Dezember 2011 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Uwe Jirjahn, Vanessa Lange
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1 Dezember 2011 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Uwe Jirjahn, Vanessa Lange Kapitalbeteiligung und Gewinnbeteiligung von Arbeitnehmern - Unterschiede, Gemeinsamkeiten und Implikationen für die industriellen Beziehungen in Deutschland Abschlussbericht Auf einen Blick Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass materielle Anreize häufiger in Betrieben mit Betriebsrat und in Betrieben mit ausländischen Eigentümern eingesetzt werden. Getrennte Schätzungen nach der Eigentümerstruktur zeigen, dass betriebliche Mitbestimmung in Betrieben mit inländischen Eigentümern zu einer verstärkten Nutzung von Gewinn- und Kapitalbeteiligungssystemen beiträgt. In Betrieben mit ausländischen Eigentümern besteht ein solcher Zusammenhang nicht. In Hinblick auf die Wirkungen materieller Mitarbeiterbeteiligung wurden insbesondere die Effekte auf die Personalfluktuation untersucht. Hier zeigte sich, dass eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung insbesondere dann zu einer längerfristigen Personalbindung beitragen kann, wenn ein Betriebsrat vorhanden ist.
2 Kapitalbeteiligung und Gewinnbeteiligung von Arbeitnehmern Unterschiede, Gemeinsamkeiten und Implikationen für die industriellen Beziehungen in Deutschland Abschlussbericht zum von der Hans Böckler Stiftung geförderten Forschungsprojekt Projektleitung: Prof. Dr. Uwe Jirjahn Projektmitarbeit: Dipl.-Ök. Vanessa Lange Datum: Adresse: Universität Trier, Fachbereich IV, Lehrstuhl für Arbeitsmarktökonomik, Universitätsring 15, Trier,
3 1 1. Einleitung Während die materielle Beteiligung von Mitarbeitern als Gewinn- oder Kapitalbeteiligung in Ländern wie den USA weit verbreitet ist, spielt sie in der Bundesrepublik eine deutlich geringere Rolle. In den letzten Jahren ist die materielle Mitarbeiterbeteiligung jedoch auch in Deutschland in den Fokus der unternehmens- und wirtschaftspolitischen Diskussion gerückt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach den Determinanten der betrieblichen Nutzung und den Wirkungen von materieller Mitarbeiterbeteiligung. Insbesondere stellt sich dabei die Frage, welche Implikationen sich für die betriebliche Mitbestimmung in der Bundesrepublik ergeben. Antworten lassen sich nur auf der Basis ökonometrischer Analysen finden. Vorliegende ökonometrische Untersuchungen für die Bundesrepublik haben sich jedoch überwiegend auf eine Gewinnbeteiligung von Mitarbeitern konzentriert und die Mitarbeiterkapitalbeteiligung fast völlig vernachlässigt. Zudem wurde bislang nicht berücksichtigt, dass die Rolle, die die betriebliche Mitbestimmung für die Nutzung und die Effekte von materieller Mitarbeiterbeteiligung spielt, von den jeweiligen betrieblichen Rahmenbedingungen abhängen kann. Die Zielsetzung des von der Hans Böckler Stiftung geförderten Forschungsprojekts bestand darin, einen Beitrag zur Schließung dieser Forschungslücke zu leisten und Gewinn- und Kapitalbeteiligung im Hinblick auf ihre Determinanten und Effekte systematisch miteinander zu vergleichen. Ein besonderer Fokus lag dabei auf der Bedeutung, die die betriebliche Mitbestimmung für die beiden Beteiligungsformen hat. Datengrundlage des Forschungsprojekts bildete das IAB Betriebspanel.
4 2 Bei der Analyse der Determinanten zeigte sich, dass die Rolle der betrieblichen Mitbestimmung für die Nutzung von materieller Mitarbeiterbeteiligung entscheidend von der Eigentümerstruktur des Betriebs abhängt. In Betrieben mit inländischen Eigentümern ist das Vorhandensein eines Betriebsrats positiv mit der Nutzung einer Gewinn- wie auch Kapitalbeteiligung verbunden. Dies spricht dafür, dass Betriebsräte in diesen Betrieben eine wichtige Funktion als vertrauensbildende Institution wahrnehmen, die den Einsatz der betrachteten Entlohnungsformen fördert. Kein positiver Zusammenhang zwischen Betriebsräten und materieller Mitarbeiterbeteiligung lässt sich hingegen in Betrieben mit ausländischen Eigentümern feststellen. Weitergehende Robustheits-Checks zeigten, dass dieser negative Interaktionseffekt von betrieblicher Mitbestimmung und ausländischen Eigentümern nicht auf die Nutzung von spezifischen Entlohnungsformen beschränkt ist, sondern sich auch im Hinblick auf die Produktivität von Betrieben nachweisen lässt. Ein möglicher Grund könnte darin liegen, dass verstärkte Konflikte mit ausländischen Eigentümern es den Betriebsräten erschweren, ihre vertrauensbildende Funktion auszuüben. Bei der Analyse der Effekte standen die Wirkungen von Gewinn- und Kapitalbeteiligung auf die Personalfluktuation im Vordergrund. Hier verdeutlichten die Analysen, dass sich die Wirkungen der beiden Beteiligungsformen grundlegend voneinander unterscheiden können. Während eine Gewinnbeteiligung der Mitarbeiter mit einer erhöhten Personalfluktuation verbunden ist, geht eine Kapitalbeteiligung mit einer verringerten Personalfluktuation einher. Diese Resultate sprechen dafür, dass längerfristig ausgerichtete Anreize eher von einer Kapitalbeteiligung ausgehen, was zu einer erhöhten Mitarbeiterbindung beiträgt. Die Analyse lieferte zudem einige Evidenz, dass die längerfristigen Anreize einer Kapitalbeteiligung
5 3 insbesondere dann wirksam werden, wenn ein Betriebsrat vorhanden ist. Dies spricht dafür, dass die vertrauensbildende Rolle betrieblicher Mitbestimmung auch für die Funktionsfähigkeit einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung eine wichtige Rolle spielen kann.
6 4 2. Im Rahmen des Forschungsprojekts entstandene Arbeiten Insgesamt sind im Rahmen des Forschungsprojekts drei Arbeiten entstanden, die dem Abschlussbericht beigefügt sind: (1) John S. Heywood und Uwe Jirjahn (2011): Variable Pay, Industrial Relations and Foreign Ownership: Evidence from Germany, Research Papers in Economics 5/11, Universität Trier. (2) Uwe Jirjahn und Steffen Mueller (2011): Nonunion Worker Representation, Foreign Owners and the Performance of Establishments, Arbeitspapier, Universität Trier. (3) Vanessa Lange (2011): Financial Participation and Churning: Does Worker Representation Play a Moderating Role?, Arbeitspapier, Universität Trier. Die ersten beiden Arbeiten sind bei internationalen Fachzeitschriften für eine mögliche Publikation eingereicht. Die dritte Arbeit befindet sich gegenwärtig in Vorbereitung zur Einreichung bei einer Fachzeitschrift. Im Folgenden werden die zentralen Ergebnisse dieser Untersuchungen zusammengefasst.
7 5 3. Materielle Mitarbeiterbeteiliung, industrielle Beziehungen und ausländische Eigentümer Der Beitrag von Heywood und Jirjahn (2011) beschäftigt sich mit dem systematischen Vergleich der betrieblichen Nutzung von Gewinn- und Kapitalbeteiligung. Im Fokus der Untersuchung steht dabei die Bedeutung, die Betriebsräte für die Nutzung der beiden Beteiligungsformen in Betrieben mit inländischen und ausländischen Eigentümern haben. Theoretische Überlegungen sprechen dafür, dass Betriebsräte zu vertrauensvollen industriellen Beziehungen in Betrieben beitragen können. Dies ist gerade auch bei einer Gewinn- oder Kapitalbeteiligung der Belegschaft von Bedeutung, da diese Entlohnungsformen die Entlohnung der Arbeitnehmer in besonderem Maße von strategischen Entscheidungen des Managements abhängig machen. Fördern Betriebsräte das Vertrauen in Entscheidungen des Managements, dann erhöht dies die Kooperationsbereitschaft der Belegschaft bei der Implementierung von materiellen Beteiligungsformen. Inwiefern Betriebsräte diese vertrauensfördernde Funktion wahrnehmen, kann jedoch von der Eigentümerstruktur abhängen. Mehrere Gründe sprechen dafür, dass es Betriebsräten in Betrieben mit ausländischen Eigentümern schwerer fallen dürfte, eine vertrauensbildende Rolle zu spielen. Zum einen hat der Betriebsrat weniger Einflussmöglichkeiten auf die Entscheidungen des Managements im Ausland. Die Arbeitnehmer sind somit vor einseitigen Maßnahmen des Managements weniger geschützt. Zum anderen können Informationsasymmetrien zwischen dem ausländischem Management und dem lokalen Betriebsrat nicht abgebaut werden. Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass betriebliche Mitbestimmung eher in Betrieben mit inländischen Eigentümern und weniger in
8 6 Betrieben mit ausländischen Eigentümern einen positiven Einfluss auf die Nutzung von Gewinn- und Kapitalbeteiligungssystemen ausüben sollte. Diese Hypothese wird durch die empirischen Ergebnisse bestätigt. In Betrieben mit inländischen Eigentümern ist das Vorhandensein eines Betriebsrats positiv mit der Nutzung von Gewinn- wie auch Kapitalbeteiligung verbunden. Dies spricht dafür, dass der Betriebsrat in Betrieben mit inländischen Eigentümern in der Tat eine vertrauensbildende Funktion hat. In Betrieben mit ausländischen Eigentümern zeigt sich demgegenüber kein positiver Einfluss betrieblicher Mitbestimmung. Dieses Resultat ist insbesondere auch deshalb bemerkenswert, da die empirische Analyse Evidenz liefert, dass Betriebe mit ausländischen Eigentümern ein verstärktes Interesse an materieller Mitarbeiterbeteiligung haben. Insgesamt scheinen Betriebe mit ausländischen Eigentümern Gewinn- und Kapitalbeteiligungssysteme zu implementieren, ohne dass sie den Betriebsrat als vertrauensbildende Institution einbeziehen.
9 7 4. Betriebliche Mitbestimmung, ausländische Eigentümer und Produktivität Um zu überprüfen, ob sich die negative Interaktion zwischen betrieblicher Mitbestimmung und ausländischen Eigentümern nicht nur im Hinblick auf die Nutzung von Entlohnungsformen, sondern auch in anderen Bereichen zeigt, wurden in einem weiteren Schritt Produktivitätsschätzungen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Analyse werden in dem Beitrag von Jirjahn und Müller (2011) ausführlich diskutiert. Auch die Ergebnisse von Jirjahn und Müller sprechen dafür, dass die Rolle von Betriebsräten von der Eigentümerstruktur des Betriebs abhängt. Positive Produktivitätseffekte von Betriebsräten zeigen sich nur in Betrieben mit inländischen, nicht jedoch in Betrieben mit ausländischen Eigentümern. Somit bestätigt auch diese Analyse, dass die vertrauensbildende Funktion des Betriebsrats in Betrieben mit ausländischen Eigentümern erschwert wird.
10 8 5. Materielle Mitarbeiterbeteiligung und Personalfluktuation Der Beitrag von Lange (2011) beschäftigt sich mit den Wirkungen materieller Mitarbeiterbeteiligung auf die Personalfluktuation. Es wird untersucht, ob sich Gewinn- und Kapitalbeteiligung unterschiedlich auf die Personalfluktuation auswirken und ob diese Wirkungen durch das Vorhandensein eines Betriebsrats beeinflusst werden. Aus theoretischer Sicht lassen sich Gewinn- und Kapitalbeteiligung anhand des Wirkungszeitraums ihrer Anreizeffekte unterscheiden. Eine Gewinnbeteiligung bindet das Personal nur für eine kurze Frist an den Betrieb, wohingegen eine Kapitalbeteiligung Anreize zur langfristigen Personalbindung liefert. Diese längere Frist kann dadurch erklärt werden, dass sich längerfristige Auswirkungen des Verhaltens von Mitarbeitern im Wert der von ihnen gehaltenen Anteile niederschlagen. Jedoch machen beide Formen der materiellen Mitarbeiterbeteiligung die finanzielle Situation von Arbeitnehmern in besonderem Maße von strategischen Managemententscheidungen abhängig. Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass die Anreizwirkungen materieller Mitarbeiterbeteiligung vom Vorhandensein eines Betriebsrats als vertrauensbildender Institution beeinflusst werden. Die empirischen Ergebnisse sprechen dafür, dass die beiden Formen materieller Mitarbeiterbeteiligung in der Tat gegensätzliche Wirkungen auf die Personalfluktuation ausüben. Während eine Gewinnbeteiligung der Belegschaft mit einer erhöhten Personalfluktuation verbunden ist, ergibt sich für eine Kapitalbeteiligung tendenziell das Gegenteil. Eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung trägt insbesondere in Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes zu einer längerfristigen Personalbindung bei, in denen ein Betriebsrat vorhanden ist.
11 9 Die empirischen Analysen bestätigen zudem die Ergebnisse vorangegangener Studien, wonach das Vorhandensein eines Betriebsrats selbst mit einer verringerten Personalfluktuation einhergeht. Dies gilt insbesondere für Betriebe mit Bindung an einen Tarifvertrag.
12 10 6. Schlussbemerkungen Insgesamt sprechen die gewonnenen Ergebnisse dafür, dass eine Gewinn- und Kapitalbeteiligung der Belegschaft die Funktionsfähigkeit betrieblicher Mitbestimmung nicht in Frage stellen muss. Die Ergebnisse liefern ganz im Gegenteil Hinweise, dass betriebliche Mitbestimmung und materielle Mitarbeiterbeteiligung unter bestimmten Bedingungen sogar komplementär sein können. Zum einen sprechen die Ergebnisse dafür, dass eine Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter im Verarbeitenden Gewerbe insbesondere dann zu einer längerfristigen Mitarbeiterbindung beiträgt, wenn im Betrieb ein Betriebsrat vorhanden ist. Zum anderen zeigen die empirischen Analysen, dass betriebliche Mitbestimmung die Nutzung materieller Mitarbeiterbeteiligungssysteme unter bestimmten Bedingungen fördern kann. Die Analyse der Determinanten der Nutzung materieller Beteiligungsformen spricht dafür, dass die Rolle betrieblicher Mitbestimmung entscheidend von der Eigentümerstruktur des Betriebs abhängt. Betriebliche Mitbestimmung ist positiv mit der Nutzung von Gewinn- und Kapitalbeteiligungssystemen verbunden, sofern sich der Betrieb in der Hand inländischer Eigentümer befindet. Für Betriebe mit ausländischen Eigentümern zeigt sich hingegen kein positiver Einfluss betrieblicher Mitbestimmung auf die Nutzung materieller Mitarbeiterbeteiligung. Allerdings scheint das Vorhandensein ausländischer Eigentümer nicht nur im Hinblick auf die Nutzung von Entlohnungsformen, sondern generell eine Herausforderung für die betriebliche Mitbestimmung darzustellen. Eine interessante Frage für künftige Untersuchungen besteht darin, ob dies für ausländische Eigentümer generell oder nur für spezielle Typen von ausländischen Eigentümern gilt.
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