FÜR GERICHTSVOLLZIEHER
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- Nora Schneider
- vor 7 Jahren
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1 FÜR GERICHTSVOLLZIEHER
2 EINLEITUNG Die steigende Anzahl und Komplexität der Aufgaben und der gleichzeitige finanzielle Druck haben in der Vergangenheit häufig zu einseitig kostenorientierten Reformbemühungen innerhalb der öffentlichen Verwaltung geführt. Es gibt deshalb Stimmen, die einen Rückgang der Leistungsfähigkeit und einen Trend zur Qualitätsminderung bei öffentlichen Leistungen sehen [1]. Ziel der Modernisierungsbestrebungen sollten jedoch nicht ausschließlich Kosteneinsparungen, sondern die kontinuierliche Analyse und Verbesserung der Qualität und Effizienz öffentlicher Leistungserstellung sein. Qualitätsmanagement als integrierende Managementmethode für verschiedene Modernisierungs- und Managementansätze verbindet den Qualitäts- mit dem Effizienzgedanken, unterstützt so eine ausgeglichene, ganzheitliche Herangehensweise an die Problem- und Aufgabenbewältigung.
3 ABLAUF Was bedeutet Qualität? Was ist TQM (Total Quality Management)? Was ist Qualitätsmanagement im Geschäftsbereich der Gerichtsvollzieher? Welche Ziele kann ein Qualitätsmanagement für Gerichtsvollzieher haben? Welche Kunden haben wir? Welche Qualitätsanforderungen stellen diese an uns? Wie sind die Rahmenbedingungen der öffentlichen Verwaltung Anforderungen an mich und mein Büro Berufsethos Selbstbild Aus- und Fortbildung Anforderungen an die Aufbauorganisation Anforderungen an die Ablauforganisation Evaluation Eigenevaluation Fremdevaluation Geschäftsprüfung
4 WAS IST QUALITÄT? Qualität ist die Beschaffenheit einer Einheit bezüglich ihrer Eignung, festgelegte und vorausgesetzte Erfordernisse zu erfüllen (DIN 55350) Festgelegte Erfordernisse können vertraglich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben sein. Vorausgesetzte Erfordernisse sind in erster Linie nicht ausgesprochene Kundenwünsche
5 PRINZIPIEN EINER QM-STRATEGIE die konsequente Orientierung an Kundenerwartungen den externen und internen die die Sichtweise, dass nur optimale Prozesse zu Produkten und Dienstleistungen führen, die die Kundenerwartungen erfüllen die Kultur der kontinuierlichen Verbesserung das Verständnis von Qualitätsmanagement als originäre Aufgabe und die Einbeziehung aller Beschäftigten als wesentlicher Einflussfaktor auf die Qualität.
6 MOTIVE Kundenzufriedenheit Durch qualitativ hochwertige Dienstleistung Durch kundenfreundliche Aufbau- und Ablauforganisation Befriedigung eigener Bedürfnisse Eigener Erfolg Schreibkraft Effektives und effizientes Arbeiten Qualitativ hochwertige Beurkundungen Effiziente Vollstreckung Auf Kontinuität angelegter Verbesserungsprozess Eigenes Leitbild Formulierte Qualitätspolitik Daraus abgeleitete, messbare Qualitätsziele Lernende Organisation
7 WEG Definition der Qualitätsziele aus Kundensicht Evalulation Schaffung der Infrastruktur Ausrichten der Ablaufprozesse an diesen Zielen Eigene und Mitarbeiterqualifikation
8 QUALITÄTSZIELE AUS KUNDENSICHT Erwartungen des Gläubigers an den Gerichtsvollzieher Erwartungen der Justiz (Dienstaufsicht) an den Gerichtsvollzieher Erwartungen des Schuldners an den Gerichtsvollzieher
9 GRUPPE 1 (PRÜFBEA) Was bedeutet Qualität in der Geschäftsprüfung? 1. Unterscheiden Sie zwischen den a. gesetzlich festgelegten Erfordernissen an eine qualitativ hochwertige Geschäftsprüfung b. vorausgesetzten Erfordernisses seitens der Behördenleitung Gerichtsvollzieher 2. Präsentieren sie Ihr Ergebnis in einem ca. 15 Minuten dauernden Vortrag!
10 GRUPPE 2 Was bedeutet Qualität in der Gerichtsvollziehertätigkeit? 1. Definieren Sie die a. gesetzlich festgelegten Erfordernisse an eine qualitativ hochwertige Gerichtsvollziehertätigkeit Was sind die einzelnen Produkte der GV-Tätigkeit? Was sind die optimalen Erfordernisse an die einzelnen Produkte 2. Präsentieren Sie Ihr Ergebnis in einem ca. 15 Minuten dauernden Vortrag!
11 GRUPPE 3 Was bedeutet Qualität in der Gerichtsvollziehertätigkeit? 1. Definieren Sie die a. Vorausgesetzten Erfordernisse an eine qualitativ hochwertige Gerichtsvollziehertätigkeit Durch den Gläubiger Durch Schuldner 2. Präsentieren Sie Ihr Ergebnis in einem ca. 15 Minuten dauernden Vortrag!
12 GRUPPE 4 Welches Image haben die Gerichtsvollzieher? Gibt es eine Darstellung in der Öffentlichkeit? Wie ist das Binnenimage in der Justiz 1. Präsentieren Sie Ihr Ergebnis in einem ca. 15 Minuten dauernden Vortrag!
13 GRUPPE 5 Was bedeutet Qualität in der Gerichtsvollziehertätigkeit? 1. Definieren Sie die a. Vorausgesetzten und erwarteten Erfordernisse an eine qualitativ hochwertige Gerichtsvollziehertätigkeit aus der Sicht der Dienstaufsicht des zentralen Vollstreckungsgerichts des regionalen Vollstreckungsgerichts Sonstiger Schnittstellen 2. Präsentieren Sie Ihr Ergebnis in einem ca. 15 Minuten dauernden Vortrag!
14 BERUFSETHOS Hausaufgabe: Was verstehen Sie unter dem Berufsethos des Gerichtsvollziehers?
15 WEG Definition der Qualitätsziele aus Kundensicht Evalulation Schaffung der Infrastruktur Ausrichten der Ablaufprozesse an diesen Zielen Eigene und Mitarbeiterqualifikation
16 AUSRICHTUNG DER AUFBAU- UND ABLAUFORGANISATION Feststellung des Ist-Zustandes... Welche Faktoren beeinflussen die Arbeitsweise? Grenzen des Handelns Gesetzliche Verfahrensvorschriften Zur Verfügung stehende Ressourcen Gesetzliche Verfahrensvorschriften Grenzen des Handelns Feststellung des Sollzustandes... welches Produkt will ich herstellen
17 ORGANISATION IM GERICHTSVOLLZIEHER - BÜRO KANN NUR BEDEUTEN, DIE GESCHÄFTSABLÄUFE (PROZESSE) INNERHALB der vom Gesetz vorgegebenen Grenzen so einzurichten, dass diese bestimmten Ziele (Kundenerwartungen) unter optimalem Einsatz der Ressourcen erreicht werden bzw. die Frage zu stellen, welche Ressourcen Materielle Personelle Aus- und Fortbildung noch zur Verfügung gestellt werden müssen, um das Produkt herzustellen!
18 WELCHE FAKTOREN BEEINFLUSSEN DIE ARBEITSWEISE DES GERICHTSVOLLZIEHERS? Stadtbezirk
19 FESTLEGUNG DER RAHMENBEDINGUNGEN Bindung und Kontrolle der öffentlichen Verwaltung an verfassungsmäßig e Ordnung und Gesetz Berücksichtigung unterschiedlicher Interessen Immer wieder neu zu definieren Bindung an das Gemeinwohl Sozialstaatsprinzip Monopolcharakter staatlicher Leistungen Rechtsstaatsprinzip Kein Wettbewerb als Qualitätsmerkmal vorhanden Kunden haben nicht die Wahl die Leistung in Anspruch zu nehmen oder nicht Leistungen sind auch dann zu erbringen, wenn diese unter privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten unwirtschaftlich sind
20 GERICHTSVOLLZIEHER IN DER AUFBAUORGANISATION Vollstreckungsgericht Gerichtsvollzieher Geschäftsleitu ng
21 ABLAUFORGANISATIO N Post holen Außendienstfach Außendienst Prüfung der VS Überwachung Kosten Eintragung Zahlungsaufforderun g Buchung
22 DAS BÜRO Lage Gesetzliche Bestimmungen 30 GVO Amtssitz = Sitz der Dienstbehörde ( 2 GVO) Im Bezirk ( 5 BayErgGVO, 4 ThürErgGVO) Ausnahmen: Genehmigung durch Präsidenten AG/LG Stadtgerichtsvollzieher Grundsätzlich Büro im Bezirk Kurze Wege, weniger Parkplatzprobleme Fördert den Kundenverkehr Landgerichtsvollzieher Günstige Verkehrsanbindung Zentral gelegen Beratende Mitwirkung der/des Prüfungsbeamten
23 AUSSTATTUNG DES BÜROS Gesetzliche Bestimmungen 40 Abs. 3 GVO, 104 GVO, Beachtung der Bestimmungen über den Arbeitsplatz bei Beschäftigung einer Schreibkraft Muss zweckmäßig eingerichtet sein Bestimmt das Arbeitsklima Spiegelt den persönlichen Geschmack des Inhabers wieder Mitwirkung des Prüfungsbeamten Kontrollierend: 79GVO; Beratend: hinsichtlich Zweckmäßigkeit und Zulässigkeit
24 BÜROGEMEINSCHAFTEN Gesetzliche Bestimmungen 5 Nr. 1 BayErgGVO; Zi. I. D.1 ErgGVO für Sachsen-Anhalt; 4 ThürErgGVO) => Genehmigung durch den Präsidenten des Land-/Amtsgerichts erforderlich Geteilte Kosten Gemeinsame Schreibkraft Gemeinsame technische Ausstattung Gemeinsames Wartezimmer Soziales Geschick erforderlich und Bereitschaft zur Konfliktlösung Probleme bei der Auseinandersetzung des Gesamtgutes im Falle der Auflösung
25 AUSSTATTUNG DES BÜROS Gehaltsvorschuss zur Ausstattung eines Geschäftszimmers ( 31 GVO, div. JMS) Anmietung des Geschäftszimmers ( 30 GVO) Schild am Eingang des Geschäftszimmers ( 30 Abs. 2 GVO) Briefkasten ( 46 Abs. 2 Satz 4 GVO) Beschaffung der Vordrucke 136 Abs. 1 GVO, Geschäftsbedarf auf Kosten der Landeskasse ( 36 Abs. 2 GVO) Kassenbücher (I), (II), Abrechnungsscheine, Dienstregister (I), (II), Quittungsblöcke Pfandsiegelmarken ( 52 Abs. 3 GVO) Dienstausweis ( 8 GVO) Generalakten ( 38 GVO)
26 EVALUATION Eigene Überprüfung Laufender und systematischer Vergleich des Arbeitsergebnisses mit den Kundenerwartungen Ergebnisse der Geschäftsprüfung
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