Überblick über den Aufbau den 5. Buches. 5. Buch des BGB. 4. Abschnitt: Erbvertrag, 2274 ff. 5. Abschnitt: Pflichtteil, 2339 ff.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Überblick über den Aufbau den 5. Buches. 5. Buch des BGB. 4. Abschnitt: Erbvertrag, 2274 ff. 5. Abschnitt: Pflichtteil, 2339 ff."

Transkript

1 Überblick ErbR, Rn. 1 ff. ÜK 1 Überblick über den Aufbau den 5. Buches 5. Buch des BGB 1. Abschnitt: Erbfolge, 1922 ff. 4. Abschnitt: Erbvertrag, 2274 ff. 7. Abschnitt: Erbverzicht, 2346 ff. 2. Abschnitt: Rechtliche Stellung des Erben, 1942 ff. 5. Abschnitt: Pflichtteil, 2303 ff. 8. Abschnitt: Erbschein, 2353 ff. 3. Abschnitt: Testament, 2064 ff. 6. Abschnitt: Erbunwürdigkeit, 2339 ff. 9. Abschnitt: Erbschaftskauf, 2371 ff. Sonstige erbrechtliche Regelungen finden sich z.b. im Familienrecht, 1371 Sachenrecht, 857, 1061, 1089 Schuldrecht, 311b IV, V, 331, 563 HEMMER-METHODE zu ÜK 1 Beim handelt es sich zwar um ein zivilrechtliches Nebengebiet, bei dem die meisten Prüfungsordnungen zum Ersten Staatsexamen nur Grundzüge verlangen; gleichwohl sollten Sie seine Bedeutung (wegen seiner immensen wirtschaftlichen Relevanz für die Generation der Erben auch mit Blick auf eine spätere berufliche Tätigkeit) nicht unterschätzen. Das enthält genügend Probleme für reine sklausuren ; andererseits können erbrechtliche Probleme auch nur als Einstieg (so z.b. die Gesamtrechtsnachfolge, , Haftung) in eine Klausur oder in Kombination mit anderen Problemen (z.b. gutgläubiger Erwerb nach 932 ff. und 2366 f.) eine Rolle spielen. Wichtig sind im fünften Buch des BGB vor allem der erste und der dritte Abschnitt, innerhalb derer auch wichtige, in der umseitigen Übersicht nicht genannte, Einzelprobleme geregelt sind, so z.b. die Erbengemeinschaft, die Vorschriften über den Erbschaftsbesitz und andere.

2 Überblick ErbR, Rn. 6 ff. ÜK 2 I. Erbfall II. Erbe III. Berufung zum Erben IV. Stellung des Erben Voraussetzungen und Folgen eines Erbfalls - Grundbegriffe Tod einer natürlichen Person ( 1922 I), des sog. Erblassers Erbe kann jede natürliche oder juristische Person sein der Erbe muss zum Zeitpunkt des Erbfalls leben oder bereits gezeugt sein ( 1923 I, II); die juristische Person muss zum Zeitpunkt des Erbfalls rechtsfähig bestehen kraft Gesetzes (gesetzl. Erbfolge, 1924 ff.) kraft Verfügung von Todes wegen (gewillkürte Erbfolge, geht der gesetzlichen vor, vgl. 1937) falls weder gesetzlicher noch gewillkürter Erbe vorhanden, Fiskus als Zwangserbe, 1936 grds. Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge, d.h. kraft Gesetzes Eintritt in die Position des Erblassers), 1922 insb. auch fiktiver Eintritt in Besitzposition, 857, schon vor Inbesitznahme Von-selbst-Erwerb ohne rechtlichen Übertragungsakt (vgl. 1942) Ausnahme: höchstpersönliche Rechte aber auch grds. Haftung für Schulden des Erblassers, 1967 mehrere Erben bilden Erbengemeinschaft, 2032 ff. HEMMER-METHODE zu ÜK 2 Gerade die Universalsukzession des 1922 eignet sich hervorragend als erbrechtlicher Einstieg in eine z.b. schuldrechtliche Klausur: Mit ihr können beispielsweise Fragen des Vertragsrechts um ein weiteres Problem verlängert und so eine zusätzliche Möglichkeit zur Notendifferenzierung geschaffen werden: Ist z.b. fraglich, ob dem vermeintlichen Erben Mängelansprüche aus einem Vertrag, den der Erblasser geschlossen hat, zustehen, so ist einerseits zu prüfen, ob diese Gewährleistungsansprüche überhaupt entstanden sind; andererseits muss festgestellt werden, ob sie gerade demjenigen als Erben zustehen, der das behauptet. Wenn Sie in einer solchen (oder ähnlichen) Konstellation die Erbfolge zu prüfen haben, so sollten Sie immer genau abchecken, wo Probleme verborgen sein könnten: Oft wird eine Klausur so konstruiert sein, dass mehrere Voraussetzungen der Erbenstellung unproblematisch gegeben sind und somit kurz abgehandelt werden können, während an ein oder zwei Punkten Probleme im Sachverhalt angesprochen sind, zu denen Sie ausführlicher Stellung nehmen müssen. Denken Sie dabei auch klausurtaktisch: Wenn sich bestimmte Folgeprobleme nur bei Annahme bzw. bei Ablehnung der Erbenstellung eines bestimmten Beteiligten ergeben, so spricht einiges dafür, dass der Klausurersteller auch von ihrem Vorliegen bzw. Nichtvorliegen ausgegangen ist.

3 Gesetzliche Erbfolge - Überblick ErbR, Rn. 16 ff. ÜK 3 I. Grundsatz Die gesetzliche Erbfolge im Überblick Gesetzliche Erben sind Verwandte (auch nichteheliche Kinder) und der Ehegatte (vgl. ÜK 5) innerhalb der Verwandten gilt das sog. Parentelsystem: Einteilung der Verwandten in Ordnungen (vgl ff.) Verwandte der vorgehenden Ordnung schließen solche einer nachgehenden von der Erbfolge aus, 1930 II. Einteilung der Ordnungen 1. Ordnung, 1924: Abkömmlinge Kinder Enkel etc. 2. Ordnung, 1925: Eltern und deren Abkömmlinge Eltern Geschwister Neffen u. Nichten etc. 3. Ordnung, 1926: Großeltern u. deren Abkömmlinge Großeltern Onkel u. Tanten Cousins u. Cousinen etc. 4. Ordnung, 1928: Urgroßeltern u. deren Abkömmlinge Urgroßeltern Großonkel und Großtanten etc. III. Verteilung innerhalb einer Ordnung innerhalb der ersten Ordnung nach Stämmen, d.h. jedes Kind bildet einen Stamm, der gleichen Erbteil erhält; innerhalb der Stämme gilt das Repräsentationsprinzip ( 1924 II - IV) innerhalb der zweiten und dritten Ordnung (Vorfahren und Seitenverwandte ) Erbfolge nach Linien, wobei jeder (Groß-)Elternteil eine Linie bildet ( 1925 II, III, 1926 II - IV) ab der vierten Ordnung gilt innerhalb der Ordnung das Gradualsystem, d.h. wird nach Grad der Verwandtschaft (= Zahl der vermittelnden Geburten) bestimmt. HEMMER-METHODE zu ÜK 3 Obwohl die gewillkürte Erbfolge der gesetzlichen vorgeht, kann letzterer gleichwohl auch dann Bedeutung zukommen, wenn ein Testament vorliegt. Die gesetzliche Erbfolge kann in solchen Fällen etwa Auskunft darüber geben, ob einem Beteiligten ein Pflichtteilsanspruch zusteht, oder auch für die Auslegung des Testaments von Bedeutung sein. Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Erbfolge tauchen eine Reihe von Begriffen auf, die vielleicht nicht gleich ohne Weiteres zu behalten sind, so z.b. Parentelsystem (= Einteilung der Verwandten je nach Abstammung in Ordnungen) oder Repräsentationsprinzip (= Stammeltern schließen ihre Abkömmlinge aus, 1924 II, 1925 II, 1926 II). Zumindest für die mündliche Prüfung sollten Sie kurz erklären können, was sich hinter diesen Begriffen verbirgt. Für die Klausur hingegen dürfte es wichtiger sein, die wichtigsten Grundprinzipien im Kopf zu haben, dann aber sauber anhand des hier relativ ausführlichen Gesetzestextes zu arbeiten.

4 Gesetzliche Erbfolge - Beispiele ErbR, Rn. 16 ff. ÜK 4 Beispiel zur gesetzlichen Erbfolge T 2 G V 2 E 11 N 1 V E 12 K 1 N 2 B O 2 G M 2 E 13 Erblasser G V 1 E 21 S O 1 K 2 M E 22 G M 1 1. Ordnung 2. Ordnung 3. Ordnung HEMMER-METHODE zu ÜK 4 Umseitig finden Sie noch einmal die Einteilung verschiedener Verwandter des Erblassers in die ersten drei Ordnungen. Eine solche (dann natürlich auf die im Sachverhalt genannten Personen beschränkte und damit stark vereinfachte) Skizze kann auch in der Klausur ratsam sein, um in der Prüfungssituation die Zusammenhänge nicht aus den Augen zu verlieren; die Erfahrung spricht hier dafür, dass i.r.e. Klausur kaum einmal Verwandte über die dritte Ordnung hinaus auftauchen. Auf der umseitigen Skizze gilt: Die niedrigere Ordnung verdrängt jeweils die höhere, d.h. solange Kinder oder Enkel vorhanden sind, erben Eltern und Geschwister bzw. gar Großeltern und Onkel bzw. Tanten nichts. Die Verteilung nach Stämmen bewirkt, dass, wenn K 1 bereits vorverstorben ist, E 11 bis E 13 an seine Stelle treten, d.h. also K 2 zur Hälfte und E 11 - E 13 zu einem Sechstel erben würden. Sind Erben der ersten Ordnung nicht mehr am Leben, so erben V und M jeweils zur Hälfte; ist V bereits vorverstorben, so wird sein Erbteil unter B und S aufgeteilt; ist auch B bereits vorverstorben, so treten N 1 und N 2 an seine Stelle, sodass in diesem Falle M die Hälfte, S ein Viertel und N 1 sowie N 2 jeweils ein Achtel erben würden.

5 Gesetzliche Erbfolge - Ehegattenerbrecht ErbR, Rn. 25 ff. ÜK 5 I. Einordnung II. Höhe des Ehegattenerbrechts, 1931 III. Einfluss des Güterstandes IV. Sonderfragen Das Ehegattenerbrecht Neben den Verwandten hat auch der Ehegatte ein gesetzliches Da das Ehegattenerbrecht einerseits von der Ordnung der daneben erbenden Verwandten abhängig ist, anderseits dann jeweils der Höhe nach feststeht, empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Bestimmung der daneben erbenden Ordnung Festlegung des Anteils des Ehegatten ggf. Verteilung des Rests auf die Verwandten neben Verwandten der ersten Ordnung: ¼ neben Verwandten der zweiten Ordnung oder Großeltern: ½ (dabei allerdings kein Eintreten der Abkömmlinge der Großeltern, wenn diese nicht mehr leben, 1931 I S. 2) sonst alleiniges des Ehegatten, 1931 II bei Gütergemeinschaft: keine Besonderheiten bei Gütertrennung: 1931 IV, Ehegatte erbt mindestens gleich viel wie jedes Kind bei Zugewinngemeinschaft: Erhöhung des Erbanteils (nach I, II) um ein weiteres ¼, 1931 III i.v.m I ( pauschalisierter Zugewinnausgleich ) Voraus : gesetzlich angeordnetes Vermächtnis des Ehegatten, 1932 Ausschluss des Ehegattenerbrechts, wenn Scheidung anhängig, 1933 Rechtslage bei Enterbung bzw. Ausschlagung der Erbschaft (vgl. ÜK 21) HEMMER-METHODE zu ÜK 5 Das des Ehegatten hat sowohl in der Praxis als auch in der Klausur oft eine große Bedeutung. Da zwischen den Verwandten nur noch das nach Maßgabe der auf den Karteikarten 3 und 4 dargestellten Grundsätze verteilt werden kann, was nicht an den Ehegatten fällt, ist dessen Erbteil in der Klausur zuerst zu bestimmen. Da umgekehrt jedoch sein Erbteil davon abhängt, neben wem er erbt, ist bereits in diesem Zusammenhang festzustellen, welcher Ordnung die überlebenden Verwandten angehören. Eine vergleichbare Problematik stellt sich Ihnen über 10 LPartG. Achten Sie beim Ehegattenerbrecht auch auf den Güterstand; ist in der Klausur nichts Gegenteiliges vorgetragen, so ist davon auszugehen, dass die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben (und dies mit Hinweis auf 1363 I begründen). Machen Sie sich zum besseren Verständnis auch den Sinn der güterstandsspezifischen Regelungen klar: Das zusätzliche Viertel nach 1371 I stellt einen pauschalisierten Zugewinnausgleich dar. Auf eine genauere Berechnung von Anfangs- und Endvermögen der beiden Ehegatten kann auf diese Art und Weise verzichtet werden. Die Regelung in 1931 IV berücksichtigt, dass es bei der Gütertrennung nicht zu einer Erhöhung um ein Viertel nach 1371 kommt; in diesen Fällen soll verhindert werden, dass bei einer Erbenstellung des überlebenden Ehegatten neben einem oder zwei Kindern dieser mit seinem Ein-Viertel-Erbteil nach 1931 I weniger bekommt als jedes der Kinder; aus diesem Grund ordnet das Gesetz an, dass der überlebende Ehegatte und jedes der Kinder zu gleichen Teilen (d.h. jeweils zu 1 / 2 bzw. jeweils zu 1 /3 ) erben. Sind mehr Kinder vorhanden, bedarf es keiner Sonderregelung, da der Ehegatte in diesem Fall mit seinem Viertel mindestens ebenso viel wenn nicht sogar mehr erbt, als jedes einzelne Kind.

Leseprobe Text. Die Erbfolge nach Ordnungen

Leseprobe Text. Die Erbfolge nach Ordnungen Leseprobe Text Die Erbfolge nach Ordnungen Einer der Grundsätze der gesetzlichen Erbfolge ist das Ordnungs- oder auch Parentelsystem (von lat. parens = Elternteil). Dieses knüpft an einem gemeinsamen Vorfahren

Mehr

Examinatorium Erbrecht. Titz/Zott. Fall 1 Gesetzliche Erbfolge. Hinweis: Verhältnis von gewillkürter und gesetzlicher Erbfolge

Examinatorium Erbrecht. Titz/Zott. Fall 1 Gesetzliche Erbfolge. Hinweis: Verhältnis von gewillkürter und gesetzlicher Erbfolge Examinatorium Erbrecht Titz/Zott Augsburger Examinatorium der Juristischen Fakultät Universitätsstraße 24 86159 Augsburg Zimmer: 2007a Tel.: +49 821 598-4055 examinatorium@jura.uni-augsburg.de www.jura.uni-augsburg.de/examinatorium

Mehr

Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge. JProf. Dr. Katrin Haußmann

Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge. JProf. Dr. Katrin Haußmann Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge JProf. Dr. Katrin Haußmann SS 2016 Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge Vorlesungstermine Vorlesung: Dienstag, 9.00-10.30 Uhr Bitte informieren Sie sich über

Mehr

Grundprinzipien des Erbrechts. Privaterbfolge Testierfreiheit Gesamt- und Einzelrechtsnachfolge Parentelsystem Repräsentations- und Gradualsystem

Grundprinzipien des Erbrechts. Privaterbfolge Testierfreiheit Gesamt- und Einzelrechtsnachfolge Parentelsystem Repräsentations- und Gradualsystem Grundprinzipien des Erbrechts Privaterbfolge Testierfreiheit Gesamt- und Einzelrechtsnachfolge Parentelsystem Repräsentations- und Gradualsystem Erbfolge nach Stämmen/Eintrittsrecht Grundbegriffe des Erbrechts

Mehr

Erbrechtliche Risiken nach Trennung und Scheidung

Erbrechtliche Risiken nach Trennung und Scheidung Rechtsanwalt Markus Pöschl erbrecht-x.de rechtsanwaelte-steinstrasse.de Tel: 089 / 230 88 20 Fax: 089 / 230 88 233 mp@ra-steinstrasse.de Erbrechtliche Risiken nach Trennung und Scheidung 1. Ausgangssituation;

Mehr

Seite Einführung mit Glossar 9. Einblick in das gesetzliche Verwandtenerbrecht 19. Allgemeines zur Adoption 27

Seite Einführung mit Glossar 9. Einblick in das gesetzliche Verwandtenerbrecht 19. Allgemeines zur Adoption 27 Schnellübersicht Seite Einführung mit Glossar 9 Einblick in das gesetzliche Verwandtenerbrecht 19 Allgemeines zur Adoption 27 Adoption vor dem 03.10.1990 in der DDR 57 Adoptionen in Verbindung zum Recht

Mehr

Jacoby, Gesetzliche Erbfolge S. 1

Jacoby, Gesetzliche Erbfolge S. 1 Jacoby, Gesetzliche Erbfolge S. 1 Gesetzliche Erbfolge Die gesetzliche Erbfolge greift nur ein, wenn und soweit keine (wirksamen) Verfügungen von Todes wegen vorliegen. Es spielen einige wenige hierarchisch

Mehr

Prof. Dr. Thomas Rüfner

Prof. Dr. Thomas Rüfner Vorlesung am 8. Februar 2013 Erbrecht I: Grundlagen und Gesetzliche Erbfolge Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=47003 Überblick zum Erbrecht Prüfungsstoff

Mehr

SchiedsamtsZeitung 41. Jahrgang 1970, Heft 09 Online-Archiv Seite 133a-138 -Organ des BDS

SchiedsamtsZeitung 41. Jahrgang 1970, Heft 09 Online-Archiv Seite 133a-138 -Organ des BDS Aufsätze Fragen zum Erbrecht Von Justizoberamtmann a. D. Karl Drischler-Lüneburg (Fortsetzung von Heft 3/1970, S. 42) A. Die gesetzliche Erbfolge In meinem Aufsatz SchsZtg. 1969 S. 183 ist von der gesetzlichen

Mehr

Wiederholung und Vertiefung Erbrecht

Wiederholung und Vertiefung Erbrecht MDg. Dr. Dr. Jan Backmann Wiederholung und Vertiefung Erbrecht Sommersemester 2016 1. Grundlagen Grundbegriffe Grundprinzipien Rechtsquellen 2. Gesetzliche Erbfolge Gesetzliches Erbrecht der Verwandten

Mehr

Zivilrecht V (Erbrecht) Gesetzliche Erbfolge

Zivilrecht V (Erbrecht) Gesetzliche Erbfolge Zivilrecht V (Erbrecht) Gesetzliche Erbfolge Wiederholung Welcher verfassungsrechtlicher Zusammenhang besteht zwischen Erbrecht und Eigentum und welche Ausprägungen der Erbrechtsgarantie kennt Art. 14

Mehr

Verfügung von Todes wegen

Verfügung von Todes wegen 2 Gesetzliche Erbfolge A Das Verhältnis zwischen gesetzlicher und gewillkürter Erbfolge 2 Gesetzliche Erbfolge A Das Verhältnis zwischen gesetzlicher zur gewillkürten Erbfolge 4 Der Erblasser kann den

Mehr

Zivilrecht V (Erbrecht) Gesetzliche Erbfolge

Zivilrecht V (Erbrecht) Gesetzliche Erbfolge Zivilrecht V (Erbrecht) Gesetzliche Erbfolge Wiederholung Welcher verfassungsrechtlicher Zusammenhang besteht zwischen Erbrecht und Eigentum und welche Ausprägungen der Erbrechtsgarantie kennt Art. 14

Mehr

Skripten - Zivilrecht. 36 Fälle Erbrecht. von Karl-Edmund Hemmer, Achim Wüst. überarbeitet

Skripten - Zivilrecht. 36 Fälle Erbrecht. von Karl-Edmund Hemmer, Achim Wüst. überarbeitet Skripten - Zivilrecht 36 Fälle Erbrecht von Karl-Edmund Hemmer, Achim Wüst überarbeitet 36 Fälle Erbrecht Hemmer / Wüst schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG hemmer/wüst

Mehr

Annahme und Ausschlagung der Erbschaft / Gesetzliche Erbfolge (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Annahme und Ausschlagung der Erbschaft / Gesetzliche Erbfolge (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: Repetitorium Familien- und Erbrecht Vorlesung am 21.06.2012 Annahme und Ausschlagung der Erbschaft / Gesetzliche Erbfolge (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=44701

Mehr

Erbrechtsvorlesung. Gliederung. 1. Kapitel Der Erbfall

Erbrechtsvorlesung. Gliederung. 1. Kapitel Der Erbfall Prof.Dr. H.-A. Rupprecht Erbrechtsvorlesung Gliederung 1 orbemerkungen. Aufbau und Übersicht. Art.14 GG - Privat- und Staatserbrecht. Entwicklung nach nkrafttreten des BGB. Reformdiskussion. Statistik

Mehr

Welche erbrechtlichen. werden können

Welche erbrechtlichen. werden können 06 Welche erbrechtlichen Anordnungen getroffen werden können I n einem Testament oder einem Erbvertrag können verschiedene Verfügungen getrof fen werden. Wer erben oder nicht erben soll, wer er satzweise

Mehr

Erbvertrag. Rechtsnatur Vertragliche Verfügung von Todes wegen, die der Erblasser mit einem Dritten schließt; erbrechtlicher

Erbvertrag. Rechtsnatur Vertragliche Verfügung von Todes wegen, die der Erblasser mit einem Dritten schließt; erbrechtlicher Erbvertrag Rechtsnatur Vertragliche Verfügung von Todes wegen, die der Erblasser mit einem Dritten schließt; erbrechtlicher Vertrag sui generis. Inhalt - Erblasser oder Erblasser und Vertragspartner treffen

Mehr

Notar Prof. Dr. Wolfgang Baumann. 7. Juli 2011 Bergische VHS. Lesben, Schwule. Vorsorgevollmacht und Erbrecht

Notar Prof. Dr. Wolfgang Baumann. 7. Juli 2011 Bergische VHS. Lesben, Schwule. Vorsorgevollmacht und Erbrecht Vortrag von Notar Prof. Dr. Wolfgang Baumann 7. Juli 2011 Bergische VHS Lesben, Schwule Vorsorgevollmacht und Erbrecht Notare Prof. Dr. Baumann + Dr. Fabis Geschwister-Scholl-Platz 2 in 42275 Wuppertal

Mehr

Mit dem Tod einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.

Mit dem Tod einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über. Erben und Vererben Dies ist ein Thema, das gern verdrängt wird. Erhebungen haben ergeben, dass nur in ca. 20% aller Erbfälle ein Testament existiert und hiervon wiederum nur ein geringer Anteil steueroptimal

Mehr

Nach mir die Sintflut??? Tipps zum Erben und Vererben

Nach mir die Sintflut??? Tipps zum Erben und Vererben Nach mir die Sintflut??? Tipps zum Erben und Vererben 8 Gesetzliche Erbfolge, Erben 1. und 2. Ordnung Enkel Enkel Enkel Enkel Enkel Kind 1 Kind 2 Bruder Vater Großvater Großmutter Erblasserin ledig, kinderlos,

Mehr

Wichtig: Der Voraus wird gesetzlich wie ein Vermächtnis behandelt (siehe Kapitel 7 Das Vermächtnis ).

Wichtig: Der Voraus wird gesetzlich wie ein Vermächtnis behandelt (siehe Kapitel 7 Das Vermächtnis ). Die gesetzliche Erbfolge Wie erhält der Ehegatte den Voraus? Er muss die Gegenstände von den Erben verlangen und sich das Eigentum übertragen lassen. Da der Ehegatte aber im Besitz der Gegenstände ist,

Mehr

TESTAMENT ZUGUNSTEN VON MENSCHEN MIT HANDICAP

TESTAMENT ZUGUNSTEN VON MENSCHEN MIT HANDICAP Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de TESTAMENT ZUGUNSTEN VON MENSCHEN MIT HANDICAP Vorstellung Emil Haubner Steuerberater,

Mehr

Testamentsgestaltung bei Privatpersonen

Testamentsgestaltung bei Privatpersonen Prof. Dr. Wolfgang Burandt, Carina Dargel Testamentsgestaltung bei Privatpersonen Gestaltungsmöglichkeiten und Stolperfallen bei Lebenspartnern, Ehegatten und Geschiedenen TeleLex, ein Gemeinschaftsunternehmen

Mehr

I. TEIL: 106 Beispiele zum Erbrecht

I. TEIL: 106 Beispiele zum Erbrecht Einleitung I. TEIL: 106 Beispiele zum Erbrecht Nachstehend sind typische Erbfälle grafisch als Beispiele dargestellt. Zuerst erfolgt eine kurze Schilderung der Ausgangslage, danach die Grafik mit deutlicher

Mehr

Dieter Leipold. Erbrecht. Ein Lehrbuch mit Fällen und. 18., neubeardeitete" Auflage. Mohr Siebeck

Dieter Leipold. Erbrecht. Ein Lehrbuch mit Fällen und. 18., neubeardeitete Auflage. Mohr Siebeck Dieter Leipold Erbrecht Ein Lehrbuch mit Fällen und 18., neubeardeitete" Auflage Mohr Siebeck 1. Teil Einführung 1 Gegenstand, Rechtsquellen und Geltungsbereich des Erbrechts... I. Begriff und Gegenstand

Mehr

Gesetzliche Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen. 1. Einführung. Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet im Erbrecht 2 Varianten von Erbmöglichkeiten:

Gesetzliche Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen. 1. Einführung. Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet im Erbrecht 2 Varianten von Erbmöglichkeiten: Gesetzliche Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen 1. Einführung Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet im Erbrecht 2 Varianten von Erbmöglichkeiten: Der Erblasser hat zunächst die Möglichkeit, durch eine

Mehr

Verwandte 3. Ordnung. dem Erblasser Tochter Sohn Adoptivkind Enkelin (von Sohn und Tochter) Enkel (von Sohn und Tochter) dem Erblasser

Verwandte 3. Ordnung. dem Erblasser Tochter Sohn Adoptivkind Enkelin (von Sohn und Tochter) Enkel (von Sohn und Tochter) dem Erblasser Die gesetzliche Erbfolge der Staat entscheidet für Sie wöhnlichen Aufenthalt hatte. Wohnte der Erblasser also zum Beispiel in Bonn, so fiele die Erbschaft dem Land Nordrhein- Westfalen zu. Lässt sich das

Mehr

Richtig vererben. Was ist die gesetzliche Erbfolge?

Richtig vererben. Was ist die gesetzliche Erbfolge? 8 Richtig vererben WER ERBT WANN? Sie sind verheiratet und haben zwei Kinder aus erster Ehe. Ihre Ehefrau hat eine Tochter aus erster Ehe. Wer ist Erbe, wenn Ihrer Ehefrau etwas zustößt? Wer erbt, wenn

Mehr

Universität zu Köln Rechtswissenschaftliche Fakultät

Universität zu Köln Rechtswissenschaftliche Fakultät Universität zu Köln Rechtswissenschaftliche Fakultät Großer Examenskurs SS 10 WS 10/11 Dr. Angie Genenger Gesetzliches Erbrecht Erbrecht Fall 1 A. Gewillkürte oder gesetzliche Erbfolge L ö s u n g s s

Mehr

VO ERBRECHT SS 2016. Univ.-Prof. Dr. Constanze Fischer-Czermak

VO ERBRECHT SS 2016. Univ.-Prof. Dr. Constanze Fischer-Czermak VO ERBRECHT SS 2016 Univ.-Prof. Dr. Constanze Fischer-Czermak A. Grundbegriffe des Erbrechts I. Bedeutung des Erbrechts Ia. Reform des Erbrechts ErbRÄG 2015 (BGBl I 2015/87) Inkrafttreten am 1. 1. 2017

Mehr

Seite Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XVII

Seite Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XVII Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort...................................................... V Abkürzungsverzeichnis......................................... XV Literaturverzeichnis............................................

Mehr

Das Behindertentestament. Rechtsanwalt Marc Oliver Möller

Das Behindertentestament. Rechtsanwalt Marc Oliver Möller Das Behindertentestament Rechtsanwalt Marc Oliver Möller Klassisches Behindertentestament Kombination aus Vollstreckungsschutz zugunsten des Nacherben und Zugriffsverbot auf die der Testamentsvollstreckung

Mehr

Die 36 Fälle. Erbrecht. wichtigsten nicht nur für Anfangssemester. Hemmer / Wüst. einfach l verständlich l kurz

Die 36 Fälle. Erbrecht. wichtigsten nicht nur für Anfangssemester. Hemmer / Wüst. einfach l verständlich l kurz Die 36 Fälle wichtigsten nicht nur für Anfangssemester Erbrecht Hemmer / Wüst.. Einordnungen Gliederungen Musterlösungen bereichsübergreifende Hinweise Zusammenfassungen 6. Auflage einfach l verständlich

Mehr

Kapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt Was erbt der Ehegatte? Pflegende Angehörige...

Kapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt Was erbt der Ehegatte? Pflegende Angehörige... Inhalt Vorwort... 9 Einleitung... 11 Kapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge... 13 Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt... 14 Was erbt der Ehegatte?... 18 Pflegende Angehörige... 22 Kapitel 2: Das Testament...

Mehr

Musterbeispiele für Testamente

Musterbeispiele für Testamente Musterbeispiele für Testamente Bitte beachten Sie, dass ein handschriftlich verfasstes Testament vom Erblasser selbst eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein muss! 1. Einfaches Testament Zu meinem

Mehr

Erbrecht WS 2018/2019

Erbrecht WS 2018/2019 Erbrecht WS 2018/2019 1 Gliederung Grundlagen Gesetzliche Erbfolge Testamente Erwerb der Erbschaft Ausschluss der Erbfolge Andere Verfügungen von Todes wegen Erbengemeinschaft Schutz des Erben Haftung

Mehr

Examinatorium Zivilrecht Erbrecht Wintersemester 2016/2017. Fall 1: Kurzes Glück. Christian Eder.

Examinatorium Zivilrecht Erbrecht Wintersemester 2016/2017. Fall 1: Kurzes Glück. Christian Eder. Examinatorium Zivilrecht Erbrecht Wintersemester 2016/2017 Fall 1: Kurzes Glück Christian Eder www.examinatorium.jura.lmu.de Allgemeine Hinweise Prüfungsstoff für die Erste Staatsprüfung gem. 18 II Nr.

Mehr

Stephanie Hrubesch-Millauer Prof. Dr. iur., Rechtsanwältin Professorin an der Universität Bern. Erbrecht. in a nutshell. 2.

Stephanie Hrubesch-Millauer Prof. Dr. iur., Rechtsanwältin Professorin an der Universität Bern. Erbrecht. in a nutshell. 2. Stephanie Hrubesch-Millauer Prof. Dr. iur., Rechtsanwältin Professorin an der Universität Bern Erbrecht in a nutshell 2. Auflage Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis III V

Mehr

Vorwort. Steuerforum 2011 Dr. Christ / Dr. von Elsner

Vorwort. Steuerforum 2011 Dr. Christ / Dr. von Elsner 4 Vorwort Am 1.1.2010 ist das viele Jahre diskutierte Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts in Kraft getreten. 1 Die wichtigsten Punkte der Reform betreffen das Pflichtteilsrecht und einen

Mehr

Vorwort V Einleitung I. Das Erbrecht und seine Regelung 1 II. Die Grundlagen des Erbrechts 3 A. Eintritt der Erbfolge 3 B. Die Bestimmung des Erben 4 C. Der Vermögensübergang bei der Erbfolge 5 1. Der

Mehr

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB Bewertung 10.11.2008 Gesamtrechtnachfolge 1922 BGB: Erbrecht Buch V BGB Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB auf eine Person auf mehrere

Mehr

Prof. Dr. R. Fankhauser. Erbrecht. 2. Doppelstunde, 5. Oktober Gesetzliche Erbfolge. Erbrecht, HS 2011

Prof. Dr. R. Fankhauser. Erbrecht. 2. Doppelstunde, 5. Oktober Gesetzliche Erbfolge. Erbrecht, HS 2011 Erbrecht 2. Doppelstunde, 5. Oktober 2011 3 Gesetzliche Erbfolge Folie 1/18 I. Rechtfertigung und Grundzüge der gesetzlichen Konzeption Gemeinrechtlich schon lange klar, dass die Familie die hauptberechtigte

Mehr

Prof. Dr. iur. Roland Fankhauser. Erbrecht. 3 Gesetzliche Erbfolge

Prof. Dr. iur. Roland Fankhauser. Erbrecht. 3 Gesetzliche Erbfolge Erbrecht 3 Gesetzliche Erbfolge I. Rechtfertigung und Grundzüge der gesetzlichen Konzeption Gemeinrechtlich ist schon lange klar, dass die Familie die hauptberechtigte Gruppe des Erbrechts darstellt. Man

Mehr

TAKTISCHE ERBAUSSCHLAGUNG

TAKTISCHE ERBAUSSCHLAGUNG TAKTISCHE ERBAUSSCHLAGUNG Die Nachricht, Erbe geworden zu sein, wird zumeist erfreut aufgenommen. Manchmal klingt das Ganze aber besser als es ist: In einigen Fällen kann es aus wirtschaftlichen oder sonstigen

Mehr

1 EINFÜHRUNG 1 1 EINFÜHRUNG. A. Rechtsquellen

1 EINFÜHRUNG 1 1 EINFÜHRUNG. A. Rechtsquellen 1 EINFÜHRUNG 1 1 EINFÜHRUNG hemmer-methode: Erbrecht erhält Vermögen und dient damit auch volkswirtschaftlichem Interesse. Das Erbrecht wird in Art. 14 I S. 1 GG grundsätzlich gewährleistet. Im BGB garantiert

Mehr

Prüfe dein Wissen: PdW 6. BGB. Erbrecht. von Prof. Dr. Dr. h.c. Wilfried Schlüter. 9., überarbeitete und ergänzte Auflage

Prüfe dein Wissen: PdW 6. BGB. Erbrecht. von Prof. Dr. Dr. h.c. Wilfried Schlüter. 9., überarbeitete und ergänzte Auflage Prüfe dein Wissen: PdW 6 BGB. Erbrecht von Prof. Dr. Dr. h.c. Wilfried Schlüter 9., überarbeitete und ergänzte Auflage BGB. Erbrecht Schlüter schnell und portofrei erhältlich bei DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

Gesetzliche Erbfolge. Unterhalt für die ersten 30 Tage Wer mit dem Erblasser bis zu dessen Tod in einem gemeinsamen Haushalt gelebt und

Gesetzliche Erbfolge. Unterhalt für die ersten 30 Tage Wer mit dem Erblasser bis zu dessen Tod in einem gemeinsamen Haushalt gelebt und 11 Gesetzliche Erbfolge Hat ein Verstorbener keine letztwillige Verfügung hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Einige Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch regeln, wer das Vermögen dann erhält.

Mehr

Teil III: Unternehmensnachfolge von Todes wegen A. Grundlagen des Erbrechts

Teil III: Unternehmensnachfolge von Todes wegen A. Grundlagen des Erbrechts KU Unternehmensnachfolge Folien Teil III. (Brunner) 30. 11. 2010 Teil III: Unternehmensnachfolge von Todes wegen A. Grundlagen des Erbrechts 2 Verlassenschaftsverfahren Materiellrechtliche Grundlagen im

Mehr

Alleinstehend keine Nachkommen

Alleinstehend keine Nachkommen Erbrecht Alleinstehend keine Nachkommen Es erbt der elterliche Stamm. Art. 458 ZGB - Hinterlässt der Erblasser keine Nachkommen, so gelangt die Erbschaft an den Stamm der Eltern. - Vater und Mutter erben

Mehr

Erbrecht. Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen. Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD. o. Professor an der Universität Freiburg i. Br.

Erbrecht. Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen. Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD. o. Professor an der Universität Freiburg i. Br. Erbrecht Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD o. Professor an der Universität Freiburg i. Br. 16., neubearbeitete Auflage ULB Darmstadt 16351474 2006 MOHR SIEBECK l.teil Einführung

Mehr

Erbrecht Vorlesung 2. Erbrecht

Erbrecht Vorlesung 2. Erbrecht Erbrecht Vorlesung 2 Erbfähigkeit Gesetzliche Erbfolge 23. April 2015 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Erbfähigkeit Der oder die Erben sind die Personen, auf die der Nachlass mit dem Erbfall übergeht. Erbfähigkeit

Mehr

Familienrecht Erbrecht 29.04.2010

Familienrecht Erbrecht 29.04.2010 Würzburger Woche an der Bahçeşehir Universität Istanbul Familienrecht Erbrecht 29.04.2010 Christian Krauße, LL.M. Eur. Familienrecht Unterteilung Eherecht Verwandtschaftsrecht Vormundschafts- und Betreuungsrecht

Mehr

Gesetzliche Erbfolge. A. Erbrecht der Abkömmlinge

Gesetzliche Erbfolge. A. Erbrecht der Abkömmlinge Gesetzliche Erbfolge A. 1 3 A. Erbrecht der Abkömmlinge Eine gewillkürte Erbfolge, die der Erblasser in formgültiger Weise selbst angeordnet hat, geht der gesetzlichen Erbfolge vor. Daher greift die gesetzliche

Mehr

S t e u e r b e r a t e r. Herzlich Willkommen. zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs

S t e u e r b e r a t e r. Herzlich Willkommen. zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs S t e u e r b e r a t e r Herzlich Willkommen zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs 1 Tod und Erbeinsetzung 2 Todesfall Ø Benachrichtigung eines Arztes 3 Ø Ausstellung eines Totenscheins 4 Verdacht auf

Mehr

ERBRECHT. Arno Steinwender

ERBRECHT. Arno Steinwender ERBRECHT 1 GRUNDBEGRIFFE 2 BERUFUNG ZUR ERBSCHAFT 2.1 ERBVERTRAG 2.2 LETZTWILLIGE ERKLÄRUNG (VERFÜGUNG) 2.3 GESETZ 3 PFLICHTTEILSRECHT 4 VERFAHREN ZUR ERLANGUNG DER ERBSCHAFT Seite 2 Erbrecht 1 Grundbegriffe

Mehr

Höchste Zeit zum Handeln. Höhere Erbschaftsteuer ab 2007?

Höchste Zeit zum Handeln. Höhere Erbschaftsteuer ab 2007? Höchste Zeit zum Handeln Höhere Erbschaftsteuer ab 2007? Das Thema Erben und Schenken betrifft Jeden und ist für Jeden wichtig - es ist keine Frage des Alters, aber mit zunehmendem Alter wird es immer

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Begriff und gesellschaftliche Funktion des Erbrechts

INHALTSVERZEICHNIS. Begriff und gesellschaftliche Funktion des Erbrechts INHALTSVERZEICHNIS Einführung 1 I. ABSCHNITT : Begriff und gesellschaftliche Funktion des Erbrechts 1: Begriff und Gegenstand des Erbrechts' 13 1. Das Erbrecht als Teil des Zivilrechts 13 '2. Das Verhältnis

Mehr

E-BOOK DIE 36 WICHTIGSTEN FÄLLE ERBRECHT

E-BOOK DIE 36 WICHTIGSTEN FÄLLE ERBRECHT E-BOOK DIE 36 WICHTIGSTEN FÄLLE ERBRECHT Autoren: Hemmer / Wüst 8. Auflage 2018 ISBN: 978-3-86193-768-5 DAS ERFOLGSPROGRAMM - IHR TRAINING FÜR KLAUSUR UND HAUSARBEIT Erbrecht wird im Studium meist stiefmütterlich

Mehr

Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft

Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft Hamburger Examenskurs Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft Juris_07_Dutta_Familienrecht.indd 1 04.03.2009 10:19:44 Juris_07_Dutta_Familienrecht.indd 2 04.03.2009 10:19:45 Hamburger Examenskurs

Mehr

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Es ist nie zu früh für ein Testament... 7 Abkürzungen... 9 1 Die gesetzliche Erbfolge...11

Mehr

Kapitel 4 Wie man einen Erbschein bekommt

Kapitel 4 Wie man einen Erbschein bekommt 86 Kapitel 4 Wie man einen Erbschein bekommt 1. Wann ein Erbschein notwendig ist Nachweis für Erbrecht Amtliches Zeugnis Mit dem Tod des Erblassers geht dessen Vermögen auf Erben oder Miterben über ( 1922

Mehr

Sabine Magnus Wilma Gustav W M+ (W) M. Claudia Sebastian Michael Traute 1/2 Gertrud W (M) M W W

Sabine Magnus Wilma Gustav W M+ (W) M. Claudia Sebastian Michael Traute 1/2 Gertrud W (M) M W W Examinatorium Erbrecht Titz/Zott Augsburger Examinatorium der Juristischen Fakultät Universitätsstraße 24 86159 Augsburg Zimmer: 2007a Tel.: +49 821 598-4055 examinatorium@jura.uni-augsburg.de www.jura.uni-augsburg.de/examinatorium

Mehr

Was Sie über das Pflichtteil wissen sollten.

Was Sie über das Pflichtteil wissen sollten. Was Sie über das Pflichtteil wissen sollten. Recht-Verständlich! e. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht info@verein-rechtverstaendlich.de www.verein-rechtverstaendlich.de Was ist

Mehr

beck-shop.de Inhaltsverzeichnis

beck-shop.de Inhaltsverzeichnis Vorwort...V Literaturverzeichnis...XIII Teil 1. Familienrecht... 1 Kapitel 1. Systematik und verfassungsrechtliche Einordnung des Familienrechts... 1 Kapitel 2. Eheschließung, Ehescheidung... 5 A. Begriff

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Literaturverzeichnis. Teil 1. Familienrecht 1

Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Literaturverzeichnis. Teil 1. Familienrecht 1 Vorwort Literaturverzeichnis V XIII Teil 1. Familienrecht 1 Kapitel 1. Systematik und verfassungsrechtliche Einordnung des Familienrechts 1 Kapitel 2. Eheschließung, Ehescheidung 5 A. Begriff der Ehe 5

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Großer Pflichtteil & kleiner Pflichtteil: die Unterschiede

Großer Pflichtteil & kleiner Pflichtteil: die Unterschiede Großer Pflichtteil & kleiner Pflichtteil: die Unterschiede Ein Ratgeberartikel von Ausgezeichnete Beratung von erfahrenen Anwälten Inhaltsverzeichnis advocado stellt sich vor... 3 1. Die Höhe des Erbes

Mehr

Das gesetzlichen Erbrecht Stand. 1. Januar 2009

Das gesetzlichen Erbrecht Stand. 1. Januar 2009 Das gesetzlichen Erbrecht Stand. 1. Januar 2009 Allgemeines Gesetzliche Erbfolge Gesetzliches Erbrecht - Erbordnungen Erbrecht nichtehelicher Kinder Erbrecht adoptierter Kinder / Stiefkinder Ausgleichung

Mehr

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423 Repetitorium Erb- und Familienrecht Vorlesung am 08.07.2011 Gesetzliche und testamentarische Erbfolge (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423

Mehr

Zusammenhänge und Schnittstellen im Erbrecht/Steuerrecht/Familienrecht Dezember 2015

Zusammenhänge und Schnittstellen im Erbrecht/Steuerrecht/Familienrecht Dezember 2015 Dezember 2015 Holger Siebert, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Alsfeld Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Grundbegriffe des Erbrechts... 5 1.1 Erbfall und Erblasser...

Mehr

RECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23.

RECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23. RECHTSANWÄLTE Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung einschließlich steuerrechtlicher Aspekte Dienstag, 23. Juni 2015 Referenten am heutigen Abend: Rechtsanwältin Christa Smeets-Koch Rechtsanwalt

Mehr

Repetitorium Familien- und Erbrecht. testamentarische Erbfolge

Repetitorium Familien- und Erbrecht. testamentarische Erbfolge Repetitorium Familien- und Erbrecht am 15.07.2010: Erbrecht II: Gesetzliche und testamentarische Erbfolge Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=34552

Mehr

Erbrecht unter Ehegatten

Erbrecht unter Ehegatten Anwaltskanzlei & Notar Erbrecht unter Ehegatten Wie wichtig ist ein Testament? Immer wieder stellen wir in der Beratung und bei Vorträgen fest, dass Ehepartner bei der Frage Wie erben wir eigentlich untereinander?

Mehr

Güter- und Erbrecht Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referent: Sébastien Baumann

Güter- und Erbrecht Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referent: Sébastien Baumann Güter- und Erbrecht Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referent: Sébastien Baumann 08. September 2015 BEST WESTERN HOTELBERN Zeughausgasse 9, 3011 Bern ADVOKATUR UND NOTARIAT Güter- und Erbrecht

Mehr

2. Das Erbrecht des Ehegatten

2. Das Erbrecht des Ehegatten Auflagen und sonstigen Beschwerungen als besonderer Erbteil gilt. Hierdurch wird vermieden, dass sich durch die Anwachsung der ursprüngliche Anteil des gesetzlichen Erben wertmäßig vermindert. BEISPIEL:

Mehr

Was ist ein Vermächtnis?- Vermächtnisse im Erbrecht richtig einsetzen

Was ist ein Vermächtnis?- Vermächtnisse im Erbrecht richtig einsetzen Was ist ein Vermächtnis?- Vermächtnisse im Erbrecht richtig einsetzen Ein Vermächtnis können Sie im Testament oder Erbvertrag anordnen. Das Vermächtnis ist keine Erbeinsetzung, sondern die Zuwendung eines

Mehr

74% der Gesamtbevölkerung haben weder Testament noch Erbvertrag

74% der Gesamtbevölkerung haben weder Testament noch Erbvertrag 1 Das Erbrecht ist die Fortsetzung des Eigentums nach dem Tod und steht als solche ebenfalls unter dem Schutz von Art. 14 GG o Inhalts- und Schrankenbestimmungen sind nach Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG möglich

Mehr

28. November 2007 "Testamente und deren Gestaltung"

28. November 2007 Testamente und deren Gestaltung Wirtschaftsprüfer Steuerberater G.Budt Hermansen Rittmeier Zink C.Budt Steuerberater KLIEWE und PARTNER 28. November 2007 "Testamente und deren Gestaltung" Referent Prof. Dr. Dirk Olzen vom Lehrstuhl für

Mehr

Gesetzliches Erbrecht 1922 BGB: Grundsatz der Universalsukzession: Der Nachlass geht auf die Erben als Gesamthandsgemeinschaft über

Gesetzliches Erbrecht 1922 BGB: Grundsatz der Universalsukzession: Der Nachlass geht auf die Erben als Gesamthandsgemeinschaft über Übersichten - Seite 1 Gesetzliches Erbrecht 1922 BGB: Grundsatz der Universalsukzession: Der Nachlass geht auf die Erben als Gesamthandsgemeinschaft über Ergänzung Ausnahme Gegenstücke 857 BGB Mietvertrag,

Mehr

Pflichtteilsrecht / Erbvertrag. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Pflichtteilsrecht / Erbvertrag. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: Repetitorium Familien- und Erbrecht Vorlesung am 25.06.2012 Pflichtteilsrecht / Erbvertrag Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=44701 Das Pflichtteilsrecht

Mehr

Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich sinnvoll meinen letzten Willen?

Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich sinnvoll meinen letzten Willen? Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich sinnvoll meinen letzten Willen? Notar Dr. Jens Fleischhauer Übersicht Nachlassplanung und Testamentsgestaltung: Ziele und Wünsche Rechtliche Rahmenbedingungen:

Mehr

Erbfolge. gewillkürte. gesetzliche. Erbfolge. Erbfolge. Bürgerliches Gesetzbuch

Erbfolge. gewillkürte. gesetzliche. Erbfolge. Erbfolge. Bürgerliches Gesetzbuch Erbfolge gesetzliche gewillkürte Erbfolge Erbfolge Bürgerliches Gesetzbuch Die gesetzliche Erbfolge die Verwandten Diese werden je nach ihrer Nähe zum Verstorbenen eingeteilt in 5 Ordnungen Es erben nur:

Mehr

Zivilrecht V (Erbrecht) Pflichtteilsrecht und Erbverzicht

Zivilrecht V (Erbrecht) Pflichtteilsrecht und Erbverzicht Zivilrecht V (Erbrecht) Pflichtteilsrecht und Erbverzicht Evaluation Wiederholung Wie lässt sich der Erbvertrag seiner Rechtsnatur nach einordnen? Weder dinglicher noch schuldrechtlicher Vertrag Vertrag

Mehr

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: Repetitorium Erb- und Familienrecht Vorlesung am 11.07.2011 Testamentarisches Erbrecht (2), Pflichtteilsrecht Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423

Mehr

Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich sinnvoll meinen letzten Willen?

Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich sinnvoll meinen letzten Willen? Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich sinnvoll meinen letzten Willen? Notar Dr. Jens Fleischhauer Übersicht Nachlassplanung und Testamentsgestaltung: Ziele und Wünsche Rechtliche Rahmenbedingungen:

Mehr

Karl-Heinz Gursky. Erbrecht. 5., neu bearbeitete Auflage. C.F.Müller Verlag Heidelberg

Karl-Heinz Gursky. Erbrecht. 5., neu bearbeitete Auflage. C.F.Müller Verlag Heidelberg Karl-Heinz Gursky Erbrecht 5., neu bearbeitete Auflage C.F.Müller Verlag Heidelberg Vorwort V Einleitung 1 A. Das Erbrecht und seine Regelung 1 B. Die Grundlagen des Erbrechts 2 I. Eintritt der Erbfolge

Mehr

Zivilrechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensnachfolge

Zivilrechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensnachfolge Zivilrechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensnachfolge Prof. Dr. Kerstin Walther-Reining Professur für Wirtschaftsrecht Fakultät Wirtschaftswissenschaften Zivilrechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensnachfolge

Mehr

84 % Vermögen erhalten, vermehren und weitergeben. Mit dem VermögensSchutz Premium. aller Befragten

84 % Vermögen erhalten, vermehren und weitergeben. Mit dem VermögensSchutz Premium. aller Befragten Vermögen erhalten, vermehren und weitergeben. Mit dem VermögensSchutz Premium. In Deutschland werden jährlich mehr als 125 Mrd. Euro vererbt. 1) Das Geldvermögen in privaten Haushalten in Deutschland steigt

Mehr

Unternehmensnachfolge - Ziele, erbrechtliche Grundzüge und Gestaltungsmöglichkeiten

Unternehmensnachfolge - Ziele, erbrechtliche Grundzüge und Gestaltungsmöglichkeiten Verlag Dashöfer GmbH Magdalenenstraße 2 20148 Hamburg www.dashoefer.de Unternehmensnachfolge - Ziele, erbrechtliche Grundzüge und Gestaltungsmöglichkeiten Autor: Dr. Hansjörg Scheel, Rechtsanwalt, Gleiss

Mehr

Familien- und Erbrecht

Familien- und Erbrecht Jurakompakt Familien- und Erbrecht Bearbeitet von Prof. Dr. Knut Werner Lange, Dr. Robert Philipp Tischer 3. Auflage 2015. Buch. XIV, 161 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 68636 8 Format (B x L): 11,8 x 18,0

Mehr

Richtig Erben und Vererben Was ist rechtlich zu beachten?

Richtig Erben und Vererben Was ist rechtlich zu beachten? Richtig Erben und Vererben Was ist rechtlich zu beachten? Christiane Bohn Vortrag von: Christiane Bohn, und Mediatorin auch Fachanwältin für Familienrecht & auch Dipl.-Verwaltungswirtin (FH) Kanzleigemeinschaft

Mehr

Familienrecht Vorlesung 8. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 8. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 6 Die Zugewinngemeinschaft 8. Dezember 2011 Notar Dr. Christian Kesseler 1 1365 BGB Fall: Keusch kann, nachdem Untreu die Winzertochter in die Wohnung aufgenommen hat, diese nicht

Mehr

Zivilrecht V (Erbrecht) Gewillkürte Erbfolge I Grundlagen

Zivilrecht V (Erbrecht) Gewillkürte Erbfolge I Grundlagen Zivilrecht V (Erbrecht) Gewillkürte Erbfolge I Grundlagen Wiederholung Wie unterscheidet sich die Erbfolge nach dem Parentelsystem von der nach dem Gradualsystem? Berücksichtigung von Erben, auch wenn

Mehr

15. Das Erbrecht, Übungen

15. Das Erbrecht, Übungen 15. Das Erbrecht, Übungen Ziel: Sie können eine erbrechtliche Teilung für den ersten Stamm rechnerisch durchführen. Die Lehrperson wird Sie beim Erarbeiten dieses Arbeitsblattes anleiten. Auftrag 1 Lesen

Mehr

Fälle - Alpmann-Schmidt. Fälle Erbrecht. Bearbeitet von Von Claudia Haack, Rechtsanwältin und Repetitorin

Fälle - Alpmann-Schmidt. Fälle Erbrecht. Bearbeitet von Von Claudia Haack, Rechtsanwältin und Repetitorin Fälle - Alpmann-Schmidt Fälle Erbrecht Bearbeitet von Von Claudia Haack, Rechtsanwältin und Repetitorin Gesetzliche Erbfolge 1. Teil 1. Teil: Gesetzliche Erbfolge 1. Verwandtenerbrecht Fall 1: Gesetzliche

Mehr

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUGüterstand TU3)UT TUGüterstand TU4)UT TUGüterstand TU5)UT TUEigentums- TU6)UT TUÜbersicht TU7)UT TUDer TU8)UT TUUnterhaltsansprüche TU9)UT TUDreißigste Hinweise zum gesetzlichen

Mehr

Erben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland

Erben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Erben und Vererben Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Herzlich willkommen Erbrecht 2 Allgemeines Vortragszeit 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Fragen sind willkommen Zu meiner Person Erbrecht 3

Mehr