Europäisches und Interna2onales Steuerrecht
|
|
- Friedrich Winter
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Europäisches und Interna2onales Steuerrecht Universität Trier Sommersemester 2015
2 Europäisches und interna2onales Steuerrecht Literaturhinweise 2» Literaturhinweise Allgemeine Lehrbücher: - Birk/Desens/Tappe, Steuerrecht, 17. Aufl. 2014, 7 (Rn ) - Englisch, in: Tipke/Lang, Steuerrecht, 22. Aufl., 2015, 4 - Hey, in: Tipke/Lang, Steuerrecht, 22. Aufl., 2015, 13 C Speziell Interna2onales Steuerrecht: - Haase, Interna2onales und Europäisches Steuerrecht, 4. Aufl., Frotscher, Interna2onales Steuerrecht, 4. Aufl., 2015 Gesetzestexte: - Aktuelle Steuergesetze 2015, (Beck sche Textausgaben) - OECD Musterabkommen (h_p:// model- tax- conven2on- ar2cles.pdf) - EUV / AEUV
3 Europäisches und interna2onales Steuerrecht Gliederung 3» Gliederung I Teil 1: Interna.onales Steuerrecht A. Entstehung der Doppelbesteuerung - Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht B. Vermeidung der Doppelbesteuerung - Uni- und bilaterale Maßnahmen (insbes. DBA) C. Formen grenzüberschreitender Tä2gkeit - Direktgeschäde / Betriebstä_en im Ausland - Kapitalgesellschaden / Personengesellschaden D. Verlagerung von Einkünden ( BEPS ) und staatliche Abwehrstrategien - Grenzüberschreitende Verluste / Verrechnungspreise - Hinzurechnungsbesteuerung / Wegzug und Unternehmensverlagerung
4 Europäisches und interna2onales Steuerrecht Gliederung 4» Gliederung II Teil 2: Europäisches Steuerrecht A. Ins2tu2onen Rechtsquellen Kompetenzen B. Steuerharmonisierung I. Indirekte Steuern II. Direkte Steuern C. Einfluss der Grundfreiheiten auf das na2onale und interna2onale Steuerrecht I. Inlandseinkünde von EU- Steuerausländern II. Einkünde im EU- Ausland von Steuerinländern III. Vermeidung von Doppelbesteuerung IV. Außensteuerrecht
5 Europäisches und interna2onales Steuerrecht Einleitung 5» Was ist interna2onales Steuerrecht? Steuerrecht ist na2onales Recht - kein interna2onales Steuergesetzbuch, - kein interna2onales Steuergericht, - keine interna2onale Steuerverwaltung und vor allem - kein interna2onaler Fiskus, dem interna2onales Aulommen zustünde. Ausnahme: EU- Bedienstete (Art. 12 Prot. Nr. 7 + VO 260/68 + Beamtenstatut) Interna2onales Steuerrecht ist Teil na2onaler Rechtsordnungen 1. Steuerliche Erfassung grenzüberschreitender Sachverhalte 2. Na2onale Regelungen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung 3. Völkerrechtliche Verträge (DBA) als Gesetz i.s.d. Art. 59 Abs. 2 S. 1 GG
6 Europäisches und interna2onales Steuerrecht Einleitung 6» Warum interna2onales Steuerrecht? Sachverhalte, die na2onal besteuert werden, - müssen nicht auf einzelne Staaten beschränkt sein, - können den Anwendungsbereich mehrerer Steuerrechtsordnungen berühren und - können daher mehrfach steuerlich erfasst werden. Zwei grundlegende Formen: im Inland Ansässige ausländische Einkünde im Ausland Ansässige inländische Einkünde
7 Europäisches und interna2onales Steuerrecht Einleitung 7» Warum interna2onales Steuerrecht? Drei grundlegende Ziele: mit den Teilaspekten: Ø Kapitalexportneutralität: - Steuerrecht soll Kapitalabfluss ins Aus- land weder fördern noch bremsen Ansässigkeit Steuer bleibt gleich, gleichgül2g wo inves2ert wird. Ø Kapitalimportneutralität: - Steuerrecht soll We_bewerb nicht behindern Quellenprinzip Steuer bleibt gleich, gleichgül2g von wo inves2ert wird. 1. Angemessener Anteil am interna2onal erzielten Gewinn 2. Gleichbehandlung aller Steuerzahler, unabhängig vom Ort der Einkundsquelle 3. We_bewerbsfähigkeit der Wirtschad + Wirtschadswachstum
8 Europäisches und interna2onales Steuerrecht Einleitung 8» Besteuerung interna2onaler Sachverhalte Interna2onales Steuerrecht: - Besteuerungsrecht souveräner Staaten - im Verhältnis zu anderen souveränen Staaten. Ausgangspunkt = Gebietshoheit bzw. Personalhoheit - Ansässigkeit einer Person (Wohnsitz) Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt (selten: Staatsangehörigkeit) Leistungsfähigkeitsprinzip Abzüge (auch private Abzüge) im Wohnsitzstaat Welteinkommensprinzip - Ort der Einkündeerzielung (Quelle) wirtschadliche Verknüpfung mit dem Quellenstaat Nutzung inländischer Ressourcen Beschränkung auf inländische Sachverhalte
9 Europäisches und interna2onales Steuerrecht Einleitung 9» Entstehung der Doppelbesteuerung Fall 1: Arzt A hat seinen Wohnsitz und seine Praxis in Trier. Aus der Arztpraxis erzielt er einen Gewinn in Höhe von Daneben hat er noch Einkünde aus der Vermietung eines Ferienhauses in Spanien i.h.v im Jahr. Wie werden die ausländischen Einkünde des A besteuert? Wohnsitzstaat besteuert gesamtes Welteinkommen
10 Europäisches und interna2onales Steuerrecht Einleitung 10» Entstehung der Doppelbesteuerung Fall 2: Bauunternehmerin B wohnt und arbeitet in Luxemburg. Ihr Bauunternehmen macht einen Gewinn i.h.v jährlich. Aus ihrem Mietshaus in Trier bezieht sie weitere Einkünde i.h.v im Jahr. Wie werden die inländischen Einkünde der B besteuert?
11 Europäisches und interna2onales Steuerrecht Einleitung 11» Entstehung der Doppelbesteuerung Fall 2: Bauunternehmerin B wohnt und arbeitet in Luxemburg. Ihr Bauunternehmen Quellenstaat macht einen Gewinn i.h.v jährlich. Aus ihrem Mietshaus besteuert in Trier bezieht sie weitere Einkünde i.h.v im Jahr. inländisches Wie werden die inländischen Einkünde der B besteuert? Einkommen
12 Europäisches und interna2onales Steuerrecht Einleitung 12» Entstehung der Doppelbesteuerung Wohnsitzstaat besteuert gesamtes Welteinkommen Quellenstaat besteuert inländisches Einkommen Hinsichtlich der kommt es zur Doppelbesteuerung: - Luxemburg greid zu (Wohnsitzprinzip, Art. 2 [2] L.I.R.) - Deutschland greid zu (Quellenprinzip, 1 Abs. 4, 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG)
13 Europäisches und interna2onales Steuerrecht Einleitung 13» Entstehung der Doppelbesteuerung Deutschland Ausland Zugriff durch verschiedene Staaten führt zur Doppelbesteuerung Vermeidung durch: - Unilaterale Anrechnung im Ausland gezahlter Steuern ( 34c Abs. 1 EStG) oder sta_dessen Abzug gezahlter Steuern ( 34c Abs. 2 EStG) - Bilaterale völkerrechtliche Verträge (Doppelbesteuerungsabkommen, DBA) mit Freistellung (z.t. auch Anrechnung) und i.d.r. Progressionsvorbehalt ( 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3, S. 2 EStG)
14 Europäisches und interna2onales Steuerrecht Teil 1 A I Unbeschränkte Steuerpflicht 14» I. Unbeschränkte Steuerpflicht Natürliche Personen sind unbeschränkt einkommensteuerpflich.g, wenn sie ihren Wohnsitz ( 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt ( 9 AO) im Inland haben ( 1 I EStG). Juris=sche Personen sind unbeschränkt körperschapsteuerpflich.g, wenn sie ihre GeschäPsleitung ( 10 AO) oder ihren Sitz ( 11 AO) im Inland haben ( 1 I KStG). Inland = Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zollausschlussgebiete, Freihäfen + Dreimeilenzone Seeschiffe unter deutscher Flagge (soweit in inländischen Gewässern oder auf hoher See) Festlandsockel nach 1 Abs. 1 Satz 2 EStG bzw. 1 Abs. 3 KStG
15 Europäisches und interna2onales Steuerrecht Teil 1 A I Unbeschränkte Steuerpflicht 15» I. Unbeschränkte Steuerpflicht Wohnsitz ( 8 AO) Nach 8 AO hat jemand seinen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Auf den zeitlichen Umfang der tatsächlichen Nutzung kommt es grundsätzlich nicht an. Auslegung weit und nach rein objek.ven Kriterien Wille eine Wohnung innezuhaben oder aufzugeben, nicht entscheidend Wohnung sind alle Räumlichkeiten, die zum Wohnen geeignet sind. Maßgebend ist die tatsächliche, nicht die rechtliche Verfügungsmöglichkeit. Unerheblich ist, ob dem Steuerpflich2gen das Bewohnen privatrechtlich verboten ist. Wohnungen i.s.d. 8 AO sind: möbliertes Zimmer Unterkund in einer Gemeinschadsbaracke Zweitwohnung, Sommer- oder Jagdhaus Feststehender Campingwagen zu Wohn- und nicht zu Erholungszwecken Hotelzimmer (dauerhad angemietet und ständig verfügbar) Keine Wohnungen i.s.d. 8 AO: Wohnwagen eines fahrenden Zirkusar2sten Wohnmobil in einem Ferienpark. bloße Übernachtungsmöglichkeit (Hotel)
16 Europäisches und interna2onales Steuerrecht Teil 1 A I Unbeschränkte Steuerpflicht 16» I. Unbeschränkte Steuerpflicht Bsp. 1: A ist US- Amerikaner, Direktor einer US- Corp. mit Sitz in den USA und wohnt in Dallas. Die US- Corp. kaud die deutsche D- AG in Düsseldorf. Aus diesem Grunde muss A mehrmals im Jahr nach Deutschland reisen, um bei der D- AG dienstliche Aufgaben wahrzunehmen. Die US- Corp. mietet für A im Hotel Hilton in Düsseldorf ein Zimmer, das dem A bis auf weiteres ständig zur Verfügung steht und in dem er seine Badezimmerar2kel sowie einige Anzüge auewahrt. A hat in diesem Fall in Deutschland einen Wohnsitz begründet und ist damit in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflich2g. Bsp. 2: Eine fün ährige Französin (F) wohnt mit ihren Eltern in Deutschland erzielt Mieteinnahmen aus einem Haus in Schweden, das ihr gehört. F ist in Deutschland mit den Mieteinnahmen unbeschränkt einkommensteuerpflich2g.
17 Europäisches und interna2onales Steuerrecht Teil 1 A I Unbeschränkte Steuerpflicht 17» I. Unbeschränkte Steuerpflicht Gewöhnlicher Aufenthalt ( 9 AO) Nach 9 Satz 1 AO hat jemand seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort, wo er sich unter Umständen au ält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. kein Unterhalten einer Wohnung beabsich2gtes oder zu erwartendes ständiges Verweilen Aufenthalt für eine gewisse Dauer in diesem Gebiet auch rechtswidrige oder unfreiwillige Aufenthalte (Krankenhaus, Gefängnis). Unwiderlegbare Vermutung ( 9 Satz 2 AO) Gemäß 9 Satz 2 AO wird ein gewöhnlicher Aufenthalt unwiderlegbar für denjenigen vermutet, der sich mehr als sechs Monate zeitlich zusammenhängend im Inland au ält. Bei einem Aufenthalt unter sechs Monaten hängt die Beurteilung vom Einzelfall ab. Hier gibt es keine starre Regelung. Faus\ormel: Aufenthalte von bis zu drei Monaten: idr keinen gewöhnlichen Aufenthalt begründen. Aufenthalte von vier bis zu sechs Monaten: kri2scher Bereich
18 Europäisches und interna2onales Steuerrecht Teil 1 A I Unbeschränkte Steuerpflicht 18» I. Unbeschränkte Steuerpflicht GeschäPsleitung ( 10 AO) Mi_elpunkt der geschädlichen Oberleitung tatsächliche Verhältnisse entscheidend Bes2mmung durch formale Kriterien: Satzung Gesellschadsvertrag Gesetz usw. Sitz ( 11 AO) Liegt der Ort der Geschädsleitung als vorrangiges Kriterium im Inland, kommt es auf den Sitz der Körperschad nicht mehr an.
19 Europäisches und interna2onales Steuerrecht Teil 1 A I Unbeschränkte Steuerpflicht 19» I. Unbeschränkte Steuerpflicht Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht für Personen mit völkerrechtlichen Vorrechten: 1 Abs. 2 EStG: Umqualifika2on der beschränkten in eine unbeschränkte Steuerpflicht Zweck: Vermeidung, dass die genannten Personen in keinem Staat wie unbeschränkt Steuerpflich2ge besteuert werden. Sicherstellung, dass auch die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflich2gen und damit dessen subjek2ve Leistungsfähigkeit in einem Staat berücksich2gt werden. Voraussetzungen ( 1 II S. 1 Hs. 1 EStG): deutsche Staatsangehörigkeit Dienstverhältnis zu einer juris2schen Person des öffentlichen Rechts (zb Diplomaten) oder Bezug von Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse Keine unbeschränkte Steuerpflicht im Wohnsitzstaat ( 1 Abs. 2 Satz 2 EStG) Voraussetzungen ( 1 II S. 1 Hs. 1 EStG): Angehörige ( 15 AO) des Haushalts und weitere Voraussetzung - deutsche Staatsangehörigkeit - keine Einkünde - nur inländische Einkünde keine unbeschränkte Steuerpflicht im Wohnsitzstaat ( 1 Abs. 2 Satz 2 EStG)
20 Europäisches und interna2onales Steuerrecht Teil 1 A II Beschränkte Steuerpflicht 20» II. Beschränkte Steuerpflicht 1 Abs. 4 EStG: Natürliche Personen sind beschränkt einkommensteuerpflich.g, wenn sie weder ihren Wohnsitz ( 8 AO) im Inland haben noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt ( 9 AO) mit ihren inländischen EinkünPen ( 49 EStG). 2 Nr. 1 KStG: Juris=sche Personen sind beschränkt körperschapsteuerpflich.g, wenn sie weder ihre GeschäPsleitung ( 10 AO) noch ihren Sitz ( 11 AO) im Inland haben ( 1 I KStG) mit ihren inländischen EinkünPen ( 49 EStG).
21 Europäisches und interna2onales Steuerrecht Teil 1 A II Beschränkte Steuerpflicht 21» II. Beschränkte Steuerpflicht Beschränkung der Steuerpflicht auf die inländischen EinkünPe i.s.d. 49 EStG Zweck Einkünde, die eine besondere Verbindung zum deutschen Hoheitsgebiet haben. Ursprungs- bzw. Territorialitätsprinzip Tatbestandliche Anknüpfung an Hoheitsgebiet als Rechƒer2gung für die Besteuerung Überblick über die inländischen EinkünPe i.s.d. 49 EStG: Einkünde aus einer im Inland betriebenen Land- und Forstwirtschad ( 13, 14 EStG) Einkünde aus Gewerbebetrieb ( EStG), vor allem - Unterhaltung einer Betriebstäce ( 12 AO) oder Bestellung eines ständigen Vertreters ( 13 AO) im Inland ( 49 Abs. 1 Nr. 2 lit. a EStG), - als gewerblich qualifizierte künstlerische, sportliche, ar2s2sche, unterhaltende oder ähnliche Darstellung ( 49 Abs. 1 Nr. 2 lit. d EStG) - Veräußerungen von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaden bei einer Mindestbeteiligung von 1 % ( 49 Abs. 2 Nr. 2 lit. e EStG) Einkünde aus selbstständiger Arbeit nach 18 EStG ( 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG), - die im Inland ausgeübt oder verwertet wird - Unterhaltung einer festen Einrichtung im Inland
22 Europäisches und interna2onales Steuerrecht Teil 1 A II Beschränkte Steuerpflicht 22» II. Beschränkte Steuerpflicht Überblick über die inländischen EinkünPe i.s.d. 49 EStG (II): Einkünde aus nichtselbstständiger Arbeit nach 19 EStG, die im Inland ausgeübt oder verwertet wird ( 49 Abs. 1 Nr. 4 lit. a EStG), bes2mmte Einkünde aus Kapitalvermögen ( 20 EStG), die ein inländischer Schuldner zahlt ( 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG), Einkünde aus der Vermietung und Verpachtung ( 21 EStG), Vermietung und Verpachtung oder Veräußerung unbeweglichen Vermögens, Sachinbegriffen oder Rechten ( 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG), die nicht als gewerblich zu qualifizieren sind (vgl. 49 Abs. 1 Nr. 2 lit. f EStG), und - im Inland belegen sind, - in einem inländischen öffentlichen Register eingetragen sind oder - in einer inländischen Betriebsstä_e oder anderen Einrichtung verwertet werden. Sons2ge Einkünde ( 22 EStG) - Private Veräußerungsgeschäde nach Nr. 2 ( 49 Abs. 1 Nr. 8 EStG) - Abgeordnetenbezüge Nr. 4 ( 49 Abs. 1 Nr. 8a EStG) - aus sons2gen Leistungen nach Nr. 3 ( 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG) - Leistungen aus der Riester- Rente ( 49 Abs. 1 Nr. 10 EStG).
Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater
Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für 2013 Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater Vortrag bei der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer in Wroclaw am
MehrAufgabe 1. Übungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB
Aufgabe 1 Der deutsche Staatsangehörige Adalbert lebt seit Jahren in Dänemark. Er betreibt in Tönning (Schleswig-Holstein) einen Gewerbebetrieb. Aus diesem Betrieb hat er im Jahr 2008 einen Gewinn i. H.
MehrIntStR I Einführung in das internationale Steuerrecht und die beschränkte Steuerpflicht
Skript zum Online-Training IntStR I Einführung in das internationale Steuerrecht und die beschränkte Steuerpflicht Rechtsstand: Januar 2019 In Kooperation mit Inhalt 1 Begriff des internationalen Steuerrechts...
MehrTeil C: Persönliche Steuerpflicht
Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil C: Persönliche Steuerpflicht Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater für Internationales
MehrVO Finanzrecht - Einkommensteuer
VO Finanzrecht - Einkommensteuer Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr - Schliesselberger SS 2013 1. Einheit 2 Literatur Doralt, Steuerrecht 2012/13, Manz 2012 (Pflichtlektüre) Doralt/Ruppe, Steuerrecht, Band
MehrArbeitgeberpflichten bei Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg
Arbeitgeberpflichten bei Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg Rosita Kasel 20.Januar 2016 Folie 1 Arbeitgeberpflichten bei Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg Inhalt Folie I. Grundlagen
MehrEuropäisches und Interna2onales Steuerrecht
Europäisches und Interna2onales Steuerrecht 2. Stunde Universität Trier Sommersemester 2015 24 Bsp. 1: S ist Franzose und wohnt in Paris. Er betreibt dort eine Maschinenfabrik und unterhält in München
MehrVII. Vorwort Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Internet-Verzeichnis Arbeitshinweise. Abschnitt 1: Abgabenordnung 1
Vorwort Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Internet-Verzeichnis Arbeitshinweise V XIII XV XIX XXI Abschnitt 1: Abgabenordnung 1 Fall 1 Wohnsitz natürlicher Personen ( 8 AO) 1 Fall 2 Wohnsitz natürlicher
MehrÜbungen im Steuerrecht
Saarbrücken, den 26.10.2017 Einstiegsfälle zum Einkommensteuerrecht Grobes Prüfungsschema Subjektive Steuerpflicht: unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht ( 1 EStG) Unbeschränkte Steuerpflicht: Regelfall
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat 8 GZ. RV/0861-L/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Mag. Bernhard Renner und die weiteren Mitglieder HR Dr. Gabriele Mittermayr, Leopold
MehrIntStR II unbeschränkte Steuerpflicht
Skript zum Online-Training IntStR II unbeschränkte Steuerpflicht Rechtsstand: Januar 09 In Kooperation mit Inhalt Natürliche Personen.... Unbeschränkte Steuerpflicht.... Sonderformen..... Fiktive unbeschränkte
MehrUnbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer
TK Lexikon Steuern Unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer Unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer HI2721214 Zusammenfassung LI1824779 Begriff Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, die im Inland
MehrInhaltsübersicht. Kapitel I: Einleitung Problemstellung Zielsetzung Aufbau... 7
IX Inhaltsübersicht Kapitel I: Einleitung... 1 1. Problemstellung... 1 2. Zielsetzung... 6 3. Aufbau... 7 Kapitel II: Die Besteuerung grenzüberschreitender Arbeitnehmertätigkeit Untersuchungsgegenstand
MehrGrundstruktur der Einkommensteuer
ESt / Grundstruktur der ESt 1 Grundstruktur der Einkommensteuer Wesen und Umfang der Einkommensteuer Einordnung der Einkommensteuer Die Einkommensteuer ist eine personenbezogene Steuer. Sie ist deshalb
MehrInternationale Arbeitnehmerbesteuerung
Markus Mayer Internationale Arbeitnehmerbesteuerung Eine steuersystematische Analyse anhand der Länder Deutschland, Österreich und Schweiz GABLER RESEARCH XI Inhaltsverzeichnis Tabellenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrÜbungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB
Lösung 1 Grundsätzlich ist Adalbert mit seinen in Deutschland erzielten Einkünften beschränkt einkommensteuerpflichtig nach 1 Abs. 4 i.v.m. 49 EStG. Er hat unter dieser Bedingung keinen Anspruch auf eine
MehrEuropäisches und internationales
Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Europäisches und internationales Steuerrecht Deutsche DBA Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/web/de/themen/steuern/
MehrGRENZÜBERSCHREITENDE TÄTIGKEITEN. von Arbeitnehmern. Sabine Meister, Jan Schuler. Finanzamt Trier. Finanzamt Trier
GRENZÜBERSCHREITENDE TÄTIGKEITEN von Arbeitnehmern Sabine Meister, Jan Schuler Grenzüberschreitende Tätigkeiten 25. September 2017 Folie 1 Inhalt Folie 1. Welteinkommensprinzip.. 3 2. Grundsätze der Doppelbesteuerung.
MehrAbfindungen. Jörg-Thomas Knies. 2.1 Steuerinländer mit ausländischen Einkünften (Outbound-Fall)
Abfindungen Jörg-Thomas Knies 2 Neben der Besteuerung des Arbeitslohns spielt häufig auch die Frage der Besteuerung von Abfindungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmertätigkeit
MehrAbkürzungsverzeichnis... IX Literaturübersicht... XI Anleitung zum Verständnis des Skriptums... XIII. Teil I: Österreichisches nationales Recht...
Abkürzungsverzeichnis... IX Literaturübersicht... XI Anleitung zum Verständnis des Skriptums... XIII Teil I: Österreichisches nationales Recht... 1 Erster Abschnitt: Die unbeschränkte Steuerpflicht...
MehrBetrieb und Steuer. Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
Betrieb und Steuer Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre Von DR. GERD ROSE Steuerberater Universitätsprofessor der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln Fünftes Buch Grundzüge
MehrFallsammlung Internationales Steuerrecht
NWB Steuerfachkurs Fallsammlung Internationales Steuerrecht Bearbeitet von Petra Karl, Jörg Tietz, Jörg-Andreas Weber LL. M, Kay-Michael Wilke 12., überarbeitete Auflage 2017. Buch. XXI, 267 S. Softcover
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/0984-L/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 10. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 5. April 2006 betreffend
MehrInternationale Besteuerung I: Grundzüge der Internationalen Besteuerung
Professor Dr. Dietmar Wellisch, StB International Tax Institute (IIFS), Hamburg Internationale Besteuerung I: Grundzüge der Internationalen Besteuerung Sommersemester 2006 I.1 Einführung I.1.1 I.1.2 Zum
MehrPersonengesellschaften im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
Schriftenreihe zum Internationalen Steuerrecht Herausgegeben von Univ.-Prof. Dr. Michael Lang Band 22 Personengesellschaften im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen unter besonderer Berücksichtigung der
Mehr16. Januar WP/StB Thomas Rauert PKF FASSELT SCHLAGE
Wirtschaftsprüfung & Beratung Die Besteuerung der Seeleute im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) - ein Überblick 16. Januar 2014 WP/StB Thomas Rauert www.pkf-fasselt.de PKF FASSELT SCHLAGE PKF
MehrMitarbeiterentsendung Steuer & Sozialversicherung
Mitarbeiterentsendung Steuer & Sozialversicherung Forum Law, Tax, Compliance 23. Juni 2016 Themenübersicht 1 2 3 4 5 Kurze Vorstellung Mitarbeiterentsendung - Einstieg Die Steuern - Fall: Frau Klaus Die
MehrÜbungen im Steuerrecht
Saarbrücken, den Einstiegsfälle zum Einkommensteuerrecht Einkommensteuererklärung Freiwillige Abgabe regelmäßig bei Studenten ( 56 EStDV) Steuererklärungen als Mittel, sich gezahlte Steuern zurückzuholen
MehrModul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler. Betriebliche Steuerlehre Karteikarten ESt 1 Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Steuerrecht
Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler Betriebliche Steuerlehre Karteikarten ESt 1 Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Steuerrecht Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2
MehrAktuelle Probleme von Freistellungs und Anrechnungsmethode. Prof. Dr. Roland Ismer Vortrag vom 20. Juni 2013
Aktuelle Probleme von Freistellungs und Anrechnungsmethode Prof. Dr. Roland Ismer Vortrag vom 20. Juni 2013 ÜBERBLICK A. Einführung B. Aktuelle Probleme bei der Freistellungsmethode C. Aktuelle Probleme
MehrSachverzeichnis. Die Zahlen verweisen auf die Randnummern.
Die Zahlen verweisen auf die Randnummern. Abzug ausländischer Steuern 143 Abzugsmethode 160 AEUV 465 Anrechnung 67, 138, 157 ausländischer Steuern 409 ausländische Steuer 138, 140 direkte Steueranrechnung
MehrErweiterung beschränkt steuerpflichtiger Einkünfte um Gewinne aus der Veräußerung von Immobilienkapitalgesellschaften
Erweiterung beschränkt steuerpflichtiger Einkünfte um Gewinne aus der Veräußerung von Immobilienkapitalgesellschaften Oliver Hubertus Rechtsanwalt/Steuerberater Dr. Steffen Meining, LL.M. (UCT) Rechtsanwalt
MehrInformationsveranstaltung zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen NL D
Informationsveranstaltung zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen NL D Günter Fuchs, Finanzamt Aachen-Stadt Team Grensoverschrijdend Werken en Ondernemen (Maastricht) Inhaltsangabe 1. Neues DBA Allgemeines
MehrLösung: Arbeitnehmerleid
Tutorium zum Internationalen Steuerrecht WiSe 2017/2018 Johannes Becker Lösung: Arbeitnehmerleid Aufgabe 1: Ingo Iller I. Innerstaatliche Rechtslage Ingo Iller (I) hat in Deutschland seinen Wohnsitz (
MehrName Matr.-Nr. Platznummer
Klausur: Unternehmensbesteuerung (Probeklausur) 1/5 Name Matr.-Nr. Platznummer Allgemeine Hinweise: Notieren Sie Namen, Matrikelnummer und Platznummer in die dafür vorgesehenen Felder. Die Bearbeitungszeit
MehrHEUSER & COLLEGEN Auslandsentsendung und Beschäftigung ausländischer Forscher: Steuern und Sozialversicherung
Auslandsentsendung und Beschäftigung ausländischer Forscher: Steuern und Sozialversicherung www.heuser-collegen.de Seite 1 I. Steuern Steuern Einkommensteuerpflicht Doppelbesteuerung Vermeidung durch Doppelbesteuerungsabkommen
MehrDoppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich - Überblick
Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich - Überblick Mit Frankreich gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftsteuer, Schenkungssteuer Nachstehende
MehrDoppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Litauen - Überblick
Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Litauen - Überblick Nachstehende Ausführungen geben einen kurzen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens, das am 9. Dezember
MehrEin Vorgang unterliegt somit immer dann der unbeschränkten Steuerpflicht, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
deutschen Steuer unterliegt. 28 Beispiel Ein Erblasser setzt seine Ehefrau zur Alleinerbin ein. Bei seinem Tode hinterlässt er neben einem Handwerksbetrieb in Deutschland ein Ferienhaus auf Mallorca, Sparguthaben
MehrSo minimieren deutsche Steuerzahler mit ausländischen Einkünften ihre Steuerlast
EINKOMMENSTEUER So minimieren deutsche Steuerzahler mit ausländischen Einkünften ihre Steuerlast Die Globalisierung bringt es mit sich. Immer mehr deutsche Steuerzahler erzielen im Ausland Einkünfte und
MehrGrundzüge im internationalen Steuerrecht
Grundzüge im internationalen Steuerrecht Bearbeitet von Sebastian Korts 2., vollständig überarbeitete Auflage 2016. Buch. 224 S. Kartoniert ISBN 978 3 415 05551 3 Steuern > Internationales Steuerrecht
MehrGrundzüge im internationalen Steuerrecht
Grundzüge im internationalen Steuerrecht Bearbeitet von Sebastian Korts 1. Auflage 2014. Buch. 230 S. Kartoniert ISBN 978 3 415 05324 3 Format (B x L): 14,5 x 20,8 cm Steuern > Internationales Steuerrecht
MehrSteuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)
Steuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) Alternatives Outsourcing im Konzern Susanne Schreiber, Lovells München 15. Juni 2004 Besteuerungskonzept Kein einheitliches
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Einführung 1 1. Allgemeines 1 2. Standort und Systematik der Vorschriften 1 3. Problemkreise im internationalen Steuerrecht 2 Fall 1: Investment im Libanon 2 Fall 2: Die Vater und Sohn
MehrLebensmittelpunkt in Spanien
Lebensmittelpunkt in Spanien Fragen zur Steuerpflicht & Ansässigkeit Oktober 2009 www.europeanaccounting.net www.strunk-kolaschnik.de Nichts muss so sein, nur weil es immer so gewesen ist. Memorandum Seite
MehrAuswirkungen der abkommensrechtlichen Tie-Breaker- Regel auf die unbeschränkte Steuerpflicht?
ISR 2017, 155 (Heft 05) StB Dr. Tobias Hagemann, M.Sc., LL.M., Frankfurt/O. Auswirkungen der abkommensrechtlichen Tie-Breaker- Regel auf die unbeschränkte Steuerpflicht? EStG 2002 1 Abs. 1, 1 Abs. 4, 21
MehrÜbung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern
Europarecht Ende der Nationalen Steuersouveränität? Institut für Ausländisches und Internationales Finanz- und Steuerwesen (IIFS) Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern Übung 1: Steuerpflicht
MehrGrundzüge im internationalen Steuerrecht
Grundzüge im internationalen Steuerrecht Bearbeitet von Sebastian Korts 2., vollständig überarbeitete Auflage 2016. Buch. 224 S. Kartoniert ISBN 978 3 415 05551 3 Steuern > Internationales Steuerrecht
MehrEuropäisches und internationales
Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Europäisches und internationales Steuerrecht DBA OECD-MA: Zusammenspiel zwischen Einkunfts-
MehrArbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2016/2017. Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht:
Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht: Einkommensteuerpflicht des X (Kurzübersicht): A. Subjektive Steuerpflicht ( 1 Abs. 1-4 ) B. Objektive Steuerpflicht I. qualifikation (
MehrGeleitwort. Abkürzungsverzeichnis. Tabellenverzeichnis. A Problemstellung 1. B Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes 5
Inhaltsverzeichnis Geleitwort Vorwort Abkürzungsverzeichnis Tabellenverzeichnis V VII XVII XXIII A Problemstellung 1 B Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes 5 C Die Besteuerung der Personengesellschaften
MehrEntwicklungshelfer sind ohne Erwerbsabsicht für eine befristete Zeit zur Aufbauarbeit in Entwicklungsländern tätig.
TK Lexikon Sozialversicherung Entwicklungshelfer Entwicklungshelfer HI2703449 Zusammenfassung LI1925391 Begriff Entwicklungshelfer sind ohne Erwerbsabsicht für eine befristete Zeit zur Aufbauarbeit in
MehrNach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden:
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117
MehrGrundzüge im internationalen Steuerrecht
Grundzüge im internationalen Steuerrecht Bearbeitet von Sebastian Korts 1. Auflage 2014. Buch. 230 S. Kartoniert ISBN 978 3 415 05324 3 Format (B x L): 14,5 x 20,8 cm Steuern > Internationales Steuerrecht
MehrFallsammlung Internationales Steuerrecht
www.nwb.de Steuerfachkurs Training lsammlung Internationales Steuerrecht Herausgegeben von Prof. Dr. jur. Kay-Michael Wilke Vorsitzender Richter am Finanzgericht Bearbeitet von Petra Karl Richterin am
MehrJörg-Thomas Knies Lars Micker. Internationales. Ertragsteuerrecht. Lösung grenzüberschreitender. Sachverhalte. 4^ Springer Gabler
Internationales Ertragsteuerrecht Lösung grenzüberschreitender Sachverhalte 4^ Springer Gabler Inhaltsverzeichnis 1 Grenzüberschreitende Arbeitnehmertätigkeit 1 1.1 Steuerinländer mit ausländischen Einkünften
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/0305-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Wien, vertreten durch Dr. Herbert Pochieser, 1070 Wien, Schottenfeldgasse 2-4/2/23,
MehrModul 6 Besteuerung. IWW-Studienprogramm. Grundlagenstudium V1.0. von Univ.-Prof. Dr. Stephan Meyering unter Mitwirkung von Dr.
1. IWW-Studienprogramm Grundlagenstudium Modul 6 Besteuerung V1.0 von Univ.-Prof. Dr. Stephan Meyering unter Mitwirkung von Dr. Nicole Marenbach Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 5 Lehr- und Lernziele
MehrAnrechnung ausländischer Quellensteuer bei der Hinzurechnungsbesteuerung
Wirtschaft Vijay Basin Anrechnung ausländischer Quellensteuer bei der Hinzurechnungsbesteuerung Studienarbeit Hausarbeit zum Thema: Anrechnung ausländischer Quellensteuer bei der Hinzurechnungsbesteuerung
MehrInhaltsübersicht. Literaturverzeichnis 15. Abkürzungsverzeichnis Einleitung Deutschland als Wegzugsstaat 27
Inhaltsübersicht Literaturverzeichnis 15 Abkürzungsverzeichnis 19 1 Einleitung 23 2 Deutschland als Wegzugsstaat 27 3 Die Schweiz als Zuzugsstaat 63 4 Österreich als Zuzugsstaat 97 5 Fazit 127 Anhang 129
MehrRichtlinien aus Brüssel Empfehlungen aus Paris: Stand der Umsetzungsarbeiten in Berlin
STEUER-AKADEMIE KNOLL GESELLSCHAFT FÜR FORTBILDUNG MBH Fortbildung für Fachberater IStR 2018 Richtlinien aus Brüssel Empfehlungen aus Paris: Stand der Umsetzungsarbeiten in Berlin Dr. Eva Oertel Agenda
Mehr2. Die Einkommensteuer
9 Als sog. Personensteuer kommt der Einkommensteuer mit einem Anteil von etwa einem Drittel am Gesamtsteueraufkommen eine hohe Bedeutung in Deutschland zu. Der weitaus größte Teil entfällt dabei auf die
MehrBotschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen
1 Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen à Merkblatt zur Besteuerung gemäss dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Griechenland und Deutschland (1966) Übersicht 1. Art der anfallenden Steuern
MehrDoppelbesteuerungsabkommen mit Polen - Überblick
Doppelbesteuerungsabkommen mit Polen - Überblick Nachstehende Ausführungen geben einen kurzen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens, das am 4. Februar 2005 im BGBl.
MehrDie (un)beschränkte Steuerpflicht. Daniela Riewe und Günter Fuchs, Finanzverwaltung NRW, Team Grensoverschrijdend Werken en Ondernemen
Die (un)beschränkte Steuerpflicht Daniela Riewe und Günter Fuchs, Finanzverwaltung NRW, Team Grensoverschrijdend Werken en Ondernemen 1 Inhaltsangabe - Unbeschränkte Steuerpflicht 1 (1) EStG - Beschränkte
MehrNach den internationalen Besteuerungsregelungen der DBA steht Deutschland regelmäßig kein Besteuerungsrecht zu, wenn
TK Lexikon Sozialversicherung Ausländische Arbeitnehmer Lohnsteuer 1 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht 1.1 Wohnsitz im Inland HI726592 HI2330389 HI7390145 Für den Lohnsteuerabzug ist die Nationalität
MehrInternationale Unternehmensbesteuerung.
Internationale. Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Wintersemester 2013/14 Prof. Dr. Felix J. Wurm, LL.M. Deloitte & Touche GmbH Kontaktdaten: Prof. Dr. Felix J.
MehrDie steuerlichen Implikationen der Mobilitätsgarantien des Freizügigkeitsabkommens Schweiz-EU
Julian Maier Die steuerlichen Implikationen der Mobilitätsgarantien des Freizügigkeitsabkommens Schweiz-EU Nomos DR. SCHUMACHER & PARTNER GMBH Wirtschateprüfing Steuerberatuig Rechtsberatung Inhaltsverzeichnis
MehrAbfindungen Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland
Abfindungen 15.06.2015 Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland Häufig sind Unternehmen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen im Konzern
MehrEuropäisches und internationales
Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Europäisches und internationales Steuerrecht Personengesellschaften (PersGes) inländ.
MehrDoppelbesteuerung Kein deutsches Besteuerungsrecht für die Pension eines in Ungarn ansässigen Beamten mit deutscher Staatsangehörigkeit
BFH Urteil v. 24.01.2018 I R 49/16 ECLI:DE:BFH:2018:U.240118.IR49.16.0 Doppelbesteuerung Kein deutsches Besteuerungsrecht für die Pension eines in Ungarn ansässigen Beamten mit deutscher Staatsangehörigkeit
MehrInternationale Aspekte der Erbschaftsteuer
9. Steuertag der Fachhochschule Worms Internationale Aspekte der Erbschaftsteuer Dr. Jens Kollmar Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Steuerrecht Vertretungsprofessor an der FH Worms Inhaltsübersicht A. Reformüberblick
MehrDoppelbesteuerungsabkommen mit Indonesien - Überblick
Doppelbesteuerungsabkommen mit Indonesien - Überblick Das Abkommen wurde im BGBl 1988/454 veröffentlicht und ist mit 1. Oktober 1988 in Kraft getreten. Persönlicher Anwendungsbereich Das Abkommen gilt
MehrSteuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren. Folie Nr. 1
Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren Folie Nr. 1 Steuerpflicht der Gastprofessoren ja Wohnsitz ( 8 AO) oder gewöhnlicher Aufenthalt ( 9 AO) im Inland nein ja Dienstverhältnis zu einer
MehrDEUTSCH STEUER IN SPANIEN. Informationen zu Steuern in Spanien
DEUTSCH STEUER IN SPANIEN Informationen zu Steuern in Spanien + 34 91 713 18 98 I-KURTAXE Eine natürliche Person ihren Wohnsitz im spanischen Hoheitsgebiet, wenn eine der folgenden Bedingungen gegeben
MehrDBA Luxemburg 2012 (Aktuelle Fassung) DBA Luxemburg 2012 (Aktuelle Fassung)
DBA Luxemburg 0 (Aktuelle Fassung) DBA Luxemburg 0 (Aktuelle Fassung) Abkommen Fundstelle BGBl II Inkrafttreten BGBl II mit vom Jg. Seite Jg. Seite Luxemburg.04.0 0 40 04 78 Besonderheiten: DBA und Inkrafttreten
MehrStudienarbeit ESt Lösungshinweise
Studienarbeit ESt - 23 - Lösungshinweise Sachverhalt 1: 1. Allgemeines: Da R in Düsseldorf wohnhaft ist, hat er seinen Wohnsitz ( 8 AO) im Inland BRD und ist somit unbeschränkt steuerpflichtig i.s.d. 1
MehrInternationale Unternehmensbesteuerung. Teil V
Internationale Unternehmensbesteuerung Teil V Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann Consulting GmbH StBG und der Advisor Dokument GmbH WPG Bürgerstraße 21 -Haus der
MehrDBA DEUTSCHLAND TAIWAN: EXKURS WARENLAGER UND MONTAGETÄTIGKEITEN
DBA DEUTSCHLAND TAIWAN: EXKURS WARENLAGER UND MONTAGETÄTIGKEITEN Melanie LANGENHORST Nathan KAISER September 2013 www.eigerlaw.com Page - 2 DBA zwischen Deutschland und Taipei Ein Exkurs: Annahme einer
MehrZusammenfassende und vergleichende Gegenüberstellung Internationaler Steuersachverhalte
Zusammenfassende und vergleichende Gegenüberstellung Internationaler Steuersachverhalte 1 Einkünfte aus unbeweglichen Vermögen (Art. 6 OECD MA) Steuern erheben. Deutschland wird durch die Anwendung der
MehrInternationales Steuerrecht
STEUERLEHRGÄNGE D R BANNAS Skript Internationales Steuerrecht Teil I - VI I. Einführung in das internationale Steuerrecht und Systematik II. III. IV. Steuerinländer mit Auslandsbeziehungen Das Recht der
MehrInhaltsverzeichnis. 3. Ökonomische Wirkungen der Doppelbesteuerung Wettbewerbspolitische Ansätze zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Vorwort zur 7. Auflage... 5 Abbildungsverzeichnis... 13 Abkürzungsverzeichnis... 15 I. Einführung: Inhaltsübersicht und Darstellungsplan... 21 II. Begriffe, Rechtsquellen und Grundprinzipien des Internationalen
MehrBeispiele. Beispiele. 1. Nationale Einbringungen. Konzentrationseinbringung
Beispiele 1. Nationale Einbringungen III/1 Konzentrationseinbringung A bringt einen inländischen (Teil-)Betrieb/Mitunternehmeranteil/Kapitalanteil in die B-GmbH ein und erhält als Gegenleistung Anteile
MehrFall 4. Wie ist der Sachverhalt einkommen- und körperschaftsteuerlich zu würdigen?
Fall 4 A betreibt ein Bauunternehmen. Im Jahr 2010 erzielt er einen Gewinn von 1,5 Millionen EUR. Ermittelt hat er diesen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Um an lukrative Aufträge heranzukommen,
MehrAbkürzungsverzeichnis... 15
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 15 Kapitel 1: Einleitung... 21 1 Problemstellung, Aktualität und Zielsetzung der Untersuchung... 21 2 Gegenstand der Untersuchung: einschränkende Prämissen...
MehrAusländersteuer.. Was ist das und wie geht das? :00 bis 13:00 nrw landesbüro tanz e.v.
Ausländersteuer. Was ist das und wie geht das? 21.11.2016 11:00 bis 13:00 nrw landesbüro tanz e.v. Beschränkte Steuerpflicht 1 (4) EStG natürliche Personen ohne Wohnsitz und ohne gewöhnlichen Aufenthalt
MehrIFA-Nationalbericht The Notion of Tax. Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine KANDUTH-KRISTEN, LL.M. Ass.-Prof. MMag. Dr. Sabine ZIRNGAST, LL.M.
IFA-Nationalbericht 2016 The Notion of Tax Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine KANDUTH-KRISTEN, LL.M. Ass.-Prof. MMag. Dr. Sabine ZIRNGAST, LL.M. Alpen-Adria-Universität Klagenfurt Institut für Finanzmanagement
MehrInhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Teil 1: Einleitung
Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 13 Teil 1: Einleitung... 17 1.1. Sozialversicherung... 17 1.1.1. EU-/EWR-Staaten und Schweiz VO (EWG) 1408/71 bzw VO (EG) 883/2004... 17 1.1.1.1.
MehrFallsammlung Internationales Steuerrecht
NWB Steuerfachkurs. Trainingsprogramm Fallsammlung Internationales Steuerrecht Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Außensteuergesetz, DBA-Schweiz Von Steuerberater Dipl.-Finanzwirt Franz Lammsfuß Dr.
MehrInternationales Steuerrecht
Internationales Steuerrecht Außensteuerrecht - Doppelbesteuerungsrecht von Prof. Dr. Harald Schaumburg 3., völlig überarbeitete Auflage Internationales Steuerrecht Schaumburg schnell und portofrei erhältlich
MehrLösung: Auslandsaktivitäten Aufgabe 1: Festzusetzende Einkommensteuer der Beteiligten
Tutorium zum Internationalen Steuerrecht WiSe 2017/2018 Johannes Becker Lösung: Auslandsaktivitäten Aufgabe 1: Festzusetzende Einkommensteuer der Beteiligten I. Hans Holzmann 1. Persönliche Steuerpflicht
MehrGesamtüberblick über das Modul Grundlagen der Besteuerung und Instrumentarium der betrieblichen Steuerpolitik
1 Gesamtüberblick über das Modul 31681 Grundlagen der Besteuerung und Instrumentarium der betrieblichen Steuerpolitik Kurs 610: Grundlagen der Besteuerung Kurseinheit 1: Einkommensteuer Kurseinheit 2:
MehrEinkommensteuer/Doppelbesteuerung Beschränkte Steuerpflicht für in das Ausland gezahlte Rentenversicherungsleistungen
BFH Urteil v. 20.12.2017 I R 9/16 ECLI:DE:BFH:2017:U.201217.IR9.16.0 Einkommensteuer/Doppelbesteuerung Beschränkte Steuerpflicht für in das Ausland gezahlte Rentenversicherungsleistungen EStG 2009 1 Abs.
MehrInternationales und Europäisches Finanz- und Steuerrecht
Internationales und Europäisches Finanz- und Steuerrecht 28. April 2016 Dr. Stephan Schauhoff von Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Stephan Schauhoff Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht
Mehr1 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland
TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung Polen 1 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland 1.1 Steuerpflicht in Deutschland HI7693480 HI7693481 Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz
MehrAufgabe 1. Übungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB
Aufgabe 1 Der EDV-Fachmann Horst Acker ist bei einer Firma in Halle/Saale beschäftigt. Im Auftrag seiner Firma ging er im März 2003 nach Brunei (kein DBA), um beim dortigen Sultan die Installation einer
MehrDie Besteuerung ausländischer Einkünfte Anrechnungsmethode und Freistellungsmethode Entwicklungen unter Berücksichtigung des Gemeinschaftsrechts
Die Besteuerung ausländischer Einkünfte Anrechnungsmethode und Freistellungsmethode Entwicklungen unter Berücksichtigung des Gemeinschaftsrechts INAUGURAL-DISSERTATION zur Erlangung der Doktorwürde der
Mehr