VERÖFFENTLICHUNG TAGESORDNUNGSPUNKTE ÖFFENTLICHE GEMEINDERATSSITZUNG VOM

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1 VERÖFFENTLICHUNG TAGESORDNUNGSPUNKTE ÖFFENTLICHE GEMEINDERATSSITZUNG VOM Tagesordnungspunkt 1 Befassung des Gemeinderates mit der Unternehmensanalyse der Firma Abel & Heimfarth für die KurGmbH Bad Reichenhall / Bayerisch Gmain Auf Antrag der FWG-Fraktion vom erstattet der Erste Bürgermeister Bericht über die Entwicklung der Empfehlungen und Vorschläge der o.g. Beratungsgesellschaft bis hin zu den Empfehlungen der Firma Brand Trust hinsichtlich des Markenentwicklungsprozesses für den Bereich der BGLT und das Staatsbad. Der Antrag der FWG ist Bestandteil des Protokolls. Erster Bürgermeister Hawlitschek berichtete zunächst über die Bedeutung der gemeinsamen Tourismusmarke im Sinne des Markenentwicklungsprozesses in Federführung der Firma Brand Trust. Er machte darauf aufmerksam, dass die Gemeinde großes Potenzial vorhalte, besonders im Hinblick auf ein kräftiges Bergerlebnis, sowie der belebendsten Alpenstadt. Außerdem hat die Gemeinde mit dem Klosterhof ein wichtiges Leuchtturmprojekt zu bieten. GR Renoth bezweifelte den Bericht des Ersten Bürgermeisters. Die FWG habe den Antrag eingebracht, da sich bis Juli 2014 nichts getan habe. Er könne bis jetzt kein Produkt erkennen, das begehrenswert sei und sich von anderen abhebe. Mit der Kur- GmbH und der BGLT einen Langzeittourismus voranzubringen, sei nicht möglich, man müsse sein eigenes Produkt vermarkten. Erster Bürgermeister Hawlitschek nahm von der Stellungnahme des GR Renoth Kenntnis. Der Gemeinderat nahm von den Ausführungen mit 14 : 0 Stimmen Kenntnis. Tagesordnungspunkt 2 Antrag FWG-Fraktion vom Forderungen gegenüber KurGmbH, Genehmigung von Investitionsmaßnahmen 2009 bis 2013 Die FWG beantragt: 1. Die Verwaltung soll den tatsächlichen Saldenstand bei der Kur-GmbH zum letzten bekannten Abrechnungszeitraum dem Gemeinderat bekannt geben.

2 2. Der Gemeinderat möge beschließen, dass der Saldenstand auf den vertraglich vereinbarten Stand zurückgeführt wird. 3. Die Verwaltung möge darlegen, wann die Investitionsmaßnahmen der Jahre 2009 bis 2013 genehmigt wurden. Falls sie nicht genehmigt wurden, soll das jetzt beraten und beschlossen werden. zu 1.: Erster Bürgermeister Hawlitschek beziffert den tatsächlichen Saldenstand auf ca , dieser wurde erstmals am bekanntgegeben in der Vorbesprechung zur Sondersitzung vom , danach in der Sondersitzung vom und nochmals in der Sitzung am Die angeführte Summe in Höhe von wurde vom Ersten Bürgermeister Hawlitschek richtig gestellt, d. h. gebundene Gelder wurden in Abzug gebracht. Auch die lt. Konsortialvertrag vereinbarte jährliche Tilgung sowie die ständige Liquiditätssicherung von ½ des jährlichen Material- und Personalaufwandes. Die zahlungswirksamen Posten wurden ebenfalls berücksichtigt. GR Renoth hielt diese Aufstellung für falsch, nach seiner Auffassung müsste ein Betrag von ca in der Bilanz der Gemeinde als Jahressaldo 2013 aufgeführt werden. Erster Bürgermeister Hawlitschek und Kämmerin Hoffmann entgegneten, dass gebundene Gelder, die bereits ausgegeben wurden oder verplant sind, nicht in der Bilanz aufgeführt werden dürfen. Wenn die Mittel nicht vorhanden seien, können diese nicht aufgenommen werden, bzw. stünden nicht zur Verfügung, so die Kämmerin. GR Renoth informiert, dass er eine rechtliche Überprüfung des Vorgangs anstreben wolle. GR Binder schließt sich den vorangegangenen Ausführungen an, dass die Einlagen der Gemeinde ausmachen. Hierin seien ca für ein geplantes Parkdeck für die Rupertus Therme enthalten. Nach seiner Ansicht habe dies der Gemeinderat niemals beschlossen. Erster Bürgermeister Hawlitschek hält dagegen, er habe sich gegen das Parkdeck ausgesprochen, sei aber von den anderen Gesellschaftern überstimmt worden. GR Binder beharrt darauf, dies nicht hinzunehmen. Er denke nicht, dass die Gesellschafterversammlung die Gemeinde zur Vorauszahlung dieser Gelder zwingen kann. Laut Ersten Bürgermeister Hawlitschek würde im Herbst das Thema Thermenhotel in Verbindung mit einem Parkdeck erneut in einer Gesellschafterversammlung behandelt. Es steht unter anderem der Wegfall der öffentlichen Parkplätze an der Kurfürstenstraße und deren Kompensation zur Diskussion. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zum Saldenstand bei der Kur-GmbH zum letzten bekannten Abrechnungszeitraum mit 11 : 3 Stimmen zur Kenntnis. zu 2.: Erster Bürgermeister Hawlitschek erklärte zu diesem Punkt, dass der Kassenbestand der Kur-GmbH 3,5 Millionen Euro betrage. Würden die Forderungen der Gesellschafter in Höhe von 5,2 Millionen Euro abgezogen, entstünde ein Minus von 1,7 Millionen Euro. Dies würde die Insolvenz der Kur-GmbH bedeuten. Auch wenn die im Konsortialvertrag verankerte Liquidtätssicherung von 1/12 abgezogen würde, sei hier immer noch ein Fehlbetrag von zu beklagen.

3 GR Binder trägt dies mit, die Zahlen sprächen ja für sich, jedoch sträubt er sich gegen die Höhe der Rückstellungen und appelliert diese auf ein Mindestmaß zu reduzieren, ansonsten bekämen wir als Gesellschafter das Geld nicht mehr. Er spreche hier ausschließlich für den Gesellschafter Gemeinde Bayerisch Gmain. Erster Bürgermeister Hawlitschek entgegnete, dass für alle Gesellschafter die gleichen Regeln gelten, eine Ausnahme für einen Gesellschafter gefährde die Liquidität der Kur-GmbH, außerdem sei die Gemeinde für die Liquiditätssicherung verantwortlich. Kurdirektorin Gabriella Squarra ergänzte, dass die Kur-GmbH auch Eigentümer von verschiedenen Liegenschaften sei und hier auch Abschreibungen entstünden. Auch der beauftragte Wirtschaftsprüfer, Herr Josef Ecker, machte noch einmal deutlich, dass bei einer Bilanz nicht nur der Kassenbestand zähle, die Forderungen der Gesellschafter seien in der Bilanz der Kur-GmbH als Verbindlichkeit ausgewiesen. Im Falle einer Einforderung wäre die Gesellschaft nicht mehr liquide und es drohe die Insolvenz, laufende Zahlungen könnten nicht mehr geleistet werden. Darüber hinaus erklärte Herr Ecker die Problematik nochmals an einem Beispiel von bereits ausgestellten Gutscheinen, die noch nicht eingelöst worden sind. Eine Gegenleistung sei hier noch nicht erbracht worden, jedoch das Geld in der Kasse. Eine Auszahlung des Kassenbestandes wäre hier nicht möglich. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zu Nr. 2 des Antrages mit 11 : 3 Stimmen zur Kenntnis. zu Nr. 3: Erster Bürgermeister Hawlitschek macht klar, dass die Investitionen lt. Wirtschaftsplan der Kur-GmbH Bestandteil der Zahlungen an die Kur-GmbH und damit auch in voller Höhe im Haushaltsplan der Gemeinde enthalten sind. Sie wurden mit der jeweiligen Genehmigung der gemeindlichen Haushaltssatzungen beschlossen. Die Sonderinvestition Erweiterung der Rupertustherme wurden vom Gemeinderat mehrmals behandelt und auf gedeckelt. GR Binder beanstandet, dass Investitionen zur Warmwasserversorgung der Saline nie im Haushalt der Gemeinde bereitgestellt wurden, diese hätten genehmigt werden müssen. Erster Bürgermeister Hawlitschek widerspricht diesem Einwand und erklärt, dass der Gemeinderat jederzeit über alle Maßnahmen informiert gewesen sei, alle eventuell ungenehmigten Maßnahmen könnten bei Bedarf nachträglich genehmigt werden. Der Gemeinderat nahm die Darlegungen bzgl. der Investitionsmaßnahmen der Jahre 2009 bis 2013 mit 12 : 2 Stimmen zur Kenntnis. Tagesordnungspunkt 3 KurGmbH Bad Reichenhall / Bayerisch Gmain Sonderkündigungsrecht der Gemeinde Bayerisch Gmain zum Im Jahr 1997 wurde die Bayerische Staatsbad KurGmbH Bad Reichenhall / Bayerisch Gmain gegründet. Gesellschafter dieser GmbH sind der Freistaat Bayern, die Stadt Bad Reichenhall und die Gemeinde Bayerisch Gmain. Die Gemeinde hält einen Anteil von 7% an der KurGmbH.

4 Da die Einnahmen der KurGmbH derzeit die Aufwendungen der Gesellschaft nicht decken, haben sich die drei Gesellschafter in einem Konsortialvertrag verpflichtet, den jährlichen Verlustausgleich zu garantieren. Die Gemeinde Bayerisch Gmain hat mit Blick auf das Sonderkündigungsrecht der Gemeinde zum gemäß 9 Nr. 3 Sätze 1 und 2 des Konsortialvertrages und 13 Nr. 2 Satz 2 der Unternehmenssatzung das Bayerisch Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat um eine entsprechende Stellungnahme gebeten. Das Schreiben wird vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht und ist Bestandteil des Protokolls. Dieser Tagesordnungspunkt wurde bereits am im Gemeinderat besprochen. Auf die damalige ausführliche Diskussion darf verwiesen werden. Der Tagesordnungspunkt wurde ohne Beschlussfassung vertagt. Erster Bürgermeister Hawlitschek machte klar, dass die Aufwendungen für die Gemeinde enorm steigen würden, wenn künftig der Tourismus in die eigene Hand genommen werde. Er verwies auf die Kosten für den Unterhalt des Haus des Gastes und der Grünanlagen im Kurpark. Alle Aufgaben die derzeit von der Kur-GmbH übernommen werden, seien dann selbst zu erledigen. GR Burkhardt sprach sich insgesamt für einen Ausstieg aus der Kur-GmbH aus, die Aufstellung des Ersten Bürgermeisters sei nicht überzeugend. Nun sei eine Chance zur Selbstständigkeit gekommen, ein möglicher Ausstieg des Freistaates Bayern komme teuer für die Gemeinde. Außerdem sei man weiterhin gebunden, bei möglichen Investitionen für die Rupertustherme. GR Jost äußert seine Bedenken bzgl. des Nutzens für die Gemeinde. Der Unterhalt für die Grünanlagen sei zu wenig, die Rupertustherme hat auf die Gemeinde nur wenig Auswirkung. GR Renoth kritisiert, dass immer wieder der Status Gesellschafter mit dem Status Staatsbad verwechselt werde. Er macht deutlich, dass die Kurtaxe in Höhe von 3,20 für das Staatsbad erhoben werde und nicht aufgrund der Mitgliedschaft in der Kur- GmbH, er geht davon aus, dass die Gemeinde bei einem Ausstieg aus der Kur-GmbH weiterhin die Leistungen der Kur-GmbH in Anspruch nehmen könne, da diese im Rahmen des Staatsbades bereitgestellt werden müssten. Darüber hinaus sieht er eine Ungleichbehandlung für die Bayerisch Gmainer Bürger. Für die Einnahmen der Gäste in Höhe von nützten diese den ÖPNV kostenlos und hätten weitere Ermäßigungen z. B. in der Therme. Einheimische blieben auf ca sitzen und hätten nichts davon. Erster Bürgermeister Hawlitschek bezeichnet diese Aussagen als Trittbrettfahrerei und bemängelt, dass hier keine konstruktiven Vorschläge kämen. GR Schläfke gibt zu bedenken, dass bei einem Ausstieg enorme Kosten auf die Gemeinde zukämen, wenn zusätzliches Personal und Gerät bereitgestellt werden müssten. Außerdem müsse man für eine Leistung auch eine Gegenleistung bringen. GR Brandauer spricht sich für den Verbleib in der Kur-GmbH aus, jedoch übte er Kritik an den Wanderwegen und brachte hier Verbesserungsvorschläge. GR`in Kaniber macht darauf aufmerksam, dass hier erhebliches Verbesserungspotenzial bei der Struktur der Kur-GmbH vorhanden sei. Man wünsche sich etwas Besseres, jetzt sei die Chance da für eine Veränderung im Rahmen des Markenentwicklungsprozesses. Sie schlägt vor, eine fraktionsübergreifende Klausur

5 durchzuführen, um in Zukunft bei der Organisation der Kur-GmbH mitgestalten zu können. GR Langgartner befürwortet ebenso Verbesserungsmöglichkeiten. Er betont, dass es ohne Kur-GmbH schlechter wäre und ist sich sicher, dass der laufende Prozess neue Strukturen und Verbesserungen schaffen könne. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat entscheidet über das Sonderkündigungsrecht zum Die Gemeinde Bayerisch Gmain macht von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Dem Beschlussvorschlag wurde mit 3:11 Stimmen abgelehnt.

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