Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Kreisentwicklung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

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1 Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Kreisentwicklung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Az: Protokoll der 2. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Kreisentwicklung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte am Mittwoch, 8. Oktober 2014 Sitzungsort: Woldegker Chaussee Neustrelitz Beginn: 17:00 Uhr Ende: 19:50 Uhr Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kreisentwicklung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte besteht aus 11 Mitgliedern. Zur Sitzung sind 11 Ausschussmitglieder bzw. Stellvertreter/innen anwesend. Herr Volker Bartl ist erst ab Uhr anwesend. Anwesenheit: Amtsleiter/in Herr Axel Chudy Herr Axel Müller Herr Kai Seiferth Protokollführer/in Frau Petra Senger Verwaltungsmitarbeiter/in Frau Doris Koß Ausschussvorsitzende/r Herr Frank Benischke 1. stellv. Ausschussvorsitzende Herr Dietrich Daedelow Ausschussmitglied Herr Volker Bartl Herr Norbert Möller Herr Andreas Rösler Herr Norbert Schumacher Herr Andreas Sprick Herr Andrè Tonne (se) Herr Andreas Wegner (se) stellv. Ausschussmitglied Frau Irina Parlow Fraktionsgeschäftsführer/in Herr Stefan Freydank Herr Helge Kramer CDU-Fraktion MSE SPD-Fraktion MSE CDU-Fraktion MSE SPD-Fraktion MSE AfD/FDP/FW FDP/Piraten/AB/EB CDU-Fraktion MSE CDU-Fraktion MSE BÜNDNIS 90/Die Grünen DIE LINKE DIE LINKE BÜNDNIS 90/Die Grünen

2 entschuldigt Herr Jobst Peter Brach Gäste Herr Alexander Karn Herr Sven Friedrich Herr Dr. Ing. Jürgen Neumüller Herr Thomas Oberender Herr Michael Hoffmann Frau Anke Goetsch Herr Manfred Bärens DIE LINKE GF FNT GmbH INFRASTRUKTUR & UMWELT Prof. Böhm und Partner, NL Potsdam INFRASTRUKTUR & UMWELT Prof. Böhm und Partner, NL Potsdam ETL Unternehmensberatung AG Bürger Nordkurier Neubrandenburger Flugschule 2

3 - Öffentlicher Teil - TOP 1 Eröffnung der Sitzung Der Ausschussvorsitzende Frank Benischke eröffnet die 2. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Kreisentwicklung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und begrüßt die Mitglieder und Gäste. TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Herr Benischke stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. TOP 3 Feststellung der Tagesordnung Auf Vorschlag von Herrn Benischke wird die Tagesordnung wie folgt geändert: Der TOP 12 wird aus dem nichtöffentlichen Teil in den öffentlichen Teil verschoben und vor dem TOP Sonstiges behandelt. neu: TOP 11 Flughafen Neubrandenburg-Trollenhagen 11.1 Bedarfsanalyse für den Flughafen Neubrandenburg-Trollenhagen 11.2 Fortführungskonzeption: Arbeitspapier: Anpassung der Luftverkehrsanlage an den künftigen zivilen Bedarf neu: TOP 12 Sonstiges Herr Benischke beantragt für Herrn Thomas Oberender im TOP 7 und die Herren Dr. Ing. Jürgen Neumüller, Sven Friedrich und Alexander Karn im TOP 11 Rederecht. Abstimmungsergebnis: einstimmig Fürstimmen: 10 Gegenstimmen: 0 Stimmenthaltungen:0 TOP 4 Bestätigung des Protokolls der Ausschusssitzung vom Herr Schumacher beantragt das Protokoll der gemeinsamen Beratung am um folgenden Wortlaut zu ergänzen: Mehrwertsteuererstattungen sollten lt. Gutachten einen bedeutenden Anteil bei den erhofften Einspareffekten erbringen. Er hat Zweifel geäußert, ob das Finanzamt auf Dauer ein defizitäres Wirtschaften mit ständiger Steuererstattung zulassen wird und verwies darauf, dass das bei Wirtschaftsunternehmen nur zeitlich begrenzt möglich ist. Diese Bedenken wurden durch Herrn Morgenstern als unbegründet erklärt. Das Protokoll wurde mit der Ergänzung mehrheitlich bestätigt. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich Fürstimmen: 8 Gegenstimmen: 0 Stimmenthaltungen: 2 TOP 5 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte für das Haushaltsjahr 2014 KT II/66/2014 3

4 Herr Chudy gibt nachfolgende Erläuterungen zum Nachtragshaushalt. Anlass für den Nachtragshaushalt sind die Anordnungen der Rechtsaufsichts-behörde. Die von ihr geforderte Einsparung in Höhe von 8 Mio. wurde im Finanzhaushalt erreicht. Die wesentlichen Faktoren, hier insbesondere die zusätzlichen Einzahlungen, traten alle samt erst nach Beschlussfassung zum Haushalt im Dezember 2013 in Kraft. Hierbei handelt es sich im Kern um Einmaleffekte. Die einzelnen Anordnungen der Rechtsaufsichtsbehörde werden einzeln erörtert. Die durch den Erlass geforderte Sicherung der Einsparvorgabe ist durch verhängte Haushaltssperren durch den Landrat erfüllt worden. Mit Beschluss der Nachtragshaushaltssatzung sind diese aufgehoben. Die Verfahrensweise dazu ist im Vorbericht erläutert. Der vorliegende Nachtrag reduziert den Fehlbetrag im Finanzhaushalt deutlich, weißt aber eine Ergebnisverschlechterung von ca. 2,3 Mio. im Ergebnishaushalt aus. Die Ursachen hierfür werden umfassend mündlich erörtert. Die wesentlichen Veränderungen werden einzeln vorgestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Fürstimmen: 10 Gegenstimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 TOP 6 Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2018 des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte KT II/69/2014 Herr Chudy informiert, dass das Haushaltssicherungskonzept noch Änderungen und Ergänzungen bedarf. Aus diesem Grund ist die Vorlage zurückgezogen worden. Das Haushaltssicherungskonzept wird den Fraktionsvorsitzenden in den kommenden 2 Wochen zugestellt und soll im nächsten Kreistag zur Beschlussfassung vorliegen. TOP 7 Wirtschaftlichkeitsprüfung zum Betrieb einer Gastronomie im AGRONEUM (Schmetterlingshaus) Herr Müller machte einführend Ausführungen zum Anliegen. Anschließend stellte Herr Oberender die aktualisierte Wirtschaftlichkeitsstudie für den Betrieb einer Gastronomie im Schmetterlingshaus Alt Schwerin vor. Herr Wegner ist der Auffassung, dass zur kommunalen Aufgabe der Daseinsvorsorge nicht das Betreiben einer Gastronomischen Einrichtung, auch nicht in einem Museum gehört. Die Gastronomie steht in Konkurrenz zur Wirtschaft. Frau Parlow gibt zu bedenken, dass das Betreiben einer Gastronomie weder Aufgabe des Landkreises noch der zu gründenden Wirtschaftsfördergesellschaft Mecklenburgische Seenplatte ist. Wenn dann sollte diese Aufgabe von einer dem Agroneum verbundenen GmbH mit Ergänzung der Gastronomie wahrgenommen werden. Schließlich gab es bereits gastronomische Einrichtungen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr existieren. Wenn das Konzept so tragfähig ist, wie dargestellt, dann kann sich an anderer Anbieter finden. Herr Schumacher mahnt an, dass es dem Landkreis nicht zu steht, Privatgastronomie zu betreiben. Warnendes Beispiel ist das Burgrestaurant in Penzlin, wo die Gemeinde in Vorleistung gegangen ist und potentielle private Betreiber einen wirtschaftlichen Betreib nicht aufrechterhalten konnten. Herr Daedelow bemerkt, dass es weiterer Erkenntnisse im Agroneum bedarf, um den hohen erlebnistouristischen Anspruch des Gutachtens zu erfüllen. 4

5 Herr Hecht fragt, wieviel die Wirtschaftlichkeitsprüfung gekostet hat und ob es nicht sinnvoller gewesen wäre, den Kreistag vor Auftragsvergabe zu befragen. Soll die Wirtschaftsfördergesellschaft jetzt einen Betreiber suchen? Herr Rösler verweist darauf, dass auch in Burg Stargard die Gastronomie seit Jahren geschlossen hat. Es ist nicht Aufgabe des Landkreises Gastronomie zu betreiben. Zudem sieht er die Umsetzung des Konzepts aufgrund der hohen Kosten kritisch und plädierte den Schwerpunkt auf den Bauernmarkt zu richten. Zusammenfassend gibt Herr Benischke zu Protokoll: 1. Die Umsetzung sollte nicht in kreislicher Regie oder in einer kommunalen GmbH zum Zweck der Gastronomie erfolgen. 2. Die Umsetzung ist rein haushaltsrechtlich nicht möglich, sie scheitert zudem am Haushaltserlass wegen der Kreditfinanzierung. 3. Das Gutachten liegt jetzt vor. Es ist immer im Zusammenhang mit dem Agroneum zu sehen. Es ist zu prüfen, ob die Müritz Sparkasse es finanzieren würde. Der Verwaltung wird empfohlen, alles zu tun, um einen privaten Betreiber unter wirtschaftsfördernden Aspekten zu finden. TOP 8 Informationen zu ÖPNV Neubrandenburg Frau Koß: Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Landkreis und der Stadt Neubrandenburg vom September 2011 wurde durch den Landkreis auf Grund rechtlicher und finanzieller Erwägungen am gekündigt zum Der KT hat dazu am (Vorlage-Nr. KT I/71/2012) den Beschluss gefasst. Im Zeitraum zwischen Kündigung und Vertragsablauf sollen LK und Stadt Verhandlungen führen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Aufgrund der Landkreisneuordnung ist eine Neuordnung der Organisationsstruktur im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erforderlich, die gleichzeitig an den rechtlichen Vorgaben der EU-VO 1370/2007 auszurichten ist. Das bedeutet, dass eine klare Trennung zwischen der Bestellung der Verkehrsleistung durch den Aufgabenträger und der Erstellung der Verkehrsleistung erfolgen muss. Dazu sind durch den Landkreis Dienstleistungsverträge mit Verkehrsunternehmen zu schließen, die den Vergaberichtlinien der EU genügen müssen. Der Landkreis hat mit Datum vom 14. Oktober 2013 ein Konzept zur Implementierung einer Verkehrsunternehmensstruktur im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte unter Berücksichtigung des PBefG und der EU-VO in Auftrag gegeben. Für den Stadtverkehr Neubrandenburg wurden nachfolgende Modelle vorgeschlagen: Aufgabe und Aufgabenträgerschaft werden vom LK übernommen, Vermögensauseinandersetzung Aufgabenübertragung an die Stadt NB einschließlich Aufgabenträgerschaft/Bestellbefugnis Auf der Sitzung des Kreistages am wurde ein Grundsatzbeschluss- Struktur zur Marktorganisation-gefasst (KT I/8/2014). In der Anlage 1 Punkt 9 ist zu NB Stadtverkehr formuliert: 5

6 . Es ist darauf hinzuwirken, dass zunächst bis zum eine Verlängerung erreicht wird. Die Stadtvertretung der Stadt NB hat sich in ihrem Beschluss vom 15.Mai 2014 ebenfalls dafür ausgesprochen, dass der Stadtverkehr NB weiterhin durch die NVB realisiert wird. Die Verhandlungen zwischen LK und Stadt NB sind noch nicht abgeschlossen. Das Innenministerium ist in den Prozess einbezogen worden. Eine Stellungnahme steht noch aus. Problempunkte sind derzeit noch der Umgang mit dem Nahverkehrsplan und die Finanzierung durch den LK. Es ist das Ziel der Verwaltung für den KT am eine Beschlussfassung zur Entscheidung vorzulegen. Herr Tonne fragt, wer die FAG-Mittel für den Schülerverkehr erhalten und ob es einen Zuschuss durch den Landkreis geben wird. Frau Koss antwortet, dass der Landkreis die Gelder an die MVVG weiter leiten wird. Über einen Zuschuss wird derzeit noch verhandelt. TOP 9 Informationen zu MVVG und PVM Frau Koß: Der KT hat bisher zwei Beschlüsse gefasst: 1. KT I/48/2013 Verlängerung des Vertrages zwischen LK und der PVM vom Der bestehende Verkehrsvertrag (VV) zwischen dem LK und der PVM endet am Die Linienkonzessionen haben eine Laufzeit bis Die Laufzeit des VV wurde an die der Konzessionen angepasst. Gleichzeitig hat der KT eine Option der einseitigen Verlängerung durch den LK bis zum beschlossen. 2. KT I/8/2014 Struktur zur ÖPNV-Marktorganisation im LK MSE. Verweis auf Anlage 1 Punkte 4-8. Danach sollten ab bis die Verkehrsleistungen im Altkreis MÜR im Rahmen einer Notmaßnahme durch die MVVG realisiert werden. Entsprechende Verhandlungen wurden aufgenommen, konnten jedoch auf Grund zu unterschiedlicher Auffassungen nicht zum Abschluss gebracht werden. Daher wurden Verhandlungen zu einer optionalen Verlängerung gem. Beschluss vom aufgenommen, die derzeit noch laufen. Ziel ist der Abschluss einer gemeinsamen Vereinbarung noch im Oktober Ab werden diese Verkehrsleistungen durch die MVVG erbracht. Die gesellschaftsrechtlichen Vorbereitungen sind rechtzeitig zu treffen. TOP 10 Informationen zur Südbahn Herr Seifert informiert über den aktuellen Stand des Klageverfahrens Die Klage des Landkreises wurde beim Verwaltungsgericht eingereicht. Der Klage hat sich der Regionale Planungsverband angeschlossen. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat ebenfalls geklagt (eigene Klage). Der Regionale Planungsverband Westmecklenburg schließt sich der Klage des LK LUP derzeit noch nicht an. Das Gericht hat die Klage angenommen, eine außergerichtliche Einigung mit dem Land M-V konnte auf Grund der Verweigerungshaltung des Landes nicht erreicht werden. 6

7 Herr Tonne fragt, wer die zusätzlichen Kosten in Vorbereitung auf den Schienenersatzverkehr übernimmt. Frau Koß erklärt, dass die zusätzlichen Kosten 1:1 beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte auflaufen, ebenso wie in Parchim. Herr Rösler fragt an, wie die Vorstellungen im Ergebnis eines Vergleiches aussehen. Frau Koss antwortet unter Verweis auf das Gutachten, dass das Ergebnis schlechter sein wird, als wenn das Land die Gestellung übernimmt. Herr Benischke verweist darauf, dass das Gutachten aus dem Jahr 2013 im Ratsinformationssystem eingesehen werden kann. TOP 11 TOP 11.1 Flughafen Neubrandenburg - Trollenhagen Bedarfsanalyse für den Flughafen Neubrandenburg - Trollenhagen Herr Dr. Neumüller und Herr Friedrich stellten die Ergebnisse der Unternehmensbefragung zum Bedarf der regionalen Wirtschaft und Körperschaften an Luftverkehrsleistungen des Flughafens Neubrandenburg-Trollenhagen vor. Von Unternehmen die angeschrieben wurden, haben 381 geantwortet. 86 Prozent von ihnen sehen die Weiterführung des Flughafens als relevant für die Region. Für 46 Unternehmen war bei der Standortwahl die Nähe zu Flughafen sehr wichtig. 6 Unternehmen nutzen ihn für Frachtflüge und 56 für Geschäftsreisen. Mehr als 70 Firmen sind an der Nutzung der Flächen und der Hangars interessiert. TOP 11.2 Arbeitspapier: Anpassung der Luftverkehrsanlage an den künftigen zivilen Bedarf Herr Karn stellte die wesentlichen Inhalte und Ergebnisse der Fortführungskonzeption und Suche nach Entwicklungspartnern für die Konversion der militärischen Luftverkehrsanlage Flughafen Neubrandenburg-Trollenhagen. Er verwies in seinen Ausführungen auf den engen Zusammenhang der zuvor vorgestellten Ergebnisse der Bedarfsanalyse zu Luftverkehrsleistungen und infrastrukturellen Wirkungen in der Region und dem Konversionskonzept der Gemeinde Trollenhagen. Er erörterte die Konsequenzen für die Dimensionierung einer bedarfsgerechten Luftverkehrsanlage und die wesentlichen Erkenntnisse aus der Fortführungskonzeption sowie das Realisierungsprogramm für den Zeitraum 2015 bis 2018/2020. (siehe Arbeitspapier in der Anlage) Zusammenfassend führte er aus, dass es einen nachweisbaren Bedarf an Luftverkehrsleistungen gibt, der die Vorhaltung der Luftverkehrsanlage rechtfertigt, die zivile Luftverkehrsanlage die Konversion am Standort Trollenhagen unterstützt und insbesondere für die zivile Folgenutzung z.b. durch die Ansiedlung von luftaffinem Gewerbe und Gewerbetreibenden entscheidend ist. Das Vorhalten der zivilen Luftverkehrsanlage macht den Wirtschaftsstandort Trollenhagen im Vergleich zu anderen Wirtschaftsstandorten im Land attraktiver und kann im Wettbewerb um die Gewinnung von Ansiedlungen und Investitionen ein enormer Standortvorteil für die Entwicklung der Wirtschaftskraft in der Region sein. Herr Benischke verwies darauf, dass mit den im südlichen Bereich vorhandenen Gleisanschlüssen die gute Infrastruktur ergänzt wird. Zudem hat der Haushaltsausschuss des Bundes beschlossen, dass mit Beginn des Haushaltsjahres 2015 durch die BIMA Verkaufsverbilligungen mit einem Maximalumfang von 100 Mio. für die nächsten vier Jahre bei der Abgabe von Konversionsgrundstücken an Gebietskörperschaften und Gesellschaften, an denen mehrheitlich Kommunen oder Gebietskörperschaften beteiligt sind, zugelassen sind. Herr Wegner ist der Auffassung, dass im vorhandenen Gewerbegebiet Trollenhagen seit Jahren ausreichend Gewerbeflächen zur Verfügung stehen. Bis heute ist dort keine Ansiedlung 7

8 erfolgt. Mit dem Zuschuss, den der Landkreis als Gesellschafter an die FNT gewährt, könnten die Effekte an anderer Stelle erhöht werden. Dem entgegnete Herr Karn, dass man damit die Chance verliert, eine positive Entwicklung im Gewerbegebiet Trollenhagen zu erzielen. Herr Hecht fragt, wie hoch ist der Zuschuss von z.zt. 300T wird, wenn die Bundeswehr weg zieht? Herr Friedrich erklärte, dass die in der Bedarfsanalyse ermittelten Steuereffekte nicht auf jedes einzelne Unternehmen zurückzuführen sind, sondern auf Angaben des Statistischen Landesamtes zurückzuführen sind und auf der untersten Skala ermittelt wurden. Die tatsächlichen Steuereffekte liegen mit Sicherheit weitaus höher. Herr Karn bezifferte den Zuschuss 2014 auf 450T, mittelfristig auf 400 T. Herr Bärens, Betreiber der Flugschule in Trollenhagen, verwies auf die Konsequenzen, wenn der zivile Flugbetrieb aufgegeben werden muss. Er nannte u.a. den Weggang der Flugschule, die in den letzten 20 Jahren 4000 Flugschüler ausgebildet hat, den Wegfall der Kinder-, Jugend- und Ferienarbeit und insbesondere auch die jährlichen 20 bis 35 Ambulanzflüge und Organtransporte. Frau Parlow unterstrich, dass die Zuschüsse durch den Landkreis auf keinen Fall weiter steigen dürften und über die Beteiligung privater Unternehmen an den Kosten nachgedacht werden muss. Sie fragte, ob es möglich ist zu ermitteln, wo die 86 Unternehmen ihre Gewerbesteuern zahlen. Herr Dr. Neumüller verwies darauf, dass die Unternehmen in der Umfrage signalisiert haben, sich in weitere Gespräche zur Zukunft des Flughafens mit einbringen möchten. Est seien Diskussionsrunde im November 2014 mit den Unternehmen, der IHK, dem Landkreis, der Stadt Neubrandenburg und politischen Vertretern geplant. Das ist besser als eine erneute Umfrage. Herr Benischke gibt zu bedenken, dass der Flughafen eine wichtige Infrastruktureinrichtung ist. Wenn er jetzt aufgegeben wird, dann ist er für immer weg. Deshalb muss genauer abgewogen werden, was für oder gegen den Erhalt spricht. Es muss die Zahl der relevanten Unternehmen, die hier Steuern zahlen und den Flugplatz für ihren Geschäftsbetrieb benötigen, auch unter Einbeziehung der z.b. in den Gewerbegebieten Stavenhagen oder Hellfeldt ansässigen Unternehmen, tiefgründiger untersucht werden. TOP 12 Sonstiges Die nächste Sitzung findet am 12. November 2014 statt. gez. Frank Benischke Ausschussvorsitzende/r gez. Petra Senger Protokollführer/in Nur vom Kreistagsbüro auszufüllen: Eingang am: Internetfreigabe am: 8

9 Info an -Verteiler am: PA sachkundige Einwohner/innen am: 9

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