INFORMATIONEN ZUR US-NACHLASSSTEUER
|
|
- Ernst Huber
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Für deutsche Anleger mit JAMESTOWN US-Immobilienfondsbeteiligungen: INFORMATIONEN ZUR US-NACHLASSSTEUER Zwischen Deutschland und den USA besteht ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuer (DBA). Danach haben die USA als Belegenheitsstaat der Immobilie(n) und Deutschland als Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht auf dieses Vermögen. Die Doppelbesteuerung wird dadurch vermieden, dass in Deutschland die gegebenenfalls in den USA gezahlte Nachlasssteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer anteilig angerechnet wird, jedoch nur bis zur Höhe der in Deutschland festgesetzten Erbschaftsteuer für dieses Auslandsvermögen. Eine US-Nachlasssteuererklärung wird nur dann erforderlich, wenn der Verkehrswert des US- Vermögens des Verstorbenen (wie definiert im deutsch-amerikanischen Abkommen über Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuer) zum Zeitpunkt des Todes $ übersteigt. Der für eine JAMESTOWN-Fondsbeteiligung anzusetzende Verkehrswert orientiert sich grundsätzlich am Nominalwert der Beteiligung, ist aber insbesondere von der individuellen Entwicklung der Investition abhängig. Bei Ermittlung des US-Nachlasses sind alle in den USA belegenen Vermögenswerte zu berücksichtigen. Die Nachlasssteuererklärung ist innerhalb von neun Monaten nach dem Todestag abzugeben. Wenn Steuer geschuldet wird, fallen bei verspäteter Abgabe Strafgebühren und Verzugszinsen an. Auf Wunsch nennt Ihnen JAMESTOWN einen in der Abgabe von US-Nachlasssteuererklärungen erfahrenen deutschsprachigen Steuerberater. Für die Erstellung einer US- Nachlasssteuererklärung die nur JAMESTOWN-Beteiligungen im US-Vermögen umfasst, werden von der JT Tax Services, LLP derzeit 300 berechnet. Bei Einbeziehung weiterer Vermögenswerte fallen zusätzliche Kosten an. Für die Abgabe einer weltweiten US- Nachlasssteuererklärung kann der Erstellungs- und Kostenaufwand erheblich sein, so dass hier vorab eine Prüfung der Angemessenheit zu empfehlen ist. Für die meisten JAMESTOWN-Investoren ist es nicht notwendig, sämtliche auf den folgenden Seiten dargestellten Erläuterungen durchzuarbeiten. Anhand des Schemas auf Seite 3 dieser Information ist eine vereinfachte Prüfung möglich, inwieweit der Investor von der US-Nachlassbesteuerung betroffen ist bzw. welche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Hinweis: Es handelt sich hier um allgemeine Informationen, die eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater nicht ersetzen können.
2 2
3 Das nachfolgende Schema ermöglicht eine grobe Einschätzung der Auswirkung der Beteiligungshöhe auf die US-Nachlassbesteuerung. Die Kapitel mit den für die jeweilige Situation maßgeblichen Erläuterungen sind in den eckigen Klammern angegeben. Prüfungsablauf / Start Liegt der Verkehrswert des US- Nachlasses unter $ ? Es fällt keine US- Nachlasssteuer an [s. 2. a)] Keine Erklärung zum US-Nachlass in den USA notwendig Wird US-Nachlass an Ehegatten vererbt und ist kleiner als $ (in 2014)? Es fällt keine US- Nachlasssteuer an [s. 3.] Erklärung für US- notwendig Ist der Gesamtnachlass kleiner als der Freibetrag für US-Personen? (Beisp. $ in 2014) Es fällt keine US- Nachlasssteuer an [s.2.b)] Erklärung für weltweiten notwendig (ggf. hoher Erstellungsaufwand) Ist ein großer Teil des Gesamtnachlasses in den USA belegen? (Nutzung des erweiterten Anrechnungsbetrages ab US-Anteil ca. 5%) reduzierte US- Nachlasssteuer fällt an [s. 1. und 2.b)] (Gestaltungsalternativen prüfen, s.u.) Erklärung für weltweiten notwendig (ggf. hoher Erstellungsaufwand) Besteuerung entsprechend Nachlasssteuertarif unter Abzug des pauschalen Anrechnungsbetrags US-Nachlasssteuer fällt an [s. 1. und 2.a)] (Gestaltungsalternativen prüfen, s.u.) Erklärung für US- notwendig Individuelle Prognose; Prüfung, ob US- Nachlassbesteuerung tolerierbar ist; Gestaltungsalternativen prüfen: - Übertragung durch Schenkung (ggf. in den USA steuerfrei) - Verteilung der Zeichnungssumme auf Angehörige - Besondere Berücksichtigung der US-Beteiligung im Testament [s. 3.] Nicht erforderlich, falls die entsprechende deutsche Erbschaftsteuer höher als die US-Nachlasssteuer nach vereinfachter US-Erklärung ist. 3
4 1. Nachlasssteuersätze in den USA Grundsätzlich wird in den USA der Nachlass bzw. für ausländische Investoren der dort belegene Vermögensanteil des Nachlasses besteuert und nicht die Erben. Aus dieser Systematik folgt auch, dass keine verschiedenen Steuerklassen bestehen. Die Nachlasssteuersätze richten sich somit ausschließlich nach der Höhe des steuerpflichtigen Nachlasses. Die Steuersätze sind progressiv gestaffelt und betragen zwischen 18% (Nachlassvermögen bis $ ) und 40% (über $ hinausgehender Anteil). Tabelle 1 zeigt den Stand für das Jahr 2014, vor Berücksichtigung von Freibeträgen und Steuergutschriften. Tab. 1: Einheitliche Steuersätze vor Berücksichtigung von Freibeträgen und Steuergutschriften A B C D Steuerpflichtiger Nachlass Steuern auf Beträge aus Spalte A Steuersatz, wenn Betrag > A ab... - bis zu % $ $ $ % $ $ $ % $ $ $ % $ $ $ % $ $ $ % $ $ $ % (Lesebeispiel) $ $ $ % $ $ $ % $ $ $ % $ $ $ % über $ $ % Lesebeispiel: Bei einem steuerpflichtigen US-Nachlass von $ ergibt sich eine Belastung von: $ ($ $ ) x 32% = $ (vor Berücksichtigung von Steuergutschriften) 2. Unified Credit / Steueranrechnungsbetrag a) Beschränkt steuerpflichtige Nachlässe (von Personen, die weder US-Staatsbürger waren noch in den USA ihren Wohnsitz hatten) erhalten einen pauschalen Steueranrechnungsbetrag (unified credit) von $ , d.h. die nach der vorangegangenen Tabelle berechnete Steuerschuld mindert sich um den Anrechnungsbetrag, so dass gilt: Bei einem US-Nachlass bis $ fallen grundsätzlich keine Steuern an, und die Abgabe einer US-Nachlasssteuererklärung ist nicht erforderlich. b) Alternativ wird ggf. ein höherer Anrechnungsbetrag gewährt (und damit ein größerer US-Nachlass steuerfrei gestellt), sofern in den USA eine Steuererklärung zum weltweiten Nachlass abgegeben wird (siehe auch 4.). In Tabelle 2 werden die für Nachlässe von US-Personen geltenden erhöhten Anrechnungsbeträge aufgeführt, die dazu führen, dass US-Nachlässe bis zu den ebenfalls genannten Grenzen gänzlich steuerfrei bleiben. Auf Antrag werden auch diese erhöhten Anrechnungsbeträge für Ausländer gewährt, und zwar im Verhältnis des Wertes des in den USA belegenen Bruttonachlasses, der nach den Vorschriften des DBA in den USA besteuert werden kann, zum Wert des weltweiten Nachlasses: 4
5 Tab. 2: Steueranrechnungsbetrag und Freibetrag Jahr Anrechnungsbetrag für US-Personen Freibetrag für US-Personen (bzw. begrenzter Ehegattenfreibetrag, s. 3.) 2011 $ $ $ $ $ $ Ab 2014 $ $ * *Jährliche Anpassung gem. Inflationsindex Beispiel: Ein deutscher Investor mit Wohnsitz in Deutschland hält US-Beteiligungen im Verkehrswert von insgesamt $ Er verstirbt in Der Wert des weltweiten Gesamtnachlasses beträgt $ Für die Ermittlung der Nachlasssteuer ist unerheblich, an wen der Nachlass vererbt wird (lediglich bei Übergang an Ehegatten wird eine besondere Vergünstigung gewährt, s. 3.). Individueller US-Nachlass Anrechnungs- $ Anrechnungsbetrag = x betrag für = x $ = $ des Investors Gesamtnachlass weltweit US-Personen $ US-Nachlasssteuer gemäß Tab.1: $ abzüglich $ Anrechnungsbetrag = $ 0; dies entspricht einem Nachlasssteuersatz von 0% auf den US-Nachlass. Ist der individuelle Anrechnungsbetrag für deutsche Investoren geringer als der Standard- Steueranrechnungsbetrag von $ , wird letzterer gewährt. Bei Abgabe einer weltweiten US- Nachlasssteuererklärung fällt keine US-Nachlasssteuer an, wenn der weltweite Gesamtnachlass die in den USA gewährten Freibeträge (s. rechte Spalte) nicht überschreitet. Auch in Fällen, in denen der durch die weltweite US-Nachlasssteuererklärung gewährte Anrechnungsbetrag nicht zu einer völligen Steuerfreiheit in den USA führt, kann hierdurch gegebenenfalls eine wesentliche steuerliche Erleichterung gegenüber dem Standard- Anrechnungsbetrag erzielt werden. Der Anteilswert, den das US-Vermögen am Gesamtnachlass mindestens darstellen muss, um eine Entlastung auf diesem Wege zu erzielen ist, wie sich aus Tabelle 2 ergibt, in den einzelnen Jahren unterschiedlich; jedoch gilt als Orientierung, dass die Option zur Abgabe einer weltweiten US-Nachlasssteuererklärung prüfenswert ist, sobald der Anteil des US- Vermögens größer als 3% ist. 3. Ehegattenfreibeträge Das an den nicht in den USA ansässigen Ehepartner übergehende Eigentum des Verstorbenen wird nur insoweit in die Besteuerungsgrundlage einbezogen, als sein Wert 50% des gesamten US- Nachlasses übersteigt. Hierdurch ergibt sich für das an den Ehegatten übergehende Vermögen ein Ehegatten-Freibetrag bis zu einer Höhe von 50% des gesamten amerikanischen Nachlasses. Von der so ermittelten Besteuerungsgrundlage wird zusätzlich ein begrenzter Ehegattenfreibetrag" in Höhe des begrenzten US-Freistellungsbetrages entsprechend Tabelle 2 gewährt. Von der eventuell hierauf verbleibenden Steuerlast ist nochmals der bereits angeführte Anrechnungsbetrag abzuziehen. Diese dreifache Begünstigung führt dazu, dass in Deutschland ansässige Personen US-Nachlassvermögen mindestens in folgender Höhe US-erbschaftsteuerfrei an Ehegatten vererben können: Tab. 3: Vererbung an den Ehegatten Jahr US-steuerfreier Mindestbetrag 2011 $ $ $ $ * *Jährliche Anpassung gem. Inflationsindex 5
6 Wird ein Teil des Nachlasses an den Ehegatten und der Rest an andere Personen (z.b. die Kinder vererbt), so bleibt der an den Ehegatten vererbte Teil aufgrund der hohen Freibeträge i.d.r. USsteuerfrei. Der restliche Teil wird entsprechend der unter 2. gewährten Anrechnungsbeträge besteuert. Ggf. ist daher zu empfehlen, bei hohen US-Fondsbeteiligungen das Testament so anzupassen, dass der US-Nachlass vollständig an den Ehegatten (der die höhere Begünstigung genießt) vererbt wird. Da die US-Steuerlast letztlich sowohl von der Höhe des US-Vermögens als auch der Höhe des Gesamtnachlasses abhängt und die gewährten Vergünstigungen der Veränderung unterliegen, ist eine standardisierte Aussage zur Steuerhöhe nicht möglich. 4. Wirtschaftliches Ergebnis unter Einbeziehung der Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland: Die unter 2. und 3. genannten Vergünstigungen führen dazu, dass für einen großen Teil der Investoren in geschlossene US-Immobilienfonds im Erbfall in den USA keine Steuerlast anfällt. Aufgrund der obligatorischen Einbeziehung des US-Vermögens für Zwecke der deutschen Erbschaftsteuer ist allerdings keine Besserstellung im Erbfall gegenüber in Deutschland belegenem Vermögen möglich. Da entsprechend DBA die gegebenenfalls in den USA gezahlte Nachlasssteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer anteilig angerechnet wird (jedoch nur bis zur Höhe der in Deutschland festgesetzten Erbschaftsteuer für dieses Auslandsvermögen), ist der erhöhte Aufwand einer weltweiten US- Nachlasssteuererklärung nur dann gerechtfertigt, wenn dadurch eine US-Steuerlast vermieden bzw. vermindert wird, die andernfalls die entsprechende deutsche Erbschaftsteuer nicht unwesentlich übersteigen würde. Ist dies nicht der Fall, kann auf die Abgabe der weltweiten US- Nachlasssteuererklärung verzichtet werden, da hierdurch nur eine Verschiebung einer insgesamt unveränderten Steuerbelastung zwischen den USA und Deutschland erzielt würde. Eine erhebliche Steuerbelastung in den USA, die über die vergleichsweise in Deutschland anfallenden Werte hinaus geht, ergibt sich im allgemeinen nur dann, wenn folgende Faktoren zusammenkommen: Der US-Nachlass ist hoch, nimmt jedoch im Verhältnis zum weltweiten Gesamtnachlass nur einen geringen Anteil ein und wird nicht an den Ehegatten vererbt. Insbesondere in diesen Fällen empfiehlt sich die frühzeitige Prüfung von Gestaltungsalternativen, z.b. Neuzeichnung durch Angehörige, Übertragung durch (ggf. in USA steuerfreie) Schenkung unter Berücksichtigung der deutschen Schenkungsfreibeträge. 6
Ein Vorgang unterliegt somit immer dann der unbeschränkten Steuerpflicht, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
deutschen Steuer unterliegt. 28 Beispiel Ein Erblasser setzt seine Ehefrau zur Alleinerbin ein. Bei seinem Tode hinterlässt er neben einem Handwerksbetrieb in Deutschland ein Ferienhaus auf Mallorca, Sparguthaben
MehrSteuerberatungsgesellschaft Obermeyer GmbH Steuerberatung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung
Beendigung der Nutzung der spanischen Immobilie 1. Erbschaftsteuerliche Aspekte im Königreich Spanien Die spanische Erbschaftsteuer belastet Immobilienvermögen von Deutschen In Spanien. Sie fällt auch
MehrFreibeträge richtig nutzen Die Wirkungsweise der persönlichen Freibeträge in der Erbschaft- und Schenkungsteuer
HAUS + GRUND MÜNCHEN INFORMIERT Freibeträge richtig nutzen Die Wirkungsweise der persönlichen Freibeträge in der Erbschaft- und Schenkungsteuer von convocat GbR, München www.convocat.de Einleitung Im Zusammenhang
MehrSchenkung von Immobilien
Beck kompakt Schenkung von Immobilien Grundbesitz steueroptimiert übertragen und den Schenker absichern Bearbeitet von Ludger Bornewasser, Bernhard F. Klinger Steuertipps für die Schenkung von Immobilien
MehrErb. 14 ErbStG bei Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker. Bstg. 1. Musterfall. 2. Schenkungsteuer wurde vom Schenker übernommen
SCHENKUNGSTEUER 14 StG bei Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster Schon die Beispiele zu 14 StG in den StH zeigen, dass die Umsetzung der Vorschrift in
MehrErben und Schenken mit mylife Invest
Allgemeines Grundwissen zu Erbschaft- und Schenkungsteuer (ErbSt) und Anwendungsbeispiele 24.03.2016 1 Erbschaft-/Schenkungsteuer Wer erbt oder geschenkt bekommt, muss Steuern zahlen Die Höhe der Steuer
MehrS T E U E R N. Auszug Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik Sachsen-Anhalt. 2016/Ausgabe Statistisches Landesamt
S T E U E R N Auszug Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik Sachsen-Anhalt 2016/Ausgabe 2017 Statistisches Landesamt Sehr geehrte Leserinnen und Leser, im medialen Zeitalter werden Daten zunehmend schneller
MehrErbschaftsteuer. Richtige und rechtzeitige Vermögensund Nachlassplanung. Axel Seebach Wirtschaftsprüfer - Steuerberater
Erbschaftsteuer Richtige und rechtzeitige Vermögensund Nachlassplanung Axel Seebach Wirtschaftsprüfer - Steuerberater 1 Erbschaftsteuer Rechtsentwicklung Freibeträge und Steuerklassen Übertragung von Immobilien
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/0984-L/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 10. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 5. April 2006 betreffend
MehrSTEUERN SPAREN BEIM ERBEN UND VERSCHENKEN
STEUERN SPAREN BEIM ERBEN UND VERSCHENKEN Agenda 1. Aktueller Überblick 2. Müssen Ihre Erben Erbschaftsteuer zahlen? 3. Wie viel müssen Ihre Erben zahlen und wann? 4. Wie können Sie dem entgegenwirken?
MehrEs besteht Handlungsbedarf
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 Teilweise Verfassungswidrigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts Betrifft konkret: Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer Gesetzgeber
Mehr2. Bad Honnefer Erbrechtstag. Immobilien und Steuern - steuerfreie Übertragung von Immobilien
Immobilien und Steuern - steuerfreie Übertragung von Immobilien Aktuelle Steuerfreibeträge Steuerklasse Freibetrag I Ehepartner 500.000 I Kinder und Stiefkinder 400.000 I Enkel 200.000 I Eltern und Großeltern
MehrFür die Angaben wird keine Haftung übernommen. Erbschaftsteuerreform
Für die Angaben wird keine Haftung übernommen Erbschaftsteuerreform Persönliche Steuerbefreiungen Steuer- Personenkreis Freibetrag Freibetrag klasse alt neu I Ehegatte 307.000 500.000 Kinder, Stiefkinder,
MehrSo minimieren deutsche Steuerzahler mit ausländischen Einkünften ihre Steuerlast
EINKOMMENSTEUER So minimieren deutsche Steuerzahler mit ausländischen Einkünften ihre Steuerlast Die Globalisierung bringt es mit sich. Immer mehr deutsche Steuerzahler erzielen im Ausland Einkünfte und
MehrAktuelle Entwicklungen im Erbschaftsteuerrecht. Vortrag KIWANIS-Club Wiesental 10. Juni 2010
Aktuelle Entwicklungen im Erbschaftsteuerrecht Vortrag KIWANIS-Club Wiesental 10. Juni 2010 Gliederung I. Grundlagen Steuerpflicht Steuerpflichtiger Erwerb Steuerklassen Persönliche Steuerfreibeträge Steuersätze
MehrAktuelles zum Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
HAUS + GRUND MÜNCHEN INFORMIERT Aktuelles zum Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht von convocat GbR, München www.convocat.de In Rechtsprechung und Gesetzgebung sind verschiedene, zum Teil gravierende, Änderungen
MehrFit für den Stabwechsel? DIHK Aktionstag Unternehmensnachfolge 21. Juni 2017
Fit für den Stabwechsel? DIHK Aktionstag Unternehmensnachfolge 21. Juni 2017 Steuerliche Rahmenbedingungen aufgrund des neuen Erbschaftsteuerrechts Norbert Maier Kanzlei Dr. Metschkoll Beratung für Unternehmer
MehrKapitalgesellschaft auf. Doppelbesteuerung und -belastung,
Marten Ortlinghaus Übertragung einer Kapitalgesellschaft auf die nächste Generation Steuerbelastungsvergleich, Doppelbesteuerung und -belastung, Diskriminierung 4^ Springer Gabler 1 Problemstellung und
MehrSteuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich
Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Sind Ihre Arbeitnehmer auf dem französischen Staatsgebiet tätig?
MehrSteuervergünstigungen beim Erwerb eines Betriebsvermögens von Todes wegen ErbStG 13a, 13b
Aktuelles Erbschaftsteuerrecht Betriebsvermögens von Todes wegen ErbStG 13a, 13b Durch die Ergebnisse der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss zu den Vergünstigungen bei Betriebsvermögen und die daraus
MehrSteuerliche Grundlagen MIG 14
Steuerliche Grundlagen MIG 14 für einen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anleger (natürliche Person) Hinweis: Diese Unterlage dient lediglich einem Überblick über die steuerlichen Grundlagen
MehrInternationale Aspekte der Erbschaftsteuer
9. Steuertag der Fachhochschule Worms Internationale Aspekte der Erbschaftsteuer Dr. Jens Kollmar Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Steuerrecht Vertretungsprofessor an der FH Worms Inhaltsübersicht A. Reformüberblick
Mehrkönnen. So lassen sich von den Eltern auf Vermögen vorbereitend strukturieren und ein Kind schenkungsteuerfrei alle zehn frühzeitig übertragen.
DIE SITUATION Vermögenswerte auf die nachfolgende Generation übertragen. In den vergangenen Jahrzehnten wurden enorme Vermögenswerte geschaffen, die nun auf die nachfolgende Generation übertragen werden.
MehrAxel Seebach. Wirtschaftsprüfer Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.)
Das Testament des Immobilieneigentümers Referent: Axel Seebach Wirtschaftsprüfer Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) Inhaltsübersicht 1. Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
MehrHöchste Zeit zum Handeln. Höhere Erbschaftsteuer ab 2007?
Höchste Zeit zum Handeln Höhere Erbschaftsteuer ab 2007? Das Thema Erben und Schenken betrifft Jeden und ist für Jeden wichtig - es ist keine Frage des Alters, aber mit zunehmendem Alter wird es immer
MehrLLC AUGUSTIN LLC U.S. STEUERBERATUNG 2008 U.S. TAX REFERENCE WICHTIGE ABGABETERMINE UGUSTINPARTNERS
300 EAST 42ND STREET 17TH FLOOR NEW YORK, NY 10017 FON (212) 593-9900 FAX (212) 593-9997 www.augustinpartners.com 2008 U.S. TAX REFERENCE WICHTIGE ABGABETERMINE Termin r Form Beschreibung 31. Alle Unternehmen
MehrMerkblatt. Schenkungsteuer. Inhalt. 4.3 Vergünstigungen für Unternehmensvermögen
Inhalt 1 Vorbemerkung 2 Persönliche Freibeträge 3 Steuersätze 4 Gestaltungsmöglichkeiten 4.1 Zehnjahresfrist 4.2 Verschonungsabschlag für Mietimmobilien 4.3 Vergünstigungen für Unternehmensvermögen 4.4
MehrErben und Verschenken
Erben und Verschenken Vererben - Verschenken - Testament Vererben Jedes Jahr werden ca. 200 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt und die Hälfte davon sind Immobilien. Eine vorzeitige Übertragung des
Mehr1. Gewinnsteuerberechnung normal (ca. 21% von 200'000) 42'000
Lösung zu Bsp. Nr. 25 (Beteiligungsabzug) 1. Gewinnsteuerberechnung normal (ca. 21% von 200'000) 42'000 2. Voraussetzungen Beteiligungsabzug prüfen (StG 96) a) mind. 10% Kapitalbeteiligung (erfüllt) b)
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 20 GZ. RV/1651-W/03 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau E.R., W., vertreten durch Herrn D.L., gegen den Bescheid des Finanzamtes für
MehrInfo Besteuerung deutsche Renten
Info Besteuerung deutsche Renten Änderung der Rentenbesteuerung in Deutschland Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat der deutsche Gesetzgeber die einkommensteuerrechtliche Behandlung von
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 15
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 15 A. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz und die dazugehörenden wichtigsten Bestimmungen des Bewertungsgesetzes... 19 I. Einführung...
MehrAktuelle Einzelaspekte zur Reform der Erbschaftsteuer. Prof. Dr. Gerhard Brüggemann Fachhochschule für Finanzen Schloss Nordkirchen
Aktuelle Einzelaspekte zur Reform der Erbschaftsteuer Prof. Dr. Gerhard Brüggemann Fachhochschule für Finanzen Schloss Nordkirchen Verfassungsrechtlich notwendige Anpassungen 01.01.1996: Aufgabe der Einheitsbewertung
Mehrb) Schenkung auf den Todesfall, 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (R E 3.3 ErbStR) aa) 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG... 21
Inhalt A. Einführung... 11 I. Entwicklung des Erbschaft- und II. Schenkungsteuerrechts... 11 Bedeutung anderer Rechtsgebiete für die Erbschaftsteuer... 13 III. Hinweise für das Selbststudium... 14 B. Steuerpflicht...
MehrGUT ZU WISSEN. Immobilien. verschenken. und vererben EBOOK EXKLUSIV
GUT ZU WISSEN Immobilien verschenken und vererben EBOOK EXKLUSIV Werner Siepe Gut zu wissen Immobilien verschenken und vererben E-Book Exklusiv Inhaltsverzeichnis 4 Was wollen Sie wissen? 10 Vermögens
MehrChinaAMC Fund. Luxembourg
ChinaAMC Fund Luxembourg (alle Angaben je 1 Anteil und in USD) Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG für ChinaAMC Fund - China Opportunities Anteilklasse A USD Accumulation (ISIN:
Mehr(2) Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze nach 39a Abs. 2 EStG überschritten wird, gilt Folgendes:
TK Lexikon Arbeitsrecht Lohnsteuer-Richtlinien 2015 Zu 39a EStG R 39a.1 Verfahren bei der Bildung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags HI7376523 HI7376524 Allgemeines (1) Soweit die Gewährung
MehrErbschaft- und Schenkungsteuer
Erbschaft- und Schenkungsteuer Gesamtdarstellung mit Bewertungsgesetz und den Änderungen zum 1. Januar 2010 Von ^s Dr. Peter Handzik Rechtsanwalt und Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht 7., neu bearbeitete
MehrHAUS + GRUND MÜNCHEN INFORMIERT
HAUS + GRUND MÜNCHEN INFORMIERT Eigennutzung ist nicht gleich Eigennutzung - unterschiedliche Betrachtungsweisen des Bundesfinanzhofs zur eigengenutzten Wohnimmobilie in der Einkommensteuer und in der
MehrSteuerfallen für den Mittelstand
CL WP/StB GmbH & Co. KG Steuerfallen für den Mittelstand Dr. Michael Ohmer (WP/StB) CL Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co. KG Douglasstr. 11-15, 76133 Karlsruhe Tel: 0721-912 50 98 Email:
MehrDie neue Erbschaftund Schenkungsteuer
Die neue Erbschaftund Schenkungsteuer Gesamtdarstellung mit den Vorschlägen der Sachverständigenkommission zur künftigen Bewertung des Grundbesitzes Dr. Peter Handzik Rechtsanwalt und Steuerberater Fachanwalt
MehrIn einem weltweiten Vergleich der wichtigsten Industrieländer zeichnet sich Deutschland durch eines der wettbewerbsfähigsten
Steuerumfeld Wettbewerbsfähiges Steuersystem In einem weltweiten Vergleich der wichtigsten Industrieländer zeichnet sich Deutschland durch eines der wettbewerbsfähigsten Steuersysteme aus. Die durchschnittliche
MehrBeispiele. Beispiele. 1. Nationale Einbringungen. Konzentrationseinbringung
Beispiele 1. Nationale Einbringungen III/1 Konzentrationseinbringung A bringt einen inländischen (Teil-)Betrieb/Mitunternehmeranteil/Kapitalanteil in die B-GmbH ein und erhält als Gegenleistung Anteile
MehrA. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen
Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria Amerika Garantie 10/2016 Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgf Rechnungsjahr: 29.10.2013-28.10.2014 Die nachstehenden Ausführungen
MehrDas neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Empfehlungen für die Gestaltung von Übertragungen und Testamenten
Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Empfehlungen für die Gestaltung von Übertragungen und Testamenten Dr. Reinhard Geck Kapp, Ebeling 1 & Partner A. Grundlagen im Überblick 1. Verhältnis von Erbschaft-
MehrErbschaftsteuer. Inhalt. Mandanteninfo der Kanzlei Neunzig & Riegert
Erbschaftsteuer Inhalt 1 Erbrechtliche e 2 Erbschaftsteuerliche Besonderheiten 2.1 Erwerbe von Todes wegen 2.2 Entstehung der Erbschaftsteuer 2.3 Steuerpflichtiger Erwerb 2.4 Steuerbefreiungen 2.5 Steuerklassen
MehrUnternehmensnachfolge Steuerliche (und sonstige) Folgen bei den Beteiligten
Unternehmensnachfolge Steuerliche (und sonstige) Folgen bei den Beteiligten Referent: Dipl.-Kfm. Dr. Stephan Knabe Steuerberater, Wirtschaftsprüfer www.dr-knabe.de Familienunternehmen seit 1928 ISO 9001:2008
MehrChancen & Risiken der Abgeltungsteuer
Ganzseitiges Bild auf Titelmaster einfügen bzw. Folie pp_dreba_design_ohne_bild_v2.pot wählen, wenn kein Bild gewünscht ist. Chancen & Risiken der Abgeltungsteuer Roy Pehle Individuelle Vermögensberatung
MehrInhaltsübersicht. Literaturverzeichnis 15. Abkürzungsverzeichnis Einleitung Deutschland als Wegzugsstaat 27
Inhaltsübersicht Literaturverzeichnis 15 Abkürzungsverzeichnis 19 1 Einleitung 23 2 Deutschland als Wegzugsstaat 27 3 Die Schweiz als Zuzugsstaat 63 4 Österreich als Zuzugsstaat 97 5 Fazit 127 Anhang 129
MehrGrundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.
Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich
MehrEckpunkte des neuen Erbschaftsteuerrechts zur Übertragung von Betriebsvermögen
Eckpunkte des neuen Erbschaftsteuerrechts zur Übertragung von Betriebsvermögen Thomas Koller stellv. Hauptgeschäftsführer Handwerkskammer für Oberfranken Eckpunkte der Erbschaftsteuerreform Alle Vermögensklassen
MehrBundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz
Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: wwwbundesanzeigerde
MehrKonfliktfreie Nachfolgeplanung
Konfliktfreie Nachfolgeplanung Düsseldorf, den 29. Juni 2017 www.steuerbuero-krauss.de ,, Fachberater Internationales Steuerrecht geboren 1985, verheiratet 2004 2010 Studium der Betriebswirtschaftslehre
MehrHeinz Hauschild Steuerberater Vorstand Steuerberaterkammer Niedersachsen Hannover, 22. Oktober 2016
Handwerkskammer Hannover Steuerberaterkammer Niedersachsen Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Heinz Hauschild Steuerberater Vorstand Steuerberaterkammer Niedersachsen
MehrVorlesung Internationales Steuerrecht I
Vorlesung Internationales Steuerrecht I Außensteuerrecht Prof. Dr. Heinz-Klaus Kroppen, LL.M. Wintersemester 2016/2017 Wichtige DBA-Bestimmungen zu den Vorlesungsfällen Stand: 28.09.2016 Singapur DBA 1972/1998/2004
MehrIntStR II unbeschränkte Steuerpflicht
Skript zum Online-Training IntStR II unbeschränkte Steuerpflicht Rechtsstand: Januar 09 In Kooperation mit Inhalt Natürliche Personen.... Unbeschränkte Steuerpflicht.... Sonderformen..... Fiktive unbeschränkte
MehrRechtsformwahl als Instrument der internationalen Erbschaftsteuerplanung
Wirtschaft Thorsten Krumme Rechtsformwahl als Instrument der internationalen Erbschaftsteuerplanung Diplomarbeit Fachhochschule Gelsenkirchen Fachbereich Wirtschaft Diplomarbeit im Fach Rechnungswesen
MehrVOLKSINITIATIVE «MILLIONEN-ERBSCHAFTEN BESTEUERN FÜR UNSERE AHV (ERBSCHAFTSSTEUERREFORM)»
VOLKSINITIATIVE «MILLIONEN-ERBSCHAFTEN BESTEUERN FÜR UNSERE AHV (ERBSCHAFTSSTEUERREFORM)» DENIS BOIVIN Partner Rechtsanwalt dipl. Steuerexperte Leiter Steuern und Recht BDO AG Westschweiz ERICH ETTLIN
MehrAnlage N-AUS. Ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit STEUERJAHR 2018 AUSGABE 2019
Anlage N-AUS Ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit STEUERJAHR 2018 AUSGABE 2019 201800326201 2018 1 2 Name Vorname 3 Steuernummer 4 Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
MehrNach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden:
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117
MehrGRENZÜBERSCHREITENDE TÄTIGKEITEN. von Arbeitnehmern. Sabine Meister, Jan Schuler. Finanzamt Trier. Finanzamt Trier
GRENZÜBERSCHREITENDE TÄTIGKEITEN von Arbeitnehmern Sabine Meister, Jan Schuler Grenzüberschreitende Tätigkeiten 25. September 2017 Folie 1 Inhalt Folie 1. Welteinkommensprinzip.. 3 2. Grundsätze der Doppelbesteuerung.
MehrSteuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung aus einer Hand
Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung aus einer Hand Bonn, 27. Februar 2016 (Grundzüge und Gestaltungshinweise) Referenten: Dr. Stephan Bacher / Rainer Zimmermann Gliederung I. Erbschaftsteuer
MehrAbfindungen Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland
Abfindungen 15.06.2015 Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland Häufig sind Unternehmen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen im Konzern
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Klagenfurt Senat 2 GZ. RV/0299-K/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des R.G., Pensionist, geb. xy, F,R3, vom 3. Mai 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes
MehrFreie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde
Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Hamburg, im Januar 2006 Die Besteuerung von gesetzlichen Renten nach dem Alterseinkünftegesetz Zehn Antworten auf häufig gestellte Fragen 1. Was ist neu in der
MehrErbschaft- und Schenkungsteuer
Erbschaft- und Schenkungsteuer von Dr. Ruth Hofmann Vors. Richterin am Bundesfinanzhof RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR Abkürzungen 10 Einführung Gegenstand der Steuer 11
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK
GZ. RV/7104421/2016 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. RR. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 07. März 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien
MehrWien. An die Raiffeisen Immobilien Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. (nachfolgend: die Gesellschaft):
Name Bereich Information V.-Datum Relevanz Besteuerungsgrundlagen Raiffeisen Immobilien Raiffeisen-Immobilienfonds Tranche Kapitalanlagegesellschaft Kapitalmarkt Fondssparen thesaurierend (T);Raiffeisen-
MehrBerücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
In einem ausführlichen Schreiben vom 7.6.2010 (Aktenzeichen IV C 4 S 2285/07/0006:001, Dok. 2010/0415733) hat die Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche
MehrBundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de
MehrSTEUERLICHE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN BEIM PRAXISVERKAUF 19. NORDRHEINISCHER PRAXISBÖRSENTAG KÖLN, 14. OKTOBER 2017
STEUERLICHE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN BEIM PRAXISVERKAUF 19. NORDRHEINISCHER PRAXISBÖRSENTAG KÖLN, 14. OKTOBER 2017 STEUERLICHE GRUNDZÜGE - BESTEUERUNGSFORMEN Gewinn aus der laufenden (ärztlichen) Tätigkeit
MehrAltersentlastungsbetrag sinkt
116 µ Kapitel 7 Altersentlastungsbetrag sinkt Die Rente reicht nicht oder es macht einfach Spaß, gebraucht zu werden es gibt viele Gründe, auch im Ruhestand noch zu arbeiten. Der in vielen Kleinanzeigen
MehrANGABEN IM SINNE DES 5 ABS. 1 SATZ 1 NR. 1 UND 2 InvStG DES KANAM GRUNDINVEST FONDS ÜBER DIE ZWISCHENAUSSCHÜTTUNG AM 22. JUNI 2016
KanAm grundinest Fonds Ausschüttungsanzeige Der KanAm grundinvest Fonds WKN 679 180/ISIN DE0006791809 schüttet am 22. Juni 2016 entsprechend dem Ausschüttungsbeschluss vom 17. Juni 2016 2,00 je Anteil
MehrPolnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater
Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für 2013 Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater Vortrag bei der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer in Wroclaw am
MehrDas Wichtigste aus dem. Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz. ab Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten Kinder und Stiefkinder
Das Wichtigste aus dem Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz ab 01.01.2009 Die Steuerklassen ( 15 ErbStG) Steuerklasse I: 1. Ehegatte 2. Kinder und Stiefkinder 3. Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten
MehrKonzernsteuertag 2016 CFC-Berechnung (Art 8)
Übersicht Konzernsteuertag 2016 CFC-Berechnung (Art 8) Univ.-Prof. Dr. Klaus Hirschler 25.11.2016 (Fassung vom 14. November 2016) Kategorischer Ansatz (Art 8 Abs 1 APRL) Transaktionsbezogener Ansatz (Art
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 20 GZ. RV/1896-W/03 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der W, Polen, vertreten durch D, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 8. Oktober 2002,
MehrGrundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-RENT. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.
Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-RENT. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat 8 GZ. RV/0861-L/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Mag. Bernhard Renner und die weiteren Mitglieder HR Dr. Gabriele Mittermayr, Leopold
MehrSTATISTISCHES LANDESAMT
STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Seite Tabellen 1. Nachlassgegenstände, Nachlassverbindlichkeiten und Reinnachlass 2015 nach der Höhe des Reinnachlasses und Steuerentstehungsjahren
MehrRaiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.
Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. Wien Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. S. Nr. und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 6.2.204 bis 30..205 Ex-Tag der Ausschüttung: 5.03.206 Valuta: 5.03.206 Datum
MehrCheckliste Abgeltungssteuer
Checkliste Abgeltungssteuer Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen soll den Anwender durch die komplizierte Materie der Abgeltungsteuer führen und schließlich klären, ob die Kapitaleinkünfte wirklich
MehrDie Reform der Erbschaftund Schenkungsteuer
Die Reform der Erbschaftund Schenkungsteuer Sie erhalten eine große Erbschaft? Dann freuen Sie sich. Denn Ihr Vermögen wird sich schlagartig stark vermehren. Sie erhalten eine kleine oder mittlere Erbschaft?
MehrDie betriebliche Krankenversicherung (bkv)
Die betriebliche Krankenversicherung (bkv) Steuerliche Behandlung Stand: Oktober 2015 Steuerrechtliche Behandlung der bkv Die Leistungen aus der bkv sind für den Arbeitnehmer (AN) grundsätzlich steuerfrei
MehrSteuerliche Folgen der Unternehmensnachfolge
Steuerliche Folgen der Unternehmensnachfolge Vortrag IHK 21.06.2017 Steuerberater Dipl.-Kfm. Olaf Onigkeit und Nicky Schönberg 1 Unternehmensnachfolge 2 Themenüberblick Was bedeutet Unternehmensnachfolge?
MehrErbfall Erbe Testament
Erbfall Erbe Testament Anregungen für die richtige Erbregelung Überreicht durch: 29. Auflage 2017 Herausgeber: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V., BVR, Schellingstraße 4,
MehrErbschaftsteuer sparen
Beck kompakt Erbschaftsteuer sparen Steueroptimal schenken und vererben Bearbeitet von Ludger Bornewasser, Bernhard F. Klinger 2. Auflage 2017. Buch. 160 S. Klappenbroschur ISBN 978 3 406 70839 8 Format
MehrSEB Investment GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)
PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 SEB Investment GmbH Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Die Investmentgesellschaft SEB Investment GmbH hat für den Investmentfonds
MehrSteuerbuch, Erläuterungen zu 69 Verwaltungsgesellschaften (Domizil- und gemischte Gesellschaften)
Finanzdirektion Steuerverwaltung Steuerbuch, Erläuterungen zu 69 Verwaltungsgesellschaften (Domizil- und gemischte Gesellschaften) 69 - Stand 1. August 2012 1 Inhalt 1. Domizilgesellschaften 3 1.1. Voraussetzungen
MehrSteuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung
YOU INVEST progressive Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf
MehrAnlage N-AUS - Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 2018
Formulare für Ihre Lohnsteuer Anlage N-AUS - Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 2018 Ausgabe 2019 2018 1 2 Name Vorname Anlage N-AUS X stpfl. Person / Ehemann / Person A 3 Steuernummer
MehrWelche Formulare braucht der Kapitalanleger für die Steuererklärung? Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Anlage KAP
Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Bei der Einkommensteuer (EKSt) werden 7 Einkunftsarten unterschieden: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Einkünfte aus selbstständige Arbeit Einkünfte aus
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat (Wien) 14 GZ. RV/1725-W/05 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-AG, Adresse, vertreten durch B, vom 14. September 2005 gegen den Bescheid
MehrSteuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung*
Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung* A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt
MehrErbschaft- und Schenkungsteuer
Erbschaft- und Schenkungsteuer Ein Wegweiser mit Erläuterung wichtiger Grundbegriffe 6. Auflage Ein Produkt des Deutschen Notarverlags in Kooperation mit dem Deutschen Notarverein. Bestell-Nr.: 80004011
MehrEinkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Handwerkskammer Hannover Steuerberaterkammer Niedersachsen Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Horst Schade Steuerberater Vizepräsident Steuerberaterkammer Niedersachsen
MehrVeröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG für. BMO Investments (Ireland) PLC
(alle Angaben je 1 Anteil und in EUR) Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG für BMO Investments (Ireland) PLC Pyrford Global Total Return (Euro) Fund Anteilklasse Class A Euro Acc
Mehr