Verbreitung und Ausgestaltung ertragsabhängiger Entgelte im Organisationsbereich der IG Metall Baden-Württemberg

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1 Verbreitung und Ausgestaltung ertragsabhängiger Entgelte im Organisationsbereich der IG Metall Baden-Württemberg Studie im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung Harald Strotmann INSTITUT FÜR ANGEWANDTE WIRTSCHAFTSFORSCHUNG Ob dem Himmelreich Tübingen März 2003 T: ( ) F: ( ) iaw@iaw.edu Internet:

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3 Verbreitung und Ausgestaltung ertragsabhängiger Entgelte im Organisationsbereich der IG Metall Baden-Württemberg Dr. Harald Strotmann Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) Tübingen INHALTSVERZEICHNIS Abbildungsverzeichnis...3 Tabellenverzeichnis Einführung Problemhintergrund Gegenstand, Ziel und Vorgehensweise der Untersuchung Begriffliches...10 TEIL 1: Verbreitung ertragsabhängiger Entlohnungsformen im Organisationsbereich der IG Metall Baden-Württemberg Zur Einordnung: Ergebnisse bisheriger Studien zur Verbreitung von Gewinn- und Kapitalbeteiligung Verbreitung auf EU-Ebene Verbreitung in Deutschland und Baden-Württemberg Verbreitung finanzieller Mitarbeiterbeteiligung im Organisationsbereich der IG Metall Baden-Württemberg Zur Datenbasis: Das IAB-Betriebspanel Zur Abgrenzung des Organisationsbereichs der IG Metall mit dem IAB- Betriebspanel Verbreitung von Gewinn- und Kapitalbeteiligung im Organisationsbereich der IG Metall Baden-Württemberg Strukturmerkmale von Betrieben mit Gewinn- und Kapitalbeteiligung Materielle Mitarbeiterbeteiligung in Betrieben unterschiedlicher Größe Materielle Mitarbeiterbeteiligung nach Branchen Materielle Mitarbeiterbeteiligung nach Tarifbindung Struktur der Tarifbindung im Organisationsbereich der IG Metall Verbreitung finanzieller Beteiligung in tariflichen und nicht tariflichen Betrieben Materielle Mitarbeiterbeteiligung und Existenz eines Betriebsrates...32

4 5. Empirische Evidenz zu möglichen Wirkungen erfolgsabhängiger Entlohnungsformen Motivations- und Produktivitätseffekte Beschäftigungseffekte Innovationstätigkeit und organisatorische Innovationen Produktinnovationen Organisatorische Innovationen zum Zusammenhang zwischen materieller und immaterieller Beteiligung Gewinnbeteiligung und übertarifliche Entlohnung...49 TEIL 2: Qualität erfolgsabhängiger Entgelte im Bereich der IG Metall Baden- Württemberg Konzeption der Erhebung Fragebogenkonzeption Stichprobenziehung und Datenbasis Verbreitung von Erfolgs- und Kapitalbeteiligung in tariflichen Betrieben im Bereich der IG Metall Baden-Württemberg Vergleich mit den Ergebnissen auf der Basis des IAB-Betriebspanels Verbreitung unter allen befragten Betrieben Verbreitung nach Betriebsgröße Verbreitung nach Branchen Verbreitung nach Typ der Verwaltungsstellen Zur konkreten Umsetzung von Modellen der Erfolgsbeteiligung in der betrieblichen Realität Zur Art der Regelung der Erfolgsbeteiligung auf Betriebsebene Breitenwirkung der Erfolgsbeteiligung im Hinblick auf die Beschäftigten Broadly-Based vs. Narrowly-Based Schemes Betriebliche Differenzierung der Höhe der Erfolgsbeteiligung Orientierungsgröße, Auszahlungsfrequenz, Höhe der Gewinnbeteiligung Orientierungsgrößen der Erfolgsbeteiligung und Regelmäßigkeit der Zahlungen Höhe der Erfolgsbeteiligung Thesenartige Kurzzusammenfassung...78 Literaturverzeichnis

5 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Systematik der Grundformen der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung Abbildung 2: Abbildung 3: Abbildung 4: Abbildung 5: Verbreitung von finanzieller Mitarbeiterbeteiligung insgesamt (Gewinnbeteiligung und Aktienbeteiligung) im europäischen Vergleich Anteil der Betriebe und Beschäftigten mit Gewinn- und Kapitalbeteiligung im Organisationsbereich der IG Metall im Vergleich mit Baden-Württemberg Durchschnittswerte der Jahre 2000 und Anteil der in den Beteiligungsbetrieben an der Gewinnbeteiligung beteiligten Beschäftigten in den Jahren 2000 und 2001, Ergebnisse von Kerndichteschätzungen Verbreitung von Gewinn- und Kapitalbeteiligung in den IG Metall-Branchen in Betrieben unterschiedlicher Größe Abbildung 6: Verbreitung von Gewinn- und Kapitalbeteiligung nach Branchen Durchschnittswerte 2000/2001, Betriebe mit 20 oder mehr Beschäftigten Abbildung 7: Abbildung 8: Abbildung 9: Tarifbindung der Betriebe in den Branchen der IG Metall und in Baden- Württemberg insgesamt im Durchschnitt der Jahre 2000/ Tarifbindung der Beschäftigten in den Branchen der IG Metall und in Baden- Württemberg im Durchschnitt der Jahre 2000/ Verbreitung von Gewinn- und Kapitalbeteiligung im Organisationsbereich der IG Metal nach Tarifbindung Durchschnittswerte 2000/ Abbildung 10: Verbreitung von Gewinn- und Kapitalbeteiligung im Organisationsbereich der IG Metall nach Tarifbindung und Größe Durchschnittswerte 2000/ Abbildung 11: Verbreitung materieller Mitarbeiterbeteiligung in baden-württembergischen Betrieben des Organisationsbereiches der IG Metall mit und ohne Betriebsrat Jahresdurchschnitte 2000/ Abbildung 12: Verbreitung materieller Mitarbeiterbeteiligung in baden-württembergischen Betrieben des Organisationsbereiches der IG Metall mit und ohne Betriebsrat nach Betriebsgröße Jahresdurchschnitte 2000/ Abbildung 13: Anteil der Betriebe, die in einer mangelnden Arbeitsmotivation der Beschäftigten ein relevantes Problem sehen Abbildung 14: Anteil der Betriebe, die in Fehlzeiten und im Krankenstand der Beschäftigten ein relevantes Problem sehen Abbildung 15: Vergleich der Umsatzproduktivität gemessen am Umsatz je Beschäftigten in Betrieben mit und ohne finanzieller Mitarbeiterbeteiligung, Welle Abbildung 16: Vergleich der Umsatzproduktivität gemessen am Umsatz je sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Betrieben mit und ohne finanzieller Mitarbeiterbeteiligung Abbildung 17: Vergleich der Ertragslage in Betrieben, die im Organisationsbereich der IG Metall von 2000 auf 2001 neu Modelle der finanziellen Beteiligung eingeführt haben, mit allen Betrieben Abbildung 18: Vergleich der Beschäftigungsentwicklung in Betrieben, die im Organisationsbereich der IG Metall von 2000 auf 2001 neu Modelle der finanziellen Beteiligung eingeführt haben, mit allen Betrieben Abbildung 19: Mittelfristige Beschäftigungserwartungen bis 2006 in Betrieben der IG Metall mit und ohne Mitarbeiterbeteiligung Ergebnisse für 2000 und Abbildung 20: Produktinnovationstätigkeit in Betrieben im Organisationsbereich der IG Metall und in Baden-Württemberg, Ergebnisse für Abbildung 21: Produktinnovationstätigkeit in Betrieben im Organisationsbereich der IG Metall mit und ohne Mitarbeiterbeteiligung, Ergebnisse für

6 Abbildung 22: Maßnahmen der Einführung von immaterieller Mitarbeiterbeteiligung in Betrieben mit und ohne Mitarbeiterbeteiligung, Ergebnisse für Abbildung 23: Maßnahmen der Intensivierung immaterieller Beteiligung in IG Metall Branchen mit und ohne Mitarbeiterbeteiligung, Ergebnisse für Abbildung 24: Ausmaß übertariflicher Entlohnung in Betrieben mit und ohne Gewinn- und Kapitalbeteiligung Abbildung 25: Fragebogen Abbildung 26: Verwaltungsstellen der IG Metall in Baden-Württemberg Abbildung 27: Regionalstruktur der Betriebe in der Stichprobe Abbildung 28: Branchenstruktur der Betriebe in der Stichprobe Abbildung 29: Wie ist die Beteiligung von Beschäftigten unterhalb der Führungsebene geregelt? Abbildung 30: Einbeziehung der Arbeitnehmervertreter in die Regelungen bezüglich der Erfolgsbeteiligung in Abhängigkeit von der Betriebsgröße Abbildung 31: Einbeziehung der Arbeitnehmervertreter in die Regelungen bezüglich der Erfolgsbeteiligung nach Branchen Abbildung 32: Welche Beschäftigten werden in die Erfolgsbeteiligung einbezogen? Abbildung 33: Ist die Höhe der Erfolgsbeteiligung für alle gleich? Kriterien einer Differenzierung der Höhe der Erfolgsbeteiligung Abbildung 34: Gestaltung der betrieblichen Erfolgsbeteiligung in Abhängigkeit von der Betriebsgröße Abbildung 35: Gestaltung der betrieblichen Erfolgsbeteiligung in Abhängigkeit von der Branche Abbildung 36: Gestaltung der betrieblichen Erfolgsbeteiligung in Abhängigkeit von der Art der Einbeziehung der Arbeitnehmer in die Konzeption der Beteiligungsmodelle Abbildung 37: Orientierungsgröße der Erfolgsbeteiligung Abbildung 38: Häufigkeit und Form der erfolgsabhängigen Zahlungen Abbildung 39: Verteilung der betrieblichen Durchschnittshöhe der jährlichen Erfolgsbeteiligung je Beschäftigten in den Beteiligungsbetrieben in den Jahren 2000 und Abbildung 40: Höhe der jährlichen Erfolgsbeteiligung in den Beteiligungsbetrieben, Ergebnisse von Kerndichteschätzungen für die Jahre 2001 und Abbildung 41: Höhe der jährlichen Erfolgsbeteiligung je Beschäftigten in in Betrieben unterschiedlicher Größe in 2001 und Abbildung 42: Höhe der jährlichen Erfolgsbeteiligung je Beschäftigten in in Betrieben unterschiedlicher Branchen in 2001 und

7 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Tabelle 5: Tabelle 6: Tabelle 7: Tabelle 8: Tabelle 9: Tabelle 10: Tabelle 11: Verbreitung von Gewinnbeteiligung und Kapitalbeteiligung (hier: Aktienbeteiligung) im europäischen Vergleich Steuerliche Vergünstigung finanzieller Beteiligungsmodelle im internationalen Vergleich Übersicht über die Ergebnisse verschiedener Studien zur Verbreitung von Gewinn- und Kapitalbeteiligung in Deutschland, Westdeutschland und Baden- Württemberg Abgrenzung des Organisationsbereichs der IG Metall und der Teilbranchen anhand des IAB-Betriebspanels Verbreitung von Gewinn- und Kapitalbeteiligung im Organisationsbereich der IG Metall und in Baden-Württemberg Durchschnittswerte der Jahre 2000 und Zusammenhang zwischen Betriebsgröße und der Breitenwirkung der Beteiligungsmodelle, Rangkorrelationskoeffizienten von Spearman und Korrelationskoeffizienten von Bravais-Pearson, P-Werte in Klammern Anteil der Betriebe mit Gewinn- oder Kapitalbeteiligung im Organisationsbereich der IG Metall in %, Ergebnisse für Anteil der Betriebe mit Produktinnovationen im Organisationsbereich der IG Metall in %, Ergebnisse für In die Stichprobe aufgenommene Verwaltungsstellen der IG Metall Baden- Württemberg Verbreitung von Gewinn- und Kapitalbeteiligung in Betrieben im Bereich der IG Metall, Vergleich der Ergebnisse aus IAB-Betriebspanel und IG Metall- Befragung Verbreitung von Gewinn- und Kapitalbeteiligung in Betrieben im Bereich der IG Metall unterschiedlicher Größe, Vergleich der Ergebnisse aus IAB- Betriebspanel und IG Metall-Befragung Tabelle 12: Branchenstruktur der Erfolgsbeteiligung Tabelle 13: Regionalstruktur der Erfolgsbeteiligung Tabelle 14: Höhe der betrieblichen jährlichen Erfolgsbeteiligung je abhängig Beschäftigten in 2001 und

8 1. Einführung 1.1 Problemhintergrund Neben der Leistungsentlohnung ist die ertragsabhängige Gestaltung von Verdiensten eines der lohnpolitischen Felder, auf denen sich in den vergangenen Jahren am meisten bewegt hat (Bahnmüller 2001, S. 147 oder Kurdelbusch 2002, 2001). Eine Studie des ZEW Mannheim (Franz et al. 2001, S. 19) hat gezeigt, dass über 60 Prozent der befragten Unternehmen angaben, in den nächsten drei Jahren ergebnisbezogene Vergütungsbestandteile ausbauen zu wollen. Diese grundsätzliche Entwicklungstendenz wird auch für die Metall- und Elektroindustrie erwartet: Eine Befragung von Betrieben dieser Branchen durch das FATK Tübingen (Bahnmüller 2001, S. 77) verdeutlicht, dass eine Intensivierung ertragsabhängiger Sonderzahlungen und eine verstärkte Gewinnbeteiligung neben einer stärkeren Leistungsentlohnung zentrale Handlungsfelder der betrieblichen Entgeltpolitik darstellen. Mehr als ein Viertel aller befragten Metall- und Elektroindustriebetriebe gab an, ertragsabhängige Sonderzahlungen bereits vollzogen zu haben, mehr als 30% dieser Betriebe plant auch für die Zukunft eine Ausweitung ertragsabhängiger Sonderzahlungen, mehr als 20% eine Ausweitung der Gewinnbeteiligung. Die Diskussion über die stärkere Beteiligung der Arbeitnehmer am Unternehmenserfolg hat eine lange Tradition mit sehr unterschiedlichen inhaltlichen Akzentsetzungen und ist gerade in den letzten Jahren wieder intensiviert worden. Im Bündnis für Arbeit wurde 1999 explizit vereinbart, auf der Grundlage betrieblicher Flächentarifverträge eine stärkere Beteiligung der Beschäftigten am Unternehmenserfolg anzustreben (vgl. Punkt 9 der gemeinsamen Erklärung von BDA und DGB vom 6. Juli 1999.) Auf EU-Ebene hat sich der Rat der Europäischen Union seit Anfang der 90er Jahre verstärkt dem Thema finanzielle Mitarbeiterbeteiligung gewidmet mit dem erklärten Ziel, die Beteiligung der Arbeitnehmer am Unternehmenserfolg zu fördern. In einer Mitteilung der EU-Kommission vom Juli 2002 werden neben allgemeinen Grundsätzen der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung auch die Ziele formuliert, die Verbreitung finanzieller Beteiligungsmodelle zu fördern und transnationale Hindernisse bei der europaweiten Einführung von Systemen der finanziellen Beteiligung zu beseitigen (vgl. EU- Kommission 2002, S. 4). Mit der Einführung finanzieller Beteiligungsmodelle werden von Seiten der Arbeitgeber eine Flexibilisierung der Arbeitskosten in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage, eine bessere Leistungsmotivation und Produktivität der Mitarbeiter, eine höhere Identifikation der Belegschaft mit dem Unternehmen sowie eine höhere Bindung gerade qualifizierter Arbeitnehmer an das Unternehmen als positive Effekte der finanziellen Beteiligung erhofft. Für die Unternehmen kann die Vereinbarung einer stärkeren ertragsabhängigen Entlohnung darüber 6

9 hinaus die Gelegenheit bieten, in wirtschaftlich günstigen Phasen möglicherweise entstehende Unzufriedenheiten der Beschäftigten über eine unterschiedliche Entwicklung von Tariflohnerhöhungen und Dividendenzahlungen an die Shareholder abzufedern und die Beschäftigten an dem Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen, ohne dabei den längerfristigen lohnpolitischen Spielraum einzuengen. Besondere Bedeutung kommt dem Thema ertragsabhängige Entlohnung in der aktuellen Debatte daher auch bei der Diskussion um die Notwendigkeit einer stärkeren Dezentralisierung der Lohnfindung und -gestaltung zu. Erörtert wird, ob und in welchem Maße es gelingen kann, durch erfolgsabhängige Elemente einerseits die Vorteile von Flächentarifverträgen zu bewahren, andererseits jedoch eine stärkere betriebsindividuelle Entlohnung, die sich stärker an den wirtschaftlichen Gegebenheiten einzelner Betriebe orientiert, zu ermöglichen. Insoweit die Vereinbarung ertragsabhängiger Entgeltkomponenten auf betrieblicher Ebene mit einer gleichzeitigen Absenkung des Niveaus oder des Wachstums der Basisentlohnung einher geht, überträgt das Unternehmen jedoch einen Teil des Marktrisikos auf die Beschäftigten. Im günstigen Fall kann die Beteiligung am Erfolg und/oder Kapital des Unternehmens für die Arbeitnehmer zu einer Erweiterung des Verteilungsspielraums führen. Gelingt es jedoch nicht, die Absenkung der Basisentlohnung durch eine ertragsabhängige Komponente zu kompensieren, so erleiden die Beschäftigten Einkommenseinbußen und werden somit auch an der schlechteren wirtschaftlichen Entwicklung beteiligt. Kritiker der erfolgsabhängigen Entlohung verweisen in diesem Zusammenhang darauf, dass dem Arbeitnehmer hiermit neben dem Entlassungsrisiko bei schlechter wirtschaftlicher Lage auch noch ein Einkommensrisiko und somit ein doppeltes Risiko auferlegt wird. Dies ist auch deshalb problematisch, weil typischerweise von einer Risikoaversion der Arbeitnehmer ausgegangen werden muss, die daher bei gleichem im Durchschnitt zu erwartenden Lohn die sicherere Variante der Entlohung bevorzugen würden. Zu bedenken ist jedoch auch, dass die Arbeitnehmer von der ertragsabhängigen Entlohnung bei schlechter wirtschaftlicher Lage dann profitieren könnten, wenn es durch die stärker an der ökonomischen Situation der Betriebe orientierte Entlohnung vielleicht gelingen könnte, das Entlassungsrisiko der Beschäftigten zu senken. In Verbindung mit dem Tarifvertragsrecht wird daher auch von verschiedener Seite eine Uminterpretation des Günstigkeitsprinzips gefordert. Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Öffnung von Flächentarifverträgen stellen Formen der ertragsabhängigen Entlohnung somit einen wichtigen Gegenpol zu Öffnungsund Härteklauseln dar (vgl. Bahnmüller 2001, S. 79). Während durch Öffnungs- und Härteklauseln primär eine Abweichung von Tarifverträgen nach unten in wirtschaftlich schwierigen Situationen ermöglicht werden soll, ist das Instrument der Erfolgsbeteiligung von 7

10 Situationen ermöglicht werden soll, ist das Instrument der Erfolgsbeteiligung von der Idee her symmetrischer angelegt, indem es gelingen kann, in starken Unternehmen einen zusätzlichen Teil der Erträge für die Beschäftigten abzuschöpfen. Zu bedenken ist jedoch einerseits, dass mit Formen der Erfolgsbeteiligung für die tarifgebundenen Unternehmen nur dann ein Spielraum nach unten entstehen kann, wenn der tariflich festgelegte Basislohn zugunsten der flexibilisierenden Komponente unterschritten werden kann. Eine reine erfolgsabhängige Entlohnung zusätzlich zum üblichen tariflichen Basislohn würde für die Beschäftigten kein Einkommensrisiko bedeuten, jedoch dann auch der Idee einer Flexibilisierung in beide Richtungen nicht gerecht werden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass ein erheblicher Teil der tarifgebundenen Betriebe zumindest einen Teil seiner Beschäftigten bereits über Tarif entlohnt. Konfliktpotential könnte bei der Vereinbarung erfolgsabhängiger Formen der Entlohnung entstehen, weil befürchtet wird, dass die Ausweitung erfolgsabhängiger Zahlungen in beträchtlichem Maße zu einer Substitution bisheriger übertariflicher Zahlungen führen könnte, so dass die Beschäftigten in günstigen Zeiten von der Erfolgsentlohnung nicht in dem erhofften Maße profitieren würden. Insoweit wird befürchtet, dass die Chance einer Erhöhung des Verteilungsspielraums der Beschäftigten durch erfolgsabhängige Entlohnungskomponenten durch eine Substitution übertariflicher Zahlungen konterkariert und begrenzt wird. Da bisher zur erfolgsabhängigen Entlohnung praktisch kaum tarifliche Regelungen bestehen, gibt es hier für die Tarifparteien einen beträchtlichen Gestaltungsspielraum (WSI 2000, S. 5). Insofern ist es positiv zu beurteilen, dass sich sowohl Gewerkschaften als auch die Arbeitgebervertreter konstruktiv und kritisch mit dem Thema erfolgsabhängiger Entlohnungsformen auseinandersetzen (vgl. Kurdelbusch 2001). 1.2 Gegenstand, Ziel und Vorgehensweise der Untersuchung Die vorliegende Studie verfolgt nicht das Ziel, eine umfassende ökonomische Bewertung möglicher Vor- und Nachteile von Formen der ertragsabhängigen Entlohnung zu geben. Vielmehr soll versucht werden, für den Diskussionsprozess eine fundierte empirische Grundlage einerseits über die Verbreitung und andererseits über die konkrete Ausgestaltung von Modellen der Erfolgsbeteiligung im Organisationsbereich der IG Metall Baden-Württemberg zu liefern. Eine verlässliche Gesamtübersicht über die Verbreitung materieller Beteiligungsformen und deren konkrete Ausgestaltung liegt bisher weder für den Organisationsbereich der IG Metall Baden-Württemberg noch bundesweit vor. Da die amtliche Statistik in Deutschland keine 8

11 Informationen über die Verbreitung erfolgsabhängiger Entlohungskomponenten liefert, basieren vorhandene Ergebnisse auf verschiedenen einzelnen Studien, die jedoch regelmäßig hinsichtlich der Datengrundlage, ihrer Repräsentativität, der verwendeten Definitionen und der Umsetzung nur sehr schwer vergleichbar sind. Repräsentative Aussagen über die Verbreitung von Formen der Gewinn- und Kapitalbeteiligung in Deutschland konnten in den vergangenen Jahren anhand des IAB-Betriebspanels, einer breit angelegten Arbeitgeberbefragung von bundesweit rund Betrieben, gewonnen werden. Seit dem Jahr 2000 wurde die Zahl der in Baden-Württemberg befragten Betriebe durch eine Kofinanzierung des Landeswirtschaftsministeriums so aufgestockt, dass nun auch landesweit repräsentative Schlussfolgerungen über die Verbreitung materieller Beteiligungsmodelle möglich wurden (vgl. dazu Strotmann 2002b oder auch die Ausführungen in Abschnitt 3.1). Während mit Blick auf die quantitative Verbreitung von Formen der Gewinn- und Kapitalbeteiligung zumindest repräsentative Stichprobenergebnisse vorliegen, gibt es kaum empirische Studien, die sich mit der konkreten Umsetzung der Modelle und somit ihrer Qualität beschäftigen. Leider enthält auch das IAB-Betriebspanel in dieser Hinsicht keine vertiefenden Fragen, so dass es sich bei den vorliegenden Ergebnissen in noch stärkerem Maße um Einzelfallergebnisse aus sehr unterschiedlichen Studien handelt. Vor dem Hintergrund der beschriebenen Informationsgrundlage wird mit dem vorliegenden Vorhaben versucht, zu einer Reduktion bestehender Informationsdefizite bezüglich der Verbreitung und der Ausgestaltung von Formen der Erfolgsbeteiligung im Organisationsbereich der IG Metall beizutragen. Ausgehend von einem kurzen Überblick über Ergebnisse bisheriger Studien werden in Teil 1 dieser Studie die Verbreitung materieller Beteiligungsmodelle im Organisationsbereich der IG Metall Baden-Württemberg sowie die Strukturmerkmale der Betriebe mit finanzieller Mitarbeiterbeteiligung untersucht. Zu diesem Zweck wird das IAB-Betriebspanel Baden-Württemberg ausgewertet, mit dessen Hilfe erstmals repräsentative Ergebnisse für den Organisationsbereich der IG Metall Baden-Württemberg abgeleitet werden können. Ansatzweise wird auch auf empirische Befunde zu möglichen Effekten finanzieller Mitarbeiterbeteiligungen eingegangen. Aufbauend auf dieser Analyse der quantitativen Bedeutung von Formen der Gewinn- und Kapitalbeteiligung wird dann in Teil 2 versucht, eine Qualifizierung der alternativen Beteiligungssysteme in der betrieblichen Praxis vorzunehmen. Da gerade hierzu praktisch keine verwertbaren statistischen Informationen vorliegen, wurde eine Kurzbefragung von 234 tarif- 9

12 lichen Betrieben im Bereich der IG Metall Baden-Württemberg durchgeführt und dabei unter anderem folgende forschungsleitenden Fragen thematisiert: Welche Beschäftigten werden in die Erfolgs- und Kapitalbeteiligung einbezogen? Wie ist die Beteiligung geregelt? Obliegt die Entscheidung einseitig der Geschäftsführung oder existieren Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Betriebsleitung? Woran orientiert sich die Erfolgsbeteiligung? In welcher Form, wie häufig und in welcher Höhe erfolgen die Zahlungen der Erfolgsbeteiligung? Ist die Höhe der Erfolgsbeteiligung für alle Mitarbeiter gleich? An welchen Kriterien orientiert sich eine unterschiedliche Beteiligung? Gleichzeitig liefert die Befragung auch Ergebnisse über die Verbreitung von Formen der Gewinn- und Kapitalbeteiligung, die den Ergebnissen aus dem IAB-Betriebspanel gegenüber gestellt werden können. 1.3 Begriffliches Bei der Analyse materieller Beteiligungsmodelle finden in der Literatur teilweise sehr unterschiedliche Begrifflichkeiten Verwendung, teilweise werden dieselben Begriffe auch unterschiedlich verwendet. Daher soll an dieser Stelle einleitend kurz beschrieben werden, welche Definitionen im Rahmen der vorliegenden Studie verwendet werden. Die letztlich gewählte Definition orientiert sich dabei vor allem an den Fragestellungen im IAB-Betriebspanel. In einer ersten Unterscheidung lassen sich Formen der materiellen Mitarbeiterbeteiligung unterteilen in Modelle der Kapitalbeteiligung und der Erfolgsbeteiligung (vgl. Abbildung 1). Unter einer Kapitalbeteiligung versteht man die vertragliche, dauerhafte Beteiligung der Mitarbeiter am Kapital des Unternehmens. Aufgrund der Kapitalbeteiligung werden die Mitarbeiter zu Kapitalgebern und daher am laufenden und zukünftigen Unternehmensergebnis beteiligt. In Abhängigkeit von dem Vertragsverhältnis geht eine Kapitalbeteiligung mit Informations-, Kontroll- und Mitwirkungsrechten einher (vgl. z.b. Backes-Gellner et al. 2002, S.6). Die Beteiligung der Arbeitnehmer am Kapital kann dabei als Eigenkapitalbeteiligung (z.b. durch Belegschaftsaktien oder GmbH-Anteile), als Fremdkapitalbeteiligung (z.b. durch Genussrechte, direkte stille Beteiligungen oder indirekte Beteiligungen) oder auch als Mischformen (z.b. Mitarbeiterdarlehen) umgesetzt werden, wobei der Umfang der Rechte des Arbeitnehmers entscheidend von der Wahl der Beteiligungsform abhängt. 10

13 Abbildung 1: Systematik der Grundformen der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung Materielle Mitarbeiterbeteiligung Erfolgsbeteiligung Kapitalbeteiligung Leistungsbeteiligung Gewinnbeteiligung Umsatzbzw. Ertragsbeteiligung Eigenkapitalbeteiligung Fremdkapitalbeteiligung Mischformen Die zweite Grundform der materiellen Mitarbeiterbeteiligung ist die Erfolgsbeteiligung, bei der ein Teil der Entlohnung des Arbeitnehmers an die Entwicklung des Unternehmenserfolgs und im Gegensatz zur Leistungsentlohnung z.b. durch Akkord- oder Prämienlohn nicht an die Leistung oder den Erfolg der einzelnen Arbeitskraft geknüpft ist. Als Unterformen der Erfolgsbeteiligung lassen sich die Gewinnbeteiligung, die Umsatzbeteiligung und die Leistungsbeteiligung anführen. Der typische Fall einer Erfolgsbeteiligung ist die Gewinnbeteiligung. Die Ursache dafür besteht darin, dass für den Gewinn letztlich sowohl der Erfolg des Unternehmens am Markt als auch dessen interne Effizienz entscheidend sind, während Umsatz- und Leistungsbeteiligung jeweils entweder einseitig auf die Marktseite oder auf die interne Seite abstellen. Da im IAB-Betriebspanel allgemein nach Formen der Gewinn- und Kapitalbeteiligung gefragt wird und davon ausgegangen werden kann, dass die Arbeitgeber den Begriff Gewinnbeteiligung als Obergebriff für jede Form einer am wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens orientierten Vergütung interpretieren, werden in dieser Studie die Begriffe Gewinn- und Erfolgsbeteiligung synonym verwendet. Anzumerken bleibt, dass in der Praxis eine Trennung von Gewinn- und Kapitalbeteiligung teilweise nur schwer möglich ist. So können z.b. Mittel aus einer Gewinnbeteiligung in Form einer Kapitalbeteiligung im Unternehmen angelegt und dann wiederum verzinst oder gewinnabhängig bedient werden. Wie bereits angedeutet stellen variable Zuwendungssysteme wie Akkordsätze oder Bonuszahlungen für die Leistung eines Einzelnen oder einer kleineren Gruppe, bei denen die Zahlung an die Leistung der Gruppe und nicht an die Gesamtleistung des Unternehmens gebunden ist, keine finanzielle Mitarbeiterbeteiligung dar. Ebenso wenig fallen Zusatzzahlungen in fester Höhe wie z.b. das dreizehnte Monatsgehalt oder freiwillige Zahlungen unter den hier verwendeten Begriff finanzieller Beteiligungsmodelle. 11

14 TEIL 1: Verbreitung ertragsabhängiger Entlohnungsformen im Organisationsbereich der IG Metall Baden-Württemberg 2. Zur Einordnung: Ergebnisse bisheriger Studien zur Verbreitung von Gewinn- und Kapitalbeteiligung Der folgende Abschnitt gibt zur Einordnung einen Überblick über die Ergebnisse bisheriger Studien zur Verbreitung materieller Beteiligungsformen. Die Studien beziehen sich dabei auf die EU-Ebene (Abschnitt 2.1), den Bund und das Land Baden-Württemberg (Abschnitt 2.2). Entsprechende Studien für den Organisationsbereich der IG Metall in Baden-Württemberg liegen bisher nicht vor, so dass die vorliegende Studie in dieser Hinsicht Pilotcharakter hat. Da das Publikationsprogramm der amtlichen Statistik in Deutschland keine Informationen über die Verbreitung materieller Beteiligungsmodelle enthält, liegen offizielle statistische Informationen zur Verbreitung von Erfolgs- und Kapitalbeteiligung nicht vor. Daher beruhen die wenigen zur Verfügung stehenden Informationen auf verschiedenen Befragungen und Primärerhebungen, die jedoch daher auch nur begrenzt vergleichbar sind, da ihnen unterschiedliche Datensätze, Abgrenzungen und Begrifflichkeiten zugrunde liegen. Dieses grundsätzliche Problem muss im Weiteren bei der Interpretation stets berücksichtigt werden. 2.1 Verbreitung auf EU-Ebene Das Instrument der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung stieß bei den Europäischen Gemeinschaften seit Anfang der 90er Jahre auf großes Interesse. Erste Informationen über die Verbreitung finanzieller Beteiligungsmodelle in der Union lieferte der erste PEPPER-Bericht aus dem Jahr 1991 (vgl. Uvalic 1991). Die Förderung günstiger Rahmenbedingungen für die Verbreitung geeigneter finanzieller Mitarbeiterbeteiligungsmodelle ist erklärtes wirtschaftspolitisches Ziel auch aktueller Beschlüsse der Europäischen Kommission. 1 Auf EU-Ebene wurden in den vergangenen Jahren zwei einschlägige Studien zur Verbreitung materieller Beteiligungsmodelle durchgeführt: (1) EPOC-Studie (1996) 2 : Befragung von Betrieben mit 50 oder mehr Beschäftigten (2) Carnet-Studie (1999/2000) 3 : Befragung von europäischen Unternehmen mit 200 oder mehr Mitarbeitern. Darüber hinaus Fokussierung der Analyse auf solche Vgl. z.b. den Beschluss der Europäischen Kommission vom 5. Juli 2002 sowie die zugehörige Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 26. Februar Vgl. EPOC Research Group (1997). Vgl. Pendleton et al. (2001). 12

15 Unternehmen, die mindestens 50% ihrer Belegschaft am Gewinn oder Kapital beteiligen. Abbildung 2: Verbreitung von finanzieller Mitarbeiterbeteiligung insgesamt (Gewinnbeteiligung und Aktienbeteiligung) im europäischen Vergleich Anteil der Betriebe mit materieller Mitarbeiterbeteiligung in % Frankreich Großbritannien Schweden Niederlande Deutschland Spanien Dänemark Irland Portugal Italien EPOC Studie 1996 Carnet Studie 1999/2000 Anzumerken ist, dass die Kapitalbeteiligung in beiden Studien auf den Fall einer Aktienbeteiligung reduziert wurde, da letztere im Gegensatz zu den verschiedenen sonstigen Formen der Kapitalbeteiligung international vergleichbar ist (vgl. dazu auch Hofmann/Holzer 2002, S. 7). In beiden Studien zeigt sich, dass Deutschland sowohl hinsichtlich der Verbreitung finanzieller Beteiligungsmodelle insgesamt als auch hinsichtlich der Verbreitung von Gewinn- und Kapitalbeteiligung jeweils im europäischen Mittelfeld liegt (vgl. Abbildung 2 und Tabelle 1). Nach der EPOC-Studie, die auf einer Analyse von Betrieben mit 50 oder mehr Beschäftigten basiert, praktizierten in Deutschland 1996 rund 13% der Betriebe Gewinn- und 4% der Betriebe Kapitalbeteiligung. Die Carnet-Studie, die auf der Befragung größerer Betriebe beruht, beziffert den Anteil der Gewinnbeteiligungsbetriebe für die Jahre 1999/2000 mit 19% und der Kapitalbeteiligungsbetriebe mit 10%. Am stärksten verbreitet sind Modelle der materiellen Beteiligung in Europa in Frankreich und Großbritannien, die geringste Verbreitung haben Gewinn- und Kapitalbeteiligung in den Südländern Italien und Portugal. 13

16 Dass die Carnet-Studie zum Ergebnis einer weitaus größeren Verbreitung materieller Beteiligungsformen gelangt als die EPOC-Studie, darf nicht unmittelbar als zeitlicher Anstieg in der Bedeutung finanzieller Beteiligungsmodelle interpretiert werden. Vielmehr basiert der Unterschied zu erheblichen Teilen auf den beträchtlichen Unterschieden in der Größenstruktur der befragten Betriebe. 4 Tabelle 1: Verbreitung von Gewinnbeteiligung und Kapitalbeteiligung (hier: Aktienbeteiligung) im europäischen Vergleich EPOC-Studie (1996) Carnet-Studie (1999/2000) 5 gesamt Gewinnbeteiligung Kapitalbeteiligung Gewinnbeteiligung Kapitalbeteiligung gesamt Anteil der Betriebe in % Frankreich Großbritannien Schweden Niederlande Deutschland Spanien Dänemark Irland Portugal Italien Unterschiede zwischen den Ländern lassen sich unter anderem durch erhebliche Unterschiede im Ausmaß der staatlichen Förderung von materieller Mitarbeiterbeteiligung (vgl. dazu Tabelle 2), durch Unterschiede in den Größen- und Branchenstrukturen, durch unterschiedliche Positionen der Tarifpartner, durch unterschiedliche Arbeitsmarktsituationen oder auch nationale Traditionen erklären. Auch die unterschiedliche Verbreitung von Aktiengesellschaften spielt hierbei eine wesentliche Rolle. So werden in Frankreich (vor allem bei Gewinnbeteiligungsmodellen) und Großbritannien (vor allem bei Kapitalbeteiligungsmodellen) erhebliche steuerliche Vorteile für Unternehmen und Arbeitnehmer gewährt, falls finanzielle Beteiligungsmodelle praktiziert werden. In Frank- 4 5 Zahlreiche Studien zeigen, dass Gewinn- und Kapitalbeteiligung gerade in größeren Betrieben verbreitet sind (vgl. dazu später auch Kapitel 4.1). Das Verhältnis von organisatorisch-bürokratischem Aufwand zu der Anzahl der Begünstigten spielt bei der Erklärung ebenso eine Rolle wie die Tatsache, dass große Betriebe über hinreichende personelle und finanzielle Kapazitäten und Ressourcen verfügen, die sich einer Implementierung einer finanziellen Mitarbeiterbeteiligung im Lohnsystem annehmen können. Hier wurden nur solche Betriebe berücksichtigt, bei denen mindestens 50% der Beschäftigten in die finanzielle Beteiligung einbezogen wurden. 14

17 reich ist für alle Betriebe mit 50 oder mehr Beschäftigten eine Gewinnbeteiligung sogar verbindlich vorgeschrieben (vgl. Europäisches Parlament 2003, S. 5). Tabelle 2: Steuerliche Vergünstigung finanzieller Beteiligungsmodelle im internationalen Vergleich Land Finanzielle Beteiligung in % Jahr der Gesetzesänderungen Steuerliche Vergünstigungen Frankreich /67/93 Niederlande /96 Großbritannien Nach 5(3)-jähriger Sperrfrist sind Gewinn- und Aktienbeteiligungen von der Einkommensteuer (zu 50%) und z.t. von Sozialabgaben befreit. Gewinn- und Aktienbeteiligungen (letztere mit 4-jähriger Sperrfrist und nur bis zu einem Höchstbetrag) werden mit geringerem Einkommensteuersatz belastet. Alle finanziellen Beteiligungen unterliegen der Kapital- bzw. Einkommensteuer, es gelten aber relativ hohe Freibeträge. Finnland Steuerliche Vorteile für Gewinnbeteiligungen mit einer Sperrfrist. Irland Schweden 28 Österreich /94 Deutschland /84 Dänemark Belgien /99 Spanien Aktienbasierende Gewinnbeteiligungen sind nach 5-jähriger Sperrfrist bis zu einem relativ hohen Freibetrag einkommensteuerfrei. Geringe steuerliche Vorteile für Gewinnbeteiligungen mit einer Sperrfrist. Keine Vorteile für Gewinnbeteiligungen. Abschläge bei Aktienbeteiligungen sind bis zu einem Höchstbetrag einkommensteuerfrei. Keine Vorteile für Gewinnbeteiligungen. Staatliche Förderung der Vermögensbildung. Kapitalbeteiligungen mit 6-jähriger Sperrfrist sind begrenzt einkommensteuer- und sozialabgabefrei. Kapitalbeteiligungen mit Ausnahme von Schuldverschreibungen sind nicht steuerlich begünstigt, Gewinnbeteiligungen begrenzt. Abschläge bei Aktienbeteiligungen sind bei 5-jähriger Sperrfrist einkommens- und sozialabgabenfrei. Keine Vorteile für Gewinnbeteiligungen. Aktienbeteiligungen mit 3- jähriger Sperrfrist sind bis zu einem Höchstbetrag einkommensteuerfrei. Portugal Aktien- und Gewinnbeteiligungen sind von Sozialabgaben befreit. Griechenland /94 Substantielle steuerliche Vorteile. Italien USA Kanada Japan - - Abschläge bei Aktiengewinnbeteiligungen sind kapitalsteuerpflichtig (12,5%), welche unterhalb der Einkommensteuer liegt. Sonst keine Vorteile. Keine Vorteile für Gewinnbeteiligungen. Kleine Firmen sind von der Kapitalertragssteuer befreit, größere Firmen steuerlich begünstigt, wenn 30% des Eigenkapital von der Belegschaft gehalten wird. Arbeitgeberbeiträge zu Beteiligungsfonds sind in begrenzter Höhe abzugsfähig. Sonst keine Vorteile. Keine Vorteile für Aktienbeteiligungen. Gewinnbeteiligungen (nicht variabel) sind steuerlich begünstigt. Carnet Studie: % der Betriebe, wobei nur Betriebe mit 200 Mitarbeitern und in denen mindestens 50% der Belegschaft beteiligt sind. Die Definition eines Betriebs wurde im Carnet Survey den Befragten überlassen. Quelle: Hofmann/Holzer (2002), S

18 2.2 Verbreitung in Deutschland und Baden-Württemberg Repräsentative Ergebnisse zur Verbreitung von Modellen der Gewinn- und Kapitalbeteiligung auf Bundesebene konnten in den vergangenen Jahren mit Hilfe des IAB-Betriebspanels, einer Repräsentativbefragung von bundesweit etwa Arbeitgebern in Betrieben aller Branchen und Größenklassen, gewonnen werden (vgl. dazu im Detail auch Abschnitt 3.1). Die aktuellsten Zahlen des IAB für das Jahr 2001 zeigen, dass in Deutschland rund 2,4% aller Betriebe ihre Mitarbeiter am Kapital und 8,7% der Betriebe ihre Mitarbeiter am Gewinn beteiligten (vgl. Tabelle 3). In Westdeutschland lagen die Anteile etwas höher bei 2,6% und 9%. Auf Beschäftigtenebene bedeutet dies, dass rund 7% aller in Westdeutschland beschäftigten Arbeitnehmer in Kapitalbeteiligungs- und rund 22% in Gewinnbeteiligungsbetrieben arbeiten. Berücksichtigt man, dass nicht jeder Beschäftigte tatsächlich in den Genuss einer Kapital- oder Gewinnbeteiligung kommt bzw. diese nicht in Anspruch nimmt, gelangt man zu dem Ergebnis, dass etwa 4,8% der westdeutschen Arbeitnehmer durch Kapitalbeteiligung und 12,5% der westdeutschen Beschäftigten durch Gewinnbeteiligung entlohnt werden. Tabelle 3: Übersicht über die Ergebnisse verschiedener Studien zur Verbreitung von Gewinn- und Kapitalbeteiligung in Deutschland, Westdeutschland und Baden-Württemberg Region Branchen Größenklassen Anteil der Betriebe in % IAB (2002) 1 Deutschland Alle Alle 8,7% 2,4% IAB (2002) 1 Westdeutschland Alle Alle 9,0% 2,6% Gewinnbeteiligung Kapitalbeteiligung IAW (2002) 2 Baden- Württemberg Ifm Bonn (2002) 3 Deutschland Ausgewählte Branchen Alle Alle 7,4% Großbetriebe überrepräsentiert 13,5% 1,9% Ifo (2002) 4 Deutschland Alle Alle X 3,1% DAI-Hewitt (2001) Deutschland Alle WSI (1998) Deutschland Alle Großbetriebe überrepräsentiert Großbetriebe überrepräsentiert 36% X 30% X Anteil der Beschäftigten in % IAB (2002) 1 Westdeutschland Alle Alle 12,5% 4,8% IAW (2002) 2 Baden- Württemberg Alle Alle 12,5% 3,8% Ifo (2002) 3 Deutschland Alle Alle X 6,1% Quellen: 1) IAB-Homepage 2) Strotmann (2002b) 3) Backes-Gellner et al. (2002) 4) Hofmann/Munz (2002) Das Institut für Mittelstandsforschung Bonn schätzt den Anteil der Unternehmen mit Gewinnbeteiligung in Deutschland auf der Grundlage einer eigenen im Frühjahr 2001 durchgeführ- 16

19 ten Befragung von 957 Unternehmen auf 13,5%, der Anteil der Betriebe mit Kapitalbeteiligung wird mit 1,9% beziffert (vgl. Backes-Gellner et al. 2002). Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Befragung hinsichtlich der Branchenstruktur nicht alle Branchen abdeckt, sondern überwiegend Unternehmen aus dem Verarbeitenden Gewerbe enthält. Darüber hinaus sind Unternehmen aus Bergbau, dem Baugewerbe und den Unternehmensnahen Dienstleistern in der Stichprobe vertreten. Sowohl die Größenstruktur in der Stichprobe (Großbetriebe sind überrepräsentiert) als auch die Branchenstruktur dürften zumindest teilweise erklären, warum das ifm Bonn zu einer größeren Verbreitung der Gewinnbeteiligung gelangt als das repräsentative IAB-Betriebspanel. Insbesondere bei der Häufigkeit der Gewinnbeteiligung macht sich der verzerrende Einfluss der Betriebsgröße bemerkbar. Zu erheblich höheren Schätzwerten für die Verbreitung von Gewinnbeteiligungsmodellen in deutschen Betrieben gelangen die Studien des WSI (1998) auf der Grundlage der Betriebsrätepanels sowie des Deutschen Aktieninstituts (2001). Sie beziffern den Anteil der Betriebe mit Erfolgsbeteiligung auf rund 30% bzw. 36%. Dieser erheblich höhere Verbreitungsgrad basiert jedoch wie auch die weiteren Ergebnisse für den Organisationsbereich der IG Metall andeuten werden ganz entscheidend auf der Tatsache, dass hier Großbetriebe jeweils in erheblichem Maße überrepräsentiert sind. So nimmt die Wahrscheinlichkeit der Existenz eines Betriebsrates in sehr starkem Maße mit der Größe eines Unternehmens zu. Ebenso handelt es sich bei den gut 600 Unternehmen, die in der DAI-Studie befragt wurden, ebenfalls um größere Unternehmen. 6 Das FATK Tübingen (vgl. Bahnmüller 2001) untersuchte im Rahmen einer eigenen Primärerhebung Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie, der Textil- und Bekleidungsindustrie und des Bankgewerbes. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit der Ergebnisse ist zwar nicht gegeben, da das FATK zwischen Formen der ertragsabhängigen Entlohnung und Gewinnbeteiligung unterscheidet, während im Fragebogen des IAB-Betriebspanels nur allgemein nach Formen der Gewinnbeteiligung gefragt wird. Aufgrund der fehlenden Differenzierung im IAB- Betriebspanel ist jedoch davon auszugehen, dass ertragsabhängige Formen der Entlohnung bei der bloßen Unterscheidung zwischen Gewinn- und Kapitalbeteiligung hier als Subform der Gewinnbeteiligung interpretiert werden könnten und somit Abgrenzungsprobleme entstehen. Etwa ein Viertel aller Unternehmen gab dabei insgesamt an, eine ertragsabhängige Sonderzahlung eingeführt zu haben, die Gewinnbeteiligung lag bei 17%. In der Metall- und Elektroindustrie sind dabei sowohl ertragsabhängige Sonderzahlungen mit gut 27% als auch die Gewinnbeteiligung mit 17,4% überdurchschnittlich vertreten. Zu berücksichtigen ist auch 6 Befragt wurden hier börsennotierte Unternehmen in Deutschland sowie alle nicht börsennotierten Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit mehr als 500 Mitarbeitern. 17

20 bei der Studie des FATK, dass Großbetriebe überrepräsentiert sind und den geschätzten Anteil der Beteiligungsbetriebe nach oben ziehen. Eine aktuelle Studie des Münchner ifo-instituts (vgl. Hofmann / Munz 2002) beschäftigte sich speziell mit der Frage der Verbreitung von Formen der Kapitalbeteiligung in Deutschland. In einer groß angelegten und mit Blick auf Branchen und Größenklassen repräsentativen Befragung von insgesamt bundesweit Unternehmen gelangt das ifo-institut zu dem Ergebnis, dass das IAB-Betriebspanel die Verbreitung von Formen der Kapitalbeteiligung leicht unterschätzt. Während im IAB-Betriebspanel der Anteil der Betriebe mit Kapitalbeteiligung auf 2,4% und der entsprechende Beschäftigungsanteil auf 4,8% geschätzt wird, liegen die entsprechenden Schätzwerte des ifo-instituts bei 3,1% der Betriebe und 6,1% der Beschäftigten. Die detaillierte Studie deutet sowohl auf eine erhebliche Größenabhängigkeit der Verbreitung von Formen der Kapitalbeteiligung als auch beträchtliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Wirtschaftszweigen hin. Ein überdurchschnittliches Ausmaß an Kapitalbeteiligungen weisen das Kredit- und Versicherungswesen (15,7%) und der Bereich der Verkehrs- und Nachrichtenübermittlung (6,1%) auf, aber auch der Bereich Handel und Reparaturen (5,2%). Im Produzierenden Gewerbe sind Modelle der Kapitalbeteiligung in besonderem Maße vor allem in Großbetrieben vertreten. 3. Verbreitung finanzieller Mitarbeiterbeteiligung im Organisationsbereich der IG Metall Baden-Württemberg 3.1 Zur Datenbasis: Das IAB-Betriebspanel Mit dem IAB-Betriebspanel existiert seit 1993 für West- und seit 1996 für Ostdeutschland ein Paneldatensatz, der auf der Grundlage von in 2001 rund Betriebsbefragungen eine umfassende und fundierte Analyse verschiedenster Aspekte des Arbeitsnachfrageverhaltens auf der Ebene einzelner Betriebe erlaubt (zum IAB-Betriebspanel vgl. z.b. Bellmann et al. (2002), Bellmann (2002) oder Kölling (2000) ). Seit dem Jahr 2000 wurde die Zahl der von Infratest zum Thema Beschäftigungstrends befragten Betriebe in Baden-Württemberg aus Mitteln des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums auf knapp Betriebe so aufgestockt, dass nun auch repräsentative landesspezifische Strukturanalysen des Arbeitsmarktgeschehens möglich sind. Grundgesamtheit des IAB-Betriebspanels sind sämtliche Betriebe, die mindestens einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten haben. Während andere betriebsbezogene Datengrundlagen sich häufig auf ausgewählte Branchen (z.b. den industriellen Sektor) oder aber Betriebe einer bestimmten Größe beschränken müssen, ist das IAB-Betriebspanel we- 18

21 sentlich breiter angelegt und ermöglicht mit nur geringen Ausnahmen 7 Aussagen über die Gesamtheit aller Betriebe. Die geschichtete Stichprobe basiert auf der Betriebsdatei der Bundesanstalt für Arbeit. Da es sich dabei um eine vollständige Datei sämtlicher Betriebe mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten handelt, stellt sie die beste Grundlage für die Stichprobenziehung von Betriebsbefragungen dar. Die Zahl der auswertbaren Interviews ist mit knapp 60% deutlich höher als in zahlreichen vergleichbaren Studien. In den Erhebungen der Jahre 2000 und 2001 wurden die Arbeitgeber jeweils danach gefragt, ob sie in ihrem Betrieb Formen der Gewinn- und Kapitalbeteiligung praktizieren. Bezüglich der weiteren Ausgestaltung der Beteiligungsformen wurde ergänzend dann nur noch erhoben, welcher Anteil der Beschäftigten in den Betrieben letztlich durch Gewinn- oder Kapitalbeteiligung entlohnt wird. Das IAB-Betriebspanel erlaubt damit, eine bestehende Informationslücke hinsichtlich der Verbreitung von Formen der Gewinn- und Kapitalbeteiligung auf der Grundlage einer repräsentativen Datenbasis zu schließen. Die Ergebnisse für den Bund und Baden-Württemberg wurden bereits im Rahmen der Kurzübersicht über bisherige Studien in Abschnitt 2.2 vorgestellt. Im Folgenden werden nun erstmals Ergebnisse über die quantitative Verbreitung von Formen der Gewinn- und Kapitalbeteiligung im Organisationsbereich der IG Metall dargestellt (Abschnitte 3.3 und 4.). Zuvor muss jedoch in Abschnitt 3.2 der Organisationsbereich der IG Metall mit Hilfe des IAB-Betriebspanels noch eingegrenzt werden. 3.2 Zur Abgrenzung des Organisationsbereichs der IG Metall mit dem IAB- Betriebspanel Die Branchensystematik des IAB-Betriebspanels orientiert sich an der seit 1995 verwendeten Wirtschaftszweigsystematik WZ93, wobei eine Zuordnung der Betriebe nach den Zweistellern der WZ93 erfolgt. Anzumerken ist, dass es sich dabei entgegen der amtlichen Statistik um eine Selbsteinstufung der Betriebe handelt, was unter Umständen zu gewissen Unschärfen führen kann. Der den folgenden Auswertungen zugrunde gelegte Organisationsbereich der IG Metall umfasst die in Tabelle 4 dargestellten Branchen. Da eine Disaggregation branchenspezifischer Ergebnisse anhand des IAB-Betriebspanels auf Landesebene nicht für jeden Zweisteller möglich ist, weil teilweise die Fallzahlen zu gering und die Schätzfehler damit zu groß wer- 7 Lediglich Betriebe ohne sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie private Haushalte mit weniger als 5 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten werden im IAB-Betriebspanel nicht erfasst. 19

22 den, müssen die Zweisteller der WZ93 für branchenspezifische Analyse geeignet zusammengefasst werden. Tabelle 4: Abgrenzung des Organisationsbereichs der IG Metall und der Teilbranchen anhand des IAB- Betriebspanels WZ93-Kennziffer Beschreibung der Branche Textil- und Bekleidungsgewerbe, Ledergewerbe 20/36 Holzgewerbe und Herstellung von Möbeln u.a. 25 Gummi- und Kunststoffwaren 27/28 29 Maschinenbau Metallerzeugung und -bearbeitung und Metallerzeugnisse, Stahl- und Leichtmetallbau Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik 34/35 Kfz-Industrie und Sonstiger Fahrzeugbau Bei einem Vergleich der folgenden Ergebnisse für den Organisationsbereich der IG Metall mit entsprechenden Resultaten aus der amtlichen Industriestatistik muss berücksichtigt werden, dass die amtliche Industriestatistik ihre Ergebnisse häufig alleine auf der Grundlage von Betrieben mit 20 oder mehr Beschäftigten ermittelt und darstellt. Das IAB-Betriebspanel deckt dagegen auch den kleinbetrieblichen Bereich repräsentativ ab. Die Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel können daher von den Ergebnissen aus der amtlichen Statistik durchaus abweichen. Um dennoch die Konsistenz der Ergebnisse zu gewährleisten, werden im Weiteren teilweise auch getrennt Ergebnisse für die Betriebe im Organisationsbereich der IG Metall präsentiert, die über 20 oder mehr Beschäftigte verfügen. Für die weiteren Auswertungen stehen aus dem IAB-Betriebspanel für das Jahr 2000 im gesamten Organisationsbereich der IG Metall 288 Betriebe (davon 247 mit 20 oder mehr Beschäftigten), im Jahr 2001 Informationen über 255 Betriebe (davon 221 mit 20 oder mehr Beschäftigten) zur Verfügung. Diese Fallzahl erlaubt repräsentative Schlussfolgerungen über die Verbreitung von Modellen der Gewinn- und Kapitalbeteiligung im Organisationsbereich der IG Metall Baden-Württemberg. Um eine möglichst große Zuverlässigkeit der Schätzwerte zu gewährleisten, beziehen sich die weiteren Ausführungen sofern nicht anders erwähnt stets auf Durchschnittswerte der Jahre 2000 und

23 3.3 Verbreitung von Gewinn- und Kapitalbeteiligung im Organisationsbereich der IG Metall Baden-Württemberg Modelle der Gewinn- und Kapitalbeteiligung sind in den Branchen, die zum Organisationsbereich der IG Metall Baden-Württemberg gehören, deutlich stärker verbreitet als in Baden- Württemberg insgesamt (vgl. Tabelle 5 und Abbildung 3). Während im Land im Durchschnitt der Jahre 2000 und ,1% der Betriebe zumindest einen Teil ihrer Mitarbeiter am Gewinn beteiligten, waren dies im Organisationsbereich der IG Metall 14,5%. Etwa 39,3% aller Beschäftigten arbeitete somit in den Branchen der IG Metall in einem Gewinnbeteiligungsbetrieb (Baden-Württemberg: 22,0%). Berücksichtigt man die Tatsache, dass mit 56% gut die Hälfte dieser Beschäftigten tatsächlich durch Gewinnbeteiligungskomponenten entlohnt wurde, so kann man folgern, dass etwa 22% der in den IG- Metall-Branchen beschäftigten Personen im Durchschnitt der Jahre 2000 und 2001 mit erfolgsabhängigen Zahlungen entlohnt wurden. Tabelle 5: Verbreitung von Gewinn- und Kapitalbeteiligung im Organisationsbereich der IG Metall und in Baden-Württemberg Durchschnittswerte der Jahre 2000 und 2001 Baden-Württemberg Organisationsbereich IG Metall Kapitalbeteiligung 1,3% der Betriebe 3,8% der Beschäftigten 3,5% der Betriebe 8,8% der Beschäftigten Gewinnbeteiligung 8,1% der Betriebe 12,4 % der Beschäftigten 14,5% der Betriebe 22,0% der Beschäftigten Modelle der Kapitalbeteiligung sind wie auch in Baden-Württemberg insgesamt im Organisationsbereich der IG Metall deutlich weniger verbreitet als Formen der erfolgsabhängigen Entlohnung. Nur etwa 3,5% aller hier tätigen Betriebe gab an, über Formen der Kapitalbeteiligung zu verfügen. Damit wird Kapitalbeteiligung jedoch in den IG Metall-Branchen ebenfalls nachdrücklich stärker eingesetzt als in Baden-Württemberg insgesamt. Der Anteil der Beschäftigten in den Betrieben mit Kapitalbeteiligung lag bei etwa 15,4% (Baden-Württemberg: 6,0%). Unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Beteiligungsquote auf Betriebsebene von 61% zeigt sich, dass in den IG Metall-Branchen mit 8,8% (Baden- Württemberg: 3,8%) ungefähr jeder elfte Beschäftigte tatsächlich am Kapital beteiligt wurde. 21

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