LAGEBERICHT UND JAHRESABSCHLUSS 2011 DER AE SPA EW AG UND KONSOLIDIERTER JAHRESABSCHLUSS 2011 DER EW-GRUPPE

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1 - 1 - AZIENDA ENERGETICA SPA - ETSCHWERKE AG LAGEBERICHT UND JAHRESABSCHLUSS 2011 DER AE SPA EW AG UND KONSOLIDIERTER JAHRESABSCHLUSS 2011 DER EW-GRUPPE Azienda Energetica S.p.A. Etschwerke AG I Bozen - Zwölfmalgreiener Straße 8 Steuernummer-MwSt.-Nummer Handelsregister BZ - Gesellschaftskapital Euro

2 - 2 - LAGEBERICHT DER AE SPA EW AG Sehr geehrte Aktionäre, es wird Ihnen der Jahresabschluss 2011 Ihres Betriebs, welcher mit einem Reingewinn von Euro schließt, zur Genehmigung vorgelegt. Im Jahr 2010 entsprach der Reingewinn ca. 21,7 Millionen Euro. Der außerordentliche Gewinn 2011 ist nicht nur auf das ausgezeichnete Geschäftsergebnis des Betriebs sondern auch vor allem auf die periodengerecht berechneten Dividenden der abhängigen und verbundenen Gesellschaften, insbesondere der Etschwerke Trading GmbH, zurückzuführen. Zur besseren Verständnis dieses Berichts wird, vor Prüfung der Geschäftsergebnisse, eine allgemeine Übersicht der Bereiche, in denen der Betrieb tätig war, vorgestellt. Gesamtstaatliches Umfeld Was den Strom- und den Erdgassektor betrifft, werden nachfolgend die wichtigsten von den zuständigen Behörden im Laufe des Jahres 2011 verabschiedeten Maßnahmen kurz in zeitlicher Abfolge angeführt. Mit Beschluss vom ARG/gas Nr. 1 hat die Aufsichtsbehörde für Strom und Gas (nachstehend Aufsichtsbehörde oder ABSG) Bestimmungen über die Prämien/Pönalen für die Einschränkung des Erdgasverbrauchs gemäß den Dekreten des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung (nachstehend MWE) vom 11. September 2007 und vom 28. Dezember 2010 erlassen. Letzeres Dekret hat die Bestimmungen über die Prämien/Pönalen für die Einschränkung des Erdgasverbrauchs im thermischen Jahr 2010/2011 festgelegt, hat aber die Anwendung der Vorschriften für die Einschränkung des Gasverbrauchs auf freiwilliger Basis und nur auf den Zeitraum vom 31. Jänner 2011 bis 3. April 2011 eingegrenzt. Mit Dekret vom hat das MWE gemeinsam mit dem Minister für die Beziehungen zu den Regionen und für den territorialen Zusammenhalt die Mindesteinzugsgebiete im Bereich der Erdgasverteilung festgelegt. Für jedes Einzugsgebiet wird eine einzige Ausschreibung durchgeführt, um den neuen Betreiber zu ermitteln, welcher den derzeitigen Netzbetreibern der Gemeinden des Einzugsgebiets nachfolgen wird. Nach Zuschlagserteilung wird die Nachfolge schrittweise und je nach Ablauf der Konzessionen erfolgen, es sei denn es kommt zu einer einvernehmlichen, vorzeitigen Kündigung. Die Dauer des Auftrags beträgt zwölf Jahre ab erster Nachfolge in das Einzugsgebiet. Diese Frist ist für die Erreichung eines angemessenen Sicherheits- und Wirtschaftlichkeitsgrads unter Berücksichtigung der Skaleneffekte, die das natürliche Monopol kennzeichnen - als angebracht erachtet worden. Auf nationaler Ebene sind 177 Einzugsgebiete festgelegt worden. Für die Autonome Provinz Bozen ist ein einziges Einzugsgebiet und für die Provinz Trient sind 3 Einzugsgebiete vorgesehen. Unbeschadet bleiben die Rechte der Regionen mit Sonderstatut und der Autonomen

3 - 3 - Provinzen Trient und Bozen. Ziel der Vergabe der neuen Konzessionen an die Einzugsgebiete, d. h. an einen Betreiber für vereinigte Gebiete, ist es, eine effiziente Entwicklung des Verteilungsdienstes zu gewährleisten, die Betriebskosten zum Vorteil der Endkunden zu reduzieren und den Wettbewerb im Bereich Gasverkauf zu fördern. Die Kostenreduzierung wird durch einen Skaleneffekt erreicht, insbesondere bei einer mittleren bis kleinen Kundenanzahl (weniger als Endkunden). Mit Beschluss vom ARG/elt Nr. 5 hat die Aufsichtsbehörde den mittleren Stromverkaufspreis im Jahr 2010 laut Gv.D. 387/2003 zur Bestimmung des Absatzpreises der Grünen Zertifikate für das Jahr 2011 auf 66,90 Euro/MWh festgelegt. Der Richtpreis für die GZ ist auf 113,10 Euro/MWh (180 Euro/MWh 66,90 Euro/MWh) festgelegt worden. Am hat die Aufsichtsbehörde den Bericht über den Stand des Strom- und Gasmarktes und über die Verwendung und Ergänzung der mit erneuerbaren Energiequellen betriebenen Anlagen veröffentlicht: einige in diesem Bericht - gemäß Gesetz 99/09 an die zuständigen Parlamentsausschüsse übermittelt - hervorgehobene Thematiken betreffen eine andauernde Ineffizienz des Gasmarktes, die Fortschritte des Strommarktes und die wachsende Auswirkung der erneuerbaren Energie in der Rechnung. Die Aufsichtsbehörde hat mit Beschluss VIS Nr. 24 das Ermittlungsverfahren abgeschlossen, welches gegenüber dem Betrieb mit Beschluss VIS Nr. 171/09 eingeleitet und mit Beschluss VIS Nr. 11/10 erneuert worden war. Aus der Prüfung der Fakten und Umstände, die sich im Laufe der Ermittlungen in Bezug auf einige Unregelmäßigkeiten bei der Bestimmung der vom Nationalen Übertragungsnetz bezogenen und den Kunden des Netzregelungsdienstes auf nicht korrekte Weise zugewiesenen Energiemengen ergeben haben, sind im Dreijahreszeitraum mögliche Verstöße seitens einiger Gesellschaften darunter auch der Betrieb - hervorgegangen. Die Aufsichtsbehörde hat nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens festgestellt, dass der Betrieb die Bestimmungen in Bezug auf die Gruppierung der Verbrauchsablesungen für den Dispatchingdienst nicht verletzt hat. Das Gv.D. vom Nr. 28 (bekannt als Dekret Erneuerbare Energieträger) hat - in Umsetzung der Europäischen Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen - die Mittel, die Mechanismen, die Anreize und den institutionellen, finanziellen und rechtlichen Rahmen für die Erreichung der Ziele bis 2020 festgelegt, was den Gesamtanteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoverbrauch von Energie und den Energieanteil aus erneuerbaren Quellen im Verkehrssektor betrifft. Italiens Ziel für 2020 ist die Erreichung eines 17%-Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoenergieverbrauch. Dieses Dekret enthält, unter anderem, eine Reihe von Bestimmungen über die grundlegende Überarbeitung des Systems der öffentlichen Förderungen für die Produktion von Sonnenenergie (Fotovoltaik), wie vom Dekret vom (besser bekannt als Terzo conto energia ) vorgesehen. Letzteres hätte ein sicheres rechtliches und wirtschaftliches Umfeld für die Operatoren des Sektor bis zum 31. Dezember 2013 gewährleisten sollen. Art. 24 dieses Dekrets legt die allgemeinen Prinzipien für die Förderung der Stromproduktion aus mit erneuerbaren Quellen betriebenen Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommen werden, fest, und zwar: die Förderungen haben die Gewährleistung einer angemessenen Vergütung der Investitions- und Betriebskosten zum Ziel;

4 - 4 - zeitlich entspricht das Anrecht auf die Förderungen der durchschnittlich zu erwartenden Lebensdauer der spezifischen Typologie von Anlagen und gilt ab Inbetriebnahme derselben; die Förderungen bleiben während des gesamten Zeitraums, in dem das Anrecht auf Förderung besteht, konstant und können vom wirtschaftlichen Wert der produzierten Energie abhängig gemacht werden; die Förderungen werden mittels privatrechtlicher Verträge zwischen dem GSE und dem Betreiber der Anlage, auf der Grundlage eines Mustervertrags der zuständigen Aufsichtsbehörde, gewährt; außer in Sonderfällen werden die Förderungen nur für neue Anlagen gewährt (inbegriffen sind diejenigen, die rundum erneuert wurden), für Analgen, deren Leistungsstärke erhöht wurde (beschränkt auf die erhöhte Leistung) und für Hybridanalgen (beschränkt auf den Bruchteil von Energie aus erneuerbaren Quellen). Der besagte Artikel 24 sieht abgestufte Förderungen je nach Leistung der Produktionsanlage vor und legt eine Grenze von 5 MW fest: für Anlagen mit einer Leistung über 5 MW werden die Förderungen mittels Abschlagversteigerungen gewährt, die vom GSE durchgeführt werden. Die in regelmäßigen Zeitabständen abzuhaltenden Versteigerungen werden, unter anderem, durch folgende Kriterien geregelt: Festlegung von Mindestvoraussetzungen der Projekte und der finanziellen Solidität der Teilnehmer und der Mechanismen, welche die Realisierung der genehmigten Anlagen absichern, dies auch mittels Festlegung eines Terminplans für die Inbetriebnahme; Leistungskontingent für jede Quelle und Typologie von Anlage; Festlegung der gewährten Förderung mittels Abschlagversteigerung; vom GSE anerkannte Mindestförderung, welche die erwartete Ertragsfähigkeit der getätigten Investitionen berücksichtigt. Es wurde verfügt, dass das MWE innerhalb von sechs Monaten ab Inkrafttreten des Dekrets im Einvernehmen mit dem Umweltministerium und was den eigenen Zuständigkeitsbereich betrifft dem Ministerium für Landwirtschaftspolitik weitere Dekrete erlassen muss, um, unter anderem, die Umsetzungsmodalitäten für obgenannte Förderungen, das Ausmaß der Förderungen für Anlagen, die nach dem 1. Jänner 2013 in Betrieb genommen werden, die Modalitäten für den Übergang vom alten zum neuen Förderungssystem und für die Aktualisierung der Förderungen festzulegen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass eine Aktualisierung zwei Jahre nach Inkrafttreten des Dekrets und dann alle drei Jahre vorgesehen ist. Was das Förderungssystem mittels Grüner Zertifikate angeht, sieht Artikel 25 des Dekrets - in Bezug auf Anlagen, die innerhalb 31. Dezember 2012 in Betrieb genommen werden vor, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 2, Absatz 148 des Gesetzes 244/2007, dass der GSE die eventuell überschüssigen Grünen Zertifikate zurückkauft, die für die Produktion aus erneuerbaren Quellen von 2011 bis 2015 ausgestellt wurden und den Pflichtanteil übersteigen. Der für die Grünen Zertifikate bezahlte Preis entspricht 78% des Preises laut obgenanntem

5 - 5 - Absatz 148. Am hat die Aufsichtsbehörde ein Konsultationsdokument Vergleichende Übersicht der Rangordnungen der Ergebnisse über die Beantwortung der Kundenbeschwerden des Strom- und Gasdienstes seitens der Verkäufer erlassen. Dieses Dokument formuliert eine Reihe von Vorschlägen zu anwendbaren Indikatoren bei der Veröffentlichung der obgenannten Rangordnungen, wie vom Beschluss ARG/com 164/08 vorgesehen. Mit Beschluss vom ARG/elt Nr. 30 hat die Aufsichtsbehörde für das zweite Vierteljahr 2011 die wirtschaftlichen Bedingungen der Stromverkaufsdienste des geschützten Grundversorgungsdienstes aktualisiert. Mit Beschluss vom ARG/gas Nr. 31 hat die Aufsichtsbehörde für das zweite Vierteljahr 2011 die wirtschaftlichen Bedingungen für die Lieferung von Erdgas für den geschützten Gasversorgungsdienst aktualisiert und Änderungen am Integrierten Text über den Detailverkauf von Erdgas (ITGV) vorgenommen. Mit Beschluss vom ARG/gas Nr. 45 hat die Aufsichtsbehörde die neuen Vorschriften über die wirtschaftliche Bewertung des Ausgleichs des Erdgases erlassen. Der Ausgleich des Gases garantiert das Gleichgewicht zwischen den täglich ins Netz eingespeisten und bezogenen Gasmengen und dient der korrekten Verbuchung desselben für die Marktoperatoren. Der Zuständige für den Ausgleich ist die größte Übertragungsgesellschaft, Snam Rete Gas, die den Abnehmern die selben Gasmengen übergeben muss, die von diesen eingespeist werden. Die Abnehmer müssen ihrerseits den Ausgleich zwischen den eingespeisten und den bezogenen Mengen beachten und bei Nichteinhaltung des Gleichgewichts entsprechende Entgelte zahlen. Der Gestore dei Mercati Energetici Spa ist mit der Organisation und der Verwaltung der Plattform Gasausgleich (PB-GAS )für die Einholung der Angebote und für die Abtretung und/oder den Einkauf von gespeicherten Erdgasvolumen betraut worden. Als Zuständiger des Ausgleichs beschafft sich Snam Rete Gas auf dieser Plattform die für die Speicherung notwendigen Ressourcen für den gesamten Ausgleich des Systems. Das Dekret vom des MWE im Einvernehmen mit dem Umweltministerium hat in Umsetzung des genannten Gv.D 28/ die Kriterien zur Förderung der Stromerzeugung durch Fotovoltaikanalgen und die Entwicklung von innovativen Technologien für die fotovoltaische Umwandlung der Sonnenstrahlen (sog. Quarto conto energia ) festgelegt. Dieses Dekret kommt für jene Fotovoltaikanlagen, die nach dem 31. Mai 2011 in Betrieb genommen worden sind und bis zum 31. Dezember 2016 in Betrieb genommen werden zur Anwendung und sieht eine Reduzierung der seinerzeit laut Dekret vom angewandten Tarife vor und führt verschiedene Neuheiten ein, die die Art und die Größe der förderbaren Anlagen und die Festlegung der Schwellen für Jahreskosten und Leistung, deren Überschreitung zu einer Reduzierung der Tarife im folgenden Zeitraum führt, betreffen. Das Gv.D. vom Nr. 93 hat die europäischen Bestimmungen über den Elektrizitäts- und Gasbinnenmarkt und über die Transparenz der vom Endverbraucher zu zahlenden Preise umgesetzt. Dieses Dekret hat für den Elektrizitätsbinnenmarkt mehr Schutz der Rechte, eine geregelte Offenlegung der Informationen für Familien und Klein- und Mittelbetriebe, größere Versorgungssicherheit sowie die Entwicklung und die Verstärkung des nationalen Übertragungsnetzes und für den Erdgasbinnenmarkt eine effiziente Trennung der Fernleitungs-, Verteilungs-, Speicherungstätigkeiten von den anderen Tätigkeiten des Sektors

6 - 6 - sowie die Entwicklung des Fernleitungsnetzes, größere Sicherheit der Gasversorgung und die Definition der sog. benachteiligten Kunden d. h. Kunden, denen die Lieferungen auch unter kritischen Bedingungen des Netzbetriebs gewährleistet werden - vorgesehen. Dieses Dekret erweitert auch den Zuständigkeitsbereich der ABSG im Strom- und Gassektor mittels Einführung neuer operativer Befugnisse, Kontroll- und Aufsichtsbefugnisse und, in manchen Fällen, bei Nichteinhaltung der vorgesehenen europäischen Richtlinien, neuer Sanktionsbefugnisse. Mit Beschluss vom ARG/gas Nr. 71 hat die Aufsichtsbehörde den ITGV abgeändert, unter anderem, was die Kunden mit Anrecht auf den Geschützten Gasversorgungsdienst betrifft. Mit dieser Maßnahme hat die Aufsichtsbehörde verfügt, dass sei es Nichthaushaltsendkunden mit einem Jahresverbrauch bis Sm³ als auch öffentliche oder private Strukturen, die Tätigkeiten des öffentlichen Diensts ausüben bzw. welche anerkannte Fürsorgetätigkeiten ausüben, wie z. B. Krankenhäuser, Heilanstalten und Altenheime, Gefängnisse und Schulen, Anspruch auf den Geschützten Gasversorgungsdienst haben. Dies mit dem Ziel, einen besonderen Schutz für jene Kunden beizubehalten, welche gemäß den europäischen Bestimmungen über die Liberalisierung des Energiesektors als benachteiligt eingestuft sind. Die Aufsichtsbehörde hat mit Beschluss vom ARG/elt Nr 75 - für einige Verteilungsunternehmen (darunter der Betrieb) aufgrund der Urteile des Staatsrats, gegen die diese Unternehmen Rekurs eingelegt hatten - ein Verfahren für die Zuordnung der Kosten der Jahre 2000 und 2001 für den Transport des Stroms, der in Ihnen zur Verfügung stehenden Anlagen erzeugt wird und für Kunden des gebundenen Marktes bestimmt ist, über das nationale Übertragungsnetz eingeleitet. Mit Beschluss vom ARG/gas Nr. 81 hat die Aufsichtsbehörde die Anwendung der Bestimmungen über die Regelung der wirtschaftlichen Bewertung des Ausgleichs des Erdgases auf den 1. Dezember 2011 verschoben. Die Aufsichtsbehörde hat mit Beschluss vom ARG/elt Nr. 83 für das dritte Vierteljahr 2011 die wirtschaftlichen Bedingungen der Stromverkaufsdienste des Geschützten Grundversorgungsdienstes aktualisiert und Änderungen am Integrierten Text Verkauf - ITV vorgenommen. Mit Beschluss vom ARG/gas Nr. 84 hat die Aufsichtsbehörde für das dritte Vierteljahr 2011 die wirtschaftlichen Bedingungen für die Lieferung von Erdgas für den Geschützten Gasversorgungsdienst aktualisiert. Die Aufsichtsbehörde hat mit Beschluss vom ARG/elt Nr. 98 die Kriterien und die Bedingungen zur Regelung der neuen Entgelte für die Verfügbarkeit der Stromproduktionskapazität (sog. Capacity Payment ) festgelegt. Angesichts des derzeitigen Überschusses an Kapazität, wird die neue Regelung nicht vor 2017 Anwendung finden. Als einziger Außenstehender mit vollständiger Übersicht über die Erfordernisse des Produktionsparks, obliegt es der Terna Spa, die Angemessenheit der Produktionskapazität festzulegen. Das System sieht den Abschluss von Standardverträgen vor, die von der Terna selbst erstellt und von den mittels Wettbewerb ermittelten Operatoren gezeichnet werden. Diese Verträge enthalten eine Planung für mindestens vier Jahre und sehen einen Lieferungszeitraum von mindestens drei Jahren vor (abänderbar durch Terna) und verpflichten die Unterzeichner, die bereitgestellte Kapazität zu dem vom Vertrag vorgesehenen Preis auf dem Day-Ahead-Market

7 - 7 - und die eventuell nicht angenommene Kapazität auf dem Dispatching-Markt anzubieten. Die Operatoren erhalten eine Jahresprämie (in Euro) für jedes Megawatt bereitgestellter Leistung und müssen die eventuelle positive Differenz zwischen dem Preis des auf den Märkten verkauften Stroms (Richtpreis) und dem vertraglich vereinbarten Preis an Terna überweisen. Diese Differenzen spiegeln sich in den Stromrechnungen der Endverbrauher als Skonto wider. Die Aufsichtsbehörde hat mit Beschluss vom ARG/gas Nr. 99 eine Reihe von Maßnahmen erlassen, um die Entwicklung des Detailverkaufs von Erdgas auch durch eine systematische Regelung der Zahlungssäumigkeit mittels Genehmigung des spezifischen Integrierten Textes Zahlungssäumigkeit Gas (ITZG) die Ergänzung der Struktur der geschützten Versorgungsdienste und der Regelung über die Verantwortung für die Erdgasentnahmen zu fördern. Alles zum Thema Zahlungssäumigkeit wird vom ITZG geregelt, insbesondere die Verteilungs- und Verkaufsdienste und die verschiedenen Mittel zur Förderung des Detailverkaufs und zur Einschränkung der Zahlungssäumigkeit (von der Inverzugsetzung bis hin zur Einstellung der Lieferung), mit besonderem Augenmerk auf die Unterscheidung zwischen nicht einstellbaren und einstellbaren Endkunden. Dieser Text enthält auch die Modalitäten für die administrative Einstellung, d. h. die Auflösung des Verkaufsvertrags mit dem Endkunden, und die Modalitäten für die Erbringung des Default-Dienstes, der den Versorgungsdienst letzter Instanz ergänzt und zum LLI (Lieferant Letzter Instanz) hinzukommt. Es wurde verfügt, dass die neue Regelung falls nicht anders angegeben am 1. Jänner 2012 in Kraft tritt, damit der Default-Dienst nach der effektiven Etablierung des neuen Ausgleichsmarktes erbracht werden kann, und die Operatoren die notwendigen Änderungen zur Implementierung der Vorgaben des ITZG - auch am Informationssystem - vornehmen können. Mit Beschluss vom ARG/elt Nr. 104 hat die Aufsichtsbehörde eine Reihe von Regeln genehmigt, die gewährleisten, dass der an die einzelnen Kunden verkaufte Strom effektiv aus erneuerbaren Quellen stammt und nicht mehrmals vermarktet wird. Es wurde insbesondere festgesetzt, dass die einzig gültige Zertifizierung der von der europäischen Richtlinie 2009/08/EG vorgesehene und vom GSE Spa ausgestellte Herkunftsnachweise ist. Die Herkunftsnachweise können bei einer eigens dafür vom GME eingerichteten Stelle verkauft oder frei ausgetauscht werden, wobei die Mengen und Verkaufspreise vorher zu registrieren sind. Die Aufsichtsbehörde hat mit Beschluss vom ARG/elt Nr. 122 die Modalitäten für die Festlegung der Preise für NS-Nichthaushaltskunden und Kunden mit Lieferungen für andere Zwecke, die den Geschützten Grundversorgungsdienst in Anspruch nehmen, eingeführt. Durch die neue Berechnungsmethode werden die jeweiligen effektiven Kosten für die Beschaffung am Großmarkt besser in den Preisen widerspiegelt. Ab 2012 werden insbesondere auf alle Strom-Nichthaushaltskunden (NS andere Zwecke) mit verfügbarer Leistung bis 16,5 kw je nach Zeitzone und einzelnem Monat gestaffelte Strompreise (F1, F2 und F3) angewandt. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die Preise je nach Monatsgruppen berechnet. Mit demselben Beschluss hat die Aufsichtsbehörde die Möglicheit in Erwägung

8 - 8 - gezogen, die Einteilung der Zeitzonen für Haushaltskunden des Geschützten Grundversorgungsdienstes zu erweitern, mit dem Ziel, Preise anzuwenden, welche die Entwicklungen des Großmarkts besser widerspiegeln. Die Veränderungen der Struktur der Nachfrage (Reduzierung des Bedarfs in der Zeitzone F1 infolge des Verbrauchsrückgangs) und des Angebots (Zunahme von nicht programmierbaren Mengen aus erneuerbaren Quellen, wie Fotovoltaik und Windkraft) haben zu einer Annäherung der Preise der Zeitzonen F1 und F2 und zu zunehmenden Unterschieden zwischen jenen in F2 und F3 geführt. Mit Beschluss vom ARG/elt Nr. 125 hat die Aufsichtsbehörde die Ermittlungsmodalitäten des Geschützten Grundversorgungsdienstes festgelegt, der von allen Nichthaushaltsendkunden mit einer Niederspannungsabnahmestelle in Anspruch genommen werden kann. Die Aufsichtsbehörde hat mit Beschluss vom ARG/elt Nr. 131 für das vierte Vierteljahr 2011 die wirtschaftlichen Bedingungen der Stromverkaufsdienste des Geschützten Grundversorgungsdienstes aktualisiert. Mit Beschluss vom ARG/gas Nr. 132 hat die Aufsichtsbehörde für das vierte Vierteljahr 2011 die wirtschaftlichen Bedingungen für die Lieferung von Erdgas für den Geschützten Gasversorgungsdienst aktualisiert und Änderungen an der Anlage A des Beschlusses ARG/gas 64/09 (ITGV) vorgenommen. Mit Dekret vom hat das MWE gemeinsam mit dem Minister für die Beziehungen zu den Regionen und für den territorialen Zusammenhalt die Gemeinden festgelegt, welche jedem einzelnen Einzugsgebiet der Erdgasverteilung angehören, unbeschadet der Rechte der Regionen mit Sonderstatut und der Autonomen Provinzen Trient und Bozen. Dem einzigen für die Autonome Provinz Bozen vorgesehenen Einzugsgebiet gehören alle 116 südtiroler Gemeinden an. Aus dem vom MWE für dieses Einzugsgebiet erstellte Datenblatt gehen folgende technische Daten hervor: Länge des Verteilungsnetzes km, Anzahl der Kunden: , verteilte Gasmenge: 265,88 Millionen m³ (Daten des Jahres 2008). Mit Beschluss vom ARG/com Nr. 146 hat die Aufsichtsbehörde die Bestimmungen für die Abgleichung der Datenarchive der verschiedenen Operatoren (Verteiler und Verkäufer) und für die Rationalisierung der Switching-Vorgänge genehmigt: Ziel dieses Beschlusses ist die Rationalisierung des Datenaustausches, die Vereinfachung der Vorgänge, die im Laufe des Switching-Verfahrens verschiedene Operatoren miteinbeziehen, und die Beschleunigung der Implementierung des Integrierten Informationssystems (IIS). Die Aufsichtsbehörde hat mit Beschluss vom ARG/elt Nr. 149 den Artikel 20 des genannten Dekrets vom 5. Mai 2011 mit dem Ziel umgesetzt, die Stromerzeugung durch Fotovoltaikanlagen zu fördern. Mit Beschluss vom ARG/com Nr. 151 hat die Aufsichtsbehörde den Integrierten Text über das System zur Überwachung des Einzelhandelsmarktes von Strom und Erdgas (ITRÜ) genehmigt. Die Ziele dieses neuen, ab 1. Jänner 2012 eingeführten Systems zur Datensammlung sind folgende: den Ablauf des Strom- und Gasverkaufs an Familien und kleinen Kunden, die Zugänglichkeit, die Wettbewerbsfähigkeit und die Transparenz des Marktes sowie den Beteiligungs- und Zufriedenheitsgrad der Endkunden regelmäßig und systematisch zu überwachen. Der neue Integrierte Text, der Verteiler und Verkäufer betrifft, die eine bestimmte Anzahl an Abnahmestellen (POD) erreichen, legt die Marktindikatoren und die entsprechenden

9 - 9 - Berechnungsmodalitäten, die Erhebungstätigkeit der Grunddaten, die Modalitäten für die Veröffentlichung und die Aktualisierung der Überwachungsergebnisse fest. Mit Dekret vom hat das MWE gemeinsam mit dem Minister für die Beziehungen zu den Regionen und für den territorialen Zusammenhalt die Verordnung über die Ausschreibungskriterien und über die Bewertung der Angebote für die Vergabe des Erdgasverteilungsdienstes genehmigt. Für ein wirksames und effizientes Vergabeverfahren des Dienstes in den einzelnen Einzugsgebieten, ist die Landeshauptstadt, falls dem Einzugsgebiet angehörend, beauftragt worden, das Ausschreibungsverfahren als Vergabestelle abzuwickeln, unbeschadet der Möglichkeit, diese Aufgabe einer laut Art. 113 des Gv.D. 267/2000 gegründeten Netzeigentumsgesellschaft, falls vorhanden, zu übertragen. Sollte die Landeshauptstadt nicht dem Einzugsgebiet angehören, kann diese Aufgabe einer federführenden Gemeinde oder der Provinz oder einem anderen bestehenden Subjekt, wie z. B. die Netzeigentumsgesellschaft, übertragen werden. Angesichts der Komplexität der Ausschreibungsverfahren ist eine phasenweise Durchführung derselben vorgesehen worden. Bei der Durchführung der Ausschreibungen wird der Vorrang aufgrund objektiver Kriterien gegeben, wie der gesetzlich vorgesehene gewogene Mittelwert der Fälligkeit der derzeit laufenden Konzessionen betreffend die Verteilungsanlagen eines jeden Einzugsgebiets und die Anzahl der Kunden. Der letzte Termin, innerhalb welchem die Provinz - gehört die Landeshauptstadt dem Einzugsgebiet nicht an - die Gemeinden für die Auswahl der Vergabestelle einberufen muss, steht für die Provinz Bozen fest: innerhalb 42 Monaten ab Inkrafttreten der Verordnung oder 30 Monate vor Ablauf der ersten Konzession des Einzugsgebiets je nachdem welcher der spätere Termin ist. Mit Beschluss vom ARG/gas Nr. 191 hat die Aufsichtsbehörde die Richttarife des Verteilungsdienstes für das Jahr 2010 für die verschiedenen Betreiber (darunter auch der Betrieb) neu festgelegt. Die Aufsichtsbehörde hat mit Beschluss vom ARG/gas Nr. 195 die obligatorischen Tarife für die Erdgasverteilungs- und Erdgasmessungsdienste für das Jahr 2012 aktualisiert. Mit Beschluss vom ARG/elt Nr. 196 hat die Aufsichtsbehörde die konventionellen Prozentsätze der Stromverluste in Netzen mit Verpflichtung zum Anschluss von Dritten überarbeitet. Die Aufsichtsbehörde hat mit Beschluss vom ARG/gas Nr. 202 für das erste Vierteljahr 2012 die wirtschaftlichen Bedingungen für die Lieferung von Erdgas für den Geschützten Gasversorgungsdienst aktualisiert und Änderungen an der Anlage A des Beschlusses ARG/gas 64/09 (ITGV) vorgenommen. Mit Beschluss vom ARG/elt Nr. 205 hat die Aufsichtsbehörde für das erste Vierteljahr 2012 die wirtschaftlichen Bedingungen der Stromverkaufsdienste des Geschützten Grundversorgungsdienstes aktualisiert und Änderungen am ITV vorgenommen. Die Aufsichtsbehörde hat mit Beschluss vom ARG/gas Nr. 207 schließlich das Inkrafttreten der Bestimmungen über den Default-Dienst und über die Verwaltung der

10 Zahlungssäumigkeit laut obgenanntem ITZG auf den 1. Mai 2012 verschoben. Geschäftsverlauf der Muttergesellschaft AE SPA EW AG Was den Strombereich betrifft, wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die im Jahr 2011 vom Betrieb in seinen Wasserkraftwerken erzeugte Energie (vor Abzug der Umspannungsverluste) ca. 466 GWh beträgt, während 2010 circa 499 GWh erzielt wurden. Der 2011 erreichte Wert, der auf ein Jahr mit spärlichen Niederschlägen zurückzuführen ist, übersteigt trotzdem beträchtlich die durchschnittliche Stromerzeugung des Zehnjahreszeitraumes , die bei circa 442 GWh lag (siehe untenstehendes Diagramm). Entwicklung der Energieproduktion aus Wasserkraft (in GWh) Nach den von Terna SpA gelieferten Daten hat sich das Stromangebot in Italien im Jahr 2011 wie folgt zusammengesetzt: 86,3% aus nationaler Produktion (davon 64,7% thermoelektrische Energie, 14,3% hydroelektrische Energie, 2,9% Windenergie, 2,8% Fotovoltaik-Energie und 1,6% geothermische Energie) und 13,7% aus dem Saldo zwischen Import und Export. Die Nettostromproduktion (289,2 TWh) auf gesamtstaatlicher Ebene ist im Vergleich zum Jahr 2010 um 0,5% gesunken: gestiegen ist die Erzeugung aus Fotovoltaikanlagen (+ 394%), aus geothermischen Quellen (+ 5,2%), aus Windanlagen (+ 5,7%), gesunken sind hingegen die Erzeugung aus Wasserkraft (- 11,4%) und die thermoelektrische Erzeugung (- 1,6%). In der nachstehenden Tabelle wird die Produktion der ca. 466 GWh in den 4 Wasserkraftwerken des Betriebes gezeigt und den entsprechenden Daten der zwei Vorjahre gegenübergestellt.

11 Energieproduktion aus Wasserkraft (in GWh) KRAFTWERK Abweichung % 2009/ /2011 Töll 139, , , ,63 + 1,36 Schnals 18,087 15,132 14,934-16,34-1,31 Bozen 19,780 20,771 17, ,01-16,20 Naturns 330, , ,059-2,78-9,99 GESAMT 508, , ,543-1,75-6,75 In Bezug auf den Strombereich muss hervorgehoben werden, dass der Betrieb im Geschäftsjahr 2011 circa 0,294 GWh in sechs Fotovoltaikanlagen (2010 waren es 0,258 GWh), 29,603 GWh in der KWK-Anlage in Meran (2010 waren es 28,575 GWh) und 3,861 GWh in der Anlage bei der Therme Meran (2010 waren es 3,288 GWh) erzeugt hat. Die Stromerzeugung des Betriebs beläuft sich im Jahr 2011 deshalb auf 499,301 GWh gegenüber den 531,374 GWh im Jahr 2010 (- 6,04%). Um den Bedarf der eigenen Stromkunden des Geschützten Grundversorgungsdienstes zu decken, hat der Betrieb Strom vom Acquirente Unico - wie von den geltenden Gesetzesbestimmungen vorgesehen - bezogen. Bezüglich des im Jahr 2011 an die Endkunden verkauften Stroms wird auf die nachstehende Tabelle verwiesen. Von AE SPA-EW AG an Endkunden verkaufter Strom (in GWh) BESCHREIBUNG Abweichung % 2009/ /2011 Zugelassene Endkunden Endkunden Geschützter Grundversorgungsdienst 175, N.C , , ,290-5,15-6,31 GESAMT 588, , ,290-33,38-6,31 Wie aus der Tabelle hervorgeht, war der Betrieb auch im Jahr 2011 nicht auf dem freien Markt tätig, weil er diese Tätigkeit an die Tochtergesellschaft Etschwerke Trading GmbH übertragen hat. Der Verbrauch der Kunden des Geschützten Grundversorgungsdienstes ist weiter zurückgegangen und hat sich bei 367,290 GWh eingependelt. Dies bestätigt den schrittweisen

12 Übergang der Kunden zum freien Markt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Strombedarf auf gesamtstaatlicher Ebene gemäß den vorläufigen und von Terna Spa gelieferten Daten im Jahre 2011 eine Zunahme von 0,6% gegenüber 2010 verzeichnet hat und auf 332,3 TWh angestiegen ist. Zu dieser Zunahme haben vor allem Sizilien (+ 2,2%) und die Lombardei (+ 2,6%) beigetragen; geringer war die Zunahme der Stromnachfrage im Triveneto (+ 0,5%), in Mittelitalien (+ 0,4%) und in Süditalien, Inseln ausgeschlossen (+ 0,3%). Ein Rückgang war hingegen in Sardinien (- 1,4%) und in Nord- Westitalien (- 2,6%) zu verzeichnen. Was den Gasbereich betrifft, so hat der Betrieb 2011 rund 110,3 Millionen m³ fakturiert (2010 waren es rund 116,4 Millionen), und zwar 67,5 Millionen in Bozen und 42,8 Millionen in Meran. In Meran wurden vom Betrieb zudem weitere 3,4 Millionen m³ Erdgas an einige, von anderen Großhändlern versorgte Kunden verteilt. Es wird hervorgehoben, dass der Betrieb durch die KWK-Anlage und die Anlage der Therme 73,996 GWh an thermischer Energie verkauft hat, 33,326 GWh an Warmwasser für die Fernwärme und 40,670 GWh an Dampf. Es wird daran erinnert, dass im Jahr ,670 thermische GWh erzeugt wurden, aufgeteilt in 27,343 betreffend das Warmwasser und 33,327 betreffend den Dampf. Es wird schließlich darauf hingewiesen, dass der Betrieb dank der bei Therme Meran installierten Anlage 1,428 GWh in Form vom Kühlenergie verkauft hat (2010 waren es 1,118 GWh). Die Gasentnahme im Jahr 2011 entspricht auf gesamtstaatlicher Ebene - gemäß den vorläufigen und von Snam Rete Gas gelieferten Daten 77,4 Milliarden m³, wobei ein merklicher Rückgang (- 6%) gegenüber 2010 zu verzeichnen ist. Diese Entnahme liegt weit unter dem vor der Krise 2008 verzeichneten Wert. Diese Abnahme ist zurückzuführen: größtenteils auf klimatische Begebenheiten, wie es der Rückgang des Haushaltsverbrauchs (33,6 Milliarden, - 8%) beweist, und auf die starke Entwicklung der erneuerbaren Energiequellen, die einen merklichen Rückgang des thermoelektrischen Verbrauchs (27,7 Milliarden, - 7%) bedingt hat. Besonders auffällig war dieser Rückgang im letzten Vierteljahr, trotz einer unveränderten Stromnachfrage. Eine Gegentendenz hat nur der Verbrauch des Industriesektors (13,5 Milliarden) gezeigt, der eine nennenswerte jährliche Steigerung von 2% zu verzeichnet. Der Anteil betreffend die Netze Dritter sowie den Eigenverbrauch und die Verluste liegt bei 2,6 Milliarden. In Bezug auf das Gasangebot auf nationaler Ebene haben - im Jahr die Importe 70,3 Milliarden (- 7% im Vergleich zu 2010), die nationale Produktion 8,0 Milliarden (- 1%) und der negative Saldo der Speicheranlagen - zwischen Einspeisung und Entnahme - 0,9 Milliarden erreicht. Geht man zur Prüfung der wichtigsten wirtschaftlichen Daten des Betriebs über, so sind in erster Linie die Erlöse aus dem Stromverkauf und -transport an Endkunden hervorzuheben, die bei ca. 48,2 Millionen Euro gegenüber den ca. 50,6 Millionen Euro im Jahr 2010 gelegen sind. Der Rückgang ist auf das geringere Volumen des an Kunden des Geschützten Grundversorgungsdienstes verkauften Stroms zurückzuführen, obwohl die Stromverkaufspreise gestiegen sind (siehe nachstehende Tabelle mit Daten der Aufsichtsbehörde). Weitere 3,0 Millionen Euro berichtigen die Erlöse betreffend das allgemeine Ausgleichssystem der Beschaffungskosten für den Geschützten Grundversorgungsdienst.

13 Elektrische Energie: dreimonatliche Änderungen der Richtpreise 2011, die von der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas für einen typischen Haushaltskunden festgelegt wurden (ansässiger Kunde mit einem Jahresverbrauch von kwh und einer vertraglichen Leistung von 3 kw) Die Entgelte für das Dispatching, den Stromausgleich und andere Entgelte haben sich auf 3,6 Millionen, gegenüber den 4,0 Millionen im Jahr 2010 belaufen. Die Erlöse aus der Abtretung von Grünen Zertifikaten an die Tochtergesellschaft Etschwerke Trading GmbH haben 19,2 Millionen ergeben (2010 waren es 17,6 Millionen). Darüber hinaus ist hervorzuheben, dass am Jahresende bereits produzierte GZ in Höhe von 1,2 Millionen vorgelegen sind - die noch zu verkaufen sind und unter dem Posten Vorräte der fertigen Erzeugnisse verbucht sind: im Vergleich zum Jahr 2010 (5,5 Millionen) ist ein merklicher Rückgang zu verzeichnen, der sei es auf eine Senkung der Stromproduktion als auch auf den geringer geschätzten, vom GSE für die GZ gezahlten Preis zurückzuführen ist (82,12 Euro/MWh gegenüber den 87,38 Euro/MWh im Jahr 2010). Außer den genannten GZ sind unter den Erlösen 0,3 Millionen und unter den Vorräten 0,5 Millionen für CO2-Zertifikate (auch Schwarze Zertifikate genannt) betreffend die KWK-Anlage in Meran hervorzuheben. Ein Rückgang wird auch bei den Erlösen aus dem Verkauf an Strom an sogenannte Marktoperatoren verzeichnet, die von 61,7 Millionen im Jahr 2010 auf 60,4 Millionen im Jahr 2011 gesunken sind. Der durchschnittliche Stromeinkaufspreis auf der Strombörse (PUN) entsprach im Jahr ,23 Euro/MWh und ist im Vergleich zum Vorjahr um 8,11 Euro/MWh gestiegen (+ 12,6%). Dieser Anstieg war zu verzeichnen, obwohl die Stromnachfrage geringer ausgefallen ist, und ist auf die steigenden Produktionskosten insbesondere diejenigen, die an die Brennstoffpreise der internationalen Märkte gebunden sind zurückzuführen. Die Analyse nach

14 Gruppen von Stunden zeigt, dass sich der PUN in den Spitzenstunden bei 82,71 Euro/MWh (+ 7,7% im Vergleich zu 2010) eingependelt hat, während er außerhalb der Spitzenstunden 66,71 Euro/MWh (+ 16,3% im Vergleich zu 2010) erreicht hat. Die Verkaufspreise sind in allen Gebieten in unterschiedlichem Ausmaß gestiegen. Sizilien hat den geringsten Anstieg verzeichnet (+ 3,8%) und ist die Zone mit dem höchsten Preis (93,11 Euro/MWh); Süditalien hat, hingegen, den bedeutendsten Anstieg verzeichnet (+ 17,0%) und bleibt die Zone mit dem niedrigsten Preis (69,04 Euro/MWh); in den anderen Zonen hat sich der Preis bei knapp über 70 Euro/MWh eingependelt; in Sardinien ist ein Preis von 79,93 Euro/MWh zu verzeichnen. Siehe in diesem Zusammenhang nachstehende Tabellen mit den Daten des GME. Nationaler Strombörsenpreis (PUN): monatlicher Durchschnitt für das Jahr 2011 Euro/MWh

15 Nationaler Strombörsenpreis (PUN): Jahresdurchschnitt 2004/2011 Euro/MWh * * Die Daten betreffen den Zeitraum April - Dezember Die Erlöse aus dem Gassektor die vom beträchtlichen Anstieg der Verkaufspreise (siehe nachstehende Tabelle mit Daten der Aufsichtsbehörde) beeinflusst waren - haben sich insgesamt auf 43,4 Millionen (39,9 Millionen im Jahr 2010) belaufen, davon entfallen 37,6 Millionen auf den Verkauf und 5,8 Millionen auf die Verteilung (einschließlich entsprechender Ausgleiche).

16 Erdgas: dreimonatliche Änderungen der Richtpreise 2011, die von der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas für einen typischen Haushaltskunden festgelegt wurden (Kunde mit autonomer Heizung und einem Jahresverbrauch von m³ in Nordostitalien) 6% 5% 4% 3% 2% 1% 0% Trimester I Trimester II Trimester III Trimester IV Auch im Jahr 2011 haben die Erlöse aus dem Verkauf von Warmwasser in der Stadtgemeinde Meran wie im Jahr 2010 einen merklichen Zuwachs verzeichnet: von 2,2 Millionen Euro im Jahr 2010 sind sie auf 3,1 Millionen Euro im Jahr 2011 gestiegen. Die Erlöse betreffend den Verkauf von Dampf sind auch angestiegen, und zwar auf 1,5 Millionen Euro (+ 0,3 Millionen gegenüber dem Vorjahr). Was die Stromeinkäufe anbelangt, wird hervorgehoben, dass die entsprechenden Kosten von 48,8 Millionen (2010) auf 42,6 Millionen (2011) gesunken sind. Zu diesen Kosten kommen noch jene für den negativen Energieausgleich (1,0 Millionen Euro) hinzu (2010 wurden dafür 0,8 Millionen ausgewiesen). Die Kosten für den Gaseinkauf haben hingegen einen Zuwachs erfahren und sind von 31,4 Millionen (2010) auf 32,7 Millionen (2011) gestiegen. Es muss auf jeden Fall präzisiert werden, dass im Wert 2011 auch circa 12,3 Millionen eingekaufte Kubikmeter enthalten sind, welche die Etschwerke AG für den Betrieb der KWK-Anlage in Meran und der Anlage der Therme Meran eigenverbraucht hat. Der Erwerb der Umweltzertifikate hat Kosten in Höhe von 13,9 Millionen Euro verursacht, während es im Jahr ,1 Millionen Euro waren: die erworbenen Zertifikate sind von den beteiligten Gesellschaften Biopower Sardegna Srl und Enerpass Konsortial GmbH. erzeugt worden. Unter die mit den Energieposten ( partite energetiche ) verbundenen Kosten fallen auch die Ausgaben für Stromtransport und -messung, die insgesamt 15,1 Millionen Euro betragen haben (im Jahr 2010 waren es 15,7 Millionen). Für den Betrieb handelt es sich um reine Durchlaufposten. Die Kosten für den von der SEAB AG in Bozen erbrachten Gastransportdienst haben sich auf 4,4 Millionen Euro belaufen und sind im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen (- 0,1 Millionen).

17 Unter die anderen positiven Posten fallen vor allem die Erlöse aus den vom Betrieb für Arbeiten und Leistungen erzielten Einnahmen, welche von 5,8 Millionen Euro (2010) auf 8,0 Millionen (2011) gestiegen sind. Diese Erlöse betreffen vorwiegend Dienstleistungen an die Tochtergesellschaften (in primis die Etschwerke Netz AG) in Höhe von 4,0 Millionen und von Dritten beantragte Arbeiten und Dienstleistungen in Höhe von 2,8 Millionen. Die anderen Erlöse und Erträge (31,3 Millionen Euro) haben einen merklichen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (+10,1 Millionen) verzeichnet. Dieser Anstieg ist hauptsächlich auf die hohe Nutzungsgebühr für Immobilien und Verteilungs- und Messungsanlagen zurückzuführen, die die Tochtergesellschaft Etschwerke Netz AG für die Zurverfügungstellung derselben gezahlt hat (22,5 Millionen gegenüber den 16,3 Millionen im Jahr 2010). Dieser Anstieg ist von der Überarbeitung ab der Berechnungsmethode dieser Nutzungsgebühr beeinflusst worden, die auch die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen betreffend Stromausgleiche der vorhergehenden Geschäftsjahre berücksichtigt. Dieser Betrag von 31,3 Millionen umfasst auch anders als in Vergangenheit die außerordentlichen Erträge betreffend die ordentliche Geschäftsgebarung der Gesellschaft in Höhe von 3,6 Millionen, die - wie die außerordentlichen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den ordentlichen und nicht unter den außerordentlichen Posten ausgewiesen wurden. Es handelt sich vorwiegend um Strom- und Gasausgleiche des Geschäftsjahres 2010 (2,0 Millionen) und um einen Load Profiling-Ausgleich zugunsten des Acquirente Unico bezogen auf das Jahr 2010 (0,9 Millionen). Die genannten außerordentlichen Erträge umfassen schließlich auch 1,1 Millionen für die Stornierung der im Jahresabschluss 2010 verbuchten teilweisen Abwertung des Gebäudes und der Maschinensätze des Kraftwerks Töll. Der Grund für diese Stornierung wird in der Folge erläutert. Der Ertragsposten für die Kapitalisierung der Eigenaufwendungen hat 9,3 Millionen Euro (+ 2,3 Millionen gegenüber 2010) entsprochen und betrifft hauptsächlich die Arbeiten zur Verlegung des Fernwärmenetzes in Meran. Geht man nun zur Prüfung der anderen Ausgabenposten über, die das Kerngeschäft der Etschwerke AG betreffen, so wird als Erstes auf die Gesamtaufwendungen für das Personal im untersuchten Geschäftsjahr hingewiesen, welche gegenüber dem Vorjahr gestiegen sind, und zwar von 13,1 Millionen Euro im Jahr 2010 auf 13,7 Millionen im Geschäftsjahr Es wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Mitarbeiter des Betriebs Ende Einheiten entsprach, während es zum waren. Auch die Aufwendungen für Materialeinkäufe und sonstige Güter sind gestiegen, und zwar von 2,2 Millionen im Jahr 2010 auf 2,8 Millionen im Jahr Die Aufwendungen für Dienstleistungen sind hingegen von 17,9 Millionen im Jahr 2010 auf 16,7 Millionen im Jahr 2011 gesunken. Diese Aufwendungen enthalten sei es Arbeiten und Wartungen für den industriellen Betrieb in Höhe von 9,3 Millionen als auch Verwaltungsdienste und allgemeine Dienste. Im Grunde unverändert haben sich die Aufwendungen für die Nutzung von Gütern Dritter gezeigt, welche 1,1 Millionen Euro betragen haben. Unter diesen Posten fallen insbesondere die Vergütung für die Nutzung des Gasverteilungsnetzes in Meran, welches Eigentum der Stadtwerke Meran AG ist ( Euro) sowie jene für die Verwendung der

18 Glasfasern, welche der Tochtergesellschaft Südtiroler Energie-Übertragung GmbH gehören ( Euro). Die sonstigen Aufwendungen haben mit 9,4 Millionen Euro zu Buche geschlagen (+ 2,2 Millionen Euro gegenüber 2010). Grund für diesen merklichen Anstieg ist die Tatsache, dass - wie bereits erwähnt - die an die ordentliche Geschäftsgebarung gebundenen außerordentlichen Aufwendungen (im Jahr ,1 Millionen) anders als in der Vergangenheit unter den ordentlichen Posten des Jahresabschlusses verbucht worden sind. Es handelt sich dabei vorwiegend um Ausgleiche in Bezug auf allgemeine Stromausgleiche der Vorjahre (1,6 Millionen). Obgenannter Betrag von 9,4 Millionen umfasst unter anderem die Wasserzinse ( canoni demaniali idroelettrici ), die Zusatzzinse WEG ( sovraccanoni BIM ) und die Uferzinse ( canoni rivieraschi ) sowie die Vergütung laut Landesgesetz Nr. 18 (4,9 Millionen Euro), sonstige Steuern und Gebühren (1,3 Millionen Euro) und die ordentlichen Minderwerte in Zusammenhang mit Ausbuchung/Veräußerung von Gütern (0,3 Millionen Euro). Die Abschreibungen des immateriellen Anlagevermögens und des Sachanlagevermögens des Betriebs in Höhe von 26,6 Millionen sind gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen (- 1,2 Millionen). Dieser Rückgang, der trotz neuer Investitionen zu verzeichnen war, ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Abschreibungen der Güter betreffend das Kraftwerke Töll, die unentgeltlich an die öffentliche Hand zurückzugeben sind, nicht verbucht worden sind. Diese Güter sind nämlich bereits anlässlich des Ablaufs der Konzession ( ) abgeschrieben worden. Die Wertminderung des Sachanlagevermögens betreffend Güter der Stromverteilungstätigkeit, die im Laufe des Jahres 2012 veräußert werden, hat sich auf 0,5 Millionen Euro belaufen. Die Rückstellung auf den Fonds für Kreditentwertung hat 0,4 Millionen Euro betragen (+ 0,1 Millionen im Vergleich zu 2010). In der Gewinn- und Verlustrechnung scheinen zwei Rückstellungen in Höhe von insgesamt 3,8 Millionen (2,0 Millionen im Jahr 2010) auf: eine für den Risikofonds (3,0 Millionen) und eine für einen Rückstellungsfonds für Personalaufwendungen in Zusammenhang mit der Erfolgsprämie für das Geschäftsjahr 2011 (0,8 Millionen Euro). Was den finanziellen Teil betrifft, ist ein außerordentlich positiver Saldo von 44,3 Millionen zu verzeichnen (2010 entsprach dieser positive Saldo 6,2 Millionen). Zum positiven Ergebnis haben hauptsächlich die Dividenden beigetragen, die periodengerecht verbucht wurden und sei es von den Tochtergesellschaften Etschwerke Trading GmbH (38,6 Millionen), Etschwerke Netz AG (3,7 Millionen) und Südtiroler Energie-Übertragung GmbH (0,6 Millionen), Ottana Solar Power Spa (0,9 Millionen) als auch von der beteiligten Gesellschaft SEL-EDISON AG (0,5 Millionen) herstammen. Die Aktivzinsen haben 2,1 Millionen betragen und sind höher als Zinsen und andere Finanzierungslasten (2,0 Millionen). Zu vermerken ist übrigens auch, dass im genannten Betrag 1,7 Millionen für Passivzinsen auf die vom Betrieb aufgenommenen Finanzierungen enthalten sind, darunter das 2003 vom Betrieb bei der Bank für Trient und Bozen aufgenommene zehnjährige Darlehen über 25,0 Millionen Euro. Zum hat sich die Restschuld der besagten Finanzierung auf 5,5 Millionen Euro belaufen. Der Betrieb hat im Jahr 2008 eine Finanzierung mit der Bank für Trient und Bozen und

19 eine zweite mit der Cassa Depositi e Prestiti aufgenommen. Die entsprechende Restschuld hat sich Ende 2011 auf 0,8 bzw. 73,6 Millionen belaufen. Die finanzielle Lage des Betriebs ist positiv. Die vom Betrieb bei einigen Kreditinstituten und der Poste Italiane Spa eingerichteten Kontokorrente haben insgesamt Ende 2011 einen positiven Saldo von 56,7 Millionen aufgewiesen, während im Vorjahr der Saldo bei 61,4 Millionen lag. Es wird darauf hingewiesen, dass der Betrieb im untersuchten Geschäftsjahr mit der Rückzahlung des mit der Cassa Depositi e Prestiti aufgenommenen Darlehens von 80,0 Millionen begonnen hat. In der Gewinn- und Verlustrechnung ist die Abwertung von drei beteiligten Gesellschaften verbucht worden: es handelt sich um Biopower Sardegna Srl (3,4 Millionen), Biella Power Spa (1,2 Millionen) und WPP Uno Spa ( ). Die Gründe für diese Abschreibungen werden nachstehend erläutert. Es wird daran erinnert, dass im Jahresabschluss 2010 Wertberichtigungen der Beteiligungen in Höhe von 1,0 Millionen verzeichnet worden waren. Die außerordentliche Geschäftsgebarung hat eine positive Nettospanne von 0,3 Millionen gegenüber den 3,7 Millionen im Jahr 2010 ergeben. Ein Vergleich der beiden Jahre ist allerdings belanglos, weil die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen betreffend die ordentliche Geschäftsgebarung ab dem Geschäftsjahr 2011 wie bereits erwähnt in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den ordentlichen Posten ausgewiesen wurden. In der Gewinn- und Verlustrechnung scheinen unter den Aufwendungen schließlich 17,3 Millionen Euro auf, die sich auf Steuern des Geschäftsjahres beziehen und sich wie folgt zusammensetzen: 18,3 Millionen Euro aus laufenden Steuern (16,0 Millionen Euro IRES, 2,3 Millionen Euro IRAP) und 1,0 Millionen (negativer Betrag) aus gestundeten und vorausgezahlten Steuern. Es wird daran erinnert, dass sich die Steuern des vorhergehenden Geschäftsjahres auf 12,3 Millionen Euro beliefen. Was die Steuern betrifft, wird präzisiert, dass die Erhöhung der Zusatzsteuer IRES um 4 Prozentpunkte (von 6,5% auf 10,5%) für den Dreijahreszeitraum berücksichtigt worden ist. Diese Erhöhung ist vom Art. 7 des G.D. 138/2011, umgewandelt - mit Abänderungen in das Gesetz 148/2011 festgelegt worden. Des weiteren wird darauf hingewiesen, dass der IRAP-Steuersatz zulasten der Konzessionsgesellschaften, die nicht im Bereich Bau und Verwaltung von Autobahnen und Tunnel tätig sind, in der Autonomen Provinz Bozen ab 2011 von 2,98% auf 4,20% erhöht worden ist. Diese Erhöhung ist gemäß neuem Art. 16, Absatz 1-bis, Buchstabe a), Gv.D. 446/1997, eingeführt vom Art. 23 des G.D. 98/2011, das mit Abänderungen in das Gesetz 111/2011umgewandelt wurde, erfolgt. Der Steuersatz ( tax rate ) für das Geschäftsjahr 2011, der sich aus dem Verhältnis zwischen den laufenden Steuern und dem Gewinn vor Steuern ergibt, ist im Vergleich zu den vorhergehenden Geschäftsjahren merklich gesunken und zwar von 34,1% im Jahr 2010 auf 24,4% im Jahr Grund dafür sind die außerordentlichen Dividenden der beteiligten Gesellschaften, die - wie bekannt - einem Steuersatz von 5% unterliegen. Geschäftsverlauf der Tochtergesellschaften Zum fallen folgende Tochtergesellschaften unter den Konsolidierungsbereich der Betriebs:

20 Südtiroler Energie-Übertragung GmbH; - Etschwerke Trading GmbH; - Etschwerke Netz AG; - Biopower Sardegna Srl - Ottana Solar Power Spa Die Südtiroler Energie-Übertragung GmbH, an der die AE SPA EW AG 100% der Beteiligungen hält, wurde 1999 gegründet, um dem Art. 3, Abs. 7 des Bersani-Dekretes Folge zu leisten. Dieses sah eben vor, dass die Eigentümer des nationalen Übertragungsnetzes eine oder mehrere Kapitalgesellschaften zu gründen haben, auf die alle Vermögenswerte sowie alle Geschäftsbeziehungen, alle Aktiva und Passiva, welche die Stromübertragung betreffen, zu übertagen sind. Das Gesellschaftskapital beläuft sich zum auf Euro, während das Eigenkapital ca. 9,4 Millionen beträgt. In Bezug auf die wesentlichen Ereignisse im Laufe des Jahres 2011 wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft am 10. März 2011 mit Terna Spa eine Vereinbarung über die Vergabe von Erweiterungsarbeiten des nationalen Übertragungsnetzes für die Realisierung eines neuen Hochspannungsabgangs (220 kv) in der Umspannstation Naturns abgeschlossen. Für die Durchführung dieses Eingriffs hat die Gesellschaft Anrecht darauf, von Terna eine jährliche Gebühr für eine konventionelle Dauer von 20 Jahren zu beziehen, dessen variabler Anteil ca Euro entspricht. Was das rechtliche Umfeld betrifft, nach dem sich die Gesellschaft zu richten hatte, wird hervorgehoben, dass die ABSG gemäß Art. 36 des genannten Gv.D. 93/2011 ein Verfahren für die Zertifizierung der Terna Spa als Betreiber des nationalen Übertragungssystems festlegen und einleiten muss. In diesem Zusammenhang wurde die ABSG in Anbetracht der Tatsache, dass einige Netzabschnitte des nationalen Übertragungsnetzes nicht Eigentum von Terna Spa sind - beauftragt, Kontrollen der anderen Eigentümer (und deshalb auch der Südtiroler Energie- Übertragung GmbH) durchzuführen. Diese Kontrollen sind von den Artikeln 21 und 22 der Anlage A des Beschlusses der ABSG vom 3. November 2011 ARG/com 153/11 festgelegt worden, welche vorschreiben, dass der ABSG eine umfangreiche Dokumentation zu übermitteln ist. Aus dieser hat die Verpflichtung gegenüber der Terna Spa zur Einhaltung einer Reihe von Pflichten hervorzugehen, welche unter anderem die Zusammenarbeit und Unterstützung sowie die Finanzierung der Investitionen und der Erweiterungsarbeiten des Netzes betreffen. Zulasten von Eigentümern, die einer vertikal integrierten Gesellschaft angehören (wie die Gesellschaft), sind Pflichten in Bezug auf die gesellschaftsrechtliche, organisatorische Trennung sowie auf die Trennung des Entscheidungsprozesses von den anderen Tätigkeiten, in Bezug auf die Unabhängigkeit der Verwalter und der Leitenden Angestellten im Interesse ihrer freiberuflichen Tätigkeit sowie auf die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs und auf die Ernennung eines Verantwortlichen für die Konformität laut Art. 16 derselben Anlage. Diese neue Funktion muss, unter anderem, die Umsetzung des vom Unabhängigen Betreiber erstellten Maßnahmenkatalogs überwachen und jährlich einen der ABSG zu übermittelnden Bericht

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