LOHN- UND LOHNNEBENKOSTEN BULGARIEN

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1 LOHN- UND LOHNNEBENKOSTEN BULGARIEN

2 Bulgarien (Juni 2014) Allgemeines zum Arbeitsmarkt Sofia (gtai) - Die Löhne sind in Bulgarien so niedrig wie nirgendwo sonst in der EU. Damit gilt der Balkanstaat als interessanter Produktionsstandort. Ebenfalls gering ist allerdings die Arbeitsproduktivität. Wirtschaftsvertreter klagen über praxisfremde Ausbildung an Schulen und Universitäten und den Fachund Führungskräftemangel. Deutsche Unternehmen gründen im kleinen Rahmen eigene Berufsschulen. Die AHK Bulgarien engagiert sich verstärkt im Bereich Aus- und Weiterbildung. Jeder vierte Bulgare mit einem in der Heimat abgeschlossenen Hochschulstudium arbeitet im Ausland. Zumindest wenig ausgebildete Mitarbeiter sind aufgrund der weiterhin hohen Arbeitslosigkeit deutlich leichter zu finden als in den Boomjahren vor der Krise. Die Arbeitslosenquote betrug nach Angaben des Nationalen Statistikinstituts (NSI) im 1. Quartal 2014 genau 13,0%. Sie lag damit etwas niedriger als im gleichen Vorjahreszeitraum (1. Quartal 2013: 13,8%). Für das Jahr 2014 geht die bulgarische Akademie für Wissenschaften (BAS - Bulgarian Academy of Sciences) von gleichbleibendem Niveau oder einem leichten Rückgang der Erwerbslosigkeit aus. Die Beschäftigungsquote dürfte geringfügig und in Abhängigkeit vom Wirtschaftswachstum zunehmen. In den kommenden zwei Jahren könnten neue Arbeitsplätze entstehen. Dies entspräche einem Viertel der verloren gegangenen Stellen während der Wirtschaftskrise. Das instabile und schwer vorhersehbare wirtschaftliche Umfeld lässt die Unternehmen bei Einstellungen nur vorsichtig agieren. Das Wirtschaftswachstum überträgt sich damit kaum in die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Demografische Veränderungen und die Migration haben in den vergangenen zehn Jahren zu einem weiteren Auseinanderdriften der Regionen geführt. Laut BAS leben 1,3 Mio. bis 1,7 Mio. Bulgaren in Armut. Die Suche nach gut ausgebildetem Personal und Führungskräften, die nach westlichen Prinzipien arbeiten, gestaltet sich trotz der hohen Arbeitslosigkeit weiterhin schwierig. Ausländische Unternehmen klagen darüber, dass Mitarbeiter kaum selbstständig arbeiten und nur wenig mitdenken. Insbesondere deutsche Unternehmen versuchen, das Fachkräfteproblem mit eigener innerbetrieblicher Ausbildung zu lösen. Initiativen und zum Teil eigene kleine Berufsschulen gibt es beispielsweise bei den Unternehmen Liebherr Hausgeräte, Pirin Tex, Balkan Star und Lufthansa. Auch die AHK Bulgarien bemüht sich verstärkt, Elemente aus dem deutschen dualen Berufsausbildungssystem in Bulgarien einzuführen (Internet: Für den allgemeinen Fachkräftemangel gibt es mehrere Ursachen. Ein Hauptgrund ist das Bildungssystem, das schon lange nicht mehr so gut ist wie sein früherer Ruf. Berufsschulen nach deutschem Muster gibt es nicht. Stattdessen sind vor allem sogenannte Berufsgymnasien verbreitet. Kritisiert werden diese Bildungseinrichtungen, weil sie theoretisch ausgerichtet sind, keine Anbindung an Unternehmen haben und nur über eine völlig veraltete Ausstattung verfügen. Den meisten Bulgaren ist eine duale Berufsbildung nach deutschem Muster (also eine verzahnte Ausbildung an einer Berufsschule und in einem Unternehmen, inklusive Ausbildungsplan, Prüfung, Zertifikat und Ausbildungsvergütung) nicht einmal in der Theorie bekannt. Stattdessen beginnt ein sehr hoher Anteil junger Bulgaren nach der Schulausbildung ein (weniger praktisches) Studium an einer Universität. Das früher einmal große Interesse an einem Studium im Bereich Germany Trade & Invest 1

3 Bulgarien (Juni 2014) Ingenieurwissenschaften hat mit der politischen Wende 1989/90 in Bulgarien allerdings deutlich nachgelassen. Vor der Wende galt diese Studienrichtung als beliebtes Studienfach, das eine Alternative zu politisch orientierten Fächern darstellte. Viele junge Bulgaren gehen für ein Studium ins Ausland, wo sie nicht selten im Anschluss an das Studium bleiben. Deutschland ist bei bulgarischen Studenten als Studienstandort besonders beliebt. Für deutsche Unternehmen auf der Suche nach bulgarischen Fachkräften kann es in Einzelfällen daher sogar Sinn machen, auf deutschen Absolventenkongressen oder an deutschen Universitäten nach bulgarischen Akademikern zu suchen. Bulgarische Fachkräfte sprechen in der Regel eine der gängigen europäischen Fremdsprachen. Dies ist heute in erster Linie Englisch. Rund 10% der Bevölkerung sollen sich auf Deutsch verständigen können. An der bulgarischen Schwarzmeerküste, wo der Tourismus eine bedeutende Rolle spielt, liegt der Anteil der deutschsprechenden Bevölkerung deutlich höher. Russisch sollten zwar alle Bulgaren aufgrund der Ähnlichkeit zur bulgarischen Sprache verstehen. Über gute aktive Russischkenntnisse verfügen in der Regel aber nur noch die heute über Vierzigjährigen. Gute Fremdsprachenkenntnisse der Bevölkerung kombiniert mit dem geringen Lohnniveau machen den Balkanstaat zu einem attraktiven Outsourcingstandort (beispielsweise für Kundenservicecenter, Callcenter, IT-Dienstleistungen). Allgemeine Arbeitsmarktdaten 2013/2014 Bevölkerung (in Mio.) 1) 7,246 Erwerbspersonen (Bevölkerung älter als 15 und jünger als 65 Jahre, 3,285 in Mio.) 2) Erwerbstätige (in Mio.) 2) 2,894 Arbeitslosenquote, offizielle (in %, nach ILO-Definition) 2) 13,0 Analphabetenquote (in %) 3) 1,7 Universitätsabschluss (in %) 3), 4) 19,6 1) Stichtag ); 2) Angaben für das 1. Quartal 2014 laut NSI-Mitteilung vom ; 3) Stichtag: (Volkszählung); 4) Anteil der Universitätsabsolventen an der Gesamtzahl der Ausgebildeten Quelle: NSI Es bestehen diverse deutschsprachige Studiengänge. An der TU Sofia gibt es eine Fakultät für deutsche Ingenieur- und Betriebswirtschaftsausbildung ( An der Universität für chemische Technologie und Metallurgie in Sofia ( lehren Professoren von unterschiedlichen deutschen Universitäten Chemieingenieurwesen beziehungsweise Verfahrenstechnik. Weitere Informationen zu deutschsprachigen Studiengängen sind bei der AHK Bulgarien erhältlich ( Die AHK hat bereits vor einigen Jahren einen Fachausschuss Aus- und Weiterbildung ins Leben gerufen. Qualifizierungsmöglichkeiten für junge Erwachsene ab 16 Jahren bieten fünf bulgarisch-deutsche Berufsbildungszentren ( in Pleven (Bau, Holz), Pazardzhik (Marketing, Buchhaltung, IT), Stara Zagora (Metall-, Kfz-, Agrartechnik, Installationen), Tzarevo (Tourismus, Internet: und Smolyan (Bergtourismus). Die Bildungszentren wurden mit Unterstützung der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) gegründet. Mit der 2 Lohn- und Lohnnebenkosten

4 Hilfe der Firma Bosch wurde 2013 eine Kfz-Werkstatt in Stara Zagora modernisiert. Dort werden unter anderem Schweißer, Kfz-Mechaniker und Kfz-Techniker ausgebildet. Über die wichtigsten Arbeitsmarktkennzahlen informiert die Beschäftigungsagentur mit Sitz in Sofia ( in bulgarischer Sprache und das Nationale Statistikinstitut in englischer Sprache ( Aktuelle Informationen über die Situation auf dem bulgarischen Arbeitsmarkt aus Sicht deutscher Investoren bietet die AHK Bulgarien ( qualifizierung/berufsbildung). Einen Überblick über das Bildungssystem in Bulgarien bietet die Bundesagentur für Arbeit ( Rubrik: Bulgarien). Zur Platzierung von Stellenanzeigen für Arbeiter und einfache Angestellte eignen sich unter anderen die Tageszeitungen 24 Tschassa (24 Stunden, und Trud (Arbeit, Für die Ausschreibung von Führungspositionen empfiehlt sich eine Annonce in den Wirtschaftszeitungen Dnevnik ( und Capital ( Die Anzeigen in diesen Zeitungen werden oft über Personalberatungsunternehmen veröffentlicht, sodass der Arbeitgeber anonym bleibt. Onlinestellenbörsen bieten meist Seiten in bulgarischer und englischer Sprache: - (in englischer und bulgarischer Sprache) - (e-trudowa borsa, Stellenbörse der Beschäftigungsagentur, in englischer und bulgarischer Sprache) - (in englischer und bulgarischer Sprache) - (für IT-Fachkräfte, in englischer und bulgarischer Sprache) - (in englischer und bulgarischer Sprache) Die AHK Bulgarien ( bietet Stellenanzeigen in ihren Medien an. Außerdem können sich deutsche Unternehmen an diverse Personalvermittler und Headhunter wenden. In deutscher Sprache beraten zum Beispiel das Unternehmen Transearch ( und das Unternehmen Dr. Pendl & Dr. Piswanger Bulgaria EOOD ( Löhne und Gehälter Bulgarien lag im Jahr 2013 laut Eurostat an letzter Stelle in der EU mit 3,7 Euro Lohn- und Lohnnebenkosten/Stunde. Der statistische, durchschnittliche Bruttomonatslohn betrug nach Angaben des Nationalen Statistikinstituts im März 2014 genau 813 Lewa (Lw). Das sind umgerechnet rund 416 Euro (1 Euro = 1,9558 Lewa). Ein Jahr vorher, im März 2013, hat der durchschnittliche Bruttomonatslohn 796 Lewa (407 Euro) betragen. Lohnstatistiken des Statistikamtes sollten allerdings stets mit großer Vorsicht betrachtet werden. In der Privatwirtschaft kommt es immer noch vor, dass nur ein Teil des Lohns über eine ordentliche Lohnabrechnung bezahlt und damit statistisch erfasst wird. Barzuwendungen sind häufig, sodass das offiziell deklarierte Gehalt und das tatsächlich gezahlte weit auseinander liegen können. Am ehesten dürften die statistischen Zahlen für den öffentlichen Sektor stimmen. Germany Trade & Invest 3

5 Bulgarien (Juni 2014) Durchschnittliche Bruttomonatslöhne 2014 nach Regionen 1) März 2014 (in Lewa) Veränderung (in %) 2) März 2014 (in Euro) Landesdurchschnitt 813 2,1 415,7 Hauptstadt Sofia ,3 548,6 Region Südost (darunter 750 5,0 383,5 auch Bezirk Stara Zagora) Region Nordwest (darunter auch Bezirk Vidin) 660 7,7 337,5 1) vorläufige Angaben; 2) nominale Veränderung gegenüber März 2013 Quelle: NSI Entwicklung der durchschnittlichen Bruttojahreslöhne ) Nominal (in Lewa) Nominal (in Euro) 2) Nominale Veränderung in % 3) 11,8 6,4 5,8 6,6 10,5 Reale Veränderung in % 3) 8,8 3,9 1,5 3,5 9,5 1) vorläufige Angaben; 2) fester Wechselkurs: 1,9558 Lewa (BGN) = 1 Euro; 3) gegenüber Vorjahr bezogen auf Landeswährung Quelle: NSI; Stand: Aussagekräftiger als die Daten des Statistikamtes dürften für internationale Arbeitgeber Angaben der Personalberater sein. Im Gegensatz zu den Zahlen des Statistikamtes können die Gehaltsangaben der Personalberater sogar zu hoch gegriffen sein, da diese hauptsächlich mit ausländischen Unternehmen arbeiten, die in der Regel deutlich mehr zahlen als einheimische. 4 Lohn- und Lohnnebenkosten

6 Durchschnittliche Bruttomonatslöhne nach Branchen, Angaben für 1. Quartal ) 1. Quartal 2014 (in Lewa) 2) Veränderung (in %) 3) 1. Quartal 2014 (in Euro) 2) Insgesamt 796 2,3 407,0 Land-, Forst-, Fischwirtschaft 649 0,6 331,8 Bergbau ,2 672,3 Verarbeitende Industrie 681 5,6 348,2 Energie- und Gaswirtschaft ,9 783,8 Wasserwirtschaft, Abfallmanagement 750 7,4 383,5 Bauwirtschaft 644 6,6 329,3 Handel, Reparaturen 720-1,6 368,1 Beherbergungs- und Gaststättengewerbe 549 5,0 280,7 Transport, Lagerung, Nachrichtenübermittlung 766 0,9 391,6 IKT ,1 902,4 Finanzdienstleistungen ,1 740,9 Immobilienwirtschaft ,4 379,9 1) vorläufige Daten, 2) Durchschnitt des 1. Quartals 2014, 3) nominale Veränderung gegenüber dem 1. Quartal 2013 Quelle: NSI; Stand: Die Löhne und Gehälter schwanken in der Regel stark. Sie hängen unter anderem von der Position, der Qualifikation und der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Beschäftigten sowie von dem Unternehmen, der Unternehmensgröße, der Herkunft des Unternehmens (Inland/Ausland) und der Region ab. Durchschnittliche Bruttomonatslöhne nach ausgewählten Positionen ) Position Bruttomonatsgehalt 2014 (in Euro) 2) Geschäftsführerin einer größeren Niederlassung 3) bis Geschäftsführerin KMU bis Vertriebsleiterin bis Ingenieurin 450 bis Bauingenieurin 700 bis Elektroingenieurin 800 bis Maschinenbauingenieurin 800 bis Programmiererin 750 bis Sekretärin mit Fremdsprachenkenntnissen 300 bis Buchhalterin 400 bis Kraftfahrerin 300 bis 800 1) Arbeitnehmerbruttolöhne; 2) die großen Spannen erklären sich unter anderem durch unterschiedliche Qualifikationen, Unternehmensgröße und Unternehmensherkunft (Ausland/Inland) sowie Region; 3) zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Tabelle bei den Berufsbezeichnungen die jeweilige Begrifflichkeit sowohl für die männliche als auch die weibliche Form verwendet Quellen: AHK Bulgarien; Angaben eines Personalunternehmens; Stand: Germany Trade & Invest 5

7 Bulgarien (Juni 2014) Bulgarien: Durchschnittliche Bruttomonatslöhne Produktion ) Position Brutto/Monat (in Euro) 2) Angelernter Arbeiter (Tätigkeiten, die in wenigen Tagen 315 (Spanne 190 bis 550) zu erlernen sind und für die keine spezielle Berufsausbildung notwendig ist) Mitarbeiter, der unter Aufsicht Tätigkeiten ausführt, für 395 (Spanne 300 bis 640) die eine mehrjährige Berufsausbildung erforderlich ist Ausgebildeter Mitarbeiter mit mehrjähriger, praktischer 480 (Spanne 370 bis 800) Berufserfahrung, der Aufgaben zuverlässig ohne Aufsicht durchführen und Fertigungsprozesse einrichten kann Mitarbeiter mit mehrjähriger Erfahrung und Leitungsbefugnis, der als Vorarbeiter die Arbeit von Produktionsbe- 745 (Spanne 420 bis 2.000) reichen verantwortet 1) Arbeitnehmerbruttolöhne; 2) Die großen Spannen erklären sich unter anderem durch die Branche, Unternehmensgröße und die Region; Quellen: AHK Bulgarien; Angaben eines Personalunternehmens; Stand: Weitere Lohnbestandteile (Lebensmittelgutscheine, Zusatzleistungen, Prämien) Die Erwerbstätigen erhalten im Jahr 2014 von ihrem Arbeitgeber monatlich einen voucher for food im Wert von bis zu 60 Lewa (rund 31 Euro). Diese Lebensmittelgutscheine können die Beschäftigten in vielen Supermärkten und Restaurants einlösen. Die Gutscheine sind von der Steuer befreit und werden daher nicht nur von den Arbeitnehmern gern angenommen, sondern auch von den Arbeitgebern als zusätzliche Vergütung eingesetzt. Um die Steuermindereinnahmen zu deckeln, setzt das Finanzministerium jedoch eine jährliche Obergrenze für den Gesamtwert aller Voucher fest (2014: 240 Mio. Lewa; 2013: 200 Mio. Lewa). Zu den Grundvergütungen der Besserverdienenden kommen in der Regel Prämien und Zusatzleistungen. Das Bonuspaket des Geschäftsführers einer in Bulgarien eingetragenen internationalen Gesellschaft beinhaltet in der Regel Dienstwagen, Mobiltelefon/Smartphone ohne Gesprächslimit und Notebook/Tablet. Weitere mögliche Zusatzleistungen sind Aktienoptionen, Versicherungen sowie Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung. Vor der Finanz- und Wirtschaftskrise war es auch üblich, dass Unternehmen Fitnessclubmitgliedschaften gezahlt haben. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass vier von fünf Topmanagern mit den Leistungen ihrer Arbeitgeber zufrieden sind im Vergleich zu nur knapp der Hälfte der übrigen Beschäftigten. Sozialversicherungsbeiträge Seit gilt eine Einteilung der Arbeitsbedingungen in die Kategorien I (schwere Arbeitsbedingungen), II (erschwerte Arbeitsbedingungen) und III (normale und leichte Arbeitsbedingungen). Für Beschäftigte der Kategorien I und II gilt eine Pflicht zur ergänzenden Rentenversicherung in Berufsrentenfonds. Diese Beiträge zahlt der Arbeitgeber allein. Die sozialversicherungspflichtige Höchstgrenze beträgt für das Jahr 2014 genau Lewa (rund Euro). 6 Lohn- und Lohnnebenkosten

8 Sozialbeiträge 2014: Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile (in % ) Arbeitgeber Arbeitnehmer Gesamt 1. Rentenversicherung Arbeitnehmer mit Geburtsdatum bis III Kategorie Arbeit 9,9 7,9 17,8 I und II Kategorie Arbeit 12,9 7,9 20,8 Arbeitnehmer mit Geburtsdatum ab III Kategorie Arbeit 7,1 5,7 12,8 I und II Kategorie Arbeit 10,1 5,7 15,8 2. Ergänzende obligatorische Rentenversicherung 2.1.Universaler Rentenfonds Arbeitnehmer mit Geburtsdatum bis (I, II, III Kategorie Arbeit) Arbeitnehmer mit Geburtsdatum ab 2,8 2,2 5, (I, II, III Kategorie Arbeit) 2.2 Berufsrentenfonds Arbeitnehmer mit Geburtsdatum bis III Kategorie Arbeit I Kategorie Arbeit II Kategorie Arbeit Arbeitnehmer mit Geburtsdatum ab III Kategorie Arbeit I Kategorie Arbeit II Kategorie Arbeit Krankenversicherung 1) 4,8 3, Abgabe für Lohnfortzahlung im 2,1 1,4 3,5 Krankheitsfall und Mutterschaftsschutz 1) 5. Arbeitslosenversicherung 1) 0,6 0, Arbeitsunfall- und Berufskrankheitsversicherung 1), 2) 0,4 bis 1,1 0 0,4 bis 1,1 1) für alle Arbeitnehmer; 2) abhängig von der Risikostufe Quelle: Nationales Versicherungsinstitut In der Prognose des staatlichen Budgets für den Zeitraum 2015 bis 2017 ist keine Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge außer der Erhöhung des Beitrags für den Universalen Rentenfonds vorgesehen, der ab 2017 insgesamt 7% betragen soll (Art.157 Abs.1, Punkt. g Sozialversicherungsgesetzbuch). Germany Trade & Invest 7

9 Bulgarien (Juni 2014) Arbeitsrecht Gesetzliche Regelungen auf einen Blick Vergütung Individuell oder kollektiv durch Branchentarifvertrag geregelt Mindestlohn, monatlich 340 Lewa (174 Euro) 1) Wochenarbeitszeit 40 Stunden (Art. 136 ArbGB) Zulässige Überstunden im Regelfall (unbezahlt) Weitere zulässige Überstunden in Ausnahmesituationen (bezahlt) Gesetzliche Feiertage Urlaubsanspruch pro Jahr Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Probezeit Maximal 2 Stunden pro Tag und maximal 8 Stunden pro Woche, sodass eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten wird (Art. 136a Abs. 2 und 3 ArbGB) 2) Insgesamt maximal 150 Stunden pro Kalenderjahr, dabei gemäß Art. 146 Abs. 1 und 2 ArbGB nicht mehr als: - 30 Stunden am Tag oder 20 Stunden in der Nacht innerhalb eines Kalendermonats, - 6 Stunden am Tag oder 4 Stunden in der Nacht innerhalb einer Kalenderwoche, - 3 Stunden am Tag oder 2 Stunden in der Nacht an zwei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen. 14 Tage (Art. 154 Abs. 1 ArbGB) Mindestens 20 Arbeitstage (Art. 155 Abs. 4 ArbGB) Der Arbeitnehmer erhält für die ersten drei Krankheitstage 70% der durchschnittlichen Vergütung durch den Arbeitgeber; weitere Krankheitstage zahlt das Nationale Versicherungsinstitut. Dieses zahlt bei zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit 80% und bei berufsbedingter Krankheit 90% der durchschnittlichen Vergütung, auf welche Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden oder bezahlt werden müssen (Art Sozialversicherungsgesetzbuch) Bis zu 6 Monate 1) seit ; 2) innerhalb von vier Monaten durch Freizeit auszugleichen (Art. 136a Abs. 4 Arbeitsgesetzbuch) Quellen: Arbeitsgesetzbuch (Darzhaven vestnik, Nr. 27 vom ); Sozialversicherungsgesetzbuch (Darzhaven vestnik, Nr. 35 vom ) Rechtsgrundlagen Zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehören das Arbeitsgesetzbuch (bulgarisch: Kodex na truda, englisch: Labour Code, im Folgenden: ArbGB) und das Sozialversicherungsgesetzbuch. Beide Dokumente sind in bulgarischer Sprache kostenlos im Internet auf der Internetseite des bulgarischen Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik ( Link: Zakoni) sowie auf dem Rechtsportal abrufbar. Eine englische Übersetzung des ArbGB stellt die bulgarische Sicherheitsbehörde (NRS) zur Verfügung: Link: About Us, Legal Basis. 8 Lohn- und Lohnnebenkosten

10 Vertragsabschluss Der Arbeitsvertrag bedarf grundsätzlich der Schriftform (Art. 62 Abs. 1 ArbGB). Der Arbeitsvertrag darf nicht vom bulgarischen Arbeitsrecht bezüglich des Mindestlohns, der Höchstdauer der Arbeitszeit, Pausenzeiten, Mindestdauer des bezahlten Urlaubs, Mindestkündigungsfristen, Mindestvorschriften für die Beendigung des Arbeitsvertrages sowie von den bestehenden Hygieneund Arbeitsschutzvorschriften abweichen. Mindestbestandteile des Arbeitsvertrages sind gemäß Art. 66 Abs. 1 ArbGB: 1. Informationen über die Vertragsparteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer), 2. Arbeitsort (wenn dieser nicht bestimmt wird, gilt als Arbeitsort der Sitz des Arbeitgebers), 3. Bezeichnung der Position und der Art der Arbeit, 4. Datum der Unterzeichnung und Beginn des Inkrafttretens (Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme), 5. Dauer des Arbeitsvertrags (befristet oder unbefristet), 6. Länge des Basis- und eines gegebenenfalls vereinbarten längeren bezahlten Jahresurlaubs, und zusätzliche bezahlte freie Arbeitstage, 7. gleiche Frist für beide Vertragsparteien im Fall einer Kündigung (unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mindestkündigungsfrist), 8. Höhe der Basisvergütung und gegebenenfalls Prämien- und Bonuszahlungen sowie die Zeitpunkte/-intervalle ihrer Zahlung, 9. Länge des Arbeitstages oder der Arbeitswoche. Arbeitsverträge können auf unbestimmte Zeit (unbefristet) oder für eine bestimmte Zeit (befristet) abgeschlossen werden (Art. 67 Abs. 1 ArbGB). Ein Arbeitsvertrag wird stets als unbefristet angesehen, sofern nicht explizit eine Befristung mit dem Arbeitnehmer vereinbart und im Vertrag niedergeschrieben wurde (Art. 67 Abs. 2 ArbGB). Zudem kann ein unbefristeter Arbeitsvertrag nicht in einen befristeten umgewandelt werden, es sei denn, der Arbeitnehmer gibt explizit seine Zustimmung dazu und die Änderung wird schriftlich festgehalten (Art. 67 Abs. 3 ArbGB). Befristete Arbeitsverträge können abgeschlossen werden (Art. 68 Abs. 1 ArbGB): 1. für eine bestimmte Zeit bis zu drei Jahren - für die Ausführung temporärer, saisonaler oder kurzzeitiger Arbeiten oder auf schriftlichen Antrag des Arbeitnehmers; 2. bis zur Beendigung einer bestimmten, genau spezifizierten Arbeit; 3. als Vertretung für einen temporär abwesenden Arbeitnehmer; 4. für eine Arbeitsstelle, die nach einem Auswahlverfahren ( competitive examination ) vergeben wird - und zwar für die Zeit, bis die Stelle nach Beendigung des Verfahrens vergeben wird. Bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages ist dem Arbeitnehmer eine schriftliche Stellenbeschreibung auszuhändigen (Art. 127 Abs. 1, Pkt. 4 ArbGB). Germany Trade & Invest 9

11 Bulgarien (Juni 2014) Rechte und Pflichten der Vertragsparteien Die wöchentliche Arbeitszeit bei einer Fünf-Tage-Woche beträgt 40 Stunden (8-Stunden-Arbeitstag). Geleistete, unbezahlte Überstunden (siehe Tabelle Gesetzliche Regelungen auf einen Blick, zulässige Überstunden im Regelfall) sind innerhalb von vier Monaten durch Freizeit auszugleichen (Art. 136a Abs. 4 ArbGB). Wird das Arbeitsverhältnis vorher beendet, hat der Arbeitgeber die Überstunden zu vergüten (Art. 136a Abs. 5 ArbGB). Weitere Überstunden in Ausnahmesituationen (siehe Tabelle: Weitere zulässige Überstunden in Ausnahmesituationen ) werden gemäß Art. 262 ArbGB vergütet - und zwar nicht weniger als: - 50% bei Arbeit an Werktagen, - 75% bei Arbeit an Wochenenden, - 100% bei Arbeit an offiziellen Feiertagen, - 50% bei Arbeit mit einer akkumulierten Kalkulation der Arbeitszeit (Arbeitszeitkonto). Zu Ausnahmesituationen gehören beispielsweise die Wiederherstellung der Wasser-, Strom- und Wärmeversorgung, die Instandsetzung von Maschinen und Ausrüstungen, Saisonarbeiten und Verteidigungszwecke. Die Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf eine Pause von 30 Minuten pro Arbeitstag (Art. 151 Abs. 1 ArbGB) und eine ununterbrochene Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen von mindestens 12 Stunden (Art. 152 ArbGB). Bei einer Fünf-Tage-Arbeitswoche steht dem Arbeitnehmer einmal pro Woche eine Ruhezeit von zwei aufeinanderfolgenden Tagen (48 Stunden) zu, einer davon ist obligatorisch der Sonntag (Art. 153 ArbGB). In Unternehmen, wo die Arbeitsprozesse flexible Arbeitszeiten zulassen, dürfen Arbeitszeitkonten geführt werden (Art. 139 Abs. 2 ArbGB). Für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern kann der Arbeitgeber - nach Absprache mit den Arbeitnehmervertretern und sofern der Tarifvertrag dies nicht verbietet - Open-End-Arbeitszeiten einführen. Die Überstunden sind durch zusätzlich bezahlten Jahresurlaub und bei Arbeit an Feiertagen durch Überstundenzuschläge abzugelten (Art. 139a Abs. 7 ArbGB). Nach achtmonatiger Arbeitszeit ab dem Zeitpunkt der Einstellung hat der Arbeitnehmer erstmalig Anspruch auf bezahlten Urlaub (Art. 155 Abs. 1 und 2 ArbGB). Dabei darf der jährlich bezahlte Urlaub 20 Arbeitstage nicht unterschreiten (Art. 155 Abs. 4 ArbGB). Der Mutterschaftsurlaub wurde auf 410 Tage erhöht, davon obligatorisch 45 Tage vor der Geburt (Art. 163 ArbGB). Wird das Kind nicht in einer Kinderkrippe/einem Kindergarten betreut, haben die Mutter oder der Vater das Recht auf eine zusätzliche Erziehungszeit bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes (Art. 164 ArbGB). Im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber für die ersten drei Krankheitstage 70% (siehe Tabelle Gesetzliche Regelungen auf einen Blick ). Weitere Krankheitstage zahlt das Nationale Versicherungsinstitut. Dabei zahlt das Versicherungsinstitut bei zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit 80% und bei berufsbedingter Krankheit 90% der durchschnittlichen Vergütung der letzten zwölf Monate (Art Sozialversicherungsgesetzbuch). 10 Lohn- und Lohnnebenkosten

12 Es gibt 14 gesetzliche und damit bezahlte Feiertage in Bulgarien (Art. 154 ArbGB) für das Jahr 2014: - 1. Januar - Neujahr - 3. März - Tag der Befreiung - 18., 19., 20., 21. April - Karfreitag, Ostersonnabend, Ostersonntag und Ostermontag - 1. Mai - Tag der Arbeit - 6. Mai - Tag der bulgarischen Armee Mai - Tag der bulgarischen Kultur und des slawischen Schrifttums - 6. September - Tag der Vereinigung Bulgariens September - Unabhängigkeitstag - 24., 25. und 26. Dezember - Heiliger Abend und Weihnachten Der Arbeitgeber hat für saubere und gesunde Arbeitsbedingungen zu sorgen und die Würde des Arbeitnehmers im Arbeitsprozess zu schützen (Art. 127 Abs. 1 ArbGB und Art. 275 ArbGB). Das Arbeitsgesetzbuch (Art. 8 Abs. 3) untersagt die direkte und indirekte Diskriminierung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber aufgrund von Nationalität, Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Rasse, Hautfarbe, Alter, politischen und religiösen Überzeugungen, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft und anderen sozialen Organisationen und Bewegungen, familiärer und materieller Situation, Existenz von psychischen oder physischen Störungen, sowie aufgrund von Unterschieden in der Dauer des Arbeitsvertrags und der Arbeitszeit. Vertragsbeendigung Jegliche Vertragsbeendigung bedarf der Schriftform (Art. 335 ArbGB). Bei nicht eingehaltener Kündigungsfrist endet der Vertrag nach Ablauf der Restzeit der Kündigungsfrist. In den Fällen, in denen eine fristlose Kündigung erfolgt, ist das Arbeitsverhältnis mit Zugang der schriftlichen Feststellung über dessen Beendigung aufgelöst (Art. 335 ArbGB). Artikel 330 ArbGB regelt Gründe für eine sofortige, das heißt fristlose Kündigung (vor allem disziplinarische Gründe, Interessenkonflikte, Verurteilung des Arbeitnehmers etc.). In Art. 325 ArbGB werden weitere Gründe für eine außerordentliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgezählt (unter anderem gegenseitiges Einvernehmen, Tod des Arbeitnehmers etc.). Sofern nicht die in Art. 330 ArbGB genannten Gründe für eine fristlose Kündigung vorliegen, ist ein Arbeitgeber lediglich zu einer ordentlichen Kündigung nach Art. 328 ArbGB berechtigt. Die Fristen für eine ordentliche Kündigung richten sich nach Art. 326 Abs. 2 ArbGB - sowohl für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer (Ausnahme Art. 326 Abs. 3 ArbGB) als auch durch den Arbeitgeber. Bei einem unbefristeten Vertrag gilt eine Mindestfrist von 30 Tagen, sofern nicht eine längere Kündigungsfrist vereinbart worden ist, die jedoch drei Monate nicht überschreiten darf. Handelt es sich dagegen um ein befristetes Arbeitsverhältnis, so beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, aber nicht über die Restlaufzeit des Vertrags hinaus (Art. 326 Abs. 2 ArbGB). Germany Trade & Invest 11

13 Bulgarien (Juni 2014) Eine ordentliche Kündigung setzt einen der folgenden, in Art. 328 ArbGB geregelten betriebs-, personen- oder verhaltensbedingten Gründe voraus: 1. Schließung des Unternehmens; 2. Teilschließung oder Belegschaftsreduzierung; 3. Reduzierung des Arbeitsumfangs; 4. Arbeitsunterbrechung für mehr als 15 Arbeitstage; 5. dem Arbeitnehmer fehlen die Eigenschaften für eine effiziente Arbeitserfüllung; 6. dem Arbeitnehmer mangelt es an der erforderlichen Bildung oder Berufsausbildung für die bestimmte Tätigkeit; 7. der Arbeitnehmer lehnt die Versetzung an einen Ort ab, wenn das Unternehmen/ein Unternehmensteil an einen anderen Ort verlagert wird; 8. die Stelle des Arbeitnehmers muss frei gemacht werden für die Wiedereinsetzung eines unrechtmäßig entlassenen Arbeitnehmers in seine vorherige Position; 9. (außer Kraft) 10. die eingestellte Person vollendet das 65. Lebensjahr (betrifft nur Professoren und andere akademische Grade, die länger als andere arbeiten können); 10a. die eingestellte Person erhält bereits eine Rente oder ist berechtigt, eine Rente zu erhalten; 11. die Anforderungen an die konkrete Arbeitstätigkeit haben sich geändert und der Arbeitnehmer ist nicht dafür qualifiziert; 12. Vorliegen objektiver Unmöglichkeit, den Arbeitsvertrag zu erfüllen. Zusätzlich zu den in Art. 328 Abs. 1 ArbGB genannten Gründen nennt Art. 328 Abs. 2 ArbGB weitere Kündigungsgründe für Angestellte in Managementpositionen. Vertragsbeendigung gegen Abfindung Als speziellen Beendigungstatbestand hält Art. 331 ArbGB rechtliche Lösungen bereit, die auf eine einvernehmliche Vertragsbeendigung auf Initiative des Arbeitgebers bei Zahlung einer Entschädigung abzielen. Danach kann der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Angebot unterbreiten, wonach gegen eine Abfindung das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird. Äußert sich der Arbeitnehmer dazu nicht binnen sieben Tagen schriftlich, so gilt das Angebot als nicht angenommen. Bei Zustimmung durch den Arbeitnehmer beträgt die Entschädigung mindestens das Vierfache seiner letzten Bruttovergütung, sofern nicht die Parteien eine höhere Abfindung vereinbart haben. Die Abfindung muss innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden. Geschieht dies nicht, so gilt der Arbeitsvertrag als weiterbestehend. 12 Lohn- und Lohnnebenkosten

14 Kontaktanschriften: Praktische Hinweise für Expatriates, wie Informationen zu Bildungseinrichtungen, medizinischer Versorgung und Lebenshaltungskosten können über das Bundesverwaltungsamt bezogen werden: Bundesverwaltungsamt, Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige siehe Internet; Internet: AHK Bulgarien (Deutsch-Bulgarische Industrie- und Handelskammer) Internet: Ministerstwo na truda i sozialnata politika (Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik) mlsp@mlsp.government.bg; Internet: Agentur für Beschäftigung az@az.government.bg; Internet: Nationalen Osiguritelen Institut (NOI; Nationales Institut für Sozialversicherung) noi@nssi.bg; Internet: AIMS Human Capital Bulgaria office@aims.bg; Internet: Balkaninvest info@balkaninvest.eu; Internet: ConsulTeam Recruitment and Selection cteam@consulteam.bg; Internet: HILL International BG hill@hill.bg; Internet: Dr. Pendl & Dr. Piswanger Bulgaria EOOD office@pendlpiswanger.bg; Internet: Germany Trade & Invest 13

15 Kontakt Impressum Herausgeber: Germany Trade and Invest Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbh Villemombler Straße Bonn Tel.: +49 (0)228/ Fax: +49 (0)228/ Internet: Hauptsitz der Gesellschaft: Friedrichstraße 60, Berlin Geschäftsführung: Dr. Benno Bunse, Erster Geschäftsführer Dr. Jürgen Friedrich, Geschäftsführer Autor: Michael Marks, Sofia Redaktion/Ansprechpartner: Waldemar Lichter, Tel.: +49 (0)228/ , Redaktionsschluss: Juni 2014 Bestell-Nr.: Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck - auch teilweise - nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung. Trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt. Layout: Germany Trade & Invest Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

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