Übung im Umsatzsteuerrecht

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1 Übung im Umsatzsteuerrecht Übung 1 und Unternehmerbegriff Dr. Stefanie Becker, StB 28. November 2012 Grundfälle der Lieferung Großhändler Fahrrad Einzelhändler Fahrrad Privatmann A Ausgangsumsatz 1 I Nr. 1 UStG Eingangsumsatz 15 I Nr. 1 UStG USt: 190 ans FA VoSt: 190 vom FA Ausgangsumsatz 1 I Nr. 1 UStG Eingangsumsatz 15 I Nr. 1 UStG USt: 380 ans FA Letztverbrauch Kein VoSt-Abzug Seite 2 1

2 Grundfälle der Lieferung Großhändler Fahrrad Einzelhändler Fahrrad Tochter 1190 Ausgangsumsatz 1 I Nr. 1 UStG Eingangsumsatz 15 I Nr. 1 UStG USt: 190 ans FA VoSt: 190 vom FA Ausgangsumsatz 1 I Nr. 1 UStG Keine USt??? Letztverbrauch Unversteuert?? Unentgeltliche Wertabgabe Seite 3 USt: 190 ans FA Grundfälle der Lieferung Großhändler Fahrrad Einzelhändler mit Tochter 1190 Ausgangsumsatz 1 I Nr. 1 UStG Eingangsumsatz 15 I Nr. 1 UStG USt: 190 ans FA Letztverbrauch Kein VoSt-Abzug Seite 4 2

3 Grundfälle der sonstigen Leistung Einzelhändler Reparatur Privatmann A 238 Ausgangsumsatz 1 I Nr. 1 UStG Eingangsumsatz 15 I Nr. 1 UStG USt: 38 ans FA Letztverbrauch Kein VoSt-Abzug Seite 5 Grundfälle der sonstigen Leistung Großhändler Reparatur Einzelhändler Reparatur Privatmann A Ausgangsumsatz 1 I Nr. 1 UStG Eingangsumsatz 15 I Nr. 1 UStG USt: 19 ans FA VoSt: 19 vom FA Ausgangsumsatz 1 I Nr. 1 UStG Eingangsumsatz 15 I Nr. 1 UStG USt: 38 ans FA Letztverbrauch Kein VoSt-Abzug Seite 6 3

4 Grundfälle der sonstigen Leistung Großhändler Reparatur Einzelhändler mit Tochter 119 Ausgangsumsatz 1 I Nr. 1 UStG Eingangsumsatz 15 I Nr. 1 UStG USt: 19 ans FA Letztverbrauch Kein VoSt-Abzug Seite 7 Grundfälle der sonstigen Leistung Einzelhändler Reparatur Tochter des E Ausgangsumsatz 1 I Nr. 1 UStG Letztverbrauch Keine USt? Unentgeltliche Wertabgabe USt auf entstandene Kosten ans FA Seite 8 4

5 Gliederung einer Falllösung eines leistenden Unternehmers I. Umsatzsteuerbarkeit, 1 I Nr. 1 UStG 1. Unternehmer ( 2 I 1, 3 UStG) 2. führt im Rahmen seines Unternehmens ( 2 I 2 UStG) 3. eine Leistung (Lieferung, 3 I UStG, bzw. sonstige Leistung, 3 IX UStG) 4. im Inland ( 3 Va UStG für Lieferungen bzw. 3a UStG für sonstige Leistungen) 5. gegen Entgelt ( 10 UStG) aus. II. Umsatzsteuerpflicht, 4 UStG III. Bemessungsgrundlage, 10 UStG IV. Steuersatz, 12 UStG V. Steuerentstehung, 13 UStG Seite 9 Gliederung einer Falllösung eines Leistungsempfängers (Vorsteuerabzug) Prüfung des 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG I. Unternehmer II. Gesetzlich geschuldete USt für Leistung eines anderen Unternehmers III. Ausführung für sein Unternehmen IV. Innehaben einer ordnungsgemäßen Rechnung, 14, 14a UStG V. Kein Vorsteuerabzugsausschluss, 15 Ia, Ib, II, III, IV UStG VI. Entstehung des Vorsteuerabzugsanspruchs Seite 10 5

6 Fall 1 Die VW Niederlassung Augsburg (A) hat heute Morgen viel zu tun. Insgesamt haben sich drei Kunden angekündigt, die gerne ein Auto bei ihr kaufen wollen. Um 8.00 Uhr trifft Landschaftsgärtner Baum (B) ein, der sich für den neuen VW Amarok (Pick Up) interessiert. Da er den Wagen ausschließlich für seinen Betrieb nutzen will, ist er von der großen Ladefläche begeistert und so entschließt er sich nach einer kurzen Probefahrt für den Kauf. Den Bruttokaufpreis i.h.v Euro bezahlt er sofort in bar. Direkt im Anschluss an den erfreulichen Start kommen auch der selbstständige Steuerberater und Vater Christ (C) mit seiner Tochter ins Autohaus. Schon länger haben sie sich für einen gebrauchten VW Polo interessiert und wollen heute Nägel mit Köpfen machen; schließlich hat die Tochter gerade ihre Führerscheinprüfung bestanden und will nun endlich nicht mehr auf den Fahrservice Mama angewiesen sein. Nachdem der Verkäufer Horch noch einen Satz Winterreifen drauflegt, sind die beiden zufrieden und kaufen den Polo für Euro inkl. Mehrwertsteuer. Da C schon einige Autos bei A gekauft hat, können sie den Polo gleich mitnehmen, obwohl sie noch nicht bezahlt haben. Sie überweisen schließlich den Kaufpreis am Kurz vor der Mittagspause trifft schließlich der in Zürich ansässige Autohändler Dägeli (D) ein, der sich per Internet informiert und telefonisch eine Reservierung für einen VW Phaeton vereinbart hat. Auch er entschließt sich zum Kauf und bezahlt in diesen Kreisen üblich bar. Der Kaufpreis beträgt Euro Euro Umsatzsteuer = Euro. Den Phaeton will er in die Schweiz transportieren und an einen Kollegen weiterverkaufen, dessen Bentley kürzlich gestohlen wurde. Fallfragen: 1. Beurteilen Sie die dargestellten Fallgestaltungen in umsatzsteuerlicher Hinsicht aus Sicht von A. 2. Kann B einen Vorsteuerabzug geltend machen? Wenn ja, in welcher Höhe? 3. In welcher Höhe kann C einen Vorsteuerabzug geltend machen? 4. Wie verhält es sich mit dem Vorsteuerabzug von D? Gehen Sie bei der Beantwortung der Fallfragen jeweils davon aus, dass A formell ordnungsgemäße Rechnungen i.s.d. 14, 14a UStG gestellt hat. Erforderliche Nachweise gelten als erbracht. A unterliegt der Sollbesteuerung. Voranmeldungszeitraum ist der Kalendermonat. Seite 11 Fall 1 Autohändler A VW Amarok Landschaftsgärtner B VW Polo Steuerberater C mit Tochter VW Phaeton Autohändler D Fußballstar Seite 12 6

7 Fall 1 Fallfrage 1 Auswirkungen auf A (leistender Unternehmer) I. Umsatzsteuerbarkeit, 1 I Nr. 1 UStG 1. Unternehmer ( 2 I 1, 3 UStG) Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit Wirtschaftliche Tätigkeit (EuGH) Hier: (+) = Autohandel Nachhaltigkeit Hier: (+) = auf Dauer angelegter Handel Einnahmeerzielungsabsicht Hier: (+) = gewerblicher Autohändler will regelmäßig Einnahmen erzielen, Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich Selbstständigkeit Hier: (+) Seite 13 Fall 1 Fallfrage 1 2. Handeln im Rahmen des Unternehmens Gesamte gewerbliche und berufliche Tätigkeit des Unternehmers, 2 I 2 UStG (Unternehmenseinheit) Hier: (+) Handeln im Rahmen des Autohandels 3. Ausführen einer Leistung, 3 I, IX UStG Lieferung, 3 I UStG Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand Hier: (+) durch Eigentumswechsel von Pkws Seite 14 7

8 Fall 1 Fallfrage 1 Auswirkungen auf A (leistender Unternehmer) 4. Leistung im Inland = Ortsbestimmungsregelungen Lieferung, 3 Va UStG 3 VI, VII, VIII UStG 3c, 3e, 3f, 3g UStG Hier: (+) Beförderungslieferung, 3 VI UStG am Beförderungsbeginn = Deutschland = Inland Nachrichtlich: Sonstige Leistung 3a UStG 3b, 3f UStG Seite 15 Fall 1 Fallfrage 1 Auswirkungen auf A (leistender Unternehmer) 5. Leistung gegen Entgelt Alles, was der Leistungsempfänger aufwendet abzgl. der USt, 10 I 2 UStG Hier: (+) Entgelt liegt vor 6. Ergebnis Leistungen des Autohändlers sind als inländische entgeltliche Lieferungen eines Unternehmers im Rahmen seines Unternehmens steuerbar. Seite 16 8

9 Fall 1 Fallfrage 1 Auswirkungen auf A (leistender Unternehmer) II. Umsatzsteuerpflicht Steuerbefreiung nach 4 UStG? Verkauf an B: (-) Verkauf an C: (-) Verkauf an D: 4 Nr. 1a, 6 UStG als Ausfuhrlieferung? Abnehmer befördert ins Drittland und ist ein ausländischer Abnehmer aufgrund seines ausländischen Wohnortes, 6 I Nr. 2, II 1 Nr. 1 UStG Hier: (+), da D in Zürich wohnt und dorthin befördert Nachweiserbringung, 6 IV UStG, 8 ff. UStV lt. SV erfüllt Leistung an D ist steuerfrei Seite 17 Fall 1 Fallfrage 1 Auswirkungen auf A (leistender Unternehmer) III. Bemessungsgrundlage, 10 UStG Entgelt, 10 I 1, 2 UStG Entgelt des B: Barzahlung von Euro abzgl. darin enthaltene USt (19/119) Entgelt = Entgelt des C: Überweisung von Euro abzgl. darin enthaltene USt (19/119) Entgelt = 8.991,60 Euro Entgelt des D: Euro (ausgewiesene USt zählt nicht zum Entgelt) Seite 18 9

10 Fall 1 Fallfrage 1 Auswirkungen auf A (leistender Unternehmer) IV. Steuersatz und USt, 12 UStG Regelsteuersatz = 19 %, 12 I UStG Leistung an B: Euro Leistung an C: 1.708,40 Euro Leistung an D: Steuerfrei Nachrichtlich: Ermäßigter Steuersatz = 7 %, 12 II UStG Unrichtiger ( 14c I UStG) bzw. unberechtigter ( 14c II UStG) Steuerausweis Leistung an D: Steuerausweis für steuerfreie Leistung = unrichtig (zu hoch) ihv Seite 19 Fall 1 Fallfrage 1 Auswirkungen auf A (leistender Unternehmer) V. Entstehung der USt, 13 UStG Regelfall: Sollbesteuerung, 13 I Nr. 1a UStG, mit Leistungsausführung Hier: Leistungen an B und C im November Ausnahme auf Antrag: Istbesteuerung, 13 I Nr. 1b UStG, mit Vereinnahmung Entstehung bei fehlerhaft ausgewiesener USt, 13 I Nr. 3 UStG mit Rechnungsstellung Hier: Leistung an D im November Seite 20 10

11 Fall 1 Fallfrage 2 Auswirkungen auf B (Leistungsempfänger) I. Unternehmer Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit Wirtschaftliche Tätigkeit (EuGH) Hier: (+) = Gärtnerei Nachhaltigkeit Hier: (+) = auf Dauer angelegt Einnahmeerzielungsabsicht Hier: (+) = Gärtnerei zum Lebensunterhalt Selbstständigkeit Hier: (+) Seite 21 Fall 1 Fallfrage 2 Auswirkungen auf B (Leistungsempfänger) II. Gesetzlich geschuldete USt für Leistung eines anderen Unternehmers Hier: (+), Leistung des A s. o. liegt vor Seite 22 11

12 Fall 1 Fallfrage 2 Auswirkungen auf B (Leistungsempfänger) III. Ausführung für sein Unternehmen Hier: (+), Pick Up zur Nutzung im Betrieb Seite 23 Fall 1 Fallfrage 2 Auswirkungen auf B (Leistungsempfänger) IV. Innehaben einer ordnungsgemäßen Rechnung, 14, 14a UStG Hier: (+), lt. Sachverhalt gegeben Seite 24 12

13 Fall 1 Fallfrage 2 Auswirkungen auf B (Leistungsempfänger) V. Kein Vorsteuerabzugsausschluss, 15 Ia, Ib, II, IV UStG 15 Ia UStG Hier: (-), da kein Abzugsverbot im EStG 15 Ib UStG Hier: (-), da kein Grundstück 15 II, IV UStG Hier: (-), da Verwendung für Gärtnerei, die selbst steuerpflichtige Umsätze erbringt Seite 25 Fall 1 Fallfrage 2 Auswirkungen auf B (Leistungsempfänger) VI. Entstehung des Vorsteuerabzugsanspruchs Ergebnis: Vorsteuerabzugsberechtigung i. H. v Euro Zeitpunkt: bei Leistungsausführung und Rechnungsstellung: November Seite 26 13

14 Fall 1 Fallfrage 3 Auswirkungen auf C (Leistungsempfänger) I. Unternehmer Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit Wirtschaftliche Tätigkeit (EuGH) Hier: (+) = Steuerberatung Nachhaltigkeit Hier: (+) = auf Dauer angelegt Einnahmeerzielungsabsicht Hier: (+) = Steuerberatung erfolgt entgeltlich Selbstständigkeit Hier: (+) Seite 27 Fall 1 Fallfrage 3 Auswirkungen auf C (Leistungsempfänger) II. Gesetzlich geschuldete USt für Leistung eines anderen Unternehmers Hier: (+), Leistung des A s. o. liegt vor Seite 28 14

15 Fall 1 Fallfrage 3 Auswirkungen auf C (Leistungsempfänger) III. Ausführung für sein Unternehmen Hier: (-), da Erwerb des Pkw für den privaten Bedarf seiner Tochter IV. Ergebnis Kein Vorsteuerabzugsrecht für C Seite 29 Fall 1 Fallfrage 4 Auswirkungen auf D (Leistungsempfänger) I. Unternehmer Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit Wirtschaftliche Tätigkeit (EuGH) Hier: (+) = Autohändler Nachhaltigkeit Hier: (+) = auf Dauer angelegt Einnahmeerzielungsabsicht Hier: (+) = Autohandel ist entgeltlich Selbstständigkeit Hier: (+) Seite 30 15

16 Fall 1 Fallfrage 4 Auswirkungen auf D (Leistungsempfänger) II. Gesetzlich geschuldete USt für Leistung eines anderen Unternehmers Hier: (+), Leistung des A s. o. liegt vor Aber: Steuer nach 14c UStG wird nicht für eine Leistung eines anderen Unternehmers geschuldet III. Ergebnis Kein Vorsteuerabzugsrecht für D Hinweis: Verstoß gegen Neutralitätsgrundsatz, da A Steuer schuldet, die D nicht abziehen kann aber: Möglichkeit der Rechnungsberichtigung durch A ( 14 VI Nr. 5 UStG, 31 UStDV) Seite 31 Fall 2 S ist begeisterter Sammler von Gemälden. Er sammelt seit 10 Jahren die Werke von französischen Impressionisten. Im Lauf der Zeit entwickelt er eine Vorliebe für deutsche Expressionisten. Er verkauft daraufhin die gesamte impressionistische Sammlung für und sammelt von da an deutsche Expressionisten. Ist S umsatzsteuerlicher Unternehmer? Seite 32 16

17 Fall 2 - Nachhaltigkeit BFH v , X R 23/82, BStBl. II 1987, S. 744 bestätigt durch BFH v , V R 21/09, BStBl. II 2011, S. 524: keine mangels Nachhaltigkeit: Kriterien, die für bzw. gegen eine nachhaltig beabsichtigte Einnahmeerzielung sprechen sind: Dauer und Intensität des Tätigwerdens Höhe der Erlöse Beteiligung am Markt durch Werbung Zahl der ausgeführten Umsätze Planmäßiges Tätigwerden Unterhalten eines Geschäftslokals Hier: private Sammlung, nicht dem Handeln eines Händlers ähnlich, nur einmaliges Auftreten am Markt ohne Geschäftslokal hohe Erlöse treten demgegenüber in den Hintergrund Nachrichtlich: BFH zu ebay-verkäufen v , BStBl. II 2012, 634 Seite 33 Fall 3 J ist Eigentümer einer Jacht. Er nutzt die Jacht zu 50 % für sich, im Übrigen vermietet er sie. Wegen des hohen Unterhalts der Jacht und der geringen Miete ist es ausgeschlossen, dass J mit seiner Jachtvermietung jemals einen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben erzielen wird. Ist J umsatzsteuerlicher Unternehmer? Seite 34 17

18 Fall 3 Einnahmeerzielungsabsicht/Gewinnerzielungsabsicht Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nach 2 I 3 UStG? Nachhaltigkeit durch Abwägung folgender Kriterien Dauer und Intensität des Tätigwerdens Höhe der Erlöse Beteiligung am Markt durch Werbung Zahl der ausgeführten Umsätze Planmäßiges Tätigwerden Unterhalten eines Geschäftslokals Einnahmeerzielungsabsicht, Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich Vgl. auch BFH v , V R 66/85, UR 1992, S. 202 Hier: liegt vor: wiederholte Vermietungstätigkeit (sonstige Leistung im Leistungsaustausch mit Mietern) stellt nachhaltiges Tätigwerden dar Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben ist nicht erforderlich, da entgeltliche Umsätze besteuert werden sollen Seite 35 Fall 4 S ist Stuntman. Er hat bei den Karl May Festspielen einen Jahresvertrag. Er tritt wöchentlich bei 2 Veranstaltungen auf und muss an den Proben teilnehmen. Er wird pro Vorstellung bezahlt. Das Honorar erhält er nicht, wenn er wegen Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist. S hat sich für 200 zzgl. 19 % USt feuerfeste Unterwäsche gekauft. Kann S die Vorsteuer geltend machen? Seite 36 18

19 Fall 4 Selbstständigkeit I. des S Abgrenzung der selbstständigen von der unselbstständigen Tätigkeit in 2 II UStG Seite 37 2 II Nr. 1 UStG: natürliche Personen Eingliederung in die geschäftsmäßige Organisation eines Unternehmens Weisungsgebundenheit hinsichtlich Art und Weise, Zeit, Ort der Tätigkeit Rechtsprechungskriterien zudem u. a.: Fehlendes Unternehmerrisiko (Entgeltfortzahlungen, Urlaubsanspruch) Fehlende Unternehmerinitiative Einbindung in vorgegebene Betriebsabläufe Bindung nicht nur für bestimmte Tage an den Betrieb Keine geschäftlichen Beziehungen zu mehreren Vertragspartnern Unselbstständigkeit in Organisation und Durchführung der Tätigkeit Fall 4 Selbstständigkeit Hier: Selbstständigkeit (+), da Kein Urlaubsanspruch, Kein Entgelt bei Nichtleistung Trotz fester Proben und Veranstaltungen noch Freiheit in der Gestaltung der Tätigkeitsausübung Wirtschaftliches Risiko bei Schlechtleistung: Vertragsverlängerung, Nebenengagements durch schlechten Ruf Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit Wirtschaftliche Tätigkeit (EuGH) (+) Nachhaltigkeit (+) durch dauerhafte Tätigkeit Einnahmeerzielungsabsicht (+) durch Entgeltlichkeit S ist Unternehmer Seite 38 19

20 Fall 4 Selbstständigkeit II. Vorsteuerabzug Gesetzlich geschuldete USt für Leistung eines anderen Unternehmers (+) Ausführung für das Unternehmen (+), da Feuerschutz für Stunt erforderlich Innehaben einer ordnungsgemäßen Rechnung wohl (+) Kein Ausschluss nach 15 Ia, II, III UStG (+) Vorsteuerabzug ihv 38 Euro möglich Seite 39 Fall 5 Kleinunternehmerschaft Im Mai 2011 kündigte der Zimmermannsmeister Z seine Anstellung bei einem großen Möbelhersteller mit dem Ziel, sich ab Ende Juni 2011 in Augsburg selbständig zu machen. Dazu ließ er im Juni 2011 einen Businessplan erstellen, nimmt Gespräche mit den Banken auf, inseriert erste Anzeigen in den örtlichen Zeitungen und schafft bereits erste Geräte an. Am eröffnet er schließlich seinen Betrieb, fertigt die ersten Möbelstücke und liefert diese Ende August 2011 bereits aus. Letztlich erzielt er in 2011 einen Umsatz i.h.v Für das Jahr 2012 prognostizierte er einen Umsatz i.h.v ; dies bewahrheitet sich schließlich auch. War bzw. ist Z verpflichtet, in seinen Rechnungen für das Jahr 2011, 2012 bzw Umsatzsteuer auszuweisen? Gerne würde er darauf verzichten. Seite 40 20

21 Fall 5 Kleinunternehmerschaft I.? Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit Wirtschaftliche Tätigkeit durch Zimmerei Nachhaltigkeit durch auf Dauer angelegte Tätigkeit (+) Einnahmeerzielungsabsicht durch entgeltliche Tätigkeit (+) Selbstständigkeit, mangels Einbindung in fremden Betriebsablauf (+) (+) Grds. auch umsatzsteuerbare Leistungen Beginn der? Mit erstem Tätigwerden nach außen = Inserate etc. im Juni 2011 Seite 41 Fall 5 Kleinunternehmerschaft II. Sonderregelung als Kleinunternehmer, 19 UStG? Folge: USt wird nicht geschuldet, VoSt-Abzug nicht möglich Voraussetzungen: Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr < Euro und Voraussichtlicher Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr < Euro Bei teilweiser Tätigkeitsausübung: Hochrechnung in Jahresgesamtumsatz Bei Aufnahme der Tätigkeit: Grenze von Euro maßgeblich Seite 42 Hier: 2011: tatsächlicher Umsatz = Euro für 7 Monate maßgeblicher Gesamtumsatz = 12/7 * Euro = Euro < Euro Kleinunternehmer in : Umsatz in 2011 < Euro und Umsatz in 2012 = Euro < Euro Kleinunternehmer in : Umsatz in 2012 > Euro keine Kleinunternehmerschaft mehr Folgen treten automatisch ein, so dass USt 2011 und 2012 nicht geschuldet wird (nur Verzicht auf Regelung nach 19 II UStG möglich) 21

22 Fall 6 Die in Pilsen (Tschechien) wohnhaften A und B gründen eine AB-GbR. Die AB-GbR erwirbt ein Grundstück in Augsburg, errichtet darauf ein Gebäude und vermietet dieses entgeltlich an die Steuerberatungsgesellschaft C. 1. Ist die AB-GbR Unternehmerin? 2. Welche umsatzsteuerlichen Optionen stehen der A-B-GbR zur Verfügung? Was raten Sie ihr? Seite 43 Fall 6 A B AB-GbR Vermietung Steuerberatungsgesellschaft C Seite 44 22

23 Fall 6 Fallfrage 1 der GbR I. Unternehmerfähigkeit Jede natürliche oder juristische Person Hier: GbR ist weder natürliche noch juristische Person Jedes sonstige Wirtschaftsgebilde, das als solches nach außen erkennbarer Form selbstständig gewerblich oder beruflich handelt, unabhängigvon der Rechtsform oder zivilrechtlicher Rechtsfähigkeit Hier: (+): GbR tritt durch Vermietung nach außen selbstständig gewerblich auf Seite 45 Fall 6 Fallfrage 1 der GbR II. Unternehmer i. S. d. 2 I 1, 3 UStG Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit Wirtschaftliche Tätigkeit (EuGH) Hier: (+) durch Vermietung Nachhaltigkeit Hier: (+) durch dauerhafte Vermietung Einnahmeerzielungsabsicht Hier: (+) durch Entgeltlichkeit Selbstständigkeit Hier: (+) III. Ergebnis GbR ist Unternehmerin Seite 46 23

24 Option zu Steuerpflicht Fall 6 Fallfrage 2 Optionsmöglichkeiten Beurteilung der Vermietung aus umsatzsteuerlicher Sicht I. Leistung Lieferung = Verschaffung der Verfügungsmacht, 3 I UStG? Hier: (-), da nur Vermietung Sonstige Leistung, 3 IX UStG Hier: (+), da Leistung, die keine Lieferung ist II. Ortsbestimmung 3a I, III Nr. 1 UStG im Zusammenhang mit einem Grundstück am Belegenheitsort des Grundstücks in Deutschland = Inland Leistung in Deutschland steuerbar, 1 I Nr. 1 UStG III. Steuerpflicht? Steuerbefreiung, 4 Nr. 12a UStG für Vermietungsleistungen Seite 47 Option zu Steuerpflicht Fall 6 Fallfrage 2 Optionsmöglichkeiten IV. Option nach 9 UStG? 9 I UStG Steuerbefreiung nach 4 Nr. 12a UStG (+) Leistung an einen anderen Unternehmer = Steuerberatungsgesellschaft (+) Leistung für dessen Unternehmen = Kanzlei (+) 9 II UStG Keine Verwendung durch Mieter für vorsteuerabzugsschädliche Umsätze (+) Option zur Steuerpflicht möglich (bei Vorsteuerüberhang ggf. günstiger) V. Nachrichtlich: Steuerschuldnerschaft Übergang der Steuerschuldnerschaft, 13b II Nr. 1, V 1 UStG auf den Leistungsempfänger = Steuerberatungsgesellschaft C Seite 48 24

25 Umsatzsteuerbarkeit Fall 7 Änderte sich die Rechtslage zu Fall 6, wenn die AB-GbR direkt nach Fertigstellung des Gebäudes das (bebaute) Grundstück an die Wohnbau-GmbH D entgeltlich veräußerte und sich im Anschluss an das Grundstücksgeschäft auflöst? D will das Grundstück zu Wohnzwecken vermieten. Seite 49 Umsatzsteuerbarkeit Fall 7 A B AB-GbR Veräußerung Wohnungsbau-GmbH D Seite 50 25

26 Umsatzsteuerbarkeit Fall 7 der GbR I. Unternehmerfähigkeit s. o. II. Unternehmer i. S. d. 2 I 1, 3 UStG Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit Wirtschaftliche Tätigkeit (EuGH) Hier: (+) durch Verkauf Nachhaltigkeit Hier: fraglich, da nur einmalige Handlung = Verkauf Aber: nicht nur zeitliche (auf Dauer angelegt), sondern auch geschäftsmäßige Betrachtung (Beteiligung am Markt, Unterhalten eines Geschäftsbetriebs, Handeln von einigem Umfang und einiger Intensität) Hier: (+) durch Erwerb und Bebauung und Verkauf Selbstständigkeit Hier: (+) Seite 51 Umsatzsteuerbarkeit Fall 7 der GbR III. Beginn und Ende der 1. Beginn Erstes nach außen erkennbares auf eine Unternehmertätigkeit gerichtetes Tätigwerden Ernsthafte Absicht einer späteren Ausführung entgeltlicher Leistungen Glaubhaftmachung durch objektive Nachweise möglich Hier: Beginn mit Erwerb des Grundstücks 2. Ende Einstellung aller unternehmerischen Rechtsbeziehungen Hier: Unternehmer bis mind. einschließlich dem Verkauf Seite 52 26

27 Umsatzsteuerbarkeit Fall 7 Beurteilung des Verkaufs der GbR IV. Leistung Lieferung, 3 I UStG Hier: (+) durch Verschaffung der Verfügungsmacht V. Ortsbestimmung Ruhende Lieferung, 3 VII UStG am Ort der Verschaffung der Verfügungsmacht in Deutschland = Inland Leistung in Deutschland steuerbar, 1 I Nr. 1 UStG VI. Steuerpflicht Steuerbefreiung, 4 Nr. 9a UStG, Leistung, die unter das GrEStG fällt Optionsmöglichkeit 9 UStG? 9 I UStG: (+) 9 II UStG findet auf 4 Nr. 9a UStG keine Anwendung Ergebnis: Option auch hier möglich Seite 53 Fall 8 Organschaft Die Holding AG hat Tochtergesellschaften im In- und Ausland. Bislang hat sich ihre Tätigkeit auf das reine Halten ihrer Beteiligungen beschränkt. In ihrem Konzernkreis befinden sich neben weiteren Holdinggesellschaften auch operativ tätige, sowie Servicegesellschaften. Letztere erbringen an unterschiedliche in- und ausländische Konzerngesellschaften verschiedene Dienstleistungen. Die Holding AG möchte wissen, ob sie die Leistungsbeziehungen innerhalb ihres Konzerns umsatzsteuerlich optimieren könnte. Seite 54 27

28 Fall 8 Holding AG Tochterholding GmbH Operative Tochter GmbH Operative Enkel GmbH Service Enkel GmbH Operative Enkel GmbH Seite 55 Fall 8 - Organschaft Problem: Entstehung von Umsatzsteuer auf Dienstleistungen teilweise ohne Vorsteuerabzugsrecht (keine für Finanzholding) Optimierung über Innenumsätze Leistungen innerhalb eines Unternehmens sind nicht steuerbar Schaffung eines Unternehmens durch Organschaft Seite 56 28

29 Fall 8 - Organschaft Voraussetzungen der Organschaft, 2 II Nr. 2 UStG Eigene gewerbliche/berufliche Tätigkeit (Nachhaltigkeit, Einnahmeerzielungsabsicht) einer Juristischen Person aber Keine selbstständige Tätigkeit, da Finanzielle Wirtschaftliche Organisatorische Eingliederung in das Unternehmen des Organträgers Seite 57 Fall 8 - Organschaft Gewerbliche Tätigkeit der Organgesellschaften Wirtschaftliche Tätigkeit durch Dienstleistungserbringung an andere Gesellschaften Nachhaltigkeit durch dauerhafte Leistungserbringung Einnahmeerzielungsabsicht durch Entgeltlichkeit Juristische Person Seite 58 29

30 Fall 8 - Organschaft Eingliederung in Unternehmen des Organträgers Organträger = Holding AG? Wirtschaftliche Tätigkeit (-), da Halten von Beteiligungen keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt Gestaltungsmöglichkeit? Eigene Dienstleistungserbringung durch Holding AG an Tochter-/Enkelgesellschaften Nachhaltige Tätigkeit, Einnahmeerzielungsabsicht s. o. Finanzielle Eingliederung (Stimmrechtsmehrheit) Organisatorische Eingliederung (z. B. Personenidentität) Wirtschaftliche Eingliederung (bei Dienstleistungen von nicht nur geringem Umfang) Hinweis: Beschränkung der Organschaftswirkungen auf das Inland! Seite 59 30

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