Kantonales Bedrohungsmanagement Solothurn (KBM)
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- Judith Hofer
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1 Kantonales Bedrohungsmanagement Solothurn (KBM) Niklaus Büttiker, C Sich-Abt. Manuela Müller, Fachverantwortliche 26. März 2015 «Wir garantieren eine hohe Sicherheit für die Menschen im Kanton Solothurn - kompetent Tag und Nacht!» Inhalt Bedrohungsmanagement - Warum im Kanton Solothurn - Projektphase Praktische Umsetzung im Kanton Solothurn - KBM Gesetzliche Grundlagen Hilfsmittel und Analyse-Systeme zur Risikoeinschätzung Die tägliche Arbeit 2 1
2 Warum im Kanton Solothurn Projektphase 3 Ausgangslage Lange Zeit herrschte der Irrglaube vor, dass Amokläufe und andere schwere Gewalttaten etwa in Gerichten, Unternehmen, Behörden und bei Häuslicher Gewalt plötzlich und unerkennbar auftreten. Fast immer ist jedoch genau das Gegenteil der Fall. Praktische Erfahrungen und wissenschaftliche Studien zeigen immer wieder, dass bei schweren zielgerichteten Gewalttaten im Vorfeld die Täter nahezu immer erkennbare Vorzeichen gezeigt haben. Schwere zielgerichtete Gewalttaten kommen (fast) nie aus heiterem Himmel, sondern sind meist Endpunkt einer krisenhaften Entwicklung in deren Verlauf die späteren Täter Warnsignale im Verhalten und der Kommunikation setzen. 4 2
3 Was heisst Bedrohungsmanagement Ziel des Bedrohungsmanagements ist Risikopotential frühzeitig zu erkennen und zu handeln. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn entsprechende Feststellungen/Gefährdungsmeldungen erstellt, weitergeleitet und zentral koordiniert werden. Erkennen Einschätzen Entschärfen Das Bedrohungsmanagement besteht aus 5 Phasen: 1. Bedrohung erkennen 2. Bewertung 3. Reaktion, Schutz und Aufklärung 4. Informationen sammeln und analysieren 5. Fallmanagement 5 Vision / Projektziel Verhinderung von schweren zielgerichteten Gewaltakten Schutz der körperlichen und psychischen Unversehrtheit von Personen und Behörden, die Ziel von Gewalt, Drohungen, Stalking etc. sind Verhindern bzw. Minimieren von Wiederholungstaten im Bereich der häuslichen Gewalt Kantonales Bedrohungsmanagement in Form eines fach- und institutionsübergreifenden Teams & Netzwerks 6 3
4 Entstehung im Kt. Solothurn 2007 Div. Kontakte mit dem Leiter des Institut für Psychologie und Bedrohungsmanagement (I:P:Bm) in Darmstadt D, Dr. Jens Hoffmann, durch den damaligen Kdt Stv./C Sich Abt Projekt «Krisen und Notfälle an Schulen» kein Interesse der Schulen 7 Langendorf SO: Messer in die Schule mitgenommen und Kehle aufgeschlitzt Winnenden Langendorf
5 Umsetzung «Krisen und Notfälle an Schulen» nach den Vorfällen in Winnenden D und Langendorf Kt. SO haben alle Schulleiter im Kt. SO Interesse Projekt & Umsetzung «Kant. Bedrohungsmanagement für Behörden und Institutionen» (KBM) Sept Bestätigung des Bedarfes durch den Vorfall in Biel DOSSIER: AMOKLAUF IN BIEL Chronologie einer Eskalation Die beiden externen Experten Ueli Friederich und Martin Buchli haben die Kontakte von Peter Hans Kneubühl mit verschiedenen Behörden genau zusammengestellt. Dabei wird deutlich, wie sich Kneubühl zunehmend in die Ecke gedrängt fühlte. 10 5
6 August 2011 Erkenntnis, dass auch der Bereich der Häuslichen Gewalt miteinbezogen werden muss 11 Projektphase Umfrage innerhalb der Verwaltung durch Online-Befragung sowie persönlichen Interviews durch MA des I:P:Bm Wissenschaftliche Datenauswertung mit «erschreckendem» Ergebnis RRB - Erarbeiten und Umsetzen eines Konzeptes Bildung interdisziplinäres Projektteam zwecks Detailplanung Entwicklung des «Solothurner Modell» eines Kantonalen Bedrohungsmanagement (KBM) in Zusammenarbeit mit dem I:P:Bm Entwurf der (ergänzenden) Gesetzestexte im Gesetz über die Kantonspolizei (KapoG) sowie dem Gesundheitsgesetz (GG) 12 6
7 Praktische Umsetzung im Kt. SO Kantonales Bedrohungsmanagement (KBM) 13 Spitäler Ansprechperson Netzwerkteam Fachstelle KBM Kernteam Amtsstellen Ansprechperson Fach- Hochschulen Schulen Ansprechperson Gemeinden Opferhilfe / Häusliche Gewalt Krisenteams Ansprechperson Ansprechperson 14 7
8 Die Fachstelle KBM 2 Fachverantwortliche (FV) Manuela Müller (100 %, seit dem ) Rolf Flückiger (100 %, seit dem ) Als Fachstelle KBM stehen wir den Korpsangehörigen, Behörden, Ämtern, Schulen, Institutionen, Privatpersonen, etc. für Fragen und Anliegen rund um die Themen Amok, Gewalt, Drohungen, Stalking, etc. (potenzielle Fremdgefährdung) zur Verfügung. Wir FV sammeln Informationen und machen Risikoeinschätzungen. Weiter unterstützen und beraten wir Betroffene, geben Verhaltensempfehlungen ab und leiten wenn nötig weitere Massnahmen ein. Zudem versuchen wir zusammen mit anderen Behörden und Institutionen die Schutzfaktoren von potenziell gefährlichen Personen zu stärken, um so eine schwere, zielgerichtete Gewalttat zu verhindern. Wir koordinieren und führen Fallmanagement. 15 Das interdisziplinäre Kernteam (ca. 4-6 Sitzungen pro Jahr) Folgende Berufsgruppen sind (nebenamtlich) im Kernteam vertreten: Polizisten (FV) Psychologin Psychiater (Forensiker) MA Oberamt Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) MA Bewährungshilfe MA Straf- und Massnahmenvollzug MA Spitäler AG Sie können bei Bedarf durch die FV zur Risikoeinschätzung sowie Besprechungen bzgl. weiterer Massnahmen von einzelnen Fällen beigezogen werden. 16 8
9 Die Ansprechpersonen Rund 200 Personen von verschiedenen kantonalen, kommunalen und teilweise auch privaten Behörden und Institutionen (Frauenhäuser) 3-tägige Schulung durch das Institut Psychologie und Bedrohungsmanagement (I:P:Bm) zusammen mit der Polizei Kanton Solothurn Abgabe Ordner Kantonales Bedrohungsmanagement für Behörden und Institutionen und Formular für Meldung eines Falles an die Fachstelle KBM Grundlegende Risikosensibilisierung in den jeweiligen Institutionen Drohungen und Gefährlichkeit sind nicht dasselbe - Drohungen werden nicht toleriert Erste Einschätzung - Frühe Grenzziehung 17 Das Netzwerkteam (2 Sitzungen pro Jahr) Folgende Partnerorganisationen sind zurzeit im Netzwerkteam vertreten: Bewährungshilfe Gerichte Oberamt Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Polizei Psychiatrische Dienste Rechtsdienst DdI Spitäler AG Staatsanwaltschaft (Stawa) Straf- und Massnahmenvollzug 18 9
10 Die Aufgaben und Herausforderungen bestehen darin mögliche Warnsignale vor Ort, sprich den jeweiligen Institutionen zu erkennen und wenn nötig an die Fachstelle KBM weiterzuleiten einzuschätzen, ob sich hinter dem Warnsignal ein Muster problematischer Verhaltensweisen verbirgt, welches eine gefährliche Dynamik zeigt das Risikopotenzial durch ein systematisches, lokal vernetztes Fallmanagement weitestgehend zu entschärfen 19 Zusammenfassung über die wesentliche Schritte beim Aufbau und Umsetzung eines Kantonalen Bedrohungsmanagements Überzeugung der jeweiligen Führungsebene in den einzelnen beteiligten Institutionen von der Wichtigkeit eines Bedrohungsmanagements Vernetzung nach aussen und innen Aufbau von Fachkompetenz in Form von einer Fachstelle (mind. 2 Personen, idealerweise bei der Polizei) und von geschulten Ansprechpartnern in den jeweiligen Institutionen 20 10
11 Grundlegende Risikosensibilisierung in den jeweiligen Institutionen Implementierung einer Hausordnung welche Verhaltensweisen als problematisch angesehen werden (z.b. Gewaltandrohungen, Zeigen von Waffen, bei HG z.b. Würgen, etc.) und gemeldet werden müssen Wenn nötig Gesetzesänderungen/-anpassungen Regelung des Datenaustausches und der Datenverwaltung 21 Gesetzliche Grundlagen 22 11
12 Gesetz über die Kantonspolizei ( ) Bereich Kantonales Bedrohungsmanagement 35 bis Gefährderermahnung/-ansprache durch die Polizei 35 ter Datenweitergabe von Personen mit erhöhter Gewaltbereitschaft an potenzielle Opfer sowie an Behörden und weitere Personen zur Abwehr oder Verhütung einer ernsthaften Gefahr 35 quater Melderecht (Gefährdungsmeldung) für Behörden und Heilpersonen (gemäss 3 InfoDG) an die Kantonspolizei (KBM) betreffend Personen, bei denen eine erhöhte, gegen Dritte gerichtete Gewaltbereitschaft vorliegen könnte 35 quinquies Bearbeiten von Daten von Personen mit hoher Gewaltbereitschaft 23 Gesetz über die Kantonspolizei ( ) Bereich Häusliche Gewalt 37 bis 7. Wegweisung und Rückkehrverbot bei häuslicher Gewalt (Art. 28b Abs. 4 ZGB) a) Grundsatz 1 Die Kantonspolizei kann eine Person, die Familiengenossen ernsthaft gefährdet oder mit Gewalt bedroht, aus der gemeinsamen Wohnung und deren unmittelbarer Umgebung wegweisen und ihr die Rückkehr für längstens 14 Tage verbieten. 2 Die Wegweisung und das Rückkehrverbot können sich auf weitere klar bezeichnete Orte beziehen, insbesondere auf den Arbeitsort oder den Schulort der gefährdeten Personen
13 Gesetz über die Kantonspolizei ( ) Bereich Häusliche Gewalt 37ter b) Verfügung Die Kantonspolizei meldet Wegweisung und Rückkehrverbot der Bewährungshilfe sowie der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde am Wohnort und am Aufenthaltsort der weggewiesenen Person. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde prüft die nötigen Massnahmen. 25 Gesundheitsgesetz ( ) Anzeigepflicht und Anzeigerecht Sie sind ohne Rücksicht auf die Bindung an das Berufsgeheimnis ermächtigt, den zuständigen Behörden Wahrnehmungen zu melden, die auf eine Straftat schliessen lassen. Oder, Entbindung von der Schweigepflicht durch den Kantonsarzt 26 13
14 Hilfsmittel und Analyse Systeme zur Risikoeinschätzung 27 Risikoprognoseinstrument betr. Rückfallrisiko im Bereich Häusliche Gewalt Im Rahmen einer Pilotphase vom wird das Zürcher Modell der Risikobeurteilung bei Intimpartnergewalt übernommen. Die Beurteilung erfolgt durch die Fachstelle Häusliche Gewalt mittels ODARA ab Risikokategorie 6 wird ein Fall an die FS KBM weitergeleitet
15 ODARA (Ontarion Domestic Assault Risk Assessment) kommt ursprünglich aus Kanada und ist ein aktuarisches Risikoprognoseinstrument, welches das Rückfallrisiko von Männern für Häusliche Gewalt angibt. Kommt nur zur Anwendung, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: Der Täter männlich ist Das Opfer eine aktuelle /frühere Lebenspartnerin des Täters ist Ein physischer Übergriff oder eine Todesdrohung unter Verwendung einer Waffe erfolgt ist 29 DyRiAS Intimpartner und Schule (I:P:Bm, Dr. Jens Hoffmann) Dynamisches Risiko Analyse System Schutzfaktorenmodell (Calhoun) Welche Schutzfaktoren sind bei der Person vorhanden? (Beziehung, Kinder, Eltern, Arbeit, Wohnung, Würde, Freunde etc.) Welche Schutzfaktoren sind nicht mehr vorhanden und/oder werden noch wegfallen? Wie wird der Verlust der wegfallenden Schutzfaktoren bewertet? 30 15
16 Kriterien Liste der FS KBM und des Kernteams Persönlichkeit und Lebensgeschichte der gefährdenden Person Beziehung der gefährdenden Person zur gefährdeten Person/Institution Motive Art der Drohung Empfinden/Verhalten der gefährdeten Person Hinweise auf schützende Faktoren Dynamische/Situative Belastungsfaktoren Risk Szenarien Einstufung in eine von drei Risikostufen Geringe Gewaltbereitschaft Erhöhte Gewaltbereitschaft Hohe Gewaltbereitschaft Risikomanagement Strategien 31 Die tägliche Arbeit 32 16
17 Bedrohungsmanagement zur Prävention schwerer, zielgerichteter Gewalttaten Das Bedrohungsmanagement kann unabhängig von einem Strafverfahren parallel zu einem Strafverfahren im Zusammenhang mit einem Strafverfahren laufen Das Bedrohungsmanagement ist ein präventives Instrument Erfolge sind kaum messbar Misserfolge jedoch schon 33 Einsatzgebiete Strafbare Handlungen gegen die öffentliche Gewalt (Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte) Häusliche Gewalt Verbrechen und Vergehen gegen die Freiheit (Drohung, Nötigung, Stalking, Freiheitsberaubung...) Sexualdelikte (Sexuelle Handlungen mit Kindern, Vergewaltigung,...) Gewaltdelikte gegen Leib und Leben (Körperverletzung, Tötungsdelikte...) 34 17
18 Mittel der Fachstelle KBM bzw. Polizei Beratung/Verhaltensempfehlungen Risikoeinschätzungen Gefährderermahnung Orientierung potentieller Opfer, Meldung an weitere Personen und an Behörden Polizeigewahrsam 24h + max. 10Tg Hausdurchsuchung freiwillig oder bei Gefahr in Verzug Strafverfolgung (Anzeige) Koordination der Fälle Fallmanagement 35 Die wichtigsten Netzwerkpartner für ein erfolgreiches Bedrohungsmanagement KESB Fürsorgerische Unterbringung (FU), Weisungen, Beistandschaften, Gutachten, Abklärungen, etc. Stawa Ersatzmassnahmen, Verfügungen, Weisungen, U-Haft (Ausführungsgefahr Art. 221 Abs. 2 StPO), Gutachten, etc. Gerichte Weisungen, Bewährungsauflagen, Gutachten, etc. Bewährungshilfe Gewaltberatung, Soziale Betreuung, unterstützt bei der Wohnungs- und Arbeitssuche, bei Suchtfragen, Budgetfragen und Schuldensanierungen Soziale Dienste verhüten oder beheben von individuellen Notlagen, die Eigenverantwortung stärken, die wirtschaftliche Selbständigkeit zu fördern und die persönliche Selbständigkeit des Hilfesuchenden zu stärken Weitere (Psychiatrische Dienste, Frauenhäuser, privates Umfeld, Hausarzt, Arbeitgeber, etc.) 36 18
19 Zusammenarbeit mit der FS Häusliche Gewalt FS Häusliche Gewalt FS KBM Koordination und Unterstützung Opferseite Koordination, Massnahmen und Unterstützung Täterseite 37 Herausforderungen in der täglichen Arbeit Zusammenarbeit mit anderen Amtsstellen/Institutionen Oftmals fühlt sich keiner zuständig Fehlende Rückmeldungen von involvierten Amtsstellen/Institutionen Ambivalentes Verhalten der Opfer Verhaltensempfehlungen werden nicht umgesetzt Dauernd am Feuerlöschen fast keine Zeit für das Fallmanagement 38 19
20 Schlussbemerkung Seit der Offizialisierung der Tatbestände innerhalb der Häuslichen Gewalt entstand ein gutes und breites Unterstützungsangebot für die Opfer. Aus Sicht der Fachstelle Kantonales Bedrohungsmanagement Solothurn muss bei Fällen von Häuslicher Gewalt auch Täterseitig ein grösseres Angebot geschaffen werden. So sind bestimmte (Sofort-)Massnahmen wie Stärkung von Schutzfaktoren (Sicherstellung der psychischen und physischen Gesundheit, Familie/Freunde, Finanzielle Situation, etc.), Gewalttherapie und ähnliches ausbaubar. Eine entsprechende Unterstützung des Täters (welcher ebenfalls wie das Opfer in einer Krise steckt) kann das Risikopotential entschärfen, was zu einer Win-Win- Situation für Opfer und Täter führt. 39 Danke für Ihre Aufmerksamkeit 40 20
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