Dies wird vor allem an folgenden Entwicklungen deutlich:
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- Jens Fried
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1 Magdeburg, Statistik der Bundesagentur für Arbeit belegt: Immer mehr Mittel für die Verwaltung, immer weniger für Eingliederungsleistungen im Arbeitslosengeld-II-Bereich Sehr geehrte(r) Frau/Herr, gestatten Sie, dass ich mich auch zu Beginn des Jahres 2015 an Sie wende, um Sie über die aus der Sicht des VDP Sachsen-Anhalt anhaltenden negativen Entwicklungen im Bereich der Förderung und Vermittlung von Arbeitslosengeld-II-Leistungsempfängern zu informieren. Bereits im Januar 2014 hatte ich Sie mit einem Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass aus dem Gesamtbudget der (steuerfinanzierten) Mittel, die für die Arbeitslosengeld-II-Empfänger/innen insgesamt aufgebracht werden müssen, nur noch ein (stetig geringer werdender) Bruchteil für sog. aktive Leistungen (= Eingliederungsleistungen) aufgewendet wird, während z.b. der prozentuale Ausgabenanteil der Jobcenter- Verwaltungskosten in den vergangenen Jahren systematisch gestiegen ist. Diese Entwicklungen haben sich leider ungebremst fortgesetzt, so dass teilweise der Eindruck entstehen muss, dass es mittlerweile einigen Jobcentern nicht mehr vorrangig darum zu gehen scheint, die von ihnen betreuten Leistungsempfänger nachhaltig in den 1. Arbeitsmarkt zu integrieren, sondern vielmehr darum, die Arbeitsplatzerhaltung im eigenen Haus zu sichern. Es ist jedenfalls festzustellen, dass von den Jobcentern prozentual immer mehr Mittel für die Verwaltung aufgewendet werden, während gleichzeitig die Mittel für die Eingliederung der Arbeitslosengeld-II-Bezieher/innen überdurchschnittlich stark abnehmen (s. auch Anlage, S ).
2 Dies wird vor allem an folgenden Entwicklungen deutlich: Wurden im Jahr 2010 von den Jobcentern (im Vergleich zu den Mitteln für die Verwaltung) noch ca. 1,5 Mrd. mehr Mittel für Eingliederungsmaßnahmen ausgegeben, hat sich dieses Verhältnis im Jahr 2013 (aus diesem Jahr stammen die neuesten von der Bundesagentur für Arbeit vorgelegten Zahlen) fast vollständig gedreht: Hier mussten ca. 1,44 Mrd. mehr für die Jobcenter-Verwaltung als für sämtliche Eingliederungsmaßnahmen von den Steuerzahlern aufgebracht werden. Der Anteil der (aktiven) Eingliederungsleistungen an den Gesamtausgaben für den SGB-II-Bereich lag im Jahr 2013 somit nur noch bei 6,9 Prozent! Die für Eingliederungsleistungen verwendeten Mittel sind im Bereich der Jobcenter zwischen 2010 und 2013 um 50,7 Prozent(!) zurückgegangen (von 5,7 Mrd. auf 2,8 Mrd. ), obwohl die jahresdurchschnittliche Anzahl der Leistungsempfänger/innen von Arbeitslosengeld II im gleichen Zeitraum nur um knapp 10 Prozent rückläufig war (von 4,9 Mio. auf 4,4 Mio.). Dokumentiert werden diese Entwicklungen u.a. durch die offizielle Statistik der Bundesagentur für Arbeit (s. Anlage, S. 2). Setzt man die jahresdurchschnittliche Anzahl der Leistungsempfänger/innen von Arbeitslosengeld II jeweils in das Verhältnis zu den in den jeweiligen Haushaltsjahren getätigten Ausgaben für Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten, ergibt sich folgendes Bild: Wurden im Jahr 2010 noch für die Eingliederung jedes Leistungsempfängers durchschnittlich 1.160,50 aufgebracht, waren dies im Jahr 2013 nur noch 636,25. Gleichzeitig stiegen in diesem Zeitraum die durchschnittlich aufgebrachten Verwaltungskosten je Leistungsempfänger/in von 864,33 auf 962,74. Mit den dargestellten Entwicklungen korrespondiert außerdem die in immer mehr Jobcentern festzustellende Tendenz, bestimmte Arbeitsmarktinstrumente (z.b. Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen nach 45 SGB III) zunehmend direkt durch eigenes Personal durchzuführen oder durch sog. Inhouse-Vergaben an eigene Tochterunternehmen umzusetzen, wobei sich hier unabhängig von den sonstigen Vorgaben des SGB II/III, des Wettbewerbs- und Beihilferechts zunehmend die Frage stellt, wie sich dieses Vorgehen der Jobcenter mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot des 7 SGB III vereinbaren lässt und wer die Qualität dieser quasi in Eigenregie umgesetzten (steuerfinanzierten) Arbeitsfördermaßnahmen kontrolliert. Diese dargestellte Arbeitsmarktpolitik des Bundes und die Geschäftspolitik vieler Jobcenter ist gerade unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten kaum nachzuvollziehen, da inzwischen kein Zweifel mehr daran bestehen kann, dass es mit stetig sinkenden Eingliederungsmitteln und den (auch) daraus folgenden Schwerpunktsetzungen zahlreicher Jobcenter immer schwieriger wird, insbesondere Langzeitarbeitslose mit häufig multiplen Vermittlungshemmnissen wieder auf dem ersten oder zumindest in einem sozialen Arbeitsmarkt zu integrieren. 2
3 Den in der Anlage auf S. 3 dargestellten Entwicklungen über die Nutzung von ausgewählten Arbeitsmarktinstrumenten in Sachsen-Anhalt lässt sich sehr deutlich entnehmen, in welch erheblichem Maße vor allem die sog. Aktivierungs- und Eingliederungsmaßnahmen sowie die Arbeitsgelegenheiten innerhalb einer relativ kurzen Zeitspanne zurückgefahren wurden und dass die beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen entgegen allen politischen Aussagen weiterhin nur eine Art Schattendasein fristen. Wenn man aber dauerhaft und nachhaltig die Hauptausgaben im SGB-II-Bereich nämlich für das Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (2013: 14,24 Mrd. ) sowie für Unterkunft und Heizung der Leistungsbezieher (2013: 13,79 Mrd. ) reduzieren will, kommt man nach Auffassung des VDP Sachsen-Anhalt nicht umhin, vor allem Langzeitarbeitslose über individuelle Förderketten mit definierten Zwischenzielen zu fördern und kurzzeitig mehr Eingliederungsmittel je Leistungsempfänger/in vorzusehen. Damit könnte langfristig eine erhebliche Entlastung der Steuerzahler hinsichtlich der Gesamtausgaben für aktive und passive Leistungen nach dem SGB II erreicht werden, die sozialen Sicherungssysteme könnten insgesamt stabilisiert werden und man würde dem sich ausweitenden Fachkräftemangel gezielter entgegenwirken können. Ich bitte Sie deshalb, sich für eine entsprechende Änderung vor allem der Arbeitsmarktpolitik des Bundes einzusetzen. Gern stehe ich Ihnen für eventuelle Rückfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Banse - Geschäftsführer - Anlage Verteiler: - Bundestagsabgeordnete des Landes Sachsen-Anhalt - arbeitsmarktpolitische Sprecher/innen der Landtagsfraktionen Sachsen-Anhalts 3
4 Anlage Entwicklung der prozentualen Ausgaben für aktive und passive Leistungen im SGB II (Aktive und passive Förderung von Arbeitslosengeld-II-Empfänger-/innen) Quelle: Bundesagentur für Arbeit Ausgaben für aktive und passive Leistungen im SGB II 2013 Anteil an den Gesamtausgaben im SGB II in Prozent (Auszug) ,9 % 34,2 % 35,0 % 35,0 % 32,9 % 33,4 % 33,9 % 30 29,5 % ,2 % 9,0 % 10,1 % 10,4 % 10,5 % 9,6 % 7,8 % 6,9 % = Arbeitslosengeld II / Sozialgeld 2 = Kosten der Unterkunft und Heizung = passive Leistungen 3 = Verwaltungskosten 4 = Eingliederungsleistungen (aktive Arbeitsmarktförderung) = aktive Leistungen Jahr und Ausgabenposten 1
5 Entwicklung der Ausgaben für (aktive) Eingliederungsleistungen im SGB II Ausgaben für Eingliederungsleistungen (in Mrd. ) Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II im Jahresdurchschnitt (in Mio.) 6,0 6,0 5,5 5,5 5,0 4,5 4,0 3,5 3,0 2,5 2,0 1,5 1, ,0 4,5 4,0 3,5 3,0 2,5 2,0 1,5 1, ,5 0,5 Jahr Jahr 2
6 Anzahl der neueintritte von Arbeitslosengeld-I- und -II-Empfänger/innen in ausgewählte arbeitsmarktinstrumente: Entwicklungen in Sachsen-Anhalt (Stand: , Quelle: Bundesagentur für Arbeit) Anzahl der Neueintritte Neueintritte in berufliche Weiterbildung (inkl. Reha, ESF-Qualifizierung und Arbeitsentgeltzuschuss) Neueintritte in Aktivierung und berufliche Eingliederung (u.a. Maßnahmen nach 45 bzw. 46 SGB III) Neueintritte in Beschäftigung schaffende Maßnahmen (u.a. Arbeitsgelegenheiten) Arbeitsmarktinstrumente Januar -September 2011 Januar - September 2012 Januar - September 2013 Januar - September
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