Informationsveranstaltung zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen NL D

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Informationsveranstaltung zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen NL D"

Transkript

1 Informationsveranstaltung zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen NL D Günter Fuchs, Finanzamt Aachen-Stadt Team Grensoverschrijdend Werken en Ondernemen (Maastricht)

2 Inhaltsangabe 1. Neues DBA Allgemeines 2. Besteuerung der Rentner 3. Sonstiges (Splitting, Methodenartikel)

3 1. Allgemeines Inkrafttreten >>> Übergangsfrist? >>> ja, Art. 33 (6), wenn: Weitergehende Vergünstigungen nach dem bestehenden DBA von Jahr lang altes DBA noch gültig

4 Ansässigkeit (Art. 4): Staatsangehörigkeit erheblich 183-Tage-Regelung (Art. 14): 12-Monatszeitraum 1. Allgemeines Aufsichtsrats- u. Verwaltungsratsvergütungen (Art. 15): Ansässigkeit der Gesellschaft

5 Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen (Art. 15) Absatz 1 = nahezu konform OECD-MA Art. 16 Definition AR, VR nach innerstaatl. Recht Definition Gesellschaft s. Art. 3 (1) Nr. e Absatz 2 = Definition Mitglied des AR / VR Auch Geschäftsführer erfasst? Falls ja >>> Besteuerung im Sitzstaat der Gesellschaft (in Deutschland: i.r.d. 49 (1) Nr. 3 i.v.m. 50a EStG)

6 Ansässigkeit (Art. 4): Staatsangehörigkeit erheblich 183-Tage-Regelung (Art. 14): 12-Monatszeitraum 1. Allgemeines Aufsichtsrats- u. Verwaltungsratsvergütungen (Art. 15): Ansässigkeit der Gesellschaft (In)Aktive im öffentlichen Dienst (Art. 18): Konform mit OECD-MA Gastprofessoren und Lehrer (Art. 19): Lehr- oder Forschungstätigkeit im öffentlichen Interesse Studenten (Art. 20): nun OECD-konform bisherige Praktikumsregelung entfallen

7 2. Rentenbesteuerung Grundsatz: Art. 17 (1) = Wohnsitzstaat Gesetzl. Renten, Betriebsrenten, Leibrenten, private Renten (regelmäßig wiederkehrend) Art. 17 (2): > ? u.a. Quellenstaatbesteuerung Auszahlg. dieser Art nicht regelmäßig? Art. 17 (3): u.a. Quellenstaatbesteuerung Abstammung Rente aus d. anderen Land? >> Abs. 5! Definition Rente siehe Absatz 7!

8 Niederlande Deutschland Einwohner von Deutschland (Ehefrau) AOW AOW < : Wohnstaat Deutschland hat ausschließliches Besteuerungsrecht Niederlande AOW Deutschland Einwohner von Deutschland (Ehemann) Deutsche Renten Deutsche Renten: Deutschland besteuert ausschließlich AOW < : Deutschland besteuert, keine Zusammenrechnung mit den ,- deutscher Renten

9 Niederlande Deutschland Einwohner von Deutschland (Ehefrau) AOW AOW < : Wohnstaat Deutschland hat ausschließliches Besteuerungsrecht Niederlande AOW Werknemerspensioen Deutschland Einwohner von Deutschland (Ehemann) Deutsche Renten Deutsche Renten: Deutschland besteuert ausschließlich AOW + werknemerspensioen zusammen > : NL besteuert In Deutschland: auch Besteuerung der ,- mit Anrechnung der niederl. Steuer!!

10 2. Aktive im öffentlichen Dienst Art 18 Absatz 1 = Vergütungen im öffentlichen Dienst (lfd. Lohn) >>> Kassenstaatsprinzip Ausnahme = Tätigkeit im Ansässigkeitsstaat und a) Staatsangehörigkeit des Ansässigkeitsstaates oder b) nicht ausschl. deshalb i.d. Staat ansässig geworden ist, um die Dienst zu leisten

11 2. Ruhegehälter aus öffentl. Dienst Grundsatz: Art. 18 (2) = Quellenstaat Ausnahme: Staatsangehöriger d. Wohnsitzstaates Protokoll XIV zu Art. 17, 18: Definition für Auszahlungen aus NL ABP darunter erfasst VBL (z.b.) außen vor

12 Nederland ABP (ambtenarenpensioen) AOW Duitsland Einwohner von Duitsland (Nationalität = NL) AOW < : Wohnland hat Besteuerungsrecht ABP zählt nicht mit für die Grenze. Besteuerungsrecht = NL als Quellenstaat Nederland ABP Duitsland Einwohner von Duitsland (Nationalität = NL) AOW Deutsche Renten Werknemerspensioen Deutsche Renten: Ausschließliches Besteuerungsrecht des Wohnstaates = D AOW + werknemerspensioen zusammen > : Quellenstaat NL = Besteuerungsrecht ABP: Ausschließlich Quellenstaat = NL hat Besteuerungsrecht

13 Niederlande Einwohner der Niederlande, deutscher Staatsangehöriger AOW Deutschland Beamtenpension der Stadt Oberhausen In Höhe von jährlich ,- AOW = ausschließliches Besteuerungsrecht für NL (Art. 17 (1) DBA) Beamtenpension = ausschließliches Besteuerungsrecht für Deutschland, Art. 18 (2) Niederlande Einwohner der Niederlande, niederl. Staatsangehöriger AOW Deutschland Beamtenpension der Stadt Oberhausen In Höhe von jährlich ,- AOW = ausschließliches Besteuerungsrecht für NL (Art. 17 (1) Beamtenpension = ausschließliches Besteuerungsrecht für Niederlande, Art. 18 (2), letzter Satz

14 3. Vermeidung der Doppelbesteuerung (aus deutscher Sicht) Grundsatz = Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt Beachte: Subject-to-tax-Klausel! (bei fehlendem Besteuerungsnachweis Einbeziehung in dt. Steuerberechnung, BMF vom , BStBl I S. 980) Ausnahme = Anrechnungsmethode, z.b. für Aufsichtsrats- u. Verwaltungsratsverg. Einkünfte i.s.d. Art. 17 (2) und (3) Künstler und Sportler (Art. 16)

15 3. Erleichterung bei der Zusammenveranlagung Protokoll XVI zu Art. 24 Ehegatten In den NL ansässig Ehegatte mit deutschen steuerpflichtigen Einkünften muss 1(3) EStG erfüllen (nicht in D stpfl. Einkünfte hö. = Grundfreibetrag / bis 10%) Zusammenveranlagung möglich Niederländische Einkünfte des Ehegatten = Progressionsvorbehalt Keine Beschränkung durch 1a (2) EStG

16 1. Beispiel Ehegatten- Zusammenveranlagung Eheleute wohnen in NL, Ehefrau ist in NL Angestellte und verdient im Kalenderjahr Ehemann beginnt ab in D als Arbeitnehmer und verdient mtl. 5000,- Ehemann hat folgende niederländischen Einkünfte: a) 10200,- b) 5600,- Lösung: a) Einkünfte NL größer als Grundfreibetrag/10 % = Einzel-Veranlagung, keine Zusammenveranlagung möglich b) Einkünfte NL unter Grundfreibetrag >>> auf Antrag Ehegattenveranlagung, Einkünfte der Ehefrau nicht maßgeblich (aber Progressionsvorbehalt n. 32b EStG)

17 2. Beispiel Ehegatten- Zusammenveranlagung Eheleute wohnen in NL, Ehefrau ist in NL Angestellte und verdient im Kalenderjahr Ehemann beginnt ab in D als Arbeitnehmer und verdient mtl. 6000,-. In 2016 bezieht er a) Krankengeld i.h.v. insgesamt 5.000,- b) Krankengeld i.h.v. insgesamt ,- c) Krankengeld i.h.v. insgesamt ,- Lösung: a) Einkünfte Ehemann NL unter Grundfreibetrag, da nur >>> auf Antrag Ehegattenveranlagung, Einkünfte der Ehefrau nicht maßgeblich (aber Progressionsvorbehalt n. 32b EStG)

18 2. Beispiel Ehegatten- Zusammenveranlagung Eheleute wohnen in NL, Ehefrau ist in NL Angestellte und verdient im Kalenderjahr Ehemann beginnt ab in D als Arbeitnehmer und verdient mtl. 6000,-. In 2016 bezieht er a) Krankengeld i.h.v. insgesamt 5.000,- b) Krankengeld i.h.v. insgesamt ,- c) Krankengeld i.h.v. insgesamt ,- Lösung: b) Einkünfte Ehemann NL größer Grundfreibetrag, da >>> beschränkte Steuerpflicht,Lohnsteuernachforderung (Stkl 1)

19 2. Beispiel Ehegatten- Zusammenveranlagung Eheleute wohnen in NL, Ehefrau ist in NL Angestellte und verdient im Kalenderjahr Ehemann beginnt ab in D als Arbeitnehmer und verdient mtl. 6000,-. In 2016 bezieht er a) Krankengeld i.h.v. insgesamt 5.000,- b) Krankengeld i.h.v. insgesamt ,- c) Krankengeld i.h.v. insgesamt ,- Lösung: c) Einkünfte Ehemann NL = 0, da Art. 17 (2) Deutschland besteuert >>> auf Antrag Ehegattenveranlagung, Einkünfte der Ehefrau nicht maßgeblich (aber Progressionsvorbehalt n. 32b EStG), Krankengeld auch Progressionsvorbehalt in D

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Bedankt voor uw aandacht

Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen Doppelbesteuerungsabkommen Das Deutsch-Polnische DBA eine Übersicht. Die Bundesrepublik Deutschland eine Vielzahl an Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Bereich der Steuern abgeschlossen

Mehr

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation. Überblick und ausgewählte Rechtsfragen

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation. Überblick und ausgewählte Rechtsfragen Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation Überblick und ausgewählte Rechtsfragen Prof. Dr. Lars Hummel Universität Hamburg Interdisziplinäres

Mehr

Leben und Arbeiten in der Region Trier Luxemburg

Leben und Arbeiten in der Region Trier Luxemburg Leben und Arbeiten in der Region Trier Luxemburg Häufig gestellte Fragen Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein Vertrag zwischen zwei Staaten, der eine doppelte steuerliche Erfassung von Einkünften verhindern

Mehr

Merkblatt. Deutsch-dänisches Doppelbesteuerungsabkommen vom 22. November 1995

Merkblatt. Deutsch-dänisches Doppelbesteuerungsabkommen vom 22. November 1995 Merkblatt Deutsch-dänisches Doppelbesteuerungsabkommen vom 22. November 1995 Stand: Juli 2014 Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Deutschen Botschaft Kopenhagen

Mehr

REGIONALGRUPPE WESTFALEN. Das neue Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Niederlande. IFA Westfalen - Osnabrück 7. November 2013

REGIONALGRUPPE WESTFALEN. Das neue Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Niederlande. IFA Westfalen - Osnabrück 7. November 2013 Das neue Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Niederlande IFA Westfalen - Osnabrück 7. November 2013 Überblick Einführung Kürzübersicht des neuen DBA NL Sonderthemen: Hybride Gesellschaften / hybride

Mehr

OFD Frankfurt am Main 22. ESt-Kartei Karte 13. Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 II/1600

OFD Frankfurt am Main 22. ESt-Kartei Karte 13. Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 II/1600 OFD Frankfurt am Main 22 ESt-Kartei Karte 13 Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 Verteiler FÄ: II/1600 Besteuerung von Rentennachzahlungen Die Besteuerung von Rentennachzahlungen richtet sich nach

Mehr

DBA Italien 1989 (Aktuelle Fassung)

DBA Italien 1989 (Aktuelle Fassung) DBA Italien 1989 (Aktuelle Fassung) Stefan Karsten Meyer TK Lexikon Arbeitsrecht 18. September 2013 DBA Italien 1989 (Aktuelle Fassung) HI1943541 Kurzbeschreibung HI1943541.1 Systematische Übersicht über

Mehr

Rentenbesteuerung bei Auslandsrentnern

Rentenbesteuerung bei Auslandsrentnern ht Rentenbesteuerung bei Auslandsrentnern Dr. jur. hermann thebrath Immer wieder sind in der Tagespresse unterschiedlichste und zum Teil auch missverständliche Meldungen über die Besteuerung deutscher

Mehr

DBA Deutschland - Luxemburg. 21. Mai 2012

DBA Deutschland - Luxemburg. 21. Mai 2012 DBA Deutschland - Luxemburg 21. Mai 2012 Agenda 1. Überblick über die wesentlichen Änderungen 2. Dividenden-Besteuerung in Luxemburg nach Mutter-Tochterrichtlinie und DBA 3. Hybride Instrumente 4. Informationsaustausch

Mehr

Arbeitnehmerentsendung in und aus DBA-Staaten

Arbeitnehmerentsendung in und aus DBA-Staaten Arbeitnehmerentsendung in und aus DBA-Staaten Grundlagen, Praxisfragen, Fallbeispiele Von Julia Metzing Dipl.-Finanzwirtin (FH), Dipl.-Kauffrau ERICH SCHMIDT VERLAG Bibliografische Information der Deutschen

Mehr

GRENZÜBERSCHREITENDE TÄTIGKEITEN. Steuerliche Besonderheiten. Klaus-Robert Braus. Finanzamt Trier. Finanzamt Trier

GRENZÜBERSCHREITENDE TÄTIGKEITEN. Steuerliche Besonderheiten. Klaus-Robert Braus. Finanzamt Trier. Finanzamt Trier GRENZÜBERSCHREITENDE TÄTIGKEITEN Steuerliche Besonderheiten Klaus-Robert Braus KPMG Luxemburg 05. März 2015 Folie 0 Leben und Arbeiten im Grenzraum Deutschland - Luxemburg Wohnort Ansässigkeit des Arbeitgebers

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Mit der Schweiz gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftssteuer Nachstehende Ausführungen

Mehr

Niederlande Haufe Redaktion, Redaktion, Stefan Karsten Meyer, Redaktion TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung

Niederlande Haufe Redaktion, Redaktion, Stefan Karsten Meyer, Redaktion TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung Niederlande Haufe Redaktion, Redaktion, Stefan Karsten Meyer, Redaktion TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung 14. Dezember 2015 Lohnsteuer 1 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland 1.1 Steuerpflicht

Mehr

# 4 01.09.2015. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 4 01.09.2015. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, in diesem Newsletter informieren wir Sie über Änderungen, die ab 2016 für die Lohnsteuerbescheinigung der Mitarbeiter zu beachten sind. Insbesondere

Mehr

DBA Italien 1989 (Aktuelle Fassung) DBA Italien 1989 (Aktuelle Fassung)

DBA Italien 1989 (Aktuelle Fassung) DBA Italien 1989 (Aktuelle Fassung) DBA Italien 989 (Aktuelle Fassung) DBA Italien 989 (Aktuelle Fassung) Abkommen Fundstelle BStBl I Inkrafttreten BStBl I mit vom Jg. Seite Jg. Seite Italien 8.0.989 990 96 99 7 Besonderheiten: keine Geltungszeiträume

Mehr

Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren. Folie Nr. 1

Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren. Folie Nr. 1 Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren Folie Nr. 1 Steuerpflicht der Gastprofessoren ja Wohnsitz ( 8 AO) oder gewöhnlicher Aufenthalt ( 9 AO) im Inland nein ja Dienstverhältnis zu einer

Mehr

DBA Finnland 1979 (Aktuelle Fassung)

DBA Finnland 1979 (Aktuelle Fassung) DBA Finnland 1979 (Aktuelle Fassung) Stefan Karsten Meyer TK Lexikon Arbeitsrecht 15. August 2014 DBA Finnland 1979 (Aktuelle Fassung) LI723856 Dokument in Textverarbeitung übernehmen Abkommen Fundstelle

Mehr

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen Postanschr ift Ber lin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden

Mehr

AKTUELL: EU-FREIZÜGIGKEIT AB 01.05.2011 SOWIE PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS

AKTUELL: EU-FREIZÜGIGKEIT AB 01.05.2011 SOWIE PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS AKTUELL: EU-FREIZÜGIGKEIT AB 01.05.2011 SOWIE PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS Bezüglich der neuen EU-Freizügigkeit ab dem 01.05.2011 (wahrscheinlich relevant für polnische und tschechische Arbeitnehmer) stellen

Mehr

5.6 Internationales Steuerrecht. Folie 1 Stand 25.05.2013 Petra Grabowski, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin (FH)

5.6 Internationales Steuerrecht. Folie 1 Stand 25.05.2013 Petra Grabowski, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin (FH) 5.6 Internationales Steuerrecht Folie 1 Stand 25.05.2013 Petra Grabowski, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin (FH) 5.6.1 Drohende Doppelbesteuerung durch Territorialitätsprinzip und Universalitätsprinzip

Mehr

Das neue Doppelbesteuerungsabekommen Deutschland/Spanien Ein Überblick

Das neue Doppelbesteuerungsabekommen Deutschland/Spanien Ein Überblick ht Das neue Doppelbesteuerungsabekommen Deutschland/Spanien Ein Überblick Dr. jur. hermann thebrath - Abkommen vom 3. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien zur

Mehr

Int. Steuerrecht D-CH. Internationales Steuerrecht D-CH. Vortrag Deutsch-Schweizerische Marketingrunde. anhand ausgesuchter cross-border-strukturen

Int. Steuerrecht D-CH. Internationales Steuerrecht D-CH. Vortrag Deutsch-Schweizerische Marketingrunde. anhand ausgesuchter cross-border-strukturen Vortrag Deutsch-Schweizerische Marketingrunde Internationales Steuerrecht D-CH anhand ausgesuchter cross-border-strukturen Rechtsanwalt Rüdiger Bock LL.M. Internationales Wirtschaftsrecht Wagner & Joos

Mehr

Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen eines Auslandsaufenthalts Haufe Redaktion, Haufe Redaktion, Redaktion

Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen eines Auslandsaufenthalts Haufe Redaktion, Haufe Redaktion, Redaktion Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen eines Auslandsaufenthalts Haufe Redaktion, Haufe Redaktion, Redaktion TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung 1. Januar 2016 3 Grenzgänger HI2537859

Mehr

BESTEUERUNG VON RENTEN

BESTEUERUNG VON RENTEN BESTEUERUNG VON RENTEN Muss ich für meine Rente Steuern zahlen? Klaus-Robert Braus Finanzamt Trier, 10. September 2012 Finanzamt Trier ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Besteuerung von Renten

Mehr

Merkblatt zur Besteuerung von Renten nach dem Alterseinkünftegesetz

Merkblatt zur Besteuerung von Renten nach dem Alterseinkünftegesetz Freie und Hansestadt Hamburg F i n a n z b e h ö r d e Merkblatt zur Besteuerung von Renten nach dem Alterseinkünftegesetz Zwölf Antworten auf häufig gestellte Fragen 1. Was ist neu in der Rentenbesteuerung?

Mehr

BM Partner. Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für die Praxis

BM Partner. Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für die Praxis Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für die Praxis Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater 26. November 2010 Seminar UNI-BUD in Warschau 26.11.2010 BM Partner Revision

Mehr

Zusatztipps mit Zukunftspotenzial.

Zusatztipps mit Zukunftspotenzial. 113 Zusatztipps Über das unmittelbare Ausfüllen der Formulare hinaus gibt es eine Reihe Tipps und Informationen, die für Sie wichtig sein können. Dabei geht es beispielsweise um die Besteuerung der betrieblichen

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/0287-W/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs GmbH,

Mehr

Keine Lohnsteuerkarten 2011 die von 2010 gelten weiter BMF Schreiben vom 05.10.2010

Keine Lohnsteuerkarten 2011 die von 2010 gelten weiter BMF Schreiben vom 05.10.2010 elektr. LoSt Karte Keine Lohnsteuerkarten 2011 die von 2010 gelten weiter BMF Schreiben vom 05.10.2010 BMF 05.10.2010 ELStAM Die Lohnsteuerkarten 2010 sind nicht an die Arbeitnehmer zurückzugeben! Die

Mehr

2 Persönliche Steuerpflicht

2 Persönliche Steuerpflicht 2.1 Unbeschränkte Steuerpflicht 5 2 Persönliche Steuerpflicht 1 EStG regelt die persönliche Steuerpflicht. Die Vorschrift bestimmt, welche Person mit ihren Einkünften der inländischen Einkommensteuer unterliegt.

Mehr

bei denen in beiden Staaten ein Lohnsteuerabzug vorgenommen wird. Damit tritt zumindest unterjährig eine

bei denen in beiden Staaten ein Lohnsteuerabzug vorgenommen wird. Damit tritt zumindest unterjährig eine GMS Newsletter GLOBAL MOBILITY SERVICES Juni 2015 Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Norwegen in Kraft getreten Am 03. Februar 2015 ist das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Norwegen

Mehr

Hinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen.

Hinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen. Antrag für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer auf Erteilung einer Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug auf Grund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Mehr

Grundfälle zur Besteuerung grenzüberschreitender Aktivitäten von Personenunternehmen. Vortrag bei der IFA-Sektion Berlin/Brandenburg

Grundfälle zur Besteuerung grenzüberschreitender Aktivitäten von Personenunternehmen. Vortrag bei der IFA-Sektion Berlin/Brandenburg Grundfälle zur Besteuerung grenzüberschreitender Aktivitäten von Personenunternehmen Vortrag bei der IFA-Sektion Berlin/Brandenburg Berlin, 8. September 2010 Dr. Ragnar Könemann Rechtsanwalt/Steuerberater

Mehr

Grundstruktur der Einkommensteuer

Grundstruktur der Einkommensteuer ESt / Grundlage der Einkommensteuer 1 Grundstruktur der Einkommensteuer A Wesen und Umfang der Einkommensteuer 1 Einordnung der Einkommensteuer 1A01 1A02 1A03 1A04 1A05 1A06 1A07 1A08 1A09 Die Einkommensteuer

Mehr

M e r k b l a t t. bei Lizenzgebühren und ähnlichen Vergütungen

M e r k b l a t t. bei Lizenzgebühren und ähnlichen Vergütungen Bundesamt für Finanzen Steuern und zentrale Dienste Bundesamt für Finanzen Friedhofstraße 1 53225 Bonn Tel. 01888 406 2669 Fax 01888 406 4264 Gleitende Arbeitszeit Kernzeit: MoDo 9.0015.00 Uhr Fr 9.0013.00

Mehr

Besteuerung von Versorgungsbezügen gem. 19 (2) EStG. Beispiele Rz 122, 124, 126, 128, BMF vom 13.09.2010 Rz 112 132

Besteuerung von Versorgungsbezügen gem. 19 (2) EStG. Beispiele Rz 122, 124, 126, 128, BMF vom 13.09.2010 Rz 112 132 Seite 284 Versorgungsbezüge Renten betriebliche Altersversorgung Öffnungsklausel Besteuerung von Versorgungsbezügen gem. 19 (2) EStG Besteuerung von Einkünften gem. 22 Nr.1 Satz 3 Buchst.a, aa EStG Besteuerung

Mehr

Das revidierte DBA USA: Neuland beim Methodenartikel Friedhelm Jacob Rechtsanwalt und Steuerberater

Das revidierte DBA USA: Neuland beim Methodenartikel Friedhelm Jacob Rechtsanwalt und Steuerberater Das revidierte DBA USA: Neuland beim Methodenartikel Friedhelm Jacob Rechtsanwalt und Steuerberater 12. Januar 2011 Das revidierte DBA USA: Schwerpunkte 1. Limitation on Benefits (LoB) 2. Dividenden-Nullsatz

Mehr

Die Besteuerung der Alterseinkünfte ab 2005 Renten und Versorgungsbezüge

Die Besteuerung der Alterseinkünfte ab 2005 Renten und Versorgungsbezüge Die Besteuerung der Alterseinkünfte ab 2005 Renten und Versorgungsbezüge Diplom Finanzwirt Steuerberater - Berlin Arndt@arndtundfiltingher-stb.de www.arndtundfiltingher-stb.de 1 Inhaltsangabe Versorgungsbezüge

Mehr

Neuerungen 37b EStG BMF- 19.05.2015

Neuerungen 37b EStG BMF- 19.05.2015 Neuerungen 37b EStG BMF- 19.05.2015 Siegfried Büdinger Finanzamt Trier VTU Trier 20. Januar 2016 Folie 1 Inhalt Folie 1. Allgemeines 3 2. Rechtsprechung 4 3. BMF-Schreiben v. 19.05.2015 3.1 Betrieblich

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/1604-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W., vom 24. November 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg

Mehr

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen) st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut

Mehr

Weißrussland Haufe Redaktion, Redaktion, Stefan Karsten Meyer, Redaktion TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung

Weißrussland Haufe Redaktion, Redaktion, Stefan Karsten Meyer, Redaktion TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung Weißrussland Haufe Redaktion, Redaktion, Stefan Karsten Meyer, Redaktion TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung 14. Dezember 2015 Weißrussland HI7559982 Zusammenfassung LI5959956 Begriff Übt ein

Mehr

Zypern Haufe Redaktion, Redaktion, Stefan Karsten Meyer, Redaktion TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung 14. Dezember 2015

Zypern Haufe Redaktion, Redaktion, Stefan Karsten Meyer, Redaktion TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung 14. Dezember 2015 Zypern Haufe Redaktion, Redaktion, Stefan Karsten Meyer, Redaktion TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung 14. Dezember 2015 Zypern HI1153566 Zusammenfassung LI1636858 Begriff Übt ein in Deutschland

Mehr

Von Jörg S. Clauss, Rechtsanwalt, Leiter der Rechts- und Steuerabteilung Handelskammer Deutschland-Schweiz

Von Jörg S. Clauss, Rechtsanwalt, Leiter der Rechts- und Steuerabteilung Handelskammer Deutschland-Schweiz Besteuerung und Sozialversicherung in der Schweiz und in Deutschland bei grenzüberschreitender Tätigkeit als Geschäftsführer, Vorstand und Verwaltungsrat Von Jörg S. Clauss, Rechtsanwalt, Leiter der Rechts-

Mehr

Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen

Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: HAUSANSCHRIFT

Mehr

Zulageberechtigte 79

Zulageberechtigte 79 Zulageberechtigte 79 79 Zulageberechtigte idf des EStG v. 8.10.2009 (BGBl. I 2009, 3366; BStBl. I 2009, 1346), neu gefasst durch StEUVUmsG v. 8.4.2010 (BGBl. I 2010, 386; BStBl. I 2010, 334) 1 Die in 10a

Mehr

Peter Reinders, Berater Grenzinfopunkt Aachen-Eurode GRENZÜBERSCHREITENDER ARBEITSMARKT

Peter Reinders, Berater Grenzinfopunkt Aachen-Eurode GRENZÜBERSCHREITENDER ARBEITSMARKT Peter Reinders, Berater Grenzinfopunkt Aachen-Eurode GRENZÜBERSCHREITENDER ARBEITSMARKT 1 Warum ein Grenzinfopunkt? Bürger in Grenzregionen, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, werden

Mehr

Steuerbüro H.-J. Mannebach Prenzlauer Straße 10 17258 Feldberg Tel.: 039831-20931 www.mannebach.biz

Steuerbüro H.-J. Mannebach Prenzlauer Straße 10 17258 Feldberg Tel.: 039831-20931 www.mannebach.biz Steuerbüro H.-J. Mannebach Prenzlauer Straße 10 17258 Feldberg Stand: April 2010 2 Das Gesetz sieht eine vollständige, nachhaltige Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen aus in- und ausländischen

Mehr

Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben Antragsteller

Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben Antragsteller Identifikationsnummer Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Anlage U für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs an den geschiedenen

Mehr

OBERFINANZDIREKTION KARLSRUHE

OBERFINANZDIREKTION KARLSRUHE OBERFINANZDIREKTION KARLSRUHE Oberfinanzdirektion Karlsruhe! Postfach 10 02 65! 76232 Karlsruhe An die Finanzämter Karlsruhe, 19.09.2005 Durchwahl (07 21) 9 26-26 58 Zimmer-Nr.: 203 Name: Frau Decker Verteiler

Mehr

Interessengemeinschaft deutscher und belgischer Grenzgänger Alterseinkünftegesetz für belgische Grenzgänger

Interessengemeinschaft deutscher und belgischer Grenzgänger Alterseinkünftegesetz für belgische Grenzgänger Alterseinkünftegesetz für belgische Grenzgänger Dipl. Finanzwirt Rolf Moeris Historie des dt. Rechts Beamte: Vollversteuerung der Pension lebenslang und Versorgungsfreibetrag Renter: Versteuerung mit dem

Mehr

ARBEITNEHMERENTSENDUNGEN VON UND NACH DEUTSCHLAND

ARBEITNEHMERENTSENDUNGEN VON UND NACH DEUTSCHLAND ARBEITNEHMERENTSENDUNGEN VON UND NACH DEUTSCHLAND Deutsch-Französische Juristenvereinigung e.v. Jahrestagung in Kehl 25.9.2004 Rechtsanwälte / Wirtschaftsprüfer / Steuerberater / Notare / Avocats Broßstraße

Mehr

Verfügung betr. Neuregelung des Steuerabzugs nach 50 a EStG durch das Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) vom 19. 12. 2008, BGBl. I S.

Verfügung betr. Neuregelung des Steuerabzugs nach 50 a EStG durch das Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) vom 19. 12. 2008, BGBl. I S. Verfügung betr. Neuregelung des Steuerabzugs nach 50 a EStG durch das Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) vom 19. 12. 2008, BGBl. I S. 2794 Vom 14. Januar 2009 (OFD Karlsruhe S 230.3/48 St 111/St 142)

Mehr

Wer ist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen

Wer ist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen 10 Vorbemerkung Eine Gesamtdarstellung des Einkommensteuerrechts würde den Umfang dieses Taschenbuchs sprengen. In diesem Beitrag werden deshalb, abgesehen von einer allgemeinen Übersicht, in erster Linie

Mehr

Steuerliche Regelungen bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen und Pensionsbezügen

Steuerliche Regelungen bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen und Pensionsbezügen Steuerliche Regelungen bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen und Pensionsbezügen Stand: Dezember 2014 Autorin: Mag. a Vanessa Mühlböck Inhalt Ansässigkeit... 3 Zweitwohnsitzverordnung... 4 Tätigkeitsortprinzip...

Mehr

Muss ich meine Rente versteuern?

Muss ich meine Rente versteuern? Muss ich meine Rente versteuern? Referentinnen: Christina Lauterbach, Steuerberaterin Silke Lebert,, Steuerfachwirtin Aschaffenburg, 08. Februar 2011 2 Was passiert aktuell! => Einleitung eines Steuerstrafverfahrens

Mehr

Riester Fragen. Allianz RiesterRente. Leitungsbereich Financial Services LBFS ZD

Riester Fragen. Allianz RiesterRente. Leitungsbereich Financial Services LBFS ZD Riester Fragen Allianz RiesterRente Leitungsbereich Financial Services Ist der Kunde riesterfähig? Nein Nicht förderfähig Unbegrenzte Steuerpflicht in Deutschland? ( Vorsicht Grenzgänger!! ) Ja Berufliche

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien Überblick Das Abkommen ist am 6. April 1985 in Kraft getreten. Persönlicher Anwendungsbereich des Abkommens Das Abkommen gilt für (natürliche und juristische) Personen,

Mehr

Land- und Forstwirtschaft (Gewinn) Betrag: Betrag: Gewerbebetrieb (Gewinn) Betrag: Betrag: Selbständiger Arbeit (Gewinn) Betrag: Betrag:

Land- und Forstwirtschaft (Gewinn) Betrag: Betrag: Gewerbebetrieb (Gewinn) Betrag: Betrag: Selbständiger Arbeit (Gewinn) Betrag: Betrag: Bitte lesen Sie erst das gesamte Formular durch, füllen dieses sorgfältig aus und senden dieses zurück an: Gemeinde Oy-Mittelberg - Steueramt - Hauptstraße 28 87466 Oy-Mittelberg Antrag auf Befreiung von

Mehr

Prof. Dr. Ludewig + Sozien

Prof. Dr. Ludewig + Sozien A. Grundinformationen zum Alterseinkünftegesetz I. Hintergründe und Zielsetzung 1. Auslöser der Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2002, in dem die unterschiedliche Besteuerung

Mehr

(BStBl I S. 1571); TOP 23 der Sitzung AO IV/2014 vom 3. bis 5. Dezember 2014

(BStBl I S. 1571); TOP 23 der Sitzung AO IV/2014 vom 3. bis 5. Dezember 2014 Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden

Mehr

IMMER NOCH OHNE DBA. Die steuerlichen Folgen deutscher Investitionen in Brasilien. Prof. Dr. Luís Eduardo Schoueri

IMMER NOCH OHNE DBA. Die steuerlichen Folgen deutscher Investitionen in Brasilien. Prof. Dr. Luís Eduardo Schoueri IMMER NOCH OHNE DBA Die steuerlichen Folgen deutscher Investitionen in Brasilien Prof. Dr. Luís Eduardo Schoueri Vor und nach der Kündigung Ausgewählte Problemkreise Zinsen Das DBA (1975) sah für Brasilien

Mehr

Deutsche Besteuerung der der in Thailand lebenden Residenten

Deutsche Besteuerung der der in Thailand lebenden Residenten Deutsche Besteuerung der der in Thailand lebenden Residenten Dipl-Betriebswirt (FH) Reiner Seel Steuerberater. Wirtschaftsprüfer Deutsche Expats - Präsentation 05.10.2013 1 Persönlichkeitsprofil Dipl.-Betriebsw.

Mehr

Ü-FÄLLE ZUM ISTR FÜR BILANZBUCHHALTER

Ü-FÄLLE ZUM ISTR FÜR BILANZBUCHHALTER Ü-FÄLLE ZUM ISTR FÜR BILANZBUCHHALTER ÜBUNGSFÄLLE zum internationalen Steuerrecht für Bilanzbuchhalter StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers 2009, EMail: info@stb-ermers.de Nur für Zwecke der Aus- und Fortbildung

Mehr

GRENZÜBERSCHREITENDE TÄTIGKEITEN

GRENZÜBERSCHREITENDE TÄTIGKEITEN GRENZÜBERSCHREITENDE TÄTIGKEITEN Steuerliche Besonderheiten unter Berücksichtigung der Verständigungsvereinbarungen zwischen Deutschland und Luxemburg vom 26.05.2011 und vom 07.09.2011 und des neuen Doppelbesteuerungsabkommens

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 10 Abs. 4 ESt-Kartei Datum: 26.05.2006 Karte 1.1 Az.: S 2221-15 St32/St33

Bayerisches Landesamt für Steuern 10 Abs. 4 ESt-Kartei Datum: 26.05.2006 Karte 1.1 Az.: S 2221-15 St32/St33 Bayerisches Landesamt für Steuern 10 Abs. 4 ESt-Kartei Datum: 26.05.2006 Karte 1.1 Az.: S 2221-15 St32/St33 Sonstige Vorsorgeaufwendungen ( 10 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 EStG) Höchstbetrag bei zusammenveranlagten

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Salzburg Senat 10 GZ. RV/0778-S/07, miterledigt RV/0423-S/08, RV/0459-S/09, RV/0526-S/10 und RV/0431-S/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw.,

Mehr

I M N A M E N D E R R E P U B L I K!

I M N A M E N D E R R E P U B L I K! Verwaltungsgerichtshof Zl. 2012/15/0128 6 I M N A M E N D E R R E P U B L I K! Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Zorn, die Hofrätin Dr. Büsser sowie die Hofräte

Mehr

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf

Mehr

Unternehmensbesteuerung bei Investitionen in den Vereinigten Arabischen Emiraten Auswirkungen des neuen Doppelbesteuerungsabkommens

Unternehmensbesteuerung bei Investitionen in den Vereinigten Arabischen Emiraten Auswirkungen des neuen Doppelbesteuerungsabkommens Unternehmensbesteuerung bei Investitionen in den Vereinigten Arabischen Emiraten Auswirkungen des neuen Doppelbesteuerungsabkommens Dr. Thomas Wülfing Gliederung I. Das Steuerrecht der VAE II. Grundlegendes

Mehr

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag

Mehr

Kurzanalyse: Die spanische Immobilie im deutschen Steuerrecht 1

Kurzanalyse: Die spanische Immobilie im deutschen Steuerrecht 1 Kurzanalyse: Die spanische Immobilie im deutschen Steuerrecht 1 In a nutshell: Real Estate situated in Spain and its tax treatment in Germany 1. Einführung: Zur Vermeidung doppelter und damit unter Umständen

Mehr

Internationales und Europäisches Finanz- und Steuerrecht

Internationales und Europäisches Finanz- und Steuerrecht Internationales und Europäisches Finanz- und Steuerrecht 07. Juli 2016 Dr. Stephan Schauhoff von Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Stephan Schauhoff Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht

Mehr

Besteuerung der betrieblichen Altersversorgung in Europa

Besteuerung der betrieblichen Altersversorgung in Europa Stephan Scholz Besteuerung der betrieblichen Altersversorgung in Europa Internationale Steuerwirkungen - europarechtliche Analyse - Reformüberlegungen Deutscher Universitäts-Verlag Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Steuertipps zum Alterseinkünftegesetz. Renten und Steuern. www.mdf.brandenburg.de

Steuertipps zum Alterseinkünftegesetz. Renten und Steuern. www.mdf.brandenburg.de Renten und Steuern www.mdf.brandenburg.de Renten und Steuern Inhalt Vorwort... 3 1. Was bedeutet das Alterseinkünftegesetz für mich?.. 4 2. Wann muss ich als Rentnerin oder Rentner Steuern zahlen?... 6

Mehr

Checkliste. Grenzüberschreitender Personaleinsatz aus steuer- u. sozialversicherungsrechtlicher Sicht

Checkliste. Grenzüberschreitender Personaleinsatz aus steuer- u. sozialversicherungsrechtlicher Sicht Checkliste Grenzüberschreitender Personaleinsatz aus steuer- u. sozialversicherungsrechtlicher Sicht Die Kundenzufriedenheit steht wie bei jeder Geschäftsbeziehung selbstverständlich auch bei der grenzüberschreitenden

Mehr

Besteuerung und Fallstricke von Geschlossenen Immobilienfonds

Besteuerung und Fallstricke von Geschlossenen Immobilienfonds Besteuerung und Fallstricke von Geschlossenen Immobilienfonds Dr. Heinrich Fleischer, Executive Director Ernst & Young SCOPE CIRCLES Investment Conference Geschlossene Immobilienfonds Besteuerung und Fallstricke

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Feldkirch Senat 2 GZ. RV/0242-F/04 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des bfadr, vertreten durch Morik.Schertler.Nägele Wirtschaftstreuhand OEG, 6900 Bregenz,

Mehr

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern. Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern. Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern

Mehr

Inhaltsübersicht. Vorwort...5. Abkürzungsverzeichnis...13. Literaturhinweise...15

Inhaltsübersicht. Vorwort...5. Abkürzungsverzeichnis...13. Literaturhinweise...15 Inhaltsübersicht Vorwort...5 Abkürzungsverzeichnis...13 Literaturhinweise...15 1. Einführung...17 a) Begriffsbestimmungen...17 b) Grundprinzipien der Besteuerung...18 (1) Transparenzprinzip...18 (2) Trennungsprinzip...19

Mehr

Steuererklärung. Alles, was Sie rund um die Steuererklärung wissen müssen

Steuererklärung. Alles, was Sie rund um die Steuererklärung wissen müssen Steuererklärung Alles, was Sie rund um die Steuererklärung wissen müssen Abgabepflicht Zuständigkeit Abgabefrist Steuerformulare Hilfestellungen Verhaltensknigge Wertvolle Tipps und kostenlose Gestaltungshinweise

Mehr

Besteuerung und Fallstricke von Offenen und Geschlossenen Immobilienfonds in Europa

Besteuerung und Fallstricke von Offenen und Geschlossenen Immobilienfonds in Europa Besteuerung und Fallstricke von Offenen und Geschlossenen Immobilienfonds in Europa Dr. Heinrich Fleischer, Senior Manager, Ernst & Young SCOPE CIRCLES Fachtagung Immobilieninvestments Europa Scope Fachtagung

Mehr

nach 1 Abs. 3 EStG für 201_ (Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung)

nach 1 Abs. 3 EStG für 201_ (Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung) nehmer nach 1 Abs. 3 EStG für 201_ (Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung) Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer ohne Staatsangehörigkeit zu einem EU/EWR-Mitgliedstaat, die

Mehr

Anwendung der Öffnungsklausel bei der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz nach 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchst. bb EStG

Anwendung der Öffnungsklausel bei der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz nach 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchst. bb EStG Anwendung der Öffnungsklausel bei der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz nach 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchst. bb EStG OFD Münster 19.03.2007, S 2255-52 - St 22-31 1 Einleitung Die Öffnungsklausel

Mehr

2. Kapitel: Grenzüberschreitende Unternehmen

2. Kapitel: Grenzüberschreitende Unternehmen 2. Kapitel: Grenzüberschreitende Unternehmen Betrachtet man die Besteuerung grenzüberschreitender Unternehmen, bietet es sich an, die Geschäftstätigkeit in zwei große Kategorien einzuteilen: Direktgeschäfte

Mehr

Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern

Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern Europarecht Ende der Nationalen Steuersouveränität? Institut für Ausländisches und Internationales Finanz- und Steuerwesen (IIFS) Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern Übung 4: Ermittlung der

Mehr

E N T S C H E I D S A U S Z U G

E N T S C H E I D S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5383 Entscheid Nr. 32/2013 vom 7. März 2013 E N T S C H E I D S A U S Z U G In Sachen: Vorabentscheidungsfrage in Bezug auf das Gesetz vom 11. Dezember 2002 «zur Zustimmung

Mehr

Einkommensteuer 2012 Bescheidabgleich Mandant: 1 - Mustermann, Max und Erika Steuer-Nr.: 15 123 4567 7 Musterstraße 1, 12345 Musterstadt

Einkommensteuer 2012 Bescheidabgleich Mandant: 1 - Mustermann, Max und Erika Steuer-Nr.: 15 123 4567 7 Musterstraße 1, 12345 Musterstadt Bescheidabgleich Steuerbescheid über Einkommensteuer 2012 vom 25.02.2013 Abrechnung lt. Vorab- lt. Steuer- Berechnung bescheid ESt SolZ KiSt ESt SolZ KiSt Festsetzung 12.242,00 673,31 771,21 11.692,00

Mehr

Kurzleitsatz: Besteuerung eines in Deutschland ansässigen Gesellschafters einer spanischen Personengesellschaft

Kurzleitsatz: Besteuerung eines in Deutschland ansässigen Gesellschafters einer spanischen Personengesellschaft Gericht: FG Hamburg Entscheidungsform: Urteil Datum: 22.08.2006 Paragraphenkette: DBA Spanien Art. 5 Art. 6 Abs. 2 Art. 13 Art. 23 Abs. 1, AO 180 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 5 Vorinstanz(en): Kurzleitsatz: Besteuerung

Mehr

Rentner und die Steuerpflicht. Wann müssen Rentner Steuern zahlen? 1. Steuerkriterien und Abzugsmöglichkeiten

Rentner und die Steuerpflicht. Wann müssen Rentner Steuern zahlen? 1. Steuerkriterien und Abzugsmöglichkeiten Seite 1 von 6 Stand Juli 2011 Von Fritz Himmel www.biallo.de Rentner und die Steuerpflicht Wann müssen Rentner Steuern zahlen? Wann müssen Rentner eigentlich eine Steuererklärung abgeben? Welche Freibeträge

Mehr

beiträge Die Liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommen

beiträge Die Liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommen 2 beiträge beiträge Die Liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommen Mag. Thomas Hosp, LL.M. (International Tax Law), Dipl.-Kfm. Matthias Langer, LL.M. 1 I. Überblick Mit Stand zum 14.02.2011 verfügt

Mehr

Häufige Fragen für Arbeitnehmer zur elektronischen Lohnsteuerkarte

Häufige Fragen für Arbeitnehmer zur elektronischen Lohnsteuerkarte Häufige Fragen für Arbeitnehmer zur elektronischen Lohnsteuerkarte Stand: 19.11.2015 Quelle: www.elster.de Allgemeine Fragen... 3 Warum wurde die Lohnsteuerkarte abgeschafft?... 3 1 Was benötigt mein Arbeitgeber

Mehr

Beiträge zu ausländischen Versorgungseinrichtungen keine Sonderausgaben

Beiträge zu ausländischen Versorgungseinrichtungen keine Sonderausgaben Seite 1 von 8 Beiträge zu ausländischen Versorgungseinrichtungen keine Sonderausgaben Beiträge an schweizerische Versorgungseinrichtungen sind dann nicht als Sonderausgaben abziehbar, wenn die schweizerischen

Mehr

3.1 STEUERFREIE GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN

3.1 STEUERFREIE GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN 3. BESTEUERUNG 3.1 STEUERFREIE GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN Geringfügige Beschäftigungen, für die vom Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt werden, sind steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer

Mehr

Zulageberechtigte. Inhaltsübersicht. A. Allgemeine Erläuterungen zu 79. B. Erläuterungen zu Satz 1: Originär begünstigter Personenkreis...

Zulageberechtigte. Inhaltsübersicht. A. Allgemeine Erläuterungen zu 79. B. Erläuterungen zu Satz 1: Originär begünstigter Personenkreis... 79 79 Zulageberechtigte idf des EStG v. 8.10.2009 (BGBl. I 2009, 3366; BStBl. I 2009, 1346), neu gefasst durch StEUVUmsG v. 8.4.2010 (BGBl. I 2010, 386; BStBl. I 2010, 334), zuletzt geändert durch BeitrRLUmsG

Mehr

IFA-Jahrestagung Berlin

IFA-Jahrestagung Berlin Internationaler Mitarbeitereinsatz Arbeitgeber/ Arbeitnehmerpflichten IFA-Jahrestagung Berlin Martin Reinhold Siemens AG 1 Welche (Steuer-)Themen gibt es im internationalen Geschäft? Land Deutschland Ausland

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen BStBl I 2006 Seite 532 Doppelbesteuerungsabkommen Bundesministerium der Finanzen Berlin, 14. September 2006 IV B 6 - S 1300-367/06 Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt für

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien enat 19 GZ. RV/1222-W/02 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn T.K., O.L., vertreten durch E.G., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren

Mehr

Leitfaden. zur Besteuerung ausländischer Einkünfte. bei unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen

Leitfaden. zur Besteuerung ausländischer Einkünfte. bei unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen Oberfinanzdirektion München Oberfinanzdirektion Nürnberg Leitfaden zur Besteuerung ausländischer Einkünfte bei unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen Stand Juli 2004 Abkürzungsverzeichnis

Mehr