer Wärmebildkamera Euro bereitgestellt. Zur Mitfinanzierung stünde aus der Weihnachtsaktion der Selbstständigen und Gewerbetreibenden eine Spende in Höhe von Euro zur Verfügung. Die Feuerwehr habe sich jetzt nach langem Suchen für eine Wärmebildkamera der Fa. MSA Auer zum Preis von 8.699,91 Euro entschieden. Die Beschaffung der Kamera soll über die Fa. Barth, Fellbach, erfolgen. Anschließend beschrieb Feuerwehrkommandant Thomas Giepen die Einsatzmöglichkeiten und Funktionsweise der ausgewählten Wärmebildkamera. Ohne Aussprache fasste der Gemeinderat mit 11 Ja-Stimmen folgenden Beschluss: Die Gemeinde Mundelsheim beschafft für die Freiwillige Feuerwehr eine Wärmebildkamera auf der Grundlage des Angebots der Fa. Barth, Fellbach, vom Abschließend sprach erster stellvertretender Bürgermeister Andreas Link den Selbstständigen und Gewerbetreibenden seinen Dank für die großzügige finanzielle Beteiligung aus.

3 Abschluss eines Straßenbeleuchtungsvertrages mit der Süwag Energie AG Kämmerer Martin Braunbeck führte aus, dass der Betrieb der Straßenbeleuchtung bis im Stromkonzessionsvertrag geregelt war. Diese Regelung sei für die Gemeinde äußerst kommunalfreundlich und kostengünstig gewesen. Aus rechtlichen Gründen sei es jetzt aber nicht mehr möglich gewesen, das Thema Straßenbeleuchtung auch in den ab geltenden neuen Stromkonzessionsvertrag mit aufzunehmen. Mit der Süwag Energie AG müsse deshalb ein separater Straßenbeleuchtungsvertrag abgeschlossen werden. Der Neckar-Elektrizitätsverband (NEV) habe deshalb für seine Mitgliedskommunen in langen und schwierigen Verhandlungen dazu Musterverträge ausgehandelt. Es bestünde nun die Möglichkeit, die Straßenbeleuchtung von der Süwag Energie AG zu kaufen oder einen Betriebsführungsvertrag abzuschließen. Der Kaufpreis für die Straßenbeleuchtungsanlagen würde Euro betragen. Diese Mittel, so Herr Braunbeck, habe die Gemeinde nicht. Für Mundelsheim käme deshalb nur eines der beiden Betriebsführungsmodelle in Frage. Beim Rundum-Sorglos-Paket übernehme die Süwag alle Betriebsaufgaben inklusive Dokumentation rund um die Straßenbeleuchtung. Dazu gehöre auch die im vierjährigen Turnus durchzuführende Wartung und Instandhaltung der gemeindeeigenen Leuchten inklusive Austausch der Leuchtmittel. Die Besonderheit bei dieser Variante sei, dass am Ende der zwanzigjährigen Vertragslaufzeit die im Eigentum der Süwag stehenden Straßenbeleuchtungsanlagen ohne Zahlung eines Kaufpreises ins Eigentum der Gemeinde übergehen. Die Betriebsführungsvariante Mindest-Paket entspreche in etwa der bisherigen Leistungserbringung durch die Süwag. Diese betreibt und dokumentiert die Anlagen, die in ihrem Eigentum stehen. Dazu gehören die Wartung und Instandhaltung der Schaltstellen und des Netzes, alle betriebsbedingten Schalthandlungen sowie das Störungsmanagement. Kommt am Ende der zwanzigjährigen Vertragslaufzeit kein neuer Straßenbeleuchtungsvertrag zustande, ist das Straßenbeleuchtungsnetz von der Gemeinde der Süwag zum dann bestehenden Zeitwert abzukaufen. Zu den Kosten der Betriebsführungsmodelle führte Herr Braunbeck aus, dass das Rundum- Sorglos-Paket im Jahr Kosten von rund Euro verursache, das Mindest-Paket Kosten in Höhe von rund Euro. Offen sei noch die Frage der Eigentumsverhältnisse. Die Süwag gehe davon aus, dass sich das gesamte Straßenbeleuchtungsnetz (Schaltstellen, Netz und Mast) in ihrem Eigentum befindet die Gemeinden sind Eigentümer der Leuchtkörper und der Leuchtmittel. Seitens der Kommune werde dies bezweifelt. Die Frage werde derzeit gerichtlich geklärt. Abschließend bewertete Kämmerer Martin Braunbeck die einzelnen Möglichkeiten. Der Kauf der Straßenbeleuchtungsanlagen dürfte für die Gemeinde Mundelsheim keine Option sein. Zum einen fehlen die finanziellen Möglichkeiten, die Investition zu finanzieren, zum anderen fehlt Personal und Sachkunde um die Anlagen eigenverantwortlich betreiben zu können. Das Rundum-Sorglos- Paket, gegen das man sich seitens der Verwaltung grundsätzlich nicht wehre, sei gegenüber dem seitherigen Aufwand relativ teuer und führe letztendlich nach zwanzig Jahren auch zum Eigentum der Anlagen. Die bisherige Betreuung durch die Süwag, die dem Betriebsführungsmodell Mindest- Paket entspreche, sei seither für die Gemeinde ausreichend gewesen und sei auch finanziell noch tragbar. Seitens der Verwaltung werde deshalb vorgeschlagen, mit der Süwag einen

4 - 4 - Straßenbeleuchtungsvertrag auf der Basis des Betriebsführungsmodells Mindest-Paket abzuschließen. Anschließend beantwortete Kämmerer Martin Braunbeck Fragen aus der Mitte des Gemeinderats. Ein Gemeinderat wollte wissen, ob der Kauf der Straßenbeleuchtungsanlagen nicht wirtschaftlicher sei, als einen Betriebsführungsvertrag abzuschließen. Dazu führte Herr Braunbeck aus, dass eine durch den NEV vorgenommene Kalkulation ergeben habe, dass ein Kauf zum jetzigen Zeitpunkt nicht wirtschaftlich sei. Der letztendlich aus Kaufpreis, Entflechtungskosten und laufenden Betriebskosten für die nächsten zwanzig Jahre ermittelte Barwert ist höher als bei den Betriebsführungsmodellen. Eine Gemeinderätin wies darauf hin, dass die Betreuung durch die Süwag seither ausreichend gewesen sei. Sie plädiere deshalb dafür, einen Vertrag nach dem Betriebsführungsmodell "Mindest-Paket abzuschließen. Nach weiterer ausführlicher Diskussion ergingen folgende einstimmige Beschlüsse: 1. Die Gemeinde Mundelsheim schließt rückwirkend zum mit der Süwag Energie AG einen Straßenbeleuchtungsvertrag nach dem Betriebsführungsmodell Variante 2 ( Mindest-Paket ) ab. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, das dazu Notwendige in die Wege zu leiten. 4. Bushaltestellen: Ersatzbeschaffung Ordnungsamtsleiterin Karin Röser berichtete dem Gremium von der intensiven Vorbereitung dieses Themas und erläuterte den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage. Die Gemeindeverwaltung schlug dem Gremium hierbei die Anschaffung neuer Buswartehallen vor. Ein Gemeinderat sprach sich anschließend dennoch für den Erhalt der bestehenden Wartehallen aus, diese könnten seiner Meinung nach mit geringem Aufwand erhalten werden. Er finde, die bestehenden Wartehallen würden zudem sehr gut zum Ortsbild passen. Ein anderes Ratsmitglied schlug vor, dass im Zuge einer Neubeschaffung an der Wartehalle in der Hessigheimer Straße ein Schaukasten für einen Ortsplan angebracht werden solle und befürwortete die Anbringung von Abfallbehältern. Ohne weitere Beratung erging bei 10 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme folgender Beschluss: Die Firma Zimmermann GmbH aus Siegen wird beauftragt, die drei Wartehallen zum angebotenen Preis und den angebotenen Bedingungen zu liefern und aufzubauen. Pro Wartehalle soll ein Abfallbehälter vorhanden sein, die Sitzplätze werden als Gittersitze ausgeführt und an der Wartehalle Hessigheimer Straße soll ein Schaukasten für einen Ortsplan angebracht werden.

5 Fortschreibung Flächennutzungsplan der Stadt Großbottwar Zieljahr 2025 (2030): Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 1 BauGB Stv. Bürgermeister Andreas Link informierte über die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Großbottwar, die eine Beteiligung der Gemeinde Mundelsheim als Träger öffentlicher Belange zur Folge hat. Bereits 2005 wurde die Gemeinde Mundelsheim an dieser Fortschreibung gehört, worauf laut Gemeinderatsbeschluss die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis nahm und auf die zunehmende Verkehrsbelastung, vor allem auf der L1115 bis zur Autobahnanschlussstelle Mundelsheim, hinwies. Stv. Bürgermeister Andreas Link schlug in seinen Ausführungen vor, auf den erneuten Hinweis auf die zunehmende Verkehrsbelastung zu verzichten. Ordnungsamtsleiterin Karin Röser erläuterte anschließend die wesentlichen Inhalte der Sitzungsvorlage. Wie die Stadt Großbottwar nun mitteilte, konnte das Verfahren aufgrund der Problematik der Ausweisung eines Gewerbestandortes bisher noch nicht zum Abschluss gebracht werden. Da nach der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange mittlerweile 10 Jahre vergangen sind, war es nun erforderlich, den Flächennutzungsplan in Teilbereichen zu aktualisieren, zu ergänzen und anzupassen. Wesentliche Änderungen betreffen die Ausweisung eines Gewerbestandortes. Hierbei habe sich die Gemeinde Oberstenfeld bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden sehr deutlich für die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebiets Großbottwar / Oberstenfeld ausgesprochen. Seit mittlerweile 15 Jahren versuche die Stadt Großbottwar im Rahmen der FNP-Fortschreibung einen geeigneten Standort für ein interkommunales Gewerbegebiet zu entwickeln. Favorit der Stadt Großbottwar ist der Standort Östlich der A 81. Von der Standortsuche des Verbandes Region Stuttgart (VRS) selbst für einen regional bedeutsamen, großen Gewerbe- und Logistikschwerpunkt im Einzugsbereich der A81 wurde der eigentliche Planungsprozess der Stadt Großbottwar überlagert und weiter aufgehalten. Nachdem nun klar sei, dass ein solcher übergeordneter Standort nicht nach Großbottwar komme, müsse jetzt dringen die Gewerbegebiet-Ausweisung für den Eigenbedarf der Stadt Großbottwar und die Gemeinde Oberstenfeld erfolgen. Die Größenordnung der Flächenausweisung soll für Großbottwar und Oberstenfeld je ca. 5 ha betragen, um u.a. örtliche Betriebe mit am heutigen Standort unerfüllbarem Erweiterungsbedarf hier ansiedeln zu können. Nachdem der VRS signalisiert habe, dass die regionalen Restriktionen am Standort Östlich der A81 überwunden werden können, sei eine (Tausch-)Regelung bezüglich des dortigen Landschaftsschutzgebietes zu verhandeln. Nach Auffassung der Gemeindeverwaltung betrifft die Fortschreibung des Flächennutzungsplans Zieljahr 2025 (2030) grundsätzlich innerörtliche Angelegenheiten der Stadt Großbottwar, im Wesentlichen die Ausweisung von Gewerbegebiet-Flächen für den Eigenbedarf. Ohne weitere Diskussion erging folgender einstimmiger Beschluss: Die Gemeinde Mundelsheim nimmt die Fortschreibung des Flächennutzungsplans Zieljahr 2025 (2030) der Stadt Großbottwar zur Kenntnis.

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