Vorstellung des ReBBZ Winterhude. RBK für die Regionen Winterhude / Uhlenhorst / Hohenfelde am

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1 Konzeption der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) zur Unterstützung der inklusiven Bildung an Hamburgs Schulen Vorstellung des ReBBZ Winterhude RBK für die Regionen Winterhude / Uhlenhorst / Hohenfelde am Absender

2 Unterstützung der inklusiven Bildung an Hamburgs Schulen Neustrukturierung der schulbegleitenden Beratungsarbeit und der sonderpädagogischen Unterstützung für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung (LSE) 14 REBUS 19 Förderschulen 6 Sprachheilschulen 13 Regionale Bildungs- und Beratungszentren Sicherstellung des schulischen Angebots für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf LSE, deren Sorgeberechtigte die Bildung und Erziehung innerhalb einer Sonderschule wünschen Kooperation der speziellen Sonderschulen mit den allgemeinen Schulen und mit den ReBBZ 2

3 Beispiel für die Zusammenführung zu ReBBZ in einem Bezirk Nord ReBBZ Winterhude Sprachheilschule Eschenweg Förderschule Brucknerstraße REBUS Barmbek Winterhude ReBBZ Nord: Förderschule Robert-Koch REBUS- Nord Mitte ReBBZ Mitte Förderschule Pröbenweg Außenstelle Heinrich-Wolgast-Schule der Sprachheilschule Reinbeker Redder REBUS -Mitte

4 Leitungsstruktur der ReBBZ Gesamtleitung des ReBBZ Leitung des Beratungsteils Leitung des Bildungsteils 4

5 Beratung (Fortsetzung der REBUS Arbeit) Unterstützung (sonderpädagogische Unterstützung, Diagnostik und Förderplanung) Beschulung (dauerhaft und stationär) temporäre Beschulung (gem. 12 (1) HmbSG, möglichst an allgemeinen Schulen und stets gemeinsam mit der Jugendhilfe) Aufgabenfelder der ReBBZ ReBBZ 5

6 Aufgaben des Beratungsbereichs Beratung für Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Sorgeberechtigte in allen allgemeinen Fragen der Bildung und Erziehung Beratung und Krisenintervention für Schülerinnen und Schüler aller Schulformen, ihre Eltern und Lehrkräfte Beratung von Schulen, Eltern, Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf sonderpädagogische Diagnostik und Förderung, Entwicklung von Förderplänen, Methodik und Didaktik, Bildungswege, unterstützende Hilfen, Hilfsmittel und therapeutische Angebote

7 Aufgaben beider Bereiche Unterstützung für Kindertageseinrichtungen, Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien Unterstützung für Schülerinnen und Schüler sowie ihre Sorgeberechtigten in speziellen Fragen zur inklusiven Bildung und sonderpädagogischen Unterstützung Erstellung von ressourcenauslösenden Feststellungsgutachten für Schülerinnen und Schüler mit speziellen Förderbedarfen sowie für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf LSE an Gymnasien, Schulen in freier Trägerschaft und im stationären Teil eines ReBBZ Fachkonferenzen in den allgemeinen Schulen zur Unterstützung der Entwicklung eines integrierten Förderkonzepts und zur Weiterentwicklung sonderpädagogischer Kompetenz 7

8 Aufgaben des Bildungsbereichs Beschulung Beschulung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Sprache und Lernen möglicherweise in Kombination mit Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung auf Wunsch der Sorgeberechtigten Weiterentwicklung der Arbeit der Förder- und Sprachheilschulen

9 Gemeinsame Aufgaben der Bereiche Temporäre Lerngruppen Temporäre Bildung und Erziehung zur Stabilisierung für Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend nicht in normal großen inklusiven Lerngruppen lernen können und bei denen die Sorgeberechtigten zeitlich befristet eine individuelle Unterstützung befürworten Verbleib der Schülerinnen und Schüler in der gewählten Schulform, in der Regel in ihrer Stammschule Einrichtung dieser Angebote ausschließlich in Kooperation mit der Jugendhilfe

10 Zuständigkeiten Schulaufsicht ReBBZ Leitung der Schulaufsicht über die ReBBZ im Referat Inklusion Schulaufsicht über die ReBBZ in den Bezirken Birgit Schaefer Michaela Peponis Martin Gustorff Altona Harburg HH-Nord Bergedorf Eimsbüttel HH-Mitte Wandsbek 10

11 Grundlagen UN-Konvention HmbSG 3, 12 Konzeption der inklusiven Bildung an Hamburgs Schulen in der Senatsdrucksache (Drs. Nr. 20/3641) Organisatorische Zusammenführung der Schulen und REBUS zu einer neuen Institution (Organisationsverfügung) rückwirkend zum Kammervorlage AO-SF Handreichung Inklusion und sonderpädagogische Förderung ( ) HmbGVBl. Nr.1 vom

12 Vorstellung des Bildungsbereiches Leitung: Tina Reiche Schulstandorte des ReBBZ Winterhude: Standort Eschenweg Fuhlsbüttel Klassen: VSK JüL 1/2, Klassen, 146 SuS 21 SonderpädagogInnen, 1 Sozialpädagogin Standort Brucknerstraße Barmbek Klassen: 8 10; Kompassklassen 7 Klassen, 100 SuS 13 SonderpädagogInnen, 1/3 Sozialpädagogin

13 Aufgaben des Bildungsbereichs Beschulung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Sprache und Lernen möglicherweise in Kombination mit Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung auf Wunsch der Sorgeberechtigten Elternwahlrecht gemäß HmbSG Fortsetzung und Weiterentwicklung der Arbeit der Förder- und Sprachheilschulen

14 Sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache Sonderpädagogischer Förderbedarf im Schwerpunkt Sprache besteht, wenn erheblicher Unterstützungsbedarf beim Aufbau und der Nutzung sprachlicher Handlungskompetenz festgestellt wird, und diesem durch individuelle unterrichtliche Unterstützung oder zeitlich begrenzte Sprachfördermaßnahmen nicht hinreichend entsprochen werden kann. Der sprachliche Förderbedarf kann sich überschneiden mit Förderbedarf in anderen Entwicklungs- und Lernbereichen. Die sonderpäd. Förderung muss rechtzeitig einsetzen, denn in der Schule ist Sprache nicht nur ein herausragender Lerngegenstand, sondern schulisches Lernen ist vor allem sprachlich vermitteltes Lernen. Sprache ist nötig, um erfolgreich Teilhaben zu können. Im Alter von 4-5 Jahren sind die Meilensteine der Sprachentwicklung auf allen sprachstrukturellen Ebenen normalerweise erworben.

15 Sprachentwicklung (-sstörungen) Leitsymptome sprachstrukturelle Ebenen: Störungen der Aussprache (Sprachwahrnehmung und produktion) Störungen der Wort- und Bedeutungsebene (Wortschatz, Sprachverständnis, Bedeutungsentwicklung- und Begriffsbildung, Sprachlernstrategien) Störungen der grammatischen Ebene (Satzbildung, Formveränderungen) Ebene der Kommunikation/Pragmatik und Interaktion (Sprachhandeln); Redefähigkeit, Redefluss; late talker Neurologisch oder organisch bedingte Sprach- und Sprechstörungen (Aphasien, Apraxien, LKGS-Spalten, Stimmstörungen) Schriftspracherwerb (LRS) ca. 10% der deutschsprachigen Kinder und ca. 30% der Kinder mit Migrationshintergrund weisen keine normale Sprachentwicklung auf( Bielefelder Studie/H. Grimm, 2003)

16 Sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen Sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Lernen besteht, wenn bei einer Schülerin oder einem Schüler erheblicher Unterstützungsbedarf beim Aufbau eines für das schulische Lernen angemessenen Lern-Leistungsverhaltens sowie beim Erwerb grundlegender kognitiver Strukturen festgestellt wird. die Beeinträchtigung des Lernens schwerwiegend, umfänglich und langandauernd ist. wenn ein deutlicher Intelligenzrückstand festzustellen ist und daher den Lernanforderungen nicht entsprochen werden kann. Lernbehinderungen führen häufig zu auffälligem Verhalten oder zu Vermeidungsstrategien. Die Feststellung erfolgt entweder prozessdiagnostisch im Rahmen einer diagnosegeleiteten Förderplanerstellung in der Allg. Schule oder durch ein sonderpädagogisches Gutachten, wenn die Beschulung im ReBBZ gewünscht wird.

17 Mögliche Ursachen von Lernbehinderung Organisch/neurologisch (angeborene, genetische Faktoren oder erworbene hirnorganische Schädigungen) Psychosoziale Ursachen (ungünstige soz. Bedingungen wie Vernachlässigung, Anregungsarmut, Sozialisationsmängel) Individuell-psychologische Beeinträchtigungen im Säuglings- und Kleinkindalter (wenig emot. Zuwendung, Mangelernährung, fehlende Anreize = allg. Entwicklungsverzögerung)

18 Schulische Angebote Beratung-umfassende Diagnostik- Beschulung durch SonderpädagogInnen Ganztägige Angebote (GBS und GTS) Ganzheitliche, durchgehende sonderpädagogische Förderung von der VSK 10. Klasse (1. Bildungsabschluss) Förderdiagnostik und kooperative Förderplanarbeit Frühförderung, additive Sprach- und Lernförderung Therapieintegrativer Unterricht Individualisierung und Kompetenzorientierung des Unterrichts in kleineren Lerngruppen Zielgleiche und zieldifferente Förderung Fächer- und jahrgangsübergreifendes Lernen

19 Schulische Angebote Präventionskonzepte (z.b. Soziales Lernen, Trainingsprogramme) Sozialtrainings (Cool-in-School) Berufsvorbereitung und Berufsorientierung Erwerb und Förderung von Schlüsselqualifikationen Duales Lernen in Schule und Betrieb Förderung der Alltagsbewältigung Kurzfristige Aufnahme aus akuten schulischen Belastungssituationen Aufnahme von SuS aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie, die nicht an alte Schulplätze zurück können

20 Vorstellung des Beratungsbereiches Leitung: Bernd Schmidt Standort: Winterhuder Weg 11, HH Tel:

21 Aufgaben des Beratungsbereichs Fortführung bisheriger REBUS-Arbeit Unterstützung sonderpädagogischer Förderung Temporäre Lerngruppen Jeder kann sich an den Beratungsbereich wenden, der mit einem schulischen Problem konfrontiert ist, das die Schule nicht mit eigenen Mitteln lösen kann Zuständigkeit: alle allgemeinbildenden Schulen in der Region Winterhude (Vorschule bis Gymnasium, 35 Schulen) Berufliche Schulen: auch für Fragen der Inklusion / sonderpädagogischen Förderung zuständig

22 Personal Multiprofessionelles Team (ca. 11 Stellen): 2 PsychologInnen (z.zt. 1) 2 Sozialpädagoginnen 2 SonderpädagogInnen 8 LehrerInnen 1 Verwaltungskraft ½ Stelle GiK (Gewalt im Kindesalter) 1 Stelle Diagnostik (ggf. 2 KollegInnen) Zusatzqualifikationen Therapeutische Ausb. Mediation Gewalt Sucht Diagnostik Erfahrungen und Kompetenzen des Bildungsbereichs

23 Arbeitsweise Ethik der Beratung: Unabhängigkeit Allparteilichkeit Vertraulichkeit Qualitätssicherung Leitideen: Therapeuten UKE, WOI Schule Schüler Eltern BSB HuK LI Integration / Inklusion Hilfe zur Selbsthilfe ASD EB JPD ReBBZ Gewaltpräv. Suchtprävent. Polizei Vernetzung Systemisches Grundverständnis RBK KITAS Beratungsst. Jugendhilfeträger

24 Problemlagen und Angebote Problemlagen: Verhaltensprobleme Lernprobleme Psychische Probleme Konflikte Gewalt, Mobbing Absentismus LRS, Dyskalkulie ADHS Angebote Einzelfallberatung Systemberatung Casemanagement Konfliktmoderation Diagnostik Ergänzende Förderung Einzelunterricht Krisenintervention Mobbing Team AUL Stellungnahmen

25 Temporäre Lerngruppen 2. Chance jährige Schulverweigerer 10 Plätze in 2 Gruppen Maximal 1,5 Jahre Förderung durch ESF Lehrerstunden der Schulen ReBBZ Mitarbeiter beteiligt Rückenwind Für Grundschüler 6 Plätze für Bezirk Nord Ganztagsbetreuung Förderung durch Jugendamt Lehrerstunden der Schulen ReBBZ Mitarbeiter beteiligt Ggf. Schulabschluss Ab August 2013 Umstellung nach Rahmenvereinbarung BSB / BASFI / Bezirke Finanzierung durch BSB, Jugendamt, Schulen, ReBBZ Integrative Projekte und temporäre Lerngruppen

26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Absender

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