AUCH ZWEIZEILIG. Windenergieplanungen
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- Ulrich Otto
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1 Konstruktiver HEADLINE PRÄSENTATIONSTITEL Umgang mit Konflikten bei AUCH ZWEIZEILIG Windenergieplanungen Rolf Pfeifer Dialogforum Erneuerbare Energien und Naturschutz Ökostation Freiburg,
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3 Fall Schuttertal - Verlauf Repowering an bestehendem Standort Weißmoos mit zu geringen Erträgen in 2011 Flächennutzungsplanung des VV Schuttertal-Seelbach seit 2012 Parallele Projektentwicklung Green City Energy (7 WEA) und badenova/ökostromgruppe (4 WEA) seit 2012 Gründung einer BI Pro Schuttertal BI beauftragt Kanzleien mit Gegengutachten zu FNP und Projektentwicklung
4 Fall Schuttertal Aussagen BI-Vertreter Die Eingriffe in die geschützte Landschaft erscheinen auch deshalb unverhältnismäßig, weil Fachgremien nicht mehr von einer Kohlendioxid-Einsparung durch Windenergie ausgingen dass die Windkraft negative Auswirkungen auf den Tourismus haben könnte. Der Anwalt zitiert Umfragen und Studien, die belegten, dass viele Gäste dem Schwarzwald dem Rücken kehren würden, wenn Windkraftanlagen in nennenswerter Form errichtet würden. Es ist in keiner Weise nachvollziehbar, wie leichtfertig und verantwortungslos die Antragsteller offenkundig mit dem (...) Grundwasser umzugehen gedenken
5 Fall Schuttertal aktueller Stand heute Flächennutzungsplan verabschiedet Genehmigungsantrag mit 7 WEA am Großen Grassert/Wolfskopf v. GCE eingereicht Genehmigungsantrag mit 4 WEA am Kambacher Eck v. Ökostromgruppe Freiburg eingereicht BI hat mehrere Tausend Euro für Kanzleien/Gutachten ausgegeben
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7 Fall Kappelrodeck Stadt Oberkirch macht FNP-Planung, parallel planen StW Oberkirch/SÜWAG Windpark im Grenzbereich zu Kappelrodeck Bürgerproteste im Teilort Waldulm aktivieren Ortschafts- und Gemeinderat Kappelrodeck Mehrere Abstimmungsgespräche auf kommunaler Ebene Bürgerinitiative formiert sich (Unterschriftenliste mit 30 Bürgern) Erstellung eigener Fotosimulationen
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14 Aktueller Stand Kappelrodeck Windparkplanungen vorerst gestoppt bis Flächennutzungsplanung abgeschlossen Intensive regionale Gespräche auch auf kommunaler Ebene Windparkplanungen werden im Herbst 2015 wieder aufgenommen
15 Fall Gersbach Stadt Schopfheim vergibt Pachtverträge für Kommunalgrundstücke an Projektentwickler Enerkraft/EWS Schönau In FNP-Planung, Auftritt Stadt Schopfheim mit Projektentwickler Gründung Bürgerinitiative in Gersbach und Häg- Ehrsberg gegen Windparkplanungen Stadt Schopfheim Einschaltung von Team Ewen: BMU-gefördertes Projekte Dezent Zivil
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18 Aktueller Stand Gersbach Mit Projekt Dezent Zivil wurden folgende Maßnahmen umgesetzt: Initiierung eines intensiven Dialogprozesses Öffentlichkeitsveranstaltungen Begleitung Gemeinderats-/Ortschaftsratssitzungen durch Experten Durchführung eines Informationsmarktes Gersbach Abschluss-Veranstaltung Erstellung von Informations-Unterlagen für Bürger Internetplattform Sammlung von Sichtpunkten für Visualisierungen Erstellung FAQ-Liste und Infoflyer Laufende Befragungen, Interviews und partizipative Gruppendiskussionen mit Anwohnern in Gersbach
19 Argumente der Windkraft-Gegner Keine Wirtschaftlichkeit zu geringe Windgeschwindigkeiten in Ba-Wü Kein ausreichender Beitrag der Windkraft zur Stromproduktion Keine ausreichenden Speichermöglichkeiten keine Windenergie Kein Faktenwissen bei Gemeinderäten und Bevölkerung zur Windenergie Starker CO2-Anstieg durch erneuerbare Energien Eingriffe ins Landschaftsbild Wertverlust Immobilien Rückgang des Tourismus Stark steigende Strompreise Belastung durch Schallimmissionen und Infraschall Belastung durch Schlagschatten
20 Wertverlust Immobilien Keine Studien oder gesicherten Erkenntisse zum Wertverlust durch Windenergieanlagen Gesetzliche Lage: Windenergieanlagen dürfen Eigentumsrecht und -garantie (Grundgesetz Art. 14, Abs. 1, Satz 1) nicht verletzen ABER: hoheitlich bewirkte Minderungen des Marktwertes berühren nicht Eigentumsrecht Wertverlust durch Windenergie müsste eine wirtschaftliche Verfügbarkeit gewissermaßen aushöhlen Aktuelle Urteile: liegt auch bei einem möglichen Wertverlust von % nicht vor Öffentliches Interesse an der Nutzung der Windenergie überwiegt
21 Argumente der Windkraft-Gegner Keine Wirtschaftlichkeit zu geringe Windgeschwindigkeiten in Ba-Wü Kein ausreichender Beitrag der Windkraft zur Stromproduktion Keine ausreichenden Speichermöglichkeiten keine Windenergie Kein Faktenwissen bei Gemeinderäten und Bevölkerung zur Windenergie Starker CO2-Anstieg durch erneuerbare Energien Eingriffe ins Landschaftsbild Wertverlust Immobilien Rückgang des Tourismus Stark steigende Strompreise Belastung durch Schallimmissionen und Infraschall Belastung durch Schlagschatten
22 Windparks als Touristen-Scheuche Übernachtungszahlen vs. Windenergieanlagen in Schleswig-Holstein Übernachtungen Windenergieanlagen Bürgermeister-Besprechung Oberkirch, Kappelrodeck, Ottenhöfen, Seebach, Seite 21
23 Argumente der Windkraft-Gegner Keine Wirtschaftlichkeit zu geringe Windgeschwindigkeiten in Ba-Wü Kein ausreichender Beitrag der Windkraft zur Stromproduktion Keine ausreichenden Speichermöglichkeiten keine Windenergie Kein Faktenwissen bei Gemeinderäten und Bevölkerung zur Windenergie Starker CO2-Anstieg durch erneuerbare Energien Eingriffe ins Landschaftsbild Wertverlust Immobilien Rückgang des Tourismus Stark steigende Strompreise Belastung durch Schallimmissionen und Infraschall Belastung durch Schlagschatten
24 EEG-Umlage 2012 und 2013 Rolf Pfeifer, endura kommunal: Überfordert und alleine gelassen Seite 23
25 Argumente der Windkraft-Gegner Keine Wirtschaftlichkeit zu geringe Windgeschwindigkeiten in Ba-Wü Kein ausreichender Beitrag der Windkraft zur Stromproduktion Keine ausreichenden Speichermöglichkeiten keine Windenergie Kein Faktenwissen bei Gemeinderäten und Bevölkerung zur Windenergie Starker CO2-Anstieg durch erneuerbare Energien Eingriffe ins Landschaftsbild Wertverlust Immobilien Rückgang des Tourismus Stark steigende Strompreise Belastung durch Schallimmissionen und Infraschall Belastung durch Schlagschatten
26 Exkurs BImSchG: Schall-Emissionen von Windenergieanlagen (WEA) Bei der Schallimmissionsprognose ist die MAXIMALE Lautstärke der WEA als Beurteilungsgrundlage anzunehmen Grenzwerte für Schallimmissionen sind durch die sog. TA Lärm (6. BImSchV-Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) gesetzlich geregelt und auf folgender Folie dargestellt 25
27 Exkurs BImSchG: Gesetzliche Grenzwerte Schall Windpark 45 db(a): Grenzwert für Kerngebiet, Mischgebiet, Dorfgebiet, Außenbereich 40 db(a): Grenzwert für Allg. Wohngebiet u. Kleinsiedlung 35 db(a): Grenzwert für Reines Wohngebiet
28 Exkurs BImschG: Infraschall Ausführliche Studie der Landesanstalt für Umwelt und Messungen und Naturschutz, Ba-Wü (Stand: Jan. 2013) Fazit der Studie: Der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschall liegt in deren Umgebung deutlich unterhalb der Wahrnehmungsgrenzen des Menschen. Nach heutigem Stand der Wissenschaft sind schädliche Wirkungen durch Infraschall bei Windenergieanlagen nicht zu erwarten. Verglichen mit Verkehrsmitteln wie Autos der Flugzeugen ist der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschall gering. Betrachtet man den gesamten Frequenzbereich, so heben sich die Geräusche einer Windenergieanlage schon in wenigen hundert Metern Entfernung meist kaum mehr von den natürlichen Geräuschen durch Wind und Vegetation ab.
29 Argumente der Windkraft-Gegner Keine Wirtschaftlichkeit zu geringe Windgeschwindigkeiten in Ba-Wü Kein ausreichender Beitrag der Windkraft zur Stromproduktion Keine ausreichenden Speichermöglichkeiten keine Windenergie Kein Faktenwissen bei Gemeinderäten und Bevölkerung zur Windenergie Starker CO2-Anstieg durch erneuerbare Energien Eingriffe ins Landschaftsbild Wertverlust Immobilien Rückgang des Tourismus Stark steigende Strompreise Belastung durch Schallimmissionen und Infraschall Belastung durch Schlagschatten
30 Exkurs BImSchG: Schattenwurf einer Windenergieanlage (WEA) Schattenwurfemissionen: periodisch wiederkehrende Helligkeitswechsel zwischen Schatteneinwirkung (verschattet) und Nichteinwirkung (nicht verschattet) betrachtet an einem Immissionspunkt im WEA-Umfeld
31 Exkurs BImSchG: Schattenwurf einer Windenergieanlage (WEA) Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist eine standortspezifische Schattenwurfprognose erforderlich Prognose muss Einhaltung der Empfehlungen der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI, 2002) an allen relevanten Immissionspunkten zu allen Zeiten nachweisen! Grenzwerte: Schattenwurf auf einen Immissionspunkt (z.b. ein Haus) darf max. 30 Stunden pro Jahr (kumuliert) oder max. 30 Minuten pro Tag (kumuliert) im schlechtesten Fall betragen Werden diese Grenzwerte überschritten, wird der Betreiber der WEA durch die Genehmigungsbehörde gezwungen, die Anlagen im Zeitraum des Schattenwurfs abzuschalten
32 Erfolgsentscheidend für erfolgreiche Bürgerkommunikation ist Transparente Kommunikation der Ziele Interessen Rollen aller Beteiligten des Projekts Transparentes Aufzeigen des Rahmens und der Funktion der einzelnen Dialogbausteine
33 Beteiligungsorientierte Planung heißt Betroffenheit und Sorgen ausmachen Überzeugungen und aktive Akteure identifizieren Anreize schaffen Motivation zur Mitarbeit erzeugen Bereitschaft aktivieren, Verantwortung zu übernehmen Verfügbarkeit mehrerer Alternativen aufzeigen Nicht vor vollendete Tatsachen stellen Externe, unabhängige Moderation zulassen/engagieren
34 Die richtige Kommunikationsstrategie Hohes Konflikt- Potenzial Verhandlungen Kooperative Planung Strategie Geringes Konflikt- Potenzial Information und Marketing Konsultation Geringe Unsicherheiten Hohe Unsicherheiten
35 Welche Dialogformen gibt es? Information, Marketing Verhandlungen Ausstellung Präsentation Planungsunterlagen Homepage Hauswurfsendung Besichtigungen Vorgespräch mit Kritikern/Akteuren Kommunaler Energiestammtisch Nachbarschaftsforum Unabhängige Mediation/Moderation Konsultation Bürgerfragestunde Bürgerinformations- Veranstaltung Einzelne Sondierungsgespräche Koop. Planung Planung im Dialog Planungswerkstatt Zukunftswerkstatt Auf gleicher Augenhöhe
36 Vorgespräch mit Kritikern/Akteuren Wer ist der Investor? Wer ist der Betreiber? (am besten pers. Vorstellung) Darstellung Vorhaben und der eigenen Beweggründe Vorteile/mögliche Konfliktpotenziale des Projekts aus kommunaler/regionaler Sicht; Abgleich mit anderen Nutzungsinteressen Favorisierter Standort und mögliche Alternativen Geplante Größe (Leistungsdaten, Flächenbedarf) Beabsichtigter Anlagentyp (Anlagentechnik, Wirkungsgrad ) Auswirkungen auf Mensch und Umwelt Zeithorizont
37 Bürgerfragestunde/ Bürgerinformationsveranstaltung Zeitgleich mit Einreichung Planungsunterlagen/Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme bei Genehmigungsverfahren Geeigneter Veranstaltungsort und termin um nicht nur Interessensvertreter, sondern allgemeine Bevölkerung zu informieren Öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung nur, wenn Konfliktpotenzial abschätzbar/eskalationen unbedingt vermeiden Ablauf auf Interessen und Sorgen der Bürger ausrichten: statt Präsentationen, professionell moderierte Frage-/Antwortrunden Infostände als Alternative: Einzelgespräche statt unproduktive Konfrontation auf dem Podium Planungsunterlagen allgemeinverständlich ausstellen Direkte Ansprechpartner nennen
38 Fazit 1. Welches Projekt? 2. Welche Zielgruppe? 3. Welche möglichen Zielkonflikte? Professionelle Unterstützung Wertschätzung von Kommunikationsprozessen durch Zeit und Geldmittel
39 HEADLINE PRÄSENTATIONSTITEL AUCH Kontaktdaten: ZWEIZEILIG Rolf Pfeifer Dipl. Ing. (FH) endura kommunal GmbH Solar Info Center Emmy-Noether-Str Freiburg, Germany Tel Fax info@endura-kommunal.de
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