Corporate Governance Codex Neue Entwicklungen Qualitätssicherungsgesetz & Enforcement

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Corporate Governance Codex Neue Entwicklungen Qualitätssicherungsgesetz & Enforcement"

Transkript

1 Corporate Governance Codex Neue Entwicklungen Qualitätssicherungsgesetz & Enforcement Überwachung der Abschlussprüfer und Unternehmen durch externe Institutionen. Ein Allheilmittel? Dr. Michael Eberhartinger LL.M. WP Mag. Erich Kandler, CPA Firm Name/Legal Entity Notwendigkeit eines österreichischen Corporate Governance Kodex Mehr Vertrauen in den österreichischen Kapitalmarkt Internationaler Trend und EU-Initiative Freiwillige, flexible Selbstverpflichtung der Unternehmen statt starrer gesetzlicher Regulierung 2

2 Ziele des österreichischen CG Kodex Stärkung der Attraktivität des österreichischen Kapitalmarktes durch freiwillige Selbstregulierung entsprechend internationaler und europäischer Standards mehr Transparenz mehr Unabhängigkeit Gleichbehandlung der Aktionäre Qualitätsverbesserung in der Zusammenarbeit zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Aktionären nachhaltige und langfristige Wertschaffung 3 Der österreichische Corporate Governance Kodex Präsentation des Kodex am Einhaltung des Kodex 2003: 47% der Prime Market Unternehmen Einhaltung des Kodex 2004: 69% der Prime Market Unternehmen August 2004: jährliche Erklärung zum Kodex im Geschäftsbericht wird Prime Market Folgepflicht Februar 2005: Anpassung an das neue Börsegesetz Juli 2005: Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz

3 Laufende Revision des österreichischen Corporate Governance Kodex Public Posting bis Anpassung an das GesRÄG 2005 Umsetzung der EU-Empfehlungen Eigenständige Weiterentwicklung, Einarbeitung der Interpretationen, Redaktionelle Überarbeitung 5 Europäische Entwicklungen EU-Aktionsplan zur Stärkung der Corporate Governance vom Kein europäischer Kodex Angemessene Koordinierung der nationalen Kodizes, CG Forum Corporate Governance System bestehend aus gesetzlichen Vorschriften und Selbstregulierungsmaßnahmen Anerkennung des Comply or Explain Prinzips EU-Empfehlung zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder vom EU-Empfehlung zur Vergütung von Direktoren vom Revised OECD Principles of Corporate Governance

4 Europäische Corporate Governance Kodizes Niederlande Belgien Finnland Schweden Deutschland Dänemark Polen UK Frankreich Vergütungsbericht, Einzelveröffentlichung Kodex, Gesetz Kodex Kodex Kodex, Gesetz Kodex, Gesetz Kodex Kodex Kodex Kodex, Gesetz Unabhängige Aufsichtsräte Alle, bis auf einen Zumindest drei Mehrheit Mehrheit Ausreichende Zahl Zumindest Hälfte Hälfte Mehrheit Hälfte 7 Umsetzung der EU-Empfehlung zu den Aufgaben von Aufsichtsratsmitgliedern Eine ausreichende Zahl der gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates sind von der Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig Definition Unabhängigkeit: Keine geschäftliche oder persönliche Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand, die einen materiellen Interessenskonflikt begründet, der geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen Aufsichtsrat legt Kriterien für die Unabhängigkeit selbst fest; diese sind auf der Website zu veröffentlichen; als Orientierung dienen die Leitlinien im Anhang des Kodex 8

5 Umsetzung der EU-Empfehlung zu den Aufgaben von Aufsichtsratsmitgliedern Aufsichtsratsmitglied hat Unabhängigkeit in eigener Verantwortung festzustellen Veröffentlichung der unabhängigen Mitglieder im Geschäftsbericht Bei Gesellschaften mit mehr als 20 % Streubesitz, soll dem AR mindestens ein unabhängiges Mitglied angehören, das nicht Anteilseigner mit mehr als 10% ist oder dessen Interessen vertritt Bei Gesellschaften mit mehr als 50% Streubesitz, mindestens zwei Mitglieder 9 Umsetzung der EU-Empfehlung zu den Aufgaben von Aufsichtsratsmitgliedern Einrichtung von Nominierungsauschuss und Vergütungsausschuss Mehr Transparenz für den Aufsichtsrat Offenlegung der Mitglieder der Ausschüsse Bericht über die Tätigkeit der Ausschüsse Veröffentlichung relevanter Teile der Geschäftsordnung Offenlegung der anderen AR-Mandate in börsenotierten Gesellschaften Offenlegung des Datums der Erstbestellung und des Endes der Funktionsperiode 10

6 Umsetzung der EU-Empfehlung zur Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung Offenlegung der Grundsätze der Vergütungspolitik für den Vorstand Grundsätze für die Erfolgsbeteiligung Grundsätze der betrieblichen Altersversorgung Grundsätze für Ansprüche bei Beendigung der Funktion individuelle Offenlegung der Vorstandsbezüge (fix/erfolgsabhängig) Festlegung und Veröffentlichung eines Vergütungsschemas für den Aufsichtsrat 11 Anpassung an das GesRÄG 2005 C-Regeln des Kodex werden zu L-Regeln Aufsichtsratsmandate von Vorstandsmitgliedern in externen Gesellschaften Einrichtung eines Prüfungsausschusses, Finanzexperte Verträge von Aufsichtsräten mit dem Unternehmen Anzahl der Aufsichtsratsmandate Verbot der Überkreuzverflechtung Wahlvorschlag Abschlussprüfer nicht in das Gesetz übernommene Regelungsinhalte bleiben C-Regel 12

7 Weitere Entwicklungen Umsetzung der Transparenz-RL Änderung der 4. und 7. Richtlinie Corporate Governance Erklärung im Lagebericht EU-Mindestvorschriften für Aktionärsrechte EU - Corporate Governance Forum, Sachverständigenausschuss 13 Qualitätssicherung Abschlussprüfer Kernelemente eines effektiven Qualitätsicherungssystems Unabhängigkeit und fachliche Qualifikation des Qualitätsprüfers Angemessene Qualitätsprüfungsintervalle Umfassende Berichterstattung über die Qualitätsprüfung Konkrete Vorgaben für Qualitätssicherungsmaßnahmen der Abschlussprüfer Angemessene Monitoring-Elemente und Sanktionsmechanismen 14

8 Qualitätssicherungsgesetz A-QSG neu! Überblick Allgemein Ziel und Inhalt Qualitätssicherungsmaßnahmen Externe Qualitätsüberprüfung Weitere Themen GesRÄG 2005 Würdigung und internationaler Vergleich 15 A-QSG - Allgemein BGBl. I Nr. 84/2005 Vom Nationalrat am beschlossen In Kraft seit Viele Elemente der entsprechenden IWP-Richtlinien übernommen zusätzlich wurden wesentliche Anforderungen des BMWA und des BMJ berücksichtigt Grundlagen Empfehlung der EU-Kommission vom November 2000 ( Mindestanforderungen an Qualitätssicherungssysteme für die Abschlussprüfung in der EU ) Empfehlung der EU-Kommission vom Mai 2002 ( Unabhängigkeit des Abschlussprüfers in der EU ) Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie betreffend die Prüfung des Jahresabschlusses und des konsolidierten Abschlusses sowie zur Änderung der RL 78/660/EWG und 83/349/EWG ( 8. EU- RL ) 16

9 A-QSG Ziel und Inhalt Einführung von obligatorischen Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie einer obligatorischen Qualitäts(über-)prüfung für alle Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer bzw. WP/BP- Gesellschaften (+Genossenschaftsrevisionsverbände und Sparkassen-Prüfungsverband) Schaffung eines Qualitätssicherungssystems für Abschlussprüfer zur Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in Abschlussprüfungen Erhöhung der Glaubwürdigkeit offen gelegter Finanzinformationen Erhöhung des Schutzes von Aktionären, Investoren, Gläubigern Laufenden Verbesserung der Prüfungsqualität 17 A-QSG - 2 Qualitätssicherungsmaßnahmen Qualitätssicherungsmaßnahmen auf Basis allgemein anerkannter nationaler und internationaler Prüfungsstandards, welche Die Unabhängigkeit gewährleisten Die Auswahl, den Einsatz und die Beaufsichtigung der Mitarbeiter regeln Die Aus- und Weiterbildung des Abschlussprüfers und seiner Mitarbeiter betreffen Generell: die qualitativ hochwertige Abwicklung von Jahresabschlussprüfungen sicherstellen 18

10 A-QSG 3 Externe Qualitätsüberprüfung Alle Qualitätssicherungsmaßnahmen sind (extern) zu überprüfen Maßnahmen nach 2 A-QSG Maßnahmen betreffend die Qualität des internen Qualitätskontrollsystems Maßnahmen zur Einhaltung nationaler und internationaler Prüfungsstandards, der Berufsgrundsätze und der Standesregeln Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität der Berichte und der Berichterstattung über Abschlussprüfungen Instrument: Einschau durch Qualitätsprüfer 19 A-QSG Externe Qualitätsüberprüfung Externe Qualitätsüberprüfung (verpflichtend) Alle 3 Jahre, sofern Prüfungen von börsenotierten Gesellschaften bzw. KI (Ausnahme: 4 Abs. 2 Z 2 A-QSG), Versicherungen oder Pensionskassen (erster Prüfbericht spätestens am ) Ansonsten alle 6 Jahre (erster Prüfbericht spätestens ) Prüfung durch unabhängigen Qualitätsprüfer Mind. 5 Jahre Praxis als WP, BP bzw. eingetragener Revisor oder Revisor des Sparkassenprüfungsverbandes + spezielle Schulungen auf dem Gebiet der Qualitätssicherung Bestellung des Qualitätsprüfers durch den Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen (Auswahl aus Dreiervorschlag) Erstellung eines schriftlichen Prüfungsberichts + abschließende Beurteilung ( Angemessen, Einschränkungen bei wesentlichen Mängeln oder Beurteilung als Unzureichend ) 20

11 A-QSG Externe Qualitätsprüfung Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Qualitätssicherungssystem durch Arbeitsausschuss für externe Qualitätsüberwachung 7 Mitglieder (4 von KWT, 3 Mitglieder durch Vereinigung österr. Revisionsverbände + Sparkassenprüfungsverband) Qualitätskontrollbehörde: Eingerichtet beim BMWA 6 Mitglieder aus dem Bereich Rechnungslegung, Finanzen, Wissenschaft oder Rechtssprechung Nicht: Mitglieder der KWT, also Externe! Aufgaben unter anderem: Berufungsinstanz gg. Entscheidungen 17 Abs. 2 A-QSG (Versagung oder Bescheinigung) + Führung des öffentlichen Registers 21 A-QSG Externe Qualitätsüberprüfung Öffentliches Register: Eintragung aller Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, elektronisch, Publizitätsgrundsatz Transparenzbericht: Jeder Abschlussprüfer/Prüfungsgesellschaft, die sich im Abstand von 3 Jahren zu einer externen Qualitätsüberprüfung zu unterziehen hat, ist verpflichtet, auf ihrer Webseite u.a. zu veröffentlichen: Rechtsform, Eigentumsverhältnisse Zugehörigkeit zu einem Netzwerk + Beschreibung des Netzwerks Beschreibung der Leistungsstruktur Beschreibung Qualitätssicherungs- + Unabhängigkeitssicherungs- + Fortbildungsverpflichtungssysteme Finanzinformationen (zb Umsatzaufschlüsselung nach Prüfungsleistungen, StB-Leistungen und sonstige Leistungen) 22

12 Weitere Themen - GesRÄG 2005 Ausschlussgründe 271 HGB 271a HGB Ausschlussgründe in besonderen Fällen Prüferrotation ( interne ) Nach 5 gezeichneten Prüfungen zumindest eine Unterbrechung von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren ( cooling-off ) 23 A-QSG: Würdigung und internationaler Vergleich Würdigung Modern, angemessen. Einzelne Ecken und Kanten, aber praktikabel. Schwierige Implementierung und Fortentwicklung des Peer Review Systems Internationaler Vergleich EU: sehr ähnlich (BRD, Schweden, UK), teilweise näher an Regierung (Italien, Frankreich). Bis zur 8. RL noch ein Fleckerlteppich USA: PCAOB no comment Sonst: Teilweise sehr nahe an Regierungen 24

13 Enforcement Überblick Vertrauenskrise und EU-Kapitalmarktoffensive Definition Grundlagen des Enforcement Enforcementpläne in Österreich Modelle für ein Enforcement Mögliches Set-up in Österreich (IWP) Graphische Darstellung Ex Post Verfahren Geltungsbereich BilKoG-E: Zwei Stufen Modell Überblick Die heißen Eisen des Enforcement Conclusio 25 Vertrauenskrise und EU-Kapitalmarktoffensive Bilanzskandale bei Enron, WorldCom, Parmalat etc. Gesunkenes Vertrauen der Aktionäre in die Glaubwürdigkeit von Unternehmensinformationen EU-Kapitalmarktoffensive Financial Service Action Plan 1999 IAS Verordnung 19. Juli 2002 CESR Standards Enforcement in Europa Derzeitiger Enforcement-Mechanismus in Österreich berücksichtigt nicht ausreichend die Anforderungen des modernen Kapitalmarktes Unterscheide: Endorsement und Enforcement für IFRS 26

14 Definition Enforcement is a system to whenever possible prevent, and thereafter identify and correct, material errors or omissions in the application of IFRS in financial information and other regulatory statements issued to the public. 27 Grundlagen des Enforcement IAS-Verordnung ab 2005 Recital 16 CESR-Standard No 1/No 2 derzeitiger Enforcement-Mechanismus in Österreich berücksichtigt nicht ausreichend die Anforderungen des modernen Kapitalmarktes Abschlussprüfer sind vom Enforcement nur mittelbar Betroffene Enforcement für IFRS ist von Maßnahmen der Qualitätssicherung bei Abschlussprüfern zu trennen 28

15 Enforcementpläne in Österreich Auslandsvorbilder SEC: USA Regierung = Sheriff COB (AMF): Frankreich = Behörde CONSOB: Italien = immer mehr Behörde Review Panel: UK = Vater des sanften Drucks Regelung im BilKoG: Deutschland = Verein Parameter des Enforcement Europa: Committee of European Security Regulators Neuregelung d. 8. Richtlinie Transparenzrichtlinie d. EU 29 Modelle für ein Enforcement 30

16 Mögliches Set-up in Österreich (IWP) Einrichtung eines Kollegialorgans gem Art 133 Z 4 B-VG als Enforcement-Behörde Ausstattung mit hoheitlichen Rechten privatrechtlich organisierten Review Panels als other body isd CESR Principle No.4 Keine Ausstattung mit hoheitlichen Rechten Parteistellung Beide Einrichtungen sind gesetzlich zu verankern als eigenständige und weisungsfreie Einrichtungen vorzusehen 31 Graphische Darstellung Ex Post Verfahren 32

17 Geltungsbereich Enforcement = angemessene und strenge Durchsetzungsregelungen für Finanzmärkte (Erwägungsgrund [16] der EU-VO vom 19. Juli 2002) IFRS Berichterstattung Unternehmen am Kapitalmarkt 33 BilKoG-E: Zwei Stufen Modell - Überblick Stufe 1: Privatrechtliche Prüfstelle Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) Stufe 2: Öffentlich-rechtliche, hoheitliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Arbeitsteilung: Gelingt Klärung auf 1. Stufe nicht 2. Stufe Massenkontrolle durch 1. Stufe Finanzierung: Kosten tragen alle kapitalmarktorientierten Unternehmen 34

18 BilKoG-E: Zwei Stufen-Modell Stufe 1 - DPR Prüfstelle beauftragt vom BMJ System der freiwilligen Mitwirkung Prüfung von Jahres/Konzernabschlüssen Information der BaFin über die Prüfungsergebnisse Wird tätig: Reaktiv: Bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen RL- Vorschriften Auf Verlangen der BaFin Proaktiv: Ohne besonderen Anlass (stichprobenartige Prüfung) 35 BilKoG-E: Zwei Stufen-Modell Stufe 2 BaFin Verpflichtende Aktivierung der Stufe 2 durch BaFin bei Verweigerung der Mitwirkung in Stufe 1 Fehlendes Einvernehmen mit dem Prüfungsergebnis der Prüfstelle Ablehnung oder Nichtdurchführung der Fehlerbeseitigung aus Stufe 1 Auf eigenem Ermessen der BaFin beruhende Aktivierung der Stufe 2 bei Erheblichem Zweifel an der Richtigkeit des Prüfungsergebnisses der Prüfstelle oder an ordnungsgemäßer Durchführung der Prüfung 36

19 Die heißen Eisen des Enforcement Anlassfälle (Auswahl, Anzeigen,..) Pre-Clearance Funktionstrennung Enforcement Standard Setting Bedeutung nur im Einzelfall Sicherstellung der EU-weiten Koordination Verhältnis zum Abschlussprüfer 37 Conclusio 38

20 Input??? 39 Zusammenfassung Corporate Governance: ein europareifer Corporate Governance Kodex für den gestärkten, europareifen österreichischen Kapitalmarkt europareife Corporate Governance Standards durch flexible freiwillige Selbstregulierung A-QSG: Obligatorische Qualitätssicherungsmaßnahmen für Abschlussprüfer mit externer Qualitätsüberprüfung Externe Qualitätskontrollbehörde Enforcement: Abschlussprüfer vom Enforcement nur mittelbar betroffen Enforcementpläne 40

21 Corporate Governance Codex Neue Entwicklungen Qualitätssicherungsgesetz & Enforcement Überwachung der Abschlussprüfer und Unternehmen durch externe Institutionen. Ein Allheilmittel? Dr. Michael Eberhartinger LL.M. WP Mag. Erich Kandler, CPA Firm Name/Legal Entity

CORPORATE GOVERNANCE- BERICHT

CORPORATE GOVERNANCE- BERICHT 26 CORPORATE GOVERNANCE- BERICHT Zur Sicherstellung einer nachhaltigen, wertschaffenden Unternehmens entwicklung folgt die Unternehmens Invest AG den Grundsätzen und Prinzipien der Transparenz und einer

Mehr

EECS: Koordinationsaktivitäten des europäischen Enforcements. WP Rolf Künzel, Referat WA 15, Bilanzkontrolle und Transparenzpflichten von Emittenten

EECS: Koordinationsaktivitäten des europäischen Enforcements. WP Rolf Künzel, Referat WA 15, Bilanzkontrolle und Transparenzpflichten von Emittenten : Koordinationsaktivitäten des europäischen Enforcements WP Rolf Künzel, Referat WA 15, Bilanzkontrolle und Transparenzpflichten von Emittenten Europäisches Enforcement Überblick in Zahlen Quelle: ESMA

Mehr

Corporate Governance und öffentliche Unternehmen

Corporate Governance und öffentliche Unternehmen Corporate Governance und öffentliche Unternehmen s Berlin, 05.03.2007 Statements: Corporate Governance und öffentliche Unternehmen Public Corporate Governance Kodex (PCGK) als Kommentar und Ergänzung zu

Mehr

Kodex-Revision 2015 (Änderungen gegenüber der bisherigen Version unterstrichen)

Kodex-Revision 2015 (Änderungen gegenüber der bisherigen Version unterstrichen) Kodex-Revision 2015 (Änderungen gegenüber der bisherigen Version unterstrichen) I. Präambel Der Kodex umfasst folgende Regelkategorien: 1. Legal Requirement (L): Regel beruht auf zwingenden Rechtsvorschriften

Mehr

Corporate Governance Bericht

Corporate Governance Bericht Corporate Governance Bericht Der im Oktober 2002 veröffentlichte österreichische Corporate Governance Kodex (ÖCGK) richtet sich vorrangig an österreichische und börsennotierte Aktiengesellschaften. Grundlage

Mehr

Bundes Public Corporate Governance Kodex

Bundes Public Corporate Governance Kodex Bundes Public Corporate Governance Kodex Umsetzungsfragen Univ-Prof Dr Susanne Kalss, LL.M. (Florenz) RA Dr Peter Kunz Seminar am 28.04.2014 1 Bundes Public Corporate Governance Kodex (B-PCGK) Von der

Mehr

Veränderungen für die deutsche Versicherungsbranche durch das neue VAG

Veränderungen für die deutsche Versicherungsbranche durch das neue VAG Veränderungen für die deutsche Versicherungsbranche durch das neue VAG Dr. Werner Kerkloh Das neue VAG = Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen vom 1. April 2015 Umsetzung der

Mehr

Kommt die Bilanzpolizei? Grundlagen Institutionen Erfahrungen aus Deutschland

Kommt die Bilanzpolizei? Grundlagen Institutionen Erfahrungen aus Deutschland DPR FREP Kommt die Bilanzpolizei? Grundlagen Institutionen Erfahrungen aus Deutschland Dr. h.c. Axel Berger, Vizepräsident der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.v., Berlin Wien, 31. Jänner

Mehr

Fit & Proper für Banken und Wertpapierfirmen

Fit & Proper für Banken und Wertpapierfirmen Fit & Proper für Banken und Wertpapierfirmen Aktuelles zu Organisationspflichten, Eignung und Geldwäscherei für Berater und Geschäftsleiter Institutional Advisors Congress 3. Mai 2016 Graz 3. Mai 2016

Mehr

austria Wirtschaftsservice F Public Corporate Governance Bericht ERP-Fonds

austria Wirtschaftsservice F Public Corporate Governance Bericht ERP-Fonds austria Wirtschaftsservice F Public Corporate Governance Bericht 2018 ERP-Fonds Inhaltsverzeichnis 1. Zielsetzung des Bundes Public Corporate Governance Kodex 3 1.1 Rechtswirkungen des Kodex 3 1.2 Verpflichtung

Mehr

Corporate Governance Bericht der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) für das Rumpfgeschäftsjahr vom 27. September bis 31.

Corporate Governance Bericht der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) für das Rumpfgeschäftsjahr vom 27. September bis 31. Corporate Governance Bericht der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) für das Rumpfgeschäftsjahr vom 27. September bis 31. Dezember 2016 1. Einleitung Der Vorstand der APAB hat jährlich über die Corporate

Mehr

Public Corporate Governance Bericht 2017

Public Corporate Governance Bericht 2017 III-146 der Beilagen XXVI. GP - Bericht - 04 Corporate Governance Bericht 2017 1 von 6 austria wirtschaftsservice Public Corporate Governance Bericht 2017 ERP-Fonds 2 von 6 III-146 der Beilagen XXVI. GP

Mehr

Stellungnahme. Prüfung des Corporate Governance-Berichts

Stellungnahme. Prüfung des Corporate Governance-Berichts Juni 2011 Stellungnahme Vorsitzender der Arbeitsgruppe: Waldemar Jud (waldemar.jud@uni-graz.at) Mitglieder der Arbeitsgruppe: Michael Eberhartinger, Werner Fleischer, Yann-Georg Hansa, Erich Kandler, Birgit

Mehr

Der Lagebericht: Neue Herausforderung für die Unternehmensberichterstattung

Der Lagebericht: Neue Herausforderung für die Unternehmensberichterstattung Der Lagebericht: Neue Herausforderung für die Unternehmensberichterstattung In der Schweiz ist seit Anfang des Jahres ein Lagebericht im Geschäftsbericht vorgeschrieben Der Dschungel aus Regulierungen,

Mehr

Aktuelles aus dem ESMA- Corporate Reporting Standing Committee (CRSC) Dr. Hannelore Lausch, Abteilungspräsidentin BaFin (WA 1)

Aktuelles aus dem ESMA- Corporate Reporting Standing Committee (CRSC) Dr. Hannelore Lausch, Abteilungspräsidentin BaFin (WA 1) Aktuelles aus dem ESMA- Corporate Reporting Standing Committee (CRSC) Dr. Hannelore Lausch, Abteilungspräsidentin BaFin (WA 1) Das CRSC innerhalb ESMA Board of Supervisors (BoS) Chair: Steven Maijoor (ESMA)

Mehr

Stellungnahme. Aufbau einer Enforcement-Einrichtung in Österreich. der Arbeitsgruppe Enforcement

Stellungnahme. Aufbau einer Enforcement-Einrichtung in Österreich. der Arbeitsgruppe Enforcement Mai 2006 Stellungnahme der Arbeitsgruppe Enforcement Vorsitzender der Arbeitsgruppe: Markus Pammer (markus.pammer@fma.gv.at) Mitglieder der Arbeitsgruppe: Otto Altenburger, Rudolf Diewald, Werner Gedlicka,

Mehr

Corporate Governance-Bericht

Corporate Governance-Bericht Corporate Governance-Bericht adesso legt großen Wert auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. Hohe Anforderungen an Transparenz, Kontrolle und wirtschaftsethische Grundsätze stärken das Vertrauen

Mehr

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex Gemäß 161 AktG sind Vorstand und Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften dazu verpflichtet, einmal im Geschäftsjahr zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers

Mehr

Institut für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung Univ.-Prof. Dr. Axel Haller. Fachtagung WIRTSCHAFTSPRÜFUNG UND CORPORATE GOVERNANCE

Institut für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung Univ.-Prof. Dr. Axel Haller. Fachtagung WIRTSCHAFTSPRÜFUNG UND CORPORATE GOVERNANCE Institut für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung Univ.-Prof. Dr. Axel Haller Fachtagung WIRTSCHAFTSPRÜFUNG UND CORPORATE GOVERNANCE AKTUELLE ENTWICKLUNGEN UND ZUKÜNFTIGE PERSPEKTIVEN Linz, am 7.

Mehr

Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2015

Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Portigon AG sbericht für das Geschäftsjahr 2015 Veröffentlichung auf Basis der freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung der Portigon AG unter Bezugnahme auf die Instituts-sverordnung (InstitutsVergV)

Mehr

Übung 2: Regelungshintergrund von IFRS

Übung 2: Regelungshintergrund von IFRS Ludwig-Maximilians-Universität WS 2013/14 Seminar für Rechnungswesen und Prüfung Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Ballwieser Übung 2: Regelungshintergrund von IFRS 1. Institutionen hinter den IFRS 2. Entstehung

Mehr

Aktuelle Herausforderung in CSR & ESG

Aktuelle Herausforderung in CSR & ESG Aktuelle Herausforderung in CSR & ESG Brigitte Frey, Wirtschaftsprüferin Lead Climate Change & Sustainability Services Deutschland/ Schweiz/ Österreich 20. Oktober 2016 Agenda 1. CSR & ESG 2. Die wesentlichen

Mehr

Transparenzbericht für das Geschäftsjahr 2012/2013. gemäß. 24 des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz der. RTG Dr. Rümmele Treuhand GmbH

Transparenzbericht für das Geschäftsjahr 2012/2013. gemäß. 24 des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz der. RTG Dr. Rümmele Treuhand GmbH Transparenzbericht für das Geschäftsjahr 2012/2013 gemäß 24 des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz der RTG Dr. Rümmele Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dornbirn,

Mehr

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex Gemäß 161 AktG sind Vorstand und Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften dazu verpflichtet, einmal im Geschäftsjahr zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers

Mehr

C.I.R.A. Round Table Quartalsberichterstattung 25. Jänner 2016

C.I.R.A. Round Table Quartalsberichterstattung 25. Jänner 2016 www.pwc.at C.I.R.A. Round Table 25. Jänner Bisherige Regelung in Österreich (1/2) 87 Abs 6 af BörseG Für den Fall, dass ein Emittent von Aktien keine Quartalsberichte nach Maßgabe der IFRS erstellt, hat

Mehr

3.8 Abs. 3 In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden.

3.8 Abs. 3 In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden. Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der MS Industrie AG, München, ( Jährliche Erklärung 2015 ) zu den aktuellen Empfehlungen vom 5. Mai 2015 der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance

Mehr

Prüfungsausschuss und Corporate Governance

Prüfungsausschuss und Corporate Governance Prüfungsausschuss und Corporate Governance Einrichtung, Organisation und Überwachungsaufgabe von Dr. Markus Warncke 2., neu bearbeitete Auflage ERICH SCHMIDT VERLAG Vorwort 5 Vorwort zur 1. Auflage 6 Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex Klaus-Peter Müller c/o Commerzbank Frankfurt am Main. Frankfurt,

Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex Klaus-Peter Müller c/o Commerzbank Frankfurt am Main. Frankfurt, Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex Klaus-Peter Müller c/o Commerzbank 60261 Frankfurt am Main Frankfurt, 15.03.2013 Stellungnahme des DIRK Deutscher Investor Relations Verband e.v.

Mehr

Accounting Fraud aufdecken und vorbeugen

Accounting Fraud aufdecken und vorbeugen Accounting Fraud aufdecken und vorbeugen Formen der Kooperation von Unternehmensführung und -Überwachung Von Dr. Corinna Boecker ERICH SCHMIDT VERLAG Vorwort V Inhaltsverzeichnis VII Abbildungsverzeichnis

Mehr

Grundsätze für die stichprobenartige Prüfung gemäß 342b Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 HGB

Grundsätze für die stichprobenartige Prüfung gemäß 342b Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 HGB Grundsätze für die stichprobenartige Prüfung gemäß 342b Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 HGB - Beschlossen von der Prüfstelle und Erteilung des Einvernehmens durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Mehr

2. Österreichischer Aufsichtsratstag

2. Österreichischer Aufsichtsratstag eva wagner, enviros marrakches, 2001 (Detail) 2. Österreichischer Aufsichtsratstag WU Wien Interessenskonflikte von Aufsichtsräten öffentlicher Unternehmen RA Dr Peter Kunz 1. März 2012 Kunz Schima Wallentin

Mehr

Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft

Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft November 2016 Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG zur Beachtung

Mehr

der ABBAG Abbaumanagementgesellschaft des Bundes

der ABBAG Abbaumanagementgesellschaft des Bundes CORPORATE GOVERNANCE BERICHT der ABBAG Abbaumanagementgesellschaft des Bundes für das Geschäftsjahr 2015 Einleitung Ende 2012 hat die österreichische Bundesregierung den Bundes Public Corporate Governance

Mehr

Information zu Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung der E.ON SE am 8. Juni 2016

Information zu Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung der E.ON SE am 8. Juni 2016 Information zu Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung der E.ON SE am 8. Juni 2016 Beschreibung der Änderungen des Vergütungssystems für den Vorstand der E.ON SE Weiterentwicklung des Vorstandsvergütungssystems

Mehr

Neue Compliance Standards in der Diakonie Fachgespräch Compliance Management BEB Fachtagung Dienstleistungsmangement Diakonie Himmelsthür

Neue Compliance Standards in der Diakonie Fachgespräch Compliance Management BEB Fachtagung Dienstleistungsmangement Diakonie Himmelsthür Neue Compliance Standards in der Diakonie Fachgespräch Compliance Management BEB Fachtagung Dienstleistungsmangement Diakonie Himmelsthür Neue Compliance Standards in der Diakonie Der Einstieg Diakonie

Mehr

Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers

Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers Katrin Müller Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers Eine kritische Analyse der Vorschriften in Deutschland im Vergleich zu den Vorschriften der Europäischen Union, der IFAC und in den USA Mit einem Geleitwort

Mehr

NACHHALTIGKEITS- UND DIVERSITÄTSVERBESSERUNGSGESETZ WALTER GAGAWCZUK I FEBRUAR 2017

NACHHALTIGKEITS- UND DIVERSITÄTSVERBESSERUNGSGESETZ WALTER GAGAWCZUK I FEBRUAR 2017 NACHHALTIGKEITS- UND DIVERSITÄTSVERBESSERUNGSGESETZ WALTER GAGAWCZUK I FEBRUAR 2017 NaDiVeG I Jänner 2017 I Folie Nr.2 WORUM GEHT ES? Neues Gesetz Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG)

Mehr

DSR öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE

DSR öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.v. Accounting Standards Committee of Germany Der Standardisierungsrat Zimmerstr. 30 10969 Berlin Tel.: (030) 20 64 12-0 Fax.: (030) 20 64 12-15 www.drsc.de

Mehr

Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG

Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG Die aktuelle sowie alle bisherigen Entsprechenserklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex sind im Internet dauerhaft zugänglich auf der Website www.vtg.de

Mehr

Aktuelle Entwicklungen in der IFRS- Rechnungslegung in der EU

Aktuelle Entwicklungen in der IFRS- Rechnungslegung in der EU Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.v. Accounting Standards Committee of Germany Aktuelle Entwicklungen in der IFRS- Rechnungslegung in der EU Prof. Dr. Andreas Barckow Präsident des e.v.

Mehr

10 Jahre. Vor IPO: Corporate Governance auf den Prüfstand. Keyfacts über IPO

10 Jahre. Vor IPO: Corporate Governance auf den Prüfstand. Keyfacts über IPO Vor IPO: Corporate Governance auf den Prüfstand Keyfacts über IPO - AGs unterliegen verlängerter Verjährungsfrist und Beweislastumkehr - Anforderungen an die Lageberichterstattung gemäß DRS 20 sind nach

Mehr

Die Lebensversicherung als institutioneller Investor - Anmerkungen zum Vorschlag der EU-Kommission zur Reform der Aktionärsrechterichtlinie

Die Lebensversicherung als institutioneller Investor - Anmerkungen zum Vorschlag der EU-Kommission zur Reform der Aktionärsrechterichtlinie Die Lebensversicherung als institutioneller Investor - Anmerkungen zum Vorschlag der EU-Kommission zur Reform der Aktionärsrechterichtlinie Internationales Symposium zu aktuellen Entwicklungen im türkischen

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 14. Juni 2018 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 14. Juni 2018 Teil I 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2018 Ausgegeben am 14. Juni 2018 Teil I 36. Bundesgesetz: Änderung des Bankwesengesetzes und des Investmentfondsgesetzes 2011 (NR: GP XXVI

Mehr

Entsprechenserklärung gemäß 161 Aktiengesetz

Entsprechenserklärung gemäß 161 Aktiengesetz Entsprechenserklärung gemäß 161 Aktiengesetz Marenave Schiffahrts AG Valentinskamp 24, 20354 Hamburg ISIN: DE000A0H1GY2 1. Die letzte Entsprechenserklärung wurde am 15. Dezember 2016 abgegeben. Vorstand

Mehr

Konzept zur Umsetzung der CSR-Richtlinie Reform des Lageberichts

Konzept zur Umsetzung der CSR-Richtlinie Reform des Lageberichts GdW Stellungnahme Konzept zur Umsetzung der CSR-Richtlinie Reform des Lageberichts Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz AZ III A 3 3507/38-32 353/2015 11. Juni 2015 Herausgeber: GdW

Mehr

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG gemäß 161 Aktiengesetz zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG gemäß 161 Aktiengesetz zum Deutschen Corporate Governance Kodex Deutsche Börse AG Entsprechenserklärung Mai 2012 Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG gemäß 161 Aktiengesetz zum Deutschen Corporate Governance Kodex Nach 161 Aktiengesetz (AktG)

Mehr

Aktuelle Probleme der Umsetzung von Solvency II

Aktuelle Probleme der Umsetzung von Solvency II Aktuelle Probleme der Umsetzung von Solvency II Dr. Stephan Korinek AL, BL-Stv Universität Düsseldorf, Oktober 2017 Ziele Solvency II Quelle: Impact Assesment Report {COM(2007) 361 final} Agenda 1. Beispiele

Mehr

Kapitel 1. Gegenstand der Überwachung: Öffentliche Unternehmen

Kapitel 1. Gegenstand der Überwachung: Öffentliche Unternehmen Vorwort... V Inhaltsübersicht... VII Inhaltsverzeichnis... IX Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... IXX Leitfragen... XXI Grundbegriffe........................................... XLIII Unterlagenliste

Mehr

Management und Wirtschaft Studien. Band 72

Management und Wirtschaft Studien. Band 72 Management und Wirtschaft Studien Band 72 Accounting Fraud aufdecken und vorbeugen Formen der Kooperation von Unternehmensführung und -überwachung Von Dr. Corinna Boecker ERICH SCHMIDT VERLAG Bibliografische

Mehr

Aufgabe 1 (a) IAS Übung 1: Rahmenbedingungen. Was ist unter Rechnungslegung zu verstehen? Wozu Rechnungslegungsstandards? Wer legt diese fest?

Aufgabe 1 (a) IAS Übung 1: Rahmenbedingungen. Was ist unter Rechnungslegung zu verstehen? Wozu Rechnungslegungsstandards? Wer legt diese fest? Aufgabe 1 (a) Aufgabe 1 (a) 1 2 3 Was ist unter Rechnungslegung zu verstehen? Wozu Rechnungslegungsstandards? Wer legt diese fest? Übung_1_IAS_FS09_final Seite 7 Aufgabe 1 (a) 1 Was ist Rechnungslegung?

Mehr

CORPORATE GOVERNANCE BERICHT. der HBI-Bundesholding AG. für das Geschäftsjahr Einleitung. Struktur des B-PCGK

CORPORATE GOVERNANCE BERICHT. der HBI-Bundesholding AG. für das Geschäftsjahr Einleitung. Struktur des B-PCGK CORPORATE GOVERNANCE BERICHT der HBI-Bundesholding AG für das Geschäftsjahr 2015 Einleitung Ende 2012 hat die österreichische Bundesregierung den Bundes Public Corporate Governance Kodex (B-PCGK) beschlossen.

Mehr

Präsentation. Richtlinie der Stadt Schwäbisch Hall für privatrechtliche Beteiligungen

Präsentation. Richtlinie der Stadt Schwäbisch Hall für privatrechtliche Beteiligungen Präsentation in der VFA-Sitzung am 06.11.2017 und in der Sitzung des Gemeinderates am 15.11.2017 Richtlinie der Stadt Schwäbisch Hall für privatrechtliche Beteiligungen Geltungsbereich 53 Haushaltsgrundsätzegesetz

Mehr

Abschlussprüfungs- Qualitätssicherung in Österreich

Abschlussprüfungs- Qualitätssicherung in Österreich Abschlussprüfungs- Qualitätssicherung in Österreich Empfohlene UNTERLAGEN AeQ Tätigkeitsberichte (www.aeq.or.at) QKB Jahresberichte (www.bmwfw.gv.at) 1 Abschlussprüfungs- Qualitätssicherung in Österreich

Mehr

Zulassung Geregelte Märkte

Zulassung Geregelte Märkte Zulassung Geregelte Märkte Die Zulassung von Aktien zum Amtlichen Handel und zum Geregelten Freiverkehr ist im österreichischen Börsegesetz geregelt. Der Amtliche Handel und der Geregelte Freiverkehr unterscheiden

Mehr

Aktuelles aus der europäischen und internationalen Zusammenarbeit Dr. Nina Kumm und Rolf Künzel Referat WA 15 Bilanzkontrolle und

Aktuelles aus der europäischen und internationalen Zusammenarbeit Dr. Nina Kumm und Rolf Künzel Referat WA 15 Bilanzkontrolle und Aktuelles aus der europäischen und internationalen Zusammenarbeit Dr. Nina Kumm und Rolf Künzel Referat WA 15 Bilanzkontrolle und Transparenzpflichten von Emittenten Inhaltsübersicht 1. Europäische Zusammenarbeit

Mehr

Rechnungslegung für. Prof. Dr. Stefan Thiele. Fachbereich B Schumpeter School of Business and Economics Gaußstraße 20

Rechnungslegung für. Prof. Dr. Stefan Thiele. Fachbereich B Schumpeter School of Business and Economics Gaußstraße 20 Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte Prof. Dr. Stefan Thiele Bergische Universität Wuppertal Fachbereich B Schumpeter School of Business and Economics Gaußstraße 20 42119 Wuppertal Gliederung der

Mehr

Inhalt. Vorwort. Abkürzungsverzeichnis 1. 1 Einleitung 5. 2 Ratingagenturen 9

Inhalt. Vorwort. Abkürzungsverzeichnis 1. 1 Einleitung 5. 2 Ratingagenturen 9 Vorwort Inhalt Abkürzungsverzeichnis 1 1 Einleitung 5 2 Ratingagenturen 9 I. Definition und Abgrenzung 9 II. Geschichte 12 III. Marktstruktur 20 IV. Finanzierung 26 V. Arbeitsweise 29 1. Ratingobjekte

Mehr

Was ist der HGB-Jahresabschluss? 9. Der HGB-Jahresabschluss als Trio 21. Aktivseite der Bilanz 69. Bewertung des Anlagevermögens 71

Was ist der HGB-Jahresabschluss? 9. Der HGB-Jahresabschluss als Trio 21. Aktivseite der Bilanz 69. Bewertung des Anlagevermögens 71 Schnellübersicht Was ist der HGB-Jahresabschluss? 9 Der HGB-Jahresabschluss als Trio 2 2 Grundlagen der Bilanzierung und Bewertung im HGB-Jahresabschluss 47 3 Aktivseite der Bilanz 69 4 Bewertung des Anlagevermögens

Mehr

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der CENIT AG Systemhaus gemäß 161 AktG

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der CENIT AG Systemhaus gemäß 161 AktG Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der CENIT AG Systemhaus gemäß 161 AktG I. Allgemeine Ausführungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex Die Grundsätze einer wertorientierten und transparenten

Mehr

Vorschlag der Bundesregierung

Vorschlag der Bundesregierung Vorschlag der Bundesregierung für eine neue Fassung von Artikel 38 (Verhaltensregeln) und für einen neuen Artikel 38a (Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle) der Datenschutz-Grundverordnung (Entwurf)

Mehr

Zulassung Geregelte Märkte

Zulassung Geregelte Märkte Zulassung Geregelte Märkte Die Zulassung von Aktien zum Amtlichen Handel ist im österreichischen Börsegesetz geregelt. Nachstehend sind die wichtigsten Anforderungen zusammengefasst: 1. Zulassungsvoraussetzungen

Mehr

Corporate Governance Bericht 2010

Corporate Governance Bericht 2010 Corporate Governance Bericht 2010 Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Effiziente Zusammenarbeit

Mehr

ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG am 22. Juni 2017

ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG am 22. Juni 2017 ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG am 22. Juni 2017 VORSCHLÄGE DES VORSTANDS UND AUFSICHTSRATS GEMÄSS 108 AKTG Tagesordnungspunkt 1 Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/582 15.11.2016 Gesetzentwurf Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Öffentlichen Feuerversicherung Sachsen-Anhalt

Mehr

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex Gemäß 161 AktG sind Vorstand und Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften dazu verpflichtet, einmal im Geschäftsjahr zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers

Mehr

IXOS SOFTWARE AG - Hauptversammlung 3.12.2003. IXOS Corporate Governance. Peter Rau. Vorstand Finanzen IXOS SOFTWARE AG IXOS SOFTWARE AG

IXOS SOFTWARE AG - Hauptversammlung 3.12.2003. IXOS Corporate Governance. Peter Rau. Vorstand Finanzen IXOS SOFTWARE AG IXOS SOFTWARE AG IXOS SOFTWARE AG - Hauptversammlung 3.12.2003 IXOS Corporate Governance Peter Rau Vorstand Finanzen IXOS SOFTWARE AG IXOS SOFTWARE AG Technopark 1 Bretonischer Ring 12 D-85630 Grasbrunn/München Tel.: +49.(0)89.4629.0

Mehr

W&W Asset Management GmbH. Offenlegung der Vergütungspolitik gemäß 16 InstitutsVergV für 2015

W&W Asset Management GmbH. Offenlegung der Vergütungspolitik gemäß 16 InstitutsVergV für 2015 W&W Asset Management GmbH Offenlegung der Vergütungspolitik gemäß 16 InstitutsVergV für 2015 Inhaltsübersicht Einleitung 2 Vergütungspolitik und governance 2 Zielsetzung der Vergütungssysteme 3 Vergütungssysteme

Mehr

Mag. Helmut Maukner. Obmann des Österreichischen Rechnungslegungskomitees. 2

Mag. Helmut Maukner. Obmann des Österreichischen Rechnungslegungskomitees.   2 2017 www.afrac.at 1 Mag. Helmut Maukner Obmann des Österreichischen Rechnungslegungskomitees www.afrac.at 2 o.univ.-prof. Dr. Romuald Bertl Vorsitzender des AFRAC-Präsidiums www.afrac.at 3 Präsidium Wiederwahl

Mehr

Jahresabschluss Eigenkapitalspiegel, Anhang und Lagebericht

Jahresabschluss Eigenkapitalspiegel, Anhang und Lagebericht Jahresabschluss Eigenkapitalspiegel, Anhang und Lagebericht Prof. Dr. Werner Müller Umfang der Abschlüsse ( 264 Abs. 1 HGB) kleinste und kleine Kapitelgesellschaften: Verhältnis Vermögen + Kapital => Bilanz

Mehr

Abt I/l. Dr. Joachim Schulze-Osterloh. bearbeitet von. Universitätsprofessor (em.) an der Freien Universität Berlin. Verlag i Dr.

Abt I/l. Dr. Joachim Schulze-Osterloh. bearbeitet von. Universitätsprofessor (em.) an der Freien Universität Berlin. Verlag i Dr. Abt I/l bearbeitet von Dr. Joachim Schulze-Osterloh Universitätsprofessor (em.) an der Freien Universität Berlin Verlag i Dr.OttoSchmidt iköln Rechtsgrundlagen des Jahres- und des Konzernabschlusses 2.

Mehr

Der Deutsche Corporate Governance Kodex

Der Deutsche Corporate Governance Kodex Unternehmens- und Beratungspraxis Der Deutsche Corporate Governance Kodex Ein Praktiker-Leitfaden fur Unternehmer und Berater Von Prof. Dr. Anja Hucke und Dr. Helmut Ammann Verlag Neue Wirtschafts-Briefe

Mehr

Innovationstransferprojekt Leitung: Ludwig-Maximilian-Universität

Innovationstransferprojekt Leitung: Ludwig-Maximilian-Universität Innovationstransferprojekt Leitung: Ludwig-Maximilian-Universität Deutschland: Ludwig-Maximilian- Universität (Leitung) IHK für München und Oberbayern Lernende Regionen Deutschland e.v. (Koordination)

Mehr

Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen (GoA)

Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen (GoA) Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen (GoA) Die GoA regeln die allgemeinen Grundsätze die der Wirtschaftsprüfer (WP) bei jeder Abschlussprüfung zu beachten hat um die fachlichen

Mehr

der ABBAG Abbaumanagementgesellschaft des Bundes

der ABBAG Abbaumanagementgesellschaft des Bundes CORPORATE GOVERNANCE BERICHT der ABBAG Abbaumanagementgesellschaft des Bundes für das Geschäftsjahr 2016 Einleitung Ende 2012 hat die österreichische Bundesregierung den Bundes Public Corporate Governance

Mehr

Entsprechenserklärung Abweichung von den Empfehlungen des DCGK. Dr. Ansgar Schönborn, LL.M. Corporate Summit, Düsseldorf, 24.

Entsprechenserklärung Abweichung von den Empfehlungen des DCGK. Dr. Ansgar Schönborn, LL.M. Corporate Summit, Düsseldorf, 24. Entsprechenserklärung Abweichung von den Empfehlungen des DCGK Dr. Ansgar Schönborn, LL.M. Corporate Summit, Düsseldorf, 24. Juni 2015 Inhaltsverzeichnis 161 AktG Erklärte Abweichung Nicht erklärte Abweichung

Mehr

Einführung von Compliance-Systemen auf Basis der Identity- & Access-Management-Suite

Einführung von Compliance-Systemen auf Basis der Identity- & Access-Management-Suite 20. Deutsche ORACLE-Anwenderkonferenz 21.-22.11.2007 Nürnberg Einführung von Compliance-Systemen auf Basis der Identity- & Access-Management-Suite Vorstellung 26 Jahre Master of Computer

Mehr

CSR für berichtspflichtige Unternehmen Das neue CSR-RL-Umsetzungsgesetz

CSR für berichtspflichtige Unternehmen Das neue CSR-RL-Umsetzungsgesetz Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.v. Accounting Standards Committee of Germany CSR für berichtspflichtige Unternehmen Das neue CSR-RL-Umsetzungsgesetz Dr. Rüdiger Schmidt Hamburg, 13. Juni

Mehr

Informationsversorgung von Abschlussprüfer und Aufsichtsrat zur Verbesserung der Corporate Governance:

Informationsversorgung von Abschlussprüfer und Aufsichtsrat zur Verbesserung der Corporate Governance: Informationsversorgung von Abschlussprüfer und Aufsichtsrat zur Verbesserung der Corporate Governance: Vorschläge für Zusatzinformationen über die wirtschaftliche Lage im Rahmen der Unternehmensüberwachung

Mehr

austria Wirtschaftsservice Bundes-Public Corporate Governance Bericht ERP-Fonds

austria Wirtschaftsservice Bundes-Public Corporate Governance Bericht ERP-Fonds austria Wirtschaftsservice Bundes-Public Corporate Governance Bericht 2016 ERP-Fonds Inhaltsverzeichnis 1. Zielsetzung des Public Corporate Governance Kodex 3 1.1 Rechtswirkungen des Kodex 3 1.2 Verpflic

Mehr

Workshop Öffentliche Unternehmen

Workshop Öffentliche Unternehmen Workshop Öffentliche Unternehmen an der WU Wien 2. März 2017 Dr Peter Kunz Kunz Schima Wallentin Rechtsanwälte GmbH Porzellangasse 4, 1090 Wien Tel: +43-1 - 313 74 E-Mail: peter.kunz@ksw.at Öffentliche

Mehr

Compliance. Verhaltenskodex der Berlinwasser Gruppe

Compliance. Verhaltenskodex der Berlinwasser Gruppe Compliance Gesetzmäßiges und verantwortungsbewusstes Handeln Verhaltenskodex der Berlinwasser Gruppe Grundsätze für verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

Mehr

Umsetzung der CSR-Richtlinie: Der Referentenentwurf zum CSR-RUG

Umsetzung der CSR-Richtlinie: Der Referentenentwurf zum CSR-RUG Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung, WWU Münster Umsetzung der CSR-Richtlinie: Der Referentenentwurf zum CSR-RUG Prof. Dr. Peter Kajüter Berliner Bilanz Forum, 9. Mai 2016 CSR-Richtlinie

Mehr

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG Die persönlich haftende Gesellschafterin (die HORNBACH Management AG handelnd durch ihren Vorstand) und der Aufsichtsrat der HORNBACH Holding

Mehr

Neues Kommunales Rechnungswesen Ist die Doppik nach acht Jahren in den Rathäusern angekommen?

Neues Kommunales Rechnungswesen Ist die Doppik nach acht Jahren in den Rathäusern angekommen? Ist die Doppik nach acht Jahren in den Rathäusern angekommen? Gemeinsame Fachtagung des Instituts für Unternehmensführung (ifu) der Ruhr-Universität Bochum und der Kämmerei der Stadt Bochum Die Bedeutung

Mehr

Abkürzungsverzeichnis... XIII. 2. Historische Entwicklung... 3

Abkürzungsverzeichnis... XIII. 2. Historische Entwicklung... 3 Abkürzungsverzeichnis... XIII 1. Einleitung................................................. 1 2. Historische Entwicklung... 3 3. Wesentliche Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen... 11 3.1 BCBS Guidelines

Mehr

SONDERRECHNUNGS- LEGUNGS- VORSCHRIFTEN

SONDERRECHNUNGS- LEGUNGS- VORSCHRIFTEN SONDERRECHNUNGS- LEGUNGS- VORSCHRIFTEN Rechnungslegung für Kreditinstitute Erich KANDLER 9/2016 BAND 1 Nr.: 130 Allgemeine Einführung Rechnungslegung für Kreditinstitute Sonderrechnungslegung WP Mag. Erich

Mehr

16. IFRS-FORUM

16. IFRS-FORUM 16. IFRS-FORUM 21.07.2017 Ausgewählte Themen der handelsrechtlichen und internationalen Rechnungslegung E i n f ü h r u n g ifu Prof. Dr. Bernhard Pellens Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Mehr

Unabhängigkeit nach angelsächsischen Corporate Governance Regeln und deutsche Unternehmensverfassung

Unabhängigkeit nach angelsächsischen Corporate Governance Regeln und deutsche Unternehmensverfassung Unabhängigkeit nach angelsächsischen Corporate Governance Regeln und deutsche Unternehmensverfassung Vortrag im Rahmen der Reihe Governance und Recht des Instituts für Wirtschaftsrecht der Universität

Mehr

Planungsrechnungen aus der Sicht des Wirtschaftsprüfers

Planungsrechnungen aus der Sicht des Wirtschaftsprüfers Planungsrechnungen aus der Sicht des Wirtschaftsprüfers 17. Mag. Fritz Baumgartner, WP/StB Agenda 1) Rechtlicher Rahmen 2) Integrierte Planungsrechnungen 3) Beurteilung des going concern durch den WP 4)

Mehr

Entsprechenserklärung 2006 nach 161 AktG 1/6

Entsprechenserklärung 2006 nach 161 AktG 1/6 1/6 Corporate Governance Der Begriff Corporate Governance steht für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen,

Mehr

Rechtsformwahl. Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004. Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

Rechtsformwahl. Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004. Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004 Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Leistungsspektrum Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Consulting Corporate Finance

Mehr

EEC Z e r t i f i z i e r u n g von Instituten und Lehrgängen

EEC Z e r t i f i z i e r u n g von Instituten und Lehrgängen EUROPEAN ECONOMIC CHAMBER OF TRADE, COMMERCE AND INDUSTRY European Economic Interest Grouping EEC Z e r t i f i z i e r u n g von Instituten und Lehrgängen Ein Zertifikat ist motivations- und leistungsfördernd!

Mehr

Geschäftsguthaben nach IAS 32

Geschäftsguthaben nach IAS 32 Deutscher Raiffeisentag 2004 Geschäftsguthaben nach IAS 32 Köln, den 16. Juni 2004 Übersicht Nur wenige Genossenschaften direkt betroffen Bilanzierung von Geschäftsguthaben nach IAS 32 Der Lösungsvorschlag

Mehr

Deutsches Rechnungslegungss Standards Committee e.v. Accounting Standards Committee of Germany DRSC. Prof. Dr. Andreas Barckow Präsident des

Deutsches Rechnungslegungss Standards Committee e.v. Accounting Standards Committee of Germany DRSC. Prof. Dr. Andreas Barckow Präsident des Deutsches Rechnungslegungss Standards Committee e.v. Accounting Standards Committee of Germany Inhalt und Veröffen ntlichung der CSR- Berichterstattu ung nach HGB Prof. Dr. Andreas Barckow Präsident des

Mehr

Der Qualifizierte Aufsichtsrat

Der Qualifizierte Aufsichtsrat Der Qualifizierte Aufsichtsrat Akademie für Aufsichtsräte und Beiräte im deutschsprachigen Raum mit / für ausgewählte Partner und Kunden zu: Qualifizierung Zertifizierung Chancengleichheit Nachhaltigkeit

Mehr

2.2.2.1. Entlassung wegen Verrats von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

2.2.2.1. Entlassung wegen Verrats von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 12 1. Einführung... 21 1.1. Whistleblowing... 24 1.1.1. Begriffsbestimmung... 24 1.1.2. Übersetzung... 24 1.1.3. Definition...

Mehr

Aktuelle Aufgaben des Verantwortlichen Aktuars

Aktuelle Aufgaben des Verantwortlichen Aktuars Aktuelle Aufgaben des Verantwortlichen Aktuars Prof. Dr. Klaus Heubeck auf dem 5. IVS-Forum, Köln, 4. November 2010 Themenfolge 1. Zur "Geschichte" des "Verantwortlichen Aktuars" 1.1 Gesetzliche Vorgaben

Mehr

Analyse und Benchmarking der Solvency and Financial Condition Reports

Analyse und Benchmarking der Solvency and Financial Condition Reports Analyse und Benchmarking der Solvency and Financial Condition Reports Inhalt 2 1. Überblick 2. Hintergrund und Zielsetzung 3. Erkenntnisse des qualitativen Benchmarkings 4. Bewertung der SFCR durch die

Mehr