Umwandlung nationaler Privatpiloten-Lizenzen

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1 Umwandlung nationaler Privatpiloten-Lizenzen Die heute gültigen nationalen sowie die internationalen ICAO-Lizenzen werden ab in neue EU-Scheine umgewandelt. Was hat es mit der Umwandlung der Privatpiloten-Lizenzen auf sich? Die Lizenzierung von Luftfahrtpersonal wird EU-weit einheitlich neu geregelt. Alle gültigen europäischen und nicht JAR-konformen Scheine, das heißt die so genannten ICAO-Scheine wie auch die nationalen PPL, werden durch neue, einheitliche EU-Scheine ersetzt. Wie heißen diese neuen EU-Scheine? EASA-FCL PPL (A) für Flächenflieger und EASA-FCL PPL (H) für Helipiloten, sowie die einfacheren Scheine LAPL (A) und LAPL (H). Wen betrifft es? Alle Piloten, die im Besitz einer in der EU ausgestellten ICAO-Lizenz sind bzw. einer nationalen PPL. Der Einfachheit halber reden wir hier nachfolgend nur von deutschen Piloten bzw. von Piloten, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Was bleibt gleich? Ausgestellt werden die neuen EU-Scheine durch die nationalen Luftfahrtbehörden, d.h. wie bisher durch die Luftämter. Was wird schlechter? Während der heute gültige ICAO-Schein weltweit bekannt und anerkannt ist, wird es wohl - um es vorsichtig auszudrücken - etwas dauern, bis auch der EU-Schein von allen (ICAO-) Staaten der Welt gleichberechtigt anerkannt sein wird. Was wird besser? Die neuen EU-Scheine haben kein Verfallsdatum. Sie sind lebenslang gültig. Wichtig: Diese unbeschränkte Gültigkeit betrifft nur den EU-Schein an sich, nicht aber die Berechtigung, die Privilegien eines Piloten auszuüben. Diese müssen in den gewohnten Intervallen verlängert werden. Ist der EU-Schein vergleichbar mit der PPL der FAA? Jein! Der EU-Schein ist zwar zeitlich ebenfalls unbeschränkt gültig, hingegen wird die Verlängerung, d.h. das Datum der Flight Review nicht wie in den USA ins Flugbuch eingetragen sondern auf den EU-Flugschein. Dort ist Platz für zehn Verlängerungen. Danach muss ein neuer Schein ausgestellt werden.

2 Wie verhält es sich mit Typenberechtigungen und Zweimot? Zurzeit keine Änderung des Status quo. Wie sieht es aus mit Nachtflug, Kunstflug, Schlepp- oder Einweisungsberechtigung, etc.? Diese Eintragungen werden im Prinzip 1:1 übernommen und in die EU-Scheine eingetragen. Wie steht es mit IFR? Die derzeit vorgeschriebenen Anforderungen behalten vorläufig ihre Gültigkeit. Im Gespräch ist eine kleine IFR-Berechtigung mit vereinfachten Anforderungen. Darf man mit einem neuen EU-Schein aus Deutschland ein Luftfahrzeug eines anderen EU- Staates fliegen? Ja. Wie bekommt man den neuen EU-Schein? Damit der ICAO-Schein umgewandelt werden kann, muss eine Flugprüfung u.a. mit Nachweis über die Verwendung von Funknavigationshilfen gemacht werden. Diese Prüfung ist rechtlich keine Prüfung, sondern eine Überprüfung mit Eignungs-Bestätigung (Prüfbericht) seitens des FE (Flight Examiner). Hat man die Prüfung bestanden, erhält man einen entsprechenden Prüfbericht. Diesen Prüfbericht muss man samt den zu ersetzenden Lizenzen ans zuständige Luftamt (Länderluftfahrtbehörde) einreichen. Der JAR-FCL wird auf Antrag ohne Prüfung 1:1 umgewandelt. Wie meldet man sich für die Prüfung an? Um diese Prüfung (Prüfflug) für die Umwandlung zu machen, meldet man sich bei einem FE, einer Flugschule oder beim zuständigen Luftamt an. Wie sieht es zeitlich aus? Ab bis kann der Prüfbericht ans Luftamt eingereicht werden. Anmerkung: Diese EU-Vorschrift ist bereits heute in Kraft. In Deutschland werden die Scheine jedoch erst im oben genannten Zeitraum umgewandelt, da der Bund hier eine so genannte Opt-Out- Möglichkeit mit aufschiebender Wirkung bis zum in Anspruch genommen hat. Hat man folglich fast 15 Monate Zeit? Nein, es eilt! Es gibt über Piloten mit einem deutschen ICAO-PPL. Wenn alle einen neuen EU-Schein haben wollen, müssen über Flugprüfungen gemacht werden. Doch dazu gibt es zu wenige FE. Es wird zu einem Zeit-Chaos kommen. Helitreff empfiehlt: So bald wie möglich mit einem FE einen Termin für eine Flugprüfung vereinbaren, um ab dem bis einen Prüfbericht einreichen zu können.

3 Was passiert, wenn die Zeit bis zum April 2014 nicht reicht? Nach heutigem Stand werden nach dem keine Umwandlungen vorgenommen. Es ist jedoch zu erwarten, dass der Bund eine weitere Opt-Out in Anspruch nehmen wird mit Gültigkeit bis zum Doch vorsichtshalber sollte man mit dem zusätzlichen Jahr nicht rechnen. Was wird bei der Prüfung für die Umwandlung geprüft? Für die Umwandlung der nicht JAR-konformen Lizenzen in den EU-Schein PPL (A) und EU- Schein PPL (H) werden folgende neun Prüfungsabschnitte überprüft. Sie werden vom FE mit B (bestanden) oder NB (nicht bestanden) bewertet: 1. Flugvorbereitung und Wetterberatung 2. Abflugverfahren, Kurven auf vorgegebenen Kursen bzw. Einhalten vorgegebener Abflugstrecken 3. Horizontalflug bei verschiedenen Geschwindigkeiten, Einhalten von Kursen und Höhen 4. Standardkurve 2 min links oder rechts 5. Flug nach Instrumenten (180 Kurve bei simulierten Instrumentenflug-Wetterbedingungen) 6. Tracking: min. 2 von 3 Möglichkeiten: VOR, NDB, GPS 7. UKW-Peilung (VDF-Peiler, QDM, QDR) 8. Bedienung Transponder / Radar 9. Verhalten als Luftfahrer (Airmanship) Wie lange dauert die Prüfung für die Umwandlung eines PPL? Die Flugprüfung soll laut amtlicher Vorgabe eine Flugstunde nicht überschreiten. Für den versierten Piloten heißt das, dass zwischen 30 und 45 Flugminuten genügen sollten, um den FE durch gute Leistung zu überzeugen. Wo kann die Flugprüfung durchgeführt werden? In Bayern vor Ort bzw. nach Absprache mit dem FE. Welche Luftfahrzeuge können für die Flugprüfung benützt werden? Geeignete und entsprechend ausgerüstete Luftfahrzeuge. Was kostet die Flugprüfung? Die Flugprüfung für die Umwandlung kostet als Größenordnung zwischen 50 und 100 Euro. Wer kann in Bayern eine Flugprüfung abnehmen? Die Flugprüfung kann mit jedem von einer deutschen Länderluftfahrtbehörde oder vom Luftfahrt- Bundesamt anerkannten Prüfer für Flugausbildung (Flight Examiner - FE) durchgeführt werden, d.h. ein FE (A) bzw. ein FE (H) entsprechend der Kategorie Luftfahrzeug. Wer ist zuständig für die Umwandlung? Für die Umwandlung in den EU-Schein sind die Länderluftfahrtbehörden zuständig.

4 Wer ist zuständig für die spätere Verlängerung der Flugberechtigung? Zurzeit gilt: Für die Verlängerung der Flugberechtigung werden die Länderluftfahrtbehörden nicht mehr eingeschaltet, die Unterschrift des FE auf dem EU-Schein genügt. Der FE muss dem zuständigen Luftamt jedoch einen Prüfbericht vorlegen. Wie werden die EU-Scheine für Helikopter-Piloten verlängert? PPL (H): 1 Jahr gültig, Nachweis über 2 Flugstunden und Checkflug mit FE. LAPL (H): 1 Jahr gültig, Nachweis 6 Flugstunden und Flight Review (Übungsflug) mit Fluglehrer. Welche Scheine werden zukünftig in der EU gültig sein? EASA-FCL EASA-FCL PPL (A) für Flächenflieger und EASA-FCL PPL (H) für Helipiloten. LAPL Der LAPL (Light Aircraft Pilot License / Pilotenlizenz für Freizeitluftverkehr) ist eine VFR- Pilotenlizenz, die für Luftfahrzeuge bis max. zwei Tonnen Abfluggewicht und max. 4 Insassen gültig ist. Für die Umwandlung einer nicht JAR-konformen Lizenz in einen LAPL (A) oder LAPL (H) bedarf es keiner Prüfung der Verwendung von Funknavigationshilfen. Allerdings kann man mit dem LAPL nur innerhalb der EU fliegen. Es gibt einen LAPL (A) für Flächenflieger, einen LAPL (H) für Helipiloten, sowie je einen LAPL für Segelflieger und Ballonfahrer. Anmerkung für Helipiloten: Der Jetranger B206 hat mehr als 2t MTOW und fünf Plätze. Er kann folglich nicht mit dem LAPL geflogen werden. UL-Schein Die Ultraleichtflugscheine (Luftfahrerscheine für Luftsportgeräteführer / Sport Pilot License - Fläche, Trikes, Tragschrauber, Paraplanes, etc.) werden in der EU auch zukünftig auf rein nationaler Basis geregelt. In Deutschland sind hier gleichberechtigt zuständig der DAeC und der DULV. 120kg-Lizenz Die Pilotenlizenz für die neue 120kg-Klasse in Deutschland wird aufgrund eines gültigen UL- Scheins durch den DAeC und den DULV für das Führen von einsitzen, motorisierten Luftfahrzeugen bis 120kg Leergewicht ausgestellt. Der 120kg-Schein und die Flugberechtigung sind unbeschränkt gültig. Der Schein bedarf keiner flugmedizinischen Untersuchung. Achtung: Wer jedoch seinen Flugschein wegen eines ungenügenden Medicals verloren hat, kann auch keinen 120kg-Schein erhalten. Anmerkung: Im Zweifelsfall zuerst zum Vertrauensarzt gehen und erst dann zum Fliegerarzt - oder eben nicht!

5 ATPL/ATHPL und CPL/CHPL in der EU? Inhaber von ATPL (Airline Transport Pilot License, Lizenz für Verkehrspiloten), CPL (Commercial Pilot License, Berufspiloten-Lizenz) und Fluglehrer behalten zurzeit ihren Status quo. Möglich ist, dass die EU eines Tages auch diesbezüglich eigene Wege gehen will. PPL (C) und PPL (D) in der EU? Nach aktuellem Kenntnisstand können Luftfahrerscheine für Segelflugzeugführer (PPL C) und für Freiballonführer (PPL D) ab bis auf Antrag in unbeschränkt gültige Segelflugpilotenlizenzen (SPL) und Ballonpilotenlizenzen (BPL) umgewandelt werden. Wie sieht es mit dem Medical aus? Zurzeit wird die heute gültige Regelung der fliegerärztlichen Untersuchung beibehalten. Das Medical soll jedoch auf europäischer Ebene harmonisiert werden. Was immer das auch heißen mag. Für den LAPL soll in absehbarer Zeit ein vereinfachtes Medical kommen. Wird für den EU-Schein ebenfalls eine ZÜP verlangt? Wo heute eine ZÜP (Zuverlässigkeitsüberprüfung) verlangt wird, wird auch in Zukunft eine ZÜP notwendig sein. Die ZÜP ist fünf Jahre gültig. Hier laufen mehrere Gerichtsverfahren, um diesen Unfug zu stoppen. Wie sieht es aus mit dem Nachweis der Sprachkenntnisse? Der Nachweis für die Sprachkenntnisse in English (Level 4 gültig 4 Jahre für VFR, 3 Jahre für IFR; Level 6 ist unbeschränkt gültig) wird auch in Zukunft nach ICAO-Standard verlangt werden. Auch Deutschkenntnisse sollen nachgewiesen werden müssen. Diesbezüglich laufen zurzeit jedoch mehrere Gerichtsverfahren. Zudem sind sich die Behörden nicht einig, wie und unter welchen Bedingungen einem Deutschen der Nachweis von Deutsch-Kenntnissen verlangt werden kann oder soll. Wo kann man mehr erfahren? NfL 218/12 und Jan mit Korrekturen. gez. Werner Pfändler mit fachlichen Informationen von Elmar Mirbek Werner Pfaendler Wurzer Str Muenchen fon fax mobil skype: werner.pfaendler info@helitreff.org

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