Entwicklung fachlicher Inhalte der EU-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie
|
|
- Bernhard Junge
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Entwicklung fachlicher Inhalte der EU-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie Erfahrungen aus der Arbeit in der GD Umwelt der Europäischen Kommission in Brüssel Erfurt 19. März 2014 Mag. Dr. Reinhard Lentner, Institut für Zoologie, Universität Innsbruck
2 Inhalt Die EU-Naturschutzrichtlinien werden am Beispiel der Vogelschutzrichtlinie erläutert - Auslöser, Ziele, Hintergründe und wesentliche Aspekte - Zusammenspiel mit Biodiversitätsstrategie - Rolle der NGO s - Rolle der Europäischen Kommission - Weitere Einrichtungen - Aktuelle Themen auf EU-Ebene
3 Einstieg 1970iger Jahre waren geprägt von Diskussion über höhere Umweltstandards versus ökonomischer Gefahren Beschluss der Vogelschutzrichtlinie im Jahr 1979 war wichtige Voraussetzung für Beschluss der Habitat-Richtlinie Daher werden Auslöser, Hintergründe, Zielsetzungen und wesentliche Aspekte der Vogelschutz-RL näher erläutert
4 Gründe die zu EU-weiten Naturschutzstandards führten Unterschiedliche nationale Naturschutzstandards beeinflussen die Funktion eines gemeinsamen Marktes Viele Naturschutzprobleme sind grenzüberschreitend und können einzelstaatlich nicht gelöst werden Strikte Umweltauflagen würde Effizienz von Ressourcennutzung steigern umweltfreundlichere Produkten
5 Auslöser/Motivation für Richtlinie Vogelschutz Bericht der EK (1973) über den Fang/Abschuss von ~200 Millionen Zugvögel / Jahr in Italien löste Diskussion über Schutz von Zugvögeln aus Betritt von Großbritannien, deren Europa kritische Haltung aber hohe Akzeptanz für eines europaweite Vogelschutz, machte es zu wichtigem Thema für Beitrittsentscheidung
6 Wurzeln, Ziele, Hintergründe In den 70iger Jahren nahm Sensibilität für Umweltschutz stark zu (zb. sauerer Regen). Verursacherprinzip wurde in EWG eingeführt Bonner Konvention: Übereinkommen zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten (CMS) wurde 1979 in Bonn unterzeichnet. Wichtige Elemente wurden durch die V-RL umgesetzt Ähnliches gilt für die RAMSAR und Berner Konvention
7 Hintergründe, Zielsetzungen Beitritt mehrerer südeuropäischer Staaten, wie Griechenland (1981), Spanien und Portugal (1986) war im Vorfeld wesentlicher Auslöser für V-RL (Ratsbeschluss vom 2. April 1979) Geografische Geltungsbereich der RL im Jahr 1979 prägte Richtlinie stark (zb. Arten des Anhang I Alpine und boreale Arten überproportional stark vertreten) Schutz der Zugvögel, Vogeljagd und Erhaltung der Habitate insb. Feuchtgebiete waren Hauptziele
8 Maßgebliche Personen Architekt und Mastermind der Vogelschutz- und der Habitat RL war Claus Stuffmann (DE), im Kabinett (Kommissar Spinelli) und später Leiter der Naturschutzabteilung in der GD Umwelt John Temple Lang (IR), Jurist in der EK und Ornithologe, spielte zentrale Rolle bei der Formulierung bzw. Verhandlung der RL (Habitatschutz) und späteren rechtlichen Durchsetzung
9
10
11
12 Stand März 2012
13 1979 bestand EWG aus 8 Staaten 2014: EU hat 28 Staaten Regelwerk Vogelschutzrichtlinie nun für 3 x mehr Staaten gültig und funktioniert Annex I, II & III durch Vergrößerung der EU sukzessive erweitert Artikel blieben unverändert, ausgenommen Verträglichkeitsprüfung Europäischer Gerichtshof spielt durch Interpretation wesentliche Rolle
14 Beispielhaft einige Vogelarten Anhang I ursprünglich 74 Arten (1979) und Unterarten auf 144 (1986) und 193 (2009) durch Erweiterung um 20 Staaten Beim Beitritt von Staaten kann die Liste erweitert werden; Ergänzungen: nur wirklich stark bedrohte Arten (Bsp. Sakerfalken Falco cherugg bei Beitritt Ungarns und Slowakei) Liste der Anhang I Arten spiegelt stark die geografische Ausdehnung und Einfluss zum Zeitpunkt der Erlassung wider Eine Folge: Arten mit alpiner und borealer Verbreitung sind stark überrepräsentiert
15 Anhang I Anhang I
16 Steinhuhn alpine Unte Steinhuhn Steinhuhn Chukarhuhn Steinhuhn Anhang I Chukarhuhn Anhang I
17 Zwergohreule Anhang I Sperlingkauz = Anhang I
18 Schwarzspecht Anhang I Anhang I
19 Anhang I - Anmerkungen Anhang I Arten spiegeln teilweise nicht die Gefährdung in EU 28 wider Liste der Anhang I Arten haben sich aber über Jahrzehnte als geeignete Schirmarten im Naturschutz bewährt Arten und deren Schutzgebiete sind auf Langfristigkeit ausgelegt. Eine Reduktion von Arten des Anhanges I hätte wahrscheinlich negative Folgen
20 EU-Vogelschutzrichtlinie wesentliche Aspekte Schutz aller Vogelarten (Gegensatz zur FFH-RL) Habitatschutz für alle Vogelarten Biodiversitätsinstrument Ausweisung der Vogelschutzgebiete Besondere Schutzgebiete (SPA) für bedrohte Arten (Anhang I) und Zugvögel ausschließlich nach fachlichen Kriterien Vorgaben zur Prüfung von Plänen und Projekten in Natura 2000 Gebieten (durch Art. 6 FFH RL präzisiert) Strikter Artenschutz für alle Arten; Regelungen der Jagd keine Jagd während der Fortpflanzungsphase und des Zuges in die Brutgebiete Jagd nur wenn in Anhang II aufgelistet Forschung und Überprüfung vorgeschrieben
21 Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie im Überblick Artikel 1: alle wildlebenden Vogelarten die im Gebiet der Gemeinschaft vorkommen sind zu schützten (Liste der Arten auf EK homepage) Artikel 2: Verpflichtung Maßnahmen zum Schutz der Vogelarten zu setzen wobei auch anderen Interessen zu berücksichtigen sind entspricht Verpflichtung günstigen Erhaltungszustand laut Art.2(2)FFH-RL
22 Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie im Überblick Artikel 3 und 4 betreffen die Erhaltung von Lebensräumen, wobei Art. 4 die Ausweisung der besonders geschützten Gebiete (SPA) für Arten des Anhanges I und Zugvögel regelt Art.4(4) wird durch Art.6 (2-4) FFH-RL hinsichtlich Vorsorgeprinzip, Pläne und Projekte sowie Verträglichkeitsprüfung ersetzt!
23 Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie im Überblick (4.1) Auf die in Anhang I aufgeführten Arten sind besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen Spezieller Lebensraumschutz für besonders gefährdete Arten
24 Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie im Überblick In diesem Zusammenhang sind zu berücksichtigen: a) vom Aussterben bedrohte Arten; b) gegen bestimmte Veränderungen ihrer Lebensräume empfindliche Arten; c) Arten, die wegen ihres geringen Bestands oder ihrer beschränkten örtlichen Verbreitung als selten gelten; d) andere Arten, die aufgrund des spezifischen Charakters ihres Lebensraums einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen. Bei den Bewertungen werden Tendenzen und Schwankungen der Bestände der Vogelarten berücksichtigt. Kriterien der Roten Listen einbezogen, wie Aussterberisiko
25 Ökologiebegriffe finden Eingang Die Mitgliedstaaten erklären insbesondere die für die Erhaltung dieser Arten zahlenund flächenmäßig geeignetsten Gebiete zu Schutzgebieten, Wichtige Parameter der Ökologie wie Verteilung und Dichte werden herangezogen Krebs (1972): Ökologie ist die wissenschaftliche Untersuchung jener Wechselbeziehungen, welche Verbreitung und Häufigkeit von Organismen bestimmen
26
27 NATURA 2000 Netzwerk Habitat Typen (Annex I) Arten (Annex II) «Habitat- Richtlinie» Art. 3 Nationale Liste von Gebieten (psci) Liste der Gebiete von Gemeinschaftlicher Bedeutung (SCI). «Vogelschutzrichtlinie» Art. 4 Special Protection Areas (SPA) Speziellen Schutzgebiete (Special Conservation Areas) NATURA 2000 NA103IT
28 Geburt von Natura 2000 Ausweisung von Vogelschutzgebieten von meisten Staaten nur halbherzig betrieben EK bildete daher eine Arbeitsgruppe um Kriterien für die Auswahl von Vogelschutzgebieten zu erarbeiten Auftrag an Council for Bird Preservation (wurde später BirdLife Int.) Liste der wichtigsten Vogelschutzgebiet (IBA 1989) zu erstellen (Initative John Temble Lang) IBA war fachliche Grundlage für viele Beschwerdeverfahren
29 Probleme bei der Abgrenzung geeigneter Gebiete Verteilungsmuster von Arten: Unterschiedliche Verteilungstypen: Konzentrationen (geklumpte Verteilung) dispersed regelmäßig SPA Konzept: der Schutz von Feuchtgebieten war wohl Modell
30 Löffler yellow = summer visitor green = resident blue = winter visitor
31 yellow = summer visitor green = resident blue = winter visitor Bsp. Wespenbussard Pernis apivorus
32 Vogeljagd spielt zentrale Rolle Artikel 5 und 6: Generelles Verbot des Tötens, Fangens und Handelns Artikel 7: Jagdliche Regelungen mit Jagdverbot während der Fortpflanzungsund Zugphase ins Brutgebiet Artikel 8: Jagd und Fangmethoden
33 Fortpflanzungsperiode Waldschnepfe
34 Hinzug Waldschnepfe
35 Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie im Überblick Artikel 9: Ausnahmen der Verbote nach 5, 6, 7 und 8; dies betrifft vor allem die Jagd, mit jährlichem Bericht der erteilten Ausnahmen Artikel 10: Forschung der Vogelbestände; Schwerpunkte Anhang V Artikel 11: Ansiedlung in der EU nicht heimischer Vogelarten, Konsultation der EK erforderlich (Bsp. Schwarzkopfruderente Oxyura jamaicensis gefährdet europäischen Weißkopfruderente Oxyura leucocephala) Artikel 12: Berichterstattungspflicht der Mitgliedstaaten (3 Jahre) und der EK
36 Wie fügt sich die Vogelschutzrichtlinie in eine übergeordnete EU Naturschutzpolitik ein?
37 Kommunikation zum Stopp des Biodiversitätsverlusts bis 2010 und danach COM (2006) 216 Final
38 Zweck EU-weit alle Beteiligten zur Erreichung des Ziels eines Stopps des Verlusts an Biodiversität zu gewinnen weiters: Langfristige Erreichen einer neuen Balance zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Naturschutz
39 Was ist zu tun? 4 Bereiche 1. Biodiversität in der EU 2. Die EU und weltweite Biodiversität 3. Biodiversität und Klimawandel 4. Wissensgrundlagen 10 Ziele die mit diesen Bereichen in Beziehung stehen 4 Schlüsselmaßnahmen
40 Unterstützende Maßnahmen 1. Adäquate Finanzierung Sicherstellen 2. Verstärkte Berücksichtigung bei Entscheidungen auf EU-Ebene 3. Partnerschaften aufbauen (zb. mit Wirtschaft, in A mit ÖBF) 4. Weiterbildung, Bewusstsein und Engagement stärken
41 Aktionsplan im Bereich 1 Biodiversität in der EU Ziele 1. Erhaltung der EU-weit wertvollsten Lebensräume und Arten 2. Erhaltung und Wiederherstellung von Artenvielfalt und Lebensgemeinschaften auch außerhalb der Schutzgebiete (zu Land und zu Wasser) 3. Einführung von Wirtschaftsentwicklungen die mit der Artenvielfalt in der EU in Einklang sind 4. Wirkungsvolle Reduzierung des Einflusses von invasive alien species und Genotypen
42 Bereich 1 Biodiversität in der EU (Forts.) Beispiele für Aktivitäten Ziel 1 - Wertvollsten Lebensräume und Arten: Finalisierung des Natura 2000 Netzwerks, Erweiterung auf den Marinen Bereich, Management in Natura 2000 Gebieten Aktionspläne für Arten Obj 2 Wider countryside Secure/restore high-nature value farmland & forests CAP/RDPs Implement key biodiversity measures in EU Forest Action Plan Put in place river basin management plans Reduce principle pollutant pressures Obi 3 Wider marine Put in place and implement Marine Framework Directive Fully implement stock and bycatch measures in Common Fisheries Policy Reduce principle pollutant pressures Obj 4 Regional & territorial development Ensure cohesion and structural funds contributing to biodiversity Obj 5 Invasive alien species Identify and implement priority measures, eg early warning system
43 Rolle der NGO s Verhandlungen zur V-RL führten über Initiative von RSBP und DBV (jetzt NABU) zur Bildung einer Working Group of European Bird Protection Societies BirdLife international (IBA Kriterien) NGOs spielen eine bedeutende Rolle im Vollzug der V-RL auf nationaler und Internationaler Ebene! Sie nehmen Kontrollfunktionen war und fordern Aktivitäten ein! Vor allem durch fundierte fachliche Arbeit, bekamen NGOs vor allem auf internationaler Ebene starken Einfluss zb. durch die Veröffentlichung verschiedenster fachlicher Studien zb. IBA- Verzeichnisse Nationalstaaten agierten oft defensiv, argumentierten eher politisch und weniger fachlich
44 Die Rolle der Europäischen Kommission Überwachung der Umsetzung der Richtlinie als Hüterin der Verträge Rechtliche Schritte im Zusammenhang mit der Anwendung der EU Umweltrechts: Vertragsverletzungsverfahren Behandlung von Petitionen Sicherstellen, dass Maßnahmen von EU-Programmen (Strukturfonds) im Einklang mit Naturschutzstandards sind Enge Zusammenarbeit mit Mitgliedsstaaten und Stakeholders Information & Kommunikation (zb. Newsletter, Aufzeigen von guten Beispielen) Integration NATURA 2000 in andere EU Fonds (zb. WR-RL)
45 Vollzug Natura 2000 auf Ebene der EK Folgende Abteilungen sind involviert: involviert in erster Linie die Abteilung B3 (Natur) und nach Ländern aufgeteilten Rechtsabteilungen der Direktion D (für Deutschland: D3), darüber hinaus noch E3 (LIFE-Natur Projekte) indirekt auch DG AGRI, REGIO und MARE (z.b. bei der Finanzierung über die Fonds)
46 Prüfung der Vollständigkeit des SPA durch DG ENV Gewisser Spielraum zur Festlegung von Auswahlkriterien von SPAs für MS Keine allgemein akzeptierte Methode zur Vollständigkeitsprüfung des SPA Netzwerkes Wo keine entsprechenden Arbeiten über das Vorliegen von SPAs im MS bestehen, verwendet die EK IBAs als Reverenz EK veröffentlicht SPA BAROMETER zweimal jährlich (name, shame & fame) 46
47 Rolle des EUGH einige Rahmenbedingungen: V-RL 35 Jahre alt; 2009 ohne Änderungen wiederverlautbart sdirective/index_en.htm 7 Erweiterungswellen auf nunmehr 28 Staaten Wissen und Anforderungen geändert Nur möglich durch eher offene Formulierung der Richtlinie (aber Problem der Rechtsunsicherheit!) Genaue Interpretation erfolgt bei Beschwerde durch EUGH (nimmt gewissen Rechtssetzungscharakter ein)
48 Natura 2000: Relevante Gremien auf Ebene der EK ORNIS-Komitee: unterstützt die Kommission in Vogelschutzfragen und stellt offizielles Gremium dar, in dem alle Mitgliedstaaten mit Sitz und Stimme vertreten sind Habitat-Ausschuss: selbe Aufgabe für FFH-RL Arbeitsgruppen: Berichtswesen, Windkraft, nachhaltige Jagd,... Wissenschaftliche Arbeitsgruppe (SWG): fachlicher Beirat der die Europäische Kommission Ornithologisch-wissenschaftlichen Fragen berät (seit längerer Zeit nicht mehr einberufen)
49 Weitere Einrichtungen European Topic Center of Biological Diversity mit Sitz in Paris: führt im Auftrag der EK fachliche Arbeiten durch (zb. Analyse des SPA Netzwerks als Basis für Beschwerdeverfahren) Europäische Umweltagentur (EEA) mit Sitz in Kopenhagen: Sammlung, Bereitstellung und Aufbereiten von Daten über den Zustand und die Entwicklung der Umwelt in der EG
50 Aktionspläne: Im Anhang I V-RL keine prioritären Arten wie in FFH-RL Daher wurde Liste für prioritäre Arten zur Förderungen im Life-Fond erstellt Enthält alle weltweit gefährdeten Arten, die regelmäßig innerhalb der EU vorkommen Von 2004 bis 2009 wurden LIFE+ etwa 175 Millionen Euro in diese Arten investiert
51
52 Artenaktionspläne (Jan2012)
53 Aktuelle Schwerpunkte im Vollzug Natura 2000 (Vogelschutz und FFH) auf EK Ebene - Finanzierung von Natura rechtliche Verpflichtungen zum Management der Gebiete - Vervollständigung und Management des marinen Teil des Natura 2000 Netzwerks (noch erhebliche Defizite beim Vorschlag von Offshore Gebieten)
54 Aktuelle Schwerpunkte im Vollzug Natura 2000 (Vogelschutz und FFH) auf EK Ebene Informationen zum Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen (FFH- und Vogelschutz RL) Berichte Art. 12 V-RL, 17 FFH Beschwerden zu Gebietsverschlechterungen und FFH-Verträglichkeitsprüfungen
55 Aktuelle Schwerpunkte Fitness Check der beiden Naturschutzrichtlinien Nachweis, was haben die RL gebracht? Wie kann man Erfolg der EU Naturschutz Richtlinien messen? Bsp.: Wenn eine Art in ihrem Bestand zurückgeht und dieser Rückgang verlangsamt wird, wäre das ein Erfolg?
56 Resümee In den Gründungsverträgen sind Staaten übereingekommen, in gewissen Bereichen zusammenzuarbeiten. Naturschutz ist ein Beispiel dafür! EU-Naturschutzrichtlinien sind mächtige Instrumente! Sie stehen gleichberechtige neben wirtschaftlichen Interessen Wettbewerb -Naturschutz nahm mit den EU-RL an Bedeutung stark zu -Systemischer Ansatz in vielen Staaten gültig und grenzüberschreitend wirkend -Vergleichbare Kriterien bei Gebietsauswahl -Fachliche Kriterien entscheiden politischen
57 Ich versuchte aufzuzeigen Wissen über die Entstehung der RL beim Verständnis und im Vollzug hilfreich sein kann Naturschutz-RL die Folge erhöhter Sensibilität für Naturschutz in 70iger Jahre war Chancen wurden genutzt, möglicher Weise wäre dies heute nicht möglich Braucht engagierte Personen mit Weitblick Naturschutzforschung und Ökologie fanden Eingang Grenzüberschreitende Naturschutzstandards festgelegt und umgesetzt Unterschied zu vielen intern. Abkommen
58 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
Notwendigkeit des Arten- und Habitatschutzes Einführung
P. Schütz Notwendigkeit des Arten- und Habitatschutzes Einführung 16./17.09.2015 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000, Klimawandel und Naturschutz, Vertragsnaturschutz)
MehrWas sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000?
Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000? Frank Vassen, Referat D.3 Naturschutz, GD Umwelt, Europäische Kommission NABU talk "Natura 2000 Wie fit ist Deutschland?"
MehrHistorie der Implementierung von Natura 2000 in Rheinland-Pfalz
Historie der Implementierung von Natura 2000 in Rheinland-Pfalz Das Leben ist ein langer (ruhiger?) Fluss Rüdiger Burkhardt - Landesnaturschutztagung - 16. Mai 2018 Folie 1 Europäische Naturschutzstrategie
MehrWAS IST NATURA 2000 WAS KANN NATURA 2000?
WAS IST NATURA 2000 WAS KANN NATURA 2000? NÖ NATURSCHUTZTAG 2017 Thomas Ellmauer NATURA 2000 POLARISIERT 2 WAS IST NATURA 2000 WAS KANN NATURA 2000? NATURA 2000 IST eine modernes, auf wissenschaftlichen
MehrDR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE
Erfolgreicher Naturschutz ohne Artenwissen? DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE Beispiele aus dem amtlichen Natur- und Artenschutz Arten- und Biotopschutzprogramm
MehrSeminarreihe Natura 2000 (Teil I) Naturschutzzentrum Annaberg Dipl. Biol. Jens Stolle
Seminarreihe Natura 2000 (Teil I) Naturschutzzentrum Annaberg Dipl. Biol. Jens Stolle 1 Natura 2000 Schutzgebietsnetz in den EU-Mitgliedsstaaten FFH-Richtlinie: FFH-Gebiete Vogelschutz-Richtlinie: SPA
MehrÜberschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt
Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet
MehrDas EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000
Das EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000 Hintergründe, Stolpersteine, Herausforderungen für die Zukunft Claus Mayr, NABU Inhalt Naturschutz und Natura 2000 Warum und wofür? Die Richtlinien: Ziele, Inhalte,
MehrNatura 2000 Theorie und Praxis in Niederösterreich
Natura 2000 Theorie und Praxis in Niederösterreich Karl Hiesberger Inhalt Rechtliche Umsetzung NVP-Verfahren Managementpläne Schutzgebietsbetreuung EuGH-Verfahren 1 Rechtliche Grundlagen Richtlinie des
MehrNatura Natur im Netz
Natura 2000 Natura 2000, der Begriff ist schon oft gefallen, Sie haben davon gehört, vielleicht ist in Ihrer Nähe sogar ein Natura 2000-Gebiet. Aber was ist das eigentlich? Antworten auf diese und viele
MehrRegulierung von Schifffahrt und Fischerei in der deutschen AWZ
INSTITUT FÜR UMWELT- UND TECHNIKRECHT Rechtliche Rahmenbedingungen der Regulierung von Schifffahrt und Fischerei in der deutschen AWZ Jenny Kirschey Management von Natura-2000-Gebieten in der deutschen
MehrBerichtsperiode 2007-2012 & aus europäischer Sicht
Analysen des FFH-Berichtes 2013 (Art. 17 FFH-RL) und Erörterung der Handlungserfordernisse 16.9.2014, BfN, Bonn Berichtsperiode 2007-2012 & Weiterentwicklung des Verfahrens aus europäischer Sicht Angelika
MehrWas können Natura-2000 und der europäische Artenschutz für den Erhalt der biologischen Vielfalt leisten?
Was können Natura-2000 und der europäische Artenschutz für den Erhalt der biologischen Vielfalt leisten? Alexander Just Europäische Kommission, DG Umwelt, Abteilung "Natur" 17.9.2015 Der Zustand der Natur
MehrNatura 2000: Umsetzungsstand in Deutschland und Rahmenbedingungen für den Wald
Natura 2000: Umsetzungsstand in Deutschland und Rahmenbedingungen für den Wald Frank Klingenstein, Bundesumweltministerium, Referat N I 2 (Gebietsschutz, Natura 2000) Warum ist Bayern wichtig? 70.547 km
MehrNATURA 2000 als Eckpfeiler der Biodiversität in Europa. Dr. Michael Hofmann Landesnaturschutztagung 2018
NATURA 2000 als Eckpfeiler der Biodiversität in Europa Dr. Michael Hofmann Landesnaturschutztagung 2018 Folie 1 INHALT NATURA 2000 in der EU NATURA 2000 in Deutschland NATURA 2000 in Rheinland-Pfalz Mehrwert
MehrRechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura Biotopschutz und Entwicklung
Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura 2000 - Biotopschutz und Entwicklung Bundesbedarfsplangesetz BBPlG vom Juli 2013 Artikel 6 FFH-Richtlinie (3) Pläne oder Projekte, die
MehrMASSNAHMENPUNKTE.
MASSNAHMENPUNKTE www.biodiversitymanifesto.com Die Jagd ist eine sehr beliebte Form der Freizeitbeschäftigung in der Natur und wird von 7 Millionen Menschen in Europa ausgeübt. Sie stellt eine der ältesten
MehrRechtsgrundlagen zur Jagd in Schutzgebieten
Rechtsgrundlagen zur Jagd in Schutzgebieten MR in Ina Abel Jagd in gesetzlich festgelegten Schutzgebieten - Biosphärenreservat Nds. Elbtalaue - Nationalpark Nds. Wattenmeer - Nationalpark Harz FFH-Richtlinie
MehrMeeresnaturschutz und die Beseitigung von Altmunition. Artenschutzaspekte. Symposium Neue Methoden der Munitionsbeseitigung Kiel, 19.
Symposium Neue Methoden der Munitionsbeseitigung Kiel, 19. Oktober 2007 Meeresnaturschutz und die Beseitigung von Altmunition Artenschutzaspekte Stefan Bräger Deutsches Meeresmuseum Stralsund Schweinswal
Mehrvom 23. Februar 20061
KOMMISSION / PORTUGAL SCHLUSSANTRÄGE DER GENERALANWÄLTIN JULIANE KOKOTT vom 23. Februar 20061 I Einleitung Mitgliedstaaten als besondere Schutzgebiete für Vögel (im Folgenden: BSG) ausweisen sollen: 1.
MehrEU-Naturschutzrecht: Quo Vadis
EU-Naturschutzrecht: Quo Vadis 41. Naturschutztage am Bodensee, 08.01.2017 RA Dr. Raphael Weyland, NABU-Bundesverband, Brüssel Gliederung I. Der Fitness Check der EU-Kommission a) Ausgangslage b) #NatureAlert
MehrDie Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2017) 557 final.
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 5. Oktober 2017 (OR. en) 12915/17 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 3. Oktober 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.: Betr.: ACP 107 WTO 226 COLAC 94 RELEX 829
MehrNaturschutz und Klimawandel im Recht - juristische Konzepte für naturschutzfachliche Anpassungsstrategien
Naturschutz und Klimawandel im Recht - juristische Konzepte für naturschutzfachliche Anpassungsstrategien 2. BfN-Forschungskonferenz Biologische Vielfalt und Klimawandel Bonn 2./3. März 2010 Institut für
Mehr1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.
Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -
MehrMaßnahmenumsetzung und Finanzierung in Natura 2000 Gebieten. DI Bernhard BUDIL NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.
Maßnahmenumsetzung und Finanzierung in Natura 2000 Gebieten DI Bernhard BUDIL NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN. Natura 2000 in Österreich Nominierte Schutzgebiete Anzahl Fläche Anteil der Fläche Österreichs
MehrBiotopverbund in der EU-Politik -
Biotopverbund in der EU-Politik - FFH-Richtlinie, EECONET und EU-Strategie zur Grünen Infrastruktur Claus Mayr, NABU NNA, 10 % Biotopverbund neue Impulse für ein altes Ziel, 25./26. März 2014 Inhalt Biotopverbund
MehrZiel und Planungsstand
Bildabschluss Managementplanung in Europäischen Schutzgebieten in MV Ziel und Planungsstand Bildabschluss Managementplanung in Mecklenburg-Vorpommern zwei wesentliche Ziele 1. Umsetzung von EU-Vorgaben
MehrArtenschutz und Forstwirtschaft Wie erhalten wir die Biodiversität in unseren Wäldern?
Artenschutz und Forstwirtschaft Wie erhalten wir die Biodiversität in unseren Wäldern? Natura 2000 im Wald Anforderungen des Vogelartenschutzes in Niedersachsen vor dem Hintergrund der EU-Vogelschutzrichtlinie
MehrNatura 2000 und Artenschutz. Empfehlungen für die Planungspraxis beim Bau von Verkehrsinfrastruktur
Natura 2000 und Artenschutz Empfehlungen für die Planungspraxis beim Bau von Verkehrsinfrastruktur Ausgabe November 2007 Ausgabe Jänner 2009 Impressum Medieninhaber und Herausgeber: ASFINAG Bau Management
MehrUmsetzung Natura 2000 in Brandenburg
Umsetzung Natura 2000 in Brandenburg Christoph Molkenbur Ministerium für Ländliche Entwicklung Abteilung Naturschutz Stabsstelle Umsetzung FFH-Richtlinie Haus der Natur - 14. Oktober 2017 14. Oktober 2017
MehrURTEIL DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer) 20. September 2007 *
KOMMISSION / ITALIEN URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer) 20. September 2007 * In der Rechtssache C-388/05 betreffend eine Vertragsverletzungsklage nach Art. 226 EG, eingereicht am 24. Oktober 2005,
MehrFFH-Managementplanung
FFH-Managementplanung Brieselang und Bredower Forst Informationsveranstaltung am 07.11.2017 - André Freiwald Tagesordnung 1. Vorstellungsrunde 2. Anlass und Zielstellung der FFH Managementplanung (André
Mehr1. Informationsveranstaltung zur Managementplanung für das FFH-Gebiet DE Müritz
1. Informationsveranstaltung zur Managementplanung für das FFH-Gebiet Müritz Der Verlust an biologischer Vielfalt ist eines der großen Umweltprobleme, mit denen sich die EU auseinandersetzen muss. Ein
Mehr10 PRIORITÄRE MASSNAHMEN FÜR DIE UMSETZUNG DER EU-NATURSCHUTZ- RICHTLINIEN IN ÖSTERREICH
EINE GEMEINSAME PUBLIKATION VON Bild: G. Egger/WWF 10 PRIORITÄRE MASSNAHMEN FÜR DIE UMSETZUNG DER EU-NATURSCHUTZ- RICHTLINIEN IN ÖSTERREICH Die Maßnahmen sind nicht nach Prioritäten gelistet sondern wurden
MehrNatura 2000 Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren der Tierhaltung
Natura 2000 Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren der Tierhaltung Dr. Gisela Nolte, Dipl.-Biol., Sachverständige der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für Naturschutz, Landschaftspflege und Gewässerschutz
MehrBiodiversität von Flusslandschaften Integrative Strategien des Naturschutzes
Biodiversität von Flusslandschaften Integrative Strategien des Naturschutzes Dr. Rainer Blanke Stellv. Präsident des Bundesamtes für Naturschutz, Bonn Symposium Biodiversität von Gewässern, Auen und Grundwasser
MehrNatura 2000 Ein Einblick, ein Überblick
Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick Janine Geisler, Referat Schutzgebiete, Artenschutz Abteilung Naturschutz des MELUND Biosphärenrat am 1. Dezember 2018 in Leck Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick
MehrErweiterung des Vogelschutzgebietes DE Unterer Niederrhein
Erweiterung des Vogelschutzgebietes DE- 4203-401 Unterer Niederrhein Unterrichtung über das Ergebnis des Anhörungsverfahren nach 48b Abs. 2 und 3 Landschaftsgesetz NRW Heinrich.Hansmann@brd.nrw.de Anhörungsverfahren
MehrDie Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL)
WWF Deutschland Rebstöcker Straße 55 60326 Frankfurt a. M. Tel.: 0 69/7 91 44-0 Durchwahl -180, -183-212, Fax: 069/617221 Info@wwf.de www.wwf.de www.traffic.org Hintergrundinformation Dezember 2006 Die
MehrEuropas Naturerbe sichern - Bayern als Heimat bewahren NATURA 2000
Europas Naturerbe sichern - Bayern als Heimat bewahren NATURA 2000 KURZINFORMATION zur Umsetzung der FFH- und der Vogelschutz- Richtlinie der Europäischen Union Bayerisches Staatsministerium für Landesentwickung
MehrLandwirtschaft und Naturschutz Die Bedeutung der Biodiversität
Landwirtschaft und Naturschutz Die Bedeutung der Biodiversität Romana Steinparzer Regionsmanagerin Europaschutzgebiete Walgau I Großes Walsertal Arlberg 1 Was ist Biodiversität? 2 Nutzen durch Biodiversität
MehrEU Bodenschutzrichtlinie: Unnötige Bürokratie oder angewandter Bodenschutz
EU Bodenschutzrichtlinie: Unnötige Bürokratie oder angewandter Bodenschutz Andreas Baumgarten Institut für Bodengesundheit und Pflanzenernährung BFW Praxistag 2009 Rechtliche Situation in Österreich Boden
MehrInternationale Biodiversitätspolitik
40 Jahre Bundesnaturschutzgesetz Jubiläumsveranstaltung 03.04.2017, Berlin Internationale Biodiversitätspolitik Prof. Dr. Manfred Niekisch Sachverständigenrat für Umweltfragen, Berlin Goethe-Universität
MehrZur Zukunft der EU- Naturschutzfinanzierung
Zur Zukunft der EU- Naturschutzfinanzierung Naturschutz morgen Zeit zum Umdenken Kiel, 28.09.2015 Konstantin Kreiser Referent für Internationale Biodiversitätspolitik NABU-Bundesverband 1990 (c) NABU/C.
MehrDie deutschen Berichte zu Natura 2000: Ergebnisse und Schlußfolgerungen
Die deutschen Berichte zu Natura 2000: Ergebnisse und Schlußfolgerungen Frank Klingenstein Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit EIN Schutzinstrument der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie
MehrEmpfehlung der Kultusministerkonferenz. für Eintragungen in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland BS_Empf_Eintrag_Verzeichnis_Kulturgut_100429.doc Empfehlung der Kultusministerkonferenz für Eintragungen
MehrI N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz
1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Dr. Manfred Haimbuchner Naturschutz-Landesrat Dir. Dr. Gottfried Schindlbauer Abt. Naturschutz, Land OÖ am 31. März 2014 zum Thema "Natura 2000-Gebiete in
MehrSynergien EG-WRRL mit Natura-2000
Synergien EG-WRRL mit Natura-2000 Gebietsforum zur Umsetzung der EG- Wasserrahmenrichtlinie Andreas Haubrok Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 51 (Naturschutz) andreas.haubrok@brd.nrw.de Seite 1 Synergien
MehrDie Umsetzung von Natura 2000 in Rheinland- Pfalz
Die Umsetzung von Natura 2000 in Rheinland- Pfalz Mitgliederversammlung des Waldbesitzerverbandes am 10.12.2012 in Boppard Folie 1 Die Grundlagen Natura 2000 UN Übereinkommen über die biologische Vielfalt
MehrDschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden?
Dr. Michael Lücke, Nieders. Forstamt Clausthal Naturschutzbestimmungen Ein Überblick oder: Dschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden? Ziel des Vortrages: Zuordnung der Begriffe Nur
MehrEntschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Februar 2009 zu der Wildnis in Europa (2008/2210(INI))
P6_TA(2009)0034 Wildnis in Europa Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Februar 2009 zu der Wildnis in Europa (2008/2210(INI)) Das Europäische Parlament, unter Hinweis auf die Richtlinie 79/409/EWG
MehrAbkommen zur Erhaltung der afrikanischeurasischen wandernden Wasservögel (AEWA)
Abkommen zur Erhaltung der afrikanischeurasischen wandernden Wasservögel (AEWA) Ein Instrument der internationalen Zusammenarbeit AEWA ein internationaler Vertrag zum Schutz wandernder Wasservögel Das
MehrAktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt tfü für rum Umwelt BAFU Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz, BAFU BÖA Jahrestagung, 20. November 2012 Langfristiges
MehrVERMERK DER KOMMISSION ÜBER DIE FESTLEGUNG VON ERHALTUNGSZIELEN FÜR NATURA-2000-GEBIETE
VERMERK DER KOMMISSION ÜBER DIE FESTLEGUNG VON ERHALTUNGSZIELEN FÜR NATURA-2000-GEBIETE Mit diesem Vermerk soll den Mitgliedstaaten Hilfestellung bei der Festlegung von Erhaltungszielen für Natura-2000-Gebiete
MehrIrrfahrt Biodiversität
Andreas Hoffmann Sönke Hoffmann Joachim Weimann Irrfahrt Biodiversität Eine kritische Sicht auf europäische Biodiversitätspolitik Metropolis-Verlag Marburg 2005 Inhaltsverzeichnis Kapitel 1 Einleitung
MehrEU Fitness Check Natura 2000
EU Fitness Check Natura 2000 NeFo Faktenblatt zur Evaluierung der EU Naturschutzgesetzgebung Dr. Katrin Reuter Museum für Naturkunde Berlin, Leibniz-Institut für Evolutions- und Biodiverstitätsforschung
MehrWasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) und Artenvielfalt unter Wasser. Eva Pier, NUA
Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) und Artenvielfalt unter Wasser Eva Pier, NUA Kurzvorstellung Rahmendaten der EG-Wasserrahmenrichtlinie NATURA2000 und WRRL Landesprogramm Lebendige Gewässer Besondere Maßnahmen
MehrDie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europaischen Union und ihre Umsetzung in nationales Recht
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europaischen Union und ihre Umsetzung in nationales Recht Analyse der Richtlinie und Anleitung zu ihrer Anwendung Von Dr. jur. Tania Rodiger-Vorwerk ERICH SCHMIDT
MehrÜbersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337
Übersichtsbegehung Artenschutz zur Klarstellungs-, Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 im Stadtteil Monakam in Bad Liebenzell Landkreis Calw Auftraggeber: Stadt Bad
MehrRechtliche Vorgaben für den Artenschutz des Luchses
Rechtliche Vorgaben für den Artenschutz des Luchses 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtliche Vorgaben für den Artenschutz des Luchses Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 12. April 2016 Fachbereich:
Mehr30. Januar 2013 Landratsamt Nordsachsen Dezernat Bau und Umwelt
30. Januar 2013 Landratsamt Nordsachsen Dezernat Bau und Umwelt 1 Braunkohlentagebau im Raum Delitzsch 30. Januar 2013 Landratsamt Nordsachsen Dezernat Bau und Umwelt 2 Bergbaufolgelandschaft Einstellung
MehrSynergien EG-WRRL mit Natura-2000
Synergien EG-WRRL mit Natura-2000 Gebietsforum zur Umsetzung der EG- Wasserrahmenrichtlinie Andreas Haubrok Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 51 (Naturschutz) www.brd.nrw.de Seite 1 Synergien EG-WRRL
MehrKurzgutachten zur Ausbringung von GVO in Europäischen Vogelschutzgebieten,
Ursrainer Ring 81 72076 Tübingen Tel: 07071/ 6878160 Fax: 07071/6878162 info@naturschutzrecht.net Tübingen, den 19.4.2004 Kurzgutachten zur Ausbringung von GVO in Europäischen Vogelschutzgebieten, im Auftrag
MehrNATURA 2000 WAS SAGT BRÜSSEL?
NATURA 2000 IM WALD WO STEHEN WIR WIRKLICH? Montag, 23. März 2015 Nürnberg NATURA 2000 WAS SAGT BRÜSSEL? Stefan Leiner Referatsleiter Naturschutz, DG Umwelt, Europäische Kommission EU Waldstrategie Nachhaltige
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Naturschutzreferent Landeshauptmann-Stv. Dipl.-Ing. Erich Haider am 2. Jänner 2007 zum Thema Präsentation der neuen Plakatserie "Geschützte Tiere und Pflanzen
MehrRoadmap to Alien Land? Aktionspläne & Strategien zu invasiven nicht-heimischen Arten in Österreich und Europa
Aktionspläne & Strategien zu invasiven nicht-heimischen Arten in Österreich und Europa 29.09.2009 Innsbruck W. Rabitsch Umweltbundesamt Abt. Biologische Vielfalt & Naturschutz Internationale Verpflichtungen
MehrDIE INTERNATIONALEN RAHMENBEDINGUNGEN DES BIODIVERSITÄTSRECHTS IN DER SCHWEIZ
18. November 2015 / 18 novembre 2015 DIE INTERNATIONALEN RAHMENBEDINGUNGEN DES BIODIVERSITÄTSRECHTS IN DER SCHWEIZ Prof. Astrid Epiney / Dr. Markus Kern Institut für Europarecht der Universität Freiburg
MehrRICHTLINIE 79/409/EG DER KOMMISSION. vom 2. April über die Erhaltung der wildlebenden Volgelarten
DE RICHTLINIE 79/409/EG DER KOMMISSION vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Volgelarten Der Rat der europäischen Gemeinschaften - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen
MehrDie Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2017) 382 final.
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 19. Juli 2017 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2017/0160 (NLE) 11431/17 VORSCHLAG Absender: Eingangsdatum: 19. Juli 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.: Betr.:
MehrInformationsveranstaltung. zur geplanten vertraglichen Vereinbarung. Sennebäche
Informationsveranstaltung zur geplanten vertraglichen Vereinbarung Sennebäche Hövelhof-Riege, 21.02.2017 Martin Hübner Inhalt: 1. Anlass der Informationsveranstaltung Vertragsverletzungsverfahren der EU
MehrDie Natura 2000-Richtlinen auf dem Prüfstand. Umwelt Forum Saar April 2016 IHK Saarland, Saarbrücken
Die Natura 2000-Richtlinen auf dem Prüfstand Umwelt Forum Saar 2016 28. April 2016 IHK Saarland, Saarbrücken Jakob Flechtner Mirko Strompreisbildung: Fels Die Natura 2000-Richtlinen Entstehung und auf
MehrWir sind in Bezug auf unsere Nahrung, Wasser, Luft, Gesundheit, Fruchtbarkeit des Bodens und Regulierung des Klimas von der Natur abhängig.
NATUR UND BIOLOGISCHE VIELFALT Was haben Sie davon? Biodiversität bezeichnet die Vielfalt des Lebens auf unserem Planeten. Sie stützt unser Wohlbefinden und die Wirtschaft. Wir sind in Bezug auf unsere
MehrAmtsblatt der Europäischen Union
L 55/4 VERORDNUNG (EU) 2016/293 R KOMMISSION vom 1. März 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich
MehrBiodiversität und Waldbewirtschaftung aus Sicht der Waldbesitzer. DI Bernhard BUDIL 9. Jänner 2015 NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.
Biodiversität und Waldbewirtschaftung aus Sicht der Waldbesitzer DI Bernhard BUDIL 9. Jänner 2015 NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN. Definition Biodiversität Biodiversität oder biologische Vielfalt bezeichnet
MehrFFH-LEBENSRAUMTYPEN IM WALD & ART. 17-BERICHT
FFH-LEBENSRAUMTYPEN IM WALD & ART. 17-BERICHT MARIA STEJSKAL-TIEFENBACH, THOMAS ELLMAUER FFH-LEBENSRAUMTYPEN IM WALD INHALT Wald in Österreich Waldtypen und Wald-Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
MehrManagement der Natura-2000-Gebiete. Verpflichtung und aktueller Stand
Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Management der Natura-2000-Gebiete in der deutschen AWZ Verpflichtung und aktueller Stand Dr. Jochen Krause Dr. Ingo Narberhaus, Kathrin Heinicke, Mirko Hauswirth Fachgebiet
MehrGeneraldirektion Umwelt
Generaldirektion Umwelt Umweltkommissar: Stavros Dimas Generaldirektor: Mogens Peter Carl Direktion A: Direktion B: Direktion C: Direktion D: Direktion E: Direktion F: Direktion G: Kommunikation, Rechtsangelegenheiten
MehrFitness Check Natura IHK-Branchendialog Rohstoffwirtschaft 6. Oktober 2015 IHK Limburg
Fitness Check Natura 2000 IHK-Branchendialog Rohstoffwirtschaft 6. Oktober 2015 IHK Limburg Jakob Flechtner Strompreisbildung: Mirko Fels Fitness Entstehung Check und Natura Entwicklung 2000 von Strompreisen
MehrRechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -
Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.
MehrGesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht)
Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Bauleitplanung und Naturschutz Abwägungsgebot Eingriffsregelung
MehrWALDRELEVANTE INTERNATIONALE POLITISCHE PROZESSE
BFW, 22.Februar 2007 WALDRELEVANTE INTERNATIONALE POLITISCHE PROZESSE am Fallbeispiel der Convention on Biological Diversity Dr. Christoph Wildburger PRÄSENTATIONSINHALTE Überblick internationale Prozesse
MehrNATURA 2000 Artenvielfalt der Bergwälder Gerald Gimpl 21. November 2017, Oktogon am Himmel
Gimpl NATURA 2000 Artenvielfalt der Bergwälder Gerald Gimpl 21. November 2017, Oktogon am Himmel Kontakt: Kuratorium Wald, Alser Straße 37/16, 1080 Wien Tel 01/406 59 38 15, gerald@wald.or.at Alpenschutz
MehrDie Verantwortlichkeit Brandenburgs für Arten und Lebensräume
Finanzierung investiver Naturschutzmaßnahmen aus ELER NABU Berlin Die Verantwortlichkeit Brandenburgs für Arten und Lebensräume Inhaltliche und räumliche Prioritäten der Maßnahmeumsetzung in der EU-Förderperiode
MehrVogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) für das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht. Michael Jöbges Peter Herkenrath. 1. Runder Tisch
Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) für das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht Michael Jöbges Peter Herkenrath 1. Runder Tisch 20.10.2015 Netz der EU-Vogelschutzgebiete (VSG) als Teil des NATURA 2000-Netzes
MehrStaatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern. Managementplanung für das FFH-Gebiet DE Jasmund
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 1447-302 Jasmund ILN Greifswald GmbH 24.05.2016 Herzlich willkommen! Gliederung 1. Beteiligte Planungsbüros
MehrEU Leitfaden und IT Tool zur Finanzierung von Natura 2000 ein neuer Ansatz? Gliederung
Management und Finanzierung von Natura 2000 EU Leitfaden und IT Tool zur Finanzierung von Natura 2000 ein neuer Ansatz? Peter Torkler, WWF, Fulda 12 und 13.11.2007 Gliederung Kurzer Rückblick Die zwei
MehrRisikobewertung von GVO im europäischen Zulassungsprozess
Risikobewertung von GVO im europäischen Zulassungsprozess Birgit Winkel Vilm, 09.09.2008 Rechtsgrundlagen Freisetzungsrichtlinie 2001/18 EG mit nationaler Umsetzung durch Gentechnikgesetz Regelt: Freisetzungen
MehrVorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 28.2.2017 COM(2017) 119 final 2017/0049 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 60. Tagung der
Mehr10 Jahre Kriterien und Indikatoren einer nachhaltigen Jagd
10 Jahre Kriterien und Indikatoren einer nachhaltigen Jagd Universität für Bodenkultur in Wien WIEN, 25.11.2011 DI. Philipp Miller-Aichholz Gliederung: ELO European Landowners Organization EU und nachhaltige
MehrAmtschef- und Agrarministerkonferenz vom 27. bis 29. September 2017 in Lüneburg
Amtschef- und Agrarministerkonferenz vom 27. bis 29. September 2017 in Lüneburg TOP 55: Umgang mit geschützten Arten hier: Bericht des BMEL und des BMUB (Beschluss der AMK am 31.03.2017 in Hannover TOP
MehrHintergrundinfo. Natura 2000, TOP 4.7. CBD-COP 9, Natura 2000/FFH
Hintergrundinfo CBD-COP 9, Natura 2000/FFH Natura 2000, TOP 4.7 Bonn, 21. Mai: Die Ziele des europäischen Naturschutzes in Deutschland In der Erklärung von Göteborg haben 2001 die Regierungschefs der Europäischen
MehrPrinzipien europäischer Umweltpolitik Europäische Umweltpolitik ist keine Ansammlung relativ unverbundener und unkoordinierter Maßnahmen, sondern
Prinzipien europäischer Umweltpolitik Europäische Umweltpolitik ist keine Ansammlung relativ unverbundener und unkoordinierter Maßnahmen, sondern basiert auf einer Reihe unterschiedlicher Prinzipien. Diese
MehrDie Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2016) 482 final ANNEXES 1 to 4.
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. Juli 2016 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2016/0231 (COD) 11483/16 ADD 1 VORSCHLAG Absender: Eingangsdatum: 22. Juli 2016 Empfänger: CLIMA 92 ENV 511
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 24.2.2017 C(2017) 1162 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 24.2.2017 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/118 zur Festlegung von
MehrBrigitte Leicht Referentin für Vertragsnaturschutz
Raumwirksamkeit von EU-(Förder)Politik am Beispiel des Arten- und Biotopschutzes Brigitte Leicht Referentin für Vertragsnaturschutz Folie 1 Arten- und Biotopschutz im europäischen Kontext Breitenbach-Talsperre
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 24.11.2016 C(2016) 7495 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 24.11.2016 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 der Kommission zur
MehrRechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Rechtliche Anforderungen an die Unterschutzstellung von Natura 2000-Gebieten - Pauschal- oder Grundschutzverordnung versus Schutzgebietsausweisung nach 22 ff. BNatSchG? - Bundesfachtagung Naturschutzrecht,
MehrHandlungsbedarf für Österreich zur Erfüllung der EU-Vogelschutzrichtlinie
Eva KARNER Volker MAUERHOFER Andreas RANNER Reports R-144 Handlungsbedarf für Österreich zur Erfüllung der EU-Vogelschutzrichtlinie 2. aktualisierte Auflage Wien, 1997 Bundesministerium für Umwelt, Jugend
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 26. Juli 2017 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. Juli 2017 (OR. en) 11526/17 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 24. Juli 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D050725/02 Betr.: Generalsekretariat
Mehr