Informationsschrift Nachrangdarlehen. NaturStromQuelle Fränkische Schweiz GmbH & Co. KG

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1 Informationsschrift Nachrangdarlehen NaturStromQuelle Fränkische Schweiz GmbH & Co. KG

2 Inhaltsverzeichnis Vorwort Die Gesellschaft NaturStromQuelle Fränkische Schweiz GmbH & Co. KG Der Hauptgesellschafter: Die NATURSTROM AG Das Darlehen: Beteiligung an den Geschäftstätigkeiten der Gesellschaft Investitionen der Gesellschaft Informationen zur Kapitalanlage Aspekte zur steuerlichen Behandlung der Zinserträge Risiken Darlehensvertrag Fernabsatzrechtliche Informationen für den Verbraucher Hinweis Auf die mittels vorliegendem Verkaufsexposé angebotene Vermögensanlage ist das Vermögensanlagengesetz in der ab dem geltenden Fassung gem. 32 Abs. 10 VermAnlG erst ab dem anzuwenden. Informationsschrift Nachrangdarlehen NaturStromQuelle Fränkische Schweiz April

3 Vorwort Sehr geehrte Leserinnen und Leser, Energieversorgung beruhte viele Jahre lang auf fossilen und nuklearen Brennstoffen beide sind, was ihre Umweltwirkung, aber auch die langfristige Versorgung mit den benötigten Rohstoffen angeht, alles andere als problemlos. Eine nachhaltige Energieversorgung basiert auf Erneuerbaren Energien, denn deren negative Folgen sind um Dimensionen geringer. Und sie sind dezentral zu erzeugen, also nahe an den Kunden und damit auch besonders geeignet, für eine sichere und bezahlbare Versorgung zu sorgen. Viele Bürger haben die Vorteile der Erneuerbaren Energien längst erkannt und engagieren sich für deren Ausbau und Nutzung. Auch in Franken und in der Region Fränkische Schweiz gibt es ein hohes Engagement und noch weitergehendes Interesse von Bürgern, Unternehmen und Institutionen, sich zu engagieren. Die NaturStromQuelle Fränkische Schweiz GmbH & Co KG ist in der Region seit 2011 mit Investitionen in Erneuerbare Energieanlagen und dem Verkauf der erzeugten Energie tätig. Das Unternehmen wurde von der NATURSTROM AG initiiert und von dieser bisher alleine finanziert, nun möchte die Gesellschaft auch Bürgern, Unternehmen und Institutionen bevorzugt aus der Region die Möglichkeit eröffnen, an der Energiewende in der Fränkischen Schweiz durch eine Beteiligung an der Finanzierung der Gesellschaft mitzuwirken. Seit dem Jahr 1998 engagiert sich die NATURSTROM AG für den Ausbau der Erneuerbaren Energien, beliefert Kunden mit Strom, Biogas und Wärme und baut und betreibt eine zunehmende Zahl von regenerative Erzeugungsanlagen letzteres zumeist gemeinsam mit Bürgern. NATURSTROM unterscheidet sich als nachhaltig ausgerichteter Energieversorger von den typischen Projektentwicklern in der Hinsicht, dass über die gesamte Betriebslaufzeit der Anlagen eine eigene Verantwortung wahrgenommen und gleichzeitig die Beteiligung von Bürgern ermöglicht wird. Denn bei NATURSTROM werden regenerativen Energieerzeugungsanlagen nach Abschluss der Bauphase in eine Betreibergesellschaft übertragen, an der sich NATURSTROM langfristig selbst beteiligt und an der sich dann Dritte, insbesondere Bürger aus der jeweiligen Region, beteiligen können. Eine solche Betreibergesellschaft ist die NaturStromQuelle Fränkische Schweiz GmbH & Co. KG, welche eine Windenergieanlage und zwei Photovoltaikanlagen selbst betreibt und an drei weiteren Windenergieanlagen beteiligt ist. Wir möchten Ihnen mit dem vorliegenden Angebot die Möglichkeit geben, sich über ein Nachrangdarlehen an der Gesellschaft zu beteiligen und damit einen Beitrag zur Energiewende in der Fränkischen Schweiz zu leisten. Dr. Thomas E. Banning Wolfgang Lorenz Geschäftsführer der NaturStrom Service + Netze GmbH als Komplementärin der Gesellschaft Informationsschrift Nachrangdarlehen NaturStromQuelle Fränkische Schweiz April

4 1. Die Gesellschaft NaturStromQuelle Fränkische Schweiz GmbH & Co. KG Die NaturStromQuelle Fränkische Schweiz GmbH & Co. KG (nachfolgend Gesellschaft oder NSQ FS) wurde am gegründet. Sitz der Gesellschaft ist Forchheim (Oberfranken). Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Anlagen zur regenerativen und dezentralen Energieerzeugung in der Region Fränkische Schweiz in direkter Form und indirekt über Beteiligungen an Unternehmen, welche selbst derartige Erzeugungsanlagen betreiben oder die in sonstiger Form zu einer regenerativen und dezentralen Energieversorgung in der Region beitragen. Es handelt sich um eine Kommanditgesellschaft, deren persönlich haftende Gesellschafterin eine GmbH ist, die Rechtsform wird deshalb als GmbH & Co. KG bezeichnet. Die persönlich haftende Gesellschafterin, auch Komplementärin genannt, übt die Geschäftsführung aus und haftet mit ihrem gesamten, allerdings als GmbH beschränkten Vermögen, während Kommanditisten nur mit der gezeichneten Einlage für die Geschäfte der Gesellschaft einstehen. Gesellschafterstruktur Komplementärin der Gesellschaft ohne Einlage ist die NaturStrom Service + Netze GmbH mit Sitz in Forchheim, sie ist am Ergebnis und am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt Gründungskommanditistin und derzeit alleinige Kommanditistin ist die NATURSTROM AG, Düsseldorf, aktuell mit einer Einlage von , Euro Die Gesellschaft hat keine eigenen Mitarbeiter, auch die Komplementärin hat nur die Geschäftsführer, die ihre Tätigkeit auf das gesetzlich Vorgegebene beschränken. Mit der Geschäftsbesorgung für die NSQ FS und der kaufmännischen Betriebsführung der investierten Anlagen wurde die eco eco AG, mit Sitz in Forchheim beauftragt. Die technische Betriebsführung der Anlagen übernimmt die NaturStromAnlagen GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der NATURSTROM AG. Diese beiden Unternehmen weisen in ihren Funktionen langjährige Erfahrungen auf und betreuen eine größere Anzahl von Betreibergesellschaften. Investitionsgebiet der Gesellschaft Die Gesellschaft hat sich den Auftrag gegeben, über den Betrieb von regenerativen Erzeugungsanlagen und Verkauf des so produzierten Stroms einen Beitrag zur Energiewende in einer bestimmten Region zu tätigen der Region im Städtedreieck Bamberg Bayreuth Erlangen, die allgemein auch als Fränkische Schweiz bezeichnet wird. Entsprechend wurden die Investitionen in dieser Region getätigt, der Name der Gesellschaft gewählt und der Sitz der Gesellschaft nach Forchheim, das auch als Tor zur Fränkischen Schweiz bezeichnet wird, gelegt. Die Fränkische Schweiz ist eine Region in Oberfranken (Nordbayern), die ihren Eigennamen durch kulturelle und geologische Besonderheiten erhalten hat. Es ist eine charakteristische Berg und Hügellandschaft mit markanten Felsformationen und Höhlen sowie einer hohen Dichte an Burgen und Ruinen. Sie befindet sich im nördlichen Teil der Fränkischen Alb. Die Region erstreckt sich größtenteils über die Landkreise Bamberg, Bayreuth, Forchheim. Die Investitionen der Gesellschaft in konkrete Erzeugungsanlagen und indirekt über Beteiligungen an anderen Unternehmen werden in Kapitel 4 näher dargestellt. Informationsschrift Nachrangdarlehen NaturStromQuelle Fränkische Schweiz April

5 2. Der Hauptgesellschafter: Die NATURSTROM AG Die NATURSTROM AG wurde 1998 im Kontext der Strommarktliberalisierung durch 16 Personen gegründet, die sich bereits seit Jahren beruflich und in Verbänden für eine Energiewende eingesetzt haben. Das Unternehmen versteht sich als eine Bürgerenergiegesellschaft in Form einer AG, es wird getragen von aktuell etwa 980 Aktionären, wobei immer auf Unabhängigkeit von der konventionellen Energiewirtschaft Wert gelegt wurde. Heute gehört das Unternehmen mit den bundesweit angebotenen Produkten naturstrom und naturstrom biogas zu den führenden unabhängigen Anbietern von Strom und Gas aus Erneuerbaren Energien und versorgt über Kunden. naturstrom ist ein Ökostromprodukt, das besonders hohe inhaltliche Anforderungen erfüllt und mehrfach mit Innovationen den Ökostrommarkt geprägt hat, so durch die Direktbelieferung der Kunden aus Wind, Wasser und Sonnenkraftwerken aus Deutschland, also ohne Nutzung der Börse oder von Zertifikaten. Aufgrund seiner besonders positiven Umweltwirkung ist naturstrom seit 1999 durchgehend vom Grüner Strom Label mit dem Gütesiegel der Kategorie GOLD zertifiziert worden. Getragen wird dieses Label von namhaften Umweltverbänden. Es gilt als besonders streng, erhöht für Verbraucher die Transparenz im Strommarkt und stellt den Ausbau der Erneuerbaren Energien sicher. Die NATURSTROM AG setzt seit 1998 auf eine nachhaltige Energieversorgung jenseits von Kohle und Atom. Dabei achtet sie sowohl auf die Berücksichtigung ökologischer als auch ökonomischer und gesellschaftlicher Ziele. Neben der Lieferung von Ökostrom an Endkunden baut und betreibt die NATURSTROM Gruppe Anlagen für die grüne Stromproduktion. Bundesweit sind bisher ca. 240 neue Erzeugungsanlagen für Strom aus Sonne, Biomasse, Wind und Wasserkraft entstanden, die ohne die Unterstützung der NATURSTROM AG nicht gebaut worden wären. Während die Strombelieferung der Kunden im Schwerpunkt vom Firmensitz der NATURSTROM AG in Düsseldorf aus erfolgt, wird seit Anfang 2004 der Bau und Betrieb von regenerativen Erzeugungsanlagen von Forchheim aus organisiert, dieser Standort ist der zweitgrößte von insgesamt 12 Standorten der kleinen, aber wachsenden Gruppe. Die Fachplanung und die Baumaßnahmen für alle in dieser Informationsbroschüre aufgeführten Erneuerbarer Energieanlagen wurden von der NaturStromAnlagen GmbH durchgeführt, eine 100 % Tochter der NATURSTROM AG. Für weitere Informationen zu NATURSTROM nutzen Sie bitte auch die Internetadresse: Informationsschrift Nachrangdarlehen NaturStromQuelle Fränkische Schweiz April

6 3. Das Darlehen: Beteiligung an den Geschäftstätigkeiten der Gesellschaft NATURSTROM ist ein nachhaltig ausgerichteter Energieversorger, der Erneuerbare Energien in das Zentrum geschäftlichen Handelns stellt. Von ähnlich hoher Bedeutung ist es aber auch, zu den zentralistischen Strukturen der alten Energiewirtschaft eine Alternative zu entwickeln und den Bürgern (und somit Energienutzern) eine größere Mitwirkung bei der Gestaltung des Energieversorgungssystems zu ermöglichen. Ökostrom ein Sammelbegriff für besonders umweltverträgliche Stromproduktion aus regenerativen Quellen und aus dezentralen Kraft Wärme Kopplungs Anlagen hat genau die technischen Potentiale für dezentrale Konzepte, bei denen zugleich Energieeinsparung und Energieeffizienz verwirklicht werden, was bei zentralen Großkraftwerken nicht der Fall ist, und bei denen die Abstimmung zwischen Angebot und Nachfrage auf der lokalen und regionalen Ebene erfolgt. Im Wissen, dass die Energiewende eine große und gesamtgesellschaftliche Aufgabenstellung ist und in der Überzeugung, dass nur unter aktiver Mitwirkung möglichst vieler Bürger, Unternehmen, Institutionen und Gemeinden eine wirklich zukunftsfähige Energieversorgung entstehen kann, arbeitet NATURSTROM bei den vielfältigen Projekten intensiv mit diesen Teilhabern zusammen und bietet bei den diversen entstehenden Projektgesellschaften die Möglichkeit an, dass man sich vor Ort an diesen beteiligen kann. Die NaturStromQuelle Fränkische Schweiz GmbH & Co. KG ist eine solche regional ausgerichtete Gesellschaft innerhalb der NATURSTROM Gruppe, die auch geschaffen wurde, damit sich Bürger an den Geschäftsaktivitäten beteiligen können. Damit auch Bürger die Möglichkeit haben sich für erneuerbare Energieanlagen in der Region Fränkische Schweiz zu engagieren und dabei wirtschaftlich durch eine attraktive Verzinsung zu profitieren, bietet die Gesellschaft mit dieser Informationsschrift die Vergabe von Nachrangdarlehen an. Als Darlehensgeber der Gesellschaft trägt der Investor zum Ausbau und Erfolg der Erneuerbaren Energien in der Region bei und kann sich ideell betrachtet selbst einen Teil des erzielten Umweltnutzens zurechnen. Informationsschrift Nachrangdarlehen NaturStromQuelle Fränkische Schweiz April

7 Darlehenskonditionen im Überblick Emittentin NaturStromQuelle Fränkische Schweiz GmbH & Co. KG Emissionsvolumen , Verzinsung Anfänglich 3,50 %, 3,75% ab 2019 und 4,00% ab 2023 Zeichnungsfrist endet mit Vollplatzierung, spätestens jedoch am Zinszahlung jeweils zum eines Jahres, 1. Zinszahlungstermin: Laufzeit Rückzahlung In zehn Raten zum Jahresende in Höhe von jeweils 10% der Darlehenssumme, erstmals zum Mindestzeichnung 1.000,. Höhere Beträge müssen durch ohne Rest teilbar sein Zeichnungshöhe Keine Höchstgrenze, beliebiges Vielfaches von Euro Agio (Aufgeld) fällt nicht an Einkunftsart Einkünfte aus Kapitalvermögen Informationsschrift Nachrangdarlehen NaturStromQuelle Fränkische Schweiz April

8 Geplanter Rückzahlungsverlauf Jahr Ein /Rückzahlung Darlehensstand Zinsen Zahlung kumuliert , , , ,00 23,49 23, , ,00 35,00 35, ,00 900,00 35,00 135, ,00 800,00 31,50 131, ,00 700,00 30,00 130, ,00 600,00 26,25 126, ,00 500,00 22,50 122, ,00 400,00 18,75 118, ,00 300,00 16,00 116, ,00 200,00 12,00 112, ,00 100,00 8,00 108, ,00 0 4,00 104,00 Gesamt 262, ,49 Die Zinsen für das Jahr 2015 werden zeitanteilig berechnet, abhängig vom Zahlungseingang. In obiger Tabelle wurde beispielhaft ein Zahlungseingang zum unterstellt. Dieser Zahlungseingang kann früher oder später erfolgen. Demzufolge würden die Zinsen in 2015 anders als in obiger Tabelle dargestellt ausfallen. Informationsschrift Nachrangdarlehen NaturStromQuelle Fränkische Schweiz April

9 4. Investitionen der Gesellschaft Nachfolgend sind im Überblick die aktuellen Finanzbeteiligungen und die eigenen Erzeugungsanlagen der NSQ FS dargestellt (in Klammern Jahr des Erwerbs): NaturStromQuelle Fränkische Schweiz GmbH & Co KG Finanzbeteiligungen WindStrom Neudorf Ludwag GmbH & Co KG (2011) WindStrom Poxdorf Königsfeld GmbH & Co KG (2011) Direktanlagen Photovoltaikanlage Bindlach (2012) Photvoltaikanlage Uttenreuth (2014) Windenergieanlage Neudorf II (2014) Fremdkapital: Für die einzelnen Direktanlagen wurden insgesamt Euro bei verschiedenen Banken an Fremdkapital aufgenommen. Diese teilen sich auf in Euro für die PV Anlage in Bindlach, Euro für die PV Anlage in Uttenreuth und Euro für die Windenergieanlage Neudorf II. Die Bankdarlehen sind nachfolgend bei den einzelnen Investitionen näher erläutert. Eigenkapital: Zur Finanzierung obiger Investitionen waren neben den aufgeführten Bankdarlehen auch Eigenkapital bzw. eigenkapitalähnliche Mittel (Gesellschafterdarlehen) vorgesehen, insgesamt Euro. Das Eigenkapital setzt sich folgendermaßen zusammen: Die NATURSTROM AG hatte in 2011 bereits Euro Kommanditkapital in die Gesellschaft eingebracht, zusätzlich hat die NATURSTROM AG in 2014 weitere Euro Kommanditkapital gezeichnet und einbezahlt, in Summe somit Euro. Die restlichen Euro sind ebenfalls von der NATURSTROM AG der Gesellschaft über ein Gesellschafterdarlehen zur Verfügung gestellt worden, welches durch die Nachrangdarlehen abgelöst werden soll. Informationsschrift Nachrangdarlehen NaturStromQuelle Fränkische Schweiz April

10 Eigene Erzeugungsanlagen der NaturStromQuelle Fränkische Schweiz GmbH & Co. KG Photovoltaik Anlage Bindlach Das Projekt befindet sich auf einer neu errichteten Saatgut und Lagerhalle. Bei dem Gebäude handelt es sich um den Pflanzgartenstützpunkt Bindlach, in der Nähe von Bayreuth. Eigentümer des Gebäudes sind die Bayerischen Staatsforsten, mit welchen ein Pachtvertrag abgeschlossen wurde. Die Einspeisung erfolgt in das Netz der Stadtwerke Bayreuth. Die Solaranlage ist in Richtung Ost West auf Satteldach mit ca. 10 Grad Neigung montiert und wurde mit den Modulen SF 145 L des Herstellers FirstSolar Inc. ausgerüstet. Vom deutschen Marktführer SMA Solar Technology AG stammen die Wechselrichter vom Typ Tripower 17000TL. Die installierte Produktionskapazität der PV Anlage beträgt 123,5 kwp. In Betrieb genommen wurde die Anlage am Die Einspeisevergütung nach EEG beträgt 23,28 ct./kwh. Der Ist Ertrag für das erste volle Betriebsjahr 2013 beträgt 891 kwh/kwp und entspricht damit den Prognoseerwartungen von 900 kwh/kwp, da das Jahr 2013 ein leicht unterdurchschnittliches Sonnenjahr war. In 2014 betrug der spezifische Jahresertrag 974 kwh/kwp. Zur Finanzierung wurde ein langfristiges Darlehen bei der Sparkasse Forchheim über Euro aufgenommen. Der Zinssatz beträgt 3,15%, die Zinsbindung 10 Jahre. Die Darlehensrestschuld zum beträgt Euro. Das Darlehen hat eine Prognoselaufzeit bis Juni Informationsschrift Nachrangdarlehen NaturStromQuelle Fränkische Schweiz April

11 Photovoltaik Anlage Uttenreuth Die Freiflächen Photovoltaikanlage befindet sich auf einer Konversionsfläche in der Gemeinde Uttenreuth, Landkreis Erlangen Höchstadt. Als Fläche für diese PV Anlage wird ein ca. 7,5 ha großes Gelände eines ehemaligen Munitionsdepots der US Armee genutzt. Die Größe der Anlage entspricht ca. der Hälfte der nutzbaren Fläche. In einer zweiten Bauphase könnte das PV Kraftwerk in ähnlicher Größenordnung erweitert werden. Mit dem Grundstückseigentümer, den Bayerischen Staatsforsten, wurde ein Pachtvertrag abgeschlossen. Die EEG Inbetriebnahme war Ende Juli Die elektrische Nennleistung der Anlage beträgt kwp. Die Stromeinspeisung gemäß EEG erfolgt in das Elektrizitätsnetz der N ERGIE Netz GmbH. Die Einspeisevergütung nach EEG beträgt 8,92 ct./kwh, der prognostizierte spezifische Jahresertrag liegt bei kwh/kwp, also kwh pro Jahr Bestückt wurde die PV Anlage mit Astronergy Modulen, welche bereits bei mehreren Anlagen der NATURSTROM Gruppe verwendet werden. Die Nennleistung der polykristallinen Module beträgt 255 Watt. Zum Einsatz kommen insgesamt Module, welche jeweils exakt in einem Winkel von 20 nach Süden aufgeständert wurden. Die Wechselrichter wurden von der Firma Danfoss SMA bereitgestellt, die Gesamtwechselrichterleistung liegt bei kva. Damit sich Bürger an der Photovoltaikanlage beteiligen können, wurde die Freiflächenanlage aufgeteilt. Jede Teilanlage ist in ihrer kleinsten Einheit aus der Kombination der Module mit einem Wechselrichter definiert. Die NSQ FS erwarb eine PV Anlage bestehend aus 17 Teilanlagen à 70,4 kwp mit einer Gesamtleistung von ca kwp. Weitere Betreiber am Standort sind die Genossenschaften EWERG eg (Erlangen Höchstadt), BfB eg (Landkreis Forchheim) und KEG eg (Mitarbeitergenossenschaft der NATURSTROM Gruppe). Das Fremdkapital wurde bei der VR Bank Erlangen über Euro aufgenommen. Das Darlehen wird prognosegemäß bis 2029 zurückbezahlt sein. Der Zinssatz wurde für die gesamte 15 jährige Darlehenslaufzeit festgeschrieben und beträgt 2,50%. Informationsschrift Nachrangdarlehen NaturStromQuelle Fränkische Schweiz April

12 Windenergieanlage Neudorf II Der bereits bei den Finanzbeteiligungen erläuterte Windpark Neudorf wurde im Jahr 2014 um eine weitere Windenergieanlage erweitert. Der alleinige Betreiber dieser neuen Windenergieanlage ist die NSQ FS. Der Lieferant der neuen Windenergieanlage vom Typ 3.0M122 ist die Firma Senvion SE (ehemals Repower). Die Nabenhöhe beträgt 139 Meter. Die Anlage ist aufgrund ihres Rotordurchmessers von 122 Meter insbesondere für Binnenstandorte geeignet. Die Inbetriebnahme ist im November 2014 erfolgt, die Einspeisevergütung gemäß EEG 2012 liegt somit bei 9,13 ct./kwh. Der erwartete Jahresenergieertrag liegt bei kwh. Durch die bereits in unmittelbarer Nähe befindlichen Bestandsanlagen konnten die Gutachter für die Berechnung des Jahresertrages auf Ist Erträge zurückgreifen. Grundsätzlich ist zu bemerken, dass dieser Standort für bayerische Windverhältnisse gute Werte auf Nabenhöhe aufweist (6,2 m/s). Für die neue WEA wird ebenso wie für die bereits laufenden WEA am Standort ein Direktvermarktungsvertrag mit der NaturStromTrading GmbH abgeschlossen. Den Kredit für die Fremdfinanzierung stellten die Sparkassen Bamberg und Forchheim in einer Höhe von Euro zur Verfügung. Das Darlehen ist prognosegemäß bis zum getilgt. Die Zinsfestschreibung beträgt 10 Jahre (2,70%). Sondertilgungen sind vereinbart, so dass bei überplanmäßigen Erlösen die Darlehenslaufzeit verkürzt werden kann. Informationsschrift Nachrangdarlehen NaturStromQuelle Fränkische Schweiz April

13 Technische Daten Sevion 3.0M122 Informationsschrift Nachrangdarlehen NaturStromQuelle Fränkische Schweiz April

14 Finanzbeteiligungen der NaturStromQuelle Fränkische Schweiz GmbH & Co KG Bereits Ende 2011 hatte die Gesellschaft die Gelegenheit, sich an zwei Kommanditgesellschaften zu beteiligen, die neu errichtete Windenergieanlagen in einem kleinen Windpark an der Gemeindegrenze von Scheßlitz und Königsfeld auf dem Juraplateau östlich von Bamberg betreiben WindStrom Poxdorf/Königsfeld GmbH & Co. KG Die WindStrom Poxdorf/Königsfeld GmbH & Co. KG betreibt seit Ende 2011 eine Nordex Windenergieanlage des Typs N100 im Landkreis Bamberg auf dem Gebiet der Gemeinde Königsfeld, Gemarkung Poxdorf. Die Anlage verfügt über eine Nennleistung von kw und weist eine Nabenhöhe von 140 m auf. Der Rotordurchmesser beträgt 100 Meter. Die Finanzbeteiligung der NSQ FS an der Gesellschaft beträgt ,, was ca. 33,6% des Kommanditkapitals der WindStrom Poxdorf/Königsfeld GmbH & Co KG entspricht. Zur Finanzierung der beiden oben genannten Beteiligungen von zusammen , wurde kein Fremdkapital bei einer Bank aufgenommen, so dass kein Risiko aus Zinslast und Rückzahlungsnotwendigkeit besteht. WindStrom Neudorf Ludwag GmbH & Co. KG Auf dem Gebiet der Stadt Scheßlitz, Gemarkungen Neudorf und Ludwag im Landkreis Bamberg betreibt die WindStrom Neudorf Ludwag GmbH & Co. KG zwei Windenergieanlagen des obigen genannten Typs ebenfalls seit Ende Die Finanzbeteiligung der NSQ FS an dieser Gesellschaft beträgt , was ca. 29,3% des Kommanditkapitals der WindStrom Neudorf Ludwag GmbH & Co KG entspricht. Einbettung der beiden Beteiligungen im Windpark Neudorf: Die 3 Windenergieanlagen der beiden vorgenannten Betriebsgesellschaften sind in einem im Regionalplan ausgewiesenen Vorbehaltsgebiet für Windenergie auf Basis einer Genehmigung gemäß BImSchG in 2011 errichtet worden. Um eine Zuordnung zu den beiden betroffenen Gemeinden Scheßlitz und Königsfeld zu ermöglichen, wurden 2 Betriebsgesellschaften gegründet. An den beiden Betreibergesellschaften sind die NATURSTROM AG mit jeweils 40 % sowie in Summe ca. 50 weitere Investoren als Kommanditisten oder Genussrechteinhaber beteiligt, diese stammen größtenteils aus der Region. Aufgrund der Inbetriebnahme der 3 WEA in 2011 steht diesen gemäß EEG eine Einspeisevergütung von 9,51 Cent je kwh zu. Mit der NaturStromTrading GmbH wurde ein Vertrag zur Vermarktung des eingespeisten Strom geschlossen, durch welchen ein kleiner Mehrerlös realisiert werden kann. Für beide Gesellschaften wurde ein Erlöspool (sowie ein Kostenpool) gebildet, um eine Risikominimierung für die Investoren zu erreichen. Das bedeutet, dass nicht die individuelle Stromproduktion einer WEA zu Erlösen für die Betriebsgesellschaft führt sondern die Erlöse für die gesamte Stromproduktion der 3 WEA zusammen gleichmäßig auf die 3 WEA und damit im Verhältnis 1 zu 2 auf die beiden Betriebsgesellschaften aufgeteilt wird. Während der bisherigen ersten beiden vollen Betriebsjahre 2013 und 2014 im Jahr 2012 sind vom Netzbetreiber noch notwendige Netzerweiterungen vorzunehmen gewesen wurden die prognostizierten Ertragswerte übertroffen. Für alle drei Anlagen sind MWh/a. als Prognose kalkuliert, in 2013 wurden MWh und MWh erzielt. Informationsschrift Nachrangdarlehen NaturStromQuelle Fränkische Schweiz April

15 Technische Daten Nordex N100 Betriebsdaten Nennleistung Einschaltgeschwindigkeit Abschaltgeschwindigkeit kw 3 m/s 20 m/s Rotor Rotordurchmesser 99,8 m Überstrichene Fläche m² Blattspitzengeschwindigkeit 77 m/s Drehzahlregelung variabel von 9,6 bis 14,85 Umdrehung pro Minute Leistungsbegrenzung Pitchverstellung der Blätter Getriebe Bauart Kombiniertes Stirnrad Planetengetriebe oder Differenzialgetriebe Generator Bauart Kühlsystem Spannung Netzfrequenz Doppelt gespeister Asynchrongenerator Flüssigkeits /Luftkühlung 660 V 50 Hz Steuerung Art der Steuerung Netzaufschaltung Überwachung SPS über IGBT Umrichter Daten Fernüberwachung Bremssystem Hauptbremse Pitch Zweite Bremse Scheibenbremse Blitzschutz Konform mit EN Turm Bauart Nabenhöhe Hybridturm (Beton und Stahl) 140 m Informationsschrift Nachrangdarlehen NaturStromQuelle Fränkische Schweiz April

16 5. Informationen zur Kapitalanlage Art und Gesamtbetrag Mit diesem Exposé wird der Abschluss von Darlehensverträgen zwischen Anlegern (= Darlehensgebern) und der NaturStromQuelle Fränkische Schweiz GmbH & Co. KG (= Darlehensnehmer oder Emittentin) in Form von qualifizierten Nachrangdarlehen angeboten. Der Gesamtbetrag der abschließbaren Nachrangdarlehen beträgt Euro ,. Jedes einzelne Nachrangdarlehen, das durch Vertragsabschluss zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer zustande kommt, beinhaltet die gleichen Rechte und Pflichten für alle Darlehensgeber sowie die gleichen Rechte und Pflichten der Emittentin gegenüber den Darlehensgebern. Ein Nachrangdarlehen ist eine Darlehensform, bei der die Darlehensgeber im Falle einer wirtschaftlichen Krise, Insolvenz oder Liquidation des Darlehensnehmers nachrangig befriedigt werden, d.h. erst nachdem die Forderungen aller anderen Fremdkapitalgeber und sonstigen Gläubiger, die nicht auch nachrangigen Charakter haben, bedient worden sind. Selbstverständlich tritt das Eigenkapital der Emittentin gegenüber den nachrangigen Gläubigern in allen Ansprüchen zurück. In der hier gewählten Ausgestaltung übernehmen Darlehensgeber eine Mitwirkung und damit auch Mitverantwortung für die Finanzierung der NaturStromQuelle Fränkische Schweiz GmbH &. Co. KG, da das Darlehen mit einer qualifizierten Nachrangabrede ausgestattet ist. Sie können Rückzahlung des eingesetzten Kapitals und der Zinsen nur dann verlangen, wenn dadurch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeigeführt wird (vgl. 8 des Darlehensvertrages). Befindet sich die Emittentin in einer wirtschaftlich schwierigen Lage so müssen die Darlehensgeber auf Rückzahlung warten, bis und soweit die Emittentin dazu in der Lage ist. Die Verzinsung auf das gewährte Darlehen und auch die Rückzahlung des Darlehensbetrages selbst sind also auf eine erfolgreiche unternehmerische Entwicklung, zumindest aber auf eine nicht nachhaltig negative Entwicklung der Darlehensnehmerin angewiesen. Insofern ist das Engagement der Darlehensgeber trotz des Darlehenscharakters einer unternehmerischen Beteiligung vergleichbar. Dennoch unterscheiden sich Nachrangdarlehen erheblich von einer unmittelbaren Beteiligung als Kommanditist an der NaturStromQuelle Fränkische Schweiz GmbH & Co. KG. Darlehen begründen keine Gesellschafterstellung, ein Mitspracherecht in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft besteht nicht, dafür kann man Höhe und Datum der Zinsen und der Kapitalrückzahlung unter den einschränkenden Bedingungen des Vertrages schon bei Abschluss einkalkulieren und das Ausfallrisiko ist geringer als für die Kommanditisten, da diese auch gegenüber den Darlehensgebern zurück stehen. Rechtliche Grundlagen des Angebotes Rechtsgrundlage für die mit dem Nachrangdarlehen verbundenen Rechte sind grundsätzlich die 488ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hiernach ist der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vorher vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen, und der Darlehensnehmer, dem Darlehensgeber den vorher vereinbarten Zins zu zahlen und das zur Verfügung gestellte Darlehen nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit zurückzuerstatten. Der weitere Inhalt von Darlehen, insbesondere die Rangstellung der Rückzahlungsansprüche, ist jedoch nicht näher gesetzlich geregelt, so dass sich das Rechtsverhältnis der Anleger zur Emittentin ausschließlich aus dem in diesem Exposé abgedruckten Darlehensvertrag ergibt, in dem Einzelheiten wie die Höhe der Zinsen, Nachrangigkeit des Rückzahlungsanspruches, Zahlungsvorbehalte, Laufzeit etc. geregelt sind. Informationsschrift Nachrangdarlehen NaturStromQuelle Fränkische Schweiz April

17 Ausgabebedingungen und Zeichnung Ausgabekurs Die Ausgabe des Nachrangdarlehens durch die Emittentin erfolgt zu dem auf dem Zeichnungsschein gewählten Darlehensbetrag (100%). Ein Ausgabeaufschlag (Agio) wird nicht erhoben. Mindestzeichnung Der Erwerb des Nachrangdarlehens ist ab der Zeichnung eines Darlehensbetrages von Euro 1.000, möglich (Mindestzeichnungssumme). Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit und ohne die Angabe von Gründen Zeichnungen abzulehnen oder zu kürzen. Erwerbsvoraussetzungen Zeichnungsschein Für den Erwerb des Nachrangdarlehens ist die Übermittlung des vollständig ausgefüllten und von dem Anleger eigenhändig unterschriebenen Zeichnungsscheins Voraussetzung. Der Darlehensvertrag wird mit Annahme des Zeichnungsscheins durch die Emittentin wirksam. Die Annahme durch die Emittentin setzt einen vollständigen und richtig ausgefüllten Zeichnungsschein voraus. Die Zeichnungsscheine nimmt die NaturStromQuelle Fränkische Schweiz GmbH & Co. KG, Äußere Nürnberger Straße 1, Forchheim entgegen. Zeichnungsfrist Die Zeichnungsfrist endet mit Vollplatzierung, spätestens jedoch am Einzahlungen, Zahlungsweise Die Überweisung des Zeichnungsbetrags (gezeichneter Darlehensbetrag) erfolgt auf das Konto der NaturStromQuelle Fränkische Schweiz GmbH & Co. KG bei der Sparkasse Forchheim BIC: BYLADEM1FOR IBAN: DE Der Anlagebetrag ist vierzehn Tage nach Zugang der Annahmeerklärung durch die Emittentin beim Anleger zur Zahlung fällig. Die Anleger erhalten über den Eingang der Zahlungen (Gutschrift auf dem Konto) eine Mitteilung von der Emittentin. Gewährungszeitpunkt Das Nachrangdarlehen gilt am Tag der Valutierung des Darlehensbetrages auf dem genannten Konto der Darlehensnehmerin als gewährt. Angesprochene Anlegerkreise Das Angebot zur Zeichnung des Nachrangdarlehens erfolgt ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland. Dementsprechend kann das Darlehen nur von Anlegern gezeichnet werden, die als Privatpersonen in der Bundesrepublik Deutschland einen Wohnsitz haben oder im Fall von Körperschaften in Deutschland registriert sind. Das Nachrangdarlehen wird im Einklang mit Deutschen Informationsschrift Nachrangdarlehen NaturStromQuelle Fränkische Schweiz April

18 Recht vereinbart. Das Angebot zum Abschluss von Nachrangdarlehen wird insbesondere nicht gegenüber Personen und Körperschaften getätigt, durch welche Länder betroffen sind, in denen das öffentliche Angebot von Nachrangdarlehen rechtlichen Beschränkungen unterliegt. Zinsrechte, Zinssatz und Zinszahlungen Der Anleger hat ab dem Zeitpunkt der Gutschrift des Darlehensbetrages auf dem angegebenen Konto der Emittentin (Gewährungszeitpunkt) gegen die Emittentin einen bedingten Anspruch auf Zahlung von Zinsen auf den valutierten Darlehensbetrag. Der Zinssatz beträgt für die Jahre 2015 bis ,5% p.a., für die Jahre 2019 bis ,75% p.a. und ab dem Jahr % p.a.. Der Zahlungsanspruch steht unter dem Vorbehalt, dass bei der Emittentin durch die Zahlung der Zinsen ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeigeführt wird. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist von der Emittentin durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. In einem solchen Fall kommt es nicht zur (fristgerechten) Zahlung der Zinsen. Soweit die Voraussetzungen des Zahlungsvorbehalts weggefallen sind, werden die Zahlungen nachgeholt, d. h. der Anspruch aus dem Nachrangdarlehen auf Zinszahlung lebt wieder auf. Zinslauf Die Nachrangdarlehen sind ab dem Gewährungszeitpunkt zinsberechtigt. Der erste Zinslauf beginnt am Gewährungszeitpunkt und endet am Folgende Zinsläufe beginnen jeweils am 1. Januar und enden am 31. Dezember eines Kalenderjahres. Sind Zinsen für einen kürzeren Zeitraum als ein volles Kalenderjahr zu zahlen, werden die Zinsen anteilig und taggenau nach der Methode act/act berechnet. Ab Laufzeitende bis zum Eingang der Rückzahlung beim Anleger wird das Darlehen nicht verzinst. Zinstermin Die Zinsen sind vorbehaltlich der Nachrangigkeitsabrede jeweils am dritten Bankarbeitstag nach Ablauf eines Zinslaufs bzw. wenn dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, am darauf folgenden Bankarbeitstag zur Zahlung auf das vom Darlehensgeber auf dem Zeichnungsschein angegebene Girokonto in Deutschland zur Zahlung fällig. Rückzahlungsanspruch, Rangstellung Der Anleger hat gegen die Emittentin grundsätzlich einen Anspruch auf Rückzahlung des valutierten Darlehensbetrags. Vorbehaltlich der Nachrangigkeitsabrede wird das Darlehen jährlich nach Ablauf eines Zinslaufes in Höhe von 10% erstmals zum getilgt. Tilgungszahlungen erfolgen zeitgleich mit Zinszahlungen. Die Ansprüche aus den Nachrangdarlehen begründen unmittelbare, nachrangige und nicht dinglich besicherte Forderungen gegen die Emittentin. Sie werden nachrangig (letztrangig vor den Ansprüchen von Gesellschaftern) im Falle der Insolvenz und der Liquidation bedient. Zahlungsvorbehalte Die Ansprüche des Anlegers auf Zins und Rückzahlung entfallen insoweit, als bei der Emittentin durch Zahlung der Zinsen oder die Rückzahlung des Anlagebetrags ein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt werden würde (vgl. 8 des Darlehensvertrages). Das Vorliegen der Voraussetzungen für einen Zahlungsvorbehalt ist von der Emittentin durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. In einem solchen Fall kommt es nicht zur Zins und/oder Rückzahlung des valutierten Anlagebetrages. Informationsschrift Nachrangdarlehen NaturStromQuelle Fränkische Schweiz April

19 Die Ansprüche des Anlegers auf Zahlung der Zinsen und/oder Rückzahlung des valutierten Anlagebetrages leben wieder auf und werden nachgeholt, wenn die Zahlungsvorbehalte zukünftig beseitigt werden. Dabei ist regelmäßig von der Emittentin das Bestehen der Zahlungsvorbehalte zu prüfen. Liegen Zahlungsvorbehalte nicht mehr vor, hat die Zahlung der Zinsen und/oder die Rückzahlung des Darlehensbetrages unverzüglich mit angemessener Bearbeitungsfrist zu erfolgen, gegebenenfalls sind von der Emittentin Teilzahlungen auf die Rückzahlung und die Zinsen zu leisten. Auszahlungen Die Zahlung der Zinsen sowie die Rückzahlung des Nachrangdarlehens erfolgt durch die NaturStromQuelle Fränkische Schweiz GmbH & Co. KG in eigener Durchführung. Mitwirkungspflicht Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sind die Anleger verpflichtet, Änderungen des Namens (z.b. infolge einer Heirat), der Anschrift oder anderer für die Verwaltung der Nachrangdarlehen relevanter Daten (wie z.b. Kontoverbindung) der Emittentin unverzüglich anzuzeigen. Die Emittentin ist berechtigt, Zins und Tilgungsleistungen mit befreiender Wirkung an die im Darlehensregister eingetragenen Darlehensgeber und deren Kontenverbindung zu leisten. Haftung des Anlegers Eine Haftung des Darlehensgebers ist auf die Entrichtung der vereinbarten Zeichnungssumme beschränkt. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Übertragbarkeit Die Ansprüche aus den Nachrangdarlehen sind grundsätzlich übertragbar, d.h. sie können an Dritte verkauft, abgetreten, verschenkt und vererbt oder sonst wie übertragen werden. Im Falle des Todes des Darlehensgebers treten die Erben an dessen Stelle. Die Übertragung ist im Außenverhältnis gegenüber der Emittentin nur wirksam, wenn die Emittentin informiert wurde, sämtliche benötigten Informationen zur Person des neuen Eigentümers des Darlehensanspruchs bei dieser vorliegen und die Umtragung im Register der Darlehensgeber schriftlich bestätigt wurde. Bekanntmachungen Die Anleger betreffende Bekanntmachungen erfolgen schriftlich an die Darlehensgeber, die im bei der Emittentin geführten Register der Darlehensgeber eingetragen sind. Die Anleger sollten sich insbesondere der Übernahme des unternehmerischen Charakters der Gewährung eines Nachrangdarlehens und der damit einhergehenden Risiken bewusst sein. Informationsschrift Nachrangdarlehen NaturStromQuelle Fränkische Schweiz April

20 6. Aspekte zur steuerlichen Behandlung der Zinserträge Allgemeiner Hinweis Die nachfolgende Darstellung behandelt die wesentlichen Aspekte der steuerlichen Behandlung der Kapitalanlage. Grundlage der Ausführungen in diesem Abschnitt sowie im gesamten Exposé ist das zum Zeitpunkt der Aufstellung des Exposés geltende nationale Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland. Die nachfolgenden Erläuterungen gelten für im Inland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige natürliche Anleger, die der Emittentin ein Darlehen geben und die Kapitalanlage im Privatvermögen halten. Zählt die Kapitalanlage dagegen zum Betriebsvermögen des Anlegers, ergeben sich abweichende steuerliche Rechtsfolgen, die in diesem Abschnitt nicht dargestellt werden. Ebenfalls werden keine Aussagen zu den steuerlichen Auswirkungen getroffen, die sich bei Anlegern ergeben, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, da an solche Anleger kein Angebot zum Abschluss von Nachrangdarlehen abgegeben wird. Bei den nachfolgenden Ausführungen ist zu beachten, dass die steuerlichen Folgen der Zeichnung eines Nachrangdarlehens sich jeweils nach der individuellen Situation eines jeden einzelnen Anlegers richten. Gerade im Hinblick auf die persönliche Steuersituation wird empfohlen, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen. Einkommensteuer Einkunftsart Durch die Einzahlung des Anlagebetrages überlässt der Anleger dem Unternehmen Kapitalvermögen zur Nutzung. Aus dieser Nutzungsüberlassung fließt dem Anleger ein Entgelt in Form von Zinsen zu. Es handelt sich bei der Kapitalanlage um ein Darlehen. Die Einnahmen rechnen daher steuerlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen ( 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) und unterliegen der Einkommensteuer. Abgeltungsteuer Die Zinserträge des Anlegers werden von der am 01. Januar 2009 in Kraft getretenen Abgeltungsteuer ( 32d EStG) erfasst. Bei der Abgeltungsteuer handelt es sich um einen besonderen Steuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der Abgeltungssteuersatz beträgt dabei einheitlich 25% zuzüglich darauf anfallendem Solidaritätszuschlag von 5,5% und eventueller Kirchensteuer. Der abgeltende Steuersatz ist auf die Bruttoeinnahmen anzuwenden. Seitens der Emittentin wird kein Steuerabzug vorgenommen, d.h., die Anleger erhalten die anfallenden Zinsen in voller Höhe ausbezahlt. Die erhaltenen Zinsen müssen durch die Anleger im Rahmen der Jahressteuererklärung zur Einkommensteuer angegeben werden. Im Rahmen der persönlichen Veranlagung erfolgt die Besteuerung der Zinseinnahmen mit dem Abgeltungssteuersatz. Steuerpflichtige mit einem geringeren persönlichen Einkommensteuersatz als dem Abgeltungsteuersatz in Höhe von 25% haben jedoch die Möglichkeit, eine Veranlagungsoption (Günstigerprüfung) in Anspruch zu nehmen ( 32d Abs. 6 EStG). Auf Antrag des Anlegers können so die Erträge aus Zinsen auch mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, wenn der persönliche Steuersatz unter 25% liegt. Der Anleger hat diese Wahlmöglichkeit im Rahmen seiner Veranlagung geltend zu machen. Informationsschrift Nachrangdarlehen NaturStromQuelle Fränkische Schweiz April

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