Information: Abwesenheiten für unterschiedliche Arten der Pflegezeit

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1 Aktuell zugängliche Hinweise PY-DE Familienpflegezeitgesetz FPfZG PY-DE Inhalt des Jahreswechsels Deutschland 2014/ PA-PA-DE Familienpflegezeit und Pflegeunterstützungsgeld PA-PA-DE Information: Abwesenheiten für unterschiedliche Arten der Pflegezeit PY-DE-FP-MV EEL: Entgeltbescheinigung Erkrankung Kind ab PY-DE-RP-ST Pflegezeit im Bescheinigungswesen PY-DE-RP-ST Entgeltbescheinigungen Erkrankung Kind / Pflegeunterstützungsgeld Januar/ mit Jahreswechsel: Familienpflegezeit (Hw ) Die Pflegezeit wird einem AN gewährt, wenn die Kasse diese bestätigt hat. D.h. es sollen demnach Zahlungen nach dem EEL (EntgeltErsatzLeistungen) fließen. Die Berechnung soll auf Basis des ausgefallenen Arbeitsentgeltes erfolgen. Dies ist aber noch nicht sicher. Der entsprechende Hinweis Familienpflegezeit und Pflegeunterstützungsgeld verweist nur auf eine mögliche Stammdatenpflege (ohne Gewährleistung, dass diese nicht nochmal überarbeitet werden). a.) Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 10 Arbeitstage Die unbezahlte Abwesenheit "Pflegeauszeit, unbezahlt" (0361), die bisher für bis zu 10 Tage Kurzzeitpflege herangezogen wurde, wird vermutlich in der Praxis zukünftig durch die neue Abwesenheit Pflegezeit (Unterstütz.)" (0363) ersetzt. Die neue Abwesenheit Pflegezeit (Unterstütz.)" (0363) beginnt mit dem und ist die maximale Dauer auf 10 Arbeitstage eingeschränkt. b.) Familienpflegezeit bis zu 24 Monaten Dafür kann man die Abwesenheit 0360 "Pflegezeit" verwenden und im Infotyp 0597 "Teilzeitarbeit/abweich. Tätigkeit" aufgeben. Die Reduktion der Sollarbeitszeit (Infotyp 0007) oder des Beschäftigungsgrades (Infotyp 0008) muss dann separat erfolgen. Die Berechnung, gerade die der Nettoberechnung des entgangenen Gehaltes, ist noch nicht abgeschlossen. Daher unsere Bitte: Da die Ermittlung der Werte noch im Werden ist, denn es gibt noch keine Maßgabe/ Gesetz auf derer SAP Funktionalitäten ausliefert, empfehlen wir Ihnen auf die Nutzung der Abwesenheit 0363 bis auf weiteres zu verzichten. Die Einrichtung würde dann direkt nach entsprechender Umsetzung der SAP Funktionalitäten (hoffentlich im Frühjahr) erfolgen. 1

2 EEL: Entgeltbescheinigung Erkrankung Kind ab 2015 (Hw ) Mit dem am beschlossenen "Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf" wird die Bemessungsgrundlage des Krankengelds bei Erkrankung des Kindes gemäß 45 SGB V ab neu geregelt. Deshalb wird für eine Übergangszeit die EEL-Meldung zum Kinderkrankengeld und Kinderpflegeverletztengeld (Abgabegrund 02 bzw. 23) für Zeiträume ab ausgesetzt, bis der EEL-Datensatz für diese Abgabegründe angepaßt wird. EEL-Meldungen mit Abgabegrund 02 oder 23 ab dem werden vom Kernprüfprogramm mit der Fehlernummer DSLW193 Manuelle Meldung erforderlich abgelehnt. Für Abwesenheiten wegen Erkrankung des Kinds, die in das Jahr 2015 hineinreichen, darf nur noch der Teil aus dem Jahr 2014 in den Feldern TAG-nn gemeldet werden. Der Anteil der Abwesenheit, der im Jahr 2015 liegt, muß dann separat mit einer (Papier)- Entgeltbescheinigung gemeldet werden. Weitere Patches danach: Familienpflegezeit (Hw ) Im Zusammenhang mit der Pflege von Familienangehörigen gibt es verschiedene Varianten zur Stammdatenpflege. Beispiel: Ein Mitarbeiter möchte Pflegezeit für eine kurzfristige oder langfristige Pflege ohne oder mit Teilzeitarbeit in Anspruch nehmen. Um die Wahl der richtigen Abwesenheit zu erleichtern, o der Text der Abwesenheit 0360 "Pflegezeit (Unterstütz.)" wird auf "Pflegeauszeit, UntStüGeld" angepasst o es gibt eine neue Abwesenheit 0364 "Familienpflegezeit" mit einer maximalen Länge auf 371 Kalendertagen (= 24 Monate, plus max. 1 Schalttag), o die Abwesenheit 0361 "Pflegeauszeit, unbezahlt" wird zum abgegrenzt, da es nach Einführung der Abwesenheit 0363 "Pflegeauszeit, UntStüGeld" (0363) wohl keine Verwendung mehr dafür gibt. Welche Abwesenheit wird wann genutzt? 1. Kurzfristig, gesetzlich maximal 10 Arbeitstage vollständige Arbeitsfreistellung a.) Pflegeauszeit, von der Pflegeversicherung bezahlt Voraussetzung: Der Arbeitnehmer hat aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften oder einer Vereinbarung keinen Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung und beantragt Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegeversicherung. Umsetzung: Geben Sie im Infotyp "Abwesenheiten" (2001) die Abwesenheitsart "Pflegeauszeit, UntStüGeld" (0363) an. 2

3 b.) Pflegeauszeit, bezahlt Voraussetzung: Der Arbeitnehmer hat aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften oder einer Vereinbarung, z.b. Tarif oder Betriebsvereinbarung, einen Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung durch den Arbeitgeber. Umsetzung: Geben Sie im Infotyp "Abwesenheiten" (2001) die Abwesenheitsart "Pflegeauszeit, bezahlt" (0362) an. c.) Pflegeauszeit, unbezahlt Voraussetzung: Der Arbeitnehmer hat aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften oder einer Vereinbarung keinen Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung. Umsetzung: Geben Sie im Infotyp "Abwesenheiten" (2001) die Abwesenheitsart "Pflegeauszeit, unbezahlt" (0361) an. 2. Mittelfristig, gesetzlich maximal 6 Monate (Pflegezeit bei vollständiger Arbeitsfreistellung) Umsetzung: Geben Sie im Infotyp "Abwesenheiten" (2001) die Abwesenheitsart "Pflegezeit" (0360) an. 3. Längerfristig, gesetzlich maximal 24 Monate a.) Familienpflegezeit bei verringerter Arbeitszeit auf min. 15 Stunden pro Woche Umsetzung: o Geben Sie im Infotyp "Teilzeitarbeit/abweich. Tätigkeit" (0597) die Abwesenheitsart "Familienpflegzeit" (0364) an. o Reduzieren Sie die Arbeitsstunden entweder über den Infotyp "Sollarbeitszeit" (0007) oder den Beschäftigungsgrad über den Infotyp "Basisbezüge" (0008). o Auf- und Abbau eines Wertguthabens während und nach der Familienpflegezeit ist separat abzubilden. b.) Pflegezeit bei verringerter Arbeitszeit auf weniger als 15 Stunden pro Woche Voraussetzung: Eine Aufstockung gemäß Familienpflegezeitgesetz ist hier nicht vorgesehen. Aber der Arbeitgeber kann auch auf Basis eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung eine Aufstockung zahlen. Umsetzung: o Geben Sie im Infotyp "Teilzeitarbeit/abweich. Tätigkeit" (0597) die Abwesenheitsart "Pflegzeit" (0360) an. o Reduzieren Sie die Arbeitsstunden entweder über den Infotyp "Sollarbeitszeit" (0007) oder den Beschäftigungsgrad über den Infotyp "Basisbezüge" (0008). o Auf- und Abbau eines Wertguthabens während und nach der Pflegezeit ist gegebenenfalls separat abzubilden. 3

4 Bitte prüfen Sie, ob Sie diese Abwesenheitsarten bereits genutzt haben oder ob Sie diese zukünftig nutzen möchten. Sofern ersteres der Fall ist, passen Sie bitte die Stammdaten entsprechend an. Sofern Sie die neuen Abwesenheiten zukünftig nutzen, geben Sie uns bitte Rückmeldung, wir müssten dann erneut aktiv werden und weitere Einstellungen vornehmen! Entgeltbescheinigungen Erkrankung Kind+ Pflegeunterstützungsgeld (Hw ) Mit dem am beschlossenen Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wurde ein Pflegeunterstützungsgeld eingeführt, dessen Berechnung analog zur Berechnung des Kinderkrankengeldes erfolgt. In diesem Zusammenhang wurde das Verfahren zur Berechnung gemäß 45 SGB V ab neu geregelt und auf das ausgefallene Arbeitsentgelt im Freistellungszeitraum abgestellt. Da die Anpassung des EEL-Verfahrens erst zum erfolgen kann, gilt für die Entgeltbescheinigung Erkrankung Kind für das Jahr 2015 ein Ersatzverfahren per Papierbescheinigung. Wie im Hinweis beschrieben, ist für 2015 daher die Übertragung von EEL-Meldungen zum Kinderkrankengeld und Kinderpflegeverletztengeld nicht mehr möglich. Zur Berechnung des Kinderkrankengeldes sowie des Pflegeunterstützungsgeld sind die entsprechenden Vordrucke nun veröffentlicht: o Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld / Verletztengeld bei Erkrankung des Kindes in der Version 2015 o Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung Abs. 1 Pflegezeitgesetz Die Umsetzung dieser Bescheinigungen erfolgt über das Bescheinigungswesen (Transaktion PM20). Mit diesem Hinweis werden folgende Änderungen ausgeliefert: o Stammdatenpflege im Infotyp 0651 (Bescheinigungen an SV-Träger) Im Rahmen der Änderungen für das Krankengeld bei Erkrankung des Kindes wurde der entsprechende Subtyp 2 des Infotyp 0651 angepasst. Anstelle der bisherigen vier Registerkarten gibt es nun nur noch eine Registerkarte "Krankengeld Kind", auf der Sie alle für die Papierbescheinigung erforderlichen Werte erfassen können. Diese Änderung ist zeitabhängig; für Erstattungszeiträume vor dem werden weiterhin die bisherigen Oberflächen angezeigt. Im Rahmen der Änderungen für das Pflegeunterstützungsgeld wird der neue Subtyp 7 ausgeliefert, über den Sie alle für die Papierbescheinigung zum Pflegeunterstützungsgeld erforderlichen Werte erfassen können. Für andere Subtypen des Infotyp 0651 (z.b. Subtyp 1 - Krankengeld) wurde das Kennzeichen, ob am ersten Tag der Abwesenheit noch gearbeitet wurde, auf die Registerkarte "Allgemeines" verschoben. 4

5 Pflegezeit im Bescheinigungswesen (Hw ) Über diesen Hinweis erfolgt die Auslieferung neuer Ausprägungen für das 'Kennzeichen für das Bescheinigungswesen' in der Tabelle 'Gruppierung von Abwesenheiten' (T5D0S) zur Schlüsselung der Abwesenheiten bezüglich 3 Abs. 1 Satz 1 Pflegezeitgesetz. Dieses Kennzeichen wird bei den folgenden Bescheinigungen ausgewertet: o Arbeitsbescheinigung (Bescheinigung 0021) o Entgeltbescheinigung Pflegeunterstützungsgeld (Neue Bescheinigung 0018, Auslieferung über Hinweis ). Die Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Pflegeunterstützungsgeld wird als neue Bescheinigung 0018 ausgeliefert. Die Ermittlung der relevanten Abwesenheiten erfolgt über die neue Bescheinigungsfunktion BABP (Abwesenheitsarten Pflegeunterstützungsgeld). Diese Bescheinigungsfunktion wertet dabei die neue Ausprägung 'P' (Pflegeunterstützungsgeld) des Feldes BWKNZ (Kennzeichen für das Bescheinigungswesen) in der Tabelle T5D0S (Gruppierung von Abwesenheiten) aus. Beachten Sie für weitere Informationen zur Schlüsselung Ihrer Abwesenheiten zum Pflegeunterstützungsgeld den Hinweis Die Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld / Verletztengeld bei Erkrankung des Kindes (Version 2015) wird als neue Bescheinigung 0019 ausgeliefert. Die Ermittlung der relevanten Abwesenheiten erfolgt über die Bescheinigungsfunktion BABE (Abwesenheitsarten Erkrankung Kind) analog zum Abgabegrund 02 beim Meldeverfahren EEL. Die Auslieferung der SAP Script-Formulare sowie der Änderungen bzw. Erweiterungen im Infotyp 0651 zur Erfassung der manuellen Daten erfolgt mit den HR Supportpackages mit Verfügbarkeit Mitte März Die Änderungen werden auch als CLC-Package für Deutschland zur Verfügung gestellt. Die Auslieferung von Fiktivläufen für die Abrechnung zur Berechnung des ausgefallenen Entgelts erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Ausblick: o Die Version 8 für EEL soll ab den aktualisierten Datensatz zum Kinderkrankengeld und Kinderpflegeverletztengeld enthalten. o Das Pflegeunterstützungsgeld soll nicht elektronisch gemeldet werden, da der Empfänger unbekannt ist (Pflegekasse des zu Pflegenden ist nicht die des Arbeitnehmers). o Die Erstellung der Papierformulare für Entgeltbescheinigungen Erkrankung Kind und Pflegeunterstützungsgeld erfolgen im Tool Bescheinigungswesen (PM20) - (Das ausgefallene Brutto- und Nettoentgelt muss manuell im IT 651 vorgegeben werden); 5

6 siehe Hw Entgeltbescheinigungen Erkrankung Kind/ Pflegeunterstützungsgeld; die Auslieferung erfolgte mit dem März SP bzw. CLC Package nicht per Korrekturanleitung! o Die Fiktivläufe für die Abrechnung zur Berechnung des ausgefallenen Entgelts sind noch nicht, seitens der Kassen definiert, daher erfolgt die Auslieferung zu einem späteren Zeitpunkt. 6

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