Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis s A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden. Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Sparkonto 1.1 Kennwortvereinbarung -, Wertstellung - Bareinzahlung Sparkonto Einzahlungstag - Barauszahlung Sparkonto Auszahlungstag S-Vorsorge Plus (nur für bestehende Konten/keine Neuanlage möglich) - Förderunschädliche Übertragung eines S-Vorsorge Plus Vertrages in ein 150,00 anderes begünstigtes Anlageprodukt oder zu einem anderen Anbieter - Förderschädliche Beendigung des Sparvertrages 50,00 - Kapitalentnahme 92a EStG 150,00 - Abwicklung Versorgungsausgleich 150,00 2. Reisezahlungsmittel Reiseschecks US $ und Reiseschecks Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Rücknahme von Reiseschecks (eigene Verkäufe) 0,25, mindestens 2,50 3. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. 1 2

2 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Dienstleistung 4. S Privatkredit Kreditbeträge ab 2.500,- Laufzeiten 12 bis max. 84 Monate Effektiver Jahreszins bei einer Laufzeit von 36 Monaten 5,49 % bis 12,99 %* Effektiver Jahreszins bei einer Laufzeit von 60 Monaten 6,49 % bis 12,99 %* * bonitätsabhängig Gesamtkosten Bei einer Laufzeit von 36 Monaten pro 500 Kreditbetrag: ab 42,25 Beispiel: Kreditbetrag ,- Laufzeit 36 Monate Effektiver Jahreszins bei bester Kundenbonität ab 5,49 % Hinweis: Informationen über die sich aus verschiedenen Kreditbeträgen, Bonitäten und Laufzeiten ergebenden Kosten errechnen wir Ihnen gerne auf Anfrage. 5. Wertpapiere 5.1 Depotleistungen - Depotpreis -Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestandes am Kurswertabhängiger Verwahrungspreis - Prozentnotiz 0,149 % vom Kurswert min.vom Nennwert - Stücknotiz 0,149 % vom Kurswert - Mindestpreis pro Depot mit und ohne Bestand 14,28 - Mindestpreis pro Posten 3,57 - Sonderleistungen auf Wunsch des Kunden - Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 5,95 - Außerterminliche Depotauszüge ohne Kurswertberechnung 2,98 - Außerterminliche Depotauszüge mit Kurswertberechnung 1,00 je Posten mind. 5,95 - Erträgniserstellung -,-- - Depotübertragung nur fremde Kosten - Jahressteuerbescheinigung -, Effektive Stücke - Einlieferung/Auslieferung (je Kenn-Nr.) pro Posten 17,85 - Erneuerung Bogen 1,19 je Bogen mind. 11,90 - Einlösung von fälligen Wertpapieren/Kupons Grundpreis je Gattung zzgl. fremder Kosten 23,80 - eigene IHS -,-- - Beschaffung von Ersatzurkunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 5.3 Transaktionsleistungen 23,80 zzgl. fremder Kosten - An- und Verkauf von Wertpapieren - Eigene Kosten - Provision - Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, börsennotierte Investmentfonds Grundpreis 25,00+ 0,70 % vom Kurswert (Ausführung Inland) - Festverzinsliche Wertpapiere Grundpreis 25,00+ 0,35 % vom Kurswert (Ausführung Inland) - Emissionen Zertifikate + Spezialanleihen 25,00 - Limite - Änderung 10,00 - Streichung 10,00 - Verlängerung 10,00 - Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. - Kapitaltransaktionen Bearbeitung von Kauf-, Übernahme-, Umtausch-, und Abfindungsangeboten sowie wahlweiser Dividende u.ä. pro Posten 5, Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 3 4

3 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung 6. Safes/Verwahrstücke Mietpreis für Safes (für Kunden der Sparkasse pro Jahr) Kleinstes Fach 40,00 Breite 20,5 cm Höhe bis 9,50 cm 60,00 Breite 20,5 cm Höhe bis 19,50 cm 70,00 Breite 20,5 cm Höhe bis 29,50 cm 90,00 Breite 20,5 cm Höhe ab 30,00 cm 100,00 7. Sonstiges 7.1 Erträgnisaufstellung 1 -, Auf Wunsch des Kunden vorgenommene - zeitaufwändige Nachforschungen und Auskunftsbeschaffungen (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - Nachforschungen zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) 20,00 pro angefangene halbe Stunde, für alle Geschäftsbereiche unentgeltlich 7.3 Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Je nach Art und Geschäftsbereich unterschiedlich und wird vor der Auftragserteilung genannt 7.4 Bankauskunft im Auftrag des Kunden 15, Bankbürgschaft (Aval) Ausfertigung unentgeltlich Jahresprovision 2,50% mind. 35,00 Änderungspreis pro Vorfall 20, Fremde Spesen und Auslagen Fremde Spesen und Auslagen, wie z. Porti usw. werden separat in Rechnung gestellt. Dienstleistung I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) 1.a Preismodelle für Privatkonten GiroComfort Pauschalpreis (monatlich) 7,50 Postenpreis (Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen) - Barein- und Barauszahlungen -,-- - Dauerauftrag (Einrichtung/Änderung/Aussetzung/Ausführung) -,-- GiroClassic Grundpreis (monatlich) 3,50 Postenpreis (Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen) - Beleghafte Buchungen 0,75 - Belegloser Zahlungsverkehrseingang/Lastschriften und Dauerauftragsausführung 0,30 - Elektronischer Zahlungsverkehrsausgang via Online-Banking/DFÜ 0,10 - Zahlungsverkehrsausgang via SB-Terminal 0,20 - Barein- und Barauszahlungen -,-- - Dauerauftrag (Einrichtung/Änderung/Aussetzung) -,-- Guthabenkonto / Basiskonto Grundpreis (monatlich) 3,50 Postenpreis (Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen) - Beleghafte Buchungen 0,75 - Belegloser Zahlungsverkehrseingang/Lastschriften und Dauerauftragsausführung 0,30 - Elektronischer Zahlungsverkehrsausgang via Online-Banking/DFÜ 0,10 - Zahlungsverkehrsausgang via SB-Terminal 0,20 - Barein- und Barauszahlungen -,-- - Dauerauftrag (Einrichtung/Änderung/Aussetzung) -,-- GiroOnline Pauschalpreis (monatlich) 3,00 Postenpreis (Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen) - Alle Online-Verfügungen (Ausnahme: Euro-Expresszahlungen online, siehe c) aa) -,-- - Barein- und Barauszahlungen -,-- - Beleghafte Buchungen 3,00 - Sms-TAN 0,10 - Dauerauftrag (Einrichtung/Änderung/Aussetzung) - bei manueller Tätigkeit eines Sparkassenmitarbeiters 2,50 1 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich. 5 6

4 Dienstleistung Dienstleistung GiroPremium Pauschalpreis (monatlich) 17,50 Postenpreis (Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen) - Barein- und Barauszahlungen -,-- - Dauerauftrag (Einrichtung/Ausführung/Änderung/Aussetzung) -,-- SparkassenCard für Kontoinhaber und Bevollmächtigte -,-- MasterCard Gold für den Kontoinhaber (eine Karte pro Konto) -,-- Um 2 % -Punkte vergünstigter Dispozins unterhalb der Regelkondition 1.b Preismodell für Geschäftskonten GiroBusiness 12,50 darin enthalten: Grundpreis für die Kontoführung und Mindestverbrauch für Buchungen 7,50 5,00 Postenpreis (Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen) - Beleghafte Buchungen 1,00 - Elektronischer Zahlungsverkehrsausgang via Online-Banking/DFÜ 0,10 - Zahlungsverkehrsausgang via SB-Terminal 0,20 - Belegloser Zahlungsverkehrseingang/Lastschriften und 0,30 Dauerauftragsausführung - Barein- und Barauszahlungen (GAA und Recycler) -,-- - Barein- und Barauszahlungen (Kasse) 1,00 2. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) - Tagesauszug - bei Postversand Portokosten + 0,20 - bei Abholen in der Geschäftsstelle 12,00 pro Monat + 0,20 Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 35 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen Portokosten Die Sparkasse/Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 2. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. 7 2 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 8

5 II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank Sparkasse HagenHerdecke -ehemals Sparkasse Hagen- Sparkassen-Karree Hagen 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörden Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Eintragung im Handelsregister Registergericht: Amtsgericht Hagen Handelsregister-Nr.: HR A Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse/Landesbank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 24. und 31. Dezember, Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) Geschäftsstellen: 0,5 Std. vor Geschäftsschluss Ausführung nächster Arbeitstag SB-Terminal, Online-Banking/FinTS: Uhr Datenfernübertragung (DFÜ): - DFÜ mit elektronischer Unterschrift Uhr - DFÜ über Servicerechenzentrum mit Freigabe über Datenbegleitzettel Uhr - DFÜ über Servicerechenzentrum mit Freigabe über Online-Banking/FinTS 15.00Uhr 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen), 3. oder der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste), 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EG) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die vom Rheinischen Sparkassen- und Giroverband (RSGV) und Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL) gemeinsam eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Das Kundenanliegen ist unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und Beifügung der notwendigen Unterlagen schriftlich an folgende Adresse zu richten: Schlichtungsstelle der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen Kirchfeldstraße 60, Düsseldorf Näheres regelt die Verfahrensordnung für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Sparkassen und ihren Kunden im Bereich der Sparkassen- und Giroverbände in Nordrhein- Westfalen. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. 3 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 9 10

6 2. Überweisungen c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 - Überweisungen in anderen EWR-Währungen max. 1 Geschäftstag max. 2 Geschäftstage Überweisungsart Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleghafte beleglose per Dauerauftrag Überweisung 8 Überweisung 9 Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) siehe I. 1. Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister 1,50 mind. 12,50 zzgl. 0,25 mind. 5,00 1,50 mind. 7,50 zzgl. 0,25 mind. 5,00 Euro-Expresszahlung online 7,50 je Überweisung per Zahlschein 3,50 7,00 Belegloser Überweisungsauftrag 6 max. 4 Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ). 4 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 5 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 6 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7 Überweisung per Vordruck incl. Service mit SRZ 11 8 Überweisung per Vordruck, Datenträgeraustausch (DTA) mit Begleitzettel 9 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). 12

7 bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet: Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) SHARE 0 - OUR 1 Pauschal 20,00 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. d) Sonstige Entgelte Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 5,00 + fremde Kosten - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 5,00 + fremde Kosten Überweisungsgutschrift aus Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates lautet Entgelt in Euro siehe I. 1. 1,50 mind. 10,00 max. 100,00 siehe I. 1. 1,50 mind. 10,00 max. 100,00 1,50 mind. 10,00 max. 100,00 Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: 0,25 des Gegenwertes mind. 1,00 sowie Auslagen in Höhe von 1,50 Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ) oder der Überweisende, z. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung -,-- Eilüberweisung zur Barauszahlung 15,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen

8 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 10 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 11 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) Alle Länder 0 - Alle Länder 1 20,00 a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. cc) Sonstige Entgelte bb) Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Zielland/Produkt Entgeltregelung 0 1 Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) - - Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) - - übrige Länder (sonstige Zahlungen) - 20,00 Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) 7,50 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrages 0,95 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 50,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 50,00 Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung 2, Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 10 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 11 z. US-Dollar. 12 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)

9 b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet Absenderland/ Währung Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Entgelt in Euro Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben Lastschriften Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 13 Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des elektronischen Lastschriftverfahrens ( 7c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von maximal einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II b) Entgelte Lastschrifteinlösung siehe I. 1. Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer 0,95 Lastschrift SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung siehe I. 1. c) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Basis-Lastschrift 0,95 Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Vorlage der Lastschrift 0, andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 18

10 3.1.3 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschriftleinlösung aus Einreichung von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank siehe I. 1. SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister siehe I. 1. c) Sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates 2,50 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmen-Lastschrift 0,95 Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Vorlage der Lastschrift 0, Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift Lastschriftleinlösung aus Einreichung von Entgelt in Euro Monaco siehe I. 1. Schweiz siehe I SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschriftleinlösung aus Einreichung von Entgelt in Euro Monaco siehe I. 1. Schweiz siehe I. 1. b) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmenlastschrift 0, Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften ( CORE -Verfahren): bei Erst- und Einmallastschriften frühestens 14 Kalendertage spätestens 6 Geschäftstage bis 15 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift bei Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage spätestens 3 Geschäftstage bis 15 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist ( COR1 -Verfahren): bei Erst-, Einmal- und frühestens 14 Kalendertage Folgelastschriften spätestens 2 Geschäftstage bis 15 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage spätestens 2 Geschäftstage bis 15 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen siehe I. 1. b) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Basis-Lastschrift 0,95 Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Vorlage der Lastschrift 0,

11 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.2 Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte) 4.1 Kreditkarten Jahrespreise 14 MasterCard Karte/Visa Card - Hauptkarte (jährlich) 30,00 - Zusatzkarte (jährlich) 30,00 MasterCard Gold Karte - Hauptkarte (jährlich) 78,00 - Zusatzkarte (jährlich) 78,00 MasterCard Business Card 30,00 MasterCard Business Card Gold 78,00 Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 15 Portokosten Postversand auf Kundenwunsch 1,00 zzgl. Portokosten Sperren einer MasterCard/Visa Card auf Veranlassung und im Interesse des -.-- Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.) Einsatz der Kreditkarte im EWR-Raum für Zahlung in EURO und - Versand einer mtan im Auftrag des Kunden an die vereinbarte Mobiltelefonnummer zur Bestätigung von dessen kartenbezogener Autorisierung von Kartentransaktionen - sonstige Autorisierung, insbesondere per PIN, Unterschrift oder Smartphone-App Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 16 und - Versand einer mtan im Auftrag des Kunden an die vereinbarte Mobiltelefonnummer zur Bestätigung von dessen kartenbezogener Autorisierung von Kartentransaktionen zuzüglich - sonstige Autorisierung, insbesondere per PIN, Unterschrift oder Smartphone-App 0,10 je SMS 0,10 je SMS 1,50 % vom Umsatz 1,50 % vom Umsatz Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 16 und - Versand einer mtan im Auftrag des Kunden an die vereinbarte Und 1,50 0,10 je SMS Mobiltelefonnummer zur Bestätigung von dessen kartenbezogener Autorisierung von Kartentransaktionen zuzüglich 1,50 % vom Umsatz - sonstige Autorisierung, insbesondere per PIN, Unterschrift oder 1,50 % vom Umsatz Smartphone-App Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 14 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. 15 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 16 Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses. 21 Debitkarte (jährlich) 17 -,-- SparkassenCard für Bevollmächtigte p.a. 6,00 Täglicher Verfügungsrahmen 18 SparkassenCard je nach Einsatz: 19 Abheben von Bargeld an eigenen/fremden 20 Geldautomaten 1.500,00 und Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen 5.000,00 und Aufladen der Geldkarte 500,00 Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die SparkassenCard/Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.) Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen - im EWR 21 Postenpreis siehe I bei Zahlung in Fremdwährung 0,77 - bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR 0,77 Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 4.3 GeldKarte Aufladen unserer GeldKarten an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister an electronic cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind Aufladen von Geldkarten andere Kreditinstitute Ob und ggf. in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort. 17 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. 18 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 19 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 20 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 21 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. -,-- -,-- 22

12 4.4 Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer SparkassenCard unentgeltlich unentgeltlich mit unserer MasterCard 3,00 % vom Umsatz 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 mind. 5,00 mit unserer Visa Card 3,00 % vom Umsatz 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 mind. 5,00 Barauszahlung an Kunden anderer Sparkassen/Landesbanken mit SparkassenCard entfällt In der Regel unentgeltlich mit MasterCard / Visa-Card entfällt Etwaige Preise hierfür erfragen Sie bitte bei Ihrer kontoführenden Sparkasse/Landesbank. Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (SparkassenCard) bei am Heimatsparkassenmodell teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken bei ZD im EWR 22, die ein direktes Kundenentgelt 23 erheben: - Verfügungen im girocard-system in Euro - Verfügungen im Maestro/Cirrus- System in Euro bei ZD im EWR 22, die kein direktes Kundenentgelt 24 erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro bei ZD im EWR 25 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System bei ZD außerhalb des EWR 25 im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System am Schalter am Geldautomaten* entfällt unentgeltlich entfällt unentgeltlich entfällt unentgeltlich entfällt 6,50 entfällt 6,50 entfällt 6,50 mit Kreditkarte (MasterCard/VisaCard) - im Inland 3,00 % vom Umsatz 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 - innerhalb EURO-Geltungsbereich** 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 - außerhalb EURO-Geltungsbereich** 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 zzgl. 1,50 % Devisenumrechnung * Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. ** Inhaber der MasterCard GoldKarte: Für bis zu 6 Verfügungen p.a. im Ausland berechnet 3,00 % vom die Umsatz Sparkasse HagenHerdecke -ehemals Sparkasse Hagen- keine Kosten, ausgenommen sind fremde Kosten. 22 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 23 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 24 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 24

13 4.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR) in einer anderen max. 4 Geschäftstage EWR-Währung 26 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. unabhängig von der Währung Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II Bareinzahlung Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei uns 5,00 auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken 15,00 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 15,00 Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter II b) und II a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. Bareinzahlung fremder Kunden auf Konten bei uns 5,00 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 15,00 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl. -,-- Bereitstellung von smstan - monatlich -,-- - je smstan 0,10 Kontowecker - je sms-versand 0,10 - je push-versand 0,05 Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift -,-- Bereitstellung einer FinTS-Chipkarte 10,00 Bereitstellung eines TAN-Generators 11, Electronic Banking Zugangsverwaltung für ISDN/FTAM/EBICS Einrichtung: Kunden ID -,-- Einrichtung: zusätzliche Kunden ID -,-- Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV -,-- Einrichtung: Teilnehmer ID -,-- Einrichtung: Konto, incl. UDV-DAT-Segment -,-- Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen -,-- Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 27 Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. mind. 2,50 Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 a) pro Konto mtl. mind. 2,50 und/oder b) pro bereit gestelltem Umsatz -,-- Umsatzinformation in elektronischen Sammlern a) pro Konto mtl. mind. 2,50 und/oder b) - pro bereit gestellter Datei -,-- - pro bereit gestelltem Umsatz -,-- Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. für die DATEV mtl. mind. 2,50 - pro bereit gestelltem Umsatz -,-- 26 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 26

14 5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Beauftragung mittels FinTS: - Sammelüberweisung - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 28 ) - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 29 ) - Eilüberweisung (Euro-Express) - je Einzelauftrag 7,50 - Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren ( 7c ZAG) - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 28 ) - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 29 ) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 28 ) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 29 ) Beauftragung mittels EBICS (ELKO bzw. FTAM): - Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei entfällt - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei -,-- - zzgl. je Posten 0,10 (wird nur erhoben, sofern im Auftrag oder Interesse des Kunden) - Überweisungen - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 30 ) - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 31 ) - Eilüberweisung (Euro-Express) - je Einzelauftrag 4,00 - Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren ( 7c ZAG) - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 30 ) - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 31 ) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 30 ) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 31 ) 28 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 29 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 31 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 28

15 C. C. 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Die Fremdwährungskurse sind unter: abrufbar. Den entsprechenden Link finden sie zusätzlich auf der Homepage unserer Sparkasse. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter abrufbar. III. Scheckverkehr 1. Allgemein Scheckeinlösung 0,30 Scheckeinzug (Inland) - Privatkunden 0,75 - Gewerbliche und Firmenkunden 1,00 Scheckvordrucke -,-- Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre im Kundenauftrag - Einzelscheck 5,00 - Generell 15,00 Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks 15,00 + fremde Kosten Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks 15,00 + fremde Kosten 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Scheckzahlungen in das Ausland 32 per Scheck 1,5, mind. 15,00 per Barscheck in EUR 1,5, mind. 15,00 In Fremdwährung 1,5, mind. 15,00 zzgl. 0,25 mind. 1,00 sowie Auslagen in Höhe von 1,50 b) Scheckzahlungen aus dem Ausland 32 in EUR 1,5, mind. 15,00 in Fremdwährung 1,5, mind. 15,00 zzgl. 0,25 mind. 1,00 sowie Auslagen in Höhe von 1,50 Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - andere Kreditinstitute 1 Buchungstag + Buchungstag - Eingang vorbehalten - Inkasso - Scheckeinlösung Buchungstag 32 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist

16 D. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen), 3. oder der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste), 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EG) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die vom Rheinischen Sparkassen- und Giroverband (RSGV) und Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL) gemeinsam eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Das Kundenanliegen ist unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und Beifügung der notwendigen Unterlagen schriftlich an folgende Adresse zu richten: Schlichtungsstelle der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen Kirchfeldstraße 60, Düsseldorf Näheres regelt die Verfahrensordnung für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Sparkassen und ihren Kunden im Bereich der Sparkassen- und Giroverbände in Nordrhein-Westfalen. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienst-leistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. 31

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