35. WT - PRAXISDIALOG
|
|
- Oskar Bäcker
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 35. WT - PRAXISDIALOG Geschäftsraummiete anhand von Fallbeispielen (und andere aktuelle USt-Fragen) Univ.-Ass. Dr. Thomas Bieber Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik Johannes Kepler Universität Linz Stv. Leiter des Fachsenats für Steuerrech der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 23. Februar 2015 Geschäftsraummiete anhand von Fallbeispielen (und andere aktuelle USt-Fragen) Klagenfurt, Univ.-Ass. Dr. Thomas Bieber, JKU Linz Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik thomas.bieber@jku.at 1
2 Die Themen des heutigen Abends Vermietung für Geschäftszwecke und Option zur Steuerpflicht ( 6 Abs 1 Z 16 UStG ivm 6 Abs 2 UStG letzter Absatz idf 1. StabG 2012; ca 30min) Vorsteuerberichtigungszeitraum für Grundstücke des Anlagevermögens ( 12 Abs 10 UStG idf 1. StabG 2012; ca 20min) Umsatzsteuerprotokoll 2014 (ca 20min) Diskussion (ca 20min) Vermietung für Geschäftszwecke und Option zur Steuerpflicht ( 6 Abs 1 Z 16 UStG ivm 6 Abs 2 UStG letzter Absatz idf 1. StabG 2012) 2
3 Neuregelung seit (1. StabG 2012) Bis zum war Option zur Steuerpflicht uneingeschränkt möglich Option zur Steuerpflicht seit nur mehr zulässig, wenn - Leistungsempfänger (Mieter) - das Grundstück oder - einen baulich abgeschlossenen, selbständigen Teil des Grundstücks - nahezu ausschließlich für Umsätze verwendet, die ihn zum Vorsteuerabzug berechtigen und - der Leistende (Vermieter) diese Voraussetzungen nachweist Voraussetzungen der Optionsausübung (1) Baulich abgeschlossener, selbständiger Teil eines Grundstücks - Grundstücksteil, an dem Wohnungseigentum begründet werden könnte (s auch Rz 899 UStR) - Beispiel: Geschosse eines Gebäudes - Die Möglichkeit, Wohnungseigentum begründen zu können, ist dann nicht erforderlich, wenn das gesamte angemietete Grundstück (auch wenn es nicht parifiziert werden kann) vom Leistungsempfänger nahezu ausschließlich für steuerpflichtige Umsätze verwendet wird - Beispiel: Vermietung eines Standplatzes in der Eingangshalle eines Einkaufszentrums an einen voll vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer - Beispiel: Untervermietung eines Raumes seiner gemieteten Kanzlei durch einen Rechtsanwalt an einen voll vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer 3
4 Voraussetzungen der Optionsausübung (2) Nahezu ausschließliche Verwendung für zum VSt-Abzug berechtigende Umsätze (Rz 899a UStR) - Nahezu ausschließlich = 95% - Ein einmaliges Unterschreiten der 95%-Grenze auf bis zu 92,5% innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren (Veranlagungszeitraum) ist unbeachtlich Voraussetzungen der Optionsausübung (3) Nachweis durch Vermieter - Nachweis ist an keine besondere Form gebunden - Erklärung des Mieters oder Bestätigung im Mietvertrag oder jede andere geeignete Unterlage - ständig wiederholte Bestätigungen des Mieters nicht erforderlich Praxistipp: Umsatzsteuerklausel im Mietvertrag - Bestätigung durch den Mieter - Mieter verpflichtet sich, Änderungen unverzüglich mitzuteilen - Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von allen Kosten, Schäden und Nachteilen insbesondere steuerlicher Art bei zukünftiger Änderung der Verhältnisse bzw Falschangaben freizustellen (grundsätzlich Vorsteuerberichtigung, bei Falschangabe SZ etc) 4
5 Übergangsregelungen Miet- und Pachtverhältnisse, die nach beginnen - Tatsächliche Innutzungnahme maßgeblich - Wechsel auf Mieter -oder Vermieterseite neues Miet- bzw Pachtverhältnis - auch bei Gesamtrechtsnachfolge im Zuge von Umgründungen (zb Vermietung durch übertragende Gesellschaft) bzw Erbfolgen, wenn Unternehmeridentität nicht mehr gegeben ist und Erwerb einer vermieteten Immobilie (UStR Rz 899 ) - Vertragsverlängerung (ohne Unterbrechung) ist nach BMF unschädlich Altbestandsschutz, sofern mit der Errichtung des Gebäudes durch den Unternehmer bereits vor tatsächlich begonnen wurde - Anfang der tatsächlichen handwerklichen Baumaßnahmen ist bei vorliegender Baubewilligung als Beginn der Errichtung anzusehen - Hat der Vermieter erworben, gilt die Neuregelung für alle Miet- und Pachtverhältnisse, die nach dem beginnen - Späterer Herstellungsaufwand isd EStG führt diesbezüglich nachträglich zu einer Neuherstellung und einer Änderung des Mietverhältnisses (zb Anbau, Aufstockung, Dachbodenausbau, wesentlicher Umbau) Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges Errichtungsphase - VSt-Abzug dann, wenn der U nachweisen kann, dass die angedachte V+V bzw der Verkauf wahrscheinlich ustpfl erfolgen wird Rz 900 UStR - Will der Unternehmer im Hinblick auf eine von ihm vorzunehmende Option bereits vor der Ausführung des Umsatzes den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen, ist dies nur dann möglich, wenn er darlegen kann (zb durch entsprechende Vorvereinbarungen mit zukünftigen Mietern oder anhand anderer über eine bloße Absichtserklärung hinausgehende Umstände), dass im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistung die Wahrscheinlichkeit einer bevorstehenden steuerpflichtigen Vermietung mit größerer Sicherheit anzunehmen war als der Fall einer steuerbefreiten Vermietung oder der Fall des Unterbleibens einer Vermietung (VwGH , 2002/13/0063) Praxistipp: UVA und USt-Jahreserklärung - Maßgeblich ist die Behandlung der Vermietung und Verpachtung als steuerpflichtiger Umsatz in der UVA und USt-Jahreserklärung durch den Unternehmer gegenüber dem FA 5
6 Beispiel I Der Vermieter V errichtet im Jahr 2013 ein Gebäude und vermietet es wie folgt Gebäudeteil Mieter Option Erdgeschoss Bank nein 1. Obergeschoss Arzt nein 2. Obergeschoss Rechtsanwalt ja 3. Obergeschoss Gemeinde für Schule nein 4. Obergeschoss Gemeinde für KIGA ja 5. Obergeschoss Wohnung nein, immer stpfl! Beispiel II Der Vermieter V erwarb im Jahr 2010 ein Gebäude und vermietet es seither an eine Bank unter Option zur Steuerpflicht. Im Jahr 2013 endet der Mietvertrag mit der Bank und ein Arzt mietet das Gebäude. Neuregelung zur Option hat vorerst keine Auswirkung auf das bestehende Mietverhältnis zur Bank Nach Mieterwechsel wird Neuregelung zur Option schlagend - Option zur Steuerpflicht nicht mehr möglich! Folge: Vorsteuerkorrektur innerhalb des Berichtigungszeitraumes 6
7 Beispiel III Der Vermieter V errichtete im Jahr 2010 ein Gebäude und vermietet es seither an eine Bank unter Option zur Steuerpflicht. Im Jahr 2013 endet der Mietvertrag mit der Bank und ein Arzt mietet das Gebäude. Neuregelung zur Option für dieses Gebäude nicht anwendbar, da selbst vom Vermieter vor errichtet Altregelung zur Option bleibt daher bestehen Option zur Steuerpflicht ist trotz Mieterwechsel weiterhin uneingeschränkt möglich Beispiel IV Der Vermieter V errichtete im Jahr 2010 ein Gebäude und vermietet es seither an eine Bank unter Option zur Steuerpflicht. Im Jahr 2013 verschenkt V das Gebäude an seinen Sohn S, der die Vermietung unverändert fortführt. nach Ansicht des BMF liegt bei Vermieterwechsel neues Mietverhältnis vor zwingender Wechsel zur Neuregelung, sofern kein selbst errichtetes Gebäude - Bei S liegt im Jahr 2013 kein selbst errichtetes, sondern ein erworbenes Gebäude vor!? bei Anwendbarkeit Neuregelung - VSt-Berichtigung bei V infolge Schenkung kein VSt-Abzug bei S aus weitergeleiteter USt infolge Schenkung 7
8 Beispiel V Der Unternehmer U erwirbt im März 2012 ein Gebäude um EUR Er führt von April 2012 bis Ende September 2012 Umbauarbeiten an dem Gebäude durch (Kosten EUR ). Im August 2012 schließt U mit einer Bank einen Mietvertrag über das Gebäude mit Beginn der Nutzung am ab. erworbenes oder errichtetes Gebäude? bei Errichtung Option zur Steuerpflicht möglich, da Beginn der Errichtung (Umbaumaßnahmen) vor unabhängig vom Beginn der Nutzung durch den Mieter bei Erwerb Option zur Steuerpflicht nicht möglich, da Mietverhältnis ( = tatsächliche Nutzung) nach beginnt Vorsteuerberichtigungszeitraum für Grundstücke des Anlagevermögens nach 12 Abs 10 UStG idf 1. StabG
9 Neuregelung seit (1. StabG 2012) Neuregelung (20 Jahre) gilt für - (neue) Grundstücke inkl aktivierungspflichtige Aufwendungen und Großreparaturen, die der Unternehmer erstmals ab als AV verwendet oder nutzt - gesonderte und losgelöste Beurteilung von Altbestand und Neubestand erforderlich Altregelung (10 Jahre) bleibt für - (alte) Grundstücke inkl aktivierungspflichtige Aufwendungen und Großreparaturen, die der Unternehmer erstmals vor als AV verwendet oder nutzt - (neue) Grundstücke inkl aktivierungspflichtige Aufwendungen und Großreparaturen, die der Unternehmer erstmals ab als AV verwendet oder nutzt - und der Vermietung von Wohnzwecken dienen - und der Vertragsabschluss für die Vermietung vor dem 1. April 2012 erfolgt Beispiel I Der Vermieter V errichtet und vermietet im Jahr 2010 ein Gebäude zu Wohnzwecken erfolgt ein Mieterwechsel und 2015 wird das Gebäude steuerfrei verkauft. verlängerte VSt-Berichtigungsfrist von 20 Jahren greift nicht, da Gebäude bereits vor 1. April 2012 erstmals als AV genutzt Mieterwechsel hat keinen Einfluss auf VSt-Berichtigungsfrist VSt-Berichtigung von 5/10 im Jahr 2015 bei stfr Verkauf 9
10 Beispiel II Das Produktionsunternehmen P hat im Jahr 2010 eine Fertigungshalle errichtet. Im Jahr 2013 erfolgt ein aktivierungspflichtiger Zubau. Im Jahr 2017 wird die gesamte Fertigungshalle samt Zubau und Grund steuerfrei verkauft VSt-Berichtigungsfrist für Fertigungshalle von 10 Jahren bleibt unverändert VSt-Berichtigungsfrist für Zubau beträgt nach der Neuregelung 20 Jahre VSt-Berichtigung von 3/10 für Fertigungshalle im Jahr 2017 bei stfr Verkauf VSt-Berichtigung von 16/20 für Zubau im Jahr 2017 bei stfr Verkauf Beispiel III Der Vermieter V vermietet 2013 ein im selben Jahr errichtetes Gebäude zu Wohnzwecken. Der Vertragsabschluss mit dem Mieter erfolgt bereits am 1. Jänner Am 1. Jänner 2015 erfolgt ein Mieterwechsel und im Jahr 2017 verkauft V das Gebäude steuerfrei. VSt-Berichtigungsfrist für Gebäude beträgt zuerst 10 Jahre (da Gebäude zu Wohnzwecken vermietet wird und Vertrag noch vor abgeschlossen) durch Mieterwechsel im Jahr 2015 verlängert sich VSt- Berichtigungsfrist auf 20 Jahre VSt-Berichtigung von 16/20 im Jahr 2017 bei stfr Verkauf 10
11 Beispiel IV Der Unternehmer U ist Eigentümer eines im Jahr 1982 selbst errichteten Gebäudes. Im Jahr 2015 wird im Zuge einer Großreparatur das Dach erneuert. Variante 1: Das Gebäude wird von dem Unternehmer selbst als Büro genutzt. - Großreparatur nach VSt-Berichtigungszeitraum 20 Jahre Variante 2: Der Unternehmer vermietet das Gebäude zu Wohnzwecken. Der Mietvertrag mit dem Mieter wurde bereits 2010 abgeschlossen. - Großreparatur nach Berichtigungszeitraum grundsätzlich 20 Jahre - jedoch Vermietung zu Wohnzwecken und maßgeblicher (dh im Jahr 2020 aufrechter!) Mietvertrag vor abgeschlossen - Ausnahmeregelung auch anwendbar auf Großreparaturen?! - VSt-Berichtigungszeitraum 10 Jahre Beispiel IV (Fortsetzung) Variante 3: Der Unternehmer nutzt das Erdgeschoss als Büro und vermietet eine Wohnung im Obergeschoss an einen Dienstnehmer. Der Mietvertrag mit dem Dienstnehmer wurde bereits 2010 abgeschlossen. unterschiedliche Berichtigungszeiträume für einheitliche Großreparatur? - 20 Jahre hinsichtlich Büronutzung - 10 Jahre hinsichtlich Vermietung zu Wohnzwecken weil Abschluss des Mietvertrags vor ?! Sachgerechter Aufteilungsschlüssel für Großreparatur? 11
12 Umsatzsteuerprotokoll 2014 Reihengeschäfte mit 2 Warenbewegungen Grundfall GB verkauft Ware an Ö, dieser verkauft weiter an CH, CH verkauft weiter an SLO GB versendet die Ware aus Großbritannien in das österreichische Lager von Ö Zwei Tage später veranlasst CH den Weitertransport der Ware aus dem Lager des Ö zu SLO nach Slowenien CH tritt mit seiner österreichischen UID-Nummer auf GB Ö CH SLO 1.Transport 2. Transport 12
13 Reihengeschäfte mit 2 Warenbewegungen Grundfall 1. Transport - Ig Lieferung des GB in Großbritannien - Ig Erwerb des Ö in Österreich 2. Transport - Reihengeschäft Ö CH SLO - Lieferung des Ö an CH ist bewegte Lieferung ( 3 Abs 8 UStG) - Transportauftrag durch CH - Ig Lieferung des Ö in Österreich - Ig Erwerb des CH in Slowenien - Fiktiver ig Erwerb des CH in Österreich aufgrund der Verwendung der österreichischen UID-Nummer - Bis zum Nachweis der Besteuerung des ig Erwerbs in Slowenien - Kein VSt-Abzug für fiktiven ig Erwerb - Steuerpflichtige Inlandslieferung des CH an SLO in Slowenien Reihengeschäfte mit 2 Warenbewegungen Variante 1 Der Unternehmer GB verkauft Ware an Ö, dieser verkauft weiter an CH, CH verkauft weiter an SLO CH verfügt über ein Lager in Österreich und tritt mit seiner österreichischen UID-Nummer auf GB versendet die Ware aus Großbritannien in das österreichische Lager von CH Zwei Tage später veranlasst CH den Transport der Ware aus Österreich nach Slowenien zu SLO GB Ö CH SLO 1.Transport 2. Transport 13
14 Reihengeschäfte mit 2 Warenbewegungen Variante 1 1. Transport - Reihengeschäft GB Ö CH - Lieferung des GB an Ö ist bewegte Lieferung - Transportauftrag durch GB - Ig Lieferung des GB in Großbritannien - Ig Erwerb des Ö in Österreich - Steuerpflichtige Inlandslieferung des Ö an CH in Österreich - Kein fiktiver ig Erwerb des CH in Österreich 2. Transport - Ig Lieferung des CH in Österreich - Ig Erwerb des SLO in Slowenien Reihengeschäfte mit 2 Warenbewegungen Variante 2 Sachverhalt grundsätzlich wie in Variante 1 - CH hat jedoch kein eigenes Lager in Österreich - CH zahlt für die Lagerung im Lager des Ö diesem ein laufendes Entgelt und hat freie Verfügung über das Lager - CH trägt das Risiko und die Kosten für jene Waren, die für ihn in das Lager des Ö eingeliefert werden Unter diesen Umständen kann von einem Übergang der Verfügungsmacht an den Waren von Ö auf CH im Zeitpunkt der Einlagerung und damit von einem Reihengeschäft GB Ö CH ausgegangen werden - Lösung daher wie bei Variante 1 Fehlen nachvollziehbare Vereinbarungen, wonach die Verfügungsmacht bereits im Zeitpunkt der Einlagerung von Ö auf CH übergeht, dagegen Lösung wie im Grundfall 14
15 Zuordnung der bewegten Lieferung im Reihengeschäft Der Unternehmer Ö1 verkauft Weizen an Ö2, dieser verkauft weiter an DE. Ö1 lässt den Weizen per Schiff direkt zu DE transportieren Ö1 Ö2 DE Transport Reihengeschäft Ö1 Ö2 DE - Lieferung des Ö1 an Ö2 ist bewegte Lieferung - Transportauftrag durch Ö1 - Ig Lieferung des Ö1 in Österreich - Ig Erwerb des Ö2 in Deutschland - Steuerpflichtige Inlandslieferung des Ö2 an DE in Deutschland Zuordnung der bewegten Lieferung Variante Im Zeitpunkt des Verkaufs von Ö1 an Ö2 befindet sich der Weizen bereits auf dem Schiff in Ö auf dem Weg nach D - Eigentumsübertragung von Ö1 auf Ö2 durch Übergabe hr Traditionspapiere - Vereinbarung, dass Ö1 den Weizen für Ö2 zu DE transportiert Reihengeschäft Ö1 Ö2 D, da unmittelbarer Transport durch Ö1 zum letzten Abnehmer - Ig Lieferung des Ö1 in Österreich (Leistungsort dort, wo sich das Schiff im Zeitpunkt des Verkaufs an Ö2 befindet) - Ig Erwerb des Ö2 in Deutschland - Steuerpflichtige Inlandslieferung des Ö2 an DE in Deutschland 15
Sonderinfo April 2012
Fuchshuber Steuerberatung GmbH Wirtschaftstreuhänder Steuerberater Zauneggerstraße 8, 4710 Grieskirchen Tel.: 07248/647 48, Fax: 07248/647 48-730 office@stb-fuchshuber.at www.stb-fuchshuber.at Firmenbuchnummer:
MehrBeschränkung der Option auf Umsatzsteuerpflicht ab Systematik Ver 2.0.
USTOPTION.DOC 04.03.2013 COPYRIGHT BY HACKL & CO, WIEN Beschränkung der Option auf Umsatzsteuerpflicht ab 1.9.2012 - Systematik Ver 2.0. 6 Abs 2 ivm 28 Abs 38 UStG idf 1. StabG 2012, Rz 899 ff UStR idf
MehrSparpaket Stabilitätsgesetz 2012 (BGBl I Nr 22/2012) Änderungen des UStG:
1. Stabilitätsgesetz 2012 (BGBl I Nr 22/2012) Änderungen des UStG: 6 Abs 2 (ab 1.9.2012): Eingeschränkte Optionsmöglichkeit für Verzicht auf Steuerbefreiung bei Grundstücksvermietung 12 Abs 10 UStG (ab
MehrI N F O F Ü R I M M O B I L I E N
I N F O F Ü R I M M O B I L I E N S T I N G L - T O P A U D I T Wien, April 2012 VORSTEUERABZUG BEI VERMIETUNG AB ("KORRIGIERTE VERSION PER ") Der Gesetzgeber hat am letzten Tag vor Beschlussfassung betreffend
MehrPublic Breakfast 8. Mai 2012 Aktuelles aus dem Steuerrecht
www.pwc.at 8. Aktuelles aus dem Steuerrecht Agenda Auswirkungen des Sparpakets 2012 auf KöR: 1.) Umsatzsteuer: Vermietung und Vorsteuerabzug 2.) KöSt: Immobilienertragssteuer Slide 2 Änderungen bei der
MehrVORSTEUERBERICHTIGUNG BEI IMMOBILIEN. Stb. Mag. Markus RAML Stb. MMag. Maria WINKLHOFER
VORSTEUERBERICHTIGUNG BEI IMMOBILIEN Stb. Mag. Markus RAML Stb. MMag. Maria WINKLHOFER LINZ, 12.12.2018 ÜBERSICHT Immobilien im Anlagenvermögen Berichtigungszeitraum Großreparaturen Laufende Änderung Veräußerung/Entnahme
MehrDie Vermietung von Grundstücken aus der Sicht der Umsatzsteuer
Ing. Mag. Stefan Gruber stefan.gruber@sib.co.at Mag. Stephanie Dillinger stephanie.dillinger@sib.co.at S.I.B. Mag. Stefan Gruber Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs Ges.m.b.H. www.sib.co.at Die Vermietung
MehrI N F O F Ü R I M M O B I L I E N
I N F O F Ü R I M M O B I L I E N S T I N G L - T O P A U D I T UST-VERRECHNUNG AB 1.9.2012 Wien, November 2012 Die ab 1.9.2012 gesetzlich vorgesehene unechte Steuerbefreiung bei Vermietung an nicht nahezu
MehrInformation des BMF vom April 2012 mit Anmerkungen
Seite 1 von 8 SWK Heft-Nr 13/2012, 675 Seite 675 1. Stabilitätsgesetz 2012 BMF zu den umsatzsteuerlichen Änderungen durch das 1. Stabilitätsgesetz 2012 Information des BMF vom April 2012 mit Anmerkungen
MehrVorsteuerberichtigung
12 Abs10 UStG (Anm.: lex specialis): Ändern sich bei einem Gegenstand, den der Unternehmer in seinem Unternehmen als Anlagevermögenverwendetoder nutzt, in den auf das Jahr der erstmaligen Verwendung folgendenvier
MehrLieferung von Gegenständen ohne Beförderung (Grundregel)
2.2.2. Lieferung von Gegenständen ohne Beförderung (Grundregel) 2.2.2.4. Lieferung von Gegenständen ohne Beförderung im Gemeinschaftsgebiet/Drittland Eingangsrechnung von Lieferanten aus dem Gemeinschaftsgebiet/Drittland
MehrUmsatzsteuer-Novelle HR Dr. Otto Sarnthein Leiter des bundesweiten Fachbereiches für Umsatzsteuer
Umsatzsteuer-Novelle 2004 HR Dr. Otto Sarnthein Leiter des bundesweiten Fachbereiches für Umsatzsteuer Gemischte Nutzung von Grundstücken im Unternehmen BMF Standardvorlage EuGH Rs C-269/00 - Seeling Die
MehrVermietung zu welchem Zweck??? Seminar Vermietung & Verpachtung Teil 2 - Umsatzsteuer NBÖB. Vermietung für WOHNZWECKE ODER
Seminar Vermietung & Verpachtung Teil 2 - Umsatzsteuer NBÖB Vermietung zu welchem Zweck??? 1 Vermietung für WOHNZWECKE ODER Vermietung für GESCHÄFTSZWECKE in beiden Fällen handelt es sich um eine sonstige
MehrLösung zu 1): I. Lieferung des A an B. 1. Steuerbarkeit
Aufgabe: 1) Unternehmer U mit Sitz in Düsseldorf kauft für EUR 100.000 Waren von Unternehmer B mit Sitz in Belgien. Da B die Ware nicht vorrätig hat, kauft B die Ware für EUR 90.000 von A mit Sitz in der
MehrPublic Breakfast 15. Februar 2012 Aktuelles aus dem Steuerrecht
www.pwc.at 15. Aktuelles aus dem Steuerrecht Agenda 1.) Auswirkungen des Sparpakets 2012 (Umsatzsteuer) 2.) Änderung bei Einkünften aus Kapitalvermögen Slide 2 Agenda 1.) Auswirkungen des Sparpakets 2012
MehrBetriebliches Finanz- und Steuerwesen. Immobilienbesteuerung nach dem 1. StabG 2012. Umsatzsteuer. Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine KANDUTH-KRISTEN, LL.M.
Immobilienbesteuerung nach dem 1. StabG 2012 Umsatzsteuer Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine KANDUTH-KRISTEN, LL.M. Alpen-Adria-Universität Klagenfurt Institut für Finanzmanagement Abteilung 1 Inhaltsübersicht
Mehr(Un)befugte Gewerbe-Ausübung
FACHZEITSCHRIFT FÜR WIRTSCHAFTSRECHT JULI 2012 07 www.ecolex.at 581 660 Rsp-Nr 231 264 (Un)befugte Gewerbe-Ausübung Rückforderung von Netzverlustentgelten Wiederholungsgefahr? Unterlassungserklärung mit
MehrKlarstellung zu den umsatzsteuerlichen Änderungen bei Grundstücken. BMF-Information FAQ 1. Stabilitätsgesetz mit Anmerkungen
Seite 1 von 11 SWK Heft-Nr 27/2012, 1167 Seite 1167 1. Stabilitätsgesetz 2012 Klarstellung zu den umsatzsteuerlichen Änderungen bei Grundstücken BMF-Information FAQ 1. Stabilitätsgesetz mit Anmerkungen
MehrUmsetzung der Seeling -Rechtsprechung
Umsetzung der Seeling -Rechtsprechung Vorsteuerabzug und Besteuerung der gleichgestellten sonstigen Leistung bei Gebäuden, die auch für eigene Wohnzwecke verwendet werden OFD Koblenz 19.11.07, S 7206/S
Mehr"Vorsteuerberichtigung bei pauschalierten Land- und Forstwirten" Mag. Karl Portele Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder 20.
"Vorsteuerberichtigung bei pauschalierten Land- und Forstwirten" Mag. Karl Portele Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder 20. Februar 2014 Pauschalbesteuerung - Grundsätze Durchschnittssatzbesteuerung
MehrMiteigentum und Wohnungseigentum
Miteigentum und Wohnungseigentum Folie 1 Maßgebliche Bestimmungen 6. MwSt-Richtlinie Art 4 Abs 1 und 2 der 6. MwSt-RL Auslegung durch den EuGH (Art 220 EG) UStG 1994 2 Abs 1 UStG Begriffe des UStG sind
MehrSteuerliche Aspekte der energetischen Sanierung für Eigentümer von selbstgenutzten und vermieteten Wohnungen München
Steuerliche Aspekte der energetischen Sanierung für Eigentümer von selbstgenutzten und vermieteten Wohnungen München Büro Nürnberg Bernhardstraße 10 90431 Nürnberg Büro Würzburg Karmelitenstraße 5-7 97070
MehrSalzburger. Steuerdialog 2014. Begutachtungsentwurf. Ergebnisunterlage. Umsatzsteuer. 5. 7. Mai 2014
Salzburger Steuerdialog 2014 5. 7. Mai 2014 Begutachtungsentwurf Ergebnisunterlage Umsatzsteuer Inhaltsverzeichnis 1. REIHENGESCHÄFT ZUORDNUNG DER BEWEGTEN LIEFERUNG... 3 2. REIHENGESCHÄFT ZUORDNUNG DER
MehrUmsatzsteuer; 15 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Grundstücken
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden des Bundes und der Länder nachrichtlich: Vertretungen
MehrReihen- und Dreiecksgeschäfte Aktuelle Judikatur. Mario Mayr, 20. März 2019
Reihen- und Dreiecksgeschäfte Aktuelle Judikatur, 1 Reihengeschäfte Abholung durch den Dritten BPM BIDI Kreuzmayr EuGH 21.2.2018, C-628/16 Kreuzmayr GmbH nur eine bewegte Lieferung (hier die 2. Lieferung)
MehrSteuerreform öust
Steuerreform 2016 - öust Vorsteuerabzugsberechtigung für PKW und Kombis mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro km z.b. Kfz mit ausschließlich elektrischem oder elektrohydraulischem Antrieb Nicht für
MehrLösungen zum Lehrbrief 8 15a UStG
- Beispiele zum - Lösungen Lösung zum 1. Beispiel Bei der Baumaschine handelt es sich um ein Berichtigungsobjekt i.s.d. 15a Abs. 1 Satz 1 UStG. Die auf die Anschaffungskosten der Baumaschine entfallende
Mehr8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR)
8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR) 1 Grundlagen [1] Innergemeinschaftlicher Warenverkehr Unternehmer: Bestimmungslandprinzip (= Besteuerung mit der USt des Bestimmungslandes; gleiche Belastung
MehrUMSATZSTEUER 2016 FALL 1: GRUNDSTÜCKSKAUF IN MÜNCHEN
UMSATZSTEUER 2016 : GRUNDSTÜCKSKAUF IN MÜNCHEN Stand: 16. Februar 2016 Verfasser: Klaus Koch Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Vereidigter Buchprüfer Klaus Koch Kaiser-Wilhelm-Straße 23 76530 Baden-Baden
MehrUmsatzsteuer: (Erfreuliche) aktuelle Entwicklungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen
(06. SEPTEMBER 2017) Umsatzsteuer: (Erfreuliche) aktuelle Entwicklungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen Gebrochene Lieferungen hindern nicht die Steuerfreiheit Die Voraussetzungen für die
Mehr7 Kommunale Betätigung in Privatrechtsform
7 Kommunale Betätigung in Privatrechtsform Bei der Errichtung und beim Betrieb einer Mehrzweckhalle ist auch bei Vorschaltung eines Kommunalunternehmens, einer GmbH und einer GmbH & Co. KG kein Vorsteuerabzug
MehrINHALTSVERZEICHNIS HINWEISE ZUM VERMEIDEN VON STEUERNACHTEILEN Verzeichnis der Abkürzungen... 20
4 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS Seite PRAXISTIPPS ZUM STEUEROPTIMALEN VERMIETEN... 12 HINWEISE ZUM VERMEIDEN VON STEUERNACHTEILEN... 16 Verzeichnis der Abkürzungen... 20 TEIL I EINKOMMENSTEUER
MehrVermietung und Verpachtung
Vermietung und Verpachtung Christian Stangl Umsatzsteuertagung 2005 Umsatzsteuer und Immobilien Johannes Kepler Universität Linz 23.11.2005 1 Übersicht Begriff der Vermietung und Verpachtung traditionelles
MehrUmsatzsteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsmaßnahmen Bundesministerium der Finanzen 31. Mai 2002, IV B 7 - S /02
Anlage Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsmaßnahmen Bundesministerium der Finanzen 31. Mai 2002, IV B 7 - S 7100-167/02 Bezug: BMF-Schreiben vom 4. Dezember 2000, IV B 7 - S 7100-55/00
MehrDer Vermieter als Unternehmer im Umsatzsteuerrecht
Kap 2 Der Vermieter als Unternehmer im Umsatzsteuerrecht 2.1 Wer ist Unternehmer? Vermieter sind Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, die grundsätzlich Umsatzsteuer zu verrechnen und an das Finanzamt
MehrVO Steuerrecht ( ) Univ. Ass. Mag. Thomas Bieber
VO Steuerrecht (19-10-10) Univ. Ass. Mag. Thomas Bieber 1 Rechnung ( 11 UStG) [1] Leistender Unternehmer hat Rechnung auszustellen Voraussetzung für den Vorsteuerabzug nach 12 Abs 1 UStG ist eine Rechnung,
MehrVORSTEUERABZUG BEI VERMIETUNG AB 1.9.2012 ("KORRIGIERTE VERSION PER 1.9.2012")
VORSTEUERABZUG BEI VERMIETUNG AB 1.9.2012 ("KORRIGIERTE VERSION PER 1.9.2012") Der Gesetzgeber hat am letzten Tag vor Beschlussfassung betreffend der USt-Verrechnung einigen besonders betroffenen Gebäudeerrichtern
MehrUnter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim
MehrRepetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Thomas Ecker
Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Thomas Ecker Umsatzsteuer MMag. Dr. Thomas Ecker Doralt, Steuerrecht, 142 ff 1 Merkmale der USt Aufkommensmäßig bedeutende Steuer Indirekte Steuer Objektsteuer Verbrauchsteuer
MehrBesteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München
Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München I. Vorbemerkungen Zweck der Kleinunternehmerregelung des 19 UStG ist es, im Wesentlichen in Form einer Bagatellgrenze zu einer
MehrRepetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Sebastian Pfeiffer
Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Sebastian Pfeiffer Umsatzsteuer Dr. Sebastian Pfeiffer, LL.M. Doralt, Steuerrecht, 142 ff Merkmale der USt Aufkommensmäßig bedeutende Steuer Indirekte Steuer Objektsteuer
MehrTax Short Cuts. Regierungsvorlage zum. Stabilitätsgesetz Aktuelle Steuerinformationen für Österreich von Ernst & Young
Ausgabe 07/2012 8. März 2012 Tax Short Cuts Aktuelle Steuerinformationen für Österreich von Inhalt 01 Regierungsvorlage zum Stabilitätsgesetz 2012 Regierungsvorlage zum Stabilitätsgesetz 2012 Am 6. März
MehrSchema Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH & Co KG
Ausgabe April 2012 GUT ZU WISSEN: - Forschungsprämie Änderungen beschlossen - Einschränkung der Option zu Steuerpflicht bei Vermietung verschoben - Änderung BMF Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Kleinbusse
MehrSonderrechte an Immobilien. MMag. Dr. Peter Pichler, BA Linz,
Sonderrechte an Immobilien MMag. Dr. Peter Pichler, BA Linz, 23.11.2005 Superädifikat Zivilrechtliche Regelungen Selbständige Bauwerke, die auf fremden Grund in der Absicht aufgeführt sind, dass sie nicht
MehrGebühren & Verkehrsteuern
FACHZEITSCHRIFT FÜR STEUERRECHT NOVEMBER 2017 11 www.taxlex.at 325 372 Gebühren & Verkehrsteuern Ersatzbeurkundung gem 18 Abs 4 GebG Anteilsbegriff und eigene Anteile im GrEStG Online-Glücksspiel Lebensversicherung
MehrZur Zuordnung der bewegten Lieferung bei Reihengeschäften siehe Abschnitt Zur innergemeinschaftlichen Lieferung siehe Abschnitt
SWK-Spezial: Reihen- und reiecksgeschäfte 2.1.2.2. Beförderungs- und Versendungslieferungen Wird der Gegenstand der durch den Lieferer oder den Abnehmer befördert oder versendet, so gilt die als dort ausgeführt,
Mehr1 DasBFH-Urteil vom 22. November 2007 V R 43/06 wird zeitgleich mit diesem BMF-Schreiben im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht.
BMF 30. 9. 2008 IV B 8 - S 7306/08/10001 BStBl 2008 I S. 896 Umsatzsteuer; 15 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) Vorsteuerabzug bei der Anschaffung oder Herstellung von Gebäuden, die sowohl zur Erzielung
MehrEIN STREIFZUG DURCH DIE STEUERREFORM 2015/2016 IMMOBILIENWIRTSCHAFT
EIN STREIFZUG DURCH DIE STEUERREFORM 2015/2016 IMMOBILIENWIRTSCHAFT Mag. Markus RAML MMag. Maria WINKLHOFER ST. WOLFGANG, 4.9.2015 ÜBERSICHT 1. Grunderwerbsteuer 2. Immobilienertragsteuer 3. Ertragsteuer
MehrGEMEINDEBUND- SERVICE. Hotline-Info 2/2016
GEMEINDEBUND- SERVICE An alle Mitgliedsgemeinden in Oberösterreich 5. Juli 2016 Hotline-Info 2/2016 Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister! Sehr geehrte Frau Amtsleiterin,
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Feldkirch Senat 1 GZ. RV/0314-F/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 2. Jänner 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 2. Dezember
MehrSTEUER OPTIMALES ERBEN UND SCHENKEN NACH DER STEUERREFORM 2015
STEUER OPTIMALES ERBEN UND SCHENKEN NACH DER STEUERREFORM 2015 Mag. Markus RAML LINZ 12. 5. 2015 ÜBERSICHT 1. Grunderwerbsteuer 2. Immobilienertragsteuer 3. Umsatzsteuer 4. Praxisüberlegungen 2 STEUERREFORM
MehrSteuerbefreiung gem. 6 Abs 1 Z 19 UStG
Medizinische Berufe Spezialitäten in der Umsatzsteuer Mag. Christina Friedl Befreit sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt Zahnarzt, Dentist Psychotherapeut Gesundheitspsychologe, klinischer Psychologe
MehrEnergetische Sanierung im Steuerrecht. Hans-Joachim Beck 9. Mai 2018
Energetische Sanierung im Steuerrecht Hans-Joachim Beck 9. Mai 2018 GRUNDSTEUER 14.05.2018 Hans-Joachim Beck 2 Grundsteuer Entscheidung des BVerfG vom 10. April 2018 Die Verwendung der Einheitswerte als
MehrLösung Fallbeispiel I: Lieferungen und Leistungen an das Drittland
Lösung Fallbeispiel I: Lieferungen und Leistungen an das Drittland Analyse von Blutproben: - Tätigkeit im BgA => unternehmerischer Bereich - Sonstige Leistung nach 3 Abs. 9 UStG - Ort der sonstigen Leistung?
MehrModulprüfungsfälle. 3. Einheit
Modulprüfungsfälle 3. Einheit 1 Lieferung und sonstige Leistung Ein erfolgreicher Gastronom aus Wien (A) wird von einem Unternehmer aus Eisenstadt (B) damit beauftragt, das Catering im Rahmen einer Abendveranstaltung
MehrInternet-Seminar Umsatzsteuer
Internet-Seminar Umsatzsteuer USt-FALL 1 GRUNDSTÜCKSKAUF Stand: Dezember 2013 Verfasser: Klaus Koch Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Vereidigter Buchprüfer Klaus Koch Kaiser-Wilhelm-Straße 23 76530
MehrUmsatzsteuerrecht. Übersicht. Umsatzsteuer November Steuerbare Umsätze. Bemessungsgrundlage. Allgemeiner Teil.
Umsatzsteuerrecht 10. November 2017 Übersicht Steuerbare Umsätze Bemessungsgrundlage Umsatzsteuer Allgemeiner Teil Besonderer Teil Steuerbefreiungen Steuerpflicht Vorsteuer Grundstücksumsätze Vermietungsumsätze
MehrUmsatzsteuer. 1. Steuersubjekte sind Unternehmer. Selbständige, gewerbliche oder berufliche Tätigkeit (Nachhaltigkeit, Einnahmenerzielung)
Überblick Grundsätze Umsatzsteuer 1. Steuersubjekte sind Unternehmer. Selbständige, gewerbliche oder berufliche Tätigkeit (Nachhaltigkeit, Einnahmenerzielung) 2. Steuerobjekt ist Umsatzsteuer als Steuer
MehrImmobilien und Umsatzsteuer
Immobilien und Umsatzsteuer Münchner Bilanzgespräche StB Dr. Lars Lüdemann München, 25. Juni 2015 Agenda 1. Einführung 2. Anschaffung und Veräußerung von Immobilien 3. Abgrenzung Grundstückslieferung und
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Salzburg Senat 10 GZ. RV/0509-S/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Rechtsanwalt als Masseverwalter im Konkurs von Vermieter, in Ort, vom 27. Juli
MehrModulprüfung aus Finanzrecht,
Modulprüfung aus Finanzrecht, 4.10.2016 Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger, Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr, Univ.-Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf
MehrHighlights aus dem UStR-Wartungserlass 2017 (Begutachtungsentwurf) Sebastian Pfeiffer
Highlights aus dem UStR-Wartungserlass 2017 (Begutachtungsentwurf) Sebastian Pfeiffer Inhaltsverzeichnis Highlights aus dem UStR-Wartungserlass - Vorbehaltsfruchtgenuss Substanzabgeltung - Reprographie-
MehrUmsatzsteuerliche Reihengeschäfte in der Ausfuhr
Umsatzsteuerliche e in der Peter Pichler Linz, 20. März 2019 www.leitnerleitner.com Überblick Umsatzsteuerliche Aspekte Zollrechtliche Aspekte Beispiel reihengeschäft Praxisthema über deutschen Hafen bei
MehrDienstleistungen der Spediteure und Frachtführer. Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen
Teil A Dienstleistungen der Spediteure und Frachtführer Kap 2 Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen 2.1 Ort der Leistung Seit 1. Jänner 2010 wird zwischen Dienstleistungen an Unternehmer isd
MehrSteuerberaterin München informiert zum Thema: privates Veräußerungsgeschäft bei Immobilien
Steuerberaterin München informiert zum Thema: privates Veräußerungsgeschäft bei Immobilien Als Steuerberaterin berate ich in meiner Münchner Steuerkanzlei immer wieder Mandanten zum Thema Immobilienkauf,
MehrUmsatzsteuer; Vorsteuerabzug ( 15 UStG) und Berichtigung des Vorsteuerabzuges ( 15a UStG)
POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin TEL +49 (0) 18
MehrUmsatzsteuertagung 2006
Lieferungen ausländischer Unternehmer aus dem Drittland nach und in Österreich Linz, 29. November 2006 Übersicht > Grundlagen Einfuhrtatbestand Vorsteuerabzug > Sonderfragen EUSt-Abzug beim Reihengeschäft
MehrDie Behandlung von gemischt genutzten Grundstücken im Umsatzsteuerrecht, insbesondere die Abschaffung des sog. Seeling-Modells zum
HAUS + GRUND MÜNCHEN INFORMIERT Die Behandlung von gemischt genutzten Grundstücken im Umsatzsteuerrecht, insbesondere die Abschaffung des sog. Seeling-Modells zum 01.01.2011 convocat GbR München und Unterhaching
MehrAktuelles zur Umsatzsteuer Übersicht
Aktuelles zur Umsatzsteuer Übersicht Gesetze Verordnungen Rechtsprechung Umsatzsteuer BMF 7.10.2013 UStR Wartungserlass 2013 Begutachtungsentwurf Fristende 31.10.2013 Neue Verordnungen der EU Schnellreaktionsmechanismus
MehrUmsatzsteuer - BMF-Schreiben zum Ort der sonstigen Leistung
Steuerinfo 9/09 Umsatzsteuer - BMF-Schreiben zum Ort der sonstigen Leistung Zum 1.1.2010 ergeben sich einschneidende Änderungen bei der Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung. Außerdem müssen neue
MehrTIPPS UND INFOS FÜR VERMIETER
TIPPS UND INFOS FÜR VERMIETER VORWERBUNGSKOSTEN Es können auch dann schon steuerlich abzugsfähige Werbungskosten vorliegen, wenn zum Zahlungszeitpunkt noch keine Einnahmen zufließen (Vorwerbungskosten).
MehrWenn Sie mal den Überblick verlieren!
Wenn Sie mal den Überblick verlieren! Stephan Hackling Reihengeschäft WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER Gliederung: I. Einführung II. Ortsbestimmung III. Risiken
MehrKurztitel. Kundmachungsorgan. Typ. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Außerkrafttretensdatum. Abkürzung. Index. Text. Bundesrecht konsolidiert
Kurztitel Umsatzsteuergesetz 1994 Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 663/1994 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2016 Typ BG /Artikel/Anlage 28 Inkrafttretensdatum 31.12.2016 Außerkrafttretensdatum 24.04.2018
MehrFruchtgenussrecht unter nahen Angehörigen
41 Fruchtgenussrecht unter nahen Angehörigen Salzburger Steuerdialog 2013, VwGH 2009/15/0219 vom 27.6.2013, R RZ 111-120, 6409, 7047ff Beim Fruchtgenuss erfolgt eine Trennung zwischen dem Eigentum an einer
MehrUmsatzsteuererklärung
1 An das Finanzamt Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen Anleitung beachten 2018 Eingangsstempel 2 nummer 3 4 Umsatzsteuererklärung 121 5 6 7 8 Berichtigte erklärung (falls ja bitte eine 1 eintragen)
MehrI N F O F Ü R I M M O B I L I E N
I N F O F Ü R I M M O B I L I E N S T I N G L - T O P A U D I T 6 ABS 2 UStG NEU UND VERMIETERWECHSEL Wien, November 2012 Ausgangslage: In einem Zinshaus bestehen Mietverträge mit Mietern, die das Mietobjekt
MehrAppellator Steuerberatungsgesellschaft m.b.h. Aktuelle Praxisfragen bei der Besteuerung von Versicherungsmaklern. Mag. Ronald Schwarz/Steuerberater
Appellator Steuerberatungsgesellschaft m.b.h. Aktuelle Praxisfragen bei der Besteuerung von Versicherungsmaklern Mag. Ronald Schwarz/Steuerberater Inhaltsverzeichnis 1. Kurzeinführung: aktuelle Tendenzen
MehrÄnderung des Bilanzstichtages
Änderung des Bilanzstichtages X 5 1 2 RA-Kosten: Vertragserrichtung Grundsätzlich abzugsfähig, soweit betrieblich veranlasst (zb: Arbeitsverträge, ) Achtung bei: Kaufverträgen von Anlagevermögen Aktivierungspflicht
MehrUmsatzsteuerliche Reihengeschäfte. Larissa Langlitz
Zoll-Recht-Steuern Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte Larissa Langlitz Dipl.-Kauffrau (FH) Zoll-Recht-Steuern Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte 10.12.2014 1 Voraussetzungen für ein Reihengeschäft nach 3
MehrBUNDESFINANZHOF. Urteil vom 11. März 2009 XI R 69/07. Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 7. April K 5764/04 U (EFG 2008, 495)
BUNDESFINANZHOF Ein Unternehmer, der ein gemischtgenutztes Gebäude zum Teil für steuerfreie Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt und zum Teil für private Wohnzwecke verwendet, hat auch für die Zeit ab dem
MehrUmsatzsteuer - Wissen auffrischen Januar Frank Rininsland - Dipl.-Oec. - Steuerberater, Frielendorf
Umsatzsteuer - Wissen auffrischen Januar 2017 Frank Rininsland - Dipl.-Oec. - Steuerberater, Frielendorf Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der H.a.a.S. GmbH Seminare und Vortrag finden Sie unter
MehrDreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer
Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Dreiecksgeschäft? Ein Dreiecksgeschäft ist ein Sonderfall des Reihengeschäftes. Die Grundregeln des Reihengeschäftes sind im Infoblatt
MehrFACHPRÜFUNG. Grundlagen des Steuerrechts. 27. Juni 2017
FACHPRÜFUNG Grundlagen des Steuerrechts 27. Juni 2017 Name: Matrikelnummer: Antritt: 60 Punkte, 135 Minuten Schreibzeit. Viel Erfolg! Bearbeitungshinweis: Die Fragen sind soweit nicht ausdrücklich anders
MehrMietverträge unter nahen Angehörigen
Mietverträge unter nahen Angehörigen Häufig werden Verträge mit nahen Angehörigen (Eltern, Kinder, Enkelkinder) geschlossen. Bei Verträgen mit nahen Angehörigen sind besondere Bedingungen zu erfüllen,
MehrBrennpunkte der Umsatzsteuer bei Immobilien. Bearbeitet von Hans-Hinrich von Cölln
Brennpunkte der Umsatzsteuer bei Immobilien Bearbeitet von Hans-Hinrich von Cölln IX Der Autor... V Vorwort zur 2. Auflage... VII Abkürzungsverzeichnis.... XV 1. Veräußerung einer Immobilie...........................................1
MehrOffene USt-rechtliche Zweifelsfragen zum 1. Stabilitätsgesetz 2012
Offene USt-rechtliche Zweifelsfragen zum 1. Stabilitätsgesetz 2012 Frage 1 Beispiel: V (Vater) vermietet Büroräumlichkeiten an einen unecht befreiten Unternehmer (zb Versicherung). Er hat das Bürogebäude
MehrÖGWT Landesstelle Tirol. Photovoltaikanlagen
Judikatur VwGH 25.7.2013, 2013/15/0201; EuGH 20.6.2013, C 219/12, Thomas Fuchs Der Steuerpflichtige errichtete 2005 um rund 38.000 Euro eine Photovoltaikanlage auf seinem Eigenheim. Im Zeitraum von 2005
MehrReiseleistungen 23 öustg
Reiseleistungen 23 öustg Reiseleistungen - Margenbesteuerung Anwendungsbereich gem 23 Abs 1 UStG: Reiseleistungen..., die nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt sind (entfällt ab 1.5.2019)
MehrLieferungen ausländischer Unternehmer aus der EU nach und in Österreich. Miriam Hofer Michael Tumpel
Lieferungen ausländischer Unternehmer aus der EU nach und in Miriam Hofer Michael Tumpel Überblick Innergemeinschaftliche Erwerbe in Innergemeinschaftliche Reihenlieferungen Werklieferungen innergemeinschaftlicher
MehrDie EWIV in der europäischen Kooperationspraxis
7. Konferenz Die EWIV in der europäischen Kooperationspraxis Aktuelle Aspekte der internationalen und nationalen Besteuerung der EWIV Gliederung 1 Grundlagen der Besteuerung 1.1 Transparenzprinzip 1.2
MehrUnzulässige Klauseln in Mietverträgen
Unzulässige Klauseln in Mietverträgen von Philip Worthing-Smith 2009 Unzulässige Klauseln in Mietverträgen Worthing-Smith schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Linde Verlag
MehrDer Vorsteuerabzug in der Rechtsordnung außerhalb der Umsatzsteuer. Univ.Prof. Dr. Markus Achatz Linz,
Der Vorsteuerabzug in der Rechtsordnung außerhalb der Umsatzsteuer Univ.Prof. Dr. Markus Achatz Linz, 24. 11. 2004 Übersicht - Anspruch auf Rechnung - Art XII Z 3 EG-UStG - Insolvenzverfahren Anspruch
MehrModulprüfung aus Finanzrecht,
Modulprüfung aus Finanzrecht, 23.11.2015 Univ.-Prof. Dr. Klaus Hirschler; Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie
MehrSteuerrecht in der Immobilienwirtschaft
Steuerrecht in der Immobilienwirtschaft -Grundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten- Christian Wendt Steuerberater Rechtsanwalt 1 Der Immobilienerwerb Grunderwerbsteuer Abschreibungen Die Immobiliennutzung
MehrInhaltsverzeichnis. S.I.B. - STEUER-INFORMATIONEN Ausgabe 01/2019. Steuerrecht / Sozialversicherungsrecht
S.I.B. - STEUER-INFORMATIONEN Ausgabe 01/2019 Inhaltsverzeichnis Steuerrecht / Sozialversicherungsrecht 1. Geschäftsführerüberlassung im Konzern - keine Mehrfachbelastung mit Sozialversicherungsbeiträgen
Mehr3.3 Zweifelsfragen zur Behandlung sog. anschaffungsnaher
(II/2017) Einkommensteuer 3.3 Zweifelsfragen zur Behandlung sog. anschaffungsnaher Aufwendungen OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung vom 14.03.2017, DB 2017 S. 817 Der BFH hat in der jüngeren Vergangenheit
Mehr