Entwicklung fachlicher Inhalte der EU-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie

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1 Entwicklung fachlicher Inhalte der EU-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie Erfahrungen aus der Arbeit in der GD Umwelt der Europäischen Kommission in Brüssel Erfurt 19. März 2014 Mag. Dr. Reinhard Lentner, Institut für Zoologie, Universität Innsbruck

2 Inhalt Die EU-Naturschutzrichtlinien werden am Beispiel der Vogelschutzrichtlinie erläutert - Auslöser, Ziele, Hintergründe und wesentliche Aspekte - Zusammenspiel mit Biodiversitätsstrategie - Rolle der NGO s - Rolle der Europäischen Kommission - Weitere Einrichtungen - Aktuelle Themen auf EU-Ebene

3 Einstieg 1970iger Jahre waren geprägt von Diskussion über höhere Umweltstandards versus ökonomischer Gefahren Beschluss der Vogelschutzrichtlinie im Jahr 1979 war wichtige Voraussetzung für Beschluss der Habitat-Richtlinie Daher werden Auslöser, Hintergründe, Zielsetzungen und wesentliche Aspekte der Vogelschutz-RL näher erläutert

4 Gründe die zu EU-weiten Naturschutzstandards führten Unterschiedliche nationale Naturschutzstandards beeinflussen die Funktion eines gemeinsamen Marktes Viele Naturschutzprobleme sind grenzüberschreitend und können einzelstaatlich nicht gelöst werden Strikte Umweltauflagen würde Effizienz von Ressourcennutzung steigern umweltfreundlichere Produkten

5 Auslöser/Motivation für Richtlinie Vogelschutz Bericht der EK (1973) über den Fang/Abschuss von ~200 Millionen Zugvögel / Jahr in Italien löste Diskussion über Schutz von Zugvögeln aus Betritt von Großbritannien, deren Europa kritische Haltung aber hohe Akzeptanz für eines europaweite Vogelschutz, machte es zu wichtigem Thema für Beitrittsentscheidung

6 Wurzeln, Ziele, Hintergründe In den 70iger Jahren nahm Sensibilität für Umweltschutz stark zu (zb. sauerer Regen). Verursacherprinzip wurde in EWG eingeführt Bonner Konvention: Übereinkommen zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten (CMS) wurde 1979 in Bonn unterzeichnet. Wichtige Elemente wurden durch die V-RL umgesetzt Ähnliches gilt für die RAMSAR und Berner Konvention

7 Hintergründe, Zielsetzungen Beitritt mehrerer südeuropäischer Staaten, wie Griechenland (1981), Spanien und Portugal (1986) war im Vorfeld wesentlicher Auslöser für V-RL (Ratsbeschluss vom 2. April 1979) Geografische Geltungsbereich der RL im Jahr 1979 prägte Richtlinie stark (zb. Arten des Anhang I Alpine und boreale Arten überproportional stark vertreten) Schutz der Zugvögel, Vogeljagd und Erhaltung der Habitate insb. Feuchtgebiete waren Hauptziele

8 Maßgebliche Personen Architekt und Mastermind der Vogelschutz- und der Habitat RL war Claus Stuffmann (DE), im Kabinett (Kommissar Spinelli) und später Leiter der Naturschutzabteilung in der GD Umwelt John Temple Lang (IR), Jurist in der EK und Ornithologe, spielte zentrale Rolle bei der Formulierung bzw. Verhandlung der RL (Habitatschutz) und späteren rechtlichen Durchsetzung

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12 Stand März 2012

13 1979 bestand EWG aus 8 Staaten 2014: EU hat 28 Staaten Regelwerk Vogelschutzrichtlinie nun für 3 x mehr Staaten gültig und funktioniert Annex I, II & III durch Vergrößerung der EU sukzessive erweitert Artikel blieben unverändert, ausgenommen Verträglichkeitsprüfung Europäischer Gerichtshof spielt durch Interpretation wesentliche Rolle

14 Beispielhaft einige Vogelarten Anhang I ursprünglich 74 Arten (1979) und Unterarten auf 144 (1986) und 193 (2009) durch Erweiterung um 20 Staaten Beim Beitritt von Staaten kann die Liste erweitert werden; Ergänzungen: nur wirklich stark bedrohte Arten (Bsp. Sakerfalken Falco cherugg bei Beitritt Ungarns und Slowakei) Liste der Anhang I Arten spiegelt stark die geografische Ausdehnung und Einfluss zum Zeitpunkt der Erlassung wider Eine Folge: Arten mit alpiner und borealer Verbreitung sind stark überrepräsentiert

15 Anhang I Anhang I

16 Steinhuhn alpine Unte Steinhuhn Steinhuhn Chukarhuhn Steinhuhn Anhang I Chukarhuhn Anhang I

17 Zwergohreule Anhang I Sperlingkauz = Anhang I

18 Schwarzspecht Anhang I Anhang I

19 Anhang I - Anmerkungen Anhang I Arten spiegeln teilweise nicht die Gefährdung in EU 28 wider Liste der Anhang I Arten haben sich aber über Jahrzehnte als geeignete Schirmarten im Naturschutz bewährt Arten und deren Schutzgebiete sind auf Langfristigkeit ausgelegt. Eine Reduktion von Arten des Anhanges I hätte wahrscheinlich negative Folgen

20 EU-Vogelschutzrichtlinie wesentliche Aspekte Schutz aller Vogelarten (Gegensatz zur FFH-RL) Habitatschutz für alle Vogelarten Biodiversitätsinstrument Ausweisung der Vogelschutzgebiete Besondere Schutzgebiete (SPA) für bedrohte Arten (Anhang I) und Zugvögel ausschließlich nach fachlichen Kriterien Vorgaben zur Prüfung von Plänen und Projekten in Natura 2000 Gebieten (durch Art. 6 FFH RL präzisiert) Strikter Artenschutz für alle Arten; Regelungen der Jagd keine Jagd während der Fortpflanzungsphase und des Zuges in die Brutgebiete Jagd nur wenn in Anhang II aufgelistet Forschung und Überprüfung vorgeschrieben

21 Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie im Überblick Artikel 1: alle wildlebenden Vogelarten die im Gebiet der Gemeinschaft vorkommen sind zu schützten (Liste der Arten auf EK homepage) Artikel 2: Verpflichtung Maßnahmen zum Schutz der Vogelarten zu setzen wobei auch anderen Interessen zu berücksichtigen sind entspricht Verpflichtung günstigen Erhaltungszustand laut Art.2(2)FFH-RL

22 Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie im Überblick Artikel 3 und 4 betreffen die Erhaltung von Lebensräumen, wobei Art. 4 die Ausweisung der besonders geschützten Gebiete (SPA) für Arten des Anhanges I und Zugvögel regelt Art.4(4) wird durch Art.6 (2-4) FFH-RL hinsichtlich Vorsorgeprinzip, Pläne und Projekte sowie Verträglichkeitsprüfung ersetzt!

23 Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie im Überblick (4.1) Auf die in Anhang I aufgeführten Arten sind besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen Spezieller Lebensraumschutz für besonders gefährdete Arten

24 Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie im Überblick In diesem Zusammenhang sind zu berücksichtigen: a) vom Aussterben bedrohte Arten; b) gegen bestimmte Veränderungen ihrer Lebensräume empfindliche Arten; c) Arten, die wegen ihres geringen Bestands oder ihrer beschränkten örtlichen Verbreitung als selten gelten; d) andere Arten, die aufgrund des spezifischen Charakters ihres Lebensraums einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen. Bei den Bewertungen werden Tendenzen und Schwankungen der Bestände der Vogelarten berücksichtigt. Kriterien der Roten Listen einbezogen, wie Aussterberisiko

25 Ökologiebegriffe finden Eingang Die Mitgliedstaaten erklären insbesondere die für die Erhaltung dieser Arten zahlenund flächenmäßig geeignetsten Gebiete zu Schutzgebieten, Wichtige Parameter der Ökologie wie Verteilung und Dichte werden herangezogen Krebs (1972): Ökologie ist die wissenschaftliche Untersuchung jener Wechselbeziehungen, welche Verbreitung und Häufigkeit von Organismen bestimmen

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27 NATURA 2000 Netzwerk Habitat Typen (Annex I) Arten (Annex II) «Habitat- Richtlinie» Art. 3 Nationale Liste von Gebieten (psci) Liste der Gebiete von Gemeinschaftlicher Bedeutung (SCI). «Vogelschutzrichtlinie» Art. 4 Special Protection Areas (SPA) Speziellen Schutzgebiete (Special Conservation Areas) NATURA 2000 NA103IT

28 Geburt von Natura 2000 Ausweisung von Vogelschutzgebieten von meisten Staaten nur halbherzig betrieben EK bildete daher eine Arbeitsgruppe um Kriterien für die Auswahl von Vogelschutzgebieten zu erarbeiten Auftrag an Council for Bird Preservation (wurde später BirdLife Int.) Liste der wichtigsten Vogelschutzgebiet (IBA 1989) zu erstellen (Initative John Temble Lang) IBA war fachliche Grundlage für viele Beschwerdeverfahren

29 Probleme bei der Abgrenzung geeigneter Gebiete Verteilungsmuster von Arten: Unterschiedliche Verteilungstypen: Konzentrationen (geklumpte Verteilung) dispersed regelmäßig SPA Konzept: der Schutz von Feuchtgebieten war wohl Modell

30 Löffler yellow = summer visitor green = resident blue = winter visitor

31 yellow = summer visitor green = resident blue = winter visitor Bsp. Wespenbussard Pernis apivorus

32 Vogeljagd spielt zentrale Rolle Artikel 5 und 6: Generelles Verbot des Tötens, Fangens und Handelns Artikel 7: Jagdliche Regelungen mit Jagdverbot während der Fortpflanzungsund Zugphase ins Brutgebiet Artikel 8: Jagd und Fangmethoden

33 Fortpflanzungsperiode Waldschnepfe

34 Hinzug Waldschnepfe

35 Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie im Überblick Artikel 9: Ausnahmen der Verbote nach 5, 6, 7 und 8; dies betrifft vor allem die Jagd, mit jährlichem Bericht der erteilten Ausnahmen Artikel 10: Forschung der Vogelbestände; Schwerpunkte Anhang V Artikel 11: Ansiedlung in der EU nicht heimischer Vogelarten, Konsultation der EK erforderlich (Bsp. Schwarzkopfruderente Oxyura jamaicensis gefährdet europäischen Weißkopfruderente Oxyura leucocephala) Artikel 12: Berichterstattungspflicht der Mitgliedstaaten (3 Jahre) und der EK

36 Wie fügt sich die Vogelschutzrichtlinie in eine übergeordnete EU Naturschutzpolitik ein?

37 Kommunikation zum Stopp des Biodiversitätsverlusts bis 2010 und danach COM (2006) 216 Final

38 Zweck EU-weit alle Beteiligten zur Erreichung des Ziels eines Stopps des Verlusts an Biodiversität zu gewinnen weiters: Langfristige Erreichen einer neuen Balance zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Naturschutz

39 Was ist zu tun? 4 Bereiche 1. Biodiversität in der EU 2. Die EU und weltweite Biodiversität 3. Biodiversität und Klimawandel 4. Wissensgrundlagen 10 Ziele die mit diesen Bereichen in Beziehung stehen 4 Schlüsselmaßnahmen

40 Unterstützende Maßnahmen 1. Adäquate Finanzierung Sicherstellen 2. Verstärkte Berücksichtigung bei Entscheidungen auf EU-Ebene 3. Partnerschaften aufbauen (zb. mit Wirtschaft, in A mit ÖBF) 4. Weiterbildung, Bewusstsein und Engagement stärken

41 Aktionsplan im Bereich 1 Biodiversität in der EU Ziele 1. Erhaltung der EU-weit wertvollsten Lebensräume und Arten 2. Erhaltung und Wiederherstellung von Artenvielfalt und Lebensgemeinschaften auch außerhalb der Schutzgebiete (zu Land und zu Wasser) 3. Einführung von Wirtschaftsentwicklungen die mit der Artenvielfalt in der EU in Einklang sind 4. Wirkungsvolle Reduzierung des Einflusses von invasive alien species und Genotypen

42 Bereich 1 Biodiversität in der EU (Forts.) Beispiele für Aktivitäten Ziel 1 - Wertvollsten Lebensräume und Arten: Finalisierung des Natura 2000 Netzwerks, Erweiterung auf den Marinen Bereich, Management in Natura 2000 Gebieten Aktionspläne für Arten Obj 2 Wider countryside Secure/restore high-nature value farmland & forests CAP/RDPs Implement key biodiversity measures in EU Forest Action Plan Put in place river basin management plans Reduce principle pollutant pressures Obi 3 Wider marine Put in place and implement Marine Framework Directive Fully implement stock and bycatch measures in Common Fisheries Policy Reduce principle pollutant pressures Obj 4 Regional & territorial development Ensure cohesion and structural funds contributing to biodiversity Obj 5 Invasive alien species Identify and implement priority measures, eg early warning system

43 Rolle der NGO s Verhandlungen zur V-RL führten über Initiative von RSBP und DBV (jetzt NABU) zur Bildung einer Working Group of European Bird Protection Societies BirdLife international (IBA Kriterien) NGOs spielen eine bedeutende Rolle im Vollzug der V-RL auf nationaler und Internationaler Ebene! Sie nehmen Kontrollfunktionen war und fordern Aktivitäten ein! Vor allem durch fundierte fachliche Arbeit, bekamen NGOs vor allem auf internationaler Ebene starken Einfluss zb. durch die Veröffentlichung verschiedenster fachlicher Studien zb. IBA- Verzeichnisse Nationalstaaten agierten oft defensiv, argumentierten eher politisch und weniger fachlich

44 Die Rolle der Europäischen Kommission Überwachung der Umsetzung der Richtlinie als Hüterin der Verträge Rechtliche Schritte im Zusammenhang mit der Anwendung der EU Umweltrechts: Vertragsverletzungsverfahren Behandlung von Petitionen Sicherstellen, dass Maßnahmen von EU-Programmen (Strukturfonds) im Einklang mit Naturschutzstandards sind Enge Zusammenarbeit mit Mitgliedsstaaten und Stakeholders Information & Kommunikation (zb. Newsletter, Aufzeigen von guten Beispielen) Integration NATURA 2000 in andere EU Fonds (zb. WR-RL)

45 Vollzug Natura 2000 auf Ebene der EK Folgende Abteilungen sind involviert: involviert in erster Linie die Abteilung B3 (Natur) und nach Ländern aufgeteilten Rechtsabteilungen der Direktion D (für Deutschland: D3), darüber hinaus noch E3 (LIFE-Natur Projekte) indirekt auch DG AGRI, REGIO und MARE (z.b. bei der Finanzierung über die Fonds)

46 Prüfung der Vollständigkeit des SPA durch DG ENV Gewisser Spielraum zur Festlegung von Auswahlkriterien von SPAs für MS Keine allgemein akzeptierte Methode zur Vollständigkeitsprüfung des SPA Netzwerkes Wo keine entsprechenden Arbeiten über das Vorliegen von SPAs im MS bestehen, verwendet die EK IBAs als Reverenz EK veröffentlicht SPA BAROMETER zweimal jährlich (name, shame & fame) 46

47 Rolle des EUGH einige Rahmenbedingungen: V-RL 35 Jahre alt; 2009 ohne Änderungen wiederverlautbart sdirective/index_en.htm 7 Erweiterungswellen auf nunmehr 28 Staaten Wissen und Anforderungen geändert Nur möglich durch eher offene Formulierung der Richtlinie (aber Problem der Rechtsunsicherheit!) Genaue Interpretation erfolgt bei Beschwerde durch EUGH (nimmt gewissen Rechtssetzungscharakter ein)

48 Natura 2000: Relevante Gremien auf Ebene der EK ORNIS-Komitee: unterstützt die Kommission in Vogelschutzfragen und stellt offizielles Gremium dar, in dem alle Mitgliedstaaten mit Sitz und Stimme vertreten sind Habitat-Ausschuss: selbe Aufgabe für FFH-RL Arbeitsgruppen: Berichtswesen, Windkraft, nachhaltige Jagd,... Wissenschaftliche Arbeitsgruppe (SWG): fachlicher Beirat der die Europäische Kommission Ornithologisch-wissenschaftlichen Fragen berät (seit längerer Zeit nicht mehr einberufen)

49 Weitere Einrichtungen European Topic Center of Biological Diversity mit Sitz in Paris: führt im Auftrag der EK fachliche Arbeiten durch (zb. Analyse des SPA Netzwerks als Basis für Beschwerdeverfahren) Europäische Umweltagentur (EEA) mit Sitz in Kopenhagen: Sammlung, Bereitstellung und Aufbereiten von Daten über den Zustand und die Entwicklung der Umwelt in der EG

50 Aktionspläne: Im Anhang I V-RL keine prioritären Arten wie in FFH-RL Daher wurde Liste für prioritäre Arten zur Förderungen im Life-Fond erstellt Enthält alle weltweit gefährdeten Arten, die regelmäßig innerhalb der EU vorkommen Von 2004 bis 2009 wurden LIFE+ etwa 175 Millionen Euro in diese Arten investiert

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52 Artenaktionspläne (Jan2012)

53 Aktuelle Schwerpunkte im Vollzug Natura 2000 (Vogelschutz und FFH) auf EK Ebene - Finanzierung von Natura rechtliche Verpflichtungen zum Management der Gebiete - Vervollständigung und Management des marinen Teil des Natura 2000 Netzwerks (noch erhebliche Defizite beim Vorschlag von Offshore Gebieten)

54 Aktuelle Schwerpunkte im Vollzug Natura 2000 (Vogelschutz und FFH) auf EK Ebene Informationen zum Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen (FFH- und Vogelschutz RL) Berichte Art. 12 V-RL, 17 FFH Beschwerden zu Gebietsverschlechterungen und FFH-Verträglichkeitsprüfungen

55 Aktuelle Schwerpunkte Fitness Check der beiden Naturschutzrichtlinien Nachweis, was haben die RL gebracht? Wie kann man Erfolg der EU Naturschutz Richtlinien messen? Bsp.: Wenn eine Art in ihrem Bestand zurückgeht und dieser Rückgang verlangsamt wird, wäre das ein Erfolg?

56 Resümee In den Gründungsverträgen sind Staaten übereingekommen, in gewissen Bereichen zusammenzuarbeiten. Naturschutz ist ein Beispiel dafür! EU-Naturschutzrichtlinien sind mächtige Instrumente! Sie stehen gleichberechtige neben wirtschaftlichen Interessen Wettbewerb -Naturschutz nahm mit den EU-RL an Bedeutung stark zu -Systemischer Ansatz in vielen Staaten gültig und grenzüberschreitend wirkend -Vergleichbare Kriterien bei Gebietsauswahl -Fachliche Kriterien entscheiden politischen

57 Ich versuchte aufzuzeigen Wissen über die Entstehung der RL beim Verständnis und im Vollzug hilfreich sein kann Naturschutz-RL die Folge erhöhter Sensibilität für Naturschutz in 70iger Jahre war Chancen wurden genutzt, möglicher Weise wäre dies heute nicht möglich Braucht engagierte Personen mit Weitblick Naturschutzforschung und Ökologie fanden Eingang Grenzüberschreitende Naturschutzstandards festgelegt und umgesetzt Unterschied zu vielen intern. Abkommen

58 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit

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