Grundlagenforschung und Kriminalpolizei

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1 Grundlagenforschung und Kriminalpolizei BUNDESKRIMINALAMT WIESBADEN..

2 , " '"\ ~ '~\ t! ~: \, Schriften reihe des Bundeskriminalamtes Neben der»vortragsreihe«gibt das Bundeskriminalamt eine»schriftenreihe«heraus. Sie enthält systematische und erschöpfende Einzeldarstellungen aus dem Gebiet der Kriminologie und Kriminalistik. Die»Schriftenreihe des Bundeskriminalamtes«hat amtlichen Charakter und wird nur an Ministerien, Polizei-, Zoll- u. ä. Behörden, Gerichte, Staatsanwaltschaften und deren Angehörige abgegeben. Der Bezug ist nicht über den Buchhandel, sondern nur unmittelbar über das Bundeskriminalamt - KilB - möglich. Die jährliche Gesamtlieferung umfaßt drei Hefte. Der Preis für das Jahresabonnement der bis einschließlich 1966 erschienenen Jahrgänge beträgt DM 5,80, ab 1967 DM 9,60. Auch bei Abgabe unvollständiger Jahrgänge ist der volle Abonnementpreis zu entrichten. Zur Vermeidung von Rückfragen sollte bei der Bestellung der»schriftenreihe«in jedem Falle Beruf oder Dienstgrad angegeben werden. Bisher sind folgende Hefte erschienen: *) Jahrgang 1955/56 ( bis ) 1. Daktyloskopie, Bedeutung und Anwendung 2. Kriminaltechnik 3. Probleme der Polizeiaufsicht (Sicherungsaufsicht) *) Jahrgang 1956/57 ( bis ) 1. Wirtschaftskriminalität 2. Kriminaldienstkunde I. Teil (Organisation der kriminalpolizeilichen Verbrechensbekämpfung) 3. Kriminaldienstkunde 11. Teil (Der kriminalpolizeiliche Meldedienst) *) Jahrgang 1957/58 ( bis ) 1. latenz der Straftaten (Die nicht entdeckte Kriminalität) 2. Das Phänomen der Strichjungen in Hamburg 3. Kriminaldienstkunde 111. Teil (Fahndung) *) Jahrgang 1958/59 ( bis ) 1. Kriminalistische Spurenkunde I 2. Kriminalistische Spurenkunde Die Kriminalität im bargeldlosen und bargeldsparenden Zahlungsverkehr Jahrgang 1959/60 ( bis ) 1. Von Schwindelfirmen und anderen unlauteren (kriminellen) Unternehmen des Wirtschaftslebens 2. Zur Untersuchung der Verbrecherperseveranz (Der»modus operandi«als kriminalphaenomenologisches Element und kriminal istisches System) 3. Verbrechen, Polizei, Prozesse - ein Verzeichnis von Büchern und kleineren Schriften in deutscher Sprache, 1. Teil: Druckschriften, die bis 1900 erschienen sind Jahrgang 1960 ( bis ) Sachfahndung (Musterkatalog) (als Heft 1-3 in einer Gesamtlieferung) *) Jahrgang 1961 ( bis ) 1. Minderjährige»Geschädigte«als Zeugen in Sittlichkeitsprozessen 2. Personenbeschreibung 3. Die elektronische Datenverarbeitung - Ein Beitrag zur Automatisierung der kriminalpolizeilichen Karteiarbeit - Jahrgang 1962 ( bis ) 1. Berufs- und Gewohnheitsverbrecher 2. Taschendiebe 3. Unfälle in Verbindung mit radioaktiven Substanzen (Eine Einführung in das Gebiet der Strahlenunfälle aus der Sicht polizeilicher Interessen) Jahrgang 1963 ( bis ) 1. Modus operandi-system und modus operandi Technik - eine kritische Untersuchung anhand von mehr als 1000 Fällen aus der kriminalpolizeilichen Praxis 2. u. 3. Verbrechen, Polizei, Prozesse - ein Verzeichnis von Büchern und kleineren Schriften in deutscher Sprache, 2. Teil: Druckschriften, die nach 1900 erschienen sind (Doppelheft) Jahrgang 1964 ( bis ) 1. u. 2. Der Kriminalbeamte und sein Arbeitsgebiet (Doppel heft) *) 3. Die Sittlichkeitsdelikte im Spiegel der Polizeilichen Kriminalstatistik ( ) Jahrgang 1965 ( bis ) Kriminaltechnischer leitfaden (als Heft 1-3 in einer Gesamtlieferung) Jahrgang 1966 ( bis ) 1. Diebstahl und Raub im Spiegel der Polizeilichen Kriminalstatistik 2. Kriminalpolizeiliche Nachrichtensammlung und -auswertung 3. Jugendsachbearbeiter bei der Kriminalpolizei Jahrgang 1967 ( bis ) Kriminologie T"" leitfaden für Kriminalbeamte (als Heft 1-3 in einer Gesamtlieferung) Jahrgang 1968 ( bis ) 1. Der politische Mord - ein Beitrag zur historischen Kriminologie 2. Die Kriminalität in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu Österreich, Frankreich, den Niederlanden, Dänemark, Schweden, England u. Wales und Italien Die kriminalpolizeiliche Todesermittlung Jahrgang 1969 ( bis 31. 1' ) Die aktenmäßige Bearbeitung kriminalpolizeilicher Ermittlungsvorgänge (als Heft 1-3 in einer Gesamtlieferung) In Vorbereitung sind: - Der Fall Roy Clark - Die kriminalpolizeiliche Brandermittlung *) Vergriffen

3 erzcz / GRUNDLAGENFORSCHUNG UND KRIMINALPOLIZEI AR B E ITSTAG U N G IM BUNDESKRIMINALAMT WIESBADEN VOM 21.APRIL BIS 25.APRIL 1969 HERAUSGEBER BUNDESKRIMINALAMT WIESBADEN 1969

4 Alle Rechte, auch die der auszugsweisen Wiedergabe, Übersetzung und Bearbeitung, des Nachdrucks, der Verfilmung usw., sind ausdrücklich vorbehalten. Gedruckt in der Bundesdruckerei

5 Inhalt Begrüßung PräsidentPaul Dickopf, Bundeskriminalamt Wiesbaden 5 Seite Eröffnungsansprache Ministerialdirektor Dr. Fröhlich, Bundesministerium des Innern, Bonn Zur Situation der kriminalpolizeilich orientierten Forschung in der Bundesrepublik Vizepräsident Werner Heini, Bundeskriminalamt Wiesbaden... 9 Verbrechen und Verbrecher als Gegenstand der Forschung. Über den Beitrag der Wissenschaften zur kriminalpolizeilichen Verbrechensbekämpfung in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft Professor Dr. Friedrich Geerds, Institut für Kriminologie an der Universität Frankfurt a. M Polizeiliche Forschung und Planung in den der IKPO angeschlossenen Staaten Mr. Jean Nepote, Generalsekretär der IKPO (Interpol), Paris Ein ausländisches Modell: Polizeiliche Forschungs- und Entwicklungsarbeit in England unter besonderer Berücksichtigung der Arbeit der Kriminalpolizei Mr. B. N. Bebbington, Direktor der Forschungs- und Planungsabteilung im britischen Innenministerium, London Aussprache Anpassung der Organisation an die Erfordernisse der Praxis Oberkriminalrat Rolf Weinberger, Bayer. Landeskriminalamt, München 79 Zur Personalauslese in der Kriminalpolizei - wissenschaftliche Möglichkeiten Dipl.-Psych. Dr. Emil Ottinger, Koblenz Ausbildung von Kriminalbeamten - heute und morgen Regierungskriminaldirektor Herbert Tolksdorf, Bundeskriminalamt Wiesbaden 103 Aussprache Probleme der automatischen Datenverarbeitung für den Bereich des Bundeskriminalamtes Dipl.-Math. Leo Rouette, Bundeskriminalamt Wiesbaden Forschung auf den Gebieten der Kriminaltechnik und des Erkennungsdienstes Kriminaldirektor Hans-Heinrich Huelke, Landeskriminalpolizeiamt Hannover Die Bedeutung der Ausrüstung für den Erfolg kriminalpolizeilicher Arbeit Kriminaloberrat Waldemar Burghard, LandeskriminalpolizeisteIle Osnabrück Aussprache

6 Möglichkeiten der Grundlagenforschung auf dem Gebiete der Kriminaltaktik Regierungskriminalrat Herbert Gallus, Bundeskriminalamt Wiesbaden Seite Zur Effektivität der kriminalpolizeilichen Arbeit Kriminaloberrat Heinz Schülert, LandeskriminalpolizeisteIle Lüneburg Aussprache Das Delikt und seine Bekämpfung als Forschungskomplex Kriminaloberrat Egon Rößmann, Polizei-Institut Hiltrup Dokumentation der Fachliteratur als Hilfsmittel der Grundlagenforschung Dipl.-Phys. Dr. Robert Abbel, Institut für Dokumentationswesen, Frankfurt a. M Notwendigkeit und Möglichkeit einer koordinierten kriminologischen Forschung Professor Dr. Thomas Würtenberger, Institut für Kriminologie und Strafvollzugskunde an der Universität Freiburg i. Br Notwendigkeit und Möglichkeit einer koordinierten kriminalistischen Forschung Regierungskriminaldirektor Dr. Karlheinz Gemmer, Bundeskriminalamt Wiesbaden Aussprache Schlußwort Vizepräsident Werner Heini, Bundeskriminalamt Wiesbaden Verabschiedung Präsident Paul Dickopf, Bundeskriminalamt Wiesbaden

7 Begrüßung Präsident Paul Dickopf, Bundeskriminalamt Herr Ministerialdirektor, sehr verehrte Gäste, liebe Freunde aus dem Ausland! Mit dem Gespräch über Grundlagenforschung und Kriminalpolizei setzen wir nach einer baubedingten Unterbrechung von 2 Jahren die Reihe unserer Arbeitstagungen fort. Wir sind sicher, daß die ThemensteIlung Raum zur Erörterung gerade der Fragen gibt, die uns vordringlich erscheinen. Brennende Fragen gibt es viele und nicht nur in der Bundesrepublik, sondern überall auf dieser Welt, wo die Gemeinschaft der Menschen sich des massiven Angriffs von Rechtsbrechern zu erwehren hat. Diese Welt ist eine Welt, eine einzige, wenn auch leider keine einige; sie sollte von uns allen als Einheit betrachtet werden, auch wenn sie in noch so viele Teile gespalten ist. Die Möglichkeiten des Verkehrs und der Nachrichtenübermittlung haben im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts einen Stand erreicht, der es uns verbietet, in Kategorien zu denken, die nicht mehr gültig sind. Täglich wird uns bewiesen, wie wenig wir vermögen, wenn wir auf uns allein gestellt sind. Wir haben daraus den Schluß gezogen, daß es der Einigkeit bedarf, wenn wir bestehen wollen. Wir hoffen, mit dieser Arbeitstagung, die auch über Ergebnisse von Forschung und Planung auf dem Gebiet der Kriminalpolizei im Ausland berichtet, einen Beitrag zur weltweiten Verbrechensbekämpfung zu leisten. Dieser Beitrag kann heute noch nicht groß sein, aber er kann einen Schritt auf dem Wege bedeuten, der der Kriminalpolizei in unseren Tagen vorgezeichnet ist. Ich schließe mit meinem Dank an alle, die unserer Einladung gefolgt sind. Mein besonderer Dank gilt dabei unseren Referenten und im Vorwege auch schon denen, die sich an der Diskussion beteiligen werden. Es ist uns nicht vergönnt, diese Arbeitstagung in einem perfekten äußeren Rahmen abzuhalten; die baulichen und gestalterischen Mängel sind zu offenkundig, als daß ich sie leugnen könnte. Ich bitte deshalb um Nachsicht für alles, was Ihnen und uns noch nicht gefallen kann. Im nächsten Jahr werden unsere Bemühungen weiter gediehen sein. 5

8 Eröffn u ngsansprache Ministerialdirektor Dr. Fröhlich, Bundesministerium des Innern Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich habe die Ehre, Ihnen die Grüße des Bundesministers des Innern zu überbringen, der mit großem Interesse davon Kenntnis genommen hat, daß das Bundeskriminalamt diese Arbeitstagung über»grundlagenforschung und Kriminalpolizei«veranstaltet und daß daran leitende Kriminalbeamte aus Bund und Ländern, Vertreter von Hochschulen, von Justiz- und Verwaltungsbehörden sowie Wissenschaftler und Praktiker aus dem Ausland teilnehmen. Die Fragen,"die Sie erörtern wollen, sind von aktueller Bedeutung. Wie Sie wissen, hat sich der Deutsche Bundestag in letzter Zeit angesichts der steigenden Kriminalität mehrfach mit den Problemen der Verbrechensbekämpfung beschäftigt. Dabei hat sich gezeigt, daß die Zunahme der Kriminalität sich als gesellschaftliches Phänomen darstellt, das in enger Beziehung zur Entwicklung unserer Zivilisation steht und allgemein mit dem Begriff»Wohlstandskriminalität«umschrieben wird. Bezeichnend ist, daß sich die Steigerung der Kriminalität nicht nur auf die Bundesrepublik beschränkt, sondern daß sie in allen Ländern feststellbar ist, die auf ähnlicher Zivilisationsstufe stehen. In Übereinstimmung mit allen im Bundestag vertretenen Parteien kam in einer der Debatten der Bundesminister des Innern zu der Feststellung, daß die Überwindung dieses Phänomens sich als eine wichtige und vordringliche gesellschaftspolitische Aufgabe darstellt. Das bedeutet, daß die gesamte Gesellschaftspolitik in der Bundesrepublik kriminalpolitische Gesichtspunkte berücksichtigen muß. Wirkungsvolle Kriminalpolitik in diesem umfassenden Sinn kann sich dabei nicht auf die zweifellos auch notwendigen Maßnahmen der eigentlichen polizeilichen und justiziellen Verbrechensbekämpfung beschränken, sondern muß sich auf alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens erstrecken, auf dessen Boden sich die Kriminalität entwickelt. Bei der Formulierung und Durchsetzung einer vernünftigen Kriminalpolitik stehen wir und stehen die verantwortlichen legislativen Organe vor einem gewissen Dilemma. Wir wissen zwar einiges, Vordergründiges über die Ursachen der Kriminalität und haben gewisse Vorstellungen, wie und mit welchen taktischen Mitteln der Kriminalität begegnet werden kann. Eine Strategie der Verbrechensbekämpfung, und das heißt vor allem der Verbrechensverhütung, gibt es bisher aber noch nicht oder doch erst in Ansätzen. Unsere Kenntnisse über die tieferen Ursachen der Kriminalitätsentwicklung und die Möglichkeiten ihrer Bekämpfung an der Wurzel sind noch lückenhaft. Hier liegt daher ein weites Feld der wissenschaftlichen Forschung, zu der praktisch fast alle wissenschaftlichen Disziplinen beitragen können und sollen. Diese Erkenntnis hat in letzter Zeit die Deutsche Forschungsgemeinschaft veranlaßt, ein Schwerpunktprogramm»Empirische Kriminologie«aufzustellen. Im Rahmen dieses Programms sind bereits eine Reihe von Forschungsvorhaben von verschiedenen Instituten eingeleitet worden. Es ist zu hoffen, daß sich dabei bald Erkenntnisse ergeben, die sich für die Kriminalpolitik befruchtend auswirken werden. Ich bin aber sicher, daß neben diesen Untersuchungen im wissenschaftlichen Bereich auch die Praxis, also die Kriminalpolizei selbst, allein durch die systematische Auswertung ihrer Unterlagen wesentliche Erkenntnisse für eine wirkungsvolle Kriminalpolitik beisteuern kann, vielleicht mehr, als sie bisher in einer gewissen Selbstbeschränkung angenommen hat. Das gilt ganz sicher für den engeren Bereich der Kriminalistik, d. h. für das Gebiet der eigentlichen polizeilichen Verbrechens- 7

9 bekämpfung. Zu dieser Frage möchte ich mich angesichts dessen, daß hierfür sehr kompetente Referenten im Rahmen dieser Tagung zur Verfügung stehen, nicht weiter äußern. Ich möchte Sie aber auffordern, darüber hinaus Ihr Augenmerk und Ihre Untersuchungen auch auf die Gebiete zu lenken, bei denen gesetzgeberische Maßnahmen anstehen. Die Kriminalpolizei beklagt sich darüber, daß die Liberalisierung der Gesetzgebung in den vergangenen Jahren negative Auswirkungen auf die Verbrechensbekämpfung gebracht hat. Sie weist z. B. oft darauf hin, daß die liberalisierung des Melderechts das feinmaschige Netz der kriminalpolizeilichen Fahndung durchlöchert hat. Auch wird bemängelt, daß die letzte Strafprozeßnovelie erhebliche Nachteile für die Verbrechensbekämpfung mit sich gebracht hat. Ich meine, daß mit einer mehr oder weniger pauschalen Kritik an solchen gesetzgeberischen Maßnahmen wenig gedient ist. Vielmehr scheint es mir notwendig, daß die Kriminalpolizei sich sehr intensiv, systematisch und mit wissenschaftlicher Akribie daranmacht, ihre vorhandenen Erkenntnisse zu sammeln und darzustellen, damit die verantwortlichen Stellen bei künftigen politischen Entscheidungen von sachlich fundierten und belegbaren Erkenntnissen ausgehen können. Eine vernünftige Kriminalpolitik kann nicht auf Emotionen und Hypothesen, sondern nur auf gesicherte Erkenntnisse gegründet werden. Das neue Strafrecht sollte daher nicht kodifiziert werden, ohne daß auch die Kriminalpolizei dort zu Wort kommt, wo sie etwas zur Diskussion beisteuern kann. Ich denke - um zur Verdeutlichung ein Beispiel zu nehmen - an bestimmte, im Zuge der sog. Entkriminalisierung des Strafrechts diskutierte Probleme, so z. B. an die Frage, ob die Zuhälterei als solche künftig strafbar sein sollte, eine Frage, die u. a. auch von spezifisch praktischer Bedeutung für die Kriminalpolizei ist. Auch andere Fragen aus dem Bereich der Sittlichkeitsdelikte bedürfen einer Beleuchtung aus der Sicht der kriminalpolizeilichen Praxis. Die Kriminalpolizei sollte sich auch heute bereits Gedanken darüber machen, welche Vorstellungen sie zu einem neuen Strafprozeßrecht vorzutragen hat, das bei Wahrung der notwendigen rechtsstaatlichen Grundsätze genügend Raum für eine wirkungsvolle Verbrechensbekämpfung läßt. In diesem Rahmen steht auch die Frage, ob und in welchem Umfang eine Neuorganisation der Kriminalpolizei notwendig wird. Es stellt sich die Frage nach einer vernünftigen Kriminalgeographie, einem Begriff, der in letzter Zeit in der Diskussion wieder aufgegriffen worden ist. Ich könnte mir ferner vorstellen, daß diese Arbeitstagung zumindest eine gewisse Vorklärung darüber erbringt, ob und ggf. auf welche Weise die Forschung bei der Kriminalpolizei eine Institutionalisierung erfahren kann, welche Wege für eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Praxis und Wissenschaft gefunden werden können und welche Absprachen z. B. für eine koordinierende Zusammenarbeit zwischen dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern sinnvoll und notwendig erscheinen. Das alles wäre zumindest ein erster Schritt auf einem sicher nicht unbeschwerlichen, langwierigen Weg. Unabhängig davon bin ich froh, daß Sie sich im Verlauf dieser Tagung auch über Möglichkeiten des Einsatzes der automatischen Datenverarbeitung im Bereich der Kriminalpolizei unterhalten wollen. Das erscheint mir im gegenwärtigen Zeitpunkt besonders deswegen wertvoll und sinnvoll, damit wenigstens innerhalb der Kriminalpolizei die Diskussion über dieses Thema mit ausschließlich sachlichen Argumenten geführt wird. Das alles sollten nur einige allgemeine Gedanken zu dem Thema sein, unter dem diese Arbeitstagung steht. Wie wesentlich dieses Thema dem Bundesminister des Innern erscheint, wird dadurch unterstrichen, daß er in seinem letzten Bericht an den Deutschen Bundestag vom 30. Januar 1969 darauf hingewiesen hat, die wissenschaftliche Erforschung der Kriminalität müsse auch im Bereich der Kriminalpolizei intensiviert werden," und daß er das Seine dazu tun werde, die hierfür notwendigen personellen und sachlichen Voraussetzungen zu schaffen. Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich wünsche Ihrer Tagung in dem sehr konkreten Sinn einen erfolgreichen Verlauf, daß sie uns eine meßbare Strecke auf dem vor uns liegenden Weg weiterbringen möge. 8

10 Zur Situation der kriminalpolizeilich orientierten Forschung in der Bundesrepublik Vizepräsident Werner HeinI, Bundeskriminalamt Das Thema dieser Arbeitstagung spricht von Forschung und von Kriminalpolizei. Es bringt damit aber nur sehr ungenau zum Ausdruck, womit wir uns auf dieser Tagung befassen wollen. Es ist nämlich nicht beabsichtigt und in diesem Rahmen gar nicht möglich, alle denkbaren Beziehungen zwischen Forschung und Kriminalpolizei zu erörtern. Vielmehr geht es nur um die Forschung in ihrer Beziehung zur kriminalpolizeilichen Verbrechensbekämpfung, also um die kriminalpolizeilich orientierte Forschung. Forschung als Begriff bezeichnet im Grunde genommen nur sehr ungenau das, was wir im Interesse der kriminalpolizeilichen Verbrechensbekämpfung zu tun gedenken. Wir wollen uns systematisch mit den Problemen der Verbrechensbekämpfung befassen und sie zu lösen versuchen. Wir wollen also nach Möglichkeiten suchen, die Arbeit der Kriminalpolizei erfolgreicher zu gestalten. Ob man hier unter Anlegung eines strengen Maßstabes vort Forschung sprechen kann, mag dahingestellt bleiben. Wir haben jedenfalls bisher noch keine bessere Begriffsbestimmung gefunden. Vielleicht ist es aber auch gar nicht erforderlich, nach anderen Begriffen zu suchen. Selbst wenn man davon ausgeht, daß Forschung strenggenommen eine wissenschaftliche Tätigkeit darstellt, braucht man sich nur daran zu erinnern, daß man sich im anglo-amerikanischen Sprachraum längst daran gewöhnt hat, von police science, also von Polizeiwissenschaft, zu sprechen. Außerdem ist dabei zu bedenken, daß die Kriminalistik von Kapazitäten wie Seelig, Graßberger, von Hentig und Mergen als Teil der Kriminologie und damit als wissenschaftliche Disziplin verstanden wird. Schließlich haben wir ganz und gar nicht die Absicht, uns gegenüber den Wissenschaften und der Mitarbeit von Wissenschaftlern der verschiedensten Disziplinen zu verschließen, wie man auch nicht übersehen sollte, daß der Kriminalpolizei besonders im Bereich der Kriminaltechnik bereits viele Wissenschaftler verschiedenartiger Fachgebiete angehören. Bis wir eine absolut treffende Bezeichnung für das, was wir anstreben, gefunden haben, können wir also - so meine ich - getrost weiter von Forschung sprechen. Unser Tagungsthema spricht nicht von Forschung schlechthin, sondern von Grundlagenforschung. Dies ist nun nicht etwa so zu verstehen, daß damit Zweckforschung ausgeschlossen wäre. Das Gegenteil ist der Fall. Nur meinen wir, daß im Hinblick auf eine sinnvolle Zweckforschung zunächst Grundfragen erö'rtert und Grundlagen erarbeitet werden müssen. Hierzu gehört auch eine klare Konzeption dessen, was wir wollen und was wir anstreben. In diesem Stadium des Suchens nach neuen Wegen und Möglichkeiten erschien es uns angemessen, von Grundlagenforschung zu sprechen, auch wenn es sich hier nicht um Grundlagenforschung im streng akademisch-wissenschaftlichen Sinn handelt. Damit stellt sich von selbst die Frage nach der Situation der kriminalpolizeilich orientierten Forschung in der Bundesrepublik. Die Wissenschaft hat sich unserer Sache bisher nicht in dem wünschenswerten Umfang angenommen oder annehmen können. Es erscheint fraglich, ob wir eine entscheidende Änderung erwarten dürfen. Im Augenblick jedenfalls werden wir uns auf eigene Füße stellen müssen. Was wir jetzt in dieser Hinsicht nicht selber tun, wird möglicherweise nie getan werden. Andere Organe der Verbrechensbekämpfung - ich denke hier vor allem an die uniformierte Polizei und an die Justizbehörden, speziell an die Staatsanwaltschaften - sind ihrerseits noch nicht 9

11 dazu übergegangen, ihre Arbeitsbereiche systematisch zu erforschen. Erkenntnisse, die sich auf die kriminalpolizeilichen Verhältnisse transponieren ließen, liegen also nicht vor. Innerhalb der Kriminalpolizei ist die Situation nicht viel besser. In der Kriminaltechnik sind zwar, wie bereits erwähnt, Wissenschaftler verschiedener Disziplinen in größerer Zahl tätig. Mit Forschung können sie sich aber angesichts der täglich im Einzelfall zu bewältigenden Arbeit bestenfalls insoweit befassen, als zur Erfüllung ihrer praktischen Aufgaben Verbesserungen der Untersuchungsmethoden angestrebt werden. So wird z. B. in der Abteilung Kriminaltechnik des Bundeskriminalamtes gegenwärtig intensiv an einem Forschungsvorhaben gearbeitet, das die Gesetzmäßigkeit der Schußspuren, d. h. die Schußentfernungsbestimmung, zum Gegenstand hat. Hier handelt es sich um ein Projekt, das auf Wunsch des Generalsekretariats der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation - Interpol- vom Bundeskriminalamt übernommen wurde. Dieses Forschungsvorhaben wird, nicht zuletzt im Hinblick auf seine Bedeutung für die kriminalpolizeiliche Praxis, von der Bundesregierung durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel unterstützt. Auch in allen anderen Bereichen der kriminalpolizeilichen Arbeit sieht es in bezug auf die Forschung wenig erfreulich aus. An einigen wenigen Stellen in der Bundesrepublik sind Kriminalbeamte bemüht, kriminalpolizeiliche Einzelprobleme zu lösen. Zum Teil wissen sie noch nicht einmal voneinander und von ihren Bemühungen. Auf eine erst in diesen Tagen vom Bundeskriminalamt durchgeführte diesbezügliche Umfrage haben sieben der elf Landeskriminalämter Fehlanzeige für ihren Bereich gemeldet. Wo im übrigen Ansätze in dieser Richtung vorhanden sind, sind sie meist doch recht theoretischer Natur. Dies galt und gilt auch - leider - für die einzige Stelle, die in der deutschen Kriminalpolizei ausschließlich für Zwecke der Forschung eingerichtet wurde: das Referat Forschung der Abteilung Kriminalistisches Institut des Bundeskriminalamtes. Die Situation dieses Referates, wie die des Amtes überhaupt, war stets durch einen permanenten Personalmangel gekennzeichnet. Soweit dennoch die Durchführung von Forschungsvorhaben möglich war, standen jeweils juristische und kriminologische Gesichtspunkte im Vordergrund des Interesses. Um dem offenkundigen Mangel an kriminalpolizeilich orientierter Forschung abzuhelfen, haben Kriminalbeamte im Jahre 1966 eine»kriminalistische Gesellschaft«gegründet, die inzwischen als»sektion Kriminalistik«der Gesellschaft für die gesamte Kriminologie weiterbesteht. Die damit ergriffene Initiative verdient uneingeschränkte Anerkennung. Sie kann und darf aber nicht als Ersatz für das betrachtet werden, was amtlicherseits getan werden muß. Die Situation ist insgesamt also wenig erfreulich. Wir haben kaum etwas vorzuzeigen, worauf wir stolz sein könnten. Diese Arbeitstagung ist deshalb aucheweder dazu geeignet noch dafür gedacht, zu renommieren. Sie kann nichts anderes bedeuten, als unser ernsthaftes Bemühen um eine Verbesserung der kriminalpolizeilich orientierten Forschung unter Beweis zu stellen. Die Notwendigkeit zu entscheidenden Verbesserungen ist offenkundig. Die Kriminalität steigt ständig, während die Aufklärungsquote laufend absinkt. Dies zwingt uns, alles daranzusetzen, dieser Entwicklung - soweit es in unserer Macht liegt - entgegenzuwirken. Eines können wir dabei versichern: Wir haben alle Kraft eingesetzt, um das Verbrechen so erfolgreich wie möglich zu bekämpfen. Die Frage ist nur, ob wir diese Kraft auch immer sinnvoll eingesetzt haben. Kein Unternehmen der privaten Wirtschaft kann es sich heute noch leisten, die Arbeit von Tausenden von Menschen auf der Erfahrung einzelner basieren zu lassen. Es geht heute nicht mehr ohne ständige überprüfung und Verbesserung der Arbeitsverfahren, ohne Anpassung an die sich ständig ändernden Erfordernisse. So genügt auch heute im Bereich der Kriminalpolizei nicht mehr, daß jeder Vorgesetzte in bezug auf Dienst- und Fachaufsicht sein Bestes tut. Unser Bestreben muß dahin gehen, daß er soweit wie möglich das Richtige tut. Hierbei darf er sich nicht ausschließlich auf seine persönliche Meinung und auf seine Erfahrung verlassen. Vielmehr muß er sich zu jeder Zeit an objektiven Maßstäben orientieren können. Es genügt auch nicht, mehr und mehr Mittel für die innere Sicherheit bereitzustellen; entscheidend ist vielmehr, daß diese Mittel sinnvoll und mit dem größtmöglichen Nutzen eingesetzt werden. Wie und wo dies geschehen kann, muß aber vorher geklärt sein. Möglichkeiten, die kriminalpolizeiliche Verbrechensbekämpfung zu verbessern, dürften weniger das Ergebnis genialer Ideen als vielmehr das systematischer Arbeit sein. Systematische Arbeit verlangt aber, so wie überall auch hier, eine klare Konzeption. Wir, die wir uns im Bundeskriminalamt mit Forschung befassen, sind deshalb 10

12 ernsthaft bemüht, eine solche Konzeption zu finden, und unser Bemühen wird - wie mir scheint - nicht erfolglos bleiben. Dabei sind wir einem Problemkreis begegnet, den ich kurz streifen möchte. Er beginnt beim Gegenstand der Forschung und führt über denkbare Projekte, anzuwendende Methoden, geeignetes Personal bis zu den in Frage kommenden Institutionen. Den Gegenstand der kriminalpolizeilich orientierten Forschung konkret zu bezeichnen, ist nicht leicht. Mit Kriminalistik ist er jedenfalls nicht identisch; denn die Kriminalistik befaßt sich mit der Verbrechensbekämpfung, nicht aber mit der Verbrechensbegehung. Da sich die Verbrechensbekämpfung jedoch letztlich an der Verbrechensbegehung zu orientieren hat, kommen wir nicht umhin, auch kriminologische Fragen zum Gegenstand unserer Forschung zu machen. Dann wird es sich aber insoweit stets um kriminalistisch orientierte kriminologische Forschung handeln oder, wenn Sie so wollen, um kriminologisch orientierte kriminalistische Forschung. Weit schwieriger, als den Gegenstand der Forschung insgesamt abzugrenzen, ist es jedoch, aus der Fülle aller Projekte diejenigen herauszufinden, die mit begrenzten Kräften in überschaubarer Zeit bewältigt werden können, selbstverständlich immer mit dem Ziele in der Praxis verwertbarer Ergebnisse und Erkenntnisse. Diese Projekte werden in erster Linie auf dem Gebiet der Technik und der Taktik der Verbrechensbekämpfung liegen. Die Suche nach geeigneten Methoden kriminalpolizeilich orientierter Forschung wirft einen Fragenkomplex auf, der vor allem die in der Forschung tätigen Mitarbeiter berührt. Theoretische Abhandlungen hierüber haben wir Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Rahmen dieser Tagung bewußt erspart. Nur so viel soll hier gesagt werden, daß in jedem Fall eine enge Beziehung zwischen der Fragestellung und den möglichen Untersuchungsmethoden besteht. Schwierig dürfte es auch sein, sich über das notwendige Personal klar zu werden. Es kommen hier sowohl Kriminalisten als auch Wissenschaftler in Frage, womit sich bereits Probleme in der Zusammenarbeit abzeichnen. Ohne den Herren Referenten dieser Tagung vorgreifen zu wollen, meine ich, daß sich - wie bereits erwähnt - eine kriminalpolizeilich orientierte Forschung an den Erfordernissen der kriminalpolizeilichen Praxis zu orientieren hat. Das bedeutet, daß die AufgabensteIlung bzw. die Fragestellung in erster Linie Angelegenheit von Praktikern sein muß, während bei der Durchführung einzelner Projekte durchaus Wissenschaftler gegenüber Praktikern tonangebend sein können. Unsere Absicht geht jedenfalls dahin, die Wissenschaft in den Dienst der Kriminalpolizei, nicht aber die Kriminalpolizei in den Dienst der Wissenschaft zu stellen. Schließlich bleibt noch die Klärung der Frage, ob man Forschung nur als Funktion oder auch als Institution zu verstehen hat und im Zusammenhang damit, ob man an die Einrichtung mehrerer Institutionen oder an die einer zentralen Forschungsstätte denken müßte. Eng verbunden damit ist wiederum die Frage, welche Aufgabengebiete denkbarer kriminalpolizeilicher Forschung den eigens hierfür geschaffenen Institutionen voll und ganz übertragen werden sollten und welche den Fachdienststellen zuzuweisen wären. Ich darf dies konkret an einem Beispiel erläutern: Sollte etwa die Abteilung Kriminaltechnik des Bundeskriminalamtes in ihrer Personalausstattung so gestellt werden, daß dort die in bezug auf die Kriminaltechnik notwendige Forschungsarbeit geleistet werden kann, oder sollten alle Forschungsvorhaben an einer zentralen Stelle des Bundeskriminalamtes durchgeführt werden? Letzteres würde jedoch bedeuten, daß man an zwei Stellen des Amtes Experten derselben Fachrichtung haben müßte, und zwar einmal zur Durchführung konkreter Untersuchungsaufträge und zum anderen für die Forschung. Auf den ersten Blick wird man zur erstgenannten lösung neigen, gerade auch im Hinblick auf die weitgehende Spezialisierung der Kriminaltechniker. Anders stellt sich die Situation möglicherweise in den kriminalpolizeilichen Bereichen dar, in denen keine Wissenschaftler tätig sind. Es fragt sich nur, ob man erwarten darf, daß jemand aufgrund eines Auftrages plötzlich erkennt oder zu ergründen vermag, welche Verbesserungen sich in seinem Arbeitsbereich anbieten. Es ist immer ein Wagnis, sich ausschließlich auf seine eigenen Denkleistungen zu verlassen. Hiervon ausgehend haben wir zur Überprüfung unserer Denkansätze eine Umfrage im Bereich der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation mit veranlaßt, um zu erfahren, in welchen der IKPO angeschlossenen Staaten kriminalpolizeilich orientierte Forschung betrieben wird. Das Ergebnis dieser Umfrage wurde bereits anläßlich der letzten Generalversammlung der IKPO im Oktober 1968 veröffentlicht. Obwohl sich die Verhältnisse im Ausland nur in Teilbereichen und auch hier vielfach 11

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