Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Fallbeispiele für Arbeitgeber und Hersteller von Lohnbuchhaltungs-Software

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1 Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Fallbeispiele für Arbeitgeber und Hersteller von Lohnbuchhaltungs-Software Anmeldung / Abmeldung / Wechsel zwischen Haupt- und Nebenbeschäftigung Seite 1 / 18

2 ElsterLohn II Leitfaden für Lohnbüros Inhaltsübersicht 1. ANMELDUNG ANMELDUNG AM TAG DES BEGINNS DER BESCHÄFTIGUNG ANMELDUNG VOR BEGINN DER BESCHÄFTIGUNG DATUM BEGINN DER BESCHÄFTIGUNG UND REFDATUMAG IDENTISCH DATUM BEGINN DER BESCHÄFTIGUNG LIEGT VOR REFDATUMAG DATUM BEGINN DER BESCHÄFTIGUNG LIEGT NACH REFDATUMAG ANMELDUNG NACH BEGINN DER BESCHÄFTIGUNG KEIN HAG VORHANDEN / BISHERIGER HAG HAT ZEITNAH ABGEMELDET DATUM BEGINN DER BESCHÄFTIGUNG UND REFDATUMAG IDENTISCH DATUM BEGINN DER BESCHÄFTIGUNG LIEGT VOR REFDATUMAG DATUM BEGINN DER BESCHÄFTIGUNG LIEGT VOR REFDATUMAG UND VOR TAG DER ANMELDUNG DATUM BEGINN DER BESCHÄFTIGUNG LIEGT VOR TAG DER ANMELDUNG, REFDATUMAG LIEGT NACH TAG DER ANMELDUNG HAG VORHANDEN / BISHERIGER HAG HAT NOCH NICHT ABGEMELDET ZWISCHEN REFDATUMAG UND ANMELDEDATUM LIEGEN NICHT MEHR ALS SECHS WOCHEN (KULANZREGELUNG) ZWISCHEN REFDATUMAG UND ANMELDEDATUM LIEGEN MEHR ALS SECHS WOCHEN KORREKTUR EINER ERFOLGTEN ANMELDUNG KEINE BESCHÄFTIGUNG AUFGENOMMEN ANMELDEDATUM VOR BEGINN DER BESCHÄFTIGUNG ANMELDEDATUM NACH BEGINN DER BESCHÄFTIGUNG ABMELDUNG ABMELDUNG AM TAG DER BEENDIGUNG DER BESCHÄFTIGUNG ABMELDUNG VOR BEENDIGUNG DER BESCHÄFTIGUNG ABMELDUNG NACH BEENDIGUNG DER BESCHÄFTIGUNG ABMELDUNG MIT FALSCHER ANGABE DES REFDATUMAG KORREKTUR EINER ERFOLGTEN ABMELDUNG BESCHÄFTIGUNG WURDE NICHT BEENDET ABMELDEDATUM VOR ENDE DER BESCHÄFTIGUNG ABMELDEDATUM NACH ENDE DER BESCHÄFTIGUNG TOD DES ARBEITNEHMERS WECHSELFÄLLE WECHSEL VON HAG ZU NAG GRUNDFALL MELDUNG VOR DEM WECHSEL DES BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSES MELDUNG NACH DEM WECHSEL DES BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSES WECHSEL VON NAG ZU HAG WECHSEL VON NAG ZU NAG Seite 2 von 18

3 Allgemeine Hinweise (für Hersteller der Lohnbuchhaltungs-Software): Die Schnittstellendokumentation zwischen der Herstellersoftware und ELSTER mit XML-Beispielen ist im ELSTER-Downloadbereich für Entwickler abrufbar Die Bereitstellung der Anmeldebestätigungs-Liste durch die ELStAM-Datenbank auf der Kopfstelle des Bundes zum Weitertransport an die Austauschdatenbank erfolgt spätestens fünf Tage nach Eingang des Anmelde-Datensatzes des Arbeitgebers bei der ELStAM-Datenbank (siehe FAQ unter Folgendes ist zu beachten: o Bei Abmeldung ist das bei Anmeldung (bzw. Ummeldung) des Arbeitsverhältnisses verwendete refdatumag mit im Datensatz zu liefern (Pflichtfeld) o An- und Abmeldungen dürfen nicht in einem Transferticket enthalten sein. Das Versenden am selben Tag in unterschiedlichen Transfertickets ist jedoch möglich. In den Beispielen wird die Frage nach dem Hauptarbeitgeber mit ja oder nein beantwortet. Dies dient der besseren Lesbarkeit des vorliegenden Dokuments, technisch wird die Angabe Hauptarbeitgeber mit dem Wert true und die Angabe Nebenarbeitgeber mit dem Wert false übermittelt. Allgemeine Hinweise (für Arbeitgeber): Die in den nachfolgenden Seiten gemachten Ausführungen verwenden in der Regel die technischen Begriffe, die für die Kommunikation zwischen ELStAM-Datenbank und Lohnbuchhaltungs-Software festgelegt worden sind. Je nach Lohnbuchhaltungs-Programm können die verwendeten Begriffe oder Eingaben für Sie als Arbeitgeber am Bildschirm gleich lauten, anders lauten oder sogar gar nicht erscheinen (sofern bestimmte Daten in dem von Ihnen eingesetzten Programm automatisch im Hintergrund generiert werden). Abkürzungen: AV = Arbeitsverhältnis AN = Arbeitnehmer / Arbeitnehmerin HAG = Hauptarbeitgeber / Hauptbeschäftigungsverhältnis NAG = Nebenarbeitgeber / Nebenbeschäftigungsverhältnis refdatumag = Referenzdatum Arbeitgeber; Datum, ab dem ELStAM geliefert werden sollen. Bei Abmeldung wird dieser Wert für die eindeutige Identifizierung des Arbeitsverhältnisses verwendet. Seite 3 von 18

4 Hinweise für refdatumag: Wenn alle nachstehenden Bedingungen erfüllt sind, werden dem Arbeitgeber die Besteuerungsmerkmale mitgeteilt, die ab diesem vom Arbeitgeber benannten Datum gültig sind. Wenn ein Arbeitgeber ein refdatumag nach Beschäftigungsbeginn angibt, werden explizit keine Besteuerungsmerkmale für den davor liegenden Zeitraum übermittelt, auch wenn es gesetzlich zulässig wäre, weiter zurückliegende Besteuerungsmerkmale zu erhalten. Mit der Wahl des Datums für refdatumag gibt der Arbeitgeber bekannt, dass er davor liegende Besteuerungsmerkmale nicht übermittelt bekommen möchte. Der Arbeitgeber hat nach einer erfolgreichen Anmeldung keine Möglichkeit, Besteuerungsmerkmale zu einem Termin vor dem in der Anmeldung genannten refdatumag anzufordern. Daher sollte bei neu geschlossenen Beschäftigungsverhältnissen für refdatumag möglichst das gleiche Datum wie zum Wert beschaeftigungsbeginn angegeben werden. Der Wert muss folgenden Anforderungen genügen: nicht vor Verfahrensstart für Anmeldungen, die vor dem Verfahrensstart eingehen, muss refdatumag mit dem Datum für den Verfahrensstart übereinstimmen nicht vor Meldepflicht des Arbeitnehmers (bei der zuständigen Meldebehörde) nicht vor Beschäftigungsbeginn nicht nach dem Tag der Anmeldung nicht vor Jahresbeginn, wenn Tag der Anmeldung nach Februar des aktuellen Jahres nicht vor Vorjahresbeginn, wenn Tag der Anmeldung vor des aktuellen Jahres Werden diese Einschränkungen bei der Anmeldung nicht eingehalten, wird die Anmeldung nicht durchgeführt und die Anwendung reagiert mit einem Verfahrenshinweis. Als Tag der An-/Um-/Abmeldung gilt der Tag, an dem die An-/Um-/Abmeldeliste in ELSTER eingeht. Seite 4 von 18

5 1. Anmeldung Hinweis: Eine Anmeldebestätigungsliste kann ggf. auch bereits futurische ELStAM enthalten, wenn bei der Erstellung der Liste bereits bekannt ist, dass Änderungen für den 1. des Monats, der auf den Monat der Anmeldung folgt, vorliegen Anmeldung am Tag des Beginns der Beschäftigung AN beginnt bei HAG zum HAG meldet am den AN an mit: Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab Anmeldung vor Beginn der Beschäftigung Es gilt die generelle Einschränkung, dass keine Anmeldungen vor dem eigentlichen Verfahrensstart angenommen werden. Zum Start des Verfahrens () darf der Wert im Attribut refdatumag sowie im Attribut beschaeftigungsbeginn mit angegeben werden. Der Wert im Attribut beschaeftigungsbeginn kann auch ein Datum vor dem enthalten, wenn Bestandsarbeitsverhältnisse zum Start des Verfahrens angemeldet werden. Die Eingabe futurischer Werte nach dem ist nicht zulässig. (siehe allgemeine Hinweise) Datum Beginn der Beschäftigung und refdatumag identisch AN beginnt bei HAG zum HAG meldet am den AN an mit: Verfahrenshinweis in der Anmeldebestätigungsliste: keine Anmeldung vor Beschäftigungsbeginn möglich Erläuterung: Der Wert im Attribut refdatumag darf nicht nach dem Tag der Anmeldung liegen. Seite 5 von 18

6 ElsterLohn II Leitfaden für Lohnbüros Datum Beginn der Beschäftigung liegt vor refdatumag AN beginnt bei HAG zum HAG meldet am den AN an mit: - Beginn der Beschäftigung Verfahrenshinweise in der Anmeldebestätigungsliste: Für ein refdatumag nach dem Eingangsdatum der Anmeldung in der Clearingstelle ist nur der Tag des Verfahrensstarts erlaubt. Erläuterung: In den Monaten November und Dezember 2012 ist abweichend vom Regelverfahren eine Anmeldung in die Zukunft zugelassen. Die Anmeldung muss dabei zwingend mit dem refdatumag (= Tag des Verfahrensstarts) erfolgen. Ab dem ist eine Anmeldung in die Zukunft unzulässig. Liegt das refdatumag nach dem Eingangstag der Anmeldung, wird die Anmeldung mit dem Verfahrenshinweis abgewiesen Datum Beginn der Beschäftigung liegt nach refdatumag AN beginnt bei HAG zum HAG meldet am den AN an mit: - refdatumag Verfahrenshinweis in der Anmeldebestätigungsliste: "refdatumag liegt vor Beschäftigungsbeginn" Seite 6 von 18

7 ElsterLohn II Leitfaden für Lohnbüros 1.3. Anmeldung nach Beginn der Beschäftigung kein HAG vorhanden / bisheriger HAG hat abgemeldet Datum Beginn der Beschäftigung und refdatumag identisch AN beginnt bei HAG zum HAG meldet am den AN an mit: Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab Datum Beginn der Beschäftigung liegt vor refdatumag Datum Beginn der Beschäftigung liegt vor refdatumag und vor Tag der Anmeldung AN beginnt bei HAG zum HAG meldet am den AN an mit: - refdatumag Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab Datum Beginn der Beschäftigung liegt vor Tag der Anmeldung, refdatumag liegt nach Tag der Anmeldung AN beginnt bei HAG zum HAG meldet am den AN an mit: - refdatumag (fehlerhafte Eingabe) Verfahrenshinweis in der Anmeldebestätigungsliste: Für ein refdatumag nach dem Eingangsdatum der Anmeldung in der Clearingstelle ist nur der Tag des Verfahrensstarts erlaubt HAG vorhanden / bisheriger HAG hat noch nicht abgemeldet Maßgeblich für die Berechnung der Kulanzregelung ist der Wert im Attribut refdatumag. Im Folgenden sind die Daten für die Attribute Beginn der Beschäftigung und refdatumag identisch, für die Lösung ergeben sich keine Auswirkungen, wenn das Datum Beginn der Beschäftigung vor dem Datum für refdatumag liegt. Seite 7 von 18

8 zwischen refdatumag und Anmeldedatum liegen nicht mehr als sechs Wochen (Kulanzregelung) AN beginnt bei HAG zum HAG meldet am den AN an mit: Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab Hinweis: Der bisherige HAG erhält zu Beginn Juli 2012 eine Änderungsliste Juni mit ELStAM gültig ab Stkl. VI zwischen refdatumag und Anmeldedatum liegen mehr als sechs Wochen AN beginnt bei HAG zum HAG meldet am den AN an mit: Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab Hinweis: Für den Zeitraum zwischen dem und dem werden dem Arbeitgeber keine ELStAM mitgeteilt. Die für diesen Zeitraum anzuwendenden rechtlichen Regelungen liegen in der Verantwortung des Arbeitgebers. Seite 8 von 18

9 ElsterLohn II Leitfaden für Lohnbüros 1.4. Korrektur einer erfolgten Anmeldung keine Beschäftigung aufgenommen HAG meldet am den AN an mit: Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab Anschließend stellt HAG fest, dass tatsächlich kein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen wurde. HAG meldet am AN ab mit: - Ende der Beschäftigung Abmeldebestätigungsliste zum Hinweis: In der ELStAM-DB ist für den AN ein AV mit einem Tag Gültigkeit gespeichert. ELStAM unterscheidet derzeit nicht, ob ein AV nur für einen Tag bestanden hat oder ob eine Anmeldung auf den gleichen Tag zurückgenommen werden soll Anmeldedatum vor Beginn der Beschäftigung HAG meldet am den AN an mit: Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab Anschließend stellt HAG fest, dass das Beschäftigungsverhältnis tatsächlich erst zum aufgenommen wurde. HAG meldet am den AN ab mit: - Ende der Beschäftigung Abmeldebestätigungsliste zum Seite 9 von 18

10 HAG meldet am den AN an mit: - Beginn der Beschäftigung refdatumag Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab Anmeldedatum nach Beginn der Beschäftigung HAG meldet am den AN an mit: Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab Anschließend stellt HAG fest, dass das Beschäftigungsverhältnis tatsächlich bereits zum aufgenommen wurde. Nachdem eine erfolgreiche Anmeldung durchgeführt wurde, kann unabhängig davon, ob eine Abmeldung vorgenommen wurde oder nicht keine erneute Anmeldung des Arbeitgebers zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen. Die Anmeldung wird mit dem Verfahrenshinweis Erneute Anmeldung nicht möglich Arbeitnehmer ist bereits angemeldet abgewiesen. Bis zur Realisierung der Stornierung der Anmeldung kann der Arbeitgeber in diesen Fällen die mitgeteilten ELStAM auch für den davorliegenden Zeitraum anwenden ( 39c Abs. 1 S. 2 EStG). Seite 10 von 18

11 2. Abmeldung Hinweis: ELStAM liefert nach der Abmeldung eines AV eine Abmeldebestätigungsliste. Diese wird auf den Tag der Abmeldung erstellt. Der Tag der Abmeldung ist in der Regel das Ende der Beschäftigung. Tag der Abmeldung ist nicht der Eingangstag der Abmeldung bei ELSTER. Erfolgt die Abmeldung wesentlich später, als das Beschäftigungsverhältnis tatsächlich geendet hat, so wird die Abmeldebestätigungsliste auf den Tag der Abmeldung erstellt und innerhalb von fünf Tagen nach Eingang des Abmelde-Datensatzes in der ELStAM-Datenbank auf der Bundeskopfstelle bereitgestellt. Bei Vorliegen einer Papierersatzbescheinigung sollte der Arbeitnehmer nicht abgemeldet werden. In diesen Fällen wird durch die Finanzverwaltung eine Abrufsperre gesetzt, die unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufgehoben wird (z.b. nach der Fehlerbereinigung) Abmeldung am Tag der Beendigung der Beschäftigung AN beendet das AV bei HAG zum ; er war beschäftigt seit HAG meldet am den AN ab mit: - Ende der Beschäftigung refdatumag Abmeldebestätigungsliste zum Hinweis: In der Abmeldung ist immer das in der ursprünglichen Anmeldung verwendete refdatumag anzugeben. Die Werte für Beschäftigungsbeginn und refdatumag können identisch sein (vgl. allgemeine Hinweise) Abmeldung vor Beendigung der Beschäftigung AN beendet das AV bei HAG zum , er war beschäftigt seit HAG meldet am den AN ab mit: - Ende der Beschäftigung refdatumag Verfahrenshinweis: Abmeldung nicht möglich, da Abmeldedatum in der Zukunft Begründung: Eine Abmeldung vor Beendigung der Beschäftigung ist nicht möglich, eine Verarbeitung der Abmeldung erfolgt nicht. Das Datum der Abmeldung muss nach dem Ende der Beschäftigung liegen Abmeldung nach Beendigung der Beschäftigung keine Abweichung zu 2.1. Sollte es sich um die verspätete Abmeldung eines HAG handeln, so gilt für den neuen HAG die Kulanzregelung von sechs Wochen, vgl Seite 11 von 18

12 2.4. Abmeldung mit falscher Angabe des refdatumag AN beendet das AV bei HAG zum , er war beschäftigt seit HAG meldet am den AN ab mit: - Ende der Beschäftigung refdatumag Verfahrenshinweis : refdatumag aus der Abmeldung stimmt nicht mit refdatumag aus der An-/Ummeldung überein. [refdatumag = $datum] Hinweis: Um dem Datenübermittler die Möglichkeit zu geben, das AV trotz zunächst fehlerhafter Angabe des refdatumag abmelden zu können, übermittelt ELStAM mit dem Verfahrenshinweis das erwartete, in der ELStAM-Datenbank gespeicherte, Datum zurück. Mit diesem Datum kann der Datenübermittler die Abmeldung erneut übermitteln Korrektur einer erfolgten Abmeldung Beschäftigung wurde nicht beendet HAG meldet am den AN ab, AN war beschäftigt seit : - Ende der Beschäftigung refdatumag Abmeldebestätigungsliste zum Anschließend stellt HAG fest, dass das Beschäftigungsverhältnis tatsächlich nicht beendet wurde. HAG meldet am den AN an mit: Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab Hinweis Für eine spätere Abmeldung des AN ist ab dieser Meldung nur noch das neue refdatumag ( ) zu verwenden. Seite 12 von 18

13 Abmeldedatum vor Ende der Beschäftigung HAG meldet am den AN ab mit: - Ende der Beschäftigung refdatumag Abmeldebestätigungsliste zum Anschließend stellt HAG fest, dass das Beschäftigungsverhältnis tatsächlich erst zum beendet wurde. HAG meldet am den AN an mit: Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab HAG meldet am den AN ab mit: - Ende der Beschäftigung Abmeldebestätigungsliste zum Abmeldedatum nach Ende der Beschäftigung HAG meldet am den AN ab mit: - Ende der Beschäftigung refdatumag Abmeldebestätigungsliste zum Anschließend stellt HAG fest, dass das Beschäftigungsverhältnis tatsächlich bereits zum beendet wurde. Seite 13 von 18 Der Arbeitgeber kann mit den vorhandenen Daten die korrekte Besteuerung durchführen. Eine elektronische Korrektur der Abmeldung ist nicht erforderlich.

14 Tod des Arbeitnehmers Die Mitteilung über den Tod eines meldepflichtigen Arbeitnehmers erhält die Finanzverwaltung durch die zuständige Meldebehörde. Der AG erhält automatisch in der nächsten Änderungsliste zu diesem AN den Verfahrenshinweis Keine Abrufberechtigung mehr ab $datum. Hinweis: Der Verfahrenshinweis wird dann ausgegeben, wenn in der ELStAM- Datenbank Gründe dafür bekannt werden, dass der Zugriff auf die ELStAM-Daten eines Arbeitnehmers nicht mehr zulässig ist. Der Todesfall des Arbeitnehmers ist nur einer von mehreren Gründen. Das AV wird nicht automatisch beendet. Eine Abmeldung kann und sollte in diesen Fällen wie oben beschrieben erfolgen. Seite 14 von 18

15 3. Wechselfälle Betrachtet wird der Wechsel zwischen Haupt- und Nebenbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber. Ist ein weiterer Arbeitgeber beteiligt, kann die Situation eintreten, dass durch die Anmeldung eines weiteren Arbeitgebers, der als HAG anmeldet, für den ersten HAG in der Folge eine Änderungsliste mit Stkl VI ausgegeben wird. Andere Beziehungen ergeben sich nicht Wechsel von HAG zu NAG Der AN möchte zum von einem Hauptarbeitsverhältnis in ein Nebenarbeitsverhältnis wechseln. Er ist seit bei dem AG beschäftigt Grundfall HAG meldet am den AN ab mit: - Ende der Beschäftigung refdatumag Abmeldebestätigungsliste zum Verfahrenshinweis: Abmeldung erfolgreich. AG meldet am den AN an mit: - Hauptarbeitgeber = nein Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab ; (zulässig ist nur die Steuerklasse VI). Seite 15 von 18

16 Meldung vor dem Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses HAG meldet am den AN ab mit: - Ende der Beschäftigung (fehlerhafte Eingabe vor dem eigentlichen Wechsel) - refdatumag Abmeldebestätigungsliste zum Verfahrenshinweis: Abmeldung erfolgreich AG meldet am den AN an mit: - Beginn der Beschäftigung refdatumag Hauptarbeitgeber = nein Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab Anschließend stellt AG fest, dass der Wechsel tatsächlich erst zum erfolgt ist. Fehlerhafte Anmeldung wird rückgängig gemacht: AG meldet am AN ab mit: - Ende der Beschäftigung refdatumag Abmeldebestätigungsliste zum Verfahrenshinweis: Abmeldung erfolgreich. AG meldet am den AN an mit: - Beginn der Beschäftigung refdatumag Hauptarbeitgeber = ja Reaktion der ELStAM Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab AG meldet am den AN ab mit: - Ende der Beschäftigung refdatumag Seite 16 von 18

17 Abmeldebestätigungsliste zum Verfahrenshinweis: Abmeldung erfolgreich. AG meldet am den AN an mit: - Hauptarbeitgeber = nein Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab (zulässig ist nur die Steuerklasse VI) Meldung nach dem Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses HAG meldet am den AN ab mit: - Ende der Beschäftigung refdatumag Abmeldebestätigungsliste zum Verfahrenshinweis: Abmeldung erfolgreich AG meldet am AN an mit: - Beginn der Beschäftigung refdatumag Hauptarbeitgeber = nein Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab (zulässig ist nur die Steuerklasse VI) AG stellt am fest, dass der Wechsel tatsächlich schon zum erfolgt ist. Nachdem eine erfolgreiche Anmeldung durchgeführt wurde, kann unabhängig davon, ob eine Abmeldung vorgenommen wurde oder nicht keine erneute Anmeldung des Arbeitgebers zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen. Die Anmeldung wird mit dem Verfahrenshinsweis Erneute Anmeldung nicht möglich Arbeitnehmer ist bereits angemeldet. Bis zur Realisierung der Stornierung der Anmeldung kann der Arbeitgeber in diesen Fällen die mitgeteilten ELStAM auch für den davorliegenden Zeitraum anwenden ( 39c Abs. 1 S. 2 EStG, siehe auch 1.4.3). Seite 17 von 18

18 3.2. Wechsel von NAG zu HAG Der Wechsel von Nebenarbeitsverhältnis zu Hauptarbeitsverhältnis entspricht den oben stehenden Abläufen (3.1, jeweils Haupt- und Nebenarbeitsverhältnis vertauscht) und wird daher nicht explizit beschrieben Wechsel von NAG zu NAG Die An- und Abmeldung innerhalb eines bestehenden Nebenarbeitsverhältnisses ist zurzeit erforderlich, wenn sich die Höhe des Freibetrages nach 39a Abs. 1 Nr. 7 EStG ( Freibetrag wegen Hinzurechnungsbetrag im HAV ) verändert hat. Im Beispielsfall hat sich am Beschäftigungsverhältnis tatsächlich nichts geändert, jedoch wurde im Februar 2013 ein Freibetrag nach 39a Abs. 1 Nr. 7 EStG beantragt (Freibetrag gilt ab dem ). Der Arbeitnehmer ist bereits angemeldet, das Beschäftigungsverhältnis besteht seit dem AG meldet am den AN ab mit: - Ende der Beschäftigung refdatumag Abmeldebestätigungsliste zum Verfahrenshinweis: Abmeldung erfolgreich AG meldet am den AN an mit: - Beginn der Beschäftigung refdatumag Hauptarbeitgeber = nein - GewünschterFreibetrag =Freibetrag laut AN Anmeldebestätigung mit ELStAM gültig ab (zulässig ist nur Steuerklasse VI, Freibetrag = Wert aus der Anmeldung, wenn das Volumen ausreicht) Änderungsliste 03/2013 wird Anfang April 2013 an den HAG mit aktualisierten ELStAM (Hinzurechnungsbetrag wird in korrespondierender Höhe zum Freibetrag bei NAV ausgewiesen) übermittelt Hinweis: Ist mehr als ein NAG vorhanden und soll ein Freibetrag zur Steuerklasse VI (Hinzurechnungsbetrag im ersten Beschäftigungsverhältnis) bei beiden NAG Anwendung finden, so darf die Summe der vom AN an alle NAG mitgeteilten Freibeträge den Wert des Hinzurechnungsbetrags nicht übersteigen. Hierfür trägt der AN die Verantwortung. Anderenfalls wird der Verfahrenshinweis ( Freibetrag gekürzt, da verfügbares Hinzurechnungsvolumen kleiner als angeforderter Freibetrag ) ausgegeben. Seite 18 von 18

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