Potenziale und Hemmnisse von unternehmerischen Aktivitäten in der Rechtsform der Genossenschaft
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- Ute Lorenz
- vor 8 Jahren
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1 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Potenziale und Hemmnisse von unternehmerischen Aktivitäten in der Rechtsform der Genossenschaft Genossenschaftstagung mit Klaus Töpfer, Bundesminister, a.d. Parlamentarische Linke in der SPD-Bundestagsfraktion und Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.v. 28. Januar 2016, Deutscher Bundestag, Paul-Löbe-Haus E 200, Berlin
2 Gliederung des Vortrags Aufgabenstellung und Vorgehen - Rückblick auf das Projekt Zentrale Ergebnisse des Endberichts Auswirkungen der Novellierung des GenG 2006 Betrachtung möglicher Gründungshemmnisse Fazit und Ausblick Folie 2
3 Rückblick auf das Projekt
4 Ausgangspunkt der Studie Politischer Hintergrund» Im Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode wird die Förderung der Genossenschaft an mehreren Stellen genannt:» Wir werden die Gründung von Genossenschaften [ ] fördern.» Wir wollen die Gründung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement (z. B. Dorfläden, Kitas, altersgerechtes Wohnen, Energievorhaben) erleichtern. Für solche Initiativen soll eine geeignete Unternehmensform im Genossenschafts- oder Vereinsrecht zur Verfügung stehen, die unangemessenen Aufwand und Bürokratie vermeidet. Folie 4
5 Fragestellungen für die Studie Hintergrund und Zielstellung der Studie Neue Gründungsdynamik in bestimmten Bereichen des Genossenschaftswesens Hintergrund Ausstehende (externe) Evaluation der Novelle des GenG von 2006 Forschungsleitende Fragestellungen Einschätzung der Notwendigkeit weiterer gesetzlicher Änderungen (insb. KoopG) Wo besteht künftig Potenzial für Neugründungen? Welche Faktoren bestimmen Gründungsentscheidung und Rechtsformwahl? Welche Rolle spielen dabei Aufwand und Kosten als gesetzlich manipulierbare Größen? Politische Handlungsempfehlungen Wo besteht Handlungsbedarf? Welche gesetzlichen Maßnahmen sind Erfolg versprechend? Welche Maßnahmen innerhalb der Genossenschaftsorganisation können getroffen werden? Folie 5
6 Fokussierung der Untersuchung und Zusammenarbeit mit dem Beirat» Nach erster Bestandsaufnahme und explorativen Interviews mit VertreterInnen von Verwaltung und Genossenschaftsorganisation wurden fünf Kernbereiche für empirische Untersuchungen festgelegt» 1. Regionalentwicklung und lokale Daseinsvorsorge» 2. Wohnen» 3. Gesundheit und Soziales» 4. Energie» 5. Mittelständische Kooperationen, Handwerk und Unternehmensnachfolgen» Vorgehen in enger Abstimmung mit dem Beirat» Drei Beiratssitzungen und kontinuierliches Feedback» Abstimmung des Projektdesigns und der Fragebögen» Diskussion der Ergebnisse Folie 6
7 Die empirische Analyse kombinierte qualitative und quantitative Erhebungen Analyse des Gründungsgeschehens Identifizierung von Handlungsbedarf Auswertung rechtlicher Rahmenbedingungen, existierender Literatur bzw. Sekundärquellen Fachgespräche mit Expertinnen und Experten Empirischer Mixed Methods Ansatz 3 quantitative Befragungen 1) Befragung eines Samples aus jungen Genossenschaften in der Breite (Kernbereiche Gesundheit und Soziales, Energie, Mittelständische Kooperationen, Handwerk und Unternehmensnachfolgen) sowie vertiefend von ausgewählten vor 2006 gegründeten Genossenschaften 2) Vertiefende Befragung im Kernbereich Regionalentwicklung und lokale Daseinsvorsorge (junge Genossenschaften plus Vergleichsgruppe) 3) Vertiefende Befragung im Kernbereich Wohnen (junge Genossenschaften plus Vergleichsgruppe) Fallstudien mit ausgewählten eg-gründern und Gründern in anderer Rechtsform in Kernbereichen Gesundheit und Soziales, Energie, Mittelständische Kooperationen, Handwerk und Unternehmensnachfolgen Folie 7
8 Zentrale Ergebnisse des Endberichts Vorstellung ausgewählter Inhalte
9 Wandel im Genossenschaftswesen» Gründungsgeschehen und Potenziale» Image und Kenntnis der Rechtsform
10 Zahlen zum Gründungsgeschehen im Zeitverlauf» Seit 2000 ist die Zahl genossenschaftlicher Neugründungen kontinuierlich und insbesondere ab 2007 so kräftig angestiegen, dass man von einem Neugründungsboom spricht % Genossenschaftsneugründungen und prozentuale Veränderung zum Vorjahr % 3% 23% % 11% 60% % % % % Anzahl der Neugründungen Prozentuale Veränderung zum Vorjahr -6% 0% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% -10% Folie 10
11 Image und Eignung der Rechtsform für Unternehmensgründungen» Grundsätzliche Eignung der eg: Die genossenschaftliche Rechtsform ist geeignet für Teamgründungen demokratischer Unternehmen, die der leistungswirtschaftlichen Förderung ihrer Mitglieder verpflichtet sind. Mitglieder können entweder ihrerseits Betriebe (bei Hilfsgenossenschaften) oder Personen (bei Produktivgenossenschaften) sein.» Das Image der Genossenschaften wandelt sich in jüngster Zeit zum Positiven, was mit der Sichtbarkeit der Rechtsform (Best-Practice) in neuen Tätigkeitsfeldern korreliert.» In der Befragung meistgenannte bedeutende Merkmale für die Wahl der eg: Demokratische Entscheidungsfindung Image der Rechtsform Offene Mitgliedschaft Haftungsbeschränkung Beratung und Betreuung durch den genossenschaftlichen Prüfungsverband Folie 11
12 Fünf Kernbereiche mit Problemlösungspotenzial für die Zukunft» 1. Regionalentwicklung und lokale Daseinsvorsorge Bürgerinitiativen zur (Wieder-)belebung strukturschwacher Räume» 2. Wohnen Neue Wohnformen als Antwort auf sich verändernde Alters- und Bevölkerungsstrukturen» 3. Gesundheit und Soziales Schließung von Versorgungslücken auf Anbieter- und Nachfragerseite, Reaktion auf Kostendruck» 4. Energie Dezentrale, bürgergetragene Umsetzung der Energiewende» 5. Mittelständische Kooperationen, Handwerk und Unternehmensnachfolgen Skaleneffekte durch Kooperation zwischen Betrieben und Erhalt des Mittelstands durch mitarbeitergetragene Unternehmensnachfolgen Folie 12
13 Kenntnis der Rechtsform und Gründungsberatung» Die Kenntnis der eg scheint nach wie vor bei Gründern sehr gering ausgeprägt. Das dürfte auch damit zusammenhängen, dass sie in der Beratungslandschaft nahezu keine Rolle spielt.» Genossenschaftsgründer haben die Rechtsformwahlentscheidung oft bereits gefällt, bevor sie Gründungsberatung in Anspruch nehmen. Beratung jenseits der genossenschaftlichen Prüfungsverbände scheint eher ergänzenden Charakter zu haben.» Bei nicht-genossenschaftlichen Gründern ist erstens Beratung generell ausschlaggebender für die Wahl der Rechtsform, zweitens werden sie häufiger von den freien Berufen beraten. Folie 13
14 Veränderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen» Novellierung des GenG 2006» Erweiterung der Förderzwecke» Senkung der Mindestmitgliederzahl» Erleichterungen der Organisationsverfassung» Prüfungserleichterungen» Sonstige gesetzliche Rahmenbedingungen
15 Veränderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen - Auswirkungen der Gesetzesnovellierung von 2006 (1/6) Erweiterung des Förderzwecks Wirtschaftliche Zwecke 66% 73% 83% 86% Soziale Zwecke 36% 42% 59% 72% Kulturelle Zwecke 5% 13% 18% 20% 0% 20% 40% 60% 80% 100% Junge Genossenschaften (n=143) Genossenschaftliche Dorfläden (n=22) Alte Genossenschaften (n=50) Genossenschaftliche Wohnprojekte (n=50) Folie 15
16 Veränderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen - Auswirkungen der Gesetzesnovellierung von 2006 (2/6) Senkung der Mindestmitgliederzahl Wie viele Personen zählten zu den Gründern des Unternehmens? (n=150) Wie viele Mitglieder hat Ihre Genossenschaft denn/heute? 21% 6% 29% Mehr als bis % 30% 38% 42% 7 bis 20 17% 24% 44% 3 bis 6 7 bis bis 100 Mehr als bis 6 11% 10% 0% 10% 20% 30% 40% 50% Junge Genossenschaften (n=149) Genossenschaften vor 2006 (n=50) Folie 16
17 Veränderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen - Auswirkungen der Gesetzesnovellierung von 2006 (3/6) Wie viel Prozent der Genossenschaften mit höchstens 20 Mitgliedern verzichten auf den Aufsichtsrat oder setzen einen 1-Personen-Vorstand ein? 38% 1-Personen-Vorstand 0% 24% 31% 52% Kein Aufsichtsrat 0% 18% 63% 0% 20% 40% 60% 80% 100% Junge Genossenschaften (n=42) Kleine Genossenschaften (n=17) Genossenschaftliche Dorfläden (n=1) Genossenschaftliche Wohnprojekte (n=16) Folie 17
18 Veränderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen - Auswirkungen der Gesetzesnovellierung von 2006 (4/6)» Hintergrund: nach 53 (2) GenG muss Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts dann geprüft werden, wenn die Bilanzsumme eine Million Euro und der Umsatz 2 Millionen Euro übersteigen.» Knapp 60 Prozent der befragten befreiungsberechtigten Genossenschaften geben an, ihren Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts nicht prüfen lassen.» Die anderen 40 Prozent nannten verschiedene Gründe, warum sie den Jahresabschluss prüfen lassen: Folie 18
19 Veränderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen - Auswirkungen der Gesetzesnovellierung von 2006 (5/6) Können Sie mir bitte sagen, warum Sie die Befreiung nicht in Anspruch nehmen? (n=51) Ich wusste nicht von der Möglichkeit 41% Sonstiges Die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Prüfverband macht für uns Sinn Der Zeitaufwand ist gering 24% 33% 33% Die Kostenersparnis ist unerheblich Die Bank verlangt einen geprüften Abschluss 16% 16% 0% 10% 20% 30% 40% 50% Folie 19
20 Veränderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen - Auswirkungen der Gesetzesnovellierung von 2006 (6/6) Zusammenfassung der Ergebnisse: Einflussfaktoren bei Genossenschaftsgründungen» Die erfassten Änderungen der Novelle wurden von den befragten Genossenschaften in beachtlichem Umfang genutzt. Dies gilt sowohl für nach als auch vor der Novelle gegründete Genossenschaften.» Die beachtliche Inanspruchnahme deutet darauf hin, dass die Änderungen tatsächlich geeignet sind, die Rahmenbedingungen vor allem für kleinere Genossenschaften zu verbessern und teilweise deren Gründung zu erleichtern.» Auch nach Einschätzung der befragten Experten können die Änderungen mittelbar und unmittelbar dazu beitragen, die Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform für kleine Genossenschaften zu erhöhen.» Ob die beschriebenen Veränderungen des Genossenschaftsgesetzes jedoch das genossenschaftliche Neugründungsgeschehen wirklich belebt haben, ist auch anhand der Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung nicht belegbar. Folie 20
21 Veränderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen Sonstige gesetzliche Rahmenbedingungen» Weitere gesetzliche Rahmenbedingungen haben in der Vergangenheit das genossenschaftliche Neugründungsgeschehen maßgeblich beeinflusst. Neugründungen von Energiegenossenschaften ( ) Folie 21
22 Betrachtung möglicher Gründungshemmnisse» Rechtsformspezifika» Gründungsprüfung» Pflichtprüfung
23 Betrachtung möglicher Gründungshemmnisse - Rechtsformspezifische Implikationen: Überblick Ergebnisse» Das genossenschaftliche System von Pflichtmitgliedschaft, Pflichtprüfung und Gründungsprüfung hat sich grundsätzlich bewährt.» Insgesamt besteht seitens der überwältigenden Mehrheit der Genossenschaften große Zufriedenheit mit dem genossenschaftlichen Prüfungsregime, und das obwohl dieses für sie mit verpflichtenden Auflagen verbunden ist.» Die empirischen Ergebnisse deuten teilweise darauf hin, dass der mit der regelmäßigen Pflichtprüfung verbundene zeitliche und organisatorische Aufwand sowie Kosten für eine kleine Minderheit der Genossenschaften nach wie vor als hoch einzuschätzen sind. Folie 23
24 Betrachtung möglicher Gründungshemmnisse - Rechtsformspezifische Implikationen: Gründungsprüfung» Die überwiegende Mehrheit der befragten Genossenschaften bewertet die Gründungsbegleitung und -begutachtung durch die Verbände positiv.» Die Mehrheit hält die Gründungsprüfung für notwendig; lediglich eine Minderheit findet, dass eine Genossenschaftsgründung auch ohne Gründungsprüfung möglich sein sollte.» Die rechtsformspezifischen Gründungskosten von Genossenschaften sind erheblich gesunken.» Die Hälfte der Genossenschaften gibt beim Genossenschaftsverband anfallende Gründungskosten von bis zu 1200 EUR an; ein Drittel Kosten von mehr als 2000 EUR.» Mehrheitlich werden die beim genossenschaftlichen Prüfungsverband anfallenden Gründungskosten als angemessen angesehen. Folie 24
25 Betrachtung möglicher Gründungshemmnisse - Rechtsformspezifische Implikationen: Pflichtprüfung» Auch die Pflichtprüfung wird insgesamt positiv gesehen.» Die Kosten der Pflichtprüfung liegen mehrheitlich bei weniger als Euro, teilweise sogar unter Euro. Etwa die Hälfte der Genossenschaften empfindet die Kosten der regelmäßigen Pflichtprüfung als hoch. Mit deutlicher Mehrheit wird eine Verringerung der Kosten gefordert. Indirekte Kosten, etwa der mit den Anforderungen einhergehende Zeitaufwand, werden als belastender als die direkten Kosten angesehen.» Es gibt weiteres Potenzial für Verbesserungen in der konkreten Ausgestaltung der Pflichtprüfung. Eine sehr große Mehrheit der Befragten wünscht sich eine stärker auf ihre Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnittene Prüfung. Die Anforderungen haben sich in der Vergangenheit nicht hinreichend stark verändert. Folie 25
26 Betrachtung möglicher Gründungshemmnisse - Rechtsformspezifische Implikationen: Pflichtprüfung Welche Vor- bzw. Nachteile sehen Sie bezüglich der regelmäßigen Pflichtprüfung? Schafft Vertrauen bei den Mitgliedern Gibt Sicherheit Schafft Vertrauen bei Banken und Geschäftspartnern Bedeutet erhöhten Zeit- und Arbeitsaufwand Ist kostspielig Ist bürokratisch Verhindert unternehmerische Fehlentscheidungen Sonstiges 73% 81% 87% 79% 77% 77% 64% 72% 83% 68% 82% 79% 54% 62% 73% 50% 55% 67% 44% 50% 52% 3% 0% 4% 0% 20% 40% 60% 80% 100% Junge Genossenschaften (n=149) Genossenschaftliche Dorfläden (n=22) Genossenschaftliche Wohnprojekte (n=52) Folie 26
27 Betrachtung möglicher Gründungshemmnisse - Rechtsformspezifische Implikationen: Vergleich Gründer eg sonstige Rechtsformen Bereiche Wohnen und Dorfläden» Gründungskosten von Genossenschaften sind höher als bei den nicht-genossenschaftlichen Vergleichsgruppen.» Gründer, die sich für andere als die genossenschaftliche Rechtsform entscheiden, halten Kosten und bürokratischen Aufwand der Rechtsform für wichtiger als ihre genossenschaftlichen Vergleichsgruppen. Sie schätzen auch die Gründungsbegutachtung als weniger attraktiv ein.» Das Prüfungssystem hat (neben anderen Faktoren) einen Einfluss auf die Rechtsformwahl. Für einen Teil der Genossenschaften ist sie im positiven Sinne mitentscheidend für die Wahl der Rechtsform eg. Demgegenüber kann sie gerade für kleinere Gründungsvorhaben aus dem Bereich des bürgerschaftlichen Engagements (Beispiel Dorfläden) abschreckend wirken. Folie 27
28 Fazit und Ausblick
29 Ist die Genossenschaft modern und zeitgemäß? Fazit und Ausblick» Die Genossenschaft ist modern und zeitgemäß! Genossenschaften bieten Problemlösungspotenziale für aktuelle Herausforderungen Das Image der Genossenschaft hat sich zum Positiven gewandelt» Um Potenziale der Genossenschaft künftig besser entfalten zu können, sollte die Kenntnis über die Rechtsform weiter verbreitet werden sollte sie in der (öffentlichen) Gründungsberatung stärker präsent sein sollte sie in der Gründungsförderung angemessen berücksichtigt werden» Die eg ist aber nicht für alle Initiativen bürgerschaftlichen Engagements geeignet. Folie 29
30 Ergebnisse mit Blick auf die Diskussion um den Referentenentwurf zur KoopG» Insgesamt scheint es für einen Teil kleinerer Initiativen aus dem bürgerschaftlichen Engagement derzeit keine passende Rechtsform zu geben; auch nach der Novelle ist die eg aufgrund ihrer spezifischen Anforderungen nicht für jede solcher Initiativen geeignet.» Ein großer Teil der infrage kommenden Genossenschaften würde aber vermutlich die eg gegenüber der Kooperationsgesellschaft bevorzugen.» Potenzial für eine solche Rechtsform läge vermutlich eher bei Gründungsvorhaben, die sich momentan für andere Rechtsformen als die eg entscheiden.» Grundsätzlich zwei Möglichkeiten: in Form einer freiwilligen Selbstbindung der genossenschaftlichen Prüfungsverbände durch Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen: Folie 30
31 Legislative Handlungsoptionen Im GenG Weitere Erleichterungen Referentenentwurf KoopG Einzelregelungen Reform / offenere Handhabung e.v. und/oder w. V. Maßnahme analog zu KoopG außerhalb des GenG Neue Rechtsformvariante Außerhalb des GenG Folie 31
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