und Gemeinden Revision TVA Alex Bukowiecki Kommunale Infrastruktur Infrastructures communales Infrastrutture comunali
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- Karl Hofmann
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1 Schweizerischer Gemeineverban Revision TVA AG Motion Schmi Folgen er Liberalisierung für Stäte un Gemeinen Alex Bukowiecki
2 Schweizerischer i h Gemeineverban Sammlung Hauskehricht: Leistungserbringer Datenbasis: 377 Gemeine 85% beauftragen Drittfirma mit er Sammlung es Kehrichts Schätzung Menge: 50% urch Drittfirmen gesammelt
3 Schweizerischer i h Gemeineverban Betriebsgrössen un Abfallmengen TVA regelt Abfälle > Beurteilungsgrösse muss ie Abfallmenge, nicht ih ie Anzahl Betriebe ib sein Menge es brennbaren Gewerbekehricht ist in erster Näherung proportional zur Anzahl Mitarbeiter Mitarbeiteranzahl ist as bessere Mass als ie Anzahl Betriebe >Mit einer Liberalisierung für Grossbetriebe gelangt immerhin1/3es brennbaren Gewerbekehrichts offiziell auf en Markt
4 Schweizerischer i h Gemeineverban Betriebsgrössen un Abfallmengen Anzahl Anteil er Beschäftigten Mikrounternehmen % bis 9 87% 25% Kleinunternehmen (10-49) 11% 21.8% Mittelunternehmen (50-249) Grossunternehmen (> 250) % % % % Schätzung Anteil Betriebskehricht 21.8% 20% 33.4%
5 Schweizerischer i h Gemeineverban Entsorgungssicherheit Fakt: Alle KVA in er Schweiz sin Anlagen er öffentlichen Han Öffentliche Han garantiert ie Entsorgungssicherheit für brennbaren Gewerbekehricht Hohe Fixkostenanteile Der öffentlichen Han obliegt ie Planung, Finanzierung un Koorination Auch öffentliche Han braucht Investitionsschutz un Planungssicherheit, sonst roht ineffiziente Verwenung von Gelern urch ie öffentliche Han. > kaum im Interesse er Steuer un Gebührenzahler > je tiefer ie Mengenschwelle für Liberalisierung, esto grösser ie Gefahr für Ineffizienz un erschwerte Koorination urch Kantone
6 Schweizerischer i h Gemeineverban Struktur Abfallgebühren Grungebühren heute: ecken run ie Hälfte er Kosten er kommunalen Abfallwirtschaft Struktur kommunale Abfallrechnung Einnahmen Je nach Stat/Gemeine tragen ie Betriebe zwischen 11% un 72% zu en Einnahmen aus Grungebühren bei 33% 20% 47% Einnahmen Mengen/Volumenge bühren Einnahmen Grungebühren HH Mittel CH: 38% er Grungebühreneinahmen stammen aus I+G (= 20% er Gesamteinnahmen) 62% aus Haushalten (=33% er Gesamteinnahmen) Einnahmen Grungebühren I+G
7 Schweizerischer i h Gemeineverban Kommunale Gebühren Ohne flankierene Massnahmen weren en Gemeinen gemäss Regelungsvorschlag BAFU ie Rechtsgrunlagen für Grungebühren bei in en Markt entlassenen Betrieben fehlen. Bei einer Liberalisierung für Betriebe ab 10 Beschäftigten würen en Stäten un Gemeinen jährlich Mio. CHF wegbrechen (Relationen zu Bsp. VEG Glas mit 30 Mio. CHF/a)
8 Schweizerischer i h Gemeineverban Folgen bei Liberalisierung Die im Monopol verbleibenen Betriebe un Haushalte müssen für ie abfallwirtschaftlichen Fixkosten aufkommen > höhere Gebühren wahrscheinlich, enn Kosten er Gemeinen wir nicht proportional zu en wegbrechenen Grungebühreneinnahmen sinken: Sammeltouren nehmen nicht proportional ab KostenerSammelstellenbewirtschaftung nimmt nicht proportional ab. Fixkosten Platz/Fahrzeuge/Sammelstellen/KVA/Kapitalkosten Information/Overhea
9 Schweizerischer i h Gemeineverban Folgen bei Liberalisierung (2) Mehr Bürokratie Statistik über Betriebsgrössen Probleme Datenschutz?! zusätzliche Verträge un Kontrolle er Einhaltung Trittbrettfahrer: Mitbenutzung Sammelstellen/Separatsammlungen ohne Mitfinanzierung
10 Schweizerischer i h Gemeineverban Unser Umsetzungsvorschlag Höherer Schwellenwert, iealerweise bei 250 Beschäftigten hfi >1/3/ es Gewerbekehricht bkhih im Markt Grungebührenpflicht für alle als Beitrag zur Gewährleistung er Basisinfrastruktur r un Entsorgungssicherheit urch ie öffentliche Han
11 Schweizerischer i h Gemeineverban Unser Umsetzungsvorschlag Wertstoffe wie Papier/Karton etc.: Sofern ein Betrieb bereits für ie Kategorie «übrige bi Abfälle» betriebsspezifische Abfälle verwertet/rezykliert, können über iesen Kanal auch «nichtbetriebsspezifische» Abfälle gleicher Art mitgegeben weren. Damit wir ieser Motionsteil erfüllt: insbesonere nichtbetriebsspezifische Abfälle, solange un soweit sie im Betrieb sortenrein bereitgestellt weren oer zur Herstellung er Sortenreinheit einer betriebsexternen Sortieranlage zugeführt weren.
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