Konzept. Prävention sexueller Gewalt im Kinderheim Hubelmatt

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1 Konzept Prävention sexueller Gewalt im Kinderheim Hubelmatt Erarbeitet und verfasst in den Jahren 2011/ 2012 von den Mitarbeitenden des Kinderheims Hubelmatt in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Limita, Zürich. Verabschiedet vom Stiftungsrat Kinderheim Hubelmatt am 14. Dezember Dezember 2012

2 Inhaltsverzeichnis 1. Kultur 1.1 Verhaltenskodex Grundhaltung Private Beziehungen zu Kindern, Jugendlichen und ihren Familien Sexuelle Ausbeutung Verpflichtungserklärung 1.2 Fachliche Standards des Kinderheim Hubelmatt Grundsätzliches Zuwendung und Rituale auf der Wohngruppe Gesprächssituationen Externe Tätigkeit Kinder in externen Angeboten Hauswirtschaft und Verwaltung 1.3 Pädagogisches Präventionskonzept des Kinderheims Hubelmatt Einleitung Grundsatz Definition und Begriffe Primäre Präventionsmassnahmen Sekundäre Präventionsmassnahmen Tertiäre Präventionsmassnahmen Anhang - Intervention bei Sexueller Gewalt unter Kindern und Jugendlichen 2. Menschen 2.1 Fachliche Standards in der Personalauswahl Grundhaltung 2.2 Fachwissen und Handlungskompetenz 2.3 Kommunikation und Zusammenarbeit 3. Organisation 3.1 Beschwerdemanagement für Kinder, Jugendliche und Erziehungsverantwortliche Interne Anlaufstelle Ansprechperson Beschwerdeinstanz Externe Anlaufstellen 3.2 Infrastruktur Gestaltung der Räumlichkeiten Materielle Ressourcen 3.3 Notfallkonzept - Kommunikation bei ausserordentlichen Ereignissen Krisenstab Kompetenzen und Verantwortung Medienarbeiten Strategien zur Information und Bewältigung Rollende Planungen Sofortmassnahmen Weitere Massnahmen 3.4 Interventionsdiagramm bei sexuellen Übergriffen 1

3 1. Kultur 1.1 Verhaltenskodex Grundhaltung Die Grundhaltung der Trägerschaft und der Mitarbeitenden ist sowohl im Leitbild als auch im sozialpädagogischen Konzept festgelegt. Alle Mitarbeitenden des Kinderheims Hubelmatt identifizieren sich mit dieser Grundhaltung. Private Beziehungen zu Kindern, Jugendlichen und ihren Familien Private Beziehungen zu Kindern, Jugendlichen und ihren Familien sind Kontakte ausserhalb des Arbeitsauftrages. Solche Beziehungen sind mit der professionellen Grundhaltung in der Regel unvereinbar. Private Kontakte sind nur erlaubt, wenn diese pädagogisch begründbar und mit dem Team, sowie der Heimleitung abgesprochen sind. Sexuelle Ausbeutung Handeln im affektiven Bereich verlangt von allen Mitarbeitenden ein hohes Mass an Reife und Reflexion. Körperkontakte und Zärtlichkeiten zu einem Kind oder Jugendlichen, können schnell in den Bereich des sexuellen Übergriffs gerückt werden. Daher sind ein bewusster Umgang und wohlüberlegtes Handeln notwendig. Was Mitarbeitende des Kinderheims Hubelmatt im Bereich der affektiven Erziehung tun, müssen sie vor sich selber, dem Team, der Heimleitung und der Trägerschaft jederzeit darlegen, sowie nachvollziehbar und fachlich begründen können. Mitarbeitende des Kinderheims Hubelmatt müssen in der Lage sein, kritische Rückmeldungen und Vorbehalte aus dem Team, der Heimleitung und der Trägerschaft aufzunehmen und Korrekturen im Verhalten umzusetzen. Mitarbeitende des Kinderheims Hubelmatt halten sich an das gesetzliche Verbot von körperlichen, sexuellen, kulturellen und religiösen Übergriffen und reagieren entschieden auf festgestellte Missachtungen. Mitarbeitende des Kinderheims Hubelmatt kennen das Präventionskonzept zu sexueller Ausbeutung und verpflichten sich, danach zu arbeiten. Mitarbeitende des Kinderheims Hubelmatt sind verpflichtet, Auffälligkeiten der Heimleitung zu melden. Mitarbeitende des Kinderheims Hubelmatt wissen, dass Verletzungen des Verhaltenskodexes und der fachlichen Standards arbeitsrechtlich als Kündigungsgrund gelten. Der Arbeitgeber behält sich vor, eine sofortige Freistellung und eine Strafanzeige zu veranlassen. Verpflichtungserklärung Ich habe den Verhaltenskodex und das Konzept Prävention sexueller Gewalt im Kinderheim Hubelmatt gelesen und erkläre mich damit einverstanden. Luzern, den.. Name, Vorname: Unterschrift:.. 2

4 1.2 Fachliche Standards des Kinderheim Hubelmatt Grundsätzliches Wir gehen davon aus, dass eine hohe Partizipation innerhalb des Betriebes eine wesentliche Grundlage zur Verhinderung von Übergriffen aller Art ist. Transparenz und Informationsfluss unter den Mitarbeitenden und gegenüber den Vorgesetzten muss gewährleistet sein. Die fachlichen Standards sind für alle Mitarbeitenden verbindlich. Abweichungen sind nur nach Absprache im Team und mit Bewilligung der Heimleitung möglich. Bei 1:1 Situationen können andere Mitarbeitende jeder Zeit eintreten. Der Zutritt zu den einzelnen Wohngruppen, Therapieräumen und Sitzungszimmer ist jederzeit gewährleistet. Aussagen von Kindern und Jugendlichen über problematische Erlebnisse werden ernst genommen und überprüft. Mitarbeitende des Kinderheimes Hubelmatt nehmen eigene diffuse Gefühle und Ängste wahr, reflektieren diese und überprüfen sie, bis sie eingeordnet oder aufgelöst werden können. Zuwendung und Rituale auf der Wohngruppe Körperkontakt Kinder und Jugendliche haben Bedürfnisse nach Körperkontakt, wie z.b. anlehnen, auf dem Schoss sitzen, in den Arm nehmen. Wir nehmen auf diese Bedürfnisse Rücksicht, da sie für eine natürliche und gesunde Entwicklung wichtig sind. Kinder werden nur auf ihre eigene Initiative in die Arme oder auf den Schoss genommen. Es ist wichtig, sich selbst gut wahrzunehmen und den Kindern und Jugendlichen mitzuteilen, wenn persönliche Grenzen oder der Rahmen der professionellen Rolle überschritten werden. Allgemein gilt bei Körperkontakt: Keine Berührungen im Intimbereich (Po, Scheide, Penis und weibliche Brust). Küssen Den Mitarbeitenden ist das Küssen von Kindern und Jugendlichen untersagt. Den Kindern und Jugendlichen ist das Küssen von Mitarbeitenden untersagt. Massagen Klassische Massagen sind nur durch ausgebildete Fachleute und mit Bewilligung der Heimleitung möglich. Basale Stimulation Basale Stimulation findet in einem geöffneten Raum statt. Basale Stimulationen werden festgehalten und im Klientendossier notiert. Sie sind nur erlaubt, wenn weitere Mitarbeitende auf der Wohngruppe anwesend sind. Hygiene 3 Ziel ist, dass ein Kind seine Körperpflege (waschen, duschen, baden) möglichst selbständig vornehmen kann. Sollte es einmal Hilfe benötigen, so geschieht dies nach Möglichkeit durch eine Person gleichen Geschlechts.

5 Hilfe beim An- oder Umziehen Bett Die Hilfe und Unterstützung beim An- oder Umziehen darf nur bei (leicht) geöffneter Türe erfolgen. Die Betten der Kinder und Jugendlichen sind ein privater und geschützter Raum. Mitarbeitende legen sich nicht zu den Kindern und Jugendlichen ins Bett. Kinder und Jugendliche legen sich nicht zu den Mitarbeitenden ins Bett. Sprache Wir sprechen im Kinderheim Hubelmatt in einer anständigen, angenehmen, wohlwollenden und nicht sexualisierten Sprache. Gesprächssituationen Allgemein Transparenz ist wichtig. Die Mitarbeitenden auf den Wohngruppen sind über den Aufenthaltsort und den Beweggrund der Gespräche mit Kindern und Jugendlichen informiert. (z.b. Bezugspersonengespräch im Sitzungszimmer). Die geplanten Gespräche sind in der Wohngruppenagenda eingetragen. Aufklärungsgespräche Die Zuständigkeit der Aufklärungsarbeit muss mit den Eltern und den Mandatsführenden besprochen werden. Kulturelle oder auch religiöse Unterschiede werden berücksichtigt. Grundsätzlich gilt bei Aufklärungsgesprächen der gleichgeschlechtliche Rahmen. Interne Angebote Mitarbeitenden, welche stundenweise interne Angebote abdecken (Nachhilfe, Kunsttherapie usw.) verpflichten sich zur Einhaltung des Verhaltsenskodex und der fachlichen Standards. Bei der Einzelförderung und der Hausaufgabenhilfe sind die Termine besprochen, geplant und in der Wohngruppenagenda eingetragen. Bei der Türe zur Maltherapie steht Therapiestunde. Der Zutritt muss jederzeit gewährleistet sein. Externe Tätigkeit Erlebnispädagogik Bei erlebnispädagogischen Projekten muss die Planung mit den Eltern, den Mandatsführenden und der Heimleitung abgesprochen sein. Erlebnispädagogische Projekte dürfen nur von entsprechend ausgebildeten Mitarbeitenden geleitet werden. Externe Übernachtungen Über externe Übernachtungen sind die Eltern, die Heimleitung, sowie die Mandatsführenden zu informieren. 4

6 Bei jeder Planung mit externen Übernachtungen wird die Zimmereinteilung besprochen und schriftlich festgehalten. Mitarbeitende schlafen getrennt von den Kindern. Nach dem Lager / Wochenende werden gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen die Tage reflektiert und wichtiges schriftlich festgehalten. Die Zimmer sind geschlechterspezifisch einzuteilen. Betreuung der Kinder und Jugendlichen im privaten Rahmen Besuche oder Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen im privaten Umfeld der Mitarbeitenden werden nur in Not- oder Ausnahmesituationen von der Heimleitung bewilligt. Sie müssen pädagogisch begründet sein und mit den Eltern, dem Team, der Heimleitung und den Mandatsführenden abgesprochen sein. Hallenbad Duschen und Umziehen im Hallenbad erfolgt selbständig durch die Kinder und Jugendlichen. Kinder/Jugendliche und Mitarbeitende gehen nicht in dieselbe Umkleidekabine. Die Normalität ist, dass sich Frauen/Mädchen und Knaben/Männer in den jeweilig angeschriebenen Garderoben und Duschen aufhalten. Ausnahmen bei kleinen Kindern, welche Unterstützung benötigen, müssen auf der Wohngruppe besprochen werden. Kinder in externen Angeboten Allgemein Die verantwortlichen Mitarbeitenden prüfen das externe Angebot und nehmen mit den verantwortlichen Personen Kontakt auf, machen Besuche, studieren Ausschreibungen usw. Ein regelmässiger Austausch mit externen Ansprechpersonen und den Kindern und Jugendlichen findet statt. Die Kinder und Jugendlichen sind darüber informiert. Externe Freiwillige Externe Freiwillige haben dieselben Anstellungsbedingungen wie Mitarbeitende des Kinderheims Hubelmatt. Dies beinhaltet einen Strafregisterauszug, Referenzen und die Unterschrift des Verhaltenskodex und der fachlichen Standards. Externe Übernachtungen Die zuständigen Mitarbeitenden des Kinderheims Hubelmatt überprüfen bei externen Organisationen, ob ein Konzept zur Prävention sexueller Übergriffe besteht. Über externe Übernachtungen sind die Eltern, die Heimleitung, sowie allenfalls die Mandatsführenden informiert. Bei jeder Planung mit externen Übernachtungen wird die Zimmereinteilung besprochen. Nach dem Lager / Wochenende werden gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen die Tage reflektiert und wichtiges schriftlich festgehalten Die Zimmer sind geschlechterspezifisch einzuteilen. 5

7 Kontaktfamilien Für die Kontaktfamilien gelten die gleichen Anstellungsbedingungen wie für Mitarbeitende des Kinderheims Hubelmatt. Dies beinhaltet einen Strafregisterauszug, Referenzen und die Unterschrift des Verhaltenskodex und der fachlichen Standards. Die Wochenenden und Schulferien werden mit den Kindern und Jugendlichen, den Eltern, den Mandatsführenden und den Kontaktfamilien geplant und nachbearbeitet. Die zuständigen Mitarbeitenden besuchen die Kontaktfamilien mindestens einmal jährlich. Bei den Kindern und Jugendlichen wird nachgefragt, wie sie die Zeit in der Kontaktfamilie erleben. Auffälligkeiten müssen im Klientendossier festgehalten werden und der Interventionsablauf ist zwingend einzuhalten. Hauswirtschaft und Verwaltung Einzelbetreuung von Kindern und Jugendlichen finden nur in Absprache mit der Wohngruppe statt. Die Transparenz ist wichtig Einzelbetreuung von Kindern und Jugendlichen findet nur in Räumen statt, welche unverschlossen und von aussen einsehbar sind. Für die emotionale und körperliche Entwicklung sowie für die persönlichen Gespräche mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien sind die Mitarbeitenden auf den Wohngruppen zuständig. Spontane Körperkontakte sind auf Initiative der Kinder möglich und erlaubt. Die Mitarbeitenden achten darauf, die nötige Distanz einzuhalten. Im Alltag sind die Mitarbeitenden dafür verantwortlich, klare Grenzen zu setzen und sich wenn nötig Unterstützung bei den Vorgesetzten zu holen. 6

8 1.3 Pädagogisches Präventionskonzept des Kinderheims Hubelmatt Einleitung Das vorliegende Präventionskonzept hat zum Ziel den Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor (sexualisierter) Gewalt zu sichern. Das Präventionskonzept umfasst Zielsetzungen, Massnahmen und Methoden und dient der Verankerung einer grenzachtenden Kultur. Ziel ist es, die direkte präventive Arbeit mit den Mädchen und Jungen kontinuierlich in den Alltag einfliessen zu lassen. Wir beziehen uns in diesem Konzept auf die Literatur von Limita (Fachstelle zur Prävention sexueller Ausbeutung, Zürich). Grundsatz Der Grundsatz des sozialpädagogischen Präventionskonzepts lehnt sich an das Leitbild des Kinderheims Hubelmatt. Ergänzend dazu ist zu erwähnen: Die Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf Privat- und Intimsphäre, auf Schutz der sexuellen Integrität, auf Schutz vor Diskriminierung und Gewalt sowie auf sofortige Hilfe in Notlagen. Definition der Ausgangs- und Gefährdungslage Kinder mit Beeinträchtigungen und Verhaltensauffälligkeiten haben ein 4 bis 5 mal höheres Risiko, Opfer sexueller Gewalt zu werden. Weitere Risikofaktoren sind die Fremdplatzierung sowie bereits erfahrene (sexuelle) Gewalt. Alle diese Faktoren erhöhen das Risiko, erneut Opfer zu werden durch Erwachsene oder durch Gleichaltrige. Je mehr Lebensbereiche der Kinder und Jugendlichen miteinbezogen werden, desto nachhaltiger sind die Präventionsbemühungen. Herkunfts- und Kontaktfamilien werden deshalb regelmässig über geltende Regelungen und Beschwerdemöglichkeiten informiert. Definition und Begriffe Unter sexueller Ausbeutung/ sexuellem Missbrauch an Kindern verstehen wir jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter/ die Täterin nutzt seine/ ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um die eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen. (vgl. Bange & Deegner, 1996) Wir unterscheiden folgende Fälle sexueller Ausbeutung bzw. sexueller Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen: a) Sexuelle Ausbeutung durch Mitarbeitende des Kinderheims Hubelmatt (inkl. Kontaktfamilien) b) Sexuelle Ausbeutung durch externe Erwachsene c) Sexuelle Ausbeutung unter Kindern und Jugendlichen Zu c): Unter gleichaltrigen Kindern und Jugendlichen wird dann von sexueller Gewalt gesprochen, wenn es zu sexuellen Handlungen kommt, die gegen den Willen des betroffenen Kindes oder Jugendlichen stattfinden. Dabei handelt es sich um alle Formen von sexuellen Begegnungen, die von den Betroffenen als unerwünscht, unangenehm oder beängstigend erlebt werden. Wenn zwischen den Kindern/Jugendlichen ein Machtungleichgewicht bspw. bezüglich Alter und/oder emotionaler und intellektueller Entwicklung besteht, ist die Freiwilligkeit kein Kriterium. Beträgt der Altersunterschied mehr als drei Jahre, sind grundsätzlich alle sexuellen Handlungen an unter 16jährigen Kindern/Jugendlichen (auch einvernehmliche) strafbar (Strafgesetzbuch Artikel 187). 7

9 Sexuelle Übergriffe sind Handlungen, die in der Regel wiederholt, in massiver Form und/oder gezielt die persönlichen Grenzen anderer verletzen. Primäre Präventionsmassnahmen Um sexuell Gewalt zu verhindern müssen nebst der institutionellen Prävention auch gesellschaftliche Strukturen und Bedingungen verändert werden. Partizipation der Kinder und Jugendlichen reduziert das Machtungleichgewicht zwischen Kindern und Erwachsenen und stärkt die Position der Minderjährigen. Gleichstellung des Geschlechts hilft, Diskriminierung und Machtunterschiede zu beseitigen. Integration stärkt die Position von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft und fördert die Selbstbestimmung. Das Kinderheim Hubelmatt setzt diese Ziele um und sorgt dafür, dass diese Grundsätze auf allen Ebenen gelebt werden. Die Präventionsmassnahmen im Kinderheim Hubelmatt haben zum Ziel, die Widerstandskraft von Kindern und Jugendlichen gegen Gewalt zu stärken und eine grenzachtende Gruppenkultur zu fördern. Dies wird durch folgende Elemente erreicht: Emanzipatorische Grundhaltung Wir nehmen Kinder und Jugendliche als eigenständige Persönlichkeiten mit vielfältigen Ressourcen und dem Recht auf ungestörtes Wachstum, Selbstverwirklichung und Gleichwertigkeit wahr. Dabei reflektieren wir die unterschiedlichen Werte und Realitäten der Herkunftsfamilien. Die emanzipatorische Erziehung hat die Stärkung der Kinder und Jugendlichen zum Ziel. Partizipation Partizipation der Kinder und Jugendlichen beim Entwickeln von Lösungen, Entscheidungen und der Gestaltung von Strukturen ist ein wesentlicher Bestandteil in der sozialpädagogischen Arbeit im Kinderheim Hubelmatt. Dies ist im Leitbild und im sozialpädagogischen Konzept verankert. Die Mitarbeitenden arbeiten nach dem lösungsorientierten Ansatz nach De Shazer/ Kim Berg, in welchem diese Grundsätze wesentliche Bestandteile sind. 7-Punkte-Prävention Wir unterstützen die Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung zu selbstbewussten und eigenständigen Persönlichkeiten, informieren sie entsprechend ihrem Entwicklungsstand über sexuelle Ausbeutung und üben Abwehrstrategien mit ihnen ein. Wir stärken sie soweit, dass sie in der Lage sein sollten, kritische Situationen zu erkennen, sich zu wehren und Hilfe zu holen. Die 7- Punkte-Prävention in Form von Botschaften verfasst, dient uns dabei im pädagogischen Alltag als Modell. Dein Körper gehört dir! Förderung eines positiven Körperbewusstseins als Grundlage für ein positives Selbstbewusstsein und Vermittlung des Selbstbestimmungsrechts über den eigenen Körper. Deine Gefühle sind wichtig! Förderung des Vertrauens in die eigene Intuition und Stärkung der Gefühlswahrnehmung und der Möglichkeiten, Gefühle auszudrücken. 8

10 Es gibt angenehme und unangenehme Berührungen! Benennung und Unterscheidung von angenehmen und unangenehmen Berührungen. Vermittlung des Rechts auf Ablehnung von ungewollten Körperkontakten und konkrete Aufklärung über sexuelle Übergriffe und Gewalt. Du hast das Recht, Nein zu sagen! Förderung der Wahrnehmung von Grenzen, Vermittlung des Rechts auf einen respektvollen Umgang mit eigenen (und fremden) Grenzen und Entwicklung von Abwehrstrategien (Nein sagen können und dürfen). Es gibt gute und schlechte Geheimnisse! Unterscheidung zwischen guten und schlechten Geheimnissen und Aufforderung, schlechte Geheimnisse weiterzuerzählen (wirkt dem Schweigegebot des Täters entgegen). Du hast das Recht auf Hilfe! Information über Unterstützungsangebote, Entwicklung von Hilfsstrategien und Förderung solidarischen Handelns. Du bist nicht schuld! Klare Zuordnung der Verantwortung für sexuelle Übergriffe und Gewalt an die erwachsenen oder jugendlichen Täter (wichtig für bereits betroffene Kinder, mit denen präventiv gearbeitet wird). Sexualerziehung Um sich für seinen Körper und dessen Integrität einsetzen zu können, benötigen Kinder und Jugendliche Selbstbewusstsein, Wissen und eine Sprache für Körperteile und sexuelle Handlungen. Die Sexualerziehung fliesst fortwährend in den sozialpädagogischen Alltag ein. Dabei werden die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen ganzheitlich betrachtet. Bei der Sexualerziehung achten wir auf folgende Grundsätze: Sexualaufklärung ist individuell und dem Alter angepasst und mit den Eltern, den Erziehungsverantwortlichen und dem Team abgesprochen. Sexualität wird offen und grenzachtend thematisiert. Sexuelle Aktivitäten werden mit den Kindern und Jugendlichen diskutiert und Grenzen gesetzt. Medieninhalte werden thematisiert und bestehende Regeln kommuniziert. Für die Sexualaufklärung stehen uns verschiede Lernmittel zur Verfügung. Wir thematisieren den Umgang untereinander und legen Regeln fest. Wir führen gemischte Gruppen und achten auf ein ausgeglichenes Verhältnis. Wir ermöglichen allen Kinder und Jugendlichen Rückzugsmöglichkeiten und achten ihre Intimsphäre. Wir reagieren adäquat bei Grenzverletzungen und greifen zum Schutz der Schwächeren ein, wenn Gefahr besteht, dass es zu körperlichen oder seelischen Grenzverletzungen/ oder zu Selbst- und Fremdschädigung kommt. Wir gewähren den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit in einem geschützten Rahmen den eigenen Körper kennenzulernen und erste sexuelle Experimente zu machen. Gendersensible Pädagogik (Mädchen- und Bubenarbeit) Da sexuelle Gewalt durch tradierte Rollenbilder, Einstellungen und Verhaltensweisen begünstig wird, benötigt es eine geschlechterreflektierte Pädagogik sowie mädchen- und jungenspezifische Angebote. Es erfordert eine kritische Auseinandersetzung mit traditionellen Geschlechterrollen, 9

11 Aufhebung der geschlechterspezifischen Diskriminierung und die Erweiterung des Spektrums an Verhaltensmöglichkeiten und Identitätsmuster für Mädchen und Jungen. Die bestehende Mädchen- und Bubenarbeit kann durch folgende Schwerpunkte erweitert werden. Präventive Mädchenarbeit: Arbeit an einer positiven Beziehung von Mädchen/ Frauen zu ihrem Körper Stärkung von Selbstwert, Förderung der Unabhängigkeit von der Beachtung durch Jungen oder Männer Vermittlung des Rechts auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung Auflösung des Tabus der Wehrhaftigkeit, Stärkung der Selbstbehauptungsfähigkeit Aufklärung über Vergewaltigungsmythen sowie Reflexion von traditionellen Frauenbildern (auch bezüglich Sexualität) Aufzeigen der Verdinglichung weiblicher Sexualität in Form von Prostitution, Pornographie und Werbung Vermittlung von Information über sexuelle Gewalt, Möglichkeiten und Rechte der Opfer und Hilfsangebote Förderung von eindeutigen Kommunikationsverhalten in intimen Situationen und Beziehungen Information über Verzicht auf Alkoholkonsum im Kontext sexueller Interaktion Die Vorbildfunktion der Pädagoginnen, die Teilhabe an zentralen Machtstrukturen in der Organisation und eine egalitäre, grenzachtende Kultur zwischen den Erwachsenen hat einen positiven Einfluss auf die gendersensible und gewaltpräventive Arbeit mit Mädchen. Präventive Jungenarbeit Jungen benötigen männliche Bezugspersonen, welche durch ihr Beziehungsangebot und in Form einer geschlechtsreflektierten Bubenarbeit einen bedeutsamen Beitrag zur Gewaltprävention leisten. Bei der präventiven Jungenarbeit muss beachtet werden, dass sexuelle Gewalt für sie oftmals mit der Täterschaft verbunden wird, Jungen aber auch Opfer werden können. Ziel ist es, ein positives und realitätsnahes Männerbild zu vermitteln. Dabei werden folgende Themen beachtet: Hinterfragen männlicher Tugenden wie Stärke, Überlegenheit oder Gewaltbereitschaft sowie Thematisierung der damit verbundenen emotionalen Panzerung Förderung der sozialen und emotionalen Kompetenz Verbesserung von Selbst- und Fremdwahrnehmung (Empathie) und Erlernen von sozial verträglichen Formen der Selbstbehauptung Kritische Reflexion über die Verknüpfung von männlicher Sexualität mit Erfolg, Leistung und Eroberung Auseinandersetzung mit pornographischen und frauenverachtenden Darstellungen und Bewusstmachen der Verantwortung für eine grenzachtende sexuelle Interaktion Vermittlung von Information über sexuelle Gewalt und Auseinandersetzung mit einer möglichen Opferwerdung Auseinandersetzung mit Homophobie und Homosexualität Enttabuisierung und Förderung von so genannten unmännlichen Verhaltensweisen wie zum Beispiel Selbst- und Fürsorge, Rückzug oder Sensibilität Information über Verzicht auf Alkoholkonsum im Kontext sexueller Interaktion Grenzachtende Gruppenkultur In Anlehnung ans Leitbild und an das sozialpädagogische Konzept leben wir eine grenzachtende Gruppenkultur und intervenieren klar und unmittelbar bei grenzverletzendem Verhalten. Wir zeigen den Kindern und Jugendlichen auf, welche Formen von Selbstbehauptung und Grenzsetzung sozial verträglich sind, vermitteln und üben gewaltfreie Konfliktlösungsmodelle ein. Wir erkennen subtile wie offensichtliche Machtverhältnisse und schützen Schwächere klar und unmissverständlich vor Gewalt, Mobbing und Grenzverletzungen. 10

12 Auch im Umgang mit den neuen Medien (Handy, Internet) werden entsprechende Informationen vermittelt, Kompetenzen gefördert, klare Grenzen vereinbart und durchgesetzt. Sekundäre Präventionsmassnahmen Grenzverletzendes, gewalttätiges Verhalten unter Kindern und Jugendlichen soll nicht nur verhindert sondern auch möglichst früh erkannt und durch deutliche Grenzsetzung unmittelbar gestoppt werden. Entsprechende Massnahmen sowohl hinsichtlich möglicher Opfer, als auch bezüglich jugendlicher Täter(innen) werden durch die Erwachsenen konsequent umgesetzt (siehe auch Interventionsdiagramm und Handreichung E.R.N.S.T. im Anhang). Dies soll dem Verfestigen des Problemverhaltens eines tätlichen Kindes/Jugendlichen entgegenwirken. Das Opfer erhält rasche und kompetente Hilfe und ausreichenden Schutz. Das betroffene Kind, der/die betroffene Jugendliche hat in jedem Fall Vorrang! Bei wiederholt übergriffigen Kinder und Jugendlichen soll durch die entsprechenden Fachstellen abgeklärt werden, welches die Ursachen für ihr Fehlverhalten sind. (Täter als mögliches, früheres Opfer). Die Mitarbeitenden des Kinderheim Hubelmatt verfügen über ausreichende Kenntnisse bezüglich Gewaltformen, Symptome und Dynamik in einem Ausbeutungsgeschehen, sowie über genügend Handlungskompetenz zur Intervention bei Verdacht und/oder klaren Hinweisen auf eine Gefährdung des Kindswohls. Es besteht die Möglichkeit externe fachliche Unterstützung einzuholen. Tertiäre Präventionsmassnahmen In der tertiären Prävention wenden wir uns jenen Kinder und Jugendlichen zu, die bereits sexuelle Gewalt erfahren haben. Opfer sollen Schutz und das betroffene wie auch das tätliche Kind Unterstützung durch verschiedene Angebote und Massnahmen erfahren. Auftragsklärung Bei der Aufnahme von (sexueller) Gewalt betroffener Kinder wird die Situation erfasst, bereits getroffene Massnahmen abgeklärt und der gemeinsame Auftrag definiert. Wir klären die Dringlichkeit und leiten entsprechende Massnahmen ein. Dabei arbeiten wir mit den zuständigen Fachstellen zusammen (siehe Interventionsablauf, da bei diesen Kindern ein erhöhtes Risiko für Reviktimisierung oder für (sexuell) aggressives Verhalten besteht.) Rückfallprävention (Täter) Traumatisierte Kinder und Jugendliche reagieren häufiger mit abweichendem Verhalten. Bis zu einem gewissen Grad muss mit (sexualisierten) Übergriffen zwischen den Kindern und Jugendlichen im Kinderheim Hubelmatt gerechnet werden. Um Rückfälle zu verhindern, müssen nebst dem Erkennen und Unterbinden von Grenzverletzungen notwendige Schritte eingeleitet werden: Bei Grenzverletzungen unter den Kindern und Jugendlichen oder zwischen Kinder/Jugendlichen und Erwachsenen intervenieren wir klar und gezielt. Wir erkennen und unterbinden Grenzverletzungen und leiten die nötigen Schritte ein. Dies kann eine Wiedergutmachung, ein Time Out oder sogar einen Ausschluss bedeuten. Wir erteilen klare Auflagen und streben das Einverständnis des Opfers vorausgesetzt eine Wiedergutmachung an. In unserer sozialpädagogischen Aufgabe streben wir eine Veränderung des abweichenden Verhaltens, sowie eine Resozialisierung an. Bei einem groben Verstoss behalten wir uns vor, ab ca. dem 12. Lebensjahr eine Strafanzeige einzureichen. 11

13 Zusammen mit den Eltern und den Mandatsführenden, suchen wir eine geeignete Form um mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen die Übergriffe psychisch zu verarbeiten. Senkung der Reviktimisierung Jungen versuchen tendenziell traumatische Erfahrungen mit aggressivem Verhalten zu kompensieren und abzuwehren. Mädchen hingegen neigen eher dazu, zu agieren und zu provozieren. Auf diese Weise können sie Macht sowie Kontrolle erleben und ausüben. Viele Opfer glauben, dass ihre sexuelle Ausbeutbarkeit, die Macht zu verführen und zu manipulieren ihr einziger Wert darstellt. Das Trauma wird somit immer wieder reinszeniert. Betroffene Kinder und Jugendliche laufen Gefahr, erneut Opfer von sexueller Gewalt zu werden. Missbrauchte Mädchen und Jungen zeigen sich sehr verletzlich und misstrauisch. Sie fühlen sich durch die erlebte Gewalt stigmatisiert und von den Menschen isoliert. Sie leiden unter einem generalisierten Misstrauen gegenüber Menschen. Bisher tragfähige Beziehungen werden nicht mehr als unterstützend erlebt. Deshalb achten wir bei unserer Arbeit als Bezugs- und Begleitpersonen auf: Vertrauen und Sicherheit - Wir pflegen einen grenzachtenden Umgang mit klaren Regeln. Wir schaffen so Vertrauen und Sicherheit. Vorbild - Wir Erwachsenen ziehen und kommunizieren unsere eigenen Grenzen und wirken so als Vorbild. Akzeptieren - Wir leugnen noch dramatisieren einen Vorfall. Wir akzeptieren die Situation und geben die Möglichkeit zur Trauer und Verarbeitung. Ambivalenz - Wir gestehen den betroffenen Kinder und Jugendlichen eine Ambivalenz zum Täter/zur Täterin zu. Erweiterung der Verhaltensweisen - Wir legen den Fokus unserer Arbeit auf die Erweiterung und Veränderung der erworbenen Verhaltensweisen. Positive Seiten und Überlebensstärken sehen - Wir fördern die Ressourcen, stärken das Selbstwertgefühl und bestätigen die Zuversicht der Kinder und Jugendlichen. Elternarbeit Das Thema Zusammenarbeit mit Eltern ist elementar und auf verschiedenen Ebenen angesiedelt. Daher wird das Kinderheim Hubelmatt ab 2013 ein Konzept zur Zusammenarbeit mit den Eltern erarbeiten. Darin werden auch die Grundsätze in Bezug auf die Prävention sexueller Gewalt definiert. Quellenangaben Elmer, Corina/ Maurer, Katrin (2011). Achtsam im Umgang Konsequent im Handeln. Institutionelle Prävention sexueller Ausbeutung. Zürich: Eigenverlag Limita 12

14 Anhang Intervention bei Sexueller Gewalt unter Kindern und Jugendlichen Die Handreichung E.R.N.S.T., entwickelt von deutschen Fachkräften in Zusammenarbeit mit Power-Child e.v. bietet einen guten Rahmen für pädagogische Interventionen bei sexuellen Übergriffen: Erkennen Sie sexuelle Gewalt. Nehmen Sie jedes Anzeichen ernst. Bagatellisieren Sie es nicht. Ruhe bewahren. Dramatisieren Sie nicht. Bevor Sie handeln, reflektieren Sie, welche Folgen Ihr Handeln haben könnte. Lassen Sie sich u.u. beraten (von Kollegen, extern). Jede Intervention kann auch nachgeholt werden bei Bedarf. Oft ist spät besser als nie! Greifen Sie bei Bedarf auf die Hilfe von Team und Leitung zurück. Nachfragen. Fragen Sie nach, was genau passiert ist und wer beteiligt ist. Verschaffen Sie sich Klarheit, sowohl bei den Betroffenen als auch bei den KollegInnen. Berücksichtigen Sie die Gruppendynamik der Jugendlichengruppe und die Stellung des Opfers in der Gruppe. Sicherheit herstellen. Achten Sie darauf, dass das Opfer geschützt ist. Benennen und trennen Sie klar und öffentlich Opfer und Täter(verhalten). Beziehen Sie diesbezüglich sehr deutlich Stellung. Nehmen Sie klar Partei für das Opfer. Denken Sie daran, dass Sie die Verantwortung für körperliche und psychische Unversehrtheit in Ihrer Einrichtung tragen. Täter(in) stoppen. Stoppen Sie die/den Täter, ohne zu diskutieren. Das Signal sollte sein: «Das läuft hier nicht!». Wenn es sich um Gewalt handelt, benennen Sie es auch als Gewalt. Vermitteln Sie gewaltfreie Werte durch Diskussion und Vorbildfunktion. Erklären Sie u.u. der gesamten Jugendlichengruppe offen die Situation und erläutern Sie nachvollziehbar Ihr Vorgehen. Auch das Stoppen der Gewalt ist Ihre Verantwortung, die Sie nicht an die Jugendlichengruppe delegieren dürfen. 13

15 2. Menschen 2.1 Fachliche Standards in der Personalauswahl Grundhaltung Den Führungsverantwortlichen im Kinderheim Hubelmatt ist es bewusst, dass es im Kontext professioneller Beziehungen zu sexueller Gewalt kommen kann. Eine kritische Auseinandersetzung mit der persönlichen Berufsmotivation und professionellen Rolle ist ein wichtiger Schritt für die Verhinderung sexueller Ausbeutung durch in der Organisation tätige Fachpersonen. Sie beginnt bei einer sorgfältigen Personalauswahl. Durch die bewusste Thematisierung der Problematik bei der Auswahl neuer Mitarbeitenden wird ein deutliches Signal gesetzt, welches eine abschreckende Wirkung auf pädosexuelle Bewerbende haben kann. Folgende wichtige Aspekte sind daher bei der Personalauswahl zwingend zu berücksichtigen: Referenzen einholen Bei jeder Anstellung sind zwingend Referenzen vorhergehender Arbeitgeber einzuholen. Diese geben wichtige Hinweise zum Umgang der Bewerbenden mit professioneller Nähe und Distanz gegenüber der Klientel. Im direkten Gespräch mit der angegebenen Referenzperson werden wertvolle Zusatzinformationen gesammelt, welche eine objektive Einschätzung der Bewerbenden unterstützen. Strafregisterauszug verlangen Der Schutz der betreuten Kinder und Jugendlichen rechtfertigt die Einforderung eines Strafregisterauszugs- und/oder Leumundszeugnisses bei der Suche nach geeigneten Mitarbeitenden. Daher ist bei Bewerbenden, welche in die engere Auswahl kommen, sowie auch bei Kontaktfamilien, welche neu angestellt werden, in jedem Fall ein Strafregisterauszug und /oder Leumundszeugnis einzufordern. Verhaltenskodex unterzeichnen lassen Der Verhaltenskodex wird als Bestandteil des Arbeitsvertrages unterschrieben und verpflichtet die Mitarbeitenden zur verbindlichen Einhaltung der im Kinderheim Hubelmatt festgeschriebenen ethischen Richtlinien und fachlichen Standards. Gleichzeitig wird deutlich gemacht, dass im Falle einer Zuwiderhandlung Sanktionen gegen Mitarbeitende ergriffen werden. 2.2 Fachwissen und Handlungskompetenz Der professionelle Umgang mit dem Thema sexuelle Gewalt stellt sehr hohe Ansprüche an die Mitarbeitenden des Kinderheims Hubelmatt. Im Kinderheim Hubelmatt werden anlässlich von obligatorischen Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen die wichtigsten Grundlagen vermittelt und somit das Problembewusstsein erhöht. Die vorliegenden schriftlichen Richtlinien, fachlichen Standards und Konzepte bilden die gemeinsame Grundlage für die tägliche Arbeit. Das Kinderheim Hubelmatt und die Mitarbeitenden sehen sich als Lernende und Ideen und Anregungen, Vorbehalte und Kritik, werden eingebracht und diskutiert. Gesellschaftliche Entwicklungen, wie Z.B. der Einfluss neuer Medien, werden gezielt aufgenommen und entsprechende Handlungsstrategien entwickelt. Die dafür geeigneten Gefässe sind deklariert. 14

16 In der regelmässigen stattfindenden Praxisberatung und Supervision auf den Wohngruppen wird den Mitarbeitenden genügend Raum und fachliche Unterstützung für eine Auseinandersetzung mit den emotionalen Reaktionen der Mitarbeitenden und der damit verbundenen Teamdynamik gewährt. 2.3 Kommunikation und Zusammenarbeit Eine transparente Kommunikation- und Feedback- Kultur fördert das gegenseitige Vertrauen und erhöht die Sicherheit im professionellen Handeln. Daher wird diese Gesprächskultur gefördert und den Mitarbeitenden auch die nötigen Zeitstrukturen und Zeitgefässe zur Verfügung gestellt. Die Kooperationsbereitschaft innerhalb- und unter den Wohngruppen wird durch gemeinsame Anlässe und Projekte gefördert. Gemeinsame Weiterbildungen werden jährlich durchgeführt. Die Zusammenarbeit mit externen Stellen wird im Sinne einer Vernetzungskompetenz gefördert und unterstützt. Eine gute örtliche und überörtliche interdisziplinäre Netzwerkarbeit mit den unterschiedlich zum Thema arbeitenden Organisationen ist eine grundlegende Voraussetzung für professionelles Denken und Handeln. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit erfordert geklärte Beziehungen und Rollen, die Übereinstimmung der Ziele und Prioritäten und das Vertrauen in die Kompetenz der Kooperationspartner/innen. Gegenseitige Erwartungen müssen geklärt sein und das Vorgehen für die Erreichung der formulierten Ziele gemeinsam abgestimmt werden. 15

17 3. Organisation 3.1 Beschwerdemanagement für Kinder, Jugendliche und Erziehungsverantwortliche Interne Anlaufstelle Die Schaffung einer internen Anlaufstelle ist eine wichtige Massnahme um sexualisierter Gewalt in einer Institution vorzubeugen. Indem im Kinderheim Hubelmatt eine Person bestimmt wird, die für die Meldung und Abklärung konkreter Vorfälle zuständig ist, erhalten die Betroffenen und ihre Bezugspersonen die Möglichkeit, sich gegen sexuelle Grenzverletzungen zur Wehr zu setzen. Ansprechperson Durch die Benennung einer Ansprechperson, kann die Schwelle für Betroffene gesenkt werden. Dadurch werden konkrete Fälle eher gemeldet. Die Ansprechperson ist aber nicht nur für Betroffene selbst wichtig, sondern auch für Mitarbeitende oder Angehörige, die eine Verdachtssituation melden möchten. Die Ansprechperson verfügt über fachliche Qualifikation, angemessene Ressourcen und klar definierte Aufgaben und Kompetenzen. Im Kinderheim Hubelmatt bietet sich daher, auch aufgrund der Grösse, die Heimleitung dafür an. Beschwerdeinstanz Die Heimleitung ist dafür verantwortlich, dass Beschwerden abgeklärt, Entscheide über zu ergreifende Sanktionen ergriffen und Lösungsmassnahmen vorliegen. Ein formelles Untersuchungsverfahren muss eingeleitet und die Fallführung sichergestellt werden. Als erweiterter Krisenstab wird der Stiftungsrat gemäss Notfallkonzept (3.3 in diesem Konzept) eingesetzt. Externe Anlaufstellen Die interne Ansprechperson in der Person der Heimleitung eignet sich allenfalls nicht für alle Vorfälle, insbesondere wenn die Heimleitung selbst involviert ist, oder aufgrund der Situation die Gefahr von Interessens- und Loyalitätskonflikten besteht. Daher ist es zwingend nötig, auch eine externe Anlaufstelle zu definieren. Im Kanton Luzern ist dafür die Opferberatung zuständig (Adresse und Erreichbarkeit, siehe 3.4 Interventionsdiagramm). 3.2 Infrastruktur Den physischen Mitteln, die einer Organisation zur Bewältigung ihrer Aufgaben zur Verfügung stehen, wird häufig zu wenig Beachtung geschenkt. Die Infrastruktur und materiellen Ressourcen bilden jedoch den Rahmen, in dem Prävention überhaupt stattfinden kann, und legen die Grenzen der realisierbaren Massnahmen fest. Gestaltung der Räumlichkeiten Übersichtlich strukturierte Innen- und Aussenräume erhöhen die Sicherheit. Hell und freundlich gestaltete Räume tragen zu einer guten und offenen Atmosphäre bei. Um einen Schutz vor sexuellen Grenzüberschreitungen gewährleisten zu können, müssen die Räume transparent gestaltet sein. Ein angemessenes Mass an Privatsphäre muss dabei natürlich berücksichtigt werden. Im Kinderheim Hubelmatt wird darauf geachtet, dass bei der Einrichtung der Räume dem Schutz der Intimsphäre ausreichend Rechnung getragen wird. In diesem Zusammenhang sind auch die fachlichen Standards (siehe 1.3 fachliche Standards) wichtig. 16

18 Materielle Ressourcen Prävention ist ein Kostenfaktor und muss in den Budgetierungsprozess einer Institution miteinbezogen werden. Die Umsetzung der definierten Präventionsrichtlinien ist nur zu realisieren, wenn auch die entsprechenden zeitlichen und finanziellen Ressourcen vorhanden sind. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, alters- und entwicklungsgerechte Präventionsmaterialien zur Verfügung zu stellen. Im Zentrum stehen aber die Mittel, welche den Mitarbeitenden im Zusammenhang mit Kompetenzerweiterung, Weiterbildung und den fachlichen Austausch, auch über die Institutionsgrenzen hinweg, zur Verfügung gestellt werden. Nur so ist es möglich, die Prävention im Alltag lebendig zu halten. 17

19 3.3 Notfallkonzept Kommunikation bei ausserordentlichen Ereignissen Um auf mögliche Krisensituationen vorbereitet zu sein, sollen in diesem Konzept Abläufe und Zuständigkeiten geregelt werden. Das Konzept gibt in ausserordentlichen Situationen Orientierung und klärt die Zuständigkeiten. Zentral sind dabei das interne Krisenmanagement und der Aspekt der Kommunikation nach aussen. Ausserordentliche Ereignisse, die eine Notfallorganisation nötig machen sind z. B.: - Unglücksfälle mit schweren Verletzungen oder Todesfolgen - Suizid- oder Suizidversuche - Gewalttaten wie: - Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Entführungen, Geiselnahme - Drohungen, Erpressungen, massive Sachbeschädigungen - Selbst- oder Fremdgefährdungen - Sexuelle Übergriffe - Elementarereignisse: Brandfälle, Überschwemmungen, Bauschäden - Epidemien Krisenstab Zusammensetzung Krisenstab Nach Meldung werden von der Heimleitung die zuständigen Mitglieder im Krisenstab orientiert. Die Fallführung/ Case Management liegt bei der Heimleitung. Zusammensetzung Krisenstab: 1. Rolf Krummenacher, Präsident Stiftungsrat 2. Monika Portmann, Vizepräsidentin Stiftungsrat 3. Andreas Grütter, Heimleiter Checkfragen für Einsatz Krisenstab Das Ereignis erfordert intern organisatorische Sofortmassnahmen Das Ereignis löst Betroffenheit aus/ist traumatisch Das Ereignis steht im Zusammenhang mit einer Straftat Das Ereignis fordert ein klares Informationsdispositiv Das Ereignis ist für die Medien interessant Das Ereignis hat eine politische Brisanz und weiteres Potential Das Ereignis ist relevant für andere Institutionen Wenig Mittel Viel Geforderte Mitglieder Krisenstab 3 3/ 1 3/ 1 3/ 2/ 1 3/ 2/ 1 3/ 2/ 1 3/ 1 18

20 Einsetzen des Krisenstabes - Klaren Auftrag erteilen durch Stiftungsratspräsidium. - Leitung des Stabes durch eine kompetente Person, möglichst nicht durch Stiftungsratspräsidium (Rücken frei halten). - Alle wichtigen Funktionen sind vertreten: Heimleitung, evt. weitere Stiftungsratmitglieder, involvierte Aussenstellen (wie Polizei, einweisende Behörde, Arzt, Therapeut/in usw.), Stiftungsratspräsidium. Kompetenzen und Verantwortung - Festlegen, wer welche Kompetenzen und Verantwortung hat. - Gesamtplanung und -Koordination läuft über Leitung Krisenstab. - Medienarbeit regeln. Medienarbeiten - Die ganze Medienarbeit wird von einer vom Stiftungsratspräsidium beauftragten Fachpersonen geleistet. Ziel: gleiche Botschaft durch verantwortliche Person. Sicherheit vermitteln, durch Kapitän welche/r auf die Brücke tritt und direkt informiert. - Medienauskünfte durch weitere Personen, sind nach Absprache mit dem Stiftungsratspräsidium möglich. - Das Einrichten eines speziellen Medientelefons ist in Betracht zu ziehen. - Instruieren der Mitarbeitenden über die Zuständigkeiten und den Umgang mit Medien. Strategien zur Information und Bewältigung - Festlegen einer offensiven Vorwärtsstrategie. - Fakten auf den Tisch legen und Tatsachen benennen, kein Vertuschen. Rollende Planungen - Lageanalyse laufend durchführen, einschätzen und über weiteres Vorgehen entscheiden. - Nach jeder Sitzung Arbeitspapier mit Aufgabe, Beschluss, Person, Zeitplan erstellen und gleich anschliessend verteilen. 19

21 Sofortmassnahmen Wichtige Telefonnummern: Polizei/Feuerwehr: 117 Sanitär: 144 Rolf Krummenacher: Monika Portmann: Andreas Grütter: Massnahme Wer/ Was Priorität erledigt Sich selber handlungsfähig machen, interne Unterstützung anfordern (Team, Gruppen, HL) Situationsanalyse/ Überblick verschaffen Erste Hilfe leisten/ organisieren Betreuung direkt betroffener Personen organisieren (Opfer, Täter, Zeuginnen, Kinder usw.) Räumlich organisatorische Massnahmen treffen (Absperren, räumliche Trennung, Sichern usw.) Weiteres Vorgehen planen (siehe Blatt weitere Massnahmen) 20

22 Weitere Massnahmen Leitfragen für Planung weiterer Massnahmen: - Wer ist betroffen? - Wer braucht Unterstützung? Wer kann diese leisten? - Wer muss zusätzlich informiert werden? - Wer kommuniziert nach innen? - Wer kommuniziert nach aussen? - Was braucht es kurzfristig (Tag danach)? - Was braucht es längerfristig? Massnahme/ Was ist zu tun? Wer? Priorität erledigt 21

23 Informationsarbeit nach innen - Unbedingt Mitarbeitende, Stiftungsrat und allenfalls betroffene Aussenstellen vor der Medienarbeit nach aussen direkt informieren. Das Stiftungsratspräsidium informiert selber zusammen mit der Heimleitung und Fachleuten der Polizei. - Bei betroffenen Angehörigen ist im Falle eines schweren Unfalles oder Tötungsdeliktes das persönliche Überbringen der schwierigen Nachricht, z.b. durch eine/n Pfarrer/in eine grosse Unterstützung. Einrichten einer Hotline für Mitarbeitende und Angehörige - Eine spezielle Telefonnummer als Sorgentelefon kann viele Unsicherheiten auffangen und vermittelt ein Ernstnehmen der Betroffenen. Sicherheitsdispositiv - Frühzeitig mit der Polizei z.b. das Heimgelände sichern und kontrollieren, evt. Securitas beiziehen. - Sobald die Einladung zur Medienkonferenz verschickt ist, erscheinen die ersten Reporter und Fotografen, Strategie festlegen und kommunizieren. - Hausverbot für Medien prüfen. Bewältigung innerhalb der Institution - Persönliches Vorbeigehen bei der betroffenen Abteilung durch Stiftungsratspräsidium, Anteil nehmen, Wertschätzung. - Durchführen einer Prozessanalyse, was alles intern und wie gelaufen ist. - Wo hat die Institution Schwachstellen, wo sind Abläufe nicht optimal und welche Fehler wurden gemacht. - Definieren des Handlungsbedarfes. - Einleiten entsprechender Massnahmen - im Leitungsbereich / Coaching - in der Fort- und Weiterbildung bei den Mitarbeitenden - im Bereich der Organisation wie z.b. von Abläufen und Prozessen 22

24 3.4 Interventionsdiagramm bei sexuellen Übergriffen Verdacht Konkreter Fall SOFORTMASSNAHME OPFER SCHÜTZEN Meldung an HL Meldung an GL Wenn möglich; Spurensicherung veranlassen Schriftlich festhalten Abklärung + Beurteilung durch Case Team (ohne Krisenstab) Fachstelle Kinderschutz Polizei Luzern, Abt. Sexualdelikte Frauenklinik Luzern Kinderspital Luzern Fachstelle Kinderschutz Opferberatungsstelle Verdacht ausgeräumt Verdacht ungeklärt Verdacht bestätigt Info an: Eltern, Therapeut Beistand, Team Kontaktfamilie Weiter beobachten & dokumentieren CASE TEAM (Bestehend aus: Heimleiter, GL 1 Pers. Fachstelle, 1 Pers. Krisenstab) plant weitere Massnahmen Abschlussgespräch und Auswertung mit allen Beteiligten Beobachtungen weiterführen bis Verdacht ausgeräumt oder bestätigt Opfer BeschuldigteR Umfeld Team Rehabilitation des/r Angeschuldigten Schutz Unterstützung Rehabilitation Massnahmen Information Unterstützung Ressourcen nutzen Information Unterstützung Entlasten -Räumliche Distanz -Gespräche -Medizinische Versorgung -Therapie -Opferberatungsstelle -Fachstellle -Selbsthilfegruppe -Suspendierung -Auflagen -Entlassung -Anzeige erstatten -Wiedergutmachung -Sanktionen -Arbeitsrechtiliche Massnahme -Strafrechtliche Massnahme -Supervision -Praxisberatung -Fachstelle -Therapie -Eltern -Erziehungsberecht. -K/J Gruppe -Kontaktfamilie -Behörden -Institutionen -Schule -Medien -Stiftungsrat -DISG -Supervision -Praxisberatung -Fachstelle Abschlussgespräch und Auswertung mit allen Beteiligten 23

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