Betriebswirtschaftliche Grundlagen im Krankenhausbetrieb
|
|
- Hella Koenig
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Leseprobe Haubrock/Schär Betriebswirtschaftliche Grundlagen im Krankenhausbetrieb BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN DER PFLEGE Studienbrief Auflage 2011 HOCHSCHULVERBUND DISTANCE LEARNING
2 Impressum Fachbereich Sozialwesen HOCHSCHULVERBUND DISTANCE LEARNING Das Fernstudienangebot Pflege/Pflegeleitung (s. u. wurde auf Initiative der Fachhochschule Jena entwickelt und durch die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung gefördert. Verfasser: Prof. Dr. Manfred Haubrock Professor für Betriebswirtschaftslehre, Gesundheits- und Sozialmanagement FH Osnabrück, Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Prof. Dr. habil. Walter Schär em. Prof. an der Humboldt-Universität Berlin, Medizinische Fakultät, Institut für Medizin- und Pflegepädagogik, Pflegewissenschaft Der Studienbrief wurde auf der Grundlage des Curriculums für das Modul Betriebswirtschaftliche Grundlagen der Pflege verfasst. Die Bestätigung des Curriculums und des Studienbriefes erfolgte durch den Fachausschuss für den Fernstudiengang Pflege/Pflegeleitung. 3. redaktionell bearbeitete Auflage 2011 ISBN Redaktionsschluss: Oktober 2011 Studienbrief by Service-Agentur des Hochschulverbundes Distance Learning. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung und des Nachdrucks, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung der Service-Agentur des reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Service-Agentur des (Hochschulverbund Distance Learning) Leiter: Dr. Reinhard Wulfert c/o Agentur für wissenschaftliche Weiterbildung und Wissenstransfer e. V. Magdeburger Straße 50, Brandenburg Tel.: kontakt-hdl@aww-brandenburg.de Fax: Internet:
3 Inhaltsverzeichnis Literaturempfehlung Grundlegende Aspekte der Betriebswirtschaftslehre Relevante Begriffe des Wirtschaftens Einbettung von Unternehmen in den Marktprozess Rechtsformen Unternehmenskonzentration Grundlegende Aspekte Konzentrationsstrategien Konzentrationsrichtungen Erscheinungsformen von Unternehmenskonzentrationen Zielsystem der Unternehmungen Grundlagen für die Entwicklung eines Zielsystems Unternehmensziele Marketing Grundlegende Aspekte Bausteine des Marketings Bedeutung der Information im Marketing Markforschungsprozess Marketingstrategien Marketing-Instrumente Materialwirtschaft Grundsätzliche Überlegungen Versorgung als Element der Materialwirtschaft Entsorgung als Element der Materialwirtschaft Übertragung exemplarischer betriebswirtschaftlicher Grundtatbestände auf den Krankenhausbetrieb Betriebswirtschaftliche Aspekte im Vergleich zum industriellen Bereich der Volkswirtschaft Stellung und Bedeutung des Rechnungswesens Gesundheitsstrukturgesetz Analogiefähigkeit zwischen Betrieben im industriellen Bereich und dem Krankenhausbetrieb Betriebswirtschaftliche Grundtatbestände im Krankenhausbereich Trägerschaft Rechtsformen Betriebsführungsstrukturen Ziele und Zielsystem Entscheidungsträger für Zielvorstellungen Zielstrukturen... 79
4 4 Betriebswirtschaftliche Grundlagen im Krankenhausbetrieb 2.7 Leistungsgeschehen Spezifische Aspekte der Leistungserstellung Krankenhausmarketing Ziele und Strategien Marketing-Instrumente Abfallmanagement im Gesundheitssektor Bedeutung des Abfallmanagements Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Ökobilanzierung...96 Lösungen zu den Übungsaufgaben Literaturverzeichnis Sachwortverzeichnis
5 5 Einleitung Im vorliegenden Studienbrief werden einige grundlegende Aspekte aus dem Bereich der Betriebswirtschaftslehre verdeutlicht. An dieser Stelle muss ausdrücklich auf den exemplarischen Charakter der Ausführungen hingewiesen werden. Eine breitere und tiefergehende Auseinandersetzung mit dem Fach Betriebswirtschaftslehre muss mittels der angegebenen Literatur erfolgen. Als Ausgangspunkt werden im Kapitel 1 des Studienbriefs elementare ökonomische Begriffe definiert und erklärt. Es schließen sich einige Betrachtungen über die Einbettung von Unternehmen in den Wirtschaftskreislauf an. Der zunehmenden Bedeutung von privaten Rechtsformen für Gesundheitseinrichtungen ist dadurch Rechnung getragen worden, dass relevante Rechtsformen vorgestellt werden. Mit der Zunahme von Konkurrenz im Gesundheitssystem nimmt auch die Bereitschaft zu, sich zu vereinigen. Aus diesem Grunde wird dem Thema Unternehmenskonzentrationen ein breiter Raum gelassen. Fragen zum Marketing werden anschließend behandelt. Dabei werden speziell Strategien und Instrumente des Marketings beschrieben. Im Rahmen der Materialwirtschaft liegt der Schwerpunkt bei den Entsorgungsfragen. Die generellen Aussagen zur Betriebswirtschaft werden im Kapitel 2 des Studienbriefs auf den Krankenhausbereich übertragen. Diese Übertragung erfolgt einerseits in allgemeiner Hinsicht, andererseits aber auch an realen Beispielen aus dem stationären Bereich. Neben dem Bemühen, die stofflichen Schwerpunkte in einer sachlogischen Form darzustellen, geht es in diesem Studienbrief vor allem darum, das zu vermittelnde Bildungsgut methodisch so aufzubereiten, dass den Studierenden zugleich die Möglichkeiten einer schöpferischen Auseinandersetzung mit dem Lehrtext gegeben werden. Die selbstständige Bearbeitung der Fragen und Aufgaben dient der Festigung und Anwendung des Lehrstoffes. Allen Studierenden, die mit diesem Studienbrief arbeiten, wünschen wir viel Erfolg und Freude beim Lernen. Ein Schwerpunkt des Lehrtextes ist die Erkenntnis, dass sich die Gesundheitseinrichtungen mehr und mehr zu Wirtschaftsunternehmen verändern und damit auch die Strategien und Instrumente aus den Industrieunternehmen übernehmen. Die Studierenden sollen erkennen, warum das Gesundheitswesen schrittweise von wirtschaftlichen Überlegungen immer stärker geprägt wird. Studienziele Im Studienbrief soll verdeutlicht werden, dass das gesamte Denken in den Gesundheitseinrichtungen inzwischen schon stark durch die Ökonomie geprägt wird. Die Studierenden erfahren, dass die Übertragung von Strategien und Instrumenten des Marketings auf Gesundheitseinrichtungen bereits erfolgt.
6 26 Betriebswirtschaftliche Grundlagen im Krankenhausbetrieb 1.2 Unternehmenskonzentration Grundlegende Aspekte Der Begriff der Unternehmenskonzentration wird sehr unterschiedlich festgelegt. Allen relevanten Begriffsbestimmungen ist aber gemeinsam, dass Definition Unternehmenskonzentration liegt dann vor, wenn in einem ökonomischen Sektor bei den teilnehmenden Unternehmungen Verdichtungen wirtschaftlicher Merkmale auftreten, die durch das Eingehen von Verbindungen zwischen den Wirtschaftseinheiten und/oder durch das überproportionale Anwachsen bzw. den unterproportionalen Rückgang bestimmter ökonomischer Faktoren bei einzelnen Wirtschaftseinheiten entstanden sind. Daraus lässt sich ableiten, dass, abhängig von den zu untersuchenden wirtschaftlichen Kriterien, diverse Konzentrationsarten unterschieden werden können. So lassen sich beispielsweise als wirtschaftliche Merkmale die Größen Einkommen, Vermögen, Umsatz, Verfügungsmacht, Marktanteil und Beschäftigungszahl nennen, mit denen man Aussagen über die Konzentrationsentwicklung bzw. über den Konzentrationsstand treffen kann. Merksatz Dem Konzentrationsmerkmal kommt als Indikator für den Maßstab der Größe einer Wirtschaftseinheit eine zentrale Bedeutung zu. Konzentrationsmerkmale Ein so komplexes Gebilde wie die Unternehmung lässt sich kaum nur durch ein bestimmtes Merkmal repräsentieren. Werden bei der Konzentrationsmessung verschiedene Merkmale verwendet, so treten in der Regel Unterschiede in der Höhe des Konzentrationsgrades auf. Es wird deutlich, dass ein hoher oder niedriger Konzentrationsgrad vom jeweils zugrundegelegten Merkmal abhängig ist. Die potenziell zu verwendenden Konzentrationsmaßstäbe lassen sich in zwei Gruppen einteilen: 1. Die erste Merkmalsgruppe bezieht sich auf die Input-/Outputfaktoren einer Unternehmung. 2. Die zweite auf die personellen und finanziellen Verflechtungen.
7 27 Zu den Inputfaktoren gehören u. a. Anzahl der Beschäftigten Beschäftigte sind alle in einem Unternehmen tätigen Personen. Produktionswerte Von einem Produktionswert spricht man, wenn in einem Unternehmen die Summe der Kosten aller in einem bestimmten Abrechnungszeitraum hergestellten bzw. bereitgestellten Güter genannt werden. getätigte Investitionen Bei den genannten Investitionen handelt es sich um Bruttoinvestitionen, d. h., es werden hier Re-(Ersatz-)Investitionen und Netto-(Neu-)Investitionen zusammengefasst. Die Outputseite hingegen umfasst z. B. die Merkmale Umsatz Das Kriterium Umsatz ist identisch mit der Summe aller Verkaufserlöse für die Leistungen einer Unternehmung, die in einer bestimmten Zeit erzielt worden sind. Sachanlagen Sachanlagen bilden die materiellen Gegenstände des Anlagevermögens einer Unternehmung (Grundstücke, Gebäude, Maschinen etc.). Das Sachanlagevermögen steht im Gegensatz zu den immateriellen Gütern des Anlagevermögens (z. B. Patente). Cash-flow Der Cash-flow spiegelt die Finanzkraft eines Unternehmens wider. Er lässt sich aus den Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt ermitteln: Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens + Erhöhung der langfristigen Rückstellungen Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen = Cash-flow.
8 28 Betriebswirtschaftliche Grundlagen im Krankenhausbetrieb Wertschöpfung. Die Wertschöpfung ist identisch mit dem geschaffenen Wertzuwachs einer betrachteten Unternehmung (Gesamtleistungen - Vorleistungen), das durch das Zusammenwirken von Arbeitsleistung, Kapitaleinsatz und öffentlicher Hand zustande gekommen ist. Von der Entstehungsseite der Wertschöpfung her lässt sich die Erfolgsrechnung wie folgt darstellen: Umsatzerlöse + Bestandsveränderungen an Halb- und Fertigerzeugnissen + andere aktivierte Eigenleistungen (selbsterstellte Anlagen) = Bruttoproduktionswert Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, für bezogene Waren sowie vergebene Lohnarbeiten = Nettoproduktionswert Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte sonstige Aufwendungen und Steuern = Wertschöpfung. Neben diesen Merkmalen sind aber auch die ökonomischen und/oder rechtlichen Bezugseinheiten die Merkmalsträger von Bedeutung. Unter wirtschaftlichen Aspekten werden die Bezugseinheiten Betrieb, Unternehmung und Haushalt unterschieden. Rechtliche Bezugseinheiten sind beispielsweise juristische oder private Personen. Zusammenfassung Zusammenfassend lässt sich zunächst feststellen, dass ökonomische Konzentration erklärt werden kann als Ballung wirtschaftlicher Faktoren, wie z. B. Marktanteil und Umsatz. Diese Ballung erfolgt in der Hand einzelner Wirtschaftseinheiten, wie z. B. einer Unternehmung. Diese Ballung kann dabei durch eine individuelle Vorgehensweise der Wirtschaftseinheit oder durch eine kollektive Strategie mehrerer Einheiten entstehen. Zur Erfassung dieser Ballungen müssen weiterhin ökonomische Sektoren (Bereiche, Märkte) festgelegt werden, d. h., ökonomische Konzentration lässt sich immer nur in Relation zu diesen Märkten bestimmen. Diese ausschließlich ökonomische Betrachtungsweise lässt die gesellschaftspolitische Dimension von Konzentrationsvorgängen völlig außer Acht. Der Zusammenhang zwischen ökonomischer und politischer Macht wird ausgeklammert.
9 29 Bestimmung des relevanten Marktes Neben der Wahl der Konzentrationsmerkmale ist die Abgrenzung des relevanten Marktes die zweite Vorentscheidung darüber, in welcher Intensität die Konzentration von ökonomischen Größen in der Wirtschaftseinheit Unternehmung auftritt. In der wirtschaftswissenschaftlichen Theorie ist als Markt ganz allgemein das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage definiert. Durch die auf dem Markt stattfindenden Tauschakte von Gütern versuchen die Konsumenten ihr Nutzenmaximum zu realisieren, während die Anbieter ihr Gewinnmaximum erreichen wollen. Definition Die Vielzahl der stattfindenden Leistungsaustauschprozesse impliziert eine unbegrenzte Zahl von Märkten. Die Ermittlung einer möglichen Unternehmenskonzentration setzt folglich die Festlegung eines bestimmten Marktes voraus, es ist der für die festzustellende Konzentration relevante Markt. Hierbei muss der zu messende Markt zeitlich, räumlich und sachlich abgegrenzt werden: Während die zeitliche (z. B. Wirtschaftsjahr) und räumliche Abgrenzung (z. B. Bundesland, Bundesgebiet, EG-Gebiet) als unproblematisch angesehen werden kann, ist die sachliche Bestimmung des relevanten Marktes schwierig. Für eine sachliche Abgrenzung bieten sich einerseits die einzelnen Branchen als produktionsorientierte Klassifikation (Industry Classification) und andererseits die einzelnen Güter als produktorientierte Klassifikation (Product Classification) an. In der wettbewerbspolitischen Praxis der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Marktabgrenzung im Wesentlichen unter geographischen und sachlichen Gesichtspunkten. Merksatz So teilt das Bundeskartellamt für den Nachweis einer marktbeherrschenden Stellung einer Unternehmung die relevanten Märkte nach räumlichen und sachlichen Kriterien auf. Bei der sachlichen Abgrenzung wird in der Regel mit dem Bedarfsmarkt operiert, d. h., mit einem Markt, dem Substitutionsbeziehungen zwischen den Gütern zugrunde liegen. Eine veränderte räumliche Abgrenzung des relevanten Marktes lässt sich seit dem Inkrafttreten der EG-Fusionskontrolle vom 21. September 1990 feststellen. So lassen die bisher ergangenen Entscheidungen die Tendenz erkennen, die räumlichen Märkte im Zweifel weit abzugrenzen. Die Realisierung des EG-Binnenmarktes führt zu einer weiteren Öffnung der nationalen Märkte, d. h., der relevante Markt wird räumlich immer größer. Insgesamt zeigt sich die Tendenz, dass die relevanten Märkte immer weiter ausgedehnt werden, wodurch sich tendenziell die Gefährdung durch überragende Marktstellungen abschwächen lässt. Merksatz
10 30 Betriebswirtschaftliche Grundlagen im Krankenhausbetrieb Zusammenfassung Unternehmenskonzentration entsteht immer dann, wenn bestimmte, gesetzlich festgelegte Konzentrationsmerkmale in der Bezugseinheit Unternehmung (rechtliche/wirtschaftliche Einheit), die auf einem sachlich, räumlich und zeitlich abgegrenzten relevanten Markt zusammen mit Konkurrenten agiert, geballter auftreten als bei den anderen Wirtschaftseinheiten und sich aus dieser Ballung die Gefahr ergibt, eine marktbeherrschende Stellung zu erlangen. Die Bestimmung der Konzentrationsmerkmale, die Festlegung des relevanten Marktes sowie der Grenze, von der an in Deutschland ein Unternehmen marktbeherrschend ist, wird durch den Gesetzgeber im Rahmen des Wettbewerbsgesetzes festgelegt. Dies ist somit eine politische Entscheidung. Die Ausführungen in diesem Abschnitt zeigen auch die Wege auf, die zur Realisierung von Konzentrationsüberlegungen durch Unternehmungen eingesetzt werden können. So lassen sich z. B. internes Unternehmenswachstum, Beherrschung von Wirtschaftseinheiten und Unternehmensverbindungen unterscheiden. Diese Konzentrationsstrategien werden im folgenden Abschnitt dargestellt Konzentrationsstrategien Das Handlungsmotiv von Unternehmungen in Marktwirtschaften ist die Gewinnerzielung. Zur Realisierung dieser Gewinnmaximierungsstrategie werden einzelwirtschaftliche Entscheidungen getroffen, die darauf abzielen, eine einmal erreichte Marktstellung zu erhalten bzw. auszubauen. Diese Entscheidungen unterliegen jedoch bestimmten Einschränkungen, die sich aus der marktwirtschaftlich bedingten Konkurrenzsituation zu anderen Wirtschaftseinheiten ergeben. Diese Restriktionen einzuschränken bzw. ganz zu beseitigen, bestimmt das unternehmerische Verhalten. Zur Zielerreichung entwickeln die Unternehmungen Marktstrategien. Diese Strategien zielen darauf ab, die eigene Position auf dem Markt so weit auszubauen, dass der Markt von den Unternehmen beeinflusst, d. h. beherrscht, wird. Marktbeherrschung impliziert die Möglichkeit, Macht auszuüben bzw. zu missbrauchen. Merksatz Im ökonomischen Bereich kann wirtschaftliche Macht (Verfügungsmacht) erklärt werden als Fähigkeit eines Wirtschafters, die Voraussetzungen des Wirtschaftens und die Wertungen anderer Wirtschafter zu verändern und hierdurch deren Verhaltensweisen und Zielsetzungen zu beeinflussen. (Arndt, in: Eynern, 1973, S. 222)
11 31 Es lässt sich ableiten, dass Macht immer dann vorliegt und auch eingesetzt werden kann, wenn der Mächtigere in der Lage ist, das Verhalten und/oder die Zielsetzungen der anderen Wirtschaftseinheit gegen deren Willen zu steuern. Verfügungsmacht liegt bei den Eigentümern und Anteilseignern. Verfügungsmacht liegt aber auch bei Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern, ohne dass diese an den von ihnen gemanagten Gesellschaften beteiligt sind. Durch die Anhäufung von Vorstands- und/oder Aufsichtsratsmitgliedschaften in verschiedenen Unternehmungen bei wenigen Personen (personelle Verflechtungen) erhöht sich deren Verfügungsgewalt. Die personellen Verflechtungen bilden ein Beziehungsgeflecht zwischen den betroffenen Unternehmungen, durch die eine Koordination von wirtschaftlich und rechtlich selbstständigen Einheiten erleichtert wird und die geeignet sind, konkurrenzhemmende Wirkungen zu entfalten. Neben der persönlichen ist die delegierte Verfügungsmacht zu nennen. Durch das Depotstimmrecht ist es Aktionären gestattet, ihre Stimme an Banken zu übertragen. Durch die Ausübung dieser Rechte auf Hauptversammlungen können die Kreditinstitute neben dem Halten von Beteiligungen an Nichtbankunternehmungen und der Entsendung von Vertretern in Aufsichtsräte sowie der Kreditgewährung Unternehmen maßgebend beeinflussen. Die Strategien, die eingesetzt werden, um Verfügungsmacht zu erhalten oder auszuweiten, können durch einzelne Wirtschaftseinheiten allein oder gemeinsam mit anderen eingesetzt werden. Erfolgt der Zuwachs der wirtschaftlichen Macht durch alleiniges Agieren, so liegt die Strategie der individuellen Marktbeherrschung vor, im anderen Fall wird von kollektiver Marktbeherrschung gesprochen. Merksatz
12 32 Betriebswirtschaftliche Grundlagen im Krankenhausbetrieb Tabelle 1.4 gibt einen Überblick über Erscheinungsformen von Konzentrationsstrategien und ordnet sie jeweils der individuellen bzw. kollektiven Marktbeherrschung zu: Konzentrationsstrategien Individuelle Marktbeherrschung Kollektive Marktbeherrschung Erscheinungsformen/Kennzeichen Überproportionales Wachstum internes Wachstum: Erweiterung bestehender Kapazitäten und Aufbau neuer Produktionsanlagen zur Erweiterung des Produktionsprogramms oder zur Diversifikation externes Wachstum: Fusionen, Ankäufe, Beteiligungen Kapitaleinheit wächst schneller als die übrigen Kapitaleinheiten des Marktes oder der gesamten Industrie. Unternehmensverdrängung ruinöse Preisunterbietungen, Boykottmaßnahmen zur Durchsetzung von Monopolgewinnen Vertragliche Bindungen Beschränkung der Konkurrenz insgesamt bzw. einzelner Konkurrenzformen, also alle Formen der Kartelle. Vertragliche Bindungen können sich auf die Beschränkung der Preis-, Produktions- und sogar auf die Beschränkung der Unternehmenspolitik insgesamt unter Einschluss der Investitionspolitik beziehen. Faktische Bindungen Marktführerschaft, insbesondere Preisführerschaft Paralellverhalten im Oligopol Tabelle 1.4 Erscheinungsformen von Konzentrationsstrategien (Quelle: Haubrock 1996, S. 62) Aus Tabelle 1.4 wird deutlich, dass zu den Strategien der individuellen Marktbeherrschung die Konzentration durch internes und durch externes Wachstum gehören. Definition Die Konzentration durch internes Unternehmenswachstum bedeutet eine Verdichtung der ökonomischen Macht durch das überproportionale Wachstum einzelner, wirtschaftlich und rechtlich selbstständiger Unternehmen. Formen dieses endogenen Wachstums sind Kapazitätserweiterungen, z. B. durch den Aufbau neuer Produktionsanlagen, die Ausdehnung des Produktionsprogramms oder durch Diversifikation. Dieses Wachstum durch Ausweitung führt durch den Erwerb von Verfügungsgewalt über neuerstellte Kapazitäten für die Wirtschaftseinheit zu einer Vergrößerung des Marktanteiles. Definition Externes Unternehmenswachstum erfolgt durch Angliederung bisher selbstständiger Kapitaleinheiten an die aufnehmende Unternehmung. Exogenes Wachstum erfolgt z. B. durch Zusammenschluss mehrerer Kapitalien zu einer Funktionseinheit, durch Ankauf eines Unternehmens oder eines Unternehmensteiles oder durch Beteiligung an einer Kapitaleinheit. Zur Verdrängung aktueller und potenzieller Konkurrenten wird das Mittel der Androhung bzw. Durchführung einer wesentlichen Preissenkung angewendet. Daneben gehören Bestechungen, Abwerbung wichtiger Angestellter, Sperrung der Bezugsquellen und Absatzwege der Konkurrenten, Boykottauf-
13 33 rufe oder -androhungen, Prozessandrohungen und die Anmeldung von Sperrpatenten (Wegelagererpatente) zu den Mitteln des Verdrängungskampfes. Bei den Strategien der kollektiven Marktbeherrschung werden die vertraglichen und die faktischen Verbindungen unterschieden: Unter Konzentration durch vertragliche Verbindungen versteht man alle Vereinbarungen bzw. Absprachen über eine Beschränkung des Wettbewerbs zwischen rechtlich selbstständig bleibenden Kapitalien, die nicht in schriftlicher Form vorgenommen zu werden brauchen. Definition Unter die Konzentration durch faktische Verbindungen fallen alle Verhaltensweisen von Unternehmungen, die nicht auf ausdrücklichen Absprachen oder auf Verträgen beruhen und die auf eine gemeinsame Beeinflussung der Märkte abzielen (abgestimmte Verhaltensweisen). Zu den faktischen Bindungen zählen z. B. die Preisführerschaften und das Parallelverhalten von Unternehmen auf oligopolistischen Märkten Konzentrationsrichtungen Unter horizontaler Konzentration versteht man zum einen das individuelle Wachstum eines Unternehmens auf gleicher Produktionsstufe in Relation zu anderen Unternehmungen, zum anderen aber auch jede Form von Unternehmensverbindung, die auf dem gleichen sachlich und räumlich relevanten Markt stattfindet. Die Darstellung der horizontalen Konzentration dient der Analyse der Konkurrenzverhältnisse, die auf gleicher Produktions- oder Handelsstufe innerhalb eines Wirtschaftszweiges bzw. einer Produktgruppe bestehen. Vertikale Konzentration ist zum einen die Ausdehnung eines Unternehmens auf vor- oder/und nachgelagerte Produktions-/Handels stufen, zum anderen die kollektive Beherrschung mehrerer von vor- oder/und nachgelagerten Produktionsstufen durch mehrere Unternehmen. Die Vorteile der vertikalen Konzentration liegen für die Unternehmungen primär in einem besseren Zugang zu den Absatz- und Beschaffungsmärkten. Konglomerate bzw. diagonale Konzentration liegt dann vor, wenn weder eine Verbindung in gleicher Branche bzw. Produktionsstufe (horizontale Konzentration), noch bei aufeinander folgenden Produktions- und Handelsstufen (vertikale Konzentration) gegeben ist, sondern wenn sich Unternehmen unterschiedlicher Branchen und/oder unterschiedlicher Produktions- und Handelsstufen verbinden.
14 34 Betriebswirtschaftliche Grundlagen im Krankenhausbetrieb Erscheinungsformen von Unternehmenskonzentrationen Unternehmenskonzentrationen können, wie bereits dargestellt, aufgrund individueller und kollektiver Konzentrationsstrategien entstehen bzw. vergrößert werden. Es kommt somit eine Vielzahl von Möglichkeiten in Betracht, mit denen Unternehmen ihre Markstellung verbessern können. Der Gesetzgeber hat durch seine Festlegungen in den 22 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) den Umfang der Erscheinungsformen der Unternehmenskonzentration politisch geregelt. Entscheidendes Kriterium für die Beurteilung der Unternehmenskonzentration ist die Marktbeherrschung. Diese Marktbeherrschung von einer oder mehreren Unternehmungen wird in 22 GWB anhand einer überragenden Marktstellung definiert bzw. vermutet. Hierbei wird die Marktstellung in Form von Marktanteilen, Finanzkraft, Umsatzerlösen, Zugangsmöglichkeiten zu Beschaffungs- und Absatzmärkten, Verflechtungen mit anderen Unternehmen, rechtlichen und tatsächlichen Schranken für den Marktzutritt, Fähigkeit, sein Angebot oder seine Nachfrage auf andere Waren oder gewerbliche Leistungen umzustellen sowie der Möglichkeit, der Marktgegenseite auf andere Unternehmen auszuweichen, festgestellt. Mit dieser Gesetzesvorschrift versucht die Bundesregierung, horizontale, vertikale und diagonale Konzentrationsbestrebungen, die sich sowohl aus den individuellen als auch aus den kollektiven Marktbeherrschungsstrategien ergeben, zu erfassen. Merksatz Stellt die Kartellbehörde nun fest, dass diese überragende Marktstellung missbräuchlich eingesetzt wird, so hat das Bundeskartellamt das Recht, das missbräuchliche Verhalten zu untersagen und Verträge für unwirksam zu erklären. Im Folgenden werden exemplarische Erscheinungsformen, die neben dem internen Unternehmenswachstum sowie der Strategie der Unternehmensverdrängung Formen der Unternehmenskonzentration sind, aufgeführt. Sie bewirken eine mehr oder minder starke Beschränkung der wirtschaftlichen Dispositionsfreiheit der beteiligten Unternehmen. Darüber hinaus kann es sich als zweckmäßig erweisen, auch die rechtliche Selbstständigkeit von betei-
15 35 ligten Einzelwirtschaften zu beseitigen. Die Formen der Unternehmensverbindungen sind nach dem Kriterium der Bindungsintensität aufsteigend geordnet. Stillschweigende Kooperation Bei der stillschweigenden Kooperation handelt es sich um ein gleichförmiges Verhalten mehrerer Unternehmen, ohne dass hierfür schriftliche oder mündliche Absprachen bestehen. Die beteiligten Unternehmen kooperieren stillschweigend, indem sich die Kapitaleinheiten durch ein konkludentes Handeln einig werden. Definition Kraft eigenen Beschlusses schränken die Partner ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit ein, sie geben sie aber nicht auf. Seit der Novellierung des Kartellgesetzes vom August 1973 ist ein Verbot des aufeinander abgestimmten Verhaltens neu im Gesetz aufgenommen worden. Diesem Verbot liegt die Erfahrung zugrunde, dass eine Marktbeschränkung nicht nur durch vertragliche Vereinbarungen sondern auch durch ein gegenseitiges Abstimmen des Verhaltens erzielt werden kann. Entscheidendes Kriterium ist hierbei das bewusste und gewollte Zusammenwirken von Wirtschaftseinheiten (Kollusion). Agreements Agreements sind dadurch gekennzeichnet, dass mündlich festgehaltene Absprachen freiwillig eingehalten und auf dieser Basis bestimmte Aufgaben erfüllt werden. Im Gegensatz zur stillschweigenden Kooperation sprechen die Verhandlungspartner miteinander, die Ergebnisse sind aber nicht schriftlich niedergelegt. Definition Auch diese Form der Zusammenarbeit erfüllt den Tatbestand des abgestimmten Verhaltens und ist aus diesem Grunde ebenfalls verboten. Die bekannteste Form der Agreements ist das Frühstückskartell (Gentlemen s agreement), das eine bestimmte ökonomische Verhaltensweise auf das freiwillig gegebene mündliche Versprechen der Partner begründet. Kartelle Eine Kooperation im engeren Sinne stellt eine Koordination bzw. Ausgliederung von Aufgaben zwischen zwei oder mehreren rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen und gleichberechtigten Unternehmungen dar. Die kooperierenden Partner treffen vertragliche Vereinbarungen, um durch Zusammenarbeit auf einzelnen Gebieten wirtschaftlichen und technischen Fortschritt zu verwirklichen. Die Kooperationen lassen sich in kartellrechtsfreie und kartellrechtsrelevante Formen untergliedern. Eine kartellrechtsfreie Kooperation ist jede Zusammenarbeit, die nicht durch die rechtlichen Vorschriften des Wettbewerbsgesetzes erfasst wird. Alle Kooperationsformen, die durch das Kartellrecht erfasst werden, gelten als kartellrechtsrelevant. Hierbei hat der Gesetzgeber, bei Vorlage
16 36 Betriebswirtschaftliche Grundlagen im Krankenhausbetrieb bestimmter Voraussetzungen, ausdrücklich Arten der Zusammenarbeit erlaubt. Definition Ein Kartell ist eine auf Verträgen oder Beschlüssen basierende längerfristige Unternehmensverbindung zur Beschränkung des Wettbewerbs, wobei die Beteiligten zwar ihre rechtliche Selbstständigkeit behalten, jedoch ihre wirtschaftliche Autonomie mehr oder minder stark einschränken. Die kartellartenbezogenen Ausnahmen lassen sich ihrerseits in Anmelde-, Widerspruchs- und Erlaubniskartelle unterscheiden (vgl. Bild 1.15): Anmeldekartelle Normen- und Typenkartelle Kalkulationsverfahrenskartelle reine Exportkartelle Widerspruchskartelle Konditionskartelle Rabattkartelle Spezialisierungskartelle Kooperationskartelle Erlaubniskartelle Strukturkrisenkartelle Rationalisierungskartelle Exportkartelle mit Inlandsbindung Importkartelle Sonderkartelle Bild 1.15 Kartellartenbezogene Ausnahmen (Quelle: Haubrock, 1996, S. 68) Anmeldekartelle werden durch die bloße Anmeldung beim Kartellamt wirksam, bei Widerspruchskartellen hat die Kartellbehörde eine Widerspruchsmöglichkeit innerhalb einer Frist von drei Monaten seit Eingang der Anmeldung. Die Erlaubniskartelle sind zu beantragen und genehmigungsbedürftig. Konzerne Eine Konzentration lässt sich auch durch den Zusammenschluss rechtlich selbstständiger Unternehmen unter einheitlicher wirtschaftlicher Leitung herbeiführen. Dies setzt voraus, dass Wirtschaftssubjekte ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit aufgeben, wodurch die wirtschaftliche Leitung auf den Konzern übergeht. Nach 18 Aktiengesetz (AktG) wird ein Konzern wie folgt bestimmt (s. Aktiengesetz, in: Wichtige Wirtschaftsgesetze, 2010): (1) Sind ein beherrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefasst, so bilden sie einen Konzern; die einzelnen Unternehmungen sind Konzernunternehmen. Unternehmen, zwischen denen ein Beherrschungsvertrag ( 291) besteht oder von denen das eine in das andere eingegliedert ist ( 319), sind als unter einheitlicher Leitung zusammengefasst anzusehen. Von einem abhängigen Unternehmen wird vermutet, dass es mit dem herrschenden Unternehmen einen Konzern bildet.
17 37 (2) Sind rechtlich selbstständige Unternehmen, ohne dass das eine Unternehmen von dem anderen abhängig ist, unter einheitlicher Leitung zusammengefasst, so bilden sie auch einen Konzern; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen. Konzerne können marktbeherrschende Stellungen erlangen und daher wirtschaftliche Macht ausüben. Aus diesem Grunde unterliegen sie den gesetzlichen Bedingungen des Kartellgesetzes. Im Gegensatz zu den Kartellen, die im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen grundsätzlich verboten sind, werden Konzerne vom Grundsatz her zugelassen. Die Verschmelzung stellt die solideste und engste Form der Unternehmenszusammenschlüsse dar. Verschmelzungen/Fusionen Eine Verschmelzung ist dadurch gekennzeichnet, dass neben der wirtschaftlichen auch die rechtliche Selbstständigkeit zumindest einer beteiligten Wirtschaftseinheit verloren geht. Sie ist die straffste Form der Verbindung zweier Unternehmen und gehört als externes Wachstum zu den Strategien der individuellen Marktbeherrschung. Sie erfordert eine vollkommene organisatorische und personelle Integration der an der Verschmelzung beteiligten Unternehmen. Eine Verschmelzung kann für Kapitalgesellschaften nach dem deutschen Aktiengesetz auf zwei Wegen erfolgen: 1. Verschmelzung durch Aufnahme Bei dieser Verschmelzung wird das Vermögen eines Unternehmens (übertragende Gesellschaft) als Ganzes auf ein bereits bestehendes Unternehmen (übernehmende Gesellschaft) übertragen. 2. Verschmelzung durch Neubildung Durch Bildung einer neuen Unternehmung (übernehmende Gesellschaft) geht das gesamte Vermögen eines jeden sich vereinigenden Unternehmens (übertragende Gesellschaften) auf die neue Gesellschaft über. Als Folge der unzureichenden gesetzlichen Regelung stieg die Zahl der Fusionen von Anfang der 1960er-Jahre ständig an. Diese Tendenz konnte auch nicht durch Novellierungen des Gesetzes, die eine Verschärfung der Fusionskontrolle zum Inhalt hatten, verändert werden. Zudem verschoben sich die Konzentrationen von der horizontalen in die vertikale und diagonale Richtung. Bei den Erscheinungsformen der Unternehmenskonzentration hat sich in Deutschland ein Wandel vollzogen. Während in den Jahren vor und nach Einführung des Wettbewerbsgesetzes die primären Konzentrationstendenzen in den kollektiven Marktbeherrschungsstrategien gesehen werden, so liegen die heutigen Konzentrationsschwerpunkte im Bereich der individuellen Marktbeherrschungsansätze und hier speziell im Bereich des externen Unternehmenswachstums. Ü 1.5 Stellen Sie die Erscheinungsformen der Konzentrationsstrategien dar! Übungsaufgabe
Unternehmen können sich auf verschiedenen Stufen zusammenschließen: Hütten- werk der gleichen Branche, z. B.: VW und Audi NSU) Brauerei Walzwerk
2 Die Formen der Unternehmenszusammenarbeit 2.1 Die Ursachen wirtschaftlicher Konzentration - um konkurrenzfähig zu bleiben (siehe auch: Ziele der eg) - zum Ausbau der Machtstellung des Betriebes (Beschaffung
MehrÜbung zu Kapitel 8: Marktbeherrschung: Relevanter Markt Rechtsgrundlagen: 19 GWB, Art. 82 EGV
Übung zu Kapitel 8: Marktbeherrschung: Relevanter Markt 1 Rechtsgrundlagen: 19 GWB, Art. 82 EGV Anwendungsgebiete: Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung Fusionskontrolle fi Untersagung der Fusion
MehrGrundlagen der Betriebswirtschaftslehre
Prof. Dr. Fritz Unger Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre November 2015 MASTER OF BUSINESS ADMINISTRATION IM FERNSTUDIENGANG UNTERNEHMENSFÜHRUNG Modul 1 Wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen 1.1
MehrBetriebswirtschaftslehre 1 / Wirtschaftswissenschaften. Übungsaufgaben Kapitel 2. Rechtsformen und Unternehmensgründung
Fachhochschule Schmalkalden, M.Sc. Annette Liebermann Betriebswirtschaftslehre 1 / Wirtschaftswissenschaften Übungsaufgaben Kapitel 2 Rechtsformen und Unternehmensgründung 2.1 Standort des Unternehmens
MehrBetriebswirtschaftslehre 1 / Wirtschaftswissenschaften. Übungsaufgaben Kapitel 2. Rechtsformen und Unternehmensgründung
Fachhochschule Schmalkalden, M.Sc. Annette Pohl Betriebswirtschaftslehre 1 / Wirtschaftswissenschaften Übungsaufgaben Kapitel 2 Rechtsformen und Unternehmensgründung 2 Rechtsformen und Unternehmensgründung
MehrStrategische Konsequenzen des Kartellrechts für KHs der Maximalversorgung
Strategische Konsequenzen des Kartellrechts für KHs der Maximalversorgung Arndt Regorz (Dipl. Kaufmann) Geschäftsführer Regorz Consulting GmbH Stand: 01-2007 Copyright Die vorliegenden Unterlagen sind
MehrJe nachdem, ob die Betriebe ihre Selbstständigkeit behalten oder nicht behalten, spricht man von Kooperation bzw. Konzentration.
2 Die Verflechtung der Wirtschaft 2.1 Die Ursachen wirtschaftlicher Konzentration - um konkurrenzfähig zu bleiben (siehe auch: Ziele der eg) - zum Ausbau der Machtstellung des Betriebes (Beschaffung und
MehrDie Arbeit des Bundeskartellamtes
Die Arbeit des Bundeskartellamtes Sandro Gleave (BKartA) (sandro.gleave@bundeskartellamt.bund.de) Vortrag an der RWTH Aachen am 15. Januar 2004 1. Das Bundeskartellamt 1.1. Aufgaben des Bundeskartellamtes
MehrBWV BERLINER WISSENSCHAFTS-VERLAG
Christian Bleis/Werner Pepels Betriebswirtschaftslehre für Investitions- und Finanz-Ökonomen * BWV BERLINER WISSENSCHAFTS-VERLAG Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XV XVII 0.
MehrBetriebswirtschaftslehre 1 / Wirtschaftswissenschaften. Übungsaufgaben Kapitel 2. Rechtsformen und Unternehmensgründung
Fachhochschule Schmalkalden, M.Sc. Annette Liebermann Betriebswirtschaftslehre 1 / Wirtschaftswissenschaften Übungsaufgaben Kapitel 2 Rechtsformen und Unternehmensgründung 2.1 Standort des Unternehmens
MehrÜbung zu Kapitel 11 Fusionskontrolle (Forts.):
Übung zu Kapitel 11 Fusionskontrolle (Forts.): 1 Anwendungsbereich ( 35): Umsatzgrenzen (jeweils bezogen auf Jahr vor dem Zusammenschluß; 35 (1)): Weltweiter Umsatz aller Unternehmen > 1 Mrd. DM Inlandsumsatz
MehrDie Missbrauchsaufsicht im Kartell- und Wettbewerbsrecht Der Begriff des marktbeherrschenden Unternehmens
Die Missbrauchsaufsicht im Kartell- und Wettbewerbsrecht Der Begriff des marktbeherrschenden Unternehmens 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Die Missbrauchsaufsicht im Kartell- und Wettbewerbsrecht Der Begriff
MehrOliver Dillenz. Recht gegen den unlauteren Wettbewerb und Kartellrecht der Russischen Föderation
Oliver Dillenz Das russische Wettbewerbsrecht Recht gegen den unlauteren Wettbewerb und Kartellrecht der Russischen Föderation Springers Rechtswissenschaftliche Dissertationen SpringerWienNewYork Inhaltsverzeichnis
MehrWirtschaftswachstum. Realisierung von technischem. Fortschritt. Entdeckungsbzw. Fortschrittsfunktion
Folie 8.1.1 - Gesellschaftliche Grundwerte, wirtschaftspolitische Ziele und Wettbewerbsfunktionen Gesellschaftliche Grundwerte Freiheit Wohlstand Gerechtigkeit Wirtschaftswachstum Wirtschaftspolitische
MehrWechselseitige Beteiligungen im Gesellschafts- und Kartellrecht
Kerstin Schmidt Wechselseitige Beteiligungen im Gesellschafts- und Kartellrecht PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis 17 Teil 1. Einfiihrung 23 A.
MehrEnergiespeicher im Kartellrecht
9. Dornburger Energiegespräche "Energie und Technik" Energiespeicher im Kartellrecht Jena, 23. November 2017 Dr. Rolf Hempel, CMS Hasche Sigle Übersicht Energiespeicher Arten: Gasspeicher - Porenspeicher
MehrFachhochschule Deggendorf
Fachhochschule Deggendorf Entscheidungsorientierte Einführung in die Betriebswirtschaftslehre Prof. Dr. Thomas Bartscher Fachhochschule Deggendorf Kapitel 1 Der Alltag eines Unternehmers Ein Angebot der
MehrThema: Wettbewerbspolitik
VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE Klasse: SEI Datum: Thema: Wettbewerbspolitik Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung Die Tendenz zu Preissenkungen und Qualitätssteigerungen sind die positiven Beiträge des Wettbewerbs
MehrSchuhmann: Der Konzemabschluß
Schuhmann: Der Konzemabschluß Schriftenreihe "Betriebswirtschaftliche Beiträge" herausgegeben von Dr. Hans Münstermann, ord. Professor der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Köln Dr. Werner Schuhmann
MehrBetriebswirtschaftliche Schwerpunkte der Unternehmensgründung I
Michael Schefczyk unter Mitarbeit von Frank Pankotsch Betriebswirtschaftliche Schwerpunkte der Unternehmensgründung I - Kopfkurs - Professionalisierungsstudium Start Up Counselling Das dieser Veröffentlichung
MehrInstrumente der Wettbewerbspolitik als Reaktion auf Wettbewerbsbeschränkungen
Instrumente der Wettbewerbspolitik als Reaktion auf Wettbewerbsbeschränkungen Wettbewerbspolitik in Deutschland und China Workshop von KAS, CASS und GTZ Peking, 19. Juni 2008 Überblick Kartellverbot Missbrauchskontrolle
MehrMarketing - Management
Merkmale für den Prozess des Marketings: Philosophieaskpekt: Die bewusste Absatz- und Kundenorientierung aller Unternehmensbereiche. Verhaltensaspekt: Erfassung und Beobachtung der für eine Unternehmung
Mehrkultur- und sozialwissenschaften
Uwe Elsholz Kurseinheit 5: Der Kompetenzentwicklungsdiskurs in der beruflichen Bildung Modul 3D: Betriebliches Lernen und berufliche Kompetenzentwicklung kultur- und sozialwissenschaften Das Werk ist urheberrechtlich
MehrInhaltsverzeichnis. 1. Teil: Grundlagen Teil: Konzern im schweizerischen Recht 15
Abkürzungsverzeichnis Verzeichnis der Rechtsakte und offiziellen Texte Literaturverzeichnis XV XVII XXI 1. Teil: Grundlagen 1 1 Einleitung 1 2 Massgeblichkeit des EG-Rechts 3 I. Europarechtliche Ausrichtung
MehrMURI RECHTSANWÄLTE. Kooperationen und Vertriebssysteme unter dem neuen Kartellgesetz (2004)
Kooperationen und Vertriebssysteme unter dem neuen Kartellgesetz (2004) Die neuen Direktsanktionen können bei bestimmten Zusammenarbeits- oder Vertriebsvereinbarungen auch gegenüber kleinen und mittleren
MehrQualitätsmanagement in Krankenhäusern - Hauptziele, Chancen und Risiken verschiedener Zertifizierungsverfahren
Medizin Tim Guderjahn Qualitätsmanagement in Krankenhäusern - Hauptziele, Chancen und Risiken verschiedener Zertifizierungsverfahren Studienarbeit Gesundheitsökonomie für Mediziner Fachhochschule Riedlingen
MehrEinführung in die Betriebswirtschaftslehre
Einführung in die Betriebswirtschaftslehre Dipl. Betriebswirtin (FH) Nicole Kalina-Klensch www.fh-kl.de 21.10.2011 Überblick Produktionsfaktoren Volkswirtschaftliche PF Betriebswirtschaftliche PF Ökonomisches
Mehrkultur- und sozialwissenschaften
Christian Glameyer Kommunikation und Medien Zum Verhältnis von Kommunikation, Medien und gesellschaftlichem Wandel kultur- und sozialwissenschaften Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch
MehrEinführung 1. Einführung S. 14. Was versteht man unter dem Begriff Wirtschaft? Unter dem Begriff Wirtschaft verstehen wir
Einführung 1 Was versteht man unter dem Begriff Wirtschaft? Unter dem Begriff Wirtschaft verstehen wir alles, was Menschen unternehmen, um ihre Bedürfnisse zu decken z.b. Bedürfnisse nach Nahrung, Wohnraum,
Mehrdirekte Preiselastizität der Nachfrage = - 5 %/40 % 0 І 0,125 І = unelastische Reaktion
AUFGABE Elastizitäten zu. a) direkte Preiselastizität der Nachfrage = - 5 %/40 % 0 І 0,25 І = unelastische Reaktion zu. b) Kreuzpreiselastizität = 2 %/40 % = 0,3 = unelastische Reaktion (2 Punkte) zu 2)
MehrWirtschaft Unternehmen Management
Wirtschaft Unternehmen Management Ein Einstieg in die Betriebswirtschaftslehre Prof. Dr. Jean-Paul Thommen 3., überarbeitete und erweiterte Auflage Versus Zürich Die Texte in diesem Buch sind teilweise
MehrProjektmanagement mit Netzplantechnik
NWB Studium Betriebswirtschaft Projektmanagement mit Netzplantechnik Bearbeitet von Jochen Schwarze 10., überarbeitete und erweiterte Auflage. Ausschließliche Nutzung als Online-Version. 2010. Onlineprodukt.
MehrStellungnahme des BKK Bundesverbandes. vom 21. Juni zur. 8. Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
BKK Bundesverband Büro Berlin Albrechtstr. 10c 10117 Berlin 030-22312-124 030-22312-119 politik@bkk-bv.de Stellungnahme des BKK Bundesverbandes vom 21. Juni 2012 zur 8. Novellierung des Gesetzes gegen
MehrHarmonisierung des internen und externen Rechnungswesens für eine verbesserte Unternehmenssteuerung
Wirtschaft Andreas Taube Harmonisierung des internen und externen Rechnungswesens für eine verbesserte Unternehmenssteuerung Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische
MehrDas Mediensystem in Deutschland
Das Mediensystem in Deutschland 6 Konzentration und Konkurrenz Überblick 1. Struktur von Multi-Media-Konzernen Formen der Konzentration im Medienbereich 2. Medienökonomische Gründe der Konzentration 3.
Mehr1!>. VI. 19ru ~ FO NATION. Zu Aufgaben und Arbeitsweise des Amtes für Wettbewerbsschutz der DDR
Der Minister für Wirts
MehrEntscheidungsorientierte Einführung in die Betriebswirtschaftslehre
Entscheidungsorientierte Einführung in die Betriebswirtschaftslehre Prof. Dr. Johann Nagengast Technische Hochschule Deggendorf Kapitel 1 Der Alltag eines Unternehmers Ein Angebot der vhb - virtuelle hochschule
Mehrkultur- und sozialwissenschaften
Renate Schramek/Uwe Elsholz Kurseinheit 8: Demografische Entwicklungen als Herausforderung für die betriebliche Bildung Modul 3D: Betriebliches Lernen und berufliche Kompetenzentwicklung kultur- und sozialwissenschaften
Mehr55 Fragen zu Unternehmensformen
01. Welche drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit man eine Person als "Unternehmer" bezeichnen kann? 02. Nennen Sie drei Merkmale einer Einzelunternehmung! 03. Nennen Sie je zwei Unternehmensformen
MehrVolkswirtschaft und Volkswirtschaftslehre
6 Wie eine Volkswirtschaft funktioniert Volkswirtschaft und Volkswirtschaftslehre Die Volkswirtschaftlehre (VWL) beschäftigt sich mit den gesamtwirtschaftlichen Zusammenhängen eines Staates: der Volkswirtschaft.
MehrBeuth Hochschule BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN University of Applied Sciences
Beuth Hochschule BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN University of Applied Sciences WISSENSCHAFTLICHE WEITERBILDUNG Fernstudium Industrial Engineering Produktions- und Betriebstechnik Kurseinheit 95 Einführung
MehrFragenkatalog BWL 1A Diverses
FH D FB7 Fragenkatalog BWL 1A Diverses Standortentscheidung (Beginn Folie 97): 1) Nennen Sie 3 Typen der Standortwahl? - Gründung - Verlagerung eines vollständigen Betriebs - Verlagerung von Teilbereichen
MehrDie Produktion. 16 Wie eine Volkswirtschaft funktioniert. Beispiele: Güter und Dienstleistungen
16 Wie eine Volkswirtschaft funktioniert Beispiele: Güter und Dienstleistungen Ü Sachgüter: Für den privaten Haushalt sind Waschmaschine und Waschmittel Konsumgüter, die Waschmaschine ein Gebrauchsgut
MehrJunge Menschen für das Thema Alter interessieren und begeistern Lebenssituation von älteren, hochaltrigen und pflegebedürftigen Menschen verbessern
Stefanie Becker Vorgeschichte Die Geschichte der Gerontologie ist eine lange und von verschiedenen Bewegungen gekennzeichnet Das Leben im (hohen) Alter wird mit steigender Lebenserwartung komplexer und
MehrOligopol. Mankiw Grundzüge der Volkswirtschaftslehre Kapitel 16. Autor: Stefan Furer. phw / Stefan Furer 1
Oligopol Mankiw Grundzüge der Volkswirtschaftslehre Kapitel 16 Autor: Stefan Furer phw / Stefan Furer 1 In In diesem diesem Kapitel Kapitel wirst wirst Du: Du: erfahren, welche welche Marktstrukturen zwischen
MehrIndustrielle Betriebswirtschaftslehre. Wintersemester 2008/2009 Gruppe 1E: Donnerstags, 17:00 18:30 Uhr Raum B 256
Industrielle Betriebswirtschaftslehre Wintersemester 2008/2009 Gruppe 1E: Donnerstags, 17:00 18:30 Uhr Raum B 256 Seite 2 Vorlesung IBL I. Kontakt. Dr. Stefan Zanner Email: stefan.zanner@lrz.fh-muenchen.de
MehrAnlagespiegel XY Umb. des GJ zu AK/HK +/
Anhand des Anlagespiegels ermitteln Sie bitte den Zahlungsüberschuss im Investitionsbereich (siehe auch UIII-Skript S. 32) Anlagespiegel XX Anlagevermögen: Sachanlagen Grundstücke und Gebäude Techn. Anlagen
MehrKarin Hohmann. Unternehmens Excellence Modelle. Das EFQM-Modell. Diplomica Verlag
Karin Hohmann Unternehmens Excellence Modelle Das EFQM-Modell Diplomica Verlag Karin Hohmann Unternehmens Excellence Modelle: Das EFQM-Modell ISBN: 978-3-8366-3036-8 Herstellung: Diplomica Verlag GmbH,
MehrEinführung in die Erziehungs- und Bildungswissenschaft
Cathleen Grunert Einführung in die Erziehungs- und Bildungswissenschaft Vorwort zum Modul Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten
MehrBernd Marcus & Jane Hergert. Berufsleistung und Leistungsbeurteilung
Bernd Marcus & Jane Hergert Berufsleistung und Leistungsbeurteilung Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung
MehrImmaterielle Vermögenswerte
ZFI-Gesundheit, Wilhelm-Weber-Str. 4, 37073 Göttingen Handout Arbeitsmappe Dipl.-Kfm. (FH) / Gesundheitsbetriebswirt (VWA) Mobil: 0151 15297744 Fax: 0551 49248593 Wilhelm-Weber-Str. 4 37073 Göttingen t.hoxhold@zfi-gesundheit.de
MehrLernzielkatalog für das Modul externes Rechnungswesen
Lernzielkatalog für das Modul externes Rechnungswesen Quelle: Weber / Weißenberge: Einführung in das Rechungswesen Bilanzierung und Kostenrechnung, 9. Auflage, Schäffer Poeschel, 2015. Kapitel 1 (S. 3-26)
MehrAnregungen für einen schuleigenen Arbeitsplan - Einblicke Wirtschaft 1 (ISBN )
Anregungen für einen schuleigenen Arbeitsplan - Einblicke Wirtschaft 1 (ISBN 978-3-12-103502-1) Lernfeld 1: Verbraucher und Erwerbstätige im Wirtschaftsgeschehen Einstiegsseite 6-7 Diese Seite bezieht
MehrGmbH-Geschäftsführer (TÜV )
TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Zertifizierungsprogramm - Merkblatt GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT) Merkblatt Personalqualifikation GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) Merkblatt GmbH-Geschäftsführer
MehrFinanzkennzahlen und Unternehmensbewertung
Haufe TaschenGuide 239 Finanzkennzahlen und Unternehmensbewertung Bearbeitet von Prof. Dr. Jörg Wöltje 1. Auflage 2012 2012. Taschenbuch. 127 S. Paperback ISBN 978 3 648 02511 6 Wirtschaft > Wirtschaftswissenschaften:
MehrProf. Dr. Kathrin Jonkmann. Einführung in die Pädagogische Psychologie. kultur- und sozialwissenschaften
Prof. Dr. Kathrin Jonkmann Einführung in die Pädagogische Psychologie kultur- und sozialwissenschaften Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere das Recht der
MehrEinführung in die Allgemeine Bildungswissenschaft
Cathleen Grunert Einführung in die Allgemeine Bildungswissenschaft Vorwort zum Modul Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte,
MehrHaushalt für Generationen. Eröffnungsbilanz der Universitätsstadt Marburg
Haushalt für Generationen Eröffnungsbilanz der Universitätsstadt Marburg 2 Eröffnungsbilanz der Universitätsstadt Marburg zum 01.01.2009 AKTIVA Stand 01.01.2009 Anlagevermögen 398.934.500,58 Immaterielle
MehrVorgaben zur Erstellung eines Businessplans
Vorgaben zur Erstellung eines Businessplans 1. Planung Dem tatsächlichen Verfassen des Businessplans sollte eine Phase der Planung vorausgehen. Zur detaillierten Ausarbeitung eines Businessplans werden
MehrHorizontale Kooperationen
Wettbewerbsökonomische Perspektive Stefan Vizepräsident der WEKO Universität St. Gallen Studienvereinigung Kartellrecht E.V., Universität Bern, 1. Juli 2011 Was ist eine horizontale Kooperation? Definition
MehrVom Marktbeherrschungs- zum SIEC-Test: Neue Schläuche, neuer Wein? Daniel Zimmer
Vom Marktbeherrschungs- zum SIEC-Test: Neue Schläuche, neuer Wein? Daniel Zimmer I. Alter Wein in alten Schläuchen? II. Neuer Wein in alten Schläuchen III. Alter Wein in neuen Schläuchen IV. Neuer Wein
Mehr1 Inhalte der Funktion Informationsmanagement
1 1 Inhalte der Funktion Informationsmanagement Darstellung der Inhalte der Funktion Informationsmanagement und deren Bedeutung sowohl für handelnde Personen als auch in einem Unternehmen / einer Organisation.
MehrPublikationsanalyse zur Corporate Governance - Status Quo und Entwicklungsperspektiven
Wirtschaft Kerstin Dittmann / Matthias Brockmann / Tobias Gödrich / Benjamin Schäfer Publikationsanalyse zur Corporate Governance - Status Quo und Entwicklungsperspektiven Wissenschaftlicher Aufsatz Strategisches
MehrDie strategische Steuerung von Kleinunternehmen mit Profit Centern
Die strategische Steuerung von Kleinunternehmen mit Profit Centern von Sabine Sinz Erstauflage Diplomica Verlag 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 95485 257 4 schnell und portofrei
MehrFORSCHUNGSBERICHT DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN. Nr. 2533/ Fachgruppe Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
FORSCHUNGSBERICHT DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN Nr. 2533/ Fachgruppe Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Herausgegeben im Auftrage des Ministerpräsidenten Heinz Kühn vom Minister für Wissenschaft und
MehrAuszüge aus dem Aktiengesetz:
15 Verbundene Unternehmen Auszüge aus dem Aktiengesetz: Verbundene Unternehmen sind rechtlich selbständige Unternehmen, die im Verhältnis zueinander in Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit
MehrKooperationen von Krankenhäusern Rechtliche Entwicklungen und Erfahrungsbericht
Kooperationen von Krankenhäusern Rechtliche Entwicklungen und Erfahrungsbericht Christoph Engeler, LL.M. (University of Chicago) Rechtsanwalt und Counsel, Latham & Watkins Gesundheitswirtschaftskongress
MehrDer öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG
Der öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG I. Definition Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist ein Vertrag, durch den ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts begründet, geändert
MehrZusammenarbeit von Unternehmen
Wedell: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (für Sozialwissenschaftler) 51 Unternehmenszusammenschlüsse Zusammenarbeit von Unternehmen Welche Motive können Unternehmen veranlassen, mit anderen Unternehmen
MehrGründung von Gemeinschaftsunternehmen in der Schweiz und das neue schweizerische Kartellgesetz
Philipp Zurkinden Gründung von Gemeinschaftsunternehmen in der Schweiz und das neue schweizerische Kartellgesetz Unter besonderer Berücksichtigung des EG-Wettbewerbsrechts Helbing & Lichtenhahn Basel Genf
MehrEuropäisches und deutsches Kartellrecht
Lernziele (10. Juni 2016) 10. Juni 2016 marktbeherrschende Stellung (Art. 102 AEV) - - Oligopolmarktbeherrschung Missbrauchsverhalten - Regelbeispielkatalog, Art. 102 S. 2 AEV - Generalklausel, Art. 102
MehrEinführung in Managementinformationssysteme
Einführung in Managementinformationssysteme Übung 7 Sommersemester 2017 Arbeitsgruppe Wirtschaftsinformatik Managementinformationssysteme M. Sc. / M. A. Roksolana Pleshkanovska Arbeitsgruppe Wirtschaftsinformatik
MehrZuerst nehmen wir eine allgemeine Würdigung des indirekten Gegenvorschlages vor und formulieren danach unsere Änderungsanträge.
2 Die bisherigen missbräuchlichen Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen nach Art. 7 Abs. 2 KG müssen grundsätzlich auch für relativ marktmächtige Unternehmen gelten. Eine diskriminierungsfreie
MehrGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Freier und unverfälschter Wettbewerb Unternehmen als Normadressat Unternehmen als Schutzobjekt (Schutzgut Wettbewerb ) Kartellverbot Diskriminierungs- und Behinderungsverbot
MehrEinführung in das Marketing. Version 1.6
Einführung in das Marketing Version 1.6 Die historische Entwicklung der Marketing-Lehre Der moderne, prozessorientierte Ansatz des Marketing Aufgaben und wissenschaftstheoretische Grundzüge der Marktforschung
MehrBELL & WINDIRSCH. A N W A L T S B Ü R O Spezialisiert und engagiert. Bell & Windirsch (c) RAin Heinlein
BELL & WINDIRSCH A N W A L T S B Ü R O Spezialisiert und engagiert 07.10.2013 (c) RAin Heinlein 2013 1 Betriebsbegriff 07.10.2013 (c) RAin Heinlein 2013 2 Themen Betrieb Unternehmen Konzern Betriebsteil
MehrWirtschaftspolitik. Wirtschaftswachstum. Quantitatives und qualitatives Wirtschaftswachstum. Einsatz der. Verwirklichung des techn.
Wirtschaftspolitik Wirtschaftswachstum 1. Grenzen des quantitativen Wachstums 1.1 Quantitatives und qualitatives Wirtschaftswachstum Anhand vieler Punkte lässt sich verdeutlichen, dass die Leistungen der
MehrNachfragemacht aus Sicht der Europäischen Kommission
Arbeitskreis Kartellrecht 18. September 2008 Nachfragemacht aus Sicht der Europäischen Kommission Philip Lowe Generaldirektor für Wettbewerb 1 Überblick Erfassen von Nachfragemacht Nachfragemacht ein Wettbewerbsproblem?
MehrOligopolistische Marktbeherrschung in der Europäischen Fusionskontrolle
Oligopolistische Marktbeherrschung in der Europäischen Fusionskontrolle Von Andreas Hahn Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einführung und Gang der Darstellung 15 1. Kapitel Wirtschaftstheoretische
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
KOMMISSION R EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 13.8.2008 KOM(2008) 514 endg. VOL.I 2008/0167 (CNS) 2008/0168 (CNS) Vorschlag für eine VERORDNUNG S RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2182/2004
MehrDer Begriff der kleinen und mittleren Unternehmen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen
Thomas Gorgemanns Der Begriff der kleinen und mittleren Unternehmen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften INHALTSVERZEICHNIS Einftihrung 1 1 Gegenstand
MehrAufgabe 2 (Gewichtung: 40%) Prüfungslaufnummer: Punkte erreicht. Punkte maximal
Aufgabe 2 (Gewichtung: 40%) Prüfungslaufnummer: Punkte maximal Punkte erreicht I. Geltungs- und Anwendungsbereich des KG Art. 2 KG Sachlicher Geltungsbereich: Geht es hier um Wettbewerbsabreden, Ausübung
MehrEntlohnung Leitfaden zur Einführung neuer Entlohnungskonzepte
Entlohnung Leitfaden zur Einführung neuer Entlohnungskonzepte Univ.-Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Horst Wildemann TCW Transfer-Centrum für Produktions-Logistik und Technologie-Management GmbH & Co. KG Leopoldstr.
MehrPolitikwissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Soziologie
Politikwissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Soziologie Textreader zur Online-Vorlesung Herausgeber: Prof. Dr. Helmut Breitmeier 2012 Fernuniversität in Hagen Alle Rechte vorbehalten Fakultät Kultur-
Mehrkultur- und sozialwissenschaften
Walter Georg Kurseinheit 6: Berufsbildungsrecht Modul 1C: Bildung, Arbeit und Beruf kultur- und sozialwissenschaften Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere
MehrKapitalbedarfs- und Liquiditätsplanung bei einer Existenzgründung
Wirtschaft Christian Jüngling Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplanung bei einer Existenzgründung Ein Modell zu Darstellung der Einflussgrößen und ihrer Interdependenzen Diplomarbeit Bibliografische Information
MehrWettbewerb in der Sozialen Marktwirtschaft und seine Kontrolle
Wettbewerb in der Sozialen Marktwirtschaft und seine Kontrolle Prof. Dr. Ralph M. Wrobel Westsächsische Hochschule Zwickau 1 Gliederung Wettbewerb Begriff, Konzepte, und Funktionen Wettbewerbsbeschränkungen
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Literaturverzeichnis 13
Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Literaturverzeichnis 13 I. Betriebswirtschaft als wissenschaftliche Disziplin 19 A. Gegenstand und Objektbereiche der Betriebswirtschaftslehre 20 1. Wirtschaft und wirtschaftliches
MehrFinanzkennzahlen. Finanzkennzahlen dienen Managern zur Entscheidungsvorbereitung,
5 dienen Managern zur Entscheidungsvorbereitung, Planung, Kontrolle und Steuerung des Unternehmens. Sie werden häufig bei der externen oder internen Jahresabschlussanalyse eingesetzt. Sie erfahren mehr
MehrWissenschaftliches Arbeiten Eine Einführung für den Studiengang B.A. Kulturwissenschaften
Daniel Schubbe-Åkerlund Wissenschaftliches Arbeiten Eine Einführung für den Studiengang B.A. Kulturwissenschaften Kurseinheit 2: Argumentations- und Wissenschaftstheoretische Grundlagen Das Werk ist urheberrechtlich
MehrCode of Conduct Compliance. Verhaltensrichtlinien für die Vöhringer GmbH & Co. KG. und. ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner
Code of Conduct Compliance Verhaltensrichtlinien für die Vöhringer GmbH & Co. KG und ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner. 31.03.2012 1. Einleitung Vöhringer ist ein international tätiges Unternehmen
MehrDer neue SER 2015 in der Übersicht. Nussbaumer Christian Dipl. Treuhandexperte Leiter SIFER von Treuhand Suisse
Der neue SER 2015 in der Übersicht Nussbaumer Christian Dipl. Treuhandexperte Leiter SIFER von Treuhand Suisse Inhaltsübersicht Änderungen des SER im Gesamtüberblick Seite 3 Was hat geändert im Detail?
MehrPersonalmarketing in Zeiten des Fachkräftemangels. Employer Branding als Strategie
Wirtschaft Sandra Fritzsche Personalmarketing in Zeiten des Fachkräftemangels. Employer Branding als Strategie Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Bibliothek
MehrInnovationsfaktor Kooperation
Innovationsfaktor Kooperation Bericht des Stifterverbandes zur Zusammenarbeit von Unternehmen und Wissenschaft - Fragebogen Unternehmen - 1 Formen der Kooperation 1.1 Bitte beschreiben Sie Ihre Erfahrungen
MehrKompaktwissen Gesundheitswesen
Marcus Kurmann/Manfred Baier Altersvorsorge für Ärzte Grundlagen und Beratungsempfehlungen für eine zielgerichtete Altersvorsorge Kompaktwissen Gesundheitswesen DATEV eg, 90329 Nürnberg Alle Rechte, insbesondere
Mehrkultur- und sozialwissenschaften
Karl-Heinz Renner Diagnostische Verfahren: Interview und Beobachtung Kurseinheit 2: Beobachtung kultur- und sozialwissenschaften Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte,
MehrAufgaben als 2-er Gruppenarbeit am Anfang des 4. Vorlesungsblocks (2. Semester)
Aufgaben als 2-er Gruppenarbeit am Anfang des 4. Vorlesungsblocks (2. Semester) Aufgabe 1 Erläutern Sie verbal und grafisch die Preisbildung in einem Angebotsmonopol! Aufgabe 2 In einem Oligopol unterscheidet
Mehr