BGHM-Aktuell. Solo? Aber sicher! BGHM. Magazin für sicheres & gesundes Arbeiten. Praktische Unterweisungen. Das Gehirn auf dem Prüfstand

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1 BGHM-Aktuell Magazin für sicheres & gesundes Arbeiten Absturzsicherung Praktische Unterweisungen Diagnoseverfahren Brain Check Das Gehirn auf dem Prüfstand Blickpunkt Coronavirus Handlungshilfen und weiterführende Hinweise Schwerpunktthema: Alleinarbeit Solo? Aber sicher! BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall Ihre gesetzliche Unfallversicherung

2 Christian Heck Hauptgeschäftsführer Gesund und sicher auch in der Krise Die Corona-Krise dominiert weiterhin die Schlagzeilen und prägt unseren Alltag auch und gerade im beruflichen Umfeld. Verlässliche Informationen sind in diesem Zusammenhang besonders wichtig für sicheres und gesundes Arbeiten. Daher können Sie in unserem Fachmagazin auf die für den Arbeitsschutz im Betrieb wichtigen Regelungen und Hinweise zurückgreifen. Dazu gehören insbesondere die Handlungshilfen zum Schutz vor dem Coronavirus (siehe Seite 4). Für einen kompakten Überblick finden Sie zudem online in unserem Corona-Newsroom unter alle bisher erschienenen Meldungen der BGHM zum Thema. Die Lage entwickelt sich dynamisch, sodass Sie dort stets die aktuell gültigen Informationen erhalten. Der Schutz vor dem Coronavirus gehört selbstverständlich zur Basis für gesundes Arbeiten und hat oberste Priorität. Dabei sollten jedoch andere wichtige Gesundheits- und Sicherheitsfragen nicht aus dem Blick geraten: beispielsweise die Themen Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und Alleinarbeit. Insofern wünschen wir Ihnen auch weiterhin: Arbeiten Sie sicher und bleiben Sie gesund! Impressum Herausgeberin: Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) Isaac-Fulda-Allee 18, Mainz Verantwortlich: Christian Heck, Hauptgeschäftsführer Redaktion: Christiane Most-Pfannebecker, V. i. S. d. P Milena Bähnisch (Mib), Redaktionsleitung Eva Ebenhoch (Ebe) Thomas Dunz (Dun) Silke Otto (Oto) Kontakt zur Redaktion: Telefon: bghm-aktuell@bghm.de Grafik: BGHM Änderung Versanddaten: Birgit.Mayer@bghm.de Kostenlose Hotlines der BGHM: Allgemeine Fragen: Mitgliedschaft: Arbeitsschutz: Rehabilitation: Druck: pva, Druck und Medien-Dienstleistungen GmbH Industriestraße 15, D Landau in der Pfalz Für alle nicht gesondert gekennzeichneten Bilder und Grafiken liegen die Urheberrechte bei der BGHM. Titel: Jakub Jirsák/123rf; destinacigdem/123rf Eine entgeltliche Veräußerung oder eine andere gewerbliche Nutzung bedarf der schriftlichen Einwilligung der BGHM. Ausgabe 3/2020 (Juni). Stand: Mitte Mai 2020 Hinweis: Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets beide Geschlechter, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit nur die männliche oder weibliche Form steht. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht in jedem Fall die Meinung der Redaktion wieder. Der Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Nachdruck mit Quellenangabe, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos usw. wird keine Gewähr übernommen und auch kein Honorar gezahlt. Für Informationen unter den Links, die auf den in dieser Ausgabe vorgestellten Internetseiten aufgeführt werden, übernimmt der Herausgeber keine Verantwortung. ISSN BGHM-Aktuell

3 BGHM unterstützt Mitgliedsbetriebe Handlungshilfen zum Schutz vor Coronaviren BGHM-Angebot Gefährdungsbeurteilung online Neuer Video-Clip zeigt Möglichkeiten Vertreterversammlung wählt Niels Schurreit Neuer stellvertretender Hauptgeschäftsführer Aktueller iga.report Wege aus der Informationsflut BGHM-Kultur-Check und Dialoge-Box Gemeinsam auf dem Weg zur Präventionskultur BGHM-Innovationstag 2020 Neue Erkenntnisse für die Arbeitswelt von morgen Interview: Innovationen für die Unfallprävention Tüftler mit Sinn für Arbeitsschutz Aus- und Fortbildung vor Ort Regionale Seminare finden großen Zuspruch Aktualisierte DGUV Information Tipps zum Arbeitsschutz bei Lackierarbeiten 24 Absturzsicherung Voraussetzungen für praktische Unterweisungen 26 Video- und Telefonkonferenzen Gute Akustik in Besprechungsräumen Leben & Leistung FAQ auf BGHM-Webseite Coronavirus: Was müssen Unternehmen wissen? Im Gespräch: Drei Fragen an... Michaela Wildgruber, Hilfsmittel-Managerin Arbeitsunfälle: Urteile (nicht nur) für Raucher Verbrennungen durch E-Zigarette und Feuerzeug photo5963/123rf 06 Psychische Stabilität und das Coronavirus Die COVID-19-Pandemie verändert das Arbeitsleben und wird auch psychische Spuren hinterlassen. Unternehmerinnen, Unternehmer und Beschäftigte können einiges dafür tun, um emotional stabil durch diese Ausnahmesituation zu kommen. Denkanstöße und Hinweise dazu finden Sie hier. Jakub Jirsák/123rf.com 16 Schwerpunktthema: Alleinarbeit Solo? Aber sicher! Sogenannte Alleinarbeiten, also Tätigkeiten außerhalb der Sicht- und Rufweite von anderen Personen, kommen in Betrieben häufig vor. Sie sind in der Regel erlaubt. Besondere Vorsicht gilt aber, wenn es sich um eine gefährliche Alleinarbeit handelt. UKB 28 Das Gehirn auf dem Prüfstand Der Brain Check hilft zu klären, ob ein unerkanntes Schädelhirntrauma vorliegt, wenn Menschen nach Kopfverletzungen bestimmte Symptome zeigen. Nur die BG Kliniken bieten das Diagnoseverfahren mit seinen umfangreichen Untersuchungen an. BGHM-Aktuell

4 Meldungen BGHM unterstützt Mitgliedsbetriebe Handlungshilfen zum Schutz vor Coronaviren Mit dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 16. April 2020 einen bundesweit einheitlichen Mindeststandard für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festgelegt. Die BGHM gibt bereits seit Beginn der Corona- Pandemie branchenspezifische Handlungshilfen für ihre Mitgliedsbetriebe zum Schutz vor dem Coronavirus heraus und hat diese auf Basis der Empfehlungen des BMAS angepasst. photo5963/123rf 4 BGHM-Aktuell Unser Ziel ist es, den holz- und metallverarbeitenden Betrieben Hilfestellungen zu geben, damit sie die Schutzmaßnahmen vor dem Coronavirus praxisnah und alltagstauglich umsetzen können. In unseren Handlungshilfen stellen wir die auf die jeweiligen Branchen und Tätigkeiten abgestimmten Schutzmaßnahmen kurz und anschaulich dar, sagt Stefan Gros, Präventionsleiter der BGHM. Das BMAS hat darüber hinaus mitgeteilt, dass das von der Bundesregierung und den Bundesländern geforderte eigenständige Hygienekonzept für jedes Unternehmen entfällt, wenn die im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard beschriebenen und in den branchenspezifischen Handlungshilfen konkretisierten Anforderungen erfüllt werden. Bisher sind unter anderem folgende auf den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des BMAS abgestimmte Handlungshilfen der BGHM erschienen: Handlungshilfe für Betriebe: Diese Handlungshilfe bildet mit weiteren allgemeinen Handlungshilfen, die Sie unter unten stehendem Webcode finden, die Grundlage für alle weiteren, darauf aufbauenden Handlungshilfen. Sie fasst die erforderlichen Schutzmaßnahmen in den Betrieben vor, während und nach der Arbeit zusammen. Handlungshilfe für Baustellen: Sie stellt dar, was beispielsweise beim parallelen Arbeiten, der Werkzeugnutzung, gemeinsamen Fahrten und der Pausengestaltung beachtet werden muss. Handlungshilfen für den Servicebereich im Kfz-Gewerbe: Diese Handlungshilfe beinhaltet die Schutzanforderungen von der Direktannahme von Kundenfahrzeugen bis zu den Arbeiten an und in Fahrzeugen, also der Fahrzeugaufbereitung. Handlungshilfe für lüftungstechnische Maßnahmen: Richtiges und regelmäßiges Lüften in geschlossenen Räumen ist grundsätzlich unerlässlich für eine gesunde Arbeitsplatzumgebung und gewinnt aufgrund der Corona- Pandemie zusätzlich an Bedeutung. In genutzten, geschlossenen Räumen wie Büro- und Fertigungsräumen sollte möglichst viel frische Außenluft eingelassen werden entweder auf natürliche Weise oder mithilfe technischer Lüftungsanlagen. Handlungshilfen für Maschinenbedienung: Neben praxisnahen Maßnahmen zum Schutz vor Ansteckungen bei der Bedienung von Maschinen sind hier auch Schutzmaßnahmen für die Maschinenreinigung und für die Nutzung von Benutzerschnittstellen wie Steuerpulte, Tastaturen und mobile Bediengeräte enthalten. Grundsätzlich gilt: Alle Handlungshilfen beziehen sich ausschließlich auf die Corona-Pandemie und sind als Zusatz zu den ohnehin erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen zu verstehen. Beratung durch Aufsichtspersonen Weitere Informationen zu diesem und weiteren Präventionsthemen erhalten die Mitgliedsunternehmen der BGHM bei der für sie zuständigen Aufsichtsperson. Auch die Präventions- Hotline steht für telefonische Rückfragen unter zur Verfügung. Die Handlungshilfen zum Schutz vor Coronaviren können auf der Homepage der BGHM heruntergeladen werden. Die Seite wird kontinuierlich um weitere branchenspezifische Handlungshilfen ergänzt. Weitere Informationen Webcode 3759

5 Meldungen WISSENSWERT Coronavirus Was müssen Unternehmen wissen? Das Coronavirus stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Mit einer Liste häufig gestellter Fragen und Antworten stellt die BGHM ihren Mitgliedsunternehmen daher ein umfangreiches Informationsangebot zum Coronavirus, zu versicherungsrechtlichen Fragen und zu Arbeitsschutzmaßnahmen zur Verfügung, so Thomas Reif von der BGHM. Darin wird unter anderem erklärt, unter welchen Umständen Beschäftigte im Homeoffice gesetzlich unfallversichert sind und wie Betriebe für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Infektionsrisiko senken können. Die FAQ erklären daneben unter anderem auch, dass Patientinnen und Patienten mit dem Verdacht auf COVID-19 nicht beim Durchgangsarzt vorstellig werden sollten. Denn dieser führt keine Tests und Behandlungen durch. Nach den Empfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sollen sich Menschen, die eine Infektion vermuten, stattdessen zunächst telefonisch an das zuständige Gesundheitsamt oder ihren Hausarzt wenden, die die Koordination übernehmen. Per Direktverlinkung finden Versicherte in den FAQ das für sie zuständige Gesundheitsamt. Die Liste der Fragen und Antworten wird fortlaufend aktualisiert und berücksichtigt die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Umgang mit dem Virus, so Reif. BGHM/Lbe Weitere Informationen FAQ zum Coronavirus: Webcode 3755 Digitale Qualifizierungsformate der BGHM Ob angehende Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Handwerksmeister im Kleinbetrieb Angehörige von Mitgliedsbetrieben der BGHM stellen sich in Zeiten von Corona viele Fragen zur betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. Die BGHM hat daher ihr digitales Qualifizierungsangebot verstärkt: Mit Online-Konferenzen bietet sie verstärkt digitale Sprechstunden für verschiedene Zielgruppen an. Expertinnen und Experten der BGHM stehen dabei Versicherten sowie Unternehmerinnen und Unternehmern zu aktuellen Themen Rede und Antwort und laden zu einem Erfahrungsaustausch ein. Welche Online-Konferenzen als Nächstes geplant sind, erfahren Sie unter Webcode karandaev/123rf.com Noch mehr Fragen? Die Quick and Safe Praxisinformationen sind online rund um die Uhr verfügbar. Die folienbasierten Videos greifen aktuelle und allgemeine Fragen rund um die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit auf. Weitere Informationen zum digitalen Qualifizierungsangebot der BGHM unter oder rf.de/ismagilov Infektionsketten durchbrechen, auch im Betrieb! Aktuelle Infos rund um das Coronavirus finden Sie im Newsroom: BGHM-Aktuell

6 Denkanstöße und Hinweise Psychische Stabilität und das Coronavirus Die COVID-19-Pandemie verändert das Arbeitsleben und wird auch psychische Spuren hinterlassen. Unternehmerinnen, Unternehmer und Beschäftigte können einiges dafür tun, um emotional stabil durch diese Ausnahmesituation zu kommen. Aus dieser Krise können auch Chancen entstehen: Viele von uns erleben Unterstützung und Solidarität ganz neu. In vorbereiteten Unternehmen kommen die im Zuge der Gefährdungsbeurteilung erstellten, manchmal eingestaubten Pandemie- oder Krisenpläne zum Einsatz. Für immer mehr Beschäftigte werden flexible Regeln zu Arbeitszeit und Arbeitsort möglich. Abteilungen rücken zusammen. Es entstehen neue Formen der Abstimmung und Entscheidungsfindung. Kommunikations- und Informationswege werden mitunter unkomplizierter oder weniger hierarchisch. Viele Mails können durch eine Telefonkonferenz eingespart, viele Konflikte in diesem Rahmen gelöst werden. Wir erleben, dass Tages-, Kommunikations- und Arbeitsdisziplin keine Schimpfwörter oder Zeichen von Unterwürfigkeit sind, sondern eine Chance, besser miteinander zu arbeiten. In vielen Betrieben ändert sich die Einstellung zum Umgang mit Fehlern: Sie werden jetzt eher als Lernquellen gesehen. Wir stellen fest, dass es nützlich sein kann, nicht jedes Wort auf die Goldwaage zu legen, sondern dass mit einem ehrlichen Austausch Probleme gelöst werden können. In Unternehmen zeigt sich, dass es gelingt, gemeinsam innovative (Hygiene-)Lösungen zu finden: Es gibt zum Beispiel Betriebe, in denen Beschäftigte gemeinsam Masken nähen. Und wer erwischt sich nicht dabei, dass er nachhaltiger und sparsamer mit Arbeitsmitteln und Ressourcen, wie Werkstoffen, Energie, Datenvolumen oder Hygieneartikeln, umgeht und das nicht nur bei der Arbeit? Viele Unternehmen sind, wenn es darauf ankommt, in der Lage, ein funktionierendes Krisenmanagement aufzubauen und Hilfe für Menschen zu organisieren, denen Kontaktbeschränkungen oder Isolation den Boden unter den Füßen wegreißen. Vielerorts bleiben die Systeme handlungsfähig. Statt in Angst oder Panik zu verfallen, rücken Menschen zusammen und werden ihren Mitmenschen gegenüber offener. Neue Kultur der Arbeit für die Zeit nach der Krise? Unternehmerinnen und Unternehmern kommt eine besondere Rolle dabei zu, Krisen im Betrieb zu managen. Sie beantragen, wenn Bedarf besteht, zügig staatliche Hilfen. Sie können aktiv Panik und Unsicherheiten verhindern, indem sie schnell, offen und ehrlich informieren und gemeinsam sichere und kreative technische und organisatorische Lösungen finden, um weiter arbeiten zu können oder die Zeit ohne Arbeit gut zu überbrücken. In vielen Betrieben bildet sich so eine neue, vertrauensvollere Art miteinander umzugehen, über Hierarchie- und Bereichsgrenzen hinweg trotz einzuhaltender Sicherheitsabstände. Wie wäre es, wenn wir diese neue Kultur der Arbeit hinüberretten in die neue Normalität nach Corona? Ein Beispiel, wie das gehen kann: Notieren Sie sich gute Lösungen, Gespräche und Erlebnisse, die Sie während der Krise hatten, und schreiben Sie auf, welche Ideen und Regelungen daraus entstanden sind, die auch nach der Krise Bestand haben sollen. Wir alle können etwas dazu beitragen und so die Gesellschaft und unsere Arbeitsumgebung bereichern: Bleiben wir in Kontakt! Kommen wir uns gegenseitig entgegen, indem wir uns an die Regeln halten! Die Corona-Krise kann uns zeigen, was wirklich wichtig ist. Martin Prüße, BGHM Weitere Infos zum Umgang mit Corona Maßnahmen zum Schutz vor Coronaviren Handlungshilfe "Psychische Belastung in Krisenzeiten": Webcode 3759 Anonyme Corona-Hotline des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen, psychischen Belastungen entgegenwirken, Beratung für Privatpersonen: Homepage der Bundesregierung mit aktuellen Corona-Infos: FAQs des BBK: DE/TopThema/TT_2020/TT_Covid_19_FAQs. html#doc bodytext9 6 BGHM-Aktuell

7 So bleiben Sie gelassen die finanzielle Situation regeln... in Kontakt bleiben... auch im Homeoffice Arbeitszeit von Freizeit trennen... schöne Momente schaffen und die Zuversicht und den Humor nicht verlieren... nur seriöse Informationen verwenden... Bewegung an der frischen Luft (und wenn es nur ein Workout am offenen Fenster ist)... Tagebuch führen... nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen... bewusst keine Panik aufkommen lassen, zum Beispiel Atmen gegen die Panik Atmen gegen die Panik In unsicheren Zeiten kann es passieren, dass unproduktive Panikgedanken entstehen. Durch bewusstes Atmen kann man die Kontrolle zurückgewinnen: 1. Legen Sie sich auf den Rücken. 5. Wiederholen Sie den Zyklus dreimal und stehen Sie langsam wieder auf. 2. Atmen Sie dreimal bewusst kurz tief ein und lange aus. Gajus/Fotolia.com 4. Halten Sie die Luft an. Kommt der Atemreflex zurück: Holen Sie tief Luft und atmen Sie so lange und langsam aus, wie es geht. 3. Machen Sie 20 schnelle Atemzüge. Atmen Sie aber nie komplett aus. BGHM-Aktuell

8 Video-Clip zeigt die Möglichkeiten der Gefährdungsbeurteilung online Gefährdungsbeurteilung online: Die Software im kennwortgeschützten Online-Bereich meinebghm macht es möglich. Ein neues Video der BGHM zeigt, wie Mitgliedsbetriebe von diesem Angebot profitieren. Ein Geschäftsführer und die für den Betrieb zuständige Aufsichtsperson der BGHM berichten in dem Ende 2019 entstandenen Clip von den Möglichkeiten und Erfahrungen mit der kostenlosen Software. Die Anwendung führt Schritt für Schritt durch die Gefährdungsbeurteilung. Für viele Gewerbezweige und Betriebsbereiche gibt es in der Software Vorlagen mit Arbeitsplätzen, Maschinen und Gefährdungen, die Anwenderinnen und Anwender individuell an die Belange ihres Betriebs anpassen können. Die Vorlagen werden kontinuierlich um neue Gewerbezweige und aktuelle Themen ergänzt. So spielt auch das Thema Pandemie eine Rolle: Übersichtlich aufgelistet und einfach formuliert finden sich in der Gefährdungsbeurteilung online Schutzmaßnahmen, die Betriebe für eine Pandemieplanung einführen sollten. Unternehmen können die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zudem jederzeit zusammenstellen und exportieren. Ob am PC, am Laptop oder am Tablet die Daten stehen immer zur Verfügung. Nutzen Sie die Online-Software für mehr Sicherheit und Gesundheit in Ihrem Unternehmen! Hintergrund: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen für alle Beschäftigten die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln, bewerten, entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen einleiten und deren Wirksamkeit prüfen so steht es im Gesetz. Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden. Weitere Informationen und den Film finden Sie hier Webcode 3552 Zeit und Aufwand sparen bei der Gefährdungsbeurteilung? Einfach online durchführen! Mehr dazu unter > > Webcode BGHM-Aktuell

9 BGHM-Vertreterversammlung wählt Niels Schurreit Neuer stellvertretender Hauptgeschäftsführer der BGHM BGHM/Bildkraftwerk, Silas Stein Die BGHM bekommt zum 1. Juli 2020 einen neuen stellvertretenden Hauptgeschäftsführer. Die Vertreterversammlung hat auf Vorschlag des Vorstands Niels Schurreit einstimmig gewählt. Gemeinsam mit Hauptgeschäftsführer Christian Heck bildet er künftig die Geschäftsführung der BGHM. Gerade in diesen bewegten Zeiten zeigt sich einmal mehr, wie wichtig Sicherheit und Gesundheit für uns alle sind. Das sichere und gesunde Arbeiten im Homeoffice wie auch an den Arbeitsplätzen der Mitgliedsunternehmen und die Digitalisierung bekommen nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen Situation einen neuen Stellenwert. Diese und weitere Themen gilt es gemeinsam anzugehen und strategisch umzusetzen. Ich freue mich sehr, die künftigen Entwicklungen bei der BGHM aktiv mitzugestalten, so Niels Schurreit. Der 45-jährige Jurist begann seine Karriere 2004 bei der BG Chemie in Heidelberg. Mit der Leitung des Fusionsbüros übernahm er bereits 2006 eine wichtige Rolle im Zusammenschluss mehrerer Berufsgenossenschaften zur späteren Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI). Im Anschluss leitete er sieben Jahre die Bezirksdirektion Heidelberg (Rehabilitation und Leistungen) und war zuletzt Leiter der Abteilung Personal und Organisation sowie stellvertretender Leiter des Geschäftsbereichs Zentrale Dienste bei der BG RCI. Wir haben mit Niels Schurreit einen Kollegen gewonnen, der über große Erfahrungen in den Bereichen Rehabilitation, Leistungsrecht sowie Personalführung und strategische Neuausrichtung verfügt. Gemeinsam mit der Selbstverwaltung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden wir die BGHM zukunftsgerecht weiterentwickeln, so Hauptgeschäftsführer Christian Heck. Prof. Dr. Eckhard Kreßel, Vorsitzender des Vorstandes auf Arbeitgeberseite, und Bernhard Wagner, Vorsitzender des Vorstandes auf Versichertenseite, betonen: Mit der Wahl von Niels Schurreit ist die Geschäftsführung der BGHM jetzt vollständig. Wir wünschen Niels Schurreit einen guten Start und freuen uns, mit ihm wichtige Akzente in den Bereichen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit für unsere Mitgliedsbetriebe und die Versicherten zu setzen. BGHM-Aktuell

10 Meldungen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard Gefährdungsbeurteilung aktualisieren Grundsätzlich gilt, wie das BMAS in seinen FAQ mitteilt (Stand Mitte Mai 2020): Auf betrieblicher Ebene ist die von den staatlichen Stellen festgestellte Infektionsgefährdung zugleich auch eine Gefährdung für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten. Der Arbeitsschutzstandard ist wie Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse gemäß 4 Nr. 3 ArbSchG vom Arbeitgeber bei seinen Arbeitsschutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Unabhängig davon sind Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes sowie die Verordnungen der Länder dazu verbindlich. Die Infektionsgefährdung wird damit Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers zur betrieblichen Pandemieprävention. Die Gefährdungsbeurteilung muss entsprechend aktualisiert, die Schutzmaßnahmen angepasst und deren Wirksamkeit überprüft werden. Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der Bundesregierung gibt damit Sicherheit bei Auswahl und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz, wie zum Beispiel zusätzliche Hygieneregeln, Abstandsgebote und organisatorische Regelungen zur Minimierung von Kontakten. Weitere Informationen FAQ zum Deutschen Arbeitsschutzstandard BMAS/red Erweitertes Online-Angebot Medien der BGHM Überarbeitete und neue Medien: DGUV Information : Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen DGUV Information : Galvanisieren DGUV Information : Absauganlagen Konzeption, Planung, Realisierung und Betrieb DGUV Information : Zusammenarbeit von Unternehmen im Rahmen von Werkverträgen BG Plakat: Klein aber gemein Absauganlagen BG Plakat: Lärm kann was! BG Plakat: Einzelarbeitsplätze BG Plakat: Freundschaften muss man pflegen Wartungsarbeiten Roboter BG Plakat: Dein Rücken ist kein Superhero schwere Lasten BG Plakat: Dieses Zeichen ist kein Grund zum Strahlen Schutzmaßnahmen BG Plakat: Damit s nicht knallt: Gehen Sie respektvoll miteinander um! Kommunikation Alle Medien im Online-Shop : Webcode 193 salita Fotolia.com BG Kliniken zählen zu Deutschlands besten Kliniken Die neun überregionalen Traumazentren der BG Kliniken gehören zu den besten Krankenhäusern des Jahres 2020 in Deutschland. Insbesondere in den Fachbereichen Unfallchirurgie und der Plastisch-Rekonstruktiven Chirurgie können die BG Kliniken auf Bundes- und Landesebene überzeugen. Dies hat ein Ranking der Zeitschrift Focus Gesundheit ermittelt, das insgesamt 28 Auszeichnungen an die Unternehmensgruppe vergibt. Die Erhebung bestätigt, dass die BG Kliniken in ihren Kernleistungsbereichen über einen ausgezeichneten Ruf verfügen und daher von Patientinnen und Patienten sehr häufig weiterempfohlen werden. Alle Häuser zeichnen sich außerdem durch besonders hohe Versorgungs- und Hygienestandards aus. Die Klinikliste wird jährlich im Auftrag von Focus Gesundheit durch das Recherche- Institut MINQ erstellt. In die Bewertung fließen unter anderem die Angaben aus den Qualitätsberichten der Häuser wie Fallzahlen und Behandlungserfolge bei OPs, die technische und personelle Ausstattung, Hygienestandards, zusätzliche Patientenservices und die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten ein. BG Kliniken/red 10 BGHM-Aktuell

11 Meldungen Aktueller iga.report Wege aus der Informationsflut Wie die Arbeitszufriedenheit in der digitalen Arbeitswelt eine Chance hat, erklärt die Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) im iga.report 41 Neue Technologien und Digitalisierung in der Arbeitswelt. Die Erfahrung, sich in eine Aufgabe völlig zu vertiefen und die eigenen Kompetenzen bestätigt zu finden, ist wichtig für die Arbeitszufriedenheit und die Leistungsfähigkeit. Schlecht gestaltete digitale Arbeitsumgebungen und -abläufe können dieses Erleben jedoch erschweren. Zu diesem Ergebnis kommen Fachleute im aktuellen iga. Report. Ein Grund: Ständige Unterbrechungen und die Fülle von eingehenden Nachrichten verringern die Zeit für konzentriertes Arbeiten. Kommunikation und Arbeitszeit besser planen Der Report gibt einen Überblick über die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Psyche der Beschäftigten und zeigt, wie mit ihnen umgegangen werden kann. Das Gefühl, zu viele Informationen bewältigen zu müssen, kann individuell unterschiedlich ausgeprägt sein. Bei Belastungsempfinden empfehlen Fachleute etwa, Datenflüsse und -quellen im Unternehmen zu prüfen. Dass Beschäftigte Informationen doppelt, zu früh oder zu spät erhalten, resultiere häufig aus ungeplanten Abläufen, die sich stärker an der Technologie als an der Aufgabe orientierten. Auch ein Nebeneinander unterschiedlicher Kommunikationssysteme trage zum Gefühl der Informationsüberflutung bei. Ziel der Arbeitsgestaltung müsse es daher sein, Prozesse besser zu planen und die Zahl der Datenquellen zu verringern. Auch die Gestaltung der Arbeitszeit hat Einfluss auf Arbeitsmotivation, Zufriedenheit und Lebensqualität. Wer immer zur Verfügung steht und jederzeit erreichbar ist, fühlt sich schnell fremdbestimmt. Es kann helfen, dass Beschäftigte die Kernarbeitszeit ihrer Abteilung selbst festlegen. foxyliam/123rf.com Neben den Risiken befasst sich der iga.report 41 mit den Chancen des digitalen Wandels. Dazu gehört eine kontinuierliche Wissensaneignung, etwa durch den Einsatz von Webinaren zur Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Außerdem entstehen durch orts- und zeitunabhängiges Arbeiten neue Freiräume. Damit die Chancen die Risiken überwiegen, empfiehlt der Report, grundlegende Fragen vor der Einführung neuer Technologien im Betrieb zu klären: Wie können Arbeitsprozesse gut gestaltet werden? Wie ist die Aufgabenverteilung zwischen Mensch und Maschine gedacht? Denn wissenschaftliche Erkenntnisse zeigten, dass die Digitalisierung in der Arbeitswelt häufig eher reaktiv ablaufe: Betriebe setzten um, was technisch möglich sei, und prüften erst danach, welche Rolle der Mensch in dem Arbeitssystem einnehmen könne. Weitere Informationen -> Veröffentlichungen -> iga.reporte iga/red BGHM-Aktuell

12 BGHM-Kultur-Check und Dialoge-Box Gemeinsam auf dem Weg zu einer wirkungsvollen Präventionskultur Informieren, analysieren, verbessern und Gutes festigen was bei den klassischen Arbeitsschutzthemen wie Lärm oder Gefahrstoffen ratsam ist, gilt auf dem Weg zu einer wirkungsvollen Präventionskultur im Betrieb erst recht. Die BGHM unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe unter anderem mit dem BGHM-Kultur-Check sowie der Dialoge-Box dabei, die Inhalte der Präventionskampagne kommmitmensch umzusetzen. Der Automobilund Industriezulieferer Schaeffler hat beide Tools ausprobiert. Kurz erklärt: Kultur-Check und Dialoge-Box Der BGHM-Kultur-Check ist eine für Mitgliedsunternehmen mit fünf bis 50 Beschäftigten konzipierte kurze Mitarbeiterbefragung. Größere Unternehmen können den Check in Abteilungen und Organisationseinheiten mit dieser Beschäftigtenanzahl einsetzen. Nach unternehmensinternen Abstimmungen mit dem Betriebsrat wird er mit der zuständigen Präventionsfachkraft durchgeführt und im geschützten Online-Portal meinebghm ausgewertet. Die Ergebnisse zeigen die weiteren Maßnahmen für das Handlungsfeld mit dem größten Optimierungspotenzial auf. Die Dialoge-Box beinhaltet eine Moderationsanleitung mit Workshopmedien zu allen Handlungsfeldern der Präventionskultur. Kommunikation, Fehlerkultur, Beteiligung wenn Betriebe unter anderem in diesen Handlungsfeldern gut aufgestellt sind, ist ihre Präventionskultur wirkungsvoll und vor allem wertschöpfend. Im BGHM-Kultur-Check, einer kurzen, anonymen Online-Befragung, beantworten Führungskräfte und Beschäftigte getrennt voneinander die gleichen Fragen. Die Antworten sind die Basis dafür, um wiederum gemeinsam den Ist-Zustand der Präventionskultur im Arbeitsumfeld zu analysieren. Die Dialoge-Box baut darauf auf und unterstützt mit Workshopanleitungen und -medien dabei, die Themen im Betrieb zu visualisieren, ins Gespräch zu kommen und praxisnahe Lösungen für mehr Sicherheit und Gesundheit im Arbeitsalltag zu finden. Das Ziel der beiden Werkzeuge, die wir anbieten, ist es, gleichgültiges oder reagierendes Verhalten zu erkennen und in aktives und am besten wertschöpfendes Verhalten zu verwandeln, erklärt Edith Münch von der BGHM. Gemeinsam konkrete Verbesserungen entwickeln Der Automobil- und Industriezulieferer Schaeffler hat im vergangenen Jahr am Standort Schweinfurt beide Tools in einigen Abteilungen ausprobiert. Die Ergebnisse des Kultur- Checks waren bei uns ausgeglichen: Führungskräfte und Beschäftigte nehmen ihr Arbeitsumfeld ähnlich positiv wahr, sagt Bernd Spall, Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Schaeffler. Auch wenn Themen mit Verbesserungspotenzial also nicht sofort ins Auge sprangen es gab sie trotzdem. Weil die Ansatzpunkte nicht eindeutig waren, haben die Arbeitsgruppen erst im Rahmen der Workshops mit der Dialoge-Box bestimmte Handlungsfelder herausgegriffen, die sie bearbeiten wollten, so Spall. Aus den Analysen und Gesprächen entwickelten Beschäftigte und Führungskräfte gemeinsam konkrete Verbesserungen für den Arbeitsalltag: So sollen Informationstafeln angebracht werden, die über Änderungen von Arbeitsschritten informieren; das Anlernen für das Steuern und Rüsten von Maschinen soll optimiert werden. Bernd Spall sagt über seine Erfahrung mit den Tools: Im Zuge der Workshops, die ein Präventionsmitarbeiter der BGHM begleitet hat, wurde uns verdeutlicht, wie sehr auch Themen nachhaltigen Einfluss auf ein gutes Miteinander im Betrieb haben, die auf den ersten Blick nicht direkt mit Arbeitsschutz in Verbindung stehen. So kristallisierten sich speziell Veränderungen bei der Urlaubsplanung und eine transparentere Einteilung von Sonderschichten als Maßnahmen heraus, die das Miteinander und wertschöpfendes Verhalten fördern sollen. Der BGHM-Kultur-Check und die Dialoge-Box unterstützen Betriebe also auf dem Weg zu einer wertschöpfenden Präventionskultur dabei, individuelle Lösungen für mehr Sicherheit und Gesundheit im Betriebsalltag zu erarbeiten und umzusetzen. Sie schärfen bei allen Beteiligten das Verständnis darüber, wie sicheres und gesundes Verhalten auf hohem Niveau funktionieren kann. BGHM/Ebe Gut zu wissen: Kultur-Check online durchführen Unternehmensverantwortliche von Mitgliedsbetrieben können sich den BGHM-Kultur-Check von der für ihren Betrieb zuständigen Aufsichtsperson in ihrem meinebghm -Zugang freischalten lassen. Diese informiert auch zu Details der Befragung. 12 BGHM-Aktuell

13 BGHM-Innovationstag 2020 Neue Erkenntnisse für die Arbeitswelt von morgen Welche Entwicklungen werden die Arbeitswelt von morgen in Holz- und Metallbranchen bedeutend beeinflussen? Welche Forschungen gibt es hierzu? Nach der positiven Resonanz im Jahr 2018 lädt die BGHM zum Innovationstag 2020 ein: Auf der Veranstaltung präsentiert sie aktuelle Ergebnisse aus BGHM-geförderten Forschungsprojekten in den Bereichen Robotik, Ergonomie, Gefahrstoffe und Lüftungstechnik. Ziel dieser Fachveranstaltung ist die komprimierte Information über neue Erkenntnisse und aktuelle Entwicklungen für sichere und gesunde Arbeit. Vorträge und Diskussionen laden zum Austausch ein. Eine Ausstellung zu den Schwerpunktthemen mit Exponaten und Postern begleitet den Innovationstag. Die BGHM bietet den Innovationstag 2020 zwei Mal an, am 19. November 2020 in der Bildungsstätte Bad Bevensen und am 26. November 2020 in der Bildungsstätte Lengfurt (Stand Mitte Mai 2020) allerdings kann ein Ausfall 2020 aufgrund weiterer Entwicklungen zur Corona-Pandemie nicht ausgeschlossen werden. Regelmäßig aktualisierte Informationen zum Coronavirus auf bghm.de/coronavirus Anmeldung und weitere Informationen Webcode 834 Tatiana Shepeleva/123RF.com BGHM-Aktuell

14 Innovationen für die Unfallprävention Tüftler mit Sinn für Arbeitsschutz Dem Ingenieur ist nichts zu schwör : Was die als Erfinder bekannte Comic-Figur Daniel Düsentrieb einst als geflügeltes Wort prägte, könnte auch der Leitspruch von Felix Röwekämper sein. Der 22-jährige Industriemechaniker entwickelt Lösungen für mehr Sicherheit bei der Arbeit. Im Gespräch mit der BGHM-Aktuell erzählt er, wie mit einer Fräsmaschine alles angefangen hat und warum neue Ideen zwei Monate warten müssen. BGHM-Aktuell: Herr Röwekämper, warum interessieren Sie sich gerade für das Thema Arbeitsschutz? Felix Röwekämper: Mit meinen Erfindungen leiste ich einen Beitrag, um andere Menschen besser vor schweren Verletzungen oder gar einem tödlichen Arbeitsunfall zu schützen. Das hat für mich einen deutlichen Mehrwert gegenüber Produkten, die anderen nur das Leben und die Arbeit erleichtern. Gab es da eine Art Schlüsselmoment für Sie? In meinem ersten Lehrjahr ist mir aufgefallen, dass sich viele meiner Azubi-Kollegen bei Rüstarbeiten an der Fräsmaschine geschnitten haben. Sie waren noch nicht so erfahren im Umgang mit dem Gerät. Deshalb habe ich eine Fräserschutzkappe entwickelt: Das ist eine Kunststoffkappe mit doppelseitig magnetischem Boden, die über die Fräswerkzeuge gestülpt wird und sich durch den Magnetismus selbst auf den Schneiden hält und diese somit abdeckt. Das hat die Verletzungsgefahr Tüftler Felix Röwekämper Martijn van Dijk erheblich reduziert und war letztlich der Auslöser für alle meine weiteren Innovationen. Denn ich habe gesehen und erlebt, dass eine scheinbar kleine Idee wirklich etwas bewirken kann: Schnittverletzungen an der Fräsmaschine gab es danach jedenfalls bei uns im Betrieb nicht mehr. Wie lange brauchen Sie im Schnitt von der ersten groben Idee bis zum Prototyp? Das hängt vom Projekt ab. Aber ich würde sagen, im Durchschnitt vergehen von der Idee bis zu einem Prototyp, mit dem ich wirklich zufrieden bin, etwa eineinhalb bis zwei Jahre schließlich mache ich das Ganze nebenberuflich. Am Anfang setze ich mir ein Hauptziel: Was soll die Entwicklung später mindestens können? Dann überlege ich mir weitere Kriterien, die sie im Optimalfall zusätzlich erfüllen soll. Erst dann beginne ich damit, Ideen zu sammeln und zu konstruieren. Erfüllt ein Prototyp mein Hauptziel und idealerweise auch einige der zusätzlichen Kriterien zufriedenstellend, wird er in der Praxis getestet. Wenn Sie etwas grundsätzlich beim Thema Arbeitsschutz verbessern könnten: Was wäre das? Ich beobachte immer mal wieder alltägliche Arbeitsschritte, die ich akzeptierte Probleme nenne. Nach dem Motto 14 BGHM-Aktuell

15 Ich habe gesehen und erlebt, Das haben wir immer schon so gemacht wird manchmal nicht die Frage gestellt, ob sich nicht doch noch etwas verbessern lässt. Der Schraubstock, den ich entwickelt habe, ist ein Paradebeispiel dafür. Das Werkzeug gibt es schon seit Jahrhunderten in nahezu unveränderter Form und keiner macht sich mehr Gedanken dazu. Die Risiken, etwa dass der Schraubstock wegrutschen und umherschlagen kann, sind bekannt und akzeptiert. Die bisherigen Möglichkeiten, ihn auf der Ständerbohrmaschine zu sichern, waren kompliziert und zeitaufwendig und wurden deshalb oft nicht genutzt. Und genau für solche Probleme suche ich Lösungen. Es gibt tagtäglich noch viele Verletzungen in den Betrieben. Und nicht nur die gravierenden, meldepflichtigen Vorfälle: Auch jeder kleinere Arbeitsunfall ist meiner Meinung nach schon einer zu viel. dass eine scheinbar kleine Idee viel bewirken kann. Haben Sie schon ein nächstes Projekt in Vorbereitung? Es ist manchmal schwierig, die Zeit für die Umsetzung zu finden. Deshalb steht aktuell auch kein neues Projekt auf dem Plan. Das kann sich aber jederzeit ändern, denn Ideen habe ich immer. Die schreibe ich mir auf und warte dann erst mal ab. Denn von neuen Ideen ist man schnell begeistert, merkt aber später, dass der Plan vielleicht doch Schwächen hat. Deshalb vergehen mindestens zwei Monate, bevor ich mit der Entwicklung beginne. Dann schaue ich noch mal grundsätzlich auf die Sache drauf. Wenn sie mich dann immer noch begeistert, lege ich los. Das Interview führte Lisa Bergmann, BGHM Hintergrund: Preisgekrönte Erfindungen Felix Röwekämper lebt im nordrhein-westfälischen Ibbenbüren. Für seine Erfindungen ist er mehrfach ausgezeichnet worden: 2019 gewann er den Deutschen Arbeitsschutzpreis für einen an der Ständerbohrmaschine flexibel fixierbaren Schraubstock. Diese Idee hatte er mit einem BGHM-Mitgliedsbetrieb entwickelt. Auch bei Jugend forscht war er mehrfach erfolgreich: Mit dem Schraubstock gewann er 2018 das Bundesfinale des Wettbewerbs. Ebenfalls 2018 gewann er das Landesfinale Nordrhein-Westfalen mit einem Gerät, das erkennt, wenn sich zum Beispiel Kleidung um rotierende Teile wickelt, und die Maschine abschaltet. BGHM-Aktuell

16 Schwerpunktthema Juni 2020: Alleinarbeit Solo? Aber sicher! Sogenannte Alleinarbeiten, also Tätigkeiten außerhalb der Sicht- und Rufweite von anderen Personen, kommen in Betrieben häufig vor. Sie sind in der Regel erlaubt. Besondere Vorsicht gilt aber, wenn es sich um eine gefährliche Alleinarbeit handelt. 16 BGHM-Aktuell Jakub Jirsák/123rf.com

17 Unter gefährlicher Alleinarbeit versteht man Alleinarbeiten, bei denen es zu einer erhöhten oder kritischen Gefährdung durch das Arbeitsverfahren, die Art der Tätigkeiten, die verwendeten Stoffe oder die Umgebung kommen kann, weil keine ausreichenden Schutzmaßnahmen durchgeführt werden können. Solche Arbeiten sollten im betrieblichen Alltag nicht von einer Person allein ausgeführt werden. Ausnahmsweise kann es aber aus betrieblichen Gegebenheiten notwendig sein, eine einzelne Mitarbeiterin oder einen einzelnen Mitarbeiter damit zu beauftragen. Dann ist zu prüfen, ob die Tätigkeit aufgrund geltender Vorschriften als Alleinarbeit überhaupt zulässig ist oder ob besondere Schutzmaßnahmen gefordert sind. So ist zum Beispiel das Arbeiten im Inneren von Silos, die als Lager für Holzstaub und -späne dienen, als Alleinarbeit strikt verboten. Einzelarbeitsplätze durch Überwachung absichern Im Notfall kann eine Person nur noch eingeschränkt oder schlimmstenfalls gar nicht mehr handlungsfähig sein. Damit auch am Einzelarbeitsplatz in diesen Situationen schnell Erste Hilfe geleistet werden kann, sind abhängig von den Gefährdungen geeignete Maßnahmen zur Überwachung zu treffen. Das kann durch technische oder organisatorische Maßnahmen geschehen. Zu den technischen Maßnahmen gehört beispielsweise die Verwendung einer geeigneten Personen-Notsignal-Anlage (PNA). Organisatorische Maßnahmen sind Kontrollgänge durch eine zweite Person oder zeitlich abgestimmte Telefon- und Funkmeldesysteme. Der Grundsatz, dass Unternehmerinnen und Unternehmer für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen haben, gilt natürlich auch für Einzelarbeitsplätze. Da niemand in Sicht- und Rufweite ist, um im Notfall sofort zu helfen und den Notruf abzusetzen, spielt die Auswahl einer geeigneten Notrufmöglichkeit bei der Absicherung von Einzelarbeitsplätzen für die Einhaltung der Rettungskette eine wichtige Rolle. Nach der DGUV Information Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen sind die Gefährdungen am Einzelarbeitsplatz zu ermitteln und das Risiko ist abzuschätzen. Das heißt, die im Notfall zu erwartenden Verletzungen beziehungsweise der zu erwartende Gesundheitsschaden müssen berücksichtigt werden. Hieraus ergeben sich die sogenannten Gefährdungsstufen gemäß Tabelle 1. In Abhängigkeit der für den Einzelarbeitsplatz ermittelten Gefährdungsstufe kann nun die entsprechende Notrufmöglichkeit festgelegt werden. Die in der DGUV Information hinterlegte Auswahlmatrix mit dem Titel Die Qual der Wahl (siehe Tabelle 2) kann bei der Entscheidung helfen. Die Notrufmöglichkeiten sind in den vergangenen Jahren deutlich vielfältiger geworden. Von einer Software zeitlich gesteuerte Kontrollanrufe ersetzen zum Beispiel manuelle Telefonate etwa aus dem Meisterbüro zum oder zur Beschäftigten. Meldeeinrichtungen Leitungsgebundenes Telefon Stationäre Rufanlage Gefährdungsstufen Gering Erhöht Kritisch Schnurloses Telefon X X Mobiltelefon X X Sprechfunkgerät X X Zeitgesteuerte Kontrollanrufe** X X Totmannschaltung X X Ständige Kameraüberwachung** X X X* Personen-Notsignal-Anlage PNA-11 X X X* Personen-Notsignal-Anlage X X X Tabelle 2: Auswahlmöglichkeiten nach DGUV Information *Sofern die Gesamtheit der technischen und organisatorischen Voraussetzungen gegeben ist, um das Schutzniveau gemäß DGUV Regel zu erreichen (vergleiche auch Abschnitt 7 der DGUV Information ). ** Um als Meldeeinrichtungen zu funktionieren, erfordern diese Systeme zusätzliche organisatorische Maßnahmen. Die Personen-Notsignal-Anlage Bei Einzelarbeitsplätzen mit kritischer Gefährdungsstufe sind die Kontrollmöglichkeiten allerdings beschränkt: Es kommen nur eine PNA und eine ständige Kameraüberwachung, beispielsweise eine Videoeinrichtung im Dauerbetrieb, in Betracht. Letztere findet kaum Anwendung, da der Datenschutz eine hohe Hürde für den Einsatz darstellt. Die PNA hingegen ist mittlerweile ein gängiges Instrument zur Überwachung bei gefährlichen Alleinarbeiten. Sie besteht aus einem Personen-Notsignal-Gerät und einer Personen- X X Gering Erhöht Kritisch Geringe Verletzungen bzw. geringe Beeinträchtigung der Gesundheit. Die Person bleibt handlungsfähig. Tabelle 1: Gefährdungsstufen nach DGUV Information Erhebliche Verletzungen bzw. akute Beeinträchtigungen der Gesundheit. Die Person bleibt eingeschränkt handlungsfähig. Besonders schwere Verletzungen bzw. akute Beeinträchtigungen der Gesundheit. Die Person ist im Notfall nicht mehr handlungsfähig. BGHM-Aktuell

18 Je nach Gefährdungsstufe des Einzelarbeitsplatzes ist die entsprechende Notrufmöglichkeit festzulegen. Notsignal-Empfangszentrale, die drahtlos miteinander verbunden sind. Als Empfangszentrale wird die Einrichtung bezeichnet, in der die Notsignale empfangen und weiterverarbeitet werden. Das Personen-Notsignal-Gerät ist der an der Person zu tragende Signalgeber, der im Notfall das Signal an die Empfangszentrale weiterleitet. Das kann willentlich geschehen, indem der Beschäftigte eine rote Alarmtaste am Gerät drückt. Diesem willensabhängigen Alarm muss innerhalb eines vorgeschriebenen Zeitfensters die Einleitung der Hilfsmaßnahmen folgen. Der Alarm wird sowohl akustisch als auch optisch angezeigt. Möglich sind aber auch willensunabhängige Personen-Alarme. Diese Alarme (Lage-, Ruhe-, Flucht-, Verlust- oder Zeitalarm) starten im Notfall automatisch einen Hilferuf. Die willensunabhängigen Alarme sind entsprechend der Gefährdungsbeurteilung auszuwählen und am Gerät fest und nicht mehr manipulierbar einzustellen. Damit es nicht zu Fehlalarmen kommt, löst das Gerät zunächst einen Voralarm aus, der innerhalb eines vorgeschriebenen Zeitfensters von der allein arbeitenden Person zurückgewiesen werden kann. Passiert das nicht, geht ein scharfer Alarm raus. Alarmart Zur weiteren Absicherung findet eine automatische Überwachung der Kommunikationsstrecke zwischen Personen- Notsignal-Gerät und Personen-Notsignal-Empfangszentrale statt. Sollte es zum Ausfall der Verbindung kommen, wird ein technischer Alarm ausgelöst (siehe Tabelle 3). Als PNA-11 werden die sogenannten Handylösungen bezeichnet. Bei dieser Variante werden die öffentlichen Telekommunikationsnetze als Übertragungsstrecke des Notsig- Reaktionszeit PNA PNA-S Willensabhängiger Personen-Alarm 2 Sekunden 30 Sekunden bei Sprechverkehr sonst 2 Sekunden Voralarm 15 Sekunden 15 Sekunden Willensunabhängiger Personen-Alarm einschließlich Voralarm Lagealarm Ruhealarm Zeitalarm Verlustalarm* Fluchtalarm* 90 Sekunden 90 Sekunden 15 Minuten 30 Sekunden 10 Sekunden 90 Sekunden 90 Sekunden 15 Minuten 30 Sekunden 30 Sekunden Technischer Alarm** 10 Minuten** 10 Minuten** Tabelle 3: Höchstzulässige Reaktionszeiten (Tabelle 6 aus DGUV Regel ) * Voralarm wird nicht zwingend vorgeschrieben ** Ausnahmen können nach betrieblichen Gegebenheiten erforderlich werden. 18 BGHM-Aktuell

19 Dmitry Kalinovsky/123rf.com nals genutzt. PNA-11, da die geltende Norm als Teil 11 der DIN VDE V 0825 herausgegeben wurde. Achtung: Für den Einsatz gelten zusätzliche Anforderungen, die im Abschnitt 7 der DGUV Information nachzulesen sind. Grenzen der PNA Eine PNA ist allerdings kein Allheilmittel und nur in gewissen Grenzen einsetzbar. Sie stellt nur ein Bindeglied in der Rettungskette dar und muss im Gesamtkonzept zur Sicherstellung der Ersten Hilfe funktionieren. Damit diese gewährleistet ist, sind beim Einsatz einer PNA die Anforderungen aus der DGUV Regel zwingend zu beachten. Neben der vorgeschriebenen Lokalisierung der in Not geratenen Person sind eine Betriebsanweisung zu erstellen, alle betroffenen Beschäftigten zu unterweisen und die Anlage regelmäßig durch eine befähigte Person zu prüfen. Alarmübungen sind obligatorisch, um die lückenlose Funktion der Rettungskette inklusive des Auffindens der verletzten Person zu gewährleisten. Eine im Vorfeld durchzuführende Berechnung des Risikoparameterwertes ist ebenfalls unverzichtbar. Wenn der Wert des Risikos zu hoch ist oder die Zeit bis zur Ersten Hilfe zu lange dauert, kann auch eine PNA eine zweite anwesende Person nicht ersetzen. Das Sachgebiet Personen-Notsignal- Anlagen der DGUV stellt in den Leitlinien zum Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen bei gefährlichen Alleinarbeiten eine umfangreiche Beispielsammlung zur Berechnung des Risikos zur Verfügung. Richard Bentrup, BGHM Weitere Informationen DGUV Information Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen : dguv.de, Webcode p DGUV Regel Einsatz von Personen-Notsignal- Anlagen : Webcode p DIN VDE V 0825 Teil 1: Überwachungsanlagen Drahtlose Personen-Notsignal-Anlagen für gefährliche Alleinarbeiten Teil 1: Geräte- und Prüfanforderungen DIN VDE V 0825 Teil 11: Überwachungsanlagen Drahtlose Personen-Notsignal-Anlagen für Alleinarbeiten Teil 11: Geräte- und Prüfanforderungen für Personen- Notsignal-Anlagen unter Nutzung öffentlicher Telekommunikationsnetze BGHM-Aktuell

20 Aus- und Fortbildung vor Ort Gleich um die Ecke Regionale Seminare finden großen Zuspruch BGHM vor Ort Ob Leipzig oder Freiburg, ob Rostock oder Deggendorf: Seit Jahresbeginn können Unternehmerinnen, Unternehmer und Sicherheitsbeauftragte von kleinen und mittelständischen Unternehmen ein erweitertes Seminarangebot der BGHM in ihrer Nähe nutzen. Dazu stehen ihnen Weiterbildungsmöglichkeiten in rund 100 Städten in Deutschland zur Verfügung. zimmytws/123rf.com 20 BGHM-Aktuell

21 Unser Betrieb ist gleich um die Ecke, ich musste nur 30 Kilometer hierherfahren, sagt ein Unternehmer aus einer Maschinenbaufirma mit zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Nähe von Aschaffenburg, der im Winter die Veranstaltung Unternehmer Erster Teil besucht. Sie findet in einem gut zu erreichenden Hotel mit Parkmöglichkeiten im Rhein-Main-Gebiet statt. Gerade dieses Seminar ist notwendig, wenn Verantwortliche aus Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten die Möglichkeit der sogenannten Alternativen Betreuung nutzen und die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung selbst in die Hand nehmen wollen. Die Ausbildung für die Alternative Betreuung und die dazugehörigen Fortbildungen sind jetzt ebenso im regionalen Seminarangebot der BGHM enthalten wie Ausbildungs- und Fortbildungsmodule für Sicherheitsbeauftragte. Der Vorteil des erweiterten Seminarprogramms: Dank der vermehrten regionalen Angebote entfallen längere Anfahrtswege. Fragen vor Ort beantwortet Dass die Qualifizierungsangebote jetzt auch in der Nähe stattfinden, komme ihm sehr entgegen, berichtet der Aschaffenburger Maschinenbauer. Der Veranstaltungsort für das Seminar Unternehmer 2. Teil, das er in einem zweiten Schritt besuchen wird, um die Alternative Betreuung in seinem Betrieb durchführen zu können, ist für ihn genauso gut zu erreichen. Von den Referenten, die anschaulich erklären und Fragen beantworten, ist er angetan. Ein praxisorientiertes Ziel des Seminars ist es, dass die Teilnehmenden eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Genau das brauche ich, um meinen Arbeitsschutz besser zu organisieren!, erläutert der Unternehmer. An diesem Tag führen die beiden Lernbegleiter Harald Wolf und Volker Müller beide Aufsichtspersonen der BGHM die 16 Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch die Basics der Alternativen Betreuung: Wann ist ein Arbeitsunfall meldepflichtig? Was ist die am häufigsten anerkannte Berufskrankheit? Und vor allem: Wie organisiere ich den Arbeitsschutz in meinem Betrieb so, dass Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden? Welche Gesetze und Vorschriften gilt es dabei zu beachten? Basiswissen erhalten, netzwerken, sich mit Kolleginnen und Kollegen austauschen die Seminare zeigen viele positive Effekte. Auch ein Jungunternehmer aus Frankfurt, in dessen Metallbaufirma insgesamt neun Personen arbeiten, möchte die Alternative Betreuung in seinem Betrieb etablieren und Aufgrund der Situation rund um das Coronavirus hat die BGHM bis Anfang Juni ihre Seminare und Bildungsveranstaltungen vor Ort abgesagt. Ab Juni erfolgt ein sukzessiver Wiedereinstieg. Regelmäßig aktualisierte Informationen finden Sie auf hat sich daher für das Seminar der BGHM entschieden. Den Gedanken, die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung in externen Händen zu lassen, fand er nicht gut. Als zweifacher Vater ist es für mich aber nicht so einfach, über Nacht weg zu sein. Daher freut es mich, dass die BGHM jetzt an vielen Orten Seminare anbietet, sagt er. Wir führen die regionalen Veranstaltungen nun oft in Innungen oder Hotels durch, erklärt Harald Wolf. Und sein Kollege Volker Müller ergänzt: Jedes Jahr nehmen etwa Personen an den Seminaren der BGHM teil. Da ergibt es einfach Sinn, dass wir mit den Veranstaltungsorten mehr in die Fläche gehen. Wir freuen uns über alle, die kommen. Und wir tragen damit gern dazu bei, dass Sicherheit und Gesundheit im Betrieb einen wichtigen Stellenwert haben. Hintergrund Eva Ebenhoch, BGHM Die BGHM ist mit regionalen Qualifikationsmöglichkeiten jetzt noch näher an ihren Mitgliedsbetrieben dran: Unternehmerinnen und Unternehmer von kleinen und mittelständischen Betrieben können sich zum Beispiel für die Alternative Betreuung ausbilden lassen. Alle Grundlagen- und Fortbildungsseminare für Unternehmerinnen und Unternehmer finden Sie im Seminarprogramm für diese Zielgruppe (Webcode 1986). Das Seminarangebot für Sicherheitsbeauftragte finden Sie unter dem Webcode Gut zu wissen Die BGHM übernimmt die Fahrtkosten und erhebt keine Seminargebühr für Mitgliedsunternehmen. Bei Fragen helfen die Beschäftigten der Servicehotline gerne weiter: Die Anmeldung für die Seminarplätze erfolgt über den Zugang zu meinebghm unter Webcode 329. BGHM-Aktuell

22 Aktualisierte DGUV Information Tipps zum Arbeitsschutz bei Lackierarbeiten Lackieren, Beschichten und das dazugehörige Vorund Nachbehandeln von Werkstücken bringen für Beschäftigte viele Gefährdungen mit sich. Beim Erkennen und Minimieren dieser Risiken kann die im Herbst 2019 aktualisierte DGUV Information Lackieren und Beschichten helfen. Die Handlungsanleitung ist nach Arbeitsschritten gegliedert. Sie bildet so die komplette Prozesskette mit den jeweiligen Gefährdungen und den dazugehörigen Schutzmaßnahmen ab, von der Vorbehandlung über die verschiedenen Lackier- und Beschichtungsarten bis hin zum Abdunsten und Trocknen. Tipps gibt die DGUV Information auch zum Reinigen der Arbeitsgeräte, Lackierkabinen und -stände sowie zur Entsorgung etwa von Putzmaterial, flüssigen Lackresten und Filtermaterial. Weitere Themen sind unter anderem der Brand- und Explosionsschutz, die Lacklagerung, die Verwendung von Persönlichen Schutzausrüstungen und Beschäftigungsbeschränkungen. Die Gefährdungen, die bei Lackier- und Beschichtungsarbeiten auftreten, können vier Kategorien zugeordnet werden: Brand- und Explosionsgefährdungen Mechanische Gefährdungen Chemische Gefährdungen Lärm 22 BGHM-Aktuell

23 Die wichtigsten Prozessschritte, die umfangreiche Schutzmaßnahmen erfordern, sind die Vorbehandlung und das Beschichten selbst. Gefährdungen bei der Vorbehandlung Für eine optimale Oberflächenqualität müssen die Werkstücke auf das eigentliche Lackieren vorbereitet werden. Diese Vorbehandlung erfüllt zwei wesentliche Aufgaben: Sie dient dem Entfernen von Fremdteilen, etwa Staub und Schmutz, die ansonsten zu Einschlüssen im Lack führen und das Oberflächenbild beeinflussen könnten. Außerdem verhindert sie Ablösungen oder Blasenbildung im Lack, indem sie die Haftungsfestigkeit zwischen Werkstück und Beschichtungsstoff gewährleistet. Die Art der Vorbehandlung ist abhängig vom Material, dem Verschmutzungsgrad und der Stückzahl der zu bearbeitenden Werkstücke. Überwiegend im Einsatz sind wasser- oder lösemittelbasierte Reinigungsflüssigkeiten oder Strahltechniken mit Kohlenstoffdioxid oder festem Strahlgut. Dabei treten unterschiedliche Gefährdungen auf, die mit entsprechenden Schutzmaßnahmen verhindert werden müssen. Bei wässrigen Reinigern besteht beispielsweise hauptsächlich eine Gesundheitsgefährdung für Haut, Augen und Atemwege. Geeignete Schutzmaßnahmen sind zum Beispiel gute Belüftung am Arbeitsplatz und das Tragen von PSA. Komponente Organische Lösemittel Bindemittel Pigmente Füllstoffe Härter bei 2-Komponentensystemen Additive Nikolai Tsvetkov/Fotolia.com Beispiele Xylol, Testbenzin, Glykole, Glykolether Bei lösemittelhaltigen Reinigern sind zusätzlich die Brandund Explosionsgefährdungen zu beachten. Hierbei ist etwa auf eine Absaugung am Arbeitsplatz und die Erdung der zu reinigenden Bauteile zu achten. Auch Zündquellen sollten von den Reinigern ferngehalten werden, weil sich deren Lösungsmitteldämpfe entzünden könnten. Gefährdungen durch Beschichtungsstoffe Es gibt eine Vielzahl von Beschichtungsstoffen, die oft aus Dutzenden von Einzelstoffen bestehen. Diese müssen für die jeweilige Verarbeitungsart und das Werkstück abgestimmt sein. Brand- und Explosionsgefährdungen entstehen hauptsächlich durch die Lösemitteldämpfe. Deshalb ist es wichtig, auf die richtige Belüftung zu achten. Fast immer ist eine Vorrichtung für eine technische Absaugung nötig. Brand- und Explosionsgefährdungen entstehen in einigen Fällen auch abhängig von der Art der Verarbeitung des Beschichtungsstoffes. Manche Lacke zum Beispiel sind im flüssigen Zustand nicht entzündbar, im fein verstäubten Zustand aber schon. Daher reicht es nicht aus, sich nur auf die Kennzeichnung auf dem Gebinde oder die Angaben im Sicherheitsdatenblatt zu verlassen. Der Grundsatz lautet: Bei fast allen Beschichtungsstoffen, auch bei sogenannten Wasserlacken, besteht eine Explosionsgefährdung. Das Zerstäuben des Stoffes erhöht auch die Gefährdung für die Atemwege und die Haut. Eine chemische Gefährdung bei 2K-Produkten besteht insbesondere durch den Härter, der dem Stammlack beigemischt wird. Dieser enthält häufig Isocyanate, die beim Einatmen oder Hautkontakt reizend und sensibilisierend wirken können. Diese Gefährdung kann zum Beispiel durch eine Absaugung am Arbeitsplatz, Atemschutz und Schutzhandschuhe minimiert werden. Alkydharze, Acrylatharze, Epoxidharze, Polyurethanharze Metalloxide, Ruß Silikate, Carbonate, Sulfate, Oxide Polyisocyanate, (Poly-)Amine Tabelle: Beispiele für Komponenten in Industrielacken, DGUV Information Konservierungsmittel, Antihautmittel Henning Ziera, BGHM BGHM-Aktuell

24 Absturzsicherung Voraussetzungen für praktische Unterweisungen Vor dem Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen Beschäftigte speziell unterwiesen werden. Doch schon bei den dazu erforderlichen Übungen sind Gefährdungen zu beachten. Das stellt besondere Anforderungen an Ausbilderinnen und Ausbilder und die Gestaltung der praktischen Einheiten. ABS Safety GmbH Für Beschäftigte, die in absturzgefährdeten Bereichen tätig werden, ist der Einsatz von PSAgA eine mögliche Schutzmaßnahme, falls technische Lösungen nicht umsetzbar sind. Die richtige Benutzung dieser PSA ist daher neben der passenden Auswahl eine wesentliche Voraussetzung für sicheres Arbeiten. Die Beschäftigten müssen vor der ersten Benutzung sowie nach Bedarf regelmäßig unterwiesen werden. Die DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention fordert im Paragrafen 31 darüber hinaus Unterweisungen mit Übungen für Persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen. Ziel der Übungen ist neben einer sicheren Benutzung auch das richtige Verhalten in kritischen Situationen. Anforderungen an Ausbilderinnen und Ausbilder Praktische Übungen mit PSAgA sind mit Gefährdungen verbunden, die weit über das übliche Maß anderer Übungen hinausgehen. Deshalb müssen Personen, die derartige Übungen begleiten, entsprechend DGUV Grundsatz über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Die Durchführung kann dabei entweder durch qualifizierte Beschäftigte des eigenen Unternehmens oder durch externe Ausbilderinnen und Ausbilder, zum Beispiel von Herstellerfirmen der PSA, erfolgen. Mit der Unterweisung zur Benutzung von PSAgA dürfen nur Personen beauftragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, über theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten verfügen, geistig und charakterlich geeignet sind, körperlich geeignet sind, als Ersthelferinnen beziehungsweise Ersthelfer ausgebildet sind. Bei der geistigen und charakterlichen Eignung wird vorausgesetzt, dass die Ausbildenden Gefährdungen und die Leistungsfähigkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer richtig einschätzen können sowie verantwortungsbewusst und durchsetzungsstark sind. Körperlich geeignet bedeutet, dass sie sämtliche Übungen selbst ausführen können und Gefahren akustisch und visuell wahrnehmen. Alle Ausbildenden müssen über umfangreiche theoretische Kenntnisse des zugehörigen Vorschriften- und Regelwerks, der Einzelkomponenten, des Aufbaus der verschiedenen Absturzschutzsysteme, zu Rettungsmethoden und zum Erkennen von typischen Schäden an der PSAgA verfügen. Praktisch wird vorausgesetzt, dass sie sie passend auswählen und anwenden können, eine geeignete zweite Sicherung installieren sowie Fehlhandlungen erkennen und in Notsituationen schnell und umsichtig helfen können. Außerdem müssen Ausbildende in der Lage sein, Rettungs- und Erste-Hilfe-Maßnahmen anzuwenden. Die praktischen Fähigkeiten und Erfahrungen haben Ausbildende durch eine zeitnahe, regelmäßige Benutzung der PSAgA an mindestens 15 Tagen im Jahr nachzuweisen. Rahmenbedingungen für praktische Übungen Die Unterweisungen sind arbeitsplatzbezogen oder unter vergleichbaren Bedingungen durchzuführen. Ideal ist eine Übung am Einsatzort. Ist das nicht möglich, sollte auf Unterschiede und damit verbundene Gefährdungen hingewiesen werden. Geht auch das nicht, etwa weil der spätere Einsatzort noch nicht bekannt ist, muss vor Aufnahme der Tätigkeit am späteren Einsatzort eine spezielle Einweisung stattfinden. Für die Übungen ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, 24 BGHM-Aktuell

25 die auch ein Rettungskonzept beinhaltet. Bei Übungen mit Absturzgefahr sind unabhängige zweite Sicherungen zu benutzen. Selbstverständlich muss an genau den Systemen und Komponenten ausgebildet werden, die später auch zur Anwendung kommen. Erfahrungswerte zeigen, dass bei Anwesenheit eines Ausbildenden drei Personen gleichzeitig aktiv üben können. Abhängig von der verwendeten PSAgA, den durchzuführenden Übungen und der Anzahl der Teilnehmenden sind mindestens zwei Stunden einzuplanen. Im BGHM-Seminar BMHA20 PSA gegen Absturz werden umfangreiche theoretische und praktische Inhalte vermittelt, die als Grundlage für eine Unterweisung dienen können. In Abhängigkeit von der verwendeten PSAgA und den betrieblichen Rahmenbedingungen ist danach im Unternehmen zu prüfen, ob die Teilnehmerinnen und Teilnehmer derartige Unterweisungen durchführen können. Unterstützung bei der Konzeption und der Durchführung der Unterweisungen mit Übungen bietet der DGUV Grundsatz Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen. Weitere Informationen DGUV Grundsatz Webcode 485 Stephan Mrosek, BGHM Gut zu wissen: Unterweisung zu PSAgA während der Corona-Krise Durch die während der Coronavirus- Pandemie bestehenden Einschränkungen können Unterweisungen zur Anwendung von PSAgA nicht immer wie gefordert eingehalten werden (Stand zum Drucktermin dieser Ausgabe Mitte Mai 2020). Der theoretische Teil kann bedingt, mittels E-Learning oder Videokonferenzen erfolgen. Bei einigen praktischen Übungen ist es jedoch nicht möglich, den derzeit geforderten Mindestabstand zwischen Personen zu gewährleisten. Unter bestimmten Bedingungen können daher Teile der praktischen Unterweisungen verschoben werden. Müssen Arbeiten mit PSAgA durchgeführt werden, ist zuvor die Gefährdungsbeurteilung anzupassen. Das Sachgebiet PSA gegen Absturz und Rettungsausrüstungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hat eine Stellungnahme mit Empfehlungen veröffentlicht, um trotz der Einschränkungen die sichere Benutzung von PSAgA zu ermöglichen. Weitere Informationen: Stellungnahme und Empfehlungen: dguv.de/fb-psa/psa-regelwerke/aktuell/index.jsp sowie Webcode 3759 BGHM-Aktuell

26 Aleksandr Davydov/123rf.com Video- und Telefonkonferenzen Gute Akustik in Besprechungsräumen Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben dazu geführt, dass auch im Geschäftsleben persönliche Treffen immer häufiger durch Telefon- und Videokonferenzen ersetzt werden. Dabei zeigt sich, dass diese Art der Kommunikation auch Vorteile mit sich bringen kann. Es ist somit davon auszugehen, dass Besprechungen auch zukünftig zunehmend in dieser Form erfolgen werden. Auch wenn in Krisenzeiten bei der Raumakustik Improvisationstalent gefragt sein mag, etwa weil Mindestabstände einzuhalten sind oder weil Beschäftigte im Homeoffice sind: Nur eine möglichst gute Akustik sorgt dafür, dass sich die Teilnehmenden auch gut verstehen. Neben der technischen Ausstattung in einem geeigneten Besprechungsraum sind es vor allem die akustischen Gegebenheiten, die zu einer erfolgreichen Video- oder Telefonkonferenz beitragen. Denn: Schlechtes Verstehen der Wörter bedeutet auch schlechtes Verstehen der Inhalte. Bei der Ausstattung von Besprechungsräumen werden oft harte, schallreflektierende Oberflächen bevorzugt, wie Holzböden, Glaswände und freiliegende Ziegelwände. Die Folge ist häufig eine mangelhafte Raumakustik durch Schallreflektionen eine sogenannte Halligkeit. Auch Lärm von außen oder von innen und dadurch entstehende Raumechos verschlechtern die Akustik. Lärm von außen und von innen Lärm von außen kommt beispielsweise vom Straßenverkehr, von benachbarten Baustellen oder von Gartengeräten. Dazu entsteht Lärm, auch im Gebäude, etwa durch innerbetrieb- lichen Transport, Fertigungsmaschinen oder Aufzugsanlagen. Der Lärmpegel, der von außen in einen Besprechungsraum eindringt, sollte nicht mehr als 35 db(a) betragen. Ist der Pegel höher, sollten ein innerbetrieblicher Umzug des Besprechungsraums oder Lärmminderungsmaßnahmen in Betracht gezogen werden, wie zum Beispiel Schallschutzfenster oder Türen mit dicht schließenden Zargen und Schwellen. Tieffrequenter Lärm von außen kann nur durch massives Mauerwerk und nicht mittels dünner Trennwände reduziert werden. Für Videokonferenzen sollte ein eigener geschlossener Raum mit leiser Lüftungsanlage vorhanden sein. Geräusche können jedoch auch im Besprechungsraum entstehen. Das Rutschen der Stuhlbeine auf glatten Bodenbelägen lässt sich mit Filzgleitern vermindern, das Klappern von Kaffeetassen durch Tassendeckchen oder ausgewähltes Geschirr. 26 BGHM-Aktuell

27 Henrik Schremmer (BGHM), Aquarell: Dagmar Benecke (BGHM) Schallschluckende Bilder Halligkeit Berechnung und Gegenmaßnahmen Die Halligkeit bewertet man in einer lärmbezogenen Arbeitsplatzbegehung. Wirkt der Raum hallig? Gibt es schallharte und glatte Materialien an Decken, Fußböden oder Wänden, wie etwa viele Fensterflächen? Eine objektive Bewertung lässt sich durch die Messung der Nachhallzeit durchführen. Hierbei unterstützt der messtechnische Dienst der BGHM. Die optimale Nachhallzeit für Videokonferenzräume errechnet sich anhand des Raumvolumens nach Raumgruppe A4 der DIN V T Soll,A4 =(0,26 lg - 0,14)s m³ Hiermit ergeben sich die folgenden Nachhallzeiten: Raumgröße V in m³ für Raumvolumen von 30 m³ bis 500 m³ Nachhallzeit T Soll,A4 in s 30 bis 60 0,24 60 bis 120 0, bis 240 0, bis 500 0,48 Personen mit Hörschäden empfinden die Raumakustik günstiger, je kürzer die Nachhallzeit ist. Dasselbe gilt auch für die fremdsprachliche Kommunikation. Da tieffrequente Anteile in der Sprache die Sprachdeutlichkeit verringern, ist in der Lautsprecheranlage ein Hochpassfilter sinnvoll. Ein ausgeglichener Frequenzgang zwischen 125 Hz und Hz ist anzustreben. Für tieffrequenten Lärm sind zudem Eckenabsorber oder für bestimmte tiefe Frequenzen Resonanzabsorber zu empfehlen. Zu den wesentlichen baulichen Maßnahmen, die die Halligkeit eines Raums mindern und die Sprachverständlichkeit verbessern, gehören schallabsorbierende Akustikdecken, schallabsorbierende Wände mit großformatigen Akustikbildern und dicke Teppichböden. Helmut Schmischke, Peter Hammelbacher und Gudrun Kühlen, BGHM Gut zu wissen: Akustik bei Konferenzen im Homeoffice Aufgrund der Corona-Krise waren oder sind sehr viele Beschäftigte derzeit im Homeoffice tätig. Sie nehmen also von zu Hause aus an Telefon- und Videokonferenzen teil. Leider steht nicht allen Betroffenen tatsächlich ein Büroraum zur Verfügung, sondern sie müssen improvisieren. Auf die Raumakustik können sie nur begrenzt Einfluss nehmen. Umso wichtiger ist es, während der Konferenz zumindest eigene Störgeräusche, wie zum Beispiel Tastatur- oder Tassenklappern, zu vermeiden. Sofern sich nicht zu verhindernde Hintergrundgeräusche störend auf die anderen Gesprächsteilnehmerinnen und -teilnehmer auswirken, sollte das Mikrofon in Pausen zwischen den eigenen Wortbeiträgen stumm geschaltet werden. Ein Headset bietet oft eine gute Kommunikationslösung, wobei Mikrofon und Kopfhörer sorgfältig eingestellt werden müssen. Hierbei kann es hilfreich sein, die eigene Verständlichkeit per Testanruf im Kollegenkreis zu prüfen. Gut sitzende kabellose Headsets bieten zudem Bewegungsfreiheit und helfen somit, Verspannungen entgegenzuwirken. Kurz erklärt: Verhaltenskodex für Video- und Telefonkonferenzen Mit folgendem Verhalten sorgen Teilnehmerinnen und Teilnehmer für eine bessere Verständlichkeit: gegebenenfalls Headsets benutzen, rechtzeitiges Einwählen und Prüfen der Verbindung, Papierrascheln vermeiden, Tippen auf einer Tastatur vermeiden, Klappern mit Kaffeetassen vermeiden, wenn möglich Mikrofon ausschalten. Weitere Informationen Rund um Lärm und Gehörschutz sowie ausführliche Artikel auf webcode 599 -> Akustik im Büro BGHM-Aktuell

28 Leben & Leistung UKB Diagnose-Verfahren in den BG Kliniken Das Gehirn auf dem Prüfstand Der Brain Check hilft zu klären, ob ein unerkanntes Schädelhirntrauma vorliegt, wenn Menschen nach Kopfverletzungen bestimmte Symptome zeigen. Auf dieser Grundlage kann zeitnah die passende Therapie für Versicherte eingeleitet werden. Nur die berufsgenossenschaftlichen Kliniken (BG Kliniken) bieten das Verfahren mit seinen umfangreichen Untersuchungen an. 28 BGHM-Aktuell

29 Leben & Leistung Das Auto schoss plötzlich von rechts aus der Seitenstraße und nahm Thomas R. die Vorfahrt. Er versuchte noch eine Vollbremsung, aber es gelang ihm nicht, mit seinem Motorrad rechtzeitig zum Stehen zu kommen. R. prallte gegen den Kotflügel des Wagens; von der Wucht des Aufpralls wurde er über die Motorhaube geschleudert. Die Diagnose im Krankenhaus: Beinund Rippenfraktur, Gehirnerschütterung. Glück gehabt, das hätte ohne Helm und Schutzkleidung deutlich schlimmer enden können, sagten die behandelnden Ärzte. Schon nach wenigen Wochen kehrte der 42-Jährige an seinen Arbeitsplatz zurück. Er fühlte sich auch wieder fit, die anfänglichen Kopfschmerzen waren weg. Zweimal in der Woche ging er zur ambulanten Physiotherapie. Doch irgendwas war anders. Eigentlich war er immer recht stressresistent gewesen, jetzt hatte er das Gefühl, ein Brett vor dem Kopf zu haben, wenn es mal hektisch wurde. Er war immer ein Schnelldenker gewesen, jetzt fiel es ihm schwer, sich zu konzentrieren. Wenn er den Kopf schnell bewegte, wurde ihm oft schwindelig. Und seine Frau beschwerte sich, dass er, der eigentlich so besonnene Mensch, bei Nichtigkeiten aufbrausend wurde. Er schob es auf den Stress im Betrieb. Doch nach zwei Monaten war ein eingegangener Großauftrag abgearbeitet und die Probleme blieben. Thomas R. war niedergeschlagen, er konnte sich keinen Reim auf seinen Zustand machen und fragte sich, ob die Symptome psychische Folgen des Unfalls waren. Die Reha-Managerin empfahl R. ein Verfahren, das klären sollte, ob seine Probleme tatsächlich psychischer oder doch eher physischer Natur waren Spätfolgen der Gehirnerschütterung. Brain Check heißt dieses besondere Verfahren, das nur an BG Kliniken angeboten wird. Es untersucht die Auswirkungen eines sogenannten Schädelhirntraumas (SHT). Es soll spätestens nach drei Monaten angewandt werden, falls Versicherte nach diesem Zeitraum nicht wieder erfolgreich an ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt sind. Schon ein leichtes SHT kann eine ganze Bandbreite von Symptomen hervorrufen: Aufmerksamkeitsstörungen, Gereiztheit, Verlangsamung, Schwindel, psychoreaktive Veränderungen, Schlafstörungen und vieles andere, sagt Dr. med. Ingo Schmehl, Direktor der Klinik für Neurologie mit Stroke Unit und Frührehabilitation im BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin. Oft würde das Problem unterschätzt ohne ärztliche und vor allem neuropsychologische Betreuung und Behandlung drohten Folgeschäden, die im Laufe der Jahre sogar noch zunehmen könnten. Radiologische Diagnostik im MRT und Angiographie, also die Untersuchung von Blutgefäßen, gehören genauso zum Brain Check wie neurologische und psychiatrische Untersuchungen, Schwindeldiagnostik, kognitive Tests, psychotraumatologische Konsultation und eine ergotherapeutische Abklärung. Nur mit einer umfassenden, gezielten Diagnostik in Zusammenarbeit mit Ärzten verschiedener Fachgebiete ist eine zielgerichtete, erfolgreiche Rehabilitation entsprechend der Qualitätsstandards in der gesetzlichen Unfallversicherung beim Schädelhirntrauma möglich, sagt Schmehl. Denn in vielen Fällen auch bei Thomas R. stelle sich erst beim Brain Check heraus, dass der Patient kein leichtes, sondern ein mittelschweres SHT erlitten habe. Die entsprechenden Symptome machten sich oft erst später im privaten und beruflichen Umfeld bemerkbar. Das Brain-Check-Verfahren bietet mehrere Vorteile: Dazu gehören die frühzeitige interdisziplinäre Gesamtbeurteilung der Person, die Abgrenzung von unfallbedingten und unfallunabhängigen Symptomen, die Überprüfung der Reha-Ergebnisse anderer Kliniken, die Abgrenzung organischer und psychischer Ursachen sowie die frühzeitige Einleitung stationärer oder ambulanter Rehabilitationsmaßnahmen. Denn je früher mit der Therapie begonnen wird, desto mehr profitieren die Versicherten. Der Brain Check ergab, dass Thomas R. eine neurologische Rehabilitation mit anschließender Schwindel-Reha in der Hals-Nasen-Ohren-Abteilung helfen könnte. Drei Monate war R. daraufhin in Behandlung. Nach einiger Zeit merkte R. selbst, dass die Konzentrationsstörungen nachließen, dass er auch in Stresssituationen den Überblick behielt und sich seine Stimmung besserte. Der Brain Check hilft jedes Jahr rund 350 Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung. BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin/red UKB BGHM-Aktuell

30 Leben & Leistung Im Gespräch 3 Fragen an Michaela Wildgruber, Hilfsmittel-Managerin Die BGHM unterstützt ihre Versicherten nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit allen geeigneten Mitteln dazu gehören auch Prothesen oder Hörgeräte, sogenannte Hilfsmittel. Die Hilfsmittel-Managerinnen und -Manager der BGHM koordinieren, dass die Versicherten die bestmögliche Unterstützung erhalten. Die BGHM-Aktuell hat mit Hilfsmittel- Managerin Michaela Wildgruber gesprochen. BGHM Aktuell: Wie sind Sie zur BGHM gekommen und warum sind Sie Hilfsmittel-Managerin geworden? Michaela Wildgruber: Ich habe bei der Süddeutschen Metall-Berufsgenossenschaft eine Ausbildung als Sozialversicherungsfachangestellte gemacht. Dieser Ausbildungsberuf hat mich einfach interessiert und ich bin dann über eine Anzeige der Berufsgenossenschaft gestolpert. Was eine BG macht, war mir damals gar nicht so genau klar. Nach meinem Abschluss wurde ich in der Unfallabteilung und in der Berufshilfe eingesetzt. Um eine zielgerichtete Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln sicherzustellen, gab es einige Änderungen: Der Bedarf an Hilfsmitteln für Versicherte sollte aus einem zentralen Pool gedeckt werden, es gab neue Regelungen zur orthopädischen Schuhversorgung und vieles mehr. Man hat mir und einer Kollegin die Aufgabe übertragen, diese zentralisierte Versorgung innerhalb der Bezirksverwaltung durchzuführen. So bin ich in die Hilfsmittelversorgung reingewachsen. Mittlerweile mache ich das seit zehn Jahren und führe seit drei Jahren auch das Referat das macht wirklich Spaß! Was genau sind Ihre Aufgaben? Als Referatsleiterin bin ich Ansprechpartnerin für unser Team in München/Nürnberg sowie für die Kolleginnen und Kollegen der Bezirksverwaltung. Wir kümmern uns um alle Anliegen rund um die Hilfsmittelversorgung unserer Versicherten: Wir prüfen Kostenvoranschläge, holen Angebote ein, koordinieren die Versorgung, geben Reparaturen in Auftrag, kümmern uns um Anliegen der Versicherten, Hilfsmittel-Managerin veranlassen Arzttermine, Michaela Wildgruber sprechen mit Akustikern, Privat Schuhmachern, Prothesenbauern und allen, die an der Versorgung beteiligt sind. Unser Ziel ist dabei immer, die Versicherten schnellstmöglich mit dem zu versorgen, was sie benötigen ganz an ihren individuellen Bedürfnissen orientiert. Gibt es einen Fall aus Ihrer Arbeit, der Ihnen besonders in Erinnerung geblieben ist? Es gab zum Beispiel mal einen Versicherten, der mit seinem E-Rollstuhl eine Straßenbahn touchiert hat. Personen wurden zum Glück nicht verletzt. Anstatt aber am Unfallort zu bleiben und die Schäden an Tram und Rollstuhl von der Polizei aufnehmen zu lassen, versuchte er mit seinem Rollstuhl Fahrerflucht zu begehen. Ich habe viel Kontakt zu Versicherten und Versorgern und erlebe immer wieder traurige, schöne und lustige Momente. Da bleiben mir viele Dinge lange in Erinnerung. Hintergrund In dieser Rubrik beantworten Beschäftigte und Führungskräfte der BGHM oder aus den BGHM-Mitgliedsbetrieben in loser Reihenfolge drei Fragen zu ihrem Berufsleben, ihrem Arbeitsalltag und was für sie das Besondere an ihrer Beschäftigung darstellt nachzulesen in den vergangenen Ausgaben der BGHM-Aktuell unter Webcode BGHM-Aktuell

31 Leben & Leistung Arbeitsunfälle: Zwei Urteile (nicht nur) für Raucher Verbrennungen durch E-Zigarette und beschädigtes Feuerzeug Defekte Feuerzeuge und Akkus von E-Zigaretten können brandgefährlich werden. Bei zwei Unfällen mit tragischen Folgen entschieden Sozialgerichte nun, ob es sich um Arbeitsunfälle handelte. Eine nicht alltägliche Unfallsituation während der Arbeit war Gegenstand einer Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf: Eine Beschäftigte entsorgte auf dem Firmenhof Müll in einen Container, als ein Ersatzakku für eine E-Zigarette in ihrer Hosentasche Feuer fing und explodierte. Die Frau zog sich dabei schwere Verbrennungen zu. Zu der Explosion kam es, weil sie auch den Firmenschlüssel, mit dem sie morgens den Betrieb aufschloss, in der Hosentasche trug. Der defekte Akku und der Firmenschlüssel waren in der Tasche in Berührung gekommen. Laut Polizeibericht hatte der Kontakt der beiden Gegenstände zu einem Kurzschluss des Lithium-Ionen-Akkus geführt. Er entwickelte dabei extrem hohe Temperaturen, was zu den Verbrennungen führte. Ein Arbeitsunfall lag nicht vor, entschied das Sozialgericht. Die Beschäftigte habe zwar einen Unfall bei ihrer grundsätzlich versicherten Tätigkeit erlitten, die rechtlich wesentliche und entscheidende Ursache für die Verletzung sei aber nicht der versicherten Tätigkeit zuzurechnen. Dass sie die E-Zigarette bei sich getragen hatte, sei für den Unfall so wichtig gewesen, dass dem Mitführen der Firmenschlüssel keine wesentliche Bedeutung zukomme. Von den Schlüsseln sei, so das Sozialgericht, keine Gefahr ausgegangen sie hätten sich nicht entzünden können. (SG Düsseldorf, Urteil vom , Az.: S 6 U 491/16, juris) Das Sozialgericht Reutlingen erkannte dagegen bei einer Verbrennung mit tödlichen Folgen, die wegen eines defekten Feuerzeugs entstanden war, einen Arbeitsunfall an: Ein Arbeitnehmer hatte sich vor Arbeitsbeginn am Arbeitsplatz eine Zigarette anzünden und sich danach in den Raucherbereich begeben wollen. Beim Anzünden ging das Feuerzeug in Flammen auf. Als er das defekte und brennende Feuerzeug wegwarf, löste er einen Brand aus. Beim Versuch eine auf dem Boden liegende in Brand geratene Kunststofffolie zu löschen, fing seine Kleidung Feuer und er erlitt tödliche Verbrennungen. Hier bejahte das Sozialgericht einen Arbeitsunfall: Zwar war das Anzünden einer Zigarette als private Betätigung die Ursache für das weitere Geschehen. Die Unfallursache lag aber auch in der Erfüllung der arbeitsvertraglichen Verpflichtung, nämlich einen Brand im Betrieb egal ob selbst verursacht oder nicht zu löschen. Die Handlungstendenz des Mannes sei zu diesem Zeitpunkt nicht mehr auf das Rauchen gerichtet gewesen, sondern darauf, den Betrieb seines Arbeitgebers vor weiteren Schäden zu schützen. (SG Reutlingen Urteil vom , Az.: S 7 U 3152/17, juris) Karl Heinz Schwirz, BGHM Elena Vagengeim/123rf.com BGHM-Aktuell

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