Wichtige Informationen zum Jahreswechsel. 1. ELStAM. Wichtige Informationen zum Jahreswechsel 2015/2016. Sehr geehrter a.b.s.

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1 Wichtige Informationen zum Jahreswechsel Sehr geehrter a.b.s. Kunde, zunächst möchten wir Ihnen auch auf diesem Wege ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr wünschen. Wir freuen uns auf eine gute und produktive Zusammenarbeit und geben wie immer unser Bestes, damit Ihre Lohn- und Finanzbuchhaltung auch 2016 rund läuft. Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend noch einmal die wichtigsten Informationen aktuell für die Lohnabrechnung ab Januar Bitte lesen Sie sich die Punkte genau durch. 1. ELStAM 1.1. ELStAM - keine Steuer ID - Abrechnung nach Steuerklasse VI Bis konnten Sie, wenn Sie bei einem Mitarbeiter keine Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) eingetragen haben, weiterhin mit den manuell eingetragenen Steuermerkmalen abrechnen. Sie erhielten aber bereits folgenden Hinweis auf dem a.b.s. Hinweisprotokoll und in LobuOnline: Wenn ab für eine Personalnummer 3 Monate nach dem Eintrittsdatum keine ELStAM-Werte vorliegen (z.b. wenn keine Lohnsteuer-ID erfasst wurde) oder die Anmeldung nicht durchgeführt werden konnte, muss dieser Mitarbeiter von uns nach Vorgabe von der Finanzverwaltung automatisch mit STKL VI abgerechnet werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß wir hier nach gesetzlichen Vorgaben abrechnen müssen und es keinerlei Ausnahmen gibt. Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt und nicht an uns. Teilen Sie uns also unbedingt mit der nächsten Lohnabrechnung die noch fehlenden Steueridentifikationsnummern mit. Ansonsten würden alle Mitarbeiter ohne Steuer-ID ab April 2016 automatisch mit Steuerklasse VI abgerechnet werden. Sie tragen die fehlende Steuer-ID einfach auf dem a.b.s. Hinweisprotokoll ein und senden uns dieses dann mit den Unterlagen für die Lohnabrechnung mit. Alternativ können Sie die Steuer-ID auch auf dem Personalstammblatt oder dem Umsatzblatt bei dem entsprechenden Mitarbeiter notieren. Hinweis: Auch ohne Steueridentifikationsnummer können Sie einen Mitarbeiter nach den manuell eingetragenen Steuerwerten abrechnen. Tragen Sie dazu einfach "ELStAM Ersatzbescheinigung liegt vor" auf dem Personalstammblatt oder dem Umsatzblatt ein und geben Sie dort die gewünschten Steuermerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Religion etc.) ein. Das sollten Sie aber nur tun, wenn Ihnen auch tatsächlich eine Ersatzbescheinigung des Mitarbeiters vorliegt. Sie sind bei Falschbescheinigungen in der Lohnabrechnung als Arbeitgeber in der Haftung! a.b.s. Änderungen ab Januar 2016 Seite 1 von 5

2 1.2. ELStAM - Lohnsteuerersatzbescheinigung für 2016 Hier sind nur Mitarbeiter betroffen, die Sie aktuell nach einer Lohnsteuerersatzbescheinigung abrechnen. Wir führen aktuell den ELStAM-Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.b. Steuerklasse, Kinderfreibeträge etc.) für Sie durch. Liegt eine Abrufsperre (d.h. wir bekommen keine Daten vom Finanzamt übermittelt) vor, so erhält Ihr Mitarbeiter in der Regel eine Lohnsteuerersatzbescheinigung vom Finanzamt ausgestellt. Diese ist aber immer nur für 1 Jahr gültig. Beachten Sie daher, dass Ihnen die Mitarbeiter, die aktuell nach einer Lohnsteuerersatzbescheinigung für 2015 abgerechnet wurden, eine aktuelle Bescheinigung für 2016 bei Ihnen abzugeben haben. Teilen Sie uns dann ggf. die geänderten Steuermerkmale zur Lohnabrechnung für Januar 2016 mit. 2. Erhöhung Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, den Ihre Mitarbeiter tragen, wird 2016 von 0,9 Prozent auf durchschnittlich 1,1 Prozent steigen. Damit liegt dieser 0,2 Prozentpunkte höher als in Der Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt dann im Durchschnitt 15,7 Prozent. Auf Ihre Mitarbeiter, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, kommen 2016 also höhere Beiträge zu. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wird automatisch von uns als Ihrem Rechenzentrum über die Beitragssatzdatei der Krankenkassen abgefragt. Wir berechnen dann den jeweils korrekten Krankenversicherungsbeitrag pro Krankenkasse für Sie. Der Zusatzbeitrag wird weiterhin analog zu den übrigen Beitragssätzen auf der Lohnabrechnung des Mitarbeiters getrennt (mit % und -Wert) ausgewiesen. Bei Geringverdienern und Mitarbeitern im Bundesfreiwilligendienst (BUFDIs) bzw. FSÖJ- Teilnehmern wird weiter mit dem durchschnittlichen Beitrag gerechnet. 3. Erhöhung des Grundfreibetrages und Kinderfreibetrages Die steuerlichen Grundfreibeträge stellen sicher, dass der Anteil des Einkommens, der für den Lebensunterhalt absolut notwendig ist, nicht mit Steuern belastet wird. Der Grundfreibetrag wird zum auf erhöht. Für Verheiratete steigt der Grundfreibetrag auf Der Kinderfreibetrag erhöht sich ab dem Januar 2016 auf je Elternteil. (Werte jeweils pro Jahr.) Die Freibeträge werden durch uns automatisch in die Berechnung des Lohnsteuerabzugs einbezogen, so dass Sie hier nichts weiter veranlassen müssen. 4. Neue Personalkostendatei csv Wir stellen Ihnen auf Anfrage eine neue Personalkostendatei zur Verfügung. Hier können Sie das Gesamtbrutto, die Arbeitgeberanteile und die Gesamtkosten pro Mitarbeiter ersehen. Sie erhalten damit eine Gesamtkostenübersicht Ihrer Personalkosten. Diese Datei kann von Ihnen dann direkt in Excel oder andere Programme mit Import- Funktion eingelesen werden und z.b. für die Kostenkalkulation verarbeitet werden. Falls Sie diese Datei beziehen möchten, so können sie diese direkt unter bestellen oder kontaktieren Sie uns einfach in München unter der oder in Chemnitz unter der a.b.s. Änderungen ab Januar 2016 Seite 2 von 5

3 5. Neues Schulungsangebot bei a.b.s. a.b.s. hat seine Produktpalette um Schulungen und Seminare im Bereich der Lohnabrechnung und Finanzbuchhaltung erweitert. Damit reagieren wir auf die immer häufiger gestellten Anfragen, besonders in Bezug auf Lohn-Schulungen. Mit unseren Seminaren beziehen wir uns gezielt auf die Anforderungen kleiner bis mittelständischer Unternehmen und bieten fundierte Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten mit Fachwissen der Referenten in Theorie und Praxis. Hierbei liegt der Fokus auf Praxisnähe und dem gesicherten Lernerfolg durch kleine Gruppen. Des Weiteren ist es möglich firmenspezifische Fälle direkt an praktischen Beispielen zu besprechen und fiktiv abzurechnen. Die unterschiedlichen Schulungen (Basic, Auffrischung und Spezial) werden zu unterschiedlichen Terminen angeboten und bauen vom Kenntnisstand her aufeinander auf. absschulung.basic: Aufgabenstellung und Anforderung an die Lohnabrechnung Rechtsgrundlagen und Bewertung von Entgeltansprüchen Ermittlung des Bruttoentgelts Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Sozialversicherungsabzüge und Hintergründe Einführung in LobuOnline absschulung.auffrischung Allgemeiner Ablauf der Lohn- und Gehaltsabrechnung Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Ermittlung des geldwerten Vorteils bei privater Dienstwagennutzung Pauschalierung der Lohnsteuer Eingabe von Direktversicherungen / Altersvorsorgeverträgen Personengruppen in der Lohnabrechnung und ihre Besonderheiten absschulung.spezial Individuell auf Ihre Firma abgestimmte Spezialschulung Abwicklung von Abrechnungsfällen, die Ihre Firma individuell betreffen. Sie geben uns vorab Ihre Fragestellungen vor und wir besprechen diese dann anhand von anschaulichen Praxisbeispielen individuell mit Ihnen bei uns vor Ort. Die Schulungen werden ab Januar 2016 angeboten. Anmeldungen online erfolgen unter: a.b.s. Änderungen ab Januar 2016 Seite 3 von 5

4 6. Neues Finanzbuchhaltungsprogamm FibuOnline Auf Grund zahlreicher Kundenanfragen haben wir unser Buchhaltungsprogramm FibuOnline komplett überarbeitet und sind stolz, Ihnen ab 2016 unser neues System präsentieren zu können. Wir haben bei der Entwicklung unseren Leitsatz "Lohnabrechnung - einfach, schnell und zuverlässig" auch auf die Finanzbuchhaltung übertragen und FibuOnline nach dem gleichen Prinzip konzipiert. Das neue FibuOnline bietet Ihnen damit folgende Vorteile: Über 55 Jahre a.b.s. Erfahrung in einem Finanzbuchhaltungsprogramm Einfachste Eingabe und Verarbeitung der monatlichen Buchungssätze - Sie müssen kein Buchhaltungsprofi sein! o Zeitersparnis bei der Eingabe durch Automatiktextfunktionen o Übersichtliche und schnelle Eingabe in einfachen Buchungszeilen o Suchfunktionen und diverse Sortierfunktionen Direkte Abstimmung der Sachkonten und Salden direkt bei Ihnen am Bildschirm o Einzelanzeige der Bewegungen pro Sachkonto o Saldenanzeige pro Sachkonto zur sofortigen Ermittlung des Kontobestandes Anzeige des Tagessaldos bei Kassenbuch und Bankkonten Übersichtliche und aussagekräftige Auswertungen o Grundbuch mit einer Übersicht der Einzelbuchungen o ELSTER-Umsatzsteuervoranmeldung o Gewinn- und Verlustrechnung (BAB) o Sachkonten o Summen- und Saldenliste o Kostenstellenabrechnungen o Offene Posten Liste Möglichkeit von Vorabauswertungen zur Abstimmung, wie Sie das auch schon von der Lohnabrechnung her kennen - Sie erhalten die Auswertungen innerhalb kürzester Zeit zurückgesendet. Keine Updatekosten Gewohnt kompetenter und zuverlässiger a.b.s.-service nun auch im Bereich der Buchhaltung Diverse Schnittstellen zur Übertragung der Einzelbuchungen in andere Buchhaltungssysteme, z.b. DATEV, so dass der Steuerberater auf Basis unserer Daten unkompliziert den Jahresabschluss für Sie erstellen kann. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte einen unserer Kundenberater in München unter der oder in Chemnitz unter der und wir erstellen gerne einen kostenlosen und unverbindlichen Testlauf für Sie, damit Sie sich von der Qualität unserer Dienstleistung überzeugen können. Sie können unser Programm FibuOnline2 gerne unter folgendem Link herunterladen und testen: a.b.s. Änderungen ab Januar 2016 Seite 4 von 5

5 7. Termine für den Kassenvorlauf 2016 Der Beitragsnachweis muss einheitlich 2 Tage vor der Beitragsfälligkeit bei den Krankenkassen übermittelt, d.h. eingegangen sein, exakt bis 12:00 Uhr, 2 Tage vor der Fälligkeit. Das gilt für alle Kassen einheitlich. Die Beitragsfälligkeit wird von den Krankenkassen vorgegeben. Wir haben diese Regelung bei den Krankenkassenvorlaufstagen für 2016 berücksichtigt. Wenn wir keinen Kassenvorlauf vornehmen sollen, senden Sie uns bitte Ihre Abrechnungsdatei einen Tag vor den nachgenannten Terminen bis spätestens 23:59 Uhr. Der Krankenkassenvorlauf findet 2016 an folgenden Tagen statt: Januar Donnerstag Februar Freitag März Montag April Donnerstag Mai Freitag Juni Mittwoch Juli Donnerstag August Dienstag September Donnerstag Oktober Donnerstag November Dienstag Dezember Mittwoch Hinweis: Die endgültige Abrechnungsdatei / Stammlisten z.b. für Januar 2016 müssen also spätestens am Mittwoch, den 20. Januar 23:59 Uhr bei uns eingegangen sein, wenn kein Kassenvorlauf für Sie erstellt werden soll. 8. Abrechnungstermine Januar 2016 Die ersten endgültigen Lohnabrechnungen für Januar 2016 werden bei uns verbindlich ab Freitag, den durchgeführt. Von Anfragen, ob wir vorher abrechnen können, bitten wir abzusehen. a.b.s. Änderungen ab Januar 2016 Seite 5 von 5

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