Preis- und Leistungsverzeichnis September 2016

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis September 2016 s Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden. Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. 1

2 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 1. Sparkonto 1.1 Abtretung von Sparkassenbriefen - im Todesfall 20,00 - Schenkung o. ä. 25, Verpfändung Mietkaution - für Kunden 25,00 - für Neukunden 25, Aufbewahrung eines Sparkassenbuches jährlich 5, Wertstellung - Bareinzahlung Sparkonto Einzahlungstag - Barauszahlung Sparkonto Auszahlungstag 1.5 Zinsbescheinigung/Ersatzsteuerbescheinigung und Saldenbestätigung (Wertpapiere siehe Pkt. 5.1) - manuell erstellt Berechnung nach Zeitaufwand pro Stunde 50,00 mindestens 15,00 maschinell erstellt pro Stück 15, Verlust eines Sparkassenbuches Auszahlung ohne Buchvorlage und ohne Durchführung eines Aufgebotsverfahrens 10,00* Durchführung eines Aufgebotsverfahrens durch die Sparkasse 25,00* *Wird nicht erhoben, wenn der Verlust auf im Verantwortungsbereich der Sparkasse liegenden Gründen beruht. 1.7 Sonstige Vorgänge Verträge zugunsten Dritter pro Konto 20,00 Sperren von Sparkassenbüchern zwecks Einschränkung der Legitimationswirkung (Kennwortvereinbarung) pro Konto 10,00 2. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften Sonstige Kredite Jahreskontoauszüge / Steuerbescheinigungen für Darlehen - Archivierung im elektronischen Postfach in der Langzeitablage -,- - papierhafter Versand pro Darlehensauszug Ausnahme S-Privatkredite- jährlich 15,00 2

3 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 4. Wertpapiere 4.1 Depotleistungen - Depotpreis - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (vierteljährlich) auf Basis des Bestandes am Stichtag - Inhaberschulverschreibungen der Stadtsparkasse Wedel üblicher Depotpreis - Girosammelverwahrung 0,14875 % vom Kurswert - Streifbandverwahrung 0,14875 % vom Kurswert - Wertpapierrechnung 0,14875 % vom Kurswert - Mindestpreis 19,04 p.a. Sofern die Depotnutzung ausschließlich über Online- Banking abgewickelt wird, beträgt der Depotpreis sowie die Preise für Transaktionsleistungen (inkl. der Mindestgebühr) die Hälfte der jeweiligen Normalkonditionen - Sonderleistungen auf Wunsch des Kunden - Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Seite 2,98 mind. 17,85 - unterjährige Depotaufstellung pro Seite 5,85 mind. 17,85 - Erträgnisaufstellung pro Seite 2,98 mind. 17,85 - Depotübertragung nur fremde Kosten - Jahressteuerbescheinigung unentgeltlich 4.2 Effektive Stücke - Einlieferung - Einzug von fälligen Wertpapieren und Gutschrift auf Girokonto (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) Zzgl. fremde Kosten in Höhe von 3,98 Euro pro Mantel - Einzug von Coupons und Gutschrift auf Girokonto (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) Zzgl. fremde Kosten in Höhe von 3,98 Euro pro Coupon - Beschaffung von Ersatzurkunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 65,21 pro Einlieferung fremde Kosten, zzgl. 5,95 pro Gattung, mind. 17,85 0,30% vom Einlösungsbetr. mindestens 17,85, maximal 119,00 0,60% vom Einlösungsbetr. mindestens 17,85, maximal 29,75 nach Aufwand 3

4 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 4.3 Transaktionsleistungen - An- und Verkauf von Wertpapieren - Eigene Kosten - Provision - Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, Genussscheine, Zerobonds, Investmentanteile (zum jeweiligen 1 % vom Kurswert Ausgabe-/Rücknahmepreis), Bezugsrechte, Ausübung von Bezugsrechten bzw. Optionsscheinen - Festverzinsliche Wertpapiere 0,50 % vom Kurswert - Investmentanteile der Sparkassenorganisation kostenlos (zum jeweiligen Ausgabe-/Rücknahmepreis) - Investmentanteile andere Anbieter 1 % vom Kurswert (zum jeweiligen Ausgabe-/Rücknahmepreis) - Limite - Erteilung (Limitpreise werden nur bei Nicht- Ausführung des Auftrages berechnet) 5,00 - Änderung 5,00 - Streichung 5,00 - Verlängerung 5,00 - Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. - Kapitaltransaktionen Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot; Optionsscheinausübung - Transaktionspreis vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers 1 % vom Kurswert - Mindestpreis 5,00 im Inland 10,00 im Ausland 4.4 Fremde Spesen und Auslagen Fremde Spesen und Auslagen, wie z. B. Porti, Courtagen, Steuern und Brokerprovisionen und Liefergebühren, werden separat in Rechnung gestellt. 4

5 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 5. Safes/Verwahrstücke Schließfächer Hauptstelle (Untergeschoss) Zugang nur während der Geschäftszeiten Schließfachtyp Fachgröße Mindestpreis pro Jahr inkl. Mwst. (Höhe x Breite) I 3,3 x 24,2 x 36,3 cm 47,60 II 8,8 x 24,2 x 36,3 cm 71,40 III 13,8 x 24,2 x 36,3 cm 95,20 IV 18,3 x 24,2 x 36,3 cm 119,00 V 30,0 x 26,0 x 38,5 cm ohne Innenbox 178,50 VI 60,0 x 56,5 x 55,0 cm ohne Innenbox 535,50 (alternativ: 59,50 Euro monatlich) Bei der Angabe der Größe handelt es sich um Circa-Angaben der Innenmaße der Schließfachboxen. Die Gebühren für die Schließfächer verdoppeln sich für Nichtkunden. inkl. Mwst. Neueinrichtung von Schließfächern für Kunden einmalig 11,90 Neueinrichtung von Schließfächern für Nichtkunden einmalig 23,80 Einlagerung von Verwahrstücken kein Angebot 5

6 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges 6. Sonstiges 6.1 Duplikate von Erträgnisaufstellungen 1 mind. 15,00 (siehe auch unter Sparkonto Pkt. 1,5 und Wertpapiere Pkt. 5.1) Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 6.2 Auf Wunsch des Kunden vorgenommene - Telefonate nach Aufwand - Telefaxe nach Aufwand - Fernschreiben nach Aufwand - Fotokopien nach Aufwand - Nachforschungen - zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) unentgeltlich - sonstige Nachforschungen je nach Aufwand 50,00 EUR/Stunde (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) mindestens 15, Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) nach Aufwand für Wertpapiere gilt Pkt ,00 EUR/Stunde 6.4 Bankauskunft im Auftrag des Kunden 50, Bankbürgschaft (Aval) Lfd. Avalgebühr 2,5 % p.a., mindestens 30,00 pro Quartal Bearbeitungsgebühr und Urkundenpreis 50, Abwicklung von Erbfällen - Mindestpreis 25,00 - bei Finanzamtsmeldung (Erbschaftssteuer) zzgl. 20,00 - bei Erbschaftsvollmachten zzgl. 10, Bescheinigungen mind.15,00 EUR nach Aufwand 6.8 Unterschriftsbestätigungen/Identifizierungsbescheinigungen 5, Edelmetalle An- und Verkauf 1,00 % vom Euro-Gegenwert 6

7 Dienstleistung Preis in EUR I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) 1.a Preismodelle für Privatkonten KompaktGiro p.m. 4,50 Postenentgelt (5 Freiposten) 1,00 Überweisungen / Daueraufträge beleghaft 1,00 Scheckeinreichungen 1,00 - Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen, nicht bei Korrektur- und Stornobuchungen - MehrwertGiro p.m. 9,95 (Pauschal-Modell) Basiskonto MehrwertGiro p.m. 9,95 (Pauschal-Modell) Basiskonto Online p.m. 6,50 Postenentgelt (5 Freiposten) 1,00 Überweisungen/ Daueraufträge beleghaft 1,00 Scheckeinreichungen 1,00 - Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen, nicht bei Korrektur- und Stornobuchungen - 1.b Preismodelle für Geschäftsgirokonten Kontoführungsgebühr 4,95 Bareinzahlungen 0,60 Barauszahlungen, 5 frei, danach 0,60 Überweisungseingang 0,30 Überweisungen Daueraufträge beleghaft 0,60 Überweisungen Daueraufträge beleglos 0,10 Lastschrifteinreichungen nur noch beleglos 0,10 Lastschrifteinlösung / POS Zahlungen Sollbuchung 0,30 Scheckeinlösung Sollbuchung 0,60 Scheckgutschrift 0,60 Einrichtung S-Zentral 5,00 - Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen, nicht bei Korrektur- und Stornobuchungen - 7

8 2. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) - Tagesauszug - bei Postversand zzgl. Porto - bei Abholen in der Geschäftsstelle -,-- - Wochenauszug - bei Postversand zzgl. Porto - bei Abholen in der Geschäftsstelle -,-- - Monatsauszug - bei Postversand zzgl. Porto - bei Abholen in der Geschäftsstelle -,-- Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 6 Wochen nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand je 6,50 - bei Abholen in der Geschäftsstelle je 6,50 Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Monatsauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden je 10,00 Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. 8

9 Die Sparkasse/Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 2. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank Stadtsparkasse Wedel Gorch-Fock-Straße Wedel 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn - Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main 1.3 Eintragung im Handelsregister HRA 4075 / Amtsgericht Pinneberg 1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse/Landesbank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 24. und 31. Dezember, - Feiertagen Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) Geschäftsstelle: SB-Terminal, Online- Banking/FinTS: Datenfernübertragung: Telefon-Banking: Uhr Uhr Uhr Uhr 2 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 3 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 9

10 Einreichungsfristen für SEPA-Basis-Lastschriften: bei Erst- und Einmallastschriften bei Folgelastschriften spätestens 7 ( beleghaft ) Geschäftstage bis s.o. spätestens 6 ( beleglos) Geschäftstage bis s.o. vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift spätestens 4 (beleghaft) Geschäftstage und spätestens 3 (beleglos) Geschäftstage bis s.o. vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift Einreichungsfristen für SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Erst-, Einmal- und spätestens 3 ( beleghaft) Geschäftstage und Folgelastschriften spätestens 2 (beleglos) Geschäftstage bis s.o. vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift 10

11 1. 6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Für Institute, die keiner beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) 3. der 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste), 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung /EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein Prof. Dr. jur. Wolfhart Nitsch Faluner Weg Kiel Näheres regelt die Verfahrensordnung, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdienstaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der eingelegt werden. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach Bonn 11

12 2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 6 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ 12

13 c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart beleghafte Inlandsüberweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung 8 Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleglose Überweisung 9 per Dauerauftrag per Eilüberweisung 15,00 Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro an einen Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro bis Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung/EU- Standardüberweisung) Inlandsüberweisung mit IBAN/BIC in Euro über Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Grenzüberschreitende Überweisung mit IBAN/BIC in Euro über Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Je nach Preismodell (siehe Teil B Punkt 1.1a und 1b) 1,5 mind. 15,00 max. 250,00 zzgl. 0,25 mind. 1,50 Courtage, zzgl. 2,50 Porto 15,00 15,00 15,00 15,00 1,5 mind. 15,00 max. 250,00, zzgl. 0,25 mind. 1,50 Courtage, zzgl. 10,00 Porto 8 9 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 13

14 bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Überweisungsart Überweisungsmodalitäten je nach Überweisungsart Entgeltregelung SHARE beleghafte Überweisung zzgl. 2,50 Porto beleglose Überweisung zzgl. 2,50 Porto per Dauerauftrag zzgl. 2,50 Porto per Eilüberweisung beleghaft Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR Mitgliedstaates lautet 1,5 mind. 15,00 max. 250,00 1,5 mind. 15,00 max. 250,00 1,5 mind. 15,00 max. 250,00 jeweils zzgl. Courtage 0,25, mind. 1,50 1,5 mind. 15,00 zzgl. 10,00 Bei der Entgeltregelung OUR trägt der Zahler zusätzlich die folgenden Entgelte: Überweisungsbetrag Entgelt bis ,00 20,00 ab ,01 40,00 ab 50,000,01 60,00 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. d) Sonstige Entgelte Preis in EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand / Einstellung in das elektronische Postfach 1,80 / 0,50 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 15,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 15,00 Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung je nach Preismodell Eilüberweisung zur Barauszahlung 15,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 14

15 2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro bis Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung/EU-Standardüberweisung) Inlandsüberweisung mit IBAN/BIC in Euro über Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Grenzüberschreitende Überweisung mit IBAN/BIC in Euro über Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates lautet Entgelt in Euro je nach Preismodell je nach Preismodell je nach Preismodell je nach Preismodell je nach Preismodell bis zu 2500,00 3,50 bis zu ,00 7,50 ab ,01 1,5 mind 15,00 max.100,00 bis zu 2500,00 3,50 bis zu ,00 7,50 ab ,01 1,5 mind 15,00 max.100,00 Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: 0,25 mind.1,50 Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ) oder der Überweisende, z.b. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 15

16 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 9 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 10 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Höhe der Entgelte Überweisungsart Überweisungsmodalitäten beleghafte Überweisung je Überweisung Entgeltverteilung SHARE beleglose Überweisung per Dauerauftrag SEPA Überweisungen in EUR mit IBAN/BIC in die Schweiz siehe Preismodelle Kapitel B I Ziffer 1 Überweisungen in Kontowährung 1,5 mind. 15,00 max. 250,00 * 1,5 mind. 15,00 max. 250,00 * 1,5 mind. 15,00 max. 250,00 * Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung 1,5 mind. 15,00 max. 250,00 zzgl. Courtage 0,25 mind. 1,50 zzgl. 2,50 Porto 1,5 mind. 15,00 max. 250,00 zzgl. Courtage 0,25 mind. 1,50 zzgl. 2,50 Porto 1,5 mind. 15,00 max. 250,00 zzgl. Courtage 0,25 mind. 1,50 zzgl. 2,50 Porto andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. z. B. US-Dollar. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 16

17 *) Nachbearbeitung bei internationalen Überweisungen aufgrund unvollständiger und/oder falscher Angaben zu IBAN, BIC, Zielland, Währung, Betrag, Name des Auftraggebers, Name des Empfängers. Preis in EUR Aufschlag / Zusatzentgelt für eilige Ausführung 10,00 (bei Entgeltregelung SHARE oder OUR) Bei der Entgeltregelung OUR trägt der Zahler zusätzlich die folgenden Entgelte: Überweisungsbetrag Entgelt bis ,00 20,00 ab ,01 40,00 ab ,01 60,00 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. cc) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand / Einstellung in das elektronische Postfach 1,80 / 0,50 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe entfällt - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern entfällt Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden. - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 15,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 15,00 zzgl. etwaige fremde Gebühren Erfassung einer Überweisung am Schalter 5, Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) 17

18 Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung SHARE oder BEN werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag bis zu EUR Entgelt SEPA-Überweisung in EUR mit IBAN/BIC aus der Schweiz Überweisung in Kontowährung von einem anderen Zahlungsdienstleister Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung von einem anderen Zahlungsdienstleister siehe Preismodell Kapitel B I Ziffer 1 bis zu 2.500,00 bis zu ,00 ab ,00 3,50 7,50 1,5 mind. 15,00 max. 100,00 18

19 3. Lastschriften 3.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens ( 7c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II b) Entgelte Preis in EUR Lastschrifteinlösung siehe Preismodell Kapitel B I Ziffer 1 Vormerkung von Abbuchungsaufträgen siehe Preismodell Kapitel B I Ziffer 1 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Abbuchungsauftragslastschrift - bei Postversand / Einstellung in das elektronische Postfach 1,80 / 0,50 Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Vorlage der Lastschrift -, SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II b) Entgelte Lastschrifteinlösung siehe Preismodell Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Basis-Lastschrift Kapitel B I Ziffer 1 - bei Postversand Porto 19

20 Preis in EURO SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist stellt sichter, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen -,-- Lastschrifteneinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalbe der Sparkasse/Landesbank SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister c) Sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung 5,00 eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmenlastschrift - bei Postversand 1,80 - bei Einstellen in das elektronische Postfach 0,50 - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 1,80 Rückruf einer SEPA-Lastschrift Datei mind. 10,00 EUR/ Je nach Aufwand Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs 20

21 3.2 Lastschriften aus weiteren Staaten Preis in EUR Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung Siehe B 1b Geschäftsgiro -,-- -,-- b) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Basis-Lastschrift - bei Postversand - bei Einstellen in das elektronische Postfach - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung Siehe B 1b Geschäftsgiro -,-- -,-- b) sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Erteilung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmenlastschrift - bei Postversand - bei Einstellen in das elektronische Postfach - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses. 21

22 3.3 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften ( CORE -Verfahren): Bei Erst- und Einmallastschriften frühestens 28 Kalendertage und Spätestens 6 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift Bei Folgelastschriften frühestens 28 Kalendertage und Spätestens 3 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist( COR1 -Verfahren): Bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist( COR1 -Verfahren): Bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses. 22

23 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.1 Kreditkarten Jahrespreis 12 MasterCard Karte/Visa Card - Hauptkarte (jährlich) außer Preismodell MehrwertGiro 25,00 - Zusatzkarte (jährlich) außer Preismodell MehrwertGiro 20,00 MasterCard Gold Karte - Hauptkarte (jährlich) außer Preismodell MehrwertGiro 60,00 - Zusatzkarte (jährlich) außer Preismodell MehrwertGiro 45,00 - Hauptkarte (jährlich) MehrwertGiro 30,00 - Zusatzkarte (jährlich) MehrwertGiro 20,00 Ausstattung mit Bild: -,-- Mehrwertleistungen - Miles & More p.m 3,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr)-Antrag der Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Karteninhaber oder bei Namensänderung) - ohne Ersatz eines PIN-Briefes 5,11 - mit Ersatz eines PIN-Briefes 5,11 Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 13 Portokosten Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug - bei Postversand zzgl. Porto 5,11 Sperren einer MasterCard/Visa Card auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 14 1% vom Umsatz Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses. 23

24 4.2 Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte) Preis in EUR Debitkarte (jährlich) 15 -,-- Täglicher Verfügungsrahmen 16 SparkassenCard je nach Einsatz: Abheben von Bargeld an eigenen/fremden 17 Geldautomaten 1000,00/1000,00 Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen 5000,00 Aufladen der Geldkarte 200,00 Täglicher Verfügungsrahmen Sparkassen-Kundenkarte: Abheben von Bargeld an eigenem Geldautomaten 0,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Kontoinhaber oder bei Namensänderung.) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die SparkassenCard/Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.) -,-- -,-- Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen - im EWR 18 -,-- - bei Zahlung in Fremdwährung 1% / mind. 0,77 max. 3,83 - bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR 1% / mind. 0,77 max. 3,83 Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 4.3 GeldKarte - Aufladen unserer Geldkarten an unseren Ladeterminals -,-- an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken -,-- an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister an electronic cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem -,-- GeldKarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und ggf. in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 24

25 4.4 Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer SparkassenCard unentgeltlich unentgeltlich mit unserer MasterCard entfällt 1 % vom Umsatz mind. 7,50 EUR mit unserer Visa Card entfällt 1 % vom Umsatz mind. 7,50 EUR Barauszahlung an Kunden anderer Sparkassen/Landesbanken SparkassenCard entfällt unentgeltlich mit MasterCard oder Visa Card Die Preise hierfür erfragen Sie bitte bei Ihrer kontoführenden Sparkasse/Landesbank Barauszahlung an Nicht-Sparkassen-/ Landesbankkunden mit fremder girocard-karte entfällt 4,95 EUR mit fremder MasterCard oder Visa Card Ob und ggf. in welcher Höhe Ihre kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort. Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (SparkassenCard) bei teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken am Heimatsparkassenmodell bei ZD im EWR 19, die ein direktes Kunden-entgelt 20 erheben: - Verfügungen im girocard-system in Euro - Verfügungen im Maestro/Cirrus- System in Euro am Schalter entfällt entfällt entfällt am Geldautomaten unentgeltlich 4,95 EUR 4,95 EUR bei ZD im EWR 19, die kein direktes Kundenentgelt 21 erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro entfällt 4,95 EUR EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 25

26 bei ZD im EWR 22 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System bei ZD außerhalb des EWR 22 im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System entfällt entfällt unentgeltlich unentgeltlich mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland 1 % vom Umsatz 1 % vom Umsatz mind. 7,50 EUR mind. 7,50 EUR Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. 4.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR) in einer anderen EWR-Währung 23 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II Bareinzahlung Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei uns auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 15,00 EUR 15,00 EUR 15,00 EUR Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter II b) und II a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. Bareinzahlung fremder Kunden auf Konten bei uns auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 15,00 EUR 15,00 EUR EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 26

27 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Preis in EUR Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl. -,-- Bereitstellung von TAN-Listen - monatlich -,-- - je TAN-Liste -,-- Bereitstellung von smstan/pushtan - monatlich -,-- - je smstan -,-- Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift -, Electronic Banking Zugangsverwaltung für ISDN/FTAM/EBICS Einrichtung: Kunden ID 15,00 Einrichtung: zusätzliche Kunden ID -,-- Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV -,-- Einrichtung: Teilnehmer ID -,-- Einrichtung: Konto, incl. UDV-DAT-Segment -,-- Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen -,-- Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 24 Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. -,-- Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 a) pro Konto mtl. -,-- und/oder b) pro bereit gestelltem Umsatz Umsatzinformation im DTAUS-Format (DTI) a) pro Konto mtl. -,-- und/oder b) - pro bereit gestellter Datei - pro bereit gestelltem Umsatz Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B. für die DATEV mtl. -,-- - pro bereit gestelltem Umsatz 24 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 27

28 5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Preis in EUR Beauftragung mittels FinTS: - Sammelüberweisung - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 27 bis EUR) - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb EWR-Staaten 27 über EUR) - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 28 ) Eilüberweisung (Euro-Express) - je Einzelauftrag - Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren ( 7c ZAG) - im Abbuchungsauftragsverfahren - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 27 bis EUR) - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb EWR-Staaten 27 über EUR) - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 28 ) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 27 bis EUR) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb EWR-Staaten 27 über EUR) EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 28

29 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 28 ) Beauftragung mittels EBICS (ELKO bzw. FTAM): - Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei - zzgl. je Posten - Überweisungen - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 29 bis Euro) - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb EWR-Staaten 30 über Euro) - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 29 ) - Eilüberweisung (Euro-Express) - Je Einzelauftrag 0,10 - Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschrift aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren ( 7c ZAG) - im Abbuchungsauftragsverfahren - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 30 bis EUR) - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb EWR-Staaten 30 über EUR) Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 29

30 Preis in EUR - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 31 ) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 32 bis EUR) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb EWR-Staaten 32 über EUR) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 31 ) - je Einzelauftrag Beauftragung mittels Datenträgereinreichung (z. B. Diskette): - je Datenträger -,-- - je Datei -,-- - je Posten 0,10 - Überweisungen 0,10 - nationales Überweisungsverfahren - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 32 bis Euro) - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb EWR-Staaten 32 über Euro) - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 31 ) - Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren - im Abbuchungsauftragsverfahren Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 30

31 Preis in EUR - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 33 bis EUR) - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb EWR-Staaten 33 über EUR) - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 34 ) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 33 bis EUR) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb EWR-Staaten 33 über EUR) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 34 ) Eilüberweisungen Zurzeit keine - mittels EBICS/FTAM als EUE-Auftrag Preiserhebung - pro Datei - pro Posten 25 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 31

32 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter abrufbar. III. Scheckverkehr 1. Allgemein Scheckeinlösung Scheckeinzug (Inland) Scheckvordrucke Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks je nach Preismodell franko franko Porto 8,00 EUR Preis auf Nachfrage Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten - Inkasso - Scheckeinlösung Buchungstag 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Scheckzahlungen in das Ausland 25 per Scheck zuzüglich 10,00 EUR in EUR 1,5, mindestens 15,00 EUR in Fremdwährung 1,5, mindestens 15,00 EUR zzgl. Courtage 0,25, mindestens 1,50 EUR b) Scheckzahlungen aus dem Ausland 22 in EUR 1,5, mindestens 15,00 EUR in Fremdwährung 1,5, mindestens 15,00 EUR zzgl. Courtage 0,25, mindestens 1,50 EUR 25 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 32

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