Ratgeber Externenprüfung - Ein Weg zum Berufsabschluss

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2 Inhaltsverzeichnis INHALT Ratgeber Externenprüfung - Ein Weg zum Berufsabschluss Tipps, Informationen, Handlungsanleitungen und mehr Beratungs- und Koordinierungsstelle Projekt mona 1. Vorbemerkungen Seite 3 2. Die Externenprüfung Seite 4 3. Zulassungsvoraussetzungen Seite Organisatorische Schritte Seite Einzureichende Unterlagen Seite Ansprechpartner Seite Termine der Abschlussprüfungen Seite 8 5. Hinweise bei eigenständiger/individueller Vorbereitung auf eine Externenprüfung Seite Möglichkeiten der Förderung 6.1. Für Bezieher von ALG I oder ALG II Seite Für Arbeitnehmer Seite Für Arbeitgeber Seite Erstattung von Zusatzkosten Seite Kontakt Seite 11

3 Irmhild Düwel Geschäftsführerin AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH 1. Vorbemerkungen Der vorliegende Ratgeber zur Externenprüfung für den Raum Rostock wurde im Rahmen des Bundesprogramms Perspektive Berufsabschluss, das bei der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH mit dem Projekt mona (modulare Nachqualifizierung) angesiedelt ist, erarbeitet. Ziel des Projektes ist es, nachhaltige Kooperations-, Unterstützungs- und Beratungsstrukturen zu schaffen, um an- und ungelernte junge Menschen bei ihrem Weg zu einem Berufsabschluss zu unterstützen. Mit der Externenprüfung kann dieses Ziel erreicht werden. Im Rahmen der Projektdurchführung wurde in der AFZ Rostock GmbH eine unabhängige Beratungs- und Koordinierungsstelle eingerichtet, die in enger Zusammenarbeit mit den entsprechenden Netzwerkpartnern die Nachqualifizierung als dauerhaftes Regelangebot etablieren will. Dafür sollen und müssen die Rahmenbedingungen für diese Form der beruflichen (Nach-) Qualifizierung geschaffen oder verbessert werden. Die vorliegende Broschüre gibt einen Überblick über die wesentlichen Aspekte in Vorbereitung und Durchführung einer Externenprüfung. Auf Grundlage bestehender gesetzlicher Festlegungen sind die Hinweise und Tipps zur Umsetzung anhand der konkreten Rahmenbedingungen in der Region Rostock erstellt. Ein Einlegeblatt mit ausgewählten Berufen und den entsprechenden Bildungsdienstleistern (Stand September 2010) dient als Orientierungshilfe bei der Suche nach dem richtigen Partner für die erfolgreiche Qualifizierung auf dem Weg zum Berufsabschluss. Die für das Projekt verantwortlichen Mitarbeiter unseres Hauses stehen allen Interessierten an einer Externenprüfung mit Rat und Tat zur Seite. Bringen Sie Ihre Zukunft sicher ins Rollen. Wir unterstützen Sie dabei. Irmhild Düwel Geschäftsführerin AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH 3

4 Sie haben bereits einige Jahre Berufserfahrung, aber keinen formalen Abschluss in Ihrem Arbeitsbereich? Sie kommen ohne Facharbeiter- oder Gesellenbrief beruflich nicht weiter? 2. Die Externenprüfung Die Externenprüfung ist nichts anderes als die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit dem Unterschied, dass die Teilnehmer der Prüfung keine klassische Berufsausbildung absolviert haben und damit als Externe gelten. Nach Paragraph 45 des Berufsbildungsgesetzes (BIGG) und Paragraph 37 der Handwerksordnung haben auch Personen, die keine Berufsausbildung durchlaufen haben, das Recht, zur Prüfung zugelassen zu werden. Die Externenprüfung richtet sich nach den Bestimmungen der jeweilig zuständigen Stelle [z. B. Handwerkskammer (HWK), Industrieund Handelskammer (IHK), Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPH) usw.]. Durch diese Prüfung haben auch Un- und Angelernte ohne Berufsausbildung die Möglichkeit, die formale Facharbeiterqualifikation oder den Gesellenbrief zu erwerben und mithin eine bessere berufliche Perspektive. 3. Zulassungsvoraussetzungen Die Zulassungsvoraussetzungen zur Externenprüfung können sich sowohl innerhalb der Berufsgruppen, als auch durch die Kammerzugehörigkeit unterscheiden. Im Allgemeinen gilt: Um zur Externenprüfung zugelassen zu werden, ohne die notwendige Ausbildungszeit zurückgelegt zu haben, müssen Sie nachweisen, dass Sie mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem Sie die Prüfung ablegen wollen. Bei einer regulären Ausbildungszeit von 3 Jahren wären das 4,5 Jahre nachweisbare Tätigkeit. Sie müssen Arbeiten verrichtet haben, die dem gewünschten Beruf entsprechen. Wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft belegen können, dass Sie die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben, können Sie sofort oder auch später zur Prüfung zugelassen werden. Die Möglichkeiten der Zulassung zu einer externen Prüfung sollte generell vor Beginn der entsprechenden Qualifizierung mit der zuständigen Stelle/Kammer individuell geklärt werden. Besonderheit: Die Nichtschülerprüfung im Bereich Sozialwesen (staatlich geprüfter Sozialassistent, Familienpfleger, Kranken- und Altenpflegehelfer usw.) ist 4

5 durch die Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialwesen im Land Mecklenburg- Vorpommern sowie in der Verordnung zur Ausbildung und Prüfung an den Berufsfachschulen des Gesundheitswesens und der Sozialpflege vom geregelt. Im Gesundheits- und Pflegebereich ist keine Externenprüfung möglich. Sie können sich jedoch vorangegangene Arbeits- oder Ausbildungszeiten (z. B. Pflegehelfer) auf die neue Ausbildung (z.b. Altenpfleger) anrechnen lassen. Informationen dazu erhalten Sie beim Landesamt für Gesundheit und Soziales, Abteilung drei Landesprüfungsamt für Heilberufe in Rostock. Weitere Details der Zulassung zur Prüfung und der erforderlichen Vorbereitungen sind bei den zuständigen Stellen zu erfragen. 4. Organisatorische Schritte Ein Weg zur Erlangung des Berufsabschlusses ist die Externenprüfung Bezieher von ALG I Bezieher von ALG II Arbeitnehmer Prüfung der Zuständige Kammer/ Zuständige Kammer/ Zuständige Kammer/ notwendigen Institutionen Institutionen Institutionen Unterlagen (Originale) Vorberei- Bildungsdienstleister Bildungsdienstleister Bildungsdienstleister tungsmög- oder Firma oder Firma oder Firma lichkeiten Finanzie- Bundesagentur für (Hanse) Job Center Beratungsstellen zur rungsmög- Arbeit Förderung lichkeiten Teilnahme Bildungsdienstleister Bildungsdienstleister Bildungsdienstleister am Vorbe- oder Firma oder Firma oder Firma reitungskurs Prüfung Zuständige Kammer/ Zuständige Kammer/ Zuständige Kammer/ ablegen Institutionen Institutionen Institutionen 5

6 Organisatorischer Ablauf: Kontaktaufnahme mit der Beratungsstelle mona bei der AFZ Rostock GmbH Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen (siehe Pkt. 4.1.) Vorlage dieser Unterlagen bei der zuständigen Institution (siehe Pkt. 4.2.) zur Prüfung der formellen Zulassung. Klärung der Finanzierung (siehe Pkt. 6.) für Bezieher von Arbeitslosengeld I mit den Beratern der Bundesagentur für Arbeit für Bezieher von Arbeitslosengeld II mit den Beratern des jeweiligen Jobcenters für Arbeitnehmer über ihren Arbeitgeber und Fördermöglichkeiten über die Beratungsstellen Kontaktaufnahme mit einem Bildungsdienstleister, der den Vorbereitungskurs nach entsprechender Prüfung der Voraussetzungen auf Grundlage der vorhandenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten realisiert. Anmeldung zur Externenprüfung durch den Bildungsdienstleister oder den Teilnehmer selbst (siehe Pkt. 4.3.) Absolvierung der Prüfung vor der zuständigen Kammer/Institution 4.1. Einzureichende Unterlagen bei den zuständigen Kammern/Stellen Formloser Brief oder Antragsformular zur Externenprüfung mit Angabe des gewünschten Ausbildungsberufes sowie ggf. Fachrichtung bzw. Wahlqualifikationen Tabellarischer Lebenslauf Schulabschlusszeugnis (Original) Tätigkeitsnachweise und/ oder Arbeitszeugnisse des Arbeitgebers, die einen möglichst detaillierten Überblick über das Aufgabengebiet der Berufstätigkeit geben Ggf. Nachweise spezieller Seminare/ Lehrgänge, die den Ausbildungsinhalten des gewünschten Ausbildungsberufes entsprechen 6

7 4.2. Ansprechpartner Berufsfeld Zuständige Institution Adresse Baugewerbe, Dienstleis- Handwerkskammer Schwaaner Landstraße 8 tungen, Holzgewerbe, Ostmecklenburg Rostock Lebensmittelhandwerk, Vorpommern 0381/ Textilgewerbe u. a. info@hwk-omv.de Landwirtschaft, Forst- Fachschule für Agrarwirt- Bockhorst 1 wirtschaft, Fischwirt- schaft des Landes Meck Güstrow schaft, Gartenbau, lenburg-vorpommern Jo / 2640 Hauswirtschaft u. a. hann Heinrich von Thünen post-gue@fs.mvnet.de Handel, Tourismus, Industrie- und Handels- Ernst- Barlach- Straße 1-3 Gastronomie, Dienst- kammer zu Rostock Rostock leistungen, Verkehr, 0381/ 3380 Information & Kommu- info@rostock.ihk.de nikation, Industrie (Bau, Holz, Metall, Elektro) u. a. Sozialwesen Staatliches Schulamt Möllner Straße 13 (Erzieher usw.) Rostock Rostock 0381/ info@schulamt-hro.bm. mv-regierung.de Medizin, Zahnmedizin, Landesprüfungsamt für Erich- Schlesinger- Straße 35 Pharmazie, Psycho- Heilberufe Rostock therapie, Gesundheits- 0381/ fachberufe Poststelle.lph@lagus. mv-regierung.de Einige Berufe können durchaus mehreren Institutionen zugeordnet werden. Eine gute Übersicht über die Zuordnung einzelner Berufe zu den jeweiligen Institutionen bietet: http// index/html 7

8 4.3. Termine der Abschlussprüfungen Die Abschlussprüfungen der Industrie- und Handelskammer zu Rostock (IHK), der Handwerkskammer (HWK OMV) und auch der Fachschule für Agrarwirtschaft des Landes MV finden in der Regel jeweils im Sommer und im Winter statt. Die Unterlagen zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sollten spätestens vier Wochen vor dem Anmeldeschluss der gewünschten Prüfung eingereicht werden. (zurzeit sind dies: Für die Winterprüfung bis zum 31. Juli und für die Sommerprüfung bis zum 20. Januar). Eine persönliche Rücksprache mit den prüfenden Kammern/Stellen zu den aktuellen Terminstellungen sollte auf jeden Fall rechtzeitig erfolgen. Genauere Informationen erhalten Sie bei den entsprechenden Ansprechpartnern. Die Termine für die Antragstellung zu den Prüfungen im Sozialwesen sind beim zuständigen staatlichen Schulamt zu erfragen. 5. Hinweise bei eigenständiger/individueller Vorbereitung auf eine Externenprüfung Für die schriftlichen Prüfungsbereiche werden umfangreiche theoretische Kenntnisse benötigt, die man sich im Selbststudium aneignen kann und muss. Eventuell bekommen Sie bei den für Ihren Beruf gewählten zuständigen Institutionen Literaturlisten sowie Tipps zu den Vorbereitungskursen. Im Einlegeblatt finden Sie eine Auswahl der Bildungsdienstleister der Region, die gezielt und zeitnah berufsbezogene Vorbereitungskurse für die Prüfung anbieten. Die Dauer der Kurse unterscheidet sich je nach Anbieter und Umfang. Die meisten finden berufsbegleitend, ein oder zwei Mal in der Woche statt. Es gibt Seminarangebote, die insgesamt einen Stundenumfang zwischen 40 bis 800 Stunden haben. Dabei variiert auch der Preis entsprechend. Wenn Sie Interesse an einem Vorbereitungskurs haben, erkundigen Sie sich bei dem jeweiligen Kursanbieter nach den Einzelheiten. Weitere Informationen über Vorbereitungsangebote finden Sie unter: 8

9 oder über die Weiterbildungsdatenbank Mecklenburg-Vorpommerns Bei Abschlussprüfungen, deren Aufgaben bundesweit erstellt werden, bieten einige Verlage alte Prüfungsaufgaben und spezielle Fachliteratur zur Prüfung an. Ein breites Angebot finden Sie unter sowie für die kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Berufe unter 6. Möglichkeiten der Förderung 6.1. Für Bezieher von ALG I oder ALG II Bildungsgutschein Die Fördermöglichkeiten für Nachqualifizierungen sind sehr unterschiedlich und richten sich nach der individuellen Lebenssituation. Wenn Sie einen persönlichen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder beim (Hanse) Jobcenter haben, fragen Sie ihn nach einem Bildungsgutschein. Um diesen zu erhalten, muss die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme notwendig sein, d. h. um den Arbeitssuchenden bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist. Dem Arbeitssuchenden wird das Vorliegen der Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit oder des (Hanse) Jobcenters mit dem Bildungsgutschein bescheinigt. Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden Für Arbeitnehmer Die Bildungsprämie Weiterbildungssparen Weiterbildungsdarlehen Die Bildungsprämie ist eine neue Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Sie beinhaltet einen Zuschuss in Höhe von max. 500,00 EUR zu privaten Weiterbildungskosten. Mindestens die gleiche Summe müssen Sie selbst für die Weiterbildung aufbringen. 9

10 Pro Person ist ein Prämiengutschein im Jahr erhältlich. Diesen und die obligatorische Beratung zu allen Möglichkeiten einer Bildungsfinanzierung erhalten Sie in ausgewählten Beratungsstellen. Die Bildungsprämie können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit EUR (oder EUR bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. In Rostock sind gegenwärtig folgende Einrichtungen mit der Beratung zur Bildungsprämie, dem Weiterbildungssparen und dem Weiterbildungsdarlehen betraut: Beratungsstelle: Bildungsprämie Hafenbildungszentrum Rostock ggmbh Ost- West- Straße Rostock 0381/ HWBR Hanseatische Weiterbildungs- und Beschäftigungsgemeinschaft Rostock GmbH An der Jägerbeck Rostock 0381/ kontakt@hwbr.de Volkshochschule Geschäftsstelle Lütten- Klein Kopenhagener Straße Rostock 0381/ lothar.reimann@rostock.de Aktuelle Informationen zu diesen Fördermöglichkeiten unter Für Arbeitgeber WeGebAU ( Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) Diese Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung gering qualifizierter Arbeitnehmer, die das 45. Lebensjahr vollendet haben und insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen tätig sind, darstellen. Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Von den Arbeitsagenturen werden die Weiterbildungskosten übernommen; unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden. 10

11 6.4. Erstattung von Zusatzkosten Unter bestimmten Voraussetzungen haben die Agenturen mit den beiden Instrumenten Vermittlungsbudget und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach Sozialgesetzbuch III die Möglichkeit, ggf. Fahrkosten, Prüfungsgebühren usw. für Ausbildungssuchende, Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte zu fördern. Hinweise: Alle in dieser Broschüre enthaltenen Inhalte basieren auf dem Stand vom September Die Linkverweise zu Homepages wurden im gleichen Zeitraum auf ihre Inhalte geprüft. 7. Kontakt Beratungs- und Koordinierungsstelle Rostock Perspektive Berufsabschluss (mona) in der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH Alter Hafen Süd 334, Rostock, Tel. 0381/ Ansprechpartner Falk- Uwe Pochert 0381/ Katrin Pfahl 0381/

12 Beratungs- und Koordinierungsstelle Rostock Perspektive Berufsabschluss im: AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH Alter Hafen Süd Rostock Ansprechpartner Falk- Uwe Pochert, 0381/ Katrin Pfahl, 0381/

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