HVV News Ausgabe März 2015 Die Information für unsere Kunden und Geschäftsfreunde
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- Jesko Lichtenberg
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1 HVV News Ausgabe März 2015 Die Information für unsere Kunden und Geschäftsfreunde Liebe Leserinnen und Leser, ein herzliches Willkommen zu unserer Ausgabe März 2015 der HVV News. Am findet der 7. HVV Bautag im.. Signal Iduna Park (im schönsten Stadion Europas) in Dortmund statt. Die Einladungen haben wir schon verschickt. Unser diesjähriges Thema Vergaberecht findet schon jetzt großen Zuspruch. Vergessen Sie nicht, sich einen Platz zu sichern und melden sich gerne an. Das Seminar ist als Fortbildung der IK NW mit 4 Stunden schon anerkannt worden, die Anerkennung der AK NW steht noch aus. Inhalt Steuerrecht Sobald die Abschlagszahlung fällig ist, tritt Gewinnrealisierung ein 02 Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung. 02 Kündigung einer Lebensversicherung 03 Akive Honorarklage oder umfassender Honorarrechtsschutz? Impressum Gerne sind für Sie da, wenn Sie Informationen benötigen oder Fragen haben, Ihr/e Dr. Bernd Heitmann Mandy Heitmann HVV News März
2 Steuerrecht - Sobald die Abschlagszahlung fällig ist, tritt Gewinnrealisierung ein Marian Eickenberg Durch Urteil Az. VIII R 25/11 vom hat der Bundesfinanzhof eine sich stark auf die Praxis auswirkende Entscheidung in Sachen Bilanzierung getroffen: Demnach sind Abschlagszahlungen gemäß 8 HOAI 2002 beziehungsweise 15 HOAI 2009/2013 schon dann fällig, wenn eine prüfbare Rechnung vorliegt und die Leistung abnahmefähig erbracht ist. Dies ist insbesondere unabhängig von der tatsächlichen Zahlung durch den Besteller. Allein die Möglichkeit der Geltendmachung dieser Forderung ist nach dem Bundesfinanzhof als gewinnerhöhend einzustufen. Demnach wäre auch jede zumindest teilabnahmefähige Leistung bei prüfbarer Rechnungsstellung entsprechend in der Bilanz zu berücksichtigen. Daher sollte man die Abstände der Abschlagsrechnungen zeitlich planen und die Möglichkeit eines Zahlungsplans mit dem Auftraggeber nach 15 HOAI 2009/2013 prüfen. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an. Gesellschafter Geschäftsführer Versorgung Alexander Reimche Die Versorgung der Gesellschafter- Geschäftsführer spielt eine wichtige Rolle in der Unternehmensführung. So komplex wie sich eine Altersversorgung für den Gesellschafter aufstellen kann, kann auch die steuerliche Auswirkung sein. Gerade bei einem Verkauf oder Übergabe des Unternehmens an die nächste Generation stellt man möglicherweise eine hohe Versorgungslücke fest, die sich auf die Übernahme gravierend auswirkt. Oftmals wird eine bereits eingerichtete Versorgung langjährig nicht überprüft oder angepasst, so dass finanzielle oder gesetzliche Änderungen in der Vergangenheit für die vorhandene Altersversorgung nicht berücksichtigt wurden. Daraus entwickelt sich ein massives Problem für die Zukunft, das nicht ohne weiteres beseitigt werden kann. Folgende Ursachen können dafür verantwortlich sein: Unterfinanzierung Die meisten Pensionszusagen wurden mit Kapitaltarifen auf Heubeck-Basis abgedeckt, schließlich wollte man den Steuerstundungseffekt nicht von vornherein durch eine kongruente Rückdeckungsversicherung zunichtemachen. Kapitalmarktsituation Die Kapitalmarktsituation in den letzten Jahren hat dazu geführt, dass Überschüsse nicht mehr in dem Umfang erwirtschaftet werden konnten, wie dies in der Vergangenheit der Fall war. Das hat zur Folge, dass die in Aussicht HVV News März
3 gestellte mögliche Ablaufleistung bei Kapitalversicherungen jetzt nicht erreicht werden kann. Kapitaltarif bei Rückdeckungsversicherung Hinzu kommt, dass in der Vergangenheit für die Rückdeckungsversicherung oft ein Kapitaltarif gewählt wurde, auch wenn die Pensionszusage als Rentenzusage formuliert wurde. Bei Ablauf sollte die Ablaufleistung in eine Rentenversicherung investiert werden, um die Zusage zu erfüllen. Daher empfehlen wir unseren Kunden, Ihre bestehende Versorgung regelmäßig auf die Aktualität sowie vorhandene Versorgungslücken zu prüfen. Hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns ruhig an! Kündigung einer Lebensversicherung Alexander Reimche Gerade im Hinblick auf die negativen Schlagzeilen zur Lebensversicherung und den wirtschaftlichen Entwicklungen in der Versicherungsbranche, verlieren viele Versicherungsnehmer das Vertrauen in ihre bestehende Lebensversicherung. Natürlich ist es nachvollziehbar, dass auch darüber nachgedacht wird die Lebensversicherung zu kündigen. Grundsätzlich ist eine Kündigung der Lebensversicherung jederzeit möglich. Jedoch sollte man auch die steuerlichen Folgen bei der Überlegung berücksichtigen. Bei Vertragsabschlüssen vor dem Jahr 2005: Verträge, die vor dem geschlossen wurden, sind die Zinserträge steuerfrei, sofern: mindestens eine 12-jährige Laufzeit vorliegt mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt wurden die Todesfallsumme mindestens 60% der Beiträge beträgt Sollte eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben sein, unterliegen die Zinserträge der Abgeltungssteuer. Weiterhin gilt: Die Verluste aus einer Lebensversicherung sind jedoch dem privaten Vermögen zuzurechnen und sind somit steuerlich nicht zu berücksichtigen (OFD Frankfurt, Verfügung vom , Az. S 2252 A-20-St 219; Abruf-Nr ). Bei Verkauf einer Lebensversicherung innerhalb der 12-Jahre-Frsit, erfolgt dennoch eine Besteuerung der Zinserträge aus der Lebensversicherung durch das Finanzamt (FG Niedersachsen, Urteil vom , Az. 12 K 1052/05; Abruf-Nr ). Bei Vertragsabschlüssen ab dem Jahr 2005: Kapitalerträge (Differenz zwischen den eingezahlten Prämien zu den Rückkaufswerten) müssen in voller Höhe versteuert werden, wenn die Leistungen vor dem 60. Lebensjahr (bei Vertragsabschlüssen ab 2012 gilt das 62. Lebensjahr) oder vor Ablauf der 12- HVV News März
4 jährigen Laufzeit ausgezahlt wird. Bei Auszahlung der Leistung behält die Versicherungsgesellschaft die 25- prozentige Abgeltungssteuer ein. Bei Auszahlung der Leistung ab dem 60. Lebensjahr (bei Vertragsabschlüssen ab 2012 gilt das 62. Lebensjahr) und Einhaltung der 12-jährigen Laufzeit des Vertrages wird nur die Hälfte der Kapitalerträge mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz des Steuerzahlers versteuert. Kapitalverluste, die durch eine Lebensversicherung ab dem Jahr 2005 entstanden sind (die Summe der Beiträge übersteigt die Leistung der Lebensversicherung), wirken negative Einnahmen aus Kapitalvermögen mit anderen Kapitalerträgen steuerlich mindernd (BMF, Schreiben vom , Az. IV C1-S 2252/07/0001; Abruf-Nr ). Fazit: Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, eine bestehende Lebensversicherung zu kündigen, kontaktieren Sie uns. Wir prüfen die Rendite Ihrer bestehenden Lebensversicherung im Vergleich zu alternativen Anlagemöglichkeiten sowie die steuerlichen Auswirkungen und können Ihnen hierzu eine Empfehlung aussprechen. Oftmals lohnt es sich nicht alte Verträge zu kündigen, da man eine hohe Garantieverzinsung hat. Sprechen Sie uns gerne an, wir überprüfen Ihre Verträge! Aktive Honorarklage oder umfassender Honorarrechtsschutz? Marian Eickenberg Die aktive Honorarklage ist ein probates Mittel eines am Bau beteiligten Unternehmen, wenn der Auftraggeber das Honorar ganz oder zum Teil einbehält und dabei mit eigenen Schadensersatzansprüchen (Bsp.: Schlechtleistung) aufrechnet oder aufgrund solcher Schadensersatzansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend macht. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die Honorarforderung berechtigt ist und eine Schlussrechnung gestellt wurde. Denn nur unstreitige Forderungen fallen unter den Versicherungsschutz. Neben dem teureren umfassenderen Honorarrechtsschutz, ist die aktive Honorarklage also eine gute Alternative, sofern man sich der Einschränkungen bewusst ist. Welches Versicherungspaket für Sie optimal geeignet ist, erfahren Sie am besten in einer persönlichen Beratung. Wir freuen uns auf Sie! HVV News März
5 Impressum Herausgeber: HVV Heitmann Versicherungsmakler und Vermögensberatung GmbH Telefon: / info@bauversicherungsmakler.de Internet: Ges. Geschäftsführerin: Mandy Heitmann Handelsregister: HRB 7638, Amtsgericht Coesfeld Informationen gem. 11 Versicherungsvermittlungsgesetz Zugelassener Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach 34d Abs. 1 GewO Registernummer: D-UBX7-KV4MJ-00 Zuständige Erlaubnisbehörde: Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Sentmaringer Weg Münster Hinweise: Das Copyright für veröffentlichte, vom Herausgeber selbst erstellte Texte, Objekte bleibt allein beim Herausgeber des Newsletter. Eine Vervielfältigung oder Verwendung dieser Objekte und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Herausgebers nicht gestattet. HVV News März
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