wie möglich zu gestalten.
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- Edith Böhler
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1 E-Government Schweiz ist das gemeinsame Programm des Bundes, der Kantone und Gemeinden, um die Verwaltungstätigkeit mit Hilfe der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) so bürgernah und so wirtschaftlich wie möglich zu gestalten.
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3 UMSETZUNG 3 Die Schweiz verfügt im internationalen Vergleich über eine sehr gute Informatik-Infrastruktur. Dies zeigt sich an der hohen Dichte an Computern und Breitbandanschlüssen sowie hohen IT-Investitionen pro Kopf. Im Gegensatz dazu steht gemäss EU-Studien ein geringer Ausbaugrad des Online-Angebotes für Dienstleistungen im Verkehr der Verwaltung mit Privatpersonen und Unternehmen. Für eine moderne und konkurrenzfähige Informations- und Dienstleistungsgesellschaft ist ein hohes Niveau des elektronischen Serviceangebotes des öffentlichen Dienstes aber unerlässlich. Um E-Government in der Schweiz voranzutreiben, haben deshalb Bund, Kantone und Gemeinden ihre gemeinsamen Ziele in der «E-Government-Strategie Schweiz» festgehalten. E-Government-Strategie Schweiz Am 24. Januar 2007 hat der Bundesrat die E-Government- Strategie Schweiz verabschiedet. Diese nationale E-Government-Strategie wurde unter Federführung des Informatikstrategieorgans Bund (ISB) in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden entwickelt. Sie bildet die Basis für Bund, Kantone und Gemeinden, ihre Bestrebungen auf gemeinsame Ziele auszurichten und legt Grundsätze, Vorgehen sowie Instrumente zu deren Umsetzung fest. Sie hat zum Ziel, dass sowohl die Wirtschaft wie auch die Bevölkerung die wichtigen Geschäfte mit den Behörden elektronisch abwickeln können. Die Behörden ihrerseits sollen ihre Geschäftsprozesse modernisieren und untereinander elektronisch verkehren. Die E-Government-Strategie Schweiz verfolgt, in der Reihenfolge ihrer Bedeutung, drei Ziele: 1. Die Wirtschaft wickelt den Verkehr mit den Behörden elektronisch ab. 2. Die Behörden haben ihre Geschäftsprozesse modernisiert und verkehren untereinander elektronisch. 3. Die Bevölkerung kann die wichtigen - häufigen oder mit grossem Aufwand verbundenen - Geschäfte mit den Behörden elektronisch abwickeln. Rahmenvereinbarung E-Government funktioniert in der Schweiz nur, wenn sich alle drei Staatsebenen vernetzen und zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden ist in der «Rahmenvereinbarung über die E-Government Zusammenarbeit in der Schweiz» verankert. Die «Öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz» regelt die Organisation und das Vorgehen von Bund und Kantonen bei der Umsetzung der E-Government-Strategie Schweiz für die Jahre 2007 bis und mit Die Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat der Rahmenvereinbarung im Juni 2007 zugestimmt und bis Ende 2007 haben alle Kantonsregierungen diese ratifiziert. Der Bundesrat hat die Vereinbarung am 29. August 2007 verabschiedet. Durch ihre Unterschrift bringen beide Partner ihre starke Absicht für eine gemeinsame Umsetzung von E-Government in der Schweiz zum Ausdruck. Katalog priorisierter Vorhaben Die Umsetzung der Strategie erfolgt dezentral, aber koordiniert. Die Vorhaben, welche im Rahmen der E-Government-Strategie koordiniert umgesetzt werden, sind im «Katalog priorisierter Vorhaben» erfasst, welcher regelmässig durch den Steuerungsausschuss beurteilt und bei Bedarf aktualisiert wird. Im Katalog werden die Vorhaben unterschieden in: Leistungen: Öffentliche Leistungen, die aus Sicht der Zielgruppen und aus Sicht der Verwaltung ein besonders gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis ausweisen, wenn sie elektronisch erbracht werden. Voraussetzungen: Bereitstellung von rechtlichen, prozessualen, organisatorischen oder technischen Voraussetzungen zur Bereitstellung der priorisierten Leistungen.
4 4 ORGANISATION Steuerungsausschuss Der Steuerungsausschuss trägt die Verantwortung für die koordinierte Umsetzung der E-Government-Strategie Schweiz. Er besteht aus insgesamt neun Mitgliedern, nämlich je drei Vertreterinnen oder Vertreter des Bundes, der Kantone und der Städte bzw. Gemeinden. Den Vorsitz des Steuerungsausschusses hat der Vorsteher oder die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD). Die Aufgaben des Steuerungsausschusses sind in der Rahmenvereinbarung Art. 7 definiert. So ist der Steuerungsausschuss für die Festlegung des Katalogs priorisierter Vorhaben zuständig und bestimmt insbesondere die federführenden Organisationen. Des Weiteren steuert und überwacht er die Umsetzung der Strategie und beschliesst hierzu entsprechende Planungs- und Umsetzungsinstrumente. Mitglieder Steuerungsausschuss: Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Vorsitz Bundesrat Johann Schneider-Ammann, Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement (EVD) Bundeskanzlerin Corina Casanova, Bundeskanzlei (BK) Staatsrat François Marthaler, Kanton Waadt Regierungsrat Marcel Schwerzmann, Kanton Luzern Staatsschreiber Rainer Gonzenbach, Kanton Thurgau Grossrat Peter Bernasconi, Vorstandsmitglied Schweize rischer Gemeindeverband Gemeindepräsident Roland Kuttruff, Gemeinde Tobel- Tägerschen, TG Stadtpräsident Ernst Wohlwend, Stadt Winterthur, ZH Die Aufgaben des Expertenrates sind in der Rahmenvereinbarung Art. 10 definiert. Insbesondere prüft er die technischen Aspekte der anstehenden Geschäfte und Projekte und gibt dem Steuerungsausschuss Empfehlungen ab. Mitglieder Expertenrat: Peter Fischer, Delegierter Informatikstrategie Bund (ISB), Vorsitz Daniel Gruber, Vizedirektor, Bundesamt für Justiz (BJ) Roland Marro, Informatikchef Kantonale Verwaltung Freiburg Ernst Matti, Vizedirektor, Bundesamt für Statistik (BFS) Christian Mühlethaler, Stadtschreiber von Bülach Silvano Petrini, Leiter Centro sistemi informativi (CSI), Kanton Tessin Reinhard Riedl, Prof. Dr., Leiter Kompetenzzentrum Public Management und E-Government, Berner Fachhochschule Christian Wanner, Mitgründer und CEO LeShop.ch Christian Weber, Leiter egovernment für KMU, Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) Geschäftsstelle Die Geschäftsstelle E-Government Schweiz ist das zentrale Dienstleistungszentrum für die koordinierte Umsetzung der nationalen Strategie und wirkt als Stabsorgan des Steuerungsausschusses sowie des Expertenrates. Sie ist u.a. die Anlaufstelle für die federführenden Organisationen, pflegt die Umsetzungsinstrumente und macht diese über Internet zugänglich. Die Geschäftsstelle wird durch den Bund finanziert und ist beim Informatikstrategieorgan Bund (ISB) angesiedelt. Der oder die Delegierte für die Informatikstrategie des Bundes nimmt beratend an den Sitzungen des Ausschusses teil. Expertenrat Der Expertenrat ist ein Fachgremium, das dem Steuerungsausschuss, der Geschäftsstelle und den federführenden Organisationen beratend zur Seite steht. Der Expertenrat setzt sich aus maximal neun Fachleuten der Verwaltung, der Wirtschaft und der Wissenschaft zusammen. Die Mitglieder werden durch den Steuerungsausschuss bestimmt. Der oder die Delegierte für die Informatikstrategie des Bundes ist Mitglied.
5 ORGANISATION 5 Federführende Organisationen Treibende Kraft bei der Strategieumsetzung sind die federführenden Organisationen. Sie sind es, welche die Umsetzung der priorisierten Vorhaben schlussendlich vorantreiben. Geeignete Organisationen können vom Steuerungsausschuss für ein priorisiertes Vorhaben als federführend eingesetzt werden. Als federführende Organisation geeignet sind insbesondere Organisationen, die bereits in ihrer täglichen Arbeit für die Umsetzung eines Vorhabens zuständig sind, die in diesem Bereich bereits Vorarbeiten im Sinne der Strategie geleistet haben, die über die nötigen Ressourcen und schliesslich über genügend Akzeptanz bei den Beteiligten verfügen. Netzwerk E-Government funktioniert in der Schweiz nur, wenn sich alle drei Staatsebenen vernetzen und mit Vereinen, Universitäten sowie Fachhochschulen zusammenarbeiten. Zum erweiterten E-Government-System Schweiz gehören nebst den oben genannten Akteuren insbesondere auch die Schweizerische Informatikkonferenz (SIK) sowie der Standardisierungsverein ech. Die SIK vereint als interkantonale Organisation alle Informatikorganisationen der öffentlichen Verwaltungen. Der Verein ech fördert und verabschiedet E-Government-Standards in der Schweiz. Beispiel Leistungs-Vorhaben: Unternehmensgründung Die Gründung eines neuen Unternehmens war bisher mit viel «Papierkram» verbunden. Neu können Unternehmensgründer über eine zentrale Plattform die Anmeldung ihrer Firma bei Handelsregister, Mehrwertsteuer, AHV und Unfallversicherung Schritt für Schritt online d.h. rund um die Uhr und gratis erledigen. Federführende Organisation: Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) Trägerorganisationen Konferenz der Kantonsregierungen KdK Zweck der KdK ist, die Zusammenarbeit unter den Kantonen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu fördern und in kantonsrelevanten Angelegenheiten des Bundes die erforderliche Koordination und Information der Kantone sicherzustellen. Informatikstrategieorgan Bund ISB Das ISB ist die Stabstelle des Informatikrates Bund (IRB). Es erarbeitet die Entscheidungsgrundlagen für die strategische Steuerung der Informatik in der Bundesverwaltung.
6 6 FÜHRUNGSINSTRUMENTE Roadmap Die Roadmap ist das strategische Planungsinstrument der E-Government-Strategie Schweiz. Sie zeigt insbesondere die wichtigsten Projektphasen und Meilensteine der Umsetzungsplanung pro Vorhaben. Controllingprozess Der Controllingprozess für die E-Government-Strategie Schweiz umfasst einerseits die Informationsbeschaffung sowie Auswertung und andererseits das Ableiten und Ergreifen von korrigierenden Massnahmen. Dieses Steuerungsinstrument unterstützt durch zielgerechte Informationsaufbereitung die Entscheidungs- und Steuerungsprozesse. Die Resultate aus dem Controllingprozess werden in Form eines Cockpits publiziert.
7 Der Webauftritt E-Government Schweiz dient allen Beteiligten als Informationsplattform zur Umsetzung der E-Government- Strategie Schweiz. 7
8 Impressum Herausgeber, Redaktion und Vertrieb: Geschäftsstelle E-Government Schweiz Informatikstrategieorgan Bund ISB Friedheimweg 14 CH-3003 Bern Druck: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL CH-3003 Bern Auflage: April 2011 Rechte: Alle Rechte vorbehalten Copyright E-Government Schweiz
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