Zahlungsansprüche Was sind sie wert und wie werden sie gehandelt?
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- Elly Bader
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1 Zahlungsansprüche Was sind sie wert und wie werden sie gehandelt? Vortrag UNI Kassel Witzenhausen, Gliederung 1. Grundsätze Entkopplung und Betriebsprämie 2. Was ist ein Zahlungsanspruch ( ZA)? 3. Wem gehören die ZA? 4. Wer wird ZA handeln? 5. Wie werden die ZA gehandelt? 6. Was sind ZA wert? 7. Welche steuerlichen Folgen sind bei der ZA- Übertragung zu erwarten? 8. Fazit 1
2 1. Entkopplung und Betriebsprämie Entkopplung = Direktzahlungen orientieren sich nicht mehr an den Produkten und den Produktmengen Preissenkung mit Ausgleichszahlungen = Abbau der Marktstützung (WTO), Intervention, Rückzug der EU Betriebsprämie = mengenunabhängige Zahlung; einmalige Basis war Fläche 2005 Cross Compliance = Verknüpfung der Direktzahlungen mit der Einhaltung von Standards Umwelt, Lebensmittel, Tierschutz, Tiergesundheit, Erhaltung guter landw. Zustand, Erh. Dauergrünland Modulation = Kürzung der Direktzahlungen. Mittel für Förderung ländlicher Raum GAP- Reform 2003/ 2005 Betriebsprämienregelung mit Entkopplung, Modulation, Cross Compliance; Zahlungsansprüchen ( ZA) und betriebsindividuellen Beträgen (BIB) Antragstellung auf GIS - Basis Zuteilung einer von der Produktion entkoppelten Betriebsprämie von 2003 bis für die Basisjahre für Acker und Grünland mit Abschmelzung Einhaltung von CC Auflagen Zuteilung von BIB für erhaltene Tierprämien (00-03), Milchlieferrechte( ) und Zuckerausgleich (06/07), sowie OGS- Genehmigungen Zuteilung von ZA auf Flächenbasis
3 Entkopplung Warum? Förderung der Produzenten und nicht der Produktion. Landwirte erhalten mehr unternehmerische Entscheidungsfreiheit. Internationale Absicherung der Direktzahlungen. Wegfall aller Tierprämien Fortsetzung Entkopplung. Einführung von handelbaren ZA Kombimodell Deutschland : unterschiedliche ZA Acker + top ups, ab 2010 Abschmelzung; 2013 Einheits- ZA Betriebsgewinn entspricht häufig den Ausgleichszahlungen und Zuschüssen durch andere Programme ( NAU) deshalb meine Behauptung: Optimierung von ZA führt automatisch zur Optimierung des Gewinns! ZA sind neuer Betriebszweig und genau so bewirtschaften!! 3
4 2. Was ist ein Zahlungsanspruch (ZA)? Originär zugeteiltes oder erworbenes immaterielles Wirtschaftsgut mit einer zeitlich begrenzten, jährlich unsicheren Auszahlungsberechtigung unter Auflagen Was ist ein Zahlungsanspruch? handelbares Recht zum Erhalt einer Betriebsprämie sofern: eine ldw. Fläche genutzt und die CC Bedingungen erfüllt 4
5 Arten von ZA: Zahlungsanspruch für Stilllegung (Kein top up!) Zahlungsanspruch für Acker Zahlungsanspruch für Grünland Zahlungsanspruch aus der nationalen Reserve Zahlungsanspruch mit Top-up Zahlungsanspruch mit OGS-Berechtigung Besondere Zahlungsansprüche Arten von Zahlungsansprüchen gem. Anlage 3 Normale Zahlungsansprüche (N) Stilllegungs- Zahlungsansprüche (S) Zahlungsansprüche mit OGS Genehmigung Besondere Zahlungsansprüche = 5.000,-- /ha (BES) 5
6 Wie komme ich an das Geld? 1 Zahlungsanspruch 2 1 ha Fläche = 3 C.C. Aktivierung von ZA: Merke: Es gibt ZA mit besonderer Verpflichtung (Flächenstilllegung) oder besonderer Genehmigung ( OGS) Aber: Es gibt keinen Acker oder Grünlandzahlungsanspruch!! ZA durch jede prämienfähige Fläche aktivierbar. d.h. ZA- Acker mit GL / ZA- GL mit Acker 6
7 Kennzeichen des Zahlungsanspruchs Intervall: 03 ABBC 1-15/55 Region : Ni / HB Wert je Zahlungsanspruch : 474,00 Art: Normal Stilllegung Besonders OGS - Genehmigung : ja ZA aus nationaler Reserve(> 20%) : nein Anzahl : 14,55 ZA 03 BCJK 1-4/55 Intervallbildung (ZA-ID) 03 Land in dem der ZA zugewiesen wurde BCJK Schlüssel für den Betrieb i.r. Erstzuweisung 1 4/55 Nr. von bis entspricht 3,55 ZA das nachfolgende Intervall beginnt mit dem nächsten vollen hundertstel; hier: ZA Nr. 5 bis xxx 7
8 ZA in Niedersachsen ZA mit BIB Übersicht ZA in Nds. Grünland 0,74 Mio. ZA Acker 1,8 Mio. ZA ZA mit BIB ZA ohne BIB ZA ohne BIB ZA Stilllegun g Anzahl Acker ZA mit BIB in Niedersachsen - ohne Milcherhöhung ZA mit BIB Ø 383 8
9 Anzahl Grünland ZA mit BIB in Niedersachsen - ohne Milcherhöhung ZA mit BIB Ø 266 Wie setzt sich der Zahlungsanspruch zusammen? Top Up Grundbetrag OGS OGS OGS Grünland Stilllegung Acker 9
10 Basiswerte der ZA in den Regionen Region Basiswert Ackerland [EUR/ha] Basiswert Dauergrünland [EUR/ha] Basiswert Stilllegung [%] Korrekturfaktor Stilllegung Stilllegung korregiert [%] Niedersachsen / Bremen 255,12 99,75 7,57 0,9716 7,36 Schl.-Holstein / Hamburg 304,61 79,80 8,25 0,9729 8,03 Mecklenburg-Vorpommern 308,50 59,84 9,05 1,0000 9,05 Brandenburg / Berlin 269,65 68,49 8,73 1,0000 8,73 Sachsen-Anhalt 317,18 97,69 8,95 1,0000 8,95 Thüringen 322,53 80,63 9,00 1,0000 9,00 Hessen 301,08 61,72 8,81 0,9510 8,38 Nordrhein-Westfalen 267,70 104,95 8,05 0,9377 7,55 3. Wem gehören die Zahlungsansprüche? Nach EU- VO: dem Bewirtschafter am werden ZA,unabhängig ob Eigentums- oder Pachtflächen, zugeteilt. Keine Flächenbindung: kein direkter Bezug zu bestimmten Flächen/ Flurstücken Ziel EU : Flächen nur einmalige Basis zur Ermittlung der entkoppelten Betriebsprämie Beweis: ZA können mit jeder beliebigen, beihilfefähigen Fläche aktiviert werden z.b. ZA Acker mit 1 ha Grünland ZA selbständiges Recht auf Prämienansprüche (ZID-Liste) Pächter/ Eigentümer kann bei Bewirtschaftungsende ZA freiwillig an aktiven Nachbewirtschafter übertragen 10
11 Wem gehören ZA? Amtsgericht Neubrandenburg dem Pächter Amtsgericht Magdeburg dem Verpächter OLG Lüneburg + OLG Naumburg dem Pächter 4. Wer wird Zahlungsansprüche handeln? Käufer: Landwirte, die nach Mai 2005 Flächen ohne ZA pachten oder kaufen Tauscher geringwertiger ZA gegen Übernahme höherwertiger ZA (GL- ZA gegen AF- ZA) Bewirtschafter von Neulandflächen ( Tagebau, Schlammteiche) Landwirte, die Antrag 2005 versäumt haben Landwirte, die OGS- Anbau ausdehnen oder aufnehmen wollen 11
12 Verkäufer: Rückgabe von Pachtflächen und ZA werden zurückbehalten Verpachtung und Verkauf von Eigentumsflächen, aber ZA werden zurückbehalten ZA- Überhang durch Landentzug Abgabe von ZA mit Stilllegungsverpflichtung Einschränkung oder Einstellung des OGS- Anbaus Liquiditätsprobleme Preisentwicklung durch Fläche am Markt? Preissenkende Wirkung: Jährlicher Flächenentzug ca ha (regional?) Preiserhöhende Wirkung: Abzugebende Pachtflächen 2001 Anteil der Pachtflächen bei Pachtbetrieben 65 % Pachtflächen pro Betrieb 56 ha Betriebsaufgabe von Pachtbetrieben / Jahr Frei werdende Fläche ha ( regional?) 12
13 Das mögliche Handelsvolumen Mit einem jährlichen Volumen von annähernd 5,5 Mrd. haben die Auszahlungen der Zahlungsansprüche in Deutschland einen Gegenwartswert von über 30 Mrd. bei einer Laufzeit bis 2013 In Niedersachsen wurden ca. 2,66 Mio. ha, d.h. 2,66 Mio. Zahlungsansprüche beantragt (ohne Härtefälle usw.) In Niedersachsen wechseln allein aus Gründen der Betriebsaufgabe jährlich ca ha und damit auch Zahlungsansprüche den Bewirtschafter In Niedersachsen gehen jährlich ca ha landwirtschaftliche Fläche für die landwirtschaftliche Nutzung verloren. Die dabei freigesetzten Zahlungsansprüche suchen einen neuen Bewirtschafter Hinzu kommt eine unbekannte Zahl weiterer Bewirtschafterwechsel (Verpachtung / Verkauf Stückländereien, Tausch von Zahlungsansprüchen usw.). niedrige Preise durch: Doppelausgabe von ZA ( Härtefälle, besondere Lage, Neueinsteiger) Erwartung fallender Preise für ZA; psychischer Angebotsdruck Liquiditätsbedarf 13
14 hohe Preise durch: Tausch Acker- ZA gegen Grünland- ZA ( Marktfruchtbetriebe/ Rest- GL) Rotationsmöglichkeit/ Kein Verfallen der ZA Strategische Besserstellung durch Horten von ZA ( Flächenzupacht ohne ZA) Künstliche Marktverknappung durch EU? 5. Was sind Zahlungsansprüche wert? Einerseits: Der Erwerb eines Zahlungsanspruches ist ein reines Finanz- oder Geldgeschäft, das die landwirtschaftliche Produktion eigentlich nicht berührt. Die Verwertungsmöglichkeit zusätzlich erworbener Zahlungsansprüche ist identisch, d.h. Finanzgeschäfte kennen keine Grenzkostenbetrachtung. 14
15 Wie kalkulieren? Andererseits: Annahmen zur zukünftigen Preisentwicklung für einen Zahlungsanspruch gestalten sich dennoch schwierig, weil: Zahlungsansprüche kein homogenes Gut darstellen, d.h. unterschiedlich hoch im Auszahlungsniveau und in den Aktivierungsvoraussetzungen sind Landwirte bei ihren Produktionsverfahren in Abhängigkeit von der Restnutzungsdauer ihrer Produktionsmittel oder der Frage, ob das Produktionsverfahren schon läuft oder neu eingeführt werden soll, unterschiedlich und nicht immer rational kalkulieren (individuelle Rahmenbedingungen) die Gründe für die Nachfrage nach Zahlungsansprüchen unterschiedlich sind (z.b. Fläche ohne Zahlungsanspruch vorhanden oder Ersatz eines geringwertigen Zahlungsanspruches usw.) die Landwirte individuelle Kapitalkosten (EK/ FK) und Steuerbelastungen zu berücksichtigen haben, d.h. der Markt ist wenig transparent. Mögliche Bewertung eines Zahlungsanspruches gemäß Prämienformel des Bundes Jahr Zahlung (EUR)* Startwert: 600 EUR/ha Zielwert: 326 EUR/ha Zinssatz: 4,5 % Risikoabschlag bis 2009: 5,0 % Risikoabschlag bis 2013: 10,0 % Kapitalwert: EUR Kapitalwert nach Risikoabschlag: EUR Wert Zahlungsanspruch 50 %: EUR Summe * unter Berücksichtigung der Modulation %, %, ab % - 15
16 Wie kalkulieren mit entkoppelten Direktzahlungen? Beispiel zur Ermittlung des Ertragswertes für einen Zahlungsanspruch nach Prof. Köhne Kalkulation: - Region Niedersachsen - Bewertungsstichtag Beträge vor Abzügen Ausgangsjahr: 259 /ha in 2013: 326 /ha - Abzüge 1% und Modulation - Auszahlung Ende des Jahres - Risikoabschläge : 7% Jahr % Jahr -- Ende des Kalkulationszeitraumes: Kalkulationszinssatz Basiszins: 4,5 % mit Aufschlag: 6 % Jahr Beträge vor Abzügen Beträge nach Abzügen Beträge nach Risikoabschlägen Beträge nach Abzinsung = Ertragswert Bei Halbteilung 700 als möglicher Kaufpreis für ein normales Prämienrecht (259 ) realistisch??? Entscheidungswerte 3 Fallbeispiele: 1. Flächeneigentümer mit fehlenden ZA 2. Grünlandbesitzer ohne top ups 3. Pächter ohne ZA 16
17 Fall 1: Grundeigentümer u. OGS Niedersachsen 1 Jahr Ackerprämie (ha): 260 /ha 260 /ha 260 /ha 260 /ha 260 /ha 267 /ha 280 /ha 300 /ha 326 /ha Abzug f.nat.reserve 1% -3 /ha -3 /ha -3 /ha -3 /ha -3 /ha -3 /ha -3 /ha -3 /ha -3 /ha Modulation -8 /ha -10 /ha -13 /ha -13 /ha -13 /ha -13 /ha -14 /ha -15 /ha -16 /ha Finanzdisziplin(Risikoabschl.) 0 /ha -18 /ha -18 /ha -18 /ha -18 /ha -40 /ha -42 /ha -44 /ha -48 /ha Prämie (nach Kürzung) 250 /ha 229 /ha 227 /ha 227 /ha 227 /ha 211 /ha 222 /ha 237 /ha 258 /ha Zinssatz 6 % abgezinste Zahlungen 216 /ha 202 /ha 190 /ha 179 /ha 158 /ha 156 /ha 158 /ha 162 /ha Barwert d. Zahlungen ab /ha ~ oberer Wert Acker-ZA (NI /HB) Fall 2: Grünlandbesitzer ohne top up Niedersachsen 1 Jahr Ackerprämie Abzügen 229 /ha 227 /ha 227 /ha 227 /ha 211 /ha 222 /ha 237 /ha 258 /ha Grünlandprämie 101 /ha 101 /ha 101 /ha 101 /ha 124 /ha 169 /ha 236 /ha 326 /ha Grünlandprämie Abz. 89 /ha 88 /ha 88 /ha 88 /ha 98 /ha 133 /ha 187 /ha 258 /ha Differenz 140 /ha 139 /ha 139 /ha 139 /ha 113 /ha 88 /ha 50 /ha 0 /ha Zinssatz 6 % abgezinste Differenzen 132 /ha 123 /ha 116 /ha 110 /ha 85 /ha 62 /ha 33 /ha 0 /ha Barwert d. Differenzen ab 2006 Summe d. abgezinsten Diff. 662 /ha ~ 650 Acker-ZA (NI, HB) 17
18 Fall 3 : Pächter ohne ZA Auf dem Pachtmarkt häufig zu erwarten! Allgemeine Situation für Pachtflächen ( bisher):. Pachtung: Ertragsniveau Getreide 100 dt/ ha + Marktleistung Direktkosten Sonst.variable Kosten = Deckungsbeitrag Pacht -450 = Deckungsbeitrag nach Pacht 00 Für ZA- Erwerb muss Pachtpreis gesenkt werden! 18
19 Pachtung: Ertragsniveau Getreide 100 dt/ ha + Marktleistung Direktkosten Sonst. Variable Kosten -250 = Deckungsbeitrag Pacht -100??? Deckungsbeitrag nach Pacht 350 Fazit: Wenn die Pacht subventioniert werden muss, muss der ZA billiger werden! Pachtung: Ertragsniveau Getreide 10 to/ha Ausgehandelte Pacht: 250 /ha Pachtsubvention 150 /ha Niedersachsen 1 (ohne Vieh) Jahr Ackerprämie (ha): 260 /ha 260 /ha 260 /ha 260 /ha 260 /ha 267 /ha 280 /ha 300 /ha Reserve, Modulation -10 /ha -13 /ha -15 /ha -15 /ha -15 /ha -16 /ha -17 /ha -18 /ha Risikoabschläge -18 /ha -18 /ha -18 /ha -18 /ha -40 /ha -42 /ha -44 /ha Subvention Pacht -150 /ha -150 /ha -150 /ha -150 /ha -150 /ha -150 /ha -150 /ha SALDA 250 /ha 79 /ha 77 /ha 77 /ha 77 /ha 61 /ha 72 /ha 87 /ha Zinssatz 6 % abgezinste Zahlungen 75 /ha 68 /ha 64 /ha 61 /ha 46 /ha 50 /ha 58 /ha Barwert: /ha 19
20 + ø Marktleistung z.b 85 dt/ha x 10,50 dt/ = 893 /ha - Direktkosten /ha - Arbeitskosten (Grenzbetrachtung) /ha - Allgemeinkosten (Grenzbetrachtung) - 50 /ha = Gewinn/Verlust (vor Pacht) 93 /ha - Pacht /ha - zu fordernder Unternehmergewinn - 50 /ha = erforderliche Quersubenstion pro Jahr /ha + Direktzahlung (im Mittel) 230 /ha = Überschuss 73 /ha x (Barwert-) Faktor (8 Jahre; 6%) 6,2 = maximaler Kaufpreis ZA 450 /ha + ø Marktleistung z.b 75 dt/ha x 10,50 dt/ = 788 /ha - Direktkosten /ha - Arbeitskosten (Grenzbetrachtung) /ha - Allgemeinkosten (Grenzbetrachtung) - 50 /ha = Gewinn/Verlust (vor Pacht) - 13 /ha - Pacht /ha - zu fordernder Unternehmergewinn - 50 /ha = erforderliche Quersubenstion pro Jahr /ha + Direktzahlung (im Mittel) 230 /ha = Überschuss - 33 /ha x (Barwert-) Faktor (8 Jahre; 6%) 6,2 = maximaler Kaufpreis ZA /ha 20
21 Zwischenergebnis max. Preise für Acker- ZA Fall 1: Flächeneigentümer 1400 Fall 2: Grünlandbewirtschafter 650 Fall 3: Flächenpächter ohne ZA 450 Bewertung von top - ups Abschmelzung der top ups Differenz zwischen Ausgangs- und Zielwert in Prozent Bis
22 Jahr Top up 100 /ha 100 /ha 100 /ha 100 /ha 100 /ha 90 /ha 70 /ha 40 /ha 0 /ha Abzüge -5 /ha -13 /ha -13 /ha -13 /ha -19 /ha -15 /ha -8 /ha -0 /ha 100 /ha 95 /ha 87 /ha 87 /ha 87 /ha 71 /ha 55 /ha 32 /ha 0 /ha Zinssatz 6 % abgezinste Zahlungen 90 /ha 77 /ha 73 /ha 69 /ha 53 /ha 39 /ha 21 /ha 0 /ha Barwert ab 2006: 422 /ha Faktor x 4,2 x 3,5 x 2,9 x 2,2 x 1,4 x 0,8 x 0,3 Wert = Acker-ZA + Faktor x top - up (2005) Wertzuschlag für top- ups Kauf zum Antrag: Faktor , , , , , , ,3 22
23 Entscheidungswerte Wertzuschlag durch TOP ups (Z-Rübe) Jahr Top up(z-rübe) 100 dt/ha 58 /ha 77 /ha 96 /ha 106 /ha 95 /ha 74 /ha 42 /ha 0 /ha Abzüge -3 /ha -10 /ha -12 /ha -14 /ha -20 /ha -16 /ha -9 /ha -0 /ha Zinssatz 6 % 56 /ha 67 /ha 84 /ha 92 /ha 75 /ha 59 /ha 33 /ha 0 /ha abgezinste Zahlungen 52 /ha 60 /ha 70 /ha 73 /ha 56 /ha 41 /ha 22 /ha 0 /ha Barwert ab 2006: 376 /ha Faktor x 3,8 x 3,4 x 3,0 x 2,3 x 1,5 x 0,8 x 0,3 Wert = Acker-ZA + Faktor x Z-Rübe (2006) Konsequenzen aus dem Beispiel: Die realen Pachtpreise für die Fläche und die angenommenen Kosten für die ZA lassen eine wirtschaftlich sinnvolle Produktion nicht zu! Deshalb: Anderes Produktionsverfahren mit besseren Marktleistungen und Kosten oder geringere Flächenpacht oder geringere Kosten für Kauf oder Pacht des ZA oder Finger davon lassen! 23
24 Handel ZA in 2006 Handel von ZA: Abgeber: Übernehmer: gehandelte ZA: Betriebe Betriebe Betriebe Intervalle Zahlungsansprüche davon normale ZA (ohne OGS) davon normale ZA (mit OGS) davon ZA Stilllegung Veränderung Stilllegungs - ZA aus anderen Bundesländern
25 Wie kalkulieren mit entkoppelten Direktzahlungen? Universität Göttingen: Wie viel Geld für einen Zahlungsanspruch mit einem Auszahlungswert von 300 im Jahre 2006 bezahlen? Befragt wurden 75 Landwirte aus Baden-Württemberg, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz sowie 58 Studierende der Agrarwissenschaften. Ergebnis: Minimalangabe: 0 Maximalangabe: Mittelwert: Standardabweichung: 829 Median: Tatsächlich realisierte Verkaufswerte: ZA- Acker: aktuell um 400 ; 1,4- bis 2,8- fache des ZA Top up : 1,3- bis 1,7- fache des Wertes ZA- Still : aktuell verschenkt bis 100 ZA- GL : anfangs 1,2- bis 2.0- fache; aktuelle Tendenz 0,00! Börsengebühren: 25,00 Einstellen incl. Partner suchen und Kontakt herstellen 40,00 Zusätzlich Vertrag erstellen 25
26 6. Wie werden Zahlungsansprüche gehandelt? Übertragung von ZA Rückgabe von Pachtflächen mit ZA - mit Bruchteils-ZA Ohne ZA An Eigentümer zur Selbstbewirtschaftung mit Br.ZA An Eigentümer Fläche und Nachbewirtschafter die ZA - wie Übertragung ohne Fläche; NEU mit Bruchteilen möglich! Problem geplante anteilige AF-ZA + Still.-ZA Übertragung von ZA: 2. Neuverpachtung von Eigentumsflächen mit ZA Br.ZA Aus der Verpachtung zurückgenommener Flächen mit/ ohne ZA 3. Unterverpachtung An Nachpächter mit Zustimmung der Verpächter Br.ZA 4. Vererbung Br.ZA 5. Härtefälle: 5 Jahre Eigennutzungspflicht! 26
27 Übertragung von ZA: Beachten: Bei Verkauf / Verpachtung einmalige Eigennutzung von mind. 80%! Verkauf: mit Fläche Br.ZA ohne Fläche auch BR.ZA möglich; endgültige Übertragung Verpachtung: nur mit Fläche! Br.ZA Pachtdauer ZA und Fläche identisch!; aber zwei Verträge; befristete Übertragung Tauschvertrag: nur endgültige Übertragung! Selbst wenn Fläche nur befristet übergeht. Übertragung von ZA Verfahren: Die Übertragung vollzieht sich allein durch privatrechtlichen Übertragungsakt zwischen Vertragspartnern Bedingungen: Übertragender ist Inhaber der ZA, Übernehmer ist Betriebsinhaber ( 0,3 ha; Betriebs.Nr.); der ZA ist nur mit/ auf Flächen der Region übertragbar 27
28 Übertragung der Zahlungsansprüche 15 InVeKoS-VO Der Übertragende sowie der Übernehmer haben innerhalb eines Monats nach der Übertragung der zuständigen Landesstelle die Übertragung zu melden. Meldewege: 1. amtliches Formular oder 2. Meldung via Internet in der Zentralen InVeKoS Datenbank (ZID) Das Verfahren der Übertragung Problem: Das Verfahren bietet für den Übernehmer keine Rechtssicherheit für den tatsächlichen Erwerb der Zahlungsansprüche. Deshalb: Im Kaufvertrag an Sicherungsmöglichkeiten denken, z.b. Notaranderkonto Wochen Frist der Meldung an LWK! 28
29 Zentrale InVeKoS Datenbank -ZID Hi-Tier Informationen Cross- Compliance Z I D Zentrale Antragstellerdatei Flächendaten Zahlungsansprüche 29
30 Übertragung der Zahlungsansprüche Die Mitteilung der Übertragung muss folgende Angaben enthalten: Anzahl und Identifizierungsmerkmale der übertragenen Zahlungsansprüche Name, Anschrift vom Übergeber und Übernehmer Betriebsnummer vom Übergeber und, soweit vorhanden, vom Übernehmer Zeitpunkt der Übertragung Art des der Übertragung zugrunde liegenden Schuldverhältnisses Bei befristeten Schuldverhältnissen: Zeitraum der Übertragung Nicht registrierte Prämienrechtsinhaber müssen sich registrieren lassen. Arten zur Übertragung von ZA Verpachtung mit Fläche Verkauf mit / ohne Fläche Übertragung per Internet in ZID oder Papierantrag über LWK Erbfolge Antrag nur über LWK H. Eilers, Oldenburg 30
31 31
32 32
33 33
34 34
35 35
36 Ausblick: Neuerungen ZA Beschluss EU-Verwaltungsausschuss ZA Bruchteile: Künftig können Bruchteile frei gebildet werden Nationale Reserve: ZA aus der nationalen Reserve müssen nicht mehr in den ersten 5 Jahren zu 100% genutzt werden 3 Jahres-Regel Sofern ZA aus nationale Reserve 3 Jahre nicht genutzt, wird nur der Anteil aus nat. Reserve und nicht mehr der komplette ZA eingezogen 36
37 7. Steuerliche Folgen der ZA- Übertragung 1. Das Wirtschaftsgut ZA 2. Die Veräußerung von ZA 3. Der Erwerb von ZA 4. Die Verpachtung von ZA Das Wirtschaftsgut ZA Jeder ZA ist ein selbständig bewertbares Wirtschaftsgut (WG) Einzelbewertung Zuordnung eines eigenständigen Buchwertes Einzelabschreibung ZA sind immaterielle WG des Anlagevermögens Entstehung des WG mit Zuteilung der ZA 37
38 Veräußerung von ZA Veräußerungserlöse sind laufende Betriebseinnahme Keine Befreiungen Keine Gewinnübertragungen Der Veräußerungserlös ist Gewinn, soweit ihm nicht ein Buchwert zugerechnet wird Unterscheidung: Unentgeltlich zugeteilte ZA- Buchwert grundsätzlich nicht ansetzbar Entgeltlich erworbene ZA Buchwert = Anschaffungskosten, ggf. abzüglich AfA Wahl bei Verkauf, ob gekaufter oder zugeteilter ZA! Veräußerung von ZA Grunderwerbssteuer Veräußerung von G+B mit ZA Kaufpreis von ZA unterliegt nicht GrESt Kaufpreisaufteilung im Vertrag zu empfehlen Umsatzsteuer Veräußerung von ZA steuerpflichtig : 19 % Bei Anwendung Umsatzsteuerpauschalierung: 10,7 % 38
39 Erwerb von ZA Ust und GrESt wie bei Veräußerung Regelabschreibung Frage: sind ZA von bis 2013 begrenzter Nutzungsdauer? Steuerberater: JA Finanzverwaltung: Nein Gerichtliche Klärung? Abschreibungsfähigkeit wird erheblichen Nachfrage-Effekt haben! Verpachtung von ZA Umsatzsteuer Verpachtung nur im Zusammenhang mit G+B; Nebenleistung zur Verpachtung und damit steuerfrei? Nein! Regelbesteuerer: steuerpflichtig 19 % Pauschalierer: nicht mehr Pauschalierung, damit 19 % (abführen!) 39
40 8. Erstes Fazit: Auswirkungen auf den Bodenmarkt für den nutzenden Flächeneigentümer: Flächenwert des Bodens teilt sich in Boden- und ZA -Wert bisherigen Verpächter: Erhält unter Umständen Fläche ohne Zahlungsanspruch zurück. Pachtpreisentwicklung Fläche? bisherigen Pächter: Erhält Zahlungsanspruch. Pachtpreisentwicklung? künftigen Bewirtschafter: Muss Fläche und Zahlungsanspruch beschaffen. Erleichterung? Rentabilität? Und immer daran denken: Der Pächter und Bewirtschafter von heute wird durch den Strukturwandel Zahlungsanspruchsverpächter / -verkäufer von morgen. ErstesFazit: Auswirkungen auf den Bodenmarkt allgemein: Flächenbewirtschaftung ohne Zahlungsanspruch ist möglich. Rentabilität?! GAP-Reform in Theorie: Bewirtschafter werden gestärkt. Sie erhalten den Zahlungsanspruch und zahlen nur reine Flächenpacht GAP-Reform in Praxis: Altpachtpreise werden allenfalls langfristig (nach unten) angepasst. Neupachten mit (evtl. auch ohne?) Zahlungsanspruch bleiben teuer. 40
41 FAZIT: Auch nach der GAP-Reform gelten die Regeln der landwirtschaftlichen Betriebslehre weiter, aber die entkoppelte Betriebsprämie ist zwar an eine Flächenbewirtschaftung, aber nicht an eine bestimmte Produktion gebunden, d.h. kann nicht mehr produktbezogen verbucht / angerechnet werden. Gleichwohl: die entkoppelten Zahlungen sind Erlöse aus der Flächenbewirtschaftung. Daraus folgt: Zumindest mittelfristig muss teilweise noch bestehende Quersubventionierung der Produktion aus der entkoppelten Betriebsprämie aufhören, was bedeutet höhere Produktpreise (illusorisch?) niedrigere Pachtpreise (noch illusorischer?) effizientere Produktion, niedrigere Kosten (einziger Ausweg???) Prognose 1. Aufsplittung des bisherigen Pachtpreises in ZA- und Flächenkomponente. 2. Flächenpacht wird bei Pächterwechsel nur geringfügig sinken, weil zunehmend Pachtinteressenten mit vorhandenen ZA auftreten werden. 3. Grünland-ZA werden bei Überschuss nur einen geringen Wert erhalten: Wert wird aus Erwartung über Was kommt nach 2013? resultieren. 4. Top Up s werden den drei- bis fünffachen Betrag erbringen. 41
42 ZA- Handel = Handlung mit Unsicherheiten Unsicherheit bezüglich der Auszahlungen Laufzeit sowie Auszahlungs- + Kürzungsniveau ( nach 2013)? Unsicherheit aus zivilrechtlicher Sicht Wem gehören die ZA? Unsicherheit aus steuerlicher Sicht Abschreibungen, steuerpflichtig? Unsicherheiten müssen zu Risikoabschlägen führen! Herzlichen Dank für Ihr Interesse! Kontakt: Reinhard.Schneemann@lwk-niedersachsen.de Tel: 0551 / Fax: 0551 /
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