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- Heini Albrecht
- vor 7 Jahren
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Transkript
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2 Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Die neue Leistungsorientierung im öffentlichen Dienst... 7 Abkürzungen... 8 Welche Änderungen beinhalten 1 die neuen Tarifverträge? Was ist Leistungslohn? Welche Vorschriften gelten beim Leistungslohn? Welche Leistung schuldet 4 der Arbeitnehmer? Stufenaufstieg Leistungsentgelt im TVöD und TV-L...49 Schnellübersicht
3 Schnellübersicht 7 Wie wird Leistung gemessen?.. 55 Vom Gespräch 8 zur Leistungsbewertung Zielvereinbarungen Systematische Leistungsbewertung Was sind Mischmodelle? Arbeitnehmerrechte im Klartext Glossar Leistungslohn Literatur Auszüge aus den Tarifverträgen Findex...142
4 Welche Änderungen beinhalten die neuen Tarifverträge? 1 Welche Ziele hat die Tarifreform?...12 Welcher Arbeitgeber muss Leistungslohn einführen? Was sind Arbeitnehmer und Beschäftigte? Welcher Tarifvertrag gilt für wen? Für wen gilt der Tarifvertrag nicht? Gibt es Sonderregelungen?
5 Was ist Leistungslohn? 2 Woher stammt der Begriff? Die Idee des Leistungslohns...18 Die Säulen des leistungsorientierten Entgelts Welche anderen Instrumente existieren?...20 Welche Einflussmöglichkeiten hat der Betriebs- beziehungsweise Personalrat?... 22
6 Welche Vorschriften gelten beim Leistungslohn? 3 Wie unterscheiden sich die Regelungen? Wie groß ist der Spielraum in Betriebs- beziehungsweise Dienstvereinbarungen?...26 Die Pyramide der Rechtsquellen Wie komme ich an die einzelnen Vorschriften?
7 Welche Leistung schuldet der Arbeitnehmer? 4 Leistungsverdichtung durch Leistungslohn?...34 Welche Leistung schulden Sie? Was ist Schlechtleistung? Wann liegt Schlechtleistung vor? Leistungslohn für Normalleistung?... 39
8 Stufenaufstieg 5 Was ist leistungsabhängiger Stufenaufstieg?...42 Wann kann die Stufenlaufzeit verkürzt werden?...43 Wann darf eine Stufenverlängerung erfolgen?...43 Besondere Arbeitnehmergruppen...45 Betriebliche und Paritätische Kommission...45 Wie kann ich mich noch wehren?...47
9 Leistungsentgelt im TVöD und TV-L 6 Ist Leistungsentgelt eine freiwillige Leistung? Wie groß ist der Leistungstopf?...50 Wie wird gezahlt? Wann wird gezahlt?...52 Wer soll Leistungsentgelt erhalten?...52
10 Wie wird Leistung gemessen? 7 Wie muss ein Bewertungssystem aussehen? Welche rechtlichen Grenzen bestehen? Welche zulässigen Verfahren gibt es?.. 57 Welches Verfahren wird angewendet?. 57 Was ist mit dem Arbeitszeugnis?...59
11 Vom Gespräch zur Leistungsbewertung 8 Welche Regeln gelten für ein Gespräch?...62 Was ist die Gesprächsgrundlage? Welche allgemeinen Regeln sind zu beachten? Welche juristischen Regeln gelten?
12 Zielvereinbarungen 9 Was ist eine Zielvereinbarung? Welche Spielregeln gelten? Woher stammen die Ziele? Wie sehen Ziele aus?...73 Wie sieht der Ablauf einer Zielvereinbarung aus?...76 Und wenn das Ziel nicht erreicht wird?...77
13 Systematische Leistungsbewertung 10 Was ist eine systematische Leistungsbewertung? Wer beurteilt wen? Wie wird beurteilt? Was sind Beurteilungsfehler?... 82
14 Was sind Mischmodelle? 11 Wie kann ein Mischmodell aussehen?. 86 Können die Modelle auch nebeneinander eingesetzt werden?...86
15 Auszüge aus den Tarifverträgen TVöD (Bund; VKA) LeistungsTV-Bund TV-L TV-V...141
16 Was ist Leistungslohn? Woher stammt der Begriff? Wir verwenden in unserem Buch an verschiedenen Stellen die griffige Bezeichnung Leistungslohn, die aus der Betriebswirtschaftslehre stammt. Dementsprechend hat der Betriebs- beziehungsweise Personalrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Lohngestaltung. Man könnte auch von leistungsorientierter Vergütung beziehungsweise Bezahlung oder von leistungsorientiertem Entgelt sprechen. Mit dieser Formulierung wird verdeutlicht, dass Leistungslohn nicht nur aus der Vergütung und Bezahlung besteht. Vielmehr ergänzen sich unterschiedliche Regelungen. Die Idee des Leistungslohns Leistung durch Leistungslohn? Die Frage ist, was Arbeitnehmer motiviert, gut, besser (und viel?) zu arbeiten. Es gibt sehr unterschiedliche Vorstellungen darüber, was Menschen antreibt. Je höher der Arbeitnehmer in der Hierarchie des Betriebes beziehungsweise der Dienststelle steht, umso wichtiger soll die Selbstverwirklichung sein. Die modernisierten Tarifverträge des öffentlichen Dienstes folgen der Theorie, dass Geld die Mehrheit der Arbeitnehmer anspornt. Andere Aspekte der Arbeit sollen nur für wenige Mitarbeiter, vor allem die Führungskräfte, von besonderer Bedeutung sein. Leistungslohn als Leistungskiller? Ob diese Annahme zutreffend ist, wird unterschiedlich beurteilt. Kritische Stimmen sehen im Leistungslohn sogar einen Leistungskiller. Wichtig: Als Arbeitnehmer können Sie die Ansicht Ihres Arbeitgebers zu dieser Frage (wohl) nicht beeinflussen, sondern müssen diese akzeptieren. TVöD und TV-L zwingen zudem den Arbeitgeber, leistungsorientierte Vergütung einzuführen. Im TV-V wird die Einführung ermöglicht. 18
17 Die Säulen des leistungsorientierten Entgelts Die Säulen des leistungsorientierten Entgelts TVöD, TV-L und TV-V unterscheiden zunächst zwei unabhängige Säulen des leistungsorientierten Entgelts: den beschleunigten beziehungsweise verzögerten Stufenaufstieg ( 17 Abs. 2 TVöD/TV-L; 5 Abs. 2 Satz 4 TV-V) das Leistungsentgelt ( 18 TVöD/TV-L; 6 Abs. 5, 6 TV-V) Als dritte Säule kommen weitere Instrumente der neuen Leistungsorientierung hinzu, die sich nicht unmittelbar auf die Bezahlung richten, inhaltlich aber eng mit der Leistung(-serbringung) des Arbeitnehmers verbunden sind. Die Säulen des leistungsorientierten Entgelts Leistungsorientiertes Entgelt 17 Abs. 2 TVöD/TV-L 5 Abs. 2 Satz 4 TV-V Stufenaufstieg Leistungsentgelt 18 TVöD/TV-L 6 Abs. 5 TV-V 31, 32 TVöD/TV-L Instrumente der Personalentwicklung Arbeitszeitflexibilisierung Qualifizierung 5 TVöD/TV-L TVöD/TV-L/TV-V Quelle: Richter/Gamisch Im TVöD und TV-L wird in diesem Zusammenhang klargestellt: Die Instrumente der materiellen Leistungsanreize und der leistungsbezogene Stufenaufstieg bestehen unabhängig voneinander und dienen unterschiedlichen Zielen. Leistungsbezogene Stufenaufstiege unterstützen insbesondere die Anliegen der Personalentwicklung. (Protokollerklärungen zu 17 Abs. 2 TVöD/TV-L; Hervorhebungen durch die Verfasser) 19
18 Was ist Leistungslohn? Stufenaufstieg Leistungsentgelt ( 17 Abs. 2 TVöD/TV-L) ( 18 TVöD/TV-L) Ziel Ziel Personalentwicklung Leistungsanreiz (insbesondere Personalgewinnung) Einzelner Einzelne oder Gruppen Dauerhafter finanzieller Vorteil ggf. nicht von Dauer = = Instrument der Grobsteuerung Instrument der Feinsteuerung Die Arbeitgeber beziehungsweise Arbeitgeberverbände legen großen Wert darauf, dass das leistungsorientierte Entgelt auch der Personal- und Organisationsentwicklung dient. Die beiden Hauptsäulen, der Stufenaufstieg und das Leistungsentgelt, werden in gesonderten Kapiteln ausführlicher dargestellt (siehe Seite 41 ff. und 49 ff.). Neben diese beiden tragenden Hauptsäulen treten weitere Instrumente. Welche anderen Instrumente existieren? Diese dritte Säule besteht aus folgenden Regelungen, die auch die neue Leistungsorientierung betonen sollen: Führung auf Probe ( 31 TVöD/TV-L) Führung auf Zeit ( 32 TVöD/TV-L) Qualifizierung ( 5 TVöD/TV-L) Arbeitszeitflexibilisierung ( 6 ff. TVöD/TV-L; 8 ff. TV-V) Die Führung auf Probe ( 31 TVöD/TV-L) dient vor allem der Personalentwicklung einzelner Arbeitnehmer. Es geht zunächst nicht um eine höhere Vergütung, sondern um Aufstiegsmöglichkeiten, die anschließend mit einer besseren Bezahlung verbunden sein können. Ab der Entgeltgruppe 10 TVöD/TV-L dürfen Führungspositionen als befristetes Arbeitsverhältnis bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren vereinbart werden. Besteht ein Arbeitsverhältnis bereits mit demselben Arbeitgeber, kann dem Arbeitnehmer vorübergehend eine Führungsposition bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren im Wege des Direktionsrechts (siehe 106 GewO) übertragen werden. 20
19 Welche anderen Instrumente existieren? Bei der Führung auf Zeit ( 32 TVöD/TV-L) haben die Tarifvertragsparteien von einer gesetzlichen Öffnungsklausel Gebrauch gemacht ( 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG) und die Befristungsdauer ohne Sachgrund über zwei Jahre hinaus ausgedehnt: Ab Entgeltgruppe 10 TVöD/TV-L können Führungszeiten für die Dauer von vier Jahren ohne Sachgrund als befristetes Arbeitsverhältnis vereinbart werden. In den Entgeltgruppen TVöD/TV-L kann eine zweimalige Verlängerung bis zur Gesamtdauer von acht Jahren, und ab der Entgeltgruppe 13 TVöD/TV-L eine Verlängerung bis zu einer Gesamtdauer von zwölf Jahren vereinbart werden. Besteht bereits ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber, erfolgt die vorübergehende Übertragung über das Direktionsrecht. Wichtig: Der TV-V kennt derartige Regelungen nicht. Zur neuen Leistungsorientierung kann auch die Vorschrift über die Qualifizierung gezählt werden ( 5 TVöD/TV-L). Der Tarifvertrag schreibt ein mindestens jährliches Gespräch mit der Führungskraft vor, in dem festgestellt wird, ob und welcher Qualifizierungsbedarf besteht. Das ist auch folgerichtig, denn Leistung benötigt auch Leistungsfähigkeit. In den Zeiten eines rasanten technischen und gesellschaftlichen Wandels resultiert diese zu einem großen Teil aus (Weiter-)Bildung: Ein hohes Qualifikationsniveau und lebenslanges Lernen liegen im gemeinsamen Interesse von Beschäftigten und Arbeitgebern. Qualifizierung dient der Steigerung von Effektivität und Effizienz ( ), der Nachwuchsförderung und der Steigerung von beschäftigungsbezogenen Kompetenzen. Die Tarifvertragsparteien verstehen Qualifizierung auch als Teil der Personalentwicklung. ( 5 TVöD/TV-L; Hervorhebungen durch die Verfasser) Arbeitgeber, die den TVöD oder TV-L anwenden, werden im Grunde gezwungen, (ein Minimum an) Personalentwicklung ein- beziehungsweise durchzuführen. Arbeitnehmer haben aus dem Tarifvertrag keinen einklagbaren Anspruch auf Weiterbildung. Sie können lediglich ein regelmäßiges, mindestens jährliches Gespräch mit der Führungskraft einfordern. Kritikern der Tarifverträge mag das (zu) wenig erscheinen. Das Gespräch ist aber ein erster Ansatz: Die Führungskraft muss Farbe bekennen, warum eine Bildungsmaßnahme nicht erforderlich, möglich oder gewünscht ist. 21
20 Was ist Leistungslohn? Praxis-Tipp: Sie sollten Ihren (Weiter-)Bildungsbedarf in dem jährlichen Gespräch gegenüber Ihrem Vorgesetzten anmelden. Das Qualifizierungsgespräch wird in der Praxis mit dem Gespräch über Leistungsentgelt kombiniert werden, da Leistungsentgelt und Qualifizierung untrennbar miteinander verbunden sind. Arbeitnehmer, für die der TV-V gilt, können sich nicht auf eine ausdrückliche Vorschrift im Tarifvertrag berufen. Aus dem allgemeinen Arbeitsrecht folgt aber eine Fürsorgepflicht, den Mitarbeiter zu schulen: Gehören die Arbeiten, die dem Arbeitnehmer übertragen werden sollen, zu seinem Berufsbild, verfügt er aber wegen der Entwicklung neuer Techniken nicht über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse, kann der Arbeitgeber zur Vorbereitung auf die Arbeit auch eine entsprechende Schulung verlangen. Ergänzt wird das Direktionsrecht von Treu und Glauben, der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, der seine betrieblichen Entscheidungen auch unter Berücksichtigung der Belange des Arbeitnehmers zu treffen hat ( 315 BGB). ( ) Schon aufgrund seiner Fürsorgepflicht hat dieser dafür zu sorgen, dass auch ältere Mitarbeiter geschult werden, um nicht den Anschluss an die technische Entwicklung zu verlieren und möglicherweise sogar ihren Arbeitsplatz riskieren, weil sie mit den neu eingeführten Systemen nicht umgehen können. (ArbG Bonn, , 4 Ca 751/90, NZA 1991, 512 = NJW 1991, 2168; Hervorhebungen durch die Verfasser) Welche Einflussmöglichkeiten hat der Betriebsbeziehungsweise Personalrat? Es wurde schon angesprochen, dass Leistungslohn gegen den Willen des Betriebs- beziehungsweise Personalrats nicht eingeführt werden kann. Die Arbeitnehmervertretungen können auf zwei Wegen Einfluss ausüben: Die Tarifverträge schreiben zum einen die Bildung von betrieblichen beziehungsweise Paritätischen Kommissionen (Beschwerdekommissionen) vor. Diese sollen die Planung, Einführung und Anwendung des Leistungslohns begleiten und überwachen ( 18 Abs. 7 TVöD-VKA; 14 LeistungsTV-Bund). Bei der Verzögerung des Stufenaufstiegs berät die Kommission auf schriftlichen Antrag des Arbeitnehmers. 22
21 Findex Fett gesetzte Seitenzahlen beziehen sich auf das Glossar Leistungslohn (Seite 105 ff.). A-P-O-N-T-Formel 56 Abmahnung 47, 48, 105 Abordnung 87 Alimentationsprinzip 12, 105 Allgemeinverbindlichkeit 13 Anhörung personalaktenrechtliche 47 Anpassung einer Zielvereinbarung 87 Arbeitnehmer 14 leistungsgeminderte 96 Arbeitnehmerrechte 87 Arbeitsunfähigkeit 94 Arbeitszeitflexibilisierung 20, 105 Arbeitszeugnis 59, 106 Ärzte 14 Aufgabenbezogene Bewertung 106 Ausschlussfrist 52, 106 Ausschüttungspflicht 106 Auszahlung 88 Beamte 14 Beschäftigte 14 geringfügig entlohnte 16 kurzfristig 16 Beschäftigung unterjährige 99 Beschwerdekommission 22, 42,45, 46, 47, 93, 106 Betriebliche Übung 31 Betriebsrat 18, 22, 26, 28, 32, 45, 48, 64, 90, 91, 92, 107 fehlender 91 Betriebsvereinbarung 23, 26, 29, 30, 32, 81, 90, 97, 107 Mindestinhalte 27 Betriebsverfassungsgesetz 23 Beurteilung 56, 60, 65, 80, 103, 107 Beamter 108 dienstliche 108 Beurteilungsfehler 82, 83, 108 Beurteilungsgespräch 62, 63, 108 Bewährungsaufstieg 44 Bewertung, aufgabenbezogene 106 Bewertungsverfahren 56 Bottom-Up-Prozess 80, 109 Bundesarbeitsgericht 35 Bundespersonalvertretungsgesetz 23 Datenschutz 88 Dienst 97 Dienstvereinbarung 23, 26, 29, 30, 32, 81, 90, 109 Mindestinhalte 27 Direktionsrecht 20, 64 Diskriminierung 91, 95 Diskriminierungsfreiheit 109 Diskriminierungsschutz 91 Einigungsstelle 28 Elternzeit 91 Entgeltgruppe 73 Erfolgsprämie 51 Ermahnung 47, 48, 109 Fachkompetenz 109 Fördergespräche 34, 109 Freie Mitarbeiter 14 Freistellung 92 Führen über Ziele 70, 109
22 Findex Führung auf Probe 20 Führung auf Zeit 21 Führungskompetenz 112 Führungskultur 12, 110 Funktionsträger 92 Fürsorgepflicht 22, 32, 44, 48, 64, 94, 95, 110 Gauß sche Normalverteilung 39, 52, 110 Gespräch zur Leistungsbewertung 63 Gießkannenprinzip 30, 50, 110 Gleichbehandlungsgrundsatz 100 Grund, triftiger 59 Gruppe 71, 95, 111 Gruppenzielvereinbarung 92 Günstigkeitsprinzip 30, 111 Gütekriterien 74 formale 74 inhaltliche 74, 75 Handlungskompetenz 111, 112 Honorarkräfte 14 Jahresgespräch 111 Kaskade 70, 72, 111 Kommission betriebliche 22, 42, 45, 46, 91, 93, 106 Paritätische 22, 42, 45, 46, 93, 106 Kompetenzen 21, 112 Konfliktmanagement 46, 93 Konsensmodell 29, 112 Kontrahierungszwang 112 Krankheit 94, 95 Kündigung verschuldete 101 Kürzungsrecht 45 Lebenslanges Lernen 21, 112 Leistung 34 Leistungsbewertung 27, 84 systematische 34, 56, 57, 58, 60, 69, 80, 81, 86, 89 Leistungsentgelt 13, 19, 22, 26, 39, 50, 51, 69, 112 Auszahlung 52, 88 Obergrenzen 96 Verteilungsschlüssel 53 Verzicht 101 Leistungsgeminderte Arbeitnehmer 96 Leistungslohn 18 Leistungsmerkmale 112 Leistungsminderung 45, 48 Leistungsprämie 51, 53 Leistungstopf 50, 96, 100, 113 LeistungsTV-Bund 26, 35, 57, 68, 75, 86, 113, 128 Leistungsverdichtung 34 Leistungsziele 27, 62, 68, 113 qualitative 73 quantitative 73 Leistungszulage 51, 53 Management-by-Objectives 70, 113 Mediation 46, 47, 113 Merkmalsgebundene Verfahren 113 Methodenkompetenz 113 Mischmodell 56, 86, 114 Mitarbeitergespräch 64, 89, 103, 114 Mitbestimmung 18, 23, 42, 46 Motivation 34 Mutterschutz 96 Nasenprämie 114 Nichtmerkmalsgebundene Verfahren 114 Normalleistung 34, 37, 38, 39, 42, 114 Öffnungsklauseln 21, 30, 115 Organisationsentwicklung 20,
23 Findex Personalentwicklung 20, 21, 34, 81, 115 Personalgespräch 64 Personalgestellung 87 Personalrat 18, 22, 26, 28, 32, 45, 48, 64, 90, 91, 92, 115 fehlender 91 Probezeit 96 Qualifizierung 21, 22, 115 Qualifizierungsgespräch 22 Rangprinzip 30, 116 Rechtsquellenlehre 30, 116 Schadensersatzanspruch 69, 94 Schlechtleistung 35, 37, 38, 47, 48, 116 Schulungsanspruch 97 Schwerbehindertenvertretung 46, 48, 65 Schwerbehinderung 97 Senioritätsprinzip 13, 42, 116 SMART-Formel 73 Sonderregelungen 16 Sozialkompetenz 112, 116 Stellenbeschreibung 62, 81, 116 Stichtagsregelung 100 Stufenaufstieg 19, 22, 26, 39, 42, 47, 48, 52, 117 beschleunigter 53 Verzögerung 44 Stufenlaufzeit 43 Stufenverlängerung 43, 48 Systematische Leistungsbewertung 34, 56, 57, 58, 60, 69, 80, 81, 86, 89, 100, 117 Tarifbindung 13, 117 Tarifreform 12 Tarifvertrag 14, 15, 31 TdL 117 Team 71, 118 Teilzeit 98 Transparenz 117 TV-L 13, 15, 29, 32, 59, 139 TV-V 13, 15, 32, 53, 141 TVöD 13, 15, 29, 32, 56, 59, 68, 80, 122 Umgruppierung 99 Umsetzung 99 Unterjährige Beschäftigung 99 Verfahren 81 merkmalsgebundene 81, 113 nichtmerkmalsgebundene 81, 114 Verhaltensziele 118 Verschuldete Kündigung 101 Versetzung 99 Verteilungsvorgaben 118 Verzicht auf Leistungslohn 101 VKA 12, 15, 29, 80, 86, 118, 122 Vorschriften 31 Weiterbildung 21 Zielableitung 72 Ziele 70, 91, 96, 103 operative 70, 71, 119 qualitative 118 quantitative 118 strategische 70, 72, 77, 119 taktische 70, 72, 77, 119 Zielkaskade 111 Zielpyramide 71 Zielvereinbarung 34, 56, 57, 58, 60, 68, 69, 70, 73, 77, 86, 89, 119 Ablauf 76 Anpassung 87 Zielvereinbarungsgespräch 62, 76 Zusatzversorgung 102, 119 Zuweisung 87 Zwischengespräche 62, 102, 119 Zwischenzeugnis 59, 60,
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